BGBl. 1966 I S. 193 · Sonstige · Allgemeine Anordnung des Vorstands der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (BAVAV) über die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bereich der BAVAV
Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 193 Inkrafttreten: 1966-04-07 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1966-04-06 BGBl-Id: bgbl1-1966-15-3
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# BBG_2009 — 1965-11-06
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# BBG_2009 — 1966-04-06
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- **Titel:** Neufassung des Bundesbeamtengesetzes
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- **Typ:** Neubekanntmachung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1965 I S. 1776
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- **Inkrafttreten:** 1966-01-01
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1965/65#page=24
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- **Kurz:** Die Bekanntmachung legt die Neufassung des Bundesbeamtengesetzes fest, die ab dem 1. Januar 1966 gilt.
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- **Titel:** Allgemeine Anordnung des Vorstands der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (BAVAV) über die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bereich der BAVAV
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- **Typ:** Sonstige
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- **Fundstelle:** BGBl. 1966 I S. 193
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- **Inkrafttreten:** 1966-04-07 (Tag nach der Verkündung)
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1966/15#page=5
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- **Kurz:** Die Allgemeine Anordnung regelt, dass der Präsident der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (BAVAV) den Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bereich der BAVAV vertreten soll.
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## Betroffene Stellen
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- § 175: Neufassung des § 175, der die Vorschriften zur Zustellung von Verfügungen und Entscheidungen regelt.
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- § 176: Neufassung des § 176, der die Stellung und Ernennung von Beamten des Bundestages, Bundesrates und Bundesverfassungsgerichtes regelt.
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- § 177: Neufassung des § 177, der die Vorschriften für Ehrenbeamte regelt.
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- § 178: Neufassung des § 178, der die Übergangsregelungen für Beamte und Wartestandsbeamte bei Inkrafttreten des Gesetzes regelt.
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- § 179: Neufassung des § 179, der die Zulassung von Bewerbern zum höheren Dienst regelt.
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- § 180: Neufassung des § 180, der die Übergangsregelungen für Ruhestandsbeamte und Versorgungsempfänger regelt.
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- § 181: Neufassung des § 181, der spezielle Regelungen für die Berechnung des Ruhegehaltes und die Anrechnung von Dienstzeiten regelt.
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- § 181a: Neufassung des § 181a, der die Versorgung bei Dienstunfähigkeit infolge von Unfällen regelt.
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- § 181b: Neufassung des § 181b, der die Versorgung bei Kriegsgefangenschaft und Unfällen regelt.
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- § 146 Abs. 1: Neue Regelung für Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene, wenn früherer Beamter an Unfallfolgen verstorben ist
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- § 146 Abs. 2: Neue Regelung für Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene, wenn früherer Beamter nicht an Unfallfolgen verstorben ist
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- § 146 Abs. 3: Neue Regelung für Hinterbliebene von Beamten ohne Dienstbezüge oder mit Nebentätigkeit
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- § 147: Streichung des § 147
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- § 148: Neue Regelung für maximale Unfallversorgung der Hinterbliebenen
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- § 149: Neue Regelung für Nichtgewährung von Unfallfürsorge
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- § 150: Neue Regelung für Anmeldung und Untersuchungsverfahren bei Unfallfürsorge
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- § 151: Neue Regelung für Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche
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- § 152: Neue Regelung für Abfindung bei Entlassung von verheirateten Beamtinnen
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- § 153: Neue Regelung für Abfindungsrente
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- § 154: Neue Regelung für Ubergangsgeld
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- § 155: Neue Regelung für Zahlung der Versorgungsbezüge
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- § 156: Neue Regelung für Ortszuschlag und Kinderzuschlag bei Versorgungsbezügen
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- § 157: Neue Regelung für Pfändung und Abtretung von Versorgungsansprüchen
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- § 158: Neue Regelung für Ruhen der Versorgungsbezüge bei Einkommen aus öffentlichem Dienst
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- § 159: Neue Regelung für Ruhen der Versorgungsbezüge bei Wohnsitz im Ausland
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- § 159 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Anzeigepflicht bei Verlust der Eigenschaft als Deutscher und Verlegung des Wohnsitzes
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- § 160: Neue Vorschriften zum Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge
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- § 160a: Neue Vorschriften zur Abzugshöchstgrenze bei Zusammentreffen von Versorgungsbezügen und Renten
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- § 161: Streichung des § 161
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- § 162: Neue Vorschriften zum Erlöschen der Versorgungsbezüge bei strafrechtlichen Verurteilungen
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- § 163: Neue Vorschriften zum Verlust der Versorgungsbezüge bei Schuldhaftem Verhalten
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- § 164: Neue Vorschriften zum Erlöschen der Versorgungsbezüge für Witwen und Waisen
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- § 165: Neue Vorschriften zur Anzeigepflicht
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- § 166: Neue Vorschriften zum Geltungsbereich
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- § 167: Neue Vorschriften zur Entziehung der Versorgungsbezüge bei Betätigung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung
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- § 168: Streichung des § 168
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- § 169: Neue Vorschriften zur Bemessung der Bezüge bei Versorgungsberechtigten im öffentlichen Dienst
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- § 170: Streichung des § 170
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- § 171: Neue Vorschriften zum Beschwerdeweg und Rechtsschutz
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- § 172: Neue Vorschriften zu Klagen aus dem Beamtenverhältnis
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- § 173: Streichung des § 173
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- § 174: Neue Vorschriften zur Vertretung des Dienstherrn bei Klagen
