BGBl. 1975 I S. 1561 · Verordnung · Zweite Verordnung zur Änderung der Bestallungsordnung für Tierärzte
Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 1561 Inkrafttreten: 1975-06-28 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1975-06-28 BGBl-Id: bgbl1-1975-71-7
This commit is contained in:
@@ -1,23 +1,19 @@
|
||||
# _APPRO_2002 — 1975-05-31
|
||||
# _APPRO_2002 — 1975-06-28
|
||||
|
||||
- **Titel:** Erste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
|
||||
- **Typ:** Änderung
|
||||
- **Fundstelle:** BGBl. 1975 I S. 1257
|
||||
- **Inkrafttreten:** 1975-05-21
|
||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1975/59#page=1
|
||||
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Approbationsordnung für Ärzte, insbesondere hinsichtlich der Tätigkeit als Famulus, der Zuständigkeit des Landesprüfungsamts und der Ausbildungsregelungen für bestimmte Studierende.
|
||||
- **Titel:** Zweite Verordnung zur Änderung der Bestallungsordnung für Tierärzte
|
||||
- **Typ:** Verordnung
|
||||
- **Fundstelle:** BGBl. 1975 I S. 1561
|
||||
- **Inkrafttreten:** 1975-06-28
|
||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1975/71#page=53
|
||||
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Bestallungsordnung für Tierärzte, die nun Approbationsordnung für Tierärzte genannt wird, und regelt die Anforderungen an das Studium und die praktische Ausbildung.
|
||||
|
||||
## Betroffene Stellen
|
||||
|
||||
- § 7 Abs. 2 Nr. 2: Tätigkeit in ärztlicher Praxis
|
||||
- § 7 Abs. 2 Nr. 3: Tätigkeit in anderen Einrichtungen
|
||||
- § 7 Abs. 3: Außerhalb des Geltungsbereichs abgeleistete Tätigkeit
|
||||
- § 7 Abs. 4: Nachweis der Tätigkeit als Famulus
|
||||
- § 12 Abs. 4: Zuständigkeit des Landesprüfungsamts
|
||||
- § 38: Abweichende Regelungen für die Ausbildung
|
||||
- § 39 Abs. 5: Nachweise bei Meldung zur ärztlichen Prüfung
|
||||
- § 39 Abs. 6: Beginn der ärztlichen Prüfung
|
||||
- § 40: Approbation in Übergangsregelungen
|
||||
- Anlage 8: Neue Bescheinigung über die praktische Ausbildung in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung eingeführt
|
||||
- Anlage 9: Neue Bescheinigung über die praktische Ausbildung in der kurativen Praxis eines Tierarztes eingeführt
|
||||
- Anlage 10: Neue Bescheinigung über die praktische Ausbildung in einer Tierklinik eingeführt
|
||||
- Anlage 11: Neue Bescheinigung über die praktische Ausbildung im Wahlpraktikum eingeführt
|
||||
- Anlage 12: Neue Approbationsurkunde eingeführt
|
||||
|
||||
## Wortlaut
|
||||
|
||||
|
||||
@@ -2,3 +2,4 @@
|
||||
|
||||
- **1970-11-03** · BGBl. 1970 I S. 1458 — Approbationsordnung für Ärzte
|
||||
- **1975-05-31** · BGBl. 1975 I S. 1257 — Erste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
|
||||
- **1975-06-28** · BGBl. 1975 I S. 1561 — Zweite Verordnung zur Änderung der Bestallungsordnung für Tierärzte
|
||||
|
||||
@@ -1,11 +1,7 @@
|
||||
# Stellen dieser Station
|
||||
|
||||
- § 7 Abs. 2 Nr. 2: Tätigkeit in ärztlicher Praxis
|
||||
- § 7 Abs. 2 Nr. 3: Tätigkeit in anderen Einrichtungen
|
||||
- § 7 Abs. 3: Außerhalb des Geltungsbereichs abgeleistete Tätigkeit
|
||||
- § 7 Abs. 4: Nachweis der Tätigkeit als Famulus
|
||||
- § 12 Abs. 4: Zuständigkeit des Landesprüfungsamts
|
||||
- § 38: Abweichende Regelungen für die Ausbildung
|
||||
- § 39 Abs. 5: Nachweise bei Meldung zur ärztlichen Prüfung
