diff --git a/bierstv_2010/FASSUNG.md b/bierstv_2010/FASSUNG.md index bd3a78cc6f..f4e3ef5297 100644 --- a/bierstv_2010/FASSUNG.md +++ b/bierstv_2010/FASSUNG.md @@ -1,143 +1,58 @@ -# BIERSTV_2010 — 1974-12-18 +# BIERSTV_2010 — 1976-07-27 -- **Titel:** Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes -- **Typ:** Änderung -- **Fundstelle:** BGBl. 1974 I S. 3521 -- **Inkrafttreten:** 1975-01-01 -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1974/136#page=17 -- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Definition von leichtöligen und flüssigen Gasen im Sinne des Mineralölsteuergesetzes und regelt Ordnungswidrigkeiten bei der Handhabung von Mineralöl. +- **Titel:** Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes +- **Typ:** Verordnung +- **Fundstelle:** BGBl. 1976 I S. 1862 +- **Inkrafttreten:** 1976-07-27 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1976/86#page=6 +- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes, insbesondere bezüglich der Steueranmeldung, der Abfertigung von Mineralöl und der Überweisung von eingeführtem Mineralöl. ## Betroffene Stellen -- § 33 Abs. 3: Einfügen des Wortes 'unbedingt' und Ersetzen von Satz 2 durch mehrere Sätze. -- § 46 Abs. 1: Einfügen von 'und 5' nach 'Abs. 4'. -- § 46 Abs. 2 Satz 1: Neue Fassung für den Satz 1. -- § 46 Abs. 3: Einfügen eines neuen Absatzes 3. -- § 47: Einfügen eines neuen § 47 über Ordnungswidrigkeiten. -- § 48 und 49: Umbenennung der bisherigen §§ 47 und 48 in §§ 48 und 49. -- § 1 Abs. 1: Neuer Absatz 1 definiert schwefelhaltige Kopfprodukte der rohen Leichtöle. -- § 1 Abs. 2 bis 4: Bisherige Absätze 1 bis 3 werden zu Absätzen 2 bis 4, Absatz 4 wird gestrichen und neu gefasst. -- § 2: Neue Definition von leichtöl, mittelschweren und schweren Ölen. -- § 4: Ersetzt spezifische Wörter und Angaben. -- § 5 Abs. 2 Satz 1: Ändert den letzten Halbsatz. -- § 5 Abs. 3 Nr. 5: Ersetzt 'zur weiteren Bearbeitung' durch 'oder an ein Steuerlager'. -- § 6 Nr. 3: Neue Fassung für Nummer 3. -- § 6 Nr. 5: Ersetzt Punkt durch Semikolon und fügt neuen Satz hinzu. -- § 6 Nr. 6: Neue Nummer 6 hinzugefügt. -- § 9 Abs. 1: Ersetzt Sätze 1 bis 3 und streicht Wörter im letzten Satz. -- § 9 Abs. 2: Neue Fassung für Absatz 2. -- § 9 Abs. 3: Ersetzt 'Interzonenverkehr' durch 'innerdeutscher Handel'. -- § 9 Abs. 4: Absatz 4 wird gestrichen. -- § 9 Abs. 5: Ersetzt '1 bis 5' durch '1 bis 4'. -- § 10 Abs. 1: Fügt neuen Satz hinzu. -- § 10 Abs. 7: Neuer Absatz 7 hinzugefügt. -- § 11 Abs. 2: Neue Fassung für Absatz 2. -- § 12: Neue Fassung für § 12. -- § 13 Abs. 1: Streicht Wörter und ändert Satz 4. -- § 13 Abs. 2: Neuer Absatz 2 hinzugefügt. -- § 14 Abs. 1: Ersetzt Wörter und streicht 'zur weiteren Bearbeitung'. -- § 14 Abs. 2: Fügt 'unverzüglich' in Sätze 4 und 5 ein. -- § 15 Abs. 1: Streicht 'innerhalb der Gestellungsfrist' und ändert Satz 4. -- § 15 Abs. 2: Neue Fassung für Absatz 2. -- § 16 Abs. 3: Ersetzt 'zollamtlich' durch 'amtlich'. -- § 18 Abs. 2: Ersetzt Punkt durch Semikolon und fügt Text hinzu. -- § 18 Abs. 3: Ersetzt 'Oberbeamten des Aufsichtsdienstes' durch 'Dienststelle des Hauptzollamts'. -- § 19 Abs. 2 Satz 2: Fügt 'unverzüglich' ein. -- § 20: Neue Fassung für § 20. -- § 21 Abs. 2: Ersetzung von 'Oberbeamte des Aufsichtsdienstes' durch 'Dienststelle des Hauptzollamts, welche die Steueraufsicht ausübt' -- § 21 Abs. 3, 4: Ersetzung von 'Oberbeamte des Aufsichtsdienstes' durch 'Dienststelle des Hauptzollamts, welche die Steueraufsicht ausübt' -- § 21 Abs. 5 bis 7: Neue Regelungen für das Verwendungsbuch und die Anmeldung von Mineralölmengen -- § 21 Abs. 8: Ersetzung von 'Oberbeamte des Aufsichtsdienstes' durch 'Dienststelle des Hauptzollamts, welche die Steueraufsicht ausübt' -- § 21 Abs. 9: Ersetzung von 'Aufsichtsbeamten' durch 'mit der Steueraufsicht betrauten Amtsträger' -- § 21 Abs. 11, 12: Absätze 11 und 12 werden gestrichen -- § 22 Abs. 1 Satz 3: Neue Regelungen für die Versendungsanmeldung -- § 22 Abs. 2: Neue Regelungen für die Übergebung von steuerbegünstigtem Mineralöl -- § 22 Abs. 5 Satz 3: Streichung von 'zur Aufarbeitung' -- § 22 Abs. 6: Streichung von 'steuerbares' -- § 22 Abs. 7: Absatz 7 wird gestrichen -- § 23 Abs. 1 Nr. 2: Ersetzung von 'Interzonenverkehr' durch 'innerdeutscher Handel' -- § 23 Abs. 2 Satz 3: Ersetzung von 'zollamtlich' durch 'amtlich' und Ergänzung -- § 23 Abs. 3: Neue Regelungen für die Steuerschuld -- § 23 Abs. 4: Neue Regelungen für die bedingte Steuerschuld -- § 23 Abs. 5: Neue Regelungen für die Übertragung der Steuerschuld -- § 23 Abs. 6: Ersetzung von 'ordnungsgemäß versandt' durch 'abgegeben' -- § 23 Abs. 7: Neue Regelungen für die Fälligkeit der Steuerschuld -- § 23 Abs. 8: Einfügung eines neuen Absatzes 8 -- § 25 Abs. 1 Satz 2: Einfügung von '7 und' -- § 25 Abs. 1 Satz 4: Ersetzung von 'Aufsichtsbeamten' durch 'mit der Steueraufsicht betrauten Amtsträgern' -- § 26 Abs. 1: Ersetzung von 'Oberbeamten des Aufsichtsdienstes' und '5 kg' -- § 26 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes 3 -- § 28 Abs. 2: Neue Regelungen für das Steuerlager -- § 29 Abs. 1 Satz 4: Ersetzung von 'Firmen' durch 'Unternehmen' -- § 30 Abs. 1: Einfügung von 'Die Lagerstätten für Mineralöle bedürfen der Zulassung durch die Dienststelle des Hauptzollamts, welche die Steueraufsicht ausübt.' -- § 30 Abs. 2 Satz 1: Streichung von 'oder beglaubigt' -- § 30 Abs. 4: Einfügung eines neuen Absatzes 4 -- § 31 Abs. 1: Ersetzung von 'Oberbeamten des Aufsichtsdienstes' -- § 31 Abs. 2: Ersetzung von 'Oberbeamten des Aufsichtsdienstes' und Neufassung des letzten Satzes -- § 31 Abs. 4: Neue Regelungen für die Bestandsaufnahme -- § 31 Abs. 5: Streichung von 'steuerbaren' und Ersetzung von 'Oberbeamten des Aufsichtsdienstes' -- § 31 Abs. 5: Einfügung eines neuen Satzes -- § 31 Abs. 6: Ersetzung von 'Aufsichtsbeamten' -- § 31 Abs. 7: Ersetzung von 'Oberbeamten des Aufsichtsdienstes' -- § 31 Abs. 8: Neue Regelungen für die Änderung der Lagerstätten -- § 26 Abs. 8: Neue Vorschriften für den Verzicht auf die Anmeldung von Lagerstätten und Lagerbehältern -- § 26 Abs. 9: Ersetzung von „sofort“ durch „unverzüglich“ und Ergänzung von § 29 Abs. 1 -- § 26 Abs. 11: Letzter Satz gestrichen -- § 32 Abs. 2 Nr. 1: Ersetzung von „sind“ durch „erscheinen“ -- § 32 Abs. 5: Neuer Absatz 5 mit Vorschriften für gefährdete Steuerbelange -- § 33 Abs. 2: Ersetzung von „des Oberbeamten des Aufsichtsdienstes“ durch „der Dienststelle des Hauptzollamts, welche die Steueraufsicht ausübt“ -- § 33 Abs. 2 Satz 3: Neue Fassung für Versendung von