BGBl. 1997 I S. 3315 · Verordnung · Verordnung über die Personenzulassung zum Aufbauen, Anschalten, Ändern und Instandhalten von Telekommunikationsendeinrichtungen (Personenzulassungsverordnung - PersZulV)

Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 3315
Inkrafttreten: 1997-12-30
Quelle: offenegesetze
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Verkündung: 1997-12-30

BGBl-Id: bgbl1-1997-88-15
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# PERSZULV — 1994-07-28
# PERSZULV — 1997-12-30
- **Titel:** Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 1673
- **Inkrafttreten:** 1994-07-29
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/46#page=2
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Vorschriften für Kleinfeuerungsanlagen, insbesondere durch die Hinzufügung von Braunkohlenbriketts als zulässiges Brennmaterial und die Anpassung der Anforderungen im Beitrittsgebiet.
- **Titel:** Verordnung über die Personenzulassung zum Aufbauen, Anschalten, Ändern und Instandhalten von Telekommunikationsendeinrichtungen (Personenzulassungsverordnung - PersZulV)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1997 I S. 3315
- **Inkrafttreten:** 1997-12-30
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1997/88#page=95
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Voraussetzungen und das Verfahren für die Personenzulassung zum Aufbauen, Anschalten, Ändern und Instandhalten von Telekommunikationsendeinrichtungen.
## Betroffene Stellen
- § 13 Abs. 1 Nr. 2: Neufassung der Vorschrift zur Überprüfung der Feuersicherheit von Schornsteinen, Feuerstätten, Verbindungsstücken und Lüftungsanlagen.
- § 13 Abs. 1 Nr. 3: Neufassung der Vorschrift zur unverzüglichen schriftlichen Meldung von Mängeln an Schornsteinen, Feuerstätten, Verbindungsstücken und Lüftungsanlagen.
- § 13 Abs. 1 Nr. 4: Erweiterung der Vorschrift um Lüftungsanlagen und ähnliche Einrichtungen.
- § 13 Abs. 1 Nr. 11: Einfügung der Vorschrift zur Überwachung von Feuerungsanlagen im Zusammenhang mit der Energieeinsparung.
- § 13 Abs. 1 Nr. 12: Streichung der Jahresangabe im Zusammenhang mit dem Energieeinsparungsgesetz.
- § 13 Abs. 2: Neufassung der Vorschrift zur Übertragung anderer Arbeiten auf den Bezirksschornsteinfegermeister.
- § 17: Neufassung der Vorschrift zum Wohnsitz des Bezirksschornsteinfegermeisters.
- § 19: Neufassung der Vorschriften zur Aufzeichnung und Datenübermittlung des Bezirksschornsteinfegermeisters.
- § 21 Abs. 1: Einfügung der Möglichkeit, die Nutzung des Kehrbezirks jederzeit auszuschlagen.
- § 22 Abs. 1 Nr. 3: Erweiterung der Vorschrift um die Überprüfung nach § 13 Abs. 1 und 2.
- § 22 Abs. 2: Streichung des Absatzes.
- § 24 Abs. 1: Neufassung der Vorschriften zur Erhebung von Gebühren und Auslagen.
- § 25 Abs. 3: Neufassung der Vorschriften zur spezifizierten Rechnung.
- § 25 Abs. 4: Neufassung der Vorschriften zur Gebühr und deren Verjährung.
- § 26 Abs. 2: Einfügung der Möglichkeit, auch ohne besonderen Anlaß zu überprüfen.
- § 27 Abs. 1 Nr. 2: Erhöhung der Strafe von 1000 auf 10000 DM.
- § 27 Abs. 1 Nr. 3: Streichung der Nummer.
- § 27 Abs. 2: Neufassung der Vorschriften zur Verwarnung und Verhängung von Warnungsgeld.
- § 28: Einfügung der Vorschrift, dass Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die einstweilige Berufsuntersagung keine aufschiedende Wirkung haben.
- § 29 Abs. 5: Einfügung der Vorschriften zur Kürzung des Ruhegeldes bei Nichtzahlung von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung.
- § 31 Abs. 1: Einfügung der Anwendung von § 29 Abs. 5 Satz 2 und 3.
- § 31 Abs. 3 Nr. 1: Neufassung der Vorschriften zur Witwenrente.
- § 31 Abs. 4: Neufassung der Vorschriften zur Anwendung anderer Gesetze.
- § 32 Abs. 2: Einfügung der Anwendung von § 29 Abs. 5 Satz 2 und 3.
- § 32 Abs. 3: Neufassung der Vorschriften zur Anwendung anderer Gesetze.
- § 37 Abs. 1 Satz 1: Neufassung der Vorschriften zur Zusammensetzung der Vertreterversammlung.
- § 37 Abs. 2 Satz 2: Neufassung der Vorschriften zur Amtsdauer und Wahl der Vertreterversammlung.
- § 38 Abs. 1: Neufassung der Vorschriften zur Zusammensetzung des Vorstands.
- § 39 Abs. 2 Nr. 1 und 2: Neufassung der Vorschriften zur Wahl und Rechten der Vertreterversammlung und des Vorstands.
- § 50: Streichung der Worte 'zweiter Abschnitt Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Schornsteinfegerwesens'.
- § 51: Streichung des Abschnitts.
- Vor § 52: Ersetzung der Worte 'Dritter Abschnitt' durch 'zweiter Abschnitt'.
- Nach § 53: Ersetzung der Worte 'Vierter Abschnitt' durch 'Dritter Abschnitt'.
- § 55: Streichung des Abschnitts.
- Nach § 57: Ersetzung der Worte 'Fünfter Abschnitt' durch 'Vierter Abschnitt' und Streichung von § 58.
- Nach § 56: Einfügung der neuen Abschnitte § 56a bis § 56d zur Berechnung des Ruhegeldes für Bezirksschomsteinfegermeister im ehemaligen DDR-Gebiet.
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut

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# Verlauf
- **1994-07-28** · BGBl. 1994 I S. 1673 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
- **1997-12-30** · BGBl. 1997 I S. 3315 — Verordnung über die Personenzulassung zum Aufbauen, Anschalten, Ändern und Instandhalten von Telekommunikationsendeinrichtungen (Personenzulassungsverordnung - PersZulV)

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# Stellen dieser Station
- § 13 Abs. 1 Nr. 2: Neufassung der Vorschrift zur Überprüfung der Feuersicherheit von Schornsteinen, Feuerstätten, Verbindungsstücken und Lüftungsanlagen.
- § 13 Abs. 1 Nr. 3: Neufassung der Vorschrift zur unverzüglichen schriftlichen Meldung von Mängeln an Schornsteinen, Feuerstätten, Verbindungsstücken und Lüftungsanlagen.
- § 13 Abs. 1 Nr. 4: Erweiterung der Vorschrift um Lüftungsanlagen und ähnliche Einrichtungen.
- § 13 Abs. 1 Nr. 11: Einfügung der Vorschrift zur Überwachung von Feuerungsanlagen im Zusammenhang mit der Energieeinsparung.
- § 13 Abs. 1 Nr. 12: Streichung der Jahresangabe im Zusammenhang mit dem Energieeinsparungsgesetz.
- § 13 Abs. 2: Neufassung der Vorschrift zur Übertragung anderer Arbeiten auf den Bezirksschornsteinfegermeister.
- § 17: Neufassung der Vorschrift zum Wohnsitz des Bezirksschornsteinfegermeisters.
- § 19: Neufassung der Vorschriften zur Aufzeichnung und Datenübermittlung des Bezirksschornsteinfegermeisters.
- § 21 Abs. 1: Einfügung der Möglichkeit, die Nutzung des Kehrbezirks jederzeit auszuschlagen.
- § 22 Abs. 1 Nr. 3: Erweiterung der Vorschrift um die Überprüfung nach § 13 Abs. 1 und 2.
- § 22 Abs. 2: Streichung des Absatzes.
- § 24 Abs. 1: Neufassung der Vorschriften zur Erhebung von Gebühren und Auslagen.
- § 25 Abs. 3: Neufassung der Vorschriften zur spezifizierten Rechnung.
- § 25 Abs. 4: Neufassung der Vorschriften zur Gebühr und deren Verjährung.
- § 26 Abs. 2: Einfügung der Möglichkeit, auch ohne besonderen Anlaß zu überprüfen.
- § 27 Abs. 1 Nr. 2: Erhöhung der Strafe von 1000 auf 10000 DM.
- § 27 Abs. 1 Nr. 3: Streichung der Nummer.
- § 27 Abs. 2: Neufassung der Vorschriften zur Verwarnung und Verhängung von Warnungsgeld.
- § 28: Einfügung der Vorschrift, dass Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die einstweilige Berufsuntersagung keine aufschiedende Wirkung haben.
- § 29 Abs. 5: Einfügung der Vorschriften zur Kürzung des Ruhegeldes bei Nichtzahlung von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung.
- § 31 Abs. 1: Einfügung der Anwendung von § 29 Abs. 5 Satz 2 und 3.
- § 31 Abs. 3 Nr. 1: Neufassung der Vorschriften zur Witwenrente.
- § 31 Abs. 4: Neufassung der Vorschriften zur Anwendung anderer Gesetze.
- § 32 Abs. 2: Einfügung der Anwendung von § 29 Abs. 5 Satz 2 und 3.
- § 32 Abs. 3: Neufassung der Vorschriften zur Anwendung anderer Gesetze.
- § 37 Abs. 1 Satz 1: Neufassung der Vorschriften zur Zusammensetzung der Vertreterversammlung.
- § 37 Abs. 2 Satz 2: Neufassung der Vorschriften zur Amtsdauer und Wahl der Vertreterversammlung.
- § 38 Abs. 1: Neufassung der Vorschriften zur Zusammensetzung des Vorstands.
- § 39 Abs. 2 Nr. 1 und 2: Neufassung der Vorschriften zur Wahl und Rechten der Vertreterversammlung und des Vorstands.
- § 50: Streichung der Worte 'zweiter Abschnitt Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Schornsteinfegerwesens'.
- § 51: Streichung des Abschnitts.
- Vor § 52: Ersetzung der Worte 'Dritter Abschnitt' durch 'zweiter Abschnitt'.
- Nach § 53: Ersetzung der Worte 'Vierter Abschnitt' durch 'Dritter Abschnitt'.
- § 55: Streichung des Abschnitts.
- Nach § 57: Ersetzung der Worte 'Fünfter Abschnitt' durch 'Vierter Abschnitt' und Streichung von § 58.
- Nach § 56: Einfügung der neuen Abschnitte § 56a bis § 56d zur Berechnung des Ruhegeldes für Bezirksschomsteinfegermeister im ehemaligen DDR-Gebiet.

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# BGBl. 1997 I S. 3315
- **Titel:** Verordnung über die Personenzulassung zum Aufbauen, Anschalten, Ändern und Instandhalten von Telekommunikationsendeinrichtungen (Personenzulassungsverordnung - PersZulV)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1997 I S. 3315
- **Verkündung:** 1997-12-30
- **Inkrafttreten:** 1997-12-30
- **Ausfertigung:** 1997-12-19
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1997/88#page=95
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** PERSZULV
## Kurz
Die Verordnung regelt die Voraussetzungen und das Verfahren für die Personenzulassung zum Aufbauen, Anschalten, Ändern und Instandhalten von Telekommunikationsendeinrichtungen.