diff --git a/aig/FASSUNG.md b/aig/FASSUNG.md index 158a1ebe4f..403c0dff1f 100644 --- a/aig/FASSUNG.md +++ b/aig/FASSUNG.md @@ -1,17 +1,17 @@ -# AIG — 1992-02-28 +# AIG — 1993-06-26 -- **Titel:** Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 - StÄndG 1992) -- **Typ:** Erlass -- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 297 -- **Inkrafttreten:** 1992-02-29 (ganzes Gesetz, außer die speziellen Bestimmungen); 1990-12-22 (Artikel 12 Nr. 2 Buchstaben a und f); 1991-01-01 (Artikel 12 Nr. 2 Buchstabe e und Artikel 27); 1992-01-01 (Artikel 12 Nr. 2 Buchstaben b, c und d, Artikel 25 Nr. 1, 2 und 3 sowie Artikel 35 bis 37); 1992-03-01 (Artikel 32 Nr. 1 bis 5 und 7, die Nummer 7 nur, soweit sie den neuen § 16 Abs. 1 und 2 des Mineralölsteuergesetzes betrifft); 1993-01-01 (Artikel 12 Nr. 3 bis 5 und 6 Buchstabe b sowie Artikel 14) -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/9#page=1 -- **Kurz:** Das Gesetz beinhaltet umfangreiche Änderungen an verschiedenen Steuergesetzen, um Familien zu entlasten und die Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze zu verbessern. +- **Titel:** Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +- **Typ:** Änderung +- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 944 +- **Inkrafttreten:** 1993-06-26 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/30#page=12 +- **Kurz:** Das Gesetz enthält verschiedene Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Belastungen im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Bundesländern und zur Neuordnung des Finanzausgleichs. ## Betroffene Stellen -- § 19 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von 'zum Gesamtbetrag' durch 'zur Summe' -- § 19 Abs. 5 Satz 1: Streichung des Kommas und der Worte 'aber vor Ablauf der Verjährungsfrist' nach 'Steuerbescheides' -- § 21: Vollständige Streichung des § 21 +- § 17 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b: Einfügung der Doppelbuchstaben dd und ee zur Anrechnung oder Erstattung von Kapitalertragsteuer +- § 18a: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Steuerabziehung von Kapitalerträgen +- § 21: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Anwendung der neuen Bestimmungen ## Wortlaut diff --git a/aig/HISTORY.md b/aig/HISTORY.md index 93fe7b6022..94881c7d39 100644 --- a/aig/HISTORY.md +++ b/aig/HISTORY.md @@ -1,3 +1,4 @@ # Verlauf - **1992-02-28** · BGBl. 1992 I S. 297 — Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 - StÄndG 1992) +- **1993-06-26** · BGBl. 1993 I S. 944 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) diff --git a/aig/STELLEN.md b/aig/STELLEN.md index 8277c76e35..c6d60fcbf0 100644 --- a/aig/STELLEN.md +++ b/aig/STELLEN.md @@ -1,5 +1,5 @@ # Stellen dieser Station -- § 19 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von 'zum Gesamtbetrag' durch 'zur Summe' -- § 19 Abs. 5 Satz 1: Streichung des Kommas und der Worte 'aber vor Ablauf der Verjährungsfrist' nach 'Steuerbescheides' -- § 21: Vollständige Streichung des § 21 +- § 17 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b: Einfügung der Doppelbuchstaben dd und ee zur Anrechnung oder Erstattung von Kapitalertragsteuer +- § 18a: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Steuerabziehung von Kapitalerträgen +- § 21: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Anwendung der neuen Bestimmungen diff --git a/aig/§17.md b/aig/§17.md new file mode 100644 index 0000000000..a61ed28224 --- /dev/null +++ b/aig/§17.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 17 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 + +§ 17 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b: Einfügung der Doppelbuchstaben dd und ee zur Anrechnung oder Erstattung von Kapitalertragsteuer diff --git a/aig/§18a.md b/aig/§18a.md new file mode 100644 index 0000000000..cf16258c6f --- /dev/null +++ b/aig/§18a.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 18a + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 + +§ 18a: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Steuerabziehung von Kapitalerträgen diff --git a/aig/§21.md b/aig/§21.md index 81cc73396a..cb61aaf9ed 100644 --- a/aig/§21.md +++ b/aig/§21.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 21 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1992-02-28 — Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 - StÄndG 1992) -> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 297 +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 -§ 21: Vollständige Streichung des § 21 +§ 21: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Anwendung der neuen Bestimmungen diff --git a/altschg/FASSUNG.md b/altschg/FASSUNG.md new file mode 100644 index 0000000000..aea78ec9ff --- /dev/null +++ b/altschg/FASSUNG.md @@ -0,0 +1,23 @@ +# ALTSCHG — 1993-06-26 + +- **Titel:** Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +- **Typ:** Änderung +- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 944 +- **Inkrafttreten:** 1993-06-26 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/30#page=12 +- **Kurz:** Das Gesetz enthält verschiedene Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Belastungen im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Bundesländern und zur Neuordnung des Finanzausgleichs. + +## Betroffene Stellen + +- § 1: Zweck der Altschuldenhilfen definiert +- § 2: Antragberechtigte definiert +- § 3: Altverbindlichkeiten definiert +- § 4: Teilentlastung durch Schuldübernahme definiert +- § 5: Privatisierungs- und Veräußerungspflicht, Abführung von Erlösen definiert +- § 6: Steuerliche Regelungen für Teilentlastung und Minderungen definiert +- § 7: Gewährung einer Zinshilfe definiert + +## Wortlaut + +Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den +vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`. diff --git a/altschg/HINWEIS.md b/altschg/HINWEIS.md new file mode 100644 index 0000000000..7973dafca9 --- /dev/null +++ b/altschg/HINWEIS.md @@ -0,0 +1,15 @@ +# Hinweis zur Fassungsgeschichte + +Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt +(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines +Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von +[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de). + +Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur +dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte. + +**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten +(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut. +`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit. + +Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …` diff --git a/altschg/HISTORY.md b/altschg/HISTORY.md new file mode 100644 index 0000000000..fb3b82a6b5 --- /dev/null +++ b/altschg/HISTORY.md @@ -0,0 +1,3 @@ +# Verlauf + +- **1993-06-26** · BGBl. 1993 I S. 944 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) diff --git a/altschg/STELLEN.md b/altschg/STELLEN.md new file mode 100644 index 0000000000..bdb716987a --- /dev/null +++ b/altschg/STELLEN.md @@ -0,0 +1,9 @@ +# Stellen dieser Station + +- § 1: Zweck der Altschuldenhilfen definiert +- § 2: Antragberechtigte definiert +- § 3: Altverbindlichkeiten definiert +- § 4: Teilentlastung durch Schuldübernahme definiert +- § 5: Privatisierungs- und Veräußerungspflicht, Abführung von Erlösen definiert +- § 6: Steuerliche Regelungen für Teilentlastung und Minderungen definiert +- § 7: Gewährung einer Zinshilfe definiert diff --git a/altschg/§1.md b/altschg/§1.md new file mode 100644 index 0000000000..017df0f8b0 --- /dev/null +++ b/altschg/§1.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 1 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 + +§ 1: Zweck der Altschuldenhilfen definiert diff --git a/altschg/§2.md b/altschg/§2.md new file mode 100644 index 0000000000..9d410b21c8 --- /dev/null +++ b/altschg/§2.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 2 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 + +§ 2: Antragberechtigte definiert diff --git a/altschg/§3.md b/altschg/§3.md new file mode 100644 index 0000000000..1353e3a40f --- /dev/null +++ b/altschg/§3.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 3 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 + +§ 3: Altverbindlichkeiten definiert diff --git a/altschg/§4.md b/altschg/§4.md new file mode 100644 index 0000000000..53767aeed4 --- /dev/null +++ b/altschg/§4.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 4 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 + +§ 4: Teilentlastung durch Schuldübernahme definiert diff --git a/altschg/§5.md b/altschg/§5.md new file mode 100644 index 0000000000..7b2555a568 --- /dev/null +++ b/altschg/§5.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 5 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 + +§ 5: Privatisierungs- und Veräußerungspflicht, Abführung von Erlösen definiert diff --git a/altschg/§6.md b/altschg/§6.md new file mode 100644 index 0000000000..d814a6db93 --- /dev/null +++ b/altschg/§6.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 6 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 + +§ 6: Steuerliche Regelungen für Teilentlastung und Minderungen definiert diff --git a/altschg/§7.md b/altschg/§7.md new file mode 100644 index 0000000000..2ca83c862c --- /dev/null +++ b/altschg/§7.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 7 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 + +§ 7: Gewährung einer Zinshilfe definiert diff --git a/arbfg/FASSUNG.md b/arbfg/FASSUNG.md index 2755a9a683..433ef4a946 100644 --- a/arbfg/FASSUNG.md +++ b/arbfg/FASSUNG.md @@ -1,16 +1,21 @@ -# ARBFG — 1993-01-07 +# ARBFG — 1993-06-26 -- **Titel:** Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 5 Abs. 1 Satz 1, § 16 Abs. 3, Abs. 4 Satz 1 BKleingG) -- **Typ:** Sonstige -- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 42 -- **Inkrafttreten:** 1992-12-09 -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/1#page=42 -- **Kurz:** Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass bestimmte Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes und des Arbeitsförderungsgesetzes mit dem Grundgesetz unvereinbar sind oder nur bedingt anwendbar sind. +- **Titel:** Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +- **Typ:** Änderung +- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 944 +- **Inkrafttreten:** 1993-06-26 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/30#page=12 +- **Kurz:** Das Gesetz enthält verschiedene Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Belastungen im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Bundesländern und zur Neuordnung des Finanzausgleichs. ## Betroffene Stellen -- § 138 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 Nr. 9: ist mit Artikel 3 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 des Grundgesetzes unvereinbar -- § 137 Abs. 2a: ist bis zur gesetzlichen Neuregelung nicht anwendbar, im übrigen ist er nach Maßgabe der Gründe mit dem Grundgesetz vereinbar +- § 19a: Der Paragraph § 19a wird aufgehoben. +- § 21 Abs. 2 Satz 1: Hinzufügung der Worte 'oder Vermittlungsabsprachen der Bundesanstalt mit ausländischen Arbeitsverwaltungen'. +- § 62b Abs. 1: Ersetzung der Worte 'Richtlinien des Bundesministers für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit für die Vergabe von Beihilfen' bis 'in Anspruch nehmen können' durch neue Formulierung. +- § 67 Abs. 4: Neuer Absatz 4, der Bedingungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld über sechs Monate hinaus festlegt. +- § 70: Ersetzung der Verweisung '127, 132 und 132a' durch '127 und 132'. +- § 72 Abs. 2: Hinzufügung eines Satzes, der die Mitteilung von Namen, Anschriften und Sozialversicherungsnummern der Arbeitnehmer mit dem Antrag verbindet. +- § 87: Ersetzung der Verweisung '127, 132 und 132a' durch '127 und 132'. ## Wortlaut diff --git a/arbfg/HISTORY.md b/arbfg/HISTORY.md index c8aa77ce39..4f52b332af 100644 --- a/arbfg/HISTORY.md +++ b/arbfg/HISTORY.md @@ -78,3 +78,4 @@ - **1992-06-30** · BGBl. 1992 I S. 1177 — Zweite Verordnung zum Altersübergangsgeld - **1992-12-29** · BGBl. 1992 I S. 2354 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Altersübergangsgeldes, des Arbeitslosengeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Schlechtwettergeldes für das Jahr 1993 (AFG-Leistungsverordnung 1993) - **1993-01-07** · BGBl. 1993 I S. 42 — Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 5 Abs. 1 Satz 1, § 16 Abs. 3, Abs. 4 Satz 1 BKleingG) +- **1993-06-26** · BGBl. 1993 I S. 944 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) diff --git a/arbfg/STELLEN.md b/arbfg/STELLEN.md index 30c4537abb..a3a5ad1d9f 100644 --- a/arbfg/STELLEN.md +++ b/arbfg/STELLEN.md @@ -1,4 +1,9 @@ # Stellen dieser Station -- § 138 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 Nr. 9: ist mit Artikel 3 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 des Grundgesetzes unvereinbar -- § 137 Abs. 2a: ist bis zur gesetzlichen Neuregelung nicht anwendbar, im übrigen ist er nach Maßgabe der Gründe mit dem Grundgesetz vereinbar +- § 19a: Der Paragraph § 19a wird aufgehoben. +- § 21 Abs. 2 Satz 1: Hinzufügung der Worte 'oder Vermittlungsabsprachen der Bundesanstalt mit ausländischen Arbeitsverwaltungen'. +- § 62b Abs. 1: Ersetzung der Worte 'Richtlinien des Bundesministers für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit für die Vergabe von Beihilfen' bis 'in Anspruch nehmen können' durch neue Formulierung. +- § 67 Abs. 4: Neuer Absatz 4, der Bedingungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld über sechs Monate hinaus festlegt. +- § 70: Ersetzung der Verweisung '127, 132 und 132a' durch '127 und 132'. +- § 72 Abs. 2: Hinzufügung eines Satzes, der die Mitteilung von Namen, Anschriften und Sozialversicherungsnummern der Arbeitnehmer mit dem Antrag verbindet. +- § 87: Ersetzung der Verweisung '127, 132 und 132a' durch '127 und 132'. diff --git a/arbfg/§19a.md b/arbfg/§19a.md new file mode 100644 index 0000000000..4674f0b143 --- /dev/null +++ b/arbfg/§19a.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 19a + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 + +§ 19a: Der Paragraph § 19a wird aufgehoben. diff --git a/arbfg/§21.md b/arbfg/§21.md index 552ac26f17..728242836b 100644 --- a/arbfg/§21.md +++ b/arbfg/§21.