BGBl. 1973 I S. 530 · Verordnung · Dritte Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen

Fundstelle: BGBl. 1973 I S. 530
Inkrafttreten: 1973-06-10 (Tag nach der Verkündung)
Quelle: offenegesetze
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Verkündung: 1973-06-09

BGBl-Id: bgbl1-1973-45-2
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# ESTDV_1955 — 1972-02-17
# ESTDV_1955 — 1973-06-09
- **Titel:** Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1972 I S. 125
- **Inkrafttreten:** 1972-02-17
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1972/11#page=1
- **Kurz:** Die Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung wurde auf Grund des § 51 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes bekanntgemacht und tritt am Tag der Verkündung in Kraft.
- **Titel:** Dritte Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1973 I S. 530
- **Inkrafttreten:** 1973-06-10 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1973/45#page=6
- **Kurz:** Die Verordnung führt vorübergehend den Ausschluss der Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens und die erhöhten Absetzungen für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen ein.
## Betroffene Stellen
- § 80: Neue Regelungen für die Bewertung von Wirtschaftsgütern im Ausland
- § 81: Neue Regelungen für die Bewertungsfreiheit für bestimmte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens im Kohlen- und Erzbergbau
- § 82: Neue Regelungen für die Bewertungsfreiheit für Anlagen zur Verhinderung, Beseitigung oder Verringerung der Verunreinigung der Luft
- § 82a: Neue Regelungen für erhöhte Absetzungen von Herstellungskosten für Anlagen und Einrichtungen bei Wohngebäuden
- § 82b: Neue Regelungen für die Behandlung größeren Erhaltungsaufwands bei Wohngebäuden
- § 82c: Neue Regelungen für Steuervergünstigung für Vollblutzuchtbetriebe
- § 12: Neue Vorschriften zur ordnungsmäßigen Buchführung für Land- und Forstwirte
- § 13: Definition des begünstigten Personenkreises im Sinne der §§ 7 e und 10 a des Gesetzes
- § 14: Gesamte Vorschrift gestrichen
- § 15: Neue Vorschriften zur Berechnung der erhöhten Absetzungen für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen
- § 16: Neue Vorschriften zur Berechnung der erhöhten Absetzungen für Gebäude, die vor dem 10. Oktober 1962 gebaut wurden
- § 22: Neue Vorschriften zur Bewertungsfreiheit für Fabrikgebäude, Lagerhäuser und landwirtschaftliche Betriebsgebäude
- § 23: Weitergeltung von Durchführungsvorschriften für bestimmte Steuervergünstigungen
- § 29: Neue Anzeigepflichten bei Versicherungsverträgen und Bausparverträgen
- § 30: Neue Vorschriften zur Nachversteuerung bei Versicherungsverträgen
- § 75: Neue Regelung zur Bewertungsfreiheit für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens privater Krankenanstalten
- § 76: Neue Regelung zur Begünstigung der Anschaffung oder Herstellung bestimmter Wirtschaftsgüter und der Vornahme bestimmter Baumaßnahmen durch Land- und Forstwirte, die den Gewinn auf Grund ordnungsmäßiger Buchführung ermitteln
- § 77: Neue Regelung zur Begünstigung der Anschaffung oder Herstellung bestimmter Wirtschaftsgüter und der Vornahme bestimmter Baumaßnahmen durch Land- und Forstwirte, die den Gewinn nicht auf Grund ordnungsmäßiger Buchführung ermitteln
- § 78: Neue Regelung zur Begünstigung der Anschaffung oder Herstellung bestimmter Wirtschaftsgüter und der Vornahme bestimmter Baumaßnahmen durch Land- und Forstwirte, deren Gewinn nach Durchschnittsätzen zu ermitteln ist
- § 79: Neue Regelung zur Bewertungsfreiheit für Anlagen zur Verhinderung, Beseitigung oder Verringerung von Schädigungen durch Abwässer
- § 63 a: Der Abschnitt § 63 a wird gestrichen.
- § 63 b: Neue Vorschriften zur Einkommensteuertabelle eingeführt.
