BGBl. 1966 I S. 193 · Sonstige · Allgemeine Anordnung des Vorstands der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (BAVAV) über die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bereich der BAVAV

Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 193
Inkrafttreten: 1966-04-07 (Tag nach der Verkündung)
Quelle: offenegesetze
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Verkündung: 1966-04-06

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# BBG_2009 — 1965-11-06
# BBG_2009 — 1966-04-06
- **Titel:** Neufassung des Bundesbeamtengesetzes
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1965 I S. 1776
- **Inkrafttreten:** 1966-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1965/65#page=24
- **Kurz:** Die Bekanntmachung legt die Neufassung des Bundesbeamtengesetzes fest, die ab dem 1. Januar 1966 gilt.
- **Titel:** Allgemeine Anordnung des Vorstands der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (BAVAV) über die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bereich der BAVAV
- **Typ:** Sonstige
- **Fundstelle:** BGBl. 1966 I S. 193
- **Inkrafttreten:** 1966-04-07 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1966/15#page=5
- **Kurz:** Die Allgemeine Anordnung regelt, dass der Präsident der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (BAVAV) den Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bereich der BAVAV vertreten soll.
## Betroffene Stellen
- § 175: Neufassung des § 175, der die Vorschriften zur Zustellung von Verfügungen und Entscheidungen regelt.
- § 176: Neufassung des § 176, der die Stellung und Ernennung von Beamten des Bundestages, Bundesrates und Bundesverfassungsgerichtes regelt.
- § 177: Neufassung des § 177, der die Vorschriften für Ehrenbeamte regelt.
- § 178: Neufassung des § 178, der die Übergangsregelungen für Beamte und Wartestandsbeamte bei Inkrafttreten des Gesetzes regelt.
- § 179: Neufassung des § 179, der die Zulassung von Bewerbern zum höheren Dienst regelt.
- § 180: Neufassung des § 180, der die Übergangsregelungen für Ruhestandsbeamte und Versorgungsempfänger regelt.
- § 181: Neufassung des § 181, der spezielle Regelungen für die Berechnung des Ruhegehaltes und die Anrechnung von Dienstzeiten regelt.
- § 181a: Neufassung des § 181a, der die Versorgung bei Dienstunfähigkeit infolge von Unfällen regelt.
- § 181b: Neufassung des § 181b, der die Versorgung bei Kriegsgefangenschaft und Unfällen regelt.
- § 146 Abs. 1: Neue Regelung für Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene, wenn früherer Beamter an Unfallfolgen verstorben ist
- § 146 Abs. 2: Neue Regelung für Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene, wenn früherer Beamter nicht an Unfallfolgen verstorben ist
- § 146 Abs. 3: Neue Regelung für Hinterbliebene von Beamten ohne Dienstbezüge oder mit Nebentätigkeit
- § 147: Streichung des § 147
- § 148: Neue Regelung für maximale Unfallversorgung der Hinterbliebenen
- § 149: Neue Regelung für Nichtgewährung von Unfallfürsorge
- § 150: Neue Regelung für Anmeldung und Untersuchungsverfahren bei Unfallfürsorge
- § 151: Neue Regelung für Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche
- § 152: Neue Regelung für Abfindung bei Entlassung von verheirateten Beamtinnen
- § 153: Neue Regelung für Abfindungsrente
- § 154: Neue Regelung für Ubergangsgeld
- § 155: Neue Regelung für Zahlung der Versorgungsbezüge
- § 156: Neue Regelung für Ortszuschlag und Kinderzuschlag bei Versorgungsbezügen
- § 157: Neue Regelung für Pfändung und Abtretung von Versorgungsansprüchen
- § 158: Neue Regelung für Ruhen der Versorgungsbezüge bei Einkommen aus öffentlichem Dienst
- § 159: Neue Regelung für Ruhen der Versorgungsbezüge bei Wohnsitz im Ausland
- § 159 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Anzeigepflicht bei Verlust der Eigenschaft als Deutscher und Verlegung des Wohnsitzes
- § 160: Neue Vorschriften zum Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge
- § 160a: Neue Vorschriften zur Abzugshöchstgrenze bei Zusammentreffen von Versorgungsbezügen und Renten
- § 161: Streichung des § 161
- § 162: Neue Vorschriften zum Erlöschen der Versorgungsbezüge bei strafrechtlichen Verurteilungen
- § 163: Neue Vorschriften zum Verlust der Versorgungsbezüge bei Schuldhaftem Verhalten
- § 164: Neue Vorschriften zum Erlöschen der Versorgungsbezüge für Witwen und Waisen
- § 165: Neue Vorschriften zur Anzeigepflicht
- § 166: Neue Vorschriften zum Geltungsbereich
- § 167: Neue Vorschriften zur Entziehung der Versorgungsbezüge bei Betätigung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung
- § 168: Streichung des § 168