|
||||
- § 39 Abs. 6: Beginn der ärztlichen Prüfung
|
||||
- § 40: Approbation in Übergangsregelungen
|
||||
- Anlage 8: Neue Bescheinigung über die praktische Ausbildung in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung eingeführt
|
||||
- Anlage 9: Neue Bescheinigung über die praktische Ausbildung in der kurativen Praxis eines Tierarztes eingeführt
|
||||
- Anlage 10: Neue Bescheinigung über die praktische Ausbildung in einer Tierklinik eingeführt
|
||||
- Anlage 11: Neue Bescheinigung über die praktische Ausbildung im Wahlpraktikum eingeführt
|
||||
- Anlage 12: Neue Approbationsurkunde eingeführt
|
||||
|
||||
54
btierao/FASSUNG.md
Normal file
54
btierao/FASSUNG.md
Normal file
@@ -0,0 +1,54 @@
|
||||
# BTIERAO — 1975-06-28
|
||||
|
||||
- **Titel:** Zweite Verordnung zur Änderung der Bestallungsordnung für Tierärzte
|
||||
- **Typ:** Verordnung
|
||||
- **Fundstelle:** BGBl. 1975 I S. 1561
|
||||
- **Inkrafttreten:** 1975-06-28
|
||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1975/71#page=53
|
||||
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Bestallungsordnung für Tierärzte, die nun Approbationsordnung für Tierärzte genannt wird, und regelt die Anforderungen an das Studium und die praktische Ausbildung.
|
||||
|
||||
## Betroffene Stellen
|
||||
|
||||
- Überschrift der Verordnung: Die Überschrift wird in 'Approbationsordnung für Tierärzte' geändert.
|
||||
- § 1 Nr. 1: Das Studium muss mindestens 4,5 Jahre dauern und kann an einer Universität oder tierärztlichen Hochschule absolviert werden.
|
||||
- § 1 Nr. 2: Die zusätzliche praktische Ausbildung umfasst 1,5 Monate Schlachttier- und Fleischuntersuchung, 1,5 Monate kurative Praxis und 3 Monate Wahlpraktikum.
|
||||
- § 2 Satz 1: Die Worte 'Fakultät oder Hochschule' werden durch 'Universität oder Hochschule' ersetzt.
|
||||
- § 3 Abs. 1: Die Worte 'Fakultät und Hochschule' werden durch 'Universität und Hochschule' ersetzt.
|
||||
- § 3 Abs. 2 Satz 2: Die Worte 'Fakultät oder Hochschule' werden durch 'Universität oder Hochschule' ersetzt.
|
||||
- § 3 Abs. 2 Satz 3: Die Worte 'Fakultät oder Hochschule' werden durch 'Universität oder Hochschule' ersetzt.
|
||||
- § 4 Satz 1: Die Worte 'einschließlich der Wiederholung ganzer Abschnitte' werden gestrichen und 'Fakultät oder Hochschule' durch 'Universität oder Hochschule' ersetzt.
|
||||
- § 5 Abs. 1 Satz 2: Die Worte 'die Geburtsurkunde sowie eine Bescheinigung, dass die Prüfungsgebühren gezahlt, gestundet oder erlassen worden sind,' werden durch 'und die Geburtsurkunde' ersetzt.
|
||||
- § 5 Abs. 1 Satz 3: Die Worte 'Fakultät oder Hochschule' werden durch 'Universität oder Hochschule' ersetzt.
|
||||
- § 6 Abs. 2: Die Worte 'wenn der Prüfungsabschnitt nicht wiederholt werden darf (§ 15 Abs. 1)' werden durch 'nach § 15 Abs. 1 Satz 4 eine Prüfung nicht wiederholen darf' ersetzt.
|
||||
- § 7 Abs. 2 Satz 2: Die Worte 'in einzelnen Prüfungsfächern' werden gestrichen.
|
||||
- § 7 Abs. 3: Neue Fassung für die mündlichen Prüfungen und die Anwesenheit von Studierenden und Vertretern der Tierärztekammer.
|
||||
- § 9 Abs. 1 Satz 1: Das Wort 'ersten' wird vor 'Wiederholungsprüfungen' eingefügt.
|
||||
- § 12 Satz 2: Die Worte 'die im ganzen nicht mehr brauchbar ist,' und 'völlig' werden gestrichen.
|
||||
- § 14 Abs. 2 zweiter Halbsatz: Neue Fassung für die Rundung von Dezimalzahlen.
