From cfd9cca79111214ef2adc6fed248ac2e5ccc28f4 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: LawGit Spiegel Date: Sat, 9 Jun 1973 12:00:00 +0000 Subject: [PATCH] =?UTF-8?q?BGBl.=201973=20I=20S.=20530=20=C2=B7=20Verordnu?= =?UTF-8?q?ng=20=C2=B7=20Dritte=20Verordnung=20=C3=BCber=20steuerliche=20K?= =?UTF-8?q?onjunkturma=C3=9Fnahmen?= MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit Fundstelle: BGBl. 1973 I S. 530 Inkrafttreten: 1973-06-10 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1973-06-09 BGBl-Id: bgbl1-1973-45-2 --- estdv_1955/FASSUNG.md | 121 ++------------------------ estdv_1955/HISTORY.md | 1 + estdv_1955/STELLEN.md | 107 +---------------------- estdv_1955/§11a.md | 6 +- estg/FASSUNG.md | 19 ++-- estg/HISTORY.md | 1 + estg/STELLEN.md | 5 +- estg/§7.md | 14 +-- estg/§7b.md | 6 +- verkuendungen/1973/bgbl1-1973-45-2.md | 17 ++++ 10 files changed, 48 insertions(+), 249 deletions(-) create mode 100644 verkuendungen/1973/bgbl1-1973-45-2.md diff --git a/estdv_1955/FASSUNG.md b/estdv_1955/FASSUNG.md index 0154433e5d..f1dfb5127e 100644 --- a/estdv_1955/FASSUNG.md +++ b/estdv_1955/FASSUNG.md @@ -1,120 +1,15 @@ -# ESTDV_1955 — 1972-02-17 +# ESTDV_1955 — 1973-06-09 -- **Titel:** Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung -- **Typ:** Neubekanntmachung -- **Fundstelle:** BGBl. 1972 I S. 125 -- **Inkrafttreten:** 1972-02-17 -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1972/11#page=1 -- **Kurz:** Die Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung wurde auf Grund des § 51 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes bekanntgemacht und tritt am Tag der Verkündung in Kraft. +- **Titel:** Dritte Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen +- **Typ:** Verordnung +- **Fundstelle:** BGBl. 1973 I S. 530 +- **Inkrafttreten:** 1973-06-10 (Tag nach der Verkündung) +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1973/45#page=6 +- **Kurz:** Die Verordnung führt vorübergehend den Ausschluss der Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens und die erhöhten Absetzungen für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen ein. ## Betroffene Stellen -- § 80: Neue Regelungen für die Bewertung von Wirtschaftsgütern im Ausland -- § 81: Neue Regelungen für die Bewertungsfreiheit für bestimmte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens im Kohlen- und Erzbergbau -- § 82: Neue Regelungen für die Bewertungsfreiheit für Anlagen zur Verhinderung, Beseitigung oder Verringerung der Verunreinigung der Luft -- § 82a: Neue Regelungen für erhöhte Absetzungen von Herstellungskosten für Anlagen und Einrichtungen bei Wohngebäuden -- § 82b: Neue Regelungen für die Behandlung größeren Erhaltungsaufwands bei Wohngebäuden -- § 82c: Neue Regelungen für Steuervergünstigung für Vollblutzuchtbetriebe -- § 12: Neue Vorschriften zur ordnungsmäßigen Buchführung für Land- und Forstwirte -- § 13: Definition des begünstigten Personenkreises im Sinne der §§ 7 e und 10 a des Gesetzes -- § 14: Gesamte Vorschrift gestrichen -- § 15: Neue Vorschriften zur Berechnung der erhöhten Absetzungen für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen -- § 16: Neue Vorschriften zur Berechnung der erhöhten Absetzungen für Gebäude, die vor dem 10. Oktober 1962 gebaut wurden -- § 22: Neue Vorschriften zur Bewertungsfreiheit für Fabrikgebäude, Lagerhäuser und landwirtschaftliche Betriebsgebäude -- § 23: Weitergeltung von Durchführungsvorschriften für bestimmte Steuervergünstigungen -- § 29: Neue Anzeigepflichten bei Versicherungsverträgen und Bausparverträgen -- § 30: Neue Vorschriften zur Nachversteuerung bei Versicherungsverträgen -- § 75: Neue Regelung zur Bewertungsfreiheit für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens privater Krankenanstalten -- § 76: Neue Regelung zur Begünstigung der Anschaffung oder Herstellung bestimmter Wirtschaftsgüter und der Vornahme bestimmter Baumaßnahmen durch Land- und