BGBl. 2019 I S. 834 · Änderung · Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze

Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 834
Inkrafttreten: 2019-07-01
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2019-06-27

BGBl-Id: bgbl1-2019-23-1
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2019-06-27 12:00:00 +00:00
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# BWAHLG — 2019-03-28
# BWAHLG — 2019-06-27
- **Titel:** Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 13 Nummer 2 und 3 des Bundeswahlgesetzes)
- **Typ:** Sonstige
- **Fundstelle:** BGBl. 2019 I S. 368
- **Inkrafttreten:** 2019-03-20
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2019/9#page=24
- **Kurz:** Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass § 13 Nummer 2 und 3 des Bundeswahlgesetzes mit dem Grundgesetz unvereinbar sind. § 13 Nummer 3 wird zusätzlich als nichtig erklärt.
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2019 I S. 834
- **Inkrafttreten:** 2019-07-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2019/23#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Bundeswahlgesetz, die Bundeswahlordnung, das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und das Strafgesetzbuch, insbesondere bezüglich der Ausübung des Wahlrechts durch behinderte Personen.
## Betroffene Stellen
- § 13 Nummer 2: mit Art. 38 Abs. 1 Satz 1 und Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG
- § 13 Nummer 3: mit Art. 38 Abs. 1 Satz 1 und Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG
- Inhaltsübersicht zu § 13: Neufassung der Angabe zu § 13: „§ 13 Ausschluss vom Wahlrecht“
- Inhaltsübersicht zu § 53: Neufassung der Angabe zu § 53: „§ 53 Übergangsregelung“
- § 13: Neufassung des § 13: „Ausschluss vom Wahlrecht“
- § 14 Abs. 4: Anfügen eines Satzes: „Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig.“
- § 14 Abs. 5: Einfügen eines neuen Absatzes 5, der die Hilfeleistung bei der Stimmabgabe regelt.
- § 33 Abs. 1 Satz 1: Ersetzen des Wortes „daß“ durch „dass“
- § 33 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die zulässige Hilfe bei der Stimmabgabe und die Geheimhaltungspflicht regelt.
- § 53: Neufassung des § 53: „Übergangsregelung“
## Wortlaut

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- **2017-09-04** · BGBl. 2017 I S. 3339 — Bekanntmachung zur Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum Deutschen Bundestag
- **2018-07-13** · BGBl. 2018 I S. 1116 — Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze
- **2019-03-28** · BGBl. 2019 I S. 368 — Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 13 Nummer 2 und 3 des Bundeswahlgesetzes)
- **2019-06-27** · BGBl. 2019 I S. 834 — Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze

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# Stellen dieser Station
- § 13 Nummer 2: mit Art. 38 Abs. 1 Satz 1 und Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG
- § 13 Nummer 3: mit Art. 38 Abs. 1 Satz 1 und Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG
- Inhaltsübersicht zu § 13: Neufassung der Angabe zu § 13: „§ 13 Ausschluss vom Wahlrecht“
- Inhaltsübersicht zu § 53: Neufassung der Angabe zu § 53: „§ 53 Übergangsregelung“
- § 13: Neufassung des § 13: „Ausschluss vom Wahlrecht“
- § 14 Abs. 4: Anfügen eines Satzes: „Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig.“
- § 14 Abs. 5: Einfügen eines neuen Absatzes 5, der die Hilfeleistung bei der Stimmabgabe regelt.
- § 33 Abs. 1 Satz 1: Ersetzen des Wortes „daß“ durch „dass“
- § 33 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die zulässige Hilfe bei der Stimmabgabe und die Geheimhaltungspflicht regelt.
- § 53: Neufassung des § 53: „Übergangsregelung“

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# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-03-28Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 13 Nummer 2 und 3 des Bundeswahlgesetzes)
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 368
> Station: 2019-06-27Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 834
§ 13 Nummer 2: mit Art. 38 Abs. 1 Satz 1 und Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG
Inhaltsübersicht zu § 13: Neufassung der Angabe zu § 13: „§ 13 Ausschluss vom Wahlrecht“
§ 13 Nummer 3: mit Art. 38 Abs. 1 Satz 1 und Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG
§ 13: Neufassung des § 13: „Ausschluss vom Wahlrecht“

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# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1975-07-02 — Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 1593
> Station: 2019-06-27 — Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 834
§ 14: Abschnitt fällt weg
§ 14 Abs. 4: Anfügen eines Satzes: „Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig.“
§ 14 Abs. 5: Einfügen eines neuen Absatzes 5, der die Hilfeleistung bei der Stimmabgabe regelt.

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# § 33
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2008-03-20 — Gesetz zur Änderung des Wahl- und Abgeordnetenrechts
> Fundstelle: BGBl. 2008 I S. 394
> Station: 2019-06-27 — Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 834
§ 33 Abs. 2: Ersetzung von 'durch körperliche Gebrechen' durch 'wegen einer körperlichen Beeinträchtigung'
§ 33 Abs. 1 Satz 1: Ersetzen des Wortes „daß“ durch „dass“
§ 33 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die zulässige Hilfe bei der Stimmabgabe und die Geheimhaltungspflicht regelt.

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# § 53
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-05-04 — Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 698
> Station: 2019-06-27 — Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 834
§ 53: Streichung des § 53
Inhaltsübersicht zu § 53: Neufassung der Angabe zu § 53: „§ 53 Übergangsregelung“
§ 53: Neufassung des § 53: „Übergangsregelung“

