BGBl. 2016 I S. 3234 · Änderung · Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG)

Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3234
Inkrafttreten: 2018-01-01 (ganzes Gesetz, außer den in Absatz 2 bis 4 genannten Bestimmungen); 2016-12-30 (Artikel 2, 7 Nummer 4a, die Artikel 18, 22 und 25 Absatz 2); 2017-01-01 (Artikel 11 und 16); 2020-01-01 (Artikel 1 T eil 2 die Kapitel 1 bis 7 sowie 9 bis 11 mit Ausnahme von § 94 Absatz 1, Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b und Nummer 13a, Artikel 10 Nummer 3, die Artikel 13, 15 und 20); 2023-01-01 (Artikel 25a, wenn das Bundesgesetz nach Artikel 25a § 99 Absatz 7 bis zu diesem Zeitpunkt verkündet wurde)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm-teilweise

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2016-12-29

BGBl-Id: bgbl1-2016-66-1
This commit is contained in:
LawGit Spiegel
2016-12-29 12:00:00 +00:00
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commit e9e5952b9c
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# AUFWERSTV — 2008-12-29
# AUFWERSTV — 2016-12-29
- **Titel:** Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung
- **Titel:** Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2008 I S. 2959
- **Inkrafttreten:** 2008-12-30 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2008/64#page=71
- **Kurz:** Das Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung ändert mehrere Sozialgesetzbücher und andere Vorschriften, um behinderten Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf eine angemessene und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ermöglichen und zu erhalten.
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 3234
- **Inkrafttreten:** 2018-01-01 (ganzes Gesetz, außer den in Absatz 2 bis 4 genannten Bestimmungen); 2016-12-30 (Artikel 2, 7 Nummer 4a, die Artikel 18, 22 und 25 Absatz 2); 2017-01-01 (Artikel 11 und 16); 2020-01-01 (Artikel 1 T eil 2 die Kapitel 1 bis 7 sowie 9 bis 11 mit Ausnahme von § 94 Absatz 1, Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b und Nummer 13a, Artikel 10 Nummer 3, die Artikel 13, 15 und 20); 2023-01-01 (Artikel 25a, wenn das Bundesgesetz nach Artikel 25a § 99 Absatz 7 bis zu diesem Zeitpunkt verkündet wurde)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/66#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz stärkt die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen durch Änderungen in verschiedenen Sozialgesetzbüchern und anderen Vorschriften.
## Betroffene Stellen
- § 1 Abs. 1: Einfügen von 'Integrationsprojekte'
- § 1 Abs. 2: Einfügen von 'Integrationsprojekte'
- § 3 Abs. 2 Satz 1: Einfügen von 'Integrationsprojekte'
- § 3 Abs. 2 Satz 3: Einfügen von 'Integrationsprojekte'
- § 3 Abs. 3 Satz 1: Einfügen von 'Integrationsprojekte'
- § 3 Abs. 3 Satz 2: Ersetzen von '§ 162 Nr. 2' durch '§ 162 Nr. 2 und 2a'
- § 3 Abs. 5: Einfügen von 'Integrationsprojekte'
- § 4 Abs. 1 Satz 1: Einfügen von 'Integrationsprojekte'
- § 4 Abs. 1 Satz 2: Ersetzen von 'Behinderten' durch 'behinderten Menschen'
- § 1 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, umfasst Erstattung von Aufwendungen für Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für Träger von Einrichtungen, anderen Leistungsanbietern nach § 60 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und Inklusionsbetrieben.
- § 1 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, umfasst Erstattung des Bundes an die Länder für die gezahlten Beträge an die Träger von Einrichtungen, anderen Leistungsanbietern nach § 60 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und Inklusionsbetrieben.
- § 3 Abs. 1: Einfügung der Wörter 'und der anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch' nach dem Wort 'Einrichtungen'.
- § 3 Abs. 2 Satz 1: Einfügung der Wörter ', andere Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch' nach dem Wort 'Einrichtungen' und Ersetzung des Wortes 'Integrationsprojekte' durch 'Inklusionsbetriebe'.
- § 3 Abs. 2 Satz 3: Einfügung der Wörter ', der andere Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch' nach dem Wort 'Einrichtung' und Ersetzung der Wörter 'des Integrationsprojekts' durch 'Träger des Inklusionsbetriebs'.
- § 3 Abs. 3 Satz 1: Neufassung des Satzes 1, umfasst Vorgehen bei Anerkennung oder Aufnahme der Tätigkeit einer Einrichtung, eines anderen Leistungsanbieters nach § 60 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch oder eines Inklusionsbetriebs.
- § 3 Abs. 5: Ersetzung des Wortes 'Integrationsprojekte' durch 'Inklusionsbetriebe'.
- § 4 Abs. 1 Satz 1: Einfügung der Wörter ', den anderen Leistungsanbietern nach § 60 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch' nach dem Wort 'Einrichtungen' und Ersetzung des Wortes 'Integrationsprojekte' durch 'Inklusionsbetriebe'.
## Wortlaut

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- **1991-07-31** · BGBl. 1991 I S. 1606 — Gesetz zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (Renten-Überleitungsgesetz - RÜG)
- **1994-06-10** · BGBl. 1994 I S. 1203 — Erste Verordnung zur Änderung der Aufwendungserstattungs-Verordnung
- **2008-12-29** · BGBl. 2008 I S. 2959 — Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung
- **2016-12-29** · BGBl. 2016 I S. 3234 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)

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# Stellen dieser Station
- § 1 Abs. 1: Einfügen von 'Integrationsprojekte'
- § 1 Abs. 2: Einfügen von 'Integrationsprojekte'
- § 3 Abs. 2 Satz 1: Einfügen von 'Integrationsprojekte'
- § 3 Abs. 2 Satz 3: Einfügen von 'Integrationsprojekte'
- § 3 Abs. 3 Satz 1: Einfügen von 'Integrationsprojekte'
- § 3 Abs. 3 Satz 2: Ersetzen von '§ 162 Nr. 2' durch '§ 162 Nr. 2 und 2a'
- § 3 Abs. 5: Einfügen von 'Integrationsprojekte'
- § 4 Abs. 1 Satz 1: Einfügen von 'Integrationsprojekte'
- § 4 Abs. 1 Satz 2: Ersetzen von 'Behinderten' durch 'behinderten Menschen'
- § 1 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, umfasst Erstattung von Aufwendungen für Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für Träger von Einrichtungen, anderen Leistungsanbietern nach § 60 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und Inklusionsbetrieben.
- § 1 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, umfasst Erstattung des Bundes an die Länder für die gezahlten Beträge an die Träger von Einrichtungen, anderen Leistungsanbietern nach § 60 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und Inklusionsbetrieben.
- § 3 Abs. 1: Einfügung der Wörter 'und der anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch' nach dem Wort 'Einrichtungen'.
- § 3 Abs. 2 Satz 1: Einfügung der Wörter ', andere Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch' nach dem Wort 'Einrichtungen' und Ersetzung des Wortes 'Integrationsprojekte' durch 'Inklusionsbetriebe'.
- § 3 Abs. 2 Satz 3: Einfügung der Wörter ', der andere Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch' nach dem Wort 'Einrichtung' und Ersetzung der Wörter 'des Integrationsprojekts' durch 'Träger des Inklusionsbetriebs'.
- § 3 Abs. 3 Satz 1: Neufassung des Satzes 1, umfasst Vorgehen bei Anerkennung oder Aufnahme der Tätigkeit einer Einrichtung, eines anderen Leistungsanbieters nach § 60 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch oder eines Inklusionsbetriebs.
- § 3 Abs. 5: Ersetzung des Wortes 'Integrationsprojekte' durch 'Inklusionsbetriebe'.
- § 4 Abs. 1 Satz 1: Einfügung der Wörter ', den anderen Leistungsanbietern nach § 60 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch' nach dem Wort 'Einrichtungen' und Ersetzung des Wortes 'Integrationsprojekte' durch 'Inklusionsbetriebe'.

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2008-12-29 — Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung
> Fundstelle: BGBl. 2008 I S. 2959
> Station: 2016-12-29 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3234
§ 1 Abs. 1: Einfügen von 'Integrationsprojekte'
§ 1 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, umfasst Erstattung von Aufwendungen für Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für Träger von Einrichtungen, anderen Leistungsanbietern nach § 60 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und Inklusionsbetrieben.
§ 1 Abs. 2: Einfügen von 'Integrationsprojekte'
§ 1 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, umfasst Erstattung des Bundes an die Länder für die gezahlten Beträge an die Träger von Einrichtungen, anderen Leistungsanbietern nach § 60 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und Inklusionsbetrieben.

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# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2008-12-29 — Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung
> Fundstelle: BGBl. 2008 I S. 2959
> Station: 2016-12-29 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3234
§ 3 Abs. 2 Satz 1: Einfügen von 'Integrationsprojekte'
§ 3 Abs. 1: Einfügung der Wörter 'und der anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch' nach dem Wort 'Einrichtungen'.
§ 3 Abs. 2 Satz 3: Einfügen von 'Integrationsprojekte'
§ 3 Abs. 2 Satz 1: Einfügung der Wörter ', andere Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch' nach dem Wort 'Einrichtungen' und Ersetzung des Wortes 'Integrationsprojekte' durch 'Inklusionsbetriebe'.
§ 3 Abs. 3 Satz 1: Einfügen von 'Integrationsprojekte'
§ 3 Abs. 2 Satz 3: Einfügung der Wörter ', der andere Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch' nach dem Wort 'Einrichtung' und Ersetzung der Wörter 'des Integrationsprojekts' durch 'Träger des Inklusionsbetriebs'.
§ 3 Abs. 3 Satz 2: Ersetzen von '§ 162 Nr. 2' durch '§ 162 Nr. 2 und 2a'
§ 3 Abs. 3 Satz 1: Neufassung des Satzes 1, umfasst Vorgehen bei Anerkennung oder Aufnahme der Tätigkeit einer Einrichtung, eines anderen Leistungsanbieters nach § 60 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch oder eines Inklusionsbetriebs.
§ 3 Abs. 5: Einfügen von 'Integrationsprojekte'
§ 3 Abs. 5: Ersetzung des Wortes 'Integrationsprojekte' durch 'Inklusionsbetriebe'.

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# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2008-12-29 — Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung
> Fundstelle: BGBl. 2008 I S. 2959
> Station: 2016-12-29 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3234
§ 4 Abs. 1 Satz 1: Einfügen von 'Integrationsprojekte'
§ 4 Abs. 1 Satz 2: Ersetzen von 'Behinderten' durch 'behinderten Menschen'
§ 4 Abs. 1 Satz 1: Einfügung der Wörter ', den anderen Leistungsanbietern nach § 60 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch' nach dem Wort 'Einrichtungen' und Ersetzung des Wortes 'Integrationsprojekte' durch 'Inklusionsbetriebe'.

