BGBl. 2019 I S. 804 · Verordnung · Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen

Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 804
Inkrafttreten: 2019-06-20
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2019-06-19

BGBl-Id: bgbl1-2019-22-5
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LawGit Spiegel
2019-06-19 12:00:00 +00:00
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commit 6e5fd291b9
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# BIMSCHV_1_2010 — 2015-09-07
# BIMSCHV_1_2010 — 2019-06-19
- **Titel:** Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
- **Titel:** Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 1474
- **Inkrafttreten:** 2015-09-08 (ganzes Gesetz, außer Artikel 625 und 626); 2016-08-14 (Artikel 625); 2018-08-14 (Artikel 626)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/35#page=2
- **Kurz:** Die Verordnung passt die Zuständigkeiten verschiedener Bundesministerien in mehreren Gesetzen an, um sie auf die aktuelle Struktur der Bundesregierung abzustimmen.
- **Fundstelle:** BGBl. 2019 I S. 804
- **Inkrafttreten:** 2019-06-20
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2019/22#page=20
- **Kurz:** Die Verordnung führt neue Vorschriften für mittelgroße Feuerungsanlagen, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen ein und ändert bestehende Regelungen für kleinere Feuerungsanlagen.
## Betroffene Stellen
- § 16 Satz 3: Ersetzung von „Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit“ durch „Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit“
- § 17 Abs. 3: Ersetzung von „Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit“ durch „Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit“
- Inhaltsübersicht § 11: Angabe zu § 11 wird als weggefallen gekennzeichnet
- Inhaltsübersicht § 18: Angabe zu § 18 wird als weggefallen gekennzeichnet
- § 1 Abs. 1: Halbsatz zur Ausnahme von Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 Megawatt oder mehr eingefügt
- § 1 Abs. 2: Satzteil nach Buchstabe d gestrichen und neuer Satz angefügt
- § 6 Abs. 1 Satz 1: Wörter 'unter 10 Megawatt' durch 'unter 1 Megawatt' ersetzt
- § 6 Abs. 3: Absatz 3 aufgehoben
- § 11: Gesamter § 11 aufgehoben
- § 13 Abs. 2 Satz 2: Satz 2 aufgehoben
- § 14 Abs. 1: Wörter 'Absatz 1 und 2' gestrichen
- § 14 Abs. 2: Wörter '§ 6 Abs. 1 bis 3' durch '§ 6 Abs. 1 oder 2' ersetzt
- § 18: Gesamter § 18 aufgehoben
- § 19 Abs. 1: Absatzbezeichnung '(1)' gestrichen
- § 19 Abs. 2 und 3: Absätze 2 und 3 aufgehoben
- § 20 Abs. 1: Absatz 1 aufgehoben
- § 20 Abs. 2: Absatzbezeichnung '(2)' gestrichen
- § 22: Angabe '§§ 3 bis 11' durch '§§ 3 bis 10' ersetzt
- § 24 Nummern 6 und 9 bis 14: Nummern 6 und 9 bis 14 aufgehoben
- § 24 Nummer 15: Neue Formulierung für Nummer 15
- Anlage 2 Nummer 4: Angabe 'und 3' am Ende gestrichen
- § 29 Abs. 1: Neue Vorschriften für kontinuierliche Messungen von Kohlenmonoxid-Emissionen
- § 29 Abs. 2: Neue Vorschriften für die kontinuierliche Überwachung von Quellen
- § 29 Abs. 3: Neue Vorschriften für die kontinuierliche Ermittlung und Aufzeichnung von Parametern
- § 29 Abs. 4: Neue Vorschriften für die Messung des Feuchtegehalts
- § 29 Abs. 5: Neue Vorschriften für die Messung des Stickstoffdioxids
- § 29 Abs. 6: Neue Vorschriften für die Messung von Schwefeltrioxid
- § 29 Abs. 7: Neue Vorschriften für Abweichungen von den Messungen
- § 29 Abs. 8: Neue Vorschriften für alternative Messmethoden
- § 30 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Auswertung und Beurteilung von kontinuierlichen Messungen
- § 30 Abs. 2: Neue Vorschriften für den Messbericht
- § 30 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Emissionsgrenzwerte
- § 31 Abs. 1: Neue Vorschriften für die ersten Einzelmessungen
- § 31 Abs. 2: Neue Vorschriften für die ersten Messungen bei bestehenden Anlagen
- § 31 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Bedingungen während der Einzelmessungen
- § 31 Abs. 4: Neue Vorschriften für die Durchführung der Einzelmessungen
- § 31 Abs. 5: Neue Vorschriften für die Dauer der Einzelmessungen
- § 31 Abs. 6: Neue Vorschriften für den Messbericht
- § 31 Abs. 7: Neue Vorschriften für die Emissionsgrenzwerte
- § 31 Abs. 8: Neue Vorschriften für die Anforderungen an den Abgasverlust
- § 31 Abs. 9: Neue Vorschriften für die Messungen bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen
- § 32 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Zulassung von Ausnahmen
- § 32 Abs. 2: Neue Vorschriften für Abweichungen bei plötzlicher Gasversorgungsunterbrechung
- § 33 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Befugnis der zuständigen Behörde
- § 33 Abs. 2: Neue Vorschriften für Anforderungen bei bereits gestellten Anforderungen
- § 34: Neue Vorschriften für das Verhältnis zu anderen Vorschriften
- § 35 Abs. 1: Neue Vorschriften für Ordnungswidrigkeiten
## Wortlaut

