diff --git a/ausbildungsrahmenplan-für-den-ausbildungsberuf/FASSUNG.md b/ausbildungsrahmenplan-für-den-ausbildungsberuf/FASSUNG.md index 45508ef560..36b556bbe5 100644 --- a/ausbildungsrahmenplan-für-den-ausbildungsberuf/FASSUNG.md +++ b/ausbildungsrahmenplan-für-den-ausbildungsberuf/FASSUNG.md @@ -1,15 +1,58 @@ -# AUSBILDUNGSRAHMENPLAN-FÜR-DEN-AUSBILDUNGSBERUF — 1987-12-29 +# AUSBILDUNGSRAHMENPLAN-FÜR-DEN-AUSBILDUNGSBERUF — 1989-04-11 -- **Titel:** Verordnung über die Berichtspflicht für positive HIV-Bestätigungstests (Laborberichtsverordnung) -- **Typ:** Verordnung -- **Fundstelle:** BGBl. 1987 I S. 2819 -- **Inkrafttreten:** 1987-12-29 -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1987/61#page=11 -- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Berichtspflicht für positive HIV-Bestätigungstests, um die epidemische Lage zu erfassen und zu beurteilen. +- **Titel:** Vierte Verordnung zur Änderung der Milchaufgabevergütungsverordnung +- **Typ:** Änderung +- **Fundstelle:** BGBl. 1989 I S. 600 +- **Inkrafttreten:** 1989-04-12 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1989/16#page=4 +- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Milchaufgabevergütungsverordnung, insbesondere die Bemessungsgrundlage und die Freisetzung der Referenzmenge. ## Betroffene Stellen -_Keine einzelnen Stellen ermittelt._ +- § 4 Nr. 5: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Planen und Vorbereiten des Arbeitsablaufes sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse +- § 4 Nr. 6: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen +- § 4 Nr. 7: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Prüfen, Messen, Lehren +- § 4 Nr. 8: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Fügen +- § 4 Nr. 9: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich manuelles Spanen und Umformen +- § 4 Nr. 10: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich maschinelles Bearbeiten +- § 4 Nr. 12: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Schweißen, Löten +- § 4 Nr. 13: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Elektrotechnik, Elektronik +- § 4 Nr. 15: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Demontieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen an Zweirädern, Behindertenfahrzeugen und motorbetriebenen Geräten +- § 4 Nr. 16: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Warten von Zweirädern, Behindertenfahrzeugen und motorbetriebenen Geräten +- § 4 Nr. 5: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Planen und Vorbereiten des Arbeitsablaufes sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse +- § 4 Nr. 6: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen +- § 4 Nr. 7: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Prüfen, Messen, Lehren +- § 4 Nr. 9: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für manuelles Spanen und Umformen +- § 4 Nr. 11: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Instandhalten und Warten +- § 4 Nr. 13: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen; Wärmebehandeln, Härteprüfen +- § 4 Nr. 14: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Löten, Schweißen, thermisches Trennen +- § 4 Nr. 15: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Montieren von Bauteilen zu Baugruppen +- § 4 Nr. 16: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Aufbauen und Prüfen von hydraulischen und pneumatischen Steuerungen +- § 4 Nr. 17: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Bearbeiten von Werkstücken durch Spanen und Umformen von Hand und mit handgeführten Maschinen +- § 4 Nr. 18: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Programmieren von numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen +- § 4 Nr. 19: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Bearbeiten von Werkstücken durch Spanen auf Werkzeugmaschinen +- § 4 Nr. 20: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Bearbeiten von Werkstücken unter Berücksichtigung mehrerer maschineller Fertigungsverfahren +- § 4 Nr. 21: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Montieren und Demontieren von Maschinen, Systemen oder ihren Baueinheiten +- § 4 Nr. 22: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Prüfen und Einstellen von Funktionen; Inbetriebnehmen von Maschinen, Systemen oder ihren Baueinheiten +- § 4 Nr. 23: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Feststellen und Eingrenzen von Fehlern und Störungen; Instandsetzen von Maschinen, Systemen oder ihren Baueinheiten +- § 4 Abs. 1 Nr. 14: Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse in Hydraulik und Pneumatik +- § 4 Abs. 1 Nr. 15: Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Demontieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen an Fahrzeugen +- § 