Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 2603 Inkrafttreten: 19. 8. 75 (Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Freibord-Ubereinkommens von 1966); 20. 8. 75 (Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge über die Gestellung nachgeordneter Beamter); 26. 8. 75 (Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, des Zusatzprotokolls sowie der Protokolle Nr. 3, 4 und 5 zur Konvention); 26. 8. 75 (Bekanntmachung zu dem Artikel 46 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten); 26. 8. 75 (Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen); 28. 8. 75 (Bekanntmachung zu dem Übereinkommen zur Errichtung der Pflanzenschutz-Organisation für Europa und den Mittelmeerraum); 3. 9. 75 (Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Sicherungsbeschlagnahme von Luftfahrzeugen); 3. 9. 75 (Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die gemeinsame Staatsgrenze); 4. 9. 75 (Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die strafgerichtliche Zuständigkeit bei Schiffszusammenstößen und anderen mit der Führung eines Seeschiffes zusammenhängenden Ereignissen); 4. 9. 75 (Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die politischen Rechte der Frau); 4. 9. 75 (Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen); 4. 9. 75 (Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Madrider Übereinkommens über die Unterdrückung falscher oder irreführender Herkunftsangaben auf Waren); 11. 9. 75 (Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Verkehrsministerium des Staates Israel über eine Zusammenarbeit auf dem Verkehrsgebiet); 22. 9. 75 (Sechste Verordnung zur Änderung der Anlagen A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) - 6. ADR-AnderungsV); 22. 9. 75 (Verordnung über die Inkraftsetzung von Änderungen der Anlage I (RID) des Internationalen Übereinkommens über den Eisenbahnfrachtverkehr - RID-ÄnderungsV); 22. 9. 75 (Verordnung über die Zusammenlegung der Grenzabfertigung an dem deutsch-dänischen Grenzübergang Hanislee/Padborg) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1975-10-04 BGBl-Id: bgbl1-1975-112-4
Git-Spiegel der Fassungen (laws_git/)
Nachvollziehbare Geschichte der Bundesgesetze als eigenes Git-Repository.
Das Eltern-Repo lawgit bleibt die Arbeitskopie (Parser, UI, Markdown von
gesetze-im-internet.de). laws_git/ ist ein verschachteltes Git-Repo und liegt
absichtlich nicht auf main (außer dieser Anleitung).
Eine Verkündung = ein Commit. Datum des Commits ist das Verkündungsdatum.
Was man hier sieht
| Aktion | Bedeutung |
|---|---|
git log --oneline -- verkuendungen/ |
alle Blätter chronologisch |
git show HEAD:verkuendungen/2024/bgbl1-2024-167-1.md |
Metadaten einer Verkündung |
git log --oneline -- bgb/ |
nur Stationen, die dem BGB zugeordnet sind, plus heutiger GII-Text |
git show HEAD:bgb/§1.md |
heutiger Wortlaut von § 1 |
Ehrlich: Den vollen historischen Paragraphentext haben wir meist nicht.
Ältere Commits tragen Metadaten (FASSUNG.md, STELLEN.md) statt eines
erfundenen Altwortlauts. Der letzte Commit eines Gesetzesordners ist die
konsolidierte Fassung von gesetze-im-internet.de.
2023+ stammt aus der Heuristik (recht.bund.de): Fundstelle und Titel sind
belastbar, Stammnorm-Ordner nur wenn der Kurztitel eine bekannte Norm nennt.
1949–2022: LLM-Parse, lückenhaft solange --holen nicht den vollen Bestand hat.
Git-Datum vor 1970: Apple Git akzeptiert keine Author-Daten vor 1970.
Diese Commits liegen intern auf dem 1.1.1970 (Reihenfolge bleibt).
Die echte Verkündung steht in der Commit-Message und in verkuendungen/.
Git = Fassungsgeschichte. Die Postgres-Datenbank bleibt für Abfragen.
Bauen und nachziehen
Im Eltern-Repo:
# Alles neu schreiben (Demo-Kette verwerfen)
python3 build_laws_git.py --rebuild
# Nur nachziehen (idempotent über Trailer `BGBl-Id:`)
python3 build_laws_git.py
# Ein Gesetz / Test
python3 build_laws_git.py --law bgb --rebuild
python3 build_laws_git.py --dry-run --limit 20
Quellen: timeline/parsed/ (lawgit, GPU-Historie) und
../gesetzblatt/timeline/parsed/ (recht.bund.de ab 2023).
Kein Force-Push.
git -C laws_git log --oneline -- verkuendungen/
git -C laws_git log --oneline -- bgb/
git -C laws_git blame bgb/§1.md
Optional zweites Remote (nicht main von lawgit):
git -C laws_git remote add origin git@git.coded.law:michaelkole/laws-git.git
git -C laws_git push -u origin main