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- **2003-08-19** · BGBl. 2003 I S. 1614 — Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe und weiterer Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
- **2010-02-01** · BGBl. 2010 I S. 38 — Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV)
- **2015-09-07** · BGBl. 2015 I S. 1474 — Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
- **2019-06-19** · BGBl. 2019 I S. 804 — Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen

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# Stellen dieser Station
- § 16 Satz 3: Ersetzung von „Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit“ durch „Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit“
- § 17 Abs. 3: Ersetzung von „Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit“ durch „Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit“
- Inhaltsübersicht § 11: Angabe zu § 11 wird als weggefallen gekennzeichnet
- Inhaltsübersicht § 18: Angabe zu § 18 wird als weggefallen gekennzeichnet
- § 1 Abs. 1: Halbsatz zur Ausnahme von Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 Megawatt oder mehr eingefügt
- § 1 Abs. 2: Satzteil nach Buchstabe d gestrichen und neuer Satz angefügt
- § 6 Abs. 1 Satz 1: Wörter 'unter 10 Megawatt' durch 'unter 1 Megawatt' ersetzt
- § 6 Abs. 3: Absatz 3 aufgehoben
- § 11: Gesamter § 11 aufgehoben
- § 13 Abs. 2 Satz 2: Satz 2 aufgehoben
- § 14 Abs. 1: Wörter 'Absatz 1 und 2' gestrichen
- § 14 Abs. 2: Wörter '§ 6 Abs. 1 bis 3' durch '§ 6 Abs. 1 oder 2' ersetzt
- § 18: Gesamter § 18 aufgehoben
- § 19 Abs. 1: Absatzbezeichnung '(1)' gestrichen
- § 19 Abs. 2 und 3: Absätze 2 und 3 aufgehoben
- § 20 Abs. 1: Absatz 1 aufgehoben
- § 20 Abs. 2: Absatzbezeichnung '(2)' gestrichen
- § 22: Angabe '§§ 3 bis 11' durch '§§ 3 bis 10' ersetzt
- § 24 Nummern 6 und 9 bis 14: Nummern 6 und 9 bis 14 aufgehoben
- § 24 Nummer 15: Neue Formulierung für Nummer 15
- Anlage 2 Nummer 4: Angabe 'und 3' am Ende gestrichen
- § 29 Abs. 1: Neue Vorschriften für kontinuierliche Messungen von Kohlenmonoxid-Emissionen
- § 29 Abs. 2: Neue Vorschriften für die kontinuierliche Überwachung von Quellen
- § 29 Abs. 3: Neue Vorschriften für die kontinuierliche Ermittlung und Aufzeichnung von Parametern
- § 29 Abs. 4: Neue Vorschriften für die Messung des Feuchtegehalts
- § 29 Abs. 5: Neue Vorschriften für die Messung des Stickstoffdioxids
- § 29 Abs. 6: Neue Vorschriften für die Messung von Schwefeltrioxid
- § 29 Abs. 7: Neue Vorschriften für Abweichungen von den Messungen
- § 29 Abs. 8: Neue Vorschriften für alternative Messmethoden
- § 30 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Auswertung und Beurteilung von kontinuierlichen Messungen
- § 30 Abs. 2: Neue Vorschriften für den Messbericht
- § 30 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Emissionsgrenzwerte
- § 31 Abs. 1: Neue Vorschriften für die ersten Einzelmessungen
- § 31 Abs. 2: Neue Vorschriften für die ersten Messungen bei bestehenden Anlagen
- § 31 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Bedingungen während der Einzelmessungen
- § 31 Abs. 4: Neue Vorschriften für die Durchführung der Einzelmessungen
- § 31 Abs. 5: Neue Vorschriften für die Dauer der Einzelmessungen
- § 31 Abs. 6: Neue Vorschriften für den Messbericht
- § 31 Abs. 7: Neue Vorschriften für die Emissionsgrenzwerte
- § 31 Abs. 8: Neue Vorschriften für die Anforderungen an den Abgasverlust
- § 31 Abs. 9: Neue Vorschriften für die Messungen bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen
- § 32 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Zulassung von Ausnahmen
- § 32 Abs. 2: Neue Vorschriften für Abweichungen bei plötzlicher Gasversorgungsunterbrechung
- § 33 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Befugnis der zuständigen Behörde
- § 33 Abs. 2: Neue Vorschriften für Anforderungen bei bereits gestellten Anforderungen
- § 34: Neue Vorschriften für das Verhältnis zu anderen Vorschriften
- § 35 Abs. 1: Neue Vorschriften für Ordnungswidrigkeiten

