# § 5 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. > Station: 2020-03-19 — Gesetz zur Umsetzung der technischen Säule des vierten Eisenbahnpakets der Europäischen Union > Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 501 § 5 Abs. 1d: Neue Aufgaben des Bundes in Bezug auf Anerkennung und Überwachung von Stellen eingeführt. § 5 Abs. 1e Satz 1: Erweiterung der Aufgaben für Halter und Instandhaltungsstellen, Einführung von 'sonstigen Verantwortlichen'.