5.3 KiB
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LUFTPERSV
Verordnung über Luftfahrtpersonal
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Erlaubnispflichtiges Personal
- § 2 Arten der Erlaubnis und Sonderregelungen der Erlaubnispflicht
- § 3 Anwendbare Vorschriften
- § 4 Mindestalter bei Erteilung der Erlaubnis
- § 5 Zuständige Stellen für die Erteilung von Erlaubnissen
- § 6 Durchführungsbestimmungen
- § 7 Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis
- § 8 Erteilung der Erlaubnis und mitzuführende Dokumente
- § 9 Gültigkeitsdauer von Erlaubnissen und Berechtigungen
- § 10 Voraussetzungen für die Erneuerung von Erlaubnissen und Berechtigungen
- § 11 Ausübung der Rechte aus einer Erlaubnis
- § 12 Anrechnung von im Militärdienst erworbenen Kenntnissen, Erfahrungen und Fähigkeiten
- § 13 Anerkennung von Erlaubnissen für Flugingenieure
- § 14 Anerkennung von Flugsimulationsübungsgeräten
- § 15 Widerruf, Beschränkung und Ruhen der Erlaubnis
- § 16 Voraussetzungen für die Ausbildung
- § 17 Mindestalter für den Beginn der Ausbildung
- § 18 Zuverlässigkeit
- § 19 Bewerbermeldung
- § 20 Zweifel an der Tauglichkeit oder Zuverlässigkeit
- § 21 Flugmedizinische Tauglichkeit
- § 21 Medizinische Sachverständige des Luftfahrt-Bundesamtes
- § 22 Alleinflüge
- § 23 Ausbildungsbetriebe
- § 24 Voraussetzungen für den Erwerb der Ausbildungserlaubnis
- § 25 Form der Ausbildungserlaubnis
- § 26 Zuständige Stellen für die Erteilung der Ausbildungserlaubnis
- § 26 Zuständige Stellen für die Verwaltung von Erklärungen und für die Genehmigung von Ausbildungsprogrammen von erklärten Ausbildungsorganisationen
- § 27 Antrag auf Erteilung der Ausbildungserlaubnis
- § 28 Erteilung und Umfang der Ausbildungserlaubnis
- § 29 Zulassung eines Dachverbandes als Ausbildungsbetrieb
- § 30 Beginn der Ausbildungstätigkeit
- § 31 Aufsicht über Ausbildungsbetriebe
- § 32 Rücknahme und Widerruf der Ausbildungserlaubnis
- § 34 Fliegerärztlicher Ausschuss
- § 42 Fachliche Voraussetzungen
- § 42
- § 43 Prüfung
- § 44 Erteilung und Umfang des Luftfahrerscheins für Luftsportgeräteführer
- § 45 Gültigkeit des Luftfahrerscheins für Luftsportgeräteführer
- § 45 Flugerfahrung bei Mitnahme von Fluggästen
- § 45 Anrechnung von Flugzeiten
- § 62 Fachliche Voraussetzungen
- § 63 Prüfung
- § 64 Erteilung und Umfang des Luftfahrerscheins für Flugtechniker
- § 65 Gültigkeit des Luftfahrerscheins für Flugtechniker
- § 77 Langstreckenflugberechtigung für Flugzeugführer
- § 84 Schleppberechtigung
- § 84 Passagierberechtigung für Luftsportgeräteführer
- § 87
- § 88 Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Flugingenieuren
- § 95 Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftsportgeräteführern
- § 96 Erteilung, Umfang, Gültigkeit, Verlängerung und Erneuerung der Berechtigungen
- § 104 Erteilung und Umfang der Erlaubnis für Prüfer von Luftfahrtgerät
- § 105 Musterberechtigung für Prüfer von Luftfahrtgerät
- § 106 Fachliche Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis
- § 107 Ersetzbarkeit der Berufsausbildung
- § 108 Anrechenbarkeit praktischer Erfahrung, Ersetzbarkeit der beruflichen Tätigkeit
- § 109 Prüfung
- § 110 Gültigkeitsdauer, Verlängerung und Erneuerung der Erlaubnis
- § 111 Fachliche Voraussetzungen, Prüfungen, Erteilung und Umfang der Erlaubnis für freigabeberechtigtes Personal
- § 112 Fachliche Voraussetzungen
- § 113 Prüfung
- § 114 Erteilung, Umfang und Gültigkeit des Luftfahrerscheins für Flugdienstberater
- § 115 Fachliche Voraussetzungen, Prüfung
- § 116 Erteilung, Umfang und Gültigkeit des Ausweises für Steuerer von Flugmodellen
- § 117 Alleinflüge zum Erwerb, zur Erweiterung oder Erneuerung eines Luftfahrerscheins oder einer Berechtigung
- § 120 Nachweis der fliegerischen Voraussetzungen
- § 121 Nachweis der theoretischen Ausbildung
- § 123
- § 125 Nachweis von Sprachkenntnissen
- § 125 Anerkennung einer Stelle für die Abnahme von Sprachprüfungen
- § 128 Prüfungen, Befähigungsüberprüfungen und Kompetenzbeurteilungen für Luftfahrer; Anerkennung von Prüfern
- § 128 Prüfungen für freigabeberechtigtes Personal und für Prüfer von Luftfahrtgerät; Anerkennung von Prüfern
- § 129 Berücksichtigung einer theoretischen Vorbildung
- § 131 Zuständige Stellen
- § 132 Antragstellung
- § 133 Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes
- § 134 Ordnungswidrigkeiten
- § 135 Übergangsvorschriften
- § 136
- § 137