BGBl. 1976 I S. 3839 · Bekanntmachung · Berichtigung des Beamtenversorgungsgesetzes
Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 3839 Inkrafttreten: 1976-12-29 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1976-12-29 BGBl-Id: bgbl1-1976-150-9
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# BEAMTVG — 1976-09-02
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# BEAMTVG — 1976-12-29
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- **Titel:** Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter in Bund und Ländern (Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG)
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- **Typ:** Änderung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1976 I S. 2485
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- **Inkrafttreten:** 1977-01-01 (ganzes Gesetz, soweit die Absätze 2 und 3 nichts anderes bestimmen); 1977-07-01 (§ 6 Abs. 3 Satz 1 zweiter Halbsatz, § 10 Abs. 2 Satz 3, § 22 Abs. 2 und 3, § 25 Abs. 3, § 27 Abs. 2, § 55 Abs. 1 Satz 3, §§ 57, 58, 63 Nr. 6 und § 99 Abs. 1 Nr. 43 und 44); 1976-01-01 (§ 104)
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1976/111#page=1
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- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Versorgung von Beamten und Richtern in Bund und Ländern, einschließlich Ruhegehalt, Hinterbliebenenversorgung und anderen Leistungen.
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- **Titel:** Berichtigung des Beamtenversorgungsgesetzes
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- **Typ:** Bekanntmachung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1976 I S. 3839
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- **Inkrafttreten:** 1976-12-29
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1976/150#page=75
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- **Kurz:** Die Berichtigung des Beamtenversorgungsgesetzes vom 20. Dezember 1976 korrigiert einen Fehler in § 99 Abs. 1 Nr. 38 Buchstabe a, indem 'sechzigste' durch 'fünfundsechzigste' ersetzt wird.
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## Betroffene Stellen
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- § 85: Ersetzt 'des Abschnittes V' durch 'des Beamtenversorgungsgesetzes'
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- Abschnitt V: Streicht den Abschnitt V
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- § 174 Abs. 1: Ersetzt '§§ 158 bis 164' durch '§§ 53 bis 61 des Beamtenversorgungsgesetzes'
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- § 176 a Abs. 5: Streicht 'und - außer in den Fällen des Absatzes 3 Satz 2 - des § 51 des Hochschulrahmengesetzes'
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- § 177 Abs. 1 Nr. 2: Streicht 'und Abschnitt V'
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- § 177 Abs. 2: Neue Fassung: 'Die Unfallfürsorge für Ehrenbeamte und ihre Hinterbliebenen richtet sich nach § 68 des Beamtenversorgungsgesetzes.'
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- § 178 Nr. 3 Satz 2: Streicht den Satz
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- § 180 bis 182: Streicht die §§ 180 bis 182
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- § 183 Abs. 2 Satz 2: Streicht den Satz
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- § 186: Streicht den § 186
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- § 187 Abs. 1 und 2: Fügt nach 'diesem Gesetz' die Worte 'oder dem Beamtenversorgungsgesetz' ein
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- § 188 Satz 2: Streicht den Satz
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- § 192 Abs. 2: Streicht den Absatz
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- § 75 Abs. 2: Ersetzt '§ 135 des Bundesbeamtengesetzes' durch '§ 31 des Beamtenversorgungsgesetzes'
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- § 76 Abs. 2: Ersetzt '§ 135 des Bundesbeamtengesetzes' durch '§ 31 des Beamtenversorgungsgesetzes'
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- § 77 Abs. 1: Neue Fassung für den einmaligen Betrag bei Eintritt in den Ruhestand
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- § 77 a Abs. 2 letzter Satz: Ersetzt '§ 145 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes' durch '§ 40 Satz 2 des Beamtenversorgungsgesetzes'
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- § 77 a Abs. 3: Ersetzt '§ 148 Satz 1 und 2, § 149 des Bundesbeamtengesetzes' durch '§ 42 Satz 1 und 2, § 44 des Beamtenversorgungsgesetzes'