Forstwirte, die den Gewinn auf Grund ordnungsmäßiger Buchführung ermitteln -- § 77: Neue Regelung zur Begünstigung der Anschaffung oder Herstellung bestimmter Wirtschaftsgüter und der Vornahme bestimmter Baumaßnahmen durch Land- und Forstwirte, die den Gewinn nicht auf Grund ordnungsmäßiger Buchführung ermitteln -- § 78: Neue Regelung zur Begünstigung der Anschaffung oder Herstellung bestimmter Wirtschaftsgüter und der Vornahme bestimmter Baumaßnahmen durch Land- und Forstwirte, deren Gewinn nach Durchschnittsätzen zu ermitteln ist -- § 79: Neue Regelung zur Bewertungsfreiheit für Anlagen zur Verhinderung, Beseitigung oder Verringerung von Schädigungen durch Abwässer -- § 63 a: Der Abschnitt § 63 a wird gestrichen. -- § 63 b: Neue Vorschriften zur Einkommensteuertabelle eingeführt. -- § 64: Neue Vorschriften zu außergewöhnlichen Belastungen eingeführt. -- § 65: Neue Vorschriften zu Pauschbeträgen für Körperbehinderte eingeführt. -- § 66: Der Abschnitt § 66 wird gestrichen. -- § 67: Der Abschnitt § 67 wird gestrichen. -- § 68: Neue Vorschriften zu Betriebsgutachten, Betriebswerk und Nutzungssatz eingeführt. -- § 68 a: Neue Vorschriften zur Anrechnung ausländischer Einkommensteuer eingeführt. -- § 68 b: Neue Vorschriften zu ausländischen Einkünften eingeführt. -- § 68 c: Neue Vorschriften zur Anrechnung ausländischer Steuern bei Einkünften aus mehreren Staaten eingeführt. -- § 68 d: Neue Vorschriften zum Nachweis über die Höhe ausländischer Einkünfte und Steuern eingeführt. -- § 11 d: Neue Vorschriften zur Anwendung von § 11 d -- § 15 Abs. 1 und 3: Neue Vorschriften zur Anwendung von § 15 Abs. 1 und 3 -- § 12 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Anwendung von § 12 Abs. 2 -- § 82 Abs. 3 Ziff. 3: Neue Vorschriften zur Anwendung von § 82 Abs. 3 Ziff. 3 -- § 82 a: Neue Vorschriften zur Anwendung von § 82 a -- § 82 f Abs. 3, 5 und 7: Neue Vorschriften zur Anwendung von § 82 f Abs. 3, 5 und 7 -- § 82 h: Neue Vorschriften zur Anwendung von § 82 h -- Anlage 2 Abschnitt D Ziff. 1 Buchstabe d: Streichung der Vorschrift für Wirtschaftsjahre, die vor dem 1. Januar 1972 beginnen -- § 56: Neue Vorschriften zur Steuererklärungspflicht für unbeschränkt steuerpflichtige Personen -- § 57: Neue Vorschriften zur Steuererklärungspflicht im Fall der getrennten Veranlagung von Ehegatten -- § 57a: Neue Vorschriften zur Steuererklärungspflicht im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten -- § 57b: Neue Vorschriften zur Steuererklärungspflicht im Fall der besonderen Veranlagung von Ehegatten für den Veranlagungszeitraum der Eheschließung -- § 58: Neue Vorschriften zur Erklärung bei einheitlicher und gesonderter Feststellung der Besteuerungsgrundlagen -- § 59: Neue Vorschriften zur Erklärung bei gesonderter Gewinnfeststellung -- § 60: Neue Vorschriften zur Form der Erklärung -- § 61: Neue Vorschriften zum Antrag auf anderweitige Verteilung der Sonderausgaben und der außergewöhnlichen Belastungen im Fall der getrennten Veranlagung von Ehegatten -- § 62c: Neue Vorschriften zur Anwendung der §§ 7e und 10a des Gesetzes bei der Veranlagung von Ehegatten -- § 62d: Neue Vorschriften zur Anwendung des § 10d des Gesetzes bei der Veranlagung von Ehegatten -- § 63: Neue Vorschriften zum Abzug von Kinderfreibeträgen bei getrennter Veranlagung der Ehegatten -- § 82 c: Neue Vorschriften für Vollblutzuchtbetriebe, insbesondere zur Abzugsfähigkeit von Verlusten. -- § 82 d: Neue Vorschriften für Bewertungsfreiheit bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern für Forschung und Entwicklung. -- § 82 e: Neue Vorschriften für Bewertungsfreiheit bei Anlagen zur Verhinderung, Beseitigung oder Verringerung von Lärm oder Erschütterungen. -- § 82 f: Neue Vorschriften für Bewertungsfreiheit bei Handelsschiffen, Schiffen für Seefischerei und Luftfahrzeugen. -- § 82 g: Neue Vorschriften für erhöhte Absetzungen von Herstellungskosten für bestimmte Baumaßnahmen im Sinne des