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# BWO_1985 — 2017-06-14
# BWO_1985 — 2019-06-27
- **Titel:** Gesetz zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2017 I S. 1570
- **Inkrafttreten:** 2017-06-15 (Tag nach der Verkündung); 2017-01-11 (Artikel 11 Nummer 3); 2017-04-01 (Artikel 13 Nummer 5 Buchstabe c); 2017-06-01 (Artikel 10 und 13 Nummer 1, 2 und 4); 2018-01-01 (Artikel 13 Nummer 3 und 5 Buchstabe a, b, d und e); 2019-01-01 (Artikel 14); 2020-01-01 (Artikel 15)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2017/36#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Gesichtsverhüllung bei der Ausübung des Dienstes oder in anderen dienstbezogenen Tätigkeiten und ändert verschiedene dienstrechtliche Vorschriften.
- **Fundstelle:** BGBl. 2019 I S. 834
- **Inkrafttreten:** 2019-07-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2019/23#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Bundeswahlgesetz, die Bundeswahlordnung, das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und das Strafgesetzbuch, insbesondere bezüglich der Ausübung des Wahlrechts durch behinderte Personen.
## Betroffene Stellen
- § 56 Abs. 6 Satz 1 Nummer 1: Einfügen einer neuen Nummer 1a zur Identitätsfeststellung
- § 48a Abs. 1 Satz 2: Einführung der Regelung, dass eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter unzulässig ist.
- § 48a Abs. 1 Nummer 5a: Einführung der Regelung, dass Wahlberechtigte mit Behinderungen sich der Hilfe einer anderen Person bedienen können, wobei die Hilfeleistung bestimmten Einschränkungen unterliegt.
- § 48a Abs. 1 Nummer 6: Anpassung der Formulierung bezüglich der Strafbarkeit von unbefugtem Wählen und Wahlverfälschung.
- § 57 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung des Begriffs 'körperliche Beeinträchtigung' durch 'Behinderung'.
- § 57 Abs. 2: Einführung neuer Regelungen zur Hilfeleistung bei der Stimmabgabe, insbesondere zur technischen Hilfe und zur Vermeidung von missbräuchlicher Einflussnahme.
- § 57 Abs. 3: Anpassung der Regelungen zur Hilfeleistung, insbesondere zur Geheimhaltung der Wahlentscheidung.
- § 57 Abs. 3: Streichung des bisherigen Absatzes 3.
- Anlage 1 (zu § 18 Abs. 6) Nummer 5: Ersetzung des Begriffs 'Wahlausschlussgrund' und Streichung von spezifischen Wahlausschlussgründen.
- Anlage 1 (zu § 18 Abs. 6) Nummer 9: Anpassung der Formulierung bezüglich des Wahlausschlusses infolge eines Richterspruchs.
- Anlage 1 (zu § 18 Abs. 6) Nummer 12: Ersetzung des Begriffs 'körperliche Beeinträchtigung' durch 'Behinderung'.
- Anlage 2 (zu § 18 Abs. 5) Nummer 5: Ersetzung des Begriffs 'Wahlausschlussgrund' und Streichung von spezifischen Wahlausschlussgründen.
- Anlage 2 (zu § 18 Abs. 5) Nummer 9: Anpassung der Formulierung bezüglich des Wahlausschlusses infolge eines Richterspruchs.
- Anlage 2 (zu § 18 Abs. 5) Nummer 13: Ersetzung des Begriffs 'körperliche Beeinträchtigung' durch 'Behinderung'.
- Anlage 5 (zu § 20 Abs. 1) Nummer 5.2: Ersetzung des Begriffs 'behinderter' und Ergänzung der Formulierung 'mit Behinderung'.
- Anlage 5 (zu § 20 Abs. 1) Nummer 6: Einführung neuer Regelungen zur Hilfeleistung bei der Stimmabgabe, insbesondere zur technischen Hilfe und zur Vermeidung von missbräuchlicher Einflussnahme.
- Anlage 9 (zu § 26) Fußnote 4: Anpassung der Formulierung bezüglich der Hilfeleistung bei der Stimmabgabe, insbesondere zur technischen Hilfe und zur Vermeidung von missbräuchlicher Einflussnahme.
- Anlage 12 (zu § 28 Abs. 3) Nummer 3: Anpassung der Formulierung bezüglich der Hilfeleistung bei der Stimmabgabe, insbesondere zur technischen Hilfe und zur Vermeidung von missbräuchlicher Einflussnahme.
- Anlage 27 (zu § 48 Abs. 1) Nummer 6: Anpassung der Formulierung bezüglich der Hilfeleistung bei der Stimmabgabe, insbesondere zur technischen Hilfe und zur Vermeidung von missbräuchlicher Einflussnahme.
## Wortlaut

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- **2013-05-17** · BGBl. 2013 I S. 1255 — Zehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
- **2017-03-30** · BGBl. 2017 I S. 585 — Elfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
- **2017-06-14** · BGBl. 2017 I S. 1570 — Gesetz zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
- **2019-06-27** · BGBl. 2019 I S. 834 — Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze

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# Stellen dieser Station
- § 56 Abs. 6 Satz 1 Nummer 1: Einfügen einer neuen Nummer 1a zur Identitätsfeststellung
- § 48a Abs. 1 Satz 2: Einführung der Regelung, dass eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter unzulässig ist.
- § 48a Abs. 1 Nummer 5a: Einführung der Regelung, dass Wahlberechtigte mit Behinderungen sich der Hilfe einer anderen Person bedienen können, wobei die Hilfeleistung bestimmten Einschränkungen unterliegt.
- § 48a Abs. 1 Nummer 6: Anpassung der Formulierung bezüglich der Strafbarkeit von unbefugtem Wählen und Wahlverfälschung.
- § 57 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung des Begriffs 'körperliche Beeinträchtigung' durch 'Behinderung'.
- § 57 Abs. 2: Einführung neuer Regelungen zur Hilfeleistung bei der Stimmabgabe, insbesondere zur technischen Hilfe und zur Vermeidung von missbräuchlicher Einflussnahme.
- § 57 Abs. 3: Anpassung der Regelungen zur Hilfeleistung, insbesondere zur Geheimhaltung der Wahlentscheidung.
- § 57 Abs. 3: Streichung des bisherigen Absatzes 3.
- Anlage 1 (zu § 18 Abs. 6) Nummer 5: Ersetzung des Begriffs 'Wahlausschlussgrund' und Streichung von spezifischen Wahlausschlussgründen.
- Anlage 1 (zu § 18 Abs. 6) Nummer 9: Anpassung der Formulierung bezüglich des Wahlausschlusses infolge eines Richterspruchs.
- Anlage 1 (zu § 18 Abs. 6) Nummer 12: Ersetzung des Begriffs 'körperliche Beeinträchtigung' durch 'Behinderung'.
- Anlage 2 (zu § 18 Abs. 5) Nummer 5: Ersetzung des Begriffs 'Wahlausschlussgrund' und Streichung von spezifischen Wahlausschlussgründen.
- Anlage 2 (zu § 18 Abs. 5) Nummer 9: Anpassung der Formulierung bezüglich des Wahlausschlusses infolge eines Richterspruchs.
- Anlage 2 (zu § 18 Abs. 5) Nummer 13: Ersetzung des Begriffs 'körperliche Beeinträchtigung' durch 'Behinderung'.
- Anlage 5 (zu § 20 Abs. 1) Nummer 5.2: Ersetzung des Begriffs 'behinderter' und Ergänzung der Formulierung 'mit Behinderung'.
- Anlage 5 (zu § 20 Abs. 1) Nummer 6: Einführung neuer Regelungen zur Hilfeleistung bei der Stimmabgabe, insbesondere zur technischen Hilfe und zur Vermeidung von missbräuchlicher Einflussnahme.
- Anlage 9 (zu § 26) Fußnote 4: Anpassung der Formulierung bezüglich der Hilfeleistung bei der Stimmabgabe, insbesondere zur technischen Hilfe und zur Vermeidung von missbräuchlicher Einflussnahme.
- Anlage 12 (zu § 28 Abs. 3) Nummer 3: Anpassung der Formulierung bezüglich der Hilfeleistung bei der Stimmabgabe, insbesondere zur technischen Hilfe und zur Vermeidung von missbräuchlicher Einflussnahme.
- Anlage 27 (zu § 48 Abs. 1) Nummer 6: Anpassung der Formulierung bezüglich der Hilfeleistung bei der Stimmabgabe, insbesondere zur technischen Hilfe und zur Vermeidung von missbräuchlicher Einflussnahme.

