BGBl. 2009 I S. 1322 · Neubekanntmachung · Neufassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes

Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1322
Inkrafttreten: 2009-07-01
Quelle: offenegesetze
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Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2009-06-22

BGBl-Id: bgbl1-2009-32-2
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2009-06-22 12:00:00 +00:00
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# AFBG — 2009-06-22
- **Titel:** Zweites Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 1314
- **Inkrafttreten:** 2009-07-01; 2012-07-01 (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 tritt außer Kraft)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/32#page=2
- **Kurz:** Dieses Gesetz ändert das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, insbesondere die Anforderungen an Fördermaßnahmen und die Übergangsbestimmungen. Es tritt am 1. Juli 2009 in Kraft.
- **Titel:** Neufassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 1322
- **Inkrafttreten:** 2009-07-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/32#page=10
- **Kurz:** Die Bekanntmachung legt die Neufassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes fest, die ab dem 1. Juli 2009 gilt und verschiedene Änderungen und Ergänzungen berücksichtigt.
## Betroffene Stellen
- § 9: Neue Vorschriften zur Eignung des Teilnehmers oder der Teilnehmerin.
- § 10: Neue Vorschriften zum Umfang der Förderung, insbesondere zur Berechnung des Unterhaltsbedarfs.
- § 11 Abs. 2: Änderungen zur Leistungsdauer des Unterhaltsbeitrags und des Kinderbetreuungszuschlags.
- § 12: Neue Vorschriften zur Förderungsart, insbesondere zur Finanzierung durch Darlehensvertrag.
- § 13: Änderungen zur Darlehensvergabe und -rückzahlung.
- § 13a: Änderungen zur Rückzahlung des Darlehens.
- § 13b: Neue Vorschriften zum Erlass und zur Stundung des Darlehens.
- § 14 Abs. 2 Satz 1: Änderungen in den Verweisen auf andere Gesetzestexte.
- § 16: Neue Vorschriften zur Rückzahlungspflicht.
- § 17 Satz 1: Änderungen zur Anrechnung des Einkommens und des Vermögens.
- § 17a Abs. 1 Nr. 1: Änderung des Einkommensgrenzwerts.
- § 2: Neufassung des § 2 mit neuen Anforderungen an Maßnahmen beruflicher Aufstiegsfortbildungen
- § 2a: Einfügung eines neuen § 2a mit Anforderungen an Träger der Maßnahmen
- § 3 Satz 1: Neufassung des § 3 Satz 1 mit neuen Voraussetzungen für die Nichtförderung
- § 4 Satz 1: Ersetzung von 'förderungsfähig' durch 'förderfähig' und Hinzufügen der Voraussetzungen des § 2
- § 4a: Neufassung des § 4a mit neuen Vorschriften für mediengestützten Unterricht
- § 5 Überschrift: Ersetzung von 'Ausbildung' durch 'Fortbildung' in der Überschrift
- § 5 Abs. 1: Ersetzung von 'Förderungsfähig' durch 'Förderfähig' in Absatz 1
- § 6 Überschrift: Neufassung der Überschrift
- § 6 Abs. 1: Neufassung des Absatz 1 mit neuen Vorschriften für die Förderfähigkeit
- § 6 Abs. 2: Ersetzung von 'soweit dadurch' durch 'die geänderte Gesamtmaßnahme weiterhin die Fördervoraussetzungen des § 2 Abs. 3 erfüllt und'
- § 6 Abs. 3: Neufassung des Absatz 3 mit neuen Vorschriften für die Vorbereitung auf ein weiteres Fortbildungsziel
- § 7 Abs. 2: Hinzufügen von 'unverzüglich nach Wegfall des wichtigen Grundes oder der Beendigung der Maßnahme infolge der Kündigung'
- § 7 Abs. 3a: Einfügung eines neuen Absatz 3a mit Vorschriften für die Fortsetzung der Förderung nach Unterbrechung
- § 7 Abs. 4: Neufassung der Sätze 1 und 2 mit neuen Vorschriften für die Förderung bei Krankheit oder Schwangerschaft
- §§ 8 bis 10: Neufassung der §§ 8 bis 10 mit neuen Vorschriften für die Staatsangehörigkeit und den Aufenthalt
- Nummer 2 und 3: Ersetzen der Zahl 1 790 durch 18 00
- § 19 Abs. 1: Ersetzen der Wörter „sowie über die “ durch „einschließlich der “
