BGBl. 2009 I S. 1794 · Bekanntmachung · Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes

Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1794
Inkrafttreten: 2009-07-15
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

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Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2009-07-15

BGBl-Id: bgbl1-2009-40-4
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# AFBG — 2009-06-22
# AFBG — 2009-07-15
- **Titel:** Neufassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 1322
- **Inkrafttreten:** 2009-07-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/32#page=10
- **Kurz:** Die Bekanntmachung legt die Neufassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes fest, die ab dem 1. Juli 2009 gilt und verschiedene Änderungen und Ergänzungen berücksichtigt.
- **Titel:** Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
- **Typ:** Bekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 1794
- **Inkrafttreten:** 2009-07-15
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/40#page=22
- **Kurz:** Die Bekanntmachung der Neufassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes vom 18. Juni 2009 wird berichtigt, indem in der Überschrift des Ersten Abschnittes das Wort „Förderfähige“ durch „Förderungsfähige“ ersetzt wird.
## Betroffene Stellen
- § 6: Neue Vorschriften zur Abweichung vom Fortbildungsplan und zur Vorbereitung auf ein weiteres Fortbildungsziel
- § 7: Neue Vorschriften zur Kündigung, Abbruch, Unterbrechung und Wiederholung von Maßnahmen
- § 8: Neue Vorschriften zur Staatsangehörigkeit der Förderungsberechtigten
- § 9: Neue Vorschriften zur Eignung der Teilnehmer
- § 10: Neue Vorschriften zum Umfang der Förderung
- § 11: Neue Vorschriften zur Förderungsdauer
- § 12: Neue Vorschriften zur Förderungsart
- § 13: Neue Vorschriften zu den Darlehensbedingungen
- § 22: Neue Vorschriften zur Ersatzpflicht des Ehegatten oder der Ehegattin bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen falschen oder unvollständigen Angaben
- § 23: Neue Vorschriften zur Form und Inhalt von Bescheiden
- § 24: Neue Vorschriften zur Zahlweise der Förderung
- § 25: Neue Vorschriften zur Änderung des Bescheides bei maßgeblichen Änderungen
- § 26: Neue Vorschriften zum Rechtsweg
- § 27: Neue Vorschriften zur Statistik
- § 27a: Neue Vorschriften zur Anwendung des Sozialgesetzbuches
- § 28: Neue Vorschriften zur Aufbringung der Mittel
- § 29: Neue Bußgeldvorschriften
- § 30: Neue Übergangsvorschriften
- § 12 Abs. 1: Darlehenshöhe und Auszahlung festgelegt
- § 13 Abs. 1-8: Rückzahlung des Darlehens und Erlassbedingungen neu geregelt
- § 13a: Einkommensabhängige Rückzahlung eingeführt
- § 13b: Erlass und Stundung des Darlehens neu geregelt
- § 14: Erstattung der Darlehens- und Zinsschuld an die Kreditanstalt für Wiederaufbau neu geregelt
- § 15: Aufrechnung von Zuschüssen gegen Leistungen neu geregelt
- § 16: Rückzahlungspflicht bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen neu geregelt
- § 17: Einkommens- und Vermögensanrechnung neu geregelt
- § 17a: Freibeträge vom Vermögen neu geregelt
- § 18: Übergegangene Darlehensforderungen neu geregelt
- § 19: Antragsverfahren neu geregelt
- § 19a: Örtliche Zuständigkeit neu geregelt
- § 20: Mitteilungspflichten neu geregelt
- § 21: Auskunftspflichten neu geregelt
- Überschrift des Ersten Abschnittes: Das Wort „Förderfähige“ wird durch das Wort „Förderungsfähige“ ersetzt.
## Wortlaut

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- **2005-03-31** · BGBl. 2005 I S. 931 — Gesetz zur Reform der beruflichen Bildung (Berufsbildungsreformgesetz - BerBiRefG)
- **2009-06-22** · BGBl. 2009 I S. 1314 — Zweites Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
- **2009-06-22** · BGBl. 2009 I S. 1322 — Neufassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
- **2009-07-15** · BGBl. 2009 I S. 1794 — Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes

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# Stellen dieser Station
- § 6: Neue Vorschriften zur Abweichung vom Fortbildungsplan und zur Vorbereitung auf ein weiteres Fortbildungsziel
- § 7: Neue Vorschriften zur Kündigung, Abbruch, Unterbrechung und Wiederholung von Maßnahmen
- § 8: Neue Vorschriften zur Staatsangehörigkeit der Förderungsberechtigten
- § 9: Neue Vorschriften zur Eignung der Teilnehmer
- § 10: Neue Vorschriften zum Umfang der Förderung
- § 11: Neue Vorschriften zur Förderungsdauer
- § 12: Neue Vorschriften zur Förderungsart
- § 13: Neue Vorschriften zu den Darlehensbedingungen
- § 22: Neue Vorschriften zur Ersatzpflicht des Ehegatten oder der Ehegattin bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen falschen oder unvollständigen Angaben
- § 23: Neue Vorschriften zur Form und Inhalt von Bescheiden
- § 24: Neue Vorschriften zur Zahlweise der Förderung
- § 25: Neue Vorschriften zur Änderung des Bescheides bei maßgeblichen Änderungen
- § 26: Neue Vorschriften zum Rechtsweg
- § 27: Neue Vorschriften zur Statistik
- § 27a: Neue Vorschriften zur Anwendung des Sozialgesetzbuches
- § 28: Neue Vorschriften zur Aufbringung der Mittel
- § 29: Neue Bußgeldvorschriften
- § 30: Neue Übergangsvorschriften
- § 12 Abs. 1: Darlehenshöhe und Auszahlung festgelegt
- § 13 Abs. 1-8: Rückzahlung des Darlehens und Erlassbedingungen neu geregelt
- § 13a: Einkommensabhängige Rückzahlung eingeführt
- § 13b: Erlass und Stundung des Darlehens neu geregelt
- § 14: Erstattung der Darlehens- und Zinsschuld an die Kreditanstalt für Wiederaufbau neu geregelt
- § 15: Aufrechnung von Zuschüssen gegen Leistungen neu geregelt
- § 16: Rückzahlungspflicht bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen neu geregelt
- § 17: Einkommens- und Vermögensanrechnung neu geregelt
- § 17a: Freibeträge vom Vermögen neu geregelt
- § 18: Übergegangene Darlehensforderungen neu geregelt
- § 19: Antragsverfahren neu geregelt
- § 19a: Örtliche Zuständigkeit neu geregelt
- § 20: Mitteilungspflichten neu geregelt
- § 21: Auskunftspflichten neu geregelt
- Überschrift des Ersten Abschnittes: Das Wort „Förderfähige“ wird durch das Wort „Förderungsfähige“ ersetzt.

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# BGBl. 2009 I S. 1794
- **Titel:** Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
- **Typ:** Bekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 1794
- **Verkündung:** 2009-07-15
- **Inkrafttreten:** 2009-07-15
- **Ausfertigung:** 2009-07-07
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/40#page=22
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** AFBG
## Kurz
Die Bekanntmachung der Neufassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes vom 18. Juni 2009 wird berichtigt, indem in der Überschrift des Ersten Abschnittes das Wort „Förderfähige“ durch „Förderungsfähige“ ersetzt wird.