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# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-03-30 — Elfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 585
> Station: 2019-06-27 — Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 834
§ 18 Abs. 5 BWO: Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche
Anlage 1 (zu § 18 Abs. 6) Nummer 5: Ersetzung des Begriffs 'Wahlausschlussgrund' und Streichung von spezifischen Wahlausschlussgründen.
§ 18 Abs. 6 BWO: Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Rückkehrer aus dem Ausland
Anlage 1 (zu § 18 Abs. 6) Nummer 9: Anpassung der Formulierung bezüglich des Wahlausschlusses infolge eines Richterspruchs.
§ 18 Abs. 1 Satz 4: Streichung des Wortes 'behinderter' und Einfügung von 'mit Behinderungen'
Anlage 1 (zu § 18 Abs. 6) Nummer 12: Ersetzung des Begriffs 'körperliche Beeinträchtigung' durch 'Behinderung'.
§ 18 Abs. 6 Satz 1: Neufassung des Satzes 1
Anlage 2 (zu § 18 Abs. 5) Nummer 5: Ersetzung des Begriffs 'Wahlausschlussgrund' und Streichung von spezifischen Wahlausschlussgründen.
§ 18 Abs. 6 Satz 3: Einfügung von 'durch Übersendung der Zweitausfertigung des Antrages nach Anlage 1, auf der die Eintragung in das Wählerverzeichnis vermerkt ist'
Anlage 2 (zu § 18 Abs. 5) Nummer 9: Anpassung der Formulierung bezüglich des Wahlausschlusses infolge eines Richterspruchs.
Anlage 1 (zu § 18 Abs. 6): Neufassung der Anlage 1
Anlage 2 (zu § 18 Abs. 5): Anpassungen an der Anlage 2
Anlage 2 (zu § 18 Abs. 5) Nummer 13: Ersetzung des Begriffs 'körperliche Beeinträchtigung' durch 'Behinderung'.

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@@ -1,11 +1,9 @@
# § 20
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-03-30 — Elfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 585
> Station: 2019-06-27 — Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 834
§ 20 Abs. 2 Satz 1: Streichung der Wörter 'und berufskonsularischen'
Anlage 5 (zu § 20 Abs. 1) Nummer 5.2: Ersetzung des Begriffs 'behinderter' und Ergänzung der Formulierung 'mit Behinderung'.
§ 20 Abs. 2 Satz 2: Neufassung des Satzes 2
Anlage 5 (zu § 20 Abs. 1) Nummer 1 Satz 4: Streichung des Wortes 'den'
Anlage 5 (zu § 20 Abs. 1) Nummer 6: Einführung neuer Regelungen zur Hilfeleistung bei der Stimmabgabe, insbesondere zur technischen Hilfe und zur Vermeidung von missbräuchlicher Einflussnahme.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 26
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-05-17 — Zehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 1255
> Station: 2019-06-27 — Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 834
Anlage 9 (zu § 26): Mehrere Änderungen an der Versicherung an Eides statt zur Briefwahl
Anlage 9 (zu § 26) Fußnote 4: Anpassung der Formulierung bezüglich der Hilfeleistung bei der Stimmabgabe, insbesondere zur technischen Hilfe und zur Vermeidung von missbräuchlicher Einflussnahme.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 28
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-03-30 — Elfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 585
> Station: 2019-06-27 — Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 834
Anlage 11 (zu § 28 Abs. 3 und § 45 Abs. 4): Anpassungen an der Anlage 11
Anlage 12 (zu § 28 Abs. 3) Nummer 3: Anpassung der Formulierung bezüglich der Hilfeleistung bei der Stimmabgabe, insbesondere zur technischen Hilfe und zur Vermeidung von missbräuchlicher Einflussnahme.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 48
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-03-30 — Elfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 585
> Station: 2019-06-27 — Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 834
Anlage 27 (zu § 48 Abs. 1) Nummer 3: Einfügung eines neuen Satzes
Anlage 27 (zu § 48 Abs. 1) Nummer 6: Anpassung der Formulierung bezüglich der Hilfeleistung bei der Stimmabgabe, insbesondere zur technischen Hilfe und zur Vermeidung von missbräuchlicher Einflussnahme.

11
bwo_1985/§48a.md Normal file
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@@ -0,0 +1,11 @@
# § 48a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-06-27 — Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 834
§ 48a Abs. 1 Satz 2: Einführung der Regelung, dass eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter unzulässig ist.
§ 48a Abs. 1 Nummer 5a: Einführung der Regelung, dass Wahlberechtigte mit Behinderungen sich der Hilfe einer anderen Person bedienen können, wobei die Hilfeleistung bestimmten Einschränkungen unterliegt.
§ 48a Abs. 1 Nummer 6: Anpassung der Formulierung bezüglich der Strafbarkeit von unbefugtem Wählen und Wahlverfälschung.

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@@ -1,9 +1,13 @@
# § 57
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-03-30 — Elfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 585
> Station: 2019-06-27 — Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 834
Inhaltsübersicht zu § 57: Neufassung der Angabe zu § 57
§ 57 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung des Begriffs 'körperliche Beeinträchtigung' durch 'Behinderung'.
Überschrift zu § 57 und § 66 Abs. 3 Satz 2: Ersetzung der Wörter 'behinderter Wähler' durch 'von Wählern mit Behinderungen'
§ 57 Abs. 2: Einführung neuer Regelungen zur Hilfeleistung bei der Stimmabgabe, insbesondere zur technischen Hilfe und zur Vermeidung von missbräuchlicher Einflussnahme.
§ 57 Abs. 3: Anpassung der Regelungen zur Hilfeleistung, insbesondere zur Geheimhaltung der Wahlentscheidung.
§ 57 Abs. 3: Streichung des bisherigen Absatzes 3.

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@@ -1,15 +1,20 @@
# EUWG — 2018-10-10
# EUWG — 2019-06-27
- **Titel:** Bekanntmachung des Wahltages für die Europawahl 2019
- **Typ:** Bekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 2018 I S. 1646
- **Inkrafttreten:** 2018-10-08
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2018/34#page=78
- **Kurz:** Die Bundesregierung hat den 26. Mai 2019 als Wahltag für die Europawahl 2019 festgelegt.
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2019 I S. 834
- **Inkrafttreten:** 2019-07-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2019/23#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Bundeswahlgesetz, die Bundeswahlordnung, das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und das Strafgesetzbuch, insbesondere bezüglich der Ausübung des Wahlrechts durch behinderte Personen.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
- § 6 Abs. 4: Einfügung eines neuen Satzes, der die Unzulässigkeit der Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter festlegt.
- § 6 Abs. 4a: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Bedingungen für die Hilfeleistung bei der Abgabe der Stimme regelt.
- § 6a Überschrift: Ersetzung des Wortes 'Ausschluß' durch 'Ausschluss'.
- § 6a Abs. 1: Neufassung des Absatzes, der die Voraussetzungen für den Ausschluss vom Wahlrecht regelt.
- § 6a Abs. 2 Nr. 1: Neufassung der Nummer, die die Voraussetzungen für den Ausschluss vom Wahlrecht regelt.
- § 29: Neufassung des § 29, der die Übergangsregelung für Ausschlüsse vom Wahlrecht und von der Wählbarkeit regelt.
## Wortlaut

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- **2014-03-31** · BGBl. 2014 I S. 271 — Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 2 Absatz 7 des Europawahlgesetzes)
- **2018-07-13** · BGBl. 2018 I S. 1116 — Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze
- **2018-10-10** · BGBl. 2018 I S. 1646 — Bekanntmachung des Wahltages für die Europawahl 2019
- **2019-06-27** · BGBl. 2019 I S. 834 — Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze