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-08-02 — Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 1950
> Station: 2019-06-19 — Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 804
§ 1 Abs. 2 Nr. 2: Einfügung der Wörter 'soweit sie nicht dem Anwendungsbereich des § 11a unterliegen,'
§ 1 Abs. 1: Halbsatz zur Ausnahme von Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 Megawatt oder mehr eingefügt
§ 1 Abs. 2: Satzteil nach Buchstabe d gestrichen und neuer Satz angefügt

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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1985-07-31 — Verordnung zur Neufassung und Änderung von Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 1586
> Station: 2019-06-19 — Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 804
§ 11: Einfügung von Nummer 2a zur Verwendung anderer Brennstoffe
Inhaltsübersicht § 11: Angabe zu § 11 wird als weggefallen gekennzeichnet
§ 11: Gesamter § 11 aufgehoben

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# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1978-09-29 — Erste Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 1574
> Station: 2019-06-19 — Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 804
§ 13: Änderungen in den Absätzen 1, 2, 3 und 4
§ 13 Abs. 2 Satz 2: Satz 2 aufgehoben

9
bimschv_1_2010/§14.md Normal file
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# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-06-19 — Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 804
§ 14 Abs. 1: Wörter 'Absatz 1 und 2' gestrichen
§ 14 Abs. 2: Wörter '§ 6 Abs. 1 bis 3' durch '§ 6 Abs. 1 oder 2' ersetzt

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# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-08-02 — Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 1950
> Station: 2019-06-19 — Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 804
§ 18: Hinzufügung eines neuen Absatzes 2 zur Abgasableitung
Inhaltsübersicht § 18: Angabe zu § 18 wird als weggefallen gekennzeichnet
§ 18: Gesamter § 18 aufgehoben

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# § 19
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-07-26 — Verordnung zur Neufassung der Ersten und Änderung der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 1059
> Station: 2019-06-19 — Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 804
§ 19: Bestätigung der Befugnis der zuständigen Behörde, weitere Anordnungen zu treffen
§ 19 Abs. 1: Absatzbezeichnung '(1)' gestrichen
§ 19 Abs. 2 und 3: Absätze 2 und 3 aufgehoben

