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ZENSG_2021
Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2022
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Art, Stichtag, Quellen und Zwecke des Zensus
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Erhebungseinheiten der Bevölkerungszählung
- § 4 Gebietsstand und Bevölkerungsfortschreibung
- § 5 Übermittlung von Daten durch die Meldebehörden
- § 6 Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale
- § 7 Übermittlungen von Daten durch oberste Bundesbehörden
- § 8 Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit
- § 9 Erhebungseinheiten der Gebäude- und Wohnungszählung
- § 10 Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale der Gebäude- und Wohnungszählung
- § 11 Zwecke und Umfang der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
- § 12 Auswahleinheiten der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
- § 13 Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
- § 14 Umfang und Zuständigkeiten bei den Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
- § 15 Erhebungsmerkmale der Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
- § 16 Hilfsmerkmale der Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
- § 17 Durchführung der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis bei Anschriften mit Sonderbereichen
- § 18 Durchführung der Gebäude- und Wohnungszählung bei Anschriften mit Sonderbereichen
- § 19 Weitere Erhebungsstellen
- § 20 Erhebungsbeauftragte
- § 21 Mehrfachfallprüfung
- § 22 Wiederholungsbefragungen zur Qualitätsbewertung
- § 23 Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung
- § 24 Auskunftspflichtige für die Gebäude- und Wohnungszählung
- § 25 Auskunftspflichtige für die Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
- § 26 Auskunftspflichtige für die Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
- § 27 Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit
- § 28 Befugnisse zur Verarbeitung der zentral gespeicherten Daten
- § 29 Aufgaben des Statistischen Bundesamts bei der Verarbeitung der Daten nach § 28
- § 30 Verarbeitung der Hilfsmerkmale zur Merkmalsgenerierung
- § 31 Trennung und Löschung der Hilfsmerkmale
- § 32 Übermittlung von Tabellen und Einzelangaben an oberste Bundes- und Landesbehörden sowie an Statistikstellen der Gemeinden und Gemeindeverbände
- § 33 Bereitstellung von Auswahlgrundlagen für Gebäude-, Wohnungs- und Bevölkerungsstichproben
- § 34 Bereitstellung der Zensusdaten für die statistischen Ämter der Länder
- § 35 Kosten der Übermittlungen an das Statistische Bundesamt
- § 36 Finanzzuweisung
- § 36 Verordnungsermächtigung
- § 37 Inkrafttreten