|
||||
- § 14 Abs. 5 Satz 1 zweiter Halbsatz: Neue Fassung für die Rundung von Dezimalzahlen.
|
||||
- § 15: Neue Fassung für die Wiederholungsprüfungen und deren Durchführung.
|
||||
- § 15a Abs. 1 Satz 1: Die Worte 'oder mindestens zur Hälfte' werden gestrichen.
|
||||
- § 15a Abs. 2 Satz 2: Dieser Satz wird gestrichen.
|
||||
- § 25 Nr. 3: Die Worte 'Fakultät oder Hochschule' werden durch 'Universität oder Hochschule' ersetzt.
|
||||
- § 34 Abs. 2: Neue Fassung für die Nichtbestandensbedingungen des Prüfungsabschnitts.
|
||||
- § 40 Abs. 2 Satz 1: Die Worte 'Fakultäten oder Hochschulen' werden durch 'Universitäten oder Hochschulen' ersetzt.
|
||||
- § 42: In Nummer 2 werden die Worte 'der hergestellten Erzeugnisse' durch 'dieser Lebensmittel und ihre Bedeutung für die Ernährung' ersetzt. In Nummer 5 werden nach den Wörtern 'Eigenschaften der Milch' die Worte 'und ihre Bedeutung für die Ernährung des Menschen' eingefügt.
|
||||
- Dritter Abschnitt: Neue Fassung für die praktische Ausbildung, einschließlich der Schlachttier- und Fleischuntersuchung, der kurativen Praxis und des Wahlpraktikums.
|
||||
- Vierter Abschnitt Überschrift: Die Überschrift wird in 'Die Approbation' geändert.
|
||||
- § 51: Die Worte 'Bestallung' werden durch 'Approbation' ersetzt und 'amtsärztliche' durch 'ärztliche'.
|
||||
- § 52 Satz 1: Die Worte 'Bestallungsurkunde' werden durch 'Approbationsurkunde' ersetzt und die Zahl '11' durch '12'.
|
||||
- § 53: Dieser Paragraph wird gestrichen.
|
||||
- § 54: Neue Fassung für die Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungen.
|
||||
- § 55 Satz 1: Die Angabe 'den §§ 53 und 54' wird durch '§ 54' ersetzt und 'Fakultät oder Hochschule' durch 'Universität oder Hochschule'.
|
||||
- § 56: Neue Fassung für die Voraussetzungen der Zulassung zur Prüfung.
|
||||
- Anlage 1 Nummern 25 bis 27: Neue Fassung für die praktische Ausbildung.
|
||||
- Anlage 2: Die Worte 'Bestallungsordnung' werden durch 'Approbationsordnung' ersetzt und die zweite Fußnote gestrichen.
|
||||
- Anlagen 3, 4, 5, 6 und 7: Der Klammerzusatz '(Fakultät oder Hochschule)' wird durch '(Universität oder Hochschule)' ersetzt.
|
||||
- Anlagen 8 bis 10: Neue Fassung für die Anlagen.
|
||||
- Anlage 11: Neue Anlage 11 wird eingefügt.
|
||||
- Anlage 12: Die bisherige Anlage 11 wird Anlage 12 und erhält eine neue Fassung.
|
||||
|
||||
## Wortlaut
|
||||
|
||||
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
|
||||
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.
|
||||
15
btierao/HINWEIS.md
Normal file
15
btierao/HINWEIS.md
Normal file
@@ -0,0 +1,15 @@
|
||||
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
|
||||
|
||||
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
|
||||
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
|
||||
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
|
||||
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
|
||||
|
||||
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
|
||||
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
|
||||
|
||||
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
|
||||
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
|
||||
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
|
||||
|
||||
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`
|
||||
3
btierao/HISTORY.md
Normal file
3
btierao/HISTORY.md
Normal file
@@ -0,0 +1,3 @@
|
||||
# Verlauf
|
||||
|
||||
- **1975-06-28** · BGBl. 1975 I S. 1561 — Zweite Verordnung zur Änderung der Bestallungsordnung für Tierärzte
|
||||
40
btierao/STELLEN.md
Normal file
40
btierao/STELLEN.md
Normal file
@@ -0,0 +1,40 @@
|
||||
# Stellen dieser Station
|
||||
|
||||
- Überschrift der Verordnung: Die Überschrift wird in 'Approbationsordnung für Tierärzte' geändert.
