From 065ecafee0a45296f945012af12bc6bb0d1907f0 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: LawGit Spiegel Date: Fri, 9 Jul 1993 12:00:00 +0000 Subject: [PATCH] =?UTF-8?q?BGBl.=201993=20I=20Nr.=2034=20=C2=B7=20Neubekan?= =?UTF-8?q?ntmachung=20=C2=B7=20Bekanntmachung=20der=20Neufassung=20des=20?= =?UTF-8?q?Gesetzes=20=C3=BCber=20das=20Kreditwesen?= MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit Fundstelle: BGBl. 1993 I Nr. 34 Inkrafttreten: 1993-07-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1993-07-09 BGBl-Id: bgbl1-1993-34-1 --- kredwg/FASSUNG.md | 90 +++------------------------ kredwg/HISTORY.md | 1 + kredwg/STELLEN.md | 75 ---------------------- verkuendungen/1993/bgbl1-1993-34-1.md | 17 +++++ 4 files changed, 26 insertions(+), 157 deletions(-) create mode 100644 verkuendungen/1993/bgbl1-1993-34-1.md diff --git a/kredwg/FASSUNG.md b/kredwg/FASSUNG.md index e5f1aa5c4a..e8528fd1c7 100644 --- a/kredwg/FASSUNG.md +++ b/kredwg/FASSUNG.md @@ -1,89 +1,15 @@ -# KREDWG — 1992-12-29 +# KREDWG — 1993-07-09 -- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen und anderer Vorschriften über Kreditinstitute -- **Typ:** Änderung -- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 2211 -- **Inkrafttreten:** 1993-01-01; 1992-12-30 (Artikel 1 Nr. 43); 1993-07-01 (Artikel 1 Nr. 10, 15 und 17); 1996-01-01 (Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a) -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/59#page=63 -- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Gesetz über das Kreditwesen und andere Vorschriften über Kreditinstitute, insbesondere zur Umsetzung von EU-Richtlinien. +- **Titel:** Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über das Kreditwesen +- **Typ:** Neubekanntmachung +- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I Nr. 34 +- **Inkrafttreten:** 1993-07-01 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/34#page=2 +- **Kurz:** Die Bekanntmachung legt die Neufassung des Gesetzes über das Kreditwesen fest, die ab dem 1. Juli 1993 gilt und verschiedene vorherige Änderungen berücksichtigt. ## Betroffene Stellen -- vor § 1: Inhaltsübersicht eingefügt -- Überschrift vor § 1: Überschrift geändert zu '1. Kreditinstitute und Finanzinstitute' -- § 1 Abs. 3 bis 9: Neue Absätze 3 bis 9 hinzugefügt, die Finanzinstitute definieren -- § 2 Abs. 1 Nr. 2: Nummer 2 gestrichen -- § 2 Abs. 2 Satz 1: Satz 1 gestrichen -- nach § 2a: Neuer § 2b 'Inhaber bedeutender Beteiligungen' eingefügt -- § 28 Abs. 1 Satz 1: Einfügung der Worte 'und der Deutschen Bundesbank' nach 'dem Bundesaufsichtsamt' -- § 29 Abs. 1 Satz 1: Neufassung des ganzen Satzes -- § 32 Abs. 1: Einfügung von neuen Sätzen 2 und 3 -- § 33: Verschiedene Änderungen in Absatz 1 und 2 -- § 33a und 33b: Einfügung neuer Paragraphen -- § 35: Verschiedene Änderungen in Absatz 2 und 3 -- § 39 Abs. 1 Nr. 1: Ersetzung des Semikolons durch ein Komma und Hinzufügung eines Halbsatzes -- § 41: Einfügung eines neuen Satzes 2 -- § 44a: Einfügung eines neuen Absatzes 4 -- § 44b: Einfügung eines neuen Paragraphen -- § 49: Einfügung von Wörtern nach 'in den Fällen' -- § 51 Abs. 3 Satz 1: Einfügung von Wörtern nach '§ 44 Abs. 1 Nr. 1' -- § 53 Abs. 2 Nr. 4: Einfügung von neuen Sätzen 2 und 3 -- § 53a bis 53d: Einfügung neuer Paragraphen -- § 53b: Neue Vorschriften für Tochterunternehmen von Kreditinstituten außerhalb der EU -- § 53c: Ermächtigung des Bundesministers der Finanzen zur Anpassung der Vorschriften für Unternehmen außerhalb der EU -- § 53d: Neue Meldepflichten an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften -- § 54 Abs. 1 Nr. 1: Einfügung von Verweisen auf § 53b Abs. 3 Satz 1 oder 2 -- § 55 Abs. 1: Einfügung von Verweisen auf § 53b Abs. 3 Satz 1 -- § 56 Abs. 1: Neue Bestimmungen über Ordnungswidrigkeiten -- § 59: Neue Bestimmungen über Geldbußen gegen Kreditinstitute -- § 62 Abs. 5 Satz 3: Änderung der Voraussetzungen für die Anwendung der Vorschriften -- § 62 Abs. 6: Neue Bestimmungen für private Bausparkassen ab dem 1. Juli 1993 -- § 63a: Änderung der Sondervorschriften für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet -- § 64: Neue Bestimmungen für die Deutsche Bundespost POSTBANK -- § 64a: Neue Bestimmungen für die Grenzen von Anlagen von bestehenden Kreditinstituten -- § 64b: Neue Bestimmungen für das Kapital von bestehenden Kreditinstituten -- § 10 Abs. 5: Neue Vorschriften für nachrangige Verbindlichkeiten und Hinweise bei Verträgen -- § 10 Abs. 6a: Einführung neuer Absatz mit Vorschriften für Abzüge vom haftenden Eigenkapital -- § 10 Abs. 6b: Einführung neuer Absatz mit Vorschriften für Eigenkapitalbestandteile und nachrangige Verbindlichkeiten -- § 10a Abs. 3: Anpassung der Vorschriften für haftendes Eigenkapital bei nachgeordneten Kreditinstituten -- § 11: Einführung neuer Vorschriften für die Definition von Spareinlagen -- § 12 Abs. 1: Anpassung der Vorschriften für Anlagen und Beteiligungen -- § 12 Abs. 5: Einführung neuer Vorschriften für bedeutende Beteiligungen an Nicht-Kreditinstituten -- § 12a Abs. 1 Satz 3: Anpassung der Anzeigepflicht für Beteiligungen und Unternehmensbeziehungen -- § 13 Abs. 1 Satz 4: Anpassung der Anzeigepflicht für anzeigepflichtige Großkredite -- § 13 Abs. 8: Einführung neuer Vorschriften für haftendes Eigenkapital -- § 13a Abs. 1: Anpassung der Verweisung auf § 13 -- § 14 Abs. 1: Anpassung der Beträge für anzeigepflichtige Kredite -- § 16 Satz 3: Anpassung der Anzeigepflicht für anzeigepflichtige Organkredite -- Zweiter Abschnitt, Unterabschnitt 3: Aufhebung des Unterabschnitts '3. Sparverkehr' mit den §§ 21 bis 22a -- Überschrift vor § 23: Anpassung der Überschrift vor § 23 -- § 23: Anpassung der Überschrift von § 23 -- § 23 Abs. 2: Streichung der Worte 'und die Deutsche Bundespost' -- § 23a: Einführung neuer Vorschriften für Hinweise auf fehlende Mitgliedschaft in Sicherungseinrichtungen -- § 24 Abs. 1: Anpassung der Anzeigepflichten für verschiedene Vorgänge -- § 24a: Einführung neuer Vorschriften für die Errichtung von Zweigstellen in anderen EU-Mitgliedstaaten -- § 7 Abs. 1 Satz 5: Neue Regelung für die Festsetzung von Auslagen und Vergütung durch das Gericht. -- § 7 Abs. 3: Neue Regelung für die Anhörung der zuständigen Behörden des anderen Mitgliedstaats. -- § 7 Abs. 4: Einfügung neuer Regelung für die Anzeigepflicht bei der Aufgabe oder Veränderung einer bedeutenden Beteiligung. -- § 7 Abs. 5: Neue Regelung für die Aussetzung oder Beschränkung der Entscheidung über den Erwerb einer Beteiligung. -- § 8 Abs. 3 Satz 2: Neue Regelung für