BGBl. 1960 I S. 690 · Verordnung · Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen nach § 16 der Gewerbeordnung
Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 690 Inkrafttreten: 1960-08-18 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1960-08-17 BGBl-Id: bgbl1-1960-46-6
This commit is contained in:
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# GEWO — 1960-02-10
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# GEWO — 1960-08-17
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- **Titel:** Viertes Bundesgesetz zur Änderung der Gewerbeordnung
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- **Typ:** Änderung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1960 I S. 61
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- **Inkrafttreten:** 1960-10-01 (ganzes Gesetz, außer Artikel II Nr. 2 und 3); 1961-10-01 (Artikel II Nr. 2 und 3)
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1960/6#page=1
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- **Kurz:** Das Gesetz ändert die Gewerbeordnung, insbesondere hinsichtlich der Anwendungsbereiche und der Anzeigepflichten für bestimmte Gewerbe.
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- **Titel:** Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen nach § 16 der Gewerbeordnung
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- **Typ:** Verordnung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1960 I S. 690
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- **Inkrafttreten:** 1960-08-18 (Tag nach der Verkündung)
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1960/46#page=2
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- **Kurz:** Die Verordnung regelt, welche Anlagen gemäß § 16 der Gewerbeordnung einer Genehmigung bedürfen, insbesondere industrielle Anlagen mit potenziell schädlichen Auswirkungen.
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## Betroffene Stellen
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- § 154 Abs. 1 Nr. 2: Entfernen der Worte 'vorläufig des § 139 g Abs. 1 und der §§ 139 h, 139 l, 139 m,'
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- § 155 Abs. 5: Einfügen eines neuen Absatzes, der den Ländern Berlin, Bremen und Hamburg sowie der Regierung des Landes Schleswig-Holstein die Ermächtigung gibt, Vorschriften anzupassen
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- § 55: Neue Vorschriften für die Erteilung der Reisegewerbekarte
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- § 55a: Neue Vorschriften für reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten
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- § 55b: Weitere reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten
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- § 55c: Neue Anzeigepflicht für bestimmte Tätigkeiten
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- § 55d: Neue Vorschriften für die Ausübung des Reisegewerbes durch Ausländer
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- § 55e: Neue Vorschriften für Sonn- und Feiertagsruhe
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- § 56: Neue Vorschriften für im Reisegewerbe verbotene Tätigkeiten
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- § 56a: Neue Vorschriften für die Ankündigung des Gewerbebetriebes und Wanderlager
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- § 57: Neue Vorschriften für Versagungsgründe
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- § 57a: Weitere Versagungsgründe
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- § 6 Abs. 1: Neue Fassung des Anwendungsbereichs des Gesetzes
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- § 14: Neue Fassung der Anzeigepflichten für den Beginn, Verlegung, Wechsel oder Aufgabe des Gewerbes
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- § 15 a Abs. 5: Neuer Absatz zur Anwendung der Vorschriften für die Aufstellung von Automaten
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- § 15 b: Neuer Paragraph zur Namenspflicht für kleine Firmen
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- § 24 Abs. 2: Ergänzung zur Anwendung auf rollendes Material anderer Eisenbahnen
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- § 24 b: Einschränkung des Grundrechts des Artikels 13 des Grundgesetzes
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- § 29: Aufhebung des Paragraphen
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- § 30 b: Neue Fassung zur Herstellung orthopädischer Maßschuhe
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- § 30 c: Aufhebung des Paragraphen
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- § 33 a Abs. 1: Streichung der Begründung für die Erlaubnis zum Betrieb als Schauspielerunternehmer
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- § 33 a Abs. 2 Nr. 3: Neue Fassung der Voraussetzungen für die Ablehnung der Erlaubnis
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- § 33 a Abs. 3: Aufhebung des Absatzes
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- § 33 b: Aufhebung des Paragraphen
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- § 33 d bis 33 h: Neue Vorschriften für die Aufstellung von Spielgeräten und die Veranstaltung von Spielen
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- § 33 i: Neuer Paragraph zur Erlaubnis für den Betrieb von Spielhallen
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- § 34: Neue Fassung der Erlaubnisvorschriften für Pfandleihgeschäfte
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- § 34 a: Neue Fassung der Erlaubnisvorschriften für Bewachungsgewerbe