Additives -- § 35 Abs. 1: Streichung von „zur weiteren Bearbeitung“ -- § 36 Abs. 1 Nr. 2: Ersetzung von „Interzonenverkehr“ durch „innerdeutscher Handel“ -- § 36 Abs. 1 letzter Satz: Neue Fassung für unbedingte Steuerschuld -- § 36 Abs. 2: Neuer Satz für ermäßigtes Mineralöl -- § 36 Abs. 3 Satz 2: Neue Fassung für bestehende bedingte Anteilsteuerschulden -- § 36 Abs. 4 zweiter Satz: Streichung des zweiten Satzes -- § 36 Abs. 5 Satz 1: Streichung von „ordnungsgemäß“ -- § 36 Abs. 5 Satz 2: Neue Fassung für unbedingte Steuerschuld -- § 36 Abs. 6 Nr. 3: Streichung von „soweit sie nicht bei der Abfertigung zur Zollgutverwendung nach Absatz 8 Nr. 4 unbedingt wird,“ -- § 36 Abs. 6 Nr. 4: Ersetzung von „zollamtlich“ durch „amtlich“ und Punkt durch Komma -- § 36 Abs. 6 Nr. 5: Neue Nummer 5 für Vernichtung von Mineralöl -- § 36 Abs. 7: Neue Fassung für Gemisch von Mineralölen -- § 36 Abs. 8 Nr. 4: Streichung von „oder zu einer Zollgutverwendung abgefertigt“ -- § 36 Abs. 8 Satz 2: Ersetzung von „des Oberbeamten des Aufsichtsdienstes“ durch „der Dienststelle des Hauptzollamts, welche die Steueraufsicht ausübt,“ und Ergänzung von „oder Mischen“ -- § 36 Abs. 9: Ergänzung von „Absatz 7“ und Streichung von „des Absatzes 7 und“ -- § 36 Abs. 10 Nr. 1: Ersetzung von „sofort“ durch „unverzüglich“ -- § 36 Abs. 11: Neue Sätze für gefährdete Steuer -- § 36 Abs. 12 Satz 2: Streichung des zweiten Satzes -- § 37 Abs. 1: Ersetzung von „den Oberbeamten des Aufsichtsdienstes“ und Ergänzung von „Das Hauptzollamt kann an Stelle der Nachweissung andere Anschreibungen zulassen, wenn dadurch die Steuerbelange nicht beeinträchtigt werden.“ -- § 37 Abs. 2: Ergänzung von „oder der an ihrer Stelle zugelassenen Anschreibungen“ -- § 37 Abs. 3: Neue Fassung für Rücknahme von versteuertem Mineralöl -- § 38 Abs. 3 Nr. 1 und 2: Ersetzung von „in Deutschland“ durch „im Geltungsbereich des Gesetzes“ -- § 38 Abs. 5: Ersetzung von „ständiger Vertreter“ durch „Stellvertreter“ -- § 38 Abs. 7: Neuer Absatz 7 für ständige Vertretung der DDR -- § 38 Abs. 8: Bisheriger Absatz 7 wird Absatz 8 -- § 39 Abs. 2: Neuer Satz für Anteil versteuerten Mineralöls in Additives -- § 39 Abs. 4: Ersetzung von „des Oberbeamten des Aufsichtsdienstes“ und Ergänzung von „unverzüglich“ -- § 39 Abs. 7: Neuer Satz für Vereinfachungen -- § 39 Abs. 8: Ergänzung von „geschuldete“ vor „Mineralölsteuer“ -- § 40 Abs. 1: Ersetzung von „Firmen“ durch „Unternehmen“ -- § 41 Abs. 1: Ersetzung von „Aufsichtsbeamten“ durch „mit der Steueraufsicht betrauten Amtsträger“ -- § 41 Abs. 2: Ersetzung von „den Oberbeamten des Aufsichtsdienstes“ -- § 41 Abs. 3: Streichung von „oder beglaubigt“ -- § 41 Abs. 5: Neuer Absatz 5 für Additives -- § 42 Abs. 1: Ersetzung von „den Oberbeamten des Aufsichtsdienstes“ -- § 42 Abs. 2: Ersetzung von „den Oberbeamten des Aufsichtsdienstes“ und neue Fassung für Betriebsbuch -- § 42 Abs. 4: Neue Fassung für Bestandsaufnahme -- § 42 Abs. 5: Neue Fassung für Bestandsfeststellung -- § 42 Abs. 6: Ersetzung von „Die Aufsichtsbeamten“ und Streichung von „steuerbaren“ -- § 42 Abs. 7: Ersetzung von „dem Oberbeamten des Aufsichtsdienstes“ -- § 42 Abs. 8: Neue Fassung für Veränderungen im Herstellungsbetrieb -- § 42 Abs. 9 und 10: Ersetzung von „sofort“ durch „unverzüglich“ -- § 43 Abs. 1: Ersetzung von „sich bei“ durch „dies unverzüglich“ und „Firmen“ durch „Unternehmen“ -- § 43 Abs. 2: Ersetzung von „sofort“ durch „unverzüglich“ -- § 43 Abs. 3: Ersetzung von „Die Aufsichtsbeamten“ durch „Die mit der Steueraufsicht betrauten Amtsträger“ -- § 44 Abs. 1: Ersetzung von „sich“ durch „dies“ -- § 44 Abs. 3: Ersetzung von „den Oberbeamten des Aufsichtsdienstes“ -- § 44 Abs. 4: Ersetzung von „Die Aufsichtsbeamten“ -- § 44 Abs. 6: Streichung von „steuerbares“ -- § 45 Abs. 1: Neue Fassung für Verwendung von Additives -- § 45 Abs. 2: Ergänzung von „und bei der Abfertigung zum Zollverkehr“ und Ersetzung von „-steuerlager“ durch „Steuerlager oder Erlaubnisscheinnehmer“ +- § 9 Abs. 4 Nr. 1, Abs. 6, § 27 Abs. 2 Satz 3, § 36 Abs. 10 Satz 1, § 23 Abs. 8, § 24 Abs. 2 Satz 2, § 46 Abs. 2: Änderung der Anmeldepflicht für Mineralöl zur Steuerfestsetzung +- § 9 Abs. 4 Nr. 1, Abs. 5, 6, § 36 Abs. 10 Satz 1, Abs. 11, § 46 Abs. 3 Satz 1: Änderung der Anmeldepflicht für Additive und andere mineralölhaltige Waren zur Steuerfestsetzung +- § 21 Abs. 7 Satz 1, 2, § 31 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 2, § 42 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 2: Neufassung der Vorschriften zur Aufrechnung von Anschreibungen und Anmeldung des Bestands an Mineralölen +- § 14 Abs. 1, 4, Abs. 5 Satz 3: Einführung von Absatz 5 Satz 3 in § 14 Abs. 1, 4 +- § 48 Abs. 1 Satz 1, 2, 4, Abs. 3: Einführung neuer Vorschriften zur Pflichten bei der Kontrolle von Fahrzeugen und Antriebsanlagen +- § 14 Abs. 6 Satz 2: Einführung der Vorschrift zur Pflicht, gekennzeichnetes Gasöl während des Transports auf Schiffen zu stellen +- § 5 Abs. 3 Nr. 1: Neue Definition für das Gewinnen von Mineralöl in verschiedenen Vorrichtungen +- § 9 Abs. 2 Satz 1: Ersetzen von Zahlen und Daten in der Steueranmeldung +- § 9 Abs. 6: Neuer Absatz zur Steueranmeldung und Entrichtung der Steuer +- § 10 Abs. 6 Satz 1: Neue Vorschrift für die Anmeldung und Gestellung von Mineralöl +- § 10 Abs. 6 Satz 2: Einfügen von 'oder zur Freigutveredelung' +- § 11 Abs. 1: Einfügen von 'oder zur Freigutveredelung' +- § 14 Abs. 5 und 6: Neue Absätze zur Überweisung und Kennzeichnung von Gasöl +- § 16 Abs. 1: Einfügen einer neuen Definition für Probeläufe +- § 21 Abs. 4 Satz 2: Neue Vorschrift für Anschreibungen auf Verlangen des Hauptzollamts +- § 21 Abs. 4 Satz 3: Ersetzen von 'Es' durch 'Das Hauptzollamt' +- § 22 Abs. 1 Satz 3: Neue Vorschriften für Versendungsanmeldungen +- § 22 Abs. 3: Einfügen von 'und Additives, deren Mineralölanteil nicht versteuert ist' +- § 25 Abs. 1: Neuer Absatz zur steuerbegünstigten Verwendung und Verteilung von Mineralöl +- § 25 Abs. 2 Satz 4: Neue Vorschrift für Anschreibungen auf Verlangen des Hauptzollamts +- § 26 Abs. 1 Satz 1: Ersetzen von 'darf' durch 'und mineralölhaltige Waren, deren Mineralölanteil nicht versteuert ist, dürfen' +- § 26 Abs. 2: Neue Vorschrift für die Steuerschuld bei Vernichtung von Mineralöl und Additives +- § 27: Neuer Absatz zur Verwendung und Mischung von Gasöl +- § 28 Abs. 3: Neue Vorschrift für Steuerlager für leichtes Heizöl +- § 29 Abs. 1 Satz 5: Neue Vorschriften für zusätzliche Angaben bei Anträgen +- § 29 Abs. 2: Neue Vorschrift für die Wirksamkeit der Bewilligung +- § 