- § 64: Neue Vorschriften zu außergewöhnlichen Belastungen eingeführt.
- § 65: Neue Vorschriften zu Pauschbeträgen für Körperbehinderte eingeführt.
- § 66: Der Abschnitt § 66 wird gestrichen.
- § 67: Der Abschnitt § 67 wird gestrichen.
- § 68: Neue Vorschriften zu Betriebsgutachten, Betriebswerk und Nutzungssatz eingeführt.
- § 68 a: Neue Vorschriften zur Anrechnung ausländischer Einkommensteuer eingeführt.
- § 68 b: Neue Vorschriften zu ausländischen Einkünften eingeführt.
- § 68 c: Neue Vorschriften zur Anrechnung ausländischer Steuern bei Einkünften aus mehreren Staaten eingeführt.
- § 68 d: Neue Vorschriften zum Nachweis über die Höhe ausländischer Einkünfte und Steuern eingeführt.
- § 11 d: Neue Vorschriften zur Anwendung von § 11 d
- § 15 Abs. 1 und 3: Neue Vorschriften zur Anwendung von § 15 Abs. 1 und 3
- § 12 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Anwendung von § 12 Abs. 2
- § 82 Abs. 3 Ziff. 3: Neue Vorschriften zur Anwendung von § 82 Abs. 3 Ziff. 3
- § 82 a: Neue Vorschriften zur Anwendung von § 82 a
- § 82 f Abs. 3, 5 und 7: Neue Vorschriften zur Anwendung von § 82 f Abs. 3, 5 und 7
- § 82 h: Neue Vorschriften zur Anwendung von § 82 h
- Anlage 2 Abschnitt D Ziff. 1 Buchstabe d: Streichung der Vorschrift für Wirtschaftsjahre, die vor dem 1. Januar 1972 beginnen
- § 56: Neue Vorschriften zur Steuererklärungspflicht für unbeschränkt steuerpflichtige Personen
- § 57: Neue Vorschriften zur Steuererklärungspflicht im Fall der getrennten Veranlagung von Ehegatten
- § 57a: Neue Vorschriften zur Steuererklärungspflicht im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten
- § 57b: Neue Vorschriften zur Steuererklärungspflicht im Fall der besonderen Veranlagung von Ehegatten für den Veranlagungszeitraum der Eheschließung
- § 58: Neue Vorschriften zur Erklärung bei einheitlicher und gesonderter Feststellung der Besteuerungsgrundlagen
- § 59: Neue Vorschriften zur Erklärung bei gesonderter Gewinnfeststellung
- § 60: Neue Vorschriften zur Form der Erklärung
- § 61: Neue Vorschriften zum Antrag auf anderweitige Verteilung der Sonderausgaben und der außergewöhnlichen Belastungen im Fall der getrennten Veranlagung von Ehegatten
- § 62c: Neue Vorschriften zur Anwendung der §§ 7e und 10a des Gesetzes bei der Veranlagung von Ehegatten
- § 62d: Neue Vorschriften zur Anwendung des § 10d des Gesetzes bei der Veranlagung von Ehegatten
- § 63: Neue Vorschriften zum Abzug von Kinderfreibeträgen bei getrennter Veranlagung der Ehegatten
- § 82 c: Neue Vorschriften für Vollblutzuchtbetriebe, insbesondere zur Abzugsfähigkeit von Verlusten.
- § 82 d: Neue Vorschriften für Bewertungsfreiheit bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern für Forschung und Entwicklung.
- § 82 e: Neue Vorschriften für Bewertungsfreiheit bei Anlagen zur Verhinderung, Beseitigung oder Verringerung von Lärm oder Erschütterungen.
- § 82 f: Neue Vorschriften für Bewertungsfreiheit bei Handelsschiffen, Schiffen für Seefischerei und Luftfahrzeugen.
- § 82 g: Neue Vorschriften für erhöhte Absetzungen von Herstellungskosten für bestimmte Baumaßnahmen im Sinne des Städtebauförderungsgesetzes.