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 21 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1975-06-28 — Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 1542 +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 -§ 21 Abs. 2: Neuer Satz 4: Arbeitgeber dürfen sich Gebühr nicht erstatten lassen +§ 21 Abs. 2 Satz 1: Hinzufügung der Worte 'oder Vermittlungsabsprachen der Bundesanstalt mit ausländischen Arbeitsverwaltungen'. diff --git a/arbfg/§62b.md b/arbfg/§62b.md new file mode 100644 index 0000000000..6301ebf30d --- /dev/null +++ b/arbfg/§62b.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 62b + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 + +§ 62b Abs. 1: Ersetzung der Worte 'Richtlinien des Bundesministers für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit für die Vergabe von Beihilfen' bis 'in Anspruch nehmen können' durch neue Formulierung. diff --git a/arbfg/§67.md b/arbfg/§67.md index 6a61e16908..3d2bdda5ab 100644 --- a/arbfg/§67.md +++ b/arbfg/§67.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 67 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1992-04-07 — Verordnung über die Verlängerung der Frist für den Bezug des Kurzarbeitergeldes -> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 742 +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 -§ 67 Abs. 1: Verlängerung der Frist für den Bezug des Kurzarbeitergeldes +§ 67 Abs. 4: Neuer Absatz 4, der Bedingungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld über sechs Monate hinaus festlegt. diff --git a/arbfg/§70.md b/arbfg/§70.md index 7f738c27ae..cd7ebcaf49 100644 --- a/arbfg/§70.md +++ b/arbfg/§70.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 70 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1989-12-28 — Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 - RRG 1992) -> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 2261 +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 -§ 70, § 87: Ersetzung von '§ 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4' durch '§ 118 Abs. 1 Nr. 4' und Ergänzung eines Halbsatzes +§ 70: Ersetzung der Verweisung '127, 132 und 132a' durch '127 und 132'. diff --git a/arbfg/§72.md b/arbfg/§72.md index f108b9888d..31369e6ed6 100644 --- a/arbfg/§72.md +++ b/arbfg/§72.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 72 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1984-10-20 — Erstes Gesetz zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1984 I S. 1277 +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 -§ 72 Abs. 3 Satz 2: Neue Formulierung +§ 72 Abs. 2: Hinzufügung eines Satzes, der die Mitteilung von Namen, Anschriften und Sozialversicherungsnummern der Arbeitnehmer mit dem Antrag verbindet. diff --git a/arbfg/§87.md b/arbfg/§87.md index 5acde99fa9..e6eab9e8e3 100644 --- a/arbfg/§87.md +++ b/arbfg/§87.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 87 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1989-12-28 — Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 - RRG 1992) -> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 2261 +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 -§ 70, § 87: Ersetzung von '§ 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4' durch '§ 118 Abs. 1 Nr. 4' und Ergänzung eines Halbsatzes +§ 87: Ersetzung der Verweisung '127, 132 und 132a' durch '127 und 132'. diff --git a/bshg/FASSUNG.md b/bshg/FASSUNG.md index 4ce8061f0f..a10e8a87fb 100644 --- a/bshg/FASSUNG.md +++ b/bshg/FASSUNG.md @@ -1,17 +1,42 @@ -# BSHG — 1992-08-04 +# BSHG — 1993-06-26 -- **Titel:** Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz) +- **Titel:** Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) - **Typ:** Änderung -- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 1398 -- **Inkrafttreten:** 1992-08-05 -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/37#page=2 -- **Kurz:** Das Gesetz regelt Maßnahmen zum Schutz des vorgeburtlichen Lebens, zur Förderung kinderfreundlicher Strukturen, zur Unterstützung von Schwangeren und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs. +- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 944 +- **Inkrafttreten:** 1993-06-26 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/30#page=12 +- **Kurz:** Das Gesetz enthält verschiedene Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Belastungen im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Bundesländern und zur Neuordnung des Finanzausgleichs. ## Betroffene Stellen -- § 23 Abs. 1 Nr. 3: Neufassung für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche. -- § 23 Abs. 2: Neufassung für Mehrbedarf bei Personen mit Kindern unter 7 Jahren oder 2 oder 3 Kindern unter 16 Jahren. -- § 91 Abs. 1 Satz 1: Neufassung zur Vorschrift über den Übergang von Ansprüchen gegen Unterhaltspflichtige in bestimmten Verwandtschaftsgraden. +- § 15 b: Darlehen an Mitglieder von Haushaltsgemeinschaften können an einzelne Mitglieder oder an mehrere gemeinsam vergeben werden. +- § 17: Neuer Paragraph zur Beratung und Unterstützung eingefügt. +- § 18 Abs. 2: Neue Formulierung zur Bemühung um Arbeit und Arbeitsgelegenheiten. +- § 18 Abs. 3: Neue Formulierung zur Zusage von Arbeit oder Arbeitsgelegenheiten. +- § 19 Abs. 1: Neue Formulierung zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten. +- § 19 Abs. 2: Neuer Satz zur Zusätzlichkeit von Arbeitsgelegenheiten. +- § 19 Abs. 4: Neuer Absatz zur Zusammenarbeit bei der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten. +- § 20: Neue Formulierung zur Überschrift und Inhalt von besonderen Arbeitsgelegenheiten. +- § 21 Abs. 1a: Neuer Absatz zur Gewährung von einmaligen Leistungen. +- § 21 Abs. 1b: Neuer Absatz zur Regelung durch Rechtsverordnung. +- § 22 Abs. 3: Neue Formulierung zur Festsetzung der Regelsätze. +- § 22 Abs. 4: Neuer Absatz zur Erhöhung der Regelsätze. +- § 23 Abs. 1: Neue Formulierung zum Mehrbedarf für bestimmte Personen. +- § 23 Abs. 4: Neue Formulierung zum Mehrbedarf für Kranke, Genesende, Behinderte. +- § 23 Abs. 5: Anpassung der Formulierung zum insgesamt anzuerkennenden Mehrbedarf. +- § 24: Abschnitt gestrichen. +- Unterabschnitt 4 des Abschnitts 2: Neue Formulierung der Überschrift. +- § 25 Abs. 1: Neue Formulierung zur Weigerung von Arbeit. +- § 25 Abs. 2: Neue Formulierung zur Einschränkung des Anspruchs. +- § 25a: Neuer Paragraph zur Aufrechnung. +- § 27 Abs. 3: Einschließlich der einmaligen Leistungen nach Abschnitt 2 hinzugefügt. +- § 29a: Neue Formulierung zur Einschränkung oder Aufrechnung der Hilfe. +- § 67 Abs. 7: Neue Formulierung zur Anwendung der Absätze 1 bis 6. +- § 69 Abs. 4 Satz 2: Ersetzung von § 24 Abs. 2 durch § 76 Abs. 2a Nr. 3 Buchstabe b. +- § 76 Abs. 2a: Neuer Absatz zur Absetzung von Beträgen. +- § 76 Abs. 3: Neue Formulierung zur Berechnung des Einkommens. +- § 81 Abs. 3: Ersetzung von § 24 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 durch § 76 Abs. 2a Nr. 3. +- § 91: Neue Formulierung zum Übergang von Ansprüchen. ## Wortlaut diff --git a/bshg/HISTORY.md b/bshg/HISTORY.md index 258009b6fa..10c6f73e6f 100644 --- a/bshg/HISTORY.md +++ b/bshg/HISTORY.md @@ -66,3 +66,4 @@ - **1992-07-14** · BGBl. 1992 I S. 1225 — Gesetz zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes und anderer Gesetze - **1992-07-17** · BGBl. 1992 I S. 1245 — Zweite Verordnung zur Neufestsetzung von Geldleistungen und Grundbeträgen nach dem Bundessozialhilfegesetz in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet - **1992-08-04** · BGBl. 1992 I S. 1398 — Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz) +- **1993-06-26** · BGBl. 1993 I S. 944 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) diff --git a/bshg/STELLEN.md b/bshg/STELLEN.md index 327fe62be3..f0a8e4504c 100644 --- a/bshg/STELLEN.md +++ b/bshg/STELLEN.md @@ -1,5 +1,30 @@ # Stellen dieser Station -- § 23 Abs. 1 Nr. 3: Neufassung für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche. -- § 23 Abs. 2: Neufassung für Mehrbedarf bei Personen mit Kindern unter 7 Jahren oder 2 oder 3 Kindern unter 16 Jahren. -- § 91 Abs. 1 Satz 1: Neufassung zur Vorschrift über den Übergang von Ansprüchen gegen Unterhaltspflichtige in bestimmten Verwandtschaftsgraden. +- § 15 b: Darlehen an Mitglieder von Haushaltsgemeinschaften können an einzelne Mitglieder oder an mehrere gemeinsam vergeben werden. +- § 17: Neuer Paragraph zur Beratung und Unterstützung eingefügt. +- § 18 Abs. 2: Neue Formulierung zur Bemühung um Arbeit und Arbeitsgelegenheiten. +- § 18 Abs. 3: Neue Formulierung zur Zusage von Arbeit oder Arbeitsgelegenheiten. +- § 19 Abs. 1: Neue Formulierung zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten. +- § 19 Abs. 2: Neuer Satz zur Zusätzlichkeit von Arbeitsgelegenheiten. +- § 19 Abs. 4: Neuer Absatz zur Zusammenarbeit bei der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten. +- § 20: Neue Formulierung zur Überschrift und Inhalt von besonderen Arbeitsgelegenheiten. +- § 21 Abs. 1a: Neuer Absatz zur Gewährung von einmaligen Leistungen. +- § 21 Abs. 1b: Neuer Absatz zur Regelung durch Rechtsverordnung. +- § 22 Abs. 3: Neue Formulierung zur Festsetzung der Regelsätze. +- § 22 Abs. 4: Neuer Absatz zur Erhöhung der Regelsätze. +- § 23 Abs. 1: Neue Formulierung zum Mehrbedarf für bestimmte Personen. +- § 23 Abs. 4: Neue Formulierung zum Mehrbedarf für Kranke, Genesende, Behinderte. +- § 23 Abs. 5: Anpassung der Formulierung zum insgesamt anzuerkennenden Mehrbedarf. +- § 24: Abschnitt gestrichen. +- Unterabschnitt 4 des Abschnitts 2: Neue Formulierung der Überschrift. +- § 25 Abs. 1: Neue Formulierung zur Weigerung von Arbeit. +- § 25 Abs. 2: Neue Formulierung zur Einschränkung des Anspruchs. +- § 25a: Neuer Paragraph zur Aufrechnung. +- § 27 Abs. 3: Einschließlich der einmaligen Leistungen nach Abschnitt 2 hinzugefügt. +- § 29a: Neue Formulierung zur Einschränkung oder Aufrechnung der Hilfe. +- § 67 Abs. 7: Neue Formulierung zur Anwendung der Absätze 1 bis 6. +- § 69 Abs. 4 Satz 2: Ersetzung von § 24 Abs. 2 durch § 76 Abs. 2a Nr. 3 Buchstabe b. +- § 76 Abs. 2a: Neuer Absatz zur Absetzung von Beträgen. +- § 76 Abs. 3: Neue Formulierung zur Berechnung des Einkommens. +- § 81 Abs. 3: Ersetzung von § 24 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 durch § 76 Abs. 2a Nr. 3. +- § 91: Neue Formulierung zum Übergang von Ansprüchen. diff --git a/bshg/§15.md b/bshg/§15.md index 7d53e0f3de..04f51d8c44 100644 --- a/bshg/§15.md +++ b/bshg/§15.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 15 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1991-01-26 — Neufassung des Bundessozialhilfegesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 94 +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 -§ 15 b: Neue Vorschrift zur Gewährung von Darlehen bei vorübergehender Notlage +§ 15 b: Darlehen an Mitglieder von Haushaltsgemeinschaften können an einzelne Mitglieder oder an mehrere gemeinsam vergeben werden. diff --git a/bshg/§17.md b/bshg/§17.md index 426645074e..b3dc226581 100644 --- a/bshg/§17.md +++ b/bshg/§17.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 17 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1991-01-26 — Neufassung des Bundessozialhilfegesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 94 +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 -§ 17: Vorschrift gestrichen +§ 17: Neuer Paragraph zur Beratung und Unterstützung eingefügt. diff --git a/bshg/§18.md b/bshg/§18.md index c310a39741..c9bb601fda 100644 --- a/bshg/§18.md +++ b/bshg/§18.md @@ -1,7 +1,9 @@ # § 18 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1991-01-26 — Neufassung des Bundessozialhilfegesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 94 +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 -§ 18: Neue Vorschrift zur Beschaffung des Lebensunterhalts durch Arbeit +§ 18 Abs. 2: Neue Formulierung zur Bemühung um Arbeit und Arbeitsgelegenheiten. + +§ 18 Abs. 3: Neue Formulierung zur Zusage von Arbeit oder Arbeitsgelegenheiten. diff --git a/bshg/§19.md b/bshg/§19.md index 2e8326fc22..543a47b648 100644 --- a/bshg/§19.md +++ b/bshg/§19.md @@ -1,7 +1,11 @@ # § 19 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1991-01-26 — Neufassung des Bundessozialhilfegesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 94 +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 -§ 19: Neue Vorschrift zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten +§ 19 Abs. 1: Neue Formulierung zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten. + +§ 19 Abs. 2: Neuer Satz zur Zusätzlichkeit von Arbeitsgelegenheiten. + +§ 19 Abs. 4: Neuer Absatz zur Zusammenarbeit bei der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten. diff --git a/bshg/§20.md b/bshg/§20.md index e06016407d..38e8bdda6a 100644 --- a/bshg/§20.md +++ b/bshg/§20.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 20 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1991-01-26 — Neufassung des Bundessozialhilfegesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 94 +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 -§ 20: Neue Vorschrift zur Gewöhnung an Arbeit und Prüfung der Arbeitsbereitschaft +§ 20: Neue Formulierung zur Überschrift und Inhalt von besonderen Arbeitsgelegenheiten. diff --git a/bshg/§21.md b/bshg/§21.md index 44727591f0..583742360b 100644 --- a/bshg/§21.md +++ b/bshg/§21.md @@ -1,7 +1,9 @@ # § 21 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1991-01-26 — Neufassung des Bundessozialhilfegesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 94 +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 -§ 21: Neue Vorschrift zur Form und Maß der Leistungen +§ 21 Abs. 1a: Neuer Absatz zur Gewährung von einmaligen Leistungen. + +§ 21 Abs. 1b: Neuer Absatz zur Regelung durch Rechtsverordnung. diff --git a/bshg/§22.md b/bshg/§22.md index c374f82f38..427fde4429 100644 --- a/bshg/§22.md +++ b/bshg/§22.md @@ -1,7 +1,9 @@ # § 22 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1991-01-26 — Neufassung des Bundessozialhilfegesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 94 +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 -§ 22: Neue Vorschrift zum Regelbedarf +§ 22 Abs. 3: Neue Formulierung zur Festsetzung der Regelsätze. + +§ 22 Abs. 4: Neuer Absatz zur Erhöhung der Regelsätze. diff --git a/bshg/§23.md b/bshg/§23.md index 16c210e0ea..cba98dfac4 100644 --- a/bshg/§23.md +++ b/bshg/§23.md @@ -1,9 +1,11 @@ # § 23 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1992-08-04 — Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz) -> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1398 +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 -§ 23 Abs. 1 Nr. 3: Neufassung für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche. +§ 23 Abs. 1: Neue Formulierung zum Mehrbedarf für bestimmte Personen. -§ 23 Abs. 2: Neufassung für Mehrbedarf bei Personen mit Kindern unter 7 Jahren oder 2 oder 3 Kindern unter 16 Jahren. +§ 23 Abs. 4: Neue Formulierung zum Mehrbedarf für Kranke, Genesende, Behinderte. + +§ 23 Abs. 5: Anpassung der Formulierung zum insgesamt anzuerkennenden Mehrbedarf. diff --git a/bshg/§24.md b/bshg/§24.md index a8bac8850d..b407190b4f 100644 --- a/bshg/§24.md +++ b/bshg/§24.