- § 20 Satz 2: Ersetzen des Wortes „Bewilligungsbescheides“ durch „Bescheids “
- § 21 Abs. 1 Satz 2: Einfügen der Wörter „für die Förderung relevante Veränderungen ihres Geschäftsbetriebs und der Maßnahme, das Einstellen eines Lehrgangs “ sowie „die nicht reguläre Teilnahme,“
- § 22 Satz 1: Streichung der Angabe „Nr. 2 “
- § 23 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2 mit neuen Anforderungen
- § 23 Abs. 4: Einfügen der Wörter „, zeitlicher und inhaltlicher Gestaltung “
- § 23 Abs. 5: Streichung des Absatzes 5
- § 24 Abs. 1 Satz 1: Neufassung des Satzes 1
- § 24 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes 2
- § 24 Abs. 1: Einfügen eines neuen Satzes
- § 24 Abs. 2: Ersetzen der Wörter „Der monatliche Zuschussanteil zum Unterhaltsbeitrag und der Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten “ durch „Die monatlichen Zuschussanteile am Unterhaltsbeitrag und der Zuschuss für die Kinderbetreuung “ und der Angabe „§12 Abs. 1 Nr. 3 “ durch „§10 Abs. 3 und §12 Abs. 2 Satz 3 “
- § 25 Satz 1: Einfügen der Wörter „oder des Maßnahmehonorars“
- § 27 Abs. 2: Einfügen der Wörter „sowie Zahl und Höhe der nach § 13a gewährten Freistellungen und der nach § 13b gewährten Darlehenserlasse und Stundungen “ und Streichung der Wörter „Wohnung während der Ausbildung, “ und Ersetzen der Angabe „nach § 12 Abs. 2 “ durch „während der Maßnahme nach § 12 Abs. 2 sowie während der Prüfungsvorbereitungsphase nach § 12 Abs. 3 “
- § 27 Abs. 2: Einfügen einer neuen Nummer 3
- § 27 Abs. 4: Einfügen der Wörter „und die Kreditanstalt für Wiederaufbau“
- § 29 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
- § 29 Abs. 2: Streichung des Absatzes 2
- § 29 Abs. 3: Ersetzen der Angabe „zweitausend “ durch „dreitausend “
- § 30: Neufassung des § 30 mit Übergangsvorschriften
- § 6: Neue Vorschriften zur Abweichung vom Fortbildungsplan und zur Vorbereitung auf ein weiteres Fortbildungsziel
- § 7: Neue Vorschriften zur Kündigung, Abbruch, Unterbrechung und Wiederholung von Maßnahmen
- § 8: Neue Vorschriften zur Staatsangehörigkeit der Förderungsberechtigten
- § 9: Neue Vorschriften zur Eignung der Teilnehmer
- § 10: Neue Vorschriften zum Umfang der Förderung
- § 11: Neue Vorschriften zur Förderungsdauer
- § 12: Neue Vorschriften zur Förderungsart
- § 13: Neue Vorschriften zu den Darlehensbedingungen
- § 22: Neue Vorschriften zur Ersatzpflicht des Ehegatten oder der Ehegattin bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen falschen oder unvollständigen Angaben
- § 23: Neue Vorschriften zur Form und Inhalt von Bescheiden
- § 24: Neue Vorschriften zur Zahlweise der Förderung
- § 25: Neue Vorschriften zur Änderung des Bescheides bei maßgeblichen Änderungen
- § 26: Neue Vorschriften zum Rechtsweg
- § 27: Neue Vorschriften zur Statistik
- § 27a: Neue Vorschriften zur Anwendung des Sozialgesetzbuches
- § 28: Neue Vorschriften zur Aufbringung der Mittel
- § 29: Neue Bußgeldvorschriften
- § 30: Neue Übergangsvorschriften
- § 12 Abs. 1: Darlehenshöhe und Auszahlung festgelegt
- § 13 Abs. 1-8: Rückzahlung des Darlehens und Erlassbedingungen neu geregelt
- § 13a: Einkommensabhängige Rückzahlung eingeführt
- § 13b: Erlass und Stundung des Darlehens neu geregelt
- § 14: Erstattung der Darlehens- und Zinsschuld an die Kreditanstalt für Wiederaufbau neu geregelt
- § 15: Aufrechnung von Zuschüssen gegen Leistungen neu geregelt
- § 16: Rückzahlungspflicht bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen neu geregelt
- § 17: Einkommens- und Vermögensanrechnung neu geregelt
- § 17a: Freibeträge vom Vermögen neu geregelt
- § 18: Übergegangene Darlehensforderungen neu geregelt
- § 19: Antragsverfahren neu geregelt
- § 19a: Örtliche Zuständigkeit neu geregelt
- § 20: Mitteilungspflichten neu geregelt
- § 21: Auskunftspflichten neu geregelt
## Wortlaut

