BGBl. 1972 I S. 2105 · Verordnung · Erste Verordnung zur Änderung der Kostenordnung für die Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen
Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 2105 Inkrafttreten: 1972-10-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1972-11-18 BGBl-Id: bgbl1-1972-122-2
This commit is contained in:
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# KOSTENORDNUNG-FÜR-DIE-PRÜFUNG-ÜBERWACHUNGSBEDÜRFTIGER — 1970-08-05
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# KOSTENORDNUNG-FÜR-DIE-PRÜFUNG-ÜBERWACHUNGSBEDÜRFTIGER — 1972-11-18
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- **Titel:** Kostenordnung für die Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen
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- **Titel:** Erste Verordnung zur Änderung der Kostenordnung für die Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen
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- **Typ:** Verordnung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1970 I S. 1162
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- **Inkrafttreten:** 1970-07-01
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1970/76#page=2
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- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Gebühren für die Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen durch technische Überwachungsorganisationen. Sie trat am 1. Juli 1970 in Kraft.
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- **Fundstelle:** BGBl. 1972 I S. 2105
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- **Inkrafttreten:** 1972-10-01
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1972/122#page=9
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- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Kostenordnung für die Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen, insbesondere durch Ersetzen der Anhänge I bis VI.
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## Betroffene Stellen
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_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
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- Anhänge I bis VI: Die Anhänge I bis VI werden durch neue Anhänge ersetzt.
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- § 7: Neue Vorschriften für sonstige Prüfungen, die nicht in den vorherigen Nummern genannt sind.
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- § 8: Neue Vorschriften für Gebühren, wenn Prüfungen nicht begonnen oder nicht zu Ende geführt wurden.
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- § 9: Neue Vorschriften für Termin- und Reisezeitzuschläge.
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- Anhang VI: Neue Vorschriften für Gebühren und Zuschläge für die Prüfung elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Räumen.
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- Anhang I, Nummer 1.3.5: Neue Regelung für die Höchstgebühr je Behälter
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- Anhang I, Nummer 1.3.6: Neue Regelung für die Gebühren bei mehrtägigen Prüfungen und Wechsel des Prüfungsortes
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- Anhang I, Nummer 2: Neue Regelung für die Gebühren bei wiederkehrenden Prüfungen von Druckgasbehältern
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- Anhang I, Nummer 3: Neue Regelung für den Zuschlag bei Behältern auf Behälterfahrzeugen
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- Anhang I, Nummer 4: Neue Regelung für die Gebühren bei der Prüfung von Füllanlagen
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- Anhang I, Nummer 5: Neue Regelung für die Gebühren bei angeordneten Prüfungen
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- Anhang I, Nummer 6: Neue Regelung für die Gebühren bei sonstigen Prüfungen
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- Anhang I, Nummer 7: Neue Regelung für Termin- und Reisezeitzuschläge
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- Anhang II, Nummer 1.1.1: Neue Gebühr für die Prüfung der Anzeigeunterlagen der ersten Aufzugsanlage
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- Anhang II, Nummer 1.1.2: Neue Gebühr für die Prüfung der Anzeigeunterlagen jeder weiteren Aufzugsanlage
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- Anhang II, Nummer 1.2.1: Neue Gebühr für die Prüfung der ersten Aufzugsanlage
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- Anhang II, Nummer 1.2.2: Neue Gebühr für die Prüfung jeder weiteren Aufzugsanlage
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- Anhang II, Nummer 2.1.1: Neue Gebühr für die Hauptprüfung der ersten Aufzugsanlage
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- Anhang II, Nummer 2.1.2: Neue Gebühr für die Hauptprüfung jeder weiteren Aufzugsanlage
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- Anhang II, Nummer 2.2: Neue Gebühr für die Zwischenprüfung