4 Abs. 1 Nr. 16: Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Prüfen, Bearbeiten und Schützen von Oberflächen +- § 4 Abs. 1 Nr. 17: Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Prüfen und Instandsetzen von Fahrzeugrahmen, Karosserien und Aufbauten +- § 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Konstruieren von Abwicklungen; Entwerfen und Fertigen von Schablonen und Zuschnitten +- § 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Prüfen, Einstellen und Anschließen von mechanischen, hydraulischen, pneumatischen sowie elektrischen und elektronischen Systemen und Anlagen +- § 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Eingrenzen und Bestimmen von Fehlern, Störungen und deren Ursachen +- § 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe d): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Herstellen und Umbauen von Karosserien und Aufbauten +- § 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe e): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Ausrüsten und Umrüsten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen +- § 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe f): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Beurteilen von Schäden an Fahrzeugen +- § 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe g): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Kontrollieren der durchgeführten Arbeiten unter Einbeziehung angrenzender Bereiche +- § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Warten und Instandsetzen von Systemen und Anlagen an Fahrzeugen +- § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Prüfen, Einstellen und Anschließen von mechanischen, hydraulischen, pneumatischen sowie elektrischen und elektronischen Systemen und Anlagen +- § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Eingrenzen und Bestimmen von Fehlern, Störungen und deren Ursachen +- § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe d): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Herstellen und Umbauen von Fahrzeugrahmen und Aufbauten +- § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe e): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Ausrüsten und Umrüsten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen +- § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe f): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Beurteilen von Schäden an Fahrzeugen +- § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe g): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Kontrollieren der durchgeführten Arbeiten unter Einbeziehung angrenzender Bereiche ## Wortlaut diff --git a/ausbildungsrahmenplan-für-den-ausbildungsberuf/HISTORY.md b/ausbildungsrahmenplan-für-den-ausbildungsberuf/HISTORY.md index 04cfd72a7e..f80e1f0ecf 100644 --- a/ausbildungsrahmenplan-für-den-ausbildungsberuf/HISTORY.md +++ b/ausbildungsrahmenplan-für-den-ausbildungsberuf/HISTORY.md @@ -1,3 +1,4 @@ # Verlauf - **1987-12-29** · BGBl. 1987 I S. 2819 — Verordnung über die Berichtspflicht für positive HIV-Bestätigungstests (Laborberichtsverordnung) +- **1989-04-11** · BGBl. 1989 I S. 600 — Vierte Verordnung zur Änderung der Milchaufgabevergütungsverordnung diff --git a/ausbildungsrahmenplan-für-den-ausbildungsberuf/STELLEN.md b/ausbildungsrahmenplan-für-den-ausbildungsberuf/STELLEN.md index 1d6dbd592b..104fd26ae5 100644 --- a/ausbildungsrahmenplan-für-den-ausbildungsberuf/STELLEN.md +++ b/ausbildungsrahmenplan-für-den-ausbildungsberuf/STELLEN.md @@ -1,2 +1,46 @@ # Stellen dieser Station +- § 4 Nr. 5: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Planen und Vorbereiten des Arbeitsablaufes sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse +- § 4 Nr. 6: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen +- § 4 Nr. 7: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Prüfen, Messen, Lehren +- § 4 Nr. 8: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Fügen +- § 4 Nr. 9: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich manuelles Spanen und Umformen +- § 4 Nr. 10: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich maschinelles Bearbeiten +- § 4 Nr. 12: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Schweißen, Löten +- § 4 Nr. 13: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Elektrotechnik, Elektronik +- § 4 Nr. 15: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Demontieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen an Zweirädern, Behindertenfahrzeugen und motorbetriebenen Geräten +- § 4 Nr. 16: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Warten von Zweirädern, Behindertenfahrzeugen und motorbetriebenen Geräten +- § 4 Nr. 5: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Planen und Vorbereiten des Arbeitsablaufes sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse +- § 4 Nr. 6: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen +- § 4 Nr. 7: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Prüfen, Messen, Lehren +- § 4 Nr. 9: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für manuelles Spanen und Umformen +- § 4 Nr. 11: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Instandhalten und Warten +- § 4 Nr. 13: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen; Wärmebehandeln, Härteprüfen +- § 4 Nr. 14: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Löten, Schweißen, thermisches Trennen +- § 4 Nr. 15: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Montieren von Bauteilen zu Baugruppen +- § 4 Nr. 16: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Aufbauen und Prüfen von hydraulischen und pneumatischen Steuerungen +- § 4 Nr. 17: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Bearbeiten von Werkstücken durch Spanen und Umformen von Hand und mit handgeführten Maschinen +- § 4 Nr. 18: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Programmieren von numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen +- § 4 Nr. 19: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Bearbeiten von Werkstücken durch Spanen auf Werkzeugmaschinen +- § 4 Nr. 20: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Bearbeiten von Werkstücken unter Berücksichtigung mehrerer maschineller Fertigungsverfahren +- § 4 Nr. 21: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Montieren und Demontieren von Maschinen, Systemen oder ihren Baueinheiten +- § 4 Nr. 22: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Prüfen und Einstellen von Funktionen; Inbetriebnehmen von Maschinen, Systemen oder ihren Baueinheiten +- § 4 Nr. 23: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Feststellen und Eingrenzen von Fehlern und Störungen; Instandsetzen von Maschinen, Systemen oder ihren Baueinheiten +- § 4 Abs. 1 Nr. 14: Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse in Hydraulik und Pneumatik +- § 4 Abs. 1 Nr. 15: Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Demontieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen an Fahrzeugen +- § 4 Abs. 1 Nr. 16: Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Prüfen, Bearbeiten und Schützen von Oberflächen +- § 4 Abs. 1 Nr. 17: Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Prüfen und Instandsetzen von Fahrzeugrahmen, Karosserien und Aufbauten +- § 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Konstruieren von Abwicklungen; Entwerfen und Fertigen von Schablonen und Zuschnitten +- § 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Prüfen, Einstellen und Anschließen von mechanischen, hydraulischen, pneumatischen sowie elektrischen und elektronischen Systemen und Anlagen +- § 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Eingrenzen und Bestimmen von Fehlern, Störungen und deren Ursachen +- § 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe d): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Herstellen und Umbauen von Karosserien und Aufbauten +- § 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe e): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Ausrüsten und Umrüsten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen +- § 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe f): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Beurteilen von Schäden an Fahrzeugen +- § 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe g): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Kontrollieren der durchgeführten Arbeiten unter Einbeziehung angrenzender Bereiche +- § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Warten und Instandsetzen von Systemen und Anlagen an Fahrzeugen +- § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Prüfen, Einstellen und Anschließen von mechanischen, hydraulischen, pneumatischen sowie elektrischen und elektronischen Systemen und Anlagen +- § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Eingrenzen und Bestimmen von Fehlern, Störungen und deren Ursachen +- § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe d): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Herstellen und Umbauen von Fahrzeugrahmen und Aufbauten +- § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe e): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Ausrüsten und Umrüsten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen +- § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe f): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Beurteilen von Schäden an Fahrzeugen +- § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe g): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Kontrollieren der durchgeführten Arbeiten unter Einbeziehung