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# BETRIEBSVERFASSUNGSGESETZ-WERKSTÄTTENVERORDNUNG — 2016-12-29
- **Titel:** Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 3234
- **Inkrafttreten:** 2018-01-01 (ganzes Gesetz, außer den in Absatz 2 bis 4 genannten Bestimmungen); 2016-12-30 (Artikel 2, 7 Nummer 4a, die Artikel 18, 22 und 25 Absatz 2); 2017-01-01 (Artikel 11 und 16); 2020-01-01 (Artikel 1 T eil 2 die Kapitel 1 bis 7 sowie 9 bis 11 mit Ausnahme von § 94 Absatz 1, Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b und Nummer 13a, Artikel 10 Nummer 3, die Artikel 13, 15 und 20); 2023-01-01 (Artikel 25a, wenn das Bundesgesetz nach Artikel 25a § 99 Absatz 7 bis zu diesem Zeitpunkt verkündet wurde)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/66#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz stärkt die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen durch Änderungen in verschiedenen Sozialgesetzbüchern und anderen Vorschriften.
## Betroffene Stellen
- § 80a Abs. 1 Nr. 4: Ersetzen des Wortes 'Schwerbehinderter' durch 'schwerbehinderter Menschen einschließlich der Förderung des Abschlusses von Inklusionsvereinbarungen nach § 83 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch'
- § 88: Ersetzen des Punktes am Ende durch ein Semikolon und Hinzufügen von Nummer 5: 'Maßnahmen zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen.'
- § 92 Abs. 3: Hinzufügen eines Satzes: 'Gleiches gilt für die Eingliederung schwerbehinderter Menschen nach § 80a Abs. 1 Nr. 4.'
- § 14: Neufassung des § 14 zur Mitbestimmung, Mitwirkung und Frauenbeauftragten in Werkstätten
- § 1 Abs. 5: Neufassung des § 1 Abs. 5 zur Ausstellung des Schwerbehindertenausweises
- § 3 Abs. 1 Nr. 1: Ersetzen der Wörter '6A Abs. 1 Nr. 14 des Straßenverkehrsgesetzes oder entsprechender straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften' durch '146 Absatz 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch'
- § 3 Abs. 1 Nr. 7: Ersetzen des Punktes am Ende durch ein Komma und Hinzufügen von Nummer 8: 'TBI, wenn der schwerbehinderte Mensch wegen einer Störung der Hörfunktion mindestens einen Grad der Behinderung von 70 und wegen einer Störung des Sehvermögens einen Grad der Behinderung von 100 hat.'
- § 3 Abs. 6: Einfügung von Absatz 6 zum Mitberatungsrecht von Verbänden von Menschen mit Behinderungen und Berechtigten nach dem sozialen Entschädigungsrecht im Beirat
- Anhang zu § 2 Teil D Nr. 3: Aufhebung von Teil D Nummer 3 im Inhaltverzeichnis der Anhang zu § 2
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **2016-12-29** · BGBl. 2016 I S. 3234 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)

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# Stellen dieser Station
- § 80a Abs. 1 Nr. 4: Ersetzen des Wortes 'Schwerbehinderter' durch 'schwerbehinderter Menschen einschließlich der Förderung des Abschlusses von Inklusionsvereinbarungen nach § 83 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch'
- § 88: Ersetzen des Punktes am Ende durch ein Semikolon und Hinzufügen von Nummer 5: 'Maßnahmen zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen.'
- § 92 Abs. 3: Hinzufügen eines Satzes: 'Gleiches gilt für die Eingliederung schwerbehinderter Menschen nach § 80a Abs. 1 Nr. 4.'
- § 14: Neufassung des § 14 zur Mitbestimmung, Mitwirkung und Frauenbeauftragten in Werkstätten
- § 1 Abs. 5: Neufassung des § 1 Abs. 5 zur Ausstellung des Schwerbehindertenausweises
- § 3 Abs. 1 Nr. 1: Ersetzen der Wörter '6A Abs. 1 Nr. 14 des Straßenverkehrsgesetzes oder entsprechender straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften' durch '146 Absatz 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch'
- § 3 Abs. 1 Nr. 7: Ersetzen des Punktes am Ende durch ein Komma und Hinzufügen von Nummer 8: 'TBI, wenn der schwerbehinderte Mensch wegen einer Störung der Hörfunktion mindestens einen Grad der Behinderung von 70 und wegen einer Störung des Sehvermögens einen Grad der Behinderung von 100 hat.'
- § 3 Abs. 6: Einfügung von Absatz 6 zum Mitberatungsrecht von Verbänden von Menschen mit Behinderungen und Berechtigten nach dem sozialen Entschädigungsrecht im Beirat
- Anhang zu § 2 Teil D Nr. 3: Aufhebung von Teil D Nummer 3 im Inhaltverzeichnis der Anhang zu § 2

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-29 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3234
§ 1 Abs. 5: Neufassung des § 1 Abs. 5 zur Ausstellung des Schwerbehindertenausweises

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# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-29 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3234
§ 14: Neufassung des § 14 zur Mitbestimmung, Mitwirkung und Frauenbeauftragten in Werkstätten

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# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-29 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3234
Anhang zu § 2 Teil D Nr. 3: Aufhebung von Teil D Nummer 3 im Inhaltverzeichnis der Anhang zu § 2

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# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-29 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3234
§ 3 Abs. 1 Nr. 1: Ersetzen der Wörter '6A Abs. 1 Nr. 14 des Straßenverkehrsgesetzes oder entsprechender straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften' durch '146 Absatz 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch'
§ 3 Abs. 1 Nr. 7: Ersetzen des Punktes am Ende durch ein Komma und Hinzufügen von Nummer 8: 'TBI, wenn der schwerbehinderte Mensch wegen einer Störung der Hörfunktion mindestens einen Grad der Behinderung von 70 und wegen einer Störung des Sehvermögens einen Grad der Behinderung von 100 hat.'
§ 3 Abs. 6: Einfügung von Absatz 6 zum Mitberatungsrecht von Verbänden von Menschen mit Behinderungen und Berechtigten nach dem sozialen Entschädigungsrecht im Beirat

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# § 80a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-29 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3234
§ 80a Abs. 1 Nr. 4: Ersetzen des Wortes 'Schwerbehinderter' durch 'schwerbehinderter Menschen einschließlich der Förderung des Abschlusses von Inklusionsvereinbarungen nach § 83 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch'

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 88
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-29 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3234
§ 88: Ersetzen des Punktes am Ende durch ein Semikolon und Hinzufügen von Nummer 5: 'Maßnahmen zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen.'

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# § 92
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-29 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3234
§ 92 Abs. 3: Hinzufügen eines Satzes: 'Gleiches gilt für die Eingliederung schwerbehinderter Menschen nach § 80a Abs. 1 Nr. 4.'

17
bthg/FASSUNG.md Normal file
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# BTHG — 2016-12-29
- **Titel:** Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 3234
- **Inkrafttreten:** 2018-01-01 (ganzes Gesetz, außer den in Absatz 2 bis 4 genannten Bestimmungen); 2016-12-30 (Artikel 2, 7 Nummer 4a, die Artikel 18, 22 und 25 Absatz 2); 2017-01-01 (Artikel 11 und 16); 2020-01-01 (Artikel 1 T eil 2 die Kapitel 1 bis 7 sowie 9 bis 11 mit Ausnahme von § 94 Absatz 1, Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b und Nummer 13a, Artikel 10 Nummer 3, die Artikel 13, 15 und 20); 2023-01-01 (Artikel 25a, wenn das Bundesgesetz nach Artikel 25a § 99 Absatz 7 bis zu diesem Zeitpunkt verkündet wurde)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/66#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz stärkt die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen durch Änderungen in verschiedenen Sozialgesetzbüchern und anderen Vorschriften.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

15
bthg/HINWEIS.md Normal file
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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

3
bthg/HISTORY.md Normal file
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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **2016-12-29** · BGBl. 2016 I S. 3234 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)

2
bthg/STELLEN.md Normal file
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# Stellen dieser Station

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@@ -1,31 +1,28 @@
# BVG — 2016-12-28
# BVG — 2016-12-29
- **Titel:** Drittes Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz PSG III)
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 3191
- **Inkrafttreten:** 2017-01-01 (ganzes Gesetz, außer den in den Absätzen 2 bis 4 genannten Teilen); 2016-12-01 (Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe e und f); 2020-01-01 (Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d, Nummer 9, 11, 12 und 15); ? (Artikel 17f Nummer 1 (drei Monate nach Bekanntmachung der Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern))
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/65#page=87
- **Kurz:** Das Gesetz ändert verschiedene Vorschriften im Bereich der sozialen Pflegeversicherung und regelt Maßnahmen zur Stärkung der pflegerischen Versorgung.
- **Titel:** Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 3234
- **Inkrafttreten:** 2018-01-01 (ganzes Gesetz, außer den in Absatz 2 bis 4 genannten Bestimmungen); 2016-12-30 (Artikel 2, 7 Nummer 4a, die Artikel 18, 22 und 25 Absatz 2); 2017-01-01 (Artikel 11 und 16); 2020-01-01 (Artikel 1 T eil 2 die Kapitel 1 bis 7 sowie 9 bis 11 mit Ausnahme von § 94 Absatz 1, Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b und Nummer 13a, Artikel 10 Nummer 3, die Artikel 13, 15 und 20); 2023-01-01 (Artikel 25a, wenn das Bundesgesetz nach Artikel 25a § 99 Absatz 7 bis zu diesem Zeitpunkt verkündet wurde)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/66#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz stärkt die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen durch Änderungen in verschiedenen Sozialgesetzbüchern und anderen Vorschriften.
## Betroffene Stellen
- § 25a Abs. 6: Ersetzt die Angabe '§ 26c Abs. 8' durch '§ 26c Absatz 1'
- § 25e Abs. 3: Ersetzt die Angabe '§ 26c Abs. 11' durch '§ 26c Absatz 5'
- § 25f Abs. 2 Nr. 4: Ersetzt die Wörter 'Pflegegeldleistungen an Schwerstpflegebedürftige nach § 26c Absatz 8 Satz 3' durch 'Pflegedienst nach § 26c Absatz 1 für Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 oder 5'
- § 26c: Neufassung des gesamten § 26c
- § 26d Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
- § 26d Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
- § 26e Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes 2
- § 26e Abs. 2 Nr. 2: Neufassung der Nummer 2
- § 26e Abs. 5: Einfügung eines neuen Absatzes 5
- § 27d Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c: Ersetzt das Komma und die Wörter 'wenn der in § 26c Abs. 8 Satz 1 und 2 genannte Schweregrad der Pflegebedürftigkeit besteht' durch 'von Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 oder 3'
- § 27d Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b: Ersetzt die Wörter 'nach § 26c Abs. 8 Satz 3' durch 'für Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 oder 5'
- § 27d Abs. 7: Ersetzt die Angabe '§ 26c Abs. 12' durch '§ 26c Absatz 6'
- § 27h Abs. 2 Satz 1: Ersetzt die Angabe '§ 26c Abs. 11' durch '§ 26c Absatz 5'
- § 27k: Einfügung eines neuen § 27k
- § 27l: Einfügung eines neuen § 27l
- § 64b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Neufassung der Nummer 2
- § 64b Abs. 4 Satz 1: Ersetzt die Wörter 'der Pflegestufe, die für Leistungen nach § 26c Absatz 8' durch 'des Pflegegrades, der für die Erbringung von Pflegegeld nach § 26c Absatz 1'
- § 26c Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5, der die Einkommensgrenze für verschiedene Formen der Pflege festlegt.
- § 27d Abs. 3 Satz 1: Ersetzung des Satzes 1 durch mehrere Sätze, die die Anwendung von Vorschriften des Neunten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch regeln.
- § 27d Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5, der die Bestimmungen für den Einsatz von Einkommen und Vermögen bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen regelt.
- § 27d Abs. 6: Neufassung des Absatzes 6, der die Einkommensgrenze für die Blindenhilfe festlegt.
- § 27d Abs. 7: Neufassung des Absatzes 7, der die Bestimmungen für den Einsatz von Einkommen bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen regelt.
- § 9 Abs. 2: Ersetzt die Verweisung auf § 17 Abs. 2 bis 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit der Budgetverordnung durch § 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch.
- § 25d Abs. 3 Nr. 4: Ersetzt das Komma durch einen Punkt.
- § 25d Abs. 3 Nr. 5: Streicht die Nummer 5.
- § 26 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und im Berufsbildungsbereich festlegt.
- § 26 Abs. 4: Ersetzt die Verweisung auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch Verweisung auf Absatz 1 und ändert die Zahlen 50, 54 und 53 in 70, 74 und 73.
- § 26a Abs. 1: Ersetzt die Verweisung auf Teil 1 Kapitel 6 durch Teil 1 Kapitel 11.
- § 26a Abs. 2 Satz 2 Buchst. b: Ersetzt die Verweisung auf § 46 Abs. 1 Satz 1 oder § 47 Abs. 1 durch § 66 Abs. 1 Satz 1 oder § 67 Abs. 1.
- § 27d Abs. 1 Nr. 3: Ersetzt die Bezeichnung 'behinderte Menschen' durch 'Menschen mit Behinderungen'.
- § 27d Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b: Ersetzt die Zahl 31 durch 47.
## Wortlaut

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- **2016-06-23** · BGBl. 2016 I S. 1362 — Zweiundzwanzigste Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (22. KOV-Anpassungsverordnung 2016 22. KOV-AnpV 2016)
- **2016-06-23** · BGBl. 2016 I S. 1364 — Achtundvierzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Achtundvierzigste Anrechnungsverordnung 48. AnrV)
- **2016-12-28** · BGBl. 2016 I S. 3191 — Drittes Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz PSG III)
- **2016-12-29** · BGBl. 2016 I S. 3234 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)