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 24 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1992-07-17 — Zweite Verordnung zur Neufestsetzung von Geldleistungen und Grundbeträgen nach dem Bundessozialhilfegesetz in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet -> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1245 +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 -Pflegegeld für die in § 24 Abs. 2 genannten Personen: Höhe des Pflegegeldes neu festgesetzt +§ 24: Abschnitt gestrichen. diff --git a/bshg/§25.md b/bshg/§25.md index 6423ac7fb5..dbcd6ac685 100644 --- a/bshg/§25.md +++ b/bshg/§25.md @@ -1,7 +1,9 @@ # § 25 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1991-01-26 — Neufassung des Bundessozialhilfegesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 94 +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 -§ 25: Neue Vorschrift zum Ausschluss des Anspruchs auf Hilfe und Einschränkung der Hilfe +§ 25 Abs. 1: Neue Formulierung zur Weigerung von Arbeit. + +§ 25 Abs. 2: Neue Formulierung zur Einschränkung des Anspruchs. diff --git a/bshg/§25a.md b/bshg/§25a.md new file mode 100644 index 0000000000..ebbf1a2ecb --- /dev/null +++ b/bshg/§25a.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 25a + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 + +§ 25a: Neuer Paragraph zur Aufrechnung. diff --git a/bshg/§27.md b/bshg/§27.md index 54b3061473..f2705e19af 100644 --- a/bshg/§27.md +++ b/bshg/§27.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 27 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1991-01-26 — Neufassung des Bundessozialhilfegesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 94 +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 -§ 27: Neue Vorschrift zu den Arten der Hilfe in besonderen Lebenslagen +§ 27 Abs. 3: Einschließlich der einmaligen Leistungen nach Abschnitt 2 hinzugefügt. diff --git a/bshg/§29a.md b/bshg/§29a.md index 31a41bbd5f..b3e8134be7 100644 --- a/bshg/§29a.md +++ b/bshg/§29a.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 29a > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1991-01-26 — Neufassung des Bundessozialhilfegesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 94 +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 -§ 29a: Neue Vorschrift zur Einschränkung der Hilfe +§ 29a: Neue Formulierung zur Einschränkung oder Aufrechnung der Hilfe. diff --git a/bshg/§67.md b/bshg/§67.md index 699477b22c..52a806f180 100644 --- a/bshg/§67.md +++ b/bshg/§67.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 67 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1991-01-26 — Neufassung des Bundessozialhilfegesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 94 +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 -§ 67: Neue Vorschriften zur Blindenhilfe eingefügt +§ 67 Abs. 7: Neue Formulierung zur Anwendung der Absätze 1 bis 6. diff --git a/bshg/§69.md b/bshg/§69.md index 72c6e8c9d5..d0e584187a 100644 --- a/bshg/§69.md +++ b/bshg/§69.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 69 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1992-07-17 — Zweite Verordnung zur Neufestsetzung von Geldleistungen und Grundbeträgen nach dem Bundessozialhilfegesetz in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet -> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1245 +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 -Pflegegeld nach § 69 Abs. 4 Satz 1: Höhe des Pflegegeldes neu festgesetzt +§ 69 Abs. 4 Satz 2: Ersetzung von § 24 Abs. 2 durch § 76 Abs. 2a Nr. 3 Buchstabe b. diff --git a/bshg/§76.md b/bshg/§76.md index 18b00c1079..7168608ece 100644 --- a/bshg/§76.md +++ b/bshg/§76.md @@ -1,7 +1,9 @@ # § 76 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1991-01-26 — Neufassung des Bundessozialhilfegesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 94 +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 -§ 76: Neufassung des § 76 mit Vorschriften zum Begriff des Einkommens +§ 76 Abs. 2a: Neuer Absatz zur Absetzung von Beträgen. + +§ 76 Abs. 3: Neue Formulierung zur Berechnung des Einkommens. diff --git a/bshg/§81.md b/bshg/§81.md index 996024cd8e..4b3d41f4d2 100644 --- a/bshg/§81.md +++ b/bshg/§81.md @@ -1,9 +1,7 @@ # § 81 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1992-07-17 — Zweite Verordnung zur Neufestsetzung von Geldleistungen und Grundbeträgen nach dem Bundessozialhilfegesetz in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet -> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1245 +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 -Grundbetrag nach § 81 Abs. 1: Grundbetrag neu festgesetzt - -Grundbetrag nach § 81 Abs. 2: Grundbetrag neu festgesetzt +§ 81 Abs. 3: Ersetzung von § 24 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 durch § 76 Abs. 2a Nr. 3. diff --git a/bshg/§91.md b/bshg/§91.md index 269fa1ac21..dc40961e34 100644 --- a/bshg/§91.md +++ b/bshg/§91.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 91 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1992-08-04 — Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz) -> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1398 +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 -§ 91 Abs. 1 Satz 1: Neufassung zur Vorschrift über den Übergang von Ansprüchen gegen Unterhaltspflichtige in bestimmten Verwandtschaftsgraden. +§ 91: Neue Formulierung zum Übergang von Ansprüchen. diff --git a/defg/FASSUNG.md b/defg/FASSUNG.md index f066ee9cdd..749da9459d 100644 --- a/defg/FASSUNG.md +++ b/defg/FASSUNG.md @@ -1,16 +1,17 @@ -# DEFG — 1992-04-03 +# DEFG — 1993-06-26 -- **Titel:** Gesetz zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit" +- **Titel:** Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) - **Typ:** Änderung -- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 674 -- **Inkrafttreten:** 1992-12-31 -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/16#page=2 -- **Kurz:** Das Gesetz hebt das Strukturhilfegesetz auf und ändert das Gesetz über die Errichtung des Fonds „Deutsche Einheit +- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 944 +- **Inkrafttreten:** 1993-06-26 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/30#page=12 +- **Kurz:** Das Gesetz enthält verschiedene Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Belastungen im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Bundesländern und zur Neuordnung des Finanzausgleichs. ## Betroffene Stellen -- § 2 Abs. 1: Die Sätze 1 bis 3 werden neu formuliert, um den Zweck des Fonds und die Leistungen in den Jahren 1990 bis 1994 zu definieren. -- § 5 Abs. 1 Satz 2: Der Unterschiedsbetrag zu dem Gesamtleistungsrahmen wird durch Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt gedeckt, insbesondere durch Umsatzsteuereinnahmen. +- § 2 Abs. 1: Die Zahl 146,3 wird durch 160,705 ersetzt. +- § 5 Abs. 1: Zwei neue Sätze werden angefügt, die die Finanzierung und Verrechnung von Zuweisungen im Jahr 1993 und 1994 regeln. +- § 6 Abs. 5: Satz 1 wird neu gefasst, um die Erstattung der Länder an den Bund bis 1994 und ab 1995 zu regeln. ## Wortlaut diff --git a/defg/HISTORY.md b/defg/HISTORY.md index 865a7c8ea0..90d189ef14 100644 --- a/defg/HISTORY.md +++ b/defg/HISTORY.md @@ -2,3 +2,4 @@ - **1991-06-27** · BGBl. 1991 I S. 1314 — Gesetz über Maßnahmen zur Entlastung der öffentlichen Haushalte sowie über strukturelle Anpassungen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Haushaltsbegleitgesetz 1991 - HBeglG 1991) - **1992-04-03** · BGBl. 1992 I S. 674 — Gesetz zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit" +- **1993-06-26** · BGBl. 1993 I S. 944 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) diff --git a/defg/STELLEN.md b/defg/STELLEN.md index b107bb9221..4019d8f9b6 100644 --- a/defg/STELLEN.md +++ b/defg/STELLEN.md @@ -1,4 +1,5 @@ # Stellen dieser Station -- § 2 Abs. 1: Die Sätze 1 bis 3 werden neu formuliert, um den Zweck des Fonds und die Leistungen in den Jahren 1990 bis 1994 zu definieren. -- § 5 Abs. 1 Satz 2: Der Unterschiedsbetrag zu dem Gesamtleistungsrahmen wird durch Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt gedeckt, insbesondere durch Umsatzsteuereinnahmen. +- § 2 Abs. 1: Die Zahl 146,3 wird durch 160,705 ersetzt. +- § 5 Abs. 1: Zwei neue Sätze werden angefügt, die die Finanzierung und Verrechnung von Zuweisungen im Jahr 1993 und 1994 regeln. +- § 6 Abs. 5: Satz 1 wird neu gefasst, um die Erstattung der Länder an den Bund bis 1994 und ab 1995 zu regeln. diff --git a/defg/§2.md b/defg/§2.md index fb18648e99..4efa037982 100644 --- a/defg/§2.md +++ b/defg/§2.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 2 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1992-04-03 — Gesetz zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit" -> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 674 +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 -§ 2 Abs. 1: Die Sätze 1 bis 3 werden neu formuliert, um den Zweck des Fonds und die Leistungen in den Jahren 1990 bis 1994 zu definieren. +§ 2 Abs. 1: Die Zahl 146,3 wird durch 160,705 ersetzt. diff --git a/defg/§5.md b/defg/§5.md index ec008eb94a..71a4cbef59 100644 --- a/defg/§5.md +++ b/defg/§5.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 5 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1992-04-03 — Gesetz zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit" -> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 674 +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 -§ 5 Abs. 1 Satz 2: Der Unterschiedsbetrag zu dem Gesamtleistungsrahmen wird durch Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt gedeckt, insbesondere durch Umsatzsteuereinnahmen. +§ 5 Abs. 1: Zwei neue Sätze werden angefügt, die die Finanzierung und Verrechnung von Zuweisungen im Jahr 1993 und 1994 regeln. diff --git a/defg/§6.md b/defg/§6.md new file mode 100644 index 0000000000..551396d969 --- /dev/null +++ b/defg/§6.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 6 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 + +§ 6 Abs. 5: Satz 1 wird neu gefasst, um die Erstattung der Länder an den Bund bis 1994 und ab 1995 zu regeln. diff --git a/estg/FASSUNG.md b/estg/FASSUNG.md index 2cc75bd5d2..45a7a0b9a6 100644 --- a/estg/FASSUNG.md +++ b/estg/FASSUNG.md @@ -1,16 +1,35 @@ -# ESTG — 1992-12-29 +# ESTG — 1993-06-26 -- **Titel:** Gesetz zur Anpassung von Verbrauchsteuer- und anderen Gesetzen an das Gemeinschaftsrecht sowie zur Änderung anderer Gesetze (Verbrauchsteuer-Binnenmarktgesetz) +- **Titel:** Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) - **Typ:** Änderung -- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 2150 -- **Inkrafttreten:** 1992-12-30 (Artikel 1 § 31 und § 33, Artikel 2 § 3 Abs. 3, § 6 Abs. 3, § 13 Abs. 2, § 15 Abs. 6, § 16 Abs. 5, § 18 Abs. 7, § 19 Abs. 4, § 20 Abs. 4, § 21, § 25, § 26 Abs. 7 und § 27 Nr. 5, Artikel 3 Abs. 1 Nr. 26 hinsichtlich der neu eingefügten Vorschriften der § 130 Abs. 6, § 131 Abs. 3, § 132 Abs. 4, § 134 Abs. 3, § 135 Abs. 3, § 137 Abs. 4, § 139 Abs. 4, § 140 Abs. 4, § 141 Abs. 8 und 9, § 142 Abs. 4, § 143 Abs. 6, § 144 Abs. 5, § 146 Abs. 7, § 147 Abs. 2, § 148 Abs. 4, § 149 Abs. 2, § 150, § 151 Abs. 5 und § 154 Abs. 9, Artikel 4 § 1 Abs. 4, § 5 Abs. 3, § 6 Abs. 3, § 8 Abs. 3, § 10 Abs. 4, § 11 Abs. 8 und 9, § 13 Abs. 6, § 14 Abs. 5, § 16 Abs. 7, § 17 Abs. 2, § 18 Abs. 4, § 19 Abs. 2, § 20, jeweils in Verbindung mit § 23 Abs. 3, § 27 Abs. 6, § 28 Abs. 3, § 30 Abs. 6 und § 31, Artikel 5 §§ 31 und 33, Artikel 6 § 19 und § 21, Artikel 13 und Artikel 20 Nr. 2 und 5 bis 7); 1993-01-01 (Restliches Gesetz, insbesondere Artikel 13 Nr. 2 hinsichtlich § 5 Abs. 2 vorbehaltlich der Genehmigung durch die Kommission der Europäischen Gemeinschaft) -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/59#page=2 -- **Kurz:** Dieses Gesetz passt verschiedene Verbrauchsteuergesetze und andere steuerrechtliche Vorschriften an das Gemeinschaftsrecht an und führt zusätzliche Änderungen durch, insbesondere im Bereich der Tabaksteuer, Biersteuer, Mineralölsteuer und Umsatzsteuer. +- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 944 +- **Inkrafttreten:** 1993-06-26 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/30#page=12 +- **Kurz:** Das Gesetz enthält verschiedene Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Belastungen im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Bundesländern und zur Neuordnung des Finanzausgleichs. ## Betroffene Stellen -- § 7 c Abs. 2 Nr. 2: Die Jahreszahl 1993 wird durch 1996 ersetzt. -- § 7 k Abs. 3: Ein neuer Satz wird angefügt, der spezielle Bedingungen für Wohnungen definiert, die nach dem 31. Dezember 1992 gebaut wurden. +- § 10e Abs. 1: Neue Vorschriften für die Abzugsbeträge bei Herstellung oder Anschaffung von Wohnungen +- § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a: Neue Tabelle für den Ertragsanteil bei Renten +- § 32b: Einführung von § 32c zur Entlastung bei niedrigen Erwerbseinkommen +- § 37 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Ermittlung der Erwerbsbezüge +- § 39 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Mitteilung der Ersatz-Lohnsteuerkarte +- § 42b Abs. 1 Satz 4: Einführung von Nummer 4b zur Kennzeichnung auf dem Lohnkonto oder der Lohnsteuerkarte +- § 44d Abs. 2: Ersetzung von 'Anlage 4' durch 'Anlage 7' +- § 46 Abs. 2: Einführung von Nummer 7 zur Ermittlung der Lohnsteuer +- § 50 Abs. 1 Satz 5: Neue Vorschriften für die Anwendung bestimmter Vorschriften +- § 51 Abs. 1: Erweiterung der Vorschriften zur Beseitigung von Unbilligkeiten und Steuerfreistellung des Existenzminimums +- § 52: Neue Vorschriften für die Anwendung von § 10e und § 32c in verschiedenen Veranlagungszeiträumen +- § 52 Abs. 21f: Neue Vorschriften für die Milderung der Einkommensteuer bei niedrigen Erwerbseinkommen für den Veranlagungszeitraum 1995 +- § 61: Einführung einer neuen Vorschrift zur Entlastung bei niedrigen Erwerbseinkommen im Lohnsteuerverfahren +- Anlage 1: Einführung einer neuen Zusatztabelle für 1994 zur Einkommensteuer-Grundtabelle 1990 +- Anlage 2: Einführung einer neuen Zusatztabelle für 1993 zur Einkommensteuer-Grundtabelle 1990 +- Anlage 3: Einführung