BGBl. 1975 I S. 685 · Änderung · Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)

Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 685
Inkrafttreten: 1975-03-15
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1975-03-15

BGBl-Id: bgbl1-1975-28-1
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1975-03-15 12:00:00 +00:00
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# GESETZ-ZUR-ERLEICHTERUNG-DER-VERWALTUNGSREFORM-IN-DEN — 1975-03-15
- **Titel:** Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1975 I S. 685
- **Inkrafttreten:** 1975-03-15
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1975/28#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz ermöglicht die Delegation von Zuständigkeiten von höheren Verwaltungsbehörden auf andere Behörden, um die Verwaltungsreform in den Ländern zu erleichtern.
## Betroffene Stellen
- § 26 Abs. 1: Einfügung von Sätzen 4 und 5, die den Landesregierungen die Ermächtigung geben, die zuständige Behörde abweichend von den Sätzen 1 und 2 durch Rechtsverordnung zu bestimmen.
- § 5 Abs. 1: Einfügung von Sätzen 2 und 3, die den Landesregierungen die Ermächtigung geben, die zuständigen Behörden abweichend von Satz 1 durch Rechtsverordnung zu bestimmen.
- § 27 Abs. 4: Einfügung von Sätzen 2 und 3, die den Landesregierungen die Ermächtigung geben, abweichend von Satz 1 an Stelle der höheren Verwaltungsbehörde eine andere Behörde zuständig zu bestimmen.
- § 4 Abs. 2: Einfügung von Sätzen 3 und 4, die den Landesregierungen die Ermächtigung geben, abweichend von Satz 2 an Stelle der oberen Verwaltungsbehörde eine andere Behörde zuständig zu bestimmen.
- § 10 Abs. 2: Einfügung von Sätzen 2 und 3, die den Landesregierungen die Ermächtigung geben, die zuständige Behörde abweichend von Satz 1 durch Rechtsverordnung zu bestimmen.
- § 23 Abs. 1: Einfügung von Sätzen 3 und 4, die den Landesregierungen die Ermächtigung geben, die zuständigen Behörden abweichend von Satz 1 durch Rechtsverordnung zu bestimmen.
- § 26 Abs. 4: Einfügung von Sätzen 2 und 3, die den Landesregierungen die Ermächtigung geben, abweichend von Satz 1 an Stelle der höheren Verwaltungsbehörde eine andere Behörde zuständig zu bestimmen.
- § 36: Einfügung von Sätzen 3 und 4, die den Landesregierungen die Ermächtigung geben, abweichend von Satz 2 an Stelle der obersten Landesbehörde das Landesversorgungsamt oder diejenige Behörde zuständig zu bestimmen, die die Aufgaben des Landesversorgungsamtes wahrnimmt.
- § 5 Abs. 4: Einfügung von Sätzen 5 und 6, die den Landesregierungen die Ermächtigung geben, abweichend von Satz 4 an Stelle der höheren Verwaltungsbehörde eine andere Behörde zuständig zu bestimmen.
- § 5 b Abs. 6: Einfügung von Sätzen 7 und 8, die den Landesregierungen die Ermächtigung geben, die zuständige Behörde abweichend von Satz 5 durch Rechtsverordnung zu bestimmen.
- § 92 Abs. 1: Einfügung von Sätzen 2 und 3, die den Landesregierungen die Ermächtigung geben, abweichend von Satz 1 an Stelle der höheren Landesverkehrsbehörde eine andere Behörde zuständig zu bestimmen.
- § 3 Nr. 4: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die oberen Aufsichtsbehörden
- § 15 Satz 2: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die oberen Aufsichtsbehörden
- § 36 Satz 1: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die oberen Aufsichtsbehörden
- § 76 Abs. 1 Satz 2: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die oberen Aufsichtsbehörden
- § 122 Abs. 4 Satz 1: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die oberen Aufsichtsbehörden
- § 154 Buchstabe d: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die oberen Aufsichtsbehörden
- § 156 Abs. 2: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die oberen Aufsichtsbehörden
- § 159 Abs. 5: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die oberen Aufsichtsbehörden
- § 176 Abs. 2 Satz 1: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die oberen Aufsichtsbehörden
- § 177: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die oberen Aufsichtsbehörden
- § 32: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die Aufsichtsbehörden
- § 48 Abs. 5 Satz 1: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die Aufsichtsbehörden
- § 55 Abs. 2 Satz 1: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die Aufsichtsbehörden
- § 56 Abs. 6: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die Aufsichtsbehörden
- § 69 Abs. 1: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die Aufsichtsbehörden
- § 82 Abs. 2 Nr. 4: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die Aufsichtsbehörden
- § 95 Abs. 1: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die Aufsichtsbehörden
- § 130 Abs. 1 und 3 Satz 1: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die Aufsichtsbehörden
- § 152 Abs. 1: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die Aufsichtsbehörden
- § 175 Abs. 1 Sätze 1 und 2: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die Aufsichtsbehörden
- § 176 Abs. 1 Satz 1: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die Aufsichtsbehörden
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
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# Verlauf
- **1975-03-15** · BGBl. 1975 I S. 685 — Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)

