BGBl. 2018 I S. 1665 · Neubekanntmachung · Neufassung der Geflügelpest-Verordnung

Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1665
Inkrafttreten: 2018-10-23
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2018-10-22

BGBl-Id: bgbl1-2018-35-5
This commit is contained in:
LawGit Spiegel
2018-10-22 12:00:00 +00:00
parent 238b81e154
commit fbc964eab0
54 changed files with 317 additions and 366 deletions

View File

@@ -1,89 +1,57 @@
# GEFLPESTSCHV — 2018-10-22
- **Titel:** Dritte Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2018 I S. 1655
- **Titel:** Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 2018 I S. 1665
- **Inkrafttreten:** 2018-10-23
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2018/35#page=7
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Geflügelpest-Verordnung, insbesondere bezüglich der Definition von Geflügelpest, der Meldepflicht bei Verdachtsfällen und der Hygienemaßnahmen.
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2018/35#page=17
- **Kurz:** Die Neufassung der Geflügelpest-Verordnung tritt am 23. Oktober 2018 in Kraft und berücksichtigt Änderungen durch mehrere frühere Verordnungen.
## Betroffene Stellen
- § 56 Absatz 1 Satz 1: Neue Maßnahmen im Sperrbezirk hinzugefügt
- § 56 Absatz 2: Neue Maßnahmen im Beobachtungsgebiet hinzugefügt
- § 57 Absatz 1 Satz 1: Einfügen von Bedingungen für die Festlegung eines Sperrbezirks
- § 57 Absatz 1 Satz 2: Änderung der Formulierung für die Haltezeit von Junghennen und Truthühnern
- § 57 Absatz 2 Satz 1: Einfügen von Bedingungen für die Festlegung eines Sperrbezirks
- § 57 Absatz 2 Nummer 2: Änderung der Formulierung für die Haltezeit von Eintagsküken
- § 57 Absatz 3 Satz 1: Einfügen von Bedingungen für die Festlegung eines Sperrbezirks
- § 57 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe a: Komma nach 'erkennen' eingefügt
- § 57 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc: Einfügen von 'oder unter amtlicher Überwachung'
- § 58 Satzteil vor Nummer 1: Einfügen von Bedingungen für die Festlegung eines Sperrbezirks
- § 58 Nummer 3 Buchstabe a: Ersetzen von 'nach Maßgabe des Artikels 4 der Verordnung (EG) Nr. 2076/2005' durch 'mit einem alternativen Kennzeichen nach der Entscheidung 2007/118/EG'
- § 59 Absatz 1 Satzteil vor Nummer 1: Einfügen von Bedingungen für die Festlegung eines Sperrbezirks
- § 59 Absatz 1 Nummer 3: Neue Anforderungen für tierische Nebenprodukte hinzugefügt
- § 60 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2: Einfügen von Bedingungen für die Festlegung eines Beobachtungsgebiets
- § 62: Ersetzen von 'so legt diese entsprechend § 55 Absatz 1 bis 3 einen Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet fest' durch 'so gilt § 55 entsprechend'
- § 64 Nummer 4: Ersetzen von 'oder § 14 Absatz 2 Satz 2' durch ', § 14 Absatz 2 Satz 2 oder § 14a Absatz 1 Satz 5' und 'oder das Ergebnis einer Untersuchung' durch ', das Ergebnis einer Untersuchung oder eine Bescheinigung'
- § 64 Nummern 9 und 10: Ersetzen von 'Einwegkleidung' durch 'Einwegschutzkleidung'
- § 64 Nummer 11: Ersetzen von '§ 6 Nummer 1' durch '§ 6 Absatz 1 Nummer 1'
- § 64 Nummer 12: Ersetzen von '§ 6 Nummer 2' durch '§ 6 Absatz 1 Nummer 2'
- § 64 Nummer 13: Ersetzen von '§ 6 Nummer 3' durch '§ 6 Absatz 1 Nummer 3' und 'Einwegkleidung' durch 'Einwegschutzkleidung'
- § 64 Nummer 14: Ersetzen von '§ 6 Nummer 4, 5, 6 oder 8' durch '§ 6 Absatz 1 Nummer 4, 5, 6 oder 8'
- § 64 Nummer 14a: Ersetzen von '§ 6 Nummer 7' durch '§ 6 Absatz 1 Nummer 7'
- § 64 Nummer 14b: Neue Nummer 14b hinzugefügt
- § 64 Nummer 17: Nummer 17 gestrichen
- § 64 Nummer 19: Mehrere Ersetzungen und Streichungen durchgeführt
- § 64 Nummer 20: Ersetzen von 'eine Ente oder eine Gans' durch 'eine Ente, eine Gans oder einen Laufvogel'
- § 64 Nummer 21: Ersetzen von 'eine Ente oder eine Gans' durch 'eine Ente, eine Gans oder ein Laufvogel'
- § 64 Nummer 21a: Neue Nummer 21a hinzugefügt
- § 64 Nummer 25: Ersetzen von 'Einwegkleidung' durch 'Einwegschutzkleidung'
- § 64 Nummer 32: Streichung von 'oder § 56 Absatz 3 Satz 1'
- § 64 Nummer 37: Ersetzen von 'Einwegkleidung' durch 'Einwegschutzkleidung'
- § 66: § 66 gestrichen
- Anlage 2 Überschrift der linken Spalte: Ersetzen von 'Enten oder Gänse' durch 'Enten, Gänse oder Laufvögel'
- Anlage 2 Zeile 'weniger als 10' in der rechten Spalte: Ersetzen von 'Enten und Gänse' durch 'Enten, Gänse und Laufvögel'
- Inhaltsübersicht, Abschnitt 2 Unterabschnitt 2: Neufassung der Angaben zu Abschnitt 2 Unterabschnitt 2
- § 1 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b: Einfügung der Wörter 'der Subtypen H5 oder H7'
- § 1 Abs. 2 Nr. 3: Einfügung des Kommas und der Wörter 'ausgenommen Tauben'
- § 4 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
- § 4 Abs. 2: Ersetzung und Einfügung von Wörtern
- § 4 Abs. 3: Streichung des Absatzes 3
- § 5 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
- § 5 Abs. 2: Ersetzung des Wortes 'Einwegkleidung' durch 'Einwegschutzkleidung'
- § 6 Abs. 1: Ersetzung und Einfügung von Wörtern
- § 6 Abs. 2 und 3: Einfügung der neuen Absätze 2 und 3
- § 7 Abs. 4 Satz 1: Einfügung des Kommas und der Wörter 'die nicht älter als zwölf Monate sein darf'
- § 10 Abs. 2 Nr. 1: Ersetzung der Wörter 'des hochpathogenen oder niedrigpathogenen aviären' durch 'gegen das aviäre'
- § 10 Abs. 3: Einfügung der Wörter 'Untersuchungen auf Antikörper gegen das aviäre Influenzavirus'
- Überschrift des Abschnitts 2 Unterabschnitt 2: Neufassung der Überschrift
- § 13 Überschrift: Neufassung der Überschrift
- § 13 Abs. 1: Einfügung von Sätzen
- § 13 Abs. 2: Einfügung und Änderung von Wörtern
- § 13 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
- § 13 Abs. 4: Ersetzung und Einfügung von Wörtern
- § 13 Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5
- § 13 Abs. 7: Einfügung des neuen Absatzes 7
