BGBl. 2020 I S. 587 · Änderung · Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 587
Inkrafttreten: 2020-03-28 (ganzes Gesetz, außer Artikel 1 Nummer 7 bis 10, Artikel 2 und Artikel 3); 2020-03-30 (Artikel 1 Nummer 7 bis 10); 2021-01-01 (Artikel 2); 2021-04-01 (Artikel 3)
Quelle: offenegesetze
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Verkündung: 2020-03-27

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# BBAUG — 2017-11-10
# BBAUG — 2020-03-27
- **Titel:** Neufassung des Baugesetzbuchs
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 2017 I S. 3634
- **Inkrafttreten:** 2017-11-10
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2017/72#page=2
- **Kurz:** Die Bekanntmachung legt die Neufassung des Baugesetzbuchs fest, die alle Änderungen seit dem 1. Oktober 2017 berücksichtigt.
- **Titel:** Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2020 I S. 587
- **Inkrafttreten:** 2020-03-28 (ganzes Gesetz, außer Artikel 1 Nummer 7 bis 10, Artikel 2 und Artikel 3); 2020-03-30 (Artikel 1 Nummer 7 bis 10); 2021-01-01 (Artikel 2); 2021-04-01 (Artikel 3)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2020/14#page=61
- **Kurz:** Das Gesetz ändert mehrere Gesetze, um den Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite zu verbessern.
## Betroffene Stellen
- § 6: Neufassung des § 6 über die Genehmigung des Flächennutzungsplans.
- § 6a: Neufassung des § 6a über die Zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan und Einstellen in das Internet.
- § 7: Neufassung des § 7 über die Anpassung an den Flächennutzungsplan.
- § 8: Neufassung des § 8 über den Zweck des Bebauungsplans.
- § 9: Neufassung des § 9 über den Inhalt des Bebauungsplans.
- § 35: Neufassung des § 35 mit neuen Vorschriften für das Bauen im Außenbereich, einschließlich der Zulässigkeit verschiedener Vorhaben und zusätzlicher Voraussetzungen.
- § 36: Neufassung des § 36 mit neuen Vorschriften für die Beteiligung der Gemeinde und der höheren Verwaltungsbehörde bei der Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben.
- § 2 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Abstimmung von Bauleitplänen benachbarter Gemeinden regelt.
- § 2 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Ermittlung und Bewertung von Belangen für die Abwägung regelt.
- § 2 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Umweltprüfung und den Umweltbericht regelt.
- § 2a: Neufassung des § 2a, der die Begründung zum Bauleitplanentwurf und den Umweltbericht regelt.
- § 3: Neufassung des § 3, der die Beteiligung der Öffentlichkeit regelt.
- § 4: Neufassung des § 4, der die Beteiligung der Behörden regelt.
- § 4a: Neufassung des § 4a, der gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung regelt.
- § 4b: Neufassung des § 4b, der die Einschaltung eines Dritten regelt.
- § 4c: Neufassung des § 4c, der die Überwachung regelt.
- § 5: Neufassung des § 5, der den Inhalt des Flächennutzungsplans regelt.
- § 37 Abs. 3: Anwendung von § 37 Abs. 3 auf bestimmte Fälle
- § 38: Neue Vorschriften für bauliche Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung
- § 39: Neue Vorschriften für Vertrauensschaden
- § 40: Neue Vorschriften für Entschädigung in Geld oder durch Übernahme
- § 41: Neue Vorschriften für Entschädigung bei Begründung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten und bei Bindungen für Bepflanzungen
- § 42: Neue Vorschriften für Entschädigung bei Änderung oder Aufhebung einer zulässigen Nutzung
- § 43: Neue Vorschriften für Entschädigung und Verfahren
- § 44: Neue Vorschriften für Entschädigungspflichtige, Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche
- § 8 Abs. 7: Festlegung der Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans
- § 8 Abs. 8: Begründung mit den Angaben nach § 2a ist dem Bebauungsplan beizufügen
- § 9a: Ermächtigung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, um Rechtsvorschriften über Darstellungen und Festsetzungen in den Bauleitplänen zu erlassen
- § 10: Bestimmungen über den Beschluss, die Genehmigung und das Inkrafttreten des Bebauungsplans
- § 10a: Bestimmungen über die zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan und dessen Einstellung ins Internet
- § 11: Bestimmungen über städtebauliche Verträge
- § 12: Bestimmungen über Vorhaben- und Erschließungspläne
- § 13: Bestimmungen über das vereinfachte Verfahren
- § 13a: Bestimmungen über Bebauungspläne der Innenentwicklung
- § 13b: Bestimmungen über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren
- § 14: Neufassung des § 14 mit neuen Vorschriften zur Veränderungssperre
- § 15: Neufassung des § 15 mit neuen Vorschriften zur Zurückstellung von Baugesuchen
- § 16: Neufassung des § 16 mit neuen Vorschriften zur Bekanntmachung der Veränderungssperre
- § 17: Neufassung des § 17 mit neuen Vorschriften zur Geltungsdauer der Veränderungssperre
- § 18: Neufassung des § 18 mit neuen Vorschriften zur Entschädigung bei Veränderungssperre
- § 19: Neufassung des § 19 mit neuen Vorschriften zur Teilung von Grundstücken
- § 20: Streichung des § 20
- § 21: Streichung des § 21
- § 22: Neufassung des § 22 mit neuen Vorschriften zur Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen
- § 23: Streichung des § 23
- § 24: Neufassung des § 24 mit neuen Vorschriften zum allgemeinen Vorkaufsrecht der Gemeinde
- § 109: Neue Vorschriften zur Genehmigungspflicht für Rechtsvorgänge und Vorhaben
- § 110: Neue Vorschriften zur Einigung zwischen den Beteiligten
- § 111: Neue Vorschriften zur Teileinigung
- § 112: Neue Vorschriften zur Entscheidung der Enteignungsbehörde
- § 113: Neue Vorschriften zum Enteignungsbeschluss
- § 114: Neue Vorschriften zum Verfahren bei der Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte
- § 115: Neue Vorschriften zum Lauf der Verwendungsfrist
- § 116: Neue Vorschriften zur vorzeitigen Besitzeinweisung
- § 117: Neue Vorschriften zur Ausführung des Enteignungsbeschlusses
- § 118: Neue Vorschriften zur Hinterlegung
- § 119: Neue Vorschriften zum Verteilungsverfahren
- § 45: Neufassung des § 45, der den Zweck und Anwendungsbereich der Umlegung definiert.
- § 46: Neufassung des § 46, der die Zuständigkeit und Voraussetzungen für die Umlegung regelt.
- § 47: Neufassung des § 47, der den Umlegungsbeschluss und dessen Inhalte beschreibt.
- § 48: Neufassung des § 48, der die Beteiligten im Umlegungsverfahren definiert.
- § 49: Neufassung des § 49, der die Rechtsnachfolge im Umlegungsverfahren regelt.
- § 50: Neufassung des § 50, der die Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses regelt.
- § 51: Neufassung des § 51, der die Verfügungs- und Veränderungssperre im Umlegungsgebiet regelt.
- § 52: Neufassung des § 52, der die Begrenzung des Umlegungsgebiets regelt.
- § 53: Neufassung des § 53, der die Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis im Umlegungsverfahren regelt.
- § 54: Neufassung des § 54, der die Benachrichtigungen und den Umlegungsvermerk im Grundbuch regelt.
- § 55: Neufassung des § 55, der die Umlegungsmasse und Verteilungsmasse regelt.
- § 56: Neufassung des § 56, der den Verteilungsmaßstab im Umlegungsverfahren regelt.
- § 25: Neufassung des besonderen Vorkaufsrechts, insbesondere zur Sicherung städtebaulicher Maßnahmen.
- § 26: Neufassung des Ausschlusses des Vorkaufsrechts, insbesondere bei Verkäufen an Verwandte und öffentliche Bedarfsträger.
- § 27: Neufassung der Abwendung des Vorkaufsrechts, insbesondere bei bestimmten Nutzungen und Beseitigung von Missständen.
- § 27a: Neufassung der Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten Dritter, insbesondere bei Sanierung und Entwicklung.
- § 28: Neufassung des Verfahrens und der Entschädigung bei Ausübung des Vorkaufsrechts.
- § 29: Neufassung des Begriffs des Vorhabens und der Geltung von Rechtsvorschriften.
- § 30: Neufassung der Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans.
- § 31: Neufassung von Ausnahmen und Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplans.
- § 32: Neufassung der Nutzungsbeschränkungen auf künftigen Gemeinbedarfs-, Verkehrs-, Versorgungs- und Grünflächen.
- § 33: Neufassung der Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung.
- § 34: Neufassung der Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.
- § 159: Neue Vorschriften zur Übertragung von Grundstücken im Sanierungsgebiet an die Gemeinde
- § 160: Neue Vorschriften über das Treuhandvermögen des Sanierungsträgers
- § 161: Neue Vorschriften zur Sicherung des Treuhandvermögens
- § 162: Neue Vorschriften zur Aufhebung der Sanierungssatzung
- § 163: Neue Vorschriften zum Fortfall von Rechtswirkungen für einzelne Grundstücke
- § 164: Neue Vorschriften über den Anspruch auf Rückübertragung von Grundstücken
- § 164a: Neue Vorschriften über den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln
- § 164b: Neue Vorschriften über die Verwaltungsvereinbarung für Städtebauförderung
- § 165: Neue Vorschriften über städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen
- § 152: Neufassung des Anwendungsbereichs der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften
