379 B
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§ 25 Form der Ausbildungserlaubnis
Die Ausbildungserlaubnis wird 1.für zugelassene Ausbildungsorganisationen in Form eines Zeugnisses nach der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 erteilt, 2.für genehmigte Ausbildungseinrichtungen in Form einer Zulassung erteilt, 3.für Betriebe für die Ausbildung von technischem Personal nach § 23 Absatz 2 in Form einer Genehmigung erteilt.