- § 13 Abs. 8: Ersetzung der Wörter 'Enten und Gänsen' durch 'Enten, Gänsen und Laufvögeln'
- § 14 Überschrift: Neufassung der Überschrift
- § 14 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
- § 14 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'Geflügelhalter' durch 'Tierhalter'
- § 14a: Einfügung des neuen § 14a
- § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 Buchstabe a: Ersetzung des Wortes 'Einwegkleidung' durch 'Einwegschutzkleidung'
- § 15 Abs. 4 Nr. 1a: Ersetzung der Wörter 'des Geflügels' durch 'der gehaltenen Vögel'
- § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a: Ersetzung der Wörter 'Fleisch von Geflügel' durch 'Fleisch von gehaltenen Vögeln'
- § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe b: Einfügung der Wörter 'die mit seuchenkranken oder seuchenverdächtigen gehaltenen Vögeln in Berührung gekommen sein können'
- § 19 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1: Ersetzung der Wörter 'Fleisch von Geflügel' durch 'Fleisch von gehaltenen Vögeln'
- § 19 Abs. 5: Streichung des Absatzes 5
- § 20 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung und Einfügung von Nummern
- § 20 Abs. 2 Satz 2: Streichung des Satzes 2
- § 20 Abs. 2a: Einfügung des neuen Absatzes 2a
- § 20 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung und Einfügung von Wörtern
- § 21 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
- § 21 Abs. 6 Satz 1: Ersetzung und Einfügung von Wörtern
- § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe b: Einfügung der Wörter 'oder unter amtlicher Überwachung'
- § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe e: Einfügung der Wörter 'oder mit einem alternativen Kennzeichen nach der Entscheidung 2007/118/EG der Kommission'
- § 22 Abs. 3: Einfügung und Ersetzung von Wörtern
- § 13: Neue Vorschriften zur Aufstallung von Geflügel, einschließlich Risikobewertung und Ausnahmen.
- § 14: Neue Vorschriften für zusätzliche Anordnungen zur Untersuchung und Überwachung von gehaltenen Vögeln.
- § 14a: Neue Vorschriften für die Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe, einschließlich Untersuchungspflichten.
- § 15: Neue Vorschriften für Maßnahmen im Falle des Verdachts auf Geflügelpest, einschließlich Sperren und Nachforschungen.
- § 21 Abs. 6: Neue Regelungen für den Sperrbezirk, insbesondere für das Verbringen von gehaltenen Vögeln, Säugetieren, Fleisch, Eiern und tierischen Nebenprodukten.
- § 22: Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für gehaltene Vögel, insbesondere für das Verbringen zur Schlachtung und zwischen Beständen.
- § 23: Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Bruteier und Konsumeier, insbesondere für das Verbringen in Brüterien und Packstellen.
- § 24: Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Fleisch von Geflügel und Federwild, insbesondere für das Verbringen und Verarbeiten von Fleischprodukten.
- § 25: Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für tierische Nebenprodukte, insbesondere für das Verbringen und Verarbeiten von Federn und tierischen Nebenprodukten.
- § 433 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Wiederaufnahme von Vögeln in Schlachtstätten, Transportmitteln oder Grenzkontrollstellen
- § 44: Neue Vorschriften für die Aufhebung von Schutzmaßregeln bei Geflügelpest
- § 45: Neue Vorschriften für die Wiederbelegung von Geflügelbeständen nach Geflügelpest
- § 46: Neue Vorschriften für Schutzmaßregeln bei niedrigpathogener aviärer Influenza
- § 47: Neue Vorschriften für Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen bei niedrigpathogener aviärer Influenza
- § 48: Neue Vorschriften für Schutzmaßregeln in Bezug auf das Sperrgebiet bei niedrigpathogener aviärer Influenza
- § 26: Neue Vorschriften für die Reinigung und Desinfektion von Transportfahrzeugen
- § 27: Neue Vorschriften für Schutzmaßregeln in Bezug auf das Beobachtungsgebiet
- § 28: Neue Vorschriften für Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung
- § 29: Neue Vorschriften für weitere Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung
- § 30: Neue Vorschriften für Schutzmaßregeln in Bezug auf die Kontrollzone
- § 31: Neue Vorschriften für Ausnahmen von der Kontrollzonenregelung
- § 32: Neue Vorschriften für weitere Ausnahmen von der Kontrollzonenregelung
- § 32a: Neue Vorschriften für Schutzmaßregeln für Gebiete mit hoher Geflügeldichte
- § 33: Neue Vorschriften für Risikobewertungen
- § 34: Neue Vorschriften für Seuchenausbrüche in benachbarten Ländern
- § 35: Neue Vorschriften für Schutzmaßregeln bei Kontaktbeständen
- § 36: Neue Vorschriften für Notimpfungen nach Entscheidung der Kommission
- § 37: Neue Vorschriften für Ausnahmen beim Verbringen innerhalb des Impfgebiets
- § 38: Neue Vorschriften für Ausnahmen beim Verbringen aus dem Impfgebiet
- § 39: Neue Vorschriften für Ausnahmen beim Verbringen von außerhalb des Impfgebiets
- § 40: Neue Vorschriften für Untersuchungen im Falle der Notimpfung
- § 41: Neue Vorschriften für Schutzmaßregeln bei Feststellung der Geflügelpest bei notgeimpften Vögeln
- § 42: Neue Vorschriften für Notimpfungen bei Gefahr im Verzuge
- § 43: Neue Vorschriften für Schutzmaßregeln in Schlachtstätten, auf dem Transport und in Grenzkontrollstellen
- § 56: Neue Regelungen für Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete
- § 57: Neue Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für gehaltene Vögel und Bruteier
- § 58: Neue Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Fleisch
- § 59: Neue Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für tierische Nebenprodukte
- § 60: Neue Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung
- § 61: Neue Regelungen für die Risikobewertung
- § 62: Neue Regelungen für Seuchenausbrüche in benachbarten Mitgliedstaaten
- § 63: Neue Regelungen für die Aufhebung der Schutzmaßregeln
- § 64: Neue Regelungen für Ordnungswidrigkeiten
## Wortlaut