31 Abs. 2 Satz 2: Neue Vorschrift für Anschreibungen auf Verlangen des Hauptzollamts +- § 31 Abs. 2 Satz 3: Ersetzen von 'Es' durch 'Das Hauptzollamt' +- § 31 Abs. 7: Neue Vorschrift für die Anmeldung von Betriebsvorgängen +- § 35 Abs. 1 und 2: Einfügen von 'oder zur Freigutveredelung' +- § 36 Abs. 6 Nr. 3: Einfügen von 'oder zur Freigutveredelung' +- § 36 Abs. 11: Streichung des Absatzes +- § 36 Abs. 12: Neue Vorschrift für die Anteilsteuerschuld für Additives +- § 38 Abs. 5: Neue Vorschriften für die Steuererstattung für Fahrbenzin +- § 38 Abs. 6: Neue Vorschrift für die Steuererstattung bei gefälschten Rechnungen +- § 39 Abs. 5 und 7: Einfügen von 'oder zur Freigutveredelung' +- § 42 Abs. 2 Satz 2: Neue Vorschrift für Anschreibungen auf Verlangen des Hauptzollamts +- § 42 Abs. 2 Satz 3: Ersetzen von 'Es' durch 'Das Hauptzollamt' +- § 42 Abs. 7: Neue Vorschrift für die Anmeldung von Betriebsvorgängen +- § 45: Neuer Absatz zur Anmeldung und Anzeige von Mineralölvertrieb und -lagerung +- § 48: Neuer Absatz zur Anhaltung von Fahrzeugen und Anlagen auf Verlangen der Steueraufsicht +- § 49 Abs. 1 Nr. 1: Neue Vorschrift für die Anmeldung von Mineralölvertrieb und -lagerung +- § 49 Abs. 1 Nr. 2: Einfügen von 'oder § 45 Abs. 2' +- § 49 Abs. 1 Nr. 4 bis 8: Neue Vorschriften für Anmeldungen, Anschreibungen und Vorgänge ## Wortlaut diff --git a/bierstv_2010/HISTORY.md b/bierstv_2010/HISTORY.md index 3ae5b869e6..72881f4cbb 100644 --- a/bierstv_2010/HISTORY.md +++ b/bierstv_2010/HISTORY.md @@ -27,3 +27,4 @@ - **1968-08-23** · BGBl. 1968 I S. 974 — Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes - **1969-01-11** · BGBl. 1969 I S. 13 — Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes - **1974-12-18** · BGBl. 1974 I S. 3521 — Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes +- **1976-07-27** · BGBl. 1976 I S. 1862 — Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes diff --git a/bierstv_2010/STELLEN.md b/bierstv_2010/STELLEN.md index f76f12eb91..3cf15010ef 100644 --- a/bierstv_2010/STELLEN.md +++ b/bierstv_2010/STELLEN.md @@ -1,131 +1,46 @@ # Stellen dieser Station -- § 33 Abs. 3: Einfügen des Wortes 'unbedingt' und Ersetzen von Satz 2 durch mehrere Sätze. -- § 46 Abs. 1: Einfügen von 'und 5' nach 'Abs. 4'. -- § 46 Abs. 2 Satz 1: Neue Fassung für den Satz 1. -- § 46 Abs. 3: Einfügen eines neuen Absatzes 3. -- § 47: Einfügen eines neuen § 47 über Ordnungswidrigkeiten. -- § 48 und 49: Umbenennung der bisherigen §§ 47 und 48 in §§ 48 und 49. -- § 1 Abs. 1: Neuer Absatz 1 definiert schwefelhaltige Kopfprodukte der rohen Leichtöle. -- § 1 Abs. 2 bis 4: Bisherige Absätze 1 bis 3 werden zu Absätzen 2 bis 4, Absatz 4 wird gestrichen und neu gefasst. -- § 2: Neue Definition von leichtöl, mittelschweren und schweren Ölen. -- § 4: Ersetzt spezifische Wörter und Angaben. -- § 5 Abs. 2 Satz 1: Ändert den letzten Halbsatz. -- § 5 Abs. 3 Nr. 5: Ersetzt 'zur weiteren Bearbeitung' durch 'oder an ein Steuerlager'. -- § 6 Nr. 3: Neue Fassung für Nummer 3. -- § 6 Nr. 5: Ersetzt Punkt durch Semikolon und fügt neuen Satz hinzu. -- § 6 Nr. 6: Neue Nummer 6 hinzugefügt. -- § 9 Abs. 1: Ersetzt Sätze 1 bis 3 und streicht Wörter im letzten Satz. -- § 9 Abs. 2: Neue Fassung für Absatz 2. -- § 9 Abs. 3: Ersetzt 'Interzonenverkehr' durch 'innerdeutscher Handel'. -- § 9 Abs. 4: Absatz 4 wird gestrichen. -- § 9 Abs. 5: Ersetzt '1 bis 5' durch '1 bis 4'. -- § 10 Abs. 1: Fügt neuen Satz hinzu. -- § 10 Abs. 7: Neuer Absatz 7 hinzugefügt. -- § 11 Abs. 2: Neue Fassung für Absatz 2. -- § 12: Neue Fassung für § 12. -- § 13 Abs. 1: Streicht Wörter und ändert Satz 4. -- § 13 Abs. 2: Neuer Absatz 2 hinzugefügt. -- § 14 Abs. 1: Ersetzt Wörter und streicht 'zur weiteren Bearbeitung'. -- § 14 Abs. 2: Fügt 'unverzüglich' in Sätze 4 und 5 ein. -- § 15 Abs. 1: Streicht 'innerhalb der Gestellungsfrist' und ändert Satz 4. -- § 15 Abs. 2: Neue Fassung für Absatz 2. -- § 16 Abs. 3: Ersetzt 'zollamtlich' durch 'amtlich'. -- § 18 Abs. 2: Ersetzt Punkt durch Semikolon und fügt Text hinzu. -- § 18 Abs. 3: Ersetzt 'Oberbeamten des Aufsichtsdienstes' durch 'Dienststelle des Hauptzollamts'. -- § 19 Abs. 2 Satz 2: Fügt 'unverzüglich' ein. -- § 20: Neue Fassung für § 20. -- § 21 Abs. 2: Ersetzung von 'Oberbeamte des Aufsichtsdienstes' durch 'Dienststelle des Hauptzollamts, welche die Steueraufsicht ausübt' -- § 21 Abs. 3, 4: Ersetzung von 'Oberbeamte des Aufsichtsdienstes' durch 'Dienststelle des Hauptzollamts, welche die Steueraufsicht ausübt' -- § 21 Abs. 5 bis 7: Neue Regelungen für das Verwendungsbuch und die Anmeldung von Mineralölmengen -- § 21 Abs. 8: Ersetzung von 'Oberbeamte des Aufsichtsdienstes' durch 'Dienststelle des Hauptzollamts, welche die Steueraufsicht ausübt' -- § 21 Abs. 9: Ersetzung von 'Aufsichtsbeamten' durch 'mit der Steueraufsicht betrauten Amtsträger' -- § 21 Abs. 11, 12: Absätze 11 und 12 werden gestrichen -- § 22 Abs. 1 Satz 3: Neue Regelungen für die Versendungsanmeldung -- § 22 Abs. 2: Neue Regelungen für die Übergebung von steuerbegünstigtem Mineralöl -- § 22 Abs. 5 Satz 3: Streichung von 'zur Aufarbeitung' -- § 22 Abs. 6: Streichung von 'steuerbares' -- § 22 Abs. 7: Absatz 7 wird gestrichen -- § 23 Abs. 1 Nr. 2: Ersetzung von 'Interzonenverkehr' durch 'innerdeutscher Handel' -- § 23 Abs. 2 Satz 3: Ersetzung von 'zollamtlich' durch 'amtlich' und Ergänzung -- § 23 Abs. 3: Neue Regelungen für die Steuerschuld -- § 23 Abs. 4: Neue Regelungen für die bedingte Steuerschuld -- § 23 Abs. 5: Neue Regelungen für die Übertragung der Steuerschuld -- § 23 Abs. 6: Ersetzung von 'ordnungsgemäß versandt' durch 'abgegeben' -- § 23 Abs. 7: Neue Regelungen für die Fälligkeit der Steuerschuld -- § 23 Abs. 8: Einfügung eines neuen Absatzes 8 -- § 25 Abs. 1 Satz 2: Einfügung von '7 und' -- § 25 Abs. 1 Satz 4: Ersetzung von 'Aufsichtsbeamten' durch 'mit der Steueraufsicht betrauten Amtsträgern' -- § 26 Abs. 1: Ersetzung von 'Oberbeamten des Aufsichtsdienstes' und '5 kg' -- § 26 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes 3 -- § 28 Abs. 2: Neue Regelungen für das Steuerlager -- § 29 Abs. 1 Satz 4: Ersetzung von 'Firmen' durch 'Unternehmen' -- § 30 Abs. 1: Einfügung von 'Die Lagerstätten für Mineralöle bedürfen der Zulassung durch die Dienststelle des Hauptzollamts, welche die Steueraufsicht ausübt.' -- § 30 Abs. 2 Satz 1: Streichung von 'oder beglaubigt' -- § 30 Abs. 4: Einfügung eines neuen Absatzes 4 -- § 31 Abs. 1: Ersetzung von 'Oberbeamten des Aufsichtsdienstes' -- § 31 Abs. 2: Ersetzung von 'Oberbeamten des Aufsichtsdienstes' und