die Verwendungszwecke von Mitteilungen der zuständigen Behörden. -- § 8 Abs. 3 Satz 3: Einfügung neuer Regelung für die Unterrichtung der zuständigen Behörden bei Aufhebung der Erlaubnis. -- § 8 Abs. 4: Einfügung neuer Regelung für die Unterrichtung der zuständigen Behörden bei Verstößen. -- § 9 Abs. 1 Satz 3: Neue Regelung für die Weitergabe von Tatsachen an bestimmte Stellen. -- § 9 Abs. 1 Satz 4: Einfügung neuer Regelung für die Schweigepflicht bei Weitergabe an Stellen in anderen Staaten. -- § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2: Neue Regelung für die Berechnung des haftenden Eigenkapitals bei Aktiengesellschaften. -- § 10 Abs. 3 Satz 1: Entfernung der Regelung für die Abziehung von entstandenen Verlusten. -- § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2: Neue Regelung für die Rückzahlung von Kapital im Falle des Konkurses oder der Liquidation. -- § 10 Abs. 4 a: Einfügung neuer Regelung für die Zurechnung von Vorsorgereserven und nicht realisierten Reserven. -- § 10 Abs. 4 b: Einfügung neuer Regelung für die Ermittlung des Beleihungswertes. -- § 10 Abs. 4 c: Einfügung neuer Regelung für die Ermittlung des Kurswertes. -- § 10 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 3: Neue Regelung für die Bedingungen von nachrangigem Kapital. -- § 10 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6: Streichung der Regelung für die Rückzahlung von Kapital. -- § 10 Abs. 5 Satz 3: Neue Regelung für die Rückzahlung von Kapital. -- § 10 Abs. 5 Satz 4: Neue Regelung für die Vertragsbedingungen. -- § 10 Abs. 5 Satz 5: Neue Regelung für die Marktpflege. -- § 10 Abs. 5 Satz 6: Einfügung neuer Regelung für die Anwendung des Aktiengesetzes. -- § 10 Abs. 5 a: Einfügung neuer Regelung für die Zurechnung von nachrangigem Kapital. +_Keine einzelnen Stellen ermittelt._ ## Wortlaut diff --git a/kredwg/HISTORY.md b/kredwg/HISTORY.md index 6c04368936..56cc235e5c 100644 --- a/kredwg/HISTORY.md +++ b/kredwg/HISTORY.md @@ -33,3 +33,4 @@ - **1990-12-07** · BGBl. 1990 I S. 2569 — Gesetz zur Aussetzung der Brennrechtsveranlagung 1992/93 - **1990-12-07** · BGBl. 1990 I S. 2570 — Gesetz zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften über den Jahresabschluß und den konsolidierten Abschluß von Banken und anderen Finanzinstituten (Bankbilanzrichtlinie-Gesetz) - **1992-12-29** · BGBl. 1992 I S. 2211 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen und anderer Vorschriften über Kreditinstitute +- **1993-07-09** · BGBl. 1993 I Nr. 34 — Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über das Kreditwesen diff --git a/kredwg/STELLEN.md b/kredwg/STELLEN.md index 7d14a70201..1d6dbd592b 100644 --- a/kredwg/STELLEN.md +++ b/kredwg/STELLEN.md @@ -1,77 +1,2 @@ # Stellen dieser Station -- vor § 1: Inhaltsübersicht eingefügt -- Überschrift vor § 1: Überschrift geändert zu '1. Kreditinstitute und Finanzinstitute' -- § 1 Abs. 3 bis 9: Neue Absätze 3 bis 9 hinzugefügt, die Finanzinstitute definieren -- § 2 Abs. 1 Nr. 2: Nummer 2 gestrichen -- § 2 Abs. 2 Satz 1: Satz 1 gestrichen -- nach § 2a: Neuer § 2b 'Inhaber bedeutender Beteiligungen' eingefügt -- § 28 Abs. 1 Satz 1: Einfügung der Worte 'und der Deutschen Bundesbank' nach 'dem Bundesaufsichtsamt' -- § 29 Abs. 1 Satz 1: Neufassung des ganzen