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LawGit Spiegel cfbd5ad2ce BGBl. 1955 I S. 69 · Erlass · Gesetz über den Abschluss der Investitionshilfe der gewerblichen Wirtschaft (Investitionshilfe-Schlussgesetz)
Fundstelle: BGBl. 1955 I S. 69
Inkrafttreten: 1955-02-26 (Tag nach der Verkündung)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1955-02-25

BGBl-Id: bgbl1-1955-6-4
1970-01-01 00:37:26 +00:00

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2.0 KiB
Markdown

# IHG — 1955-02-25
- **Titel:** Gesetz über den Abschluss der Investitionshilfe der gewerblichen Wirtschaft (Investitionshilfe-Schlussgesetz)
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1955 I S. 69
- **Inkrafttreten:** 1955-02-26 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1955/6#page=9
- **Kurz:** Das Investitionshilfe-Schlussgesetz beendet die Aufbringung der Investitionshilfe der gewerblichen Wirtschaft und regelt die Ermäßigung der Verzugszuschläge sowie die Verwendung der Aufbringungsbeträge über eine Milliarde DM.
## Betroffene Stellen
- § 15 Abs. 1: Festsetzungen des Aufbringungsbetrages nach dem 28. Februar 1955 nicht mehr stattfinden
- § 15 Abs. 2: Anderweitige Festsetzungen des Aufbringungsbetrages nach Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht mehr vorgenommen
- § 17 Satz 2: Erstattungsansprüche nach dem 31. Dezember 1955 nicht mehr geltend gemacht
- § 20 Abs. 1 Buchstabe a oder b: Stundung des Aufbringungsbetrages bis zum 31. März 1955 möglich
- § 21 Abs. 2: Erlaß des Aufbringungsbetrages nur bis zum 31. März 1955 beantragbar
- § 16: Ermäßigung der Verzugszuschläge
- § 23 Abs. 1: Verwendung der Aufbringungsbeträge über eine Milliarde DM
- § 29, 30: Abweichende Verwendung der Aufbringungsbeträge über eine Milliarde DM
- § 31 Abs. 1 Satz 1: Sinngemäße Anwendung für die Ausstattung der Schuldverschreibungen
- § 32 Abs. 5 und 6: Anwendung für die Zuteilung der Schuldverschreibungen
- § 43 Abs. 1 Ziff. 5 Buchstaben a bis c: Steuerliche Behandlung der Zinsen
- § 44 Abs. 3 bis 5: Steuerliche Behandlung der Zinsen
- § 46 a Satz 2 und 3: Steuerliche Behandlung der Zinsen
- § 20 Satz 2: Steuerliche Behandlung der Zinsen
- § 12 Abs. 2: Erlöschen des Sondervermögens
- § 24 Abs. 7: Erlöschen des Sondervermögens
- § 34 Abs. 1 und 3: Erlöschen des Sondervermögens
- § 35: Erlöschen des Sondervermögens
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.