- § 169: Neue Vorschriften zur Bemessung der Bezüge bei Versorgungsberechtigten im öffentlichen Dienst
- § 170: Streichung des § 170
- § 171: Neue Vorschriften zum Beschwerdeweg und Rechtsschutz
- § 172: Neue Vorschriften zu Klagen aus dem Beamtenverhältnis
- § 173: Streichung des § 173
- § 174: Neue Vorschriften zur Vertretung des Dienstherrn bei Klagen
- § 22: Neue Vorschriften zur Befähigung von Bewerbern
- § 23: Neue Vorschriften zur Beförderung
- § 24: Neue Vorschriften zur Besoldungsgruppenfolge
- § 25: Neue Vorschriften zum Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn
- § 26: Neue Vorschriften zur Versetzung
- § 27: Neue Vorschriften zur Abordnung
- § 28: Neue Vorschriften zur Entlassung
- § 29: Neue Vorschriften zur Entlassung
- § 30: Neue Vorschriften zur Entlassung auf Verlangen
- § 31: Neue Vorschriften zur Entlassung von Beamten auf Probe
- § 32: Neue Vorschriften zur Entlassung von Beamten auf Widerruf
- § 33: Neue Vorschriften zur Entlassung
- § 34: Neue Vorschriften zur Entlassung
- § 35: Neue Vorschriften zum Eintritt in den Ruhestand
- § 36: Neue Vorschriften zum einstweiligen Ruhestand
- § 37: Neue Vorschriften zum Beginn des einstweiligen Ruhestands
- § 38: Neue Vorschriften zur Berechnung der Dienstbezüge im einstweiligen Ruhestand
- § 39: Neue Vorschriften zur erneuten Berufung aus dem einstweiligen Ruhestand
- § 40: Neue Vorschriften zum Ende des einstweiligen Ruhestands
- § 41: Neue Vorschriften zur Altersgrenze für den Ruhestand
- § 42: Neue Vorschriften zur Versetzung in den Ruhestand aufgrund von Dienstunfähigkeit
- § 43: Neue Vorschriften zur Feststellung der Dienstunfähigkeit
- § 44: Neue Vorschriften zum Verfahren bei Dienstunfähigkeit
- § 113: Neue Regelungen zur ruhegehaltfähigen Dienstzeit für bestimmte Zeiten vor der Berufung in das Beamtenverhältnis
- § 114: Neue Regelungen zur ruhegehaltfähigen Dienstzeit für nichtberufsmäßigen Wehrdienst und Kriegsgefangenschaft
- § 115: Neue Regelungen zur ruhegehaltfähigen Dienstzeit für private Beschäftigungszeiten vor der Berufung in das Beamtenverhältnis
- § 116: Neue Regelungen zur ruhegehaltfähigen Dienstzeit für bestimmte Tätigkeiten und Beschäftigungszeiten vor der Berufung in das Beamtenverhältnis
- § 116a: Neue Regelungen zur ruhegehaltfähigen Dienstzeit für praktische Tätigkeiten und Studien vor der Berufung in das Beamtenverhältnis
- § 117: Neue Regelungen zur ruhegehaltfähigen Dienstzeit für Verwendungen in Ländern mit gesundheitsschädigenden klimatischen Einflüssen
- § 118: Neue Regelungen zur Berechnung des Ruhegehaltes
- § 119: Neue Regelungen zur Berechnung des Ruhegehaltes für Beamte, die früher ein höher bezahltes Amt bekleidet haben
- § 120: Neue Regelungen zum Unterhaltsbeitrag für Beamte, die vor Ablauf einer zehnjährigen Dienstzeit entlassen wurden
- § 121: Neue Regelungen zum Sterbemonat für Erben von verstorbenen Beamten
- § 122: Neue Regelungen zum Sterbegeld für Hinterbliebene von verstorbenen Beamten
- § 123: Neue Regelungen zum Witwengeld für Witwen von verstorbenen Beamten
- § 124: Neue Regelungen zur Berechnung des Witwengeldes
- § 124a: Neue Regelungen zur Witwenabfindung im Falle einer Wiederverheiratung
- § 125: Neue Regelungen zum Unterhaltsbeitrag für Witwen in bestimmten Fällen
- § 126: Neue Regelungen zum Waisengeld für Kinder von verstorbenen Beamten
- § 127: Neue Regelungen zur Berechnung des Waisengeldes
- § 87a: Einführung eines neuen Paragraphen, der den Schadenersatzanspruch bei Körperverletzung oder Tötung von Beamten regelt.
- § 88: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Reise- und Umzugskostenvergütungen der Beamten regelt.
- § 89: Einführung eines neuen Paragraphen, der den Erholungsurlaub und andere Urlaubsarten regelt.
- § 90: Einführung eines neuen Paragraphen, der das Recht des Beamten auf Einsicht in seine Personalakten regelt.
- § 91: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Vereinigungsfreiheit der Beamten regelt.
- § 92: Einführung eines neuen Paragraphen, der das Recht des Beamten auf ein Dienstzeugnis regelt.
- § 93: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Personalvertretung der Beamten regelt.
- § 94: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Beteiligung der Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften regelt.
- § 95: Einführung eines neuen Paragraphen, der den Bundespersonalausschuss regelt.
- § 96: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Zusammensetzung des Bundespersonalausschusses regelt.
- § 97: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Unabhängigkeit und die Rechte der Mitglieder des Bundespersonalausschusses regelt.