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- § 81 Abs. 3: Neue Fassung für den Wehrdienst im Sinne dieser Vorschrift
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- § 81 Abs. 4: Neuer Absatz 4 zur Definition des Wehrdienstes
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- § 81 a: Neuer § 81 a zur Versorgung bei gesundheitlichen Schäden während der Wahrnehmung einer dienstlichen Tätigkeit
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- § 83 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b: Neue Fassung für das Einkommen eines Soldaten, der Wehrsold bezogen hat
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- § 85 Abs. 3: Neue Fassung für die Anwendung von § 81 Abs. 5 und § 81 a
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- § 86: Neuer Absatz 2 zur Leistung des Ersatzes bei einem Unfall während der Ausübung einer Tätigkeit im Sinne des § 81 a
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- § 89 a: Ersetzt '§§ 5, 11, 11 a, 12, 37 und 38' durch '§§ 5, 11, 11 a und 12'
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- Unterabschnitt 1 b: Neuer Unterabschnitt 1 b zur Anpassung der Versorgungsbezüge
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- § 91 b: Streichung von § 91 b im Unterabschnitt 3 b
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- § 21: Neue Fassung für die Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit
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- § 22 Abs. 1: Einführung eines neuen Satzes 3 zur Berücksichtigung von Zeiten mit geringerer Arbeitszeit
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- § 22 Abs. 2 Satz 1: Ersetzen des Punktes durch ein Semikolon und Anfügen eines Halbsatzes
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- § 22 Abs. 3: Einfügen der Worte 'oder einer öffentlich-rechtlichen Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung'
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- § 23: Neue Fassung für die Berücksichtigung von Ausbildungszeiten als ruhegehaltfähig
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- § 24: Neue Fassung für die Berücksichtigung von speziellen Fachkenntnissen und Entwicklungshelfertätigkeit
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- § 25 Abs. 2: Einfügen eines neuen Satzes 2 für beurlaubte Soldaten
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- § 26 Abs. 1 Satz 1: Ersetzen der Worte 'bei Vollendung' durch 'bis zur Vollendung'
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- § 26 Abs. 1 Satz 2: Streichung des Satzes 2
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- § 26 Abs. 1 Satz 3: Neue Fassung für die Erhöhung der Mindestversorgung
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- § 26 Abs. 2 Satz 2: Ersetzen des Punktes durch einen Strichpunkt und Anfügen eines Halbsatzes
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- § 26 Abs. 3: Neue Fassung für die Berechnung des Ruhegehalts im einstweiligen Ruhestand
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- § 27 Abs. 1 Satz 1: Neue Fassung für die Anwendung von Vorschriften bei Dienstunfähigkeit infolge eines Dienstunfalls
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- § 27 Abs. 1 Satz 2 und 3: Ersetzen von Vorschriften des Bundesbeamtengesetzes durch Vorschriften des Beamtenversorgungsgesetzes
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- § 27 Abs. 2 und 3: Neue Fassung für die Definition von Dienstunfall und Dienst
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- § 27 Abs. 5 Satz 1: Einfügen der Worte 'oder wegen seiner Eigenschaft als Berufssoldat'
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- § 27 Abs. 6: Einfügen eines neuen Absatzes 6 für Versorgung bei Beurlaubung
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- § 29 Abs. 3: Ersetzen des Wortes 'Angestellter' durch 'Arbeitnehmer'
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- § 31 Satz 2: Neue Fassung für die Genehmigung der Weiterveräußerung und Belastung von Grundstücken
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- § 36: Ersetzen des Wortes 'zehn' durch 'fünf'
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- § 37 Abs. 1 und 2: Neue Fassung für die Gewährung von Ubergangsgeld
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- § 37 Abs. 4 Nr. 2: Ersetzen des Punktes durch 'oder' und Anfügen einer neuen Nummer 3
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- § 37 Abs. 5 Satz 3: Neue Fassung für die Zahlung des noch nicht ausgezahlten Ubergangsgeldes bei Tod