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# Stellen dieser Station
- § 25a Abs. 6: Ersetzt die Angabe '§ 26c Abs. 8' durch '§ 26c Absatz 1'
- § 25e Abs. 3: Ersetzt die Angabe '§ 26c Abs. 11' durch '§ 26c Absatz 5'
- § 25f Abs. 2 Nr. 4: Ersetzt die Wörter 'Pflegegeldleistungen an Schwerstpflegebedürftige nach § 26c Absatz 8 Satz 3' durch 'Pflegedienst nach § 26c Absatz 1 für Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 oder 5'
- § 26c: Neufassung des gesamten § 26c
- § 26d Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
- § 26d Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
- § 26e Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes 2
- § 26e Abs. 2 Nr. 2: Neufassung der Nummer 2
- § 26e Abs. 5: Einfügung eines neuen Absatzes 5
- § 27d Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c: Ersetzt das Komma und die Wörter 'wenn der in § 26c Abs. 8 Satz 1 und 2 genannte Schweregrad der Pflegebedürftigkeit besteht' durch 'von Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 oder 3'
- § 27d Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b: Ersetzt die Wörter 'nach § 26c Abs. 8 Satz 3' durch 'für Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 oder 5'
- § 27d Abs. 7: Ersetzt die Angabe '§ 26c Abs. 12' durch '§ 26c Absatz 6'
- § 27h Abs. 2 Satz 1: Ersetzt die Angabe '§ 26c Abs. 11' durch '§ 26c Absatz 5'
- § 27k: Einfügung eines neuen § 27k
- § 27l: Einfügung eines neuen § 27l
- § 64b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Neufassung der Nummer 2
- § 64b Abs. 4 Satz 1: Ersetzt die Wörter 'der Pflegestufe, die für Leistungen nach § 26c Absatz 8' durch 'des Pflegegrades, der für die Erbringung von Pflegegeld nach § 26c Absatz 1'
- § 26c Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5, der die Einkommensgrenze für verschiedene Formen der Pflege festlegt.
- § 27d Abs. 3 Satz 1: Ersetzung des Satzes 1 durch mehrere Sätze, die die Anwendung von Vorschriften des Neunten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch regeln.
- § 27d Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5, der die Bestimmungen für den Einsatz von Einkommen und Vermögen bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen regelt.
- § 27d Abs. 6: Neufassung des Absatzes 6, der die Einkommensgrenze für die Blindenhilfe festlegt.
- § 27d Abs. 7: Neufassung des Absatzes 7, der die Bestimmungen für den Einsatz von Einkommen bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen regelt.
- § 9 Abs. 2: Ersetzt die Verweisung auf § 17 Abs. 2 bis 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit der Budgetverordnung durch § 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch.
- § 25d Abs. 3 Nr. 4: Ersetzt das Komma durch einen Punkt.
- § 25d Abs. 3 Nr. 5: Streicht die Nummer 5.
- § 26 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und im Berufsbildungsbereich festlegt.
- § 26 Abs. 4: Ersetzt die Verweisung auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch Verweisung auf Absatz 1 und ändert die Zahlen 50, 54 und 53 in 70, 74 und 73.
- § 26a Abs. 1: Ersetzt die Verweisung auf Teil 1 Kapitel 6 durch Teil 1 Kapitel 11.
- § 26a Abs. 2 Satz 2 Buchst. b: Ersetzt die Verweisung auf § 46 Abs. 1 Satz 1 oder § 47 Abs. 1 durch § 66 Abs. 1 Satz 1 oder § 67 Abs. 1.
- § 27d Abs. 1 Nr. 3: Ersetzt die Bezeichnung 'behinderte Menschen' durch 'Menschen mit Behinderungen'.
- § 27d Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b: Ersetzt die Zahl 31 durch 47.

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# § 25d
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-06-25 — Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 1114
> Station: 2016-12-29 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3234
§ 25d Abs. 4 Satz 3, Abs. 6: Streichung von Absatz 4 Satz 3 und Absatz 6
§ 25d Abs. 3 Nr. 4: Ersetzt das Komma durch einen Punkt.
§ 25d Abs. 3 Nr. 5: Streicht die Nummer 5.

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# § 26
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-06-25 — Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 1114
> Station: 2016-12-29 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3234
§ 26: Verschiedene Anpassungen an den Wortlaut und die Vorschriften
§ 26 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und im Berufsbildungsbereich festlegt.
§ 26 Abs. 4: Ersetzt die Verweisung auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch Verweisung auf Absatz 1 und ändert die Zahlen 50, 54 und 53 in 70, 74 und 73.

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# § 26a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-06-25 — Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 1114
> Station: 2016-12-29 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3234
§ 26a Abs. 2: Neue Vorschriften für die Entscheidung über Leistungen der Krankenhilfe und die Feststellung der Pflegestufe.
§ 26a Abs. 1: Ersetzt die Verweisung auf Teil 1 Kapitel 6 durch Teil 1 Kapitel 11.
§ 26a Abs. 5: Neue Vorschriften für die Erbringung weiterer Leistungen bei besonderen Härten.
§ 26a Abs. 2 Satz 2 Buchst. b: Ersetzt die Verweisung auf § 46 Abs. 1 Satz 1 oder § 47 Abs. 1 durch § 66 Abs. 1 Satz 1 oder § 67 Abs. 1.

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# § 26c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-28 Drittes Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz PSG III)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3191
> Station: 2016-12-29 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3234
§ 26c: Neufassung des gesamten § 26c
§ 26c Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5, der die Einkommensgrenze für verschiedene Formen der Pflege festlegt.

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@@ -1,11 +1,17 @@
# § 27d
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-28 Drittes Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz PSG III)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3191
> Station: 2016-12-29 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3234
§ 27d Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c: Ersetzt das Komma und die Wörter 'wenn der in § 26c Abs. 8 Satz 1 und 2 genannte Schweregrad der Pflegebedürftigkeit besteht' durch 'von Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 oder 3'
§ 27d Abs. 3 Satz 1: Ersetzung des Satzes 1 durch mehrere Sätze, die die Anwendung von Vorschriften des Neunten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch regeln.
§ 27d Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b: Ersetzt die Wörter 'nach § 26c Abs. 8 Satz 3' durch 'für Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 oder 5'
§ 27d Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5, der die Bestimmungen für den Einsatz von Einkommen und Vermögen bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen regelt.
§ 27d Abs. 7: Ersetzt die Angabe '§ 26c Abs. 12' durch '§ 26c Absatz 6'
§ 27d Abs. 6: Neufassung des Absatzes 6, der die Einkommensgrenze für die Blindenhilfe festlegt.
§ 27d Abs. 7: Neufassung des Absatzes 7, der die Bestimmungen für den Einsatz von Einkommen bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen regelt.
§ 27d Abs. 1 Nr. 3: Ersetzt die Bezeichnung 'behinderte Menschen' durch 'Menschen mit Behinderungen'.
§ 27d Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b: Ersetzt die Zahl 31 durch 47.

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# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-06-25 — Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 1114
> Station: 2016-12-29 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3234
§ 9: Einführung von Absatz 2 zur Erbringung von Leistungen durch ein Persönliches Budget
§ 9 Abs. 2: Ersetzt die Verweisung auf § 17 Abs. 2 bis 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit der Budgetverordnung durch § 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch.

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@@ -1,26 +1,21 @@
# EINGLIEDERUNGSHILFE-VERORDNUNG — 2003-12-30
# EINGLIEDERUNGSHILFE-VERORDNUNG — 2016-12-29
- **Titel:** Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch
- **Titel:** Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2003 I S. 3022
- **Inkrafttreten:** 2005-01-01 (ganzes Gesetz, soweit in Absatz 2 nichts Abweichendes bestimmt); 2003-12-31 (Artikel 1 §§ 40, 133 Abs. 2 und Artikel 8 Nr. 4); 2004-01-01 (Artikel 1 §§ 24, 132 und 133 Abs. 1); 2004-07-01 (Artikel 1 §§ 57, 61 Abs. 2 Satz 3 und 4, Artikel 3 Nr. 1, Artikel 4 Nr. 1 und 2, Artikel 5 Nr. 1, Artikel 6 Nr. 2, in Artikel 7 Nr. 2 der Verweis auf § 57 des Zwölften Buches, Artikel 8 Nr. 1 bis 3 und 5 Buchstabe a, Artikel 10 Nr. 1, 4 und 5 sowie Artikel 56); 2005-01-02 (Artikel 4 Nr. 3); 2007-01-01 (Artikel 1 § 97 Abs. 3)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2003/67#page=22
- **Kurz:** Das Gesetz ordnet das Sozialhilferecht in das Sozialgesetzbuch ein und führt zahlreiche Änderungen an verschiedenen Büchern des Sozialgesetzbuchs und anderen Gesetzen durch.
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 3234
- **Inkrafttreten:** 2018-01-01 (ganzes Gesetz, außer den in Absatz 2 bis 4 genannten Bestimmungen); 2016-12-30 (Artikel 2, 7 Nummer 4a, die Artikel 18, 22 und 25 Absatz 2); 2017-01-01 (Artikel 11 und 16); 2020-01-01 (Artikel 1 T eil 2 die Kapitel 1 bis 7 sowie 9 bis 11 mit Ausnahme von § 94 Absatz 1, Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b und Nummer 13a, Artikel 10 Nummer 3, die Artikel 13, 15 und 20); 2023-01-01 (Artikel 25a, wenn das Bundesgesetz nach Artikel 25a § 99 Absatz 7 bis zu diesem Zeitpunkt verkündet wurde)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/66#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz stärkt die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen durch Änderungen in verschiedenen Sozialgesetzbüchern und anderen Vorschriften.
## Betroffene Stellen
- Überschrift: Die Überschrift wird angepasst, um den Bezug zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch herzustellen.
- § 1 bis 3: Die Verweise auf § 39 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes werden durch Verweise auf § 53 Abs. 1 Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ersetzt.
- § 6: Die Verweise auf § 40 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes werden durch Verweise auf § 54 Abs. 1 Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 26 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch ersetzt.
- § 8 Abs. 1 Satz 1: Die Verweise auf § 40 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes werden durch Verweise auf § 54 Abs. 1 Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit den §§ 33 und 55 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch ersetzt.
- § 9 Abs. 1 und 3: Die Verweise auf § 40 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes werden durch Verweise auf § 54 Abs. 1 Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit den §§ 26, 33 und 55 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch ersetzt.
- § 10 Abs. 1: Die Verweise auf § 40 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes werden durch Verweise auf § 54 Abs. 1 Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit den §§ 26, 33 und 55 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch ersetzt.
- § 10 Abs. 3 Satz 2: Die Verweise auf § 76 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes werden durch Verweise auf § 82 Abs. 2 Nr. 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ersetzt.
- § 12: Die Verweise auf § 40 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes werden durch Verweise auf § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ersetzt.
- § 13 Abs. 1: Die Verweise auf § 40 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes werden durch Verweise auf § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ersetzt.
- § 13a Satz 1: Die Verweise auf § 40 Abs. 1 Nr. 6 des Gesetzes werden durch Verweise auf § 54 Abs. 1 Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit den §§ 33 und 41 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sowie der Hilfe im Sinne des § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ersetzt.
- § 17 Abs. 1 Satz 1: Die Verweise auf § 40 Abs. 1 Nr. 3, 7 und 9 des Gesetzes werden durch Verweise auf § 54 Abs. 1 Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit den §§ 33 und 41 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sowie der Hilfe im Sinne des § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ersetzt.
- § 17 Abs. 2: Die Verweise auf § 41 des Gesetzes werden durch Verweise auf § 56 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ersetzt.
- § 6: Ersetzung der Angabe '26' durch '42'
- § 8 Abs. 1: Ersetzung der Angabe '33 und 55' durch '49 und 76'
- § 9 Abs. 1: Ersetzung der Angabe '26, 33 und 55' durch '42, 49 und 76'
- § 9 Abs. 3: Ersetzung der Angabe '26, 33 und 55' durch '42, 49 und 76'
- § 10 Abs. 1: Ersetzung der Angabe '26, 33 und 55' durch '42, 49 und 76'
- § 13a Satz 1: Ersetzung der Angabe '33 und 41' durch '49 und 58'
- § 17a Abs. 1 Satz 1: Ersetzung der Angabe '33 und 41' durch '49 und 58'
## Wortlaut

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- **1975-02-08** · BGBl. 1975 I S. 433 — Neufassung der Verordnung nach § 47 des Bundessozialhilfegesetzes (Eingliederungshilfe-Verordnung)
- **2001-06-22** · BGBl. 2001 I S. 1046 — Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
- **2003-12-30** · BGBl. 2003 I S. 3022 — Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch
- **2016-12-29** · BGBl. 2016 I S. 3234 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)