- § 98: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Aufgaben des Bundespersonalausschusses regelt.
- § 99: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Geschäftsordnung des Bundespersonalausschusses regelt.
- § 100: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Sitzungen des Bundespersonalausschusses regelt.
- § 101: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Leitung der Verhandlungen des Bundespersonalausschusses regelt.
- § 102: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Beweisaufnahme und die Amtshilfe für den Bundespersonalausschuss regelt.
- § 103: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Bekanntmachung und die Bindungswirkung der Beschlüsse des Bundespersonalausschusses regelt.
- § 104: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Dienstaufsicht über die Mitglieder des Bundespersonalausschusses regelt.
- § 105: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Arten der Versorgung regelt.
- § 106: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Voraussetzungen für die Gewährung eines Ruhegehalts regelt.
- § 107: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Berechnung des Ruhegehalts regelt.
- § 108: Einführung eines neuen Paragraphen, der die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge regelt.
- § 109: Einführung eines neuen Paragraphen, der besondere Regelungen für die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge regelt.
- § 110: Streichung des Paragraphen 110.
- § 111: Einführung eines neuen Paragraphen, der die ruhegehaltfähige Dienstzeit regelt.
- § 112: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit regelt.
- § 127 Abs. 2: Regelung für Waisengeld, wenn Mutter nicht berechtigt ist
- § 127 Abs. 3: Regelung für Waisengeldanspruch bei Adoption
- § 127 Abs. 4: Regelung für Waisengeld, wenn Anspruch sowohl aus Vater- als auch Mutterverhältnis besteht
- § 128 Abs. 1: Obergrenze für Witwen- und Waisengeld
- § 128 Abs. 2: Erhöhung des Witwen- oder Waisengeldes nach Ausscheiden eines Berechtigten
- § 128 Abs. 3: Anwendung bei Unterhaltsbeiträgen
- § 128 Abs. 4: Bewilligung von Unterhaltsbeiträgen
- § 129 Abs. 1: Kürzung des Witwengeldes bei großer Altersunterschied
- § 129 Abs. 2: Ausnahmen von der Kürzung des Witwengeldes
- § 129 Abs. 3: Anwendung der Kürzung bei Berechnung des Witwengeldes
- § 130: Versorgung bei Scheidung oder Unterhaltsanspruch
- § 131: Beginn der Zahlung von Witwen- und Waisengeld
- § 132: Anwendung bei Witwern
- § 133 Abs. 1: Zahlung von Bezügen bei Verschollenheit
- § 133 Abs. 2: Zahlung von Witwen- und Waisengeld bei Verschollenheit
- § 133 Abs. 3: Wiederaufleben des Anspruchs bei Rückkehr des Verschollenen
- § 133 Abs. 4: Rückforderung von Bezügen bei bestimmten Voraussetzungen
- § 134 Abs. 1: Allgemeine Regelung für Unfallfürsorge
- § 134 Abs. 2: Aufzählung der Unfallfürsorgeleistungen
- § 134 Abs. 3: Anwendung allgemeiner Vorschriften
- § 135 Abs. 1: Definition von Dienstunfall
- § 135 Abs. 2: Erweiterung des Dienstes
- § 135 Abs. 3: Erkrankungen als Dienstunfall
- § 135 Abs. 4: Körperschäden außerhalb des Dienstes
- § 136: Ersatz bei Sachschäden und besonderen Aufwendungen
- § 137 Abs. 1: Inhalt des Heilverfahrens
- § 137 Abs. 2: Möglichkeit der Krankenhausbehandlung
- § 137 Abs. 3: Zustimmungspflicht bei gefährlichen Behandlungen
- § 137 Abs. 4: Ersatz für außergewöhnliche Kosten
- § 137 Abs. 5: Ausführungsregelung durch Rechtsverordnung
- § 138 Abs. 1: Kosten für notwendige Pflege
- § 138 Abs. 2: Zuschlag zum Unfallruhegehalt nach Ruhestand
- § 139 Abs. 1: Unfallausgleich bei wesentlicher Erwerbsbeschränkung
- § 139 Abs. 2: Beurteilung der Minderung der Erwerbsfähigkeit
- § 139 Abs. 3: Neufeststellung des Unfallausgleichs
- § 139 Abs. 4: Kein Unfallausgleich während Krankenhausbehandlung
- § 140 Abs. 1: Unfallruhegehalt bei dienstunfähigkeit
- § 140 Abs. 2: Erhöhung des Ruhegehalts bei bestehendem Anspruch
- § 141 a: Erhöhung des Unfallruhegehaltes bei besonderer Lebensgefahr
- § 142 Abs. 1: Unterhaltsbeitrag für frühere Beamte
- § 142 Abs. 2: Höhe des Unterhaltsbeitrages
- § 142 Abs. 3: Erhöhung des Unterhaltsbeitrages bei Arbeitslosigkeit
- § 142 Abs. 4: Bestimmung der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge
- § 142 Abs. 5: Nachprüfung der Minderung der Erwerbsfähigkeit
- § 144 Abs. 1: Unfall-Hinterbliebenenversorgung bei Tod durch Dienstunfall
- § 144 Abs. 2: Versorgung bei Tod nicht durch Dienstunfall
- § 144 Abs. 3: Anwendung von § 141 a Satz 2
- § 145: Unterhaltsbeitrag für Verwandte der aufsteigenden Linie
- § 43 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Feststellung der Dienstunfähigkeit und Versetzung in den Ruhestand
- § 43 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Entscheidung über die Versetzung in den Ruhestand, wenn keine Einwendungen erhoben werden
- § 43 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Entscheidung über die Fortsetzung oder Einstellung des Verfahrens, wenn Einwendungen erhoben werden
- § 43 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Fortführung des Verfahrens, einschließlich der Ermittlungen und Vernehmungen
- § 43 Abs. 5: Neue Vorschriften zur Einstellung des Verfahrens, wenn die Dienstfähigkeit festgestellt wird, und zur Versetzung in den Ruhestand, wenn die Dienstunfähigkeit festgestellt wird
- § 45 Abs. 1: Neue Vorschriften zur erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis nach Wiederherstellung der Dienstfähigkeit