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- Überschrift vor § 38: Neue Fassung der Überschrift '7. Ausgleich bei Altersgrenzen'
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- § 38 Abs. 1 Satz 1: Einfügen der Worte '(§ 1 Abs. 2 Nr. 1, 3 und 4 des Bundesbesoldungsgesetzes)'
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- § 38 Abs. 1 Satz 4: Einfügen eines neuen Satzes 4
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- § 38 Abs. 2: Einfügen eines neuen Absatzes 2
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- § 39 Abs. 1 Satz 1: Neue Fassung für die Gewährung von Fachausbildung oder allgemeinberuflichem Unterricht
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- § 39 Abs. 1 Satz 2: Ersetzen des Wortes 'Verwendungen' durch 'Verwendung'
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- § 41 Abs. 1: Neue Fassung für die Anwendung von Vorschriften auf Hinterbliebene
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- § 41 Abs. 2 Satz 3: Einfügen eines neuen Satzes 3
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- § 43 Abs. 1: Ersetzen von Vorschriften des Bundesbeamtengesetzes durch Vorschriften des Beamtenversorgungsgesetzes
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- § 43 Abs. 2: Einfügen eines neuen Absatzes 2
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- § 43 Abs. 3: Umbenennung des bisherigen Absatzes 2 in Absatz 3
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- § 44 Abs. 4: Ersetzen von Vorschriften des Bundesbeamtengesetzes durch Vorschriften des Bundesbesoldungsgesetzes
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- § 44 Abs. 5: Einfügen eines neuen Absatzes 5
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- Überschrift vor § 45: Neue Fassung der Überschrift '1. Anwendungsbereich'
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- § 45 Abs. 2: Neue Fassung für die Anwendung von Vorschriften bei Unterhaltsbeiträgen für Hinterbliebene
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- § 46 Abs. 2 Satz 2: Einfügen der Worte 'ist in der Regel bei der Berufung in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten zu entscheiden'
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- § 433 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
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- § 433 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4
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- § 433 Abs. 5: Einfügung des Absatzes 5
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- Uberschrift vor § 47: Neufassung der Überschrift vor § 47
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- § 47 Abs. 1 Satz 3: Ersetzen von „§§ 3 und 8“ durch „§§ 3 oder 8“
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- § 47 Abs. 3: Einfügung des Absatzes 3
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- § 47 Abs. 4: Einfügung des Absatzes 4
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- § 48 Abs. 1: Ersetzen von „gesetzlich“ durch „bundesgesetzlich“
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- § 48 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
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- § 49 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
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- § 49 Abs. 2 Satz 1: Ersetzen des Punktes durch ein Komma und Anfügen eines Halbsatzes
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- Uberschrift vor § 53: Neufassung der Überschrift vor § 53
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- § 53 Abs. 2 bis 4: Neufassung der Absätze 2 bis 4
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- § 53 Abs. 5 letzter Satz: Ersetzen von „der Bundesminister des Innern“ durch „der Bundesminister der Verteidigung im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern“
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- § 54: Streichung des § 54
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- § 55 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
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- § 55 a Abs. 1 Satz 1: Neufassung des Satzes 1
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- § 55 a Abs. 5 und 6: Einfügung der Absätze 5 und 6
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- § 55 a Abs. 5 und 6: Umbenennung der bisherigen Absätze 5 und 6 in Absätze 7 und 8
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- § 55 b Abs. 2: Anfügen eines Satzes
