BGBl. 1989 I S. 600 · Änderung · Vierte Verordnung zur Änderung der Milchaufgabevergütungsverordnung
Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 600 Inkrafttreten: 1989-04-12 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1989-04-11 BGBl-Id: bgbl1-1989-16-3
This commit is contained in:
@@ -1,15 +1,58 @@
|
||||
# AUSBILDUNGSRAHMENPLAN-FÜR-DEN-AUSBILDUNGSBERUF — 1987-12-29
|
||||
# AUSBILDUNGSRAHMENPLAN-FÜR-DEN-AUSBILDUNGSBERUF — 1989-04-11
|
||||
|
||||
- **Titel:** Verordnung über die Berichtspflicht für positive HIV-Bestätigungstests (Laborberichtsverordnung)
|
||||
- **Typ:** Verordnung
|
||||
- **Fundstelle:** BGBl. 1987 I S. 2819
|
||||
- **Inkrafttreten:** 1987-12-29
|
||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1987/61#page=11
|
||||
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Berichtspflicht für positive HIV-Bestätigungstests, um die epidemische Lage zu erfassen und zu beurteilen.
|
||||
- **Titel:** Vierte Verordnung zur Änderung der Milchaufgabevergütungsverordnung
|
||||
- **Typ:** Änderung
|
||||
- **Fundstelle:** BGBl. 1989 I S. 600
|
||||
- **Inkrafttreten:** 1989-04-12
|
||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1989/16#page=4
|
||||
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Milchaufgabevergütungsverordnung, insbesondere die Bemessungsgrundlage und die Freisetzung der Referenzmenge.
|
||||
|
||||
## Betroffene Stellen
|
||||
|
||||
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
|
||||
- § 4 Nr. 5: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Planen und Vorbereiten des Arbeitsablaufes sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse
|
||||
- § 4 Nr. 6: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen
|
||||
- § 4 Nr. 7: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Prüfen, Messen, Lehren
|
||||
- § 4 Nr. 8: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Fügen
|
||||
- § 4 Nr. 9: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich manuelles Spanen und Umformen
|
||||
- § 4 Nr. 10: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich maschinelles Bearbeiten
|
||||
- § 4 Nr. 12: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Schweißen, Löten
|
||||
- § 4 Nr. 13: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Elektrotechnik, Elektronik
|
||||
- § 4 Nr. 15: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Demontieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen an Zweirädern, Behindertenfahrzeugen und motorbetriebenen Geräten
|
||||
- § 4 Nr. 16: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Warten von Zweirädern, Behindertenfahrzeugen und motorbetriebenen Geräten
|
||||
- § 4 Nr. 5: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Planen und Vorbereiten des Arbeitsablaufes sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse
|
||||
- § 4 Nr. 6: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen
|
||||
- § 4 Nr. 7: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Prüfen, Messen, Lehren
|
||||
- § 4 Nr. 9: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für manuelles Spanen und Umformen
|
||||
- § 4 Nr. 11: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Instandhalten und Warten
|
||||
- § 4 Nr. 13: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen; Wärmebehandeln, Härteprüfen
|
||||
- § 4 Nr. 14: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Löten, Schweißen, thermisches Trennen
|
||||
- § 4 Nr. 15: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Montieren von Bauteilen zu Baugruppen
|
||||
- § 4 Nr. 16: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Aufbauen und Prüfen von hydraulischen und pneumatischen Steuerungen
|
||||
- § 4 Nr. 17: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Bearbeiten von Werkstücken durch Spanen und Umformen von Hand und mit handgeführten Maschinen
|
||||
- § 4 Nr. 18: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Programmieren von numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen
|
||||
- § 4 Nr. 19: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Bearbeiten von Werkstücken durch Spanen auf Werkzeugmaschinen
|
||||
- § 4 Nr. 20: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Bearbeiten von Werkstücken unter Berücksichtigung mehrerer maschineller Fertigungsverfahren
|
||||
- § 4 Nr. 21: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Montieren und Demontieren von Maschinen, Systemen oder ihren Baueinheiten
|
||||
- § 4 Nr. 22: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Prüfen und Einstellen von Funktionen; Inbetriebnehmen von Maschinen, Systemen oder ihren Baueinheiten
|
||||
- § 4 Nr. 23: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Feststellen und Eingrenzen von Fehlern und Störungen; Instandsetzen von Maschinen, Systemen oder ihren Baueinheiten
|
||||
- § 4 Abs. 1 Nr. 14: Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse in Hydraulik und Pneumatik
|
||||
