BGBl. 1997 I S. 3315 · Verordnung · Verordnung über die Personenzulassung zum Aufbauen, Anschalten, Ändern und Instandhalten von Telekommunikationsendeinrichtungen (Personenzulassungsverordnung - PersZulV)
Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 3315 Inkrafttreten: 1997-12-30 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1997-12-30 BGBl-Id: bgbl1-1997-88-15
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# PERSZULV — 1994-07-28
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# PERSZULV — 1997-12-30
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- **Titel:** Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
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- **Typ:** Änderung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 1673
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- **Inkrafttreten:** 1994-07-29
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/46#page=2
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- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Vorschriften für Kleinfeuerungsanlagen, insbesondere durch die Hinzufügung von Braunkohlenbriketts als zulässiges Brennmaterial und die Anpassung der Anforderungen im Beitrittsgebiet.
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- **Titel:** Verordnung über die Personenzulassung zum Aufbauen, Anschalten, Ändern und Instandhalten von Telekommunikationsendeinrichtungen (Personenzulassungsverordnung - PersZulV)
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- **Typ:** Verordnung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1997 I S. 3315
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- **Inkrafttreten:** 1997-12-30
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1997/88#page=95
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- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Voraussetzungen und das Verfahren für die Personenzulassung zum Aufbauen, Anschalten, Ändern und Instandhalten von Telekommunikationsendeinrichtungen.
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## Betroffene Stellen
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- § 13 Abs. 1 Nr. 2: Neufassung der Vorschrift zur Überprüfung der Feuersicherheit von Schornsteinen, Feuerstätten, Verbindungsstücken und Lüftungsanlagen.
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- § 13 Abs. 1 Nr. 3: Neufassung der Vorschrift zur unverzüglichen schriftlichen Meldung von Mängeln an Schornsteinen, Feuerstätten, Verbindungsstücken und Lüftungsanlagen.
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- § 13 Abs. 1 Nr. 4: Erweiterung der Vorschrift um Lüftungsanlagen und ähnliche Einrichtungen.
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- § 13 Abs. 1 Nr. 11: Einfügung der Vorschrift zur Überwachung von Feuerungsanlagen im Zusammenhang mit der Energieeinsparung.
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- § 13 Abs. 1 Nr. 12: Streichung der Jahresangabe im Zusammenhang mit dem Energieeinsparungsgesetz.
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- § 13 Abs. 2: Neufassung der Vorschrift zur Übertragung anderer Arbeiten auf den Bezirksschornsteinfegermeister.
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- § 17: Neufassung der Vorschrift zum Wohnsitz des Bezirksschornsteinfegermeisters.
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- § 19: Neufassung der Vorschriften zur Aufzeichnung und Datenübermittlung des Bezirksschornsteinfegermeisters.
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- § 21 Abs. 1: Einfügung der Möglichkeit, die Nutzung des Kehrbezirks jederzeit auszuschlagen.
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- § 22 Abs. 1 Nr. 3: Erweiterung der Vorschrift um die Überprüfung nach § 13 Abs. 1 und 2.
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- § 22 Abs. 2: Streichung des Absatzes.
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- § 24 Abs. 1: Neufassung der Vorschriften zur Erhebung von Gebühren und Auslagen.
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- § 25 Abs. 3: Neufassung der Vorschriften zur spezifizierten Rechnung.
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- § 25 Abs. 4: Neufassung der Vorschriften zur Gebühr und deren Verjährung.
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- § 26 Abs. 2: Einfügung der Möglichkeit, auch ohne besonderen Anlaß zu überprüfen.
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- § 27 Abs. 1 Nr. 2: Erhöhung der Strafe von 1000 auf 10000 DM.
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- § 27 Abs. 1 Nr. 3: Streichung der Nummer.
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- § 27 Abs. 2: Neufassung der Vorschriften zur Verwarnung und Verhängung von Warnungsgeld.
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- § 28: Einfügung der Vorschrift, dass Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die einstweilige Berufsuntersagung keine aufschiedende Wirkung haben.
