BGBl. 1976 I S. 1862 · Verordnung · Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1862 Inkrafttreten: 1976-07-27 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1976-07-27 BGBl-Id: bgbl1-1976-86-4
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# BIERSTV_2010 — 1974-12-18
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# BIERSTV_2010 — 1976-07-27
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- **Titel:** Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
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- **Typ:** Änderung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1974 I S. 3521
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- **Inkrafttreten:** 1975-01-01
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1974/136#page=17
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- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Definition von leichtöligen und flüssigen Gasen im Sinne des Mineralölsteuergesetzes und regelt Ordnungswidrigkeiten bei der Handhabung von Mineralöl.
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- **Titel:** Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
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- **Typ:** Verordnung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1976 I S. 1862
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- **Inkrafttreten:** 1976-07-27
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1976/86#page=6
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- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes, insbesondere bezüglich der Steueranmeldung, der Abfertigung von Mineralöl und der Überweisung von eingeführtem Mineralöl.
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## Betroffene Stellen
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- § 33 Abs. 3: Einfügen des Wortes 'unbedingt' und Ersetzen von Satz 2 durch mehrere Sätze.
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- § 46 Abs. 1: Einfügen von 'und 5' nach 'Abs. 4'.
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- § 46 Abs. 2 Satz 1: Neue Fassung für den Satz 1.
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- § 46 Abs. 3: Einfügen eines neuen Absatzes 3.
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- § 47: Einfügen eines neuen § 47 über Ordnungswidrigkeiten.
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- § 48 und 49: Umbenennung der bisherigen §§ 47 und 48 in §§ 48 und 49.
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- § 1 Abs. 1: Neuer Absatz 1 definiert schwefelhaltige Kopfprodukte der rohen Leichtöle.
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- § 1 Abs. 2 bis 4: Bisherige Absätze 1 bis 3 werden zu Absätzen 2 bis 4, Absatz 4 wird gestrichen und neu gefasst.
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- § 2: Neue Definition von leichtöl, mittelschweren und schweren Ölen.
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- § 4: Ersetzt spezifische Wörter und Angaben.
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- § 5 Abs. 2 Satz 1: Ändert den letzten Halbsatz.
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- § 5 Abs. 3 Nr. 5: Ersetzt 'zur weiteren Bearbeitung' durch 'oder an ein Steuerlager'.
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- § 6 Nr. 3: Neue Fassung für Nummer 3.
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- § 6 Nr. 5: Ersetzt Punkt durch Semikolon und fügt neuen Satz hinzu.
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- § 6 Nr. 6: Neue Nummer 6 hinzugefügt.
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- § 9 Abs. 1: Ersetzt Sätze 1 bis 3 und streicht Wörter im letzten Satz.
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- § 9 Abs. 2: Neue Fassung für Absatz 2.
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- § 9 Abs. 3: Ersetzt 'Interzonenverkehr' durch 'innerdeutscher Handel'.
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- § 9 Abs. 4: Absatz 4 wird gestrichen.
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- § 9 Abs. 5: Ersetzt '1 bis 5' durch '1 bis 4'.
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- § 10 Abs. 1: Fügt neuen Satz hinzu.
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- § 10 Abs. 7: Neuer Absatz 7 hinzugefügt.
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- § 11 Abs. 2: Neue Fassung für Absatz 2.
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- § 12: Neue Fassung für § 12.
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- § 13 Abs. 1: Streicht Wörter und ändert Satz 4.
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- § 13 Abs. 2: Neuer Absatz 2 hinzugefügt.
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- § 14 Abs. 1: Ersetzt Wörter und streicht 'zur weiteren Bearbeitung'.
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- § 14 Abs. 2: Fügt 'unverzüglich' in Sätze 4 und 5 ein.
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- § 15 Abs. 1: Streicht 'innerhalb der Gestellungsfrist' und ändert Satz 4.
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- § 15 Abs. 2: Neue Fassung für Absatz 2.
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- § 16 Abs. 3: Ersetzt 'zollamtlich' durch 'amtlich'.
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- § 18 Abs. 2: Ersetzt Punkt durch Semikolon und fügt Text hinzu.
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- § 18 Abs. 3: Ersetzt 'Oberbeamten des Aufsichtsdienstes' durch 'Dienststelle des Hauptzollamts'.
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- § 19 Abs. 2 Satz 2: Fügt 'unverzüglich' ein.
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- § 20: Neue Fassung für § 20.
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- § 21 Abs. 2: Ersetzung von 'Oberbeamte des Aufsichtsdienstes' durch 'Dienststelle des Hauptzollamts, welche die Steueraufsicht ausübt'
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- § 21 Abs. 3, 4: Ersetzung von 'Oberbeamte des Aufsichtsdienstes' durch 'Dienststelle des Hauptzollamts, welche die Steueraufsicht ausübt'
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- § 21 Abs. 5 bis 7: Neue Regelungen für das Verwendungsbuch und die Anmeldung von Mineralölmengen
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- § 21 Abs. 8: Ersetzung von 'Oberbeamte des Aufsichtsdienstes' durch 'Dienststelle des Hauptzollamts, welche die Steueraufsicht ausübt'
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- § 21 Abs. 9: Ersetzung von 'Aufsichtsbeamten' durch 'mit der Steueraufsicht betrauten Amtsträger'
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- § 21 Abs. 11, 12: Absätze 11 und 12 werden gestrichen
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- § 22 Abs. 1 Satz 3: Neue Regelungen für die Versendungsanmeldung
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- § 22 Abs. 2: Neue Regelungen für die Übergebung von steuerbegünstigtem Mineralöl
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- § 22 Abs. 5 Satz 3: Streichung von 'zur Aufarbeitung'
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- § 22 Abs. 6: Streichung von 'steuerbares'
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- § 22 Abs. 7: Absatz 7 wird gestrichen
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- § 23 Abs. 1 Nr. 2: Ersetzung von 'Interzonenverkehr' durch 'innerdeutscher Handel'
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- § 23 Abs. 2 Satz 3: Ersetzung von 'zollamtlich' durch 'amtlich' und Ergänzung
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- § 23 Abs. 3: Neue Regelungen für die Steuerschuld
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- § 23 Abs. 4: Neue Regelungen für die bedingte Steuerschuld
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- § 23 Abs. 5: Neue Regelungen für die Übertragung der Steuerschuld
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- § 23 Abs. 6: Ersetzung von 'ordnungsgemäß versandt' durch 'abgegeben'
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- § 23 Abs. 7: Neue Regelungen für die Fälligkeit der Steuerschuld
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- § 23 Abs. 8: Einfügung eines neuen Absatzes 8
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- § 25 Abs. 1 Satz 2: Einfügung von '7 und'
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- § 25 Abs. 1 Satz 4: Ersetzung von 'Aufsichtsbeamten' durch 'mit der Steueraufsicht betrauten Amtsträgern'
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- § 26 Abs. 1: Ersetzung von 'Oberbeamten des Aufsichtsdienstes' und '5 kg'
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- § 26 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes 3
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- § 28 Abs. 2: Neue Regelungen für das Steuerlager
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- § 29 Abs. 1 Satz 4: Ersetzung von 'Firmen' durch 'Unternehmen'
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- § 30 Abs. 1: Einfügung von 'Die Lagerstätten für Mineralöle bedürfen der Zulassung durch die Dienststelle des Hauptzollamts, welche die Steueraufsicht ausübt.'
