BGBl. 1960 I S. 690 · Verordnung · Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen nach § 16 der Gewerbeordnung

Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 690
Inkrafttreten: 1960-08-18 (Tag nach der Verkündung)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1960-08-17

BGBl-Id: bgbl1-1960-46-6
This commit is contained in:
LawGit Spiegel
1970-01-01 01:10:46 +00:00
parent 1db3ea4403
commit ff8a054736
5 changed files with 30 additions and 144 deletions

View File

@@ -1,81 +1,15 @@
# GEWO — 1960-02-10
# GEWO — 1960-08-17
- **Titel:** Viertes Bundesgesetz zur Änderung der Gewerbeordnung
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1960 I S. 61
- **Inkrafttreten:** 1960-10-01 (ganzes Gesetz, außer Artikel II Nr. 2 und 3); 1961-10-01 (Artikel II Nr. 2 und 3)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1960/6#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz ändert die Gewerbeordnung, insbesondere hinsichtlich der Anwendungsbereiche und der Anzeigepflichten für bestimmte Gewerbe.
- **Titel:** Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen nach § 16 der Gewerbeordnung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1960 I S. 690
- **Inkrafttreten:** 1960-08-18 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1960/46#page=2
- **Kurz:** Die Verordnung regelt, welche Anlagen gemäß § 16 der Gewerbeordnung einer Genehmigung bedürfen, insbesondere industrielle Anlagen mit potenziell schädlichen Auswirkungen.
## Betroffene Stellen
- § 154 Abs. 1 Nr. 2: Entfernen der Worte 'vorläufig des § 139 g Abs. 1 und der §§ 139 h, 139 l, 139 m,'
- § 155 Abs. 5: Einfügen eines neuen Absatzes, der den Ländern Berlin, Bremen und Hamburg sowie der Regierung des Landes Schleswig-Holstein die Ermächtigung gibt, Vorschriften anzupassen
- § 55: Neue Vorschriften für die Erteilung der Reisegewerbekarte
- § 55a: Neue Vorschriften für reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten
- § 55b: Weitere reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten
- § 55c: Neue Anzeigepflicht für bestimmte Tätigkeiten
- § 55d: Neue Vorschriften für die Ausübung des Reisegewerbes durch Ausländer
- § 55e: Neue Vorschriften für Sonn- und Feiertagsruhe
- § 56: Neue Vorschriften für im Reisegewerbe verbotene Tätigkeiten
- § 56a: Neue Vorschriften für die Ankündigung des Gewerbebetriebes und Wanderlager
- § 57: Neue Vorschriften für Versagungsgründe
- § 57a: Weitere Versagungsgründe
- § 6 Abs. 1: Neue Fassung des Anwendungsbereichs des Gesetzes
- § 14: Neue Fassung der Anzeigepflichten für den Beginn, Verlegung, Wechsel oder Aufgabe des Gewerbes
- § 15 a Abs. 5: Neuer Absatz zur Anwendung der Vorschriften für die Aufstellung von Automaten
- § 15 b: Neuer Paragraph zur Namenspflicht für kleine Firmen
- § 24 Abs. 2: Ergänzung zur Anwendung auf rollendes Material anderer Eisenbahnen
- § 24 b: Einschränkung des Grundrechts des Artikels 13 des Grundgesetzes
- § 29: Aufhebung des Paragraphen
- § 30 b: Neue Fassung zur Herstellung orthopädischer Maßschuhe
- § 30 c: Aufhebung des Paragraphen
- § 33 a Abs. 1: Streichung der Begründung für die Erlaubnis zum Betrieb als Schauspielerunternehmer
- § 33 a Abs. 2 Nr. 3: Neue Fassung der Voraussetzungen für die Ablehnung der Erlaubnis
- § 33 a Abs. 3: Aufhebung des Absatzes
- § 33 b: Aufhebung des Paragraphen