- § 4 Abs. 1 Nr. 15: Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Demontieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen an Fahrzeugen
|
||||
- § 4 Abs. 1 Nr. 16: Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Prüfen, Bearbeiten und Schützen von Oberflächen
|
||||
- § 4 Abs. 1 Nr. 17: Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Prüfen und Instandsetzen von Fahrzeugrahmen, Karosserien und Aufbauten
|
||||
- § 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Konstruieren von Abwicklungen; Entwerfen und Fertigen von Schablonen und Zuschnitten
|
||||
- § 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Prüfen, Einstellen und Anschließen von mechanischen, hydraulischen, pneumatischen sowie elektrischen und elektronischen Systemen und Anlagen
|
||||
- § 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Eingrenzen und Bestimmen von Fehlern, Störungen und deren Ursachen
|
||||
- § 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe d): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Herstellen und Umbauen von Karosserien und Aufbauten
|
||||
- § 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe e): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Ausrüsten und Umrüsten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen
|
||||
- § 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe f): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Beurteilen von Schäden an Fahrzeugen
|
||||
- § 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe g): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Kontrollieren der durchgeführten Arbeiten unter Einbeziehung angrenzender Bereiche
|
||||
- § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Warten und Instandsetzen von Systemen und Anlagen an Fahrzeugen
|
||||
- § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Prüfen, Einstellen und Anschließen von mechanischen, hydraulischen, pneumatischen sowie elektrischen und elektronischen Systemen und Anlagen
|
||||
- § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Eingrenzen und Bestimmen von Fehlern, Störungen und deren Ursachen
|
||||
- § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe d): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Herstellen und Umbauen von Fahrzeugrahmen und Aufbauten
|
||||
- § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe e): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Ausrüsten und Umrüsten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen
|
||||
- § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe f): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Beurteilen von Schäden an Fahrzeugen
|
||||
- § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe g): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Kontrollieren der durchgeführten Arbeiten unter Einbeziehung angrenzender Bereiche
|
||||
|
||||
## Wortlaut
|
||||
|
||||
|
||||
@@ -1,3 +1,4 @@
|
||||
# Verlauf
|
||||
|
||||
- **1987-12-29** · BGBl. 1987 I S. 2819 — Verordnung über die Berichtspflicht für positive HIV-Bestätigungstests (Laborberichtsverordnung)
|
||||
- **1989-04-11** · BGBl. 1989 I S. 600 — Vierte Verordnung zur Änderung der Milchaufgabevergütungsverordnung
|
||||
|
||||
@@ -1,2 +1,46 @@
|
||||
# Stellen dieser Station
|
||||
|
||||
- § 4 Nr. 5: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Planen und Vorbereiten des Arbeitsablaufes sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse
|
||||
- § 4 Nr. 6: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen
|
||||
- § 4 Nr. 7: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Prüfen, Messen, Lehren
|
||||
- § 4 Nr. 8: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Fügen
|
||||
- § 4 Nr. 9: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich manuelles Spanen und Umformen
|
||||
- § 4 Nr. 10: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich maschinelles Bearbeiten
|
||||
- § 4 Nr. 12: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Schweißen, Löten
|
||||
- § 4 Nr. 13: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Elektrotechnik, Elektronik
|
||||
- § 4 Nr. 15: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Demontieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen an Zweirädern, Behindertenfahrzeugen und motorbetriebenen Geräten
|
||||
- § 4 Nr. 16: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Warten von Zweirädern, Behindertenfahrzeugen und motorbetriebenen Geräten
|
||||
- § 4 Nr. 5: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Planen und Vorbereiten des Arbeitsablaufes sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse
|
||||
- § 4 Nr. 6: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen
|
||||
- § 4 Nr. 7: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Prüfen, Messen, Lehren
|
||||
- § 4 Nr. 9: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für manuelles Spanen und Umformen
|
||||
