BGBl. 1993 I S. 944 · Änderung · Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 Inkrafttreten: 1993-06-26 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1993-06-26 BGBl-Id: bgbl1-1993-30-4
This commit is contained in:
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# AIG — 1992-02-28
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# AIG — 1993-06-26
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- **Titel:** Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 - StÄndG 1992)
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- **Typ:** Erlass
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- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 297
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- **Inkrafttreten:** 1992-02-29 (ganzes Gesetz, außer die speziellen Bestimmungen); 1990-12-22 (Artikel 12 Nr. 2 Buchstaben a und f); 1991-01-01 (Artikel 12 Nr. 2 Buchstabe e und Artikel 27); 1992-01-01 (Artikel 12 Nr. 2 Buchstaben b, c und d, Artikel 25 Nr. 1, 2 und 3 sowie Artikel 35 bis 37); 1992-03-01 (Artikel 32 Nr. 1 bis 5 und 7, die Nummer 7 nur, soweit sie den neuen § 16 Abs. 1 und 2 des Mineralölsteuergesetzes betrifft); 1993-01-01 (Artikel 12 Nr. 3 bis 5 und 6 Buchstabe b sowie Artikel 14)
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/9#page=1
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- **Kurz:** Das Gesetz beinhaltet umfangreiche Änderungen an verschiedenen Steuergesetzen, um Familien zu entlasten und die Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze zu verbessern.
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- **Titel:** Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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- **Typ:** Änderung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 944
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- **Inkrafttreten:** 1993-06-26
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/30#page=12
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- **Kurz:** Das Gesetz enthält verschiedene Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Belastungen im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Bundesländern und zur Neuordnung des Finanzausgleichs.
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## Betroffene Stellen
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- § 19 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von 'zum Gesamtbetrag' durch 'zur Summe'
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- § 19 Abs. 5 Satz 1: Streichung des Kommas und der Worte 'aber vor Ablauf der Verjährungsfrist' nach 'Steuerbescheides'
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- § 21: Vollständige Streichung des § 21
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- § 17 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b: Einfügung der Doppelbuchstaben dd und ee zur Anrechnung oder Erstattung von Kapitalertragsteuer
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- § 18a: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Steuerabziehung von Kapitalerträgen
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- § 21: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Anwendung der neuen Bestimmungen
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## Wortlaut
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# Verlauf
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- **1992-02-28** · BGBl. 1992 I S. 297 — Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 - StÄndG 1992)
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- **1993-06-26** · BGBl. 1993 I S. 944 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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# Stellen dieser Station
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- § 19 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von 'zum Gesamtbetrag' durch 'zur Summe'
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- § 19 Abs. 5 Satz 1: Streichung des Kommas und der Worte 'aber vor Ablauf der Verjährungsfrist' nach 'Steuerbescheides'
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- § 21: Vollständige Streichung des § 21
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- § 17 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b: Einfügung der Doppelbuchstaben dd und ee zur Anrechnung oder Erstattung von Kapitalertragsteuer
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- § 18a: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Steuerabziehung von Kapitalerträgen
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- § 21: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Anwendung der neuen Bestimmungen
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aig/§17.md
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aig/§17.md
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# § 17
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
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§ 17 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b: Einfügung der Doppelbuchstaben dd und ee zur Anrechnung oder Erstattung von Kapitalertragsteuer
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aig/§18a.md
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aig/§18a.md
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# § 18a
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
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§ 18a: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Steuerabziehung von Kapitalerträgen
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# § 21
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1992-02-28 — Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 - StÄndG 1992)
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> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 297
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> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
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§ 21: Vollständige Streichung des § 21
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§ 21: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Anwendung der neuen Bestimmungen
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altschg/FASSUNG.md
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altschg/FASSUNG.md
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# ALTSCHG — 1993-06-26
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- **Titel:** Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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- **Typ:** Änderung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 944
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- **Inkrafttreten:** 1993-06-26
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/30#page=12
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- **Kurz:** Das Gesetz enthält verschiedene Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Belastungen im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Bundesländern und zur Neuordnung des Finanzausgleichs.
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## Betroffene Stellen
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- § 1: Zweck der Altschuldenhilfen definiert
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- § 2: Antragberechtigte definiert
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- § 3: Altverbindlichkeiten definiert
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- § 4: Teilentlastung durch Schuldübernahme definiert
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- § 5: Privatisierungs- und Veräußerungspflicht, Abführung von Erlösen definiert
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- § 6: Steuerliche Regelungen für Teilentlastung und Minderungen definiert
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- § 7: Gewährung einer Zinshilfe definiert
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## Wortlaut
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Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
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vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.
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altschg/HINWEIS.md
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altschg/HINWEIS.md
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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
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Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
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(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
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Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
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[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
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Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
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dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
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**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
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(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
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`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
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Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`
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3
altschg/HISTORY.md
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altschg/HISTORY.md
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# Verlauf
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- **1993-06-26** · BGBl. 1993 I S. 944 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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altschg/STELLEN.md
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altschg/STELLEN.md
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# Stellen dieser Station
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- § 1: Zweck der Altschuldenhilfen definiert
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- § 2: Antragberechtigte definiert
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- § 3: Altverbindlichkeiten definiert
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- § 4: Teilentlastung durch Schuldübernahme definiert
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- § 5: Privatisierungs- und Veräußerungspflicht, Abführung von Erlösen definiert
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||||
- § 6: Steuerliche Regelungen für Teilentlastung und Minderungen definiert
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- § 7: Gewährung einer Zinshilfe definiert
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altschg/§1.md
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altschg/§1.md
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# § 1
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
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§ 1: Zweck der Altschuldenhilfen definiert
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altschg/§2.md
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altschg/§2.md
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# § 2
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
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§ 2: Antragberechtigte definiert
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altschg/§3.md
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altschg/§3.md
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# § 3
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
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§ 3: Altverbindlichkeiten definiert
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altschg/§4.md
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altschg/§4.md
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# § 4
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
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§ 4: Teilentlastung durch Schuldübernahme definiert
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altschg/§5.md
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altschg/§5.md
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# § 5
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
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§ 5: Privatisierungs- und Veräußerungspflicht, Abführung von Erlösen definiert
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altschg/§6.md
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altschg/§6.md
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# § 6
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
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§ 6: Steuerliche Regelungen für Teilentlastung und Minderungen definiert
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altschg/§7.md
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7
altschg/§7.md
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# § 7
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
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§ 7: Gewährung einer Zinshilfe definiert
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# ARBFG — 1993-01-07
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# ARBFG — 1993-06-26
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- **Titel:** Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 5 Abs. 1 Satz 1, § 16 Abs. 3, Abs. 4 Satz 1 BKleingG)
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- **Typ:** Sonstige
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- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 42
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- **Inkrafttreten:** 1992-12-09
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/1#page=42
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- **Kurz:** Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass bestimmte Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes und des Arbeitsförderungsgesetzes mit dem Grundgesetz unvereinbar sind oder nur bedingt anwendbar sind.
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- **Titel:** Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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||||
- **Typ:** Änderung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 944
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- **Inkrafttreten:** 1993-06-26
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/30#page=12
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- **Kurz:** Das Gesetz enthält verschiedene Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Belastungen im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Bundesländern und zur Neuordnung des Finanzausgleichs.
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## Betroffene Stellen
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- § 138 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 Nr. 9: ist mit Artikel 3 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 des Grundgesetzes unvereinbar
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||||
- § 137 Abs. 2a: ist bis zur gesetzlichen Neuregelung nicht anwendbar, im übrigen ist er nach Maßgabe der Gründe mit dem Grundgesetz vereinbar
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||||
- § 19a: Der Paragraph § 19a wird aufgehoben.
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||||
- § 21 Abs. 2 Satz 1: Hinzufügung der Worte 'oder Vermittlungsabsprachen der Bundesanstalt mit ausländischen Arbeitsverwaltungen'.
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||||
- § 62b Abs. 1: Ersetzung der Worte 'Richtlinien des Bundesministers für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit für die Vergabe von Beihilfen' bis 'in Anspruch nehmen können' durch neue Formulierung.
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||||
- § 67 Abs. 4: Neuer Absatz 4, der Bedingungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld über sechs Monate hinaus festlegt.
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||||
- § 70: Ersetzung der Verweisung '127, 132 und 132a' durch '127 und 132'.
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||||
- § 72 Abs. 2: Hinzufügung eines Satzes, der die Mitteilung von Namen, Anschriften und Sozialversicherungsnummern der Arbeitnehmer mit dem Antrag verbindet.
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||||
- § 87: Ersetzung der Verweisung '127, 132 und 132a' durch '127 und 132'.
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## Wortlaut
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- **1992-06-30** · BGBl. 1992 I S. 1177 — Zweite Verordnung zum Altersübergangsgeld
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- **1992-12-29** · BGBl. 1992 I S. 2354 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Altersübergangsgeldes, des Arbeitslosengeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Schlechtwettergeldes für das Jahr 1993 (AFG-Leistungsverordnung 1993)
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- **1993-01-07** · BGBl. 1993 I S. 42 — Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 5 Abs. 1 Satz 1, § 16 Abs. 3, Abs. 4 Satz 1 BKleingG)
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||||
- **1993-06-26** · BGBl. 1993 I S. 944 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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@@ -1,4 +1,9 @@
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# Stellen dieser Station
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- § 138 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 Nr. 9: ist mit Artikel 3 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 des Grundgesetzes unvereinbar
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- § 137 Abs. 2a: ist bis zur gesetzlichen Neuregelung nicht anwendbar, im übrigen ist er nach Maßgabe der Gründe mit dem Grundgesetz vereinbar
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- § 19a: Der Paragraph § 19a wird aufgehoben.
