BGBl. 2013 I S. 1264 · Verordnung · Dritte Verordnung zur Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung

Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 1264
Inkrafttreten: 2013-05-17
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2013-05-17

BGBl-Id: bgbl1-2013-24-4
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2013-05-17 12:00:00 +00:00
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# BGBl. 2013 I S. 1264
- **Titel:** Dritte Verordnung zur Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 1264
- **Verkündung:** 2013-05-17
- **Inkrafttreten:** 2013-05-17
- **Ausfertigung:** 2013-05-14
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/24#page=16
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** WPDPV_2018
## Kurz
Die Verordnung ändert die Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung, um Anpassungen an den Wertpapierhandelsgesetzen und dem Investmentgesetz zu berücksichtigen.

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# WPDPV_2018 — 2007-10-29
# WPDPV_2018 — 2013-05-17
- **Titel:** Zweite Verordnung zur Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung
- **Titel:** Dritte Verordnung zur Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2007 I S. 2499
- **Inkrafttreten:** 2007-10-29
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2007/53#page=31
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung, um die Prüfung von Wertpapierdienstleistungen und die Einhaltung von Verhaltensregeln zu verbessern.
- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 1264
- **Inkrafttreten:** 2013-05-17
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/24#page=16
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung, um Anpassungen an den Wertpapierhandelsgesetzen und dem Investmentgesetz zu berücksichtigen.
## Betroffene Stellen
- § 12 Abs. 3 und 4: Änderung der Bestimmungen zur Einrichtung, Ausstattung und Organisation der Compliance-Stelle
- § 13: Änderung der Bestimmungen zum Interessenkonfliktmanagement
- § 11: Änderung der Bestimmungen zur angemessenen Vorkehrungen und Festlegung von Grundsätzen zur bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen (best execution)
- § 14a: Änderung der Bestimmungen zur getrennten Vermögensverwahrung
- § 14: Änderung der Bestimmungen zur Einhaltung der Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
- § 1 Abs. 1 Nr. 2: Neufassung der Nummer 2, die die Verhaltensregeln nach verschiedenen Abschnitten des Wertpapierhandelsgesetzes und der Verordnung (EG) Nr. 1287/2006 umfasst.
- § 1 Abs. 1 Nr. 3: Streichung der Nummer 3.
- § 1 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes, der die Anwendung der Prüfung auf Zweigniederlassungen im Sinne des § 53b des Kreditwesengesetzes regelt.
- § 2 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Kriterien für einen Mangel in Bezug auf verschiedene Verhaltensregeln und Meldepflichten definiert.
- § 3 Abs. 2: Einfügung von Sätzen, die die Frist für die Prüfung und die Dokumentation von Unterbrechungen regeln.
- § 3 Abs. 2: Ersetzung des Wortes 'Prüfbericht' durch 'Prüfungsbericht'.
- § 4 Abs. 1 Satz 1: Neufassung des Satzes 1, der den Umfang der Prüfung und die Berücksichtigung des Depotgeschäfts regelt.
- § 4 Abs. 1: Einfügung von Sätzen, die die Prüfung des Depotgeschäfts und der Depotbankpflichten regeln.
- § 4 Abs. 1 Sätze 2 bis 4: Streichung der Sätze 2 bis 4.
