BGBl. 2021 I S. 4655 · Verordnung · Verordnung zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich (Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Verordnung – AgrarOLkV)

Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4655
Inkrafttreten: 2021-10-18
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2021-10-18

BGBl-Id: bgbl1-2021-73-2
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2021-10-18 12:00:00 +00:00
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# AGRARMSG — 2021-08-31
# AGRARMSG — 2021-10-18
- **Titel:** Neufassung des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 2021 I S. 4036
- **Inkrafttreten:** 2021-08-31
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2021/60#page=108
- **Kurz:** Die Bekanntmachung enthält die Neufassung des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes, die verschiedene Änderungen und Ergänzungen berücksichtigt, die seit 2013 in Kraft getreten sind.
- **Titel:** Verordnung zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich (Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Verordnung AgrarOLkV)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2021 I S. 4655
- **Inkrafttreten:** 2021-10-18
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2021/73#page=7
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Anerkennung und Organisation von Agrarorganisationen und Lieferketten, um den Agrarsektor zu stärken.
## Betroffene Stellen
- § 5: Neue Vorschriften zur Allgemeinverbindlichkeit von Vorschriften anerkannter Agrarorganisationen
- § 6: Neue Vorschriften zur Anwendung des Kartellrechts auf Agrarorganisationen
- § 7: Neue Vorschriften zur Durchführung von Rechtsakten der EU zur Beseitigung schwerer Ungleichgewichte auf den Märkten
- § 8: Neue Vorschriften zur Führung eines Registers für Agrarorganisationen
- § 9: Neue Vorschriften zur Mitteilung und Veröffentlichung von Daten im Zusammenhang mit Agrarorganisationen
- § 10: Neue Vorschriften zum Anwendungsbereich für unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette
- § 11: Neue Vorschriften zu Zahlungsfristen in Verträgen gemäß § 10
- § 12: Neue Vorschriften zur Vereinbarung über das Zurückschicken nicht verkaufter Erzeugnisse
- § 13: Neue Vorschriften zur Vereinbarung einer kurzfristigen Beendigung des Vertrages über den Kauf von verderblichen Erzeugnissen
- § 14: Neue Vorschriften über die Beteiligung an Lagerkosten
- § 15: Neue Vorschriften über einseitige Vertragsänderungen
- § 16: Neue Vorschriften über die Kostenübernahme durch den Lieferanten
- § 17: Neue Vorschriften über die Beteiligung an Listungskosten
- § 18: Neue Vorschriften über die Androhung von Vergeltungsmaßnahmen
- § 19: Neue Vorschriften über die Bestätigung des Vertragsinhalts
- § 20: Neue Vorschriften über unlautere Handelspraktiken bei Mangels Vereinbarung
- § 21: Neue Vorschriften über die Vorlage einer Zahlungen- und Kostenschätzung
- § 22: Neue Vorschriften über die Wirksamkeit des Vertrages
- § 23: Neue Vorschriften über das Verbot unlauterer Handelspraktiken
- § 24: Neue Vorschriften über die Anwendbarkeit des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- § 25: Neue Vorschriften über das Beschwerderecht des Lieferanten
- § 26: Neue Vorschriften über die vertrauliche Behandlung von Informationen
- § 27: Neue Vorschriften über alternative Streitbeilegung
- § 28: Neue Vorschriften über die Befugnisse und Aufgaben der Durchsetzungsbehörde
- § 29: Neue Vorschriften zur jährlichen Veröffentlichung eines Tätigkeitsberichts der Durchsetzungsbehörde
- § 30: Neue Vorschriften zur gegenseitigen Amtshilfe der Durchsetzungsbehörden
- § 31: Neue Vorschriften zum Austausch mit anderen Durchsetzungsbehörden
- § 32: Neue Vorschriften zur Zuständigkeit und Zulässigkeit in Gerichtsverfahren
- § 33: Neue Vorschriften zur aufschiebenden Wirkung der Klage
- § 34: Neue Vorschriften zur Frist und Form der Klage
- § 35: Neue Vorschriften zur Beteiligtenfähigkeit
- § 36: Neue Vorschriften zu den Verfahrensbeteiligten
- § 37: Neue Vorschriften zum Anwaltszwang
- § 38: Neue Vorschriften zur mündlichen Verhandlung
- § 39: Neue Vorschriften zum Untersuchungsgrundsatz
- § 40: Neue Vorschriften zur Gerichtsentscheidung
- § 41: Neue Vorschriften zur Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- § 42: Neue Vorschriften zur Akteneinsicht
- § 43: Neue Vorschriften zur Geltung von Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Zivilprozessordnung
- § 8 Abs. 1: Zuständige Stelle für die Führung des Agrarorganisationenregisters ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
- § 8 Abs. 2: Die in § 8 Abs. 1 genannten Stellen übermitteln der Bundesanstalt die Daten in einer elektronisch verarbeitungsfähigen Form und getrennt nach den einzelnen Agrarorganisationen.
## Wortlaut

