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# MSPTBEIHILFEANO
**Anordnung zur Übertragung der Entscheidung über Widersprüche in Beihilfeangelegenheiten und zur Vertretung des Dienstherrn bei Klagen in Beihilfeangelegenheiten bei der Museumsstiftung Post und Telekommunikation**
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Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- [§ 1 Entscheidung über Widersprüche in Beihilfeangelegenheiten](§1.md)
- [§ 2 Vertretung des Dienstherrn bei Klagen in Beihilfeangelegenheiten](§2.md)
- [§ 3 Vorbehalt des Selbsteintritts](§3.md)
- [§ 4 Inkrafttreten](§4.md)