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- § 22: Neue Vorschriften zur Befähigung von Bewerbern
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- § 23: Neue Vorschriften zur Beförderung
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- § 24: Neue Vorschriften zur Besoldungsgruppenfolge
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- § 25: Neue Vorschriften zum Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn
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- § 26: Neue Vorschriften zur Versetzung
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- § 27: Neue Vorschriften zur Abordnung
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- § 28: Neue Vorschriften zur Entlassung
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- § 29: Neue Vorschriften zur Entlassung
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- § 30: Neue Vorschriften zur Entlassung auf Verlangen
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- § 31: Neue Vorschriften zur Entlassung von Beamten auf Probe
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- § 32: Neue Vorschriften zur Entlassung von Beamten auf Widerruf
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- § 33: Neue Vorschriften zur Entlassung
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- § 34: Neue Vorschriften zur Entlassung
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- § 35: Neue Vorschriften zum Eintritt in den Ruhestand
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- § 36: Neue Vorschriften zum einstweiligen Ruhestand
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- § 37: Neue Vorschriften zum Beginn des einstweiligen Ruhestands
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- § 38: Neue Vorschriften zur Berechnung der Dienstbezüge im einstweiligen Ruhestand
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- § 39: Neue Vorschriften zur erneuten Berufung aus dem einstweiligen Ruhestand
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- § 40: Neue Vorschriften zum Ende des einstweiligen Ruhestands
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- § 41: Neue Vorschriften zur Altersgrenze für den Ruhestand
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- § 42: Neue Vorschriften zur Versetzung in den Ruhestand aufgrund von Dienstunfähigkeit
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- § 43: Neue Vorschriften zur Feststellung der Dienstunfähigkeit
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- § 44: Neue Vorschriften zum Verfahren bei Dienstunfähigkeit
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- § 113: Neue Regelungen zur ruhegehaltfähigen Dienstzeit für bestimmte Zeiten vor der Berufung in das Beamtenverhältnis
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- § 114: Neue Regelungen zur ruhegehaltfähigen Dienstzeit für nichtberufsmäßigen Wehrdienst und Kriegsgefangenschaft
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- § 115: Neue Regelungen zur ruhegehaltfähigen Dienstzeit für private Beschäftigungszeiten vor der Berufung in das Beamtenverhältnis
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- § 116: Neue Regelungen zur ruhegehaltfähigen Dienstzeit für bestimmte Tätigkeiten und Beschäftigungszeiten vor der Berufung in das Beamtenverhältnis
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- § 116a: Neue Regelungen zur ruhegehaltfähigen Dienstzeit für praktische Tätigkeiten und Studien vor der Berufung in das Beamtenverhältnis
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- § 117: Neue Regelungen zur ruhegehaltfähigen Dienstzeit für Verwendungen in Ländern mit gesundheitsschädigenden klimatischen Einflüssen
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- § 118: Neue Regelungen zur Berechnung des Ruhegehaltes
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- § 119: Neue Regelungen zur Berechnung des Ruhegehaltes für Beamte, die früher ein höher bezahltes Amt bekleidet haben
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- § 120: Neue Regelungen zum Unterhaltsbeitrag für Beamte, die vor Ablauf einer zehnjährigen Dienstzeit entlassen wurden
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- § 121: Neue Regelungen zum Sterbemonat für Erben von verstorbenen Beamten
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- § 122: Neue Regelungen zum Sterbegeld für Hinterbliebene von verstorbenen Beamten
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- § 123: Neue Regelungen zum Witwengeld für Witwen von verstorbenen Beamten
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- § 124: Neue Regelungen zur Berechnung des Witwengeldes
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- § 124a: Neue Regelungen zur Witwenabfindung im Falle einer Wiederverheiratung
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- § 125: Neue Regelungen zum Unterhaltsbeitrag für Witwen in bestimmten Fällen
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- § 126: Neue Regelungen zum Waisengeld für Kinder von verstorbenen Beamten
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- § 127: Neue Regelungen zur Berechnung des Waisengeldes
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- § 87a: Einführung eines neuen Paragraphen, der den Schadenersatzanspruch bei Körperverletzung oder Tötung von Beamten regelt.
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- § 88: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Reise- und Umzugskostenvergütungen der Beamten regelt.
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- § 89: Einführung eines neuen Paragraphen, der den Erholungsurlaub und andere Urlaubsarten regelt.
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- § 90: Einführung eines neuen Paragraphen, der das Recht des Beamten auf Einsicht in seine Personalakten regelt.
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- § 91: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Vereinigungsfreiheit der Beamten regelt.
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- § 92: Einführung eines neuen Paragraphen, der das Recht des Beamten auf ein Dienstzeugnis regelt.
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- § 93: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Personalvertretung der Beamten regelt.
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- § 94: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Beteiligung der Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften regelt.
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- § 95: Einführung eines neuen Paragraphen, der den Bundespersonalausschuss regelt.
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- § 96: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Zusammensetzung des Bundespersonalausschusses regelt.
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- § 97: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Unabhängigkeit und die Rechte der Mitglieder des Bundespersonalausschusses regelt.
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- § 98: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Aufgaben des Bundespersonalausschusses regelt.
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- § 99: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Geschäftsordnung des Bundespersonalausschusses regelt.
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- § 100: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Sitzungen des Bundespersonalausschusses regelt.
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- § 101: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Leitung der Verhandlungen des Bundespersonalausschusses regelt.
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- § 102: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Beweisaufnahme und die Amtshilfe für den Bundespersonalausschuss regelt.