Städtebauförderungsgesetzes. -- § 83: Neue Vorschriften zur Weitergeltung des § 33 a des Einkommensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. September 1953. -- § 83 a: Neue Vorschriften für erhöhte Absetzungen für Wohngebäude, bei denen der Antrag auf Baugenehmigung nach dem 9. Oktober 1962 und vor dem 1. Januar 1965 gestellt worden ist. -- § 31: Neufassung des § 31 zur Nachversteuerung bei Bausparverträgen -- § 32: Neufassung des § 32 zur Übertragung von Bausparverträgen auf eine andere Bausparkasse -- § 45: Neufassung des § 45 zur Steuerbegünstigung des nicht entnommenen Gewinns im Fall des § 10a des Einkommensteuergesetzes -- § 46: Neufassung des § 46 zur Nachversteuerung der Mehrentnahmen -- § 47: Neufassung des § 47 zur Steuerbegünstigung des nicht entnommenen Gewinns im Fall des § 10a Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes -- § 48: Neufassung des § 48 zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher und der als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecke -- § 49: Neufassung des § 49 zur Förderung staatspolitischer Zwecke -- § 50: Neufassung des § 50 zur Überleitungsvorschrift zum Spendenabzug -- § 51: Neufassung des § 51 zur Ermittlung der Einkünfte bei forstwirtschaftlichen Betrieben -- § 52: Neufassung des § 52 zur Erhöhung der Absetzungen nach § 7b des Einkommensteuergesetzes bei Land- und Forstwirten, deren Gewinn nach Durchschnittsätzen ermittelt wird -- § 53: Neufassung des § 53 zur Ermittlung der Anschaffungskosten bestimmter Anteile an Kapitalgesellschaften -- § 54: Neufassung des § 54 zur Erhöhung der Absetzungen für Schutzräume bei Anwendung der Verordnung über die Bemessung des Nutzungswerts der Wohnung im eigenen Einfamilienhaus -- § 55: Neufassung des § 55 zur Ermittlung des Ertrags aus Leibrenten in besonderen Fällen -- § 1: Neue Vorschriften für das Wirtschaftsjahr -- § 2: Neue Vorschriften für das Wirtschaftsjahr bei Land- und Forstwirten -- § 3: Streichung des § 3 -- § 4: Neue Vorschriften für steuerfreie Einnahmen -- § 5: Streichung des § 5 -- § 6: Neue Vorschriften für Eröffnung, Erwerb, Aufgabe und Veräußerung eines Betriebs -- § 7: Neue Vorschriften für unentgeltliche Übertragung von Betriebsanteilen oder Wirtschaftsgütern -- § 8: Neue Vorschriften für die Überleitung zu § 4 Abs. 3 des Gesetzes in den vor dem 1. Januar 1955 geltenden Fassungen -- § 9: Neue Vorschriften für Pensionsrückstellungen -- § 9a: Neue Vorschriften für das Jahr der Anschaffung oder Herstellung -- § 10: Neue Vorschriften für die Absetzung für Abnutzung im Fall des § 4 Abs. 3 des Gesetzes -- § 10a: Neue Vorschriften für die Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern, die der Steuerpflichtige vor dem 21. Juni 1948 angeschafft oder hergestellt hat -- § 11c: Neue Vorschriften für die Absetzung für Abnutzung bei Gebäuden -- § 11: Neue Vorschriften für die Anschaffungs- oder Herstellungskosten in den Fällen der §§ 7c und 1d Abs. 2 des Gesetzes in den vor dem 1. Januar 1955 geltenden Fassungen -- § 11a: Neue Vorschriften für weitere Verfahren der Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen -- § 11b: Neue Vorschriften für die buchmäßigen Voraussetzungen für die Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen -- § 11d: Neue Vorschriften für die Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern, die der Steuerpflichtige unentgeltlich erworben hat -- § 68 e: Neue Vorschriften zur Nachträglichen Festsetzung oder Änderung ausländischer Steuern -- § 68 f: Neue Vorschriften zum Abzug ausländischer Steuern vom Gesamtbetrag der Einkünfte -- § 68 g: Neue Vorschriften zur Berücksichtigung ausländischer Steuern bei Doppelbesteuerungsabkommen -- § 69: Neue Vorschriften zu abweichenden Vorauszahlungsterminen -- § 69 a: Neue Vorschriften zur Veranlagung im Fall des § 46 Abs. 2 Ziff. 2 des Gesetzes -- § 70: Neue Vorschriften zum Ausgleich von Härten in bestimmten Fällen -- § 71: Neue Vorschriften zur Veranlagung auf