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# Stellen dieser Station
- § 26 Abs. 1: Einfügung von Sätzen 4 und 5, die den Landesregierungen die Ermächtigung geben, die zuständige Behörde abweichend von den Sätzen 1 und 2 durch Rechtsverordnung zu bestimmen.
- § 5 Abs. 1: Einfügung von Sätzen 2 und 3, die den Landesregierungen die Ermächtigung geben, die zuständigen Behörden abweichend von Satz 1 durch Rechtsverordnung zu bestimmen.
- § 27 Abs. 4: Einfügung von Sätzen 2 und 3, die den Landesregierungen die Ermächtigung geben, abweichend von Satz 1 an Stelle der höheren Verwaltungsbehörde eine andere Behörde zuständig zu bestimmen.
- § 4 Abs. 2: Einfügung von Sätzen 3 und 4, die den Landesregierungen die Ermächtigung geben, abweichend von Satz 2 an Stelle der oberen Verwaltungsbehörde eine andere Behörde zuständig zu bestimmen.
- § 10 Abs. 2: Einfügung von Sätzen 2 und 3, die den Landesregierungen die Ermächtigung geben, die zuständige Behörde abweichend von Satz 1 durch Rechtsverordnung zu bestimmen.
- § 23 Abs. 1: Einfügung von Sätzen 3 und 4, die den Landesregierungen die Ermächtigung geben, die zuständigen Behörden abweichend von Satz 1 durch Rechtsverordnung zu bestimmen.
- § 26 Abs. 4: Einfügung von Sätzen 2 und 3, die den Landesregierungen die Ermächtigung geben, abweichend von Satz 1 an Stelle der höheren Verwaltungsbehörde eine andere Behörde zuständig zu bestimmen.
- § 36: Einfügung von Sätzen 3 und 4, die den Landesregierungen die Ermächtigung geben, abweichend von Satz 2 an Stelle der obersten Landesbehörde das Landesversorgungsamt oder diejenige Behörde zuständig zu bestimmen, die die Aufgaben des Landesversorgungsamtes wahrnimmt.
- § 5 Abs. 4: Einfügung von Sätzen 5 und 6, die den Landesregierungen die Ermächtigung geben, abweichend von Satz 4 an Stelle der höheren Verwaltungsbehörde eine andere Behörde zuständig zu bestimmen.
- § 5 b Abs. 6: Einfügung von Sätzen 7 und 8, die den Landesregierungen die Ermächtigung geben, die zuständige Behörde abweichend von Satz 5 durch Rechtsverordnung zu bestimmen.
- § 92 Abs. 1: Einfügung von Sätzen 2 und 3, die den Landesregierungen die Ermächtigung geben, abweichend von Satz 1 an Stelle der höheren Landesverkehrsbehörde eine andere Behörde zuständig zu bestimmen.
- § 3 Nr. 4: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die oberen Aufsichtsbehörden
- § 15 Satz 2: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die oberen Aufsichtsbehörden
- § 36 Satz 1: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die oberen Aufsichtsbehörden
- § 76 Abs. 1 Satz 2: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die oberen Aufsichtsbehörden
- § 122 Abs. 4 Satz 1: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die oberen Aufsichtsbehörden
- § 154 Buchstabe d: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die oberen Aufsichtsbehörden
- § 156 Abs. 2: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die oberen Aufsichtsbehörden
- § 159 Abs. 5: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die oberen Aufsichtsbehörden
- § 176 Abs. 2 Satz 1: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die oberen Aufsichtsbehörden
- § 177: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die oberen Aufsichtsbehörden
- § 32: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die Aufsichtsbehörden
- § 48 Abs. 5 Satz 1: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die Aufsichtsbehörden
- § 55 Abs. 2 Satz 1: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die Aufsichtsbehörden
- § 56 Abs. 6: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die Aufsichtsbehörden
- § 69 Abs. 1: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die Aufsichtsbehörden
- § 82 Abs. 2 Nr. 4: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die Aufsichtsbehörden
- § 95 Abs. 1: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die Aufsichtsbehörden
- § 130 Abs. 1 und 3 Satz 1: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die Aufsichtsbehörden
- § 152 Abs. 1: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die Aufsichtsbehörden
- § 175 Abs. 1 Sätze 1 und 2: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die Aufsichtsbehörden
- § 176 Abs. 1 Satz 1: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die Aufsichtsbehörden

