BGBl. 1975 I S. 685 · Änderung · Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 685 Inkrafttreten: 1975-03-15 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1975-03-15 BGBl-Id: bgbl1-1975-28-1
This commit is contained in:
@@ -0,0 +1,48 @@
|
||||
# GESETZ-ZUR-ERLEICHTERUNG-DER-VERWALTUNGSREFORM-IN-DEN — 1975-03-15
|
||||
|
||||
- **Titel:** Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
|
||||
- **Typ:** Änderung
|
||||
- **Fundstelle:** BGBl. 1975 I S. 685
|
||||
- **Inkrafttreten:** 1975-03-15
|
||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1975/28#page=1
|
||||
- **Kurz:** Das Gesetz ermöglicht die Delegation von Zuständigkeiten von höheren Verwaltungsbehörden auf andere Behörden, um die Verwaltungsreform in den Ländern zu erleichtern.
|
||||
|
||||
## Betroffene Stellen
|
||||
|
||||
- § 26 Abs. 1: Einfügung von Sätzen 4 und 5, die den Landesregierungen die Ermächtigung geben, die zuständige Behörde abweichend von den Sätzen 1 und 2 durch Rechtsverordnung zu bestimmen.
|
||||
- § 5 Abs. 1: Einfügung von Sätzen 2 und 3, die den Landesregierungen die Ermächtigung geben, die zuständigen Behörden abweichend von Satz 1 durch Rechtsverordnung zu bestimmen.
|
||||
- § 27 Abs. 4: Einfügung von Sätzen 2 und 3, die den Landesregierungen die Ermächtigung geben, abweichend von Satz 1 an Stelle der höheren Verwaltungsbehörde eine andere Behörde zuständig zu bestimmen.
|
||||
- § 4 Abs. 2: Einfügung von Sätzen 3 und 4, die den Landesregierungen die Ermächtigung geben, abweichend von Satz 2 an Stelle der oberen Verwaltungsbehörde eine andere Behörde zuständig zu bestimmen.
|
||||
- § 10 Abs. 2: Einfügung von Sätzen 2 und 3, die den Landesregierungen die Ermächtigung geben, die zuständige Behörde abweichend von Satz 1 durch Rechtsverordnung zu bestimmen.
|
||||
- § 23 Abs. 1: Einfügung von Sätzen 3 und 4, die den Landesregierungen die Ermächtigung geben, die zuständigen Behörden abweichend von Satz 1 durch Rechtsverordnung zu bestimmen.
|
||||
- § 26 Abs. 4: Einfügung von Sätzen 2 und 3, die den Landesregierungen die Ermächtigung geben, abweichend von Satz 1 an Stelle der höheren Verwaltungsbehörde eine andere Behörde zuständig zu bestimmen.
|
||||
- § 36: Einfügung von Sätzen 3 und 4, die den Landesregierungen die Ermächtigung geben, abweichend von Satz 2 an Stelle der obersten Landesbehörde das Landesversorgungsamt oder diejenige Behörde zuständig zu bestimmen, die die Aufgaben des Landesversorgungsamtes wahrnimmt.
|
||||
- § 5 Abs. 4: Einfügung von Sätzen 5 und 6, die den Landesregierungen die Ermächtigung geben, abweichend von Satz 4 an Stelle der höheren Verwaltungsbehörde eine andere Behörde zuständig zu bestimmen.
|
||||
- § 5 b Abs. 6: Einfügung von Sätzen 7 und 8, die den Landesregierungen die Ermächtigung geben, die zuständige Behörde abweichend von Satz 5 durch Rechtsverordnung zu bestimmen.
|
||||
- § 92 Abs. 1: Einfügung von Sätzen 2 und 3, die den Landesregierungen die Ermächtigung geben, abweichend von Satz 1 an Stelle der höheren Landesverkehrsbehörde eine andere Behörde zuständig zu bestimmen.