einer neuen Zusatztabelle für 1995 zur Einkommensteuer-Grundtabelle 1990 +- Anlage 4: Einführung einer neuen Zusatztabelle für 1994 zur Einkommensteuer-Splittingtabelle 1990 +- Anlage 5: Einführung einer neuen Zusatztabelle für 1993 zur Einkommensteuer-Splittingtabelle 1990 +- Anlage 6: Einführung einer neuen Zusatztabelle für 1995 zur Einkommensteuer-Splittingtabelle 1990 +- Anlage 7: Einführung einer neuen Zusatztabelle für 1993 zur Einkommensteuer-Grundtabelle 1990 für Zwecke des Lohnsteuerabzugs +- Anlage 8: Einführung einer neuen Zusatztabelle für 1993 zur Einkommensteuer-Splittingtabelle 1990 für Zwecke des Lohnsteuerabzugs ## Wortlaut diff --git a/estg/HISTORY.md b/estg/HISTORY.md index 8531794651..2b5692b5f5 100644 --- a/estg/HISTORY.md +++ b/estg/HISTORY.md @@ -233,3 +233,4 @@ - **1992-11-10** · BGBl. 1992 I S. 1846 — Siebenundachtzigste Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung - **1992-11-12** · BGBl. 1992 I S. 1853 — Gesetz zur Neuregelung der Zinsbesteuerung (Zinsabschlaggesetz) - **1992-12-29** · BGBl. 1992 I S. 2150 — Gesetz zur Anpassung von Verbrauchsteuer- und anderen Gesetzen an das Gemeinschaftsrecht sowie zur Änderung anderer Gesetze (Verbrauchsteuer-Binnenmarktgesetz) +- **1993-06-26** · BGBl. 1993 I S. 944 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) diff --git a/estg/STELLEN.md b/estg/STELLEN.md index dc85247fe5..bac35a65a4 100644 --- a/estg/STELLEN.md +++ b/estg/STELLEN.md @@ -1,4 +1,23 @@ # Stellen dieser Station -- § 7 c Abs. 2 Nr. 2: Die Jahreszahl 1993 wird durch 1996 ersetzt. -- § 7 k Abs. 3: Ein neuer Satz wird angefügt, der spezielle Bedingungen für Wohnungen definiert, die nach dem 31. Dezember 1992 gebaut wurden. +- § 10e Abs. 1: Neue Vorschriften für die Abzugsbeträge bei Herstellung oder Anschaffung von Wohnungen +- § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a: Neue Tabelle für den Ertragsanteil bei Renten +- § 32b: Einführung von § 32c zur Entlastung bei niedrigen Erwerbseinkommen +- § 37 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Ermittlung der Erwerbsbezüge +- § 39 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Mitteilung der Ersatz-Lohnsteuerkarte +- § 42b Abs. 1 Satz 4: Einführung von Nummer 4b zur Kennzeichnung auf dem Lohnkonto oder der Lohnsteuerkarte +- § 44d Abs. 2: Ersetzung von 'Anlage 4' durch 'Anlage 7' +- § 46 Abs. 2: Einführung von Nummer 7 zur Ermittlung der Lohnsteuer +- § 50 Abs. 1 Satz 5: Neue Vorschriften für die Anwendung bestimmter Vorschriften +- § 51 Abs. 1: Erweiterung der Vorschriften zur Beseitigung von Unbilligkeiten und Steuerfreistellung des Existenzminimums +- § 52: Neue Vorschriften für die Anwendung von § 10e und § 32c in verschiedenen Veranlagungszeiträumen +- § 52 Abs. 21f: Neue Vorschriften für die Milderung der Einkommensteuer bei niedrigen Erwerbseinkommen für den Veranlagungszeitraum 1995 +- § 61: Einführung einer neuen Vorschrift zur Entlastung bei niedrigen Erwerbseinkommen im Lohnsteuerverfahren +- Anlage 1: Einführung einer neuen Zusatztabelle für 1994 zur Einkommensteuer-Grundtabelle 1990 +- Anlage 2: Einführung einer neuen Zusatztabelle für 1993 zur Einkommensteuer-Grundtabelle 1990 +- Anlage 3: Einführung einer neuen Zusatztabelle für 1995 zur Einkommensteuer-Grundtabelle 1990 +- Anlage 4: Einführung einer neuen Zusatztabelle für 1994 zur Einkommensteuer-Splittingtabelle 1990 +- Anlage 5: Einführung einer neuen Zusatztabelle für 1993 zur Einkommensteuer-Splittingtabelle 1990 +- Anlage 6: Einführung einer neuen Zusatztabelle für 1995 zur Einkommensteuer-Splittingtabelle 1990 +- Anlage 7: Einführung einer neuen Zusatztabelle für 1993 zur Einkommensteuer-Grundtabelle 1990 für Zwecke des Lohnsteuerabzugs +- Anlage 8: Einführung einer neuen Zusatztabelle für 1993 zur Einkommensteuer-Splittingtabelle 1990 für Zwecke des Lohnsteuerabzugs diff --git a/estg/§10e.md b/estg/§10e.md index f135f1dfc6..5ad56aab22 100644 --- a/estg/§10e.md +++ b/estg/§10e.md @@ -1,11 +1,7 @@ # § 10e > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1991-06-27 — Gesetz zur Förderung von Investitionen und Schaffung von Arbeitsplätzen im Beitrittsgebiet sowie zur Änderung steuerrechtlicher und anderer Vorschriften (Steueränderungsgesetz 1991 - StÄndG 1991) -> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 1322 +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 -§ 10e Abs. 1 Satz 1: Die Zahl 15 000 wird durch 16 500 ersetzt. - -§ 10e Abs. 4: Neue Sätze angefügt, die die Abzugsbeträge für ein weiteres Objekt im Beitrittsgebiet regeln. - -§ 10e Abs. 5 Satz 2: Das Wort 'ausschließlich' wird gestrichen. +§ 10e Abs. 1: Neue Vorschriften für die Abzugsbeträge bei Herstellung oder Anschaffung von Wohnungen diff --git a/estg/§22.md b/estg/§22.md index 66b0a2b116..6460ee6bf1 100644 --- a/estg/§22.md +++ b/estg/§22.md @@ -1,11 +1,7 @@ # § 22 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1990-09-15 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1990 I S. 1898 +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 -§ 22: Neue Regelung für die Arten der sonstigen Einkünfte - -§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a: Erstmals für das Wirtschaftsjahr anzuwenden, das nach dem 31. Dezember 1989 endet. - -§ 22 Nr. 4 Buchstabe a: Erstmals anzuwenden für den Veranlagungszeitraum 1987. +§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a: Neue Tabelle für den Ertragsanteil bei Renten diff --git a/estg/§32b.md b/estg/§32b.md index 8b837d2020..07489a5b28 100644 --- a/estg/§32b.md +++ b/estg/§32b.md @@ -1,9 +1,7 @@ # § 32b > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1990-09-15 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1990 I S. 1898 +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 -§ 32b: Neue Regelungen für den Progressionsvorbehalt - -§ 32b, §§ 41 und 41b, § 42b: Erstmals anzuwenden für den Veranlagungszeitraum 1989. +§ 32b: Einführung von § 32c zur Entlastung bei niedrigen Erwerbseinkommen diff --git a/estg/§37.md b/estg/§37.md index b977051375..ad4ddd3124 100644 --- a/estg/§37.md +++ b/estg/§37.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 37 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1992-02-28 — Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 - StÄndG 1992) -> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 297 +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 -§ 37 Abs. 3 Satz 5: Neufassung des Satzes zur Anschaffung oder Fertigstellung von Objekten +§ 37 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Ermittlung der Erwerbsbezüge diff --git a/estg/§39.md b/estg/§39.md index 93dd330df6..9327626f5b 100644 --- a/estg/§39.md +++ b/estg/§39.md @@ -1,9 +1,7 @@ # § 39 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1992-02-28 — Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 - StÄndG 1992) -> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 297 +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 -§ 39: Mehrere Anpassungen der Formulierungen und Beträge - -§ 39 a: Mehrere Anpassungen der Formulierungen und Einfügung eines neuen Absatzes +§ 39 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Mitteilung der Ersatz-Lohnsteuerkarte diff --git a/estg/§42b.md b/estg/§42b.md index be2617baea..6676ee4db6 100644 --- a/estg/§42b.md +++ b/estg/§42b.md @@ -1,11 +1,7 @@ # § 42b > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1991-06-27 — Gesetz zur Förderung von Investitionen und Schaffung von Arbeitsplätzen im Beitrittsgebiet sowie zur Änderung steuerrechtlicher und anderer Vorschriften (Steueränderungsgesetz 1991 - StÄndG 1991) -> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 1322 +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 -§ 42b Abs. 3 Satz 2: Die Worte ', und in der Lohnsteuer-Anmeldung gesondert anzugeben' werden gestrichen. - -§ 42b Abs. 4 Satz 2: Die Worte 'und auf der Lohnsteuerkarte' werden gestrichen. - -§ 42b Abs. 4 Satz 3: Neuer Satz 3 eingefügt, der die Eintragung auf der Lohnsteuerkarte regelt. +§ 42b Abs. 1 Satz 4: Einführung von Nummer 4b zur Kennzeichnung auf dem Lohnkonto oder der Lohnsteuerkarte diff --git a/estg/§44d.md b/estg/§44d.md new file mode 100644 index 0000000000..df4c88fbad --- /dev/null +++ b/estg/§44d.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 44d + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 + +§ 44d Abs. 2: Ersetzung von 'Anlage 4' durch 'Anlage 7' diff --git a/estg/§46.md b/estg/§46.md index 0d3709f080..6bec4d6b8b 100644 --- a/estg/§46.md +++ b/estg/§46.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 46 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1992-08-04 — Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Umlage von Betriebskosten auf die Mieter (Betriebskostenumlage-Änderungsverordnung - BetrKostUÄndV) -> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1415 +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 -§ 46: Neue Vorschriften für die Nachversteuerung der Mehrentnahmen eingeführt. +§ 46 Abs. 2: Einführung von Nummer 7 zur Ermittlung der Lohnsteuer diff --git a/estg/§50.md b/estg/§50.md index 87e83a3e23..65301f3d03 100644 --- a/estg/§50.md +++ b/estg/§50.md @@ -1,13 +1,7 @@ # § 50 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1992-02-28 — Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 - StÄndG 1992) -> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 297 +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 -§ 50 d Abs. 3 Satz 1 zweiter Halbsatz: Anwendung ab Kapitalerträgen nach dem 31. Dezember 1991 - -§ 50 Abs. 7: Einfügung der Worte 'oder die von ihnen beauftragten Finanzbehörden' - -§ 50 a Abs. 4: Neue Formulierung für Satz 3 und Einfügung von Satz 5 - -§ 50 d: Mehrere Änderungen in den Absätzen 1, 2 und 3 +§ 50 Abs. 1 Satz 5: Neue Vorschriften für die Anwendung bestimmter Vorschriften diff --git a/estg/§51.md b/estg/§51.md index 1e1e08e8c6..9693c869b2 100644 --- a/estg/§51.md +++ b/estg/§51.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 51 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1992-11-12 — Gesetz zur Neuregelung der Zinsbesteuerung (Zinsabschlaggesetz) -> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1853 +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 -§ 51 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe e: Der Beistrich gestrichen und neue Worte hinzugefügt. +§ 51 Abs. 1: Erweiterung der Vorschriften zur Beseitigung von Unbilligkeiten und Steuerfreistellung des Existenzminimums diff --git a/estg/§52.md b/estg/§52.md index 95573545f0..f60ce4a24f 100644 --- a/estg/§52.md +++ b/estg/§52.md @@ -1,9 +1,9 @@ # § 52 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1992-11-12 — Gesetz zur Neuregelung der Zinsbesteuerung (Zinsabschlaggesetz) -> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1853 +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 -§ 52 Abs. 1: Die Jahre 1992 und 1991 werden durch 1993 und 1992 ersetzt. +§ 52: Neue Vorschriften für die Anwendung von § 10e und § 32c in verschiedenen Veranlagungszeiträumen -§ 52 Abs. 28: Neue Vorschriften für die Anwendbarkeit bestimmter Absätze auf Kapitalerträge definiert. +§ 52 Abs. 21f: Neue Vorschriften für die Milderung der Einkommensteuer bei niedrigen Erwerbseinkommen für den Veranlagungszeitraum 1995 diff --git a/estg/§61.md b/estg/§61.md index 3f10801c3e..a3950aace6 100644 --- a/estg/§61.md +++ b/estg/§61.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 61 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1968-04-11 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung -> Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 262 +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 -§ 61: Antrag auf anderweitige Verteilung der Sonderausgaben und der außergewöhnlichen Belastungen im Fall des § 26a des Gesetzes +§ 61: Einführung einer neuen Vorschrift zur Entlastung bei niedrigen Erwerbseinkommen im Lohnsteuerverfahren diff --git a/fag/FASSUNG.md b/fag/FASSUNG.md index 0c60a09fe6..7c3b8081fb 100644 --- a/fag/FASSUNG.md +++ b/fag/FASSUNG.md @@ -1,15 +1,27 @@ -# FAG — 1991-06-11 +# FAG — 1993-06-26 -- **Titel:** Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 2 Abs. 1, 2, § 28 Abs. 1, 3, 4 des rheinlandpfälzischen Krankenhausreformgesetzes und § 21a des rheinland-pfälzischen Finanzausgleichsgesetzes) -- **Typ:** Sonstige -- **Fundstelle:** BGBl. 1991 I S. 1215 -- **Inkrafttreten:** 1991-05-10 -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1991/34#page=15 -- **Kurz:** Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass bestimmte Bestimmungen des rheinland-pfälzischen Krankenhausreformgesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes mit dem Grundgesetz vereinbar sind. +- **Titel:** Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +- **Typ:** Änderung +- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 944 +- **Inkrafttreten:** 1993-06-26 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/30#page=12 +- **Kurz:** Das Gesetz enthält verschiedene Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Belastungen im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Bundesländern und zur Neuordnung des Finanzausgleichs. ## Betroffene Stellen -- § 21a: vereinbar mit dem Grundgesetz +- § 1 Abs. 1: Neue Aufteilung der Umsatzsteuer: 56% für den Bund, 44% für die Länder ab 1995. +- § 1 Abs. 2: Der Bund erhält zusätzliche 50% der Bundeszuschüsse nach § 6 Abs. 2 des Gesetzes über den Fonds „Deutsche Einheit +- § 1 Abs. 3: Übergangsweise werden überproportionale Belastungen finanzschwacher Länder teilweise ausgeglichen. +- § 2 Abs. 1: Der Länderanteil an der Umsatzsteuer wird zu 75% nach der Einwohnerzahl und zu 25% nach den Vorschriften des Absatzes 2 verteilt. +- § 2 Abs. 2: Länder mit niedrigeren Einnahmen erhalten Ergänzungsanteile, der restliche Anteil wird nach der Einwohnerzahl verteilt. +- § 2 Abs. 3: Die Einwohnerzahl für die Berechnung der Anteile der Länder an der Umsatzsteuer ist die vom Statistischen Bundesamt festgestellte Einwohnerzahl zum 30. Juni des Rechnungsjahres. +- § 3: Die Gewerbesteuerumlage steht den Ländern insoweit zu, als die Gewerbesteuer in dem Gebiet des einzelnen Landes vereinnahmt wird. +- § 4: Zur Durchführung des Finanzausgleichs unter den Ländern werden aus Beiträgen der ausgleichspflichtigen Länder Zuschüsse an die ausgleichsberechtigten Länder geleistet. +- § 5: Ausgleichspflichtige Länder sind diejenigen, deren Finanzkraftmeßzahl ihre Ausgleichsmeßzahl übersteigt. Ausgleichsberechtigte Länder sind diejenigen, deren Finanzkraftmeßzahl ihre Ausgleichsmeßzahl nicht erreicht. +- § 