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- Anhang II, Nummer 3.1: Neue Kategorisierung von Aufzügen
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- Anhang II, Nummer 3.2: Neue Regelung für die Gebühr bei nicht genannten Aufzugsanlagen
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- Anhang II, Nummer 4.1: Neuer Zuschlag für mehr als 5 Zugangsstellen
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- Anhang II, Nummer 4.2: Neuer Zuschlag für mehr als 25 m Förderhöhe
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- Anhang II, Nummer 4.3: Neuer Zuschlag für mehr als 1000 kg Tragkraft
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- Anhang II, Nummer 4.4: Neuer Zuschlag für Anlagen mit Leonardantrieb oder mehr als 1,5 m/s Betriebsgeschwindigkeit
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- Anhang II, Nummer 4.5: Neuer Zuschlag für Antrieb von Fahrschacht- oder Fahrkorbtüren
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- Anhang II, Nummer 4.6: Neuer Zuschlag für Anlagen in explosionsgeschützter Ausführung
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- Anhang II, Nummer 5: Neue Regelung für angeordnete Prüfungen
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- Anhang II, Nummer 6.1: Neue Gebühr für die Prüfung des ersten Aufzugswärters
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- Anhang II, Nummer 6.2: Neue Gebühr für die Prüfung weiterer Aufzugswärter
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- Anhang II, Nummer 7: Neue Regelung für Gebühren bei nicht genannten Prüfungen
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- Anhang II, Nummer 8.1: Neue Regelung für Gebühren bei Prüfungen, die nicht begonnen oder nicht zu Ende geführt wurden
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- Anhang II, Nummer 8.2: Neue Regelung für Gebühren bei mehreren vorgesehenen Prüfungen
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- Anhang II, Nummer 9.1: Neue Regelung für Termin- und Reisezeitzuschläge
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- Anhang II, Nummer 9.2: Neue Regelung für Reisezeitzuschläge bei längeren Reisen
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- Anhang III, Nummer 1: Neue Gebühr für die Prüfung von Acetylenanlagen
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- Anhang III, Nummer 2: Neue Gebühr für wiederkehrende Prüfungen von Acetylenanlagen
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- Anhang III, Nummer 3: Neue Gebühr für angeordnete Prüfungen von Acetylenanlagen
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- Anhang III, Nummer 4: Neue Gebühr für Gebühren bei nicht genannten Prüfungen von Acetylenanlagen
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- Anhang III, Nummer 5.1: Neue Regelung für Termin- und Reisezeitzuschläge bei Acetylenanlagen
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- Anhang III, Nummer 5.2: Neue Regelung für Reisezeitzuschläge bei längeren Reisen bei Acetylenanlagen
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- Anhang IV, Nummer 1: Neue Gebühr für die Prüfung von Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung brennbarer Flüssigkeiten
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- Anhang IV, Nummer 2: Neue Gebühr für die Prüfung von Flachbodentanks
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- Anhang IV, Nummer 3: Neue Gebühr für die Prüfung von Behältern von Straßentankwagen und Aufsetztanks
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- Anhang IV, Nummer 4: Neue Gebühr für die Prüfung von Behältern von Eisenbahnkesselwagen
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- Anhang IV, Nummer 5.1: Neue Gebühr für die Prüfung elektrischer Einrichtungen
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- Anhang IV, Nummer 5.2: Neue Gebühr für die Prüfung elektrischer Einrichtungen von Zapfsäulen
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- Anhang IV, Nummer 5.3: Neue Gebühr für die Prüfung von Blitzschutzeinrichtungen
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- Anhang IV, Nummer 6: Neue Gebühr für angeordnete Prüfungen
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## Wortlaut
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# Verlauf
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- **1970-08-05** · BGBl. 1970 I S. 1162 — Kostenordnung für die Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen
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- **1972-11-18** · BGBl. 1972 I S. 2105 — Erste Verordnung zur Änderung der Kostenordnung für die Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen
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# Stellen dieser Station
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- Anhänge I bis VI: Die Anhänge I bis VI werden durch neue Anhänge ersetzt.
