BGBl. 1989 I S. 600 · Änderung · Vierte Verordnung zur Änderung der Milchaufgabevergütungsverordnung

Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 600
Inkrafttreten: 1989-04-12
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1989-04-11

BGBl-Id: bgbl1-1989-16-3
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LawGit Spiegel
1989-04-11 12:00:00 +00:00
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# AUSBILDUNGSRAHMENPLAN-FÜR-DEN-AUSBILDUNGSBERUF — 1987-12-29
# AUSBILDUNGSRAHMENPLAN-FÜR-DEN-AUSBILDUNGSBERUF — 1989-04-11
- **Titel:** Verordnung über die Berichtspflicht für positive HIV-Bestätigungstests (Laborberichtsverordnung)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1987 I S. 2819
- **Inkrafttreten:** 1987-12-29
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1987/61#page=11
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Berichtspflicht für positive HIV-Bestätigungstests, um die epidemische Lage zu erfassen und zu beurteilen.
- **Titel:** Vierte Verordnung zur Änderung der Milchaufgabevergütungsverordnung
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1989 I S. 600
- **Inkrafttreten:** 1989-04-12
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1989/16#page=4
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Milchaufgabevergütungsverordnung, insbesondere die Bemessungsgrundlage und die Freisetzung der Referenzmenge.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
- § 4 Nr. 5: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Planen und Vorbereiten des Arbeitsablaufes sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse
- § 4 Nr. 6: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen
- § 4 Nr. 7: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Prüfen, Messen, Lehren
- § 4 Nr. 8: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Fügen
- § 4 Nr. 9: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich manuelles Spanen und Umformen
- § 4 Nr. 10: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich maschinelles Bearbeiten
- § 4 Nr. 12: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Schweißen, Löten
- § 4 Nr. 13: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Elektrotechnik, Elektronik
- § 4 Nr. 15: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Demontieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen an Zweirädern, Behindertenfahrzeugen und motorbetriebenen Geräten
- § 4 Nr. 16: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Warten von Zweirädern, Behindertenfahrzeugen und motorbetriebenen Geräten
- § 4 Nr. 5: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Planen und Vorbereiten des Arbeitsablaufes sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse
- § 4 Nr. 6: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen
- § 4 Nr. 7: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Prüfen, Messen, Lehren
- § 4 Nr. 9: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für manuelles Spanen und Umformen
- § 4 Nr. 11: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Instandhalten und Warten
- § 4 Nr. 13: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen; Wärmebehandeln, Härteprüfen
- § 4 Nr. 14: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Löten, Schweißen, thermisches Trennen
- § 4 Nr. 15: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Montieren von Bauteilen zu Baugruppen
- § 4 Nr. 16: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Aufbauen und Prüfen von hydraulischen und pneumatischen Steuerungen
- § 4 Nr. 17: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Bearbeiten von Werkstücken durch Spanen und Umformen von Hand und mit handgeführten Maschinen
- § 4 Nr. 18: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Programmieren von numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen
- § 4 Nr. 19: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Bearbeiten von Werkstücken durch Spanen auf Werkzeugmaschinen
- § 4 Nr. 20: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Bearbeiten von Werkstücken unter Berücksichtigung mehrerer maschineller Fertigungsverfahren
- § 4 Nr. 21: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Montieren und Demontieren von Maschinen, Systemen oder ihren Baueinheiten
- § 4 Nr. 22: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Prüfen und Einstellen von Funktionen; Inbetriebnehmen von Maschinen, Systemen oder ihren Baueinheiten
- § 4 Nr. 23: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Feststellen und Eingrenzen von Fehlern und Störungen; Instandsetzen von Maschinen, Systemen oder ihren Baueinheiten
- § 4 Abs. 1 Nr. 14: Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse in Hydraulik und Pneumatik
- § 4 Abs. 1 Nr. 15: Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Demontieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen an Fahrzeugen
- § 4 Abs. 1 Nr. 16: Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Prüfen, Bearbeiten und Schützen von Oberflächen
- § 4 Abs. 1 Nr. 17: Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Prüfen und Instandsetzen von Fahrzeugrahmen, Karosserien und Aufbauten
- § 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Konstruieren von Abwicklungen; Entwerfen und Fertigen von Schablonen und Zuschnitten
- § 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Prüfen, Einstellen und Anschließen von mechanischen, hydraulischen, pneumatischen sowie elektrischen und elektronischen Systemen und Anlagen
- § 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Eingrenzen und Bestimmen von Fehlern, Störungen und deren Ursachen
- § 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe d): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Herstellen und Umbauen von Karosserien und Aufbauten
- § 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe e): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Ausrüsten und Umrüsten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen
- § 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe f): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Beurteilen von Schäden an Fahrzeugen
- § 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe g): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Kontrollieren der durchgeführten Arbeiten unter Einbeziehung angrenzender Bereiche
- § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Warten und Instandsetzen von Systemen und Anlagen an Fahrzeugen
- § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Prüfen, Einstellen und Anschließen von mechanischen, hydraulischen, pneumatischen sowie elektrischen und elektronischen Systemen und Anlagen
- § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Eingrenzen und Bestimmen von Fehlern, Störungen und deren Ursachen
- § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe d): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Herstellen und Umbauen von Fahrzeugrahmen und Aufbauten
- § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe e): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Ausrüsten und Umrüsten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen
- § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe f): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Beurteilen von Schäden an Fahrzeugen
- § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe g): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Kontrollieren der durchgeführten Arbeiten unter Einbeziehung angrenzender Bereiche
## Wortlaut