6: Die Finanzkraftmeßzahl eines Landes ist die Summe der Steuereinnahmen und der Einnahmen aus der bergrechtlichen Förderabgabe. Die Ausgleichsmeßzahl ist die Summe der beiden Meßzahlen, die zum Ausgleich der Steuereinnahmen und der Einnahmen aus der bergrechtlichen Förderabgabe der Länder und zum Ausgleich der Steuereinnahmen der Gemeinden festgestellt werden. +- § 7: Als Steuereinnahmen eines Landes gelten die ihm zugeflossenen Einnahmen aus verschiedenen Steuern und der Förderabgabe. Es werden auch Sonderbelastungen abgesetzt. +- § 8: Als Steuereinnahmen der Gemeinden gelten die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und die Steuerkraftzahlen der Grundsteuer und der Gewerbesteuer. Es gibt verschiedene Hundertsätze für die Berechnung der Steuerkraftzahlen. +- § 9: Die Einwohnerzahl für die Ermittlung der Meßzahlen wird unterschiedlich gewertet, abhängig von der Größe der Gemeinden und der Bevölkerungsdichte. ## Wortlaut diff --git a/fag/HISTORY.md b/fag/HISTORY.md index d2c6e83c1f..8bcc307c79 100644 --- a/fag/HISTORY.md +++ b/fag/HISTORY.md @@ -1,3 +1,4 @@ # Verlauf - **1991-06-11** · BGBl. 1991 I S. 1215 — Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 2 Abs. 1, 2, § 28 Abs. 1, 3, 4 des rheinlandpfälzischen Krankenhausreformgesetzes und § 21a des rheinland-pfälzischen Finanzausgleichsgesetzes) +- **1993-06-26** · BGBl. 1993 I S. 944 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) diff --git a/fag/STELLEN.md b/fag/STELLEN.md index cf929d1dd4..ce419dc764 100644 --- a/fag/STELLEN.md +++ b/fag/STELLEN.md @@ -1,3 +1,15 @@ # Stellen dieser Station -- § 21a: vereinbar mit dem Grundgesetz +- § 1 Abs. 1: Neue Aufteilung der Umsatzsteuer: 56% für den Bund, 44% für die Länder ab 1995. +- § 1 Abs. 2: Der Bund erhält zusätzliche 50% der Bundeszuschüsse nach § 6 Abs. 2 des Gesetzes über den Fonds „Deutsche Einheit +- § 1 Abs. 3: Übergangsweise werden überproportionale Belastungen finanzschwacher Länder teilweise ausgeglichen. +- § 2 Abs. 1: Der Länderanteil an der Umsatzsteuer wird zu 75% nach der Einwohnerzahl und zu 25% nach den Vorschriften des Absatzes 2 verteilt. +- § 2 Abs. 2: Länder mit niedrigeren Einnahmen erhalten Ergänzungsanteile, der restliche Anteil wird nach der Einwohnerzahl verteilt. +- § 2 Abs. 3: Die Einwohnerzahl für die Berechnung der Anteile der Länder an der Umsatzsteuer ist die vom Statistischen Bundesamt festgestellte Einwohnerzahl zum 30. Juni des Rechnungsjahres. +- § 3: Die Gewerbesteuerumlage steht den Ländern insoweit zu, als die Gewerbesteuer in dem Gebiet des einzelnen Landes vereinnahmt wird. +- § 4: Zur Durchführung des Finanzausgleichs unter den Ländern werden aus Beiträgen der ausgleichspflichtigen Länder Zuschüsse an die ausgleichsberechtigten Länder geleistet. +- § 5: Ausgleichspflichtige Länder sind diejenigen, deren Finanzkraftmeßzahl ihre Ausgleichsmeßzahl übersteigt. Ausgleichsberechtigte Länder sind diejenigen, deren Finanzkraftmeßzahl ihre Ausgleichsmeßzahl nicht erreicht. +- § 6: Die Finanzkraftmeßzahl eines Landes ist die Summe der Steuereinnahmen und der Einnahmen aus der bergrechtlichen Förderabgabe. Die Ausgleichsmeßzahl ist die Summe der beiden Meßzahlen, die zum Ausgleich der Steuereinnahmen und der Einnahmen aus der bergrechtlichen Förderabgabe der Länder und zum Ausgleich der Steuereinnahmen der Gemeinden festgestellt werden. +- § 7: Als Steuereinnahmen eines Landes gelten die ihm zugeflossenen Einnahmen aus verschiedenen Steuern und der Förderabgabe. Es werden auch Sonderbelastungen abgesetzt. +- § 8: Als Steuereinnahmen der Gemeinden gelten die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und die Steuerkraftzahlen der Grundsteuer und der Gewerbesteuer. Es gibt verschiedene Hundertsätze für die Berechnung der Steuerkraftzahlen. +- § 9: Die Einwohnerzahl für die Ermittlung der Meßzahlen wird unterschiedlich gewertet, abhängig von der Größe der Gemeinden und der Bevölkerungsdichte. diff --git a/fag/§1.md b/fag/§1.md new file mode 100644 index 0000000000..89bd3ad5f0 --- /dev/null +++ b/fag/§1.md @@ -0,0 +1,11 @@ +# § 1 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 + +§ 1 Abs. 1: Neue Aufteilung der Umsatzsteuer: 56% für den Bund, 44% für die Länder ab 1995. + +§ 1 Abs. 2: Der Bund erhält zusätzliche 50% der Bundeszuschüsse nach § 6 Abs. 2 des Gesetzes über den Fonds „Deutsche Einheit + +§ 1 Abs. 3: Übergangsweise werden überproportionale Belastungen finanzschwacher Länder teilweise ausgeglichen. diff --git a/fag/§2.md b/fag/§2.md new file mode 100644 index 0000000000..0e68bbcab0 --- /dev/null +++ b/fag/§2.md @@ -0,0 +1,11 @@ +# § 2 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 + +§ 2 Abs. 1: Der Länderanteil an der Umsatzsteuer wird zu 75% nach der Einwohnerzahl und zu 25% nach den Vorschriften des Absatzes 2 verteilt. + +§ 2 Abs. 2: Länder mit niedrigeren Einnahmen erhalten Ergänzungsanteile, der restliche Anteil wird nach der Einwohnerzahl verteilt. + +§ 2 Abs. 3: Die Einwohnerzahl für die Berechnung der Anteile der Länder an der Umsatzsteuer ist die vom Statistischen Bundesamt festgestellte Einwohnerzahl zum 30. Juni des Rechnungsjahres. diff --git a/fag/§3.md b/fag/§3.md new file mode 100644 index 0000000000..7c90d30489 --- /dev/null +++ b/fag/§3.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 3 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 + +§ 3: Die Gewerbesteuerumlage steht den Ländern insoweit zu, als die Gewerbesteuer in dem Gebiet des einzelnen Landes vereinnahmt wird. diff --git a/fag/§4.md b/fag/§4.md new file mode 100644 index 0000000000..437c1afcff --- /dev/null +++ b/fag/§4.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 4 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 + +§ 4: Zur Durchführung des Finanzausgleichs unter den Ländern werden aus Beiträgen der ausgleichspflichtigen Länder Zuschüsse an die ausgleichsberechtigten Länder geleistet. diff --git a/fag/§5.md b/fag/§5.md new file mode 100644 index 0000000000..80ba85d1b9 --- /dev/null +++ b/fag/§5.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 5 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 + +§ 5: Ausgleichspflichtige Länder sind diejenigen, deren Finanzkraftmeßzahl ihre Ausgleichsmeßzahl übersteigt. Ausgleichsberechtigte Länder sind diejenigen, deren Finanzkraftmeßzahl ihre Ausgleichsmeßzahl nicht erreicht. diff --git a/fag/§6.md b/fag/§6.md new file mode 100644 index 0000000000..58dab18afd --- /dev/null +++ b/fag/§6.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 6 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 + +§ 6: Die Finanzkraftmeßzahl eines Landes ist die Summe der Steuereinnahmen und der Einnahmen aus der bergrechtlichen Förderabgabe. Die Ausgleichsmeßzahl ist die Summe der beiden Meßzahlen, die zum Ausgleich der Steuereinnahmen und der Einnahmen aus der bergrechtlichen Förderabgabe der Länder und zum Ausgleich der Steuereinnahmen der Gemeinden festgestellt werden. diff --git a/fag/§7.md b/fag/§7.md new file mode 100644 index 0000000000..47fdf88a6d --- /dev/null +++ b/fag/§7.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 7 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 + +§ 7: Als Steuereinnahmen eines Landes gelten die ihm zugeflossenen Einnahmen aus verschiedenen Steuern und der Förderabgabe. Es werden auch Sonderbelastungen abgesetzt. diff --git a/fag/§8.md b/fag/§8.md new file mode 100644 index 0000000000..41e886c102 --- /dev/null +++ b/fag/§8.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 8 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 + +§ 8: Als Steuereinnahmen der Gemeinden gelten die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und die Steuerkraftzahlen der Grundsteuer und der Gewerbesteuer. Es gibt verschiedene Hundertsätze für die Berechnung der Steuerkraftzahlen. diff --git a/fag/§9.md b/fag/§9.md new file mode 100644 index 0000000000..09f96a571c --- /dev/null +++ b/fag/§9.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 9 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 + +§ 9: Die Einwohnerzahl für die Ermittlung der Meßzahlen wird unterschiedlich gewertet, abhängig von der Größe der Gemeinden und der Bevölkerungsdichte. diff --git a/gemfinrefg/FASSUNG.md b/gemfinrefg/FASSUNG.md index 32ac3135c8..463f0c9e02 100644 --- a/gemfinrefg/FASSUNG.md +++ b/gemfinrefg/FASSUNG.md @@ -1,15 +1,18 @@ -# GEMFINREFG — 1992-11-27 +# GEMFINREFG — 1993-06-26 -- **Titel:** Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 2a Gemeindefinanzreformgesetz im Jahre 1993 -- **Typ:** Verordnung -- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 1943 -- **Inkrafttreten:** 1993-01-01 -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/54#page=19 -- **Kurz:** Die Verordnung erhöht den Vervielfältiger für die Gewerbesteuerumlage im Jahr 1993 um 7 vom Hundert-Punkte auf 35 vom Hundert, wobei diese Erhöhung in bestimmten Ländern nicht anwendbar ist. +- **Titel:** Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +- **Typ:** Änderung +- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 944 +- **Inkrafttreten:** 1993-06-26 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/30#page=12 +- **Kurz:** Das Gesetz enthält verschiedene Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Belastungen im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Bundesländern und zur Neuordnung des Finanzausgleichs. ## Betroffene Stellen -- § 6 Abs. 2a: Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage im Jahre 1993 +- § 6 Abs. 1 und 2: Neufassung der Absätze 1 und 2 zur Umlage der Gewerbesteuer +- § 6 Abs. 3 und 4: Einfügung der Absätze 3 und 4 zur Festlegung des Vervielfältigers +- § 6 Abs. 5: Anpassung des Absatzes 5 zur Berücksichtigung des Landesvervielfältigers +- § 6 Abs. 6 bis 8: Umbenennung der Absätze 3 bis 5 in Absätze 6 bis 8 ## Wortlaut diff --git a/gemfinrefg/HISTORY.md b/gemfinrefg/HISTORY.md index 1baf95101d..99a7971749 100644 --- a/gemfinrefg/HISTORY.md +++ b/gemfinrefg/HISTORY.md @@ -18,3 +18,4 @@ - **1992-07-14** · BGBl. 1992 I S. 1222 — Gesetz zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze - **1992-11-12** · BGBl. 1992 I S. 1853 — Gesetz zur Neuregelung der Zinsbesteuerung (Zinsabschlaggesetz) - **1992-11-27** · BGBl. 1992 I S. 1943 — Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 2a Gemeindefinanzreformgesetz im Jahre 1993 +- **1993-06-26** · BGBl. 1993 I S. 944 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) diff --git a/gemfinrefg/STELLEN.md b/gemfinrefg/STELLEN.md index 95cd7589ad..e673657961 100644 --- a/gemfinrefg/STELLEN.md +++ b/gemfinrefg/STELLEN.md @@ -1,3 +1,6 @@ # Stellen dieser Station -- § 6 Abs. 2a: Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage im Jahre 1993 +- § 6 Abs. 1 und 2: Neufassung der Absätze 1 und 2 zur Umlage der Gewerbesteuer +- § 6 Abs. 3 und 4: Einfügung der Absätze 3 und 4 zur Festlegung des Vervielfältigers +- § 6 Abs. 5: Anpassung des Absatzes 5 zur Berücksichtigung des Landesvervielfältigers +- § 6 Abs. 6 bis 8: Umbenennung der Absätze 3 bis 5 in Absätze 6 bis 8 diff --git a/gemfinrefg/§6.md b/gemfinrefg/§6.md index c15073e7bd..784c8781d9 100644 --- a/gemfinrefg/§6.md +++ b/gemfinrefg/§6.md @@ -1,7 +1,13 @@ # § 6 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1992-11-27 — Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 2a Gemeindefinanzreformgesetz im Jahre 1993 -> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1943 +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 -§ 6 Abs. 2a: Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage im Jahre 1993 +§ 6 Abs. 1 und 2: Neufassung der Absätze 1 und 2 zur Umlage der Gewerbesteuer + +§ 6 Abs. 3 und 4: Einfügung der Absätze 3 und 4 zur Festlegung des Vervielfältigers + +§ 6 Abs. 5: Anpassung des Absatzes 5 zur Berücksichtigung des Landesvervielfältigers + +§ 6 Abs. 6 bis 8: Umbenennung der Absätze 3 bis 5 in Absätze 6 bis 8 diff --git a/hdlklschafflv_1993/FASSUNG.md b/hdlklschafflv_1993/FASSUNG.md index 767a5be4fa..c946ed9862 100644 --- a/hdlklschafflv_1993/FASSUNG.md +++ b/hdlklschafflv_1993/FASSUNG.md @@ -1,11 +1,11 @@ # HDLKLSCHAFFLV_1993 — 1993-06-26 -- **Titel:** Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Schaffleisch -- **Typ:** Verordnung -- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 993 -- **Inkrafttreten:** 1993-07-01 -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/30#page=61 -- **Kurz:** Die Verordnung regelt die gesetzlichen Handelsklassen und die Kennzeichnung von Schaffleisch. Sie tritt am 1. Juli 1993 in Kraft und hebt die bisherige Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Schaffleisch auf. +- **Titel:** Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +- **Typ:** Änderung +- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 944 +- **Inkrafttreten:** 1993-06-26 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/30#page=12 +- **Kurz:** Das Gesetz enthält verschiedene Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Belastungen im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Bundesländern und zur Neuordnung des Finanzausgleichs. ## Betroffene Stellen diff --git a/hdlklschafflv_1993/HISTORY.md b/hdlklschafflv_1993/HISTORY.md index 65bce2328e..baf672a4f7 100644 --- a/hdlklschafflv_1993/HISTORY.md +++ b/hdlklschafflv_1993/HISTORY.md @@ -3,3 +3,4 @@ - **1977-11-19** · BGBl. 1977 I S. 2139 — Verordnung zur Änderung der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Schaffleisch - **1986-12-30** · BGBl. 1986 I S. 2624 — Verordnung zur Änderung handelsklassenrechtlicher Vorschriften - **1993-06-26** · BGBl. 1993 I S. 993 — Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Schaffleisch +- **1993-06-26** · BGBl. 1993 I S. 944 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) diff --git a/rind-und-schaffleisch-erzeugerprämienverordnung/FASSUNG.md b/rind-und-schaffleisch-erzeugerprämienverordnung/FASSUNG.md index 2252476147..b7bfd2c611 100644 --- a/rind-und-schaffleisch-erzeugerprämienverordnung/FASSUNG.md +++ b/rind-und-schaffleisch-erzeugerprämienverordnung/FASSUNG.md @@ -1,24 +1,15 @@ -# RIND-UND-SCHAFFLEISCH-ERZEUGERPRÄMIENVERORDNUNG — 1993-02-11 +# RIND-UND-SCHAFFLEISCH-ERZEUGERPRÄMIENVERORDNUNG — 1993-06-26 -- **Titel:** Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Soldatenversorgung im Dienstbereich des Bundesministers der Verteidigung +- **Titel:** Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) - **Typ:** Änderung -- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 199 -- **Inkrafttreten:** 1993-02-12 -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/5#page=23 -- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Soldatenversorgung im Dienstbereich des Bundesministers der Verteidigung, insbesondere durch die Erweiterung der Wehrbereichsgebührnisämter und Wehrbereichsverwaltungen. +- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 944 +- **Inkrafttreten:** 1993-06-26 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/30#page=12 +- **Kurz:** Das Gesetz enthält verschiedene Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Belastungen im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Bundesländern und zur Neuordnung des Finanzausgleichs. ## Betroffene Stellen -- § 17: Das Bezugsjahr für die Zuteilung der individuellen Höchstgrenze bei der Mutterkuhprämie ist das Wirtschaftsjahr 1992. -- § 18: Die Mutterkuhprämie kann nur für mindestens drei Tiere beantragt werden. -- § 19: Das Bezugsjahr für die Berechnung des Koeffizienten bei der Mutterschafprämie ist das Wirtschaftsjahr 1991. -- § 20: Definition der empfindlichen Zonen bei der Mutterschafprämie und Regelungen zur Nutzungsbeschränkung. -- § 21: Besondere Vorschriften für das Gebiet der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. -- § 22: Mitteilungspflichten des Erzeugers bei Veränderungen. -- § 23: Duldungs- und Mitwirkungspflichten des Antragstellers und anderer Personen. -- § 24: Übergangsvorschriften, insbesondere für die Sonderprämie und Antragsfristen. -- § 25: Meldepflichten der Länder an das Bundesministerium. -- § 26: Die Kälberverarbeitungsprämie wird nicht gewährt. +_Keine einzelnen Stellen ermittelt._ ## Wortlaut diff --git a/rind-und-schaffleisch-erzeugerprämienverordnung/HISTORY.md b/rind-und-schaffleisch-erzeugerprämienverordnung/HISTORY.md index db261790eb..9b667dc978 100644 --- a/rind-und-schaffleisch-erzeugerprämienverordnung/HISTORY.md +++ b/rind-und-schaffleisch-erzeugerprämienverordnung/HISTORY.md @@ -6,3 +6,4 @@ - **1990-07-27** · BGBl. 1990 I S. 1468 — Dritte Verordnung zur Änderung der Rind- und Schaffleisch-Erzeugerprämienverordnung - **1991-01-22** · BGBl. 1991 I S. 59 — Vierte Verordnung zur Änderung der Rind- und Schaffleisch-Erzeugerprämienverordnung - **1993-02-11** · BGBl. 1993 I S. 199 — Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Soldatenversorgung im Dienstbereich des Bundesministers der Verteidigung +- **1993-06-26** · BGBl. 1993 I S. 944 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) diff --git a/rind-und-schaffleisch-erzeugerprämienverordnung/STELLEN.md b/rind-und-schaffleisch-erzeugerprämienverordnung/STELLEN.md index faa4c9de06..1d6dbd592b 100644 --- a/rind-und-schaffleisch-erzeugerprämienverordnung/STELLEN.md +++ b/rind-und-schaffleisch-erzeugerprämienverordnung/STELLEN.md @@ -1,12 +1,2 @@ # Stellen dieser Station -- § 17: Das Bezugsjahr für die Zuteilung der individuellen Höchstgrenze bei der Mutterkuhprämie ist das Wirtschaftsjahr 1992. -- § 18: Die Mutterkuhprämie kann nur für mindestens drei Tiere beantragt werden. -- § 19: Das Bezugsjahr für die Berechnung des Koeffizienten bei der Mutterschafprämie ist das Wirtschaftsjahr 1991. -- § 20: Definition der empfindlichen Zonen bei der Mutterschafprämie und Regelungen zur Nutzungsbeschränkung. -- § 21: Besondere Vorschriften für das Gebiet der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. -- § 22: Mitteilungspflichten des Erzeugers bei Veränderungen. -- § 23: Duldungs- und Mitwirkungspflichten des Antragstellers und anderer Personen. -- § 24: Übergangsvorschriften, insbesondere für die Sonderprämie und Antragsfristen. -- § 25: Meldepflichten der Länder an das Bundesministerium. -- § 26: Die Kälberverarbeitungsprämie wird nicht gewährt. diff --git a/sgb-xii/FASSUNG.md b/sgb-xii/FASSUNG.md new file mode 100644 index 0000000000..fc864883ad --- /dev/null +++ b/sgb-xii/FASSUNG.md @@ -0,0 +1,40 @@ +# SGB-XII — 1993-06-26 + +- **Titel:** Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +- **Typ:** Änderung +- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 944 +- **Inkrafttreten:** 1993-06-26 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/30#page=12 +- **Kurz:** Das Gesetz enthält verschiedene Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Belastungen im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Bundesländern und zur Neuordnung des Finanzausgleichs. + +## Betroffene Stellen + +- § 92 Abs. 1 bis 4: Neufassung des § 92 mit neuen Bestimmungen zum Übergang des Unterhaltsanspruchs +- § 93 Abs. 2 Satz 2: Ergänzung von Bestimmungen über Inhalt, Umfang, Qualität und Kosten der Leistung +- § 95: Einfügung eines neuen Satzes zur Verhinderung und Aufdeckung des Leistungsmißbrauchs +- § 97: Neufassung des § 97 mit neuen Bestimmungen zur örtlichen Zuständigkeit +- § 98: Streichung des § 98 +- § 103 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1 mit neuen Bestimmungen zur Kostenerstattung +- § 103 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3 mit neuen Bestimmungen zur Kostenerstattung +- § 103 Abs. 4: Streichung des Absatzes 4 +- § 105: Streichung des § 105 +- § 106: Streichung des § 106 +- § 107: Neufassung des § 107 mit neuen Bestimmungen zur Kostenerstattung bei Umzug +- § 108 Abs. 1 und 2: Neufassung der Absätze 1 und 2 mit neuen Bestimmungen zur Kostenerstattung bei Eintritt aus dem Ausland +- § 108 Abs. 3: Streichung des Absatzes 3 +- § 109: Neufassung des § 109 mit neuen Bestimmungen zum Ausschluss des gewöhnlichen Aufenthalts +- § 110: Streichung des § 110 +- § 111 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2 mit neuen Bestimmungen zur Kostenerstattung +- § 112: Streichung des § 112 +- § 113: Einfügung des § 113 mit Bestimmungen zur Kostenerstattung zwischen den Trägern der Sozialhilfe +- § 113a: Einfügung des § 113a mit Bestimmungen zum schiedsrichterlichen Verfahren +- § 117: Einfügung des § 117 mit Bestimmungen zur Überprüfung und Verwaltungshilfe +- § 119 Abs. 1 und 2: Neufassung der Absätze 1 und 2 mit neuen Bestimmungen zur Sozialhilfe im Ausland +- § 119 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4 mit neuen Bestimmungen zur Art, Form und Maß der Hilfe +- § 119 Abs. 7: Neufassung des Absatzes 7 mit neuen Bestimmungen zur Anwendung auf Deutsche im Ausland +- Abschnitt 13: Einfügung des Abschnitts 13 mit Bestimmungen zur Sozialhilfestatistik + +## Wortlaut + +Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den +vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`. diff --git a/sgb-xii/HINWEIS.md b/sgb-xii/HINWEIS.md new file mode 100644 index 0000000000..7973dafca9 --- /dev/null +++ b/sgb-xii/HINWEIS.md @@ -0,0 +1,15 @@ +# Hinweis zur Fassungsgeschichte + +Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt +(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines +Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von +[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de). + +Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur +dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte. + +**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten +(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut. +`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit. + +Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …` diff --git a/sgb-xii/HISTORY.md b/sgb-xii/HISTORY.md new file mode 100644 index 0000000000..fb3b82a6b5 --- /dev/null +++ b/sgb-xii/HISTORY.md @@ -0,0 +1,3 @@ +# Verlauf + +- **1993-06-26** · BGBl. 1993 I S. 944 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) diff --git a/sgb-xii/STELLEN.md b/sgb-xii/STELLEN.md new file mode 100644 index 0000000000..c905fd31b2 --- /dev/null +++ b/sgb-xii/STELLEN.md @@ -0,0 +1,26 @@ +# Stellen dieser Station + +- § 92 Abs. 1 bis 4: Neufassung des § 92 mit neuen Bestimmungen zum Übergang des Unterhaltsanspruchs +- § 93 Abs. 2 Satz 2: Ergänzung von Bestimmungen über Inhalt, Umfang, Qualität und Kosten der Leistung +- § 95: Einfügung eines neuen Satzes zur Verhinderung und Aufdeckung des Leistungsmißbrauchs +- § 97: Neufassung des § 97 mit neuen Bestimmungen zur örtlichen Zuständigkeit +- § 98: Streichung des § 98 +- § 103 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1 mit neuen Bestimmungen zur Kostenerstattung +- § 103 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3 mit neuen Bestimmungen zur Kostenerstattung +- § 103 Abs. 4: Streichung des Absatzes 4 +- § 105: Streichung des § 105 +- § 106: Streichung des § 106 +- § 107: Neufassung des § 107 mit neuen Bestimmungen zur Kostenerstattung bei Umzug +- § 108 Abs. 1 und 2: Neufassung der Absätze 1 und 2 mit neuen Bestimmungen zur Kostenerstattung bei Eintritt aus dem Ausland +- § 108 Abs. 3: Streichung des Absatzes 3 +- § 109: Neufassung des § 109 mit neuen Bestimmungen zum Ausschluss des gewöhnlichen Aufenthalts +- § 110: Streichung des § 110 +- § 111 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2 mit neuen Bestimmungen zur Kostenerstattung +- § 112: Streichung des § 112 +- § 113: Einfügung des § 113 mit Bestimmungen zur Kostenerstattung zwischen den Trägern der Sozialhilfe +- § 113a: Einfügung des § 113a mit Bestimmungen zum schiedsrichterlichen Verfahren +- § 117: Einfügung des § 117 mit Bestimmungen zur Überprüfung und Verwaltungshilfe +- § 119 Abs. 1 und 2: Neufassung der Absätze 1 und 2 mit neuen Bestimmungen zur Sozialhilfe im Ausland +- § 119 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4 mit neuen Bestimmungen zur Art, Form und Maß der Hilfe +- § 119 Abs. 7: Neufassung des Absatzes 7 mit neuen Bestimmungen zur Anwendung auf Deutsche im Ausland +- Abschnitt 13: Einfügung des Abschnitts 13 mit Bestimmungen zur Sozialhilfestatistik diff --git a/sgb-xii/§103.md b/sgb-xii/§103.md new file mode 100644 index 0000000000..3c9f50c2bb --- /dev/null +++ b/sgb-xii/§103.md @@ -0,0 +1,11 @@ +# § 103 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 + +§ 103 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1 mit neuen Bestimmungen zur Kostenerstattung + +§ 103 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3 mit neuen Bestimmungen zur Kostenerstattung + +§ 103 Abs. 4: Streichung des Absatzes 4 diff --git a/sgb-xii/§105.md b/sgb-xii/§105.md new file mode 100644 index 0000000000..ea1031c1fe --- /dev/null +++ b/sgb-xii/§105.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 105 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 + +§ 105: Streichung des § 105 diff --git a/sgb-xii/§106.md b/sgb-xii/§106.md new file mode 100644 index 0000000000..11d531800d --- /dev/null +++ b/sgb-xii/§106.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 106 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 + +§ 106: Streichung des § 106 diff --git a/sgb-xii/§107.md b/sgb-xii/§107.md new file mode 100644 index 0000000000..5f9b62903a --- /dev/null +++ b/sgb-xii/§107.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 107 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 + +§ 107: Neufassung des § 107 mit neuen Bestimmungen zur Kostenerstattung bei Umzug diff --git a/sgb-xii/§108.md b/sgb-xii/§108.md new file mode 100644 index 0000000000..a8b15830bb --- /dev/null +++ b/sgb-xii/§108.md @@ -0,0 +1,9 @@ +# § 108 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 + +§ 108 Abs. 1 und 2: Neufassung der Absätze 1 und 2 mit neuen Bestimmungen zur Kostenerstattung bei Eintritt aus dem Ausland + +§ 108 Abs. 3: Streichung des Absatzes 3 diff --git a/sgb-xii/§109.md b/sgb-xii/§109.md new file mode 100644 index 0000000000..0d3c9986a2 --- /dev/null +++ b/sgb-xii/§109.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 109 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 + +§ 109: Neufassung des § 109 mit neuen Bestimmungen zum Ausschluss des gewöhnlichen Aufenthalts diff --git a/sgb-xii/§110.md b/sgb-xii/§110.md new file mode 100644 index 0000000000..40af4fead6 --- /dev/null +++ b/sgb-xii/§110.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 110 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 + +§ 110: Streichung des § 110 diff --git a/sgb-xii/§111.md b/sgb-xii/§111.md new file mode 100644 index 0000000000..3e4ef3417a --- /dev/null +++ b/sgb-xii/§111.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 111 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 + +§ 111 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2 mit neuen Bestimmungen zur Kostenerstattung diff --git a/sgb-xii/§112.md b/sgb-xii/§112.md new file mode 100644 index 0000000000..ef7e3b78f8 --- /dev/null +++ b/sgb-xii/§112.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 112 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 + +§ 112: Streichung des § 112 diff --git a/sgb-xii/§113.md b/sgb-xii/§113.md new file mode 100644 index 0000000000..f553e47778 --- /dev/null +++ b/sgb-xii/§113.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 113 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 + +§ 113: Einfügung des § 113 mit Bestimmungen zur Kostenerstattung zwischen den Trägern der Sozialhilfe diff --git a/sgb-xii/§113a.md b/sgb-xii/§113a.md new file mode 100644 index 0000000000..52010d77fb --- /dev/null +++ b/sgb-xii/§113a.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 113a + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 + +§ 113a: Einfügung des § 113a mit Bestimmungen zum schiedsrichterlichen Verfahren diff --git a/sgb-xii/§117.md b/sgb-xii/§117.md new file mode 100644 index 0000000000..9b1ad17b21 --- /dev/null +++ b/sgb-xii/§117.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 117 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 + +§ 117: Einfügung des § 117 mit Bestimmungen zur Überprüfung und Verwaltungshilfe diff --git a/sgb-xii/§119.md b/sgb-xii/§119.md new file mode 100644 index 0000000000..03aebbf061 --- /dev/null +++ b/sgb-xii/§119.md @@ -0,0 +1,11 @@ +# § 119 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 + +§ 119 Abs. 1 und 2: Neufassung der Absätze 1 und 2 mit neuen Bestimmungen zur Sozialhilfe im Ausland + +§ 119 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4 mit neuen Bestimmungen zur Art, Form und Maß der Hilfe + +§ 119 Abs. 7: Neufassung des Absatzes 7 mit neuen Bestimmungen zur Anwendung auf Deutsche im Ausland diff --git a/sgb-xii/§92.md b/sgb-xii/§92.md new file mode 100644 index 0000000000..cd8d604009 --- /dev/null +++ b/sgb-xii/§92.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 92 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 + +§ 92 Abs. 1 bis 4: Neufassung des § 92 mit neuen Bestimmungen zum Übergang des Unterhaltsanspruchs diff --git a/sgb-xii/§93.md b/sgb-xii/§93.md new file mode 100644 index 0000000000..6873296345 --- /dev/null +++ b/sgb-xii/§93.