BGBl. 1993 I Nr. 34 · Neubekanntmachung · Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über das Kreditwesen

Fundstelle: BGBl. 1993 I Nr. 34
Inkrafttreten: 1993-07-01
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

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Verkündung: 1993-07-09

BGBl-Id: bgbl1-1993-34-1
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# KREDWG — 1992-12-29
# KREDWG — 1993-07-09
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen und anderer Vorschriften über Kreditinstitute
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 2211
- **Inkrafttreten:** 1993-01-01; 1992-12-30 (Artikel 1 Nr. 43); 1993-07-01 (Artikel 1 Nr. 10, 15 und 17); 1996-01-01 (Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/59#page=63
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Gesetz über das Kreditwesen und andere Vorschriften über Kreditinstitute, insbesondere zur Umsetzung von EU-Richtlinien.
- **Titel:** Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über das Kreditwesen
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I Nr. 34
- **Inkrafttreten:** 1993-07-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/34#page=2
- **Kurz:** Die Bekanntmachung legt die Neufassung des Gesetzes über das Kreditwesen fest, die ab dem 1. Juli 1993 gilt und verschiedene vorherige Änderungen berücksichtigt.
## Betroffene Stellen
- vor § 1: Inhaltsübersicht eingefügt
- Überschrift vor § 1: Überschrift geändert zu '1. Kreditinstitute und Finanzinstitute'
- § 1 Abs. 3 bis 9: Neue Absätze 3 bis 9 hinzugefügt, die Finanzinstitute definieren
- § 2 Abs. 1 Nr. 2: Nummer 2 gestrichen
- § 2 Abs. 2 Satz 1: Satz 1 gestrichen
- nach § 2a: Neuer § 2b 'Inhaber bedeutender Beteiligungen' eingefügt
- § 28 Abs. 1 Satz 1: Einfügung der Worte 'und der Deutschen Bundesbank' nach 'dem Bundesaufsichtsamt'
- § 29 Abs. 1 Satz 1: Neufassung des ganzen Satzes
- § 32 Abs. 1: Einfügung von neuen Sätzen 2 und 3
- § 33: Verschiedene Änderungen in Absatz 1 und 2
- § 33a und 33b: Einfügung neuer Paragraphen
- § 35: Verschiedene Änderungen in Absatz 2 und 3
- § 39 Abs. 1 Nr. 1: Ersetzung des Semikolons durch ein Komma und Hinzufügung eines Halbsatzes
- § 41: Einfügung eines neuen Satzes 2
- § 44a: Einfügung eines neuen Absatzes 4
- § 44b: Einfügung eines neuen Paragraphen
- § 49: Einfügung von Wörtern nach 'in den Fällen'
- § 51 Abs. 3 Satz 1: Einfügung von Wörtern nach '§ 44 Abs. 1 Nr. 1'
- § 53 Abs. 2 Nr. 4: Einfügung von neuen Sätzen 2 und 3
- § 53a bis 53d: Einfügung neuer Paragraphen
- § 53b: Neue Vorschriften für Tochterunternehmen von Kreditinstituten außerhalb der EU
- § 53c: Ermächtigung des Bundesministers der Finanzen zur Anpassung der Vorschriften für Unternehmen außerhalb der EU
- § 53d: Neue Meldepflichten an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften
- § 54 Abs. 1 Nr. 1: Einfügung von Verweisen auf § 53b Abs. 3 Satz 1 oder 2
- § 55 Abs. 1: Einfügung von Verweisen auf § 53b Abs. 3 Satz 1
- § 56 Abs. 1: Neue Bestimmungen über Ordnungswidrigkeiten
- § 59: Neue Bestimmungen über Geldbußen gegen Kreditinstitute
- § 62 Abs. 5 Satz 3: Änderung der Voraussetzungen für die Anwendung der Vorschriften
- § 62 Abs. 6: Neue Bestimmungen für private Bausparkassen ab dem 1. Juli 1993
- § 63a: Änderung der Sondervorschriften für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet
- § 64: Neue Bestimmungen für die Deutsche Bundespost POSTBANK
- § 64a: Neue Bestimmungen für die Grenzen von Anlagen von bestehenden Kreditinstituten
- § 64b: Neue Bestimmungen für das Kapital von bestehenden Kreditinstituten
- § 10 Abs. 5: Neue Vorschriften für nachrangige Verbindlichkeiten und Hinweise bei Verträgen
- § 10 Abs. 6a: Einführung neuer Absatz mit Vorschriften für Abzüge vom haftenden Eigenkapital
