# MSPTBEIHILFEANO **Anordnung zur Übertragung der Entscheidung über Widersprüche in Beihilfeangelegenheiten und zur Vertretung des Dienstherrn bei Klagen in Beihilfeangelegenheiten bei der Museumsstiftung Post und Telekommunikation** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1 Entscheidung über Widersprüche in Beihilfeangelegenheiten](§1.md) - [§ 2 Vertretung des Dienstherrn bei Klagen in Beihilfeangelegenheiten](§2.md) - [§ 3 Vorbehalt des Selbsteintritts](§3.md) - [§ 4 Inkrafttreten](§4.md)