- § 153: Neufassung der Vorschriften zur Bemessung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen, Kaufpreisen und Umlegung
- § 154: Neufassung der Vorschriften zum Ausgleichsbetrag des Eigentümers
- § 155: Neufassung der Vorschriften zur Anrechnung auf den Ausgleichsbetrag und zum Absehen
- § 156: Neufassung der Überleitungsvorschriften zur förmlichen Festlegung
- § 156a: Neufassung der Vorschriften zu den Kosten und zur Finanzierung der Sanierungsmaßnahme
- § 157: Neufassung der Vorschriften zur Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde
- § 158: Neufassung der Vorschriften zu den Voraussetzungen für die Beauftragung als Sanierungsträger
- § 57: Neue Vorschriften zur Verteilung nach Werten
- § 58: Neue Vorschriften zur Verteilung nach Flächen
- § 59: Neue Vorschriften zur Zuteilung und Abfindung
- § 60: Neue Vorschriften zur Abfindung und Ausgleich für bauliche Anlagen, Anpflanzungen und sonstige Einrichtungen
- § 61: Neue Vorschriften zur Aufhebung, Änderung und Begründung von Rechten
- § 62: Neue Vorschriften zum Gemeinschaftseigentum und besonderen rechtlichen Verhältnissen
- § 63: Neue Vorschriften zum Übergang von Rechtsverhältnissen auf die Abfindung
- § 64: Neue Vorschriften zu Geldleistungen
- § 65: Neue Vorschriften zur Hinterlegung und Verteilungsverfahren
- § 66: Neue Vorschriften zur Aufstellung und Inhalt des Umlegungsplans
- § 67: Neue Vorschriften zur Umlegungskarte
- § 68: Neue Vorschriften zum Umlegungsverzeichnis
- § 69: Neue Vorschriften zur Bekanntmachung des Umlegungsplans, Einsichtnahme
- § 70: Neue Vorschriften zur Zustellung des Umlegungsplans
- § 142: Neue Vorschriften für die förmliche Festlegung von Ersatz- und Ergänzungsgebieten.
- § 143: Neue Vorschriften für die förmliche Festlegung und die Fristen für die Durchführung der Sanierung.
- § 144: Neue Vorschriften für die Genehmigungspflichtigen Vorhaben und Rechtsvorgänge im Sanierungsgebiet.
- § 145: Neue Vorschriften für die Genehmigung von Vorhaben und Rechtsvorgängen im Sanierungsgebiet.
- § 146: Neue Vorschriften für die Durchführung der Sanierung.
- § 147: Neue Vorschriften für die Ordnungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet.
- § 148: Neue Vorschriften für die Baumaßnahmen im Sanierungsgebiet.
- § 149: Neue Vorschriften für die Kosten- und Finanzierungsübersicht der Sanierung.
- § 150: Neue Vorschriften für den Ersatz von Anlagen der öffentlichen Versorgung im Sanierungsgebiet.
- § 151: Neue Vorschriften für die Abgaben- und Auslagenbefreiung im Zusammenhang mit städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen.
- § 134: Neufassung des § 134 mit neuen Bestimmungen zur Beitragspflicht
- § 135: Neufassung des § 135 mit neuen Bestimmungen zur Fälligkeit und Zahlung des Beitrags
- § 135a: Neufassung des § 135a mit neuen Bestimmungen zu Pflichten des Vorhabenträgers, Durchführung durch die Gemeinde und Kostenerstattung
- § 135b: Neufassung des § 135b mit neuen Bestimmungen zu Verteilungsmaßstäben für die Abrechnung
- § 135c: Neufassung des § 135c mit neuen Bestimmungen zum Satzungsrecht
- § 136: Neufassung des § 136 mit neuen Bestimmungen zu städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen
- § 137: Neufassung des § 137 mit neuen Bestimmungen zur Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen
- § 138: Neufassung des § 138 mit neuen Bestimmungen zur Auskunftspflicht
- § 139: Neufassung des § 139 mit neuen Bestimmungen zur Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger
- § 140: Neufassung des § 140 mit neuen Bestimmungen zur Vorbereitung der Sanierung
- § 141: Neufassung des § 141 mit neuen Bestimmungen zu vorbereitenden Untersuchungen
- § 164a Abs. 1 Satz 2: Erweiterung der Anwendung von Fördermitteln auf weitere Maßnahmen
- § 171f: Einführung von Privatinitiativen zur Stadtentwicklung
- § 172: Neufassung der Vorschriften zur Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten
- § 173: Neufassung der Vorschriften zur Genehmigung und Übernahmeanspruch
- § 174: Neufassung der Vorschriften zu Ausnahmen
- § 175: Neufassung der Vorschriften zu städtebaulichen Geboten
- § 176: Neufassung der Vorschriften zum Baugebot
- § 177: Neufassung der Vorschriften zum Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot
- § 120: Neue Vorschriften zur Aufhebung des Enteignungsbeschlusses
- § 121: Neue Vorschriften zu den Kosten des Enteignungsverfahrens
- § 122: Neue Vorschriften zum Vollstreckbarkeitstitel im Enteignungsverfahren
- § 123: Neue Vorschriften zur Erschließung als Aufgabe der Gemeinde
- § 124: Neue Vorschriften zur Erschließungspflicht nach abgelehntem Vertragsangebot
- § 125: Neue Vorschriften zur Bindung an den Bebauungsplan
- § 126: Neue Vorschriften zu den Pflichten des Eigentümers bei Erschließungsanlagen
- § 127: Neue Vorschriften zur Erhebung des Erschließungsbeitrags
- § 128: Neue Vorschriften zum Umfang des Erschließungsaufwands
- § 129: Neue Vorschriften zum beitragsfähigen Erschließungsaufwand
- § 130: Neue Vorschriften zur Art der Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands
- § 131: Neue Vorschriften zu den Maßstäben für die Verteilung des Erschließungsaufwands
- § 132: Neue Vorschriften zur Regelung durch Satzung
- § 133: Neue Vorschriften zum Gegenstand und Entstehung der Beitragspflicht
- § 245a: Überleitungsvorschriften zur Anwendbarkeit von Regelungen zur Zulässigkeit von Anlagen zur Kinderbetreuung und zur Nutzung solarer Strahlungsenergie in Bebauungsplänen.
- § 245b: Überleitungsvorschriften für Vorhaben im Außenbereich, insbesondere zur Anwendbarkeit von Fristen.
- § 245c: Überleitungsvorschriften zur Anwendbarkeit von Regelungen in Bebauungsplänen und Satzungen vor dem 13. Mai 2017.
- § 246: Sonderregelungen für einzelne Länder und für Flüchtlingsunterkünfte, insbesondere zur Anwendbarkeit von Genehmigungen und Festsetzungen.
- § 166: Neue Vorschriften zur Zuständigkeit und Aufgaben bei städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen
- § 167: Neue Vorschriften zur Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde; Entwicklungsträger
- § 168: Neue Vorschriften zum Übernahmeverlangen von Grundstücken im städtebaulichen Entwicklungsbereich
- § 169: Neue Vorschriften für den städtebaulichen Entwicklungsbereich, einschließlich Besonderheiten und Enteignung
- § 170: Neue Vorschriften zur Sonderregelung für Anpassungsgebiete
- § 171: Neue Vorschriften zur Finanzierung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme
- § 171a: Neue Vorschriften zu Stadtumbaumaßnahmen
- § 171b: Neue Vorschriften zum Stadtumbaugebiet und städtebaulichem Entwicklungskonzept
- § 171c: Neue Vorschriften zum Stadtumbauvertrag
- § 171d: Neue Vorschriften zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen
- § 171e: Neue Vorschriften zu Maßnahmen der Sozialen Stadt
- § 35 Abs. 5 Satz 3: Die Anhörungspflicht ist nicht erforderlich, wenn der Vorhabenträger ein Land oder eine Gemeinde ist.
- § 37: Die Vorschriften finden bis zum 31. Dezember 2019 auf Vorhaben nach § 35 Abs. 5 Satz 3 keine Anwendung.
- § 36 Abs. 2 Satz 2 (auch in Verbindung mit Abs. 10 Satz 2 und Abs. 12 Satz 2): Das Einvernehmen gilt bis zum 31. Dezember 2019 als erteilt, wenn es nicht innerhalb eines Monats verweigert wird.
- § 18 Abs. 3 Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes: Die Vorschriften gelten bis zum 31. Dezember 2019 entsprechend für Vorhaben nach den Abs. 9 und 13.
- § 246a: Neue Vorschriften für die Nachrichtigung und Vermerkung von Überschwemmungsgebieten in Flächennutzungsplänen.
- § 247: Neue Vorschriften für die städtebauliche Entwicklung Berlins als Hauptstadt.
- § 248: Neue Vorschriften für geringfügige Abweichungen von Bebauungsplänen zur Energieeinsparung.
- § 249: Neue Vorschriften für die Darstellung von Flächen für Windenergie in Flächennutzungsplänen.
- § 214: Neue Vorschriften zur Beurteilung von Mängeln bei Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen
- § 215: Neue Vorschriften zur Frist für die Geltendmachung von Vorschriftenverletzungen
- § 216: Neue Vorschriften zu den Aufgaben im Genehmigungsverfahren
- § 217: Neue Vorschriften zum Antrag auf gerichtliche Entscheidung
- § 218: Neue Vorschriften zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- § 219: Neue Vorschriften zur örtlichen Zuständigkeit der Landgerichte
- § 220: Neue Vorschriften zur Zusammensetzung der Kammern für Baulandsachen
- § 221: Neue allgemeine Verfahrensvorschriften
- § 222: Neue Vorschriften zu den Beteiligten
- § 223: Neue Vorschriften zur Anfechtung von Ermessensentscheidungen
- § 224: Neue Vorschriften zum Entfall der aufschiebenden Wirkung bei Antrag auf gerichtliche Entscheidung
- § 225: Neue Vorschriften zur vorzeitigen Ausführungsanordnung
- § 226: Neue Vorschriften zum Urteil
- § 227: Neue Vorschriften zur Säumnis eines Beteiligten
- § 228: Neue Vorschriften zu den Kosten des Verfahrens
- § 229: Neue Vorschriften zur Berufung und Beschwerde
- Inhaltsübersicht: Einfügung der Angabe zu § 246b
- § 246b: Einfügung des neuen § 246b mit Sonderregelungen für Anlagen für gesundheitliche Zwecke im Zuge der COVID-19-Pandemie
## Wortlaut