|
||||
- § 3 Nr. 4: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die oberen Aufsichtsbehörden
|
||||
- § 15 Satz 2: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die oberen Aufsichtsbehörden
|
||||
- § 36 Satz 1: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die oberen Aufsichtsbehörden
|
||||
- § 76 Abs. 1 Satz 2: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die oberen Aufsichtsbehörden
|
||||
- § 122 Abs. 4 Satz 1: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die oberen Aufsichtsbehörden
|
||||
- § 154 Buchstabe d: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die oberen Aufsichtsbehörden
|
||||
- § 156 Abs. 2: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die oberen Aufsichtsbehörden
|
||||
- § 159 Abs. 5: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die oberen Aufsichtsbehörden
|
||||
- § 176 Abs. 2 Satz 1: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die oberen Aufsichtsbehörden
|
||||
- § 177: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die oberen Aufsichtsbehörden
|
||||
- § 32: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die Aufsichtsbehörden
|
||||
- § 48 Abs. 5 Satz 1: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die Aufsichtsbehörden
|
||||
- § 55 Abs. 2 Satz 1: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die Aufsichtsbehörden
|
||||
- § 56 Abs. 6: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die Aufsichtsbehörden
|
||||
- § 69 Abs. 1: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die Aufsichtsbehörden
|
||||
- § 82 Abs. 2 Nr. 4: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die Aufsichtsbehörden
|
||||
- § 95 Abs. 1: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die Aufsichtsbehörden
|
||||
- § 130 Abs. 1 und 3 Satz 1: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die Aufsichtsbehörden
|
||||
- § 152 Abs. 1: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die Aufsichtsbehörden
|
||||
- § 175 Abs. 1 Sätze 1 und 2: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die Aufsichtsbehörden
|
||||
- § 176 Abs. 1 Satz 1: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die Aufsichtsbehörden
|
||||
|
||||
## Wortlaut
|
||||
|
||||
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
|
||||
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.
|
||||
@@ -0,0 +1,15 @@
|
||||
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
|
||||
|
||||
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
|
||||
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
|
||||
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
|
||||
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
|
||||
|
||||
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
|
||||
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
|
||||
|
||||
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
|
||||
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
|
||||
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
|
||||
|
||||
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`
|
||||
@@ -0,0 +1,3 @@
|
||||
# Verlauf
|
||||
|
||||
- **1975-03-15** · BGBl. 1975 I S. 685 — Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
|
||||
@@ -0,0 +1,34 @@
|
||||
# Stellen dieser Station
|
||||
|
||||
- § 26 Abs. 1: Einfügung von Sätzen 4 und 5, die den Landesregierungen die Ermächtigung geben, die zuständige Behörde abweichend von den Sätzen 1 und 2 durch Rechtsverordnung zu bestimmen.
|
||||
- § 5 Abs. 1: Einfügung von Sätzen 2 und 3, die den Landesregierungen die Ermächtigung geben, die zuständigen Behörden abweichend von Satz 1 durch Rechtsverordnung zu bestimmen.
|
||||
- § 27 Abs. 4: Einfügung von Sätzen 2 und 3, die den Landesregierungen die Ermächtigung geben, abweichend von Satz 1 an Stelle der höheren Verwaltungsbehörde eine andere Behörde zuständig zu bestimmen.
|
||||
- § 4 Abs. 2: Einfügung von Sätzen 3 und 4, die den Landesregierungen die Ermächtigung geben, abweichend von Satz 2 an Stelle der oberen Verwaltungsbehörde eine andere Behörde zuständig zu bestimmen.
|
||||
- § 10 Abs. 2: Einfügung von Sätzen 2 und 3, die den Landesregierungen die Ermächtigung geben, die zuständige Behörde abweichend von Satz 1 durch Rechtsverordnung zu bestimmen.
|
||||
- § 23 Abs. 1: Einfügung von Sätzen 3 und 4, die den Landesregierungen die Ermächtigung geben, die zuständigen Behörden abweichend von Satz 1 durch Rechtsverordnung zu bestimmen.