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@@ -1,2 +1,8 @@
# Stellen dieser Station
- § 6 Abs. 4: Einfügung eines neuen Satzes, der die Unzulässigkeit der Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter festlegt.
- § 6 Abs. 4a: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Bedingungen für die Hilfeleistung bei der Abgabe der Stimme regelt.
- § 6a Überschrift: Ersetzung des Wortes 'Ausschluß' durch 'Ausschluss'.
- § 6a Abs. 1: Neufassung des Absatzes, der die Voraussetzungen für den Ausschluss vom Wahlrecht regelt.
- § 6a Abs. 2 Nr. 1: Neufassung der Nummer, die die Voraussetzungen für den Ausschluss vom Wahlrecht regelt.
- § 29: Neufassung des § 29, der die Übergangsregelung für Ausschlüsse vom Wahlrecht und von der Wählbarkeit regelt.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 29
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2003-08-21 Viertes Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes und Neunzehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 1655
> Station: 2019-06-27 — Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 834
§ 29: Aufhebung des Paragraphen
§ 29: Neufassung des § 29, der die Übergangsregelung für Ausschlüsse vom Wahlrecht und von der Wählbarkeit regelt.

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-10-09 — Fünftes Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3749
> Station: 2019-06-27 — Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 834
§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b, § 6 Abs. 3 Satz 1 im Satzteil vor Nr. 1 und in Nr. 2 Buchst. b, § 6 Abs. 4 Satz 2, § 6a Abs. 2 Nr. 2, § 6c, § 7 Satz 1 erster Halbsatz, § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 3 Satz 1, § 25 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3: Ersetzung von „Gemeinschaft“ durch „Union“
§ 6 Abs. 4: Einfügung eines neuen Satzes, der die Unzulässigkeit der Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter festlegt.
§ 6 Abs. 4a: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Bedingungen für die Hilfeleistung bei der Abgabe der Stimme regelt.

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# § 6a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-10-09 — Fünftes Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3749
> Station: 2019-06-27 — Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 834
§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b, § 6 Abs. 3 Satz 1 im Satzteil vor Nr. 1 und in Nr. 2 Buchst. b, § 6 Abs. 4 Satz 2, § 6a Abs. 2 Nr. 2, § 6c, § 7 Satz 1 erster Halbsatz, § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 3 Satz 1, § 25 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3: Ersetzung von „Gemeinschaft“ durch „Union“
§ 6a Überschrift: Ersetzung des Wortes 'Ausschluß' durch 'Ausschluss'.
§ 6a Abs. 1: Neufassung des Absatzes, der die Voraussetzungen für den Ausschluss vom Wahlrecht regelt.
§ 6a Abs. 2 Nr. 1: Neufassung der Nummer, die die Voraussetzungen für den Ausschluss vom Wahlrecht regelt.