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- **2013-11-28** · BGBl. 2013 I S. 3998 — Verordnung zur Weiterentwicklung der Marktstruktur im Agrarbereich (Agrarmarktstrukturverordnung AgrarMSV)
- **2021-06-08** · BGBl. 2021 I S. 1278 — Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes
- **2021-08-31** · BGBl. 2021 I S. 4036 — Neufassung des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes
- **2021-10-18** · BGBl. 2021 I S. 4655 — Verordnung zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich (Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Verordnung AgrarOLkV)

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# Stellen dieser Station
- § 5: Neue Vorschriften zur Allgemeinverbindlichkeit von Vorschriften anerkannter Agrarorganisationen
- § 6: Neue Vorschriften zur Anwendung des Kartellrechts auf Agrarorganisationen
- § 7: Neue Vorschriften zur Durchführung von Rechtsakten der EU zur Beseitigung schwerer Ungleichgewichte auf den Märkten
- § 8: Neue Vorschriften zur Führung eines Registers für Agrarorganisationen
- § 9: Neue Vorschriften zur Mitteilung und Veröffentlichung von Daten im Zusammenhang mit Agrarorganisationen
- § 10: Neue Vorschriften zum Anwendungsbereich für unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette
- § 11: Neue Vorschriften zu Zahlungsfristen in Verträgen gemäß § 10
- § 12: Neue Vorschriften zur Vereinbarung über das Zurückschicken nicht verkaufter Erzeugnisse
- § 13: Neue Vorschriften zur Vereinbarung einer kurzfristigen Beendigung des Vertrages über den Kauf von verderblichen Erzeugnissen
- § 14: Neue Vorschriften über die Beteiligung an Lagerkosten
- § 15: Neue Vorschriften über einseitige Vertragsänderungen
- § 16: Neue Vorschriften über die Kostenübernahme durch den Lieferanten
- § 17: Neue Vorschriften über die Beteiligung an Listungskosten
- § 18: Neue Vorschriften über die Androhung von Vergeltungsmaßnahmen
- § 19: Neue Vorschriften über die Bestätigung des Vertragsinhalts
- § 20: Neue Vorschriften über unlautere Handelspraktiken bei Mangels Vereinbarung
- § 21: Neue Vorschriften über die Vorlage einer Zahlungen- und Kostenschätzung
- § 22: Neue Vorschriften über die Wirksamkeit des Vertrages
- § 23: Neue Vorschriften über das Verbot unlauterer Handelspraktiken
- § 24: Neue Vorschriften über die Anwendbarkeit des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- § 25: Neue Vorschriften über das Beschwerderecht des Lieferanten
- § 26: Neue Vorschriften über die vertrauliche Behandlung von Informationen
- § 27: Neue Vorschriften über alternative Streitbeilegung
- § 28: Neue Vorschriften über die Befugnisse und Aufgaben der Durchsetzungsbehörde
- § 29: Neue Vorschriften zur jährlichen Veröffentlichung eines Tätigkeitsberichts der Durchsetzungsbehörde
- § 30: Neue Vorschriften zur gegenseitigen Amtshilfe der Durchsetzungsbehörden
- § 31: Neue Vorschriften zum Austausch mit anderen Durchsetzungsbehörden
- § 32: Neue Vorschriften zur Zuständigkeit und Zulässigkeit in Gerichtsverfahren
- § 33: Neue Vorschriften zur aufschiebenden Wirkung der Klage
- § 34: Neue Vorschriften zur Frist und Form der Klage
- § 35: Neue Vorschriften zur Beteiligtenfähigkeit
- § 36: Neue Vorschriften zu den Verfahrensbeteiligten
- § 37: Neue Vorschriften zum Anwaltszwang
- § 38: Neue Vorschriften zur mündlichen Verhandlung
- § 39: Neue Vorschriften zum Untersuchungsgrundsatz
- § 40: Neue Vorschriften zur Gerichtsentscheidung
- § 41: Neue Vorschriften zur Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- § 42: Neue Vorschriften zur Akteneinsicht
- § 43: Neue Vorschriften zur Geltung von Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Zivilprozessordnung
- § 8 Abs. 1: Zuständige Stelle für die Führung des Agrarorganisationenregisters ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
- § 8 Abs. 2: Die in § 8 Abs. 1 genannten Stellen übermitteln der Bundesanstalt die Daten in einer elektronisch verarbeitungsfähigen Form und getrennt nach den einzelnen Agrarorganisationen.