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 93 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 + +§ 93 Abs. 2 Satz 2: Ergänzung von Bestimmungen über Inhalt, Umfang, Qualität und Kosten der Leistung diff --git a/sgb-xii/§95.md b/sgb-xii/§95.md new file mode 100644 index 0000000000..924d7d6fc6 --- /dev/null +++ b/sgb-xii/§95.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 95 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 + +§ 95: Einfügung eines neuen Satzes zur Verhinderung und Aufdeckung des Leistungsmißbrauchs diff --git a/sgb-xii/§97.md b/sgb-xii/§97.md new file mode 100644 index 0000000000..2109f92240 --- /dev/null +++ b/sgb-xii/§97.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 97 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 + +§ 97: Neufassung des § 97 mit neuen Bestimmungen zur örtlichen Zuständigkeit diff --git a/sgb-xii/§98.md b/sgb-xii/§98.md new file mode 100644 index 0000000000..06d02ef1e7 --- /dev/null +++ b/sgb-xii/§98.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 98 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 + +§ 98: Streichung des § 98 diff --git a/sgb_14/FASSUNG.md b/sgb_14/FASSUNG.md index 91fc052ec0..c6ab454225 100644 --- a/sgb_14/FASSUNG.md +++ b/sgb_14/FASSUNG.md @@ -1,20 +1,24 @@ -# SGB_14 — 1992-12-23 +# SGB_14 — 1993-06-26 -- **Titel:** Gesetz zur Änderung von Fördervoraussetzungen im Arbeitsförderungsgesetz und in anderen Gesetzen +- **Titel:** Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) - **Typ:** Änderung -- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 2044 -- **Inkrafttreten:** 1993-01-01; 1992-12-24 (Artikel 9 und bestimmte Teile von Artikel 1 und 3) -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/57#page=24 -- **Kurz:** Das Gesetz ändert verschiedene Bestimmungen im Arbeitsförderungsgesetz, insbesondere bezüglich Förderung von Frauen, Prüfung von ausländischen Arbeitnehmern und Regelungen für Altersübergangsgeld. +- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 944 +- **Inkrafttreten:** 1993-06-26 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/30#page=12 +- **Kurz:** Das Gesetz enthält verschiedene Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Belastungen im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Bundesländern und zur Neuordnung des Finanzausgleichs. ## Betroffene Stellen -- § 18 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Berechnung der Bezugsgröße (Ost) für das Beitrittsgebiet regelt. -- § 109 Abs. 2 Satz 8: Neufassung des Satzes 8, der die Anwendung von Satz 1 für bestimmte entsandte Werkvertragsarbeiter und Beschäftigte regelt. -- § 109 Abs. 2: Einfügung von zwei neuen Sätzen nach Satz 8, die die Pflicht der Vorlage der Arbeitserlaubnis für entsandte Werkvertragsarbeiter regeln. -- § 111 Abs. 1 Nr. 6a: Einfügung einer neuen Nummer 6a, die die Straftatbestände für die Nichtvorlage der Arbeitserlaubnis regelt. -- § 111 Abs. 4: Anpassung der Verweise in Absatz 4, um die neue Nummer 6a zu berücksichtigen. -- § 112 Abs. 1 Nr. 3: Anpassung der Verweise in Absatz 1 Nr. 3, um die neue Nummer 6a zu berücksichtigen. +- § 95 Abs. 3 Satz 2: Einfügung der Worte 'die Hauptzollämter,' +- § 96 Abs. 2 Satz 3: Neufassung des Satzes: 'Unbrauchbare und weitere Sozialversicherungsausweise sind zurückzugeben.' +- § 96 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes: 'Jeder Beschäftigte darf nur einen, auf seinen Namen ausgestellten Sozialversicherungsausweis besitzen.' +- § 96 Abs. 3: Einfügung eines neuen Satzes: 'Der Beschäftigte ist verpflichtet, der Einzugsstelle den Verlust des Sozialversicherungsausweises oder sein Wiederauffinden unverzüglich anzuz1eigen.' +- § 99 Abs. 2 Satz 1: Einfügung der Worte 'im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, im Personen- und Güterbeförderungsgewerbe,' +- § 107 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes: 'Die Bundesanstalt für Arbeit ist ferner ermächtigt, die Personalien der auf den Grundstücken oder in den Geschäftsräumen tätigen Personen zu überprüfen.' +- § 107 Abs. 1 Satz 4: Ersetzung der Worte 'Sie ist hierbei' durch 'Bei ihren Prüfungen ist sie' +- § 111 Abs. 1: Einfügung der Nummern 5a bis 5c +- § 111 Abs. 4: Ersetzung der Angaben 'nach Absatz 1 Nr. 6 und 6a' durch 'nach Absatz 1 Nr. 5a bis 6a' +- § 112 Abs. 1 Nr. 4: Ersetzung der Angaben '4, 8 und Abs. 2' durch '4, 5a bis 5c, 8 und Abs. 2' ## Wortlaut diff --git a/sgb_14/HISTORY.md b/sgb_14/HISTORY.md index 6f4d8ca3c8..1c330bbb9a 100644 --- a/sgb_14/HISTORY.md +++ b/sgb_14/HISTORY.md @@ -32,3 +32,4 @@ - **1991-12-28** · BGBl. 1991 I S. 2344 — Dritte Verordnung zur Anpassung der Renten und zu den maßgeblichen Rechengrößen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (3. Rentenanpassungsverordnung - 3. RAV) - **1992-08-14** · BGBl. 1992 I S. 1494 — Gesetz zur Einführung des passiven Wahlrechts für Ausländer bei den Sozialversicherungswahlen und zur Änderung weiterer Vorschriften (2. Wahlrechtsverbesserungsgesetz) - **1992-12-23** · BGBl. 1992 I S. 2044 — Gesetz zur Änderung von Fördervoraussetzungen im Arbeitsförderungsgesetz und in anderen Gesetzen +- **1993-06-26** · BGBl. 1993 I S. 944 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) diff --git a/sgb_14/STELLEN.md b/sgb_14/STELLEN.md index c1170039bf..0e6e0b4d8c 100644 --- a/sgb_14/STELLEN.md +++ b/sgb_14/STELLEN.md @@ -1,8 +1,12 @@ # Stellen dieser Station -- § 18 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Berechnung der Bezugsgröße (Ost) für das Beitrittsgebiet regelt. -- § 109 Abs. 2 Satz 8: Neufassung des Satzes 8, der die Anwendung von Satz 1 für bestimmte entsandte Werkvertragsarbeiter und Beschäftigte regelt. -- § 109 Abs. 2: Einfügung von zwei neuen Sätzen nach Satz 8, die die Pflicht der Vorlage der Arbeitserlaubnis für entsandte Werkvertragsarbeiter regeln. -- § 111 Abs. 1 Nr. 6a: Einfügung einer neuen Nummer 6a, die die Straftatbestände für die Nichtvorlage der Arbeitserlaubnis regelt. -- § 111 Abs. 4: Anpassung der Verweise in Absatz 4, um die neue Nummer 6a zu berücksichtigen. -- § 112 Abs. 1 Nr. 3: Anpassung der Verweise in Absatz 1 Nr. 3, um die neue Nummer 6a zu berücksichtigen. +- § 95 Abs. 3 Satz 2: Einfügung der Worte 'die Hauptzollämter,' +- § 96 Abs. 2 Satz 3: Neufassung des Satzes: 'Unbrauchbare und weitere Sozialversicherungsausweise sind zurückzugeben.' +- § 96 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes: 'Jeder Beschäftigte darf nur einen, auf seinen Namen ausgestellten Sozialversicherungsausweis besitzen.' +- § 96 Abs. 3: Einfügung eines neuen Satzes: 'Der Beschäftigte ist verpflichtet, der Einzugsstelle den Verlust des Sozialversicherungsausweises oder sein Wiederauffinden unverzüglich anzuz1eigen.' +- § 99 Abs. 2 Satz 1: Einfügung der Worte 'im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, im Personen- und Güterbeförderungsgewerbe,' +- § 107 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes: 'Die Bundesanstalt für Arbeit ist ferner ermächtigt, die Personalien der auf den Grundstücken oder in den Geschäftsräumen tätigen Personen zu überprüfen.' +- § 107 Abs. 1 Satz 4: Ersetzung der Worte 'Sie ist hierbei' durch 'Bei ihren Prüfungen ist sie' +- § 111 Abs. 1: Einfügung der Nummern 5a bis 5c +- § 111 Abs. 4: Ersetzung der Angaben 'nach Absatz 1 Nr. 6 und 6a' durch 'nach Absatz 1 Nr. 5a bis 6a' +- § 112 Abs. 1 Nr. 4: Ersetzung der Angaben '4, 8 und Abs. 2' durch '4, 5a bis 5c, 8 und Abs. 2' diff --git a/sgb_14/§107.md b/sgb_14/§107.md index 69594c3f1f..53c6579052 100644 --- a/sgb_14/§107.md +++ b/sgb_14/§107.md @@ -1,7 +1,9 @@ # § 107 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1989-10-12 — Gesetz zur Einführung eines Sozialversicherungsausweises und zur Änderung anderer Sozialgesetze -> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 1822 +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 -§ 107: Neue Vorschriften zur Prüfung der Meldungspflichten +§ 107 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes: 'Die Bundesanstalt für Arbeit ist ferner ermächtigt, die Personalien der auf den Grundstücken oder in den Geschäftsräumen tätigen Personen zu überprüfen.' + +§ 107 Abs. 1 Satz 4: Ersetzung der Worte 'Sie ist hierbei' durch 'Bei ihren Prüfungen ist sie' diff --git a/sgb_14/§111.md b/sgb_14/§111.md index a84e3070bd..cff027c2c2 100644 --- a/sgb_14/§111.md +++ b/sgb_14/§111.md @@ -1,9 +1,9 @@ # § 111 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1992-12-23 — Gesetz zur Änderung von Fördervoraussetzungen im Arbeitsförderungsgesetz und in anderen Gesetzen -> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2044 +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 -§ 111 Abs. 1 Nr. 6a: Einfügung einer neuen Nummer 6a, die die Straftatbestände für die Nichtvorlage der Arbeitserlaubnis regelt. +§ 111 Abs. 1: Einfügung der Nummern 5a bis 5c -§ 111 Abs. 4: Anpassung der Verweise in Absatz 4, um die neue Nummer 6a zu berücksichtigen. +§ 111 Abs. 4: Ersetzung der Angaben 'nach Absatz 1 Nr. 6 und 6a' durch 'nach Absatz 1 Nr. 5a bis 6a' diff --git a/sgb_14/§112.md b/sgb_14/§112.md index 40c2563de6..498742f75e 100644 --- a/sgb_14/§112.md +++ b/sgb_14/§112.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 112 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1992-12-23 — Gesetz zur Änderung von Fördervoraussetzungen im Arbeitsförderungsgesetz und in anderen Gesetzen -> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2044 +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 -§ 112 Abs. 1 Nr. 3: Anpassung der Verweise in Absatz 1 Nr. 3, um die neue Nummer 6a zu berücksichtigen. +§ 112 Abs. 1 Nr. 4: Ersetzung der Angaben '4, 8 und Abs. 2' durch '4, 5a bis 5c, 8 und Abs. 2' diff --git a/sgb_14/§95.md b/sgb_14/§95.md index c7a75fd7f3..457c206733 100644 --- a/sgb_14/§95.md +++ b/sgb_14/§95.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 95 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1988-07-26 — Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Sozialgesetzbuches über die Übertragung, Verpfändung und Pfändung von Ansprüchen auf Sozialleistungen, zur Regelung der Verwendung der Versicherungsnummer und zur Änderung anderer Vorschriften (Erstes Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuches - 1. SGBÄndG) -> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 1046 +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 -§ 95: Neufassung des § 95 +§ 95 Abs. 3 Satz 2: Einfügung der Worte 'die Hauptzollämter,' diff --git a/sgb_14/§96.md b/sgb_14/§96.md index ff43dad2ac..6f7223424b 100644 --- a/sgb_14/§96.md +++ b/sgb_14/§96.md @@ -1,7 +1,11 @@ # § 96 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1988-07-26 — Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Sozialgesetzbuches über die Übertragung, Verpfändung und Pfändung von Ansprüchen auf Sozialleistungen, zur Regelung der Verwendung der Versicherungsnummer und zur Änderung anderer Vorschriften (Erstes Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuches - 1. SGBÄndG) -> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 1046 +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 -§ 96: Neufassung des § 96 +§ 96 Abs. 2 Satz 3: Neufassung des Satzes: 'Unbrauchbare und weitere Sozialversicherungsausweise sind zurückzugeben.' + +§ 96 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes: 'Jeder Beschäftigte darf nur einen, auf seinen Namen ausgestellten Sozialversicherungsausweis besitzen.' + +§ 96 Abs. 3: Einfügung eines neuen Satzes: 'Der Beschäftigte ist verpflichtet, der Einzugsstelle den Verlust des Sozialversicherungsausweises oder sein Wiederauffinden unverzüglich anzuz1eigen.' diff --git a/sgb_14/§99.md b/sgb_14/§99.md new file mode 100644 index 0000000000..607f043906 --- /dev/null +++ b/sgb_14/§99.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 99 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 + +§ 99 Abs. 2 Satz 1: Einfügung der Worte 'im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, im Personen- und Güterbeförderungsgewerbe,' diff --git a/stbag/FASSUNG.md b/stbag/FASSUNG.md index 87073673d7..1d9fdeee5d 100644 --- a/stbag/FASSUNG.md +++ b/stbag/FASSUNG.md @@ -1,16 +1,16 @@ -# STBAG — 1992-12-24 +# STBAG — 1993-06-26 -- **Titel:** Drittes Gesetz zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes +- **Titel:** Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) - **Typ:** Änderung -- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 2118 -- **Inkrafttreten:** 1992-12-25 (ganzes Gesetz außer Artikel 3); 1993-01-01 (Artikel 3) -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/58#page=34 -- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz, insbesondere hinsichtlich der Übernahme von Beamten des mittleren Dienstes in die Laufbahn des gehobenen Dienstes, und führt Anpassungen in der Abgabenordnung durch. +- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 944 +- **Inkrafttreten:** 1993-06-26 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/30#page=12 +- **Kurz:** Das Gesetz enthält verschiedene Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Belastungen im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Bundesländern und zur Neuordnung des Finanzausgleichs. ## Betroffene Stellen -- § 6 Abs. 6, 7 und 8: Neue Absätze 6, 7 und 8 eingefügt, die die Übernahme von Beamten des mittleren Dienstes in die Laufbahn des gehobenen Dienstes regeln. -- § 10: § 10 gestrichen. +- § 5 Abs. 2 und 3: Neufassung der Bestimmungen zur Einführungszeit und Fortbildung +- § 9: Einführung von Übergangsvorschriften ## Wortlaut diff --git a/stbag/HISTORY.md b/stbag/HISTORY.md index a872604849..2865264113 100644 --- a/stbag/HISTORY.md +++ b/stbag/HISTORY.md @@ -8,3 +8,4 @@ - **1984-07-31** · BGBl. 1984 I S. 995 — Drittes Gesetz zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes - **1985-03-22** · BGBl. 1985 I S. 554 — Gesetz zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes - **1992-12-24** · BGBl. 1992 I S. 2118 — Drittes Gesetz zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes +- **1993-06-26** · BGBl. 1993 I S. 944 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) diff --git a/stbag/STELLEN.md b/stbag/STELLEN.md index 9dff7819cb..2d35f19338 100644 --- a/stbag/STELLEN.md +++ b/stbag/STELLEN.md @@ -1,4 +1,4 @@ # Stellen dieser Station -- § 6 Abs. 6, 7 und 8: Neue Absätze 6, 7 und 8 eingefügt, die die Übernahme von Beamten des mittleren Dienstes in die Laufbahn des gehobenen Dienstes regeln. -- § 10: § 10 gestrichen. +- § 5 Abs. 2 und 3: Neufassung der Bestimmungen zur Einführungszeit und Fortbildung +- § 9: Einführung von Übergangsvorschriften diff --git a/stbag/§5.md b/stbag/§5.md index c33fd4dc0e..dc4fcca9fd 100644 --- a/stbag/§5.md +++ b/stbag/§5.