angrenzender Bereiche diff --git a/ausbildungsrahmenplan-für-den-ausbildungsberuf/§4.md b/ausbildungsrahmenplan-für-den-ausbildungsberuf/§4.md new file mode 100644 index 0000000000..0ef1d42ee0 --- /dev/null +++ b/ausbildungsrahmenplan-für-den-ausbildungsberuf/§4.md @@ -0,0 +1,93 @@ +# § 4 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1989-04-11 — Vierte Verordnung zur Änderung der Milchaufgabevergütungsverordnung +> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 600 + +§ 4 Nr. 5: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Planen und Vorbereiten des Arbeitsablaufes sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse + +§ 4 Nr. 6: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen + +§ 4 Nr. 7: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Prüfen, Messen, Lehren + +§ 4 Nr. 8: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Fügen + +§ 4 Nr. 9: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich manuelles Spanen und Umformen + +§ 4 Nr. 10: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich maschinelles Bearbeiten + +§ 4 Nr. 12: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Schweißen, Löten + +§ 4 Nr. 13: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Elektrotechnik, Elektronik + +§ 4 Nr. 15: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Demontieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen an Zweirädern, Behindertenfahrzeugen und motorbetriebenen Geräten + +§ 4 Nr. 16: Änderungen an den Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Warten von Zweirädern, Behindertenfahrzeugen und motorbetriebenen Geräten + +§ 4 Nr. 5: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Planen und Vorbereiten des Arbeitsablaufes sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse + +§ 4 Nr. 6: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen + +§ 4 Nr. 7: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Prüfen, Messen, Lehren + +§ 4 Nr. 9: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für manuelles Spanen und Umformen + +§ 4 Nr. 11: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Instandhalten und Warten + +§ 4 Nr. 13: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen; Wärmebehandeln, Härteprüfen + +§ 4 Nr. 14: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Löten, Schweißen, thermisches Trennen + +§ 4 Nr. 15: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Montieren von Bauteilen zu Baugruppen + +§ 4 Nr. 16: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Aufbauen und Prüfen von hydraulischen und pneumatischen Steuerungen + +§ 4 Nr. 17: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Bearbeiten von Werkstücken durch Spanen und Umformen von Hand und mit handgeführten Maschinen + +§ 4 Nr. 18: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Programmieren von numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen + +§ 4 Nr. 19: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Bearbeiten von Werkstücken durch Spanen auf Werkzeugmaschinen + +§ 4 Nr. 20: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Bearbeiten von Werkstücken unter Berücksichtigung mehrerer maschineller Fertigungsverfahren + +§ 4 Nr. 21: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Montieren und Demontieren von Maschinen, Systemen oder ihren Baueinheiten + +§ 4 Nr. 22: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Prüfen und Einstellen von Funktionen; Inbetriebnehmen von Maschinen, Systemen oder ihren Baueinheiten + +§ 4 Nr. 23: Neufassung des Ausbildungsberufsbildes für Feststellen und Eingrenzen von Fehlern und Störungen; Instandsetzen von Maschinen, Systemen oder ihren Baueinheiten + +§ 4 Abs. 1 Nr. 14: Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse in Hydraulik und Pneumatik + +§ 4 Abs. 1 Nr. 15: Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Demontieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen an Fahrzeugen + +§ 4 Abs. 1 Nr. 16: Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Prüfen, Bearbeiten und Schützen von Oberflächen + +§ 4 Abs. 1 Nr. 17: Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Prüfen und Instandsetzen von Fahrzeugrahmen, Karosserien und Aufbauten + +§ 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Konstruieren von Abwicklungen; Entwerfen und Fertigen von Schablonen und Zuschnitten + +§ 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Prüfen, Einstellen und Anschließen von mechanischen, hydraulischen, pneumatischen sowie elektrischen und elektronischen Systemen und Anlagen + +§ 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Eingrenzen und Bestimmen von Fehlern, Störungen und deren Ursachen + +§ 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe d): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Herstellen