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- § 34 b: Neuer Paragraph zur Erlaubnis für die Versteigerung fremder Sachen und Rechte
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- § 35: Neufassung des § 35 mit neuen Vorschriften für die Untersagung der Gewerbeausübung
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- § 35a Abs. 1 und 2: Änderung der Verweise von § 35 Abs. 5 auf § 35 Abs. 1
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- § 35a Abs. 2: Streichung der Worte 'gemäß § 133'
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- § 36: Neufassung des § 36 mit neuen Vorschriften für die öffentliche Bestellung von Sachverständigen
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- § 38 Abs. 1 und 2: Aufhebung von § 38 Abs. 1 und 2
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- § 38 Abs. 3: Umnummerierung von § 38 Abs. 3 zu Abs. 1 und Ergänzung des Satzes über die Einschränkung des Grundrechts des Artikels 13 des Grundgesetzes
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- § 40: Neufassung des § 40 mit neuen Vorschriften für Rechtsstreitigkeiten
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- § 41a: Neufassung des § 41a mit neuen Vorschriften für die Feilbietung von Verhütungsmitteln in Außenautomaten
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- § 42: Neufassung des § 42 mit neuen Vorschriften für die Ausübung von stehenden Gewerben außerhalb der gewerblichen Niederlassung
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- § 42a, 42b, 43, 44, 44a: Aufhebung der §§ 42a, 42b, 43, 44 und 44a
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- § 46: Neufassung des § 46 mit neuen Vorschriften für die Fortführung des Gewerbes nach dem Tod des Gewerbetreibenden
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- § 47: Neufassung des § 47 mit neuen Vorschriften für die Stellvertretung von konzessionierten oder angestellten Personen
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- § 53: Neufassung des § 53 mit neuen Vorschriften für die Rücknahme von Konzessionen, Erlaubnissen, Genehmigungen oder Bestellungen
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- § 54: Aufhebung von § 54
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- Titel III: Neufassung des Titels III mit neuen Vorschriften für das Reisegewerbe
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- § 57 Abs. 1: Neue Voraussetzungen für die Erteilung der Reisegewerbekarte
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- § 58: Neue Vorschriften für die Entziehung der Reisegewerbekarte
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- § 59: Neue Vorschriften für die Untersagung der Ausübung des Reisegewerbes
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- § 60: Neue Vorschriften für die Geltungsdauer und den Geltungsbereich der Reisegewerbekarte
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- § 60a: Neue Vorschriften für die Veranstaltung von Lustbarkeiten
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- § 60b: Neue Vorschriften für das Mitführen und Vorzeigen der Reisegewerbekarte
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- § 60c: Neue Vorschriften für die Übertragbarkeit der Reisegewerbekarte
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- § 61: Neue Vorschriften für die Zuständigkeit bei der Erteilung der Reisegewerbekarte
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- § 62: Neue Vorschriften für das Mitführen von Begleitpersonen
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- § 63: Neue Vorschriften für die Versagung und Entziehung der Reisegewerbekarte
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- § 68 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Vergütung bei Messen
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- Titel VI: Aufhebung des Titels VI
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- § 105b Abs. 2 Satz 2: Erweiterung der Vorschriften für einzelne Betriebe
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- § 120d Abs. 4: Aufhebung des Absatzes 4
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- Überschrift des Titels VII Abschnitt VI: Neue Überschrift für den Abschnitt VI
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- § 139g: Neue Vorschriften für die Gewerbeaufsichtsbehörden
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- § 144a: Anpassungen an die Verweise und Ergänzungen
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- § 146 Abs. 1: Anpassungen an die Strafvorschriften
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- § 146a Abs. 1: Anpassung der Verweise
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- § 147 Abs. 1: Anpassungen an die Strafvorschriften
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- § 148 Abs. 1: Anpassungen an die Strafvorschriften
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- § 149 Abs. 1: Anpassungen an die Strafvorschriften
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- § 16 Abs. 3 Satz 1: Genehmigungsbedürftige Anlagen aufgelistet
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## Wortlaut
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- **1954-12-23** · BGBl. 1954 I S. 440 — Verordnung über die Erlaubnis zur Errichtung und zum Betrieb von Dampfkesselanlagen
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- **1959-12-29** · BGBl. 1959 I S. 781 — Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und Ergänzung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
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- **1960-02-10** · BGBl. 1960 I S. 61 — Viertes Bundesgesetz zur Änderung der Gewerbeordnung