- § 83: Neue Vorschriften zur Weitergeltung des § 33 a des Einkommensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. September 1953.
- § 83 a: Neue Vorschriften für erhöhte Absetzungen für Wohngebäude, bei denen der Antrag auf Baugenehmigung nach dem 9. Oktober 1962 und vor dem 1. Januar 1965 gestellt worden ist.
- § 31: Neufassung des § 31 zur Nachversteuerung bei Bausparverträgen
- § 32: Neufassung des § 32 zur Übertragung von Bausparverträgen auf eine andere Bausparkasse
- § 45: Neufassung des § 45 zur Steuerbegünstigung des nicht entnommenen Gewinns im Fall des § 10a des Einkommensteuergesetzes
- § 46: Neufassung des § 46 zur Nachversteuerung der Mehrentnahmen
- § 47: Neufassung des § 47 zur Steuerbegünstigung des nicht entnommenen Gewinns im Fall des § 10a Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes
- § 48: Neufassung des § 48 zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher und der als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecke
- § 49: Neufassung des § 49 zur Förderung staatspolitischer Zwecke
- § 50: Neufassung des § 50 zur Überleitungsvorschrift zum Spendenabzug
- § 51: Neufassung des § 51 zur Ermittlung der Einkünfte bei forstwirtschaftlichen Betrieben
- § 52: Neufassung des § 52 zur Erhöhung der Absetzungen nach § 7b des Einkommensteuergesetzes bei Land- und Forstwirten, deren Gewinn nach Durchschnittsätzen ermittelt wird
- § 53: Neufassung des § 53 zur Ermittlung der Anschaffungskosten bestimmter Anteile an Kapitalgesellschaften
- § 54: Neufassung des § 54 zur Erhöhung der Absetzungen für Schutzräume bei Anwendung der Verordnung über die Bemessung des Nutzungswerts der Wohnung im eigenen Einfamilienhaus
- § 55: Neufassung des § 55 zur Ermittlung des Ertrags aus Leibrenten in besonderen Fällen
- § 1: Neue Vorschriften für das Wirtschaftsjahr
- § 2: Neue Vorschriften für das Wirtschaftsjahr bei Land- und Forstwirten
- § 3: Streichung des § 3
- § 4: Neue Vorschriften für steuerfreie Einnahmen
- § 5: Streichung des § 5
- § 6: Neue Vorschriften für Eröffnung, Erwerb, Aufgabe und Veräußerung eines Betriebs
- § 7: Neue Vorschriften für unentgeltliche Übertragung von Betriebsanteilen oder Wirtschaftsgütern
- § 8: Neue Vorschriften für die Überleitung zu § 4 Abs. 3 des Gesetzes in den vor dem 1. Januar 1955 geltenden Fassungen
- § 9: Neue Vorschriften für Pensionsrückstellungen
- § 9a: Neue Vorschriften für das Jahr der Anschaffung oder Herstellung
- § 10: Neue Vorschriften für die Absetzung für Abnutzung im Fall des § 4 Abs. 3 des Gesetzes
- § 10a: Neue Vorschriften für die Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern, die der Steuerpflichtige vor dem 21. Juni 1948 angeschafft oder hergestellt hat
- § 11c: Neue Vorschriften für die Absetzung für Abnutzung bei Gebäuden
- § 11: Neue Vorschriften für die Anschaffungs- oder Herstellungskosten in den Fällen der §§ 7c und 1d Abs. 2 des Gesetzes in den vor dem 1. Januar 1955 geltenden Fassungen
- § 11a: Neue Vorschriften für weitere Verfahren der Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen
- § 11b: Neue Vorschriften für die buchmäßigen Voraussetzungen für die Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen
- § 11d: Neue Vorschriften für die Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern, die der Steuerpflichtige unentgeltlich erworben hat
- § 68 e: Neue Vorschriften zur Nachträglichen Festsetzung oder Änderung ausländischer Steuern
- § 68 f: Neue Vorschriften zum Abzug ausländischer Steuern vom Gesamtbetrag der Einkünfte
- § 68 g: Neue Vorschriften zur Berücksichtigung ausländischer Steuern bei Doppelbesteuerungsabkommen
- § 69: Neue Vorschriften zu abweichenden Vorauszahlungsterminen
- § 69 a: Neue Vorschriften zur Veranlagung im Fall des § 46 Abs. 2 Ziff. 2 des Gesetzes
- § 70: Neue Vorschriften zum Ausgleich von Härten in bestimmten Fällen
- § 71: Neue Vorschriften zur Veranlagung auf Antrag nach § 46 Abs. 2 Ziff. 7 und 8 des Gesetzes