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- § 103: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Bekanntmachung und die Bindungswirkung der Beschlüsse des Bundespersonalausschusses regelt.
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- § 104: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Dienstaufsicht über die Mitglieder des Bundespersonalausschusses regelt.
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- § 105: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Arten der Versorgung regelt.
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- § 106: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Voraussetzungen für die Gewährung eines Ruhegehalts regelt.
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- § 107: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Berechnung des Ruhegehalts regelt.
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- § 108: Einführung eines neuen Paragraphen, der die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge regelt.
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- § 109: Einführung eines neuen Paragraphen, der besondere Regelungen für die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge regelt.
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- § 110: Streichung des Paragraphen 110.
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- § 111: Einführung eines neuen Paragraphen, der die ruhegehaltfähige Dienstzeit regelt.
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- § 112: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit regelt.
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- § 127 Abs. 2: Regelung für Waisengeld, wenn Mutter nicht berechtigt ist
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- § 127 Abs. 3: Regelung für Waisengeldanspruch bei Adoption
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- § 127 Abs. 4: Regelung für Waisengeld, wenn Anspruch sowohl aus Vater- als auch Mutterverhältnis besteht
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- § 128 Abs. 1: Obergrenze für Witwen- und Waisengeld
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- § 128 Abs. 2: Erhöhung des Witwen- oder Waisengeldes nach Ausscheiden eines Berechtigten
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- § 128 Abs. 3: Anwendung bei Unterhaltsbeiträgen
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- § 128 Abs. 4: Bewilligung von Unterhaltsbeiträgen
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- § 129 Abs. 1: Kürzung des Witwengeldes bei großer Altersunterschied
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- § 129 Abs. 2: Ausnahmen von der Kürzung des Witwengeldes
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- § 129 Abs. 3: Anwendung der Kürzung bei Berechnung des Witwengeldes
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- § 130: Versorgung bei Scheidung oder Unterhaltsanspruch
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- § 131: Beginn der Zahlung von Witwen- und Waisengeld
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- § 132: Anwendung bei Witwern
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- § 133 Abs. 1: Zahlung von Bezügen bei Verschollenheit
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- § 133 Abs. 2: Zahlung von Witwen- und Waisengeld bei Verschollenheit
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- § 133 Abs. 3: Wiederaufleben des Anspruchs bei Rückkehr des Verschollenen
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- § 133 Abs. 4: Rückforderung von Bezügen bei bestimmten Voraussetzungen
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- § 134 Abs. 1: Allgemeine Regelung für Unfallfürsorge
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- § 134 Abs. 2: Aufzählung der Unfallfürsorgeleistungen
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- § 134 Abs. 3: Anwendung allgemeiner Vorschriften
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- § 135 Abs. 1: Definition von Dienstunfall
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- § 135 Abs. 2: Erweiterung des Dienstes
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- § 135 Abs. 3: Erkrankungen als Dienstunfall
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- § 135 Abs. 4: Körperschäden außerhalb des Dienstes
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- § 136: Ersatz bei Sachschäden und besonderen Aufwendungen
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- § 137 Abs. 1: Inhalt des Heilverfahrens
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- § 137 Abs. 2: Möglichkeit der Krankenhausbehandlung
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- § 137 Abs. 3: Zustimmungspflicht bei gefährlichen Behandlungen
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- § 137 Abs. 4: Ersatz für außergewöhnliche Kosten
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- § 137 Abs. 5: Ausführungsregelung durch Rechtsverordnung
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- § 138 Abs. 1: Kosten für notwendige Pflege
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- § 138 Abs. 2: Zuschlag zum Unfallruhegehalt nach Ruhestand
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- § 139 Abs. 1: Unfallausgleich bei wesentlicher Erwerbsbeschränkung
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- § 139 Abs. 2: Beurteilung der Minderung der Erwerbsfähigkeit
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- § 139 Abs. 3: Neufeststellung des Unfallausgleichs
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- § 139 Abs. 4: Kein Unfallausgleich während Krankenhausbehandlung
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- § 140 Abs. 1: Unfallruhegehalt bei dienstunfähigkeit
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- § 140 Abs. 2: Erhöhung des Ruhegehalts bei bestehendem Anspruch
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- § 141 a: Erhöhung des Unfallruhegehaltes bei besonderer Lebensgefahr
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- § 142 Abs. 1: Unterhaltsbeitrag für frühere Beamte
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- § 142 Abs. 2: Höhe des Unterhaltsbeitrages
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- § 142 Abs. 3: Erhöhung des Unterhaltsbeitrages bei Arbeitslosigkeit
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- § 142 Abs. 4: Bestimmung der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge
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- § 142 Abs. 5: Nachprüfung der Minderung der Erwerbsfähigkeit
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- § 144 Abs. 1: Unfall-Hinterbliebenenversorgung bei Tod durch Dienstunfall
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- § 144 Abs. 2: Versorgung bei Tod nicht durch Dienstunfall
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- § 144 Abs. 3: Anwendung von § 141 a Satz 2
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- § 145: Unterhaltsbeitrag für Verwandte der aufsteigenden Linie
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- § 43 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Feststellung der Dienstunfähigkeit und Versetzung in den Ruhestand
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- § 43 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Entscheidung über die Versetzung in den Ruhestand, wenn keine Einwendungen erhoben werden
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- § 43 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Entscheidung über die Fortsetzung oder Einstellung des Verfahrens, wenn Einwendungen erhoben werden
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- § 43 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Fortführung des Verfahrens, einschließlich der Ermittlungen und Vernehmungen
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- § 43 Abs. 5: Neue Vorschriften zur Einstellung des Verfahrens, wenn die Dienstfähigkeit festgestellt wird, und zur Versetzung in den Ruhestand, wenn die Dienstunfähigkeit festgestellt wird
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- § 45 Abs. 1: Neue Vorschriften zur erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis nach Wiederherstellung der Dienstfähigkeit
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- § 45 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Verpflichtung des Beamten, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen, zur Nachprüfung der Dienstfähigkeit