View File

@@ -29,3 +29,4 @@
- **2016-03-16** · BGBl. 2016 I S. 449 — Verordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Geflügelpest bei Wildvögeln (Wildvogel-Geflügelpest-Monitoring-Verordnung WvGeflpestMonV)
- **2016-07-02** · BGBl. 2016 I S. 1564 — Zweite Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung
- **2018-10-22** · BGBl. 2018 I S. 1655 — Dritte Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung
- **2018-10-22** · BGBl. 2018 I S. 1665 — Neufassung der Geflügelpest-Verordnung

View File

@@ -1,77 +1,45 @@
# Stellen dieser Station
- § 56 Absatz 1 Satz 1: Neue Maßnahmen im Sperrbezirk hinzugefügt
- § 56 Absatz 2: Neue Maßnahmen im Beobachtungsgebiet hinzugefügt
- § 57 Absatz 1 Satz 1: Einfügen von Bedingungen für die Festlegung eines Sperrbezirks
- § 57 Absatz 1 Satz 2: Änderung der Formulierung für die Haltezeit von Junghennen und Truthühnern
- § 57 Absatz 2 Satz 1: Einfügen von Bedingungen für die Festlegung eines Sperrbezirks
- § 57 Absatz 2 Nummer 2: Änderung der Formulierung für die Haltezeit von Eintagsküken
- § 57 Absatz 3 Satz 1: Einfügen von Bedingungen für die Festlegung eines Sperrbezirks
- § 57 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe a: Komma nach 'erkennen' eingefügt
- § 57 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc: Einfügen von 'oder unter amtlicher Überwachung'
- § 58 Satzteil vor Nummer 1: Einfügen von Bedingungen für die Festlegung eines Sperrbezirks
- § 58 Nummer 3 Buchstabe a: Ersetzen von 'nach Maßgabe des Artikels 4 der Verordnung (EG) Nr. 2076/2005' durch 'mit einem alternativen Kennzeichen nach der Entscheidung 2007/118/EG'
- § 59 Absatz 1 Satzteil vor Nummer 1: Einfügen von Bedingungen für die Festlegung eines Sperrbezirks
- § 59 Absatz 1 Nummer 3: Neue Anforderungen für tierische Nebenprodukte hinzugefügt
- § 60 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2: Einfügen von Bedingungen für die Festlegung eines Beobachtungsgebiets
- § 62: Ersetzen von 'so legt diese entsprechend § 55 Absatz 1 bis 3 einen Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet fest' durch 'so gilt § 55 entsprechend'
- § 64 Nummer 4: Ersetzen von 'oder § 14 Absatz 2 Satz 2' durch ', § 14 Absatz 2 Satz 2 oder § 14a Absatz 1 Satz 5' und 'oder das Ergebnis einer Untersuchung' durch ', das Ergebnis einer Untersuchung oder eine Bescheinigung'
- § 64 Nummern 9 und 10: Ersetzen von 'Einwegkleidung' durch 'Einwegschutzkleidung'
- § 64 Nummer 11: Ersetzen von '§ 6 Nummer 1' durch '§ 6 Absatz 1 Nummer 1'
- § 64 Nummer 12: Ersetzen von '§ 6 Nummer 2' durch '§ 6 Absatz 1 Nummer 2'
- § 64 Nummer 13: Ersetzen von '§ 6 Nummer 3' durch '§ 6 Absatz 1 Nummer 3' und 'Einwegkleidung' durch 'Einwegschutzkleidung'
- § 64 Nummer 14: Ersetzen von '§ 6 Nummer 4, 5, 6 oder 8' durch '§ 6 Absatz 1 Nummer 4, 5, 6 oder 8'
- § 64 Nummer 14a: Ersetzen von '§ 6 Nummer 7' durch '§ 6 Absatz 1 Nummer 7'
- § 64 Nummer 14b: Neue Nummer 14b hinzugefügt
- § 64 Nummer 17: Nummer 17 gestrichen
- § 64 Nummer 19: Mehrere Ersetzungen und Streichungen durchgeführt
- § 64 Nummer 20: Ersetzen von 'eine Ente oder eine Gans' durch 'eine Ente, eine Gans oder einen Laufvogel'
- § 64 Nummer 21: Ersetzen von 'eine Ente oder eine Gans' durch 'eine Ente, eine Gans oder ein Laufvogel'
- § 64 Nummer 21a: Neue Nummer 21a hinzugefügt
- § 64 Nummer 25: Ersetzen von 'Einwegkleidung' durch 'Einwegschutzkleidung'
- § 64 Nummer 32: Streichung von 'oder § 56 Absatz 3 Satz 1'
- § 64 Nummer 37: Ersetzen von 'Einwegkleidung' durch 'Einwegschutzkleidung'
- § 66: § 66 gestrichen
- Anlage 2 Überschrift der linken Spalte: Ersetzen von 'Enten oder Gänse' durch 'Enten, Gänse oder Laufvögel'
- Anlage 2 Zeile 'weniger als 10' in der rechten Spalte: Ersetzen von 'Enten und Gänse' durch 'Enten, Gänse und Laufvögel'
- Inhaltsübersicht, Abschnitt 2 Unterabschnitt 2: Neufassung der Angaben zu Abschnitt 2 Unterabschnitt 2
- § 1 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b: Einfügung der Wörter 'der Subtypen H5 oder H7'
- § 1 Abs. 2 Nr. 3: Einfügung des Kommas und der Wörter 'ausgenommen Tauben'
- § 4 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
- § 4 Abs. 2: Ersetzung und Einfügung von Wörtern
- § 4 Abs. 3: Streichung des Absatzes 3
- § 5 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
- § 5 Abs. 2: Ersetzung des Wortes 'Einwegkleidung' durch 'Einwegschutzkleidung'
- § 6 Abs. 1: Ersetzung und Einfügung von Wörtern
- § 6 Abs. 2 und 3: Einfügung der neuen Absätze 2 und 3
- § 7 Abs. 4 Satz 1: Einfügung des Kommas und der Wörter 'die nicht älter als zwölf Monate sein darf'
- § 10 Abs. 2 Nr. 1: Ersetzung der Wörter 'des hochpathogenen oder niedrigpathogenen aviären' durch 'gegen das aviäre'
- § 10 Abs. 3: Einfügung der Wörter 'Untersuchungen auf Antikörper gegen das aviäre Influenzavirus'
- Überschrift des Abschnitts 2 Unterabschnitt 2: Neufassung der Überschrift
- § 13 Überschrift: Neufassung der Überschrift
- § 13 Abs. 1: Einfügung von Sätzen
- § 13 Abs. 2: Einfügung und Änderung von Wörtern
- § 13 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
- § 13 Abs. 4: Ersetzung und Einfügung von Wörtern
- § 13 Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5
- § 13 Abs. 7: Einfügung des neuen Absatzes 7
- § 13 Abs. 8: Ersetzung der Wörter 'Enten und Gänsen' durch 'Enten, Gänsen und Laufvögeln'
- § 14 Überschrift: Neufassung der Überschrift
- § 14 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
- § 14 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'Geflügelhalter' durch 'Tierhalter'
- § 14a: Einfügung des neuen § 14a
- § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 Buchstabe a: Ersetzung des Wortes 'Einwegkleidung' durch 'Einwegschutzkleidung'
- § 15 Abs. 4 Nr. 1a: Ersetzung der Wörter 'des Geflügels' durch 'der gehaltenen Vögel'
- § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a: Ersetzung der Wörter 'Fleisch von Geflügel' durch 'Fleisch von gehaltenen Vögeln'
- § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe b: Einfügung der Wörter 'die mit seuchenkranken oder seuchenverdächtigen gehaltenen Vögeln in Berührung gekommen sein können'
- § 19 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1: Ersetzung der Wörter 'Fleisch von Geflügel' durch 'Fleisch von gehaltenen Vögeln'
- § 19 Abs. 5: Streichung des Absatzes 5
- § 20 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung und Einfügung von Nummern
- § 20 Abs. 2 Satz 2: Streichung des Satzes 2
- § 20 Abs. 2a: Einfügung des neuen Absatzes 2a
- § 20 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung und Einfügung von Wörtern
- § 21 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
- § 21 Abs. 6 Satz 1: Ersetzung und Einfügung von Wörtern
- § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe b: Einfügung der Wörter 'oder unter amtlicher Überwachung'
- § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe e: Einfügung der Wörter 'oder mit einem alternativen Kennzeichen nach der Entscheidung 2007/118/EG der Kommission'
- § 22 Abs. 3: Einfügung und Ersetzung von Wörtern
- § 13: Neue Vorschriften zur Aufstallung von Geflügel, einschließlich Risikobewertung und Ausnahmen.
- § 14: Neue Vorschriften für zusätzliche Anordnungen zur Untersuchung und Überwachung von gehaltenen Vögeln.
- § 14a: Neue Vorschriften für die Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe, einschließlich Untersuchungspflichten.
- § 15: Neue Vorschriften für Maßnahmen im Falle des Verdachts auf Geflügelpest, einschließlich Sperren und Nachforschungen.
- § 21 Abs. 6: Neue Regelungen für den Sperrbezirk, insbesondere für das Verbringen von gehaltenen Vögeln, Säugetieren, Fleisch, Eiern und tierischen Nebenprodukten.
- § 22: Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für gehaltene Vögel, insbesondere für das Verbringen zur Schlachtung und zwischen Beständen.
- § 23: Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Bruteier und Konsumeier, insbesondere für das Verbringen in Brüterien und Packstellen.
- § 24: Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Fleisch von Geflügel und Federwild, insbesondere für das Verbringen und Verarbeiten von Fleischprodukten.
- § 25: Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für tierische Nebenprodukte, insbesondere für das Verbringen und Verarbeiten von Federn und tierischen Nebenprodukten.
- § 433 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Wiederaufnahme von Vögeln in Schlachtstätten, Transportmitteln oder Grenzkontrollstellen
- § 44: Neue Vorschriften für die Aufhebung von Schutzmaßregeln bei Geflügelpest
- § 45: Neue Vorschriften für die Wiederbelegung von Geflügelbeständen nach Geflügelpest
- § 46: Neue Vorschriften für Schutzmaßregeln bei niedrigpathogener aviärer Influenza
- § 47: Neue Vorschriften für Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen bei niedrigpathogener aviärer Influenza
- § 48: Neue Vorschriften für Schutzmaßregeln in Bezug auf das Sperrgebiet bei niedrigpathogener aviärer Influenza
- § 26: Neue Vorschriften für die Reinigung und Desinfektion von Transportfahrzeugen
- § 27: Neue Vorschriften für Schutzmaßregeln in Bezug auf das Beobachtungsgebiet
- § 28: Neue Vorschriften für Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung
- § 29: Neue Vorschriften für weitere Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung
- § 30: Neue Vorschriften für Schutzmaßregeln in Bezug auf die Kontrollzone
- § 31: Neue Vorschriften für Ausnahmen von der Kontrollzonenregelung
- § 32: Neue Vorschriften für weitere Ausnahmen von der Kontrollzonenregelung
- § 32a: Neue Vorschriften für Schutzmaßregeln für Gebiete mit hoher Geflügeldichte
- § 33: Neue Vorschriften für Risikobewertungen
- § 34: Neue Vorschriften für Seuchenausbrüche in benachbarten Ländern
- § 35: Neue Vorschriften für Schutzmaßregeln bei Kontaktbeständen
- § 36: Neue Vorschriften für Notimpfungen nach Entscheidung der Kommission
- § 37: Neue Vorschriften für Ausnahmen beim Verbringen innerhalb des Impfgebiets
- § 38: Neue Vorschriften für Ausnahmen beim Verbringen aus dem Impfgebiet
- § 39: Neue Vorschriften für Ausnahmen beim Verbringen von außerhalb des Impfgebiets
- § 40: Neue Vorschriften für Untersuchungen im Falle der Notimpfung
- § 41: Neue Vorschriften für Schutzmaßregeln bei Feststellung der Geflügelpest bei notgeimpften Vögeln
- § 42: Neue Vorschriften für Notimpfungen bei Gefahr im Verzuge
- § 43: Neue Vorschriften für Schutzmaßregeln in Schlachtstätten, auf dem Transport und in Grenzkontrollstellen
- § 56: Neue Regelungen für Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete
- § 57: Neue Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für gehaltene Vögel und Bruteier
- § 58: Neue Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Fleisch
- § 59: Neue Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für tierische Nebenprodukte
- § 60: Neue Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung
- § 61: Neue Regelungen für die Risikobewertung
- § 62: Neue Regelungen für Seuchenausbrüche in benachbarten Mitgliedstaaten
- § 63: Neue Regelungen für die Aufhebung der Schutzmaßregeln
- § 64: Neue Regelungen für Ordnungswidrigkeiten