Neufassung des letzten Satzes -- § 31 Abs. 4: Neue Regelungen für die Bestandsaufnahme -- § 31 Abs. 5: Streichung von 'steuerbaren' und Ersetzung von 'Oberbeamten des Aufsichtsdienstes' -- § 31 Abs. 5: Einfügung eines neuen Satzes -- § 31 Abs. 6: Ersetzung von 'Aufsichtsbeamten' -- § 31 Abs. 7: Ersetzung von 'Oberbeamten des Aufsichtsdienstes' -- § 31 Abs. 8: Neue Regelungen für die Änderung der Lagerstätten -- § 26 Abs. 8: Neue Vorschriften für den Verzicht auf die Anmeldung von Lagerstätten und Lagerbehältern -- § 26 Abs. 9: Ersetzung von „sofort“ durch „unverzüglich“ und Ergänzung von § 29 Abs. 1 -- § 26 Abs. 11: Letzter Satz gestrichen -- § 32 Abs. 2 Nr. 1: Ersetzung von „sind“ durch „erscheinen“ -- § 32 Abs. 5: Neuer Absatz 5 mit Vorschriften für gefährdete Steuerbelange -- § 33 Abs. 2: Ersetzung von „des Oberbeamten des Aufsichtsdienstes“ durch „der Dienststelle des Hauptzollamts, welche die Steueraufsicht ausübt“ -- § 33 Abs. 2 Satz 3: Neue Fassung für Versendung von Additives -- § 35 Abs. 1: Streichung von „zur weiteren Bearbeitung“ -- § 36 Abs. 1 Nr. 2: Ersetzung von „Interzonenverkehr“ durch „innerdeutscher Handel“ -- § 36 Abs. 1 letzter Satz: Neue Fassung für unbedingte Steuerschuld -- § 36 Abs. 2: Neuer Satz für ermäßigtes Mineralöl -- § 36 Abs. 3 Satz 2: Neue Fassung für bestehende bedingte Anteilsteuerschulden -- § 36 Abs. 4 zweiter Satz: Streichung des zweiten Satzes -- § 36 Abs. 5 Satz 1: Streichung von „ordnungsgemäß“ -- § 36 Abs. 5 Satz 2: Neue Fassung für unbedingte Steuerschuld -- § 36 Abs. 6 Nr. 3: Streichung von „soweit sie nicht bei der Abfertigung zur Zollgutverwendung nach Absatz 8 Nr. 4 unbedingt wird,“ -- § 36 Abs. 6 Nr. 4: Ersetzung von „zollamtlich“ durch „amtlich“ und Punkt durch Komma -- § 36 Abs. 6 Nr. 5: Neue Nummer 5 für Vernichtung von Mineralöl -- § 36 Abs. 7: Neue Fassung für Gemisch von Mineralölen -- § 36 Abs. 8 Nr. 4: Streichung von „oder zu einer Zollgutverwendung abgefertigt“ -- § 36 Abs. 8 Satz 2: Ersetzung von „des Oberbeamten des Aufsichtsdienstes“ durch „der Dienststelle des Hauptzollamts, welche die Steueraufsicht ausübt,“ und Ergänzung von „oder Mischen“ -- § 36 Abs. 9: Ergänzung von „Absatz 7“ und Streichung von „des Absatzes 7 und“ -- § 36 Abs. 10 Nr. 1: Ersetzung von „sofort“ durch „unverzüglich“ -- § 36 Abs. 11: Neue Sätze für gefährdete Steuer -- § 36 Abs. 12 Satz 2: Streichung des zweiten Satzes -- § 37 Abs. 1: Ersetzung von „den Oberbeamten des Aufsichtsdienstes“ und Ergänzung von „Das Hauptzollamt kann an Stelle der Nachweissung andere Anschreibungen zulassen, wenn dadurch die Steuerbelange nicht beeinträchtigt werden.“ -- § 37 Abs. 2: Ergänzung von „oder der an ihrer Stelle zugelassenen Anschreibungen“ -- § 37 Abs. 3: Neue Fassung für Rücknahme von versteuertem Mineralöl -- § 38 Abs. 3 Nr. 1 und 2: Ersetzung von „in Deutschland“ durch „im Geltungsbereich des Gesetzes“ -- § 38 Abs. 5: Ersetzung von „ständiger Vertreter“ durch „Stellvertreter“ -- § 38 Abs. 7: Neuer Absatz 7 für ständige Vertretung der DDR -- § 38 Abs. 8: Bisheriger Absatz 7 wird Absatz 8 -- § 39 Abs. 2: Neuer Satz für Anteil versteuerten Mineralöls in Additives -- § 39 Abs. 4: Ersetzung von „des Oberbeamten des Aufsichtsdienstes“ und Ergänzung von „unverzüglich“ -- § 39 Abs. 7: Neuer Satz für Vereinfachungen -- § 39 Abs. 8: Ergänzung von „geschuldete“ vor „Mineralölsteuer“ -- § 40 Abs. 1: Ersetzung von „Firmen“ durch „Unternehmen“ -- § 41 Abs. 1: Ersetzung von „Aufsichtsbeamten“ durch „mit der Steueraufsicht betrauten Amtsträger“ -- § 41 Abs. 2: Ersetzung von „den Oberbeamten des Aufsichtsdienstes“ -- § 41 Abs. 3: Streichung von „oder beglaubigt“ -- § 41 Abs. 5: Neuer Absatz 5 für Additives -- § 42 Abs. 1: Ersetzung von „den Oberbeamten des Aufsichtsdienstes“ -- § 42 Abs. 2: Ersetzung von „den Oberbeamten des Aufsichtsdienstes“ und neue Fassung für Betriebsbuch -- § 42 Abs. 4: Neue Fassung für Bestandsaufnahme -- § 42 Abs. 5: Neue Fassung für Bestandsfeststellung -- § 42 Abs. 6: Ersetzung von „Die Aufsichtsbeamten“ und Streichung von „steuerbaren“ -- § 42 Abs. 7: Ersetzung von „dem Oberbeamten des Aufsichtsdienstes“ -- § 42 Abs. 8: Neue Fassung für Veränderungen im Herstellungsbetrieb -- § 42 Abs. 9 und 10: Ersetzung von „sofort“ durch „unverzüglich“ -- § 43 Abs. 1: Ersetzung von „sich bei“ durch „dies unverzüglich“ und „Firmen“ durch „Unternehmen“ -- § 43 Abs. 2: Ersetzung von „sofort“ durch „unverzüglich“ -- § 43 Abs. 3: Ersetzung von „Die Aufsichtsbeamten“ durch „Die mit der Steueraufsicht betrauten Amtsträger“ -- § 44 Abs. 1: Ersetzung von „sich“ durch „dies“ -- § 44 Abs. 3: Ersetzung von „den Oberbeamten des Aufsichtsdienstes“ -- § 44 Abs. 4: Ersetzung von „Die Aufsichtsbeamten“ -- § 44 Abs. 6: Streichung von „steuerbares“ -- § 45 Abs. 1: Neue Fassung für Verwendung von Additives -- § 45 Abs. 2: Ergänzung von „und bei der Abfertigung zum Zollverkehr“ und Ersetzung von „-steuerlager“ durch „Steuerlager oder Erlaubnisscheinnehmer“ +- § 9 Abs. 4 Nr. 1, Abs. 6, § 27 Abs. 2 Satz 3, § 36 Abs. 10 Satz 1, § 23 Abs. 8, § 24 Abs. 2 Satz 2, § 46 Abs. 2: Änderung der Anmeldepflicht für Mineralöl zur Steuerfestsetzung +- § 9 Abs. 4 Nr. 1, Abs. 5, 6, § 36 Abs. 10 Satz 1, Abs. 11, § 46 Abs. 3 Satz 1: Änderung der Anmeldepflicht für Additive und andere mineralölhaltige Waren zur Steuerfestsetzung +- § 21 Abs. 7 Satz 1, 2, § 31 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 2, § 42 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 2: Neufassung der Vorschriften zur Aufrechnung von Anschreibungen und Anmeldung des Bestands an Mineralölen +- § 14 Abs. 1, 4, Abs. 5 Satz 3: Einführung von Absatz 5 Satz 3 in § 14 Abs. 1, 4 +- § 48 Abs. 1 Satz 1, 2, 4, Abs. 3: Einführung neuer Vorschriften zur Pflichten bei der Kontrolle von Fahrzeugen und Antriebsanlagen +- § 14 Abs. 6 Satz 2: Einführung der Vorschrift zur Pflicht, gekennzeichnetes Gasöl während des Transports auf Schiffen zu stellen +- § 5 Abs. 3 Nr. 1: Neue Definition für das Gewinnen von Mineralöl in verschiedenen Vorrichtungen +- § 9 Abs. 2 Satz 1: Ersetzen von Zahlen und Daten in der Steueranmeldung +- § 9 Abs. 6: Neuer Absatz zur Steueranmeldung und Entrichtung der Steuer +- § 10 Abs. 6 Satz 1: Neue Vorschrift für die Anmeldung und Gestellung von Mineralöl +- § 10 Abs. 6 Satz 2: Einfügen von 'oder zur Freigutveredelung' +- § 11 Abs. 1: Einfügen von 'oder zur Freigutveredelung' +- § 14 Abs. 5 und 6: Neue Absätze zur Überweisung und Kennzeichnung von Gasöl +- § 16 Abs. 1: Einfügen einer neuen Definition für Probeläufe +- § 21 Abs. 4 Satz 2: Neue Vorschrift für Anschreibungen auf Verlangen des Hauptzollamts +- § 21 Abs. 4 Satz 3: Ersetzen von 'Es' durch 'Das Hauptzollamt' +- § 22 Abs. 1 Satz 3: Neue Vorschriften für Versendungsanmeldungen +- § 22 Abs. 3: Einfügen von 'und Additives, deren Mineralölanteil nicht versteuert ist' +- § 25 Abs. 1: Neuer Absatz zur steuerbegünstigten Verwendung und Verteilung von Mineralöl +- § 25 Abs. 2 Satz 4: Neue Vorschrift für Anschreibungen auf Verlangen des Hauptzollamts +- § 26 Abs. 1 Satz 1: Ersetzen von 'darf' durch 'und mineralölhaltige Waren, deren Mineralölanteil nicht versteuert ist, dürfen' +- § 26 Abs. 2: Neue Vorschrift für die Steuerschuld bei Vernichtung von Mineralöl und Additives +- § 27: Neuer Absatz zur Verwendung und Mischung von Gasöl +- § 28 Abs. 3: Neue Vorschrift für Steuerlager für leichtes Heizöl +- § 29 Abs. 1 Satz 5: Neue Vorschriften für zusätzliche Angaben bei Anträgen +- § 29 Abs. 2: Neue Vorschrift für die Wirksamkeit der Bewilligung +- § 31 Abs. 2 Satz 2: Neue Vorschrift für Anschreibungen auf Verlangen des Hauptzollamts +- § 31 Abs. 2 Satz 3: Ersetzen von 'Es' durch 'Das Hauptzollamt' +- § 31 Abs. 7: Neue Vorschrift für die Anmeldung von Betriebsvorgängen +- § 35 Abs. 1 und 2: Einfügen von 'oder zur Freigutveredelung' +- § 36 Abs. 6 Nr. 3: Einfügen von 'oder zur Freigutveredelung' +- § 36 Abs. 11: Streichung des Absatzes +- § 36 Abs. 12: Neue Vorschrift für die Anteilsteuerschuld für Additives +- § 38 Abs. 5: Neue Vorschriften für die Steuererstattung für Fahrbenzin +- § 38 Abs. 6: Neue Vorschrift für die Steuererstattung bei gefälschten Rechnungen +- § 39 Abs. 5 und 7: Einfügen von 'oder zur Freigutveredelung' +- § 42 Abs. 2 Satz 2: Neue Vorschrift für Anschreibungen auf Verlangen des Hauptzollamts +- § 42 Abs. 2 Satz 3: Ersetzen von 'Es' durch 'Das Hauptzollamt' +- § 42 Abs. 7: Neue Vorschrift für die Anmeldung von Betriebsvorgängen +- § 45: Neuer Absatz zur Anmeldung und Anzeige von Mineralölvertrieb und -lagerung +- § 48: Neuer Absatz zur Anhaltung von Fahrzeugen und Anlagen auf Verlangen der Steueraufsicht +- § 49 Abs. 1 Nr. 1: Neue Vorschrift für die Anmeldung von Mineralölvertrieb und -lagerung +- § 49 Abs. 1 Nr. 2: Einfügen von 'oder § 45 Abs. 2' +- § 49 Abs. 1 Nr. 4 bis 8: Neue Vorschriften für Anmeldungen, Anschreibungen und Vorgänge diff --git a/bierstv_2010/§10.md b/bierstv_2010/§10.md index 86929bdc14..b92f8aacdc 100644 --- a/bierstv_2010/§10.md +++ b/bierstv_2010/§10.md @@ -1,9 +1,9 @@ # § 10 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1974-12-18 — Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 3521 +> Station: 1976-07-27 — Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes +> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1862 -§ 10 Abs. 1: Fügt neuen Satz hinzu. +§ 10 Abs. 6 Satz 1: Neue Vorschrift für die Anmeldung und Gestellung von Mineralöl -§ 10 Abs. 7: Neuer Absatz 7 hinzugefügt. +§ 10 Abs. 6 Satz 2: Einfügen von 'oder zur Freigutveredelung' diff --git a/bierstv_2010/§11.md b/bierstv_2010/§11.md index 03d6aed58f..7d67dfbd4b 100644 --- a/bierstv_2010/§11.md +++ b/bierstv_2010/§11.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 11 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1974-12-18 — Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 3521 +> Station: 1976-07-27 — Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes +> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1862 -§ 11 Abs. 2: Neue Fassung für Absatz 2. +§ 11 Abs. 1: Einfügen von 'oder zur Freigutveredelung' diff --git a/bierstv_2010/§14.md b/bierstv_2010/§14.md index 9ff42c9300..1e8ccb02a6 100644 --- a/bierstv_2010/§14.md +++ b/bierstv_2010/§14.md @@ -1,9 +1,11 @@ # § 14 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1974-12-18 — Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 3521 +> Station: 1976-07-27 — Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes +> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1862 -§ 14 Abs. 1: Ersetzt Wörter und streicht 'zur weiteren Bearbeitung'. +§ 14 Abs. 1, 4, Abs. 5 Satz 3: Einführung von Absatz 5 Satz 3 in § 14 Abs. 1, 4 -§ 14 Abs. 2: Fügt 'unverzüglich' in Sätze 4 und 5 ein. +§ 14 Abs. 6 Satz 2: Einführung der Vorschrift zur Pflicht, gekennzeichnetes Gasöl während des Transports auf Schiffen zu stellen + +§ 14 Abs. 5 und 6: Neue Absätze zur Überweisung und Kennzeichnung von Gasöl diff --git a/bierstv_2010/§16.md b/bierstv_2010/§16.md index 7592032845..b534a44ca9 100644 --- a/bierstv_2010/§16.md +++ b/bierstv_2010/§16.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 16 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1974-12-18 — Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 3521 +> Station: 1976-07-27 — Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes +> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1862 -§ 16 Abs. 3: Ersetzt 'zollamtlich' durch 'amtlich'. +§ 16 Abs. 1: Einfügen einer neuen Definition für Probeläufe diff --git a/bierstv_2010/§21.md b/bierstv_2010/§21.md index 751618ba18..26079829dd 100644 --- a/bierstv_2010/§21.md +++ b/bierstv_2010/§21.md @@ -1,17 +1,11 @@ # § 21 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1974-12-18 — Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 3521 +> Station: 1976-07-27 — Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes +> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1862 -§ 21 Abs. 2: Ersetzung von 'Oberbeamte des Aufsichtsdienstes' durch 'Dienststelle des Hauptzollamts, welche die Steueraufsicht ausübt' +§ 21 Abs. 7 Satz 1, 2, § 31 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 2, § 42 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 2: Neufassung der Vorschriften zur Aufrechnung von Anschreibungen und Anmeldung des Bestands an Mineralölen -§ 21 Abs. 3, 4: Ersetzung von 'Oberbeamte des Aufsichtsdienstes' durch 'Dienststelle des Hauptzollamts, welche die Steueraufsicht ausübt' +§ 21 Abs. 4 Satz 2: Neue Vorschrift für Anschreibungen auf Verlangen des Hauptzollamts -§ 21 Abs. 5 bis 7: Neue Regelungen für das Verwendungsbuch und die Anmeldung von Mineralölmengen - -§ 21 Abs. 8: Ersetzung von 'Oberbeamte des Aufsichtsdienstes' durch 'Dienststelle des Hauptzollamts, welche die Steueraufsicht ausübt' - -§ 21 Abs. 9: Ersetzung von 'Aufsichtsbeamten' durch 'mit der Steueraufsicht betrauten Amtsträger' - -§ 21 Abs. 11, 12: Absätze 11 und 12 werden gestrichen +§ 21 Abs. 4 Satz 3: Ersetzen von 'Es' durch 'Das Hauptzollamt' diff --git a/bierstv_2010/§22.md