- § 72: Neue Vorschriften zur Veranlagung auf Antrag nach § 46 a Satz 2 des Gesetzes
- § 73: Neue Vorschriften für beschränkt Steuerpflichtige
- § 73 a: Neue Begriffsbestimmungen
- § 73 b: Neue Vorschriften zur Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug
- § 73 c: Neue Vorschriften zum Zeitpunkt des Zufließens
- § 73 d: Neue Vorschriften zu Aufzeichnungen und Steueraufsicht
- § 73 e: Neue Vorschriften zur Abführung und Anmeldung der Aufsichtsratsteuer und der Steuer von Vergütungen
- § 73 f: Neue Vorschriften zum Steuerabzug in den Fällen des § 50 a Abs. 6 des Gesetzes
- § 73 g: Neue Vorschriften zur Haftung
- § 73 h: Neue Vorschriften zu Besonderheiten im Fall von Doppelbesteuerungsabkommen
- § 73 i: Neue Vorschriften zur Abgeltung nach § 50 Abs. 4 des Gesetzes
- § 74: Neue Vorschriften zur Rücklage für Preissteigerung
- § 11a: Vorübergehender Ausschluss der Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens
## Wortlaut

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- **1970-07-25** · BGBl. 1970 I S. 1128 — Zweite Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen
- **1972-01-19** · BGBl. 1972 I S. 45 — Verordnung zur Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
- **1972-02-17** · BGBl. 1972 I S. 125 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
- **1973-06-09** · BGBl. 1973 I S. 530 — Dritte Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen

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# Stellen dieser Station
- § 80: Neue Regelungen für die Bewertung von Wirtschaftsgütern im Ausland
- § 81: Neue Regelungen für die Bewertungsfreiheit für bestimmte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens im Kohlen- und Erzbergbau
- § 82: Neue Regelungen für die Bewertungsfreiheit für Anlagen zur Verhinderung, Beseitigung oder Verringerung der Verunreinigung der Luft
- § 82a: Neue Regelungen für erhöhte Absetzungen von Herstellungskosten für Anlagen und Einrichtungen bei Wohngebäuden
- § 82b: Neue Regelungen für die Behandlung größeren Erhaltungsaufwands bei Wohngebäuden
- § 82c: Neue Regelungen für Steuervergünstigung für Vollblutzuchtbetriebe
- § 12: Neue Vorschriften zur ordnungsmäßigen Buchführung für Land- und Forstwirte
- § 13: Definition des begünstigten Personenkreises im Sinne der §§ 7 e und 10 a des Gesetzes
- § 14: Gesamte Vorschrift gestrichen
- § 15: Neue Vorschriften zur Berechnung der erhöhten Absetzungen für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen
- § 16: Neue Vorschriften zur Berechnung der erhöhten Absetzungen für Gebäude, die vor dem 10. Oktober 1962 gebaut wurden
- § 22: Neue Vorschriften zur Bewertungsfreiheit für Fabrikgebäude, Lagerhäuser und landwirtschaftliche Betriebsgebäude
- § 23: Weitergeltung von Durchführungsvorschriften für bestimmte Steuervergünstigungen
- § 29: Neue Anzeigepflichten bei Versicherungsverträgen und Bausparverträgen
- § 30: Neue Vorschriften zur Nachversteuerung bei Versicherungsverträgen
- § 75: Neue Regelung zur Bewertungsfreiheit für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens privater Krankenanstalten
- § 76: Neue Regelung zur Begünstigung der Anschaffung oder Herstellung bestimmter Wirtschaftsgüter und der Vornahme bestimmter Baumaßnahmen durch Land- und Forstwirte, die den Gewinn auf Grund ordnungsmäßiger Buchführung ermitteln
- § 77: Neue Regelung zur Begünstigung der Anschaffung oder Herstellung bestimmter Wirtschaftsgüter und der Vornahme bestimmter Baumaßnahmen durch Land- und Forstwirte, die den Gewinn nicht auf Grund ordnungsmäßiger Buchführung ermitteln
- § 78: Neue Regelung zur Begünstigung der Anschaffung oder Herstellung bestimmter Wirtschaftsgüter und der Vornahme bestimmter Baumaßnahmen durch Land- und Forstwirte, deren Gewinn nach Durchschnittsätzen zu ermitteln ist
- § 79: Neue Regelung zur Bewertungsfreiheit für Anlagen zur Verhinderung, Beseitigung oder Verringerung von Schädigungen durch Abwässer
- § 63 a: Der Abschnitt § 63 a wird gestrichen.