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- § 7: Neue Vorschriften für sonstige Prüfungen, die nicht in den vorherigen Nummern genannt sind.
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- § 8: Neue Vorschriften für Gebühren, wenn Prüfungen nicht begonnen oder nicht zu Ende geführt wurden.
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- § 9: Neue Vorschriften für Termin- und Reisezeitzuschläge.
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- Anhang VI: Neue Vorschriften für Gebühren und Zuschläge für die Prüfung elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Räumen.
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- Anhang I, Nummer 1.3.5: Neue Regelung für die Höchstgebühr je Behälter
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- Anhang I, Nummer 1.3.6: Neue Regelung für die Gebühren bei mehrtägigen Prüfungen und Wechsel des Prüfungsortes
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- Anhang I, Nummer 2: Neue Regelung für die Gebühren bei wiederkehrenden Prüfungen von Druckgasbehältern
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- Anhang I, Nummer 3: Neue Regelung für den Zuschlag bei Behältern auf Behälterfahrzeugen
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- Anhang I, Nummer 4: Neue Regelung für die Gebühren bei der Prüfung von Füllanlagen
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- Anhang I, Nummer 5: Neue Regelung für die Gebühren bei angeordneten Prüfungen
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- Anhang I, Nummer 6: Neue Regelung für die Gebühren bei sonstigen Prüfungen
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- Anhang I, Nummer 7: Neue Regelung für Termin- und Reisezeitzuschläge
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- Anhang II, Nummer 1.1.1: Neue Gebühr für die Prüfung der Anzeigeunterlagen der ersten Aufzugsanlage
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- Anhang II, Nummer 1.1.2: Neue Gebühr für die Prüfung der Anzeigeunterlagen jeder weiteren Aufzugsanlage
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- Anhang II, Nummer 1.2.1: Neue Gebühr für die Prüfung der ersten Aufzugsanlage
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- Anhang II, Nummer 1.2.2: Neue Gebühr für die Prüfung jeder weiteren Aufzugsanlage
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- Anhang II, Nummer 2.1.1: Neue Gebühr für die Hauptprüfung der ersten Aufzugsanlage
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- Anhang II, Nummer 2.1.2: Neue Gebühr für die Hauptprüfung jeder weiteren Aufzugsanlage
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- Anhang II, Nummer 2.2: Neue Gebühr für die Zwischenprüfung
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- Anhang II, Nummer 3.1: Neue Kategorisierung von Aufzügen
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- Anhang II, Nummer 3.2: Neue Regelung für die Gebühr bei nicht genannten Aufzugsanlagen
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- Anhang II, Nummer 4.1: Neuer Zuschlag für mehr als 5 Zugangsstellen
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- Anhang II, Nummer 4.2: Neuer Zuschlag für mehr als 25 m Förderhöhe
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- Anhang II, Nummer 4.3: Neuer Zuschlag für mehr als 1000 kg Tragkraft
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- Anhang II, Nummer 4.4: Neuer Zuschlag für Anlagen mit Leonardantrieb oder mehr als 1,5 m/s Betriebsgeschwindigkeit
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- Anhang II, Nummer 4.5: Neuer Zuschlag für Antrieb von Fahrschacht- oder Fahrkorbtüren
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- Anhang II, Nummer 4.6: Neuer Zuschlag für Anlagen in explosionsgeschützter Ausführung
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- Anhang II, Nummer 5: Neue Regelung für angeordnete Prüfungen
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- Anhang II, Nummer 6.1: Neue Gebühr für die Prüfung des ersten Aufzugswärters
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- Anhang II, Nummer 6.2: Neue Gebühr für die Prüfung weiterer Aufzugswärter
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- Anhang II, Nummer 7: Neue Regelung für Gebühren bei nicht genannten Prüfungen
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- Anhang II, Nummer 8.1: Neue Regelung für Gebühren bei Prüfungen, die nicht begonnen oder nicht zu Ende geführt wurden
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- Anhang II, Nummer 8.2: Neue Regelung für Gebühren bei mehreren vorgesehenen Prüfungen
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- Anhang II, Nummer 9.1: Neue Regelung für Termin- und Reisezeitzuschläge
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- Anhang II, Nummer 9.2: Neue Regelung für Reisezeitzuschläge bei längeren Reisen
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- Anhang III, Nummer 1: Neue Gebühr für die Prüfung von Acetylenanlagen