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- § 30 Abs. 2 Satz 1: Streichung von 'oder beglaubigt'
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- § 30 Abs. 4: Einfügung eines neuen Absatzes 4
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- § 31 Abs. 1: Ersetzung von 'Oberbeamten des Aufsichtsdienstes'
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- § 31 Abs. 2: Ersetzung von 'Oberbeamten des Aufsichtsdienstes' und Neufassung des letzten Satzes
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- § 31 Abs. 4: Neue Regelungen für die Bestandsaufnahme
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- § 31 Abs. 5: Streichung von 'steuerbaren' und Ersetzung von 'Oberbeamten des Aufsichtsdienstes'
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- § 31 Abs. 5: Einfügung eines neuen Satzes
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- § 31 Abs. 6: Ersetzung von 'Aufsichtsbeamten'
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- § 31 Abs. 7: Ersetzung von 'Oberbeamten des Aufsichtsdienstes'
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- § 31 Abs. 8: Neue Regelungen für die Änderung der Lagerstätten
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- § 26 Abs. 8: Neue Vorschriften für den Verzicht auf die Anmeldung von Lagerstätten und Lagerbehältern
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- § 26 Abs. 9: Ersetzung von „sofort“ durch „unverzüglich“ und Ergänzung von § 29 Abs. 1
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- § 26 Abs. 11: Letzter Satz gestrichen
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- § 32 Abs. 2 Nr. 1: Ersetzung von „sind“ durch „erscheinen“
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- § 32 Abs. 5: Neuer Absatz 5 mit Vorschriften für gefährdete Steuerbelange
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- § 33 Abs. 2: Ersetzung von „des Oberbeamten des Aufsichtsdienstes“ durch „der Dienststelle des Hauptzollamts, welche die Steueraufsicht ausübt“
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- § 33 Abs. 2 Satz 3: Neue Fassung für Versendung von Additives
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- § 35 Abs. 1: Streichung von „zur weiteren Bearbeitung“
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- § 36 Abs. 1 Nr. 2: Ersetzung von „Interzonenverkehr“ durch „innerdeutscher Handel“
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- § 36 Abs. 1 letzter Satz: Neue Fassung für unbedingte Steuerschuld
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- § 36 Abs. 2: Neuer Satz für ermäßigtes Mineralöl
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- § 36 Abs. 3 Satz 2: Neue Fassung für bestehende bedingte Anteilsteuerschulden
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- § 36 Abs. 4 zweiter Satz: Streichung des zweiten Satzes
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- § 36 Abs. 5 Satz 1: Streichung von „ordnungsgemäß“
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- § 36 Abs. 5 Satz 2: Neue Fassung für unbedingte Steuerschuld
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- § 36 Abs. 6 Nr. 3: Streichung von „soweit sie nicht bei der Abfertigung zur Zollgutverwendung nach Absatz 8 Nr. 4 unbedingt wird,“
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- § 36 Abs. 6 Nr. 4: Ersetzung von „zollamtlich“ durch „amtlich“ und Punkt durch Komma
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- § 36 Abs. 6 Nr. 5: Neue Nummer 5 für Vernichtung von Mineralöl
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- § 36 Abs. 7: Neue Fassung für Gemisch von Mineralölen
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- § 36 Abs. 8 Nr. 4: Streichung von „oder zu einer Zollgutverwendung abgefertigt“
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- § 36 Abs. 8 Satz 2: Ersetzung von „des Oberbeamten des Aufsichtsdienstes“ durch „der Dienststelle des Hauptzollamts, welche die Steueraufsicht ausübt,“ und Ergänzung von „oder Mischen“
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- § 36 Abs. 9: Ergänzung von „Absatz 7“ und Streichung von „des Absatzes 7 und“
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- § 36 Abs. 10 Nr. 1: Ersetzung von „sofort“ durch „unverzüglich“
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- § 36 Abs. 11: Neue Sätze für gefährdete Steuer
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- § 36 Abs. 12 Satz 2: Streichung des zweiten Satzes
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- § 37 Abs. 1: Ersetzung von „den Oberbeamten des Aufsichtsdienstes“ und Ergänzung von „Das Hauptzollamt kann an Stelle der Nachweissung andere Anschreibungen zulassen, wenn dadurch die Steuerbelange nicht beeinträchtigt werden.“
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- § 37 Abs. 2: Ergänzung von „oder der an ihrer Stelle zugelassenen Anschreibungen“
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- § 37 Abs. 3: Neue Fassung für Rücknahme von versteuertem Mineralöl
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- § 38 Abs. 3 Nr. 1 und 2: Ersetzung von „in Deutschland“ durch „im Geltungsbereich des Gesetzes“
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- § 38 Abs. 5: Ersetzung von „ständiger Vertreter“ durch „Stellvertreter“
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- § 38 Abs. 7: Neuer Absatz 7 für ständige Vertretung der DDR
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- § 38 Abs. 8: Bisheriger Absatz 7 wird Absatz 8
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- § 39 Abs. 2: Neuer Satz für Anteil versteuerten Mineralöls in Additives
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- § 39 Abs. 4: Ersetzung von „des Oberbeamten des Aufsichtsdienstes“ und Ergänzung von „unverzüglich“
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- § 39 Abs. 7: Neuer Satz für Vereinfachungen
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- § 39 Abs. 8: Ergänzung von „geschuldete“ vor „Mineralölsteuer“
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- § 40 Abs. 1: Ersetzung von „Firmen“ durch „Unternehmen“
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- § 41 Abs. 1: Ersetzung von „Aufsichtsbeamten“ durch „mit der Steueraufsicht betrauten Amtsträger“
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- § 41 Abs. 2: Ersetzung von „den Oberbeamten des Aufsichtsdienstes“
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- § 41 Abs. 3: Streichung von „oder beglaubigt“
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- § 41 Abs. 5: Neuer Absatz 5 für Additives
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- § 42 Abs. 1: Ersetzung von „den Oberbeamten des Aufsichtsdienstes“
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- § 42 Abs. 2: Ersetzung von „den Oberbeamten des Aufsichtsdienstes“ und neue Fassung für Betriebsbuch
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- § 42 Abs. 4: Neue Fassung für Bestandsaufnahme
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- § 42 Abs. 5: Neue Fassung für Bestandsfeststellung
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- § 42 Abs. 6: Ersetzung von „Die Aufsichtsbeamten“ und Streichung von „steuerbaren“
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- § 42 Abs. 7: Ersetzung von „dem Oberbeamten des Aufsichtsdienstes“
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- § 42 Abs. 8: Neue Fassung für Veränderungen im Herstellungsbetrieb
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- § 42 Abs. 9 und 10: Ersetzung von „sofort“ durch „unverzüglich“
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- § 43 Abs. 1: Ersetzung von „sich bei“ durch „dies unverzüglich“ und „Firmen“ durch „Unternehmen“
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- § 43 Abs. 2: Ersetzung von „sofort“ durch „unverzüglich“
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- § 43 Abs. 3: Ersetzung von „Die Aufsichtsbeamten“ durch „Die mit der Steueraufsicht betrauten Amtsträger“
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- § 44 Abs. 1: Ersetzung von „sich“ durch „dies“
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- § 44 Abs. 3: Ersetzung von „den Oberbeamten des Aufsichtsdienstes“
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- § 44 Abs. 4: Ersetzung von „Die Aufsichtsbeamten“
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- § 44 Abs. 6: Streichung von „steuerbares“
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- § 45 Abs. 1: Neue Fassung für Verwendung von Additives
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- § 45 Abs. 2: Ergänzung von „und bei der Abfertigung zum Zollverkehr“ und Ersetzung von „-steuerlager“ durch „Steuerlager oder Erlaubnisscheinnehmer“
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- § 9 Abs. 4 Nr. 1, Abs. 6, § 27 Abs. 2 Satz 3, § 36 Abs. 10 Satz 1, § 23 Abs. 8, § 24 Abs. 2 Satz 2, § 46 Abs. 2: Änderung der Anmeldepflicht für Mineralöl zur Steuerfestsetzung
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- § 9 Abs. 4 Nr. 1, Abs. 5, 6, § 36 Abs. 10 Satz 1, Abs. 11, § 46 Abs. 3 Satz 1: Änderung der Anmeldepflicht für Additive und andere mineralölhaltige Waren zur Steuerfestsetzung
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- § 21 Abs. 7 Satz 1, 2, § 31 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 2, § 42 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 2: Neufassung der Vorschriften zur Aufrechnung von Anschreibungen und Anmeldung des Bestands an Mineralölen
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- § 14 Abs. 1, 4, Abs. 5 Satz 3: Einführung von Absatz 5 Satz 3 in § 14 Abs. 1, 4
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- § 48 Abs. 1 Satz 1, 2, 4, Abs. 3: Einführung neuer Vorschriften zur Pflichten bei der Kontrolle von Fahrzeugen und Antriebsanlagen