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# Stellen dieser Station
- Überschrift: Die Überschrift wird angepasst, um den Bezug zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch herzustellen.
- § 1 bis 3: Die Verweise auf § 39 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes werden durch Verweise auf § 53 Abs. 1 Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ersetzt.
- § 6: Die Verweise auf § 40 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes werden durch Verweise auf § 54 Abs. 1 Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 26 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch ersetzt.
- § 8 Abs. 1 Satz 1: Die Verweise auf § 40 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes werden durch Verweise auf § 54 Abs. 1 Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit den §§ 33 und 55 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch ersetzt.
- § 9 Abs. 1 und 3: Die Verweise auf § 40 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes werden durch Verweise auf § 54 Abs. 1 Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit den §§ 26, 33 und 55 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch ersetzt.
- § 10 Abs. 1: Die Verweise auf § 40 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes werden durch Verweise auf § 54 Abs. 1 Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit den §§ 26, 33 und 55 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch ersetzt.
- § 10 Abs. 3 Satz 2: Die Verweise auf § 76 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes werden durch Verweise auf § 82 Abs. 2 Nr. 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ersetzt.
- § 12: Die Verweise auf § 40 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes werden durch Verweise auf § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ersetzt.
- § 13 Abs. 1: Die Verweise auf § 40 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes werden durch Verweise auf § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ersetzt.
- § 13a Satz 1: Die Verweise auf § 40 Abs. 1 Nr. 6 des Gesetzes werden durch Verweise auf § 54 Abs. 1 Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit den §§ 33 und 41 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sowie der Hilfe im Sinne des § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ersetzt.
- § 17 Abs. 1 Satz 1: Die Verweise auf § 40 Abs. 1 Nr. 3, 7 und 9 des Gesetzes werden durch Verweise auf § 54 Abs. 1 Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit den §§ 33 und 41 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sowie der Hilfe im Sinne des § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ersetzt.
- § 17 Abs. 2: Die Verweise auf § 41 des Gesetzes werden durch Verweise auf § 56 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ersetzt.
- § 6: Ersetzung der Angabe '26' durch '42'
- § 8 Abs. 1: Ersetzung der Angabe '33 und 55' durch '49 und 76'
- § 9 Abs. 1: Ersetzung der Angabe '26, 33 und 55' durch '42, 49 und 76'
- § 9 Abs. 3: Ersetzung der Angabe '26, 33 und 55' durch '42, 49 und 76'
- § 10 Abs. 1: Ersetzung der Angabe '26, 33 und 55' durch '42, 49 und 76'
- § 13a Satz 1: Ersetzung der Angabe '33 und 41' durch '49 und 58'
- § 17a Abs. 1 Satz 1: Ersetzung der Angabe '33 und 41' durch '49 und 58'

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# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2003-12-30 — Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 3022
> Station: 2016-12-29 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3234
§ 10 Abs. 1: Die Verweise auf § 40 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes werden durch Verweise auf § 54 Abs. 1 Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit den §§ 26, 33 und 55 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch ersetzt.
§ 10 Abs. 3 Satz 2: Die Verweise auf § 76 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes werden durch Verweise auf § 82 Abs. 2 Nr. 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ersetzt.
§ 10 Abs. 1: Ersetzung der Angabe '26, 33 und 55' durch '42, 49 und 76'

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 13a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2003-12-30 — Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 3022
> Station: 2016-12-29 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3234
§ 13a Satz 1: Die Verweise auf § 40 Abs. 1 Nr. 6 des Gesetzes werden durch Verweise auf § 54 Abs. 1 Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit den §§ 33 und 41 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sowie der Hilfe im Sinne des § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ersetzt.
§ 13a Satz 1: Ersetzung der Angabe '33 und 41' durch '49 und 58'

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 17a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-29 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3234
§ 17a Abs. 1 Satz 1: Ersetzung der Angabe '33 und 41' durch '49 und 58'

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2003-12-30 — Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 3022
> Station: 2016-12-29 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3234
§ 6: Die Verweise auf § 40 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes werden durch Verweise auf § 54 Abs. 1 Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 26 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch ersetzt.
§ 6: Ersetzung der Angabe '26' durch '42'

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2003-12-30 — Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 3022
> Station: 2016-12-29 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3234
§ 8 Abs. 1 Satz 1: Die Verweise auf § 40 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes werden durch Verweise auf § 54 Abs. 1 Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit den §§ 33 und 55 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch ersetzt.
§ 8 Abs. 1: Ersetzung der Angabe '33 und 55' durch '49 und 76'

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2003-12-30 — Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 3022
> Station: 2016-12-29 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3234
§ 9 Abs. 1 und 3: Die Verweise auf § 40 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes werden durch Verweise auf § 54 Abs. 1 Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit den §§ 26, 33 und 55 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch ersetzt.
§ 9 Abs. 1: Ersetzung der Angabe '26, 33 und 55' durch '42, 49 und 76'
§ 9 Abs. 3: Ersetzung der Angabe '26, 33 und 55' durch '42, 49 und 76'

33
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@@ -0,0 +1,33 @@
# FR_HV — 2016-12-29
- **Titel:** Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 3234
- **Inkrafttreten:** 2018-01-01 (ganzes Gesetz, außer den in Absatz 2 bis 4 genannten Bestimmungen); 2016-12-30 (Artikel 2, 7 Nummer 4a, die Artikel 18, 22 und 25 Absatz 2); 2017-01-01 (Artikel 11 und 16); 2020-01-01 (Artikel 1 T eil 2 die Kapitel 1 bis 7 sowie 9 bis 11 mit Ausnahme von § 94 Absatz 1, Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b und Nummer 13a, Artikel 10 Nummer 3, die Artikel 13, 15 und 20); 2023-01-01 (Artikel 25a, wenn das Bundesgesetz nach Artikel 25a § 99 Absatz 7 bis zu diesem Zeitpunkt verkündet wurde)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/66#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz stärkt die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen durch Änderungen in verschiedenen Sozialgesetzbüchern und anderen Vorschriften.
## Betroffene Stellen
- § 1: Die Angabe '30' wird durch '46' ersetzt.
- § 2 Satz 1: In Nummer 1 wird 'und' durch ein Komma ersetzt, in Nummer 2 wird der Punkt am Ende durch 'und' ersetzt, und Nummer 3 wird hinzugefügt: '3. weitere Leistungen (§ 6a).'
- § 2 Satz 2: Neuer Satz: 'Die erforderlichen Leistungen werden unter Inanspruchnahme von fachlich geeigneten interdisziplinären Frühförderstellen, von nach Landesrecht zugelassenen Einrichtungen mit vergleichbarem interdisziplinärem Förder-, Behandlungs- und Beratungsspektrum und von sozialpädiatrischen Zentren unter Einbeziehung des sozialen Umfelds der Kinder ausgeführt.'
- § 2 Satz 3: Satz 3 wird gestrichen.
- § 3 Satz 1: Nach 'Interdisziplinäre Frühförderstellen' werden die Wörter 'oder nach Landesrecht zugelassene Einrichtungen mit vergleichbarem interdisziplinärem Förder-, Behandlungs- und Beratungsspektrum' eingefügt.
- § 3 Satz 2: Nach 'interdisziplinäre Frühförderstellen' werden die Wörter 'oder nach Landesrecht zugelassene Einrichtungen mit vergleichbarem interdisziplinärem Förder-, Behandlungs- und Beratungsspektrum' eingefügt.
- § 4 Satz 2: Nach 'interdisziplinären Frühförderstellen' werden die Wörter 'oder nach Landesrecht zugelassenen Einrichtungen mit vergleichbarem interdisziplinärem Förder-, Behandlungs- und Beratungsspektrum' eingefügt.
- § 4: Neuer Satz: 'Leistungen durch sozialpädiatrische Zentren werden in der Regel in ambulanter und in begründeten Einzelfällen in mobiler Form oder in Kooperation mit Frühförderstellen erbracht.'
- § 5 Abs. 1 Satz 1: Die Angabe '30' wird durch '46' ersetzt, und Nummer 3 wird neu gefasst: '3. medizinisch-therapeutische Leistungen, insbesondere physikalische Therapie, Physiotherapie, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie sowie Ergotherapie, sofern sie auf Grund des Förder- und Behandlungsplans nach § 7 erforderlich sind.'
- § 5 Abs. 1: Neue Sätze: 'Die Erbringung von medizinisch-therapeutischen Leistungen im Rahmen der Komplexleistung Frühförderung richtet sich grundsätzlich nicht nach den Vorgaben der Heilmittelrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses. Medizinisch-therapeutische Leistungen werden im Rahmen der Komplexleistung Frühförderung nach Maßgabe und auf der Grundlage des Förder- und Behandlungsplans erbracht.'
- § 6: Die Angabe '56' wird durch '79' ersetzt.
- § 6a: Neuer Paragraph: 'Weitere Leistungen der Komplexleistung Frühförderung sind insbesondere: 1. die Beratung, Unterstützung und Begleitung der Erziehungsberechtigten als medizinisch-therapeutische Leistung nach § 5 Absatz 2, 2. offene, niedrigschwellige Beratungsangebote für Eltern, die ein Entwicklungsrisiko bei ihrem Kind vermuten, 3. Leistungen zur Sicherstellung der Interdisziplinarität, 4. mobil aufsuchende Hilfen für die Erbringung heilpädagogischer und medizinisch-therapeutischer Leistungen außerhalb von interdisziplinären Frühförderstellen, nach Landesrecht zugelassenen Einrichtungen mit vergleichbarem interdisziplinärem Förder-, Behandlungs- und Beratungsspektrum und sozialpädiatrischen Zentren.'
- § 7 Abs. 1 Satz 1: Nach 'Die interdisziplinären Frühförderstellen' werden die Wörter ', nach Landesrecht zugelassene Einrichtungen mit vergleichbarem interdisziplinärem Förder-, Behandlungs- und Beratungsspektrum' und nach 'schriftlich' die Wörter 'oder elektronisch' eingefügt.
- § 7: Neuer Absatz 2: 'Im Förder- und Behandlungsplan sind die benötigten Leistungskomponenten zu benennen, und es ist zu begründen, warum diese in der besonderen Form der Komplexleistung nur interdisziplinär erbracht werden können.'
- § 8 Abs. 2: Nach 'interdisziplinärer Frühförderstellen' werden die Wörter 'sowie der nach Landesrecht zugelassenen Einrichtungen mit vergleichbarem interdisziplinärem Förder-, Behandlungs- und Beratungsspektrum' eingefügt.
- § 8 Abs. 4 Satz 1: Nach 'Interdisziplinäre Frühförderstellen' werden die Wörter ', nach Landesrecht zugelassene Einrichtungen mit vergleichbarem interdisziplinärem Förder-, Behandlungs- und Beratungsspektrum' eingefügt.
- § 9: Neuer Paragraph: 'Die Übernahme oder Teilung der Kosten zwischen den beteiligten Rehabilitationsträgern für die nach den §§ 5, 6 und 6a zu erbringenden Leistungen werden nach § 46 Absatz 5 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch geregelt.'
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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fr_hv/HINWEIS.md Normal file
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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

3
fr_hv/HISTORY.md Normal file
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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **2016-12-29** · BGBl. 2016 I S. 3234 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)