- § 45 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Verpflichtung des Beamten, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen, zur Nachprüfung der Dienstfähigkeit
- § 45 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Möglichkeit der erneuten Berufung nach Ablauf von fünf Jahren
- § 46 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Versetzung in den Ruhestand für Beamte auf Probe infolge Dienstunfähigkeit
- § 46 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Versetzung in den Ruhestand für Beamte auf Probe aus anderen Gründen
- § 46 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Anwendung von §§ 43 bis 45
- § 47 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Zuständigkeit für die Versetzung in den Ruhestand
- § 47 Abs. 2: Neue Vorschriften zum Beginn des Ruhestands
- § 47 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Zahlung des Ruhegehalts
- § 48: Neue Vorschriften zum Verlust der Beamtenrechte aufgrund von Strafurteilen oder Verlust von Grundrechten
- § 49: Neue Vorschriften zur Folge des Verlusts der Beamtenrechte
- § 50 Abs. 1: Neue Vorschriften zum Gnadenrecht des Bundespräsidenten
- § 50 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Wirkung des Gnadenrechts
- § 51 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Wirkung von Wiederaufnahmeverfahren
- § 51 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Verlust der Ansprüche bei Disziplinarverfahren
- § 51 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Anwendung bei Entlassung von Beamten auf Probe oder auf Widerruf
- § 51 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Anrechnung von anderen Arbeitseinkommen oder Unterhaltsbeiträgen
- § 52 Abs. 1: Neue Vorschriften zur allgemeinen Pflicht des Beamten, dem ganzen Volk zu dienen
- § 52 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Bekundung und Erhaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung
- § 53: Neue Vorschriften zur politischen Betätigung des Beamten
- § 54: Neue Vorschriften zur Hingabe und uneigennützigen Verwaltung des Amtes
- § 55: Neue Vorschriften zur Beratung und Unterstützung der Vorgesetzten
- § 56 Abs. 1: Neue Vorschriften zur persönlichen Verantwortung des Beamten
- § 56 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Geltendmachung von Bedenken gegen dienstliche Anordnungen
- § 56 Abs. 3: Neue Vorschriften zur sofortigen Ausführung von Anordnungen bei Gefahr im Verzuge
- § 57: Neue Vorschriften zur Amtsausscheidung bei Wahl zum Bundestag
- § 58 Abs. 1: Neue Vorschriften zum Diensteid
- § 58 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Möglichkeit des Eides ohne religiöse Formel
- § 58 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Möglichkeit der Beteuerungsformel für Mitglieder von Religionsgesellschaften
- § 58 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Möglichkeit des Gelobens anstelle des Eides
- § 59 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Befreiung von Amtshandlungen, die sich gegen den Beamten oder Angehörige richten
- § 59 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Definition von Angehörigen
- § 59 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Anwendung anderer gesetzlicher Vorschriften
- § 60 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Verbot der Führung von Dienstgeschäften aus dienstlichen Gründen
- § 60 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Gehörung des Beamten vor Erlaß des Verbots
- § 61 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Amtsverschwiegenheit
- § 61 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Genehmigung für Aussagen vor Gericht oder außergerichtlich
- § 61 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Herausgabe von amtlichen Schriftstücken
- § 61 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Anzeige von Straftaten und Erhaltung der Grundordnung
- § 62 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Versagung der Genehmigung für Aussagen vor Gericht
- § 62 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Versagung der Genehmigung für Gutachten
- § 62 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Versagung der Genehmigung für Aussagen im eigenen Interesse
- § 62 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Entscheidung über die Versagung der Genehmigung
- § 63: Neue Vorschriften zur Erteilung von Auskünften an die Presse
- § 64: Neue Vorschriften zur Verpflichtung zur Übernahme von Nebentätigkeiten
- § 65 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Genehmigung für Nebentätigkeiten
- § 65 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Genehmigung für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst
- § 174 Abs. 3: Grundlage für die Anordnung zur Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis
## Wortlaut

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- **1965-09-04** · BGBl. 1965 I S. 1024 — Viertes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
- **1965-10-23** · BGBl. 1965 I S. 1719 — Verordnung über die Nebentätigkeit der Richter im Bundesdienst
- **1965-11-06** · BGBl. 1965 I S. 1776 — Neufassung des Bundesbeamtengesetzes
- **1966-04-06** · BGBl. 1966 I S. 193 — Allgemeine Anordnung des Vorstands der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (BAVAV) über die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bereich der BAVAV

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# Stellen dieser Station
- § 175: Neufassung des § 175, der die Vorschriften zur Zustellung von Verfügungen und Entscheidungen regelt.