- § 4 Nr. 11: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Instandhalten und Warten
|
||||
- § 4 Nr. 13: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen; Wärmebehandeln, Härteprüfen
|
||||
- § 4 Nr. 14: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Löten, Schweißen, thermisches Trennen
|
||||
- § 4 Nr. 15: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Montieren von Bauteilen zu Baugruppen
|
||||
- § 4 Nr. 16: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Aufbauen und Prüfen von hydraulischen und pneumatischen Steuerungen
|
||||
- § 4 Nr. 17: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Bearbeiten von Werkstücken durch Spanen und Umformen von Hand und mit handgeführten Maschinen
|
||||
- § 4 Nr. 18: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Programmieren von numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen
|
||||
- § 4 Nr. 19: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Bearbeiten von Werkstücken durch Spanen auf Werkzeugmaschinen
|
||||
- § 4 Nr. 20: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Bearbeiten von Werkstücken unter Berücksichtigung mehrerer maschineller Fertigungsverfahren
|
||||
- § 4 Nr. 21: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Montieren und Demontieren von Maschinen, Systemen oder ihren Baueinheiten
|
||||
- § 4 Nr. 22: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Prüfen und Einstellen von Funktionen; Inbetriebnehmen von Maschinen, Systemen oder ihren Baueinheiten
|
||||
- § 4 Nr. 23: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Feststellen und Eingrenzen von Fehlern und Störungen; Instandsetzen von Maschinen, Systemen oder ihren Baueinheiten
|
||||
- § 4 Abs. 1 Nr. 14: Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse in Hydraulik und Pneumatik
|
||||
- § 4 Abs. 1 Nr. 15: Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Demontieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen an Fahrzeugen
|
||||
- § 4 Abs. 1 Nr. 16: Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Prüfen, Bearbeiten und Schützen von Oberflächen
|
||||
- § 4 Abs. 1 Nr. 17: Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Prüfen und Instandsetzen von Fahrzeugrahmen, Karosserien und Aufbauten
|
||||
- § 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Konstruieren von Abwicklungen; Entwerfen und Fertigen von Schablonen und Zuschnitten
|
||||
- § 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Prüfen, Einstellen und Anschließen von mechanischen, hydraulischen, pneumatischen sowie elektrischen und elektronischen Systemen und Anlagen
|
||||
- § 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Eingrenzen und Bestimmen von Fehlern, Störungen und deren Ursachen
|
||||
- § 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe d): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Herstellen und Umbauen von Karosserien und Aufbauten
|
||||
- § 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe e): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Ausrüsten und Umrüsten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen
|
||||
- § 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe f): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Beurteilen von Schäden an Fahrzeugen
|
||||
- § 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe g): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Kontrollieren der durchgeführten Arbeiten unter Einbeziehung angrenzender Bereiche
|
||||
- § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Warten und Instandsetzen von Systemen und Anlagen an Fahrzeugen
|
||||
- § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Prüfen, Einstellen und Anschließen von mechanischen, hydraulischen, pneumatischen sowie elektrischen und elektronischen Systemen und Anlagen
|
||||
- § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Eingrenzen und Bestimmen von Fehlern, Störungen und deren Ursachen
|
||||
- § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe d): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Herstellen und Umbauen von Fahrzeugrahmen und Aufbauten
|
||||
- § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe e): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Ausrüsten und Umrüsten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen
|
||||
- § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe f): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Beurteilen von Schäden an Fahrzeugen
|
||||
- § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe g): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Kontrollieren der durchgeführten Arbeiten unter Einbeziehung angrenzender Bereiche
|
||||
|
||||
93
ausbildungsrahmenplan-für-den-ausbildungsberuf/§4.md
Normal file
93
ausbildungsrahmenplan-für-den-ausbildungsberuf/§4.md
Normal file
@@ -0,0 +1,93 @@
|
||||
# § 4
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1989-04-11 — Vierte Verordnung zur Änderung der Milchaufgabevergütungsverordnung