Satzes -- § 32 Abs. 1: Einfügung von neuen Sätzen 2 und 3 -- § 33: Verschiedene Änderungen in Absatz 1 und 2 -- § 33a und 33b: Einfügung neuer Paragraphen -- § 35: Verschiedene Änderungen in Absatz 2 und 3 -- § 39 Abs. 1 Nr. 1: Ersetzung des Semikolons durch ein Komma und Hinzufügung eines Halbsatzes -- § 41: Einfügung eines neuen Satzes 2 -- § 44a: Einfügung eines neuen Absatzes 4 -- § 44b: Einfügung eines neuen Paragraphen -- § 49: Einfügung von Wörtern nach 'in den Fällen' -- § 51 Abs. 3 Satz 1: Einfügung von Wörtern nach '§ 44 Abs. 1 Nr. 1' -- § 53 Abs. 2 Nr. 4: Einfügung von neuen Sätzen 2 und 3 -- § 53a bis 53d: Einfügung neuer Paragraphen -- § 53b: Neue Vorschriften für Tochterunternehmen von Kreditinstituten außerhalb der EU -- § 53c: Ermächtigung des Bundesministers der Finanzen zur Anpassung der Vorschriften für Unternehmen außerhalb der EU -- § 53d: Neue Meldepflichten an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften -- § 54 Abs. 1 Nr. 1: Einfügung von Verweisen auf § 53b Abs. 3 Satz 1 oder 2 -- § 55 Abs. 1: Einfügung von Verweisen auf § 53b Abs. 3 Satz 1 -- § 56 Abs. 1: Neue Bestimmungen über Ordnungswidrigkeiten -- § 59: Neue Bestimmungen über Geldbußen gegen Kreditinstitute -- § 62 Abs. 5 Satz 3: Änderung der Voraussetzungen für die Anwendung der Vorschriften -- § 62 Abs. 6: Neue Bestimmungen für private Bausparkassen ab dem 1. Juli 1993 -- § 63a: Änderung der Sondervorschriften für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet -- § 64: Neue Bestimmungen für die Deutsche Bundespost POSTBANK -- § 64a: Neue Bestimmungen für die Grenzen von Anlagen von bestehenden Kreditinstituten -- § 64b: Neue Bestimmungen für das Kapital von bestehenden Kreditinstituten -- § 10 Abs. 5: Neue Vorschriften für nachrangige Verbindlichkeiten und Hinweise bei Verträgen -- § 10 Abs. 6a: Einführung neuer Absatz mit Vorschriften für Abzüge vom haftenden Eigenkapital -- § 10 Abs. 6b: Einführung neuer Absatz mit Vorschriften für Eigenkapitalbestandteile und nachrangige Verbindlichkeiten -- § 10a Abs. 3: Anpassung der Vorschriften für haftendes Eigenkapital bei nachgeordneten Kreditinstituten -- § 11: Einführung neuer Vorschriften für die Definition von Spareinlagen -- § 12 Abs. 1: Anpassung der Vorschriften für Anlagen und Beteiligungen -- § 12 Abs. 5: Einführung neuer Vorschriften für bedeutende Beteiligungen an Nicht-Kreditinstituten -- § 12a Abs. 1 Satz 3: Anpassung der Anzeigepflicht für Beteiligungen und Unternehmensbeziehungen -- § 13 Abs. 1 Satz 4: Anpassung der Anzeigepflicht für anzeigepflichtige Großkredite -- § 13 Abs. 8: Einführung neuer Vorschriften für haftendes Eigenkapital -- § 13a Abs. 1: Anpassung der Verweisung auf § 13 -- § 14 Abs. 1: Anpassung der Beträge für anzeigepflichtige Kredite -- § 16 Satz 3: Anpassung der Anzeigepflicht für anzeigepflichtige Organkredite -- Zweiter Abschnitt, Unterabschnitt 3: Aufhebung des Unterabschnitts '3. Sparverkehr' mit den §§ 21 bis 22a -- Überschrift vor § 23: Anpassung der Überschrift vor § 23 -- § 23: Anpassung der Überschrift von § 23 -- § 23 Abs. 2: Streichung der Worte 'und die Deutsche Bundespost' -- § 23a: Einführung neuer Vorschriften für Hinweise auf fehlende Mitgliedschaft in Sicherungseinrichtungen -- § 24 Abs. 1: Anpassung der