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# Verlauf
- **1987-12-29** · BGBl. 1987 I S. 2819 — Verordnung über die Berichtspflicht für positive HIV-Bestätigungstests (Laborberichtsverordnung)
- **1989-04-11** · BGBl. 1989 I S. 600 — Vierte Verordnung zur Änderung der Milchaufgabevergütungsverordnung

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# Stellen dieser Station
- § 4 Nr. 5: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Planen und Vorbereiten des Arbeitsablaufes sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse
- § 4 Nr. 6: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen
- § 4 Nr. 7: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Prüfen, Messen, Lehren
- § 4 Nr. 8: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Fügen
- § 4 Nr. 9: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich manuelles Spanen und Umformen
- § 4 Nr. 10: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich maschinelles Bearbeiten
- § 4 Nr. 12: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Schweißen, Löten
- § 4 Nr. 13: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Elektrotechnik, Elektronik
- § 4 Nr. 15: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Demontieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen an Zweirädern, Behindertenfahrzeugen und motorbetriebenen Geräten
- § 4 Nr. 16: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Warten von Zweirädern, Behindertenfahrzeugen und motorbetriebenen Geräten
- § 4 Nr. 5: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Planen und Vorbereiten des Arbeitsablaufes sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse
- § 4 Nr. 6: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen
- § 4 Nr. 7: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Prüfen, Messen, Lehren
- § 4 Nr. 9: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für manuelles Spanen und Umformen
- § 4 Nr. 11: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Instandhalten und Warten
- § 4 Nr. 13: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen; Wärmebehandeln, Härteprüfen
- § 4 Nr. 14: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Löten, Schweißen, thermisches Trennen
- § 4 Nr. 15: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Montieren von Bauteilen zu Baugruppen
- § 4 Nr. 16: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Aufbauen und Prüfen von hydraulischen und pneumatischen Steuerungen
- § 4 Nr. 17: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Bearbeiten von Werkstücken durch Spanen und Umformen von Hand und mit handgeführten Maschinen
- § 4 Nr. 18: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Programmieren von numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen
- § 4 Nr. 19: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Bearbeiten von Werkstücken durch Spanen auf Werkzeugmaschinen
- § 4 Nr. 20: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Bearbeiten von Werkstücken unter Berücksichtigung mehrerer maschineller Fertigungsverfahren
- § 4 Nr. 21: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Montieren und Demontieren von Maschinen, Systemen oder ihren Baueinheiten
- § 4 Nr. 22: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Prüfen und Einstellen von Funktionen; Inbetriebnehmen von Maschinen, Systemen oder ihren Baueinheiten
- § 4 Nr. 23: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Feststellen und Eingrenzen von Fehlern und Störungen; Instandsetzen von Maschinen, Systemen oder ihren Baueinheiten
- § 4 Abs. 1 Nr. 14: Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse in Hydraulik und Pneumatik
- § 4 Abs. 1 Nr. 15: Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Demontieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen an Fahrzeugen
- § 4 Abs. 1 Nr. 16: Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Prüfen, Bearbeiten und Schützen von Oberflächen
- § 4 Abs. 1 Nr. 17: Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Prüfen und Instandsetzen von Fahrzeugrahmen, Karosserien und Aufbauten
- § 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Konstruieren von Abwicklungen; Entwerfen und Fertigen von Schablonen und Zuschnitten
- § 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Prüfen, Einstellen und Anschließen von mechanischen, hydraulischen, pneumatischen sowie elektrischen und elektronischen Systemen und Anlagen
- § 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Eingrenzen und Bestimmen von Fehlern, Störungen und deren Ursachen
- § 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe d): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Herstellen und Umbauen von Karosserien und Aufbauten
- § 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe e): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Ausrüsten und Umrüsten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen
- § 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe f): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Beurteilen von Schäden an Fahrzeugen
- § 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe g): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Kontrollieren der durchgeführten Arbeiten unter Einbeziehung angrenzender Bereiche
- § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Warten und Instandsetzen von Systemen und Anlagen an Fahrzeugen
- § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Prüfen, Einstellen und Anschließen von mechanischen, hydraulischen, pneumatischen sowie elektrischen und elektronischen Systemen und Anlagen
- § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Eingrenzen und Bestimmen von Fehlern, Störungen und deren Ursachen
- § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe d): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Herstellen und Umbauen von Fahrzeugrahmen und Aufbauten
- § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe e): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Ausrüsten und Umrüsten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen
- § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe f): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Beurteilen von Schäden an Fahrzeugen
- § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe g): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Kontrollieren der durchgeführten Arbeiten unter Einbeziehung angrenzender Bereiche