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- **1960-08-17** · BGBl. 1960 I S. 690 — Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen nach § 16 der Gewerbeordnung
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# Stellen dieser Station
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- § 154 Abs. 1 Nr. 2: Entfernen der Worte 'vorläufig des § 139 g Abs. 1 und der §§ 139 h, 139 l, 139 m,'
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- § 155 Abs. 5: Einfügen eines neuen Absatzes, der den Ländern Berlin, Bremen und Hamburg sowie der Regierung des Landes Schleswig-Holstein die Ermächtigung gibt, Vorschriften anzupassen
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- § 55: Neue Vorschriften für die Erteilung der Reisegewerbekarte
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- § 55a: Neue Vorschriften für reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten
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- § 55b: Weitere reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten
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- § 55c: Neue Anzeigepflicht für bestimmte Tätigkeiten
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- § 55d: Neue Vorschriften für die Ausübung des Reisegewerbes durch Ausländer
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- § 55e: Neue Vorschriften für Sonn- und Feiertagsruhe
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- § 56: Neue Vorschriften für im Reisegewerbe verbotene Tätigkeiten
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- § 56a: Neue Vorschriften für die Ankündigung des Gewerbebetriebes und Wanderlager
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- § 57: Neue Vorschriften für Versagungsgründe
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- § 57a: Weitere Versagungsgründe
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- § 6 Abs. 1: Neue Fassung des Anwendungsbereichs des Gesetzes
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- § 14: Neue Fassung der Anzeigepflichten für den Beginn, Verlegung, Wechsel oder Aufgabe des Gewerbes
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- § 15 a Abs. 5: Neuer Absatz zur Anwendung der Vorschriften für die Aufstellung von Automaten
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- § 15 b: Neuer Paragraph zur Namenspflicht für kleine Firmen
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- § 24 Abs. 2: Ergänzung zur Anwendung auf rollendes Material anderer Eisenbahnen
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- § 24 b: Einschränkung des Grundrechts des Artikels 13 des Grundgesetzes
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- § 29: Aufhebung des Paragraphen
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- § 30 b: Neue Fassung zur Herstellung orthopädischer Maßschuhe
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- § 30 c: Aufhebung des Paragraphen
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- § 33 a Abs. 1: Streichung der Begründung für die Erlaubnis zum Betrieb als Schauspielerunternehmer
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- § 33 a Abs. 2 Nr. 3: Neue Fassung der Voraussetzungen für die Ablehnung der Erlaubnis
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- § 33 a Abs. 3: Aufhebung des Absatzes
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- § 33 b: Aufhebung des Paragraphen
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- § 33 d bis 33 h: Neue Vorschriften für die Aufstellung von Spielgeräten und die Veranstaltung von Spielen
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- § 33 i: Neuer Paragraph zur Erlaubnis für den Betrieb von Spielhallen
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- § 34: Neue Fassung der Erlaubnisvorschriften für Pfandleihgeschäfte
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- § 34 a: Neue Fassung der Erlaubnisvorschriften für Bewachungsgewerbe
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- § 34 b: Neuer Paragraph zur Erlaubnis für die Versteigerung fremder Sachen und Rechte
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- § 35: Neufassung des § 35 mit neuen Vorschriften für die Untersagung der Gewerbeausübung
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- § 35a Abs. 1 und 2: Änderung der Verweise von § 35 Abs. 5 auf § 35 Abs. 1
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- § 35a Abs. 2: Streichung der Worte 'gemäß § 133'
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- § 36: Neufassung des § 36 mit neuen Vorschriften für die öffentliche Bestellung von Sachverständigen
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- § 38 Abs. 1 und 2: Aufhebung von § 38 Abs. 1 und 2
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- § 38 Abs. 3: Umnummerierung von § 38 Abs. 3 zu Abs. 1 und Ergänzung des Satzes über die Einschränkung des Grundrechts des Artikels 13 des Grundgesetzes
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- § 40: Neufassung des § 40 mit neuen Vorschriften für Rechtsstreitigkeiten
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- § 41a: Neufassung des § 41a mit neuen Vorschriften für die Feilbietung von Verhütungsmitteln in Außenautomaten
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- § 42: Neufassung des § 42 mit neuen Vorschriften für die Ausübung von stehenden Gewerben außerhalb der gewerblichen Niederlassung
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- § 42a, 42b, 43, 44, 44a: Aufhebung der §§ 42a, 42b, 43, 44 und 44a
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- § 46: Neufassung des § 46 mit neuen Vorschriften für die Fortführung des Gewerbes nach dem Tod des Gewerbetreibenden