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@@ -0,0 +1,19 @@
# Stellen dieser Station
- § 1: Die Angabe '30' wird durch '46' ersetzt.
- § 2 Satz 1: In Nummer 1 wird 'und' durch ein Komma ersetzt, in Nummer 2 wird der Punkt am Ende durch 'und' ersetzt, und Nummer 3 wird hinzugefügt: '3. weitere Leistungen (§ 6a).'
- § 2 Satz 2: Neuer Satz: 'Die erforderlichen Leistungen werden unter Inanspruchnahme von fachlich geeigneten interdisziplinären Frühförderstellen, von nach Landesrecht zugelassenen Einrichtungen mit vergleichbarem interdisziplinärem Förder-, Behandlungs- und Beratungsspektrum und von sozialpädiatrischen Zentren unter Einbeziehung des sozialen Umfelds der Kinder ausgeführt.'
- § 2 Satz 3: Satz 3 wird gestrichen.
- § 3 Satz 1: Nach 'Interdisziplinäre Frühförderstellen' werden die Wörter 'oder nach Landesrecht zugelassene Einrichtungen mit vergleichbarem interdisziplinärem Förder-, Behandlungs- und Beratungsspektrum' eingefügt.
- § 3 Satz 2: Nach 'interdisziplinäre Frühförderstellen' werden die Wörter 'oder nach Landesrecht zugelassene Einrichtungen mit vergleichbarem interdisziplinärem Förder-, Behandlungs- und Beratungsspektrum' eingefügt.
- § 4 Satz 2: Nach 'interdisziplinären Frühförderstellen' werden die Wörter 'oder nach Landesrecht zugelassenen Einrichtungen mit vergleichbarem interdisziplinärem Förder-, Behandlungs- und Beratungsspektrum' eingefügt.
- § 4: Neuer Satz: 'Leistungen durch sozialpädiatrische Zentren werden in der Regel in ambulanter und in begründeten Einzelfällen in mobiler Form oder in Kooperation mit Frühförderstellen erbracht.'
- § 5 Abs. 1 Satz 1: Die Angabe '30' wird durch '46' ersetzt, und Nummer 3 wird neu gefasst: '3. medizinisch-therapeutische Leistungen, insbesondere physikalische Therapie, Physiotherapie, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie sowie Ergotherapie, sofern sie auf Grund des Förder- und Behandlungsplans nach § 7 erforderlich sind.'
- § 5 Abs. 1: Neue Sätze: 'Die Erbringung von medizinisch-therapeutischen Leistungen im Rahmen der Komplexleistung Frühförderung richtet sich grundsätzlich nicht nach den Vorgaben der Heilmittelrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses. Medizinisch-therapeutische Leistungen werden im Rahmen der Komplexleistung Frühförderung nach Maßgabe und auf der Grundlage des Förder- und Behandlungsplans erbracht.'
- § 6: Die Angabe '56' wird durch '79' ersetzt.
- § 6a: Neuer Paragraph: 'Weitere Leistungen der Komplexleistung Frühförderung sind insbesondere: 1. die Beratung, Unterstützung und Begleitung der Erziehungsberechtigten als medizinisch-therapeutische Leistung nach § 5 Absatz 2, 2. offene, niedrigschwellige Beratungsangebote für Eltern, die ein Entwicklungsrisiko bei ihrem Kind vermuten, 3. Leistungen zur Sicherstellung der Interdisziplinarität, 4. mobil aufsuchende Hilfen für die Erbringung heilpädagogischer und medizinisch-therapeutischer Leistungen außerhalb von interdisziplinären Frühförderstellen, nach Landesrecht zugelassenen Einrichtungen mit vergleichbarem interdisziplinärem Förder-, Behandlungs- und Beratungsspektrum und sozialpädiatrischen Zentren.'
- § 7 Abs. 1 Satz 1: Nach 'Die interdisziplinären Frühförderstellen' werden die Wörter ', nach Landesrecht zugelassene Einrichtungen mit vergleichbarem interdisziplinärem Förder-, Behandlungs- und Beratungsspektrum' und nach 'schriftlich' die Wörter 'oder elektronisch' eingefügt.
- § 7: Neuer Absatz 2: 'Im Förder- und Behandlungsplan sind die benötigten Leistungskomponenten zu benennen, und es ist zu begründen, warum diese in der besonderen Form der Komplexleistung nur interdisziplinär erbracht werden können.'
- § 8 Abs. 2: Nach 'interdisziplinärer Frühförderstellen' werden die Wörter 'sowie der nach Landesrecht zugelassenen Einrichtungen mit vergleichbarem interdisziplinärem Förder-, Behandlungs- und Beratungsspektrum' eingefügt.
- § 8 Abs. 4 Satz 1: Nach 'Interdisziplinäre Frühförderstellen' werden die Wörter ', nach Landesrecht zugelassene Einrichtungen mit vergleichbarem interdisziplinärem Förder-, Behandlungs- und Beratungsspektrum' eingefügt.
- § 9: Neuer Paragraph: 'Die Übernahme oder Teilung der Kosten zwischen den beteiligten Rehabilitationsträgern für die nach den §§ 5, 6 und 6a zu erbringenden Leistungen werden nach § 46 Absatz 5 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch geregelt.'

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-29 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3234
§ 1: Die Angabe '30' wird durch '46' ersetzt.

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# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-29 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3234
§ 2 Satz 1: In Nummer 1 wird 'und' durch ein Komma ersetzt, in Nummer 2 wird der Punkt am Ende durch 'und' ersetzt, und Nummer 3 wird hinzugefügt: '3. weitere Leistungen (§ 6a).'
§ 2 Satz 2: Neuer Satz: 'Die erforderlichen Leistungen werden unter Inanspruchnahme von fachlich geeigneten interdisziplinären Frühförderstellen, von nach Landesrecht zugelassenen Einrichtungen mit vergleichbarem interdisziplinärem Förder-, Behandlungs- und Beratungsspektrum und von sozialpädiatrischen Zentren unter Einbeziehung des sozialen Umfelds der Kinder ausgeführt.'
§ 2 Satz 3: Satz 3 wird gestrichen.

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# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-29 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3234
§ 3 Satz 1: Nach 'Interdisziplinäre Frühförderstellen' werden die Wörter 'oder nach Landesrecht zugelassene Einrichtungen mit vergleichbarem interdisziplinärem Förder-, Behandlungs- und Beratungsspektrum' eingefügt.
§ 3 Satz 2: Nach 'interdisziplinäre Frühförderstellen' werden die Wörter 'oder nach Landesrecht zugelassene Einrichtungen mit vergleichbarem interdisziplinärem Förder-, Behandlungs- und Beratungsspektrum' eingefügt.

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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-29 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3234
§ 4 Satz 2: Nach 'interdisziplinären Frühförderstellen' werden die Wörter 'oder nach Landesrecht zugelassenen Einrichtungen mit vergleichbarem interdisziplinärem Förder-, Behandlungs- und Beratungsspektrum' eingefügt.
§ 4: Neuer Satz: 'Leistungen durch sozialpädiatrische Zentren werden in der Regel in ambulanter und in begründeten Einzelfällen in mobiler Form oder in Kooperation mit Frühförderstellen erbracht.'

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# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-29 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3234
§ 5 Abs. 1 Satz 1: Die Angabe '30' wird durch '46' ersetzt, und Nummer 3 wird neu gefasst: '3. medizinisch-therapeutische Leistungen, insbesondere physikalische Therapie, Physiotherapie, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie sowie Ergotherapie, sofern sie auf Grund des Förder- und Behandlungsplans nach § 7 erforderlich sind.'
§ 5 Abs. 1: Neue Sätze: 'Die Erbringung von medizinisch-therapeutischen Leistungen im Rahmen der Komplexleistung Frühförderung richtet sich grundsätzlich nicht nach den Vorgaben der Heilmittelrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses. Medizinisch-therapeutische Leistungen werden im Rahmen der Komplexleistung Frühförderung nach Maßgabe und auf der Grundlage des Förder- und Behandlungsplans erbracht.'

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-29 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3234
§ 6: Die Angabe '56' wird durch '79' ersetzt.

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fr_hv/§6a.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 6a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-29 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3234
§ 6a: Neuer Paragraph: 'Weitere Leistungen der Komplexleistung Frühförderung sind insbesondere: 1. die Beratung, Unterstützung und Begleitung der Erziehungsberechtigten als medizinisch-therapeutische Leistung nach § 5 Absatz 2, 2. offene, niedrigschwellige Beratungsangebote für Eltern, die ein Entwicklungsrisiko bei ihrem Kind vermuten, 3. Leistungen zur Sicherstellung der Interdisziplinarität, 4. mobil aufsuchende Hilfen für die Erbringung heilpädagogischer und medizinisch-therapeutischer Leistungen außerhalb von interdisziplinären Frühförderstellen, nach Landesrecht zugelassenen Einrichtungen mit vergleichbarem interdisziplinärem Förder-, Behandlungs- und Beratungsspektrum und sozialpädiatrischen Zentren.'

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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-29 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3234
§ 7 Abs. 1 Satz 1: Nach 'Die interdisziplinären Frühförderstellen' werden die Wörter ', nach Landesrecht zugelassene Einrichtungen mit vergleichbarem interdisziplinärem Förder-, Behandlungs- und Beratungsspektrum' und nach 'schriftlich' die Wörter 'oder elektronisch' eingefügt.
§ 7: Neuer Absatz 2: 'Im Förder- und Behandlungsplan sind die benötigten Leistungskomponenten zu benennen, und es ist zu begründen, warum diese in der besonderen Form der Komplexleistung nur interdisziplinär erbracht werden können.'

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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-29 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3234
§ 8 Abs. 2: Nach 'interdisziplinärer Frühförderstellen' werden die Wörter 'sowie der nach Landesrecht zugelassenen Einrichtungen mit vergleichbarem interdisziplinärem Förder-, Behandlungs- und Beratungsspektrum' eingefügt.
§ 8 Abs. 4 Satz 1: Nach 'Interdisziplinäre Frühförderstellen' werden die Wörter ', nach Landesrecht zugelassene Einrichtungen mit vergleichbarem interdisziplinärem Förder-, Behandlungs- und Beratungsspektrum' eingefügt.

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# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-29 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3234
§ 9: Neuer Paragraph: 'Die Übernahme oder Teilung der Kosten zwischen den beteiligten Rehabilitationsträgern für die nach den §§ 5, 6 und 6a zu erbringenden Leistungen werden nach § 46 Absatz 5 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch geregelt.'

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# SCHWBWO — 1990-04-27
# SCHWBWO — 2016-12-29
- **Titel:** Neufassung der Wahlordnung Schwerbehindertengesetz
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1990 I S. 811
- **Inkrafttreten:** 1990-05-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1990/21#page=55
- **Kurz:** Die Bekanntmachung legt die Neufassung der Wahlordnung Schwerbehindertengesetz fest, die ab dem 1. Mai 1990 gilt und Berücksichtigungen früherer Verordnungen enthält.
- **Titel:** Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 3234
- **Inkrafttreten:** 2018-01-01 (ganzes Gesetz, außer den in Absatz 2 bis 4 genannten Bestimmungen); 2016-12-30 (Artikel 2, 7 Nummer 4a, die Artikel 18, 22 und 25 Absatz 2); 2017-01-01 (Artikel 11 und 16); 2020-01-01 (Artikel 1 T eil 2 die Kapitel 1 bis 7 sowie 9 bis 11 mit Ausnahme von § 94 Absatz 1, Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b und Nummer 13a, Artikel 10 Nummer 3, die Artikel 13, 15 und 20); 2023-01-01 (Artikel 25a, wenn das Bundesgesetz nach Artikel 25a § 99 Absatz 7 bis zu diesem Zeitpunkt verkündet wurde)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/66#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz stärkt die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen durch Änderungen in verschiedenen Sozialgesetzbüchern und anderen Vorschriften.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
- § 1 Abs. 2 Satz 3: Ersetzt '94 Abs. 6 Satz 4' durch '177 Absatz 6 Satz 4'
- § 22 Abs. 3 Satz 1: Ersetzt '97 Abs. 8' durch '180 Absatz 8'
- § 23: Ersetzt '94 Abs. 1 Satz 3' durch '177 Absatz 1 Satz 3'
- § 24 Abs. 2 Satz 2: Ersetzt '94 Abs. 6 Satz 4' durch '177 Absatz 6 Satz 4'
## Wortlaut

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- **1975-07-26** · BGBl. 1975 I S. 1965 — Erste Verordnung zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes (Wahlordnung Schwerbehindertengesetz - SchwbWO)
- **1990-04-27** · BGBl. 1990 I S. 811 — Neufassung der Wahlordnung Schwerbehindertengesetz
- **2016-12-29** · BGBl. 2016 I S. 3234 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)

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# Stellen dieser Station
- § 1 Abs. 2 Satz 3: Ersetzt '94 Abs. 6 Satz 4' durch '177 Absatz 6 Satz 4'
- § 22 Abs. 3 Satz 1: Ersetzt '97 Abs. 8' durch '180 Absatz 8'
- § 23: Ersetzt '94 Abs. 1 Satz 3' durch '177 Absatz 1 Satz 3'
- § 24 Abs. 2 Satz 2: Ersetzt '94 Abs. 6 Satz 4' durch '177 Absatz 6 Satz 4'

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schwbwo/§1.md Normal file
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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-29 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3234
§ 1 Abs. 2 Satz 3: Ersetzt '94 Abs. 6 Satz 4' durch '177 Absatz 6 Satz 4'

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 22
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-29 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3234
§ 22 Abs. 3 Satz 1: Ersetzt '97 Abs. 8' durch '180 Absatz 8'

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schwbwo/§23.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 23
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-29 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3234
§ 23: Ersetzt '94 Abs. 1 Satz 3' durch '177 Absatz 1 Satz 3'

7
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# § 24
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-29 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3234
§ 24 Abs. 2 Satz 2: Ersetzt '94 Abs. 6 Satz 4' durch '177 Absatz 6 Satz 4'