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# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-04-11 — Vierte Verordnung zur Änderung der Milchaufgabevergütungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 600
§ 4 Nr. 5: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Planen und Vorbereiten des Arbeitsablaufes sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse
§ 4 Nr. 6: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen
§ 4 Nr. 7: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Prüfen, Messen, Lehren
§ 4 Nr. 8: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Fügen
§ 4 Nr. 9: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich manuelles Spanen und Umformen
§ 4 Nr. 10: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich maschinelles Bearbeiten
§ 4 Nr. 12: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Schweißen, Löten
§ 4 Nr. 13: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Elektrotechnik, Elektronik
§ 4 Nr. 15: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Demontieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen an Zweirädern, Behindertenfahrzeugen und motorbetriebenen Geräten
§ 4 Nr. 16: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Warten von Zweirädern, Behindertenfahrzeugen und motorbetriebenen Geräten
§ 4 Nr. 5: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Planen und Vorbereiten des Arbeitsablaufes sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse
§ 4 Nr. 6: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen
§ 4 Nr. 7: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Prüfen, Messen, Lehren
§ 4 Nr. 9: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für manuelles Spanen und Umformen
§ 4 Nr. 11: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Instandhalten und Warten
§ 4 Nr. 13: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen; Wärmebehandeln, Härteprüfen
§ 4 Nr. 14: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Löten, Schweißen, thermisches Trennen
§ 4 Nr. 15: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Montieren von Bauteilen zu Baugruppen
§ 4 Nr. 16: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Aufbauen und Prüfen von hydraulischen und pneumatischen Steuerungen
§ 4 Nr. 17: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Bearbeiten von Werkstücken durch Spanen und Umformen von Hand und mit handgeführten Maschinen
§ 4 Nr. 18: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Programmieren von numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen
§ 4 Nr. 19: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Bearbeiten von Werkstücken durch Spanen auf Werkzeugmaschinen
§ 4 Nr. 20: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Bearbeiten von Werkstücken unter Berücksichtigung mehrerer maschineller Fertigungsverfahren
§ 4 Nr. 21: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Montieren und Demontieren von Maschinen, Systemen oder ihren Baueinheiten
§ 4 Nr. 22: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Prüfen und Einstellen von Funktionen; Inbetriebnehmen von Maschinen, Systemen oder ihren Baueinheiten
§ 4 Nr. 23: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Feststellen und Eingrenzen von Fehlern und Störungen; Instandsetzen von Maschinen, Systemen oder ihren Baueinheiten
§ 4 Abs. 1 Nr. 14: Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse in Hydraulik und Pneumatik
§ 4 Abs. 1 Nr. 15: Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Demontieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen an Fahrzeugen
§ 4 Abs. 1 Nr. 16: Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Prüfen, Bearbeiten und Schützen von Oberflächen
§ 4 Abs. 1 Nr. 17: Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Prüfen und Instandsetzen von Fahrzeugrahmen, Karosserien und Aufbauten
§ 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Konstruieren von Abwicklungen; Entwerfen und Fertigen von Schablonen und Zuschnitten
§ 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Prüfen, Einstellen und Anschließen von mechanischen, hydraulischen, pneumatischen sowie elektrischen und elektronischen Systemen und Anlagen
§ 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Eingrenzen und Bestimmen von Fehlern, Störungen und deren Ursachen
§ 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe d): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Herstellen und Umbauen von Karosserien und Aufbauten
§ 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe e): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Ausrüsten und Umrüsten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen
§ 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe f): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Beurteilen von Schäden an Fahrzeugen
§ 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe g): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Kontrollieren der durchgeführten Arbeiten unter Einbeziehung angrenzender Bereiche
§ 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Warten und Instandsetzen von Systemen und Anlagen an Fahrzeugen
§ 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Prüfen, Einstellen und Anschließen von mechanischen, hydraulischen, pneumatischen sowie elektrischen und elektronischen Systemen und Anlagen
§ 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Eingrenzen und Bestimmen von Fehlern, Störungen und deren Ursachen
§ 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe d): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Herstellen und Umbauen von Fahrzeugrahmen und Aufbauten
§ 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe e): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Ausrüsten und Umrüsten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen
§ 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe f): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Beurteilen von Schäden an Fahrzeugen
§ 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe g): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Kontrollieren der durchgeführten Arbeiten unter Einbeziehung angrenzender Bereiche