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- **2017-06-01** · BGBl. 2017 I S. 1298 — Gesetz zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben
- **2017-07-05** · BGBl. 2017 I S. 2193 — Gesetz zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz II)
- **2017-11-10** · BGBl. 2017 I S. 3634 — Neufassung des Baugesetzbuchs
- **2020-03-27** · BGBl. 2020 I S. 587 — Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

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# Stellen dieser Station
- § 6: Neufassung des § 6 über die Genehmigung des Flächennutzungsplans.
- § 6a: Neufassung des § 6a über die Zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan und Einstellen in das Internet.
- § 7: Neufassung des § 7 über die Anpassung an den Flächennutzungsplan.
- § 8: Neufassung des § 8 über den Zweck des Bebauungsplans.
- § 9: Neufassung des § 9 über den Inhalt des Bebauungsplans.
- § 35: Neufassung des § 35 mit neuen Vorschriften für das Bauen im Außenbereich, einschließlich der Zulässigkeit verschiedener Vorhaben und zusätzlicher Voraussetzungen.
- § 36: Neufassung des § 36 mit neuen Vorschriften für die Beteiligung der Gemeinde und der höheren Verwaltungsbehörde bei der Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben.
- § 2 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Abstimmung von Bauleitplänen benachbarter Gemeinden regelt.
- § 2 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Ermittlung und Bewertung von Belangen für die Abwägung regelt.
- § 2 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Umweltprüfung und den Umweltbericht regelt.
- § 2a: Neufassung des § 2a, der die Begründung zum Bauleitplanentwurf und den Umweltbericht regelt.
- § 3: Neufassung des § 3, der die Beteiligung der Öffentlichkeit regelt.
- § 4: Neufassung des § 4, der die Beteiligung der Behörden regelt.
- § 4a: Neufassung des § 4a, der gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung regelt.
- § 4b: Neufassung des § 4b, der die Einschaltung eines Dritten regelt.
- § 4c: Neufassung des § 4c, der die Überwachung regelt.
- § 5: Neufassung des § 5, der den Inhalt des Flächennutzungsplans regelt.
- § 37 Abs. 3: Anwendung von § 37 Abs. 3 auf bestimmte Fälle
- § 38: Neue Vorschriften für bauliche Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung
- § 39: Neue Vorschriften für Vertrauensschaden
- § 40: Neue Vorschriften für Entschädigung in Geld oder durch Übernahme
- § 41: Neue Vorschriften für Entschädigung bei Begründung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten und bei Bindungen für Bepflanzungen
- § 42: Neue Vorschriften für Entschädigung bei Änderung oder Aufhebung einer zulässigen Nutzung
- § 43: Neue Vorschriften für Entschädigung und Verfahren
- § 44: Neue Vorschriften für Entschädigungspflichtige, Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche
- § 8 Abs. 7: Festlegung der Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans
- § 8 Abs. 8: Begründung mit den Angaben nach § 2a ist dem Bebauungsplan beizufügen
- § 9a: Ermächtigung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, um Rechtsvorschriften über Darstellungen und Festsetzungen in den Bauleitplänen zu erlassen
- § 10: Bestimmungen über den Beschluss, die Genehmigung und das Inkrafttreten des Bebauungsplans
- § 10a: Bestimmungen über die zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan und dessen Einstellung ins Internet
- § 11: Bestimmungen über städtebauliche Verträge
- § 12: Bestimmungen über Vorhaben- und Erschließungspläne
- § 13: Bestimmungen über das vereinfachte Verfahren
- § 13a: Bestimmungen über Bebauungspläne der Innenentwicklung
- § 13b: Bestimmungen über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren
- § 14: Neufassung des § 14 mit neuen Vorschriften zur Veränderungssperre
- § 15: Neufassung des § 15 mit neuen Vorschriften zur Zurückstellung von Baugesuchen
- § 16: Neufassung des § 16 mit neuen Vorschriften zur Bekanntmachung der Veränderungssperre
- § 17: Neufassung des § 17 mit neuen Vorschriften zur Geltungsdauer der Veränderungssperre
- § 18: Neufassung des § 18 mit neuen Vorschriften zur Entschädigung bei Veränderungssperre
- § 19: Neufassung des § 19 mit neuen Vorschriften zur Teilung von Grundstücken
- § 20: Streichung des § 20
- § 21: Streichung des § 21
- § 22: Neufassung des § 22 mit neuen Vorschriften zur Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen
- § 23: Streichung des § 23
- § 24: Neufassung des § 24 mit neuen Vorschriften zum allgemeinen Vorkaufsrecht der Gemeinde
- § 109: Neue Vorschriften zur Genehmigungspflicht für Rechtsvorgänge und Vorhaben
- § 110: Neue Vorschriften zur Einigung zwischen den Beteiligten
- § 111: Neue Vorschriften zur Teileinigung
- § 112: Neue Vorschriften zur Entscheidung der Enteignungsbehörde
- § 113: Neue Vorschriften zum Enteignungsbeschluss
- § 114: Neue Vorschriften zum Verfahren bei der Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte
- § 115: Neue Vorschriften zum Lauf der Verwendungsfrist
- § 116: Neue Vorschriften zur vorzeitigen Besitzeinweisung
- § 117: Neue Vorschriften zur Ausführung des Enteignungsbeschlusses
- § 118: Neue Vorschriften zur Hinterlegung
- § 119: Neue Vorschriften zum Verteilungsverfahren
- § 45: Neufassung des § 45, der den Zweck und Anwendungsbereich der Umlegung definiert.
- § 46: Neufassung des § 46, der die Zuständigkeit und Voraussetzungen für die Umlegung regelt.
- § 47: Neufassung des § 47, der den Umlegungsbeschluss und dessen Inhalte beschreibt.
- § 48: Neufassung des § 48, der die Beteiligten im Umlegungsverfahren definiert.
- § 49: Neufassung des § 49, der die Rechtsnachfolge im Umlegungsverfahren regelt.
- § 50: Neufassung des § 50, der die Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses regelt.
- § 51: Neufassung des § 51, der die Verfügungs- und Veränderungssperre im Umlegungsgebiet regelt.
- § 52: Neufassung des § 52, der die Begrenzung des Umlegungsgebiets regelt.
- § 53: Neufassung des § 53, der die Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis im Umlegungsverfahren regelt.
- § 54: Neufassung des § 54, der die Benachrichtigungen und den Umlegungsvermerk im Grundbuch regelt.
- § 55: Neufassung des § 55, der die Umlegungsmasse und Verteilungsmasse regelt.
- § 56: Neufassung des § 56, der den Verteilungsmaßstab im Umlegungsverfahren regelt.
- § 25: Neufassung des besonderen Vorkaufsrechts, insbesondere zur Sicherung städtebaulicher Maßnahmen.
- § 26: Neufassung des Ausschlusses des Vorkaufsrechts, insbesondere bei Verkäufen an Verwandte und öffentliche Bedarfsträger.
- § 27: Neufassung der Abwendung des Vorkaufsrechts, insbesondere bei bestimmten Nutzungen und Beseitigung von Missständen.
- § 27a: Neufassung der Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten Dritter, insbesondere bei Sanierung und Entwicklung.
- § 28: Neufassung des Verfahrens und der Entschädigung bei Ausübung des Vorkaufsrechts.
- § 29: Neufassung des Begriffs des Vorhabens und der Geltung von Rechtsvorschriften.
- § 30: Neufassung der Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans.
- § 31: Neufassung von Ausnahmen und Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplans.
- § 32: Neufassung der Nutzungsbeschränkungen auf künftigen Gemeinbedarfs-, Verkehrs-, Versorgungs- und Grünflächen.
- § 33: Neufassung der Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung.
- § 34: Neufassung der Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.
- § 159: Neue Vorschriften zur Übertragung von Grundstücken im Sanierungsgebiet an die Gemeinde
- § 160: Neue Vorschriften über das Treuhandvermögen des Sanierungsträgers
- § 161: Neue Vorschriften zur Sicherung des Treuhandvermögens
- § 162: Neue Vorschriften zur Aufhebung der Sanierungssatzung
- § 163: Neue Vorschriften zum Fortfall von Rechtswirkungen für einzelne Grundstücke
- § 164: Neue Vorschriften über den Anspruch auf Rückübertragung von Grundstücken
- § 164a: Neue Vorschriften über den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln
- § 164b: Neue Vorschriften über die Verwaltungsvereinbarung für Städtebauförderung
- § 165: Neue Vorschriften über städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen
- § 152: Neufassung des Anwendungsbereichs der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften
- § 153: Neufassung der Vorschriften zur Bemessung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen, Kaufpreisen und Umlegung
- § 154: Neufassung der Vorschriften zum Ausgleichsbetrag des Eigentümers
- § 155: Neufassung der Vorschriften zur Anrechnung auf den Ausgleichsbetrag und zum Absehen
- § 156: Neufassung der Überleitungsvorschriften zur förmlichen Festlegung