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||||
- § 21 Abs. 2 Satz 1: Hinzufügung der Worte 'oder Vermittlungsabsprachen der Bundesanstalt mit ausländischen Arbeitsverwaltungen'.
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||||
- § 62b Abs. 1: Ersetzung der Worte 'Richtlinien des Bundesministers für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit für die Vergabe von Beihilfen' bis 'in Anspruch nehmen können' durch neue Formulierung.
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||||
- § 67 Abs. 4: Neuer Absatz 4, der Bedingungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld über sechs Monate hinaus festlegt.
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||||
- § 70: Ersetzung der Verweisung '127, 132 und 132a' durch '127 und 132'.
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||||
- § 72 Abs. 2: Hinzufügung eines Satzes, der die Mitteilung von Namen, Anschriften und Sozialversicherungsnummern der Arbeitnehmer mit dem Antrag verbindet.
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- § 87: Ersetzung der Verweisung '127, 132 und 132a' durch '127 und 132'.
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arbfg/§19a.md
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7
arbfg/§19a.md
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# § 19a
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
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§ 19a: Der Paragraph § 19a wird aufgehoben.
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# § 21
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1975-06-28 — Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 1542
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> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
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§ 21 Abs. 2: Neuer Satz 4: Arbeitgeber dürfen sich Gebühr nicht erstatten lassen
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§ 21 Abs. 2 Satz 1: Hinzufügung der Worte 'oder Vermittlungsabsprachen der Bundesanstalt mit ausländischen Arbeitsverwaltungen'.
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7
arbfg/§62b.md
Normal file
7
arbfg/§62b.md
Normal file
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# § 62b
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
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§ 62b Abs. 1: Ersetzung der Worte 'Richtlinien des Bundesministers für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit für die Vergabe von Beihilfen' bis 'in Anspruch nehmen können' durch neue Formulierung.
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# § 67
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1992-04-07 — Verordnung über die Verlängerung der Frist für den Bezug des Kurzarbeitergeldes
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> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 742
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> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
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§ 67 Abs. 1: Verlängerung der Frist für den Bezug des Kurzarbeitergeldes
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§ 67 Abs. 4: Neuer Absatz 4, der Bedingungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld über sechs Monate hinaus festlegt.
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# § 70
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1989-12-28 — Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 - RRG 1992)
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> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 2261
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> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
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§ 70, § 87: Ersetzung von '§ 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4' durch '§ 118 Abs. 1 Nr. 4' und Ergänzung eines Halbsatzes
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§ 70: Ersetzung der Verweisung '127, 132 und 132a' durch '127 und 132'.
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# § 72
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1984-10-20 — Erstes Gesetz zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1984 I S. 1277
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> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
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§ 72 Abs. 3 Satz 2: Neue Formulierung
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§ 72 Abs. 2: Hinzufügung eines Satzes, der die Mitteilung von Namen, Anschriften und Sozialversicherungsnummern der Arbeitnehmer mit dem Antrag verbindet.
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# § 87
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1989-12-28 — Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 - RRG 1992)
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> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 2261
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> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
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§ 70, § 87: Ersetzung von '§ 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4' durch '§ 118 Abs. 1 Nr. 4' und Ergänzung eines Halbsatzes
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§ 87: Ersetzung der Verweisung '127, 132 und 132a' durch '127 und 132'.
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@@ -1,17 +1,42 @@
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# BSHG — 1992-08-04
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# BSHG — 1993-06-26
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- **Titel:** Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)
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||||
- **Titel:** Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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||||
- **Typ:** Änderung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 1398
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- **Inkrafttreten:** 1992-08-05
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/37#page=2
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||||
- **Kurz:** Das Gesetz regelt Maßnahmen zum Schutz des vorgeburtlichen Lebens, zur Förderung kinderfreundlicher Strukturen, zur Unterstützung von Schwangeren und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs.
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- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 944
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||||
- **Inkrafttreten:** 1993-06-26
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/30#page=12
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||||
- **Kurz:** Das Gesetz enthält verschiedene Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Belastungen im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Bundesländern und zur Neuordnung des Finanzausgleichs.
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## Betroffene Stellen
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- § 23 Abs. 1 Nr. 3: Neufassung für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche.
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- § 23 Abs. 2: Neufassung für Mehrbedarf bei Personen mit Kindern unter 7 Jahren oder 2 oder 3 Kindern unter 16 Jahren.
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||||
- § 91 Abs. 1 Satz 1: Neufassung zur Vorschrift über den Übergang von Ansprüchen gegen Unterhaltspflichtige in bestimmten Verwandtschaftsgraden.
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||||
- § 15 b: Darlehen an Mitglieder von Haushaltsgemeinschaften können an einzelne Mitglieder oder an mehrere gemeinsam vergeben werden.
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||||
- § 17: Neuer Paragraph zur Beratung und Unterstützung eingefügt.
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||||
- § 18 Abs. 2: Neue Formulierung zur Bemühung um Arbeit und Arbeitsgelegenheiten.
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||||
- § 18 Abs. 3: Neue Formulierung zur Zusage von Arbeit oder Arbeitsgelegenheiten.
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||||
- § 19 Abs. 1: Neue Formulierung zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten.
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||||
- § 19 Abs. 2: Neuer Satz zur Zusätzlichkeit von Arbeitsgelegenheiten.
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||||
- § 19 Abs. 4: Neuer Absatz zur Zusammenarbeit bei der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten.
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||||
- § 20: Neue Formulierung zur Überschrift und Inhalt von besonderen Arbeitsgelegenheiten.
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||||
- § 21 Abs. 1a: Neuer Absatz zur Gewährung von einmaligen Leistungen.
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||||
- § 21 Abs. 1b: Neuer Absatz zur Regelung durch Rechtsverordnung.
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||||
- § 22 Abs. 3: Neue Formulierung zur Festsetzung der Regelsätze.
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||||
- § 22 Abs. 4: Neuer Absatz zur Erhöhung der Regelsätze.
|
||||
- § 23 Abs. 1: Neue Formulierung zum Mehrbedarf für bestimmte Personen.
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||||
- § 23 Abs. 4: Neue Formulierung zum Mehrbedarf für Kranke, Genesende, Behinderte.
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||||
- § 23 Abs. 5: Anpassung der Formulierung zum insgesamt anzuerkennenden Mehrbedarf.
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||||
- § 24: Abschnitt gestrichen.
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- Unterabschnitt 4 des Abschnitts 2: Neue Formulierung der Überschrift.
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||||
- § 25 Abs. 1: Neue Formulierung zur Weigerung von Arbeit.
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||||
- § 25 Abs. 2: Neue Formulierung zur Einschränkung des Anspruchs.
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||||
- § 25a: Neuer Paragraph zur Aufrechnung.
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||||
- § 27 Abs. 3: Einschließlich der einmaligen Leistungen nach Abschnitt 2 hinzugefügt.
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||||
- § 29a: Neue Formulierung zur Einschränkung oder Aufrechnung der Hilfe.
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||||
- § 67 Abs. 7: Neue Formulierung zur Anwendung der Absätze 1 bis 6.
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||||
- § 69 Abs. 4 Satz 2: Ersetzung von § 24 Abs. 2 durch § 76 Abs. 2a Nr. 3 Buchstabe b.
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||||
- § 76 Abs. 2a: Neuer Absatz zur Absetzung von Beträgen.
|
||||
- § 76 Abs. 3: Neue Formulierung zur Berechnung des Einkommens.
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||||
- § 81 Abs. 3: Ersetzung von § 24 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 durch § 76 Abs. 2a Nr. 3.
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||||
- § 91: Neue Formulierung zum Übergang von Ansprüchen.
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## Wortlaut
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@@ -66,3 +66,4 @@
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- **1992-07-14** · BGBl. 1992 I S. 1225 — Gesetz zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes und anderer Gesetze
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||||
- **1992-07-17** · BGBl. 1992 I S. 1245 — Zweite Verordnung zur Neufestsetzung von Geldleistungen und Grundbeträgen nach dem Bundessozialhilfegesetz in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
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||||
- **1992-08-04** · BGBl. 1992 I S. 1398 — Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)
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||||
- **1993-06-26** · BGBl. 1993 I S. 944 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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@@ -1,5 +1,30 @@
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# Stellen dieser Station
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- § 23 Abs. 1 Nr. 3: Neufassung für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche.
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- § 23 Abs. 2: Neufassung für Mehrbedarf bei Personen mit Kindern unter 7 Jahren oder 2 oder 3 Kindern unter 16 Jahren.
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||||
- § 91 Abs. 1 Satz 1: Neufassung zur Vorschrift über den Übergang von Ansprüchen gegen Unterhaltspflichtige in bestimmten Verwandtschaftsgraden.
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||||
- § 15 b: Darlehen an Mitglieder von Haushaltsgemeinschaften können an einzelne Mitglieder oder an mehrere gemeinsam vergeben werden.
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||||
- § 17: Neuer Paragraph zur Beratung und Unterstützung eingefügt.
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||||
- § 18 Abs. 2: Neue Formulierung zur Bemühung um Arbeit und Arbeitsgelegenheiten.
|
||||
- § 18 Abs. 3: Neue Formulierung zur Zusage von Arbeit oder Arbeitsgelegenheiten.
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||||
- § 19 Abs. 1: Neue Formulierung zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten.
|
||||
- § 19 Abs. 2: Neuer Satz zur Zusätzlichkeit von Arbeitsgelegenheiten.
|
||||
- § 19 Abs. 4: Neuer Absatz zur Zusammenarbeit bei der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten.
