diff --git a/kostenordnung-für-die-prüfung-überwachungsbedürftiger/FASSUNG.md b/kostenordnung-für-die-prüfung-überwachungsbedürftiger/FASSUNG.md index 95b82c3ad4..b4dc518d5c 100644 --- a/kostenordnung-für-die-prüfung-überwachungsbedürftiger/FASSUNG.md +++ b/kostenordnung-für-die-prüfung-überwachungsbedürftiger/FASSUNG.md @@ -1,15 +1,64 @@ -# KOSTENORDNUNG-FÜR-DIE-PRÜFUNG-ÜBERWACHUNGSBEDÜRFTIGER — 1970-08-05 +# KOSTENORDNUNG-FÜR-DIE-PRÜFUNG-ÜBERWACHUNGSBEDÜRFTIGER — 1972-11-18 -- **Titel:** Kostenordnung für die Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen +- **Titel:** Erste Verordnung zur Änderung der Kostenordnung für die Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen - **Typ:** Verordnung -- **Fundstelle:** BGBl. 1970 I S. 1162 -- **Inkrafttreten:** 1970-07-01 -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1970/76#page=2 -- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Gebühren für die Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen durch technische Überwachungsorganisationen. Sie trat am 1. Juli 1970 in Kraft. +- **Fundstelle:** BGBl. 1972 I S. 2105 +- **Inkrafttreten:** 1972-10-01 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1972/122#page=9 +- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Kostenordnung für die Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen, insbesondere durch Ersetzen der Anhänge I bis VI. ## Betroffene Stellen -_Keine einzelnen Stellen ermittelt._ +- Anhänge I bis VI: Die Anhänge I bis VI werden durch neue Anhänge ersetzt. +- § 7: Neue Vorschriften für sonstige Prüfungen, die nicht in den vorherigen Nummern genannt sind. +- § 8: Neue Vorschriften für Gebühren, wenn Prüfungen nicht begonnen oder nicht zu Ende geführt wurden. +- § 9: Neue Vorschriften für Termin- und Reisezeitzuschläge. +- Anhang VI: Neue Vorschriften für Gebühren und Zuschläge für die Prüfung elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Räumen. +- Anhang I, Nummer 1.3.5: Neue Regelung für die Höchstgebühr je Behälter +- Anhang I, Nummer 1.3.6: Neue Regelung für die Gebühren bei mehrtägigen Prüfungen und Wechsel des Prüfungsortes +- Anhang I, Nummer 2: Neue Regelung für die Gebühren bei wiederkehrenden Prüfungen von Druckgasbehältern +- Anhang I, Nummer 3: Neue Regelung für den Zuschlag bei Behältern auf Behälterfahrzeugen +- Anhang I, Nummer 4: Neue Regelung für die Gebühren bei der Prüfung von Füllanlagen +- Anhang I, Nummer 5: Neue Regelung für die Gebühren bei angeordneten Prüfungen +- Anhang I, Nummer 6: Neue Regelung für die Gebühren bei sonstigen Prüfungen +- Anhang I, Nummer 7: Neue Regelung für Termin- und Reisezeitzuschläge +- Anhang II, Nummer 1.1.1: Neue Gebühr für die Prüfung der Anzeigeunterlagen der ersten Aufzugsanlage +- Anhang II, Nummer 1.1.2: Neue Gebühr für die Prüfung der Anzeigeunterlagen jeder weiteren Aufzugsanlage +- Anhang II, Nummer 1.2.1: Neue Gebühr für die Prüfung der ersten Aufzugsanlage +- Anhang II, Nummer 1.2.2: Neue Gebühr für die Prüfung jeder weiteren Aufzugsanlage +- Anhang II, Nummer 2.1.1: Neue Gebühr für die Hauptprüfung der ersten Aufzugsanlage +- Anhang II, Nummer 2.1.2: Neue Gebühr für die Hauptprüfung jeder weiteren Aufzugsanlage +- Anhang II, Nummer 2.2: Neue Gebühr für die Zwischenprüfung +- Anhang II, Nummer 3.1: Neue Kategorisierung von Aufzügen +- Anhang II, Nummer 3.2: Neue Regelung für die Gebühr bei nicht genannten Aufzugsanlagen +- Anhang II, Nummer 4.1: Neuer Zuschlag für mehr als 5 Zugangsstellen +- Anhang II, Nummer 4.2: Neuer Zuschlag für mehr