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- § 47: Neufassung des § 47 mit neuen Vorschriften für die Stellvertretung von konzessionierten oder angestellten Personen
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- § 53: Neufassung des § 53 mit neuen Vorschriften für die Rücknahme von Konzessionen, Erlaubnissen, Genehmigungen oder Bestellungen
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- § 54: Aufhebung von § 54
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- Titel III: Neufassung des Titels III mit neuen Vorschriften für das Reisegewerbe
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- § 57 Abs. 1: Neue Voraussetzungen für die Erteilung der Reisegewerbekarte
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- § 58: Neue Vorschriften für die Entziehung der Reisegewerbekarte
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- § 59: Neue Vorschriften für die Untersagung der Ausübung des Reisegewerbes
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- § 60: Neue Vorschriften für die Geltungsdauer und den Geltungsbereich der Reisegewerbekarte
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- § 60a: Neue Vorschriften für die Veranstaltung von Lustbarkeiten
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- § 60b: Neue Vorschriften für das Mitführen und Vorzeigen der Reisegewerbekarte
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- § 60c: Neue Vorschriften für die Übertragbarkeit der Reisegewerbekarte
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- § 61: Neue Vorschriften für die Zuständigkeit bei der Erteilung der Reisegewerbekarte
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- § 62: Neue Vorschriften für das Mitführen von Begleitpersonen
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- § 63: Neue Vorschriften für die Versagung und Entziehung der Reisegewerbekarte
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- § 68 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Vergütung bei Messen
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- Titel VI: Aufhebung des Titels VI
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- § 105b Abs. 2 Satz 2: Erweiterung der Vorschriften für einzelne Betriebe
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- § 120d Abs. 4: Aufhebung des Absatzes 4
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- Überschrift des Titels VII Abschnitt VI: Neue Überschrift für den Abschnitt VI
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- § 139g: Neue Vorschriften für die Gewerbeaufsichtsbehörden
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- § 144a: Anpassungen an die Verweise und Ergänzungen
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- § 146 Abs. 1: Anpassungen an die Strafvorschriften
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- § 146a Abs. 1: Anpassung der Verweise
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- § 147 Abs. 1: Anpassungen an die Strafvorschriften
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- § 148 Abs. 1: Anpassungen an die Strafvorschriften
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- § 149 Abs. 1: Anpassungen an die Strafvorschriften
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- § 16 Abs. 3 Satz 1: Genehmigungsbedürftige Anlagen aufgelistet
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# § 16
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1959-12-29 — Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und Ergänzung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
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> Fundstelle: BGBl. 1959 I S. 781
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> Station: 1960-08-17 — Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen nach § 16 der Gewerbeordnung
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> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 690
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§ 16: Neufassung des § 16 mit neuen Vorschriften für die Genehmigung von Anlagen
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§ 16 Abs. 3 Satz 1: Genehmigungsbedürftige Anlagen aufgelistet
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verkuendungen/1960/bgbl1-1960-46-6.md
Normal file
17
verkuendungen/1960/bgbl1-1960-46-6.md
Normal file
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# BGBl. 1960 I S. 690
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- **Titel:** Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen nach § 16 der Gewerbeordnung
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- **Typ:** Verordnung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1960 I S. 690
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- **Verkündung:** 1960-08-17
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- **Inkrafttreten:** 1960-08-18 (Tag nach der Verkündung)
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- **Ausfertigung:** 1960-08-04
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1960/46#page=2
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- **Quelle:** offenegesetze
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- **Parser:** llm
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- **Stammnormen in diesem Commit:** GEWO
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## Kurz
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Die Verordnung regelt, welche Anlagen gemäß § 16 der Gewerbeordnung einer Genehmigung bedürfen, insbesondere industrielle Anlagen mit potenziell schädlichen Auswirkungen.
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Reference in New Issue
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