b/bierstv_2010/§22.md index 5351f7b22e..f40f3776a4 100644 --- a/bierstv_2010/§22.md +++ b/bierstv_2010/§22.md @@ -1,15 +1,9 @@ # § 22 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1974-12-18 — Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 3521 +> Station: 1976-07-27 — Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes +> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1862 -§ 22 Abs. 1 Satz 3: Neue Regelungen für die Versendungsanmeldung +§ 22 Abs. 1 Satz 3: Neue Vorschriften für Versendungsanmeldungen -§ 22 Abs. 2: Neue Regelungen für die Übergebung von steuerbegünstigtem Mineralöl - -§ 22 Abs. 5 Satz 3: Streichung von 'zur Aufarbeitung' - -§ 22 Abs. 6: Streichung von 'steuerbares' - -§ 22 Abs. 7: Absatz 7 wird gestrichen +§ 22 Abs. 3: Einfügen von 'und Additives, deren Mineralölanteil nicht versteuert ist' diff --git a/bierstv_2010/§23.md b/bierstv_2010/§23.md index 74fc8eb743..150beccfb1 100644 --- a/bierstv_2010/§23.md +++ b/bierstv_2010/§23.md @@ -1,21 +1,7 @@ # § 23 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1974-12-18 — Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 3521 +> Station: 1976-07-27 — Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes +> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1862 -§ 23 Abs. 1 Nr. 2: Ersetzung von 'Interzonenverkehr' durch 'innerdeutscher Handel' - -§ 23 Abs. 2 Satz 3: Ersetzung von 'zollamtlich' durch 'amtlich' und Ergänzung - -§ 23 Abs. 3: Neue Regelungen für die Steuerschuld - -§ 23 Abs. 4: Neue Regelungen für die bedingte Steuerschuld - -§ 23 Abs. 5: Neue Regelungen für die Übertragung der Steuerschuld - -§ 23 Abs. 6: Ersetzung von 'ordnungsgemäß versandt' durch 'abgegeben' - -§ 23 Abs. 7: Neue Regelungen für die Fälligkeit der Steuerschuld - -§ 23 Abs. 8: Einfügung eines neuen Absatzes 8 +§ 9 Abs. 4 Nr. 1, Abs. 6, § 27 Abs. 2 Satz 3, § 36 Abs. 10 Satz 1, § 23 Abs. 8, § 24 Abs. 2 Satz 2, § 46 Abs. 2: Änderung der Anmeldepflicht für Mineralöl zur Steuerfestsetzung diff --git a/bierstv_2010/§24.md b/bierstv_2010/§24.md index 582ef5ae4d..83c1309a2b 100644 --- a/bierstv_2010/§24.md +++ b/bierstv_2010/§24.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 24 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1960-09-21 — Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 745 +> Station: 1976-07-27 — Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes +> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1862 -§ 24: Neue Regelungen zur Kombination von Steuer- und Zollbegünstigungen +§ 9 Abs. 4 Nr. 1, Abs. 6, § 27 Abs. 2 Satz 3, § 36 Abs. 10 Satz 1, § 23 Abs. 8, § 24 Abs. 2 Satz 2, § 46 Abs. 2: Änderung der Anmeldepflicht für Mineralöl zur Steuerfestsetzung diff --git a/bierstv_2010/§25.md b/bierstv_2010/§25.md index 4b0334d90d..f546196bae 100644 --- a/bierstv_2010/§25.md +++ b/bierstv_2010/§25.md @@ -1,9 +1,9 @@ # § 25 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1974-12-18 — Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 3521 +> Station: 1976-07-27 — Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes +> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1862 -§ 25 Abs. 1 Satz 2: Einfügung von '7 und' +§ 25 Abs. 1: Neuer Absatz zur steuerbegünstigten Verwendung und Verteilung von Mineralöl -§ 25 Abs. 1 Satz 4: Ersetzung von 'Aufsichtsbeamten' durch 'mit der Steueraufsicht betrauten Amtsträgern' +§ 25 Abs. 2 Satz 4: Neue Vorschrift für Anschreibungen auf Verlangen des Hauptzollamts diff --git a/bierstv_2010/§26.md b/bierstv_2010/§26.md index 9fe81dd5fa..3373f5dcea 100644 --- a/bierstv_2010/§26.md +++ b/bierstv_2010/§26.md @@ -1,15 +1,9 @@ # § 26 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1974-12-18 — Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 3521 +> Station: 1976-07-27 — Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes +> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1862 -§ 26 Abs. 1: Ersetzung von 'Oberbeamten des Aufsichtsdienstes' und '5 kg' +§ 26 Abs. 1 Satz 1: Ersetzen von 'darf' durch 'und mineralölhaltige Waren, deren Mineralölanteil nicht versteuert ist, dürfen' -§ 26 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes 3 - -§ 26 Abs. 8: Neue Vorschriften für den Verzicht auf die Anmeldung von Lagerstätten und Lagerbehältern - -§ 26 Abs. 9: Ersetzung von „sofort“ durch „unverzüglich“ und Ergänzung von § 29 Abs. 1 - -§ 26 Abs. 11: Letzter Satz gestrichen +§ 26 Abs. 2: Neue Vorschrift für die Steuerschuld bei Vernichtung von Mineralöl und Additives diff --git a/bierstv_2010/§27.md b/bierstv_2010/§27.md index 27273ac345..eea36c4c8e 100644 --- a/bierstv_2010/§27.md +++ b/bierstv_2010/§27.md @@ -1,7 +1,9 @@ # § 27 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1960-09-21 — Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 745 +> Station: 1976-07-27 — Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes +> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1862 -§ 27: Neue Regelungen zur Verwendung von Mineralölen als Luftfahrtbetriebstoffe +§ 9 Abs. 4 Nr. 1, Abs. 6, § 27 Abs. 2 Satz 3, § 36 Abs. 10 Satz 1, § 23 Abs. 8, § 24 Abs. 2 Satz 2, § 46 Abs. 2: Änderung der Anmeldepflicht für Mineralöl zur Steuerfestsetzung + +§ 27: Neuer Absatz zur Verwendung und Mischung von Gasöl diff --git a/bierstv_2010/§28.md b/bierstv_2010/§28.md index 9fee1d482b..56124999a0 100644 --- a/bierstv_2010/§28.md +++ b/bierstv_2010/§28.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 28 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1974-12-18 — Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 3521 +> Station: 1976-07-27 — Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes +> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1862 -§ 28 Abs. 2: Neue Regelungen für das Steuerlager +§ 28 Abs. 3: Neue Vorschrift für Steuerlager für leichtes Heizöl diff --git a/bierstv_2010/§29.md b/bierstv_2010/§29.md index e4d7847399..f07384b4f9 100644 --- a/bierstv_2010/§29.md +++ b/bierstv_2010/§29.md @@ -1,7 +1,9 @@ # § 29 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1974-12-18 — Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 3521 +> Station: 1976-07-27 — Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes +> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1862 -§ 29 Abs. 1 Satz 4: Ersetzung von 'Firmen' durch 'Unternehmen' +§ 29 Abs. 1 Satz 5: Neue Vorschriften für zusätzliche Angaben bei Anträgen + +§ 29 Abs. 2: Neue Vorschrift für die Wirksamkeit der Bewilligung diff --git a/bierstv_2010/§31.md b/bierstv_2010/§31.md index e04fd3ccf5..0b969d895c 