- § 156a: Neufassung der Vorschriften zu den Kosten und zur Finanzierung der Sanierungsmaßnahme
- § 157: Neufassung der Vorschriften zur Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde
- § 158: Neufassung der Vorschriften zu den Voraussetzungen für die Beauftragung als Sanierungsträger
- § 57: Neue Vorschriften zur Verteilung nach Werten
- § 58: Neue Vorschriften zur Verteilung nach Flächen
- § 59: Neue Vorschriften zur Zuteilung und Abfindung
- § 60: Neue Vorschriften zur Abfindung und Ausgleich für bauliche Anlagen, Anpflanzungen und sonstige Einrichtungen
- § 61: Neue Vorschriften zur Aufhebung, Änderung und Begründung von Rechten
- § 62: Neue Vorschriften zum Gemeinschaftseigentum und besonderen rechtlichen Verhältnissen
- § 63: Neue Vorschriften zum Übergang von Rechtsverhältnissen auf die Abfindung
- § 64: Neue Vorschriften zu Geldleistungen
- § 65: Neue Vorschriften zur Hinterlegung und Verteilungsverfahren
- § 66: Neue Vorschriften zur Aufstellung und Inhalt des Umlegungsplans
- § 67: Neue Vorschriften zur Umlegungskarte
- § 68: Neue Vorschriften zum Umlegungsverzeichnis
- § 69: Neue Vorschriften zur Bekanntmachung des Umlegungsplans, Einsichtnahme
- § 70: Neue Vorschriften zur Zustellung des Umlegungsplans
- § 142: Neue Vorschriften für die förmliche Festlegung von Ersatz- und Ergänzungsgebieten.
- § 143: Neue Vorschriften für die förmliche Festlegung und die Fristen für die Durchführung der Sanierung.
- § 144: Neue Vorschriften für die Genehmigungspflichtigen Vorhaben und Rechtsvorgänge im Sanierungsgebiet.
- § 145: Neue Vorschriften für die Genehmigung von Vorhaben und Rechtsvorgängen im Sanierungsgebiet.
- § 146: Neue Vorschriften für die Durchführung der Sanierung.
- § 147: Neue Vorschriften für die Ordnungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet.
- § 148: Neue Vorschriften für die Baumaßnahmen im Sanierungsgebiet.
- § 149: Neue Vorschriften für die Kosten- und Finanzierungsübersicht der Sanierung.
- § 150: Neue Vorschriften für den Ersatz von Anlagen der öffentlichen Versorgung im Sanierungsgebiet.
- § 151: Neue Vorschriften für die Abgaben- und Auslagenbefreiung im Zusammenhang mit städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen.
- § 134: Neufassung des § 134 mit neuen Bestimmungen zur Beitragspflicht
- § 135: Neufassung des § 135 mit neuen Bestimmungen zur Fälligkeit und Zahlung des Beitrags
- § 135a: Neufassung des § 135a mit neuen Bestimmungen zu Pflichten des Vorhabenträgers, Durchführung durch die Gemeinde und Kostenerstattung
- § 135b: Neufassung des § 135b mit neuen Bestimmungen zu Verteilungsmaßstäben für die Abrechnung
- § 135c: Neufassung des § 135c mit neuen Bestimmungen zum Satzungsrecht
- § 136: Neufassung des § 136 mit neuen Bestimmungen zu städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen
- § 137: Neufassung des § 137 mit neuen Bestimmungen zur Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen
- § 138: Neufassung des § 138 mit neuen Bestimmungen zur Auskunftspflicht
- § 139: Neufassung des § 139 mit neuen Bestimmungen zur Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger
- § 140: Neufassung des § 140 mit neuen Bestimmungen zur Vorbereitung der Sanierung
- § 141: Neufassung des § 141 mit neuen Bestimmungen zu vorbereitenden Untersuchungen
- § 164a Abs. 1 Satz 2: Erweiterung der Anwendung von Fördermitteln auf weitere Maßnahmen
- § 171f: Einführung von Privatinitiativen zur Stadtentwicklung
- § 172: Neufassung der Vorschriften zur Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten
- § 173: Neufassung der Vorschriften zur Genehmigung und Übernahmeanspruch
- § 174: Neufassung der Vorschriften zu Ausnahmen
- § 175: Neufassung der Vorschriften zu städtebaulichen Geboten
- § 176: Neufassung der Vorschriften zum Baugebot
- § 177: Neufassung der Vorschriften zum Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot
- § 120: Neue Vorschriften zur Aufhebung des Enteignungsbeschlusses
- § 121: Neue Vorschriften zu den Kosten des Enteignungsverfahrens
- § 122: Neue Vorschriften zum Vollstreckbarkeitstitel im Enteignungsverfahren
- § 123: Neue Vorschriften zur Erschließung als Aufgabe der Gemeinde
- § 124: Neue Vorschriften zur Erschließungspflicht nach abgelehntem Vertragsangebot
- § 125: Neue Vorschriften zur Bindung an den Bebauungsplan
- § 126: Neue Vorschriften zu den Pflichten des Eigentümers bei Erschließungsanlagen
- § 127: Neue Vorschriften zur Erhebung des Erschließungsbeitrags
- § 128: Neue Vorschriften zum Umfang des Erschließungsaufwands
- § 129: Neue Vorschriften zum beitragsfähigen Erschließungsaufwand
- § 130: Neue Vorschriften zur Art der Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands
- § 131: Neue Vorschriften zu den Maßstäben für die Verteilung des Erschließungsaufwands
- § 132: Neue Vorschriften zur Regelung durch Satzung
- § 133: Neue Vorschriften zum Gegenstand und Entstehung der Beitragspflicht
- § 245a: Überleitungsvorschriften zur Anwendbarkeit von Regelungen zur Zulässigkeit von Anlagen zur Kinderbetreuung und zur Nutzung solarer Strahlungsenergie in Bebauungsplänen.
- § 245b: Überleitungsvorschriften für Vorhaben im Außenbereich, insbesondere zur Anwendbarkeit von Fristen.
- § 245c: Überleitungsvorschriften zur Anwendbarkeit von Regelungen in Bebauungsplänen und Satzungen vor dem 13. Mai 2017.
- § 246: Sonderregelungen für einzelne Länder und für Flüchtlingsunterkünfte, insbesondere zur Anwendbarkeit von Genehmigungen und Festsetzungen.
- § 166: Neue Vorschriften zur Zuständigkeit und Aufgaben bei städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen
- § 167: Neue Vorschriften zur Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde; Entwicklungsträger
- § 168: Neue Vorschriften zum Übernahmeverlangen von Grundstücken im städtebaulichen Entwicklungsbereich
- § 169: Neue Vorschriften für den städtebaulichen Entwicklungsbereich, einschließlich Besonderheiten und Enteignung
- § 170: Neue Vorschriften zur Sonderregelung für Anpassungsgebiete
- § 171: Neue Vorschriften zur Finanzierung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme
- § 171a: Neue Vorschriften zu Stadtumbaumaßnahmen
- § 171b: Neue Vorschriften zum Stadtumbaugebiet und städtebaulichem Entwicklungskonzept
- § 171c: Neue Vorschriften zum Stadtumbauvertrag
- § 171d: Neue Vorschriften zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen
- § 171e: Neue Vorschriften zu Maßnahmen der Sozialen Stadt
- § 35 Abs. 5 Satz 3: Die Anhörungspflicht ist nicht erforderlich, wenn der Vorhabenträger ein Land oder eine Gemeinde ist.
- § 37: Die Vorschriften finden bis zum 31. Dezember 2019 auf Vorhaben nach § 35 Abs. 5 Satz 3 keine Anwendung.
- § 36 Abs. 2 Satz 2 (auch in Verbindung mit Abs. 10 Satz 2 und Abs. 12 Satz 2): Das Einvernehmen gilt bis zum 31. Dezember 2019 als erteilt, wenn es nicht innerhalb eines Monats verweigert wird.
- § 18 Abs. 3 Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes: Die Vorschriften gelten bis zum 31. Dezember 2019 entsprechend für Vorhaben nach den Abs. 9 und 13.
- § 246a: Neue Vorschriften für die Nachrichtigung und Vermerkung von Überschwemmungsgebieten in Flächennutzungsplänen.
- § 247: Neue Vorschriften für die städtebauliche Entwicklung Berlins als Hauptstadt.
- § 248: Neue Vorschriften für geringfügige Abweichungen von Bebauungsplänen zur Energieeinsparung.
- § 249: Neue Vorschriften für die Darstellung von Flächen für Windenergie in Flächennutzungsplänen.
- § 214: Neue Vorschriften zur Beurteilung von Mängeln bei Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen
- § 215: Neue Vorschriften zur Frist für die Geltendmachung von Vorschriftenverletzungen
- § 216: Neue Vorschriften zu den Aufgaben im Genehmigungsverfahren
- § 217: Neue Vorschriften zum Antrag auf gerichtliche Entscheidung
- § 218: Neue Vorschriften zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- § 219: Neue Vorschriften zur örtlichen Zuständigkeit der Landgerichte
- § 220: Neue Vorschriften zur Zusammensetzung der Kammern für Baulandsachen
- § 221: Neue allgemeine Verfahrensvorschriften
- § 222: Neue Vorschriften zu den Beteiligten
- § 223: Neue Vorschriften zur Anfechtung von Ermessensentscheidungen
- § 224: Neue Vorschriften zum Entfall der aufschiebenden Wirkung bei Antrag auf gerichtliche Entscheidung
- § 225: Neue Vorschriften zur vorzeitigen Ausführungsanordnung
- § 226: Neue Vorschriften zum Urteil
- § 227: Neue Vorschriften zur Säumnis eines Beteiligten
- § 228: Neue Vorschriften zu den Kosten des Verfahrens
- § 229: Neue Vorschriften zur Berufung und Beschwerde
- Inhaltsübersicht: Einfügung der Angabe zu § 246b
- § 246b: Einfügung des neuen § 246b mit Sonderregelungen für Anlagen für gesundheitliche Zwecke im Zuge der COVID-19-Pandemie