Antrag nach § 46 Abs. 2 Ziff. 7 und 8 des Gesetzes -- § 72: Neue Vorschriften zur Veranlagung auf Antrag nach § 46 a Satz 2 des Gesetzes -- § 73: Neue Vorschriften für beschränkt Steuerpflichtige -- § 73 a: Neue Begriffsbestimmungen -- § 73 b: Neue Vorschriften zur Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug -- § 73 c: Neue Vorschriften zum Zeitpunkt des Zufließens -- § 73 d: Neue Vorschriften zu Aufzeichnungen und Steueraufsicht -- § 73 e: Neue Vorschriften zur Abführung und Anmeldung der Aufsichtsratsteuer und der Steuer von Vergütungen -- § 73 f: Neue Vorschriften zum Steuerabzug in den Fällen des § 50 a Abs. 6 des Gesetzes -- § 73 g: Neue Vorschriften zur Haftung -- § 73 h: Neue Vorschriften zu Besonderheiten im Fall von Doppelbesteuerungsabkommen -- § 73 i: Neue Vorschriften zur Abgeltung nach § 50 Abs. 4 des Gesetzes -- § 74: Neue Vorschriften zur Rücklage für Preissteigerung +- § 11a: Vorübergehender Ausschluss der Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens ## Wortlaut diff --git a/estdv_1955/HISTORY.md b/estdv_1955/HISTORY.md index f11abbc404..434200093d 100644 --- a/estdv_1955/HISTORY.md +++ b/estdv_1955/HISTORY.md @@ -38,3 +38,4 @@ - **1970-07-25** · BGBl. 1970 I S. 1128 — Zweite Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen - **1972-01-19** · BGBl. 1972 I S. 45 — Verordnung zur Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung - **1972-02-17** · BGBl. 1972 I S. 125 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung +- **1973-06-09** · BGBl. 1973 I S. 530 — Dritte Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen diff --git a/estdv_1955/STELLEN.md b/estdv_1955/STELLEN.md index a002aa6f30..79b242d52d 100644 --- a/estdv_1955/STELLEN.md +++ b/estdv_1955/STELLEN.md @@ -1,108 +1,3 @@ # Stellen dieser Station -- § 80: Neue Regelungen für die Bewertung von Wirtschaftsgütern im Ausland -- § 81: Neue Regelungen für die Bewertungsfreiheit für bestimmte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens im Kohlen- und Erzbergbau -- § 82: Neue Regelungen für die Bewertungsfreiheit für Anlagen zur Verhinderung, Beseitigung oder Verringerung der Verunreinigung der Luft -- § 82a: Neue Regelungen für erhöhte Absetzungen von Herstellungskosten für Anlagen und Einrichtungen bei Wohngebäuden -- § 82b: Neue Regelungen für die Behandlung größeren Erhaltungsaufwands bei Wohngebäuden -- § 82c: Neue Regelungen für Steuervergünstigung für Vollblutzuchtbetriebe -- § 12: Neue Vorschriften zur ordnungsmäßigen Buchführung für Land- und Forstwirte -- § 13: Definition des begünstigten Personenkreises im Sinne der §§ 7 e und 10 a des Gesetzes -- § 14: Gesamte Vorschrift gestrichen -- § 15: Neue Vorschriften zur Berechnung der erhöhten Absetzungen für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen -- § 16: Neue Vorschriften zur Berechnung der erhöhten Absetzungen für Gebäude, die vor dem 10. Oktober 1962 gebaut wurden -- § 22: Neue Vorschriften zur Bewertungsfreiheit für Fabrikgebäude, Lagerhäuser und landwirtschaftliche Betriebsgebäude -- § 23: Weitergeltung von Durchführungsvorschriften für bestimmte Steuervergünstigungen -- § 29: Neue Anzeigepflichten bei Versicherungsverträgen und Bausparverträgen -- § 30: Neue Vorschriften zur Nachversteuerung bei Versicherungsverträgen -- § 75: Neue Regelung zur Bewertungsfreiheit für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens privater Krankenanstalten -- § 76: Neue Regelung zur Begünstigung der Anschaffung oder Herstellung bestimmter Wirtschaftsgüter und der Vornahme bestimmter Baumaßnahmen durch Land- und Forstwirte, die den Gewinn auf Grund ordnungsmäßiger Buchführung ermitteln -- § 77: Neue Regelung zur Begünstigung der Anschaffung oder Herstellung bestimmter Wirtschaftsgüter und der Vornahme bestimmter Baumaßnahmen durch Land- und Forstwirte, die den Gewinn nicht auf Grund ordnungsmäßiger Buchführung ermitteln -- § 78: Neue Regelung zur Begünstigung der Anschaffung oder