- § 33 d bis 33 h: Neue Vorschriften für die Aufstellung von Spielgeräten und die Veranstaltung von Spielen
- § 33 i: Neuer Paragraph zur Erlaubnis für den Betrieb von Spielhallen
- § 34: Neue Fassung der Erlaubnisvorschriften für Pfandleihgeschäfte
- § 34 a: Neue Fassung der Erlaubnisvorschriften für Bewachungsgewerbe
- § 34 b: Neuer Paragraph zur Erlaubnis für die Versteigerung fremder Sachen und Rechte
- § 35: Neufassung des § 35 mit neuen Vorschriften für die Untersagung der Gewerbeausübung
- § 35a Abs. 1 und 2: Änderung der Verweise von § 35 Abs. 5 auf § 35 Abs. 1
- § 35a Abs. 2: Streichung der Worte 'gemäß § 133'
- § 36: Neufassung des § 36 mit neuen Vorschriften für die öffentliche Bestellung von Sachverständigen
- § 38 Abs. 1 und 2: Aufhebung von § 38 Abs. 1 und 2
- § 38 Abs. 3: Umnummerierung von § 38 Abs. 3 zu Abs. 1 und Ergänzung des Satzes über die Einschränkung des Grundrechts des Artikels 13 des Grundgesetzes
- § 40: Neufassung des § 40 mit neuen Vorschriften für Rechtsstreitigkeiten
- § 41a: Neufassung des § 41a mit neuen Vorschriften für die Feilbietung von Verhütungsmitteln in Außenautomaten
- § 42: Neufassung des § 42 mit neuen Vorschriften für die Ausübung von stehenden Gewerben außerhalb der gewerblichen Niederlassung
- § 42a, 42b, 43, 44, 44a: Aufhebung der §§ 42a, 42b, 43, 44 und 44a
- § 46: Neufassung des § 46 mit neuen Vorschriften für die Fortführung des Gewerbes nach dem Tod des Gewerbetreibenden
- § 47: Neufassung des § 47 mit neuen Vorschriften für die Stellvertretung von konzessionierten oder angestellten Personen
- § 53: Neufassung des § 53 mit neuen Vorschriften für die Rücknahme von Konzessionen, Erlaubnissen, Genehmigungen oder Bestellungen
- § 54: Aufhebung von § 54
- Titel III: Neufassung des Titels III mit neuen Vorschriften für das Reisegewerbe
- § 57 Abs. 1: Neue Voraussetzungen für die Erteilung der Reisegewerbekarte
- § 58: Neue Vorschriften für die Entziehung der Reisegewerbekarte
- § 59: Neue Vorschriften für die Untersagung der Ausübung des Reisegewerbes
- § 60: Neue Vorschriften für die Geltungsdauer und den Geltungsbereich der Reisegewerbekarte
- § 60a: Neue Vorschriften für die Veranstaltung von Lustbarkeiten
- § 60b: Neue Vorschriften für das Mitführen und Vorzeigen der Reisegewerbekarte
- § 60c: Neue Vorschriften für die Übertragbarkeit der Reisegewerbekarte
- § 61: Neue Vorschriften für die Zuständigkeit bei der Erteilung der Reisegewerbekarte
- § 62: Neue Vorschriften für das Mitführen von Begleitpersonen
- § 63: Neue Vorschriften für die Versagung und Entziehung der Reisegewerbekarte
- § 68 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Vergütung bei Messen
- Titel VI: Aufhebung des Titels VI
- § 105b Abs. 2 Satz 2: Erweiterung der Vorschriften für einzelne Betriebe
- § 120d Abs. 4: Aufhebung des Absatzes 4
- Überschrift des Titels VII Abschnitt VI: Neue Überschrift für den Abschnitt VI
- § 139g: Neue Vorschriften für die Gewerbeaufsichtsbehörden
- § 144a: Anpassungen an die Verweise und Ergänzungen
- § 146 Abs. 1: Anpassungen an die Strafvorschriften
- § 146a Abs. 1: Anpassung der Verweise
- § 147 Abs. 1: Anpassungen an die Strafvorschriften
- § 148 Abs. 1: Anpassungen an die Strafvorschriften
- § 149 Abs. 1: Anpassungen an die Strafvorschriften
- § 16 Abs. 3 Satz 1: Genehmigungsbedürftige Anlagen aufgelistet
## Wortlaut