View File

@@ -1,21 +1,7 @@
# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2018-10-22 — Dritte Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1655
> Station: 2018-10-22 — Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1665
§ 13 Überschrift: Neufassung der Überschrift
§ 13 Abs. 1: Einfügung von Sätzen
§ 13 Abs. 2: Einfügung und Änderung von Wörtern
§ 13 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
§ 13 Abs. 4: Ersetzung und Einfügung von Wörtern
§ 13 Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5
§ 13 Abs. 7: Einfügung des neuen Absatzes 7
§ 13 Abs. 8: Ersetzung der Wörter 'Enten und Gänsen' durch 'Enten, Gänsen und Laufvögeln'
§ 13: Neue Vorschriften zur Aufstallung von Geflügel, einschließlich Risikobewertung und Ausnahmen.

View File

@@ -1,11 +1,7 @@
# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2018-10-22 — Dritte Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1655
> Station: 2018-10-22 — Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1665
§ 14 Überschrift: Neufassung der Überschrift
§ 14 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
§ 14 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'Geflügelhalter' durch 'Tierhalter'
§ 14: Neue Vorschriften für zusätzliche Anordnungen zur Untersuchung und Überwachung von gehaltenen Vögeln.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 14a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2018-10-22 — Dritte Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1655
> Station: 2018-10-22 — Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1665
§ 14a: Einfügung des neuen § 14a
§ 14a: Neue Vorschriften für die Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe, einschließlich Untersuchungspflichten.

View File

@@ -1,9 +1,7 @@
# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2018-10-22 — Dritte Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1655
> Station: 2018-10-22 — Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1665
§ 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 Buchstabe a: Ersetzung des Wortes 'Einwegkleidung' durch 'Einwegschutzkleidung'
§ 15 Abs. 4 Nr. 1a: Ersetzung der Wörter 'des Geflügels' durch 'der gehaltenen Vögel'
§ 15: Neue Vorschriften für Maßnahmen im Falle des Verdachts auf Geflügelpest, einschließlich Sperren und Nachforschungen.

View File

@@ -1,9 +1,7 @@
# § 21
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2018-10-22 — Dritte Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1655
> Station: 2018-10-22 — Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1665
§ 21 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
§ 21 Abs. 6 Satz 1: Ersetzung und Einfügung von Wörtern
§ 21 Abs. 6: Neue Regelungen für den Sperrbezirk, insbesondere für das Verbringen von gehaltenen Vögeln, Säugetieren, Fleisch, Eiern und tierischen Nebenprodukten.

View File

@@ -1,11 +1,7 @@
# § 22
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2018-10-22 — Dritte Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1655
> Station: 2018-10-22 — Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1665
§ 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe b: Einfügung der Wörter 'oder unter amtlicher Überwachung'
§ 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe e: Einfügung der Wörter 'oder mit einem alternativen Kennzeichen nach der Entscheidung 2007/118/EG der Kommission'
§ 22 Abs. 3: Einfügung und Ersetzung von Wörtern
§ 22: Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für gehaltene Vögel, insbesondere für das Verbringen zur Schlachtung und zwischen Beständen.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 23
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-05-14 — Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 1212
> Station: 2018-10-22 — Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1665
§ 23: Neue Vorschriften für Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Bruteier und Konsumeier
§ 23: Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Bruteier und Konsumeier, insbesondere für das Verbringen in Brüterien und Packstellen.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 24
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-05-14 — Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 1212
> Station: 2018-10-22 — Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1665
§ 24: Neue Vorschriften für Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Fleisch von Geflügel und Federwild
§ 24: Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Fleisch von Geflügel und Federwild, insbesondere für das Verbringen und Verarbeiten von Fleischprodukten.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 25
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-05-14 — Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 1212
> Station: 2018-10-22 — Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1665
§ 25: Neue Vorschriften für Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für tierische Nebenprodukte
§ 25: Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für tierische Nebenprodukte, insbesondere für das Verbringen und Verarbeiten von Federn und tierischen Nebenprodukten.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 26
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-05-14 — Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 1212
> Station: 2018-10-22 — Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1665
§ 26: Neue Vorschriften für Reinigung und Desinfektion von Transportfahrzeugen
§ 26: Neue Vorschriften für die Reinigung und Desinfektion von Transportfahrzeugen