und Umbauen von Karosserien und Aufbauten + +§ 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe e): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Ausrüsten und Umrüsten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen + +§ 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe f): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Beurteilen von Schäden an Fahrzeugen + +§ 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe g): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Kontrollieren der durchgeführten Arbeiten unter Einbeziehung angrenzender Bereiche + +§ 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Warten und Instandsetzen von Systemen und Anlagen an Fahrzeugen + +§ 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Prüfen, Einstellen und Anschließen von mechanischen, hydraulischen, pneumatischen sowie elektrischen und elektronischen Systemen und Anlagen + +§ 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Eingrenzen und Bestimmen von Fehlern, Störungen und deren Ursachen + +§ 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe d): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Herstellen und Umbauen von Fahrzeugrahmen und Aufbauten + +§ 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe e): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Ausrüsten und Umrüsten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen + +§ 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe f): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Beurteilen von Schäden an Fahrzeugen + +§ 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe g): Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Kontrollieren der durchgeführten Arbeiten unter Einbeziehung angrenzender Bereiche diff --git a/ausbildungsrahmenplan-für-die-berufsausbildung-zum/FASSUNG.md b/ausbildungsrahmenplan-für-die-berufsausbildung-zum/FASSUNG.md new file mode 100644 index 0000000000..a55effad19 --- /dev/null +++ b/ausbildungsrahmenplan-für-die-berufsausbildung-zum/FASSUNG.md @@ -0,0 +1,17 @@ +# AUSBILDUNGSRAHMENPLAN-FÜR-DIE-BERUFSAUSBILDUNG-ZUM — 1989-04-11 + +- **Titel:** Vierte Verordnung zur Änderung der Milchaufgabevergütungsverordnung +- **Typ:** Änderung +- **Fundstelle:** BGBl. 1989 I S. 600 +- **Inkrafttreten:** 1989-04-12 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1989/16#page=4 +- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Milchaufgabevergütungsverordnung, insbesondere die Bemessungsgrundlage und die Freisetzung der Referenzmenge. + +## Betroffene Stellen + +_Keine einzelnen Stellen ermittelt._ + +## Wortlaut + +Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den +vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`. diff --git a/ausbildungsrahmenplan-für-die-berufsausbildung-zum/HINWEIS.md b/ausbildungsrahmenplan-für-die-berufsausbildung-zum/HINWEIS.md new file mode 100644 index 0000000000..7973dafca9 --- /dev/null +++ b/ausbildungsrahmenplan-für-die-berufsausbildung-zum/HINWEIS.md @@ -0,0 +1,15 @@ +# Hinweis zur Fassungsgeschichte + +Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt +(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines +Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von +[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de). + +Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur +dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte. + +**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten +(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut. +`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit. + +Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …` diff --git a/ausbildungsrahmenplan-für-die-berufsausbildung-zum/HISTORY.md b/ausbildungsrahmenplan-für-die-berufsausbildung-zum/HISTORY.md new file mode 100644 index 0000000000..30fa068212 --- /dev/null +++ b/ausbildungsrahmenplan-für-die-berufsausbildung-zum/HISTORY.md @@ -0,0 +1,3 @@ +# Verlauf + +- **1989-04-11** · BGBl. 1989 I S. 600 — Vierte Verordnung zur Änderung der Milchaufgabevergütungsverordnung diff --git a/ausbildungsrahmenplan-für-die-berufsausbildung-zum/STELLEN.md b/ausbildungsrahmenplan-für-die-berufsausbildung-zum/STELLEN.md new file mode 100644 index 0000000000..1d6dbd592b --- /dev/null +++ b/ausbildungsrahmenplan-für-die-berufsausbildung-zum/STELLEN.md @@ -0,0 +1,2 @@ +# Stellen dieser Station + diff --git a/ausbildungsverordnung-für-den-ausbildungsberuf-facharbeiter/FASSUNG.md b/ausbildungsverordnung-für-den-ausbildungsberuf-facharbeiter/FASSUNG.md new file mode 100644 index 0000000000..69f04d3be6 --- /dev/null +++ b/ausbildungsverordnung-für-den-ausbildungsberuf-facharbeiter/FASSUNG.md @@ -0,0 +1,22 @@ +# AUSBILDUNGSVERORDNUNG-FÜR-DEN-AUSBILDUNGSBERUF-FACHARBEITER — 1989-04-11 + +- **Titel:** Vierte Verordnung zur Änderung der Milchaufgabevergütungsverordnung +- **Typ:** Änderung +- **Fundstelle:** BGBl. 1989 I S. 600 +- **Inkrafttreten:** 1989-04-12 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1989/16#page=4 +- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Milchaufgabevergütungsverordnung, insbesondere die Bemessungsgrundlage und die Freisetzung der Referenzmenge. + +## Betroffene Stellen + +- § 3 Abs. 2: Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse, die zu vermitteln sind +- § 4 Nr. 21: Änderung der Bestimmungen zum Montieren und Demontieren von Maschinen, Systemen oder ihren Baueinheiten +- § 4 Nr. 22: Änderung der Bestimmungen zum Prüfen und Einstellen von mechanischen und elektronischen Wägesystemen +- § 4 Nr. 23: Änderung der Bestimmungen zum Feststellen und Eingrenzen von Fehlern und Störun-gen; Instandsetzen von Maschinen, Systemen oder ihren Baueinheiten +- § 4 Nr. 9: Änderung der Bestimmungen zum manuellen Spanen und Umformen +- § 4 Nr. 19: Änderung der Bestimmungen zum Bearbeiten von Werkstücken durch Spanen auf Werkzeugmaschinen + +## Wortlaut + +Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den +vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`. diff --git a/ausbildungsverordnung-für-den-ausbildungsberuf-facharbeiter/HINWEIS.md b/ausbildungsverordnung-für-den-ausbildungsberuf-facharbeiter/HINWEIS.md new file mode 100644 index 0000000000..7973dafca9 --- /dev/null +++ b/ausbildungsverordnung-für-den-ausbildungsberuf-facharbeiter/HINWEIS.md @@ -0,0 +1,15 @@ +# Hinweis zur Fassungsgeschichte + +Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt +(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines +Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von +[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de). + +Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur +dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte. + +**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten +(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut. +`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit. + +Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …` diff --git a/ausbildungsverordnung-für-den-ausbildungsberuf-facharbeiter/HISTORY.md b/ausbildungsverordnung-für-den-ausbildungsberuf-facharbeiter/HISTORY.md new file mode 100644 index 0000000000..30fa068212 --- /dev/null +++ b/ausbildungsverordnung-für-den-ausbildungsberuf-facharbeiter/HISTORY.md @@ -0,0 +1,3 @@ +# Verlauf + +- **1989-04-11** · BGBl. 1989 I S. 600 — Vierte Verordnung zur Änderung der Milchaufgabevergütungsverordnung diff --git a/ausbildungsverordnung-für-den-ausbildungsberuf-facharbeiter/STELLEN.md b/ausbildungsverordnung-für-den-ausbildungsberuf-facharbeiter/STELLEN.md new file mode 100644 index 0000000000..960fc17d84 --- /dev/null +++ b/ausbildungsverordnung-für-den-ausbildungsberuf-facharbeiter/STELLEN.md @@ -0,0 +1,8 @@ +# Stellen dieser Station + +- § 3 Abs. 2: Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse, die zu vermitteln sind +- § 4 Nr. 21: Änderung der Bestimmungen zum Montieren und Demontieren von Maschinen, Systemen oder ihren Baueinheiten +- § 4 Nr. 22: Änderung der Bestimmungen zum Prüfen und Einstellen von mechanischen und elektronischen Wägesystemen +- § 4 Nr. 23: Änderung der Bestimmungen zum Feststellen und Eingrenzen von Fehlern und Störun-gen; Instandsetzen von Maschinen, Systemen oder ihren Baueinheiten +- § 4 Nr. 9: Änderung der Bestimmungen zum manuellen Spanen und Umformen +- § 4 Nr. 19: Änderung der Bestimmungen zum Bearbeiten von Werkstücken durch Spanen auf Werkzeugmaschinen diff --git a/ausbildungsverordnung-für-den-ausbildungsberuf-facharbeiter/§3.md b/ausbildungsverordnung-für-den-ausbildungsberuf-facharbeiter/§3.md new file mode 100644 index 0000000000..309a53521b --- /dev/null +++ b/ausbildungsverordnung-für-den-ausbildungsberuf-facharbeiter/§3.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 3 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1989-04-11 — Vierte Verordnung zur Änderung der Milchaufgabevergütungsverordnung +> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 600 + +§ 3 Abs. 2: Änderung der Fertigkeiten und Kenntnisse, die zu vermitteln sind diff --git a/ausbildungsverordnung-für-den-ausbildungsberuf-facharbeiter/§4.md b/ausbildungsverordnung-für-den-ausbildungsberuf-facharbeiter/§4.md new file mode 100644 index 0000000000..66346695b6 --- /dev/null +++ b/ausbildungsverordnung-für-den-ausbildungsberuf-facharbeiter/§4.md @@ -0,0 +1,15 @@ +# § 4 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1989-04-11 — Vierte Verordnung zur Änderung der Milchaufgabevergütungsverordnung +> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 600 + +§ 4 Nr. 21: Änderung