100644 --- a/bierstv_2010/§31.md +++ b/bierstv_2010/§31.md @@ -1,21 +1,13 @@ # § 31 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1974-12-18 — Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 3521 +> Station: 1976-07-27 — Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes +> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1862 -§ 31 Abs. 1: Ersetzung von 'Oberbeamten des Aufsichtsdienstes' +§ 21 Abs. 7 Satz 1, 2, § 31 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 2, § 42 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 2: Neufassung der Vorschriften zur Aufrechnung von Anschreibungen und Anmeldung des Bestands an Mineralölen -§ 31 Abs. 2: Ersetzung von 'Oberbeamten des Aufsichtsdienstes' und Neufassung des letzten Satzes +§ 31 Abs. 2 Satz 2: Neue Vorschrift für Anschreibungen auf Verlangen des Hauptzollamts -§ 31 Abs. 4: Neue Regelungen für die Bestandsaufnahme +§ 31 Abs. 2 Satz 3: Ersetzen von 'Es' durch 'Das Hauptzollamt' -§ 31 Abs. 5: Streichung von 'steuerbaren' und Ersetzung von 'Oberbeamten des Aufsichtsdienstes' - -§ 31 Abs. 5: Einfügung eines neuen Satzes - -§ 31 Abs. 6: Ersetzung von 'Aufsichtsbeamten' - -§ 31 Abs. 7: Ersetzung von 'Oberbeamten des Aufsichtsdienstes' - -§ 31 Abs. 8: Neue Regelungen für die Änderung der Lagerstätten +§ 31 Abs. 7: Neue Vorschrift für die Anmeldung von Betriebsvorgängen diff --git a/bierstv_2010/§35.md b/bierstv_2010/§35.md index 31cd526194..a739b261bd 100644 --- a/bierstv_2010/§35.md +++ b/bierstv_2010/§35.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 35 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1974-12-18 — Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 3521 +> Station: 1976-07-27 — Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes +> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1862 -§ 35 Abs. 1: Streichung von „zur weiteren Bearbeitung“ +§ 35 Abs. 1 und 2: Einfügen von 'oder zur Freigutveredelung' diff --git a/bierstv_2010/§36.md b/bierstv_2010/§36.md index 5523916f7b..bfc588b18f 100644 --- a/bierstv_2010/§36.md +++ b/bierstv_2010/§36.md @@ -1,39 +1,15 @@ # § 36 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1974-12-18 — Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 3521 +> Station: 1976-07-27 — Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes +> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1862 -§ 36 Abs. 1 Nr. 2: Ersetzung von „Interzonenverkehr“ durch „innerdeutscher Handel“ +§ 9 Abs. 4 Nr. 1, Abs. 6, § 27 Abs. 2 Satz 3, § 36 Abs. 10 Satz 1, § 23 Abs. 8, § 24 Abs. 2 Satz 2, § 46 Abs. 2: Änderung der Anmeldepflicht für Mineralöl zur Steuerfestsetzung -§ 36 Abs. 1 letzter Satz: Neue Fassung für unbedingte Steuerschuld +§ 9 Abs. 4 Nr. 1, Abs. 5, 6, § 36 Abs. 10 Satz 1, Abs. 11, § 46 Abs. 3 Satz 1: Änderung der Anmeldepflicht für Additive und andere mineralölhaltige Waren zur Steuerfestsetzung -§ 36 Abs. 2: Neuer Satz für ermäßigtes Mineralöl +§ 36 Abs. 6 Nr. 3: Einfügen von 'oder zur Freigutveredelung' -§ 36 Abs. 3 Satz 2: Neue Fassung für bestehende bedingte Anteilsteuerschulden +§ 36 Abs. 11: Streichung des Absatzes -§ 36 Abs. 4 zweiter Satz: Streichung des zweiten Satzes - -§ 36 Abs. 5 Satz 1: Streichung von „ordnungsgemäß“ - -§ 36 Abs. 5 Satz 2: Neue Fassung für unbedingte Steuerschuld - -§ 36 Abs. 6 Nr. 3: Streichung von „soweit sie nicht bei der Abfertigung zur Zollgutverwendung nach Absatz 8 Nr. 4 unbedingt wird,“ - -§ 36 Abs. 6 Nr. 4: Ersetzung von „zollamtlich“ durch „amtlich“ und Punkt durch Komma - -§ 36 Abs. 6 Nr. 5: Neue Nummer 5 für Vernichtung von Mineralöl - -§ 36 Abs. 7: Neue Fassung für Gemisch von Mineralölen - -§ 36 Abs. 8 Nr. 4: Streichung von „oder zu einer Zollgutverwendung abgefertigt“ - -§ 36 Abs. 8 Satz 2: Ersetzung von „des Oberbeamten des Aufsichtsdienstes“ durch „der Dienststelle des Hauptzollamts, welche die Steueraufsicht ausübt,“ und Ergänzung von „oder Mischen“ - -§ 36 Abs. 9: Ergänzung von „Absatz 7“ und Streichung von „des Absatzes 7 und“ - -§ 36 Abs. 10 Nr. 1: Ersetzung von „sofort“ durch „unverzüglich“ - -§ 36 Abs. 11: Neue Sätze für gefährdete Steuer - -§ 36 Abs. 12 Satz 2: Streichung des zweiten Satzes +§ 36 Abs. 12: Neue Vorschrift für die Anteilsteuerschuld für Additives diff --git a/bierstv_2010/§38.md b/bierstv_2010/§38.md index af8474da2b..c7ad60904a 100644 --- a/bierstv_2010/§38.md +++ b/bierstv_2010/§38.md @@ -1,13 +1,9 @@ # § 38 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1974-12-18 — Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 3521 +> Station: 1976-07-27 — Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes +> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1862 -§ 38 Abs. 3 Nr. 1 und 2: Ersetzung von „in Deutschland“ durch „im Geltungsbereich des Gesetzes“ +§ 38 Abs. 5: Neue Vorschriften für die Steuererstattung für Fahrbenzin -§ 38 Abs. 5: Ersetzung von „ständiger Vertreter“ durch „Stellvertreter“ - -§ 38 Abs. 7: Neuer Absatz 7 für ständige Vertretung der DDR - -§ 38 Abs. 8: Bisheriger Absatz 7 wird Absatz 8 +§ 38 Abs. 6: Neue Vorschrift für die Steuererstattung bei gefälschten Rechnungen diff --git a/bierstv_2010/§39.md b/bierstv_2010/§39.md index f7a43dd119..4ab97e2b7a 100644 --- a/bierstv_2010/§39.md +++ b/bierstv_2010/§39.md @@ -1,13 +1,7 @@ # § 39 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1974-12-18 — Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 3521 +> Station: 1976-07-27 — Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes +> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1862 -§ 39 Abs. 2: Neuer Satz für Anteil versteuerten Mineralöls in Additives - -§ 39 Abs. 4: Ersetzung von „des Oberbeamten des Aufsichtsdienstes“ und Ergänzung von „unverzüglich“ - -§ 39 Abs. 7: Neuer Satz für Vereinfachungen - -§ 39 Abs. 8: Ergänzung von „geschuldete“ vor „Mineralölsteuer“ +§ 39 Abs. 5 und 7: Einfügen von 'oder zur Freigutveredelung' diff --git a/bierstv_2010/§42.md b/bierstv_2010/§42.md index c5e83d4526..f12c74cced 100644 --- a/bierstv_2010/§42.md +++ b/bierstv_2010/§42.md @@ -1,21 +1,13 @@ # § 42 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1974-12-18 — Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 3521 +> Station: 1976-07-27 — Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes +> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1862 -§ 42 Abs. 1: Ersetzung von „den Oberbeamten des Aufsichtsdienstes“ +§ 21 Abs. 7 Satz 1, 2, § 31 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 2, § 42 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 