|
||||
- § 1 Nr. 1: Das Studium muss mindestens 4,5 Jahre dauern und kann an einer Universität oder tierärztlichen Hochschule absolviert werden.
|
||||
- § 1 Nr. 2: Die zusätzliche praktische Ausbildung umfasst 1,5 Monate Schlachttier- und Fleischuntersuchung, 1,5 Monate kurative Praxis und 3 Monate Wahlpraktikum.
|
||||
- § 2 Satz 1: Die Worte 'Fakultät oder Hochschule' werden durch 'Universität oder Hochschule' ersetzt.
|
||||
- § 3 Abs. 1: Die Worte 'Fakultät und Hochschule' werden durch 'Universität und Hochschule' ersetzt.
|
||||
- § 3 Abs. 2 Satz 2: Die Worte 'Fakultät oder Hochschule' werden durch 'Universität oder Hochschule' ersetzt.
|
||||
- § 3 Abs. 2 Satz 3: Die Worte 'Fakultät oder Hochschule' werden durch 'Universität oder Hochschule' ersetzt.
|
||||
- § 4 Satz 1: Die Worte 'einschließlich der Wiederholung ganzer Abschnitte' werden gestrichen und 'Fakultät oder Hochschule' durch 'Universität oder Hochschule' ersetzt.
|
||||
- § 5 Abs. 1 Satz 2: Die Worte 'die Geburtsurkunde sowie eine Bescheinigung, dass die Prüfungsgebühren gezahlt, gestundet oder erlassen worden sind,' werden durch 'und die Geburtsurkunde' ersetzt.
|
||||
- § 5 Abs. 1 Satz 3: Die Worte 'Fakultät oder Hochschule' werden durch 'Universität oder Hochschule' ersetzt.
|
||||
- § 6 Abs. 2: Die Worte 'wenn der Prüfungsabschnitt nicht wiederholt werden darf (§ 15 Abs. 1)' werden durch 'nach § 15 Abs. 1 Satz 4 eine Prüfung nicht wiederholen darf' ersetzt.
|
||||
- § 7 Abs. 2 Satz 2: Die Worte 'in einzelnen Prüfungsfächern' werden gestrichen.
|
||||
- § 7 Abs. 3: Neue Fassung für die mündlichen Prüfungen und die Anwesenheit von Studierenden und Vertretern der Tierärztekammer.
|
||||
- § 9 Abs. 1 Satz 1: Das Wort 'ersten' wird vor 'Wiederholungsprüfungen' eingefügt.
|
||||
- § 12 Satz 2: Die Worte 'die im ganzen nicht mehr brauchbar ist,' und 'völlig' werden gestrichen.
|
||||
- § 14 Abs. 2 zweiter Halbsatz: Neue Fassung für die Rundung von Dezimalzahlen.
|
||||
- § 14 Abs. 5 Satz 1 zweiter Halbsatz: Neue Fassung für die Rundung von Dezimalzahlen.
|
||||
- § 15: Neue Fassung für die Wiederholungsprüfungen und deren Durchführung.
|
||||
- § 15a Abs. 1 Satz 1: Die Worte 'oder mindestens zur Hälfte' werden gestrichen.
|
||||
- § 15a Abs. 2 Satz 2: Dieser Satz wird gestrichen.
|
||||
- § 25 Nr. 3: Die Worte 'Fakultät oder Hochschule' werden durch 'Universität oder Hochschule' ersetzt.
|
||||
- § 34 Abs. 2: Neue Fassung für die Nichtbestandensbedingungen des Prüfungsabschnitts.
|
||||
- § 40 Abs. 2 Satz 1: Die Worte 'Fakultäten oder Hochschulen' werden durch 'Universitäten oder Hochschulen' ersetzt.
|
||||
- § 42: In Nummer 2 werden die Worte 'der hergestellten Erzeugnisse' durch 'dieser Lebensmittel und ihre Bedeutung für die Ernährung' ersetzt. In Nummer 5 werden nach den Wörtern 'Eigenschaften der Milch' die Worte 'und ihre Bedeutung für die Ernährung des Menschen' eingefügt.
|
||||
- Dritter Abschnitt: Neue Fassung für die praktische Ausbildung, einschließlich der Schlachttier- und Fleischuntersuchung, der kurativen Praxis und des Wahlpraktikums.