Anzeigepflichten für verschiedene Vorgänge -- § 24a: Einführung neuer Vorschriften für die Errichtung von Zweigstellen in anderen EU-Mitgliedstaaten -- § 7 Abs. 1 Satz 5: Neue Regelung für die Festsetzung von Auslagen und Vergütung durch das Gericht. -- § 7 Abs. 3: Neue Regelung für die Anhörung der zuständigen Behörden des anderen Mitgliedstaats. -- § 7 Abs. 4: Einfügung neuer Regelung für die Anzeigepflicht bei der Aufgabe oder Veränderung einer bedeutenden Beteiligung. -- § 7 Abs. 5: Neue Regelung für die Aussetzung oder Beschränkung der Entscheidung über den Erwerb einer Beteiligung. -- § 8 Abs. 3 Satz 2: Neue Regelung für die Verwendungszwecke von Mitteilungen der zuständigen Behörden. -- § 8 Abs. 3 Satz 3: Einfügung neuer Regelung für die Unterrichtung der zuständigen Behörden bei Aufhebung der Erlaubnis. -- § 8 Abs. 4: Einfügung neuer Regelung für die Unterrichtung der zuständigen Behörden bei Verstößen. -- § 9 Abs. 1 Satz 3: Neue Regelung für die Weitergabe von Tatsachen an bestimmte Stellen. -- § 9 Abs. 1 Satz 4: Einfügung neuer Regelung für die Schweigepflicht bei Weitergabe an Stellen in anderen Staaten. -- § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2: Neue Regelung für die Berechnung des haftenden Eigenkapitals bei Aktiengesellschaften. -- § 10 Abs. 3 Satz 1: Entfernung der Regelung für die Abziehung von entstandenen Verlusten. -- § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2: Neue Regelung für die Rückzahlung von Kapital im Falle des Konkurses oder der Liquidation. -- § 10 Abs. 4 a: Einfügung neuer Regelung für die Zurechnung von Vorsorgereserven und nicht realisierten Reserven. -- § 10 Abs. 4 b: Einfügung neuer Regelung für die Ermittlung des Beleihungswertes. -- § 10 Abs. 4 c: Einfügung neuer Regelung für die Ermittlung des Kurswertes. -- § 10 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 3: Neue Regelung für die Bedingungen von nachrangigem Kapital. -- § 10 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6: Streichung der Regelung für die Rückzahlung von Kapital. -- § 10 Abs. 5 Satz 3: Neue Regelung für die Rückzahlung von Kapital. -- § 10 Abs. 5 Satz 4: Neue Regelung für die Vertragsbedingungen. -- § 10 Abs. 5 Satz 5: Neue Regelung für die Marktpflege. -- § 10 Abs. 5 Satz 6: Einfügung neuer Regelung für die Anwendung des Aktiengesetzes. -- § 10 Abs. 5 a: Einfügung neuer Regelung für die Zurechnung von nachrangigem Kapital. diff --git a/verkuendungen/1993/bgbl1-1993-34-1.md b/verkuendungen/1993/bgbl1-1993-34-1.md new file mode 100644 index 0000000000..f2fe5d3556 --- /dev/null +++ b/verkuendungen/1993/bgbl1-1993-34-1.md @@ -0,0 +1,17 @@ +# BGBl. 1993 I Nr. 34 + +- **Titel:** Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über das Kreditwesen +- **Typ:** Neubekanntmachung +- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I Nr. 34 +- **Verkündung:** 1993-07-09 +- **Inkrafttreten:** 1993-07-01 +- **Ausfertigung:** 1993-06-30 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/34#page=2 +- **Quelle:** offenegesetze +- **Parser:** llm +- **Stammnormen in diesem Commit:** KREDWG + +## Kurz + +Die Bekanntmachung legt die Neufassung des Gesetzes über das Kreditwesen fest, die ab dem 1. Juli 1993 gilt und verschiedene vorherige Änderungen berücksichtigt. +