- § 176: Neufassung des § 176, der die Stellung und Ernennung von Beamten des Bundestages, Bundesrates und Bundesverfassungsgerichtes regelt.
- § 177: Neufassung des § 177, der die Vorschriften für Ehrenbeamte regelt.
- § 178: Neufassung des § 178, der die Übergangsregelungen für Beamte und Wartestandsbeamte bei Inkrafttreten des Gesetzes regelt.
- § 179: Neufassung des § 179, der die Zulassung von Bewerbern zum höheren Dienst regelt.
- § 180: Neufassung des § 180, der die Übergangsregelungen für Ruhestandsbeamte und Versorgungsempfänger regelt.
- § 181: Neufassung des § 181, der spezielle Regelungen für die Berechnung des Ruhegehaltes und die Anrechnung von Dienstzeiten regelt.
- § 181a: Neufassung des § 181a, der die Versorgung bei Dienstunfähigkeit infolge von Unfällen regelt.
- § 181b: Neufassung des § 181b, der die Versorgung bei Kriegsgefangenschaft und Unfällen regelt.
- § 146 Abs. 1: Neue Regelung für Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene, wenn früherer Beamter an Unfallfolgen verstorben ist
- § 146 Abs. 2: Neue Regelung für Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene, wenn früherer Beamter nicht an Unfallfolgen verstorben ist
- § 146 Abs. 3: Neue Regelung für Hinterbliebene von Beamten ohne Dienstbezüge oder mit Nebentätigkeit
- § 147: Streichung des § 147
- § 148: Neue Regelung für maximale Unfallversorgung der Hinterbliebenen
- § 149: Neue Regelung für Nichtgewährung von Unfallfürsorge
- § 150: Neue Regelung für Anmeldung und Untersuchungsverfahren bei Unfallfürsorge
- § 151: Neue Regelung für Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche
- § 152: Neue Regelung für Abfindung bei Entlassung von verheirateten Beamtinnen
- § 153: Neue Regelung für Abfindungsrente
- § 154: Neue Regelung für Ubergangsgeld
- § 155: Neue Regelung für Zahlung der Versorgungsbezüge
- § 156: Neue Regelung für Ortszuschlag und Kinderzuschlag bei Versorgungsbezügen
- § 157: Neue Regelung für Pfändung und Abtretung von Versorgungsansprüchen
- § 158: Neue Regelung für Ruhen der Versorgungsbezüge bei Einkommen aus öffentlichem Dienst
- § 159: Neue Regelung für Ruhen der Versorgungsbezüge bei Wohnsitz im Ausland
- § 159 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Anzeigepflicht bei Verlust der Eigenschaft als Deutscher und Verlegung des Wohnsitzes
- § 160: Neue Vorschriften zum Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge
- § 160a: Neue Vorschriften zur Abzugshöchstgrenze bei Zusammentreffen von Versorgungsbezügen und Renten
- § 161: Streichung des § 161
- § 162: Neue Vorschriften zum Erlöschen der Versorgungsbezüge bei strafrechtlichen Verurteilungen
- § 163: Neue Vorschriften zum Verlust der Versorgungsbezüge bei Schuldhaftem Verhalten
- § 164: Neue Vorschriften zum Erlöschen der Versorgungsbezüge für Witwen und Waisen
- § 165: Neue Vorschriften zur Anzeigepflicht
- § 166: Neue Vorschriften zum Geltungsbereich
- § 167: Neue Vorschriften zur Entziehung der Versorgungsbezüge bei Betätigung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung
- § 168: Streichung des § 168
- § 169: Neue Vorschriften zur Bemessung der Bezüge bei Versorgungsberechtigten im öffentlichen Dienst
- § 170: Streichung des § 170
- § 171: Neue Vorschriften zum Beschwerdeweg und Rechtsschutz
- § 172: Neue Vorschriften zu Klagen aus dem Beamtenverhältnis
- § 173: Streichung des § 173
- § 174: Neue Vorschriften zur Vertretung des Dienstherrn bei Klagen
- § 22: Neue Vorschriften zur Befähigung von Bewerbern
- § 23: Neue Vorschriften zur Beförderung
- § 24: Neue Vorschriften zur Besoldungsgruppenfolge
- § 25: Neue Vorschriften zum Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn
- § 26: Neue Vorschriften zur Versetzung
- § 27: Neue Vorschriften zur Abordnung
- § 28: Neue Vorschriften zur Entlassung
- § 29: Neue Vorschriften zur Entlassung
- § 30: Neue Vorschriften zur Entlassung auf Verlangen
- § 31: Neue Vorschriften zur Entlassung von Beamten auf Probe
- § 32: Neue Vorschriften zur Entlassung von Beamten auf Widerruf
- § 33: Neue Vorschriften zur Entlassung
- § 34: Neue Vorschriften zur Entlassung
- § 35: Neue Vorschriften zum Eintritt in den Ruhestand
- § 36: Neue Vorschriften zum einstweiligen Ruhestand
- § 37: Neue Vorschriften zum Beginn des einstweiligen Ruhestands
- § 38: Neue Vorschriften zur Berechnung der Dienstbezüge im einstweiligen Ruhestand
- § 39: Neue Vorschriften zur erneuten Berufung aus dem einstweiligen Ruhestand