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- § 14 Abs. 6 Satz 2: Einführung der Vorschrift zur Pflicht, gekennzeichnetes Gasöl während des Transports auf Schiffen zu stellen
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- § 5 Abs. 3 Nr. 1: Neue Definition für das Gewinnen von Mineralöl in verschiedenen Vorrichtungen
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- § 9 Abs. 2 Satz 1: Ersetzen von Zahlen und Daten in der Steueranmeldung
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- § 9 Abs. 6: Neuer Absatz zur Steueranmeldung und Entrichtung der Steuer
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- § 10 Abs. 6 Satz 1: Neue Vorschrift für die Anmeldung und Gestellung von Mineralöl
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- § 10 Abs. 6 Satz 2: Einfügen von 'oder zur Freigutveredelung'
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- § 11 Abs. 1: Einfügen von 'oder zur Freigutveredelung'
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- § 14 Abs. 5 und 6: Neue Absätze zur Überweisung und Kennzeichnung von Gasöl
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- § 16 Abs. 1: Einfügen einer neuen Definition für Probeläufe
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- § 21 Abs. 4 Satz 2: Neue Vorschrift für Anschreibungen auf Verlangen des Hauptzollamts
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- § 21 Abs. 4 Satz 3: Ersetzen von 'Es' durch 'Das Hauptzollamt'
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- § 22 Abs. 1 Satz 3: Neue Vorschriften für Versendungsanmeldungen
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- § 22 Abs. 3: Einfügen von 'und Additives, deren Mineralölanteil nicht versteuert ist'
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- § 25 Abs. 1: Neuer Absatz zur steuerbegünstigten Verwendung und Verteilung von Mineralöl
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- § 25 Abs. 2 Satz 4: Neue Vorschrift für Anschreibungen auf Verlangen des Hauptzollamts
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- § 26 Abs. 1 Satz 1: Ersetzen von 'darf' durch 'und mineralölhaltige Waren, deren Mineralölanteil nicht versteuert ist, dürfen'
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- § 26 Abs. 2: Neue Vorschrift für die Steuerschuld bei Vernichtung von Mineralöl und Additives
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- § 27: Neuer Absatz zur Verwendung und Mischung von Gasöl
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- § 28 Abs. 3: Neue Vorschrift für Steuerlager für leichtes Heizöl
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- § 29 Abs. 1 Satz 5: Neue Vorschriften für zusätzliche Angaben bei Anträgen
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- § 29 Abs. 2: Neue Vorschrift für die Wirksamkeit der Bewilligung
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- § 31 Abs. 2 Satz 2: Neue Vorschrift für Anschreibungen auf Verlangen des Hauptzollamts
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- § 31 Abs. 2 Satz 3: Ersetzen von 'Es' durch 'Das Hauptzollamt'
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- § 31 Abs. 7: Neue Vorschrift für die Anmeldung von Betriebsvorgängen
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- § 35 Abs. 1 und 2: Einfügen von 'oder zur Freigutveredelung'
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- § 36 Abs. 6 Nr. 3: Einfügen von 'oder zur Freigutveredelung'
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- § 36 Abs. 11: Streichung des Absatzes
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- § 36 Abs. 12: Neue Vorschrift für die Anteilsteuerschuld für Additives
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- § 38 Abs. 5: Neue Vorschriften für die Steuererstattung für Fahrbenzin
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- § 38 Abs. 6: Neue Vorschrift für die Steuererstattung bei gefälschten Rechnungen
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- § 39 Abs. 5 und 7: Einfügen von 'oder zur Freigutveredelung'
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- § 42 Abs. 2 Satz 2: Neue Vorschrift für Anschreibungen auf Verlangen des Hauptzollamts
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- § 42 Abs. 2 Satz 3: Ersetzen von 'Es' durch 'Das Hauptzollamt'
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- § 42 Abs. 7: Neue Vorschrift für die Anmeldung von Betriebsvorgängen
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- § 45: Neuer Absatz zur Anmeldung und Anzeige von Mineralölvertrieb und -lagerung
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- § 48: Neuer Absatz zur Anhaltung von Fahrzeugen und Anlagen auf Verlangen der Steueraufsicht
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- § 49 Abs. 1 Nr. 1: Neue Vorschrift für die Anmeldung von Mineralölvertrieb und -lagerung
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- § 49 Abs. 1 Nr. 2: Einfügen von 'oder § 45 Abs. 2'
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- § 49 Abs. 1 Nr. 4 bis 8: Neue Vorschriften für Anmeldungen, Anschreibungen und Vorgänge
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## Wortlaut
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- **1968-08-23** · BGBl. 1968 I S. 974 — Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
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- **1969-01-11** · BGBl. 1969 I S. 13 — Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
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- **1974-12-18** · BGBl. 1974 I S. 3521 — Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
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||||
- **1976-07-27** · BGBl. 1976 I S. 1862 — Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
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# Stellen dieser Station
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- § 33 Abs. 3: Einfügen des Wortes 'unbedingt' und Ersetzen von Satz 2 durch mehrere Sätze.
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- § 46 Abs. 1: Einfügen von 'und 5' nach 'Abs. 4'.
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- § 46 Abs. 2 Satz 1: Neue Fassung für den Satz 1.
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- § 46 Abs. 3: Einfügen eines neuen Absatzes 3.
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- § 47: Einfügen eines neuen § 47 über Ordnungswidrigkeiten.
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- § 48 und 49: Umbenennung der bisherigen §§ 47 und 48 in §§ 48 und 49.
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- § 1 Abs. 1: Neuer Absatz 1 definiert schwefelhaltige Kopfprodukte der rohen Leichtöle.
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- § 1 Abs. 2 bis 4: Bisherige Absätze 1 bis 3 werden zu Absätzen 2 bis 4, Absatz 4 wird gestrichen und neu gefasst.
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- § 2: Neue Definition von leichtöl, mittelschweren und schweren Ölen.
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- § 4: Ersetzt spezifische Wörter und Angaben.
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- § 5 Abs. 2 Satz 1: Ändert den letzten Halbsatz.
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- § 5 Abs. 3 Nr. 5: Ersetzt 'zur weiteren Bearbeitung' durch 'oder an ein Steuerlager'.
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- § 6 Nr. 3: Neue Fassung für Nummer 3.
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- § 6 Nr. 5: Ersetzt Punkt durch Semikolon und fügt neuen Satz hinzu.
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- § 6 Nr. 6: Neue Nummer 6 hinzugefügt.
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- § 9 Abs. 1: Ersetzt Sätze 1 bis 3 und streicht Wörter im letzten Satz.
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- § 9 Abs. 2: Neue Fassung für Absatz 2.
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- § 9 Abs. 3: Ersetzt 'Interzonenverkehr' durch 'innerdeutscher Handel'.
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- § 9 Abs. 4: Absatz 4 wird gestrichen.
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- § 9 Abs. 5: Ersetzt '1 bis 5' durch '1 bis 4'.
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- § 10 Abs. 1: Fügt neuen Satz hinzu.
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- § 10 Abs. 7: Neuer Absatz 7 hinzugefügt.
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- § 11 Abs. 2: Neue Fassung für Absatz 2.
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- § 12: Neue Fassung für § 12.
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- § 13 Abs. 1: Streicht Wörter und ändert Satz 4.
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- § 13 Abs. 2: Neuer Absatz 2 hinzugefügt.
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- § 14 Abs. 1: Ersetzt Wörter und streicht 'zur weiteren Bearbeitung'.
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- § 14 Abs. 2: Fügt 'unverzüglich' in Sätze 4 und 5 ein.
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- § 15 Abs. 1: Streicht 'innerhalb der Gestellungsfrist' und ändert Satz 4.
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- § 15 Abs. 2: Neue Fassung für Absatz 2.
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- § 16 Abs. 3: Ersetzt 'zollamtlich' durch 'amtlich'.
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- § 18 Abs. 2: Ersetzt Punkt durch Semikolon und fügt Text hinzu.
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- § 18 Abs. 3: Ersetzt 'Oberbeamten des Aufsichtsdienstes' durch 'Dienststelle des Hauptzollamts'.
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- § 19 Abs. 2 Satz 2: Fügt 'unverzüglich' ein.
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- § 20: Neue Fassung für § 20.