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||||
- § 20: Neue Formulierung zur Überschrift und Inhalt von besonderen Arbeitsgelegenheiten.
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||||
- § 21 Abs. 1a: Neuer Absatz zur Gewährung von einmaligen Leistungen.
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||||
- § 21 Abs. 1b: Neuer Absatz zur Regelung durch Rechtsverordnung.
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||||
- § 22 Abs. 3: Neue Formulierung zur Festsetzung der Regelsätze.
|
||||
- § 22 Abs. 4: Neuer Absatz zur Erhöhung der Regelsätze.
|
||||
- § 23 Abs. 1: Neue Formulierung zum Mehrbedarf für bestimmte Personen.
|
||||
- § 23 Abs. 4: Neue Formulierung zum Mehrbedarf für Kranke, Genesende, Behinderte.
|
||||
- § 23 Abs. 5: Anpassung der Formulierung zum insgesamt anzuerkennenden Mehrbedarf.
|
||||
- § 24: Abschnitt gestrichen.
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||||
- Unterabschnitt 4 des Abschnitts 2: Neue Formulierung der Überschrift.
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||||
- § 25 Abs. 1: Neue Formulierung zur Weigerung von Arbeit.
|
||||
- § 25 Abs. 2: Neue Formulierung zur Einschränkung des Anspruchs.
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||||
- § 25a: Neuer Paragraph zur Aufrechnung.
|
||||
- § 27 Abs. 3: Einschließlich der einmaligen Leistungen nach Abschnitt 2 hinzugefügt.
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||||
- § 29a: Neue Formulierung zur Einschränkung oder Aufrechnung der Hilfe.
|
||||
- § 67 Abs. 7: Neue Formulierung zur Anwendung der Absätze 1 bis 6.
|
||||
- § 69 Abs. 4 Satz 2: Ersetzung von § 24 Abs. 2 durch § 76 Abs. 2a Nr. 3 Buchstabe b.
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||||
- § 76 Abs. 2a: Neuer Absatz zur Absetzung von Beträgen.
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||||
- § 76 Abs. 3: Neue Formulierung zur Berechnung des Einkommens.
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||||
- § 81 Abs. 3: Ersetzung von § 24 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 durch § 76 Abs. 2a Nr. 3.
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- § 91: Neue Formulierung zum Übergang von Ansprüchen.
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 15
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1991-01-26 — Neufassung des Bundessozialhilfegesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 94
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> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
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§ 15 b: Neue Vorschrift zur Gewährung von Darlehen bei vorübergehender Notlage
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§ 15 b: Darlehen an Mitglieder von Haushaltsgemeinschaften können an einzelne Mitglieder oder an mehrere gemeinsam vergeben werden.
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 17
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1991-01-26 — Neufassung des Bundessozialhilfegesetzes
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 94
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||||
> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
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||||
§ 17: Vorschrift gestrichen
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||||
§ 17: Neuer Paragraph zur Beratung und Unterstützung eingefügt.
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@@ -1,7 +1,9 @@
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# § 18
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1991-01-26 — Neufassung des Bundessozialhilfegesetzes
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 94
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||||
> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
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§ 18: Neue Vorschrift zur Beschaffung des Lebensunterhalts durch Arbeit
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§ 18 Abs. 2: Neue Formulierung zur Bemühung um Arbeit und Arbeitsgelegenheiten.
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§ 18 Abs. 3: Neue Formulierung zur Zusage von Arbeit oder Arbeitsgelegenheiten.
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10
bshg/§19.md
10
bshg/§19.md
@@ -1,7 +1,11 @@
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# § 19
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1991-01-26 — Neufassung des Bundessozialhilfegesetzes
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 94
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||||
> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
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||||
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||||
§ 19: Neue Vorschrift zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten
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||||
§ 19 Abs. 1: Neue Formulierung zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten.
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||||
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||||
§ 19 Abs. 2: Neuer Satz zur Zusätzlichkeit von Arbeitsgelegenheiten.
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||||
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||||
§ 19 Abs. 4: Neuer Absatz zur Zusammenarbeit bei der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten.
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 20
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1991-01-26 — Neufassung des Bundessozialhilfegesetzes
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 94
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||||
> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
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§ 20: Neue Vorschrift zur Gewöhnung an Arbeit und Prüfung der Arbeitsbereitschaft
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§ 20: Neue Formulierung zur Überschrift und Inhalt von besonderen Arbeitsgelegenheiten.
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@@ -1,7 +1,9 @@
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# § 21
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1991-01-26 — Neufassung des Bundessozialhilfegesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 94
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> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
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§ 21: Neue Vorschrift zur Form und Maß der Leistungen
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§ 21 Abs. 1a: Neuer Absatz zur Gewährung von einmaligen Leistungen.
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§ 21 Abs. 1b: Neuer Absatz zur Regelung durch Rechtsverordnung.
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# § 22
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1991-01-26 — Neufassung des Bundessozialhilfegesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 94
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> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
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§ 22: Neue Vorschrift zum Regelbedarf
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§ 22 Abs. 3: Neue Formulierung zur Festsetzung der Regelsätze.
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§ 22 Abs. 4: Neuer Absatz zur Erhöhung der Regelsätze.
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10
bshg/§23.md
10
bshg/§23.md
@@ -1,9 +1,11 @@
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# § 23
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1992-08-04 — Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)
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> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1398
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||||
> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
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§ 23 Abs. 1 Nr. 3: Neufassung für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche.
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§ 23 Abs. 1: Neue Formulierung zum Mehrbedarf für bestimmte Personen.
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§ 23 Abs. 2: Neufassung für Mehrbedarf bei Personen mit Kindern unter 7 Jahren oder 2 oder 3 Kindern unter 16 Jahren.
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§ 23 Abs. 4: Neue Formulierung zum Mehrbedarf für Kranke, Genesende, Behinderte.
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§ 23 Abs. 5: Anpassung der Formulierung zum insgesamt anzuerkennenden Mehrbedarf.
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 24
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1992-07-17 — Zweite Verordnung zur Neufestsetzung von Geldleistungen und Grundbeträgen nach dem Bundessozialhilfegesetz in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
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> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1245
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> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
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Pflegegeld für die in § 24 Abs. 2 genannten Personen: Höhe des Pflegegeldes neu festgesetzt
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§ 24: Abschnitt gestrichen.
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# § 25
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1991-01-26 — Neufassung des Bundessozialhilfegesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 94
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> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
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§ 25: Neue Vorschrift zum Ausschluss des Anspruchs auf Hilfe und Einschränkung der Hilfe
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§ 25 Abs. 1: Neue Formulierung zur Weigerung von Arbeit.
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§ 25 Abs. 2: Neue Formulierung zur Einschränkung des Anspruchs.
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7
bshg/§25a.md
Normal file
7
bshg/§25a.md
Normal file
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# § 25a
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
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§ 25a: Neuer Paragraph zur Aufrechnung.
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# § 27
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1991-01-26 — Neufassung des Bundessozialhilfegesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 94
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> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
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§ 27: Neue Vorschrift zu den Arten der Hilfe in besonderen Lebenslagen
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§ 27 Abs. 3: Einschließlich der einmaligen Leistungen nach Abschnitt 2 hinzugefügt.
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# § 29a
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1991-01-26 — Neufassung des Bundessozialhilfegesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 94
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> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
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§ 29a: Neue Vorschrift zur Einschränkung der Hilfe
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§ 29a: Neue Formulierung zur Einschränkung oder Aufrechnung der Hilfe.
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# § 67
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1991-01-26 — Neufassung des Bundessozialhilfegesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 94
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> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
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§ 67: Neue Vorschriften zur Blindenhilfe eingefügt
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§ 67 Abs. 7: Neue Formulierung zur Anwendung der Absätze 1 bis 6.
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# § 69
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1992-07-17 — Zweite Verordnung zur Neufestsetzung von Geldleistungen und Grundbeträgen nach dem Bundessozialhilfegesetz in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
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> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1245
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> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
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Pflegegeld nach § 69 Abs. 4 Satz 1: Höhe des Pflegegeldes neu festgesetzt
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§ 69 Abs. 4 Satz 2: Ersetzung von § 24 Abs. 2 durch § 76 Abs. 2a Nr. 3 Buchstabe b.
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# § 76
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1991-01-26 — Neufassung des Bundessozialhilfegesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 94
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> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
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§ 76: Neufassung des § 76 mit Vorschriften zum Begriff des Einkommens
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§ 76 Abs. 2a: Neuer Absatz zur Absetzung von Beträgen.
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§ 76 Abs. 3: Neue Formulierung zur Berechnung des Einkommens.
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@@ -1,9 +1,7 @@
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# § 81
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1992-07-17 — Zweite Verordnung zur Neufestsetzung von Geldleistungen und Grundbeträgen nach dem Bundessozialhilfegesetz in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
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> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1245
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> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
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Grundbetrag nach § 81 Abs. 1: Grundbetrag neu festgesetzt
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Grundbetrag nach § 81 Abs. 2: Grundbetrag neu festgesetzt
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§ 81 Abs. 3: Ersetzung von § 24 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 durch § 76 Abs. 2a Nr. 3.
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# § 91
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1992-08-04 — Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)
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> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1398
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||||
> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
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§ 91 Abs. 1 Satz 1: Neufassung zur Vorschrift über den Übergang von Ansprüchen gegen Unterhaltspflichtige in bestimmten Verwandtschaftsgraden.
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§ 91: Neue Formulierung zum Übergang von Ansprüchen.