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- **2003-12-31** · BGBl. 2003 I S. 3076 — Haushaltsbegleitgesetz 2004 (HBeglG 2004)
- **2005-03-31** · BGBl. 2005 I S. 931 — Gesetz zur Reform der beruflichen Bildung (Berufsbildungsreformgesetz - BerBiRefG)
- **2009-06-22** · BGBl. 2009 I S. 1314 — Zweites Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
- **2009-06-22** · BGBl. 2009 I S. 1322 — Neufassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes

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# Stellen dieser Station
- § 9: Neue Vorschriften zur Eignung des Teilnehmers oder der Teilnehmerin.
- § 10: Neue Vorschriften zum Umfang der Förderung, insbesondere zur Berechnung des Unterhaltsbedarfs.
- § 11 Abs. 2: Änderungen zur Leistungsdauer des Unterhaltsbeitrags und des Kinderbetreuungszuschlags.
- § 12: Neue Vorschriften zur Förderungsart, insbesondere zur Finanzierung durch Darlehensvertrag.
- § 13: Änderungen zur Darlehensvergabe und -rückzahlung.
- § 13a: Änderungen zur Rückzahlung des Darlehens.
- § 13b: Neue Vorschriften zum Erlass und zur Stundung des Darlehens.
- § 14 Abs. 2 Satz 1: Änderungen in den Verweisen auf andere Gesetzestexte.
- § 16: Neue Vorschriften zur Rückzahlungspflicht.
- § 17 Satz 1: Änderungen zur Anrechnung des Einkommens und des Vermögens.
- § 17a Abs. 1 Nr. 1: Änderung des Einkommensgrenzwerts.
- § 2: Neufassung des § 2 mit neuen Anforderungen an Maßnahmen beruflicher Aufstiegsfortbildungen
- § 2a: Einfügung eines neuen § 2a mit Anforderungen an Träger der Maßnahmen
- § 3 Satz 1: Neufassung des § 3 Satz 1 mit neuen Voraussetzungen für die Nichtförderung
- § 4 Satz 1: Ersetzung von 'förderungsfähig' durch 'förderfähig' und Hinzufügen der Voraussetzungen des § 2
- § 4a: Neufassung des § 4a mit neuen Vorschriften für mediengestützten Unterricht
- § 5 Überschrift: Ersetzung von 'Ausbildung' durch 'Fortbildung' in der Überschrift
- § 5 Abs. 1: Ersetzung von 'Förderungsfähig' durch 'Förderfähig' in Absatz 1
- § 6 Überschrift: Neufassung der Überschrift
- § 6 Abs. 1: Neufassung des Absatz 1 mit neuen Vorschriften für die Förderfähigkeit
- § 6 Abs. 2: Ersetzung von 'soweit dadurch' durch 'die geänderte Gesamtmaßnahme weiterhin die Fördervoraussetzungen des § 2 Abs. 3 erfüllt und'
- § 6 Abs. 3: Neufassung des Absatz 3 mit neuen Vorschriften für die Vorbereitung auf ein weiteres Fortbildungsziel
- § 7 Abs. 2: Hinzufügen von 'unverzüglich nach Wegfall des wichtigen Grundes oder der Beendigung der Maßnahme infolge der Kündigung'
- § 7 Abs. 3a: Einfügung eines neuen Absatz 3a mit Vorschriften für die Fortsetzung der Förderung nach Unterbrechung
- § 7 Abs. 4: Neufassung der Sätze 1 und 2 mit neuen Vorschriften für die Förderung bei Krankheit oder Schwangerschaft
- §§ 8 bis 10: Neufassung der §§ 8 bis 10 mit neuen Vorschriften für die Staatsangehörigkeit und den Aufenthalt
- Nummer 2 und 3: Ersetzen der Zahl 1 790 durch 18 00
- § 19 Abs. 1: Ersetzen der Wörter „sowie über die “ durch „einschließlich der “
- § 20 Satz 2: Ersetzen des Wortes „Bewilligungsbescheides“ durch „Bescheids “
- § 21 Abs. 1 Satz 2: Einfügen der Wörter „für die Förderung relevante Veränderungen ihres Geschäftsbetriebs und der Maßnahme, das Einstellen eines Lehrgangs “ sowie „die nicht reguläre Teilnahme,“
- § 22 Satz 1: Streichung der Angabe „Nr. 2 “
- § 23 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2 mit neuen Anforderungen