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- § 21 Abs. 2: Ersetzung von 'Oberbeamte des Aufsichtsdienstes' durch 'Dienststelle des Hauptzollamts, welche die Steueraufsicht ausübt'
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- § 21 Abs. 3, 4: Ersetzung von 'Oberbeamte des Aufsichtsdienstes' durch 'Dienststelle des Hauptzollamts, welche die Steueraufsicht ausübt'
|
||||
- § 21 Abs. 5 bis 7: Neue Regelungen für das Verwendungsbuch und die Anmeldung von Mineralölmengen
|
||||
- § 21 Abs. 8: Ersetzung von 'Oberbeamte des Aufsichtsdienstes' durch 'Dienststelle des Hauptzollamts, welche die Steueraufsicht ausübt'
|
||||
- § 21 Abs. 9: Ersetzung von 'Aufsichtsbeamten' durch 'mit der Steueraufsicht betrauten Amtsträger'
|
||||
- § 21 Abs. 11, 12: Absätze 11 und 12 werden gestrichen
|
||||
- § 22 Abs. 1 Satz 3: Neue Regelungen für die Versendungsanmeldung
|
||||
- § 22 Abs. 2: Neue Regelungen für die Übergebung von steuerbegünstigtem Mineralöl
|
||||
- § 22 Abs. 5 Satz 3: Streichung von 'zur Aufarbeitung'
|
||||
- § 22 Abs. 6: Streichung von 'steuerbares'
|
||||
- § 22 Abs. 7: Absatz 7 wird gestrichen
|
||||
- § 23 Abs. 1 Nr. 2: Ersetzung von 'Interzonenverkehr' durch 'innerdeutscher Handel'
|
||||
- § 23 Abs. 2 Satz 3: Ersetzung von 'zollamtlich' durch 'amtlich' und Ergänzung
|
||||
- § 23 Abs. 3: Neue Regelungen für die Steuerschuld
|
||||
- § 23 Abs. 4: Neue Regelungen für die bedingte Steuerschuld
|
||||
- § 23 Abs. 5: Neue Regelungen für die Übertragung der Steuerschuld
|
||||
- § 23 Abs. 6: Ersetzung von 'ordnungsgemäß versandt' durch 'abgegeben'
|
||||
- § 23 Abs. 7: Neue Regelungen für die Fälligkeit der Steuerschuld
|
||||
- § 23 Abs. 8: Einfügung eines neuen Absatzes 8
|
||||
- § 25 Abs. 1 Satz 2: Einfügung von '7 und'
|
||||
- § 25 Abs. 1 Satz 4: Ersetzung von 'Aufsichtsbeamten' durch 'mit der Steueraufsicht betrauten Amtsträgern'
|
||||
- § 26 Abs. 1: Ersetzung von 'Oberbeamten des Aufsichtsdienstes' und '5 kg'
|
||||
- § 26 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes 3
|
||||
- § 28 Abs. 2: Neue Regelungen für das Steuerlager
|
||||
- § 29 Abs. 1 Satz 4: Ersetzung von 'Firmen' durch 'Unternehmen'
|
||||
- § 30 Abs. 1: Einfügung von 'Die Lagerstätten für Mineralöle bedürfen der Zulassung durch die Dienststelle des Hauptzollamts, welche die Steueraufsicht ausübt.'
|
||||
- § 30 Abs. 2 Satz 1: Streichung von 'oder beglaubigt'
|
||||
- § 30 Abs. 4: Einfügung eines neuen Absatzes 4
|
||||
- § 31 Abs. 1: Ersetzung von 'Oberbeamten des Aufsichtsdienstes'
|
||||
- § 31 Abs. 2: Ersetzung von 'Oberbeamten des Aufsichtsdienstes' und Neufassung des letzten Satzes
|
||||
- § 31 Abs. 4: Neue Regelungen für die Bestandsaufnahme
|
||||
- § 31 Abs. 5: Streichung von 'steuerbaren' und Ersetzung von 'Oberbeamten des Aufsichtsdienstes'
|
||||
- § 31 Abs. 5: Einfügung eines neuen Satzes
|
||||
- § 31 Abs. 6: Ersetzung von 'Aufsichtsbeamten'
|
||||
- § 31 Abs. 7: Ersetzung von 'Oberbeamten des Aufsichtsdienstes'
|
||||
- § 31 Abs. 8: Neue Regelungen für die Änderung der Lagerstätten
|
||||
- § 26 Abs. 8: Neue Vorschriften für den Verzicht auf die Anmeldung von Lagerstätten und Lagerbehältern
|
||||
- § 26 Abs. 9: Ersetzung von „sofort“ durch „unverzüglich“ und Ergänzung von § 29 Abs. 1
|
||||
- § 26 Abs. 11: Letzter Satz gestrichen
|
||||
- § 32 Abs. 2 Nr. 1: Ersetzung von „sind“ durch „erscheinen“
|
||||
- § 32 Abs. 5: Neuer Absatz 5 mit Vorschriften für gefährdete Steuerbelange
|
||||
- § 33 Abs. 2: Ersetzung von „des Oberbeamten des Aufsichtsdienstes“ durch „der Dienststelle des Hauptzollamts, welche die Steueraufsicht ausübt“
|
||||
- § 33 Abs. 2 Satz 3: Neue Fassung für Versendung von Additives
|
||||
- § 35 Abs. 1: Streichung von „zur weiteren Bearbeitung“
|
||||
- § 36 Abs. 1 Nr. 2: Ersetzung von „Interzonenverkehr“ durch „innerdeutscher Handel“
|
||||
- § 36 Abs. 1 letzter Satz: Neue Fassung für unbedingte Steuerschuld
|
||||
- § 36 Abs. 2: Neuer Satz für ermäßigtes Mineralöl
|
||||
- § 36 Abs. 3 Satz 2: Neue Fassung für bestehende bedingte Anteilsteuerschulden
|
||||
- § 36 Abs. 4 zweiter Satz: Streichung des zweiten Satzes
|
||||
- § 36 Abs. 5 Satz 1: Streichung von „ordnungsgemäß“
|
||||
- § 36 Abs. 5 Satz 2: Neue Fassung für unbedingte Steuerschuld
|
||||
- § 36 Abs. 6 Nr. 3: Streichung von „soweit sie nicht bei der Abfertigung zur Zollgutverwendung nach Absatz 8 Nr. 4 unbedingt wird,“
|
||||
- § 36 Abs. 6 Nr. 4: Ersetzung von „zollamtlich“ durch „amtlich“ und Punkt durch Komma
|
||||
- § 36 Abs. 6 Nr. 5: Neue Nummer 5 für Vernichtung von Mineralöl
|
||||
- § 36 Abs. 7: Neue Fassung für Gemisch von Mineralölen
|
||||
- § 36 Abs. 8 Nr. 4: Streichung von „oder zu einer Zollgutverwendung abgefertigt“
|
||||
- § 36 Abs. 8 Satz 2: Ersetzung von „des Oberbeamten des Aufsichtsdienstes“ durch „der Dienststelle des Hauptzollamts, welche die Steueraufsicht ausübt,“ und Ergänzung von „oder Mischen“
|
||||
- § 36 Abs. 9: Ergänzung von „Absatz 7“ und Streichung von „des Absatzes 7 und“
|
||||
- § 36 Abs. 10 Nr. 1: Ersetzung von „sofort“ durch „unverzüglich“
|
||||
- § 36 Abs. 11: Neue Sätze für gefährdete Steuer
|
||||
- § 36 Abs. 12 Satz 2: Streichung des zweiten Satzes
|
||||
- § 37 Abs. 1: Ersetzung von „den Oberbeamten des Aufsichtsdienstes“ und Ergänzung von „Das Hauptzollamt kann an Stelle der Nachweissung andere Anschreibungen zulassen, wenn dadurch die Steuerbelange nicht beeinträchtigt werden.“
|
||||
- § 37 Abs. 2: Ergänzung von „oder der an ihrer Stelle zugelassenen Anschreibungen“
|
||||
- § 37 Abs. 3: Neue Fassung für Rücknahme von versteuertem Mineralöl
|
||||
- § 38 Abs. 3 Nr. 1 und 2: Ersetzung von „in Deutschland“ durch „im Geltungsbereich des Gesetzes“
|
||||
- § 38 Abs. 5: Ersetzung von „ständiger Vertreter“ durch „Stellvertreter“
|
||||
- § 38 Abs. 7: Neuer Absatz 7 für ständige Vertretung der DDR
|
||||
- § 38 Abs. 8: Bisheriger Absatz 7 wird Absatz 8
|
||||
- § 39 Abs. 2: Neuer Satz für Anteil versteuerten Mineralöls in Additives
|
||||
- § 39 Abs. 4: Ersetzung von „des Oberbeamten des Aufsichtsdienstes“ und Ergänzung von „unverzüglich“
|
||||
- § 39 Abs. 7: Neuer Satz für Vereinfachungen
|
||||
- § 39 Abs. 8: Ergänzung von „geschuldete“ vor „Mineralölsteuer“
|
||||
- § 40 Abs. 1: Ersetzung von „Firmen“ durch „Unternehmen“
|
||||