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- § 45 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Möglichkeit der erneuten Berufung nach Ablauf von fünf Jahren
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- § 46 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Versetzung in den Ruhestand für Beamte auf Probe infolge Dienstunfähigkeit
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- § 46 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Versetzung in den Ruhestand für Beamte auf Probe aus anderen Gründen
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- § 46 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Anwendung von §§ 43 bis 45
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- § 47 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Zuständigkeit für die Versetzung in den Ruhestand
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- § 47 Abs. 2: Neue Vorschriften zum Beginn des Ruhestands
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- § 47 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Zahlung des Ruhegehalts
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- § 48: Neue Vorschriften zum Verlust der Beamtenrechte aufgrund von Strafurteilen oder Verlust von Grundrechten
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- § 49: Neue Vorschriften zur Folge des Verlusts der Beamtenrechte
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- § 50 Abs. 1: Neue Vorschriften zum Gnadenrecht des Bundespräsidenten
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- § 50 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Wirkung des Gnadenrechts
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- § 51 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Wirkung von Wiederaufnahmeverfahren
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- § 51 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Verlust der Ansprüche bei Disziplinarverfahren
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- § 51 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Anwendung bei Entlassung von Beamten auf Probe oder auf Widerruf
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- § 51 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Anrechnung von anderen Arbeitseinkommen oder Unterhaltsbeiträgen
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- § 52 Abs. 1: Neue Vorschriften zur allgemeinen Pflicht des Beamten, dem ganzen Volk zu dienen
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- § 52 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Bekundung und Erhaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung
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- § 53: Neue Vorschriften zur politischen Betätigung des Beamten
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- § 54: Neue Vorschriften zur Hingabe und uneigennützigen Verwaltung des Amtes
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- § 55: Neue Vorschriften zur Beratung und Unterstützung der Vorgesetzten
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- § 56 Abs. 1: Neue Vorschriften zur persönlichen Verantwortung des Beamten
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- § 56 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Geltendmachung von Bedenken gegen dienstliche Anordnungen
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- § 56 Abs. 3: Neue Vorschriften zur sofortigen Ausführung von Anordnungen bei Gefahr im Verzuge
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- § 57: Neue Vorschriften zur Amtsausscheidung bei Wahl zum Bundestag
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- § 58 Abs. 1: Neue Vorschriften zum Diensteid
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- § 58 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Möglichkeit des Eides ohne religiöse Formel
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- § 58 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Möglichkeit der Beteuerungsformel für Mitglieder von Religionsgesellschaften
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- § 58 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Möglichkeit des Gelobens anstelle des Eides
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- § 59 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Befreiung von Amtshandlungen, die sich gegen den Beamten oder Angehörige richten
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- § 59 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Definition von Angehörigen
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- § 59 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Anwendung anderer gesetzlicher Vorschriften
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- § 60 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Verbot der Führung von Dienstgeschäften aus dienstlichen Gründen
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- § 60 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Gehörung des Beamten vor Erlaß des Verbots
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- § 61 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Amtsverschwiegenheit
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- § 61 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Genehmigung für Aussagen vor Gericht oder außergerichtlich
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- § 61 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Herausgabe von amtlichen Schriftstücken
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- § 61 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Anzeige von Straftaten und Erhaltung der Grundordnung
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- § 62 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Versagung der Genehmigung für Aussagen vor Gericht
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- § 62 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Versagung der Genehmigung für Gutachten
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- § 62 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Versagung der Genehmigung für Aussagen im eigenen Interesse
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- § 62 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Entscheidung über die Versagung der Genehmigung
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- § 63: Neue Vorschriften zur Erteilung von Auskünften an die Presse
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- § 64: Neue Vorschriften zur Verpflichtung zur Übernahme von Nebentätigkeiten
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- § 65 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Genehmigung für Nebentätigkeiten
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- § 65 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Genehmigung für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst
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- § 174 Abs. 3: Grundlage für die Anordnung zur Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis
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## Wortlaut
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- **1965-09-04** · BGBl. 1965 I S. 1024 — Viertes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
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- **1965-10-23** · BGBl. 1965 I S. 1719 — Verordnung über die Nebentätigkeit der Richter im Bundesdienst
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- **1965-11-06** · BGBl. 1965 I S. 1776 — Neufassung des Bundesbeamtengesetzes
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- **1966-04-06** · BGBl. 1966 I S. 193 — Allgemeine Anordnung des Vorstands der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (BAVAV) über die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bereich der BAVAV
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# Stellen dieser Station
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- § 175: Neufassung des § 175, der die Vorschriften zur Zustellung von Verfügungen und Entscheidungen regelt.
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- § 176: Neufassung des § 176, der die Stellung und Ernennung von Beamten des Bundestages, Bundesrates und Bundesverfassungsgerichtes regelt.
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- § 177: Neufassung des § 177, der die Vorschriften für Ehrenbeamte regelt.