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# AUSBILDUNGSRAHMENPLAN-FÜR-DIE-BERUFSAUSBILDUNG-ZUM — 1989-04-11
- **Titel:** Vierte Verordnung zur Änderung der Milchaufgabevergütungsverordnung
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1989 I S. 600
- **Inkrafttreten:** 1989-04-12
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1989/16#page=4
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Milchaufgabevergütungsverordnung, insbesondere die Bemessungsgrundlage und die Freisetzung der Referenzmenge.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **1989-04-11** · BGBl. 1989 I S. 600 — Vierte Verordnung zur Änderung der Milchaufgabevergütungsverordnung

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# Stellen dieser Station

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@@ -0,0 +1,22 @@
# AUSBILDUNGSVERORDNUNG-FÜR-DEN-AUSBILDUNGSBERUF-FACHARBEITER — 1989-04-11
- **Titel:** Vierte Verordnung zur Änderung der Milchaufgabevergütungsverordnung
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1989 I S. 600
- **Inkrafttreten:** 1989-04-12
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1989/16#page=4
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Milchaufgabevergütungsverordnung, insbesondere die Bemessungsgrundlage und die Freisetzung der Referenzmenge.
## Betroffene Stellen
- § 3 Abs. 2: Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse, die zu vermitteln sind
- § 4 Nr. 21: Änderung der Bestimmungen zum Montieren und Demontieren von Maschinen, Systemen oder ihren Baueinheiten
- § 4 Nr. 22: Änderung der Bestimmungen zum Prüfen und Einstellen von mechanischen und elektronischen Wägesystemen
- § 4 Nr. 23: Änderung der Bestimmungen zum Feststellen und Eingrenzen von Fehlern und Störun-gen; Instandsetzen von Maschinen, Systemen oder ihren Baueinheiten
- § 4 Nr. 9: Änderung der Bestimmungen zum manuellen Spanen und Umformen
- § 4 Nr. 19: Änderung der Bestimmungen zum Bearbeiten von Werkstücken durch Spanen auf Werkzeugmaschinen
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **1989-04-11** · BGBl. 1989 I S. 600 — Vierte Verordnung zur Änderung der Milchaufgabevergütungsverordnung

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@@ -0,0 +1,8 @@
# Stellen dieser Station
- § 3 Abs. 2: Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse, die zu vermitteln sind
- § 4 Nr. 21: Änderung der Bestimmungen zum Montieren und Demontieren von Maschinen, Systemen oder ihren Baueinheiten
- § 4 Nr. 22: Änderung der Bestimmungen zum Prüfen und Einstellen von mechanischen und elektronischen Wägesystemen
- § 4 Nr. 23: Änderung der Bestimmungen zum Feststellen und Eingrenzen von Fehlern und Störun-gen; Instandsetzen von Maschinen, Systemen oder ihren Baueinheiten
- § 4 Nr. 9: Änderung der Bestimmungen zum manuellen Spanen und Umformen
- § 4 Nr. 19: Änderung der Bestimmungen zum Bearbeiten von Werkstücken durch Spanen auf Werkzeugmaschinen

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# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-04-11 — Vierte Verordnung zur Änderung der Milchaufgabevergütungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 600
§ 3 Abs. 2: Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse, die zu vermitteln sind

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@@ -0,0 +1,15 @@
# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-04-11 — Vierte Verordnung zur Änderung der Milchaufgabevergütungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 600
§ 4 Nr. 21: Änderung der Bestimmungen zum Montieren und Demontieren von Maschinen, Systemen oder ihren Baueinheiten
§ 4 Nr. 22: Änderung der Bestimmungen zum Prüfen und Einstellen von mechanischen und elektronischen Wägesystemen
§ 4 Nr. 23: Änderung der Bestimmungen zum Feststellen und Eingrenzen von Fehlern und Störun-gen; Instandsetzen von Maschinen, Systemen oder ihren Baueinheiten
§ 4 Nr. 9: Änderung der Bestimmungen zum manuellen Spanen und Umformen
§ 4 Nr. 19: Änderung der Bestimmungen zum Bearbeiten von Werkstücken durch Spanen auf Werkzeugmaschinen