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 600
|
||||
|
||||
§ 4 Nr. 5: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Planen und Vorbereiten des Arbeitsablaufes sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse
|
||||
|
||||
§ 4 Nr. 6: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen
|
||||
|
||||
§ 4 Nr. 7: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Prüfen, Messen, Lehren
|
||||
|
||||
§ 4 Nr. 8: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Fügen
|
||||
|
||||
§ 4 Nr. 9: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich manuelles Spanen und Umformen
|
||||
|
||||
§ 4 Nr. 10: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich maschinelles Bearbeiten
|
||||
|
||||
§ 4 Nr. 12: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Schweißen, Löten
|
||||
|
||||
§ 4 Nr. 13: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Elektrotechnik, Elektronik
|
||||
|
||||
§ 4 Nr. 15: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Demontieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen an Zweirädern, Behindertenfahrzeugen und motorbetriebenen Geräten
|
||||
|
||||
§ 4 Nr. 16: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Warten von Zweirädern, Behindertenfahrzeugen und motorbetriebenen Geräten
|
||||
|
||||
§ 4 Nr. 5: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Planen und Vorbereiten des Arbeitsablaufes sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse
|
||||
|
||||
§ 4 Nr. 6: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen
|
||||
|
||||
§ 4 Nr. 7: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Prüfen, Messen, Lehren
|
||||
|
||||
§ 4 Nr. 9: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für manuelles Spanen und Umformen
|
||||
|
||||
§ 4 Nr. 11: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Instandhalten und Warten
|
||||
|
||||
§ 4 Nr. 13: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen; Wärmebehandeln, Härteprüfen
|
||||
|
||||
§ 4 Nr. 14: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Löten, Schweißen, thermisches Trennen
|
||||
|
||||
§ 4 Nr. 15: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Montieren von Bauteilen zu Baugruppen
|
||||
|
||||
§ 4 Nr. 16: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Aufbauen und Prüfen von hydraulischen und pneumatischen Steuerungen
|
||||
|
||||
§ 4 Nr. 17: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Bearbeiten von Werkstücken durch Spanen und Umformen von Hand und mit handgeführten Maschinen
|
||||
|
||||
§ 4 Nr. 18: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Programmieren von numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen
|
||||
|
||||
§ 4 Nr. 19: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Bearbeiten von Werkstücken durch Spanen auf Werkzeugmaschinen
|
||||
|
||||
§ 4 Nr. 20: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Bearbeiten von Werkstücken unter Berücksichtigung mehrerer maschineller Fertigungsverfahren
|
||||
|
||||
§ 4 Nr. 21: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Montieren und Demontieren von Maschinen, Systemen oder ihren Baueinheiten
|
||||
|
||||
§ 4 Nr. 22: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Prüfen und Einstellen von Funktionen; Inbetriebnehmen von Maschinen, Systemen oder ihren Baueinheiten
|
||||
|
||||
§ 4 Nr. 23: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Feststellen und Eingrenzen von Fehlern und Störungen; Instandsetzen von Maschinen, Systemen oder ihren Baueinheiten
|
||||
|
||||
§ 4 Abs. 1 Nr. 14: Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse in Hydraulik und Pneumatik
|
||||
|
||||
§ 4 Abs. 1 Nr. 15: Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Demontieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen an Fahrzeugen
|
||||
|
||||
§ 4 Abs. 1 Nr. 16: Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Prüfen, Bearbeiten und Schützen von Oberflächen
|
||||
|
||||
§ 4 Abs. 1 Nr. 17: Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Prüfen und Instandsetzen von Fahrzeugrahmen, Karosserien und Aufbauten
|
||||
|
||||
§ 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Konstruieren von Abwicklungen; Entwerfen und Fertigen von Schablonen und Zuschnitten
|
||||
|
||||
§ 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Prüfen, Einstellen und Anschließen von mechanischen, hydraulischen, pneumatischen sowie elektrischen und elektronischen Systemen und Anlagen
|
||||
|
||||
§ 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Eingrenzen und Bestimmen von Fehlern, Störungen und deren Ursachen
|
||||
|
||||
§ 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe d): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Herstellen und Umbauen von Karosserien und Aufbauten
|
||||
|
||||
§ 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe e): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Ausrüsten und Umrüsten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen