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- § 178: Neufassung des § 178, der die Übergangsregelungen für Beamte und Wartestandsbeamte bei Inkrafttreten des Gesetzes regelt.
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- § 179: Neufassung des § 179, der die Zulassung von Bewerbern zum höheren Dienst regelt.
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- § 180: Neufassung des § 180, der die Übergangsregelungen für Ruhestandsbeamte und Versorgungsempfänger regelt.
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- § 181: Neufassung des § 181, der spezielle Regelungen für die Berechnung des Ruhegehaltes und die Anrechnung von Dienstzeiten regelt.
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- § 181a: Neufassung des § 181a, der die Versorgung bei Dienstunfähigkeit infolge von Unfällen regelt.
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- § 181b: Neufassung des § 181b, der die Versorgung bei Kriegsgefangenschaft und Unfällen regelt.
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- § 146 Abs. 1: Neue Regelung für Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene, wenn früherer Beamter an Unfallfolgen verstorben ist
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- § 146 Abs. 2: Neue Regelung für Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene, wenn früherer Beamter nicht an Unfallfolgen verstorben ist
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- § 146 Abs. 3: Neue Regelung für Hinterbliebene von Beamten ohne Dienstbezüge oder mit Nebentätigkeit
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- § 147: Streichung des § 147
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- § 148: Neue Regelung für maximale Unfallversorgung der Hinterbliebenen
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- § 149: Neue Regelung für Nichtgewährung von Unfallfürsorge
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- § 150: Neue Regelung für Anmeldung und Untersuchungsverfahren bei Unfallfürsorge
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- § 151: Neue Regelung für Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche
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- § 152: Neue Regelung für Abfindung bei Entlassung von verheirateten Beamtinnen
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- § 153: Neue Regelung für Abfindungsrente
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- § 154: Neue Regelung für Ubergangsgeld
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- § 155: Neue Regelung für Zahlung der Versorgungsbezüge
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- § 156: Neue Regelung für Ortszuschlag und Kinderzuschlag bei Versorgungsbezügen
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||||
- § 157: Neue Regelung für Pfändung und Abtretung von Versorgungsansprüchen
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||||
- § 158: Neue Regelung für Ruhen der Versorgungsbezüge bei Einkommen aus öffentlichem Dienst
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||||
- § 159: Neue Regelung für Ruhen der Versorgungsbezüge bei Wohnsitz im Ausland
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- § 159 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Anzeigepflicht bei Verlust der Eigenschaft als Deutscher und Verlegung des Wohnsitzes
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||||
- § 160: Neue Vorschriften zum Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge
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||||
- § 160a: Neue Vorschriften zur Abzugshöchstgrenze bei Zusammentreffen von Versorgungsbezügen und Renten
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||||
- § 161: Streichung des § 161
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||||
- § 162: Neue Vorschriften zum Erlöschen der Versorgungsbezüge bei strafrechtlichen Verurteilungen
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||||
- § 163: Neue Vorschriften zum Verlust der Versorgungsbezüge bei Schuldhaftem Verhalten
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||||
- § 164: Neue Vorschriften zum Erlöschen der Versorgungsbezüge für Witwen und Waisen
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||||
- § 165: Neue Vorschriften zur Anzeigepflicht
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||||
- § 166: Neue Vorschriften zum Geltungsbereich
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||||
- § 167: Neue Vorschriften zur Entziehung der Versorgungsbezüge bei Betätigung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung
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||||
- § 168: Streichung des § 168
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||||
- § 169: Neue Vorschriften zur Bemessung der Bezüge bei Versorgungsberechtigten im öffentlichen Dienst
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||||
- § 170: Streichung des § 170
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||||
- § 171: Neue Vorschriften zum Beschwerdeweg und Rechtsschutz
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||||
- § 172: Neue Vorschriften zu Klagen aus dem Beamtenverhältnis
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||||
- § 173: Streichung des § 173
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||||
- § 174: Neue Vorschriften zur Vertretung des Dienstherrn bei Klagen
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||||
- § 22: Neue Vorschriften zur Befähigung von Bewerbern
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||||
- § 23: Neue Vorschriften zur Beförderung
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||||
- § 24: Neue Vorschriften zur Besoldungsgruppenfolge
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||||
- § 25: Neue Vorschriften zum Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn
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||||
- § 26: Neue Vorschriften zur Versetzung
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||||
- § 27: Neue Vorschriften zur Abordnung
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||||
- § 28: Neue Vorschriften zur Entlassung
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||||
- § 29: Neue Vorschriften zur Entlassung
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||||
- § 30: Neue Vorschriften zur Entlassung auf Verlangen
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||||
- § 31: Neue Vorschriften zur Entlassung von Beamten auf Probe
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- § 32: Neue Vorschriften zur Entlassung von Beamten auf Widerruf
|
||||
- § 33: Neue Vorschriften zur Entlassung
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||||
- § 34: Neue Vorschriften zur Entlassung
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||||
- § 35: Neue Vorschriften zum Eintritt in den Ruhestand
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||||
- § 36: Neue Vorschriften zum einstweiligen Ruhestand
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||||
- § 37: Neue Vorschriften zum Beginn des einstweiligen Ruhestands
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||||
- § 38: Neue Vorschriften zur Berechnung der Dienstbezüge im einstweiligen Ruhestand
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||||
- § 39: Neue Vorschriften zur erneuten Berufung aus dem einstweiligen Ruhestand
|
||||
- § 40: Neue Vorschriften zum Ende des einstweiligen Ruhestands
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||||
