553 B
553 B
MSPTBEIHILFEANO
Anordnung zur Übertragung der Entscheidung über Widersprüche in Beihilfeangelegenheiten und zur Vertretung des Dienstherrn bei Klagen in Beihilfeangelegenheiten bei der Museumsstiftung Post und Telekommunikation
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.