SCHAUSRV_2026
Schiffsausrüstungsverordnung
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Zuständige Behörde
- § 4 Anforderungen an Schiffsausrüstung
- § 5 Voraussetzungen für das Ausstellen von Schiffsausrüstung ohne Zulassung
- § 6 Ausnahmen aufgrund technischer Neuerungen
- § 7 Ausnahmen zu Versuchs- oder Erprobungszwecken
- § 8 Ausnahmen für Häfen außerhalb der Europäischen Union
- § 9 Ausnahmen für nicht verfügbare Ausrüstung
- § 10 EU-Konformitätsbewertungsverfahren
- § 11 EU-Konformitätserklärung
- § 12 Steuerrad-Kennzeichen
- § 13 Elektronische Kennzeichnung
- § 14 Anforderungen an die Konformitätsbewertungsstelle für ihre Notifizierung
- § 15 Anforderungen an die organisatorische und personelle Unabhängigkeit der Konformitätsbewertungsstelle
- § 16 Anforderungen an die Ausstattung der Konformitätsbewertungsstelle
- § 17 Anforderungen an das Fachpersonal der Konformitätsbewertungsstelle
- § 18 Antrag auf Erteilung der Befugnis
- § 19 Erteilung der Befugnis
- § 20 Änderung einer erteilten Befugnis
- § 21 Pflichten der Konformitätsbewertungsstelle
- § 22 Zweigunternehmen und Vergabe von Unteraufträgen
- § 23 Zuständigkeit und Aufgaben
- § 24 Anforderungen an die Befugnis erteilende und notifizierende Behörde
- § 25 Befugnisse der Befugnis erteilenden und notifizierenden Behörde
- § 26 Pflichten des Herstellers
- § 27 Bevollmächtigter für die Europäische Union
- § 28 Sonstige Wirtschaftsakteure
- § 29 Befugnisse und Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde für Schiffsausrüstung
- § 30 Formale Nichtkonformität
- § 31 Veröffentlichung und Weiterleitung von Informationen
- § 32 EU-Schutzklauselverfahren
- § 33 Schiffsbezogene Überwachung
- § 34 Einflaggung
- § 35 Datenschutzrechtliche Regelungen
- § 36 Ordnungswidrigkeiten