- § 23 Abs. 4: Einfügen der Wörter „, zeitlicher und inhaltlicher Gestaltung “
- § 23 Abs. 5: Streichung des Absatzes 5
- § 24 Abs. 1 Satz 1: Neufassung des Satzes 1
- § 24 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes 2
- § 24 Abs. 1: Einfügen eines neuen Satzes
- § 24 Abs. 2: Ersetzen der Wörter „Der monatliche Zuschussanteil zum Unterhaltsbeitrag und der Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten “ durch „Die monatlichen Zuschussanteile am Unterhaltsbeitrag und der Zuschuss für die Kinderbetreuung “ und der Angabe „§12 Abs. 1 Nr. 3 “ durch „§10 Abs. 3 und §12 Abs. 2 Satz 3 “
- § 25 Satz 1: Einfügen der Wörter „oder des Maßnahmehonorars“
- § 27 Abs. 2: Einfügen der Wörter „sowie Zahl und Höhe der nach § 13a gewährten Freistellungen und der nach § 13b gewährten Darlehenserlasse und Stundungen “ und Streichung der Wörter „Wohnung während der Ausbildung, “ und Ersetzen der Angabe „nach § 12 Abs. 2 “ durch „während der Maßnahme nach § 12 Abs. 2 sowie während der Prüfungsvorbereitungsphase nach § 12 Abs. 3 “
- § 27 Abs. 2: Einfügen einer neuen Nummer 3
- § 27 Abs. 4: Einfügen der Wörter „und die Kreditanstalt für Wiederaufbau“
- § 29 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
- § 29 Abs. 2: Streichung des Absatzes 2
- § 29 Abs. 3: Ersetzen der Angabe „zweitausend “ durch „dreitausend “
- § 30: Neufassung des § 30 mit Übergangsvorschriften
- § 6: Neue Vorschriften zur Abweichung vom Fortbildungsplan und zur Vorbereitung auf ein weiteres Fortbildungsziel
- § 7: Neue Vorschriften zur Kündigung, Abbruch, Unterbrechung und Wiederholung von Maßnahmen
- § 8: Neue Vorschriften zur Staatsangehörigkeit der Förderungsberechtigten
- § 9: Neue Vorschriften zur Eignung der Teilnehmer
- § 10: Neue Vorschriften zum Umfang der Förderung
- § 11: Neue Vorschriften zur Förderungsdauer
- § 12: Neue Vorschriften zur Förderungsart
- § 13: Neue Vorschriften zu den Darlehensbedingungen
- § 22: Neue Vorschriften zur Ersatzpflicht des Ehegatten oder der Ehegattin bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen falschen oder unvollständigen Angaben
- § 23: Neue Vorschriften zur Form und Inhalt von Bescheiden
- § 24: Neue Vorschriften zur Zahlweise der Förderung
- § 25: Neue Vorschriften zur Änderung des Bescheides bei maßgeblichen Änderungen
- § 26: Neue Vorschriften zum Rechtsweg
- § 27: Neue Vorschriften zur Statistik
- § 27a: Neue Vorschriften zur Anwendung des Sozialgesetzbuches
- § 28: Neue Vorschriften zur Aufbringung der Mittel
- § 29: Neue Bußgeldvorschriften
- § 30: Neue Übergangsvorschriften
- § 12 Abs. 1: Darlehenshöhe und Auszahlung festgelegt
- § 13 Abs. 1-8: Rückzahlung des Darlehens und Erlassbedingungen neu geregelt
- § 13a: Einkommensabhängige Rückzahlung eingeführt
- § 13b: Erlass und Stundung des Darlehens neu geregelt
- § 14: Erstattung der Darlehens- und Zinsschuld an die Kreditanstalt für Wiederaufbau neu geregelt
- § 15: Aufrechnung von Zuschüssen gegen Leistungen neu geregelt
- § 16: Rückzahlungspflicht bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen neu geregelt
- § 17: Einkommens- und Vermögensanrechnung neu geregelt
- § 17a: Freibeträge vom Vermögen neu geregelt
- § 18: Übergegangene Darlehensforderungen neu geregelt
- § 19: Antragsverfahren neu geregelt
- § 19a: Örtliche Zuständigkeit neu geregelt
- § 20: Mitteilungspflichten neu geregelt
- § 21: Auskunftspflichten neu geregelt