- § 41: Neue Vorschriften zur Altersgrenze für den Ruhestand
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||||
- § 42: Neue Vorschriften zur Versetzung in den Ruhestand aufgrund von Dienstunfähigkeit
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||||
- § 43: Neue Vorschriften zur Feststellung der Dienstunfähigkeit
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||||
- § 44: Neue Vorschriften zum Verfahren bei Dienstunfähigkeit
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||||
- § 113: Neue Regelungen zur ruhegehaltfähigen Dienstzeit für bestimmte Zeiten vor der Berufung in das Beamtenverhältnis
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||||
- § 114: Neue Regelungen zur ruhegehaltfähigen Dienstzeit für nichtberufsmäßigen Wehrdienst und Kriegsgefangenschaft
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||||
- § 115: Neue Regelungen zur ruhegehaltfähigen Dienstzeit für private Beschäftigungszeiten vor der Berufung in das Beamtenverhältnis
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||||
- § 116: Neue Regelungen zur ruhegehaltfähigen Dienstzeit für bestimmte Tätigkeiten und Beschäftigungszeiten vor der Berufung in das Beamtenverhältnis
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||||
- § 116a: Neue Regelungen zur ruhegehaltfähigen Dienstzeit für praktische Tätigkeiten und Studien vor der Berufung in das Beamtenverhältnis
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||||
- § 117: Neue Regelungen zur ruhegehaltfähigen Dienstzeit für Verwendungen in Ländern mit gesundheitsschädigenden klimatischen Einflüssen
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||||
- § 118: Neue Regelungen zur Berechnung des Ruhegehaltes
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||||
- § 119: Neue Regelungen zur Berechnung des Ruhegehaltes für Beamte, die früher ein höher bezahltes Amt bekleidet haben
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||||
- § 120: Neue Regelungen zum Unterhaltsbeitrag für Beamte, die vor Ablauf einer zehnjährigen Dienstzeit entlassen wurden
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||||
- § 121: Neue Regelungen zum Sterbemonat für Erben von verstorbenen Beamten
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||||
- § 122: Neue Regelungen zum Sterbegeld für Hinterbliebene von verstorbenen Beamten
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||||
- § 123: Neue Regelungen zum Witwengeld für Witwen von verstorbenen Beamten
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||||
- § 124: Neue Regelungen zur Berechnung des Witwengeldes
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||||
- § 124a: Neue Regelungen zur Witwenabfindung im Falle einer Wiederverheiratung
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- § 125: Neue Regelungen zum Unterhaltsbeitrag für Witwen in bestimmten Fällen
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||||
- § 126: Neue Regelungen zum Waisengeld für Kinder von verstorbenen Beamten
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||||
- § 127: Neue Regelungen zur Berechnung des Waisengeldes
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||||
- § 87a: Einführung eines neuen Paragraphen, der den Schadenersatzanspruch bei Körperverletzung oder Tötung von Beamten regelt.
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||||
- § 88: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Reise- und Umzugskostenvergütungen der Beamten regelt.
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||||
- § 89: Einführung eines neuen Paragraphen, der den Erholungsurlaub und andere Urlaubsarten regelt.
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||||
- § 90: Einführung eines neuen Paragraphen, der das Recht des Beamten auf Einsicht in seine Personalakten regelt.
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||||
- § 91: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Vereinigungsfreiheit der Beamten regelt.
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||||
- § 92: Einführung eines neuen Paragraphen, der das Recht des Beamten auf ein Dienstzeugnis regelt.
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||||
- § 93: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Personalvertretung der Beamten regelt.
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||||
- § 94: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Beteiligung der Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften regelt.
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||||
- § 95: Einführung eines neuen Paragraphen, der den Bundespersonalausschuss regelt.
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||||
- § 96: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Zusammensetzung des Bundespersonalausschusses regelt.
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||||
- § 97: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Unabhängigkeit und die Rechte der Mitglieder des Bundespersonalausschusses regelt.
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||||
- § 98: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Aufgaben des Bundespersonalausschusses regelt.
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||||
- § 99: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Geschäftsordnung des Bundespersonalausschusses regelt.
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||||
- § 100: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Sitzungen des Bundespersonalausschusses regelt.
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||||
- § 101: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Leitung der Verhandlungen des Bundespersonalausschusses regelt.
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||||
- § 102: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Beweisaufnahme und die Amtshilfe für den Bundespersonalausschuss regelt.
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||||
- § 103: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Bekanntmachung und die Bindungswirkung der Beschlüsse des Bundespersonalausschusses regelt.
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||||
- § 104: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Dienstaufsicht über die Mitglieder des Bundespersonalausschusses regelt.
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||||
- § 105: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Arten der Versorgung regelt.
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||||
- § 106: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Voraussetzungen für die Gewährung eines Ruhegehalts regelt.
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||||
- § 107: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Berechnung des Ruhegehalts regelt.
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||||
- § 108: Einführung eines neuen Paragraphen, der die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge regelt.
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||||
- § 109: Einführung eines neuen Paragraphen, der besondere Regelungen für die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge regelt.
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||||
- § 110: Streichung des Paragraphen 110.
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||||
- § 111: Einführung eines neuen Paragraphen, der die ruhegehaltfähige Dienstzeit regelt.
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- § 112: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit regelt.