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# EUWO_1988 — 2018-05-23
# EUWO_1988 — 2019-06-27
- **Titel:** Sechste Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2018 I S. 570
- **Inkrafttreten:** 2018-05-23
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2018/17#page=6
- **Kurz:** Die Verordnung führt Änderungen an der Europawahlordnung durch, insbesondere bezüglich der Stimmabgabe von Wählern mit Behinderungen und der Erfrischungsgelder für Mitglieder der Wahlausschüsse.
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2019 I S. 834
- **Inkrafttreten:** 2019-07-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2019/23#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Bundeswahlgesetz, die Bundeswahlordnung, das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und das Strafgesetzbuch, insbesondere bezüglich der Ausübung des Wahlrechts durch behinderte Personen.
## Betroffene Stellen
- Anhang 10 zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe b: Neue Informationen zum Datenschutz für die Rückseite des Formblatts für eine Unterstützungsunterschrift
- Anhang 11 zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b: Neue Informationen zum Datenschutz für die Rückseite der Zustimmungserklärung mit den Versicherungen an Eides statt
- Anhang 12 zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe b: Neue Informationen zum Datenschutz für die Rückseite der Bescheinigung der Wählbarkeit für Deutsche
- Inhaltsübersicht zu § 50: Neue Formulierung: „§ 50 Stimmabgabe von Wählern mit Behinderungen
- Inhaltsübersicht zu § 78: Neue Formulierung: „§ 78 Datenschutzrechtliche Spezialregelungen
- Inhaltsübersicht zu Anlage 1: Neue Formulierung: „Anlage 1 (zu § 17 Absatz 6) Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehren Erst- und Zweitausfertigung und Merkblatt zum Antrag“
- Inhaltsübersicht zu Anlage 2: Neue Formulierung: „Anlage 2 (zu § 17 Absatz 5) Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die im Ausland leben Erst- und Zweitausfertigung und Merkblatt zum Antrag“
- Inhaltsübersicht zu Anlage 2A: Neue Formulierung: „Anlage 2A (zu § 17a Absatz 2) Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger und Merkblatt zum Antrag“
- § 10 Abs. 2: Neue Formulierung: „Den Mitgliedern der Wahlausschüsse kann für die Teilnahme an einer nach § 5 einberufenen Sitzung und den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Wahltag ein Erfrischungsgeld von je 35 Euro für den Vorsitzenden und je 25 Euro für die übrigen Mitglieder gewährt werden. Es ist auf ein Tagegeld nach Absatz 1 anzurechnen.“
- § 15 Abs. 1: Ersetzen von „35“ durch „42“
- § 15 Abs. 7: Einfügen eines neuen Satzes und Ersetzen von „Abs.“ durch „Absatz“
- § 17 Abs. 1 Satz 4: Ersetzen von „behinderter Wahlberechtigter“ durch „Wahlberechtigter mit Behinderungen“
- § 17 Abs. 6: Neue Formulierung des Satzes 1 und Einfügen von Text in Satz 3
- § 17a Abs. 2 Satz 3: Ersetzen von „behinderter Wahlberechtigter“ durch „Wahlberechtigter mit Behinderungen“
- § 17a Abs. 9: Ersetzen von „2“ durch „3“ und „Abs.“ durch „Absatz“
- § 17b Abs. 1 Satz 3: Ersetzen von „2“ durch „3“
- § 18 Abs. 1 Satz 2 Nummer 5a: Einfügen der Nummer 5a: „5a. die Belehrung, dass nach § 6 Absatz 4 des Europawahlgesetzes jeder Wahlberechtigte sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben kann,“
- § 26 Abs. 1 Satz 4: Ersetzen von „behinderter Wahlberechtigter“ durch „Wahlberechtigter mit Behinderungen“
- § 38 Abs. 2: Neue Formulierung des Absatzes 2
- § 38 Abs. 4: Ersetzen von „rot“ durch „hellrot“
- § 38 Abs. 5 Satz 2: Streichung des Satzes 2
- § 39 Abs. 1 Satz 3: Ersetzen von „behinderten“ durch „Menschen mit Behinderungen“
- § 49 Abs. 2 Satz 1: Einfügen eines neuen Satzes: „In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.“
- § 49 Abs. 6 Satz 1: Einfügen von Nummern 1a und 5a und Anpassungen in Nummern 4 und 5
- Überschrift zu § 50 und § 59 Abs. 3 Satz 2: Ersetzen von „behinderter Wähler“ durch „von Wählern mit Behinderungen“
- § 78: Neue Formulierung des gesamten § 78
- § 80 Abs. 2: Neue Formulierung des Absatzes 2
- § 81 Abs. 5: Einfügen der Angabe „1,“ nach dem Wort „Anlagen“
- § 1 Abs. 1 Satz 2, § 32 Abs. 6 Satz 1, § 79 Abs. 1, § 86 Satz 2: Ersetzen von „des Innern“ durch „des Innern, für Bau und Heimat“
- Anlage 1 (zu § 17 Abs. 6): Neue Formulierung der Vorder- und Rückseiten des Antrags und des Merkblatts
- Anlage 2 (zu § 17 Abs. 5): Anpassungen an der Vorder- und Rückseite des Antrags und des Merkblatts
- Anlage 2A (zu § 17a Abs. 2): Anpassungen an der Vorder- und Rückseite des Antrags und des Merkblatts
- Anlage 2B (zu § 17a Abs. 5): Ersetzung von 'Wahlen' durch 'Wahl' in der Überschrift und von '2014' durch '2019'
- Anlage 3 (zu § 18 Abs. 1): Neue Fassung gemäß Anhang 8
- Anlage 4 (zu § 18 Abs. 2): Neue Fassung gemäß Anhang 9
- Anlage 5 (zu § 19 Abs. 1) in Nummer 5: Ersetzung von 'behinderter Wahlberechtigter' durch 'Wahlberechtigter mit Behinderungen'
- Anlage 6 (zu § 19 Abs. 2) in Nummer 1.1: Einfügung des Fußnotenhinweises '1)' nach 'Union'
- Anlage 6 (zu § 19 Abs. 2) Fußnote 1: Neue Formulierung der Fußnote 1
- Anlage 6 (zu § 19 Abs. 2) in Nummer 1.2: Streichung des Fußnotenhinweises '1)' und Einfügung des Fußnotenhinweises '2)'
- Anlage 6 (zu § 19 Abs. 2) Fußnote 2: Neue Formulierung der Fußnote 2
- Anlage 6 (zu § 19 Abs. 2) Fußnote 3: Umbenennung der bisherigen Fußnote 2 in Fußnote 3
- Anlage 6A (zu § 19 Abs. 3) in Nummer 3: Einfügung des Fußnotenhinweises '1)' nach 'Union'
- Anlage 6A (zu § 19 Abs. 3) Fußnote 1: Neue Formulierung der Fußnote 1
- Anlage 8 (zu § 25): Einfügung von '/der Wählerin' nach 'Unterschrift des Wählers'
- Anlage 10 (zu § 27 Abs. 3 und § 38 Abs. 4) Vorderseite des Wahlbriefumschlags: Ersetzung von 'rot' durch 'hellrot (maschinenlesbar)'
- Anlage 10 (zu § 27 Abs. 3 und § 38 Abs. 4) Rückseite des Wahlbriefumschlags: Einfügung des Fußnotenhinweises '6)' nach 'dort'
- Anlage 10 (zu § 27 Abs. 3 und § 38 Abs. 4) Fußnote 6: Einfügung der neuen Fußnote 6
- Anlage 10 (zu § 27 Abs. 3 und § 38 Abs. 4) Fußnote 7: Einfügung der neuen Fußnote 7
- Anlage 14 (zu § 32 Abs. 3) Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift: Einfügung von 'Datenschutzhinweise auf der Rückseite' rechtsbündig nach der letzten Textzeile
- Anlage 14 (zu § 32 Abs. 3) Rückseite des Formblatts: Neue Rückseite gemäß Anhang 10
- Anlage 15 (zu § 32 Abs. 4 Nummer 1) Zustimmungserklärung mit den Versicherungen an Eides statt: Einfügung von 'Datenschutzhinweise auf der Rückseite' rechtsbündig nach der letzten Textzeile
- Anlage 15 (zu § 32 Abs. 4 Nummer 1) Rückseite der Zustimmungserklärung: Neue Rückseite gemäß Anhang 11
- Anlage 16 (zu § 32 Abs. 4 Nummer 2) Bescheinigung der Wählbarkeit für Deutsche: Einfügung von 'Datenschutzhinweise auf der Rückseite' rechtsbündig nach der letzten Textzeile
- Anlage 16 (zu § 32 Abs. 4 Nummer 2) Rückseite der Bescheinigung: Neue Rückseite gemäß Anhang 12
- Anlage 16A (zu § 32 Abs. 4 Nummer 2a) Bescheinigung der Wohnung/des sonstigen gewöhnlichen Aufenthalts: Neue Fassung gemäß Anhang 13
- Anlage 16A (zu § 32 Abs. 4 Nummer 2a) Rückseite der Bescheinigung: Neue Rückseite gemäß Anhang 14
- Anlage 16B (zu § 32 Abs. 4 Nummer 2b) Versicherung an Eides statt eines Unionsbürgers Erstausfertigung: Einfügung von 'Datenschutzhinweise auf der Rückseite' rechtsbündig nach der letzten Textzeile
- Anlage 16B (zu § 32 Abs. 4 Nummer 2b) Rückseite der Versicherung: Neue Rückseite gemäß Anhang 15
- Anlage 23 (zu § 41 Abs. 1) in Nummer 3: Einfügung des Satzes 'In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.'
- Anlage 25 (zu § 65 Abs. 1): Neue Fassung gemäß Anhang 16
- Anlage 27 (zu § 68 Abs. 5): Neue Fassung gemäß Anhang 17
- § 41a Abs. 1 Satz 2: Eingefügte Bestimmungen zur Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter und zur Hilfeleistung bei Behinderungen.
- § 50: Eingefügte Bestimmungen zur Hilfeleistung bei Behinderungen und Anpassungen an die Begriffe.
- Anlage 1 (zu § 17 Abs. 6): Anpassungen an die Begriffe und Streichungen von Wahlausschlussgründen.
- Anlage 2 (zu § 17 Abs. 5): Anpassungen an die Begriffe und Streichungen von Wahlausschlussgründen.
- Anlage 2A (zu § 17a Abs. 2): Anpassungen an die Begriffe und Streichungen von Wahlausschlussgründen.
- Anlage 5 (zu § 19 Abs. 1) Nummer 6: Eingefügte Bestimmungen zur Hilfeleistung bei Behinderungen.
- Anlage 8 (zu § 25) Fußnote 4: Eingefügte Bestimmungen zur Hilfeleistung bei Behinderungen.
- Anlage 11 (zu § 27 Abs. 3) Vorderseite des Merkblatts zur Briefwahl: Eingefügte Bestimmungen zur Hilfeleistung bei Behinderungen.
- Anlage 23 (zu § 41 Abs. 1) Nummer 6: Eingefügte Bestimmungen zur Hilfeleistung bei Behinderungen und zur Strafbarkeit.
## Wortlaut

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- **2008-12-10** · BGBl. 2008 I S. 2378 — Zweite Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
- **2013-12-23** · BGBl. 2013 I S. 4335 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
- **2018-05-23** · BGBl. 2018 I S. 570 — Sechste Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
- **2019-06-27** · BGBl. 2019 I S. 834 — Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze

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# Stellen dieser Station
- Anhang 10 zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe b: Neue Informationen zum Datenschutz für die Rückseite des Formblatts für eine Unterstützungsunterschrift
- Anhang 11 zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b: Neue Informationen zum Datenschutz für die Rückseite der Zustimmungserklärung mit den Versicherungen an Eides statt
- Anhang 12 zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe b: Neue Informationen zum Datenschutz für die Rückseite der Bescheinigung der Wählbarkeit für Deutsche
- Inhaltsübersicht zu § 50: Neue Formulierung: „§ 50 Stimmabgabe von Wählern mit Behinderungen
- Inhaltsübersicht zu § 78: Neue Formulierung: „§ 78 Datenschutzrechtliche Spezialregelungen
- Inhaltsübersicht zu Anlage 1: Neue Formulierung: „Anlage 1 (zu § 17 Absatz 6) Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehren Erst- und Zweitausfertigung und Merkblatt zum Antrag“
- Inhaltsübersicht zu Anlage 2: Neue Formulierung: „Anlage 2 (zu § 17 Absatz 5) Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die im Ausland leben Erst- und Zweitausfertigung und Merkblatt zum Antrag“
- Inhaltsübersicht zu Anlage 2A: Neue Formulierung: „Anlage 2A (zu § 17a Absatz 2) Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger und Merkblatt zum Antrag“
- § 10 Abs. 2: Neue Formulierung: „Den Mitgliedern der Wahlausschüsse kann für die Teilnahme an einer nach § 5 einberufenen Sitzung und den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Wahltag ein Erfrischungsgeld von je 35 Euro für den Vorsitzenden und je 25 Euro für die übrigen Mitglieder gewährt werden. Es ist auf ein Tagegeld nach Absatz 1 anzurechnen.“
- § 15 Abs. 1: Ersetzen von „35“ durch „42“
- § 15 Abs. 7: Einfügen eines neuen Satzes und Ersetzen von „Abs.“ durch „Absatz“
- § 17 Abs. 1 Satz 4: Ersetzen von „behinderter Wahlberechtigter“ durch „Wahlberechtigter mit Behinderungen“
- § 17 Abs. 6: Neue Formulierung des Satzes 1 und Einfügen von Text in Satz 3
- § 17a Abs. 2 Satz 3: Ersetzen von „behinderter Wahlberechtigter“ durch „Wahlberechtigter mit Behinderungen“
- § 17a Abs. 9: Ersetzen von „2“ durch „3“ und „Abs.“ durch „Absatz“
- § 17b Abs. 1 Satz 3: Ersetzen von „2“ durch „3“
- § 18 Abs. 1 Satz 2 Nummer 5a: Einfügen der Nummer 5a: „5a. die Belehrung, dass nach § 6 Absatz 4 des Europawahlgesetzes jeder Wahlberechtigte sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben kann,“
- § 26 Abs. 1 Satz 4: Ersetzen von „behinderter Wahlberechtigter“ durch „Wahlberechtigter mit Behinderungen“
- § 38 Abs. 2: Neue Formulierung des Absatzes 2
- § 38 Abs. 4: Ersetzen von „rot“ durch „hellrot“
- § 38 Abs. 5 Satz 2: Streichung des Satzes 2
- § 39 Abs. 1 Satz 3: Ersetzen von „behinderten“ durch „Menschen mit Behinderungen“
- § 49 Abs. 2 Satz 1: Einfügen eines neuen Satzes: „In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.“
- § 49 Abs. 6 Satz 1: Einfügen von Nummern 1a und 5a und Anpassungen in Nummern 4 und 5
- Überschrift zu § 50 und § 59 Abs. 3 Satz 2: Ersetzen von „behinderter Wähler“ durch „von Wählern mit Behinderungen“
- § 78: Neue Formulierung des gesamten § 78
- § 80 Abs. 2: Neue Formulierung des Absatzes 2
- § 81 Abs. 5: Einfügen der Angabe „1,“ nach dem Wort „Anlagen“
- § 1 Abs. 1 Satz 2, § 32 Abs. 6 Satz 1, § 79 Abs. 1, § 86 Satz 2: Ersetzen von „des Innern“ durch „des Innern, für Bau und Heimat“
- Anlage 1 (zu § 17 Abs. 6): Neue Formulierung der Vorder- und Rückseiten des Antrags und des Merkblatts
- Anlage 2 (zu § 17 Abs. 5): Anpassungen an der Vorder- und Rückseite des Antrags und des Merkblatts
- Anlage 2A (zu § 17a Abs. 2): Anpassungen an der Vorder- und Rückseite des Antrags und des Merkblatts
- Anlage 2B (zu § 17a Abs. 5): Ersetzung von 'Wahlen' durch 'Wahl' in der Überschrift und von '2014' durch '2019'
- Anlage 3 (zu § 18 Abs. 1): Neue Fassung gemäß Anhang 8
- Anlage 4 (zu § 18 Abs. 2): Neue Fassung gemäß Anhang 9
- Anlage 5 (zu § 19 Abs. 1) in Nummer 5: Ersetzung von 'behinderter Wahlberechtigter' durch 'Wahlberechtigter mit Behinderungen'
- Anlage 6 (zu § 19 Abs. 2) in Nummer 1.1: Einfügung des Fußnotenhinweises '1)' nach 'Union'
- Anlage 6 (zu § 19 Abs. 2) Fußnote 1: Neue Formulierung der Fußnote 1
- Anlage 6 (zu § 19 Abs. 2) in Nummer 1.2: Streichung des Fußnotenhinweises '1)' und Einfügung des Fußnotenhinweises '2)'
- Anlage 6 (zu § 19 Abs. 2) Fußnote 2: Neue Formulierung der Fußnote 2
- Anlage 6 (zu § 19 Abs. 2) Fußnote 3: Umbenennung der bisherigen Fußnote 2 in Fußnote 3
- Anlage 6A (zu § 19 Abs. 3) in Nummer 3: Einfügung des Fußnotenhinweises '1)' nach 'Union'
- Anlage 6A (zu § 19 Abs. 3) Fußnote 1: Neue Formulierung der Fußnote 1
- Anlage 8 (zu § 25): Einfügung von '/der Wählerin' nach 'Unterschrift des Wählers'
- Anlage 10 (zu § 27 Abs. 3 und § 38 Abs. 4) Vorderseite des Wahlbriefumschlags: Ersetzung von 'rot' durch 'hellrot (maschinenlesbar)'
- Anlage 10 (zu § 27 Abs. 3 und § 38 Abs. 4) Rückseite des Wahlbriefumschlags: Einfügung des Fußnotenhinweises '6)' nach 'dort'
- Anlage 10 (zu § 27 Abs. 3 und § 38 Abs. 4) Fußnote 6: Einfügung der neuen Fußnote 6
- Anlage 10 (zu § 27 Abs. 3 und § 38 Abs. 4) Fußnote 7: Einfügung der neuen Fußnote 7
- Anlage 14 (zu § 32 Abs. 3) Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift: Einfügung von 'Datenschutzhinweise auf der Rückseite' rechtsbündig nach der letzten Textzeile
- Anlage 14 (zu § 32 Abs. 3) Rückseite des Formblatts: Neue Rückseite gemäß Anhang 10
- Anlage 15 (zu § 32 Abs. 4 Nummer 1) Zustimmungserklärung mit den Versicherungen an Eides statt: Einfügung von 'Datenschutzhinweise auf der Rückseite' rechtsbündig nach der letzten Textzeile
- Anlage 15 (zu § 32 Abs. 4 Nummer 1) Rückseite der Zustimmungserklärung: Neue Rückseite gemäß Anhang 11
- Anlage 16 (zu § 32 Abs. 4 Nummer 2) Bescheinigung der Wählbarkeit für Deutsche: Einfügung von 'Datenschutzhinweise auf der Rückseite' rechtsbündig nach der letzten Textzeile
- Anlage 16 (zu § 32 Abs. 4 Nummer 2) Rückseite der Bescheinigung: Neue Rückseite gemäß Anhang 12
- Anlage 16A (zu § 32 Abs. 4 Nummer 2a) Bescheinigung der Wohnung/des sonstigen gewöhnlichen Aufenthalts: Neue Fassung gemäß Anhang 13
- Anlage 16A (zu § 32 Abs. 4 Nummer 2a) Rückseite der Bescheinigung: Neue Rückseite gemäß Anhang 14
- Anlage 16B (zu § 32 Abs. 4 Nummer 2b) Versicherung an Eides statt eines Unionsbürgers Erstausfertigung: Einfügung von 'Datenschutzhinweise auf der Rückseite' rechtsbündig nach der letzten Textzeile
- Anlage 16B (zu § 32 Abs. 4 Nummer 2b) Rückseite der Versicherung: Neue Rückseite gemäß Anhang 15
- Anlage 23 (zu § 41 Abs. 1) in Nummer 3: Einfügung des Satzes 'In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.'
- Anlage 25 (zu § 65 Abs. 1): Neue Fassung gemäß Anhang 16
- Anlage 27 (zu § 68 Abs. 5): Neue Fassung gemäß Anhang 17
- § 41a Abs. 1 Satz 2: Eingefügte Bestimmungen zur Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter und zur Hilfeleistung bei Behinderungen.
- § 50: Eingefügte Bestimmungen zur Hilfeleistung bei Behinderungen und Anpassungen an die Begriffe.
- Anlage 1 (zu § 17 Abs. 6): Anpassungen an die Begriffe und Streichungen von Wahlausschlussgründen.
- Anlage 2 (zu § 17 Abs. 5): Anpassungen an die Begriffe und Streichungen von Wahlausschlussgründen.
- Anlage 2A (zu § 17a Abs. 2): Anpassungen an die Begriffe und Streichungen von Wahlausschlussgründen.
- Anlage 5 (zu § 19 Abs. 1) Nummer 6: Eingefügte Bestimmungen zur Hilfeleistung bei Behinderungen.
- Anlage 8 (zu § 25) Fußnote 4: Eingefügte Bestimmungen zur Hilfeleistung bei Behinderungen.
- Anlage 11 (zu § 27 Abs. 3) Vorderseite des Merkblatts zur Briefwahl: Eingefügte Bestimmungen zur Hilfeleistung bei Behinderungen.
- Anlage 23 (zu § 41 Abs. 1) Nummer 6: Eingefügte Bestimmungen zur Hilfeleistung bei Behinderungen und zur Strafbarkeit.