|
||||
- Vierter Abschnitt Überschrift: Die Überschrift wird in 'Die Approbation' geändert.
|
||||
- § 51: Die Worte 'Bestallung' werden durch 'Approbation' ersetzt und 'amtsärztliche' durch 'ärztliche'.
|
||||
- § 52 Satz 1: Die Worte 'Bestallungsurkunde' werden durch 'Approbationsurkunde' ersetzt und die Zahl '11' durch '12'.
|
||||
- § 53: Dieser Paragraph wird gestrichen.
|
||||
- § 54: Neue Fassung für die Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungen.
|
||||
- § 55 Satz 1: Die Angabe 'den §§ 53 und 54' wird durch '§ 54' ersetzt und 'Fakultät oder Hochschule' durch 'Universität oder Hochschule'.
|
||||
- § 56: Neue Fassung für die Voraussetzungen der Zulassung zur Prüfung.
|
||||
- Anlage 1 Nummern 25 bis 27: Neue Fassung für die praktische Ausbildung.
|
||||
- Anlage 2: Die Worte 'Bestallungsordnung' werden durch 'Approbationsordnung' ersetzt und die zweite Fußnote gestrichen.
|
||||
- Anlagen 3, 4, 5, 6 und 7: Der Klammerzusatz '(Fakultät oder Hochschule)' wird durch '(Universität oder Hochschule)' ersetzt.
|
||||
- Anlagen 8 bis 10: Neue Fassung für die Anlagen.
|
||||
- Anlage 11: Neue Anlage 11 wird eingefügt.
|
||||
- Anlage 12: Die bisherige Anlage 11 wird Anlage 12 und erhält eine neue Fassung.
|
||||
9
btierao/§1.md
Normal file
9
btierao/§1.md
Normal file
@@ -0,0 +1,9 @@
|
||||
# § 1
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1975-06-28 — Zweite Verordnung zur Änderung der Bestallungsordnung für Tierärzte
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 1561
|
||||
|
||||
§ 1 Nr. 1: Das Studium muss mindestens 4,5 Jahre dauern und kann an einer Universität oder tierärztlichen Hochschule absolviert werden.
|
||||
|
||||
§ 1 Nr. 2: Die zusätzliche praktische Ausbildung umfasst 1,5 Monate Schlachttier- und Fleischuntersuchung, 1,5 Monate kurative Praxis und 3 Monate Wahlpraktikum.
|
||||
7
btierao/§12.md
Normal file
7
btierao/§12.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 12
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1975-06-28 — Zweite Verordnung zur Änderung der Bestallungsordnung für Tierärzte
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 1561
|
||||
|
||||
§ 12 Satz 2: Die Worte 'die im ganzen nicht mehr brauchbar ist,' und 'völlig' werden gestrichen.
|
||||
9
btierao/§14.md
Normal file
9
btierao/§14.md
Normal file
@@ -0,0 +1,9 @@
|
||||
# § 14
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1975-06-28 — Zweite Verordnung zur Änderung der Bestallungsordnung für Tierärzte
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 1561
|
||||
|
||||
§ 14 Abs. 2 zweiter Halbsatz: Neue Fassung für die Rundung von Dezimalzahlen.
|
||||
|
||||
§ 14 Abs. 5 Satz 1 zweiter Halbsatz: Neue Fassung für die Rundung von Dezimalzahlen.
|
||||
7
btierao/§15.md
Normal file
7
btierao/§15.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 15
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1975-06-28 — Zweite Verordnung zur Änderung der Bestallungsordnung für Tierärzte
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 1561
|
||||
|
||||
§ 15: Neue Fassung für die Wiederholungsprüfungen und deren Durchführung.
|
||||
9
btierao/§15a.md
Normal file
9
btierao/§15a.md
Normal file
@@ -0,0 +1,9 @@
|
||||
# § 15a
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1975-06-28 — Zweite Verordnung zur Änderung der Bestallungsordnung für Tierärzte
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 1561
|
||||
|
||||
§ 15a Abs. 1 Satz 1: Die Worte 'oder mindestens zur Hälfte' werden gestrichen.
|
||||
|
||||
§ 15a Abs. 2 Satz 2: Dieser Satz wird gestrichen.