|
||||
|
||||
§ 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe f): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Beurteilen von Schäden an Fahrzeugen
|
||||
|
||||
§ 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe g): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Kontrollieren der durchgeführten Arbeiten unter Einbeziehung angrenzender Bereiche
|
||||
|
||||
§ 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Warten und Instandsetzen von Systemen und Anlagen an Fahrzeugen
|
||||
|
||||
§ 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Prüfen, Einstellen und Anschließen von mechanischen, hydraulischen, pneumatischen sowie elektrischen und elektronischen Systemen und Anlagen
|
||||
|
||||
§ 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Eingrenzen und Bestimmen von Fehlern, Störungen und deren Ursachen
|
||||
|
||||
§ 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe d): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Herstellen und Umbauen von Fahrzeugrahmen und Aufbauten
|
||||
|
||||
§ 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe e): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Ausrüsten und Umrüsten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen
|
||||
|
||||
§ 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe f): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Beurteilen von Schäden an Fahrzeugen
|
||||
|
||||
§ 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe g): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Kontrollieren der durchgeführten Arbeiten unter Einbeziehung angrenzender Bereiche
|
||||
@@ -0,0 +1,17 @@
|
||||
# AUSBILDUNGSRAHMENPLAN-FÜR-DIE-BERUFSAUSBILDUNG-ZUM — 1989-04-11
|
||||
|
||||
- **Titel:** Vierte Verordnung zur Änderung der Milchaufgabevergütungsverordnung
|
||||
- **Typ:** Änderung
|
||||
- **Fundstelle:** BGBl. 1989 I S. 600
|
||||
- **Inkrafttreten:** 1989-04-12
|
||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1989/16#page=4
|
||||
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Milchaufgabevergütungsverordnung, insbesondere die Bemessungsgrundlage und die Freisetzung der Referenzmenge.
|
||||
|
||||
## Betroffene Stellen
|
||||
|
||||
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
|
||||
|
||||
## Wortlaut
|
||||
|
||||
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
|
||||
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.
|
||||
@@ -0,0 +1,15 @@
|
||||
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
|
||||
|
||||
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
|
||||
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
|
||||
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
|
||||
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
|
||||
|
||||
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
|
||||
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
|
||||
|
||||
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
|
||||
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
|
||||
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
|
||||
|
||||
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`
|
||||
@@ -0,0 +1,3 @@
|
||||
# Verlauf
|
||||
|
||||
- **1989-04-11** · BGBl. 1989 I S. 600 — Vierte Verordnung zur Änderung der Milchaufgabevergütungsverordnung
|
||||
@@ -0,0 +1,2 @@
|
||||
# Stellen dieser Station
|
||||
|
||||
@@ -0,0 +1,22 @@
|
||||
# AUSBILDUNGSVERORDNUNG-FÜR-DEN-AUSBILDUNGSBERUF-FACHARBEITER — 1989-04-11
|
||||
|
||||
- **Titel:** Vierte Verordnung zur Änderung der Milchaufgabevergütungsverordnung
|
||||
- **Typ:** Änderung
|
||||
- **Fundstelle:** BGBl. 1989 I S. 600
|
||||
- **Inkrafttreten:** 1989-04-12
|
||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1989/16#page=4
|
||||
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Milchaufgabevergütungsverordnung, insbesondere die Bemessungsgrundlage und die Freisetzung der Referenzmenge.
|
||||
|
||||
## Betroffene Stellen
|
||||
|
||||
- § 3 Abs. 2: Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse, die zu vermitteln sind
|
||||
- § 4 Nr. 21: Änderung der Bestimmungen zum Montieren und Demontieren von Maschinen, Systemen oder ihren Baueinheiten
|
||||
- § 4 Nr. 22: Änderung der Bestimmungen zum Prüfen und Einstellen von mechanischen und elektronischen Wägesystemen
|
||||
- § 4 Nr. 23: Änderung der Bestimmungen zum Feststellen und Eingrenzen von Fehlern und Störun-gen; Instandsetzen von Maschinen, Systemen oder ihren Baueinheiten
|
||||
- § 4 Nr. 9: Änderung der Bestimmungen zum manuellen Spanen und Umformen
|
||||
- § 4 Nr. 19: Änderung der Bestimmungen zum Bearbeiten von Werkstücken durch Spanen auf Werkzeugmaschinen
|
||||
|
||||
## Wortlaut
|
||||
|
||||
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
|
||||
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.