der Bestimmungen zum Montieren und Demontieren von Maschinen, Systemen oder ihren Baueinheiten + +§ 4 Nr. 22: Änderung der Bestimmungen zum Prüfen und Einstellen von mechanischen und elektronischen Wägesystemen + +§ 4 Nr. 23: Änderung der Bestimmungen zum Feststellen und Eingrenzen von Fehlern und Störun-gen; Instandsetzen von Maschinen, Systemen oder ihren Baueinheiten + +§ 4 Nr. 9: Änderung der Bestimmungen zum manuellen Spanen und Umformen + +§ 4 Nr. 19: Änderung der Bestimmungen zum Bearbeiten von Werkstücken durch Spanen auf Werkzeugmaschinen diff --git a/maschbmausbv/FASSUNG.md b/maschbmausbv/FASSUNG.md new file mode 100644 index 0000000000..8fc5246d02 --- /dev/null +++ b/maschbmausbv/FASSUNG.md @@ -0,0 +1,17 @@ +# MASCHBMAUSBV — 1989-04-11 + +- **Titel:** Vierte Verordnung zur Änderung der Milchaufgabevergütungsverordnung +- **Typ:** Änderung +- **Fundstelle:** BGBl. 1989 I S. 600 +- **Inkrafttreten:** 1989-04-12 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1989/16#page=4 +- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Milchaufgabevergütungsverordnung, insbesondere die Bemessungsgrundlage und die Freisetzung der Referenzmenge. + +## Betroffene Stellen + +_Keine einzelnen Stellen ermittelt._ + +## Wortlaut + +Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den +vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`. diff --git a/maschbmausbv/HINWEIS.md b/maschbmausbv/HINWEIS.md new file mode 100644 index 0000000000..7973dafca9 --- /dev/null +++ b/maschbmausbv/HINWEIS.md @@ -0,0 +1,15 @@ +# Hinweis zur Fassungsgeschichte + +Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt +(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines +Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von +[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de). + +Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur +dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte. + +**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten +(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut. +`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit. + +Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …` diff --git a/maschbmausbv/HISTORY.md b/maschbmausbv/HISTORY.md new file mode 100644 index 0000000000..30fa068212 --- /dev/null +++ b/maschbmausbv/HISTORY.md @@ -0,0 +1,3 @@ +# Verlauf + +- **1989-04-11** · BGBl. 1989 I S. 600 — Vierte Verordnung zur Änderung der Milchaufgabevergütungsverordnung diff --git a/maschbmausbv/STELLEN.md b/maschbmausbv/STELLEN.md new file mode 100644 index 0000000000..1d6dbd592b --- /dev/null +++ b/maschbmausbv/STELLEN.md @@ -0,0 +1,2 @@ +# Stellen dieser Station + diff --git a/milchaufgabevergütungsverordnung/FASSUNG.md b/milchaufgabevergütungsverordnung/FASSUNG.md new file mode 100644 index 0000000000..a56d4a9db1 --- /dev/null +++ b/milchaufgabevergütungsverordnung/FASSUNG.md @@ -0,0 +1,18 @@ +# MILCHAUFGABEVERGÜTUNGSVERORDNUNG — 1989-04-11 + +- **Titel:** Vierte Verordnung zur Änderung der Milchaufgabevergütungsverordnung +- **Typ:** Änderung +- **Fundstelle:** BGBl. 1989 I S. 600 +- **Inkrafttreten:** 1989-04-12 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1989/16#page=4 +- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Milchaufgabevergütungsverordnung, insbesondere die Bemessungsgrundlage und die Freisetzung der Referenzmenge. + +## Betroffene Stellen + +- § 14 Abs. 1 Satz 3: Neufassung des Satzes zur Bemessungsgrundlage der Vergütung +- § 15 Abs. 1: Neufassung des Absatzes zur Freisetzung der Referenzmenge und der Abgabe + +## Wortlaut + +Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den +vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`. diff --git a/milchaufgabevergütungsverordnung/HINWEIS.md b/milchaufgabevergütungsverordnung/HINWEIS.md new file mode 100644 index 0000000000..7973dafca9 --- /dev/null +++ b/milchaufgabevergütungsverordnung/HINWEIS.md @@ -0,0 +1,15 @@ +# Hinweis zur Fassungsgeschichte + +Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt +(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines +Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von +[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de). + +Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur +dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte. + +**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten +(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut. +`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit. + +Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …` diff --git a/milchaufgabevergütungsverordnung/HISTORY.md b/milchaufgabevergütungsverordnung/HISTORY.md new file mode 100644 index 0000000000..30fa068212 --- /dev/null +++ b/milchaufgabevergütungsverordnung/HISTORY.md @@ -0,0 +1,3 @@ +# Verlauf + +- **1989-04-11** · BGBl. 1989 I S. 600 — Vierte Verordnung zur Änderung der Milchaufgabevergütungsverordnung diff --git a/milchaufgabevergütungsverordnung/STELLEN.md b/milchaufgabevergütungsverordnung/STELLEN.md new file mode 100644 index 0000000000..0963efb69a --- /dev/null +++ b/milchaufgabevergütungsverordnung/STELLEN.md @@ -0,0 +1,4 @@ +# Stellen dieser Station + +- § 14 Abs. 1 Satz 3: Neufassung des Satzes zur Bemessungsgrundlage der Vergütung +- § 15 Abs. 1: Neufassung des Absatzes zur Freisetzung der Referenzmenge und der Abgabe diff --git a/milchaufgabevergütungsverordnung/§14.md b/milchaufgabevergütungsverordnung/§14.md new file mode 100644 index 0000000000..6aa309afe0 --- /dev/null +++ b/milchaufgabevergütungsverordnung/§14.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 14 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1989-04-11 — Vierte Verordnung zur Änderung der Milchaufgabevergütungsverordnung +> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 600 + +§ 14 Abs. 1 Satz 3: Neufassung des Satzes zur Bemessungsgrundlage der Vergütung diff --git a/milchaufgabevergütungsverordnung/§15.md b/milchaufgabevergütungsverordnung/§15.md new file mode 100644 index 0000000000..ff416d3c4c --- /dev/null +++ b/milchaufgabevergütungsverordnung/§15.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 15 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1989-04-11 — Vierte Verordnung zur Änderung der Milchaufgabevergütungsverordnung +> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 600 + +§ 15 Abs. 1: Neufassung des Absatzes zur Freisetzung der Referenzmenge und der Abgabe diff --git a/verkuendungen/1989/bgbl1-1989-16-3.md b/verkuendungen/1989/bgbl1-1989-16-3.md new file mode 100644 index 0000000000..03fe8ef732 --- /dev/null +++ b/verkuendungen/1989/bgbl1-1989-16-3.md @@ -0,0 +1,17 @@ +# BGBl. 1989 I S. 600 + +- **Titel:** Vierte Verordnung zur Änderung der Milchaufgabevergütungsverordnung +- **Typ:** Änderung +- **Fundstelle:** BGBl. 1989 I S. 600 +- **Verkündung:** 1989-04-11 +- **Inkrafttreten:** 1989-04-12 +- **Ausfertigung:** 1989-04-04 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1989/16#page=4 +- **Quelle:** offenegesetze +- **Parser:** llm +- **Stammnormen in diesem Commit:** AUSBILDUNGSRAHMENPLAN-FÜR-DIE-BERUFSAUSBILDUNG-ZUM, ZWELRMAUSBV, MILCHAUFGABEVERGÜTUNGSVERORDNUNG, MASCHBMAUSBV, AUSBILDUNGSVERORDNUNG-FÜR-DEN-AUSBILDUNGSBERUF-FACHARBEITER, AUSBILDUNGSRAHMENPLAN-FÜR-DEN-AUSBILDUNGSBERUF + +## Kurz + +Die Verordnung ändert die Milchaufgabevergütungsverordnung, insbesondere die Bemessungsgrundlage und die Freisetzung der Referenzmenge. + diff --git a/zwelrmausbv/FASSUNG.md b/zwelrmausbv/FASSUNG.md new file mode 100644 index 0000000000..b7244cc9ec --- /dev/null +++ b/zwelrmausbv/FASSUNG.md @@ -0,0 +1,17 @@ +# ZWELRMAUSBV — 1989-04-11 + +- **Titel:** Vierte Verordnung zur Änderung der Milchaufgabevergütungsverordnung +- **Typ:** Änderung +- **Fundstelle:** BGBl. 1989 I S. 600 +- **Inkrafttreten:** 1989-04-12 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1989/16#page=4 +- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Milchaufgabevergütungsverordnung, insbesondere die Bemessungsgrundlage und die Freisetzung der Referenzmenge. + +## Betroffene Stellen + +_Keine einzelnen Stellen ermittelt._ + +## Wortlaut + +Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den +vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`. diff --git a/zwelrmausbv/HINWEIS.md b/zwelrmausbv/HINWEIS.md new file mode 100644 index 0000000000..7973dafca9 --- /dev/null +++ b/zwelrmausbv/HINWEIS.md @@ -0,0 +1,15 @@ +# Hinweis zur Fassungsgeschichte + +Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt +(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines +Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von +[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de). + +Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur +dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte. + +**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten +(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut. +`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit. + +Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …` diff --git a/zwelrmausbv/HISTORY.md b/zwelrmausbv/HISTORY.md new file mode 100644 index 0000000000..30fa068212 --- /dev/null +++ b/zwelrmausbv/HISTORY.md @@ -0,0 +1,3 @@ +# Verlauf + +- **1989-04-11** · BGBl. 1989 I S. 600 — Vierte Verordnung zur Änderung der Milchaufgabevergütungsverordnung diff --git a/zwelrmausbv/STELLEN.md b/zwelrmausbv/STELLEN.md new file mode 100644 index 0000000000..1d6dbd592b --- /dev/null +++ b/zwelrmausbv/STELLEN.md @@ -0,0 +1,2 @@ +# Stellen dieser Station +