7
bbaug/§246b.md Normal file
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# § 246b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2020-03-27 — Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 587
§ 246b: Einfügung des neuen § 246b mit Sonderregelungen für Anlagen für gesundheitliche Zwecke im Zuge der COVID-19-Pandemie

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# GESETZ-ZUM-SCHUTZ-DER-BEVÖLKERUNG-BEI-EINER-EPIDEMISCHEN — 2020-03-27
- **Titel:** Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2020 I S. 587
- **Inkrafttreten:** 2020-03-28 (ganzes Gesetz, außer Artikel 1 Nummer 7 bis 10, Artikel 2 und Artikel 3); 2020-03-30 (Artikel 1 Nummer 7 bis 10); 2021-01-01 (Artikel 2); 2021-04-01 (Artikel 3)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2020/14#page=61
- **Kurz:** Das Gesetz ändert mehrere Gesetze, um den Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite zu verbessern.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **2020-03-27** · BGBl. 2020 I S. 587 — Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

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# Stellen dieser Station

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# IFSG — 2020-02-13
# IFSG — 2020-03-27
- **Titel:** Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz)
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 2020 I S. 148
- **Inkrafttreten:** 2020-03-01; 2021-11-01 (§ 13 Absatz 6 des Infektionsschutzgesetzes)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2020/6#page=8
- **Kurz:** Das Masernschutzgesetz ändert das Infektionsschutzgesetz, das Arzneimittelgesetz und die Arzneimittelverschreibungsverordnung, um den Schutz vor Masern zu verbessern und die Impfprävention zu stärken.
- **Titel:** Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2020 I S. 587
- **Inkrafttreten:** 2020-03-28 (ganzes Gesetz, außer Artikel 1 Nummer 7 bis 10, Artikel 2 und Artikel 3); 2020-03-30 (Artikel 1 Nummer 7 bis 10); 2021-01-01 (Artikel 2); 2021-04-01 (Artikel 3)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2020/14#page=61
- **Kurz:** Das Gesetz ändert mehrere Gesetze, um den Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite zu verbessern.
## Betroffene Stellen
- § 20 Abs. 9-14: Neufassung der Bestimmungen zur Impfpflicht und -dokumentation in Einrichtungen
- § 22: Neufassung der Bestimmungen zur Impfdokumentation
- § 23 Abs. 3 Satz 1, Abs. 5 Satz 1, Abs. 8 Satz 2: Einführung von Rettungsdiensten in die Liste der betroffenen Einrichtungen
- § 24: Neufassung der Bestimmungen zur Feststellung und Heilbehandlung übertragbarer Krankheiten
- § 28 Abs. 2: Ersetzung von 'ärztliche Bescheinigung' durch 'ärztliches Zeugnis'
- § 33: Neufassung der Definition von Gemeinschaftseinrichtungen
- § 36 Abs. 1 Nummer 1, Abs. 2: Anpassung der Bestimmungen zur Überwachung von Einrichtungen
- § 43 Abs. 1 Satz 1, Abs. 7: Anpassung der Bestimmungen zur Information und zur Europäischen Union
- § 56 Abs. 1: Einführung eines neuen Satzes zur Entschädigung
- § 73 Abs. 1a Nummer 7a-7d, Abs. 2: Einführung neuer Straftatbestände und Anpassung der Bestimmungen
- Inhaltsübersicht, 3. Abschnitt: Die Überschrift des 3. Abschnitts wird auf 'Überwachung' geändert.
- Inhaltsübersicht, § 22: Die Angabe zu § 22 wird auf 'Impfdokumentation' geändert.
- Inhaltsübersicht, § 24: Die Angabe zu § 24 wird auf 'Feststellung und Heilbehandlung übertragbarer Krankheiten, Verordnungsermächtigung' geändert.
- § 2 Abs. 1 Nr. 14: Der Punkt am Ende wird durch ein Komma ersetzt.
- § 2 Abs. 1 Nr. 15: Neue Nummer 15 'Leitung der Einrichtung' eingefügt.
- § 2 Abs. 1 Nr. 16: Neue Nummer 16 'personenbezogene Angabe' eingefügt.
- § 4 Abs. 1 Satz 3 bis 5: Neue Sätze ersetzen die alten Sätze 3 bis 5.
- § 4 Abs. 3: Neuer Absatz 3 eingefügt.
- § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe s: Neuer Buchstabe s 'zoonotische Influenza' eingefügt.
- § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1: Die Wörter 'sowie die Erkrankung und der Tod an einer behandlungsbedürftigen Tuberkulose, auch wenn ein bakteriologischer Nachweis nicht vorliegt,' gestrichen.
- § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a: Neue Nummer 1a 'Erkrankung und der Tod in Bezug auf bestimmte Krankheiten' eingefügt.
- § 6 Abs. 2: Neuer Satz vorangestellt, der die Meldung von subakuter sklerosierender Panenzephalitis regelt.
- § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a: Neue Nummer 3a 'humanpathogene Borna-Viren' eingefügt.
- § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6a: Neue Nummer 6a 'Chikungunya-Virus' eingefügt.
- § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10a: Neue Nummer 10a 'Dengue-Virus' eingefügt.
- § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 31a: Neue Nummer 31a 'Middle-East-Respiratory-Syndrome-Coronavirus (MERS-CoV)' eingefügt.
- § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 45a: Neue Nummer 45a 'Streptococcus pneumoniae' eingefügt.
- § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 48: Neue Formulierung für Vibrio spp. eingefügt.
- § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 48a: Neue Nummer 48a 'West-Nil-Virus' eingefügt.
- § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 50a: Neue Nummer 50a 'Zika-Virus und sonstige Arboviren' eingefügt.
- § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 52: Neue Nummer 52 'direkter Nachweis bestimmter Krankheitserreger' eingefügt.
- § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6: Neue Nummer 6 'Neisseria gonorrhoeae mit verminderter Empfindlichkeit' eingefügt.
- § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe q: Neuer Buchstabe q 'Zugehörigkeit zu bestimmten Personengruppen' eingefügt.
- § 9 Abs. 6: Neuer Absatz 6 zur Übermittlung von Daten an die Bundeswehr eingefügt.
- § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe f: Die Wörter 'nach § 23A Absatz 5' werden durch 'nach § 23A Absatz 3 Satz 1, Absatz 5 Satz 1' ersetzt.
- § 13 Abs. 3 bis 6: Neue Absätze 3 bis 6 zur Spezialdiagnostik und molekularen Surveillance eingefügt.
- § 20 Abs. 1: Neuer Absatz 1 zur Informationspflicht der Gesundheitsämter eingefügt.
- § 20 Abs. 4: Neuer Absatz 4 zur Berechtigung zur Durchführung von Schutzimpfungen eingefügt.
- § 20 Abs. 6 Satz 2: Neuer Satz 2 zur Verpflichtung von Personen mit medizinischer Kontraindikation.
- § 20 Abs. 6 Satz 3: Satz 3 gestrichen.
- § 20 Abs. 7 Satz 3: Satz 3 gestrichen.
- § 20 Abs. 8 bis 14: Neue Absätze 8 bis 14 zur Impfpflicht in Gemeinschaftseinrichtungen eingefügt.
- Inhaltsübersicht zu § 5a: Angabe zu § 5a in der Inhaltsübersicht gestrichen
- § 5 Abs. 1 bis 5: Absätze 1 bis 5 aufgehoben
- § 5 Abs. 6 und 7: Absätze 6 und 7 werden zu Absätzen 1 und 2
- § 5a: § 5a aufgehoben
- § 56 Abs. 1a: Absatz 1a wird aufgehoben.
- § 56 Abs. 2 Satz 4: Satz 4 wird aufgehoben.
- § 57 Abs. 6: Absatz 6 wird aufgehoben.
- § 58 Satz 1: Die Angabe „§56 Absatz 1 und 1a“ wird durch „§56 Absatz 1“ ersetzt.
- § 66 Abs. 1 Satz 1: Die Wörter „oder die Schließung beziehungsweise das Betretungsverbot veranlasst“ werden gestrichen.
- Inhaltsübersicht, 2. Abschnitt: Neufassung der Angabe zum 2. Abschnitt
- Inhaltsübersicht, § 5: Neufassung der Angabe zu § 5
- Inhaltsübersicht, § 5a: Einfügung der Angabe zu § 5a
- Überschrift 2. Abschnitt: Neufassung der Überschrift des 2. Abschnitts
- § 4 Abs. 1: Erweiterung der Aufgaben des Robert Koch-Instituts
- § 4 Abs. 1a: Einfügung eines neuen Absatzes mit Berichtspflicht
- § 5: Neufassung des § 5 mit neuen Bestimmungen zur epidemischen Lage von nationaler Tragweite
- § 5a: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten bei Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
- § 28 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, um die notwendigen Schutzmaßnahmen bei der Feststellung von Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen oder Ausscheidern zu definieren.
- § 56 Abs. 1a: Einfügung eines neuen Absatzes 1a, der die Entschädigung für erwerbstätige Sorgeberechtigte bei Schließung von Kindereinrichtungen oder Schulen regelt.
- § 56 Abs. 2: Anhang eines neuen Satzes zum Absatz 2, der die Höhe der Entschädigung nach Absatz 1a festlegt.
- § 57 Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes 6, der die Anwendung der Absätze 1, 2 und 5 auf Entschädigungen nach § 56 Abs. 1a regelt.
- § 73 Abs. 1a: Neuanordnung und Ergänzung von Nummern in Absatz 1a, insbesondere Hinzufügen von neuen Rechtsverordnungen und Anpassung der Nummerierung.
## Wortlaut