- § 10 Abs. 6b: Einführung neuer Absatz mit Vorschriften für Eigenkapitalbestandteile und nachrangige Verbindlichkeiten
- § 10a Abs. 3: Anpassung der Vorschriften für haftendes Eigenkapital bei nachgeordneten Kreditinstituten
- § 11: Einführung neuer Vorschriften für die Definition von Spareinlagen
- § 12 Abs. 1: Anpassung der Vorschriften für Anlagen und Beteiligungen
- § 12 Abs. 5: Einführung neuer Vorschriften für bedeutende Beteiligungen an Nicht-Kreditinstituten
- § 12a Abs. 1 Satz 3: Anpassung der Anzeigepflicht für Beteiligungen und Unternehmensbeziehungen
- § 13 Abs. 1 Satz 4: Anpassung der Anzeigepflicht für anzeigepflichtige Großkredite
- § 13 Abs. 8: Einführung neuer Vorschriften für haftendes Eigenkapital
- § 13a Abs. 1: Anpassung der Verweisung auf § 13
- § 14 Abs. 1: Anpassung der Beträge für anzeigepflichtige Kredite
- § 16 Satz 3: Anpassung der Anzeigepflicht für anzeigepflichtige Organkredite
- Zweiter Abschnitt, Unterabschnitt 3: Aufhebung des Unterabschnitts '3. Sparverkehr' mit den §§ 21 bis 22a
- Überschrift vor § 23: Anpassung der Überschrift vor § 23
- § 23: Anpassung der Überschrift von § 23
- § 23 Abs. 2: Streichung der Worte 'und die Deutsche Bundespost'
- § 23a: Einführung neuer Vorschriften für Hinweise auf fehlende Mitgliedschaft in Sicherungseinrichtungen
- § 24 Abs. 1: Anpassung der Anzeigepflichten für verschiedene Vorgänge
- § 24a: Einführung neuer Vorschriften für die Errichtung von Zweigstellen in anderen EU-Mitgliedstaaten
- § 7 Abs. 1 Satz 5: Neue Regelung für die Festsetzung von Auslagen und Vergütung durch das Gericht.
- § 7 Abs. 3: Neue Regelung für die Anhörung der zuständigen Behörden des anderen Mitgliedstaats.
- § 7 Abs. 4: Einfügung neuer Regelung für die Anzeigepflicht bei der Aufgabe oder Veränderung einer bedeutenden Beteiligung.
- § 7 Abs. 5: Neue Regelung für die Aussetzung oder Beschränkung der Entscheidung über den Erwerb einer Beteiligung.
- § 8 Abs. 3 Satz 2: Neue Regelung für die Verwendungszwecke von Mitteilungen der zuständigen Behörden.
- § 8 Abs. 3 Satz 3: Einfügung neuer Regelung für die Unterrichtung der zuständigen Behörden bei Aufhebung der Erlaubnis.
- § 8 Abs. 4: Einfügung neuer Regelung für die Unterrichtung der zuständigen Behörden bei Verstößen.
- § 9 Abs. 1 Satz 3: Neue Regelung für die Weitergabe von Tatsachen an bestimmte Stellen.
- § 9 Abs. 1 Satz 4: Einfügung neuer Regelung für die Schweigepflicht bei Weitergabe an Stellen in anderen Staaten.
- § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2: Neue Regelung für die Berechnung des haftenden Eigenkapitals bei Aktiengesellschaften.
- § 10 Abs. 3 Satz 1: Entfernung der Regelung für die Abziehung von entstandenen Verlusten.
- § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2: Neue Regelung für die Rückzahlung von Kapital im Falle des Konkurses oder der Liquidation.
- § 10 Abs. 4 a: Einfügung neuer Regelung für die Zurechnung von Vorsorgereserven und nicht realisierten Reserven.
- § 10 Abs. 4 b: Einfügung neuer Regelung für die Ermittlung des Beleihungswertes.
- § 10 Abs. 4 c: Einfügung neuer Regelung für die Ermittlung des Kurswertes.
- § 10 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 3: Neue Regelung für die Bedingungen von nachrangigem Kapital.
- § 10 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6: Streichung der Regelung für die Rückzahlung von Kapital.
- § 10 Abs. 5 Satz 3: Neue Regelung für die Rückzahlung von Kapital.
- § 10 Abs. 5 Satz 4: Neue Regelung für die Vertragsbedingungen.
- § 10 Abs. 5 Satz 5: Neue Regelung für die Marktpflege.
- § 10 Abs. 5 Satz 6: Einfügung neuer Regelung für die Anwendung des Aktiengesetzes.
- § 10 Abs. 5 a: Einfügung neuer Regelung für die Zurechnung von nachrangigem Kapital.