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# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-08-31 — Neufassung des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4036
> Station: 2021-10-18 — Verordnung zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich (Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Verordnung AgrarOLkV)
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4655
§ 8: Neue Vorschriften zur Führung eines Registers für Agrarorganisationen
§ 8 Abs. 1: Zuständige Stelle für die Führung des Agrarorganisationenregisters ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
§ 8 Abs. 2: Die in § 8 Abs. 1 genannten Stellen übermitteln der Bundesanstalt die Daten in einer elektronisch verarbeitungsfähigen Form und getrennt nach den einzelnen Agrarorganisationen.

17
agrarolkv/FASSUNG.md Normal file
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# AGRAROLKV — 2021-10-18
- **Titel:** Verordnung zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich (Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Verordnung AgrarOLkV)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2021 I S. 4655
- **Inkrafttreten:** 2021-10-18
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2021/73#page=7
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Anerkennung und Organisation von Agrarorganisationen und Lieferketten, um den Agrarsektor zu stärken.
## Betroffene Stellen
- Anlage (zu § 1 Abs. 1): Einführung von Ergänzungen und weiteren Erzeugnisbereichen
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

15
agrarolkv/HINWEIS.md Normal file
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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

3
agrarolkv/HISTORY.md Normal file
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# Verlauf
- **2021-10-18** · BGBl. 2021 I S. 4655 — Verordnung zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich (Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Verordnung AgrarOLkV)

3
agrarolkv/STELLEN.md Normal file
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# Stellen dieser Station
- Anlage (zu § 1 Abs. 1): Einführung von Ergänzungen und weiteren Erzeugnisbereichen

7
agrarolkv/§1.md Normal file
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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-10-18 — Verordnung zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich (Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Verordnung AgrarOLkV)
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4655
Anlage (zu § 1 Abs. 1): Einführung von Ergänzungen und weiteren Erzeugnisbereichen

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@@ -0,0 +1,17 @@
# BGBl. 2021 I S. 4655
- **Titel:** Verordnung zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich (Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Verordnung AgrarOLkV)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2021 I S. 4655
- **Verkündung:** 2021-10-18
- **Inkrafttreten:** 2021-10-18
- **Ausfertigung:** 2021-10-11
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2021/73#page=7
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** AGRARMSG, AGRAROLKV
## Kurz
Die Verordnung regelt die Anerkennung und Organisation von Agrarorganisationen und Lieferketten, um den Agrarsektor zu stärken.