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- **2019-11-25** · BGBl. 2019 I S. 1626 — Zweites Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU 2. DSAnpUG-EU)
- **2019-12-19** · BGBl. 2019 I S. 2652 — Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
- **2020-02-13** · BGBl. 2020 I S. 148 — Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz)
- **2020-03-27** · BGBl. 2020 I S. 587 — Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

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# Stellen dieser Station
- § 20 Abs. 9-14: Neufassung der Bestimmungen zur Impfpflicht und -dokumentation in Einrichtungen
- § 22: Neufassung der Bestimmungen zur Impfdokumentation
- § 23 Abs. 3 Satz 1, Abs. 5 Satz 1, Abs. 8 Satz 2: Einführung von Rettungsdiensten in die Liste der betroffenen Einrichtungen
- § 24: Neufassung der Bestimmungen zur Feststellung und Heilbehandlung übertragbarer Krankheiten
- § 28 Abs. 2: Ersetzung von 'ärztliche Bescheinigung' durch 'ärztliches Zeugnis'
- § 33: Neufassung der Definition von Gemeinschaftseinrichtungen
- § 36 Abs. 1 Nummer 1, Abs. 2: Anpassung der Bestimmungen zur Überwachung von Einrichtungen
- § 43 Abs. 1 Satz 1, Abs. 7: Anpassung der Bestimmungen zur Information und zur Europäischen Union
- § 56 Abs. 1: Einführung eines neuen Satzes zur Entschädigung
- § 73 Abs. 1a Nummer 7a-7d, Abs. 2: Einführung neuer Straftatbestände und Anpassung der Bestimmungen
- Inhaltsübersicht, 3. Abschnitt: Die Überschrift des 3. Abschnitts wird auf 'Überwachung' geändert.
- Inhaltsübersicht, § 22: Die Angabe zu § 22 wird auf 'Impfdokumentation' geändert.
- Inhaltsübersicht, § 24: Die Angabe zu § 24 wird auf 'Feststellung und Heilbehandlung übertragbarer Krankheiten, Verordnungsermächtigung' geändert.
- § 2 Abs. 1 Nr. 14: Der Punkt am Ende wird durch ein Komma ersetzt.
- § 2 Abs. 1 Nr. 15: Neue Nummer 15 'Leitung der Einrichtung' eingefügt.
- § 2 Abs. 1 Nr. 16: Neue Nummer 16 'personenbezogene Angabe' eingefügt.
- § 4 Abs. 1 Satz 3 bis 5: Neue Sätze ersetzen die alten Sätze 3 bis 5.
- § 4 Abs. 3: Neuer Absatz 3 eingefügt.
- § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe s: Neuer Buchstabe s 'zoonotische Influenza' eingefügt.
- § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1: Die Wörter 'sowie die Erkrankung und der Tod an einer behandlungsbedürftigen Tuberkulose, auch wenn ein bakteriologischer Nachweis nicht vorliegt,' gestrichen.
- § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a: Neue Nummer 1a 'Erkrankung und der Tod in Bezug auf bestimmte Krankheiten' eingefügt.
- § 6 Abs. 2: Neuer Satz vorangestellt, der die Meldung von subakuter sklerosierender Panenzephalitis regelt.
- § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a: Neue Nummer 3a 'humanpathogene Borna-Viren' eingefügt.
- § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6a: Neue Nummer 6a 'Chikungunya-Virus' eingefügt.
- § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10a: Neue Nummer 10a 'Dengue-Virus' eingefügt.
- § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 31a: Neue Nummer 31a 'Middle-East-Respiratory-Syndrome-Coronavirus (MERS-CoV)' eingefügt.
- § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 45a: Neue Nummer 45a 'Streptococcus pneumoniae' eingefügt.
- § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 48: Neue Formulierung für Vibrio spp. eingefügt.
- § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 48a: Neue Nummer 48a 'West-Nil-Virus' eingefügt.
- § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 50a: Neue Nummer 50a 'Zika-Virus und sonstige Arboviren' eingefügt.
- § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 52: Neue Nummer 52 'direkter Nachweis bestimmter Krankheitserreger' eingefügt.
- § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6: Neue Nummer 6 'Neisseria gonorrhoeae mit verminderter Empfindlichkeit' eingefügt.
- § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe q: Neuer Buchstabe q 'Zugehörigkeit zu bestimmten Personengruppen' eingefügt.
- § 9 Abs. 6: Neuer Absatz 6 zur Übermittlung von Daten an die Bundeswehr eingefügt.
- § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe f: Die Wörter 'nach § 23A Absatz 5' werden durch 'nach § 23A Absatz 3 Satz 1, Absatz 5 Satz 1' ersetzt.
- § 13 Abs. 3 bis 6: Neue Absätze 3 bis 6 zur Spezialdiagnostik und molekularen Surveillance eingefügt.
- § 20 Abs. 1: Neuer Absatz 1 zur Informationspflicht der Gesundheitsämter eingefügt.
- § 20 Abs. 4: Neuer Absatz 4 zur Berechtigung zur Durchführung von Schutzimpfungen eingefügt.
- § 20 Abs. 6 Satz 2: Neuer Satz 2 zur Verpflichtung von Personen mit medizinischer Kontraindikation.
- § 20 Abs. 6 Satz 3: Satz 3 gestrichen.
- § 20 Abs. 7 Satz 3: Satz 3 gestrichen.
- § 20 Abs. 8 bis 14: Neue Absätze 8 bis 14 zur Impfpflicht in Gemeinschaftseinrichtungen eingefügt.
- Inhaltsübersicht zu § 5a: Angabe zu § 5a in der Inhaltsübersicht gestrichen
- § 5 Abs. 1 bis 5: Absätze 1 bis 5 aufgehoben
- § 5 Abs. 6 und 7: Absätze 6 und 7 werden zu Absätzen 1 und 2
- § 5a: § 5a aufgehoben
- § 56 Abs. 1a: Absatz 1a wird aufgehoben.
- § 56 Abs. 2 Satz 4: Satz 4 wird aufgehoben.
- § 57 Abs. 6: Absatz 6 wird aufgehoben.
- § 58 Satz 1: Die Angabe „§56 Absatz 1 und 1a“ wird durch „§56 Absatz 1“ ersetzt.
- § 66 Abs. 1 Satz 1: Die Wörter „oder die Schließung beziehungsweise das Betretungsverbot veranlasst“ werden gestrichen.
- Inhaltsübersicht, 2. Abschnitt: Neufassung der Angabe zum 2. Abschnitt
- Inhaltsübersicht, § 5: Neufassung der Angabe zu § 5
- Inhaltsübersicht, § 5a: Einfügung der Angabe zu § 5a
- Überschrift 2. Abschnitt: Neufassung der Überschrift des 2. Abschnitts
- § 4 Abs. 1: Erweiterung der Aufgaben des Robert Koch-Instituts
- § 4 Abs. 1a: Einfügung eines neuen Absatzes mit Berichtspflicht
- § 5: Neufassung des § 5 mit neuen Bestimmungen zur epidemischen Lage von nationaler Tragweite
- § 5a: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten bei Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
- § 28 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, um die notwendigen Schutzmaßnahmen bei der Feststellung von Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen oder Ausscheidern zu definieren.
- § 56 Abs. 1a: Einfügung eines neuen Absatzes 1a, der die Entschädigung für erwerbstätige Sorgeberechtigte bei Schließung von Kindereinrichtungen oder Schulen regelt.
- § 56 Abs. 2: Anhang eines neuen Satzes zum Absatz 2, der die Höhe der Entschädigung nach Absatz 1a festlegt.
- § 57 Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes 6, der die Anwendung der Absätze 1, 2 und 5 auf Entschädigungen nach § 56 Abs. 1a regelt.
- § 73 Abs. 1a: Neuanordnung und Ergänzung von Nummern in Absatz 1a, insbesondere Hinzufügen von neuen Rechtsverordnungen und Anpassung der Nummerierung.