- § 41 Abs. 1: Ersetzung von „Aufsichtsbeamten“ durch „mit der Steueraufsicht betrauten Amtsträger“
|
||||
- § 41 Abs. 2: Ersetzung von „den Oberbeamten des Aufsichtsdienstes“
|
||||
- § 41 Abs. 3: Streichung von „oder beglaubigt“
|
||||
- § 41 Abs. 5: Neuer Absatz 5 für Additives
|
||||
- § 42 Abs. 1: Ersetzung von „den Oberbeamten des Aufsichtsdienstes“
|
||||
- § 42 Abs. 2: Ersetzung von „den Oberbeamten des Aufsichtsdienstes“ und neue Fassung für Betriebsbuch
|
||||
- § 42 Abs. 4: Neue Fassung für Bestandsaufnahme
|
||||
- § 42 Abs. 5: Neue Fassung für Bestandsfeststellung
|
||||
- § 42 Abs. 6: Ersetzung von „Die Aufsichtsbeamten“ und Streichung von „steuerbaren“
|
||||
- § 42 Abs. 7: Ersetzung von „dem Oberbeamten des Aufsichtsdienstes“
|
||||
- § 42 Abs. 8: Neue Fassung für Veränderungen im Herstellungsbetrieb
|
||||
- § 42 Abs. 9 und 10: Ersetzung von „sofort“ durch „unverzüglich“
|
||||
- § 43 Abs. 1: Ersetzung von „sich bei“ durch „dies unverzüglich“ und „Firmen“ durch „Unternehmen“
|
||||
- § 43 Abs. 2: Ersetzung von „sofort“ durch „unverzüglich“
|
||||
- § 43 Abs. 3: Ersetzung von „Die Aufsichtsbeamten“ durch „Die mit der Steueraufsicht betrauten Amtsträger“
|
||||
- § 44 Abs. 1: Ersetzung von „sich“ durch „dies“
|
||||
- § 44 Abs. 3: Ersetzung von „den Oberbeamten des Aufsichtsdienstes“
|
||||
- § 44 Abs. 4: Ersetzung von „Die Aufsichtsbeamten“
|
||||
- § 44 Abs. 6: Streichung von „steuerbares“
|
||||
- § 45 Abs. 1: Neue Fassung für Verwendung von Additives
|
||||
- § 45 Abs. 2: Ergänzung von „und bei der Abfertigung zum Zollverkehr“ und Ersetzung von „-steuerlager“ durch „Steuerlager oder Erlaubnisscheinnehmer“
|
||||
- § 9 Abs. 4 Nr. 1, Abs. 6, § 27 Abs. 2 Satz 3, § 36 Abs. 10 Satz 1, § 23 Abs. 8, § 24 Abs. 2 Satz 2, § 46 Abs. 2: Änderung der Anmeldepflicht für Mineralöl zur Steuerfestsetzung
|
||||
- § 9 Abs. 4 Nr. 1, Abs. 5, 6, § 36 Abs. 10 Satz 1, Abs. 11, § 46 Abs. 3 Satz 1: Änderung der Anmeldepflicht für Additive und andere mineralölhaltige Waren zur Steuerfestsetzung
|
||||
- § 21 Abs. 7 Satz 1, 2, § 31 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 2, § 42 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 2: Neufassung der Vorschriften zur Aufrechnung von Anschreibungen und Anmeldung des Bestands an Mineralölen
|
||||
- § 14 Abs. 1, 4, Abs. 5 Satz 3: Einführung von Absatz 5 Satz 3 in § 14 Abs. 1, 4
|
||||
- § 48 Abs. 1 Satz 1, 2, 4, Abs. 3: Einführung neuer Vorschriften zur Pflichten bei der Kontrolle von Fahrzeugen und Antriebsanlagen
|
||||
- § 14 Abs. 6 Satz 2: Einführung der Vorschrift zur Pflicht, gekennzeichnetes Gasöl während des Transports auf Schiffen zu stellen
|
||||
- § 5 Abs. 3 Nr. 1: Neue Definition für das Gewinnen von Mineralöl in verschiedenen Vorrichtungen
|
||||
- § 9 Abs. 2 Satz 1: Ersetzen von Zahlen und Daten in der Steueranmeldung
|
||||
- § 9 Abs. 6: Neuer Absatz zur Steueranmeldung und Entrichtung der Steuer
|
||||
- § 10 Abs. 6 Satz 1: Neue Vorschrift für die Anmeldung und Gestellung von Mineralöl
|
||||
- § 10 Abs. 6 Satz 2: Einfügen von 'oder zur Freigutveredelung'
|
||||
- § 11 Abs. 1: Einfügen von 'oder zur Freigutveredelung'
|
||||
- § 14 Abs. 5 und 6: Neue Absätze zur Überweisung und Kennzeichnung von Gasöl
|
||||
- § 16 Abs. 1: Einfügen einer neuen Definition für Probeläufe
|
||||
- § 21 Abs. 4 Satz 2: Neue Vorschrift für Anschreibungen auf Verlangen des Hauptzollamts
|
||||
- § 21 Abs. 4 Satz 3: Ersetzen von 'Es' durch 'Das Hauptzollamt'
|
||||
- § 22 Abs. 1 Satz 3: Neue Vorschriften für Versendungsanmeldungen
|
||||
- § 22 Abs. 3: Einfügen von 'und Additives, deren Mineralölanteil nicht versteuert ist'
|
||||
- § 25 Abs. 1: Neuer Absatz zur steuerbegünstigten Verwendung und Verteilung von Mineralöl
|
||||
- § 25 Abs. 2 Satz 4: Neue Vorschrift für Anschreibungen auf Verlangen des Hauptzollamts
|
||||
- § 26 Abs. 1 Satz 1: Ersetzen von 'darf' durch 'und mineralölhaltige Waren, deren Mineralölanteil nicht versteuert ist, dürfen'
|
||||
- § 26 Abs. 2: Neue Vorschrift für die Steuerschuld bei Vernichtung von Mineralöl und Additives
|
||||
- § 27: Neuer Absatz zur Verwendung und Mischung von Gasöl
|
||||
- § 28 Abs. 3: Neue Vorschrift für Steuerlager für leichtes Heizöl
|
||||
- § 29 Abs. 1 Satz 5: Neue Vorschriften für zusätzliche Angaben bei Anträgen
|
||||
- § 29 Abs. 2: Neue Vorschrift für die Wirksamkeit der Bewilligung
|
||||
- § 31 Abs. 2 Satz 2: Neue Vorschrift für Anschreibungen auf Verlangen des Hauptzollamts
|
||||
- § 31 Abs. 2 Satz 3: Ersetzen von 'Es' durch 'Das Hauptzollamt'
|
||||
- § 31 Abs. 7: Neue Vorschrift für die Anmeldung von Betriebsvorgängen
|
||||
- § 35 Abs. 1 und 2: Einfügen von 'oder zur Freigutveredelung'
|
||||
- § 36 Abs. 6 Nr. 3: Einfügen von 'oder zur Freigutveredelung'
|
||||
- § 36 Abs. 11: Streichung des Absatzes
|
||||
- § 36 Abs. 12: Neue Vorschrift für die Anteilsteuerschuld für Additives
|
||||
- § 38 Abs. 5: Neue Vorschriften für die Steuererstattung für Fahrbenzin
|
||||
- § 38 Abs. 6: Neue Vorschrift für die Steuererstattung bei gefälschten Rechnungen
|
||||
- § 39 Abs. 5 und 7: Einfügen von 'oder zur Freigutveredelung'
|
||||
- § 42 Abs. 2 Satz 2: Neue Vorschrift für Anschreibungen auf Verlangen des Hauptzollamts
|
||||
- § 42 Abs. 2 Satz 3: Ersetzen von 'Es' durch 'Das Hauptzollamt'
|
||||
- § 42 Abs. 7: Neue Vorschrift für die Anmeldung von Betriebsvorgängen
|
||||
- § 45: Neuer Absatz zur Anmeldung und Anzeige von Mineralölvertrieb und -lagerung
|
||||
- § 48: Neuer Absatz zur Anhaltung von Fahrzeugen und Anlagen auf Verlangen der Steueraufsicht
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||||
- § 49 Abs. 1 Nr. 1: Neue Vorschrift für die Anmeldung von Mineralölvertrieb und -lagerung
|
||||
- § 49 Abs. 1 Nr. 2: Einfügen von 'oder § 45 Abs. 2'
|
||||
- § 49 Abs. 1 Nr. 4 bis 8: Neue Vorschriften für Anmeldungen, Anschreibungen und Vorgänge
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@@ -1,9 +1,9 @@
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# § 10
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1974-12-18 — Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 3521
|
||||
> Station: 1976-07-27 — Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1862
|
||||
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||||
§ 10 Abs. 1: Fügt neuen Satz hinzu.
