BGL_2007 · heutiger Wortlaut (gesetze-im-internet.de)

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# BGL_2007
**Gesetz zur Bestimmung der
Beiträge und Beitragszuschüsse
in der Alterssicherung der Landwirte für 2007**
---
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- [§ 1 Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte](§1.md)
- [§ 2 Beitragszuschuss in der Alterssicherung der Landwirte](§2.md)
---
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# § 1
# § 1 Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2006-12-27 — Gesetz über die Senkung des Beitrags zur Arbeitsförderung, die Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beiträge und Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2007
> Fundstelle: BGBl. 2006 I S. 3286
(1) Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Kalenderjahr 2007 monatlich 204 Euro.
§ 1: Festsetzung des Beitrags in der Alterssicherung der Landwirte für 2007
(2) Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Beitrittsgebiet für das Kalenderjahr 2007 monatlich 176 Euro.

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# § 2
# § 2 Beitragszuschuss in der Alterssicherung der Landwirte
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2006-12-27 — Gesetz über die Senkung des Beitrags zur Arbeitsförderung, die Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beiträge und Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2007
> Fundstelle: BGBl. 2006 I S. 3286
(1) In Anlage 1 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte wird der monatliche Zuschussbetrag für das Kalenderjahr 2007 wie folgt festgesetzt:
§ 2: Festsetzung der Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für 2007
[Tabelle]
(2) In Anlage 1 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte wird der monatliche Zuschussbetrag für das Beitrittsgebiet für das Kalenderjahr 2007 wie folgt festgesetzt:
[Tabelle]