View File

@@ -13,3 +13,4 @@
- **1954-12-23** · BGBl. 1954 I S. 440 — Verordnung über die Erlaubnis zur Errichtung und zum Betrieb von Dampfkesselanlagen
- **1959-12-29** · BGBl. 1959 I S. 781 — Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und Ergänzung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
- **1960-02-10** · BGBl. 1960 I S. 61 — Viertes Bundesgesetz zur Änderung der Gewerbeordnung
- **1960-08-17** · BGBl. 1960 I S. 690 — Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen nach § 16 der Gewerbeordnung

View File

@@ -1,69 +1,3 @@
# Stellen dieser Station
- § 154 Abs. 1 Nr. 2: Entfernen der Worte 'vorläufig des § 139 g Abs. 1 und der §§ 139 h, 139 l, 139 m,'
- § 155 Abs. 5: Einfügen eines neuen Absatzes, der den Ländern Berlin, Bremen und Hamburg sowie der Regierung des Landes Schleswig-Holstein die Ermächtigung gibt, Vorschriften anzupassen
- § 55: Neue Vorschriften für die Erteilung der Reisegewerbekarte
- § 55a: Neue Vorschriften für reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten
- § 55b: Weitere reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten
- § 55c: Neue Anzeigepflicht für bestimmte Tätigkeiten
- § 55d: Neue Vorschriften für die Ausübung des Reisegewerbes durch Ausländer
- § 55e: Neue Vorschriften für Sonn- und Feiertagsruhe
- § 56: Neue Vorschriften für im Reisegewerbe verbotene Tätigkeiten
- § 56a: Neue Vorschriften für die Ankündigung des Gewerbebetriebes und Wanderlager
- § 57: Neue Vorschriften für Versagungsgründe
- § 57a: Weitere Versagungsgründe
- § 6 Abs. 1: Neue Fassung des Anwendungsbereichs des Gesetzes
- § 14: Neue Fassung der Anzeigepflichten für den Beginn, Verlegung, Wechsel oder Aufgabe des Gewerbes
- § 15 a Abs. 5: Neuer Absatz zur Anwendung der Vorschriften für die Aufstellung von Automaten
- § 15 b: Neuer Paragraph zur Namenspflicht für kleine Firmen
- § 24 Abs. 2: Ergänzung zur Anwendung auf rollendes Material anderer Eisenbahnen
- § 24 b: Einschränkung des Grundrechts des Artikels 13 des Grundgesetzes
- § 29: Aufhebung des Paragraphen
- § 30 b: Neue Fassung zur Herstellung orthopädischer Maßschuhe
- § 30 c: Aufhebung des Paragraphen
- § 33 a Abs. 1: Streichung der Begründung für die Erlaubnis zum Betrieb als Schauspielerunternehmer
- § 33 a Abs. 2 Nr. 3: Neue Fassung der Voraussetzungen für die Ablehnung der Erlaubnis
- § 33 a Abs. 3: Aufhebung des Absatzes
- § 33 b: Aufhebung des Paragraphen
- § 33 d bis 33 h: Neue Vorschriften für die Aufstellung von Spielgeräten und die Veranstaltung von Spielen
- § 33 i: Neuer Paragraph zur Erlaubnis für den Betrieb von Spielhallen
- § 34: Neue Fassung der Erlaubnisvorschriften für Pfandleihgeschäfte
- § 34 a: Neue Fassung der Erlaubnisvorschriften für Bewachungsgewerbe
- § 34 b: Neuer Paragraph zur Erlaubnis für die Versteigerung fremder Sachen und Rechte
- § 35: Neufassung des § 35 mit neuen Vorschriften für die Untersagung der Gewerbeausübung
- § 35a Abs. 1 und 2: Änderung der Verweise von § 35 Abs. 5 auf § 35 Abs. 1
- § 35a Abs. 2: Streichung der Worte 'gemäß § 133'
- § 36: Neufassung des § 36 mit neuen Vorschriften für die öffentliche Bestellung von Sachverständigen
- § 38 Abs. 1 und 2: Aufhebung von § 38 Abs. 1 und 2
- § 38 Abs. 3: Umnummerierung von § 38 Abs. 3 zu Abs. 1 und Ergänzung des Satzes über die Einschränkung des Grundrechts des Artikels 13 des Grundgesetzes
- § 40: Neufassung des § 40 mit neuen Vorschriften für Rechtsstreitigkeiten