- § 40: Neue Vorschriften zum Ende des einstweiligen Ruhestands
- § 41: Neue Vorschriften zur Altersgrenze für den Ruhestand
- § 42: Neue Vorschriften zur Versetzung in den Ruhestand aufgrund von Dienstunfähigkeit
- § 43: Neue Vorschriften zur Feststellung der Dienstunfähigkeit
- § 44: Neue Vorschriften zum Verfahren bei Dienstunfähigkeit
- § 113: Neue Regelungen zur ruhegehaltfähigen Dienstzeit für bestimmte Zeiten vor der Berufung in das Beamtenverhältnis
- § 114: Neue Regelungen zur ruhegehaltfähigen Dienstzeit für nichtberufsmäßigen Wehrdienst und Kriegsgefangenschaft
- § 115: Neue Regelungen zur ruhegehaltfähigen Dienstzeit für private Beschäftigungszeiten vor der Berufung in das Beamtenverhältnis
- § 116: Neue Regelungen zur ruhegehaltfähigen Dienstzeit für bestimmte Tätigkeiten und Beschäftigungszeiten vor der Berufung in das Beamtenverhältnis
- § 116a: Neue Regelungen zur ruhegehaltfähigen Dienstzeit für praktische Tätigkeiten und Studien vor der Berufung in das Beamtenverhältnis
- § 117: Neue Regelungen zur ruhegehaltfähigen Dienstzeit für Verwendungen in Ländern mit gesundheitsschädigenden klimatischen Einflüssen
- § 118: Neue Regelungen zur Berechnung des Ruhegehaltes
- § 119: Neue Regelungen zur Berechnung des Ruhegehaltes für Beamte, die früher ein höher bezahltes Amt bekleidet haben
- § 120: Neue Regelungen zum Unterhaltsbeitrag für Beamte, die vor Ablauf einer zehnjährigen Dienstzeit entlassen wurden
- § 121: Neue Regelungen zum Sterbemonat für Erben von verstorbenen Beamten
- § 122: Neue Regelungen zum Sterbegeld für Hinterbliebene von verstorbenen Beamten
- § 123: Neue Regelungen zum Witwengeld für Witwen von verstorbenen Beamten
- § 124: Neue Regelungen zur Berechnung des Witwengeldes
- § 124a: Neue Regelungen zur Witwenabfindung im Falle einer Wiederverheiratung
- § 125: Neue Regelungen zum Unterhaltsbeitrag für Witwen in bestimmten Fällen
- § 126: Neue Regelungen zum Waisengeld für Kinder von verstorbenen Beamten
- § 127: Neue Regelungen zur Berechnung des Waisengeldes
- § 87a: Einführung eines neuen Paragraphen, der den Schadenersatzanspruch bei Körperverletzung oder Tötung von Beamten regelt.
- § 88: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Reise- und Umzugskostenvergütungen der Beamten regelt.
- § 89: Einführung eines neuen Paragraphen, der den Erholungsurlaub und andere Urlaubsarten regelt.
- § 90: Einführung eines neuen Paragraphen, der das Recht des Beamten auf Einsicht in seine Personalakten regelt.
- § 91: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Vereinigungsfreiheit der Beamten regelt.
- § 92: Einführung eines neuen Paragraphen, der das Recht des Beamten auf ein Dienstzeugnis regelt.
- § 93: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Personalvertretung der Beamten regelt.
- § 94: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Beteiligung der Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften regelt.
- § 95: Einführung eines neuen Paragraphen, der den Bundespersonalausschuss regelt.
- § 96: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Zusammensetzung des Bundespersonalausschusses regelt.
- § 97: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Unabhängigkeit und die Rechte der Mitglieder des Bundespersonalausschusses regelt.
- § 98: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Aufgaben des Bundespersonalausschusses regelt.
- § 99: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Geschäftsordnung des Bundespersonalausschusses regelt.
- § 100: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Sitzungen des Bundespersonalausschusses regelt.
- § 101: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Leitung der Verhandlungen des Bundespersonalausschusses regelt.
- § 102: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Beweisaufnahme und die Amtshilfe für den Bundespersonalausschuss regelt.
- § 103: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Bekanntmachung und die Bindungswirkung der Beschlüsse des Bundespersonalausschusses regelt.
- § 104: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Dienstaufsicht über die Mitglieder des Bundespersonalausschusses regelt.
- § 105: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Arten der Versorgung regelt.
- § 106: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Voraussetzungen für die Gewährung eines Ruhegehalts regelt.
- § 107: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Berechnung des Ruhegehalts regelt.