- § 4 Abs. 2 Satz 1: Neufassung des Satzes 1, der die Möglichkeit der Schwerpunktbildung und Stichprobenregeln regelt.
- § 4 Abs. 2: Einfügung eines Satzes, der die Möglichkeit der Schwerpunktbildung im Rahmen eines mehrjährigen Prüfungsplans regelt.
- § 4 Abs. 3: Einfügung von Wörtern, die Zweigniederlassungen in die Prüfung einbeziehen.
- § 4 Abs. 3a: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Berücksichtigung von Prüfungsergebnissen nach § 35 Abs. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes regelt.
- § 5 Abs. 1 Satz 1: Neufassung des Satzes 1, der die Anforderungen an den Prüfungsbericht regelt.
- § 5 Abs. 1: Einfügung eines Satzes, der den Umfang der Berichterstattung regelt.
- § 5 Abs. 2 Satz 2: Streichung der Wörter 'Eingangs-, Regel- oder'.
- § 5 Abs. 2: Einfügung eines Satzes, der die Art und Weise der Ermittlung von Stichproben regelt.
- § 5 Abs. 5 Satz 1: Ersetzung des Kommas durch das Wort 'und' und Streichung der Wörter 'und Informationspflichten'.
- § 5 Abs. 5: Einfügung eines Satzes, der die Angabe des Leiters der vor Ort durchgeführten Prüfung regelt.
- § 5 Abs. 6 Satz 1: Einfügung des Wortes 'wesentlichen'.
- § 6 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Darstellung verschiedener Aspekte im Prüfungsbericht regelt.
- § 6 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Angaben zur Depotprüfung regelt.
- § 6a: Streichung des § 6a.
- Anlage (Fragebogen): Ersetzung der Anlage durch eine neue Anlage.
- § 12 Abs. 1 und 2: Angemessene Grundsätze, Mittel und Verfahren zur Sicherstellung der Einhaltung der Verpflichtungen nach dem WpHG
- § 12 Abs. 3 und 4: Einrichtung, Ausstattung und Organisation der Compliance-Stelle
- § 13: Interessenkonfliktmanagement (geeignete Vorkehrungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten und zur Darlegung von unvermeidbaren Interessenkonflikten)
- § 14: Berichterstattung über die Ausführung von Aufträgen sowie die Finanzportfolioverwaltung
- § 8 und 9: Berichts- und Aufzeichnungspflichten
- § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1: Einfügung der Anzeigepflichten nach § 10 Abs. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes
- § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Ersetzung von „Abs.“ durch „Absatz“ und Ergänzung von § 34d Abs. 6
- § 1 Abs. 2: Einfügung der Prüfung der Depotbankfunktion nach § 20 Abs. 3 und 4 des Investmentgesetzes
- § 2 Abs. 2 Nr. 1: Neufassung des Abschnitts zur Anzeigepflichten und Verhaltensregeln
- § 2 Abs. 2 Nr. 2: Ersetzung von „Abs. 3 und 4“ durch „Absatz 3, 3a und 4 Satz 1 und 2“
- § 3 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von „zwei“ durch „vier“
- § 3 Abs. 2 Satz 3: Neufassung des Abschnitts zur Unterbrechung der Prüfung
- § 3 Abs. 3 Satz 3: Neufassung des Abschnitts zur Übersendung des Prüfungsberichts
- § 4 Abs. 1 Satz 1: Einfügung von „und Anzeigepflichten sowie“
- § 4 Abs. 3: Neufassung des Abschnitts zur Prüfung von Zweigstellen, Zweigniederlassungen und Filialen
- § 4 Abs. 5 Satz 1: Ersetzung von „berechtigt“ durch „verpflichtet“
- § 4 Abs. 5: Einfügung von Details zu aufzuzeichnenden Umständen
- § 5 Abs. 7: Einfügung von Sätzen zur Übermittlung des Berichtsentwurfs an die Bundesanstalt
- § 6 Abs. 1: Neufassung des Abschnitts zur Darstellung im Prüfungsbericht
- § 6 Abs. 2: Streichung des Absatzes
- Anlage (Fragebogen): Ersetzung der Anlage durch einen neuen Fragebogen
## Wortlaut