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- § 127 Abs. 2: Regelung für Waisengeld, wenn Mutter nicht berechtigt ist
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||||
- § 127 Abs. 3: Regelung für Waisengeldanspruch bei Adoption
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||||
- § 127 Abs. 4: Regelung für Waisengeld, wenn Anspruch sowohl aus Vater- als auch Mutterverhältnis besteht
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||||
- § 128 Abs. 1: Obergrenze für Witwen- und Waisengeld
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||||
- § 128 Abs. 2: Erhöhung des Witwen- oder Waisengeldes nach Ausscheiden eines Berechtigten
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||||
- § 128 Abs. 3: Anwendung bei Unterhaltsbeiträgen
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||||
- § 128 Abs. 4: Bewilligung von Unterhaltsbeiträgen
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||||
- § 129 Abs. 1: Kürzung des Witwengeldes bei großer Altersunterschied
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||||
- § 129 Abs. 2: Ausnahmen von der Kürzung des Witwengeldes
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||||
- § 129 Abs. 3: Anwendung der Kürzung bei Berechnung des Witwengeldes
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||||
- § 130: Versorgung bei Scheidung oder Unterhaltsanspruch
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||||
- § 131: Beginn der Zahlung von Witwen- und Waisengeld
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||||
- § 132: Anwendung bei Witwern
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||||
- § 133 Abs. 1: Zahlung von Bezügen bei Verschollenheit
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||||
- § 133 Abs. 2: Zahlung von Witwen- und Waisengeld bei Verschollenheit
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||||
- § 133 Abs. 3: Wiederaufleben des Anspruchs bei Rückkehr des Verschollenen
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||||
- § 133 Abs. 4: Rückforderung von Bezügen bei bestimmten Voraussetzungen
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||||
- § 134 Abs. 1: Allgemeine Regelung für Unfallfürsorge
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||||
- § 134 Abs. 2: Aufzählung der Unfallfürsorgeleistungen
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||||
- § 134 Abs. 3: Anwendung allgemeiner Vorschriften
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||||
- § 135 Abs. 1: Definition von Dienstunfall
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||||
- § 135 Abs. 2: Erweiterung des Dienstes
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||||
- § 135 Abs. 3: Erkrankungen als Dienstunfall
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||||
- § 135 Abs. 4: Körperschäden außerhalb des Dienstes
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||||
- § 136: Ersatz bei Sachschäden und besonderen Aufwendungen
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||||
- § 137 Abs. 1: Inhalt des Heilverfahrens
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||||
- § 137 Abs. 2: Möglichkeit der Krankenhausbehandlung
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||||
- § 137 Abs. 3: Zustimmungspflicht bei gefährlichen Behandlungen
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||||
- § 137 Abs. 4: Ersatz für außergewöhnliche Kosten
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||||
- § 137 Abs. 5: Ausführungsregelung durch Rechtsverordnung
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||||
- § 138 Abs. 1: Kosten für notwendige Pflege
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||||
- § 138 Abs. 2: Zuschlag zum Unfallruhegehalt nach Ruhestand
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||||
- § 139 Abs. 1: Unfallausgleich bei wesentlicher Erwerbsbeschränkung
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||||
- § 139 Abs. 2: Beurteilung der Minderung der Erwerbsfähigkeit
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||||
- § 139 Abs. 3: Neufeststellung des Unfallausgleichs
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||||
- § 139 Abs. 4: Kein Unfallausgleich während Krankenhausbehandlung
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||||
- § 140 Abs. 1: Unfallruhegehalt bei dienstunfähigkeit
|
||||
- § 140 Abs. 2: Erhöhung des Ruhegehalts bei bestehendem Anspruch
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||||
- § 141 a: Erhöhung des Unfallruhegehaltes bei besonderer Lebensgefahr
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||||
- § 142 Abs. 1: Unterhaltsbeitrag für frühere Beamte
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||||
- § 142 Abs. 2: Höhe des Unterhaltsbeitrages
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||||
- § 142 Abs. 3: Erhöhung des Unterhaltsbeitrages bei Arbeitslosigkeit
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||||
- § 142 Abs. 4: Bestimmung der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge
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||||
- § 142 Abs. 5: Nachprüfung der Minderung der Erwerbsfähigkeit
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||||
- § 144 Abs. 1: Unfall-Hinterbliebenenversorgung bei Tod durch Dienstunfall
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||||
- § 144 Abs. 2: Versorgung bei Tod nicht durch Dienstunfall
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||||
- § 144 Abs. 3: Anwendung von § 141 a Satz 2
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||||
- § 145: Unterhaltsbeitrag für Verwandte der aufsteigenden Linie
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||||
- § 43 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Feststellung der Dienstunfähigkeit und Versetzung in den Ruhestand
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||||
- § 43 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Entscheidung über die Versetzung in den Ruhestand, wenn keine Einwendungen erhoben werden
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||||
- § 43 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Entscheidung über die Fortsetzung oder Einstellung des Verfahrens, wenn Einwendungen erhoben werden
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||||
- § 43 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Fortführung des Verfahrens, einschließlich der Ermittlungen und Vernehmungen
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||||
- § 43 Abs. 5: Neue Vorschriften zur Einstellung des Verfahrens, wenn die Dienstfähigkeit festgestellt wird, und zur Versetzung in den Ruhestand, wenn die Dienstunfähigkeit festgestellt wird
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||||
- § 45 Abs. 1: Neue Vorschriften zur erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis nach Wiederherstellung der Dienstfähigkeit
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||||
- § 45 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Verpflichtung des Beamten, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen, zur Nachprüfung der Dienstfähigkeit
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||||
- § 45 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Möglichkeit der erneuten Berufung nach Ablauf von fünf Jahren
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||||
- § 46 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Versetzung in den Ruhestand für Beamte auf Probe infolge Dienstunfähigkeit
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||||
- § 46 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Versetzung in den Ruhestand für Beamte auf Probe aus anderen Gründen
|
||||
- § 46 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Anwendung von §§ 43 bis 45
|
||||
- § 47 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Zuständigkeit für die Versetzung in den Ruhestand
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||||
- § 47 Abs. 2: Neue Vorschriften zum Beginn des Ruhestands
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||||
- § 47 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Zahlung des Ruhegehalts
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||||
- § 48: Neue Vorschriften zum Verlust der Beamtenrechte aufgrund von Strafurteilen oder Verlust von Grundrechten
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||||