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- § 29 Abs. 5: Einfügung der Vorschriften zur Kürzung des Ruhegeldes bei Nichtzahlung von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung.
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- § 31 Abs. 1: Einfügung der Anwendung von § 29 Abs. 5 Satz 2 und 3.
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- § 31 Abs. 3 Nr. 1: Neufassung der Vorschriften zur Witwenrente.
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- § 31 Abs. 4: Neufassung der Vorschriften zur Anwendung anderer Gesetze.
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- § 32 Abs. 2: Einfügung der Anwendung von § 29 Abs. 5 Satz 2 und 3.
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- § 32 Abs. 3: Neufassung der Vorschriften zur Anwendung anderer Gesetze.
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- § 37 Abs. 1 Satz 1: Neufassung der Vorschriften zur Zusammensetzung der Vertreterversammlung.
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- § 37 Abs. 2 Satz 2: Neufassung der Vorschriften zur Amtsdauer und Wahl der Vertreterversammlung.
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- § 38 Abs. 1: Neufassung der Vorschriften zur Zusammensetzung des Vorstands.
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- § 39 Abs. 2 Nr. 1 und 2: Neufassung der Vorschriften zur Wahl und Rechten der Vertreterversammlung und des Vorstands.
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- § 50: Streichung der Worte 'zweiter Abschnitt Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Schornsteinfegerwesens'.
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- § 51: Streichung des Abschnitts.
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- Vor § 52: Ersetzung der Worte 'Dritter Abschnitt' durch 'zweiter Abschnitt'.
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- Nach § 53: Ersetzung der Worte 'Vierter Abschnitt' durch 'Dritter Abschnitt'.
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- § 55: Streichung des Abschnitts.
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- Nach § 57: Ersetzung der Worte 'Fünfter Abschnitt' durch 'Vierter Abschnitt' und Streichung von § 58.
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- Nach § 56: Einfügung der neuen Abschnitte § 56a bis § 56d zur Berechnung des Ruhegeldes für Bezirksschomsteinfegermeister im ehemaligen DDR-Gebiet.
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_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
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## Wortlaut
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# Verlauf
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- **1994-07-28** · BGBl. 1994 I S. 1673 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
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- **1997-12-30** · BGBl. 1997 I S. 3315 — Verordnung über die Personenzulassung zum Aufbauen, Anschalten, Ändern und Instandhalten von Telekommunikationsendeinrichtungen (Personenzulassungsverordnung - PersZulV)
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# Stellen dieser Station
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- § 13 Abs. 1 Nr. 2: Neufassung der Vorschrift zur Überprüfung der Feuersicherheit von Schornsteinen, Feuerstätten, Verbindungsstücken und Lüftungsanlagen.
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- § 13 Abs. 1 Nr. 3: Neufassung der Vorschrift zur unverzüglichen schriftlichen Meldung von Mängeln an Schornsteinen, Feuerstätten, Verbindungsstücken und Lüftungsanlagen.
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- § 13 Abs. 1 Nr. 4: Erweiterung der Vorschrift um Lüftungsanlagen und ähnliche Einrichtungen.
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- § 13 Abs. 1 Nr. 11: Einfügung der Vorschrift zur Überwachung von Feuerungsanlagen im Zusammenhang mit der Energieeinsparung.
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- § 13 Abs. 1 Nr. 12: Streichung der Jahresangabe im Zusammenhang mit dem Energieeinsparungsgesetz.
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- § 13 Abs. 2: Neufassung der Vorschrift zur Übertragung anderer Arbeiten auf den Bezirksschornsteinfegermeister.
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- § 17: Neufassung der Vorschrift zum Wohnsitz des Bezirksschornsteinfegermeisters.
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- § 19: Neufassung der Vorschriften zur Aufzeichnung und Datenübermittlung des Bezirksschornsteinfegermeisters.
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- § 21 Abs. 1: Einfügung der Möglichkeit, die Nutzung des Kehrbezirks jederzeit auszuschlagen.
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- § 22 Abs. 1 Nr. 3: Erweiterung der Vorschrift um die Überprüfung nach § 13 Abs. 1 und 2.