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 27
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-05-14 — Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 1212
> Station: 2018-10-22 — Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1665
§ 27: Neue Vorschriften für Schutzmaßregeln in Bezug auf das Beobachtungsgebiet

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 28
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-05-14 — Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 1212
> Station: 2018-10-22 — Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1665
§ 28: Neue Vorschriften für Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 29
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-05-14 — Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 1212
> Station: 2018-10-22 — Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1665
§ 29: Neue Vorschriften für weitere Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 30
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-05-14 — Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 1212
> Station: 2018-10-22 — Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1665
§ 30: Neue Vorschriften für Schutzmaßregeln in der Kontrollzone
§ 30: Neue Vorschriften für Schutzmaßregeln in Bezug auf die Kontrollzone

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 31
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-05-14 — Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 1212
> Station: 2018-10-22 — Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1665
§ 31: Neue Vorschriften für Ausnahmen von der Kontrollzonenregelung

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 32
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-05-14 — Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 1212
> Station: 2018-10-22 — Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1665
§ 32: Weitere Ausnahmen von der Kontrollzonenregelung
§ 32: Neue Vorschriften für weitere Ausnahmen von der Kontrollzonenregelung

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 32a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-05-14 — Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 1212
> Station: 2018-10-22 — Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1665
§ 32a: Neue Vorschriften für Schutzmaßregeln in Gebieten mit hoher Geflügeldichte
§ 32a: Neue Vorschriften für Schutzmaßregeln für Gebiete mit hoher Geflügeldichte

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 33
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-05-14 — Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 1212
> Station: 2018-10-22 — Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1665
§ 33: Neue Vorschriften für Risikobewertung
§ 33: Neue Vorschriften für Risikobewertungen

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 34
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-05-14 — Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 1212
> Station: 2018-10-22 — Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1665
§ 34: Neue Vorschriften für Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat
§ 34: Neue Vorschriften für Seuchenausbrüche in benachbarten Ländern

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 35
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-05-14 — Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 1212
> Station: 2018-10-22 — Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1665
§ 35: Neue Vorschriften für Schutzmaßregeln für den Kontaktbestand
§ 35: Neue Vorschriften für Schutzmaßregeln bei Kontaktbeständen

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 36
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-05-14 — Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 1212
> Station: 2018-10-22 — Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1665
§ 36: Neue Vorschriften für Notimpfungen nach Entscheidung der Kommission

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 37
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-05-14 — Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 1212
> Station: 2018-10-22 — Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1665
§ 37: Neue Vorschriften für Ausnahmen für das Verbringen innerhalb des Impfgebiets
§ 37: Neue Vorschriften für Ausnahmen beim Verbringen innerhalb des Impfgebiets

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 38
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-05-14 — Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 1212
> Station: 2018-10-22 — Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1665
§ 38: Neue Vorschriften für Ausnahmen für das Verbringen aus dem Impfgebiet
§ 38: Neue Vorschriften für Ausnahmen beim Verbringen aus dem Impfgebiet

7
geflpestschv/§39.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 39
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2018-10-22 — Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1665
§ 39: Neue Vorschriften für Ausnahmen beim Verbringen von außerhalb des Impfgebiets

7
geflpestschv/§40.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 40
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2018-10-22 — Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1665
§ 40: Neue Vorschriften für Untersuchungen im Falle der Notimpfung

7
geflpestschv/§41.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 41
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2018-10-22 — Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1665
§ 41: Neue Vorschriften für Schutzmaßregeln bei Feststellung der Geflügelpest bei notgeimpften Vögeln

7
geflpestschv/§42.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 42
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2018-10-22 — Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1665
§ 42: Neue Vorschriften für Notimpfungen bei Gefahr im Verzuge

7
geflpestschv/§43.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 43
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2018-10-22 — Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1665
§ 43: Neue Vorschriften für Schutzmaßregeln in Schlachtstätten, auf dem Transport und in Grenzkontrollstellen

7
geflpestschv/§433.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 433
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2018-10-22 — Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1665
§ 433 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Wiederaufnahme von Vögeln in Schlachtstätten, Transportmitteln oder Grenzkontrollstellen

7
geflpestschv/§44.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 44
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2018-10-22 — Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1665
§ 44: Neue Vorschriften für die Aufhebung von Schutzmaßregeln bei Geflügelpest

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 45
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-04-15 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Flugfunkzeugnisse
> Fundstelle: BGBl. 2009 I Nr. 19
> Station: 2018-10-22 — Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1665
§ 45 Abs. 1: Neufassung des Absatzes mit neuen Vorgaben für Wiederbelegung nach Geflügelpest
§ 45: Neue Vorschriften für die Wiederbelegung von Geflügelbeständen nach Geflügelpest

7
geflpestschv/§46.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 46
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2018-10-22 — Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1665
§ 46: Neue Vorschriften für Schutzmaßregeln bei niedrigpathogener aviärer Influenza

7
geflpestschv/§47.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 47
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2018-10-22 — Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1665
§ 47: Neue Vorschriften für Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen bei niedrigpathogener aviärer Influenza

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 48
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-12-23 — Zweite Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 3939
> Station: 2018-10-22 — Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1665
§ 48 Abs. 5 und 6: Neue Absätze zur Anwendung von § 32a und serologischen/virologischen Untersuchungen
§ 48: Neue Vorschriften für Schutzmaßregeln in Bezug auf das Sperrgebiet bei niedrigpathogener aviärer Influenza