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# § 20
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-08-02 — Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 1950
> Station: 2019-06-19 — Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 804
§ 20: Ersetzung der Angabe 'der §§ 3 bis 11 und des § 18' durch 'der §§ 3 bis 11a und des § 18'
§ 20 Abs. 1: Absatz 1 aufgehoben
§ 20 Abs. 2: Absatzbezeichnung '(2)' gestrichen

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# § 22
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-08-02 — Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 1950
> Station: 2019-06-19 — Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 804
§ 22: Hinzufügung neuer Nummern 4b, 7 bis 13 und Anpassungen in Nummern 5 und 6
§ 22: Angabe '§§ 3 bis 11' durch '§§ 3 bis 10' ersetzt

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# § 24
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-07-26 — Verordnung zur Neufassung der Ersten und Änderung der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 1059
> Station: 2019-06-19 — Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 804
§ 24: Neue Bestimmungen für die Anwendung in Berlin
§ 24 Nummern 6 und 9 bis 14: Nummern 6 und 9 bis 14 aufgehoben
§ 24 Nummer 15: Neue Formulierung für Nummer 15

21
bimschv_1_2010/§29.md Normal file
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# § 29
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-06-19 — Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 804
§ 29 Abs. 1: Neue Vorschriften für kontinuierliche Messungen von Kohlenmonoxid-Emissionen
§ 29 Abs. 2: Neue Vorschriften für die kontinuierliche Überwachung von Quellen
§ 29 Abs. 3: Neue Vorschriften für die kontinuierliche Ermittlung und Aufzeichnung von Parametern
§ 29 Abs. 4: Neue Vorschriften für die Messung des Feuchtegehalts
§ 29 Abs. 5: Neue Vorschriften für die Messung des Stickstoffdioxids
§ 29 Abs. 6: Neue Vorschriften für die Messung von Schwefeltrioxid
§ 29 Abs. 7: Neue Vorschriften für Abweichungen von den Messungen
§ 29 Abs. 8: Neue Vorschriften für alternative Messmethoden

11
bimschv_1_2010/§30.md Normal file
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@@ -0,0 +1,11 @@
# § 30
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-06-19 — Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 804
§ 30 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Auswertung und Beurteilung von kontinuierlichen Messungen
§ 30 Abs. 2: Neue Vorschriften für den Messbericht
§ 30 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Emissionsgrenzwerte

23
bimschv_1_2010/§31.md Normal file
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@@ -0,0 +1,23 @@
# § 31
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-06-19 — Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 804
§ 31 Abs. 1: Neue Vorschriften für die ersten Einzelmessungen
§ 31 Abs. 2: Neue Vorschriften für die ersten Messungen bei bestehenden Anlagen
§ 31 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Bedingungen während der Einzelmessungen
§ 31 Abs. 4: Neue Vorschriften für die Durchführung der Einzelmessungen
§ 31 Abs. 5: Neue Vorschriften für die Dauer der Einzelmessungen
§ 31 Abs. 6: Neue Vorschriften für den Messbericht
§ 31 Abs. 7: Neue Vorschriften für die Emissionsgrenzwerte
§ 31 Abs. 8: Neue Vorschriften für die Anforderungen an den Abgasverlust
§ 31 Abs. 9: Neue Vorschriften für die Messungen bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen

9
bimschv_1_2010/§32.md Normal file
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# § 32
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-06-19 — Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 804
§ 32 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Zulassung von Ausnahmen
§ 32 Abs. 2: Neue Vorschriften für Abweichungen bei plötzlicher Gasversorgungsunterbrechung

9
bimschv_1_2010/§33.md Normal file
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 33
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-06-19 — Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 804
§ 33 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Befugnis der zuständigen Behörde
§ 33 Abs. 2: Neue Vorschriften für Anforderungen bei bereits gestellten Anforderungen

7
bimschv_1_2010/§34.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 34
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-06-19 — Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 804
§ 34: Neue Vorschriften für das Verhältnis zu anderen Vorschriften