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# § 28
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2020-02-13 — Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 148
> Station: 2020-03-27 — Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 587
§ 28 Abs. 2: Ersetzung von 'ärztliche Bescheinigung' durch 'ärztliches Zeugnis'
§ 28 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, um die notwendigen Schutzmaßnahmen bei der Feststellung von Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen oder Ausscheidern zu definieren.

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# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2020-02-13 — Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 148
> Station: 2020-03-27 — Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 587
§ 4 Abs. 1 Satz 3 bis 5: Neue Sätze ersetzen die alten Sätze 3 bis 5.
§ 4 Abs. 1: Erweiterung der Aufgaben des Robert Koch-Instituts
§ 4 Abs. 3: Neuer Absatz 3 eingefügt.
§ 4 Abs. 1a: Einfügung eines neuen Absatzes mit Berichtspflicht

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@@ -1,9 +1,13 @@
# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2000-07-25 — Gesetz zur Neuordnung seuchenrechtlicher Vorschriften (Seuchenrechtsneuordnungsgesetz - SeuchRNeuG)
> Fundstelle: BGBl. 2000 I S. 1045
> Station: 2020-03-27 — Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 587
§ 5 Abs. 1 Nr. 9 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes: Ersetzung von '§ 37 des Bundes-Seuchengesetzes' durch '§ 30 des Infektionsschutzgesetzes'
§ 5 Abs. 1 bis 5: Absätze 1 bis 5 aufgehoben
§ 5 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen: Ersetzung von 'Verordnung zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten' durch 'Infektionsschutzgesetz'
§ 5 Abs. 6 und 7: Absätze 6 und 7 werden zu Absätzen 1 und 2
Inhaltsübersicht, § 5: Neufassung der Angabe zu § 5
§ 5: Neufassung des § 5 mit neuen Bestimmungen zur epidemischen Lage von nationaler Tragweite

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@@ -1,7 +1,13 @@
# § 56
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2020-02-13 — Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 148
> Station: 2020-03-27 — Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 587
§ 56 Abs. 1: Einführung eines neuen Satzes zur Entschädigung
§ 56 Abs. 1a: Absatz 1a wird aufgehoben.
§ 56 Abs. 2 Satz 4: Satz 4 wird aufgehoben.
§ 56 Abs. 1a: Einfügung eines neuen Absatzes 1a, der die Entschädigung für erwerbstätige Sorgeberechtigte bei Schließung von Kindereinrichtungen oder Schulen regelt.
§ 56 Abs. 2: Anhang eines neuen Satzes zum Absatz 2, der die Höhe der Entschädigung nach Absatz 1a festlegt.

9
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 57
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2020-03-27 — Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 587
§ 57 Abs. 6: Absatz 6 wird aufgehoben.
§ 57 Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes 6, der die Anwendung der Absätze 1, 2 und 5 auf Entschädigungen nach § 56 Abs. 1a regelt.

7
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# § 58
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2020-03-27 — Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 587
§ 58 Satz 1: Die Angabe „§56 Absatz 1 und 1a“ wird durch „§56 Absatz 1“ ersetzt.

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# § 5a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2020-03-27 — Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 587
Inhaltsübersicht zu § 5a: Angabe zu § 5a in der Inhaltsübersicht gestrichen
§ 5a: § 5a aufgehoben
Inhaltsübersicht, § 5a: Einfügung der Angabe zu § 5a
§ 5a: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten bei Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

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# § 66
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-12-19 — Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 2652
> Station: 2020-03-27 — Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 587
§ 66 Abs. (1): Absatzbezeichnung „(1)“ gestrichen
§ 66 Abs. 2 und 3: Absätze 2 und 3 aufgehoben
§ 66 Abs. 1 Satz 1: Die Wörter „oder die Schließung beziehungsweise das Betretungsverbot veranlasst“ werden gestrichen.

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# § 73
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2020-02-13 — Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 148
> Station: 2020-03-27 — Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 587
§ 73 Abs. 1a Nummer 7a-7d, Abs. 2: Einführung neuer Straftatbestände und Anpassung der Bestimmungen
§ 73 Abs. 1a: Neuanordnung und Ergänzung von Nummern in Absatz 1a, insbesondere Hinzufügen von neuen Rechtsverordnungen und Anpassung der Nummerierung.

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# IGV-DG — 2019-11-25
# IGV-DG — 2020-03-27
- **Titel:** Zweites Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU 2. DSAnpUG-EU)
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 2019 I S. 1626
- **Inkrafttreten:** 2019-11-26 (ganzes Gesetz, außer den in den Absätzen 2 und 3 genannten Bestimmungen); 2019-01-01 (Artikel 67 Nummer 1, Artikel 74 Nummer 1 und 2 Buchstabe b und c sowie Artikel 127); 2020-01-01 (Artikel 70 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc und dd)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2019/41#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert zahlreiche bestehende Gesetze, um sie an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die Datenschutz-Richtlinie (EU) 2016/680 anzupassen.
- **Titel:** Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2020 I S. 587
- **Inkrafttreten:** 2020-03-28 (ganzes Gesetz, außer Artikel 1 Nummer 7 bis 10, Artikel 2 und Artikel 3); 2020-03-30 (Artikel 1 Nummer 7 bis 10); 2021-01-01 (Artikel 2); 2021-04-01 (Artikel 3)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2020/14#page=61
- **Kurz:** Das Gesetz ändert mehrere Gesetze, um den Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite zu verbessern.
## Betroffene Stellen
- § 3 Abs. 2 Satz 2: Satz 2 von § 3 Abs. 2 wird gestrichen.
- § 12 Abs. 6 Satz 1: Die Wörter „und nutzen “ werden gestrichen.
- § 12 Abs. 6 Satz 2: Satz 2 von § 12 Abs. 6 wird gestrichen.
- § 12 Abs. 7 Satz 1: Nach dem Wort „Reisenden “ werden die Wörter „oder ihren möglichen Kontaktpersonen“ eingefügt.
- § 12 Abs. 7 Satz 3: Satz 3 von § 12 Abs. 7 wird gestrichen.
- § 12 Abs. 5a: Einführung eines neuen Absatzes, der das Vorgehen des Gesundheitsamts bei fehlender oder unvollständiger Datenübermittlung durch Luftfahrtunternehmen regelt.
## Wortlaut

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- **2017-07-05** · BGBl. 2017 I S. 2190 — Gesetz über das Verfahren für die elektronische Abgabe von Meldungen für Schiffe im Seeverkehr über das Zentrale Meldeportal des Bundes, zur Änderung des IGV-Durchführungsgesetzes und des Seeaufgabengesetzes
- **2017-07-24** · BGBl. 2017 I S. 2615 — Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten
- **2019-11-25** · BGBl. 2019 I S. 1626 — Zweites Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU 2. DSAnpUG-EU)
- **2020-03-27** · BGBl. 2020 I S. 587 — Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

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# Stellen dieser Station
- § 3 Abs. 2 Satz 2: Satz 2 von § 3 Abs. 2 wird gestrichen.
- § 12 Abs. 6 Satz 1: Die Wörter „und nutzen “ werden gestrichen.
- § 12 Abs. 6 Satz 2: Satz 2 von § 12 Abs. 6 wird gestrichen.
- § 12 Abs. 7 Satz 1: Nach dem Wort „Reisenden “ werden die Wörter „oder ihren möglichen Kontaktpersonen“ eingefügt.
- § 12 Abs. 7 Satz 3: Satz 3 von § 12 Abs. 7 wird gestrichen.
- § 12 Abs. 5a: Einführung eines neuen Absatzes, der das Vorgehen des Gesundheitsamts bei fehlender oder unvollständiger Datenübermittlung durch Luftfahrtunternehmen regelt.