- § 108: Einführung eines neuen Paragraphen, der die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge regelt.
- § 109: Einführung eines neuen Paragraphen, der besondere Regelungen für die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge regelt.
- § 110: Streichung des Paragraphen 110.
- § 111: Einführung eines neuen Paragraphen, der die ruhegehaltfähige Dienstzeit regelt.
- § 112: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit regelt.
- § 127 Abs. 2: Regelung für Waisengeld, wenn Mutter nicht berechtigt ist
- § 127 Abs. 3: Regelung für Waisengeldanspruch bei Adoption
- § 127 Abs. 4: Regelung für Waisengeld, wenn Anspruch sowohl aus Vater- als auch Mutterverhältnis besteht
- § 128 Abs. 1: Obergrenze für Witwen- und Waisengeld
- § 128 Abs. 2: Erhöhung des Witwen- oder Waisengeldes nach Ausscheiden eines Berechtigten
- § 128 Abs. 3: Anwendung bei Unterhaltsbeiträgen
- § 128 Abs. 4: Bewilligung von Unterhaltsbeiträgen
- § 129 Abs. 1: Kürzung des Witwengeldes bei großer Altersunterschied
- § 129 Abs. 2: Ausnahmen von der Kürzung des Witwengeldes
- § 129 Abs. 3: Anwendung der Kürzung bei Berechnung des Witwengeldes
- § 130: Versorgung bei Scheidung oder Unterhaltsanspruch
- § 131: Beginn der Zahlung von Witwen- und Waisengeld
- § 132: Anwendung bei Witwern
- § 133 Abs. 1: Zahlung von Bezügen bei Verschollenheit
- § 133 Abs. 2: Zahlung von Witwen- und Waisengeld bei Verschollenheit
- § 133 Abs. 3: Wiederaufleben des Anspruchs bei Rückkehr des Verschollenen
- § 133 Abs. 4: Rückforderung von Bezügen bei bestimmten Voraussetzungen
- § 134 Abs. 1: Allgemeine Regelung für Unfallfürsorge
- § 134 Abs. 2: Aufzählung der Unfallfürsorgeleistungen
- § 134 Abs. 3: Anwendung allgemeiner Vorschriften
- § 135 Abs. 1: Definition von Dienstunfall
- § 135 Abs. 2: Erweiterung des Dienstes
- § 135 Abs. 3: Erkrankungen als Dienstunfall
- § 135 Abs. 4: Körperschäden außerhalb des Dienstes
- § 136: Ersatz bei Sachschäden und besonderen Aufwendungen
- § 137 Abs. 1: Inhalt des Heilverfahrens
- § 137 Abs. 2: Möglichkeit der Krankenhausbehandlung
- § 137 Abs. 3: Zustimmungspflicht bei gefährlichen Behandlungen
- § 137 Abs. 4: Ersatz für außergewöhnliche Kosten
- § 137 Abs. 5: Ausführungsregelung durch Rechtsverordnung
- § 138 Abs. 1: Kosten für notwendige Pflege
- § 138 Abs. 2: Zuschlag zum Unfallruhegehalt nach Ruhestand
- § 139 Abs. 1: Unfallausgleich bei wesentlicher Erwerbsbeschränkung
- § 139 Abs. 2: Beurteilung der Minderung der Erwerbsfähigkeit
- § 139 Abs. 3: Neufeststellung des Unfallausgleichs
- § 139 Abs. 4: Kein Unfallausgleich während Krankenhausbehandlung
- § 140 Abs. 1: Unfallruhegehalt bei dienstunfähigkeit
- § 140 Abs. 2: Erhöhung des Ruhegehalts bei bestehendem Anspruch
- § 141 a: Erhöhung des Unfallruhegehaltes bei besonderer Lebensgefahr
- § 142 Abs. 1: Unterhaltsbeitrag für frühere Beamte
- § 142 Abs. 2: Höhe des Unterhaltsbeitrages
- § 142 Abs. 3: Erhöhung des Unterhaltsbeitrages bei Arbeitslosigkeit
- § 142 Abs. 4: Bestimmung der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge
- § 142 Abs. 5: Nachprüfung der Minderung der Erwerbsfähigkeit
- § 144 Abs. 1: Unfall-Hinterbliebenenversorgung bei Tod durch Dienstunfall
- § 144 Abs. 2: Versorgung bei Tod nicht durch Dienstunfall
- § 144 Abs. 3: Anwendung von § 141 a Satz 2
- § 145: Unterhaltsbeitrag für Verwandte der aufsteigenden Linie
- § 43 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Feststellung der Dienstunfähigkeit und Versetzung in den Ruhestand
- § 43 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Entscheidung über die Versetzung in den Ruhestand, wenn keine Einwendungen erhoben werden
- § 43 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Entscheidung über die Fortsetzung oder Einstellung des Verfahrens, wenn Einwendungen erhoben werden
- § 43 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Fortführung des Verfahrens, einschließlich der Ermittlungen und Vernehmungen
- § 43 Abs. 5: Neue Vorschriften zur Einstellung des Verfahrens, wenn die Dienstfähigkeit festgestellt wird, und zur Versetzung in den Ruhestand, wenn die Dienstunfähigkeit festgestellt wird
- § 45 Abs. 1: Neue Vorschriften zur erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis nach Wiederherstellung der Dienstfähigkeit
- § 45 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Verpflichtung des Beamten, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen, zur Nachprüfung der Dienstfähigkeit
- § 45 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Möglichkeit der erneuten Berufung nach Ablauf von fünf Jahren
- § 46 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Versetzung in den Ruhestand für Beamte auf Probe infolge Dienstunfähigkeit
- § 46 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Versetzung in den Ruhestand für Beamte auf Probe aus anderen Gründen
- § 46 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Anwendung von §§ 43 bis 45
- § 47 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Zuständigkeit für die Versetzung in den Ruhestand
- § 47 Abs. 2: Neue Vorschriften zum Beginn des Ruhestands
- § 47 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Zahlung des Ruhegehalts
- § 48: Neue Vorschriften zum Verlust der Beamtenrechte aufgrund von Strafurteilen oder Verlust von Grundrechten