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# § 17
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2018-05-23Sechste Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 570
> Station: 2019-06-27Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 834
§ 17 Abs. 1 Satz 4: Ersetzen von „behinderter Wahlberechtigter“ durch „Wahlberechtigter mit Behinderungen“
Anlage 1 (zu § 17 Abs. 6): Anpassungen an die Begriffe und Streichungen von Wahlausschlussgründen.
§ 17 Abs. 6: Neue Formulierung des Satzes 1 und Einfügen von Text in Satz 3
Anlage 1 (zu § 17 Abs. 6): Neue Formulierung der Vorder- und Rückseiten des Antrags und des Merkblatts
Anlage 2 (zu § 17 Abs. 5): Anpassungen an der Vorder- und Rückseite des Antrags und des Merkblatts
Anlage 2 (zu § 17 Abs. 5): Anpassungen an die Begriffe und Streichungen von Wahlausschlussgründen.

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@@ -1,13 +1,7 @@
# § 17a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2018-05-23Sechste Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 570
> Station: 2019-06-27Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 834
§ 17a Abs. 2 Satz 3: Ersetzen von „behinderter Wahlberechtigter“ durch „Wahlberechtigter mit Behinderungen“
§ 17a Abs. 9: Ersetzen von „2“ durch „3“ und „Abs.“ durch „Absatz“
Anlage 2A (zu § 17a Abs. 2): Anpassungen an der Vorder- und Rückseite des Antrags und des Merkblatts
Anlage 2B (zu § 17a Abs. 5): Ersetzung von 'Wahlen' durch 'Wahl' in der Überschrift und von '2014' durch '2019'
Anlage 2A (zu § 17a Abs. 2): Anpassungen an die Begriffe und Streichungen von Wahlausschlussgründen.

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# § 19
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2018-05-23Sechste Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 570
> Station: 2019-06-27Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 834
Anlage 5 (zu § 19 Abs. 1) in Nummer 5: Ersetzung von 'behinderter Wahlberechtigter' durch 'Wahlberechtigter mit Behinderungen'
Anlage 6 (zu § 19 Abs. 2) in Nummer 1.1: Einfügung des Fußnotenhinweises '1)' nach 'Union'
Anlage 6 (zu § 19 Abs. 2) Fußnote 1: Neue Formulierung der Fußnote 1
Anlage 6 (zu § 19 Abs. 2) in Nummer 1.2: Streichung des Fußnotenhinweises '1)' und Einfügung des Fußnotenhinweises '2)'
Anlage 6 (zu § 19 Abs. 2) Fußnote 2: Neue Formulierung der Fußnote 2
Anlage 6 (zu § 19 Abs. 2) Fußnote 3: Umbenennung der bisherigen Fußnote 2 in Fußnote 3
Anlage 6A (zu § 19 Abs. 3) in Nummer 3: Einfügung des Fußnotenhinweises '1)' nach 'Union'
Anlage 6A (zu § 19 Abs. 3) Fußnote 1: Neue Formulierung der Fußnote 1
Anlage 5 (zu § 19 Abs. 1) Nummer 6: Eingefügte Bestimmungen zur Hilfeleistung bei Behinderungen.

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# § 25
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2018-05-23Sechste Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 570
> Station: 2019-06-27Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 834
Anlage 8 (zu § 25): Einfügung von '/der Wählerin' nach 'Unterschrift des Wählers'
Anlage 8 (zu § 25) Fußnote 4: Eingefügte Bestimmungen zur Hilfeleistung bei Behinderungen.