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# SGB-I — 2016-12-13
# SGB-I — 2016-12-29
- **Titel:** Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz)
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 2838
- **Inkrafttreten:** 2017-01-01 (ganzes Gesetz, außer den in den Absätzen 2 und 3 genannten Teilen); 2016-12-14 (Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a und b, Nummer 4 bis 14, 22, 23 Buchstabe a und b Doppelbuchstabe aa und Buchstabe c, Nummer 24, Artikel 2 Nummer 1 bis 4, 6 und 7 sowie die Artikel 3 und 5); 2017-07-01 (Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c und d, Nummer 15 bis 17, 19 bis 21, 23 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb, Nummer 28, 30, 33 und 36 bis 40, Artikel 2 Nummer 5 sowie Artikel 6)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/59#page=14
- **Kurz:** Das Gesetz flexibilisiert den Übergang ins Ruhestand und stärkt Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben, insbesondere durch Änderungen am Sechsten Buch Sozialgesetzbuch.
- **Titel:** Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 3234
- **Inkrafttreten:** 2018-01-01 (ganzes Gesetz, außer den in Absatz 2 bis 4 genannten Bestimmungen); 2016-12-30 (Artikel 2, 7 Nummer 4a, die Artikel 18, 22 und 25 Absatz 2); 2017-01-01 (Artikel 11 und 16); 2020-01-01 (Artikel 1 T eil 2 die Kapitel 1 bis 7 sowie 9 bis 11 mit Ausnahme von § 94 Absatz 1, Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b und Nummer 13a, Artikel 10 Nummer 3, die Artikel 13, 15 und 20); 2023-01-01 (Artikel 25a, wenn das Bundesgesetz nach Artikel 25a § 99 Absatz 7 bis zu diesem Zeitpunkt verkündet wurde)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/66#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz stärkt die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen durch Änderungen in verschiedenen Sozialgesetzbüchern und anderen Vorschriften.
## Betroffene Stellen
- § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a: Leistungen zur Prävention, medizinische Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben, Nachsorge und wirtschaftliche Hilfe werden neu definiert.
- § 23 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a: Leistungen zur Prävention, medizinische Rehabilitation, Nachsorge, ergänzende und sonstige Leistungen zur Teilhabe einschließlich Betriebs- oder Haushaltshilfe werden neu definiert.
- Inhaltsübersicht zu § 28a: Neue Formulierung für die Inhaltsübersicht zu § 28a
- § 28 Abs. 1 Nr. 3: Aufhebung von Nummer 3 in § 28 Abs. 1
- § 28a: Einfügung eines neuen § 28a über Leistungen der Eingliederungshilfe
- § 29 Abs. 1: Einfügung von Nummer 2a und Neufassung von Nummer 3 in § 29 Abs. 1
- § 35 Abs. 1 Satz 4: Streichung der Wörter 'gemeinsame Servicestellen,' nach dem Wort 'Vereinigungen,'
## Wortlaut

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- **2015-12-28** · BGBl. 2015 I S. 2408 — Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze
- **2016-07-26** · BGBl. 2016 I S. 1757 — Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts
- **2016-12-13** · BGBl. 2016 I S. 2838 — Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz)
- **2016-12-29** · BGBl. 2016 I S. 3234 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)

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# Stellen dieser Station
- § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a: Leistungen zur Prävention, medizinische Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben, Nachsorge und wirtschaftliche Hilfe werden neu definiert.
- § 23 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a: Leistungen zur Prävention, medizinische Rehabilitation, Nachsorge, ergänzende und sonstige Leistungen zur Teilhabe einschließlich Betriebs- oder Haushaltshilfe werden neu definiert.
- Inhaltsübersicht zu § 28a: Neue Formulierung für die Inhaltsübersicht zu § 28a
- § 28 Abs. 1 Nr. 3: Aufhebung von Nummer 3 in § 28 Abs. 1
- § 28a: Einfügung eines neuen § 28a über Leistungen der Eingliederungshilfe
- § 29 Abs. 1: Einfügung von Nummer 2a und Neufassung von Nummer 3 in § 29 Abs. 1
- § 35 Abs. 1 Satz 4: Streichung der Wörter 'gemeinsame Servicestellen,' nach dem Wort 'Vereinigungen,'

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 28
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2005-03-29 — Gesetz zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 818
> Station: 2016-12-29 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3234
§ 28 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1 mit zusätzlicher Hilfe 1a (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
§ 28 Abs. 1 Nr. 3: Aufhebung von Nummer 3 in § 28 Abs. 1

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# § 28a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2003-12-30 — Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 3022
> Station: 2016-12-29 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3234
§ 28a: Der Paragraph wird aufgehoben.
Inhaltsübersicht zu § 28a: Neue Formulierung für die Inhaltsübersicht zu § 28a
§ 28a: Einfügung eines neuen § 28a über Leistungen der Eingliederungshilfe

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# § 29
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2003-12-27Drittes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 2848
> Station: 2016-12-29Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3234
§ 29 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b: Ersetzung von 'Bundesanstalt' durch 'Bundesagentur'.
§ 29 Abs. 1: Einfügung von Nummer 2a und Neufassung von Nummer 3 in § 29 Abs. 1

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 35
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-02 — Gesetz zur Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes und des Handelsstatistikgesetzes sowie zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2298
> Station: 2016-12-29 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3234
§ 35 Abs. 1 Satz 4: Streichung von spezifischen Bestimmungen
§ 35 Abs. 1 Satz 4: Streichung der Wörter 'gemeinsame Servicestellen,' nach dem Wort 'Vereinigungen,'

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# SGB-II — 2016-12-28
# SGB-II — 2016-12-29
- **Titel:** Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
- **Titel:** Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 3159
- **Inkrafttreten:** 2017-01-01 (ganzes Gesetz, außer Artikel 3a, 4, 2 und 5); 2017-07-01 (Artikel 3a); 2018-01-01 (Artikel 4); 2020-01-01 (Artikel 2 und 5)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/65#page=55
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Ermittlung von Regelbedarfen für bedarfsabhängige und existenzsichernde Leistungen und führt Änderungen im Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch ein.
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 3234
- **Inkrafttreten:** 2018-01-01 (ganzes Gesetz, außer den in Absatz 2 bis 4 genannten Bestimmungen); 2016-12-30 (Artikel 2, 7 Nummer 4a, die Artikel 18, 22 und 25 Absatz 2); 2017-01-01 (Artikel 11 und 16); 2020-01-01 (Artikel 1 T eil 2 die Kapitel 1 bis 7 sowie 9 bis 11 mit Ausnahme von § 94 Absatz 1, Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b und Nummer 13a, Artikel 10 Nummer 3, die Artikel 13, 15 und 20); 2023-01-01 (Artikel 25a, wenn das Bundesgesetz nach Artikel 25a § 99 Absatz 7 bis zu diesem Zeitpunkt verkündet wurde)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/66#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz stärkt die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen durch Änderungen in verschiedenen Sozialgesetzbüchern und anderen Vorschriften.
## Betroffene Stellen
- § 20 Abs. 1a: Einführung eines neuen Absatzes, der die Berechnung des Regelbedarfs nach den Regelbedarfsstufen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und dem Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz regelt.
- § 20 Abs. 2: Neufassung des Absatzes, der die Regelbedarfsstufen für alleinstehende, alleinerziehende Personen und deren Partner sowie für andere erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft festlegt.
- § 20 Abs. 4: Ersetzung des festgelegten Betrags von 328 Euro durch die Regelbedarfsstufe 2.
- § 20 Abs. 5: Streichung des Absatzes.
- § 23 Nr. 1: Neufassung der Nummer, die die Regelbedarfsstufen für Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres festlegt.
- § 28 Abs. 4 Satz 2: Ersetzung des festgelegten Betrags von 5 Euro monatlich durch den in § 9 Abs. 2 des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes genannten Betrag.
- § 65 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1: Ersetzung der Angabe 156 durch 170.
- § 65 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2: Ersetzung der Angabe 140 durch 159.
- § 65 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3: Ersetzung der Angabe 83 durch 86.
- § 65 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4: Ersetzung der Angabe 106 durch 125.
- § 65 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5: Ersetzung der Angabe 137 durch 158.
- § 21a Abs. 4 Satz 1: Ersetzung von „§ 33“ durch „§ 49“
- § 23 Nummer 4: Ersetzung von „§ 69“ durch „§ 152“
## Wortlaut

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- **2016-12-06** · BGBl. 2016 I S. 2755 — Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen
- **2016-12-28** · BGBl. 2016 I S. 3155 — Gesetz zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
- **2016-12-28** · BGBl. 2016 I S. 3159 — Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
- **2016-12-29** · BGBl. 2016 I S. 3234 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)

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@@ -1,13 +1,4 @@
# Stellen dieser Station
- § 20 Abs. 1a: Einführung eines neuen Absatzes, der die Berechnung des Regelbedarfs nach den Regelbedarfsstufen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und dem Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz regelt.
- § 20 Abs. 2: Neufassung des Absatzes, der die Regelbedarfsstufen für alleinstehende, alleinerziehende Personen und deren Partner sowie für andere erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft festlegt.
- § 20 Abs. 4: Ersetzung des festgelegten Betrags von 328 Euro durch die Regelbedarfsstufe 2.
- § 20 Abs. 5: Streichung des Absatzes.
- § 23 Nr. 1: Neufassung der Nummer, die die Regelbedarfsstufen für Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres festlegt.
- § 28 Abs. 4 Satz 2: Ersetzung des festgelegten Betrags von 5 Euro monatlich durch den in § 9 Abs. 2 des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes genannten Betrag.
- § 65 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1: Ersetzung der Angabe 156 durch 170.
- § 65 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2: Ersetzung der Angabe 140 durch 159.
- § 65 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3: Ersetzung der Angabe 83 durch 86.
- § 65 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4: Ersetzung der Angabe 106 durch 125.
- § 65 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5: Ersetzung der Angabe 137 durch 158.
- § 21a Abs. 4 Satz 1: Ersetzung von „§ 33“ durch „§ 49“
- § 23 Nummer 4: Ersetzung von „§ 69“ durch „§ 152“

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 21a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-29 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3234
§ 21a Abs. 4 Satz 1: Ersetzung von „§ 33“ durch „§ 49“

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 23
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3159
> Station: 2016-12-29 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3234
§ 23 Nr. 1: Neufassung der Nummer, die die Regelbedarfsstufen für Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres festlegt.
§ 23 Nummer 4: Ersetzung von „§ 69“ durch „§ 152“

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@@ -1,16 +1,32 @@
# SGB-III — 2016-12-21
# SGB-III — 2016-12-29
- **Titel:** Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2017
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 2893
- **Inkrafttreten:** 2017-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/61#page=21
- **Kurz:** Die Verordnung legt die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2017 fest und regelt die maschinelle Berechnung des Kurzarbeitergeldes.
- **Titel:** Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 3234
- **Inkrafttreten:** 2018-01-01 (ganzes Gesetz, außer den in Absatz 2 bis 4 genannten Bestimmungen); 2016-12-30 (Artikel 2, 7 Nummer 4a, die Artikel 18, 22 und 25 Absatz 2); 2017-01-01 (Artikel 11 und 16); 2020-01-01 (Artikel 1 T eil 2 die Kapitel 1 bis 7 sowie 9 bis 11 mit Ausnahme von § 94 Absatz 1, Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b und Nummer 13a, Artikel 10 Nummer 3, die Artikel 13, 15 und 20); 2023-01-01 (Artikel 25a, wenn das Bundesgesetz nach Artikel 25a § 99 Absatz 7 bis zu diesem Zeitpunkt verkündet wurde)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/66#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz stärkt die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen durch Änderungen in verschiedenen Sozialgesetzbüchern und anderen Vorschriften.
## Betroffene Stellen
- Anhang 1: Neue Tabelle für pauschalierte Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2017
- Anhang 2: Neuer Programmablaufplan zur maschinellen Berechnung von Kurzarbeitergeld nach dem SGB III, gültig ab dem 1. Januar 2017
- Inhaltsübersicht zu § 125: Neuer Text für die Inhaltsübersicht zu § 125
- § 26a Abs. 1 Nr. 1: Ersetzung von „35“ durch „51“
- § 27a Abs. 2 Satz 2 Nr. 3: Ersetzung von „28“ durch „44“
- § 46a Abs. 2: Ersetzung von „2“ durch „3“
- § 73 Abs. 1: Ersetzung von „104“ durch „187“
- § 90 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von „104“ durch „187“
- § 90 Abs. 3: Ersetzung von „2“ durch „3“
- § 117 Abs. 2: Neuer Text für § 117 Abs. 2
- § 118 Satz 2: Neuer Text für § 118 Satz 2
- § 119 Satz 1 Nr. 2: Ersetzung von „38a“ durch „55“
- § 119 Satz 2: Ersetzung von „Kapitels 6 des Teils 1“ durch „Kapitels 11 des Teils 1“
- § 122 Abs. 1 Nr. 2: Ersetzung von „38a“ durch „55“
- § 122 Abs. 1 Nr. 3: Einfügung von „oder bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches“
- § 125 Überschrift: Einfügung von „oder bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches“
- § 125 Wortlaut: Einfügung von „oder bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches“
- § 126 Abs. 1: Einfügung von „oder bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches“
- § 127 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von „33, 44, 53 und 54“ durch „49, 64, 73 und 74“
- § 346 Abs. 2: Einfügung von „, bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches“ und Ersetzung von „143“ durch „226“
## Wortlaut