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# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-11-25 Zweites Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU 2. DSAnpUG-EU)
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1626
> Station: 2020-03-27 — Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 587
§ 12 Abs. 6 Satz 1: Die Wörter „und nutzen “ werden gestrichen.
§ 12 Abs. 6 Satz 2: Satz 2 von § 12 Abs. 6 wird gestrichen.
§ 12 Abs. 7 Satz 1: Nach dem Wort „Reisenden “ werden die Wörter „oder ihren möglichen Kontaktpersonen“ eingefügt.
§ 12 Abs. 7 Satz 3: Satz 3 von § 12 Abs. 7 wird gestrichen.
§ 12 Abs. 5a: Einführung eines neuen Absatzes, der das Vorgehen des Gesundheitsamts bei fehlender oder unvollständiger Datenübermittlung durch Luftfahrtunternehmen regelt.

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# SGB-V — 2020-03-27
- **Titel:** Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen (COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz)
- **Titel:** Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2020 I S. 580
- **Inkrafttreten:** 2020-03-28 (ganzes Gesetz, außer Artikel 5 und 6); 2020-03-01 (Artikel 5); 2021-01-01 (Artikel 6)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2020/14#page=54
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen aufgrund von Sonderbelastungen durch die COVID-19-Pandemie sowie Anpassungen im Bereich der Ausbildungsförderung und der gesetzlichen Krankenversicherung.
- **Fundstelle:** BGBl. 2020 I S. 587
- **Inkrafttreten:** 2020-03-28 (ganzes Gesetz, außer Artikel 1 Nummer 7 bis 10, Artikel 2 und Artikel 3); 2020-03-30 (Artikel 1 Nummer 7 bis 10); 2021-01-01 (Artikel 2); 2021-04-01 (Artikel 3)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2020/14#page=61
- **Kurz:** Das Gesetz ändert mehrere Gesetze, um den Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite zu verbessern.
## Betroffene Stellen
- § 87a Abs. 3b: Absatz 3b wird gestrichen
- § 87b Abs. 2a: Absatz 2a wird gestrichen
- § 105 Abs. 3: Absatz 3 wird gestrichen
- § 87a Abs. 3b: Neuer Absatz zur Ausgleichszahlung bei Honorarminderung in Folge von Pandemie, Epidemie, Endemie, Naturkatastrophe oder Großschadensereignis
- § 87b Abs. 2a: Neuer Absatz zur Fortführung der Arztpraxis bei Fallzahlminderung in Folge von Pandemie, Epidemie, Endemie, Naturkatastrophe oder Großschadensereignis
- § 105 Abs. 3: Neue Fassung zur Erstattung von Kosten für außerordentliche Maßnahmen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung in epidemischer Lage
- § 111d: Neuer Paragraph zur Ausgleichszahlung an Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen aufgrund von Einnahmeausfällen durch SARS-CoV-2
- § 125 Abs. 1 Satz 3: Datum von 1. Juli 2020 auf 1. Oktober 2020 geändert
- § 125a Abs. 1 Satz 3: Datum von 15. November 2020 auf 15. März 2021 geändert
- § 275b: Anhang der Überschrift und neue Absätze 4 und 5 zur Regelprüfung und Verlängerung des Befristungszeitraums
- § 275c Abs. 2 Satz 1: Wert von 12,5 auf 5 geändert
- § 275c Abs. 3: Satz 1 aufgehoben und Wert von 2021 auf 2022 geändert
- § 275d Abs. 3 Satz 2: Werte von 2021 auf 2022 und 31. Dezember 2020 auf 31. Dezember 2021 geändert
- § 275d Abs. 4: Werte von 2021 auf 2022 und 31. Dezember 2020 auf 31. Dezember 2021 geändert
- § 283 Abs. 2 Satz 1 Nummer 3: Datum von 30. April 2020 auf 28. Februar 2021 geändert
- § 327 Abs. 2 Satz 3: Datum von 30. April 2020 auf 28. Februar 2021 geändert
- § 330: Neuer Paragraph zur Übergangsregelung zur Zahlungsfrist von Krankenhausrechnungen
- § 4a: Ersetzung des Wortes 'und' durch ein Komma und Hinzufügung der Angabe 'und 287a'
- § 287a: Einfügung eines neuen Paragraphen über die federführende Datenschutzaufsicht in der Versorgungs- und Gesundheitsforschung
## Wortlaut

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- **2020-03-12** · BGBl. 2020 I S. 437 — Gesetz zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen und zur Änderung weiterer Gesetze
- **2020-03-19** · BGBl. 2020 I S. 497 — Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende
- **2020-03-27** · BGBl. 2020 I S. 580 — Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen (COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz)
- **2020-03-27** · BGBl. 2020 I S. 587 — Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

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@@ -1,19 +1,4 @@
# Stellen dieser Station
- § 87a Abs. 3b: Absatz 3b wird gestrichen
- § 87b Abs. 2a: Absatz 2a wird gestrichen
- § 105 Abs. 3: Absatz 3 wird gestrichen
- § 87a Abs. 3b: Neuer Absatz zur Ausgleichszahlung bei Honorarminderung in Folge von Pandemie, Epidemie, Endemie, Naturkatastrophe oder Großschadensereignis
- § 87b Abs. 2a: Neuer Absatz zur Fortführung der Arztpraxis bei Fallzahlminderung in Folge von Pandemie, Epidemie, Endemie, Naturkatastrophe oder Großschadensereignis
- § 105 Abs. 3: Neue Fassung zur Erstattung von Kosten für außerordentliche Maßnahmen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung in epidemischer Lage
- § 111d: Neuer Paragraph zur Ausgleichszahlung an Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen aufgrund von Einnahmeausfällen durch SARS-CoV-2
- § 125 Abs. 1 Satz 3: Datum von 1. Juli 2020 auf 1. Oktober 2020 geändert
- § 125a Abs. 1 Satz 3: Datum von 15. November 2020 auf 15. März 2021 geändert
- § 275b: Anhang der Überschrift und neue Absätze 4 und 5 zur Regelprüfung und Verlängerung des Befristungszeitraums
- § 275c Abs. 2 Satz 1: Wert von 12,5 auf 5 geändert
- § 275c Abs. 3: Satz 1 aufgehoben und Wert von 2021 auf 2022 geändert
- § 275d Abs. 3 Satz 2: Werte von 2021 auf 2022 und 31. Dezember 2020 auf 31. Dezember 2021 geändert
- § 275d Abs. 4: Werte von 2021 auf 2022 und 31. Dezember 2020 auf 31. Dezember 2021 geändert
- § 283 Abs. 2 Satz 1 Nummer 3: Datum von 30. April 2020 auf 28. Februar 2021 geändert
- § 327 Abs. 2 Satz 3: Datum von 30. April 2020 auf 28. Februar 2021 geändert
- § 330: Neuer Paragraph zur Übergangsregelung zur Zahlungsfrist von Krankenhausrechnungen
- § 4a: Ersetzung des Wortes 'und' durch ein Komma und Hinzufügung der Angabe 'und 287a'
- § 287a: Einfügung eines neuen Paragraphen über die federführende Datenschutzaufsicht in der Versorgungs- und Gesundheitsforschung

7
sgb-v/§287a.md Normal file
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# § 287a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2020-03-27 — Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 587
§ 287a: Einfügung eines neuen Paragraphen über die federführende Datenschutzaufsicht in der Versorgungs- und Gesundheitsforschung

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 4a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-03-30 — Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG)
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 378
> Station: 2020-03-27 — Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 587
§ 4a: Neuer Abschnitt § 4a „Sonderregelungen zum Verwaltungsverfahren“ wird eingefügt.
§ 4a: Ersetzung des Wortes 'und' durch ein Komma und Hinzufügung der Angabe 'und 287a'

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# BGBl. 2020 I S. 587
- **Titel:** Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2020 I S. 587
- **Verkündung:** 2020-03-27
- **Inkrafttreten:** 2020-03-28 (ganzes Gesetz, außer Artikel 1 Nummer 7 bis 10, Artikel 2 und Artikel 3); 2020-03-30 (Artikel 1 Nummer 7 bis 10); 2021-01-01 (Artikel 2); 2021-04-01 (Artikel 3)
- **Ausfertigung:** 2020-03-27
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2020/14#page=61
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** IGV-DG, GESETZ-ZUM-SCHUTZ-DER-BEVÖLKERUNG-BEI-EINER-EPIDEMISCHEN, SGB-V, IFSG, BBAUG
## Kurz
Das Gesetz ändert mehrere Gesetze, um den Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite zu verbessern.