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- Anhang III, Nummer 2: Neue Gebühr für wiederkehrende Prüfungen von Acetylenanlagen
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- Anhang III, Nummer 3: Neue Gebühr für angeordnete Prüfungen von Acetylenanlagen
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- Anhang III, Nummer 4: Neue Gebühr für Gebühren bei nicht genannten Prüfungen von Acetylenanlagen
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- Anhang III, Nummer 5.1: Neue Regelung für Termin- und Reisezeitzuschläge bei Acetylenanlagen
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- Anhang III, Nummer 5.2: Neue Regelung für Reisezeitzuschläge bei längeren Reisen bei Acetylenanlagen
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- Anhang IV, Nummer 1: Neue Gebühr für die Prüfung von Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung brennbarer Flüssigkeiten
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- Anhang IV, Nummer 2: Neue Gebühr für die Prüfung von Flachbodentanks
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- Anhang IV, Nummer 3: Neue Gebühr für die Prüfung von Behältern von Straßentankwagen und Aufsetztanks
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- Anhang IV, Nummer 4: Neue Gebühr für die Prüfung von Behältern von Eisenbahnkesselwagen
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- Anhang IV, Nummer 5.1: Neue Gebühr für die Prüfung elektrischer Einrichtungen
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- Anhang IV, Nummer 5.2: Neue Gebühr für die Prüfung elektrischer Einrichtungen von Zapfsäulen
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- Anhang IV, Nummer 5.3: Neue Gebühr für die Prüfung von Blitzschutzeinrichtungen
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- Anhang IV, Nummer 6: Neue Gebühr für angeordnete Prüfungen
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# § 7
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1972-11-18 — Erste Verordnung zur Änderung der Kostenordnung für die Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen
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> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 2105
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§ 7: Neue Vorschriften für sonstige Prüfungen, die nicht in den vorherigen Nummern genannt sind.
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# § 8
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1972-11-18 — Erste Verordnung zur Änderung der Kostenordnung für die Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen
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> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 2105
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§ 8: Neue Vorschriften für Gebühren, wenn Prüfungen nicht begonnen oder nicht zu Ende geführt wurden.
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# § 9
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1972-11-18 — Erste Verordnung zur Änderung der Kostenordnung für die Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen
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> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 2105
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§ 9: Neue Vorschriften für Termin- und Reisezeitzuschläge.
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verkuendungen/1972/bgbl1-1972-122-2.md
Normal file
17
verkuendungen/1972/bgbl1-1972-122-2.md
Normal file
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# BGBl. 1972 I S. 2105
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- **Titel:** Erste Verordnung zur Änderung der Kostenordnung für die Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen
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- **Typ:** Verordnung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1972 I S. 2105
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- **Verkündung:** 1972-11-18
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- **Inkrafttreten:** 1972-10-01
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- **Ausfertigung:** 1972-11-14
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1972/122#page=9
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- **Quelle:** offenegesetze
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- **Parser:** llm
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- **Stammnormen in diesem Commit:** KOSTENORDNUNG-FÜR-DIE-PRÜFUNG-ÜBERWACHUNGSBEDÜRFTIGER
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## Kurz
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Die Verordnung ändert die Kostenordnung für die Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen, insbesondere durch Ersetzen der Anhänge I bis VI.
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Reference in New Issue
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