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# DEFG — 1992-04-03
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# DEFG — 1993-06-26
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- **Titel:** Gesetz zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
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- **Titel:** Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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- **Typ:** Änderung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 674
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- **Inkrafttreten:** 1992-12-31
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/16#page=2
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- **Kurz:** Das Gesetz hebt das Strukturhilfegesetz auf und ändert das Gesetz über die Errichtung des Fonds „Deutsche Einheit
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- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 944
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- **Inkrafttreten:** 1993-06-26
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/30#page=12
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- **Kurz:** Das Gesetz enthält verschiedene Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Belastungen im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Bundesländern und zur Neuordnung des Finanzausgleichs.
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## Betroffene Stellen
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- § 2 Abs. 1: Die Sätze 1 bis 3 werden neu formuliert, um den Zweck des Fonds und die Leistungen in den Jahren 1990 bis 1994 zu definieren.
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||||
- § 5 Abs. 1 Satz 2: Der Unterschiedsbetrag zu dem Gesamtleistungsrahmen wird durch Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt gedeckt, insbesondere durch Umsatzsteuereinnahmen.
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||||
- § 2 Abs. 1: Die Zahl 146,3 wird durch 160,705 ersetzt.
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||||
- § 5 Abs. 1: Zwei neue Sätze werden angefügt, die die Finanzierung und Verrechnung von Zuweisungen im Jahr 1993 und 1994 regeln.
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||||
- § 6 Abs. 5: Satz 1 wird neu gefasst, um die Erstattung der Länder an den Bund bis 1994 und ab 1995 zu regeln.
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## Wortlaut
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- **1991-06-27** · BGBl. 1991 I S. 1314 — Gesetz über Maßnahmen zur Entlastung der öffentlichen Haushalte sowie über strukturelle Anpassungen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Haushaltsbegleitgesetz 1991 - HBeglG 1991)
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- **1992-04-03** · BGBl. 1992 I S. 674 — Gesetz zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
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- **1993-06-26** · BGBl. 1993 I S. 944 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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@@ -1,4 +1,5 @@
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# Stellen dieser Station
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- § 2 Abs. 1: Die Sätze 1 bis 3 werden neu formuliert, um den Zweck des Fonds und die Leistungen in den Jahren 1990 bis 1994 zu definieren.
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- § 5 Abs. 1 Satz 2: Der Unterschiedsbetrag zu dem Gesamtleistungsrahmen wird durch Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt gedeckt, insbesondere durch Umsatzsteuereinnahmen.
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||||
- § 2 Abs. 1: Die Zahl 146,3 wird durch 160,705 ersetzt.
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||||
- § 5 Abs. 1: Zwei neue Sätze werden angefügt, die die Finanzierung und Verrechnung von Zuweisungen im Jahr 1993 und 1994 regeln.
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- § 6 Abs. 5: Satz 1 wird neu gefasst, um die Erstattung der Länder an den Bund bis 1994 und ab 1995 zu regeln.
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 2
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1992-04-03 — Gesetz zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
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> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 674
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> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
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§ 2 Abs. 1: Die Sätze 1 bis 3 werden neu formuliert, um den Zweck des Fonds und die Leistungen in den Jahren 1990 bis 1994 zu definieren.
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§ 2 Abs. 1: Die Zahl 146,3 wird durch 160,705 ersetzt.
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 5
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1992-04-03 — Gesetz zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
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> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 674
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> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
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§ 5 Abs. 1 Satz 2: Der Unterschiedsbetrag zu dem Gesamtleistungsrahmen wird durch Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt gedeckt, insbesondere durch Umsatzsteuereinnahmen.
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§ 5 Abs. 1: Zwei neue Sätze werden angefügt, die die Finanzierung und Verrechnung von Zuweisungen im Jahr 1993 und 1994 regeln.
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7
defg/§6.md
Normal file
7
defg/§6.md
Normal file
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# § 6
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
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§ 6 Abs. 5: Satz 1 wird neu gefasst, um die Erstattung der Länder an den Bund bis 1994 und ab 1995 zu regeln.
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@@ -1,16 +1,35 @@
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# ESTG — 1992-12-29
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# ESTG — 1993-06-26
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- **Titel:** Gesetz zur Anpassung von Verbrauchsteuer- und anderen Gesetzen an das Gemeinschaftsrecht sowie zur Änderung anderer Gesetze (Verbrauchsteuer-Binnenmarktgesetz)
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- **Titel:** Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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- **Typ:** Änderung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 2150
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- **Inkrafttreten:** 1992-12-30 (Artikel 1 § 31 und § 33, Artikel 2 § 3 Abs. 3, § 6 Abs. 3, § 13 Abs. 2, § 15 Abs. 6, § 16 Abs. 5, § 18 Abs. 7, § 19 Abs. 4, § 20 Abs. 4, § 21, § 25, § 26 Abs. 7 und § 27 Nr. 5, Artikel 3 Abs. 1 Nr. 26 hinsichtlich der neu eingefügten Vorschriften der § 130 Abs. 6, § 131 Abs. 3, § 132 Abs. 4, § 134 Abs. 3, § 135 Abs. 3, § 137 Abs. 4, § 139 Abs. 4, § 140 Abs. 4, § 141 Abs. 8 und 9, § 142 Abs. 4, § 143 Abs. 6, § 144 Abs. 5, § 146 Abs. 7, § 147 Abs. 2, § 148 Abs. 4, § 149 Abs. 2, § 150, § 151 Abs. 5 und § 154 Abs. 9, Artikel 4 § 1 Abs. 4, § 5 Abs. 3, § 6 Abs. 3, § 8 Abs. 3, § 10 Abs. 4, § 11 Abs. 8 und 9, § 13 Abs. 6, § 14 Abs. 5, § 16 Abs. 7, § 17 Abs. 2, § 18 Abs. 4, § 19 Abs. 2, § 20, jeweils in Verbindung mit § 23 Abs. 3, § 27 Abs. 6, § 28 Abs. 3, § 30 Abs. 6 und § 31, Artikel 5 §§ 31 und 33, Artikel 6 § 19 und § 21, Artikel 13 und Artikel 20 Nr. 2 und 5 bis 7); 1993-01-01 (Restliches Gesetz, insbesondere Artikel 13 Nr. 2 hinsichtlich § 5 Abs. 2 vorbehaltlich der Genehmigung durch die Kommission der Europäischen Gemeinschaft)
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||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/59#page=2
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||||
- **Kurz:** Dieses Gesetz passt verschiedene Verbrauchsteuergesetze und andere steuerrechtliche Vorschriften an das Gemeinschaftsrecht an und führt zusätzliche Änderungen durch, insbesondere im Bereich der Tabaksteuer, Biersteuer, Mineralölsteuer und Umsatzsteuer.
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||||
- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 944
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||||
- **Inkrafttreten:** 1993-06-26
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||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/30#page=12
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||||
- **Kurz:** Das Gesetz enthält verschiedene Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Belastungen im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Bundesländern und zur Neuordnung des Finanzausgleichs.
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## Betroffene Stellen
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- § 7 c Abs. 2 Nr. 2: Die Jahreszahl 1993 wird durch 1996 ersetzt.
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- § 7 k Abs. 3: Ein neuer Satz wird angefügt, der spezielle Bedingungen für Wohnungen definiert, die nach dem 31. Dezember 1992 gebaut wurden.
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||||
- § 10e Abs. 1: Neue Vorschriften für die Abzugsbeträge bei Herstellung oder Anschaffung von Wohnungen
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||||
- § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a: Neue Tabelle für den Ertragsanteil bei Renten
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||||
- § 32b: Einführung von § 32c zur Entlastung bei niedrigen Erwerbseinkommen
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||||
- § 37 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Ermittlung der Erwerbsbezüge
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||||
- § 39 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Mitteilung der Ersatz-Lohnsteuerkarte
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||||
- § 42b Abs. 1 Satz 4: Einführung von Nummer 4b zur Kennzeichnung auf dem Lohnkonto oder der Lohnsteuerkarte
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||||
- § 44d Abs. 2: Ersetzung von 'Anlage 4' durch 'Anlage 7'
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||||
- § 46 Abs. 2: Einführung von Nummer 7 zur Ermittlung der Lohnsteuer
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||||
- § 50 Abs. 1 Satz 5: Neue Vorschriften für die Anwendung bestimmter Vorschriften
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||||
- § 51 Abs. 1: Erweiterung der Vorschriften zur Beseitigung von Unbilligkeiten und Steuerfreistellung des Existenzminimums
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||||
- § 52: Neue Vorschriften für die Anwendung von § 10e und § 32c in verschiedenen Veranlagungszeiträumen
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||||
- § 52 Abs. 21f: Neue Vorschriften für die Milderung der Einkommensteuer bei niedrigen Erwerbseinkommen für den Veranlagungszeitraum 1995
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||||
- § 61: Einführung einer neuen Vorschrift zur Entlastung bei niedrigen Erwerbseinkommen im Lohnsteuerverfahren
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||||
- Anlage 1: Einführung einer neuen Zusatztabelle für 1994 zur Einkommensteuer-Grundtabelle 1990
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||||
- Anlage 2: Einführung einer neuen Zusatztabelle für 1993 zur Einkommensteuer-Grundtabelle 1990
|
||||
- Anlage 3: Einführung einer neuen Zusatztabelle für 1995 zur Einkommensteuer-Grundtabelle 1990
|
||||
- Anlage 4: Einführung einer neuen Zusatztabelle für 1994 zur Einkommensteuer-Splittingtabelle 1990
|
||||
- Anlage 5: Einführung einer neuen Zusatztabelle für 1993 zur Einkommensteuer-Splittingtabelle 1990
|
||||
- Anlage 6: Einführung einer neuen Zusatztabelle für 1995 zur Einkommensteuer-Splittingtabelle 1990
|
||||
- Anlage 7: Einführung einer neuen Zusatztabelle für 1993 zur Einkommensteuer-Grundtabelle 1990 für Zwecke des Lohnsteuerabzugs
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||||
- Anlage 8: Einführung einer neuen Zusatztabelle für 1993 zur Einkommensteuer-Splittingtabelle 1990 für Zwecke des Lohnsteuerabzugs
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## Wortlaut
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@@ -233,3 +233,4 @@
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- **1992-11-10** · BGBl. 1992 I S. 1846 — Siebenundachtzigste Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung
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- **1992-11-12** · BGBl. 1992 I S. 1853 — Gesetz zur Neuregelung der Zinsbesteuerung (Zinsabschlaggesetz)
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- **1992-12-29** · BGBl. 1992 I S. 2150 — Gesetz zur Anpassung von Verbrauchsteuer- und anderen Gesetzen an das Gemeinschaftsrecht sowie zur Änderung anderer Gesetze (Verbrauchsteuer-Binnenmarktgesetz)
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||||
- **1993-06-26** · BGBl. 1993 I S. 944 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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# Stellen dieser Station
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- § 7 c Abs. 2 Nr. 2: Die Jahreszahl 1993 wird durch 1996 ersetzt.