|
||||
- § 26 Abs. 4: Einfügung von Sätzen 2 und 3, die den Landesregierungen die Ermächtigung geben, abweichend von Satz 1 an Stelle der höheren Verwaltungsbehörde eine andere Behörde zuständig zu bestimmen.
|
||||
- § 36: Einfügung von Sätzen 3 und 4, die den Landesregierungen die Ermächtigung geben, abweichend von Satz 2 an Stelle der obersten Landesbehörde das Landesversorgungsamt oder diejenige Behörde zuständig zu bestimmen, die die Aufgaben des Landesversorgungsamtes wahrnimmt.
|
||||
- § 5 Abs. 4: Einfügung von Sätzen 5 und 6, die den Landesregierungen die Ermächtigung geben, abweichend von Satz 4 an Stelle der höheren Verwaltungsbehörde eine andere Behörde zuständig zu bestimmen.
|
||||
- § 5 b Abs. 6: Einfügung von Sätzen 7 und 8, die den Landesregierungen die Ermächtigung geben, die zuständige Behörde abweichend von Satz 5 durch Rechtsverordnung zu bestimmen.
|
||||
- § 92 Abs. 1: Einfügung von Sätzen 2 und 3, die den Landesregierungen die Ermächtigung geben, abweichend von Satz 1 an Stelle der höheren Landesverkehrsbehörde eine andere Behörde zuständig zu bestimmen.
|
||||
- § 3 Nr. 4: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die oberen Aufsichtsbehörden
|
||||
- § 15 Satz 2: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die oberen Aufsichtsbehörden
|
||||
- § 36 Satz 1: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die oberen Aufsichtsbehörden
|
||||
- § 76 Abs. 1 Satz 2: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die oberen Aufsichtsbehörden
|
||||
- § 122 Abs. 4 Satz 1: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die oberen Aufsichtsbehörden
|
||||
- § 154 Buchstabe d: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die oberen Aufsichtsbehörden
|
||||
- § 156 Abs. 2: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die oberen Aufsichtsbehörden
|
||||
- § 159 Abs. 5: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die oberen Aufsichtsbehörden
|
||||
- § 176 Abs. 2 Satz 1: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die oberen Aufsichtsbehörden
|
||||
- § 177: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die oberen Aufsichtsbehörden
|
||||
- § 32: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die Aufsichtsbehörden
|
||||
- § 48 Abs. 5 Satz 1: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die Aufsichtsbehörden
|
||||
- § 55 Abs. 2 Satz 1: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die Aufsichtsbehörden
|
||||
- § 56 Abs. 6: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die Aufsichtsbehörden
|
||||
- § 69 Abs. 1: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die Aufsichtsbehörden
|
||||
- § 82 Abs. 2 Nr. 4: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die Aufsichtsbehörden
|
||||
- § 95 Abs. 1: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die Aufsichtsbehörden
|
||||
- § 130 Abs. 1 und 3 Satz 1: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die Aufsichtsbehörden
|
||||
- § 152 Abs. 1: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die Aufsichtsbehörden
|
||||
- § 175 Abs. 1 Sätze 1 und 2: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die Aufsichtsbehörden
|
||||
- § 176 Abs. 1 Satz 1: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die Aufsichtsbehörden
|
||||
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 10
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1975-03-15 — Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 685
|
||||
|
||||
§ 10 Abs. 2: Einfügung von Sätzen 2 und 3, die den Landesregierungen die Ermächtigung geben, die zuständige Behörde abweichend von Satz 1 durch Rechtsverordnung zu bestimmen.