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- **2007-01-26** · BGBl. 2007 I S. 45 — Erste Verordnung zur Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung
- **2007-10-29** · BGBl. 2007 I S. 2499 — Zweite Verordnung zur Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung
- **2013-05-17** · BGBl. 2013 I S. 1264 — Dritte Verordnung zur Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung

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# Stellen dieser Station
- § 12 Abs. 3 und 4: Änderung der Bestimmungen zur Einrichtung, Ausstattung und Organisation der Compliance-Stelle
- § 13: Änderung der Bestimmungen zum Interessenkonfliktmanagement
- § 11: Änderung der Bestimmungen zur angemessenen Vorkehrungen und Festlegung von Grundsätzen zur bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen (best execution)
- § 14a: Änderung der Bestimmungen zur getrennten Vermögensverwahrung
- § 14: Änderung der Bestimmungen zur Einhaltung der Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
- § 1 Abs. 1 Nr. 2: Neufassung der Nummer 2, die die Verhaltensregeln nach verschiedenen Abschnitten des Wertpapierhandelsgesetzes und der Verordnung (EG) Nr. 1287/2006 umfasst.
- § 1 Abs. 1 Nr. 3: Streichung der Nummer 3.
- § 1 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes, der die Anwendung der Prüfung auf Zweigniederlassungen im Sinne des § 53b des Kreditwesengesetzes regelt.
- § 2 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Kriterien für einen Mangel in Bezug auf verschiedene Verhaltensregeln und Meldepflichten definiert.
- § 3 Abs. 2: Einfügung von Sätzen, die die Frist für die Prüfung und die Dokumentation von Unterbrechungen regeln.
- § 3 Abs. 2: Ersetzung des Wortes 'Prüfbericht' durch 'Prüfungsbericht'.
- § 4 Abs. 1 Satz 1: Neufassung des Satzes 1, der den Umfang der Prüfung und die Berücksichtigung des Depotgeschäfts regelt.
- § 4 Abs. 1: Einfügung von Sätzen, die die Prüfung des Depotgeschäfts und der Depotbankpflichten regeln.
- § 4 Abs. 1 Sätze 2 bis 4: Streichung der Sätze 2 bis 4.
- § 4 Abs. 2 Satz 1: Neufassung des Satzes 1, der die Möglichkeit der Schwerpunktbildung und Stichprobenregeln regelt.
- § 4 Abs. 2: Einfügung eines Satzes, der die Möglichkeit der Schwerpunktbildung im Rahmen eines mehrjährigen Prüfungsplans regelt.
- § 4 Abs. 3: Einfügung von Wörtern, die Zweigniederlassungen in die Prüfung einbeziehen.
- § 4 Abs. 3a: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Berücksichtigung von Prüfungsergebnissen nach § 35 Abs. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes regelt.
- § 5 Abs. 1 Satz 1: Neufassung des Satzes 1, der die Anforderungen an den Prüfungsbericht regelt.
- § 5 Abs. 1: Einfügung eines Satzes, der den Umfang der Berichterstattung regelt.
- § 5 Abs. 2 Satz 2: Streichung der Wörter 'Eingangs-, Regel- oder'.
- § 5 Abs. 2: Einfügung eines Satzes, der die Art und Weise der Ermittlung von Stichproben regelt.
- § 5 Abs. 5 Satz 1: Ersetzung des Kommas durch das Wort 'und' und Streichung der Wörter 'und Informationspflichten'.
- § 5 Abs. 5: Einfügung eines Satzes, der die Angabe des Leiters der vor Ort durchgeführten Prüfung regelt.
- § 5 Abs. 6 Satz 1: Einfügung des Wortes 'wesentlichen'.
- § 6 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Darstellung verschiedener Aspekte im Prüfungsbericht regelt.
- § 6 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Angaben zur Depotprüfung regelt.
- § 6a: Streichung des § 6a.
- Anlage (Fragebogen): Ersetzung der Anlage durch eine neue Anlage.
- § 12 Abs. 1 und 2: Angemessene Grundsätze, Mittel und Verfahren zur Sicherstellung der Einhaltung der Verpflichtungen nach dem WpHG
- § 12 Abs. 3 und 4: Einrichtung, Ausstattung und Organisation der Compliance-Stelle
- § 13: Interessenkonfliktmanagement (geeignete Vorkehrungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten und zur Darlegung von unvermeidbaren Interessenkonflikten)
- § 14: Berichterstattung über die Ausführung von Aufträgen sowie die Finanzportfolioverwaltung
- § 8 und 9: Berichts- und Aufzeichnungspflichten
- § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1: Einfügung der Anzeigepflichten nach § 10 Abs. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes
- § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Ersetzung von „Abs.“ durch „Absatz“ und Ergänzung von § 34d Abs. 6
- § 1 Abs. 2: Einfügung der Prüfung der Depotbankfunktion nach § 20 Abs. 3 und 4 des Investmentgesetzes
- § 2 Abs. 2 Nr. 1: Neufassung des Abschnitts zur Anzeigepflichten und Verhaltensregeln
- § 2 Abs. 2 Nr. 2: Ersetzung von „Abs. 3 und 4“ durch „Absatz 3, 3a und 4 Satz 1 und 2“
- § 3 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von „zwei“ durch „vier“
- § 3 Abs. 2 Satz 3: Neufassung des Abschnitts zur Unterbrechung der Prüfung
- § 3 Abs. 3 Satz 3: Neufassung des Abschnitts zur Übersendung des Prüfungsberichts
- § 4 Abs. 1 Satz 1: Einfügung von „und Anzeigepflichten sowie“
- § 4 Abs. 3: Neufassung des Abschnitts zur Prüfung von Zweigstellen, Zweigniederlassungen und Filialen
- § 4 Abs. 5 Satz 1: Ersetzung von „berechtigt“ durch „verpflichtet“
- § 4 Abs. 5: Einfügung von Details zu aufzuzeichnenden Umständen
- § 5 Abs. 7: Einfügung von Sätzen zur Übermittlung des Berichtsentwurfs an die Bundesanstalt
- § 6 Abs. 1: Neufassung des Abschnitts zur Darstellung im Prüfungsbericht
- § 6 Abs. 2: Streichung des Absatzes
- Anlage (Fragebogen): Ersetzung der Anlage durch einen neuen Fragebogen