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- § 7 k Abs. 3: Ein neuer Satz wird angefügt, der spezielle Bedingungen für Wohnungen definiert, die nach dem 31. Dezember 1992 gebaut wurden.
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||||
- § 10e Abs. 1: Neue Vorschriften für die Abzugsbeträge bei Herstellung oder Anschaffung von Wohnungen
|
||||
- § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a: Neue Tabelle für den Ertragsanteil bei Renten
|
||||
- § 32b: Einführung von § 32c zur Entlastung bei niedrigen Erwerbseinkommen
|
||||
- § 37 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Ermittlung der Erwerbsbezüge
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||||
- § 39 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Mitteilung der Ersatz-Lohnsteuerkarte
|
||||
- § 42b Abs. 1 Satz 4: Einführung von Nummer 4b zur Kennzeichnung auf dem Lohnkonto oder der Lohnsteuerkarte
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||||
- § 44d Abs. 2: Ersetzung von 'Anlage 4' durch 'Anlage 7'
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||||
- § 46 Abs. 2: Einführung von Nummer 7 zur Ermittlung der Lohnsteuer
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||||
- § 50 Abs. 1 Satz 5: Neue Vorschriften für die Anwendung bestimmter Vorschriften
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||||
- § 51 Abs. 1: Erweiterung der Vorschriften zur Beseitigung von Unbilligkeiten und Steuerfreistellung des Existenzminimums
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||||
- § 52: Neue Vorschriften für die Anwendung von § 10e und § 32c in verschiedenen Veranlagungszeiträumen
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||||
- § 52 Abs. 21f: Neue Vorschriften für die Milderung der Einkommensteuer bei niedrigen Erwerbseinkommen für den Veranlagungszeitraum 1995
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||||
- § 61: Einführung einer neuen Vorschrift zur Entlastung bei niedrigen Erwerbseinkommen im Lohnsteuerverfahren
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||||
- Anlage 1: Einführung einer neuen Zusatztabelle für 1994 zur Einkommensteuer-Grundtabelle 1990
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- Anlage 2: Einführung einer neuen Zusatztabelle für 1993 zur Einkommensteuer-Grundtabelle 1990
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||||
- Anlage 3: Einführung einer neuen Zusatztabelle für 1995 zur Einkommensteuer-Grundtabelle 1990
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||||
- Anlage 4: Einführung einer neuen Zusatztabelle für 1994 zur Einkommensteuer-Splittingtabelle 1990
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||||
- Anlage 5: Einführung einer neuen Zusatztabelle für 1993 zur Einkommensteuer-Splittingtabelle 1990
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||||
- Anlage 6: Einführung einer neuen Zusatztabelle für 1995 zur Einkommensteuer-Splittingtabelle 1990
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||||
- Anlage 7: Einführung einer neuen Zusatztabelle für 1993 zur Einkommensteuer-Grundtabelle 1990 für Zwecke des Lohnsteuerabzugs
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- Anlage 8: Einführung einer neuen Zusatztabelle für 1993 zur Einkommensteuer-Splittingtabelle 1990 für Zwecke des Lohnsteuerabzugs
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10
estg/§10e.md
10
estg/§10e.md
@@ -1,11 +1,7 @@
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# § 10e
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1991-06-27 — Gesetz zur Förderung von Investitionen und Schaffung von Arbeitsplätzen im Beitrittsgebiet sowie zur Änderung steuerrechtlicher und anderer Vorschriften (Steueränderungsgesetz 1991 - StÄndG 1991)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 1322
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||||
> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
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§ 10e Abs. 1 Satz 1: Die Zahl 15 000 wird durch 16 500 ersetzt.
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§ 10e Abs. 4: Neue Sätze angefügt, die die Abzugsbeträge für ein weiteres Objekt im Beitrittsgebiet regeln.
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§ 10e Abs. 5 Satz 2: Das Wort 'ausschließlich' wird gestrichen.
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§ 10e Abs. 1: Neue Vorschriften für die Abzugsbeträge bei Herstellung oder Anschaffung von Wohnungen
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10
estg/§22.md
10
estg/§22.md
@@ -1,11 +1,7 @@
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# § 22
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1990-09-15 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1990 I S. 1898
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||||
> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
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§ 22: Neue Regelung für die Arten der sonstigen Einkünfte
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§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a: Erstmals für das Wirtschaftsjahr anzuwenden, das nach dem 31. Dezember 1989 endet.
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§ 22 Nr. 4 Buchstabe a: Erstmals anzuwenden für den Veranlagungszeitraum 1987.
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§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a: Neue Tabelle für den Ertragsanteil bei Renten
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@@ -1,9 +1,7 @@
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# § 32b
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1990-09-15 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1990 I S. 1898
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||||
> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
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§ 32b: Neue Regelungen für den Progressionsvorbehalt
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§ 32b, §§ 41 und 41b, § 42b: Erstmals anzuwenden für den Veranlagungszeitraum 1989.
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§ 32b: Einführung von § 32c zur Entlastung bei niedrigen Erwerbseinkommen
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 37
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1992-02-28 — Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 - StÄndG 1992)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 297
|
||||
> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
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§ 37 Abs. 3 Satz 5: Neufassung des Satzes zur Anschaffung oder Fertigstellung von Objekten
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§ 37 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Ermittlung der Erwerbsbezüge
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@@ -1,9 +1,7 @@
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# § 39
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1992-02-28 — Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 - StÄndG 1992)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 297
|
||||
> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
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§ 39: Mehrere Anpassungen der Formulierungen und Beträge
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§ 39 a: Mehrere Anpassungen der Formulierungen und Einfügung eines neuen Absatzes
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§ 39 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Mitteilung der Ersatz-Lohnsteuerkarte
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10
estg/§42b.md
10
estg/§42b.md
@@ -1,11 +1,7 @@
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# § 42b
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1991-06-27 — Gesetz zur Förderung von Investitionen und Schaffung von Arbeitsplätzen im Beitrittsgebiet sowie zur Änderung steuerrechtlicher und anderer Vorschriften (Steueränderungsgesetz 1991 - StÄndG 1991)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 1322
|
||||
> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
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||||
§ 42b Abs. 3 Satz 2: Die Worte ', und in der Lohnsteuer-Anmeldung gesondert anzugeben' werden gestrichen.
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§ 42b Abs. 4 Satz 2: Die Worte 'und auf der Lohnsteuerkarte' werden gestrichen.
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§ 42b Abs. 4 Satz 3: Neuer Satz 3 eingefügt, der die Eintragung auf der Lohnsteuerkarte regelt.
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§ 42b Abs. 1 Satz 4: Einführung von Nummer 4b zur Kennzeichnung auf dem Lohnkonto oder der Lohnsteuerkarte
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7
estg/§44d.md
Normal file
7
estg/§44d.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
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# § 44d
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
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||||
§ 44d Abs. 2: Ersetzung von 'Anlage 4' durch 'Anlage 7'
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 46
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1992-08-04 — Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Umlage von Betriebskosten auf die Mieter (Betriebskostenumlage-Änderungsverordnung - BetrKostUÄndV)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1415
|
||||
> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
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||||
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||||
§ 46: Neue Vorschriften für die Nachversteuerung der Mehrentnahmen eingeführt.
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||||
§ 46 Abs. 2: Einführung von Nummer 7 zur Ermittlung der Lohnsteuer
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12
estg/§50.md
12
estg/§50.md
@@ -1,13 +1,7 @@
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# § 50
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1992-02-28 — Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 - StÄndG 1992)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 297
|
||||
> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
|
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||||
§ 50 d Abs. 3 Satz 1 zweiter Halbsatz: Anwendung ab Kapitalerträgen nach dem 31. Dezember 1991
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§ 50 Abs. 7: Einfügung der Worte 'oder die von ihnen beauftragten Finanzbehörden'
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§ 50 a Abs. 4: Neue Formulierung für Satz 3 und Einfügung von Satz 5
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§ 50 d: Mehrere Änderungen in den Absätzen 1, 2 und 3
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§ 50 Abs. 1 Satz 5: Neue Vorschriften für die Anwendung bestimmter Vorschriften
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 51
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1992-11-12 — Gesetz zur Neuregelung der Zinsbesteuerung (Zinsabschlaggesetz)
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> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1853
|
||||
> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
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||||
§ 51 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe e: Der Beistrich gestrichen und neue Worte hinzugefügt.