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# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1975-03-15 — Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 685
§ 10 Abs. 2: Einfügung von Sätzen 2 und 3, die den Landesregierungen die Ermächtigung geben, die zuständige Behörde abweichend von Satz 1 durch Rechtsverordnung zu bestimmen.

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# § 122
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1975-03-15 — Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 685
§ 122 Abs. 4 Satz 1: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die oberen Aufsichtsbehörden

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# § 130
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1975-03-15 — Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 685
§ 130 Abs. 1 und 3 Satz 1: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die Aufsichtsbehörden

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# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1975-03-15 — Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 685
§ 15 Satz 2: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die oberen Aufsichtsbehörden

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# § 152
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1975-03-15 — Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 685
§ 152 Abs. 1: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die Aufsichtsbehörden

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# § 154
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1975-03-15 — Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 685
§ 154 Buchstabe d: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die oberen Aufsichtsbehörden

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# § 156
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1975-03-15 — Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 685
§ 156 Abs. 2: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die oberen Aufsichtsbehörden

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# § 159
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1975-03-15 — Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 685
§ 159 Abs. 5: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die oberen Aufsichtsbehörden

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# § 175
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1975-03-15 — Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 685
§ 175 Abs. 1 Sätze 1 und 2: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die Aufsichtsbehörden

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# § 176
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1975-03-15 — Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 685
§ 176 Abs. 2 Satz 1: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die oberen Aufsichtsbehörden
§ 176 Abs. 1 Satz 1: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die Aufsichtsbehörden

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# § 177
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1975-03-15 — Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 685
§ 177: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die oberen Aufsichtsbehörden

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# § 23
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1975-03-15 — Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 685
§ 23 Abs. 1: Einfügung von Sätzen 3 und 4, die den Landesregierungen die Ermächtigung geben, die zuständigen Behörden abweichend von Satz 1 durch Rechtsverordnung zu bestimmen.

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# § 26
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1975-03-15 — Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 685
§ 26 Abs. 1: Einfügung von Sätzen 4 und 5, die den Landesregierungen die Ermächtigung geben, die zuständige Behörde abweichend von den Sätzen 1 und 2 durch Rechtsverordnung zu bestimmen.
§ 26 Abs. 4: Einfügung von Sätzen 2 und 3, die den Landesregierungen die Ermächtigung geben, abweichend von Satz 1 an Stelle der höheren Verwaltungsbehörde eine andere Behörde zuständig zu bestimmen.

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# § 27
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1975-03-15 — Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 685
§ 27 Abs. 4: Einfügung von Sätzen 2 und 3, die den Landesregierungen die Ermächtigung geben, abweichend von Satz 1 an Stelle der höheren Verwaltungsbehörde eine andere Behörde zuständig zu bestimmen.

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# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1975-03-15 — Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 685
§ 3 Nr. 4: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die oberen Aufsichtsbehörden

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# § 32
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1975-03-15 — Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 685
§ 32: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die Aufsichtsbehörden

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# § 36
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1975-03-15 — Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 685
§ 36: Einfügung von Sätzen 3 und 4, die den Landesregierungen die Ermächtigung geben, abweichend von Satz 2 an Stelle der obersten Landesbehörde das Landesversorgungsamt oder diejenige Behörde zuständig zu bestimmen, die die Aufgaben des Landesversorgungsamtes wahrnimmt.
§ 36 Satz 1: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die oberen Aufsichtsbehörden

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# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1975-03-15 — Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 685
§ 4 Abs. 2: Einfügung von Sätzen 3 und 4, die den Landesregierungen die Ermächtigung geben, abweichend von Satz 2 an Stelle der oberen Verwaltungsbehörde eine andere Behörde zuständig zu bestimmen.