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut

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- **1990-12-07** · BGBl. 1990 I S. 2569 — Gesetz zur Aussetzung der Brennrechtsveranlagung 1992/93
- **1990-12-07** · BGBl. 1990 I S. 2570 — Gesetz zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften über den Jahresabschluß und den konsolidierten Abschluß von Banken und anderen Finanzinstituten (Bankbilanzrichtlinie-Gesetz)
- **1992-12-29** · BGBl. 1992 I S. 2211 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen und anderer Vorschriften über Kreditinstitute
- **1993-07-09** · BGBl. 1993 I Nr. 34 — Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über das Kreditwesen

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# Stellen dieser Station
- vor § 1: Inhaltsübersicht eingefügt
- Überschrift vor § 1: Überschrift geändert zu '1. Kreditinstitute und Finanzinstitute'
- § 1 Abs. 3 bis 9: Neue Absätze 3 bis 9 hinzugefügt, die Finanzinstitute definieren
- § 2 Abs. 1 Nr. 2: Nummer 2 gestrichen
- § 2 Abs. 2 Satz 1: Satz 1 gestrichen
- nach § 2a: Neuer § 2b 'Inhaber bedeutender Beteiligungen' eingefügt
- § 28 Abs. 1 Satz 1: Einfügung der Worte 'und der Deutschen Bundesbank' nach 'dem Bundesaufsichtsamt'
- § 29 Abs. 1 Satz 1: Neufassung des ganzen Satzes
- § 32 Abs. 1: Einfügung von neuen Sätzen 2 und 3
- § 33: Verschiedene Änderungen in Absatz 1 und 2
- § 33a und 33b: Einfügung neuer Paragraphen
- § 35: Verschiedene Änderungen in Absatz 2 und 3
- § 39 Abs. 1 Nr. 1: Ersetzung des Semikolons durch ein Komma und Hinzufügung eines Halbsatzes
- § 41: Einfügung eines neuen Satzes 2
- § 44a: Einfügung eines neuen Absatzes 4
- § 44b: Einfügung eines neuen Paragraphen
- § 49: Einfügung von Wörtern nach 'in den Fällen'
- § 51 Abs. 3 Satz 1: Einfügung von Wörtern nach '§ 44 Abs. 1 Nr. 1'
- § 53 Abs. 2 Nr. 4: Einfügung von neuen Sätzen 2 und 3
- § 53a bis 53d: Einfügung neuer Paragraphen
- § 53b: Neue Vorschriften für Tochterunternehmen von Kreditinstituten außerhalb der EU
- § 53c: Ermächtigung des Bundesministers der Finanzen zur Anpassung der Vorschriften für Unternehmen außerhalb der EU
- § 53d: Neue Meldepflichten an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften
- § 54 Abs. 1 Nr. 1: Einfügung von Verweisen auf § 53b Abs. 3 Satz 1 oder 2
- § 55 Abs. 1: Einfügung von Verweisen auf § 53b Abs. 3 Satz 1
- § 56 Abs. 1: Neue Bestimmungen über Ordnungswidrigkeiten
- § 59: Neue Bestimmungen über Geldbußen gegen Kreditinstitute
- § 62 Abs. 5 Satz 3: Änderung der Voraussetzungen für die Anwendung der Vorschriften
- § 62 Abs. 6: Neue Bestimmungen für private Bausparkassen ab dem 1. Juli 1993
- § 63a: Änderung der Sondervorschriften für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet
- § 64: Neue Bestimmungen für die Deutsche Bundespost POSTBANK
- § 64a: Neue Bestimmungen für die Grenzen von Anlagen von bestehenden Kreditinstituten
- § 64b: Neue Bestimmungen für das Kapital von bestehenden Kreditinstituten
- § 10 Abs. 5: Neue Vorschriften für nachrangige Verbindlichkeiten und Hinweise bei Verträgen
- § 10 Abs. 6a: Einführung neuer Absatz mit Vorschriften für Abzüge vom haftenden Eigenkapital
- § 10 Abs. 6b: Einführung neuer Absatz mit Vorschriften für Eigenkapitalbestandteile und nachrangige Verbindlichkeiten
- § 10a Abs. 3: Anpassung der Vorschriften für haftendes Eigenkapital bei nachgeordneten Kreditinstituten
- § 11: Einführung neuer Vorschriften für die Definition von Spareinlagen
- § 12 Abs. 1: Anpassung der Vorschriften für Anlagen und Beteiligungen
- § 12 Abs. 5: Einführung neuer Vorschriften für bedeutende Beteiligungen an Nicht-Kreditinstituten
- § 12a Abs. 1 Satz 3: Anpassung der Anzeigepflicht für Beteiligungen und Unternehmensbeziehungen