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§ 51 Abs. 1: Erweiterung der Vorschriften zur Beseitigung von Unbilligkeiten und Steuerfreistellung des Existenzminimums
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@@ -1,9 +1,9 @@
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# § 52
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1992-11-12 — Gesetz zur Neuregelung der Zinsbesteuerung (Zinsabschlaggesetz)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1853
|
||||
> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
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||||
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||||
§ 52 Abs. 1: Die Jahre 1992 und 1991 werden durch 1993 und 1992 ersetzt.
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§ 52: Neue Vorschriften für die Anwendung von § 10e und § 32c in verschiedenen Veranlagungszeiträumen
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§ 52 Abs. 28: Neue Vorschriften für die Anwendbarkeit bestimmter Absätze auf Kapitalerträge definiert.
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§ 52 Abs. 21f: Neue Vorschriften für die Milderung der Einkommensteuer bei niedrigen Erwerbseinkommen für den Veranlagungszeitraum 1995
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 61
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1968-04-11 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
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> Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 262
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> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
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||||
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||||
§ 61: Antrag auf anderweitige Verteilung der Sonderausgaben und der außergewöhnlichen Belastungen im Fall des § 26a des Gesetzes
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§ 61: Einführung einer neuen Vorschrift zur Entlastung bei niedrigen Erwerbseinkommen im Lohnsteuerverfahren
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||||
@@ -1,15 +1,27 @@
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# FAG — 1991-06-11
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||||
# FAG — 1993-06-26
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||||
- **Titel:** Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 2 Abs. 1, 2, § 28 Abs. 1, 3, 4 des rheinlandpfälzischen Krankenhausreformgesetzes und § 21a des rheinland-pfälzischen Finanzausgleichsgesetzes)
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||||
- **Typ:** Sonstige
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||||
- **Fundstelle:** BGBl. 1991 I S. 1215
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||||
- **Inkrafttreten:** 1991-05-10
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||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1991/34#page=15
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||||
- **Kurz:** Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass bestimmte Bestimmungen des rheinland-pfälzischen Krankenhausreformgesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
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||||
- **Titel:** Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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||||
- **Typ:** Änderung
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||||
- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 944
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||||
- **Inkrafttreten:** 1993-06-26
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||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/30#page=12
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||||
- **Kurz:** Das Gesetz enthält verschiedene Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Belastungen im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Bundesländern und zur Neuordnung des Finanzausgleichs.
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## Betroffene Stellen
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||||
- § 21a: vereinbar mit dem Grundgesetz
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||||
- § 1 Abs. 1: Neue Aufteilung der Umsatzsteuer: 56% für den Bund, 44% für die Länder ab 1995.
|
||||
- § 1 Abs. 2: Der Bund erhält zusätzliche 50% der Bundeszuschüsse nach § 6 Abs. 2 des Gesetzes über den Fonds „Deutsche Einheit
|
||||
- § 1 Abs. 3: Übergangsweise werden überproportionale Belastungen finanzschwacher Länder teilweise ausgeglichen.
|
||||
- § 2 Abs. 1: Der Länderanteil an der Umsatzsteuer wird zu 75% nach der Einwohnerzahl und zu 25% nach den Vorschriften des Absatzes 2 verteilt.
|
||||
- § 2 Abs. 2: Länder mit niedrigeren Einnahmen erhalten Ergänzungsanteile, der restliche Anteil wird nach der Einwohnerzahl verteilt.
|
||||
- § 2 Abs. 3: Die Einwohnerzahl für die Berechnung der Anteile der Länder an der Umsatzsteuer ist die vom Statistischen Bundesamt festgestellte Einwohnerzahl zum 30. Juni des Rechnungsjahres.
|
||||
- § 3: Die Gewerbesteuerumlage steht den Ländern insoweit zu, als die Gewerbesteuer in dem Gebiet des einzelnen Landes vereinnahmt wird.
|
||||
- § 4: Zur Durchführung des Finanzausgleichs unter den Ländern werden aus Beiträgen der ausgleichspflichtigen Länder Zuschüsse an die ausgleichsberechtigten Länder geleistet.
|
||||
- § 5: Ausgleichspflichtige Länder sind diejenigen, deren Finanzkraftmeßzahl ihre Ausgleichsmeßzahl übersteigt. Ausgleichsberechtigte Länder sind diejenigen, deren Finanzkraftmeßzahl ihre Ausgleichsmeßzahl nicht erreicht.
|
||||
- § 6: Die Finanzkraftmeßzahl eines Landes ist die Summe der Steuereinnahmen und der Einnahmen aus der bergrechtlichen Förderabgabe. Die Ausgleichsmeßzahl ist die Summe der beiden Meßzahlen, die zum Ausgleich der Steuereinnahmen und der Einnahmen aus der bergrechtlichen Förderabgabe der Länder und zum Ausgleich der Steuereinnahmen der Gemeinden festgestellt werden.
|
||||
- § 7: Als Steuereinnahmen eines Landes gelten die ihm zugeflossenen Einnahmen aus verschiedenen Steuern und der Förderabgabe. Es werden auch Sonderbelastungen abgesetzt.
|
||||
- § 8: Als Steuereinnahmen der Gemeinden gelten die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und die Steuerkraftzahlen der Grundsteuer und der Gewerbesteuer. Es gibt verschiedene Hundertsätze für die Berechnung der Steuerkraftzahlen.
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||||
- § 9: Die Einwohnerzahl für die Ermittlung der Meßzahlen wird unterschiedlich gewertet, abhängig von der Größe der Gemeinden und der Bevölkerungsdichte.
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## Wortlaut
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@@ -1,3 +1,4 @@
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# Verlauf
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- **1991-06-11** · BGBl. 1991 I S. 1215 — Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 2 Abs. 1, 2, § 28 Abs. 1, 3, 4 des rheinlandpfälzischen Krankenhausreformgesetzes und § 21a des rheinland-pfälzischen Finanzausgleichsgesetzes)
|
||||
- **1993-06-26** · BGBl. 1993 I S. 944 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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||||
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@@ -1,3 +1,15 @@
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||||
# Stellen dieser Station
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||||
- § 21a: vereinbar mit dem Grundgesetz
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||||
- § 1 Abs. 1: Neue Aufteilung der Umsatzsteuer: 56% für den Bund, 44% für die Länder ab 1995.
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||||
- § 1 Abs. 2: Der Bund erhält zusätzliche 50% der Bundeszuschüsse nach § 6 Abs. 2 des Gesetzes über den Fonds „Deutsche Einheit
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||||
- § 1 Abs. 3: Übergangsweise werden überproportionale Belastungen finanzschwacher Länder teilweise ausgeglichen.
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||||
- § 2 Abs. 1: Der Länderanteil an der Umsatzsteuer wird zu 75% nach der Einwohnerzahl und zu 25% nach den Vorschriften des Absatzes 2 verteilt.
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||||
- § 2 Abs. 2: Länder mit niedrigeren Einnahmen erhalten Ergänzungsanteile, der restliche Anteil wird nach der Einwohnerzahl verteilt.
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||||
- § 2 Abs. 3: Die Einwohnerzahl für die Berechnung der Anteile der Länder an der Umsatzsteuer ist die vom Statistischen Bundesamt festgestellte Einwohnerzahl zum 30. Juni des Rechnungsjahres.
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||||
- § 3: Die Gewerbesteuerumlage steht den Ländern insoweit zu, als die Gewerbesteuer in dem Gebiet des einzelnen Landes vereinnahmt wird.
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||||
- § 4: Zur Durchführung des Finanzausgleichs unter den Ländern werden aus Beiträgen der ausgleichspflichtigen Länder Zuschüsse an die ausgleichsberechtigten Länder geleistet.
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||||
- § 5: Ausgleichspflichtige Länder sind diejenigen, deren Finanzkraftmeßzahl ihre Ausgleichsmeßzahl übersteigt. Ausgleichsberechtigte Länder sind diejenigen, deren Finanzkraftmeßzahl ihre Ausgleichsmeßzahl nicht erreicht.
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||||
- § 6: Die Finanzkraftmeßzahl eines Landes ist die Summe der Steuereinnahmen und der Einnahmen aus der bergrechtlichen Förderabgabe. Die Ausgleichsmeßzahl ist die Summe der beiden Meßzahlen, die zum Ausgleich der Steuereinnahmen und der Einnahmen aus der bergrechtlichen Förderabgabe der Länder und zum Ausgleich der Steuereinnahmen der Gemeinden festgestellt werden.
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||||
- § 7: Als Steuereinnahmen eines Landes gelten die ihm zugeflossenen Einnahmen aus verschiedenen Steuern und der Förderabgabe. Es werden auch Sonderbelastungen abgesetzt.
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- § 8: Als Steuereinnahmen der Gemeinden gelten die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und die Steuerkraftzahlen der Grundsteuer und der Gewerbesteuer. Es gibt verschiedene Hundertsätze für die Berechnung der Steuerkraftzahlen.
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||||
- § 9: Die Einwohnerzahl für die Ermittlung der Meßzahlen wird unterschiedlich gewertet, abhängig von der Größe der Gemeinden und der Bevölkerungsdichte.
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11
fag/§1.md
Normal file
11
fag/§1.md
Normal file
@@ -0,0 +1,11 @@
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# § 1
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
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§ 1 Abs. 1: Neue Aufteilung der Umsatzsteuer: 56% für den Bund, 44% für die Länder ab 1995.
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§ 1 Abs. 2: Der Bund erhält zusätzliche 50% der Bundeszuschüsse nach § 6 Abs. 2 des Gesetzes über den Fonds „Deutsche Einheit
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§ 1 Abs. 3: Übergangsweise werden überproportionale Belastungen finanzschwacher Länder teilweise ausgeglichen.