als 25 m Förderhöhe +- Anhang II, Nummer 4.3: Neuer Zuschlag für mehr als 1000 kg Tragkraft +- Anhang II, Nummer 4.4: Neuer Zuschlag für Anlagen mit Leonardantrieb oder mehr als 1,5 m/s Betriebsgeschwindigkeit +- Anhang II, Nummer 4.5: Neuer Zuschlag für Antrieb von Fahrschacht- oder Fahrkorbtüren +- Anhang II, Nummer 4.6: Neuer Zuschlag für Anlagen in explosionsgeschützter Ausführung +- Anhang II, Nummer 5: Neue Regelung für angeordnete Prüfungen +- Anhang II, Nummer 6.1: Neue Gebühr für die Prüfung des ersten Aufzugswärters +- Anhang II, Nummer 6.2: Neue Gebühr für die Prüfung weiterer Aufzugswärter +- Anhang II, Nummer 7: Neue Regelung für Gebühren bei nicht genannten Prüfungen +- Anhang II, Nummer 8.1: Neue Regelung für Gebühren bei Prüfungen, die nicht begonnen oder nicht zu Ende geführt wurden +- Anhang II, Nummer 8.2: Neue Regelung für Gebühren bei mehreren vorgesehenen Prüfungen +- Anhang II, Nummer 9.1: Neue Regelung für Termin- und Reisezeitzuschläge +- Anhang II, Nummer 9.2: Neue Regelung für Reisezeitzuschläge bei längeren Reisen +- Anhang III, Nummer 1: Neue Gebühr für die Prüfung von Acetylenanlagen +- Anhang III, Nummer 2: Neue Gebühr für wiederkehrende Prüfungen von Acetylenanlagen +- Anhang III, Nummer 3: Neue Gebühr für angeordnete Prüfungen von Acetylenanlagen +- Anhang III, Nummer 4: Neue Gebühr für Gebühren bei nicht genannten Prüfungen von Acetylenanlagen +- Anhang III, Nummer 5.1: Neue Regelung für Termin- und Reisezeitzuschläge bei Acetylenanlagen +- Anhang III, Nummer 5.2: Neue Regelung für Reisezeitzuschläge bei längeren Reisen bei Acetylenanlagen +- Anhang IV, Nummer 1: Neue Gebühr für die Prüfung von Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung brennbarer Flüssigkeiten +- Anhang IV, Nummer 2: Neue Gebühr für die Prüfung von Flachbodentanks +- Anhang IV, Nummer 3: Neue Gebühr für die Prüfung von Behältern von Straßentankwagen und Aufsetztanks +- Anhang IV, Nummer 4: Neue Gebühr für die Prüfung von Behältern von Eisenbahnkesselwagen +- Anhang IV, Nummer 5.1: Neue Gebühr für die Prüfung elektrischer Einrichtungen +- Anhang IV, Nummer 5.2: Neue Gebühr für die Prüfung elektrischer Einrichtungen von Zapfsäulen +- Anhang IV, Nummer 5.3: Neue Gebühr für die Prüfung von Blitzschutzeinrichtungen +- Anhang IV, Nummer 6: Neue Gebühr für angeordnete Prüfungen ## Wortlaut diff --git a/kostenordnung-für-die-prüfung-überwachungsbedürftiger/HISTORY.md b/kostenordnung-für-die-prüfung-überwachungsbedürftiger/HISTORY.md index 7b6f64b682..8d8acab7ff 100644 --- a/kostenordnung-für-die-prüfung-überwachungsbedürftiger/HISTORY.md +++ b/kostenordnung-für-die-prüfung-überwachungsbedürftiger/HISTORY.md @@ -1,3 +1,4 @@ # Verlauf - **1970-08-05** · BGBl. 1970 I S. 1162 — Kostenordnung für die Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen +- **1972-11-18** · BGBl. 1972 I S. 2105 — Erste Verordnung zur Änderung der Kostenordnung für die Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen diff --git a/kostenordnung-für-die-prüfung-überwachungsbedürftiger/STELLEN.md b/kostenordnung-für-die-prüfung-überwachungsbedürftiger/STELLEN.md index 1d6dbd592b..733d186185 100644 --- a/kostenordnung-für-die-prüfung-überwachungsbedürftiger/STELLEN.md +++ b/kostenordnung-für-die-prüfung-überwachungsbedürftiger/STELLEN.md @@ -1,2 +1,52 @@ # Stellen dieser Station +- Anhänge I bis VI: Die Anhänge I bis VI werden durch neue Anhänge ersetzt. +- § 7: Neue Vorschriften für sonstige Prüfungen, die nicht in den vorherigen Nummern genannt sind. +- § 8: Neue