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 5 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1984-07-31 — Drittes Gesetz zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1984 I S. 995 +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 -§ 5 Abs. 1 Satz 2: Einfügung von „in der Fassung des Gesetzes vom 10. September 1971 (BGBI. 1 S. 1557)“ +§ 5 Abs. 2 und 3: Neufassung der Bestimmungen zur Einführungszeit und Fortbildung diff --git a/stbag/§9.md b/stbag/§9.md index 34cac55966..78d94feaca 100644 --- a/stbag/§9.md +++ b/stbag/§9.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 9 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1976-09-18 — Neufassung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 2793 +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 -§ 9: weggefallen +§ 9: Einführung von Übergangsvorschriften diff --git a/verkuendungen/1993/bgbl1-1993-30-4.md b/verkuendungen/1993/bgbl1-1993-30-4.md new file mode 100644 index 0000000000..eb990de92a --- /dev/null +++ b/verkuendungen/1993/bgbl1-1993-30-4.md @@ -0,0 +1,17 @@ +# BGBl. 1993 I S. 944 + +- **Titel:** Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +- **Typ:** Änderung +- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 944 +- **Verkündung:** 1993-06-26 +- **Inkrafttreten:** 1993-06-26 +- **Ausfertigung:** 1993-06-23 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/30#page=12 +- **Quelle:** offenegesetze +- **Parser:** llm +- **Stammnormen in diesem Commit:** WSG_2020, STBAG, AIG, RIND-UND-SCHAFFLEISCH-ERZEUGERPRÄMIENVERORDNUNG, WGVG, HDLKLSCHAFFLV_1993, ARBFG, GEMFINREFG, VERSSTG, DEFG, ESTG, ALTSCHG, SGB_14, SGB-XII, FAG, BSHG + +## Kurz + +Das Gesetz enthält verschiedene Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Belastungen im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Bundesländern und zur Neuordnung des Finanzausgleichs. + diff --git a/versstg/FASSUNG.md b/versstg/FASSUNG.md index 3c33f3acc9..0a3c84a8cb 100644 --- a/versstg/FASSUNG.md +++ b/versstg/FASSUNG.md @@ -1,19 +1,20 @@ -# VERSSTG — 1993-04-30 +# VERSSTG — 1993-06-26 -- **Titel:** Gesetz zur Ausführung des Abkommens vom 2. Mai 1992 über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Ausführungsgesetz) -- **Typ:** Erlass -- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 512 -- **Inkrafttreten:** ? (an dem Tage, an dem das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt) -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/17#page=4 -- **Kurz:** Das Gesetz führt das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum in deutsches Recht um und regelt insbesondere Änderungen an Apothekenwesen und Berufsordnungen. +- **Titel:** Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +- **Typ:** Änderung +- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 944 +- **Inkrafttreten:** 1993-06-26 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/30#page=12 +- **Kurz:** Das Gesetz enthält verschiedene Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Belastungen im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Bundesländern und zur Neuordnung des Finanzausgleichs. ## Betroffene Stellen -- § 1 Abs. 2 Satz 1: Einfügung der Wörter 'der Mitgliedstaaten' und 'oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum' -- § 1 Abs. 3: Einfügung der Wörter 'der Mitgliedstaaten' und 'oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum' -- § 1 Abs. 4: Einfügung der Wörter 'des Gebiets der Mitgliedstaaten' und 'und der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum' -- § 7 Abs. 2: Einfügung der Wörter 'oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum' -- § 7 Abs. 3: Einfügung der Wörter 'oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum' +- § 6 Abs. 1: Der allgemeine Steuersatz wird von 12 auf 15 % erhöht. +- § 6 Abs. 2 Nr. 2: Der Steuersatz für Gebäude- und Hausratversicherung wird von 11,5/11,6 auf 13,75/14 % erhöht. +- § 6 Abs. 2 Nr. 5: Der Steuersatz für Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr wird von 2,4 auf 3 % erhöht. +- § 10b Abs. 1: Die Anwendung des neuen Steuersatzes von 12 % für Reiseversicherungen wird auf Versicherungsentgelte ab 1. Januar 1994 verschoben. +- § 10b Abs. 2: Der Steuersatz von 12 % für Reiseversicherungen gilt ab 1. Januar 1994, der bisherige Steuersatz von 10 % bis 31. Dezember 1993. +- § 10b Abs. 3: Absatz 3 wird gestrichen. ## Wortlaut diff --git a/versstg/HISTORY.md b/versstg/HISTORY.md index be072e5108..cf7326b4f0 100644 --- a/versstg/HISTORY.md +++ b/versstg/HISTORY.md @@ -9,3 +9,4 @@ - **1990-06-30** · BGBl. 1990 I S. 1249 — Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Zweites Durchführungsgesetz/EWG zum VAG) - **1991-06-27** · BGBl. 1991 I S. 1318 — Gesetz zur Einführung eines befristeten Solidaritätszuschlags und zur Änderung von Verbrauchsteuer- und anderen Gesetzen (Solidaritätsgesetz) - **1993-04-30** · BGBl. 1993 I S. 512 — Gesetz zur Ausführung des Abkommens vom 2. Mai 1992 über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Ausführungsgesetz) +- **1993-06-26** · BGBl. 1993 I S. 944 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) diff --git a/versstg/STELLEN.md b/versstg/STELLEN.md index 692306ae47..060081b7e7 100644 --- a/versstg/STELLEN.md +++ b/versstg/STELLEN.md @@ -1,7 +1,8 @@ # Stellen dieser Station -- § 1 Abs. 2 Satz 1: Einfügung der Wörter 'der Mitgliedstaaten' und 'oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum' -- § 1 Abs. 3: Einfügung der Wörter 'der Mitgliedstaaten' und 'oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum' -- § 1 Abs. 4: Einfügung der Wörter 'des Gebiets der Mitgliedstaaten' und 'und der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum' -- § 7 Abs. 2: Einfügung der Wörter 'oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum' -- § 7 Abs. 3: Einfügung der Wörter 'oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum' +- § 6 Abs. 1: Der allgemeine Steuersatz wird von 12 auf 15 % erhöht. +- § 6 Abs. 2 Nr. 2: Der Steuersatz für Gebäude- und Hausratversicherung wird von 11,5/11,6 auf 13,75/14 % erhöht. +- § 6 Abs. 2 Nr. 5: Der Steuersatz für Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr wird von 2,4 auf 3 % erhöht. +- § 10b Abs. 1: Die Anwendung des neuen Steuersatzes von 12 % für Reiseversicherungen wird auf Versicherungsentgelte ab 1. Januar 1994 verschoben. +- § 10b Abs. 2: Der Steuersatz von 12 % für Reiseversicherungen gilt ab 1. Januar 1994, der bisherige Steuersatz von 10 % bis 31. Dezember 1993. +- § 10b Abs. 3: Absatz 3 wird gestrichen. diff --git a/versstg/§10b.md b/versstg/§10b.md index c456e750b7..80db438caf 100644 --- a/versstg/§10b.md +++ b/versstg/§10b.md @@ -1,11 +1,11 @@ # § 10b > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1988-12-22 — Gesetz über Maßnahmen zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Haushaltsbegleitgesetz 1989) -> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2262 +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 -§ 10b Abs. 1: Die Worte 'in der Fassung dieses Gesetzes' werden durch 'in der durch Artikel 20 des Steuerbereinigungsgesetzes 1985 vom 14. Dezember 1984 (BGBI. 1 S. 1493) geänderten Fassung' ersetzt. +§ 10b Abs. 1: Die Anwendung des neuen Steuersatzes von 12 % für Reiseversicherungen wird auf Versicherungsentgelte ab 1. Januar 1994 verschoben. -§ 10b Abs. 2: Neuer Absatz: Bei Änderungen des Steuersatzes ist der neue Steuersatz auf Versicherungsentgelte anzuwenden, die ab dem Inkrafttreten der Änderung fällig werden. Änderungen der Fälligkeit, die innerhalb von drei Monaten vor dem Inkrafttreten der Änderung oder nachträglich vereinbart worden sind, gelten insoweit nicht. +§ 10b Abs. 2: Der Steuersatz von 12 % für Reiseversicherungen gilt ab 1. Januar 1994, der bisherige Steuersatz von 10 % bis 31. Dezember 1993. -§ 10b Abs. 3: Neuer Absatz: Der Steuersatz von 7 vom Hundert nach § 6 Abs. 1 ist bei Reiseversicherungen auf Versicherungsentgelte anzuwenden, die ab dem 1. Juli 1989 fällig werden. +§ 10b Abs. 3: Absatz 3 wird gestrichen. diff --git a/versstg/§6.md b/versstg/§6.md index 12ed51ad01..589838ccf3 100644 --- a/versstg/§6.md +++ b/versstg/§6.md @@ -1,9 +1,11 @@ # § 6 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1991-06-27 — Gesetz zur Einführung eines befristeten Solidaritätszuschlags und zur Änderung von Verbrauchsteuer- und anderen Gesetzen (Solidaritätsgesetz) -> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 1318 +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 -§ 6 Abs. 1: Erhöhung der Zahl von 7 auf 10 +§ 6 Abs. 1: Der allgemeine Steuersatz wird von 12 auf 15 % erhöht. -§ 6 Abs. 4: Erhöhung der Zahl von 1,4 auf 2 +§ 6 Abs. 2 Nr. 2: Der Steuersatz für Gebäude- und Hausratversicherung wird von 11,5/11,6 auf 13,75/14 % erhöht. + +§ 6 Abs. 2 Nr. 5: Der Steuersatz für Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr wird von 2,4 auf 3 % erhöht. diff --git a/wgvg/FASSUNG.md b/wgvg/FASSUNG.md new file mode 100644 index 0000000000..823bea7c01 --- /dev/null +++ b/wgvg/FASSUNG.md @@ -0,0 +1,17 @@ +# WGVG — 1993-06-26 + +- **Titel:** Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +- **Typ:** Änderung +- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 944 +- **Inkrafttreten:** 1993-06-26 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/30#page=12 +- **Kurz:** Das Gesetz enthält verschiedene Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Belastungen im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Bundesländern und zur Neuordnung des Finanzausgleichs. + +## Betroffene Stellen + +_Keine einzelnen Stellen ermittelt._ + +## Wortlaut + +Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den +vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`. diff --git a/wgvg/HINWEIS.md b/wgvg/HINWEIS.md new file mode 100644 index 0000000000..7973dafca9 --- /dev/null +++ b/wgvg/HINWEIS.md @@ -0,0 +1,15 @@ +# Hinweis zur Fassungsgeschichte + +Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt +(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines +Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von +[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de). + +Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur +dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte. + +**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten +(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut. +`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit. + +Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …` diff --git a/wgvg/HISTORY.md b/wgvg/HISTORY.md new file mode 100644 index 0000000000..fb3b82a6b5 --- /dev/null +++ b/wgvg/HISTORY.md @@ -0,0 +1,3 @@ +# Verlauf + +- **1993-06-26** · BGBl. 1993 I S. 944 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) diff --git a/wgvg/STELLEN.md b/wgvg/STELLEN.md new file mode 100644 index 0000000000..1d6dbd592b --- /dev/null +++ b/wgvg/STELLEN.md @@ -0,0 +1,2 @@ +# Stellen dieser Station + diff --git a/wsg_2020/FASSUNG.md b/wsg_2020/FASSUNG.md index 041cdd5d65..a23e5f8a00 100644 --- a/wsg_2020/FASSUNG.md +++ b/wsg_2020/FASSUNG.md @@ -1,15 +1,16 @@ -# WSG_2020 — 1993-04-14 +# WSG_2020 — 1993-06-26 -- **Titel:** Neufassung des Wehrsoldgesetzes -- **Typ:** Neubekanntmachung -- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 422 -- **Inkrafttreten:** 1993-04-14 -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/14#page=2 -- **Kurz:** Das Wehrsoldgesetz wurde in einer neuen Fassung bekannt gemacht, die alle Änderungen seit dem 1. Oktober 1992 berücksichtigt. +- **Titel:** Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +- **Typ:** Änderung +- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 944 +- **Inkrafttreten:** 1993-06-26 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/30#page=12 +- **Kurz:** Das Gesetz enthält verschiedene Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Belastungen im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Bundesländern und zur Neuordnung des Finanzausgleichs. ## Betroffene Stellen -_Keine einzelnen Stellen ermittelt._ +- § 3 Abs. 2: Neuformulierung des Absatzes 2, der das Verpflegungsgeld für Soldaten festlegt. +- § 9 Abs. 2: Ersetzung der Angabe 'zweitausendfünfhundert' durch 'eintausendachthundert'. ## Wortlaut diff --git a/wsg_2020/HISTORY.md b/wsg_2020/HISTORY.md index 61f5f16e8d..09dd8280ea 100644 --- a/wsg_2020/HISTORY.md +++ b/wsg_2020/HISTORY.md @@ -50,3 +50,4 @@ - **1992-02-27** · BGBl. 1992 I S. 266 — Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1991 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1991 - BBVAnpG 91) - **1993-03-27** · BGBl. 1993 I S. 334 — Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Wehrsoldgesetzes - **1993-04-14** · BGBl. 1993 I S. 422 — Neufassung des Wehrsoldgesetzes +- **1993-06-26** · BGBl. 1993 I S. 944 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) diff --git a/wsg_2020/STELLEN.md b/wsg_2020/STELLEN.md index 1d6dbd592b..bee2e16d96 100644 --- a/wsg_2020/STELLEN.md +++ b/wsg_2020/STELLEN.md @@ -1,2 +1,4 @@ # Stellen dieser Station +- § 3 Abs. 2: Neuformulierung des Absatzes 2, der das Verpflegungsgeld für Soldaten festlegt. +- § 9 Abs. 2: Ersetzung der Angabe 'zweitausendfünfhundert' durch 'eintausendachthundert'. diff --git a/wsg_2020/§3.md b/wsg_2020/§3.md index db427451b3..119b4eeec3 100644 --- a/wsg_2020/§3.md +++ b/wsg_2020/§3.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 3 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1993-03-27 — Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Wehrsoldgesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 334 +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 -§ 3: Absatz 2 gestrichen, Absatz 3 und 4 neu gefasst +§ 3 Abs. 2: Neuformulierung des Absatzes 2, der das Verpflegungsgeld für Soldaten festlegt. diff --git a/wsg_2020/§9.md b/wsg_2020/§9.md index 268205e5ea..653d008620 100644 --- a/wsg_2020/§9.md +++ b/wsg_2020/§9.md @@ -1,9 +1,7 @@ # § 9 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1990-11-30 — Gesetz zur Regelung der Dauer des Grundwehrdienstes und des Zivildienstes -> Fundstelle: BGBl. 1990 I S. 2520 +> Station: 1993-06-26 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) +> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944 -§ 9 Abs. 2: Entlassungsgeld für Grundwehrdienst angepasst - -§ 9 Abs. 3: Absatz gestrichen +§ 9 Abs. 2: Ersetzung der Angabe 'zweitausendfünfhundert' durch 'eintausendachthundert'.