|
||||
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 122
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1975-03-15 — Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 685
|
||||
|
||||
§ 122 Abs. 4 Satz 1: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die oberen Aufsichtsbehörden
|
||||
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 130
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1975-03-15 — Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 685
|
||||
|
||||
§ 130 Abs. 1 und 3 Satz 1: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die Aufsichtsbehörden
|
||||
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 15
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1975-03-15 — Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 685
|
||||
|
||||
§ 15 Satz 2: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die oberen Aufsichtsbehörden
|
||||
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 152
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1975-03-15 — Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 685
|
||||
|
||||
§ 152 Abs. 1: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die Aufsichtsbehörden
|
||||
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 154
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1975-03-15 — Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 685
|
||||
|
||||
§ 154 Buchstabe d: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die oberen Aufsichtsbehörden
|
||||
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 156
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1975-03-15 — Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 685
|
||||
|
||||
§ 156 Abs. 2: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die oberen Aufsichtsbehörden
|
||||
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 159
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1975-03-15 — Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 685
|
||||
|
||||
§ 159 Abs. 5: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die oberen Aufsichtsbehörden
|
||||
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 175
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1975-03-15 — Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 685
|
||||
|
||||
§ 175 Abs. 1 Sätze 1 und 2: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die Aufsichtsbehörden
|
||||
@@ -0,0 +1,9 @@
|
||||
# § 176
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1975-03-15 — Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 685
|
||||
|
||||
§ 176 Abs. 2 Satz 1: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die oberen Aufsichtsbehörden
|
||||
|
||||
§ 176 Abs. 1 Satz 1: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die Aufsichtsbehörden
|
||||
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 177
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1975-03-15 — Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 685
|
||||
|
||||
§ 177: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die oberen Aufsichtsbehörden
|
||||
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 23
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1975-03-15 — Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 685
|
||||
|
||||
§ 23 Abs. 1: Einfügung von Sätzen 3 und 4, die den Landesregierungen die Ermächtigung geben, die zuständigen Behörden abweichend von Satz 1 durch Rechtsverordnung zu bestimmen.
|
||||
@@ -0,0 +1,9 @@
|
||||
# § 26
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1975-03-15 — Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 685
|
||||
|
||||
§ 26 Abs. 1: Einfügung von Sätzen 4 und 5, die den Landesregierungen die Ermächtigung geben, die zuständige Behörde abweichend von den Sätzen 1 und 2 durch Rechtsverordnung zu bestimmen.
|
||||
|
||||
§ 26 Abs. 4: Einfügung von Sätzen 2 und 3, die den Landesregierungen die Ermächtigung geben, abweichend von Satz 1 an Stelle der höheren Verwaltungsbehörde eine andere Behörde zuständig zu bestimmen.
|
||||
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 27
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1975-03-15 — Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 685
|
||||
|
||||
§ 27 Abs. 4: Einfügung von Sätzen 2 und 3, die den Landesregierungen die Ermächtigung geben, abweichend von Satz 1 an Stelle der höheren Verwaltungsbehörde eine andere Behörde zuständig zu bestimmen.
|
||||
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 3
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1975-03-15 — Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 685
|
||||
|
||||
§ 3 Nr. 4: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die oberen Aufsichtsbehörden
|
||||
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 32
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1975-03-15 — Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 685
|
||||
|
||||
§ 32: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die Aufsichtsbehörden
|
||||
@@ -0,0 +1,9 @@
|
||||
# § 36
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1975-03-15 — Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 685
|
||||
|
||||
§ 36: Einfügung von Sätzen 3 und 4, die den Landesregierungen die Ermächtigung geben, abweichend von Satz 2 an Stelle der obersten Landesbehörde das Landesversorgungsamt oder diejenige Behörde zuständig zu bestimmen, die die Aufgaben des Landesversorgungsamtes wahrnimmt.
|
||||
|
||||
§ 36 Satz 1: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die oberen Aufsichtsbehörden
|
||||
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 4
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1975-03-15 — Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 685
|
||||
|
||||
§ 4 Abs. 2: Einfügung von Sätzen 3 und 4, die den Landesregierungen die Ermächtigung geben, abweichend von Satz 2 an Stelle der oberen Verwaltungsbehörde eine andere Behörde zuständig zu bestimmen.