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- § 55 c Abs. 2 Satz 2: Ersetzen von „Soldaten“ durch „Berufssoldaten“
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- § 55 c Abs. 3: Ersetzen von „Soldat“ durch „Berufssoldat“
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- § 55 c Abs. 4: Ersetzen von „§ 125 Abs. 2 oder 3 des Bundesbeamtengesetzes“ durch „§ 22 Abs. 2 oder 3 des Beamtenversorgungsgesetzes“
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- § 55 d Abs. 1: Ersetzen von „von dem Soldaten“ durch „von dem Berufssoldaten“
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- § 55 d Abs. 2 Satz 1: Einfügen des Wortes „soldatenrechtlichen“ vor „Versorgungsbezüge“
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- § 55 d Abs. 3: Ersetzen von „Dienstbezüge des Soldaten“ durch „Dienstbezüge des Berufssoldaten“
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- § 56: Anfügen eines Satzes 2
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- § 59 Abs. 1: Anfügen einer Nummer 5
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- § 59 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
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- § 59 Abs. 3 Satz 1: Ersetzen von „lebt das Witwengeld“ durch „lebt der Anspruch auf Witwengeld“
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- § 60: Neufassung des § 60
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- Uberschrift vor § 61: Neufassung der Überschrift vor § 61
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- § 63 Abs. 1 Nr. 1: Einfügen der Worte „einsitzigen und zweisitzigen“
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- § 65 Abs. 1 Satz 1: Streichung des Wortes „berufsmäßig“ und Anfügen der Nummer 6
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- § 65 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes 2
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- § 66 Abs. 1 Nr. 1: Neufassung der Nummer 1
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- § 66 Abs. 1 Nr. 2: Anfügen der Worte „kommunaler Vertretungskörperschaften oder“
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- § 66 Abs. 1 Nr. 3: Neufassung der Nummer 3
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- § 66 Abs. 1 Nr. 4: Neufassung der Nummer 4
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- § 67 a Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
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- § 67 a Abs. 2: Einfügung des Absatzes 2
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- § 67 a Abs. 2: Umbenennung des bisherigen Absatzes 2 in Absatz 3
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- § 73 Abs. 5: Ersetzen der Worte „(§§ 123 bis 129 und 131 des Bundesbeamtengesetzes, § 43 dieses Gesetzes).“ durch „(§§ 19 bis 25 und 27 des Beamtenversorgungsgesetzes, § 43 dieses Gesetzes).“
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- § 99 Abs. 1 Nr. 38 Buchstabe a: Ersetzung von 'sechzigste' durch 'fünfundsechzigste' im Bezug auf § 53 Abs. 2 Nr. 1 des Soldatenversorgungsgesetzes
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## Wortlaut
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# Verlauf
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- **1976-09-02** · BGBl. 1976 I S. 2485 — Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter in Bund und Ländern (Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG)
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- **1976-12-29** · BGBl. 1976 I S. 3839 — Berichtigung des Beamtenversorgungsgesetzes
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# Stellen dieser Station
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- § 85: Ersetzt 'des Abschnittes V' durch 'des Beamtenversorgungsgesetzes'
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- Abschnitt V: Streicht den Abschnitt V
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- § 174 Abs. 1: Ersetzt '§§ 158 bis 164' durch '§§ 53 bis 61 des Beamtenversorgungsgesetzes'
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- § 176 a Abs. 5: Streicht 'und - außer in den Fällen des Absatzes 3 Satz 2 - des § 51 des Hochschulrahmengesetzes'
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- § 177 Abs. 1 Nr. 2: Streicht 'und Abschnitt V'
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- § 177 Abs. 2: Neue Fassung: 'Die Unfallfürsorge für Ehrenbeamte und ihre Hinterbliebenen richtet sich nach § 68 des Beamtenversorgungsgesetzes.'