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# § 27
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2018-05-23Sechste Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 570
> Station: 2019-06-27Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 834
Anlage 10 (zu § 27 Abs. 3 und § 38 Abs. 4) Vorderseite des Wahlbriefumschlags: Ersetzung von 'rot' durch 'hellrot (maschinenlesbar)'
Anlage 10 (zu § 27 Abs. 3 und § 38 Abs. 4) Rückseite des Wahlbriefumschlags: Einfügung des Fußnotenhinweises '6)' nach 'dort'
Anlage 10 (zu § 27 Abs. 3 und § 38 Abs. 4) Fußnote 6: Einfügung der neuen Fußnote 6
Anlage 10 (zu § 27 Abs. 3 und § 38 Abs. 4) Fußnote 7: Einfügung der neuen Fußnote 7
Anlage 11 (zu § 27 Abs. 3) Vorderseite des Merkblatts zur Briefwahl: Eingefügte Bestimmungen zur Hilfeleistung bei Behinderungen.

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# § 41
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2018-05-23Sechste Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 570
> Station: 2019-06-27Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 834
Anlage 23 (zu § 41 Abs. 1) in Nummer 3: Einfügung des Satzes 'In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.'
Anlage 23 (zu § 41 Abs. 1) Nummer 6: Eingefügte Bestimmungen zur Hilfeleistung bei Behinderungen und zur Strafbarkeit.

7
euwo_1988/§41a.md Normal file
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# § 41a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-06-27 — Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 834
§ 41a Abs. 1 Satz 2: Eingefügte Bestimmungen zur Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter und zur Hilfeleistung bei Behinderungen.

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# § 50
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2018-05-23Sechste Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 570
> Station: 2019-06-27Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 834
Inhaltsübersicht zu § 50: Neue Formulierung: „§ 50 Stimmabgabe von Wählern mit Behinderungen“
Überschrift zu § 50 und § 59 Abs. 3 Satz 2: Ersetzen von „behinderter Wähler“ durch „von Wählern mit Behinderungen“
§ 50: Eingefügte Bestimmungen zur Hilfeleistung bei Behinderungen und Anpassungen an die Begriffe.

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# FAMFG — 2018-12-21
# FAMFG — 2019-06-27
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2018 I S. 2639
- **Inkrafttreten:** 2018-12-22
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2018/48#page=15
- **Kurz:** Das Gesetz ändert mehrere Gesetze, um das Recht auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts umzusetzen. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
- **Fundstelle:** BGBl. 2019 I S. 834
- **Inkrafttreten:** 2019-07-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2019/23#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Bundeswahlgesetz, die Bundeswahlordnung, das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und das Strafgesetzbuch, insbesondere bezüglich der Ausübung des Wahlrechts durch behinderte Personen.
## Betroffene Stellen
- § 269 Abs. 2 Nr. 1: Einfügung der Wörter 'in der bis einschließlich 21. Dezember 2018 geltenden Fassung' nach '§ 1 Abs. 4 Satz 2 des Lebenspartnerschaftsgesetzes'
- § 309 Abs. 1: Absatz 1 wird gestrichen
- § 309 (2): Die Absatzbezeichnung „(2)“ wird gestrichen
## Wortlaut

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- **2017-07-28** · BGBl. 2017 I S. 2780 — Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
- **2018-12-21** · BGBl. 2018 I S. 2635 — Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben
- **2018-12-21** · BGBl. 2018 I S. 2639 — Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
- **2019-06-27** · BGBl. 2019 I S. 834 — Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze

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# Stellen dieser Station
- § 269 Abs. 2 Nr. 1: Einfügung der Wörter 'in der bis einschließlich 21. Dezember 2018 geltenden Fassung' nach '§ 1 Abs. 4 Satz 2 des Lebenspartnerschaftsgesetzes'
- § 309 Abs. 1: Absatz 1 wird gestrichen
- § 309 (2): Die Absatzbezeichnung „(2)“ wird gestrichen

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famfg/§309.md Normal file
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 309
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-06-27 — Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 834
§ 309 Abs. 1: Absatz 1 wird gestrichen
§ 309 (2): Die Absatzbezeichnung „(2)“ wird gestrichen

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@@ -0,0 +1,17 @@
# GESETZ-ZUR-ÄNDERUNG-DES-BUNDESWAHLGESETZES-UND-ANDERER — 2019-06-27
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2019 I S. 834
- **Inkrafttreten:** 2019-07-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2019/23#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Bundeswahlgesetz, die Bundeswahlordnung, das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und das Strafgesetzbuch, insbesondere bezüglich der Ausübung des Wahlrechts durch behinderte Personen.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **2019-06-27** · BGBl. 2019 I S. 834 — Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze

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@@ -0,0 +1,2 @@
# Stellen dieser Station

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# STGB — 2019-03-28
# STGB — 2019-06-27
- **Titel:** Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2019 I S. 350
- **Inkrafttreten:** 2019-03-29 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2019/9#page=6
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Strafgesetzbuch, das Schwangerschaftskonfliktgesetz und das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch, um die Information über Schwangerschaftsabbrüche zu verbessern. Es schafft neue Regelungen zur Veröffentlichung von Informationen und zur Aufnahme in Listen.
- **Fundstelle:** BGBl. 2019 I S. 834
- **Inkrafttreten:** 2019-07-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2019/23#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Bundeswahlgesetz, die Bundeswahlordnung, das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und das Strafgesetzbuch, insbesondere bezüglich der Ausübung des Wahlrechts durch behinderte Personen.
## Betroffene Stellen
- § 219a Abs. 4: Neuer Absatz 4, der Ausnahmen von Absatz 1 festlegt.
- § 107a Abs. 1: Es wird ein neuer Satz eingefügt, der unbefugtes Wählen im Rahmen zulässiger Assistenz definiert.
## Wortlaut

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- **2017-11-08** · BGBl. 2017 I S. 3618 — Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
- **2018-12-21** · BGBl. 2018 I S. 2639 — Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
- **2019-03-28** · BGBl. 2019 I S. 350 — Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch
- **2019-06-27** · BGBl. 2019 I S. 834 — Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze

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@@ -1,3 +1,3 @@
# Stellen dieser Station
- § 219a Abs. 4: Neuer Absatz 4, der Ausnahmen von Absatz 1 festlegt.
- § 107a Abs. 1: Es wird ein neuer Satz eingefügt, der unbefugtes Wählen im Rahmen zulässiger Assistenz definiert.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 107a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1987-03-26Neufassung des Strafgesetzbuches
> Fundstelle: BGBl. 1987 I S. 945
> Station: 2019-06-27Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 834
§ 107a: Neue Vorschriften für Wahlfälschung
§ 107a Abs. 1: Es wird ein neuer Satz eingefügt, der unbefugtes Wählen im Rahmen zulässiger Assistenz definiert.

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@@ -0,0 +1,17 @@
# BGBl. 2019 I S. 834
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2019 I S. 834
- **Verkündung:** 2019-06-27
- **Inkrafttreten:** 2019-07-01
- **Ausfertigung:** 2019-06-18
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2019/23#page=2
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** FAMFG, GESETZ-ZUR-ÄNDERUNG-DES-BUNDESWAHLGESETZES-UND-ANDERER, STGB, EUWG, BWAHLG, EUWO_1988, BWO_1985
## Kurz
Das Gesetz ändert das Bundeswahlgesetz, die Bundeswahlordnung, das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und das Strafgesetzbuch, insbesondere bezüglich der Ausübung des Wahlrechts durch behinderte Personen.