Vorschriften für Gebühren, wenn Prüfungen nicht begonnen oder nicht zu Ende geführt wurden. +- § 9: Neue Vorschriften für Termin- und Reisezeitzuschläge. +- Anhang VI: Neue Vorschriften für Gebühren und Zuschläge für die Prüfung elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Räumen. +- Anhang I, Nummer 1.3.5: Neue Regelung für die Höchstgebühr je Behälter +- Anhang I, Nummer 1.3.6: Neue Regelung für die Gebühren bei mehrtägigen Prüfungen und Wechsel des Prüfungsortes +- Anhang I, Nummer 2: Neue Regelung für die Gebühren bei wiederkehrenden Prüfungen von Druckgasbehältern +- Anhang I, Nummer 3: Neue Regelung für den Zuschlag bei Behältern auf Behälterfahrzeugen +- Anhang I, Nummer 4: Neue Regelung für die Gebühren bei der Prüfung von Füllanlagen +- Anhang I, Nummer 5: Neue Regelung für die Gebühren bei angeordneten Prüfungen +- Anhang I, Nummer 6: Neue Regelung für die Gebühren bei sonstigen Prüfungen +- Anhang I, Nummer 7: Neue Regelung für Termin- und Reisezeitzuschläge +- Anhang II, Nummer 1.1.1: Neue Gebühr für die Prüfung der Anzeigeunterlagen der ersten Aufzugsanlage +- Anhang II, Nummer 1.1.2: Neue Gebühr für die Prüfung der Anzeigeunterlagen jeder weiteren Aufzugsanlage +- Anhang II, Nummer 1.2.1: Neue Gebühr für die Prüfung der ersten Aufzugsanlage +- Anhang II, Nummer 1.2.2: Neue Gebühr für die Prüfung jeder weiteren Aufzugsanlage +- Anhang II, Nummer 2.1.1: Neue Gebühr für die Hauptprüfung der ersten Aufzugsanlage +- Anhang II, Nummer 2.1.2: Neue Gebühr für die Hauptprüfung jeder weiteren Aufzugsanlage +- Anhang II, Nummer 2.2: Neue Gebühr für die Zwischenprüfung +- Anhang II, Nummer 3.1: Neue Kategorisierung von Aufzügen +- Anhang II, Nummer 3.2: Neue Regelung für die Gebühr bei nicht genannten Aufzugsanlagen +- Anhang II, Nummer 4.1: Neuer Zuschlag für mehr als 5 Zugangsstellen +- Anhang II, Nummer 4.2: Neuer Zuschlag für mehr als 25 m Förderhöhe +- Anhang II, Nummer 4.3: Neuer Zuschlag für mehr als 1000 kg Tragkraft +- Anhang II, Nummer 4.4: Neuer Zuschlag für Anlagen mit Leonardantrieb oder mehr als 1,5 m/s Betriebsgeschwindigkeit +- Anhang II, Nummer 4.5: Neuer Zuschlag für Antrieb von Fahrschacht- oder Fahrkorbtüren +- Anhang II, Nummer 4.6: Neuer Zuschlag für Anlagen in explosionsgeschützter Ausführung +- Anhang II, Nummer 5: Neue Regelung für angeordnete Prüfungen +- Anhang II, Nummer 6.1: Neue Gebühr für die Prüfung des ersten Aufzugswärters +- Anhang II, Nummer 6.2: Neue Gebühr für die Prüfung weiterer Aufzugswärter +- Anhang II, Nummer 7: Neue Regelung für Gebühren bei nicht genannten Prüfungen +- Anhang II, Nummer 8.1: Neue Regelung für Gebühren bei Prüfungen, die nicht begonnen oder nicht zu Ende geführt wurden +- Anhang II, Nummer 8.2: Neue Regelung für Gebühren bei mehreren vorgesehenen Prüfungen +- Anhang II, Nummer 9.1: Neue Regelung für Termin- und Reisezeitzuschläge +- Anhang II, Nummer 9.2: Neue Regelung für Reisezeitzuschläge bei längeren Reisen +- Anhang III, Nummer 1: Neue Gebühr für die Prüfung von Acetylenanlagen +- Anhang III, Nummer 2: Neue Gebühr für wiederkehrende Prüfungen von Acetylenanlagen +- Anhang III, Nummer 3: Neue Gebühr für angeordnete Prüfungen von Acetylenanlagen +- Anhang III, Nummer 4: Neue Gebühr für Gebühren bei nicht genannten Prüfungen von Acetylenanlagen +- Anhang III, Nummer 5.1: Neue Regelung für Termin- und Reisezeitzuschläge bei Acetylenanlagen +- Anhang III, Nummer 5.2: Neue Regelung für Reisezeitzuschläge bei längeren Reisen bei Acetylenanlagen +- Anhang IV, Nummer 1: Neue Gebühr für die