|
||||
7
btierao/§2.md
Normal file
7
btierao/§2.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 2
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1975-06-28 — Zweite Verordnung zur Änderung der Bestallungsordnung für Tierärzte
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 1561
|
||||
|
||||
§ 2 Satz 1: Die Worte 'Fakultät oder Hochschule' werden durch 'Universität oder Hochschule' ersetzt.
|
||||
7
btierao/§25.md
Normal file
7
btierao/§25.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 25
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1975-06-28 — Zweite Verordnung zur Änderung der Bestallungsordnung für Tierärzte
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 1561
|
||||
|
||||
§ 25 Nr. 3: Die Worte 'Fakultät oder Hochschule' werden durch 'Universität oder Hochschule' ersetzt.
|
||||
11
btierao/§3.md
Normal file
11
btierao/§3.md
Normal file
@@ -0,0 +1,11 @@
|
||||
# § 3
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1975-06-28 — Zweite Verordnung zur Änderung der Bestallungsordnung für Tierärzte
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 1561
|
||||
|
||||
§ 3 Abs. 1: Die Worte 'Fakultät und Hochschule' werden durch 'Universität und Hochschule' ersetzt.
|
||||
|
||||
§ 3 Abs. 2 Satz 2: Die Worte 'Fakultät oder Hochschule' werden durch 'Universität oder Hochschule' ersetzt.
|
||||
|
||||
§ 3 Abs. 2 Satz 3: Die Worte 'Fakultät oder Hochschule' werden durch 'Universität oder Hochschule' ersetzt.
|
||||
7
btierao/§34.md
Normal file
7
btierao/§34.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 34
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1975-06-28 — Zweite Verordnung zur Änderung der Bestallungsordnung für Tierärzte
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 1561
|
||||
|
||||
§ 34 Abs. 2: Neue Fassung für die Nichtbestandensbedingungen des Prüfungsabschnitts.
|
||||
7
btierao/§4.md
Normal file
7
btierao/§4.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 4
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1975-06-28 — Zweite Verordnung zur Änderung der Bestallungsordnung für Tierärzte
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 1561
|
||||
|
||||
§ 4 Satz 1: Die Worte 'einschließlich der Wiederholung ganzer Abschnitte' werden gestrichen und 'Fakultät oder Hochschule' durch 'Universität oder Hochschule' ersetzt.
|
||||
7
btierao/§40.md
Normal file
7
btierao/§40.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 40
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1975-06-28 — Zweite Verordnung zur Änderung der Bestallungsordnung für Tierärzte
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 1561
|
||||
|
||||
§ 40 Abs. 2 Satz 1: Die Worte 'Fakultäten oder Hochschulen' werden durch 'Universitäten oder Hochschulen' ersetzt.
|
||||
7
btierao/§42.md
Normal file
7
btierao/§42.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 42
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1975-06-28 — Zweite Verordnung zur Änderung der Bestallungsordnung für Tierärzte
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 1561
|
||||
|
||||
§ 42: In Nummer 2 werden die Worte 'der hergestellten Erzeugnisse' durch 'dieser Lebensmittel und ihre Bedeutung für die Ernährung' ersetzt. In Nummer 5 werden nach den Wörtern 'Eigenschaften der Milch' die Worte 'und ihre Bedeutung für die Ernährung des Menschen' eingefügt.
|
||||
9
btierao/§5.md
Normal file
9
btierao/§5.md
Normal file
@@ -0,0 +1,9 @@
|
||||
# § 5
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1975-06-28 — Zweite Verordnung zur Änderung der Bestallungsordnung für Tierärzte
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 1561
|
||||
|
||||
§ 5 Abs. 1 Satz 2: Die Worte 'die Geburtsurkunde sowie eine Bescheinigung, dass die Prüfungsgebühren gezahlt, gestundet oder erlassen worden sind,' werden durch 'und die Geburtsurkunde' ersetzt.
|
||||
|
||||
§ 5 Abs. 1 Satz 3: Die Worte 'Fakultät oder Hochschule' werden durch 'Universität oder Hochschule' ersetzt.
|
||||
7
btierao/§51.md
Normal file
7
btierao/§51.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 51
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1975-06-28 — Zweite Verordnung zur Änderung der Bestallungsordnung für Tierärzte
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 1561
|
||||
|
||||
§ 51: Die Worte 'Bestallung' werden durch 'Approbation' ersetzt und 'amtsärztliche' durch 'ärztliche'.