- § 63 b: Neue Vorschriften zur Einkommensteuertabelle eingeführt.
- § 64: Neue Vorschriften zu außergewöhnlichen Belastungen eingeführt.
- § 65: Neue Vorschriften zu Pauschbeträgen für Körperbehinderte eingeführt.
- § 66: Der Abschnitt § 66 wird gestrichen.
- § 67: Der Abschnitt § 67 wird gestrichen.
- § 68: Neue Vorschriften zu Betriebsgutachten, Betriebswerk und Nutzungssatz eingeführt.
- § 68 a: Neue Vorschriften zur Anrechnung ausländischer Einkommensteuer eingeführt.
- § 68 b: Neue Vorschriften zu ausländischen Einkünften eingeführt.
- § 68 c: Neue Vorschriften zur Anrechnung ausländischer Steuern bei Einkünften aus mehreren Staaten eingeführt.
- § 68 d: Neue Vorschriften zum Nachweis über die Höhe ausländischer Einkünfte und Steuern eingeführt.
- § 11 d: Neue Vorschriften zur Anwendung von § 11 d
- § 15 Abs. 1 und 3: Neue Vorschriften zur Anwendung von § 15 Abs. 1 und 3
- § 12 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Anwendung von § 12 Abs. 2
- § 82 Abs. 3 Ziff. 3: Neue Vorschriften zur Anwendung von § 82 Abs. 3 Ziff. 3
- § 82 a: Neue Vorschriften zur Anwendung von § 82 a
- § 82 f Abs. 3, 5 und 7: Neue Vorschriften zur Anwendung von § 82 f Abs. 3, 5 und 7
- § 82 h: Neue Vorschriften zur Anwendung von § 82 h
- Anlage 2 Abschnitt D Ziff. 1 Buchstabe d: Streichung der Vorschrift für Wirtschaftsjahre, die vor dem 1. Januar 1972 beginnen
- § 56: Neue Vorschriften zur Steuererklärungspflicht für unbeschränkt steuerpflichtige Personen
- § 57: Neue Vorschriften zur Steuererklärungspflicht im Fall der getrennten Veranlagung von Ehegatten
- § 57a: Neue Vorschriften zur Steuererklärungspflicht im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten
- § 57b: Neue Vorschriften zur Steuererklärungspflicht im Fall der besonderen Veranlagung von Ehegatten für den Veranlagungszeitraum der Eheschließung
- § 58: Neue Vorschriften zur Erklärung bei einheitlicher und gesonderter Feststellung der Besteuerungsgrundlagen
- § 59: Neue Vorschriften zur Erklärung bei gesonderter Gewinnfeststellung
- § 60: Neue Vorschriften zur Form der Erklärung
- § 61: Neue Vorschriften zum Antrag auf anderweitige Verteilung der Sonderausgaben und der außergewöhnlichen Belastungen im Fall der getrennten Veranlagung von Ehegatten
- § 62c: Neue Vorschriften zur Anwendung der §§ 7e und 10a des Gesetzes bei der Veranlagung von Ehegatten
- § 62d: Neue Vorschriften zur Anwendung des § 10d des Gesetzes bei der Veranlagung von Ehegatten
- § 63: Neue Vorschriften zum Abzug von Kinderfreibeträgen bei getrennter Veranlagung der Ehegatten
- § 82 c: Neue Vorschriften für Vollblutzuchtbetriebe, insbesondere zur Abzugsfähigkeit von Verlusten.