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# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-06-22 — Zweites Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1314
> Station: 2009-06-22 — Neufassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1322
§ 10: Neue Vorschriften zum Umfang der Förderung, insbesondere zur Berechnung des Unterhaltsbedarfs.
§ 10: Neue Vorschriften zum Umfang der Förderung

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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-06-22 — Zweites Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1314
> Station: 2009-06-22 — Neufassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1322
§ 11 Abs. 2: Änderungen zur Leistungsdauer des Unterhaltsbeitrags und des Kinderbetreuungszuschlags.
§ 11: Neue Vorschriften zur Förderungsdauer

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# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-06-22 — Zweites Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1314
> Station: 2009-06-22 — Neufassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1322
§ 12: Neue Vorschriften zur Förderungsart, insbesondere zur Finanzierung durch Darlehensvertrag.
§ 12: Neue Vorschriften zur Förderungsart
§ 12 Abs. 1: Darlehenshöhe und Auszahlung festgelegt

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# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-06-22 — Zweites Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1314
> Station: 2009-06-22 — Neufassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1322
§ 13: Änderungen zur Darlehensvergabe und -rückzahlung.
§ 13: Neue Vorschriften zu den Darlehensbedingungen
§ 13 Abs. 1-8: Rückzahlung des Darlehens und Erlassbedingungen neu geregelt

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# § 13a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-06-22 — Zweites Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1314
> Station: 2009-06-22 — Neufassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1322
§ 13a: Änderungen zur Rückzahlung des Darlehens.
§ 13a: Einkommensabhängige Rückzahlung eingeführt

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# § 13b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-06-22 — Zweites Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1314
> Station: 2009-06-22 — Neufassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1322
§ 13b: Neue Vorschriften zum Erlass und zur Stundung des Darlehens.
§ 13b: Erlass und Stundung des Darlehens neu geregelt

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# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-06-22 — Zweites Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1314
> Station: 2009-06-22 — Neufassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1322
§ 14 Abs. 2 Satz 1: Änderungen in den Verweisen auf andere Gesetzestexte.
§ 14: Erstattung der Darlehens- und Zinsschuld an die Kreditanstalt für Wiederaufbau neu geregelt

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# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-01-24 — Neufassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 402
> Station: 2009-06-22 — Neufassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1322
§ 15: Neue Regelungen zur Aufrechnung von Zuschüssen
§ 15: Aufrechnung von Zuschüssen gegen Leistungen neu geregelt

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# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-06-22 — Zweites Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1314
> Station: 2009-06-22 — Neufassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1322
§ 16: Neue Vorschriften zur Rückzahlungspflicht.
§ 16: Rückzahlungspflicht bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen neu geregelt

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# § 17
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-06-22 — Zweites Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1314
> Station: 2009-06-22 — Neufassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1322
§ 17 Satz 1: Änderungen zur Anrechnung des Einkommens und des Vermögens.
§ 17: Einkommens- und Vermögensanrechnung neu geregelt

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# § 17a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-06-22 — Zweites Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1314
> Station: 2009-06-22 — Neufassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1322
§ 17a Abs. 1 Nr. 1: Änderung des Einkommensgrenzwerts.
§ 17a: Freibeträge vom Vermögen neu geregelt