View File

@@ -1,9 +1,7 @@
# § 56
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2018-10-22 — Dritte Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1655
> Station: 2018-10-22 — Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1665
§ 56 Absatz 1 Satz 1: Neue Maßnahmen im Sperrbezirk hinzugefügt
§ 56 Absatz 2: Neue Maßnahmen im Beobachtungsgebiet hinzugefügt
§ 56: Neue Regelungen für Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete

View File

@@ -1,19 +1,7 @@
# § 57
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2018-10-22 — Dritte Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1655
> Station: 2018-10-22 — Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1665
§ 57 Absatz 1 Satz 1: Einfügen von Bedingungen für die Festlegung eines Sperrbezirks
§ 57 Absatz 1 Satz 2: Änderung der Formulierung für die Haltezeit von Junghennen und Truthühnern
§ 57 Absatz 2 Satz 1: Einfügen von Bedingungen für die Festlegung eines Sperrbezirks
§ 57 Absatz 2 Nummer 2: Änderung der Formulierung für die Haltezeit von Eintagsküken
§ 57 Absatz 3 Satz 1: Einfügen von Bedingungen für die Festlegung eines Sperrbezirks
§ 57 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe a: Komma nach 'erkennen' eingefügt
§ 57 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc: Einfügen von 'oder unter amtlicher Überwachung'
§ 57: Neue Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für gehaltene Vögel und Bruteier

View File

@@ -1,9 +1,7 @@
# § 58
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2018-10-22 — Dritte Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1655
> Station: 2018-10-22 — Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1665
§ 58 Satzteil vor Nummer 1: Einfügen von Bedingungen für die Festlegung eines Sperrbezirks
§ 58 Nummer 3 Buchstabe a: Ersetzen von 'nach Maßgabe des Artikels 4 der Verordnung (EG) Nr. 2076/2005' durch 'mit einem alternativen Kennzeichen nach der Entscheidung 2007/118/EG'
§ 58: Neue Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Fleisch

View File

@@ -1,9 +1,7 @@
# § 59
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2018-10-22 — Dritte Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1655
> Station: 2018-10-22 — Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1665
§ 59 Absatz 1 Satzteil vor Nummer 1: Einfügen von Bedingungen für die Festlegung eines Sperrbezirks
§ 59 Absatz 1 Nummer 3: Neue Anforderungen für tierische Nebenprodukte hinzugefügt
§ 59: Neue Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für tierische Nebenprodukte

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 60
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2018-10-22 — Dritte Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1655
> Station: 2018-10-22 — Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1665
§ 60 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2: Einfügen von Bedingungen für die Festlegung eines Beobachtungsgebiets
§ 60: Neue Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung

7
geflpestschv/§61.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 61
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2018-10-22 — Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1665
§ 61: Neue Regelungen für die Risikobewertung

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 62
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2018-10-22 — Dritte Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1655
> Station: 2018-10-22 — Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1665
§ 62: Ersetzen von 'so legt diese entsprechend § 55 Absatz 1 bis 3 einen Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet fest' durch 'so gilt § 55 entsprechend'
§ 62: Neue Regelungen für Seuchenausbrüche in benachbarten Mitgliedstaaten

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 63
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2008-04-30 — Verordnung zur Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung, der Geflügelpest-Verordnung und der Viehverkehrsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2008 I S. 764
> Station: 2018-10-22 — Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1665
§ 63: Ersetzung von '§55 Abs. 1' durch '§55'
§ 63: Neue Regelungen für die Aufhebung der Schutzmaßregeln

View File

@@ -1,37 +1,7 @@
# § 64
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2018-10-22 — Dritte Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1655
> Station: 2018-10-22 — Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1665
§ 64 Nummer 4: Ersetzen von 'oder § 14 Absatz 2 Satz 2' durch ', § 14 Absatz 2 Satz 2 oder § 14a Absatz 1 Satz 5' und 'oder das Ergebnis einer Untersuchung' durch ', das Ergebnis einer Untersuchung oder eine Bescheinigung'
§ 64 Nummern 9 und 10: Ersetzen von 'Einwegkleidung' durch 'Einwegschutzkleidung'
§ 64 Nummer 11: Ersetzen von '§ 6 Nummer 1' durch '§ 6 Absatz 1 Nummer 1'
§ 64 Nummer 12: Ersetzen von '§ 6 Nummer 2' durch '§ 6 Absatz 1 Nummer 2'
§ 64 Nummer 13: Ersetzen von '§ 6 Nummer 3' durch '§ 6 Absatz 1 Nummer 3' und 'Einwegkleidung' durch 'Einwegschutzkleidung'
§ 64 Nummer 14: Ersetzen von '§ 6 Nummer 4, 5, 6 oder 8' durch '§ 6 Absatz 1 Nummer 4, 5, 6 oder 8'
§ 64 Nummer 14a: Ersetzen von '§ 6 Nummer 7' durch '§ 6 Absatz 1 Nummer 7'
§ 64 Nummer 14b: Neue Nummer 14b hinzugefügt
§ 64 Nummer 17: Nummer 17 gestrichen
§ 64 Nummer 19: Mehrere Ersetzungen und Streichungen durchgeführt
§ 64 Nummer 20: Ersetzen von 'eine Ente oder eine Gans' durch 'eine Ente, eine Gans oder einen Laufvogel'
§ 64 Nummer 21: Ersetzen von 'eine Ente oder eine Gans' durch 'eine Ente, eine Gans oder ein Laufvogel'
§ 64 Nummer 21a: Neue Nummer 21a hinzugefügt
§ 64 Nummer 25: Ersetzen von 'Einwegkleidung' durch 'Einwegschutzkleidung'
§ 64 Nummer 32: Streichung von 'oder § 56 Absatz 3 Satz 1'
§ 64 Nummer 37: Ersetzen von 'Einwegkleidung' durch 'Einwegschutzkleidung'
§ 64: Neue Regelungen für Ordnungswidrigkeiten