|
||||
7
btierao/§52.md
Normal file
7
btierao/§52.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 52
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1975-06-28 — Zweite Verordnung zur Änderung der Bestallungsordnung für Tierärzte
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 1561
|
||||
|
||||
§ 52 Satz 1: Die Worte 'Bestallungsurkunde' werden durch 'Approbationsurkunde' ersetzt und die Zahl '11' durch '12'.
|
||||
7
btierao/§53.md
Normal file
7
btierao/§53.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 53
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1975-06-28 — Zweite Verordnung zur Änderung der Bestallungsordnung für Tierärzte
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 1561
|
||||
|
||||
§ 53: Dieser Paragraph wird gestrichen.
|
||||
7
btierao/§54.md
Normal file
7
btierao/§54.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 54
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1975-06-28 — Zweite Verordnung zur Änderung der Bestallungsordnung für Tierärzte
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 1561
|
||||
|
||||
§ 54: Neue Fassung für die Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungen.
|
||||
7
btierao/§55.md
Normal file
7
btierao/§55.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 55
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1975-06-28 — Zweite Verordnung zur Änderung der Bestallungsordnung für Tierärzte
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 1561
|
||||
|
||||
§ 55 Satz 1: Die Angabe 'den §§ 53 und 54' wird durch '§ 54' ersetzt und 'Fakultät oder Hochschule' durch 'Universität oder Hochschule'.
|
||||
7
btierao/§56.md
Normal file
7
btierao/§56.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 56
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1975-06-28 — Zweite Verordnung zur Änderung der Bestallungsordnung für Tierärzte
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 1561
|
||||
|
||||
§ 56: Neue Fassung für die Voraussetzungen der Zulassung zur Prüfung.
|
||||
7
btierao/§6.md
Normal file
7
btierao/§6.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 6
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1975-06-28 — Zweite Verordnung zur Änderung der Bestallungsordnung für Tierärzte
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 1561
|
||||
|
||||
§ 6 Abs. 2: Die Worte 'wenn der Prüfungsabschnitt nicht wiederholt werden darf (§ 15 Abs. 1)' werden durch 'nach § 15 Abs. 1 Satz 4 eine Prüfung nicht wiederholen darf' ersetzt.
|
||||
9
btierao/§7.md
Normal file
9
btierao/§7.md
Normal file
@@ -0,0 +1,9 @@
|
||||
# § 7
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1975-06-28 — Zweite Verordnung zur Änderung der Bestallungsordnung für Tierärzte
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 1561
|
||||
|
||||
§ 7 Abs. 2 Satz 2: Die Worte 'in einzelnen Prüfungsfächern' werden gestrichen.
|
||||
|
||||
§ 7 Abs. 3: Neue Fassung für die mündlichen Prüfungen und die Anwesenheit von Studierenden und Vertretern der Tierärztekammer.
|
||||
7
btierao/§9.md
Normal file
7
btierao/§9.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 9
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1975-06-28 — Zweite Verordnung zur Änderung der Bestallungsordnung für Tierärzte
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 1561
|
||||
|
||||
§ 9 Abs. 1 Satz 1: Das Wort 'ersten' wird vor 'Wiederholungsprüfungen' eingefügt.
|
||||
17
verkuendungen/1975/bgbl1-1975-71-7.md
Normal file
17
verkuendungen/1975/bgbl1-1975-71-7.md
Normal file
@@ -0,0 +1,17 @@
|
||||
# BGBl. 1975 I S. 1561
|
||||
|
||||
- **Titel:** Zweite Verordnung zur Änderung der Bestallungsordnung für Tierärzte
|
||||
- **Typ:** Verordnung
|
||||
- **Fundstelle:** BGBl. 1975 I S. 1561
|
||||
- **Verkündung:** 1975-06-28
|
||||
- **Inkrafttreten:** 1975-06-28
|
||||
- **Ausfertigung:** 1975-06-25
|
||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1975/71#page=53
|
||||
- **Quelle:** offenegesetze
|
||||
- **Parser:** llm
|
||||
- **Stammnormen in diesem Commit:** _APPRO_2002, BTIERAO
|
||||
|
||||
## Kurz
|
||||
|
||||
Die Verordnung ändert die Bestallungsordnung für Tierärzte, die nun Approbationsordnung für Tierärzte genannt wird, und regelt die Anforderungen an das Studium und die praktische Ausbildung.
|
||||
|
||||
Reference in New Issue
Block a user