|
||||
@@ -0,0 +1,15 @@
|
||||
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
|
||||
|
||||
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
|
||||
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
|
||||
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
|
||||
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
|
||||
|
||||
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
|
||||
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
|
||||
|
||||
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
|
||||
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
|
||||
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
|
||||
|
||||
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`
|
||||
@@ -0,0 +1,3 @@
|
||||
# Verlauf
|
||||
|
||||
- **1989-04-11** · BGBl. 1989 I S. 600 — Vierte Verordnung zur Änderung der Milchaufgabevergütungsverordnung
|
||||
@@ -0,0 +1,8 @@
|
||||
# Stellen dieser Station
|
||||
|
||||
- § 3 Abs. 2: Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse, die zu vermitteln sind
|
||||
- § 4 Nr. 21: Änderung der Bestimmungen zum Montieren und Demontieren von Maschinen, Systemen oder ihren Baueinheiten
|
||||
- § 4 Nr. 22: Änderung der Bestimmungen zum Prüfen und Einstellen von mechanischen und elektronischen Wägesystemen
|
||||
- § 4 Nr. 23: Änderung der Bestimmungen zum Feststellen und Eingrenzen von Fehlern und Störun-gen; Instandsetzen von Maschinen, Systemen oder ihren Baueinheiten
|
||||
- § 4 Nr. 9: Änderung der Bestimmungen zum manuellen Spanen und Umformen
|
||||
- § 4 Nr. 19: Änderung der Bestimmungen zum Bearbeiten von Werkstücken durch Spanen auf Werkzeugmaschinen
|
||||
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 3
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1989-04-11 — Vierte Verordnung zur Änderung der Milchaufgabevergütungsverordnung
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 600
|
||||
|
||||
§ 3 Abs. 2: Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse, die zu vermitteln sind
|
||||
@@ -0,0 +1,15 @@
|
||||
# § 4
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1989-04-11 — Vierte Verordnung zur Änderung der Milchaufgabevergütungsverordnung
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 600
|
||||
|
||||
§ 4 Nr. 21: Änderung der Bestimmungen zum Montieren und Demontieren von Maschinen, Systemen oder ihren Baueinheiten
|
||||
|
||||
§ 4 Nr. 22: Änderung der Bestimmungen zum Prüfen und Einstellen von mechanischen und elektronischen Wägesystemen
|
||||
|
||||
§ 4 Nr. 23: Änderung der Bestimmungen zum Feststellen und Eingrenzen von Fehlern und Störun-gen; Instandsetzen von Maschinen, Systemen oder ihren Baueinheiten
|
||||
|
||||
§ 4 Nr. 9: Änderung der Bestimmungen zum manuellen Spanen und Umformen
|
||||
|
||||
§ 4 Nr. 19: Änderung der Bestimmungen zum Bearbeiten von Werkstücken durch Spanen auf Werkzeugmaschinen
|
||||
17
maschbmausbv/FASSUNG.md
Normal file
17
maschbmausbv/FASSUNG.md
Normal file
@@ -0,0 +1,17 @@
|
||||
# MASCHBMAUSBV — 1989-04-11
|
||||
|
||||
- **Titel:** Vierte Verordnung zur Änderung der Milchaufgabevergütungsverordnung
|
||||
- **Typ:** Änderung
|
||||
- **Fundstelle:** BGBl. 1989 I S. 600
|
||||
- **Inkrafttreten:** 1989-04-12
|
||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1989/16#page=4
|
||||
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Milchaufgabevergütungsverordnung, insbesondere die Bemessungsgrundlage und die Freisetzung der Referenzmenge.