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- § 178 Nr. 3 Satz 2: Streicht den Satz
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- § 180 bis 182: Streicht die §§ 180 bis 182
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- § 183 Abs. 2 Satz 2: Streicht den Satz
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- § 186: Streicht den § 186
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- § 187 Abs. 1 und 2: Fügt nach 'diesem Gesetz' die Worte 'oder dem Beamtenversorgungsgesetz' ein
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- § 188 Satz 2: Streicht den Satz
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- § 192 Abs. 2: Streicht den Absatz
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- § 75 Abs. 2: Ersetzt '§ 135 des Bundesbeamtengesetzes' durch '§ 31 des Beamtenversorgungsgesetzes'
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- § 76 Abs. 2: Ersetzt '§ 135 des Bundesbeamtengesetzes' durch '§ 31 des Beamtenversorgungsgesetzes'
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- § 77 Abs. 1: Neue Fassung für den einmaligen Betrag bei Eintritt in den Ruhestand
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- § 77 a Abs. 2 letzter Satz: Ersetzt '§ 145 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes' durch '§ 40 Satz 2 des Beamtenversorgungsgesetzes'
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- § 77 a Abs. 3: Ersetzt '§ 148 Satz 1 und 2, § 149 des Bundesbeamtengesetzes' durch '§ 42 Satz 1 und 2, § 44 des Beamtenversorgungsgesetzes'
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- § 81 Abs. 3: Neue Fassung für den Wehrdienst im Sinne dieser Vorschrift
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- § 81 Abs. 4: Neuer Absatz 4 zur Definition des Wehrdienstes
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- § 81 a: Neuer § 81 a zur Versorgung bei gesundheitlichen Schäden während der Wahrnehmung einer dienstlichen Tätigkeit
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- § 83 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b: Neue Fassung für das Einkommen eines Soldaten, der Wehrsold bezogen hat
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- § 85 Abs. 3: Neue Fassung für die Anwendung von § 81 Abs. 5 und § 81 a
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- § 86: Neuer Absatz 2 zur Leistung des Ersatzes bei einem Unfall während der Ausübung einer Tätigkeit im Sinne des § 81 a
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- § 89 a: Ersetzt '§§ 5, 11, 11 a, 12, 37 und 38' durch '§§ 5, 11, 11 a und 12'
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- Unterabschnitt 1 b: Neuer Unterabschnitt 1 b zur Anpassung der Versorgungsbezüge
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- § 91 b: Streichung von § 91 b im Unterabschnitt 3 b
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- § 21: Neue Fassung für die Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit
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- § 22 Abs. 1: Einführung eines neuen Satzes 3 zur Berücksichtigung von Zeiten mit geringerer Arbeitszeit
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- § 22 Abs. 2 Satz 1: Ersetzen des Punktes durch ein Semikolon und Anfügen eines Halbsatzes
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- § 22 Abs. 3: Einfügen der Worte 'oder einer öffentlich-rechtlichen Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung'
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- § 23: Neue Fassung für die Berücksichtigung von Ausbildungszeiten als ruhegehaltfähig
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- § 24: Neue Fassung für die Berücksichtigung von speziellen Fachkenntnissen und Entwicklungshelfertätigkeit
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||||
- § 25 Abs. 2: Einfügen eines neuen Satzes 2 für beurlaubte Soldaten
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||||
- § 26 Abs. 1 Satz 1: Ersetzen der Worte 'bei Vollendung' durch 'bis zur Vollendung'
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- § 26 Abs. 1 Satz 2: Streichung des Satzes 2
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||||
- § 26 Abs. 1 Satz 3: Neue Fassung für die Erhöhung der Mindestversorgung
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- § 26 Abs. 2 Satz 2: Ersetzen des Punktes durch einen Strichpunkt und Anfügen eines Halbsatzes
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||||
- § 26 Abs. 3: Neue Fassung für die Berechnung des Ruhegehalts im einstweiligen Ruhestand
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||||
- § 27 Abs. 1 Satz 1: Neue Fassung für die Anwendung von Vorschriften bei Dienstunfähigkeit infolge eines Dienstunfalls
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- § 27 Abs. 1 Satz 2 und 3: Ersetzen von Vorschriften des Bundesbeamtengesetzes durch Vorschriften des Beamtenversorgungsgesetzes
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- § 27 Abs. 2 und 3: Neue Fassung für die Definition von Dienstunfall und Dienst
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- § 27 Abs. 5 Satz 1: Einfügen der Worte 'oder wegen seiner Eigenschaft als Berufssoldat'