Herstellung bestimmter Wirtschaftsgüter und der Vornahme bestimmter Baumaßnahmen durch Land- und Forstwirte, deren Gewinn nach Durchschnittsätzen zu ermitteln ist -- § 79: Neue Regelung zur Bewertungsfreiheit für Anlagen zur Verhinderung, Beseitigung oder Verringerung von Schädigungen durch Abwässer -- § 63 a: Der Abschnitt § 63 a wird gestrichen. -- § 63 b: Neue Vorschriften zur Einkommensteuertabelle eingeführt. -- § 64: Neue Vorschriften zu außergewöhnlichen Belastungen eingeführt. -- § 65: Neue Vorschriften zu Pauschbeträgen für Körperbehinderte eingeführt. -- § 66: Der Abschnitt § 66 wird gestrichen. -- § 67: Der Abschnitt § 67 wird gestrichen. -- § 68: Neue Vorschriften zu Betriebsgutachten, Betriebswerk und Nutzungssatz eingeführt. -- § 68 a: Neue Vorschriften zur Anrechnung ausländischer Einkommensteuer eingeführt. -- § 68 b: Neue Vorschriften zu ausländischen Einkünften eingeführt. -- § 68 c: Neue Vorschriften zur Anrechnung ausländischer Steuern bei Einkünften aus mehreren Staaten eingeführt. -- § 68 d: Neue Vorschriften zum Nachweis über die Höhe ausländischer Einkünfte und Steuern eingeführt. -- § 11 d: Neue Vorschriften zur Anwendung von § 11 d -- § 15 Abs. 1 und 3: Neue Vorschriften zur Anwendung von § 15 Abs. 1 und 3 -- § 12 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Anwendung von § 12 Abs. 2 -- § 82 Abs. 3 Ziff. 3: Neue Vorschriften zur Anwendung von § 82 Abs. 3 Ziff. 3 -- § 82 a: Neue Vorschriften zur Anwendung von § 82 a -- § 82 f Abs. 3, 5 und 7: Neue Vorschriften zur Anwendung von § 82 f Abs. 3, 5 und 7 -- § 82 h: Neue Vorschriften zur Anwendung von § 82 h -- Anlage 2 Abschnitt D Ziff. 1 Buchstabe d: Streichung der Vorschrift für Wirtschaftsjahre, die vor dem 1. Januar 1972 beginnen -- § 56: Neue Vorschriften zur Steuererklärungspflicht für unbeschränkt steuerpflichtige Personen -- § 57: Neue Vorschriften zur Steuererklärungspflicht im Fall der getrennten Veranlagung von Ehegatten -- § 57a: Neue Vorschriften zur Steuererklärungspflicht im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten -- § 57b: Neue Vorschriften zur Steuererklärungspflicht im Fall der besonderen Veranlagung von Ehegatten für den Veranlagungszeitraum der Eheschließung -- § 58: Neue Vorschriften zur Erklärung bei einheitlicher und gesonderter Feststellung der Besteuerungsgrundlagen -- § 59: Neue Vorschriften zur Erklärung bei gesonderter Gewinnfeststellung -- § 60: Neue Vorschriften zur Form der Erklärung -- § 61: Neue Vorschriften zum Antrag auf anderweitige Verteilung der Sonderausgaben und der außergewöhnlichen Belastungen im Fall der getrennten Veranlagung von Ehegatten -- § 62c: Neue Vorschriften zur Anwendung der §§ 7e und 10a des Gesetzes bei der Veranlagung von Ehegatten -- § 62d: Neue Vorschriften zur Anwendung des § 10d des Gesetzes bei der Veranlagung von Ehegatten -- § 63: Neue Vorschriften zum Abzug von Kinderfreibeträgen bei getrennter Veranlagung der Ehegatten -- § 82 c: Neue Vorschriften für Vollblutzuchtbetriebe, insbesondere zur Abzugsfähigkeit von Verlusten. -- § 82 d: Neue Vorschriften für Bewertungsfreiheit bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern für Forschung und Entwicklung. -- § 82 e: Neue Vorschriften für Bewertungsfreiheit bei Anlagen zur Verhinderung, Beseitigung oder Verringerung von Lärm oder Erschütterungen. -- § 82 f: Neue Vorschriften für Bewertungsfreiheit bei Handelsschiffen, Schiffen für Seefischerei und Luftfahrzeugen. -- § 82 g: Neue Vorschriften für erhöhte Absetzungen von Herstellungskosten für bestimmte Baumaßnahmen im Sinne des Städtebauförderungsgesetzes. -- § 83: Neue Vorschriften zur Weitergeltung des § 33 a des Einkommensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. September 1953. -- § 83 a: Neue Vorschriften für erhöhte Absetzungen für Wohngebäude, bei denen der Antrag auf Baugenehmigung nach dem 9. Oktober 1962 und vor dem 1. Januar 1965 gestellt worden ist. -- § 31: Neufassung des § 31 