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11
fag/§2.md
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11
fag/§2.md
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# § 2
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
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§ 2 Abs. 1: Der Länderanteil an der Umsatzsteuer wird zu 75% nach der Einwohnerzahl und zu 25% nach den Vorschriften des Absatzes 2 verteilt.
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§ 2 Abs. 2: Länder mit niedrigeren Einnahmen erhalten Ergänzungsanteile, der restliche Anteil wird nach der Einwohnerzahl verteilt.
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§ 2 Abs. 3: Die Einwohnerzahl für die Berechnung der Anteile der Länder an der Umsatzsteuer ist die vom Statistischen Bundesamt festgestellte Einwohnerzahl zum 30. Juni des Rechnungsjahres.
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7
fag/§3.md
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7
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# § 3
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
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§ 3: Die Gewerbesteuerumlage steht den Ländern insoweit zu, als die Gewerbesteuer in dem Gebiet des einzelnen Landes vereinnahmt wird.
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7
fag/§4.md
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# § 4
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
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§ 4: Zur Durchführung des Finanzausgleichs unter den Ländern werden aus Beiträgen der ausgleichspflichtigen Länder Zuschüsse an die ausgleichsberechtigten Länder geleistet.
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7
fag/§5.md
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# § 5
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
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§ 5: Ausgleichspflichtige Länder sind diejenigen, deren Finanzkraftmeßzahl ihre Ausgleichsmeßzahl übersteigt. Ausgleichsberechtigte Länder sind diejenigen, deren Finanzkraftmeßzahl ihre Ausgleichsmeßzahl nicht erreicht.
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7
fag/§6.md
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# § 6
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
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§ 6: Die Finanzkraftmeßzahl eines Landes ist die Summe der Steuereinnahmen und der Einnahmen aus der bergrechtlichen Förderabgabe. Die Ausgleichsmeßzahl ist die Summe der beiden Meßzahlen, die zum Ausgleich der Steuereinnahmen und der Einnahmen aus der bergrechtlichen Förderabgabe der Länder und zum Ausgleich der Steuereinnahmen der Gemeinden festgestellt werden.
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7
fag/§7.md
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7
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# § 7
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
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§ 7: Als Steuereinnahmen eines Landes gelten die ihm zugeflossenen Einnahmen aus verschiedenen Steuern und der Förderabgabe. Es werden auch Sonderbelastungen abgesetzt.
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7
fag/§8.md
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# § 8
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
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§ 8: Als Steuereinnahmen der Gemeinden gelten die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und die Steuerkraftzahlen der Grundsteuer und der Gewerbesteuer. Es gibt verschiedene Hundertsätze für die Berechnung der Steuerkraftzahlen.
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7
fag/§9.md
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fag/§9.md
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# § 9
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
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§ 9: Die Einwohnerzahl für die Ermittlung der Meßzahlen wird unterschiedlich gewertet, abhängig von der Größe der Gemeinden und der Bevölkerungsdichte.
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@@ -1,15 +1,18 @@
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# GEMFINREFG — 1992-11-27
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# GEMFINREFG — 1993-06-26
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- **Titel:** Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 2a Gemeindefinanzreformgesetz im Jahre 1993
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- **Typ:** Verordnung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 1943
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- **Inkrafttreten:** 1993-01-01
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||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/54#page=19
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||||
- **Kurz:** Die Verordnung erhöht den Vervielfältiger für die Gewerbesteuerumlage im Jahr 1993 um 7 vom Hundert-Punkte auf 35 vom Hundert, wobei diese Erhöhung in bestimmten Ländern nicht anwendbar ist.
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||||
- **Titel:** Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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||||
- **Typ:** Änderung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 944
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- **Inkrafttreten:** 1993-06-26
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/30#page=12
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- **Kurz:** Das Gesetz enthält verschiedene Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Belastungen im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Bundesländern und zur Neuordnung des Finanzausgleichs.
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## Betroffene Stellen
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- § 6 Abs. 2a: Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage im Jahre 1993
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||||
- § 6 Abs. 1 und 2: Neufassung der Absätze 1 und 2 zur Umlage der Gewerbesteuer
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||||
- § 6 Abs. 3 und 4: Einfügung der Absätze 3 und 4 zur Festlegung des Vervielfältigers
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||||
- § 6 Abs. 5: Anpassung des Absatzes 5 zur Berücksichtigung des Landesvervielfältigers
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||||
- § 6 Abs. 6 bis 8: Umbenennung der Absätze 3 bis 5 in Absätze 6 bis 8
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## Wortlaut
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@@ -18,3 +18,4 @@
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- **1992-07-14** · BGBl. 1992 I S. 1222 — Gesetz zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze
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- **1992-11-12** · BGBl. 1992 I S. 1853 — Gesetz zur Neuregelung der Zinsbesteuerung (Zinsabschlaggesetz)
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- **1992-11-27** · BGBl. 1992 I S. 1943 — Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 2a Gemeindefinanzreformgesetz im Jahre 1993
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- **1993-06-26** · BGBl. 1993 I S. 944 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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@@ -1,3 +1,6 @@
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||||
# Stellen dieser Station
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- § 6 Abs. 2a: Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage im Jahre 1993
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||||
- § 6 Abs. 1 und 2: Neufassung der Absätze 1 und 2 zur Umlage der Gewerbesteuer
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||||
- § 6 Abs. 3 und 4: Einfügung der Absätze 3 und 4 zur Festlegung des Vervielfältigers
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||||
- § 6 Abs. 5: Anpassung des Absatzes 5 zur Berücksichtigung des Landesvervielfältigers
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||||
- § 6 Abs. 6 bis 8: Umbenennung der Absätze 3 bis 5 in Absätze 6 bis 8
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@@ -1,7 +1,13 @@
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# § 6
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1992-11-27 — Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 2a Gemeindefinanzreformgesetz im Jahre 1993
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> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1943
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> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
|
||||
|
||||
§ 6 Abs. 2a: Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage im Jahre 1993
|
||||
§ 6 Abs. 1 und 2: Neufassung der Absätze 1 und 2 zur Umlage der Gewerbesteuer
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||||
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||||
§ 6 Abs. 3 und 4: Einfügung der Absätze 3 und 4 zur Festlegung des Vervielfältigers
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||||
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||||
§ 6 Abs. 5: Anpassung des Absatzes 5 zur Berücksichtigung des Landesvervielfältigers
|
||||
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||||
§ 6 Abs. 6 bis 8: Umbenennung der Absätze 3 bis 5 in Absätze 6 bis 8
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@@ -1,11 +1,11 @@
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# HDLKLSCHAFFLV_1993 — 1993-06-26
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- **Titel:** Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Schaffleisch
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- **Typ:** Verordnung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 993
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- **Inkrafttreten:** 1993-07-01
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/30#page=61
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||||
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die gesetzlichen Handelsklassen und die Kennzeichnung von Schaffleisch. Sie tritt am 1. Juli 1993 in Kraft und hebt die bisherige Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Schaffleisch auf.
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||||
- **Titel:** Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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||||
- **Typ:** Änderung
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||||
- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 944
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||||
- **Inkrafttreten:** 1993-06-26
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||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/30#page=12
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||||
- **Kurz:** Das Gesetz enthält verschiedene Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Belastungen im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Bundesländern und zur Neuordnung des Finanzausgleichs.
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## Betroffene Stellen
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@@ -3,3 +3,4 @@
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- **1977-11-19** · BGBl. 1977 I S. 2139 — Verordnung zur Änderung der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Schaffleisch
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- **1986-12-30** · BGBl. 1986 I S. 2624 — Verordnung zur Änderung handelsklassenrechtlicher Vorschriften
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||||
- **1993-06-26** · BGBl. 1993 I S. 993 — Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Schaffleisch
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||||
- **1993-06-26** · BGBl. 1993 I S. 944 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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||||
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||||
@@ -1,24 +1,15 @@
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||||
# RIND-UND-SCHAFFLEISCH-ERZEUGERPRÄMIENVERORDNUNG — 1993-02-11
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# RIND-UND-SCHAFFLEISCH-ERZEUGERPRÄMIENVERORDNUNG — 1993-06-26
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- **Titel:** Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Soldatenversorgung im Dienstbereich des Bundesministers der Verteidigung
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- **Titel:** Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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- **Typ:** Änderung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 199
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- **Inkrafttreten:** 1993-02-12
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/5#page=23
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||||
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Soldatenversorgung im Dienstbereich des Bundesministers der Verteidigung, insbesondere durch die Erweiterung der Wehrbereichsgebührnisämter und Wehrbereichsverwaltungen.
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||||
- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 944
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||||
- **Inkrafttreten:** 1993-06-26
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||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/30#page=12
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||||
- **Kurz:** Das Gesetz enthält verschiedene Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Belastungen im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Bundesländern und zur Neuordnung des Finanzausgleichs.
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||||
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||||
## Betroffene Stellen
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||||
- § 17: Das Bezugsjahr für die Zuteilung der individuellen Höchstgrenze bei der Mutterkuhprämie ist das Wirtschaftsjahr 1992.
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||||
- § 18: Die Mutterkuhprämie kann nur für mindestens drei Tiere beantragt werden.
|
||||
- § 19: Das Bezugsjahr für die Berechnung des Koeffizienten bei der Mutterschafprämie ist das Wirtschaftsjahr 1991.
|
||||
- § 20: Definition der empfindlichen Zonen bei der Mutterschafprämie und Regelungen zur Nutzungsbeschränkung.
|
||||
- § 21: Besondere Vorschriften für das Gebiet der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
|
||||
- § 22: Mitteilungspflichten des Erzeugers bei Veränderungen.
|
||||
- § 23: Duldungs- und Mitwirkungspflichten des Antragstellers und anderer Personen.
|
||||
- § 24: Übergangsvorschriften, insbesondere für die Sonderprämie und Antragsfristen.
|
||||
- § 25: Meldepflichten der Länder an das Bundesministerium.
|
||||
- § 26: Die Kälberverarbeitungsprämie wird nicht gewährt.