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- **2016-11-25** · BGBl. 2016 I S. 2613 — Gesetz zur Änderung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze
- **2016-12-13** · BGBl. 2016 I S. 2838 — Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz)
- **2016-12-21** · BGBl. 2016 I S. 2893 — Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2017
- **2016-12-29** · BGBl. 2016 I S. 3234 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)

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@@ -1,4 +1,20 @@
# Stellen dieser Station
- Anhang 1: Neue Tabelle für pauschalierte Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2017
- Anhang 2: Neuer Programmablaufplan zur maschinellen Berechnung von Kurzarbeitergeld nach dem SGB III, gültig ab dem 1. Januar 2017
- Inhaltsübersicht zu § 125: Neuer Text für die Inhaltsübersicht zu § 125
- § 26a Abs. 1 Nr. 1: Ersetzung von „35“ durch „51“
- § 27a Abs. 2 Satz 2 Nr. 3: Ersetzung von „28“ durch „44“
- § 46a Abs. 2: Ersetzung von „2“ durch „3“
- § 73 Abs. 1: Ersetzung von „104“ durch „187“
- § 90 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von „104“ durch „187“
- § 90 Abs. 3: Ersetzung von „2“ durch „3“
- § 117 Abs. 2: Neuer Text für § 117 Abs. 2
- § 118 Satz 2: Neuer Text für § 118 Satz 2
- § 119 Satz 1 Nr. 2: Ersetzung von „38a“ durch „55“
- § 119 Satz 2: Ersetzung von „Kapitels 6 des Teils 1“ durch „Kapitels 11 des Teils 1“
- § 122 Abs. 1 Nr. 2: Ersetzung von „38a“ durch „55“
- § 122 Abs. 1 Nr. 3: Einfügung von „oder bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches“
- § 125 Überschrift: Einfügung von „oder bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches“
- § 125 Wortlaut: Einfügung von „oder bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches“
- § 126 Abs. 1: Einfügung von „oder bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches“
- § 127 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von „33, 44, 53 und 54“ durch „49, 64, 73 und 74“
- § 346 Abs. 2: Einfügung von „, bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches“ und Ersetzung von „143“ durch „226“

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 117
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-04-30 — Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 554
> Station: 2016-12-29 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3234
§ 117 Abs. 2: Ersetzung von '65.' durch 'für die Regelaltersrente im Sinne des Sechsten Buches erforderliche'
§ 117 Abs. 2: Neuer Text für § 117 Abs. 2

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 118
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-12-19 — Erstes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Erstes SGB III-Änderungsgesetz - 1. SGB III-ÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2970
> Station: 2016-12-29 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3234
§ 118: Einfügung und Änderung von Wörtern zur Beschäftigungslosigkeit
§ 118 Satz 2: Neuer Text für § 118 Satz 2

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 119
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-12-19 — Erstes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Erstes SGB III-Änderungsgesetz - 1. SGB III-ÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2970
> Station: 2016-12-29 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3234
§ 119 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3: Einfügung von Wörtern zur wöchentlichen Beschäftigungszeit
§ 119 Satz 1 Nr. 2: Ersetzung von „38a“ durch „55“
§ 119 Satz 2: Ersetzung von „Kapitels 6 des Teils 1“ durch „Kapitels 11 des Teils 1“

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 122
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2004-04-28 — Gesetz über den Arbeitsmarktzugang im Rahmen der EU-Erweiterung
> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 602
> Station: 2016-12-29 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3234
§ 122 Abs. 3: Neue Formulierung für den Fall, dass die Agentur für Arbeit nicht dienstbereit ist
§ 122 Abs. 1 Nr. 2: Ersetzung von „38a“ durch „55“
§ 122 Abs. 1 Nr. 3: Einfügung von „oder bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches“

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# § 125
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2014-12-31 Fünfundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (25. BAföGÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 2475
> Station: 2016-12-29 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3234
§ 125: Ersetzen der Angaben '63' durch '67' und '75' durch '80'
Inhaltsübersicht zu § 125: Neuer Text für die Inhaltsübersicht zu § 125
§ 125 Überschrift: Einfügung von „oder bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches“
§ 125 Wortlaut: Einfügung von „oder bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches“

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# § 126
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2014-12-31 Fünfundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (25. BAföGÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 2475
> Station: 2016-12-29 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3234
§ 126 Abs. 2 Nummer 1: Ersetzen der Angabe '242' durch '259'
§ 126 Abs. 2 Nummer 2: Ersetzen der Angaben '2909' durch '3113' und '1813' durch '1940'
§ 126 Abs. 2 Nummer 3: Ersetzen der Angabe '1813' durch '1940'
§ 126 Abs. 1: Einfügung von „oder bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches“

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# § 127
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-07-21 — Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung einer Versorgungsausgleichskasse und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1939
> Station: 2016-12-29 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3234
§ 127 Abs. 3: Neufassung des § 127 Abs. 3
§ 127 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von „33, 44, 53 und 54“ durch „49, 64, 73 und 74“

7
sgb-iii/§26a.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 26a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-29 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3234
§ 26a Abs. 1 Nr. 1: Ersetzung von „35“ durch „51“

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# § 27a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-05-02 — Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 687
> Station: 2016-12-29 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3234
§ 27a Abs. 2 Satz 2 Nr. 1: Einfügung der Wörter „, nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz
§ 27a Abs. 2 Satz 2 Nr. 3: Ersetzung von „28“ durch „44

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# § 346
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-13 — Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2838
> Station: 2016-12-29 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3234
§ 346 Abs. 3: Einfügung eines neuen Satzes, der die Anwendung der Sätze 1 und 2 bis zum 31. Dezember 2021 ausschließt.
§ 346 Abs. 2: Einfügung von „, bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches“ und Ersetzung von „143“ durch „226“

7
sgb-iii/§46a.md Normal file
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# § 46a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-29 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3234
§ 46a Abs. 2: Ersetzung von „2“ durch „3“

7
sgb-iii/§73.md Normal file
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# § 73
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-29 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3234
§ 73 Abs. 1: Ersetzung von „104“ durch „187“

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# § 90
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-12-22 — Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1999 - RRG 1999)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2998
> Station: 2016-12-29 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3234
§ 90: In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter 'der Erwerbsunfähigkeit' durch 'von Erwerbsunfähigkeit im Sinne des bis zum 31. Dezember 1999 geltenden Rechts' ersetzt. In Absatz 1 Satz 2 wird das Wort 'Erwerbsunfähigkeit' durch 'Erwerbsminderung' ersetzt. In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter 'den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch' durch 'dem bis zum 31. Dezember 1999 geltenden Recht' ersetzt. In Absatz 3 Satz 2 wird das Wort 'Erwerbsunfähigkeit' durch 'Erwerbsminderung' ersetzt. In Absatz 4 Nr. 1 Buchstabe b werden die Wörter 'den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch' durch 'dem bis zum 31. Dezember 1999 geltenden Recht' ersetzt. In Absatz 5 Satz 1 werden die Wörter 'den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch' durch 'dem bis zum 31. Dezember 1999 geltenden Recht' ersetzt.
§ 90 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von „104“ durch „187“
§ 90 Abs. 3: Ersetzung von „2“ durch „3“

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# SGB-IX — 2016-07-14
# SGB-IX — 2016-12-29
- **Titel:** Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
- **Titel:** Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 1594
- **Inkrafttreten:** 2016-07-15
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/34#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz hebt mehrere Verordnungen und Gesetze auf, die hauptsächlich die Bundesrechtsbereinigung betreffen, und führt kleinere Änderungen an bestehenden Vorschriften durch.
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 3234
- **Inkrafttreten:** 2018-01-01 (ganzes Gesetz, außer den in Absatz 2 bis 4 genannten Bestimmungen); 2016-12-30 (Artikel 2, 7 Nummer 4a, die Artikel 18, 22 und 25 Absatz 2); 2017-01-01 (Artikel 11 und 16); 2020-01-01 (Artikel 1 T eil 2 die Kapitel 1 bis 7 sowie 9 bis 11 mit Ausnahme von § 94 Absatz 1, Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b und Nummer 13a, Artikel 10 Nummer 3, die Artikel 13, 15 und 20); 2023-01-01 (Artikel 25a, wenn das Bundesgesetz nach Artikel 25a § 99 Absatz 7 bis zu diesem Zeitpunkt verkündet wurde)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/66#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz stärkt die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen durch Änderungen in verschiedenen Sozialgesetzbüchern und anderen Vorschriften.
## Betroffene Stellen
- Inhaltsübersicht zu § 160: Die Angabe zu § 160 in der Inhaltsübersicht wird gestrichen.
- § 114 Abs. 2 Satz 2 und 3: Satz 2 und 3 von § 114 Abs. 2 werden aufgehoben.
- § 160: Der gesamte § 160 wird aufgehoben.
- § 139: Neufassung des § 139 mit Übergangsregelung für Bedarfe für Unterkunft und Heizung ab dem Jahr 2020
- Siebzehntes Kapitel: Das Siebzehnte Kapitel wird aufgehoben
- Achtzehntes Kapitel: Das Achtzehnte Kapitel wird aufgehoben
- § 42 Abs. 4: Erweiterung der Aufwendungen, die als Bedarf anerkannt werden
- § 42 Abs. 5: Regelung für Übersteigung der angemessenen Aufwendungen
- § 42 Abs. 6: Regelung für Aufwendungen in sonstigen Unterkünften
- § 42b: Einführung von Mehrbedarfen für verschiedene Situationen
- § 52 Abs. 5: Aufhebung des Absatzes
- Sechstes Kapitel: Änderung der Überschrift
- §§ 53 bis 60a: Aufhebung der Paragraphen
- § 63b Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von 'diesem Buch' durch 'Teil 2 des Neunten Buches'
- § 64h Abs. 2 Nr. 1: Ersetzung von 'dem Sechsten Kapitel' durch 'Teil 2 des Neunten Buches'
- § 67 Satz 2: Einfügung von 'und Neunten'
- § 71 Abs. 1 Satz 1: Einfügung von 'sowie den Leistungen der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des Neunten Buches'
- § 71 Abs. 5: Einführung eines neuen Absatzes zur Verzahnung der Leistungen
- § 72 Abs. 6: Einführung eines neuen Absatzes zur Blindenhilfe
- Zehntes Kapitel: Neufassung des Kapitels zur Vertragsrecht
- Inhaltsübersicht zu § 83: Neue Bezeichnung 'Inklusionsvereinbarung'
- Inhaltsübersicht zu § 139: Neue Bezeichnung 'Mitbestimmung, Mitwirkung, Frauenbeauftragte'
- Inhaltsübersicht zu § 158: Neue Bezeichnung 'Sonderregelungen für den Bundesnachrichtendienst und den Militärischen Abschirmdienst'
- § 43 Abs. 1: Ersetzen von Zahlenwerten
- § 69 Abs. 1: Einfügen von zusätzlichen Vorschriften zur Antragstellung
- § 70 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes
- § 82 Abs. 1: Einfügen von zusätzlichen Vorschriften zur internen Besetzung
- § 82 Abs. 4: Ersetzen von 'Integrationsvereinbarung' durch 'Inklusionsvereinbarung'
- § 83: Ersetzen von 'Integrationsvereinbarung' durch 'Inklusionsvereinbarung' und Einfügen von zusätzlichen Vorschriften
- § 94 Abs. 1: Streichung von 'durch Abwesenheit oder Wahrnehmung anderer Aufgaben'
- § 94 Abs. 4: Neue Fassung des Absatzes
- § 94 Abs. 8: Neuer Absatz zur Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes
- § 95 Abs. 1: Einfügen von zusätzlichen Vorschriften zur Heranziehung von stellvertretenden Mitgliedern
- § 95 Abs. 2: Einfügen von Vorschriften zur Kündigung
- § 96 Abs. 4: Einfügen von zusätzlichen Vorschriften zur Teilnahme an Schulungen
- § 96 Abs. 8: Neue Fassung des Absatzes zur Kostentragung
- § 97 Abs. 6: Ersetzen von 'Integrationsvereinbarungen' durch 'Inklusionsvereinbarungen'
- § 97 Abs. 7: Einfügen von zusätzlichen Vorschriften zur Anwendung des § 94 Abs. 6
- § 128 Abs. 4: Ersetzen von Zahlenwerten
- § 131: Neue Fassung des § 131 zur Statistik
- § 139: Einfügen von Vorschriften zur Wahl von Frauenbeauftragten
- § 144 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes zur Errichtung und Zusammensetzung des Werkstattrats
- § 146 Abs. 3: Neuer Absatz zur Definition von schwerbehinderten Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung
- § 148 Abs. 2: Streichung von 'zum genehmigten Beförderungsentgelt'
- § 148 Abs. 4: Einfügen von zusätzlichen Vorschriften zur Gültigkeitsdauer von Wertmarken
- § 150 Abs. 1: Einfügen von zusätzlichen Vorschriften zur Antragstellung
- § 150 Abs. 2: Einfügen von zusätzlichen Vorschriften zur Rückforderung von Vorauszahlungen
- § 154 Abs. 1: Ersetzen von '§ 70' durch '§ 70 Abs. 1'
- § 158: Einfügen von zusätzlichen Vorschriften für den Militärischen Abschirmdienst
- § 159 Abs. 8: Neuer Absatz zur Fortgeltung von Integrationsvereinbarungen
- § 77: Neue Vorschriften zur Verbindlichkeit der vereinbarten Vergütung
- § 78: Neue Vorschriften zur Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfung
- § 79: Neue Vorschriften zur Kürzung der Vergütung
- § 79a: Neue Vorschriften zur außerordentlichen Kündigung der Vereinbarungen
- § 80: Neue Vorschriften zu Rahmenverträgen
- § 81: Neue Vorschriften zur Schiedsstelle
- § 82 Abs. 3a Satz 2: Streichung des Satzes zur Festsetzung von Vergütungen
- § 89 Abs. 2: Hinzufügung eines Satzes zur Berücksichtigung des Einkommens
- § 90 Abs. 2 Nr. 3: Neue Formulierung zur Berücksichtigung von Vermögen
- § 92: Neue Vorschriften zur Beschränkung des Einkommenseinsatzes
- § 92a: Streichung des Paragraphen
- § 93 Abs. 1 Satz 3: Streichung der Wörter 'und des § 92 Abs. 1'
- § 94 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'behindert im Sinne von § 53' und Streichung der Wörter 'Sechsten und'
- § 97 Abs. 3 Nr. 1: Streichung der Nummer
- § 98: Ersetzung der Wörter 'Sechsten bis' und Hinzufügung eines neuen Absatzes
- § 118 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von Kommas und Hinzufügung einer neuen Nummer
- § 121 Nr. 1 Buchst. c: Streichung des Buchstabens
- § 122 Abs. 3: Streichung der Wörter 'Sechsten und' und Hinzufügung von Text
- § 128c Nr. 7: Neue Formulierung zur Aufteilung von Aufwendungen
- § 136a: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Erstattung des Barbetrags
## Wortlaut