|
||||
|
||||
## Betroffene Stellen
|
||||
|
||||
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
|
||||
|
||||
## Wortlaut
|
||||
|
||||
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
|
||||
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.
|
||||
15
maschbmausbv/HINWEIS.md
Normal file
15
maschbmausbv/HINWEIS.md
Normal file
@@ -0,0 +1,15 @@
|
||||
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
|
||||
|
||||
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
|
||||
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
|
||||
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
|
||||
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
|
||||
|
||||
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
|
||||
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
|
||||
|
||||
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
|
||||
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
|
||||
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
|
||||
|
||||
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`
|
||||
3
maschbmausbv/HISTORY.md
Normal file
3
maschbmausbv/HISTORY.md
Normal file
@@ -0,0 +1,3 @@
|
||||
# Verlauf
|
||||
|
||||
- **1989-04-11** · BGBl. 1989 I S. 600 — Vierte Verordnung zur Änderung der Milchaufgabevergütungsverordnung
|
||||
2
maschbmausbv/STELLEN.md
Normal file
2
maschbmausbv/STELLEN.md
Normal file
@@ -0,0 +1,2 @@
|
||||
# Stellen dieser Station
|
||||
|
||||
18
milchaufgabevergütungsverordnung/FASSUNG.md
Normal file
18
milchaufgabevergütungsverordnung/FASSUNG.md
Normal file
@@ -0,0 +1,18 @@
|
||||
# MILCHAUFGABEVERGÜTUNGSVERORDNUNG — 1989-04-11
|
||||
|
||||
- **Titel:** Vierte Verordnung zur Änderung der Milchaufgabevergütungsverordnung
|
||||
- **Typ:** Änderung
|
||||
- **Fundstelle:** BGBl. 1989 I S. 600
|
||||
- **Inkrafttreten:** 1989-04-12
|
||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1989/16#page=4
|
||||
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Milchaufgabevergütungsverordnung, insbesondere die Bemessungsgrundlage und die Freisetzung der Referenzmenge.
|
||||
|
||||
## Betroffene Stellen
|
||||
|
||||
- § 14 Abs. 1 Satz 3: Neufassung des Satzes zur Bemessungsgrundlage der Vergütung
|
||||
- § 15 Abs. 1: Neufassung des Absatzes zur Freisetzung der Referenzmenge und der Abgabe
|
||||
|
||||
## Wortlaut
|
||||
|
||||
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
|
||||
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.
|
||||
15
milchaufgabevergütungsverordnung/HINWEIS.md
Normal file
15
milchaufgabevergütungsverordnung/HINWEIS.md
Normal file
@@ -0,0 +1,15 @@
|
||||
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
|
||||
|
||||
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
|
||||
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
|
||||
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
|
||||
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
|
||||
|
||||
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
|
||||
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
|
||||
|
||||
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
|
||||
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
|
||||
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
|
||||
|
||||
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`
|
||||
3
milchaufgabevergütungsverordnung/HISTORY.md
Normal file
3
milchaufgabevergütungsverordnung/HISTORY.md
Normal file
@@ -0,0 +1,3 @@
|
||||
# Verlauf
|
||||
|
||||
- **1989-04-11** · BGBl. 1989 I S. 600 — Vierte Verordnung zur Änderung der Milchaufgabevergütungsverordnung
|
||||
4
milchaufgabevergütungsverordnung/STELLEN.md
Normal file
4
milchaufgabevergütungsverordnung/STELLEN.md
Normal file
@@ -0,0 +1,4 @@
|
||||
# Stellen dieser Station
|
||||
|
||||
- § 14 Abs. 1 Satz 3: Neufassung des Satzes zur Bemessungsgrundlage der Vergütung
|
||||
- § 15 Abs. 1: Neufassung des Absatzes zur Freisetzung der Referenzmenge und der Abgabe
|
||||