zur Nachversteuerung bei Bausparverträgen -- § 32: Neufassung des § 32 zur Übertragung von Bausparverträgen auf eine andere Bausparkasse -- § 45: Neufassung des § 45 zur Steuerbegünstigung des nicht entnommenen Gewinns im Fall des § 10a des Einkommensteuergesetzes -- § 46: Neufassung des § 46 zur Nachversteuerung der Mehrentnahmen -- § 47: Neufassung des § 47 zur Steuerbegünstigung des nicht entnommenen Gewinns im Fall des § 10a Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes -- § 48: Neufassung des § 48 zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher und der als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecke -- § 49: Neufassung des § 49 zur Förderung staatspolitischer Zwecke -- § 50: Neufassung des § 50 zur Überleitungsvorschrift zum Spendenabzug -- § 51: Neufassung des § 51 zur Ermittlung der Einkünfte bei forstwirtschaftlichen Betrieben -- § 52: Neufassung des § 52 zur Erhöhung der Absetzungen nach § 7b des Einkommensteuergesetzes bei Land- und Forstwirten, deren Gewinn nach Durchschnittsätzen ermittelt wird -- § 53: Neufassung des § 53 zur Ermittlung der Anschaffungskosten bestimmter Anteile an Kapitalgesellschaften -- § 54: Neufassung des § 54 zur Erhöhung der Absetzungen für Schutzräume bei Anwendung der Verordnung über die Bemessung des Nutzungswerts der Wohnung im eigenen Einfamilienhaus -- § 55: Neufassung des § 55 zur Ermittlung des Ertrags aus Leibrenten in besonderen Fällen -- § 1: Neue Vorschriften für das Wirtschaftsjahr -- § 2: Neue Vorschriften für das Wirtschaftsjahr bei Land- und Forstwirten -- § 3: Streichung des § 3 -- § 4: Neue Vorschriften für steuerfreie Einnahmen -- § 5: Streichung des § 5 -- § 6: Neue Vorschriften für Eröffnung, Erwerb, Aufgabe und Veräußerung eines Betriebs -- § 7: Neue Vorschriften für unentgeltliche Übertragung von Betriebsanteilen oder Wirtschaftsgütern -- § 8: Neue Vorschriften für die Überleitung zu § 4 Abs. 3 des Gesetzes in den vor dem 1. Januar 1955 geltenden Fassungen -- § 9: Neue Vorschriften für Pensionsrückstellungen -- § 9a: Neue Vorschriften für das Jahr der Anschaffung oder Herstellung -- § 10: Neue Vorschriften für die Absetzung für Abnutzung im Fall des § 4 Abs. 3 des Gesetzes -- § 10a: Neue Vorschriften für die Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern, die der Steuerpflichtige vor dem 21. Juni 1948 angeschafft oder hergestellt hat -- § 11c: Neue Vorschriften für die Absetzung für Abnutzung bei Gebäuden -- § 11: Neue Vorschriften für die Anschaffungs- oder Herstellungskosten in den Fällen der §§ 7c und 1d Abs. 2 des Gesetzes in den vor dem 1. Januar 1955 geltenden Fassungen -- § 11a: Neue Vorschriften für weitere Verfahren der Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen -- § 11b: Neue Vorschriften für die buchmäßigen Voraussetzungen für die Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen -- § 11d: Neue Vorschriften für die Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern, die der Steuerpflichtige unentgeltlich erworben hat -- § 68 e: Neue Vorschriften zur Nachträglichen Festsetzung oder Änderung ausländischer Steuern -- § 68 f: Neue Vorschriften zum Abzug ausländischer Steuern vom Gesamtbetrag der Einkünfte -- § 68 g: Neue Vorschriften zur Berücksichtigung ausländischer Steuern bei Doppelbesteuerungsabkommen -- § 69: Neue Vorschriften zu abweichenden Vorauszahlungsterminen -- § 69 a: Neue Vorschriften zur Veranlagung im Fall des § 46 Abs. 2 Ziff. 2 des Gesetzes -- § 70: Neue Vorschriften zum Ausgleich von Härten in bestimmten Fällen -- § 71: Neue Vorschriften zur Veranlagung auf Antrag nach § 46 Abs. 2 Ziff. 7 und 8 des Gesetzes -- § 72: Neue Vorschriften zur Veranlagung auf Antrag nach § 46 a Satz 2 des Gesetzes -- § 73: Neue Vorschriften für beschränkt Steuerpflichtige -- § 73 a: Neue Begriffsbestimmungen -- § 73 b: Neue Vorschriften zur Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug -- § 73 c: Neue Vorschriften zum Zeitpunkt des