Prüfung von Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung brennbarer Flüssigkeiten +- Anhang IV, Nummer 2: Neue Gebühr für die Prüfung von Flachbodentanks +- Anhang IV, Nummer 3: Neue Gebühr für die Prüfung von Behältern von Straßentankwagen und Aufsetztanks +- Anhang IV, Nummer 4: Neue Gebühr für die Prüfung von Behältern von Eisenbahnkesselwagen +- Anhang IV, Nummer 5.1: Neue Gebühr für die Prüfung elektrischer Einrichtungen +- Anhang IV, Nummer 5.2: Neue Gebühr für die Prüfung elektrischer Einrichtungen von Zapfsäulen +- Anhang IV, Nummer 5.3: Neue Gebühr für die Prüfung von Blitzschutzeinrichtungen +- Anhang IV, Nummer 6: Neue Gebühr für angeordnete Prüfungen diff --git a/kostenordnung-für-die-prüfung-überwachungsbedürftiger/§7.md b/kostenordnung-für-die-prüfung-überwachungsbedürftiger/§7.md new file mode 100644 index 0000000000..3e724d88aa --- /dev/null +++ b/kostenordnung-für-die-prüfung-überwachungsbedürftiger/§7.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 7 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1972-11-18 — Erste Verordnung zur Änderung der Kostenordnung für die Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen +> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 2105 + +§ 7: Neue Vorschriften für sonstige Prüfungen, die nicht in den vorherigen Nummern genannt sind. diff --git a/kostenordnung-für-die-prüfung-überwachungsbedürftiger/§8.md b/kostenordnung-für-die-prüfung-überwachungsbedürftiger/§8.md new file mode 100644 index 0000000000..c3d1cd7a05 --- /dev/null +++ b/kostenordnung-für-die-prüfung-überwachungsbedürftiger/§8.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 8 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1972-11-18 — Erste Verordnung zur Änderung der Kostenordnung für die Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen +> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 2105 + +§ 8: Neue Vorschriften für Gebühren, wenn Prüfungen nicht begonnen oder nicht zu Ende geführt wurden. diff --git a/kostenordnung-für-die-prüfung-überwachungsbedürftiger/§9.md b/kostenordnung-für-die-prüfung-überwachungsbedürftiger/§9.md new file mode 100644 index 0000000000..456fc93c54 --- /dev/null +++ b/kostenordnung-für-die-prüfung-überwachungsbedürftiger/§9.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 9 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1972-11-18 — Erste Verordnung zur Änderung der Kostenordnung für die Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen +> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 2105 + +§ 9: Neue Vorschriften für Termin- und Reisezeitzuschläge. diff --git a/verkuendungen/1972/bgbl1-1972-122-2.md b/verkuendungen/1972/bgbl1-1972-122-2.md new file mode 100644 index 0000000000..380ff21d6d --- /dev/null +++ b/verkuendungen/1972/bgbl1-1972-122-2.md @@ -0,0 +1,17 @@ +# BGBl. 1972 I S. 2105 + +- **Titel:** Erste Verordnung zur Änderung der Kostenordnung für die Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen +- **Typ:** Verordnung +- **Fundstelle:** BGBl. 1972 I S. 2105 +- **Verkündung:** 1972-11-18 +- **Inkrafttreten:** 1972-10-01 +- **Ausfertigung:** 1972-11-14 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1972/122#page=9 +- **Quelle:** offenegesetze +- **Parser:** llm +- **Stammnormen in diesem Commit:** KOSTENORDNUNG-FÜR-DIE-PRÜFUNG-ÜBERWACHUNGSBEDÜRFTIGER + +## Kurz + +Die Verordnung ändert die Kostenordnung für die Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen, insbesondere durch Ersetzen der Anhänge I bis VI. +