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- **2012-12-19** · BGBl. 2012 I S. 2598 — Gesetz zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften
- **2015-09-07** · BGBl. 2015 I S. 1474 — Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
- **2016-07-14** · BGBl. 2016 I S. 1594 — Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
- **2016-12-29** · BGBl. 2016 I S. 3234 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)

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# Stellen dieser Station
- Inhaltsübersicht zu § 160: Die Angabe zu § 160 in der Inhaltsübersicht wird gestrichen.
- § 114 Abs. 2 Satz 2 und 3: Satz 2 und 3 von § 114 Abs. 2 werden aufgehoben.
- § 160: Der gesamte § 160 wird aufgehoben.
- § 139: Neufassung des § 139 mit Übergangsregelung für Bedarfe für Unterkunft und Heizung ab dem Jahr 2020
- Siebzehntes Kapitel: Das Siebzehnte Kapitel wird aufgehoben
- Achtzehntes Kapitel: Das Achtzehnte Kapitel wird aufgehoben
- § 42 Abs. 4: Erweiterung der Aufwendungen, die als Bedarf anerkannt werden
- § 42 Abs. 5: Regelung für Übersteigung der angemessenen Aufwendungen
- § 42 Abs. 6: Regelung für Aufwendungen in sonstigen Unterkünften
- § 42b: Einführung von Mehrbedarfen für verschiedene Situationen
- § 52 Abs. 5: Aufhebung des Absatzes
- Sechstes Kapitel: Änderung der Überschrift
- §§ 53 bis 60a: Aufhebung der Paragraphen
- § 63b Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von 'diesem Buch' durch 'Teil 2 des Neunten Buches'
- § 64h Abs. 2 Nr. 1: Ersetzung von 'dem Sechsten Kapitel' durch 'Teil 2 des Neunten Buches'
- § 67 Satz 2: Einfügung von 'und Neunten'
- § 71 Abs. 1 Satz 1: Einfügung von 'sowie den Leistungen der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des Neunten Buches'
- § 71 Abs. 5: Einführung eines neuen Absatzes zur Verzahnung der Leistungen
- § 72 Abs. 6: Einführung eines neuen Absatzes zur Blindenhilfe
- Zehntes Kapitel: Neufassung des Kapitels zur Vertragsrecht
- Inhaltsübersicht zu § 83: Neue Bezeichnung 'Inklusionsvereinbarung'
- Inhaltsübersicht zu § 139: Neue Bezeichnung 'Mitbestimmung, Mitwirkung, Frauenbeauftragte'
- Inhaltsübersicht zu § 158: Neue Bezeichnung 'Sonderregelungen für den Bundesnachrichtendienst und den Militärischen Abschirmdienst'
- § 43 Abs. 1: Ersetzen von Zahlenwerten
- § 69 Abs. 1: Einfügen von zusätzlichen Vorschriften zur Antragstellung
- § 70 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes
- § 82 Abs. 1: Einfügen von zusätzlichen Vorschriften zur internen Besetzung
- § 82 Abs. 4: Ersetzen von 'Integrationsvereinbarung' durch 'Inklusionsvereinbarung'
- § 83: Ersetzen von 'Integrationsvereinbarung' durch 'Inklusionsvereinbarung' und Einfügen von zusätzlichen Vorschriften
- § 94 Abs. 1: Streichung von 'durch Abwesenheit oder Wahrnehmung anderer Aufgaben'
- § 94 Abs. 4: Neue Fassung des Absatzes
- § 94 Abs. 8: Neuer Absatz zur Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes
- § 95 Abs. 1: Einfügen von zusätzlichen Vorschriften zur Heranziehung von stellvertretenden Mitgliedern
- § 95 Abs. 2: Einfügen von Vorschriften zur Kündigung
- § 96 Abs. 4: Einfügen von zusätzlichen Vorschriften zur Teilnahme an Schulungen
- § 96 Abs. 8: Neue Fassung des Absatzes zur Kostentragung
- § 97 Abs. 6: Ersetzen von 'Integrationsvereinbarungen' durch 'Inklusionsvereinbarungen'
- § 97 Abs. 7: Einfügen von zusätzlichen Vorschriften zur Anwendung des § 94 Abs. 6
- § 128 Abs. 4: Ersetzen von Zahlenwerten
- § 131: Neue Fassung des § 131 zur Statistik
- § 139: Einfügen von Vorschriften zur Wahl von Frauenbeauftragten
- § 144 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes zur Errichtung und Zusammensetzung des Werkstattrats
- § 146 Abs. 3: Neuer Absatz zur Definition von schwerbehinderten Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung
- § 148 Abs. 2: Streichung von 'zum genehmigten Beförderungsentgelt'
- § 148 Abs. 4: Einfügen von zusätzlichen Vorschriften zur Gültigkeitsdauer von Wertmarken
- § 150 Abs. 1: Einfügen von zusätzlichen Vorschriften zur Antragstellung
- § 150 Abs. 2: Einfügen von zusätzlichen Vorschriften zur Rückforderung von Vorauszahlungen
- § 154 Abs. 1: Ersetzen von '§ 70' durch '§ 70 Abs. 1'
- § 158: Einfügen von zusätzlichen Vorschriften für den Militärischen Abschirmdienst
- § 159 Abs. 8: Neuer Absatz zur Fortgeltung von Integrationsvereinbarungen
- § 77: Neue Vorschriften zur Verbindlichkeit der vereinbarten Vergütung
- § 78: Neue Vorschriften zur Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfung
- § 79: Neue Vorschriften zur Kürzung der Vergütung
- § 79a: Neue Vorschriften zur außerordentlichen Kündigung der Vereinbarungen
- § 80: Neue Vorschriften zu Rahmenverträgen
- § 81: Neue Vorschriften zur Schiedsstelle
- § 82 Abs. 3a Satz 2: Streichung des Satzes zur Festsetzung von Vergütungen
- § 89 Abs. 2: Hinzufügung eines Satzes zur Berücksichtigung des Einkommens
- § 90 Abs. 2 Nr. 3: Neue Formulierung zur Berücksichtigung von Vermögen
- § 92: Neue Vorschriften zur Beschränkung des Einkommenseinsatzes
- § 92a: Streichung des Paragraphen
- § 93 Abs. 1 Satz 3: Streichung der Wörter 'und des § 92 Abs. 1'
- § 94 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'behindert im Sinne von § 53' und Streichung der Wörter 'Sechsten und'
- § 97 Abs. 3 Nr. 1: Streichung der Nummer
- § 98: Ersetzung der Wörter 'Sechsten bis' und Hinzufügung eines neuen Absatzes
- § 118 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von Kommas und Hinzufügung einer neuen Nummer
- § 121 Nr. 1 Buchst. c: Streichung des Buchstabens
- § 122 Abs. 3: Streichung der Wörter 'Sechsten und' und Hinzufügung von Text
- § 128c Nr. 7: Neue Formulierung zur Aufteilung von Aufwendungen
- § 136a: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Erstattung des Barbetrags

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 118
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2003-12-29 — Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 2954
> Station: 2016-12-29 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3234
§ 118 Abs. 2: Ersetzung von 'Arbeitsämter und Landesarbeitsämter' durch 'Bundesagentur für Arbeit', 'erlassen' durch 'erlässt' und 'beim Landesarbeitsamt' durch 'der Bundesagentur für Arbeit'
§ 118 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von Kommas und Hinzufügung einer neuen Nummer

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 121
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2003-12-29 — Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 2954
> Station: 2016-12-29 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3234
§ 121 Abs. 1: Ersetzung von 'den Widerspruchsausschuss beim Landesarbeitsamt' durch 'die Widerspruchsausschüsse bei der Bundesagentur für Arbeit'
§ 121 Nr. 1 Buchst. c: Streichung des Buchstabens

7
sgb-ix/§122.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 122
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-29 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3234
§ 122 Abs. 3: Streichung der Wörter 'Sechsten und' und Hinzufügung von Text

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@@ -1,9 +1,7 @@
# § 128
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2004-04-28 — Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 606
> Station: 2016-12-29 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3234
§ 128 Abs. 2: Aufhebung des Absatzes
§ 128 Abs. 3: Ersetzung der Angabe 'der Absätze 1 und 2' durch 'des Absatzes 1'
§ 128 Abs. 4: Ersetzen von Zahlenwerten

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sgb-ix/§128c.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 128c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-29 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3234
§ 128c Nr. 7: Neue Formulierung zur Aufteilung von Aufwendungen

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 131
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-29 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3234
§ 131: Neue Fassung des § 131 zur Statistik

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 136a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-29 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3234
§ 136a: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Erstattung des Barbetrags

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# § 139
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-29 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3234
§ 139: Neufassung des § 139 mit Übergangsregelung für Bedarfe für Unterkunft und Heizung ab dem Jahr 2020
Inhaltsübersicht zu § 139: Neue Bezeichnung 'Mitbestimmung, Mitwirkung, Frauenbeauftragte'
§ 139: Einfügen von Vorschriften zur Wahl von Frauenbeauftragten

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# § 144
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2003-04-08 — Gesetz zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 462
> Station: 2016-12-29 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3234
§ 13 Abs. 7 Satz 1 und 3, Abs. 8 Satz 2, § 24 Abs. 2, § 50 Abs. 3, § 64 Abs. 1 Satz 1 und 3, Abs. 2 Satz 2, § 67, § 78 Satz 1 und 2, § 105 Abs. 2 und Abs. 4 Satz 3, § 115, § 135, § 144 Abs. 2 Satz 1, § 149 Abs. 2 Satz 1, § 150 Abs. 6 Satz 2, § 152 Satz 1 Nr. 2, § 153 Satz 2, § 154 Abs. 2: Ersetzung von 'Arbeit und Sozialordnung' durch 'Gesundheit und Soziale Sicherung'
§ 144 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes zur Errichtung und Zusammensetzung des Werkstattrats

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