- § 49: Neue Vorschriften zur Folge des Verlusts der Beamtenrechte
- § 50 Abs. 1: Neue Vorschriften zum Gnadenrecht des Bundespräsidenten
- § 50 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Wirkung des Gnadenrechts
- § 51 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Wirkung von Wiederaufnahmeverfahren
- § 51 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Verlust der Ansprüche bei Disziplinarverfahren
- § 51 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Anwendung bei Entlassung von Beamten auf Probe oder auf Widerruf
- § 51 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Anrechnung von anderen Arbeitseinkommen oder Unterhaltsbeiträgen
- § 52 Abs. 1: Neue Vorschriften zur allgemeinen Pflicht des Beamten, dem ganzen Volk zu dienen
- § 52 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Bekundung und Erhaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung
- § 53: Neue Vorschriften zur politischen Betätigung des Beamten
- § 54: Neue Vorschriften zur Hingabe und uneigennützigen Verwaltung des Amtes
- § 55: Neue Vorschriften zur Beratung und Unterstützung der Vorgesetzten
- § 56 Abs. 1: Neue Vorschriften zur persönlichen Verantwortung des Beamten
- § 56 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Geltendmachung von Bedenken gegen dienstliche Anordnungen
- § 56 Abs. 3: Neue Vorschriften zur sofortigen Ausführung von Anordnungen bei Gefahr im Verzuge
- § 57: Neue Vorschriften zur Amtsausscheidung bei Wahl zum Bundestag
- § 58 Abs. 1: Neue Vorschriften zum Diensteid
- § 58 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Möglichkeit des Eides ohne religiöse Formel
- § 58 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Möglichkeit der Beteuerungsformel für Mitglieder von Religionsgesellschaften
- § 58 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Möglichkeit des Gelobens anstelle des Eides
- § 59 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Befreiung von Amtshandlungen, die sich gegen den Beamten oder Angehörige richten
- § 59 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Definition von Angehörigen
- § 59 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Anwendung anderer gesetzlicher Vorschriften
- § 60 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Verbot der Führung von Dienstgeschäften aus dienstlichen Gründen
- § 60 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Gehörung des Beamten vor Erlaß des Verbots
- § 61 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Amtsverschwiegenheit
- § 61 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Genehmigung für Aussagen vor Gericht oder außergerichtlich
- § 61 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Herausgabe von amtlichen Schriftstücken
- § 61 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Anzeige von Straftaten und Erhaltung der Grundordnung
- § 62 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Versagung der Genehmigung für Aussagen vor Gericht
- § 62 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Versagung der Genehmigung für Gutachten
- § 62 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Versagung der Genehmigung für Aussagen im eigenen Interesse
- § 62 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Entscheidung über die Versagung der Genehmigung
- § 63: Neue Vorschriften zur Erteilung von Auskünften an die Presse
- § 64: Neue Vorschriften zur Verpflichtung zur Übernahme von Nebentätigkeiten
- § 65 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Genehmigung für Nebentätigkeiten
- § 65 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Genehmigung für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst
- § 174 Abs. 3: Grundlage für die Anordnung zur Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis

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# § 174
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-11-06 — Neufassung des Bundesbeamtengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1776
> Station: 1966-04-06 — Allgemeine Anordnung des Vorstands der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (BAVAV) über die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bereich der BAVAV
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 193
§ 174: Neue Vorschriften zur Vertretung des Dienstherrn bei Klagen
§ 174 Abs. 3: Grundlage für die Anordnung zur Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis

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# BGBl. 1966 I S. 193
- **Titel:** Allgemeine Anordnung des Vorstands der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (BAVAV) über die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bereich der BAVAV
- **Typ:** Sonstige
- **Fundstelle:** BGBl. 1966 I S. 193
- **Verkündung:** 1966-04-06
- **Inkrafttreten:** 1966-04-07 (Tag nach der Verkündung)
- **Ausfertigung:** 1965-10-26
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1966/15#page=5
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** BBG_2009
## Kurz
Die Allgemeine Anordnung regelt, dass der Präsident der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (BAVAV) den Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bereich der BAVAV vertreten soll.