Zufließens -- § 73 d: Neue Vorschriften zu Aufzeichnungen und Steueraufsicht -- § 73 e: Neue Vorschriften zur Abführung und Anmeldung der Aufsichtsratsteuer und der Steuer von Vergütungen -- § 73 f: Neue Vorschriften zum Steuerabzug in den Fällen des § 50 a Abs. 6 des Gesetzes -- § 73 g: Neue Vorschriften zur Haftung -- § 73 h: Neue Vorschriften zu Besonderheiten im Fall von Doppelbesteuerungsabkommen -- § 73 i: Neue Vorschriften zur Abgeltung nach § 50 Abs. 4 des Gesetzes -- § 74: Neue Vorschriften zur Rücklage für Preissteigerung +- § 11a: Vorübergehender Ausschluss der Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens diff --git a/estdv_1955/§11a.md b/estdv_1955/§11a.md index 85c6516f90..4985bfe2e6 100644 --- a/estdv_1955/§11a.md +++ b/estdv_1955/§11a.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 11a > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1972-02-17 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung -> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 125 +> Station: 1973-06-09 — Dritte Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen +> Fundstelle: BGBl. 1973 I S. 530 -§ 11a: Neue Vorschriften für weitere Verfahren der Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen +§ 11a: Vorübergehender Ausschluss der Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens diff --git a/estg/FASSUNG.md b/estg/FASSUNG.md index 402762fb98..eb40632b17 100644 --- a/estg/FASSUNG.md +++ b/estg/FASSUNG.md @@ -1,17 +1,16 @@ -# ESTG — 1972-07-14 +# ESTG — 1973-06-09 -- **Titel:** Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 32 Abs. 2 Nr. 2a und zu § 39 Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung vom 27. Februar 1968 - EStG 1967 -) -- **Typ:** Sonstige -- **Fundstelle:** BGBl. 1972 I S. 1182 -- **Inkrafttreten:** 1972-07-07 -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1972/66#page=6 -- **Kurz:** Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass bestimmte Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes zur Gewährung von Freibeträgen für Kinder mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, insbesondere bei unterschiedlichen Regelungen für veranlagte Einkommensteuerpflichtige und Lohnsteuerpflichtige. +- **Titel:** Dritte Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen +- **Typ:** Verordnung +- **Fundstelle:** BGBl. 1973 I S. 530 +- **Inkrafttreten:** 1973-06-10 (Tag nach der Verkündung) +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1973/45#page=6 +- **Kurz:** Die Verordnung führt vorübergehend den Ausschluss der Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens und die erhöhten Absetzungen für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen ein. ## Betroffene Stellen -- § 32 Abs. 2 Nr. 2a: Gewährung von Freibeträgen für Kinder, die im Besteuerungszeitraum das 27. Lebensjahr vollendeten, bei sonst gleichen Gegebenheiten für veranlagte Einkommensteuerpflichtige und Lohnsteuerpflichtige unterschiedlich geregelt. -- § 39 Abs. 2 Satz 1: Verschiedene Regelungen für die Eintragung von Kindern in die Lohnsteuerkarte. -- § 39 Abs. 2 Satz 2: Gewährung von Freibeträgen für Kinder, die nach dem 31. August des Kalenderjahres geboren wurden, für veranlagte Einkommensteuerpflichtige und für Lohnsteuerpflichtige unterschiedlich geregelt. +- § 7 Abs. 2: Vorübergehender Ausschluss der Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens +- § 7b: Vorübergehender Ausschluss der erhöhten Absetzungen für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen ## Wortlaut diff --git a/estg/HISTORY.md b/estg/HISTORY.md index 97b3b7f421..5c6f38be56 100644 --- a/estg/HISTORY.md +++ b/estg/HISTORY.md @@ -124,3 +124,4 @@ - **1972-05-10** · BGBl. 1972 I S. 761 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittsätzen und des Einkommensteuergesetzes - **1972-07-14** · BGBl. 1972 I S. 1182 — Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 39 Abs. 2 