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||||
§ 10 Abs. 6 Satz 1: Neue Vorschrift für die Anmeldung und Gestellung von Mineralöl
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||||
§ 10 Abs. 7: Neuer Absatz 7 hinzugefügt.
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§ 10 Abs. 6 Satz 2: Einfügen von 'oder zur Freigutveredelung'
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# § 11
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1974-12-18 — Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 3521
|
||||
> Station: 1976-07-27 — Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1862
|
||||
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||||
§ 11 Abs. 2: Neue Fassung für Absatz 2.
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§ 11 Abs. 1: Einfügen von 'oder zur Freigutveredelung'
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@@ -1,9 +1,11 @@
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# § 14
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1974-12-18 — Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 3521
|
||||
> Station: 1976-07-27 — Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1862
|
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||||
§ 14 Abs. 1: Ersetzt Wörter und streicht 'zur weiteren Bearbeitung'.
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||||
§ 14 Abs. 1, 4, Abs. 5 Satz 3: Einführung von Absatz 5 Satz 3 in § 14 Abs. 1, 4
|
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||||
§ 14 Abs. 2: Fügt 'unverzüglich' in Sätze 4 und 5 ein.
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§ 14 Abs. 6 Satz 2: Einführung der Vorschrift zur Pflicht, gekennzeichnetes Gasöl während des Transports auf Schiffen zu stellen
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§ 14 Abs. 5 und 6: Neue Absätze zur Überweisung und Kennzeichnung von Gasöl
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 16
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1974-12-18 — Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 3521
|
||||
> Station: 1976-07-27 — Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1862
|
||||
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||||
§ 16 Abs. 3: Ersetzt 'zollamtlich' durch 'amtlich'.
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||||
§ 16 Abs. 1: Einfügen einer neuen Definition für Probeläufe
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# § 21
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1974-12-18 — Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 3521
|
||||
> Station: 1976-07-27 — Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1862
|
||||
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||||
§ 21 Abs. 2: Ersetzung von 'Oberbeamte des Aufsichtsdienstes' durch 'Dienststelle des Hauptzollamts, welche die Steueraufsicht ausübt'
|
||||
§ 21 Abs. 7 Satz 1, 2, § 31 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 2, § 42 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 2: Neufassung der Vorschriften zur Aufrechnung von Anschreibungen und Anmeldung des Bestands an Mineralölen
|
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||||
§ 21 Abs. 3, 4: Ersetzung von 'Oberbeamte des Aufsichtsdienstes' durch 'Dienststelle des Hauptzollamts, welche die Steueraufsicht ausübt'
|
||||
§ 21 Abs. 4 Satz 2: Neue Vorschrift für Anschreibungen auf Verlangen des Hauptzollamts
|
||||
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||||
§ 21 Abs. 5 bis 7: Neue Regelungen für das Verwendungsbuch und die Anmeldung von Mineralölmengen
|
||||
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||||
§ 21 Abs. 8: Ersetzung von 'Oberbeamte des Aufsichtsdienstes' durch 'Dienststelle des Hauptzollamts, welche die Steueraufsicht ausübt'
|
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||||
§ 21 Abs. 9: Ersetzung von 'Aufsichtsbeamten' durch 'mit der Steueraufsicht betrauten Amtsträger'
|
||||
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||||
§ 21 Abs. 11, 12: Absätze 11 und 12 werden gestrichen
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§ 21 Abs. 4 Satz 3: Ersetzen von 'Es' durch 'Das Hauptzollamt'
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@@ -1,15 +1,9 @@
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# § 22
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1974-12-18 — Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 3521
|
||||
> Station: 1976-07-27 — Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1862
|
||||
|
||||
§ 22 Abs. 1 Satz 3: Neue Regelungen für die Versendungsanmeldung
|
||||
§ 22 Abs. 1 Satz 3: Neue Vorschriften für Versendungsanmeldungen
|
||||
|
||||
§ 22 Abs. 2: Neue Regelungen für die Übergebung von steuerbegünstigtem Mineralöl
|
||||
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||||
§ 22 Abs. 5 Satz 3: Streichung von 'zur Aufarbeitung'
|
||||
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||||
§ 22 Abs. 6: Streichung von 'steuerbares'
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||||
§ 22 Abs. 7: Absatz 7 wird gestrichen
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||||
§ 22 Abs. 3: Einfügen von 'und Additives, deren Mineralölanteil nicht versteuert ist'
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@@ -1,21 +1,7 @@
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# § 23
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1974-12-18 — Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 3521
|
||||
> Station: 1976-07-27 — Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1862
|
||||
|
||||
§ 23 Abs. 1 Nr. 2: Ersetzung von 'Interzonenverkehr' durch 'innerdeutscher Handel'
|
||||
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||||
§ 23 Abs. 2 Satz 3: Ersetzung von 'zollamtlich' durch 'amtlich' und Ergänzung
|
||||
|
||||
§ 23 Abs. 3: Neue Regelungen für die Steuerschuld
|
||||
|
||||
§ 23 Abs. 4: Neue Regelungen für die bedingte Steuerschuld
|
||||
|
||||
§ 23 Abs. 5: Neue Regelungen für die Übertragung der Steuerschuld
|
||||
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||||
§ 23 Abs. 6: Ersetzung von 'ordnungsgemäß versandt' durch 'abgegeben'
|
||||
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||||
§ 23 Abs. 7: Neue Regelungen für die Fälligkeit der Steuerschuld
|
||||
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||||
§ 23 Abs. 8: Einfügung eines neuen Absatzes 8
|
||||
§ 9 Abs. 4 Nr. 1, Abs. 6, § 27 Abs. 2 Satz 3, § 36 Abs. 10 Satz 1, § 23 Abs. 8, § 24 Abs. 2 Satz 2, § 46 Abs. 2: Änderung der Anmeldepflicht für Mineralöl zur Steuerfestsetzung
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@@ -1,7 +1,7 @@
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||||
# § 24
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1960-09-21 — Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 745
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||||
> Station: 1976-07-27 — Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1862
|
||||
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||||
§ 24: Neue Regelungen zur Kombination von Steuer- und Zollbegünstigungen
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||||
§ 9 Abs. 4 Nr. 1, Abs. 6, § 27 Abs. 2 Satz 3, § 36 Abs. 10 Satz 1, § 23 Abs. 8, § 24 Abs. 2 Satz 2, § 46 Abs. 2: Änderung der Anmeldepflicht für Mineralöl zur Steuerfestsetzung
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# § 25
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1974-12-18 — Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 3521
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||||
> Station: 1976-07-27 — Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1862
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§ 25 Abs. 1 Satz 2: Einfügung von '7 und'
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§ 25 Abs. 1: Neuer Absatz zur steuerbegünstigten Verwendung und Verteilung von Mineralöl
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§ 25 Abs. 1 Satz 4: Ersetzung von 'Aufsichtsbeamten' durch 'mit der Steueraufsicht betrauten Amtsträgern'
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§ 25 Abs. 2 Satz 4: Neue Vorschrift für Anschreibungen auf Verlangen des Hauptzollamts
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@@ -1,15 +1,9 @@
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# § 26
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1974-12-18 — Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 3521
|
||||
> Station: 1976-07-27 — Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1862
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||||
§ 26 Abs. 1: Ersetzung von 'Oberbeamten des Aufsichtsdienstes' und '5 kg'
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§ 26 Abs. 1 Satz 1: Ersetzen von 'darf' durch 'und mineralölhaltige Waren, deren Mineralölanteil nicht versteuert ist, dürfen'
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§ 26 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes 3
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§ 26 Abs. 8: Neue Vorschriften für den Verzicht auf die Anmeldung von Lagerstätten und Lagerbehältern
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§ 26 Abs. 9: Ersetzung von „sofort“ durch „unverzüglich“ und Ergänzung von § 29 Abs. 1
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§ 26 Abs. 11: Letzter Satz gestrichen
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§ 26 Abs. 2: Neue Vorschrift für die Steuerschuld bei Vernichtung von Mineralöl und Additives