7
bimschv_1_2010/§35.md Normal file
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# § 35
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-06-19 — Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 804
§ 35 Abs. 1: Neue Vorschriften für Ordnungswidrigkeiten

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1985-07-31 — Verordnung zur Neufassung und Änderung von Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 1586
> Station: 2019-06-19 — Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 804
§ 6 a: Neuer Paragraph § 6 a zum Einsatz von festen Brennstoffen
§ 6 Abs. 1 Satz 1: Wörter 'unter 10 Megawatt' durch 'unter 1 Megawatt' ersetzt
§ 6 Abs. 3: Absatz 3 aufgehoben

21
bimschv_44/FASSUNG.md Normal file
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# BIMSCHV_44 — 2019-06-19
- **Titel:** Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2019 I S. 804
- **Inkrafttreten:** 2019-06-20
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2019/22#page=20
- **Kurz:** Die Verordnung führt neue Vorschriften für mittelgroße Feuerungsanlagen, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen ein und ändert bestehende Regelungen für kleinere Feuerungsanlagen.
## Betroffene Stellen
- § 11: Neue Vorschriften für Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von flüssigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt oder mehr oder in genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen
- § 12: Neue Vorschriften für Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von flüssigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 Megawatt
- § 13: Neue Vorschriften für Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von gasförmigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt oder mehr oder in genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen
- § 14: Neue Vorschriften für Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von gasförmigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 Megawatt
- § 15: Neue Vorschriften für Emissionsgrenzwerte für Gasturbinenanlagen
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

15
bimschv_44/HINWEIS.md Normal file
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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

3
bimschv_44/HISTORY.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **2019-06-19** · BGBl. 2019 I S. 804 — Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen

7
bimschv_44/STELLEN.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# Stellen dieser Station
- § 11: Neue Vorschriften für Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von flüssigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt oder mehr oder in genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen
- § 12: Neue Vorschriften für Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von flüssigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 Megawatt
- § 13: Neue Vorschriften für Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von gasförmigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt oder mehr oder in genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen
- § 14: Neue Vorschriften für Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von gasförmigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 Megawatt
- § 15: Neue Vorschriften für Emissionsgrenzwerte für Gasturbinenanlagen

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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-06-19 — Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 804
§ 11: Neue Vorschriften für Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von flüssigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt oder mehr oder in genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen

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# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-06-19 — Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 804
§ 12: Neue Vorschriften für Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von flüssigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 Megawatt

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# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-06-19 — Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 804
§ 13: Neue Vorschriften für Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von gasförmigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt oder mehr oder in genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen

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# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-06-19 — Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 804
§ 14: Neue Vorschriften für Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von gasförmigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 Megawatt

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# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-06-19 — Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 804
§ 15: Neue Vorschriften für Emissionsgrenzwerte für Gasturbinenanlagen

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# BGBl. 2019 I S. 804
- **Titel:** Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2019 I S. 804
- **Verkündung:** 2019-06-19
- **Inkrafttreten:** 2019-06-20
- **Ausfertigung:** 2019-06-13
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2019/22#page=20
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** BIMSCHV_44, VERORDNUNG-ZUR-EINFÜHRUNG-DER-VERORDNUNG-ÜBER-MITTELGROSSE, BIMSCHV_1_2010
## Kurz
Die Verordnung führt neue Vorschriften für mittelgroße Feuerungsanlagen, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen ein und ändert bestehende Regelungen für kleinere Feuerungsanlagen.

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# VERORDNUNG-ZUR-EINFÜHRUNG-DER-VERORDNUNG-ÜBER-MITTELGROSSE — 2019-06-19
- **Titel:** Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2019 I S. 804
- **Inkrafttreten:** 2019-06-20
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2019/22#page=20
- **Kurz:** Die Verordnung führt neue Vorschriften für mittelgroße Feuerungsanlagen, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen ein und ändert bestehende Regelungen für kleinere Feuerungsanlagen.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **2019-06-19** · BGBl. 2019 I S. 804 — Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen

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# Stellen dieser Station