2: Neufassung der Vorschriften zur Aufrechnung von Anschreibungen und Anmeldung des Bestands an Mineralölen -§ 42 Abs. 2: Ersetzung von „den Oberbeamten des Aufsichtsdienstes“ und neue Fassung für Betriebsbuch +§ 42 Abs. 2 Satz 2: Neue Vorschrift für Anschreibungen auf Verlangen des Hauptzollamts -§ 42 Abs. 4: Neue Fassung für Bestandsaufnahme +§ 42 Abs. 2 Satz 3: Ersetzen von 'Es' durch 'Das Hauptzollamt' -§ 42 Abs. 5: Neue Fassung für Bestandsfeststellung - -§ 42 Abs. 6: Ersetzung von „Die Aufsichtsbeamten“ und Streichung von „steuerbaren“ - -§ 42 Abs. 7: Ersetzung von „dem Oberbeamten des Aufsichtsdienstes“ - -§ 42 Abs. 8: Neue Fassung für Veränderungen im Herstellungsbetrieb - -§ 42 Abs. 9 und 10: Ersetzung von „sofort“ durch „unverzüglich“ +§ 42 Abs. 7: Neue Vorschrift für die Anmeldung von Betriebsvorgängen diff --git a/bierstv_2010/§45.md b/bierstv_2010/§45.md index c2cad9042a..c246ef37a0 100644 --- a/bierstv_2010/§45.md +++ b/bierstv_2010/§45.md @@ -1,9 +1,7 @@ # § 45 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1974-12-18 — Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 3521 +> Station: 1976-07-27 — Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes +> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1862 -§ 45 Abs. 1: Neue Fassung für Verwendung von Additives - -§ 45 Abs. 2: Ergänzung von „und bei der Abfertigung zum Zollverkehr“ und Ersetzung von „-steuerlager“ durch „Steuerlager oder Erlaubnisscheinnehmer“ +§ 45: Neuer Absatz zur Anmeldung und Anzeige von Mineralölvertrieb und -lagerung diff --git a/bierstv_2010/§46.md b/bierstv_2010/§46.md index 4336d0c44d..35e88366b6 100644 --- a/bierstv_2010/§46.md +++ b/bierstv_2010/§46.md @@ -1,11 +1,9 @@ # § 46 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1974-12-18 — Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 3521 +> Station: 1976-07-27 — Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes +> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1862 -§ 46 Abs. 1: Einfügen von 'und 5' nach 'Abs. 4'. +§ 9 Abs. 4 Nr. 1, Abs. 6, § 27 Abs. 2 Satz 3, § 36 Abs. 10 Satz 1, § 23 Abs. 8, § 24 Abs. 2 Satz 2, § 46 Abs. 2: Änderung der Anmeldepflicht für Mineralöl zur Steuerfestsetzung -§ 46 Abs. 2 Satz 1: Neue Fassung für den Satz 1. - -§ 46 Abs. 3: Einfügen eines neuen Absatzes 3. +§ 9 Abs. 4 Nr. 1, Abs. 5, 6, § 36 Abs. 10 Satz 1, Abs. 11, § 46 Abs. 3 Satz 1: Änderung der Anmeldepflicht für Additive und andere mineralölhaltige Waren zur Steuerfestsetzung diff --git a/bierstv_2010/§48.md b/bierstv_2010/§48.md index 2a621f1e87..632e34bed9 100644 --- a/bierstv_2010/§48.md +++ b/bierstv_2010/§48.md @@ -1,7 +1,9 @@ # § 48 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1974-12-18 — Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 3521 +> Station: 1976-07-27 — Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes +> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1862 -§ 48 und 49: Umbenennung der bisherigen §§ 47 und 48 in §§ 48 und 49. +§ 48 Abs. 1 Satz 1, 2, 4, Abs. 3: Einführung neuer Vorschriften zur Pflichten bei der Kontrolle von Fahrzeugen und Antriebsanlagen + +§ 48: Neuer Absatz zur Anhaltung von Fahrzeugen und Anlagen auf Verlangen der Steueraufsicht diff --git a/bierstv_2010/§49.md b/bierstv_2010/§49.md new file mode 100644 index 0000000000..fd87b83a89 --- /dev/null +++ b/bierstv_2010/§49.md @@ -0,0 +1,11 @@ +# § 49 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1976-07-27 — Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes +> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1862 + +§ 49 Abs. 1 Nr. 1: Neue Vorschrift für die Anmeldung von Mineralölvertrieb und -lagerung + +§ 49 Abs. 1 Nr. 2: Einfügen von 'oder § 45 Abs. 2' + +§ 49 Abs. 1 Nr. 4 bis 8: Neue Vorschriften für Anmeldungen, Anschreibungen und Vorgänge diff --git a/bierstv_2010/§5.md b/bierstv_2010/§5.md index 859234a524..3fa11b4f42 100644 --- a/bierstv_2010/§5.md +++ b/bierstv_2010/§5.md @@ -1,9 +1,7 @@ # § 5 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1974-12-18 — Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 3521 +> Station: 1976-07-27 — Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes +> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1862 -§ 5 Abs. 2 Satz 1: Ändert den letzten Halbsatz. - -§ 5 Abs. 3 Nr. 5: Ersetzt 'zur weiteren Bearbeitung' durch 'oder an ein Steuerlager'. +§ 5 Abs. 3 Nr. 1: Neue Definition für das Gewinnen von Mineralöl in verschiedenen Vorrichtungen diff --git a/bierstv_2010/§9.md b/bierstv_2010/§9.md index 6c0878a0e2..9cb8c71b21 100644 --- a/bierstv_2010/§9.md +++ b/bierstv_2010/§9.md @@ -1,15 +1,13 @@ # § 9 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1974-12-18 — Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 3521 +> Station: 1976-07-27 — Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes +> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1862 -§ 9 Abs. 1: Ersetzt Sätze 1 bis 3 und streicht Wörter im letzten Satz. +§ 9 Abs. 4 Nr. 1, Abs. 6, § 27 Abs. 2 Satz 3, § 36 Abs. 10 Satz 1, § 23 Abs. 8, § 24 Abs. 2 Satz 2, § 46 Abs. 2: Änderung der Anmeldepflicht für Mineralöl zur Steuerfestsetzung -§ 9 Abs. 2: Neue Fassung für Absatz 2. +§ 9 Abs. 4 Nr. 1, Abs. 5, 6, § 36 Abs. 10 Satz 1, Abs. 11, § 46 Abs. 3 Satz 1: Änderung der Anmeldepflicht für Additive und andere mineralölhaltige Waren zur Steuerfestsetzung -§ 9 Abs. 3: Ersetzt 'Interzonenverkehr' durch 'innerdeutscher Handel'. +§ 9 Abs. 2 Satz 1: Ersetzen von Zahlen und Daten in der Steueranmeldung -§ 9 Abs. 4: Absatz 4 wird gestrichen. - -§ 9 Abs. 5: Ersetzt '1 bis 5' durch '1 bis 4'. +§ 9 Abs. 6: Neuer Absatz zur Steueranmeldung und Entrichtung der Steuer diff --git a/verkuendungen/1976/bgbl1-1976-86-4.md b/verkuendungen/1976/bgbl1-1976-86-4.md new file mode 100644 index 0000000000..5a9340dbf4 --- /dev/null +++ b/verkuendungen/1976/bgbl1-1976-86-4.md @@ -0,0 +1,17 @@ +# BGBl. 1976 I S. 1862 + +- **Titel:** Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes +- **Typ:** Verordnung +- **Fundstelle:** BGBl. 1976 I S. 1862 +- **Verkündung:** 1976-07-27 +- **Inkrafttreten:** 1976-07-27 +- **Ausfertigung:** 1976-07-21 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1976/86#page=6 +- **Quelle:** offenegesetze +- **Parser:** llm +- **Stammnormen in diesem Commit:** BIERSTV_2010 + +## Kurz + +Die Verordnung ändert die Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes, insbesondere bezüglich der Steueranmeldung, der Abfertigung von Mineralöl und der Überweisung von eingeführtem Mineralöl. +