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# § 48
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1975-03-15 — Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 685
§ 48 Abs. 5 Satz 1: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die Aufsichtsbehörden

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# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1975-03-15 — Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 685
§ 5 Abs. 1: Einfügung von Sätzen 2 und 3, die den Landesregierungen die Ermächtigung geben, die zuständigen Behörden abweichend von Satz 1 durch Rechtsverordnung zu bestimmen.
§ 5 Abs. 4: Einfügung von Sätzen 5 und 6, die den Landesregierungen die Ermächtigung geben, abweichend von Satz 4 an Stelle der höheren Verwaltungsbehörde eine andere Behörde zuständig zu bestimmen.
§ 5 b Abs. 6: Einfügung von Sätzen 7 und 8, die den Landesregierungen die Ermächtigung geben, die zuständige Behörde abweichend von Satz 5 durch Rechtsverordnung zu bestimmen.

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# § 55
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1975-03-15 — Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 685
§ 55 Abs. 2 Satz 1: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die Aufsichtsbehörden

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# § 56
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1975-03-15 — Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 685
§ 56 Abs. 6: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die Aufsichtsbehörden

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# § 69
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1975-03-15 — Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 685
§ 69 Abs. 1: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die Aufsichtsbehörden

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# § 76
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1975-03-15 — Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 685
§ 76 Abs. 1 Satz 2: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die oberen Aufsichtsbehörden

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# § 82
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1975-03-15 — Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 685
§ 82 Abs. 2 Nr. 4: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die Aufsichtsbehörden

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# § 92
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1975-03-15 — Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 685
§ 92 Abs. 1: Einfügung von Sätzen 2 und 3, die den Landesregierungen die Ermächtigung geben, abweichend von Satz 1 an Stelle der höheren Landesverkehrsbehörde eine andere Behörde zuständig zu bestimmen.

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# § 95
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1975-03-15 — Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 685
§ 95 Abs. 1: Ermöglichung der Delegation der Zuständigkeit auf die Aufsichtsbehörden

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# REICHS-UND-STAATSANGEHÖRIGKEITSGESETZ — 1975-03-15
- **Titel:** Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1975 I S. 685
- **Inkrafttreten:** 1975-03-15
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1975/28#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz ermöglicht die Delegation von Zuständigkeiten von höheren Verwaltungsbehörden auf andere Behörden, um die Verwaltungsreform in den Ländern zu erleichtern.
## Betroffene Stellen
- § 16 Abs. 1: Ermächtigung der Landesregierungen, die zuständige Behörde abweichend von Satz 1 zu bestimmen
- § 23 Abs. 1: Ermächtigung der Landesregierungen, die zuständige Behörde abweichend von Satz 1 zu bestimmen
- § 39 Abs. 2: Streichung des Absatzes 2, der bisherige Absatz 1 wird alleiniger Wortlaut
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **1975-03-15** · BGBl. 1975 I S. 685 — Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)

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# Stellen dieser Station
- § 16 Abs. 1: Ermächtigung der Landesregierungen, die zuständige Behörde abweichend von Satz 1 zu bestimmen
- § 23 Abs. 1: Ermächtigung der Landesregierungen, die zuständige Behörde abweichend von Satz 1 zu bestimmen
- § 39 Abs. 2: Streichung des Absatzes 2, der bisherige Absatz 1 wird alleiniger Wortlaut

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# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1975-03-15 — Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 685
§ 16 Abs. 1: Ermächtigung der Landesregierungen, die zuständige Behörde abweichend von Satz 1 zu bestimmen

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# § 23
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1975-03-15 — Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 685
§ 23 Abs. 1: Ermächtigung der Landesregierungen, die zuständige Behörde abweichend von Satz 1 zu bestimmen

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# § 39
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1975-03-15 — Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 685
§ 39 Abs. 2: Streichung des Absatzes 2, der bisherige Absatz 1 wird alleiniger Wortlaut

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# BGBl. 1975 I S. 685
- **Titel:** Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1975 I S. 685
- **Verkündung:** 1975-03-15
- **Inkrafttreten:** 1975-03-15
- **Ausfertigung:** 1975-03-10
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1975/28#page=1
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** REICHS-UND-STAATSANGEHÖRIGKEITSGESETZ, GESETZ-ZUR-ERLEICHTERUNG-DER-VERWALTUNGSREFORM-IN-DEN
## Kurz
Das Gesetz ermöglicht die Delegation von Zuständigkeiten von höheren Verwaltungsbehörden auf andere Behörden, um die Verwaltungsreform in den Ländern zu erleichtern.