|
||||
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 48
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1975-03-15 — Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 685
|
||||
|
||||
§ 48 Abs. 5 Satz 1: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die Aufsichtsbehörden
|
||||
11
gesetz-zur-erleichterung-der-verwaltungsreform-in-den/§5.md
Normal file
11
gesetz-zur-erleichterung-der-verwaltungsreform-in-den/§5.md
Normal file
@@ -0,0 +1,11 @@
|
||||
# § 5
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1975-03-15 — Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 685
|
||||
|
||||
§ 5 Abs. 1: Einfügung von Sätzen 2 und 3, die den Landesregierungen die Ermächtigung geben, die zuständigen Behörden abweichend von Satz 1 durch Rechtsverordnung zu bestimmen.
|
||||
|
||||
§ 5 Abs. 4: Einfügung von Sätzen 5 und 6, die den Landesregierungen die Ermächtigung geben, abweichend von Satz 4 an Stelle der höheren Verwaltungsbehörde eine andere Behörde zuständig zu bestimmen.
|
||||
|
||||
§ 5 b Abs. 6: Einfügung von Sätzen 7 und 8, die den Landesregierungen die Ermächtigung geben, die zuständige Behörde abweichend von Satz 5 durch Rechtsverordnung zu bestimmen.
|
||||
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 55
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1975-03-15 — Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 685
|
||||
|
||||
§ 55 Abs. 2 Satz 1: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die Aufsichtsbehörden
|
||||
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 56
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1975-03-15 — Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 685
|
||||
|
||||
§ 56 Abs. 6: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die Aufsichtsbehörden
|
||||
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 69
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1975-03-15 — Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 685
|
||||
|
||||
§ 69 Abs. 1: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die Aufsichtsbehörden
|
||||
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 76
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1975-03-15 — Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 685
|
||||
|
||||
§ 76 Abs. 1 Satz 2: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die oberen Aufsichtsbehörden
|
||||
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 82
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1975-03-15 — Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 685
|
||||
|
||||
§ 82 Abs. 2 Nr. 4: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die Aufsichtsbehörden
|
||||
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 92
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1975-03-15 — Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 685
|
||||
|
||||
§ 92 Abs. 1: Einfügung von Sätzen 2 und 3, die den Landesregierungen die Ermächtigung geben, abweichend von Satz 1 an Stelle der höheren Landesverkehrsbehörde eine andere Behörde zuständig zu bestimmen.
|
||||
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 95
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1975-03-15 — Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 685
|
||||
|
||||
§ 95 Abs. 1: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die Aufsichtsbehörden
|
||||
19
reichs-und-staatsangehörigkeitsgesetz/FASSUNG.md
Normal file
19
reichs-und-staatsangehörigkeitsgesetz/FASSUNG.md
Normal file
@@ -0,0 +1,19 @@
|
||||
# REICHS-UND-STAATSANGEHÖRIGKEITSGESETZ — 1975-03-15
|
||||
|
||||
- **Titel:** Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
|
||||
- **Typ:** Änderung
|
||||
- **Fundstelle:** BGBl. 1975 I S. 685
|
||||
- **Inkrafttreten:** 1975-03-15
|
||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1975/28#page=1
|
||||
- **Kurz:** Das Gesetz ermöglicht die Delegation von Zuständigkeiten von höheren Verwaltungsbehörden auf andere Behörden, um die Verwaltungsreform in den Ländern zu erleichtern.
|
||||
|
||||
## Betroffene Stellen
|
||||
|
||||
- § 16 Abs. 1: Ermächtigung der Landesregierungen, die zuständige Behörde abweichend von Satz 1 zu bestimmen
|
||||
- § 23 Abs. 1: Ermächtigung der Landesregierungen, die zuständige Behörde abweichend von Satz 1 zu bestimmen
|
||||
- § 39 Abs. 2: Streichung des Absatzes 2, der bisherige Absatz 1 wird alleiniger Wortlaut
|
||||
|
||||
## Wortlaut
|
||||
|
||||
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
|
||||
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.