- § 82 d: Neue Vorschriften für Bewertungsfreiheit bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern für Forschung und Entwicklung.
- § 82 e: Neue Vorschriften für Bewertungsfreiheit bei Anlagen zur Verhinderung, Beseitigung oder Verringerung von Lärm oder Erschütterungen.
- § 82 f: Neue Vorschriften für Bewertungsfreiheit bei Handelsschiffen, Schiffen für Seefischerei und Luftfahrzeugen.
- § 82 g: Neue Vorschriften für erhöhte Absetzungen von Herstellungskosten für bestimmte Baumaßnahmen im Sinne des Städtebauförderungsgesetzes.
- § 83: Neue Vorschriften zur Weitergeltung des § 33 a des Einkommensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. September 1953.
- § 83 a: Neue Vorschriften für erhöhte Absetzungen für Wohngebäude, bei denen der Antrag auf Baugenehmigung nach dem 9. Oktober 1962 und vor dem 1. Januar 1965 gestellt worden ist.
- § 31: Neufassung des § 31 zur Nachversteuerung bei Bausparverträgen
- § 32: Neufassung des § 32 zur Übertragung von Bausparverträgen auf eine andere Bausparkasse
- § 45: Neufassung des § 45 zur Steuerbegünstigung des nicht entnommenen Gewinns im Fall des § 10a des Einkommensteuergesetzes
- § 46: Neufassung des § 46 zur Nachversteuerung der Mehrentnahmen
- § 47: Neufassung des § 47 zur Steuerbegünstigung des nicht entnommenen Gewinns im Fall des § 10a Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes
- § 48: Neufassung des § 48 zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher und der als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecke
- § 49: Neufassung des § 49 zur Förderung staatspolitischer Zwecke
- § 50: Neufassung des § 50 zur Überleitungsvorschrift zum Spendenabzug
- § 51: Neufassung des § 51 zur Ermittlung der Einkünfte bei forstwirtschaftlichen Betrieben
- § 52: Neufassung des § 52 zur Erhöhung der Absetzungen nach § 7b des Einkommensteuergesetzes bei Land- und Forstwirten, deren Gewinn nach Durchschnittsätzen ermittelt wird
- § 53: Neufassung des § 53 zur Ermittlung der Anschaffungskosten bestimmter Anteile an Kapitalgesellschaften
- § 54: Neufassung des § 54 zur Erhöhung der Absetzungen für Schutzräume bei Anwendung der Verordnung über die Bemessung des Nutzungswerts der Wohnung im eigenen Einfamilienhaus
- § 55: Neufassung des § 55 zur Ermittlung des Ertrags aus Leibrenten in besonderen Fällen
- § 1: Neue Vorschriften für das Wirtschaftsjahr
- § 2: Neue Vorschriften für das Wirtschaftsjahr bei Land- und Forstwirten
- § 3: Streichung des § 3
- § 4: Neue Vorschriften für steuerfreie Einnahmen
- § 5: Streichung des § 5
- § 6: Neue Vorschriften für Eröffnung, Erwerb, Aufgabe und Veräußerung eines Betriebs
- § 7: Neue Vorschriften für unentgeltliche Übertragung von Betriebsanteilen oder Wirtschaftsgütern
- § 8: Neue Vorschriften für die Überleitung zu § 4 Abs. 3 des Gesetzes in den vor dem 1. Januar 1955 geltenden Fassungen
- § 9: Neue Vorschriften für Pensionsrückstellungen
- § 9a: Neue Vorschriften für das Jahr der Anschaffung oder Herstellung
- § 10: Neue Vorschriften für die Absetzung für Abnutzung im Fall des § 4 Abs. 3 des Gesetzes
- § 10a: Neue Vorschriften für die Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern, die der Steuerpflichtige vor dem 21. Juni 1948 angeschafft oder hergestellt hat
- § 11c: Neue Vorschriften für die Absetzung für Abnutzung bei Gebäuden
- § 11: Neue Vorschriften für die Anschaffungs- oder Herstellungskosten in den Fällen der §§ 7c und 1d Abs. 2 des Gesetzes in den vor dem 1. Januar 1955 geltenden Fassungen
- § 11a: Neue Vorschriften für weitere Verfahren der Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen
- § 11b: Neue Vorschriften für die buchmäßigen Voraussetzungen für die Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen
- § 11d: Neue Vorschriften für die Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern, die der Steuerpflichtige unentgeltlich erworben hat
- § 68 e: Neue Vorschriften zur Nachträglichen Festsetzung oder Änderung ausländischer Steuern
- § 68 f: Neue Vorschriften zum Abzug ausländischer Steuern vom Gesamtbetrag der Einkünfte
- § 68 g: Neue Vorschriften zur Berücksichtigung ausländischer Steuern bei Doppelbesteuerungsabkommen
- § 69: Neue Vorschriften zu abweichenden Vorauszahlungsterminen
- § 69 a: Neue Vorschriften zur Veranlagung im Fall des § 46 Abs. 2 Ziff. 2 des Gesetzes
- § 70: Neue Vorschriften zum Ausgleich von Härten in bestimmten Fällen
- § 71: Neue Vorschriften zur Veranlagung auf Antrag nach § 46 Abs. 2 Ziff. 7 und 8 des Gesetzes
- § 72: Neue Vorschriften zur Veranlagung auf Antrag nach § 46 a Satz 2 des Gesetzes
- § 73: Neue Vorschriften für beschränkt Steuerpflichtige
- § 73 a: Neue Begriffsbestimmungen
- § 73 b: Neue Vorschriften zur Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug
- § 73 c: Neue Vorschriften zum Zeitpunkt des Zufließens
- § 73 d: Neue Vorschriften zu Aufzeichnungen und Steueraufsicht
- § 73 e: Neue Vorschriften zur Abführung und Anmeldung der Aufsichtsratsteuer und der Steuer von Vergütungen
- § 73 f: Neue Vorschriften zum Steuerabzug in den Fällen des § 50 a Abs. 6 des Gesetzes
- § 73 g: Neue Vorschriften zur Haftung
- § 73 h: Neue Vorschriften zu Besonderheiten im Fall von Doppelbesteuerungsabkommen
- § 73 i: Neue Vorschriften zur Abgeltung nach § 50 Abs. 4 des Gesetzes
- § 74: Neue Vorschriften zur Rücklage für Preissteigerung
- § 11a: Vorübergehender Ausschluss der Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens

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# § 11a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-02-17 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 125
> Station: 1973-06-09 — Dritte Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen
> Fundstelle: BGBl. 1973 I S. 530
§ 11a: Neue Vorschriften für weitere Verfahren der Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen
§ 11a: Vorübergehender Ausschluss der Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens

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# ESTG — 1972-07-14
# ESTG — 1973-06-09
- **Titel:** Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 32 Abs. 2 Nr. 2a und zu § 39 Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung vom 27. Februar 1968 - EStG 1967 -)
- **Typ:** Sonstige
- **Fundstelle:** BGBl. 1972 I S. 1182
- **Inkrafttreten:** 1972-07-07
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1972/66#page=6
- **Kurz:** Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass bestimmte Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes zur Gewährung von Freibeträgen für Kinder mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, insbesondere bei unterschiedlichen Regelungen für veranlagte Einkommensteuerpflichtige und Lohnsteuerpflichtige.
- **Titel:** Dritte Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1973 I S. 530
- **Inkrafttreten:** 1973-06-10 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1973/45#page=6
- **Kurz:** Die Verordnung führt vorübergehend den Ausschluss der Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens und die erhöhten Absetzungen für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen ein.