17
gfpv/FASSUNG.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,17 @@
# GFPV — 2018-10-22
- **Titel:** Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 2018 I S. 1665
- **Inkrafttreten:** 2018-10-23
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2018/35#page=17
- **Kurz:** Die Neufassung der Geflügelpest-Verordnung tritt am 23. Oktober 2018 in Kraft und berücksichtigt Änderungen durch mehrere frühere Verordnungen.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

15
gfpv/HINWEIS.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

3
gfpv/HISTORY.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **2018-10-22** · BGBl. 2018 I S. 1665 — Neufassung der Geflügelpest-Verordnung

2
gfpv/STELLEN.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,2 @@
# Stellen dieser Station

View File

@@ -1,33 +1,15 @@
# GPV — 2018-10-22
- **Titel:** Dritte Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2018 I S. 1655
- **Titel:** Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 2018 I S. 1665
- **Inkrafttreten:** 2018-10-23
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2018/35#page=7
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Geflügelpest-Verordnung, insbesondere bezüglich der Definition von Geflügelpest, der Meldepflicht bei Verdachtsfällen und der Hygienemaßnahmen.
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2018/35#page=17
- **Kurz:** Die Neufassung der Geflügelpest-Verordnung tritt am 23. Oktober 2018 in Kraft und berücksichtigt Änderungen durch mehrere frühere Verordnungen.
## Betroffene Stellen
- § 21 Abs. 4: Genehmigung für das Verbringen von Eintagsküken aus einem Bestand im Sperrbezirk in einen Bestand im Inland
- § 23 Abs. 1 Nr. 2: Anpassung der Bedingungen für das Verbringen von Legehennen oder Truthühnern in einen Bestand im Inland
- § 24 Abs. 1: Streichung von Verweis auf EG-Verordnung 2076/2005
- § 26 Nr. 1: Streichung der Wörter 'ist oder'
- § 27: Anpassungen in den Absätzen 3, 4 und 5
- § 28 Abs. 2: Neufassung der Nummern 2 und 3
- § 29 Abs. 1 Nr. 1: Neufassung der Bedingungen für das Verbringen von Bruteiern
- § 31 Abs. 1 Nr. 2: Neufassung der Bedingungen für das Verbringen von Vögeln aus der Kontrollzone in den Inland-Bestand
- § 43: Anpassungen in den Absätzen 1 und 2
- § 44: Anpassungen in den Absätzen 2 und 3
- § 46: Anpassungen in den Absätzen 2 und 2a
- § 47 Abs. 2: Neufassung der Genehmigungsbedingungen
- § 48: Anpassungen in den Absätzen 2 und 4
- § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b: Neufassung der Bedingung für das Halten des Geflügels
- § 50: Neue Vorschriften für Schutzmaßregeln bei Verdacht auf niedrigpathogene aviäre Influenza
- § 52 Abs. 2 Satz 1: Anpassungen in den Nummern 1 und 6
- § 54 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2: Neufassung der Bedingungen für die Durchführung von Programmen zur Erkennung des aviären Influenzavirus
- § 55: Neue Vorschriften für die Festlegung von Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten bei Verdacht auf Geflügelpest
- § 56: Neue Vorschriften für Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut

View File

@@ -14,3 +14,4 @@
- **2016-07-02** · BGBl. 2016 I S. 1564 — Zweite Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung
- **2017-04-04** · BGBl. 2017 I S. 626 — Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
- **2018-10-22** · BGBl. 2018 I S. 1655 — Dritte Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung
- **2018-10-22** · BGBl. 2018 I S. 1665 — Neufassung der Geflügelpest-Verordnung

View File

@@ -1,21 +1,2 @@
# Stellen dieser Station
- § 21 Abs. 4: Genehmigung für das Verbringen von Eintagsküken aus einem Bestand im Sperrbezirk in einen Bestand im Inland
- § 23 Abs. 1 Nr. 2: Anpassung der Bedingungen für das Verbringen von Legehennen oder Truthühnern in einen Bestand im Inland
- § 24 Abs. 1: Streichung von Verweis auf EG-Verordnung 2076/2005
- § 26 Nr. 1: Streichung der Wörter 'ist oder'
- § 27: Anpassungen in den Absätzen 3, 4 und 5
- § 28 Abs. 2: Neufassung der Nummern 2 und 3
- § 29 Abs. 1 Nr. 1: Neufassung der Bedingungen für das Verbringen von Bruteiern
- § 31 Abs. 1 Nr. 2: Neufassung der Bedingungen für das Verbringen von Vögeln aus der Kontrollzone in den Inland-Bestand
- § 43: Anpassungen in den Absätzen 1 und 2
- § 44: Anpassungen in den Absätzen 2 und 3
- § 46: Anpassungen in den Absätzen 2 und 2a
- § 47 Abs. 2: Neufassung der Genehmigungsbedingungen
- § 48: Anpassungen in den Absätzen 2 und 4
- § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b: Neufassung der Bedingung für das Halten des Geflügels
- § 50: Neue Vorschriften für Schutzmaßregeln bei Verdacht auf niedrigpathogene aviäre Influenza
- § 52 Abs. 2 Satz 1: Anpassungen in den Nummern 1 und 6
- § 54 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2: Neufassung der Bedingungen für die Durchführung von Programmen zur Erkennung des aviären Influenzavirus
- § 55: Neue Vorschriften für die Festlegung von Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten bei Verdacht auf Geflügelpest
- § 56: Neue Vorschriften für Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet

View File

@@ -0,0 +1,17 @@
# BGBl. 2018 I S. 1665
- **Titel:** Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 2018 I S. 1665
- **Verkündung:** 2018-10-22
- **Inkrafttreten:** 2018-10-23
- **Ausfertigung:** 2018-10-15
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2018/35#page=17
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** GFPV, GEFLPESTSCHV, GPV
## Kurz
Die Neufassung der Geflügelpest-Verordnung tritt am 23. Oktober 2018 in Kraft und berücksichtigt Änderungen durch mehrere frühere Verordnungen.