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-10-29 — Zweite Verordnung zur Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2499
> Station: 2013-05-17 — Dritte Verordnung zur Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 1264
§ 1 Abs. 1 Nr. 2: Neufassung der Nummer 2, die die Verhaltensregeln nach verschiedenen Abschnitten des Wertpapierhandelsgesetzes und der Verordnung (EG) Nr. 1287/2006 umfasst.
§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1: Einfügung der Anzeigepflichten nach § 10 Abs. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes
§ 1 Abs. 1 Nr. 3: Streichung der Nummer 3.
§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Ersetzung von „Abs.“ durch „Absatz“ und Ergänzung von § 34d Abs. 6
§ 1 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes, der die Anwendung der Prüfung auf Zweigniederlassungen im Sinne des § 53b des Kreditwesengesetzes regelt.
§ 1 Abs. 2: Einfügung der Prüfung der Depotbankfunktion nach § 20 Abs. 3 und 4 des Investmentgesetzes

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# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-10-29 — Zweite Verordnung zur Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2499
> Station: 2013-05-17 — Dritte Verordnung zur Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 1264
§ 12 Abs. 3 und 4: Änderung der Bestimmungen zur Einrichtung, Ausstattung und Organisation der Compliance-Stelle
§ 12 Abs. 1 und 2: Angemessene Grundsätze, Mittel und Verfahren zur Sicherstellung der Einhaltung der Verpflichtungen nach dem WpHG
§ 12 Abs. 3 und 4: Einrichtung, Ausstattung und Organisation der Compliance-Stelle

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# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-10-29 — Zweite Verordnung zur Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2499
> Station: 2013-05-17 — Dritte Verordnung zur Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 1264
§ 13: Änderung der Bestimmungen zum Interessenkonfliktmanagement
§ 13: Interessenkonfliktmanagement (geeignete Vorkehrungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten und zur Darlegung von unvermeidbaren Interessenkonflikten)

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# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-10-29 — Zweite Verordnung zur Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2499
> Station: 2013-05-17 — Dritte Verordnung zur Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 1264
§ 14: Änderung der Bestimmungen zur Einhaltung der Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
§ 14: Berichterstattung über die Ausführung von Aufträgen sowie die Finanzportfolioverwaltung

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# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-10-29 — Zweite Verordnung zur Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2499
> Station: 2013-05-17 — Dritte Verordnung zur Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 1264
§ 2 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Kriterien für einen Mangel in Bezug auf verschiedene Verhaltensregeln und Meldepflichten definiert.
§ 2 Abs. 2 Nr. 1: Neufassung des Abschnitts zur Anzeigepflichten und Verhaltensregeln
§ 2 Abs. 2 Nr. 2: Ersetzung von „Abs. 3 und 4“ durch „Absatz 3, 3a und 4 Satz 1 und 2“