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- § 27 Abs. 6: Einfügen eines neuen Absatzes 6 für Versorgung bei Beurlaubung
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- § 29 Abs. 3: Ersetzen des Wortes 'Angestellter' durch 'Arbeitnehmer'
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- § 31 Satz 2: Neue Fassung für die Genehmigung der Weiterveräußerung und Belastung von Grundstücken
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- § 36: Ersetzen des Wortes 'zehn' durch 'fünf'
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- § 37 Abs. 1 und 2: Neue Fassung für die Gewährung von Ubergangsgeld
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- § 37 Abs. 4 Nr. 2: Ersetzen des Punktes durch 'oder' und Anfügen einer neuen Nummer 3
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- § 37 Abs. 5 Satz 3: Neue Fassung für die Zahlung des noch nicht ausgezahlten Ubergangsgeldes bei Tod
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- Überschrift vor § 38: Neue Fassung der Überschrift '7. Ausgleich bei Altersgrenzen'
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- § 38 Abs. 1 Satz 1: Einfügen der Worte '(§ 1 Abs. 2 Nr. 1, 3 und 4 des Bundesbesoldungsgesetzes)'
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- § 38 Abs. 1 Satz 4: Einfügen eines neuen Satzes 4
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- § 38 Abs. 2: Einfügen eines neuen Absatzes 2
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- § 39 Abs. 1 Satz 1: Neue Fassung für die Gewährung von Fachausbildung oder allgemeinberuflichem Unterricht
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- § 39 Abs. 1 Satz 2: Ersetzen des Wortes 'Verwendungen' durch 'Verwendung'
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- § 41 Abs. 1: Neue Fassung für die Anwendung von Vorschriften auf Hinterbliebene
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- § 41 Abs. 2 Satz 3: Einfügen eines neuen Satzes 3
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- § 43 Abs. 1: Ersetzen von Vorschriften des Bundesbeamtengesetzes durch Vorschriften des Beamtenversorgungsgesetzes
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- § 43 Abs. 2: Einfügen eines neuen Absatzes 2
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- § 43 Abs. 3: Umbenennung des bisherigen Absatzes 2 in Absatz 3
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- § 44 Abs. 4: Ersetzen von Vorschriften des Bundesbeamtengesetzes durch Vorschriften des Bundesbesoldungsgesetzes
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- § 44 Abs. 5: Einfügen eines neuen Absatzes 5
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- Überschrift vor § 45: Neue Fassung der Überschrift '1. Anwendungsbereich'
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- § 45 Abs. 2: Neue Fassung für die Anwendung von Vorschriften bei Unterhaltsbeiträgen für Hinterbliebene
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- § 46 Abs. 2 Satz 2: Einfügen der Worte 'ist in der Regel bei der Berufung in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten zu entscheiden'
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- § 433 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
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- § 433 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4
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- § 433 Abs. 5: Einfügung des Absatzes 5
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- Uberschrift vor § 47: Neufassung der Überschrift vor § 47
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- § 47 Abs. 1 Satz 3: Ersetzen von „§§ 3 und 8“ durch „§§ 3 oder 8“
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- § 47 Abs. 3: Einfügung des Absatzes 3
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- § 47 Abs. 4: Einfügung des Absatzes 4
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- § 48 Abs. 1: Ersetzen von „gesetzlich“ durch „bundesgesetzlich“
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- § 48 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
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- § 49 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
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- § 49 Abs. 2 Satz 1: Ersetzen des Punktes durch ein Komma und Anfügen eines Halbsatzes
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- Uberschrift vor § 53: Neufassung der Überschrift vor § 53
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- § 53 Abs. 2 bis 4: Neufassung der Absätze 2 bis 4
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- § 53 Abs. 5 letzter Satz: Ersetzen von „der Bundesminister des Innern“ durch „der Bundesminister der Verteidigung im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern“
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- § 54: Streichung des § 54
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- § 55 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
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- § 55 a Abs. 1 Satz 1: Neufassung des Satzes 1
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||||
- § 55 a Abs. 5 und 6: Einfügung der Absätze 5 und 6