17
maschbmausbv/FASSUNG.md Normal file
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# MASCHBMAUSBV — 1989-04-11
- **Titel:** Vierte Verordnung zur Änderung der Milchaufgabevergütungsverordnung
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1989 I S. 600
- **Inkrafttreten:** 1989-04-12
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1989/16#page=4
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Milchaufgabevergütungsverordnung, insbesondere die Bemessungsgrundlage und die Freisetzung der Referenzmenge.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

15
maschbmausbv/HINWEIS.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

3
maschbmausbv/HISTORY.md Normal file
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# Verlauf
- **1989-04-11** · BGBl. 1989 I S. 600 — Vierte Verordnung zur Änderung der Milchaufgabevergütungsverordnung

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maschbmausbv/STELLEN.md Normal file
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# Stellen dieser Station

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# MILCHAUFGABEVERGÜTUNGSVERORDNUNG — 1989-04-11
- **Titel:** Vierte Verordnung zur Änderung der Milchaufgabevergütungsverordnung
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1989 I S. 600
- **Inkrafttreten:** 1989-04-12
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1989/16#page=4
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Milchaufgabevergütungsverordnung, insbesondere die Bemessungsgrundlage und die Freisetzung der Referenzmenge.
## Betroffene Stellen
- § 14 Abs. 1 Satz 3: Neufassung des Satzes zur Bemessungsgrundlage der Vergütung
- § 15 Abs. 1: Neufassung des Absatzes zur Freisetzung der Referenzmenge und der Abgabe
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **1989-04-11** · BGBl. 1989 I S. 600 — Vierte Verordnung zur Änderung der Milchaufgabevergütungsverordnung

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# Stellen dieser Station
- § 14 Abs. 1 Satz 3: Neufassung des Satzes zur Bemessungsgrundlage der Vergütung
- § 15 Abs. 1: Neufassung des Absatzes zur Freisetzung der Referenzmenge und der Abgabe

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# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-04-11 — Vierte Verordnung zur Änderung der Milchaufgabevergütungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 600
§ 14 Abs. 1 Satz 3: Neufassung des Satzes zur Bemessungsgrundlage der Vergütung

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# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-04-11 — Vierte Verordnung zur Änderung der Milchaufgabevergütungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 600
§ 15 Abs. 1: Neufassung des Absatzes zur Freisetzung der Referenzmenge und der Abgabe

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@@ -0,0 +1,17 @@
# BGBl. 1989 I S. 600
- **Titel:** Vierte Verordnung zur Änderung der Milchaufgabevergütungsverordnung
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1989 I S. 600
- **Verkündung:** 1989-04-11
- **Inkrafttreten:** 1989-04-12
- **Ausfertigung:** 1989-04-04
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1989/16#page=4
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** AUSBILDUNGSRAHMENPLAN-FÜR-DIE-BERUFSAUSBILDUNG-ZUM, ZWELRMAUSBV, MILCHAUFGABEVERGÜTUNGSVERORDNUNG, MASCHBMAUSBV, AUSBILDUNGSVERORDNUNG-FÜR-DEN-AUSBILDUNGSBERUF-FACHARBEITER, AUSBILDUNGSRAHMENPLAN-FÜR-DEN-AUSBILDUNGSBERUF
## Kurz
Die Verordnung ändert die Milchaufgabevergütungsverordnung, insbesondere die Bemessungsgrundlage und die Freisetzung der Referenzmenge.

17
zwelrmausbv/FASSUNG.md Normal file
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# ZWELRMAUSBV — 1989-04-11
- **Titel:** Vierte Verordnung zur Änderung der Milchaufgabevergütungsverordnung
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1989 I S. 600
- **Inkrafttreten:** 1989-04-12
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1989/16#page=4
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Milchaufgabevergütungsverordnung, insbesondere die Bemessungsgrundlage und die Freisetzung der Referenzmenge.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

15
zwelrmausbv/HINWEIS.md Normal file
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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

3
zwelrmausbv/HISTORY.md Normal file
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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **1989-04-11** · BGBl. 1989 I S. 600 — Vierte Verordnung zur Änderung der Milchaufgabevergütungsverordnung

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zwelrmausbv/STELLEN.md Normal file
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# Stellen dieser Station