## Betroffene Stellen
- § 32 Abs. 2 Nr. 2a: Gewährung von Freibeträgen für Kinder, die im Besteuerungszeitraum das 27. Lebensjahr vollendeten, bei sonst gleichen Gegebenheiten für veranlagte Einkommensteuerpflichtige und Lohnsteuerpflichtige unterschiedlich geregelt.
- § 39 Abs. 2 Satz 1: Verschiedene Regelungen für die Eintragung von Kindern in die Lohnsteuerkarte.
- § 39 Abs. 2 Satz 2: Gewährung von Freibeträgen für Kinder, die nach dem 31. August des Kalenderjahres geboren wurden, für veranlagte Einkommensteuerpflichtige und für Lohnsteuerpflichtige unterschiedlich geregelt.
- § 7 Abs. 2: Vorübergehender Ausschluss der Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens
- § 7b: Vorübergehender Ausschluss der erhöhten Absetzungen für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen
## Wortlaut

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- **1972-05-10** · BGBl. 1972 I S. 761 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittsätzen und des Einkommensteuergesetzes
- **1972-07-14** · BGBl. 1972 I S. 1182 — Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 39 Abs. 2 Satz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung vom 27. Februar 1968 - EStG 1967 -)
- **1972-07-14** · BGBl. 1972 I S. 1182 — Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 32 Abs. 2 Nr. 2a und zu § 39 Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung vom 27. Februar 1968 - EStG 1967 -)
- **1973-06-09** · BGBl. 1973 I S. 530 — Dritte Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen

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# Stellen dieser Station
- § 32 Abs. 2 Nr. 2a: Gewährung von Freibeträgen für Kinder, die im Besteuerungszeitraum das 27. Lebensjahr vollendeten, bei sonst gleichen Gegebenheiten für veranlagte Einkommensteuerpflichtige und Lohnsteuerpflichtige unterschiedlich geregelt.
- § 39 Abs. 2 Satz 1: Verschiedene Regelungen für die Eintragung von Kindern in die Lohnsteuerkarte.
- § 39 Abs. 2 Satz 2: Gewährung von Freibeträgen für Kinder, die nach dem 31. August des Kalenderjahres geboren wurden, für veranlagte Einkommensteuerpflichtige und für Lohnsteuerpflichtige unterschiedlich geregelt.
- § 7 Abs. 2: Vorübergehender Ausschluss der Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens
- § 7b: Vorübergehender Ausschluss der erhöhten Absetzungen für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen

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# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1971-12-07Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1881
> Station: 1973-06-09Dritte Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen
> Fundstelle: BGBl. 1973 I S. 530
§ 7: Neue Vorschriften für die Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringung, einschließlich der Möglichkeit der Absetzung in fallenden Jahresbeträgen.
§ 7 Abs. 4: Neue Vorschriften für Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden
§ 7 Abs. 5: Neue Vorschriften für Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden, die nach dem 31. Dezember 1964 fertiggestellt wurden
§ 7 Abs. 6: Neue Vorschriften für Absetzungen für Abnutzung bei Bergbauunternehmen, Steinbrüchen und anderen Betrieben
§ 7 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.
§ 7 Abs. 2: Vorübergehender Ausschluss der Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens

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# § 7b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1971-12-07Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1881
> Station: 1973-06-09Dritte Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen
> Fundstelle: BGBl. 1973 I S. 530
§ 7b: Neue Vorschriften für erhöhte Absetzungen für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen
§ 7b: Vorübergehender Ausschluss der erhöhten Absetzungen für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen

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# BGBl. 1973 I S. 530
- **Titel:** Dritte Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1973 I S. 530
- **Verkündung:** 1973-06-09
- **Inkrafttreten:** 1973-06-10 (Tag nach der Verkündung)
- **Ausfertigung:** 1973-06-07
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1973/45#page=6
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** ESTG, ESTDV_1955
## Kurz
Die Verordnung führt vorübergehend den Ausschluss der Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens und die erhöhten Absetzungen für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen ein.