- § 13 Abs. 1 Satz 4: Anpassung der Anzeigepflicht für anzeigepflichtige Großkredite
- § 13 Abs. 8: Einführung neuer Vorschriften für haftendes Eigenkapital
- § 13a Abs. 1: Anpassung der Verweisung auf § 13
- § 14 Abs. 1: Anpassung der Beträge für anzeigepflichtige Kredite
- § 16 Satz 3: Anpassung der Anzeigepflicht für anzeigepflichtige Organkredite
- Zweiter Abschnitt, Unterabschnitt 3: Aufhebung des Unterabschnitts '3. Sparverkehr' mit den §§ 21 bis 22a
- Überschrift vor § 23: Anpassung der Überschrift vor § 23
- § 23: Anpassung der Überschrift von § 23
- § 23 Abs. 2: Streichung der Worte 'und die Deutsche Bundespost'
- § 23a: Einführung neuer Vorschriften für Hinweise auf fehlende Mitgliedschaft in Sicherungseinrichtungen
- § 24 Abs. 1: Anpassung der Anzeigepflichten für verschiedene Vorgänge
- § 24a: Einführung neuer Vorschriften für die Errichtung von Zweigstellen in anderen EU-Mitgliedstaaten
- § 7 Abs. 1 Satz 5: Neue Regelung für die Festsetzung von Auslagen und Vergütung durch das Gericht.
- § 7 Abs. 3: Neue Regelung für die Anhörung der zuständigen Behörden des anderen Mitgliedstaats.
- § 7 Abs. 4: Einfügung neuer Regelung für die Anzeigepflicht bei der Aufgabe oder Veränderung einer bedeutenden Beteiligung.
- § 7 Abs. 5: Neue Regelung für die Aussetzung oder Beschränkung der Entscheidung über den Erwerb einer Beteiligung.
- § 8 Abs. 3 Satz 2: Neue Regelung für die Verwendungszwecke von Mitteilungen der zuständigen Behörden.
- § 8 Abs. 3 Satz 3: Einfügung neuer Regelung für die Unterrichtung der zuständigen Behörden bei Aufhebung der Erlaubnis.
- § 8 Abs. 4: Einfügung neuer Regelung für die Unterrichtung der zuständigen Behörden bei Verstößen.
- § 9 Abs. 1 Satz 3: Neue Regelung für die Weitergabe von Tatsachen an bestimmte Stellen.
- § 9 Abs. 1 Satz 4: Einfügung neuer Regelung für die Schweigepflicht bei Weitergabe an Stellen in anderen Staaten.
- § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2: Neue Regelung für die Berechnung des haftenden Eigenkapitals bei Aktiengesellschaften.
- § 10 Abs. 3 Satz 1: Entfernung der Regelung für die Abziehung von entstandenen Verlusten.
- § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2: Neue Regelung für die Rückzahlung von Kapital im Falle des Konkurses oder der Liquidation.
- § 10 Abs. 4 a: Einfügung neuer Regelung für die Zurechnung von Vorsorgereserven und nicht realisierten Reserven.
- § 10 Abs. 4 b: Einfügung neuer Regelung für die Ermittlung des Beleihungswertes.
- § 10 Abs. 4 c: Einfügung neuer Regelung für die Ermittlung des Kurswertes.
- § 10 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 3: Neue Regelung für die Bedingungen von nachrangigem Kapital.
- § 10 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6: Streichung der Regelung für die Rückzahlung von Kapital.
- § 10 Abs. 5 Satz 3: Neue Regelung für die Rückzahlung von Kapital.
- § 10 Abs. 5 Satz 4: Neue Regelung für die Vertragsbedingungen.
- § 10 Abs. 5 Satz 5: Neue Regelung für die Marktpflege.
- § 10 Abs. 5 Satz 6: Einfügung neuer Regelung für die Anwendung des Aktiengesetzes.
- § 10 Abs. 5 a: Einfügung neuer Regelung für die Zurechnung von nachrangigem Kapital.

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# BGBl. 1993 I Nr. 34
- **Titel:** Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über das Kreditwesen
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I Nr. 34
- **Verkündung:** 1993-07-09
- **Inkrafttreten:** 1993-07-01
- **Ausfertigung:** 1993-06-30
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/34#page=2
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** KREDWG
## Kurz
Die Bekanntmachung legt die Neufassung des Gesetzes über das Kreditwesen fest, die ab dem 1. Juli 1993 gilt und verschiedene vorherige Änderungen berücksichtigt.