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# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-10-29 — Zweite Verordnung zur Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2499
> Station: 2013-05-17 — Dritte Verordnung zur Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 1264
§ 3 Abs. 2: Einfügung von Sätzen, die die Frist für die Prüfung und die Dokumentation von Unterbrechungen regeln.
§ 3 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von „zwei“ durch „vier“
§ 3 Abs. 2: Ersetzung des Wortes 'Prüfbericht' durch 'Prüfungsbericht'.
§ 3 Abs. 2 Satz 3: Neufassung des Abschnitts zur Unterbrechung der Prüfung
§ 3 Abs. 3 Satz 3: Neufassung des Abschnitts zur Übersendung des Prüfungsberichts

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# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-10-29 — Zweite Verordnung zur Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2499
> Station: 2013-05-17 — Dritte Verordnung zur Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 1264
§ 4 Abs. 1 Satz 1: Neufassung des Satzes 1, der den Umfang der Prüfung und die Berücksichtigung des Depotgeschäfts regelt.
§ 4 Abs. 1 Satz 1: Einfügung von „und Anzeigepflichten sowie“
§ 4 Abs. 1: Einfügung von Sätzen, die die Prüfung des Depotgeschäfts und der Depotbankpflichten regeln.
§ 4 Abs. 3: Neufassung des Abschnitts zur Prüfung von Zweigstellen, Zweigniederlassungen und Filialen
§ 4 Abs. 1 Sätze 2 bis 4: Streichung der Sätze 2 bis 4.
§ 4 Abs. 5 Satz 1: Ersetzung von „berechtigt“ durch „verpflichtet“
§ 4 Abs. 2 Satz 1: Neufassung des Satzes 1, der die Möglichkeit der Schwerpunktbildung und Stichprobenregeln regelt.
§ 4 Abs. 2: Einfügung eines Satzes, der die Möglichkeit der Schwerpunktbildung im Rahmen eines mehrjährigen Prüfungsplans regelt.
§ 4 Abs. 3: Einfügung von Wörtern, die Zweigniederlassungen in die Prüfung einbeziehen.
§ 4 Abs. 3a: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Berücksichtigung von Prüfungsergebnissen nach § 35 Abs. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes regelt.
§ 4 Abs. 5: Einfügung von Details zu aufzuzeichnenden Umständen

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# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-10-29 — Zweite Verordnung zur Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2499
> Station: 2013-05-17 — Dritte Verordnung zur Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 1264
§ 5 Abs. 1 Satz 1: Neufassung des Satzes 1, der die Anforderungen an den Prüfungsbericht regelt.
§ 5 Abs. 1: Einfügung eines Satzes, der den Umfang der Berichterstattung regelt.
§ 5 Abs. 2 Satz 2: Streichung der Wörter 'Eingangs-, Regel- oder'.
§ 5 Abs. 2: Einfügung eines Satzes, der die Art und Weise der Ermittlung von Stichproben regelt.
§ 5 Abs. 5 Satz 1: Ersetzung des Kommas durch das Wort 'und' und Streichung der Wörter 'und Informationspflichten'.
§ 5 Abs. 5: Einfügung eines Satzes, der die Angabe des Leiters der vor Ort durchgeführten Prüfung regelt.
§ 5 Abs. 6 Satz 1: Einfügung des Wortes 'wesentlichen'.
§ 5 Abs. 7: Einfügung von Sätzen zur Übermittlung des Berichtsentwurfs an die Bundesanstalt

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# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-10-29 — Zweite Verordnung zur Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2499
> Station: 2013-05-17 — Dritte Verordnung zur Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 1264
§ 6 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Darstellung verschiedener Aspekte im Prüfungsbericht regelt.
§ 6 Abs. 1: Neufassung des Abschnitts zur Darstellung im Prüfungsbericht
§ 6 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Angaben zur Depotprüfung regelt.
§ 6 Abs. 2: Streichung des Absatzes

7
wpdpv_2018/§8.md Normal file
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# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-05-17 — Dritte Verordnung zur Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 1264
§ 8 und 9: Berichts- und Aufzeichnungspflichten