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# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2003-08-21Gesetz zur Neustrukturierung der Förderbanken des Bundes (Förderbankenneustrukturierungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 1657
> Station: 2009-06-22Neufassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1322
§ 18: Ersetzen von 'Deutsche Ausgleichsbank' durch 'Kreditanstalt für Wiederaufbau'
§ 18: Übergegangene Darlehensforderungen neu geregelt

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# § 19
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-06-22 — Zweites Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1314
> Station: 2009-06-22 — Neufassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1322
§ 19 Abs. 1: Ersetzen der Wörter „sowie über die “ durch „einschließlich der “
§ 19: Antragsverfahren neu geregelt

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# § 19a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-01-24 — Neufassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 402
> Station: 2009-06-22 — Neufassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1322
§ 19a: Einfügung von § 19a zur örtlichen Zuständigkeit
§ 19a: Örtliche Zuständigkeit neu geregelt

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# § 20
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-06-22 — Zweites Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1314
> Station: 2009-06-22 — Neufassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1322
§ 20 Satz 2: Ersetzen des Wortes „Bewilligungsbescheides“ durch „Bescheids “
§ 20: Mitteilungspflichten neu geregelt

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# § 21
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-06-22 — Zweites Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1314
> Station: 2009-06-22 — Neufassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1322
§ 21 Abs. 1 Satz 2: Einfügen der Wörter „für die Förderung relevante Veränderungen ihres Geschäftsbetriebs und der Maßnahme, das Einstellen eines Lehrgangs “ sowie „die nicht reguläre Teilnahme,“
§ 21: Auskunftspflichten neu geregelt

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# § 22
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-06-22 — Zweites Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1314
> Station: 2009-06-22 — Neufassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1322
§ 22 Satz 1: Streichung der Angabe „Nr. 2 “
§ 22: Neue Vorschriften zur Ersatzpflicht des Ehegatten oder der Ehegattin bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen falschen oder unvollständigen Angaben

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# § 23
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-06-22 — Zweites Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1314
> Station: 2009-06-22 — Neufassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1322
§ 23 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2 mit neuen Anforderungen
§ 23 Abs. 4: Einfügen der Wörter „, zeitlicher und inhaltlicher Gestaltung “
§ 23 Abs. 5: Streichung des Absatzes 5
§ 23: Neue Vorschriften zur Form und Inhalt von Bescheiden

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# § 24
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-06-22 — Zweites Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1314
> Station: 2009-06-22 — Neufassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1322
§ 24 Abs. 1 Satz 1: Neufassung des Satzes 1
§ 24 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes 2
§ 24 Abs. 1: Einfügen eines neuen Satzes
§ 24 Abs. 2: Ersetzen der Wörter „Der monatliche Zuschussanteil zum Unterhaltsbeitrag und der Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten “ durch „Die monatlichen Zuschussanteile am Unterhaltsbeitrag und der Zuschuss für die Kinderbetreuung “ und der Angabe „§12 Abs. 1 Nr. 3 “ durch „§10 Abs. 3 und §12 Abs. 2 Satz 3 “
§ 24: Neue Vorschriften zur Zahlweise der Förderung

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# § 25
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-06-22 — Zweites Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1314
> Station: 2009-06-22 — Neufassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1322
§ 25 Satz 1: Einfügen der Wörter „oder des Maßnahmehonorars“
§ 25: Neue Vorschriften zur Änderung des Bescheides bei maßgeblichen Änderungen

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# § 26
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-01-24 — Neufassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 402
> Station: 2009-06-22 — Neufassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1322
§ 26: Neufassung des § 26 mit neuen Bestimmungen zum Rechtsweg
§ 26: Neue Vorschriften zum Rechtsweg

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# § 27
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-06-22 — Zweites Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1314
> Station: 2009-06-22 — Neufassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1322
§ 27 Abs. 2: Einfügen der Wörter „sowie Zahl und Höhe der nach § 13a gewährten Freistellungen und der nach § 13b gewährten Darlehenserlasse und Stundungen “ und Streichung der Wörter „Wohnung während der Ausbildung, “ und Ersetzen der Angabe „nach § 12 Abs. 2 “ durch „während der Maßnahme nach § 12 Abs. 2 sowie während der Prüfungsvorbereitungsphase nach § 12 Abs. 3 “
§ 27 Abs. 2: Einfügen einer neuen Nummer 3
§ 27 Abs. 4: Einfügen der Wörter „und die Kreditanstalt für Wiederaufbau“
§ 27: Neue Vorschriften zur Statistik