|
||||
15
reichs-und-staatsangehörigkeitsgesetz/HINWEIS.md
Normal file
15
reichs-und-staatsangehörigkeitsgesetz/HINWEIS.md
Normal file
@@ -0,0 +1,15 @@
|
||||
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
|
||||
|
||||
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
|
||||
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
|
||||
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
|
||||
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
|
||||
|
||||
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
|
||||
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
|
||||
|
||||
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
|
||||
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
|
||||
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
|
||||
|
||||
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`
|
||||
3
reichs-und-staatsangehörigkeitsgesetz/HISTORY.md
Normal file
3
reichs-und-staatsangehörigkeitsgesetz/HISTORY.md
Normal file
@@ -0,0 +1,3 @@
|
||||
# Verlauf
|
||||
|
||||
- **1975-03-15** · BGBl. 1975 I S. 685 — Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
|
||||
5
reichs-und-staatsangehörigkeitsgesetz/STELLEN.md
Normal file
5
reichs-und-staatsangehörigkeitsgesetz/STELLEN.md
Normal file
@@ -0,0 +1,5 @@
|
||||
# Stellen dieser Station
|
||||
|
||||
- § 16 Abs. 1: Ermächtigung der Landesregierungen, die zuständige Behörde abweichend von Satz 1 zu bestimmen
|
||||
- § 23 Abs. 1: Ermächtigung der Landesregierungen, die zuständige Behörde abweichend von Satz 1 zu bestimmen
|
||||
- § 39 Abs. 2: Streichung des Absatzes 2, der bisherige Absatz 1 wird alleiniger Wortlaut
|
||||
7
reichs-und-staatsangehörigkeitsgesetz/§16.md
Normal file
7
reichs-und-staatsangehörigkeitsgesetz/§16.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 16
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1975-03-15 — Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 685
|
||||
|
||||
§ 16 Abs. 1: Ermächtigung der Landesregierungen, die zuständige Behörde abweichend von Satz 1 zu bestimmen
|
||||
7
reichs-und-staatsangehörigkeitsgesetz/§23.md
Normal file
7
reichs-und-staatsangehörigkeitsgesetz/§23.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 23
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1975-03-15 — Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 685
|
||||
|
||||
§ 23 Abs. 1: Ermächtigung der Landesregierungen, die zuständige Behörde abweichend von Satz 1 zu bestimmen
|
||||
7
reichs-und-staatsangehörigkeitsgesetz/§39.md
Normal file
7
reichs-und-staatsangehörigkeitsgesetz/§39.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 39
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1975-03-15 — Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 685
|
||||
|
||||
§ 39 Abs. 2: Streichung des Absatzes 2, der bisherige Absatz 1 wird alleiniger Wortlaut
|
||||
17
verkuendungen/1975/bgbl1-1975-28-1.md
Normal file
17
verkuendungen/1975/bgbl1-1975-28-1.md
Normal file
@@ -0,0 +1,17 @@
|
||||
# BGBl. 1975 I S. 685
|
||||
|
||||
- **Titel:** Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
|
||||
- **Typ:** Änderung
|
||||
- **Fundstelle:** BGBl. 1975 I S. 685
|
||||
- **Verkündung:** 1975-03-15
|
||||
- **Inkrafttreten:** 1975-03-15
|
||||
- **Ausfertigung:** 1975-03-10
|
||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1975/28#page=1
|
||||
- **Quelle:** offenegesetze
|
||||
- **Parser:** llm
|
||||
- **Stammnormen in diesem Commit:** REICHS-UND-STAATSANGEHÖRIGKEITSGESETZ, GESETZ-ZUR-ERLEICHTERUNG-DER-VERWALTUNGSREFORM-IN-DEN
|
||||
|
||||
## Kurz
|
||||
|
||||
Das Gesetz ermöglicht die Delegation von Zuständigkeiten von höheren Verwaltungsbehörden auf andere Behörden, um die Verwaltungsreform in den Ländern zu erleichtern.
|
||||
|
||||
Reference in New Issue
Block a user