- § 41a: Neufassung des § 41a mit neuen Vorschriften für die Feilbietung von Verhütungsmitteln in Außenautomaten
- § 42: Neufassung des § 42 mit neuen Vorschriften für die Ausübung von stehenden Gewerben außerhalb der gewerblichen Niederlassung
- § 42a, 42b, 43, 44, 44a: Aufhebung der §§ 42a, 42b, 43, 44 und 44a
- § 46: Neufassung des § 46 mit neuen Vorschriften für die Fortführung des Gewerbes nach dem Tod des Gewerbetreibenden
- § 47: Neufassung des § 47 mit neuen Vorschriften für die Stellvertretung von konzessionierten oder angestellten Personen
- § 53: Neufassung des § 53 mit neuen Vorschriften für die Rücknahme von Konzessionen, Erlaubnissen, Genehmigungen oder Bestellungen
- § 54: Aufhebung von § 54
- Titel III: Neufassung des Titels III mit neuen Vorschriften für das Reisegewerbe
- § 57 Abs. 1: Neue Voraussetzungen für die Erteilung der Reisegewerbekarte
- § 58: Neue Vorschriften für die Entziehung der Reisegewerbekarte
- § 59: Neue Vorschriften für die Untersagung der Ausübung des Reisegewerbes
- § 60: Neue Vorschriften für die Geltungsdauer und den Geltungsbereich der Reisegewerbekarte
- § 60a: Neue Vorschriften für die Veranstaltung von Lustbarkeiten
- § 60b: Neue Vorschriften für das Mitführen und Vorzeigen der Reisegewerbekarte
- § 60c: Neue Vorschriften für die Übertragbarkeit der Reisegewerbekarte
- § 61: Neue Vorschriften für die Zuständigkeit bei der Erteilung der Reisegewerbekarte
- § 62: Neue Vorschriften für das Mitführen von Begleitpersonen
- § 63: Neue Vorschriften für die Versagung und Entziehung der Reisegewerbekarte
- § 68 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Vergütung bei Messen
- Titel VI: Aufhebung des Titels VI
- § 105b Abs. 2 Satz 2: Erweiterung der Vorschriften für einzelne Betriebe
- § 120d Abs. 4: Aufhebung des Absatzes 4
- Überschrift des Titels VII Abschnitt VI: Neue Überschrift für den Abschnitt VI
- § 139g: Neue Vorschriften für die Gewerbeaufsichtsbehörden
- § 144a: Anpassungen an die Verweise und Ergänzungen
- § 146 Abs. 1: Anpassungen an die Strafvorschriften
- § 146a Abs. 1: Anpassung der Verweise
- § 147 Abs. 1: Anpassungen an die Strafvorschriften
- § 148 Abs. 1: Anpassungen an die Strafvorschriften
- § 149 Abs. 1: Anpassungen an die Strafvorschriften
- § 16 Abs. 3 Satz 1: Genehmigungsbedürftige Anlagen aufgelistet

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1959-12-29 — Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und Ergänzung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
> Fundstelle: BGBl. 1959 I S. 781
> Station: 1960-08-17 — Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen nach § 16 der Gewerbeordnung
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 690
§ 16: Neufassung des § 16 mit neuen Vorschriften für die Genehmigung von Anlagen
§ 16 Abs. 3 Satz 1: Genehmigungsbedürftige Anlagen aufgelistet

View File

@@ -0,0 +1,17 @@
# BGBl. 1960 I S. 690
- **Titel:** Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen nach § 16 der Gewerbeordnung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1960 I S. 690
- **Verkündung:** 1960-08-17
- **Inkrafttreten:** 1960-08-18 (Tag nach der Verkündung)
- **Ausfertigung:** 1960-08-04
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1960/46#page=2
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** GEWO
## Kurz
Die Verordnung regelt, welche Anlagen gemäß § 16 der Gewerbeordnung einer Genehmigung bedürfen, insbesondere industrielle Anlagen mit potenziell schädlichen Auswirkungen.