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# § 27
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1960-09-21 — Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 745
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||||
> Station: 1976-07-27 — Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1862
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||||
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||||
§ 27: Neue Regelungen zur Verwendung von Mineralölen als Luftfahrtbetriebstoffe
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||||
§ 9 Abs. 4 Nr. 1, Abs. 6, § 27 Abs. 2 Satz 3, § 36 Abs. 10 Satz 1, § 23 Abs. 8, § 24 Abs. 2 Satz 2, § 46 Abs. 2: Änderung der Anmeldepflicht für Mineralöl zur Steuerfestsetzung
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§ 27: Neuer Absatz zur Verwendung und Mischung von Gasöl
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 28
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1974-12-18 — Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 3521
|
||||
> Station: 1976-07-27 — Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1862
|
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||||
§ 28 Abs. 2: Neue Regelungen für das Steuerlager
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||||
§ 28 Abs. 3: Neue Vorschrift für Steuerlager für leichtes Heizöl
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@@ -1,7 +1,9 @@
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# § 29
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1974-12-18 — Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 3521
|
||||
> Station: 1976-07-27 — Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1862
|
||||
|
||||
§ 29 Abs. 1 Satz 4: Ersetzung von 'Firmen' durch 'Unternehmen'
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||||
§ 29 Abs. 1 Satz 5: Neue Vorschriften für zusätzliche Angaben bei Anträgen
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§ 29 Abs. 2: Neue Vorschrift für die Wirksamkeit der Bewilligung
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# § 31
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1974-12-18 — Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 3521
|
||||
> Station: 1976-07-27 — Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1862
|
||||
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||||
§ 31 Abs. 1: Ersetzung von 'Oberbeamten des Aufsichtsdienstes'
|
||||
§ 21 Abs. 7 Satz 1, 2, § 31 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 2, § 42 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 2: Neufassung der Vorschriften zur Aufrechnung von Anschreibungen und Anmeldung des Bestands an Mineralölen
|
||||
|
||||
§ 31 Abs. 2: Ersetzung von 'Oberbeamten des Aufsichtsdienstes' und Neufassung des letzten Satzes
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||||
§ 31 Abs. 2 Satz 2: Neue Vorschrift für Anschreibungen auf Verlangen des Hauptzollamts
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§ 31 Abs. 4: Neue Regelungen für die Bestandsaufnahme
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||||
§ 31 Abs. 2 Satz 3: Ersetzen von 'Es' durch 'Das Hauptzollamt'
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§ 31 Abs. 5: Streichung von 'steuerbaren' und Ersetzung von 'Oberbeamten des Aufsichtsdienstes'
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§ 31 Abs. 5: Einfügung eines neuen Satzes
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§ 31 Abs. 6: Ersetzung von 'Aufsichtsbeamten'
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||||
§ 31 Abs. 7: Ersetzung von 'Oberbeamten des Aufsichtsdienstes'
|
||||
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||||
§ 31 Abs. 8: Neue Regelungen für die Änderung der Lagerstätten
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§ 31 Abs. 7: Neue Vorschrift für die Anmeldung von Betriebsvorgängen
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 35
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1974-12-18 — Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 3521
|
||||
> Station: 1976-07-27 — Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1862
|
||||
|
||||
§ 35 Abs. 1: Streichung von „zur weiteren Bearbeitung“
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||||
§ 35 Abs. 1 und 2: Einfügen von 'oder zur Freigutveredelung'
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# § 36
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1974-12-18 — Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 3521
|
||||
> Station: 1976-07-27 — Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1862
|
||||
|
||||
§ 36 Abs. 1 Nr. 2: Ersetzung von „Interzonenverkehr“ durch „innerdeutscher Handel“
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||||
§ 9 Abs. 4 Nr. 1, Abs. 6, § 27 Abs. 2 Satz 3, § 36 Abs. 10 Satz 1, § 23 Abs. 8, § 24 Abs. 2 Satz 2, § 46 Abs. 2: Änderung der Anmeldepflicht für Mineralöl zur Steuerfestsetzung
|
||||
|
||||
§ 36 Abs. 1 letzter Satz: Neue Fassung für unbedingte Steuerschuld
|
||||
§ 9 Abs. 4 Nr. 1, Abs. 5, 6, § 36 Abs. 10 Satz 1, Abs. 11, § 46 Abs. 3 Satz 1: Änderung der Anmeldepflicht für Additive und andere mineralölhaltige Waren zur Steuerfestsetzung
|
||||
|
||||
§ 36 Abs. 2: Neuer Satz für ermäßigtes Mineralöl
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||||
§ 36 Abs. 6 Nr. 3: Einfügen von 'oder zur Freigutveredelung'
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||||
§ 36 Abs. 3 Satz 2: Neue Fassung für bestehende bedingte Anteilsteuerschulden
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||||
§ 36 Abs. 11: Streichung des Absatzes
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||||
|
||||
§ 36 Abs. 4 zweiter Satz: Streichung des zweiten Satzes
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||||
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||||
§ 36 Abs. 5 Satz 1: Streichung von „ordnungsgemäß“
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§ 36 Abs. 5 Satz 2: Neue Fassung für unbedingte Steuerschuld
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||||
§ 36 Abs. 6 Nr. 3: Streichung von „soweit sie nicht bei der Abfertigung zur Zollgutverwendung nach Absatz 8 Nr. 4 unbedingt wird,“
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||||
§ 36 Abs. 6 Nr. 4: Ersetzung von „zollamtlich“ durch „amtlich“ und Punkt durch Komma
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||||
§ 36 Abs. 6 Nr. 5: Neue Nummer 5 für Vernichtung von Mineralöl
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||||
§ 36 Abs. 7: Neue Fassung für Gemisch von Mineralölen
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§ 36 Abs. 8 Nr. 4: Streichung von „oder zu einer Zollgutverwendung abgefertigt“
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||||
§ 36 Abs. 8 Satz 2: Ersetzung von „des Oberbeamten des Aufsichtsdienstes“ durch „der Dienststelle des Hauptzollamts, welche die Steueraufsicht ausübt,“ und Ergänzung von „oder Mischen“
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||||
§ 36 Abs. 9: Ergänzung von „Absatz 7“ und Streichung von „des Absatzes 7 und“
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§ 36 Abs. 10 Nr. 1: Ersetzung von „sofort“ durch „unverzüglich“
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§ 36 Abs. 11: Neue Sätze für gefährdete Steuer
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||||
§ 36 Abs. 12 Satz 2: Streichung des zweiten Satzes
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||||
§ 36 Abs. 12: Neue Vorschrift für die Anteilsteuerschuld für Additives
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@@ -1,13 +1,9 @@
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# § 38
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1974-12-18 — Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 3521
|
||||
> Station: 1976-07-27 — Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1862
|
||||
|
||||
§ 38 Abs. 3 Nr. 1 und 2: Ersetzung von „in Deutschland“ durch „im Geltungsbereich des Gesetzes“
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||||
§ 38 Abs. 5: Neue Vorschriften für die Steuererstattung für Fahrbenzin
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||||
§ 38 Abs. 5: Ersetzung von „ständiger Vertreter“ durch „Stellvertreter“
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||||
§ 38 Abs. 7: Neuer Absatz 7 für ständige Vertretung der DDR
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||||
§ 38 Abs. 8: Bisheriger Absatz 7 wird Absatz 8
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||||
§ 38 Abs. 6: Neue Vorschrift für die Steuererstattung bei gefälschten Rechnungen
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@@ -1,13 +1,7 @@
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# § 39
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1974-12-18 — Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 3521
|
||||
> Station: 1976-07-27 — Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1862
|
||||
|
||||
§ 39 Abs. 2: Neuer Satz für Anteil versteuerten Mineralöls in Additives
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§ 39 Abs. 4: Ersetzung von „des Oberbeamten des Aufsichtsdienstes“ und Ergänzung von „unverzüglich“
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§ 39 Abs. 7: Neuer Satz für Vereinfachungen
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||||
§ 39 Abs. 8: Ergänzung von „geschuldete“ vor „Mineralölsteuer“