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- § 22 Abs. 2: Streichung des Absatzes.
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- § 24 Abs. 1: Neufassung der Vorschriften zur Erhebung von Gebühren und Auslagen.
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- § 25 Abs. 3: Neufassung der Vorschriften zur spezifizierten Rechnung.
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- § 25 Abs. 4: Neufassung der Vorschriften zur Gebühr und deren Verjährung.
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- § 26 Abs. 2: Einfügung der Möglichkeit, auch ohne besonderen Anlaß zu überprüfen.
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- § 27 Abs. 1 Nr. 2: Erhöhung der Strafe von 1000 auf 10000 DM.
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- § 27 Abs. 1 Nr. 3: Streichung der Nummer.
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- § 27 Abs. 2: Neufassung der Vorschriften zur Verwarnung und Verhängung von Warnungsgeld.
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- § 28: Einfügung der Vorschrift, dass Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die einstweilige Berufsuntersagung keine aufschiedende Wirkung haben.
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- § 29 Abs. 5: Einfügung der Vorschriften zur Kürzung des Ruhegeldes bei Nichtzahlung von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung.
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- § 31 Abs. 1: Einfügung der Anwendung von § 29 Abs. 5 Satz 2 und 3.
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- § 31 Abs. 3 Nr. 1: Neufassung der Vorschriften zur Witwenrente.
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- § 31 Abs. 4: Neufassung der Vorschriften zur Anwendung anderer Gesetze.
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- § 32 Abs. 2: Einfügung der Anwendung von § 29 Abs. 5 Satz 2 und 3.
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- § 32 Abs. 3: Neufassung der Vorschriften zur Anwendung anderer Gesetze.
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- § 37 Abs. 1 Satz 1: Neufassung der Vorschriften zur Zusammensetzung der Vertreterversammlung.
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- § 37 Abs. 2 Satz 2: Neufassung der Vorschriften zur Amtsdauer und Wahl der Vertreterversammlung.
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- § 38 Abs. 1: Neufassung der Vorschriften zur Zusammensetzung des Vorstands.
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- § 39 Abs. 2 Nr. 1 und 2: Neufassung der Vorschriften zur Wahl und Rechten der Vertreterversammlung und des Vorstands.
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- § 50: Streichung der Worte 'zweiter Abschnitt Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Schornsteinfegerwesens'.
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- § 51: Streichung des Abschnitts.
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- Vor § 52: Ersetzung der Worte 'Dritter Abschnitt' durch 'zweiter Abschnitt'.
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- Nach § 53: Ersetzung der Worte 'Vierter Abschnitt' durch 'Dritter Abschnitt'.
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- § 55: Streichung des Abschnitts.
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- Nach § 57: Ersetzung der Worte 'Fünfter Abschnitt' durch 'Vierter Abschnitt' und Streichung von § 58.
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- Nach § 56: Einfügung der neuen Abschnitte § 56a bis § 56d zur Berechnung des Ruhegeldes für Bezirksschomsteinfegermeister im ehemaligen DDR-Gebiet.
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verkuendungen/1997/bgbl1-1997-88-15.md
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verkuendungen/1997/bgbl1-1997-88-15.md
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# BGBl. 1997 I S. 3315
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- **Titel:** Verordnung über die Personenzulassung zum Aufbauen, Anschalten, Ändern und Instandhalten von Telekommunikationsendeinrichtungen (Personenzulassungsverordnung - PersZulV)
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- **Typ:** Verordnung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1997 I S. 3315
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- **Verkündung:** 1997-12-30
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- **Inkrafttreten:** 1997-12-30
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- **Ausfertigung:** 1997-12-19
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1997/88#page=95
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- **Quelle:** offenegesetze
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- **Parser:** llm
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- **Stammnormen in diesem Commit:** PERSZULV
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## Kurz
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Die Verordnung regelt die Voraussetzungen und das Verfahren für die Personenzulassung zum Aufbauen, Anschalten, Ändern und Instandhalten von Telekommunikationsendeinrichtungen.
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Reference in New Issue
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