LawGit Spiegel 89b085ba72 BGBl. 1975 I S. 2603 · Bekanntmachung · Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 58 und Nr. 59
Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 2603
Inkrafttreten: 19. 8. 75 (Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Freibord-Ubereinkommens von 1966); 20. 8. 75 (Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge über die Gestellung nachgeordneter Beamter); 26. 8. 75 (Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, des Zusatzprotokolls sowie der Protokolle Nr. 3, 4 und 5 zur Konvention); 26. 8. 75 (Bekanntmachung zu dem Artikel 46 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten); 26. 8. 75 (Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen); 28. 8. 75 (Bekanntmachung zu dem Übereinkommen zur Errichtung der Pflanzenschutz-Organisation für Europa und den Mittelmeerraum); 3. 9. 75 (Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Sicherungsbeschlagnahme von Luftfahrzeugen); 3. 9. 75 (Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die gemeinsame Staatsgrenze); 4. 9. 75 (Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die strafgerichtliche Zuständigkeit bei Schiffszusammenstößen und anderen mit der Führung eines Seeschiffes zusammenhängenden Ereignissen); 4. 9. 75 (Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die politischen Rechte der Frau); 4. 9. 75 (Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen); 4. 9. 75 (Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Madrider Übereinkommens über die Unterdrückung falscher oder irreführender Herkunftsangaben auf Waren); 11. 9. 75 (Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Verkehrsministerium des Staates Israel über eine Zusammenarbeit auf dem Verkehrsgebiet); 22. 9. 75 (Sechste Verordnung zur Änderung der Anlagen A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) - 6. ADR-AnderungsV); 22. 9. 75 (Verordnung über die Inkraftsetzung von Änderungen der Anlage I (RID) des Internationalen Übereinkommens über den Eisenbahnfrachtverkehr - RID-ÄnderungsV); 22. 9. 75 (Verordnung über die Zusammenlegung der Grenzabfertigung an dem deutsch-dänischen Grenzübergang Hanislee/Padborg)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1975-10-04

BGBl-Id: bgbl1-1975-112-4
1975-10-04 12:00:00 +00:00

Git-Spiegel der Fassungen (laws_git/)

Nachvollziehbare Geschichte der Bundesgesetze als eigenes Git-Repository. Das Eltern-Repo lawgit bleibt die Arbeitskopie (Parser, UI, Markdown von gesetze-im-internet.de). laws_git/ ist ein verschachteltes Git-Repo und liegt absichtlich nicht auf main (außer dieser Anleitung).

Eine Verkündung = ein Commit. Datum des Commits ist das Verkündungsdatum.

Was man hier sieht

Aktion Bedeutung
git log --oneline -- verkuendungen/ alle Blätter chronologisch
git show HEAD:verkuendungen/2024/bgbl1-2024-167-1.md Metadaten einer Verkündung
git log --oneline -- bgb/ nur Stationen, die dem BGB zugeordnet sind, plus heutiger GII-Text
git show HEAD:bgb/§1.md heutiger Wortlaut von § 1

Ehrlich: Den vollen historischen Paragraphentext haben wir meist nicht. Ältere Commits tragen Metadaten (FASSUNG.md, STELLEN.md) statt eines erfundenen Altwortlauts. Der letzte Commit eines Gesetzesordners ist die konsolidierte Fassung von gesetze-im-internet.de.

2023+ stammt aus der Heuristik (recht.bund.de): Fundstelle und Titel sind belastbar, Stammnorm-Ordner nur wenn der Kurztitel eine bekannte Norm nennt. 19492022: LLM-Parse, lückenhaft solange --holen nicht den vollen Bestand hat.

Git-Datum vor 1970: Apple Git akzeptiert keine Author-Daten vor 1970. Diese Commits liegen intern auf dem 1.1.1970 (Reihenfolge bleibt). Die echte Verkündung steht in der Commit-Message und in verkuendungen/.

Git = Fassungsgeschichte. Die Postgres-Datenbank bleibt für Abfragen.

Bauen und nachziehen

Im Eltern-Repo:

# Alles neu schreiben (Demo-Kette verwerfen)
python3 build_laws_git.py --rebuild

# Nur nachziehen (idempotent über Trailer `BGBl-Id:`)
python3 build_laws_git.py

# Ein Gesetz / Test
python3 build_laws_git.py --law bgb --rebuild
python3 build_laws_git.py --dry-run --limit 20

Quellen: timeline/parsed/ (lawgit, GPU-Historie) und ../gesetzblatt/timeline/parsed/ (recht.bund.de ab 2023).

Kein Force-Push.

git -C laws_git log --oneline -- verkuendungen/
git -C laws_git log --oneline -- bgb/
git -C laws_git blame bgb/§1.md

Optional zweites Remote (nicht main von lawgit):

git -C laws_git remote add origin git@git.coded.law:michaelkole/laws-git.git
git -C laws_git push -u origin main
Description
Git-Spiegel der Bundesgesetze: eine Verkündung = ein Commit.
Readme 319 MiB
Languages
Markdown 100%