Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 501 Inkrafttreten: 2020-06-16; 2020-03-20 (Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2020-03-19 BGBl-Id: bgbl1-2020-13-2
468 B
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§ 5
Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt nicht vor. Station: 2020-03-19 — Gesetz zur Umsetzung der technischen Säule des vierten Eisenbahnpakets der Europäischen Union Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 501
§ 5 Abs. 1d: Neue Aufgaben des Bundes in Bezug auf Anerkennung und Überwachung von Stellen eingeführt.
§ 5 Abs. 1e Satz 1: Erweiterung der Aufgaben für Halter und Instandhaltungsstellen, Einführung von 'sonstigen Verantwortlichen'.