Satz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung vom 27. Februar 1968 - EStG 1967 -) - **1972-07-14** · BGBl. 1972 I S. 1182 — Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 32 Abs. 2 Nr. 2a und zu § 39 Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung vom 27. Februar 1968 - EStG 1967 -) +- **1973-06-09** · BGBl. 1973 I S. 530 — Dritte Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen diff --git a/estg/STELLEN.md b/estg/STELLEN.md index 75184d341b..736f5b5a29 100644 --- a/estg/STELLEN.md +++ b/estg/STELLEN.md @@ -1,5 +1,4 @@ # Stellen dieser Station -- § 32 Abs. 2 Nr. 2a: Gewährung von Freibeträgen für Kinder, die im Besteuerungszeitraum das 27. Lebensjahr vollendeten, bei sonst gleichen Gegebenheiten für veranlagte Einkommensteuerpflichtige und Lohnsteuerpflichtige unterschiedlich geregelt. -- § 39 Abs. 2 Satz 1: Verschiedene Regelungen für die Eintragung von Kindern in die Lohnsteuerkarte. -- § 39 Abs. 2 Satz 2: Gewährung von Freibeträgen für Kinder, die nach dem 31. August des Kalenderjahres geboren wurden, für veranlagte Einkommensteuerpflichtige und für Lohnsteuerpflichtige unterschiedlich geregelt. +- § 7 Abs. 2: Vorübergehender Ausschluss der Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens +- § 7b: Vorübergehender Ausschluss der erhöhten Absetzungen für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen diff --git a/estg/§7.md b/estg/§7.md index 359d4c1f1c..886eff2abb 100644 --- a/estg/§7.md +++ b/estg/§7.md @@ -1,15 +1,7 @@ # § 7 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1971-12-07 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1881 +> Station: 1973-06-09 — Dritte Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen +> Fundstelle: BGBl. 1973 I S. 530 -§ 7: Neue Vorschriften für die Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringung, einschließlich der Möglichkeit der Absetzung in fallenden Jahresbeträgen. - -§ 7 Abs. 4: Neue Vorschriften für Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden - -§ 7 Abs. 5: Neue Vorschriften für Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden, die nach dem 31. Dezember 1964 fertiggestellt wurden - -§ 7 Abs. 6: Neue Vorschriften für Absetzungen für Abnutzung bei Bergbauunternehmen, Steinbrüchen und anderen Betrieben - -§ 7 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern. +§ 7 Abs. 2: Vorübergehender Ausschluss der Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens diff --git a/estg/§7b.md b/estg/§7b.md index 9391080d61..040960c13d 100644 --- a/estg/§7b.md +++ b/estg/§7b.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 7b > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1971-12-07 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1881 +> Station: 1973-06-09 — Dritte Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen +> Fundstelle: BGBl. 1973 I S. 530 -§ 7b: Neue Vorschriften für erhöhte Absetzungen für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen +§ 7b: Vorübergehender Ausschluss der erhöhten Absetzungen für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen diff --git a/verkuendungen/1973/bgbl1-1973-45-2.md b/verkuendungen/1973/bgbl1-1973-45-2.md new file mode 100644 index 0000000000..eac8f558b3 --- /dev/null +++ b/verkuendungen/1973/bgbl1-1973-45-2.md @@ -0,0 +1,17 @@ +# BGBl. 1973 I S. 530 + +- **Titel:** Dritte Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen +- **Typ:** Verordnung +- **Fundstelle:** BGBl. 1973 I S. 530 +- **Verkündung:** 1973-06-09 +- **Inkrafttreten:** 1973-06-10 (Tag nach der Verkündung) +- **Ausfertigung:** 1973-06-07 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1973/45#page=6 +- **Quelle:** offenegesetze +- **Parser:** llm +- **Stammnormen in diesem Commit:** ESTG, ESTDV_1955 + +## Kurz + +Die Verordnung führt vorübergehend den Ausschluss der Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens und die erhöhten Absetzungen für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen ein. +