7
milchaufgabevergütungsverordnung/§14.md
Normal file
7
milchaufgabevergütungsverordnung/§14.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 14
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1989-04-11 — Vierte Verordnung zur Änderung der Milchaufgabevergütungsverordnung
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 600
|
||||
|
||||
§ 14 Abs. 1 Satz 3: Neufassung des Satzes zur Bemessungsgrundlage der Vergütung
|
||||
7
milchaufgabevergütungsverordnung/§15.md
Normal file
7
milchaufgabevergütungsverordnung/§15.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 15
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1989-04-11 — Vierte Verordnung zur Änderung der Milchaufgabevergütungsverordnung
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 600
|
||||
|
||||
§ 15 Abs. 1: Neufassung des Absatzes zur Freisetzung der Referenzmenge und der Abgabe
|
||||
17
verkuendungen/1989/bgbl1-1989-16-3.md
Normal file
17
verkuendungen/1989/bgbl1-1989-16-3.md
Normal file
@@ -0,0 +1,17 @@
|
||||
# BGBl. 1989 I S. 600
|
||||
|
||||
- **Titel:** Vierte Verordnung zur Änderung der Milchaufgabevergütungsverordnung
|
||||
- **Typ:** Änderung
|
||||
- **Fundstelle:** BGBl. 1989 I S. 600
|
||||
- **Verkündung:** 1989-04-11
|
||||
- **Inkrafttreten:** 1989-04-12
|
||||
- **Ausfertigung:** 1989-04-04
|
||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1989/16#page=4
|
||||
- **Quelle:** offenegesetze
|
||||
- **Parser:** llm
|
||||
- **Stammnormen in diesem Commit:** AUSBILDUNGSRAHMENPLAN-FÜR-DIE-BERUFSAUSBILDUNG-ZUM, ZWELRMAUSBV, MILCHAUFGABEVERGÜTUNGSVERORDNUNG, MASCHBMAUSBV, AUSBILDUNGSVERORDNUNG-FÜR-DEN-AUSBILDUNGSBERUF-FACHARBEITER, AUSBILDUNGSRAHMENPLAN-FÜR-DEN-AUSBILDUNGSBERUF
|
||||
|
||||
## Kurz
|
||||
|
||||
Die Verordnung ändert die Milchaufgabevergütungsverordnung, insbesondere die Bemessungsgrundlage und die Freisetzung der Referenzmenge.
|
||||
|
||||
17
zwelrmausbv/FASSUNG.md
Normal file
17
zwelrmausbv/FASSUNG.md
Normal file
@@ -0,0 +1,17 @@
|
||||
# ZWELRMAUSBV — 1989-04-11
|
||||
|
||||
- **Titel:** Vierte Verordnung zur Änderung der Milchaufgabevergütungsverordnung
|
||||
- **Typ:** Änderung
|
||||
- **Fundstelle:** BGBl. 1989 I S. 600
|
||||
- **Inkrafttreten:** 1989-04-12
|
||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1989/16#page=4
|
||||
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Milchaufgabevergütungsverordnung, insbesondere die Bemessungsgrundlage und die Freisetzung der Referenzmenge.
|
||||
|
||||
## Betroffene Stellen
|
||||
|
||||
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
|
||||
|
||||
## Wortlaut
|
||||
|
||||
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
|
||||
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.
|
||||
15
zwelrmausbv/HINWEIS.md
Normal file
15
zwelrmausbv/HINWEIS.md
Normal file
@@ -0,0 +1,15 @@
|
||||
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
|
||||
|
||||
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
|
||||
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
|
||||
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
|
||||
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
|
||||
|
||||
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
|
||||
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
|
||||
|
||||
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
|
||||
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
|
||||
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
|
||||
|
||||
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`
|
||||
3
zwelrmausbv/HISTORY.md
Normal file
3
zwelrmausbv/HISTORY.md
Normal file
@@ -0,0 +1,3 @@
|
||||
# Verlauf
|
||||
|
||||
- **1989-04-11** · BGBl. 1989 I S. 600 — Vierte Verordnung zur Änderung der Milchaufgabevergütungsverordnung
|
||||
2
zwelrmausbv/STELLEN.md
Normal file
2
zwelrmausbv/STELLEN.md
Normal file
@@ -0,0 +1,2 @@
|
||||
# Stellen dieser Station
|
||||
|
||||
Reference in New Issue
Block a user