- § 49: Neue Vorschriften zur Folge des Verlusts der Beamtenrechte
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||||
- § 50 Abs. 1: Neue Vorschriften zum Gnadenrecht des Bundespräsidenten
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||||
- § 50 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Wirkung des Gnadenrechts
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||||
- § 51 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Wirkung von Wiederaufnahmeverfahren
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||||
- § 51 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Verlust der Ansprüche bei Disziplinarverfahren
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||||
- § 51 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Anwendung bei Entlassung von Beamten auf Probe oder auf Widerruf
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||||
- § 51 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Anrechnung von anderen Arbeitseinkommen oder Unterhaltsbeiträgen
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||||
- § 52 Abs. 1: Neue Vorschriften zur allgemeinen Pflicht des Beamten, dem ganzen Volk zu dienen
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||||
- § 52 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Bekundung und Erhaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung
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||||
- § 53: Neue Vorschriften zur politischen Betätigung des Beamten
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||||
- § 54: Neue Vorschriften zur Hingabe und uneigennützigen Verwaltung des Amtes
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||||
- § 55: Neue Vorschriften zur Beratung und Unterstützung der Vorgesetzten
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||||
- § 56 Abs. 1: Neue Vorschriften zur persönlichen Verantwortung des Beamten
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||||
- § 56 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Geltendmachung von Bedenken gegen dienstliche Anordnungen
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||||
- § 56 Abs. 3: Neue Vorschriften zur sofortigen Ausführung von Anordnungen bei Gefahr im Verzuge
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||||
- § 57: Neue Vorschriften zur Amtsausscheidung bei Wahl zum Bundestag
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||||
- § 58 Abs. 1: Neue Vorschriften zum Diensteid
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||||
- § 58 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Möglichkeit des Eides ohne religiöse Formel
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||||
- § 58 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Möglichkeit der Beteuerungsformel für Mitglieder von Religionsgesellschaften
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||||
- § 58 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Möglichkeit des Gelobens anstelle des Eides
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||||
- § 59 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Befreiung von Amtshandlungen, die sich gegen den Beamten oder Angehörige richten
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||||
- § 59 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Definition von Angehörigen
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||||
- § 59 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Anwendung anderer gesetzlicher Vorschriften
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||||
- § 60 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Verbot der Führung von Dienstgeschäften aus dienstlichen Gründen
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||||
- § 60 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Gehörung des Beamten vor Erlaß des Verbots
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||||
- § 61 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Amtsverschwiegenheit
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||||
- § 61 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Genehmigung für Aussagen vor Gericht oder außergerichtlich
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||||
- § 61 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Herausgabe von amtlichen Schriftstücken
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||||
- § 61 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Anzeige von Straftaten und Erhaltung der Grundordnung
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||||
- § 62 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Versagung der Genehmigung für Aussagen vor Gericht
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||||
- § 62 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Versagung der Genehmigung für Gutachten
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||||
- § 62 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Versagung der Genehmigung für Aussagen im eigenen Interesse
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||||
- § 62 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Entscheidung über die Versagung der Genehmigung
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||||
- § 63: Neue Vorschriften zur Erteilung von Auskünften an die Presse
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||||
- § 64: Neue Vorschriften zur Verpflichtung zur Übernahme von Nebentätigkeiten
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||||
- § 65 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Genehmigung für Nebentätigkeiten
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||||
- § 65 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Genehmigung für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst
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||||
- § 174 Abs. 3: Grundlage für die Anordnung zur Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 174
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1965-11-06 — Neufassung des Bundesbeamtengesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1776
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> Station: 1966-04-06 — Allgemeine Anordnung des Vorstands der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (BAVAV) über die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bereich der BAVAV
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 193
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||||
§ 174: Neue Vorschriften zur Vertretung des Dienstherrn bei Klagen
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§ 174 Abs. 3: Grundlage für die Anordnung zur Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis
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17
verkuendungen/1966/bgbl1-1966-15-3.md
Normal file
17
verkuendungen/1966/bgbl1-1966-15-3.md
Normal file
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||||
# BGBl. 1966 I S. 193
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||||
- **Titel:** Allgemeine Anordnung des Vorstands der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (BAVAV) über die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bereich der BAVAV
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- **Typ:** Sonstige
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- **Fundstelle:** BGBl. 1966 I S. 193
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- **Verkündung:** 1966-04-06
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- **Inkrafttreten:** 1966-04-07 (Tag nach der Verkündung)
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- **Ausfertigung:** 1965-10-26
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1966/15#page=5
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- **Quelle:** offenegesetze
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- **Parser:** llm
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- **Stammnormen in diesem Commit:** BBG_2009
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## Kurz
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Die Allgemeine Anordnung regelt, dass der Präsident der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (BAVAV) den Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bereich der BAVAV vertreten soll.
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Reference in New Issue
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