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- § 55 a Abs. 5 und 6: Umbenennung der bisherigen Absätze 5 und 6 in Absätze 7 und 8
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||||
- § 55 b Abs. 2: Anfügen eines Satzes
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- § 55 c Abs. 2 Satz 2: Ersetzen von „Soldaten“ durch „Berufssoldaten“
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- § 55 c Abs. 3: Ersetzen von „Soldat“ durch „Berufssoldat“
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- § 55 c Abs. 4: Ersetzen von „§ 125 Abs. 2 oder 3 des Bundesbeamtengesetzes“ durch „§ 22 Abs. 2 oder 3 des Beamtenversorgungsgesetzes“
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||||
- § 55 d Abs. 1: Ersetzen von „von dem Soldaten“ durch „von dem Berufssoldaten“
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- § 55 d Abs. 2 Satz 1: Einfügen des Wortes „soldatenrechtlichen“ vor „Versorgungsbezüge“
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- § 55 d Abs. 3: Ersetzen von „Dienstbezüge des Soldaten“ durch „Dienstbezüge des Berufssoldaten“
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- § 56: Anfügen eines Satzes 2
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- § 59 Abs. 1: Anfügen einer Nummer 5
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- § 59 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
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- § 59 Abs. 3 Satz 1: Ersetzen von „lebt das Witwengeld“ durch „lebt der Anspruch auf Witwengeld“
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- § 60: Neufassung des § 60
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- Uberschrift vor § 61: Neufassung der Überschrift vor § 61
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- § 63 Abs. 1 Nr. 1: Einfügen der Worte „einsitzigen und zweisitzigen“
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- § 65 Abs. 1 Satz 1: Streichung des Wortes „berufsmäßig“ und Anfügen der Nummer 6
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- § 65 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes 2
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- § 66 Abs. 1 Nr. 1: Neufassung der Nummer 1
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- § 66 Abs. 1 Nr. 2: Anfügen der Worte „kommunaler Vertretungskörperschaften oder“
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- § 66 Abs. 1 Nr. 3: Neufassung der Nummer 3
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- § 66 Abs. 1 Nr. 4: Neufassung der Nummer 4
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- § 67 a Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
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- § 67 a Abs. 2: Einfügung des Absatzes 2
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- § 67 a Abs. 2: Umbenennung des bisherigen Absatzes 2 in Absatz 3
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- § 73 Abs. 5: Ersetzen der Worte „(§§ 123 bis 129 und 131 des Bundesbeamtengesetzes, § 43 dieses Gesetzes).“ durch „(§§ 19 bis 25 und 27 des Beamtenversorgungsgesetzes, § 43 dieses Gesetzes).“
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- § 99 Abs. 1 Nr. 38 Buchstabe a: Ersetzung von 'sechzigste' durch 'fünfundsechzigste' im Bezug auf § 53 Abs. 2 Nr. 1 des Soldatenversorgungsgesetzes
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beamtvg/§99.md
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# § 99
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1976-12-29 — Berichtigung des Beamtenversorgungsgesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 3839
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§ 99 Abs. 1 Nr. 38 Buchstabe a: Ersetzung von 'sechzigste' durch 'fünfundsechzigste' im Bezug auf § 53 Abs. 2 Nr. 1 des Soldatenversorgungsgesetzes
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verkuendungen/1976/bgbl1-1976-150-9.md
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# BGBl. 1976 I S. 3839
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- **Titel:** Berichtigung des Beamtenversorgungsgesetzes
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- **Typ:** Bekanntmachung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1976 I S. 3839
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- **Verkündung:** 1976-12-29
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- **Inkrafttreten:** 1976-12-29
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- **Ausfertigung:** 1976-12-20
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1976/150#page=75
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- **Quelle:** offenegesetze
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- **Parser:** llm
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- **Stammnormen in diesem Commit:** BEAMTVG
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## Kurz
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Die Berichtigung des Beamtenversorgungsgesetzes vom 20. Dezember 1976 korrigiert einen Fehler in § 99 Abs. 1 Nr. 38 Buchstabe a, indem 'sechzigste' durch 'fünfundsechzigste' ersetzt wird.
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