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# § 27a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-01-24 — Neufassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 402
> Station: 2009-06-22 — Neufassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1322
§ 27a: Einfügung von § 27a zur Anwendung des Sozialgesetzbuches
§ 27a: Neue Vorschriften zur Anwendung des Sozialgesetzbuches

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# § 28
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2003-08-21Gesetz zur Neustrukturierung der Förderbanken des Bundes (Förderbankenneustrukturierungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 1657
> Station: 2009-06-22Neufassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1322
§ 28 Abs. 1: Ersetzen von 'Deutsche Ausgleichsbank' durch 'Kreditanstalt für Wiederaufbau'
§ 28 Abs. 2: Ersetzen von 'Deutsche Ausgleichsbank' durch 'Kreditanstalt für Wiederaufbau'
§ 28: Neue Vorschriften zur Aufbringung der Mittel

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# § 29
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-06-22 — Zweites Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1314
> Station: 2009-06-22 — Neufassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1322
§ 29 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
§ 29 Abs. 2: Streichung des Absatzes 2
§ 29 Abs. 3: Ersetzen der Angabe „zweitausend “ durch „dreitausend “
§ 29: Neue Bußgeldvorschriften

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# § 30
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-06-22 — Zweites Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1314
> Station: 2009-06-22 — Neufassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1322
§ 30: Neufassung des § 30 mit Übergangsvorschriften
§ 30: Neue Übergangsvorschriften

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# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-06-22 — Zweites Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1314
> Station: 2009-06-22 — Neufassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1322
§ 6 Überschrift: Neufassung der Überschrift
§ 6 Abs. 1: Neufassung des Absatz 1 mit neuen Vorschriften für die Förderfähigkeit
§ 6 Abs. 2: Ersetzung von 'soweit dadurch' durch 'die geänderte Gesamtmaßnahme weiterhin die Fördervoraussetzungen des § 2 Abs. 3 erfüllt und'
§ 6 Abs. 3: Neufassung des Absatz 3 mit neuen Vorschriften für die Vorbereitung auf ein weiteres Fortbildungsziel
§ 6: Neue Vorschriften zur Abweichung vom Fortbildungsplan und zur Vorbereitung auf ein weiteres Fortbildungsziel

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# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-06-22 — Zweites Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1314
> Station: 2009-06-22 — Neufassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1322
§ 7 Abs. 2: Hinzufügen von 'unverzüglich nach Wegfall des wichtigen Grundes oder der Beendigung der Maßnahme infolge der Kündigung'
§ 7 Abs. 3a: Einfügung eines neuen Absatz 3a mit Vorschriften für die Fortsetzung der Förderung nach Unterbrechung
§ 7 Abs. 4: Neufassung der Sätze 1 und 2 mit neuen Vorschriften für die Förderung bei Krankheit oder Schwangerschaft
§ 7: Neue Vorschriften zur Kündigung, Abbruch, Unterbrechung und Wiederholung von Maßnahmen

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# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-06-22 — Zweites Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1314
> Station: 2009-06-22 — Neufassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1322
§§ 8 bis 10: Neufassung der §§ 8 bis 10 mit neuen Vorschriften für die Staatsangehörigkeit und den Aufenthalt
§ 8: Neue Vorschriften zur Staatsangehörigkeit der Förderungsberechtigten

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# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-06-22 — Zweites Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1314
> Station: 2009-06-22 — Neufassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1322
§ 9: Neue Vorschriften zur Eignung des Teilnehmers oder der Teilnehmerin.
§ 9: Neue Vorschriften zur Eignung der Teilnehmer

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# BGBl. 2009 I S. 1322
- **Titel:** Neufassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 1322
- **Verkündung:** 2009-06-22
- **Inkrafttreten:** 2009-07-01
- **Ausfertigung:** 2009-06-18
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/32#page=10
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** AFBG
## Kurz
Die Bekanntmachung legt die Neufassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes fest, die ab dem 1. Juli 2009 gilt und verschiedene Änderungen und Ergänzungen berücksichtigt.