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||||
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
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## Wortlaut
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@@ -6,3 +6,4 @@
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- **1990-07-27** · BGBl. 1990 I S. 1468 — Dritte Verordnung zur Änderung der Rind- und Schaffleisch-Erzeugerprämienverordnung
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- **1991-01-22** · BGBl. 1991 I S. 59 — Vierte Verordnung zur Änderung der Rind- und Schaffleisch-Erzeugerprämienverordnung
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||||
- **1993-02-11** · BGBl. 1993 I S. 199 — Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Soldatenversorgung im Dienstbereich des Bundesministers der Verteidigung
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||||
- **1993-06-26** · BGBl. 1993 I S. 944 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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||||
@@ -1,12 +1,2 @@
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||||
# Stellen dieser Station
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||||
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||||
- § 17: Das Bezugsjahr für die Zuteilung der individuellen Höchstgrenze bei der Mutterkuhprämie ist das Wirtschaftsjahr 1992.
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||||
- § 18: Die Mutterkuhprämie kann nur für mindestens drei Tiere beantragt werden.
|
||||
- § 19: Das Bezugsjahr für die Berechnung des Koeffizienten bei der Mutterschafprämie ist das Wirtschaftsjahr 1991.
|
||||
- § 20: Definition der empfindlichen Zonen bei der Mutterschafprämie und Regelungen zur Nutzungsbeschränkung.
|
||||
- § 21: Besondere Vorschriften für das Gebiet der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
|
||||
- § 22: Mitteilungspflichten des Erzeugers bei Veränderungen.
|
||||
- § 23: Duldungs- und Mitwirkungspflichten des Antragstellers und anderer Personen.
|
||||
- § 24: Übergangsvorschriften, insbesondere für die Sonderprämie und Antragsfristen.
|
||||
- § 25: Meldepflichten der Länder an das Bundesministerium.
|
||||
- § 26: Die Kälberverarbeitungsprämie wird nicht gewährt.
|
||||
|
||||
40
sgb-xii/FASSUNG.md
Normal file
40
sgb-xii/FASSUNG.md
Normal file
@@ -0,0 +1,40 @@
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||||
# SGB-XII — 1993-06-26
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||||
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||||
- **Titel:** Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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||||
- **Typ:** Änderung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 944
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- **Inkrafttreten:** 1993-06-26
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||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/30#page=12
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||||
- **Kurz:** Das Gesetz enthält verschiedene Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Belastungen im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Bundesländern und zur Neuordnung des Finanzausgleichs.
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## Betroffene Stellen
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- § 92 Abs. 1 bis 4: Neufassung des § 92 mit neuen Bestimmungen zum Übergang des Unterhaltsanspruchs
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- § 93 Abs. 2 Satz 2: Ergänzung von Bestimmungen über Inhalt, Umfang, Qualität und Kosten der Leistung
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||||
- § 95: Einfügung eines neuen Satzes zur Verhinderung und Aufdeckung des Leistungsmißbrauchs
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||||
- § 97: Neufassung des § 97 mit neuen Bestimmungen zur örtlichen Zuständigkeit
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||||
- § 98: Streichung des § 98
|
||||
- § 103 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1 mit neuen Bestimmungen zur Kostenerstattung
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||||
- § 103 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3 mit neuen Bestimmungen zur Kostenerstattung
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||||
- § 103 Abs. 4: Streichung des Absatzes 4
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||||
- § 105: Streichung des § 105
|
||||
- § 106: Streichung des § 106
|
||||
- § 107: Neufassung des § 107 mit neuen Bestimmungen zur Kostenerstattung bei Umzug
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||||
- § 108 Abs. 1 und 2: Neufassung der Absätze 1 und 2 mit neuen Bestimmungen zur Kostenerstattung bei Eintritt aus dem Ausland
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||||
- § 108 Abs. 3: Streichung des Absatzes 3
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||||
- § 109: Neufassung des § 109 mit neuen Bestimmungen zum Ausschluss des gewöhnlichen Aufenthalts
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||||
- § 110: Streichung des § 110
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||||
- § 111 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2 mit neuen Bestimmungen zur Kostenerstattung
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||||
- § 112: Streichung des § 112
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||||
- § 113: Einfügung des § 113 mit Bestimmungen zur Kostenerstattung zwischen den Trägern der Sozialhilfe
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||||
- § 113a: Einfügung des § 113a mit Bestimmungen zum schiedsrichterlichen Verfahren
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||||
- § 117: Einfügung des § 117 mit Bestimmungen zur Überprüfung und Verwaltungshilfe
|
||||
- § 119 Abs. 1 und 2: Neufassung der Absätze 1 und 2 mit neuen Bestimmungen zur Sozialhilfe im Ausland
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- § 119 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4 mit neuen Bestimmungen zur Art, Form und Maß der Hilfe
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- § 119 Abs. 7: Neufassung des Absatzes 7 mit neuen Bestimmungen zur Anwendung auf Deutsche im Ausland
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- Abschnitt 13: Einfügung des Abschnitts 13 mit Bestimmungen zur Sozialhilfestatistik
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## Wortlaut
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Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
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vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.
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sgb-xii/HINWEIS.md
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sgb-xii/HINWEIS.md
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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
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Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
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(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
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Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
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[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
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Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
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dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
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**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
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(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
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`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
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Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`
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3
sgb-xii/HISTORY.md
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sgb-xii/HISTORY.md
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# Verlauf
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- **1993-06-26** · BGBl. 1993 I S. 944 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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26
sgb-xii/STELLEN.md
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26
sgb-xii/STELLEN.md
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# Stellen dieser Station
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- § 92 Abs. 1 bis 4: Neufassung des § 92 mit neuen Bestimmungen zum Übergang des Unterhaltsanspruchs
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- § 93 Abs. 2 Satz 2: Ergänzung von Bestimmungen über Inhalt, Umfang, Qualität und Kosten der Leistung
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- § 95: Einfügung eines neuen Satzes zur Verhinderung und Aufdeckung des Leistungsmißbrauchs
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- § 97: Neufassung des § 97 mit neuen Bestimmungen zur örtlichen Zuständigkeit
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- § 98: Streichung des § 98
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- § 103 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1 mit neuen Bestimmungen zur Kostenerstattung
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- § 103 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3 mit neuen Bestimmungen zur Kostenerstattung
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- § 103 Abs. 4: Streichung des Absatzes 4
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- § 105: Streichung des § 105
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- § 106: Streichung des § 106
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- § 107: Neufassung des § 107 mit neuen Bestimmungen zur Kostenerstattung bei Umzug
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- § 108 Abs. 1 und 2: Neufassung der Absätze 1 und 2 mit neuen Bestimmungen zur Kostenerstattung bei Eintritt aus dem Ausland
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- § 108 Abs. 3: Streichung des Absatzes 3
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- § 109: Neufassung des § 109 mit neuen Bestimmungen zum Ausschluss des gewöhnlichen Aufenthalts
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- § 110: Streichung des § 110
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- § 111 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2 mit neuen Bestimmungen zur Kostenerstattung
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- § 112: Streichung des § 112
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- § 113: Einfügung des § 113 mit Bestimmungen zur Kostenerstattung zwischen den Trägern der Sozialhilfe
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- § 113a: Einfügung des § 113a mit Bestimmungen zum schiedsrichterlichen Verfahren
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- § 117: Einfügung des § 117 mit Bestimmungen zur Überprüfung und Verwaltungshilfe
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- § 119 Abs. 1 und 2: Neufassung der Absätze 1 und 2 mit neuen Bestimmungen zur Sozialhilfe im Ausland
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- § 119 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4 mit neuen Bestimmungen zur Art, Form und Maß der Hilfe
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||||
- § 119 Abs. 7: Neufassung des Absatzes 7 mit neuen Bestimmungen zur Anwendung auf Deutsche im Ausland
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||||
- Abschnitt 13: Einfügung des Abschnitts 13 mit Bestimmungen zur Sozialhilfestatistik
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11
sgb-xii/§103.md
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11
sgb-xii/§103.md
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# § 103
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
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§ 103 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1 mit neuen Bestimmungen zur Kostenerstattung
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§ 103 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3 mit neuen Bestimmungen zur Kostenerstattung
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§ 103 Abs. 4: Streichung des Absatzes 4
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7
sgb-xii/§105.md
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7
sgb-xii/§105.md
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# § 105
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
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§ 105: Streichung des § 105
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7
sgb-xii/§106.md
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sgb-xii/§106.md
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# § 106
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
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§ 106: Streichung des § 106
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sgb-xii/§107.md
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sgb-xii/§107.md
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# § 107
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
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§ 107: Neufassung des § 107 mit neuen Bestimmungen zur Kostenerstattung bei Umzug
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sgb-xii/§108.md
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sgb-xii/§108.md
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# § 108
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
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§ 108 Abs. 1 und 2: Neufassung der Absätze 1 und 2 mit neuen Bestimmungen zur Kostenerstattung bei Eintritt aus dem Ausland
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§ 108 Abs. 3: Streichung des Absatzes 3
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7
sgb-xii/§109.md
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7
sgb-xii/§109.md
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# § 109
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
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§ 109: Neufassung des § 109 mit neuen Bestimmungen zum Ausschluss des gewöhnlichen Aufenthalts
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