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§ 39 Abs. 5 und 7: Einfügen von 'oder zur Freigutveredelung'
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# § 42
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
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> Station: 1974-12-18 — Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 3521
|
||||
> Station: 1976-07-27 — Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1862
|
||||
|
||||
§ 42 Abs. 1: Ersetzung von „den Oberbeamten des Aufsichtsdienstes“
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||||
§ 21 Abs. 7 Satz 1, 2, § 31 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 2, § 42 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 2: Neufassung der Vorschriften zur Aufrechnung von Anschreibungen und Anmeldung des Bestands an Mineralölen
|
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||||
§ 42 Abs. 2: Ersetzung von „den Oberbeamten des Aufsichtsdienstes“ und neue Fassung für Betriebsbuch
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§ 42 Abs. 2 Satz 2: Neue Vorschrift für Anschreibungen auf Verlangen des Hauptzollamts
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||||
§ 42 Abs. 4: Neue Fassung für Bestandsaufnahme
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||||
§ 42 Abs. 2 Satz 3: Ersetzen von 'Es' durch 'Das Hauptzollamt'
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||||
§ 42 Abs. 5: Neue Fassung für Bestandsfeststellung
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§ 42 Abs. 6: Ersetzung von „Die Aufsichtsbeamten“ und Streichung von „steuerbaren“
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§ 42 Abs. 7: Ersetzung von „dem Oberbeamten des Aufsichtsdienstes“
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§ 42 Abs. 8: Neue Fassung für Veränderungen im Herstellungsbetrieb
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||||
§ 42 Abs. 9 und 10: Ersetzung von „sofort“ durch „unverzüglich“
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||||
§ 42 Abs. 7: Neue Vorschrift für die Anmeldung von Betriebsvorgängen
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@@ -1,9 +1,7 @@
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# § 45
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||||
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1974-12-18 — Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 3521
|
||||
> Station: 1976-07-27 — Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1862
|
||||
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||||
§ 45 Abs. 1: Neue Fassung für Verwendung von Additives
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||||
§ 45 Abs. 2: Ergänzung von „und bei der Abfertigung zum Zollverkehr“ und Ersetzung von „-steuerlager“ durch „Steuerlager oder Erlaubnisscheinnehmer“
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§ 45: Neuer Absatz zur Anmeldung und Anzeige von Mineralölvertrieb und -lagerung
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@@ -1,11 +1,9 @@
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||||
# § 46
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1974-12-18 — Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 3521
|
||||
> Station: 1976-07-27 — Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1862
|
||||
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||||
§ 46 Abs. 1: Einfügen von 'und 5' nach 'Abs. 4'.
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||||
§ 9 Abs. 4 Nr. 1, Abs. 6, § 27 Abs. 2 Satz 3, § 36 Abs. 10 Satz 1, § 23 Abs. 8, § 24 Abs. 2 Satz 2, § 46 Abs. 2: Änderung der Anmeldepflicht für Mineralöl zur Steuerfestsetzung
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||||
§ 46 Abs. 2 Satz 1: Neue Fassung für den Satz 1.
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||||
§ 46 Abs. 3: Einfügen eines neuen Absatzes 3.
|
||||
§ 9 Abs. 4 Nr. 1, Abs. 5, 6, § 36 Abs. 10 Satz 1, Abs. 11, § 46 Abs. 3 Satz 1: Änderung der Anmeldepflicht für Additive und andere mineralölhaltige Waren zur Steuerfestsetzung
|
||||
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@@ -1,7 +1,9 @@
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||||
# § 48
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||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1974-12-18 — Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 3521
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||||
> Station: 1976-07-27 — Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1862
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||||
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||||
§ 48 und 49: Umbenennung der bisherigen §§ 47 und 48 in §§ 48 und 49.
|
||||
§ 48 Abs. 1 Satz 1, 2, 4, Abs. 3: Einführung neuer Vorschriften zur Pflichten bei der Kontrolle von Fahrzeugen und Antriebsanlagen
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||||
§ 48: Neuer Absatz zur Anhaltung von Fahrzeugen und Anlagen auf Verlangen der Steueraufsicht
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11
bierstv_2010/§49.md
Normal file
11
bierstv_2010/§49.md
Normal file
@@ -0,0 +1,11 @@
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||||
# § 49
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||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1976-07-27 — Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1862
|
||||
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||||
§ 49 Abs. 1 Nr. 1: Neue Vorschrift für die Anmeldung von Mineralölvertrieb und -lagerung
|
||||
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||||
§ 49 Abs. 1 Nr. 2: Einfügen von 'oder § 45 Abs. 2'
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||||
§ 49 Abs. 1 Nr. 4 bis 8: Neue Vorschriften für Anmeldungen, Anschreibungen und Vorgänge
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@@ -1,9 +1,7 @@
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||||
# § 5
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||||
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1974-12-18 — Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 3521
|
||||
> Station: 1976-07-27 — Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1862
|
||||
|
||||
§ 5 Abs. 2 Satz 1: Ändert den letzten Halbsatz.
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||||
§ 5 Abs. 3 Nr. 5: Ersetzt 'zur weiteren Bearbeitung' durch 'oder an ein Steuerlager'.
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||||
§ 5 Abs. 3 Nr. 1: Neue Definition für das Gewinnen von Mineralöl in verschiedenen Vorrichtungen
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@@ -1,15 +1,13 @@
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||||
# § 9
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||||
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1974-12-18 — Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 3521
|
||||
> Station: 1976-07-27 — Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1862
|
||||
|
||||
§ 9 Abs. 1: Ersetzt Sätze 1 bis 3 und streicht Wörter im letzten Satz.
|
||||
§ 9 Abs. 4 Nr. 1, Abs. 6, § 27 Abs. 2 Satz 3, § 36 Abs. 10 Satz 1, § 23 Abs. 8, § 24 Abs. 2 Satz 2, § 46 Abs. 2: Änderung der Anmeldepflicht für Mineralöl zur Steuerfestsetzung
|
||||
|
||||
§ 9 Abs. 2: Neue Fassung für Absatz 2.
|
||||
§ 9 Abs. 4 Nr. 1, Abs. 5, 6, § 36 Abs. 10 Satz 1, Abs. 11, § 46 Abs. 3 Satz 1: Änderung der Anmeldepflicht für Additive und andere mineralölhaltige Waren zur Steuerfestsetzung
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||||
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||||
§ 9 Abs. 3: Ersetzt 'Interzonenverkehr' durch 'innerdeutscher Handel'.
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§ 9 Abs. 2 Satz 1: Ersetzen von Zahlen und Daten in der Steueranmeldung
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§ 9 Abs. 4: Absatz 4 wird gestrichen.
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§ 9 Abs. 5: Ersetzt '1 bis 5' durch '1 bis 4'.
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||||
§ 9 Abs. 6: Neuer Absatz zur Steueranmeldung und Entrichtung der Steuer
|
||||
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17
verkuendungen/1976/bgbl1-1976-86-4.md
Normal file
17
verkuendungen/1976/bgbl1-1976-86-4.md
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# BGBl. 1976 I S. 1862
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- **Titel:** Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
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- **Typ:** Verordnung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1976 I S. 1862
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- **Verkündung:** 1976-07-27
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- **Inkrafttreten:** 1976-07-27
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- **Ausfertigung:** 1976-07-21
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1976/86#page=6
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- **Quelle:** offenegesetze
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- **Parser:** llm
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- **Stammnormen in diesem Commit:** BIERSTV_2010
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## Kurz
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Die Verordnung ändert die Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes, insbesondere bezüglich der Steueranmeldung, der Abfertigung von Mineralöl und der Überweisung von eingeführtem Mineralöl.
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