diff --git a/bbaug/FASSUNG.md b/bbaug/FASSUNG.md index 37e0fe9ed2..2f35c9d867 100644 --- a/bbaug/FASSUNG.md +++ b/bbaug/FASSUNG.md @@ -1,207 +1,16 @@ -# BBAUG — 2017-11-10 +# BBAUG — 2020-03-27 -- **Titel:** Neufassung des Baugesetzbuchs -- **Typ:** Neubekanntmachung -- **Fundstelle:** BGBl. 2017 I S. 3634 -- **Inkrafttreten:** 2017-11-10 -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2017/72#page=2 -- **Kurz:** Die Bekanntmachung legt die Neufassung des Baugesetzbuchs fest, die alle Änderungen seit dem 1. Oktober 2017 berücksichtigt. +- **Titel:** Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite +- **Typ:** Änderung +- **Fundstelle:** BGBl. 2020 I S. 587 +- **Inkrafttreten:** 2020-03-28 (ganzes Gesetz, außer Artikel 1 Nummer 7 bis 10, Artikel 2 und Artikel 3); 2020-03-30 (Artikel 1 Nummer 7 bis 10); 2021-01-01 (Artikel 2); 2021-04-01 (Artikel 3) +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2020/14#page=61 +- **Kurz:** Das Gesetz ändert mehrere Gesetze, um den Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite zu verbessern. ## Betroffene Stellen -- § 6: Neufassung des § 6 über die Genehmigung des Flächennutzungsplans. -- § 6a: Neufassung des § 6a über die Zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan und Einstellen in das Internet. -- § 7: Neufassung des § 7 über die Anpassung an den Flächennutzungsplan. -- § 8: Neufassung des § 8 über den Zweck des Bebauungsplans. -- § 9: Neufassung des § 9 über den Inhalt des Bebauungsplans. -- § 35: Neufassung des § 35 mit neuen Vorschriften für das Bauen im Außenbereich, einschließlich der Zulässigkeit verschiedener Vorhaben und zusätzlicher Voraussetzungen. -- § 36: Neufassung des § 36 mit neuen Vorschriften für die Beteiligung der Gemeinde und der höheren Verwaltungsbehörde bei der Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben. -- § 2 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Abstimmung von Bauleitplänen benachbarter Gemeinden regelt. -- § 2 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Ermittlung und Bewertung von Belangen für die Abwägung regelt. -- § 2 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Umweltprüfung und den Umweltbericht regelt. -- § 2a: Neufassung des § 2a, der die Begründung zum Bauleitplanentwurf und den Umweltbericht regelt. -- § 3: Neufassung des § 3, der die Beteiligung der Öffentlichkeit regelt. -- § 4: Neufassung des § 4, der die Beteiligung der Behörden regelt. -- § 4a: Neufassung des § 4a, der gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung regelt. -- § 4b: Neufassung des § 4b, der die Einschaltung eines Dritten regelt. -- § 4c: Neufassung des § 4c, der die Überwachung regelt. -- § 5: Neufassung des § 5, der den Inhalt des Flächennutzungsplans regelt. -- § 37 Abs. 3: Anwendung von § 37 Abs. 3 auf bestimmte Fälle -- § 38: Neue Vorschriften für bauliche Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung -- § 39: Neue Vorschriften für Vertrauensschaden -- § 40: Neue Vorschriften für Entschädigung in Geld oder durch Übernahme -- § 41: Neue Vorschriften für Entschädigung bei Begründung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten und bei Bindungen für Bepflanzungen -- § 42: Neue Vorschriften für Entschädigung bei Änderung oder Aufhebung einer zulässigen Nutzung -- § 43: Neue Vorschriften für Entschädigung und Verfahren -- § 44: Neue Vorschriften für Entschädigungspflichtige, Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche -- § 8 Abs. 7: Festlegung der Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans -- § 8 Abs. 8: Begründung mit den Angaben nach § 2a ist dem Bebauungsplan beizufügen -- § 9a: Ermächtigung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, um Rechtsvorschriften über Darstellungen und Festsetzungen in den Bauleitplänen zu erlassen -- § 10: Bestimmungen über den Beschluss, die Genehmigung und das Inkrafttreten des Bebauungsplans -- § 10a: Bestimmungen über die zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan und dessen Einstellung ins Internet -- § 11: Bestimmungen über städtebauliche Verträge -- § 12: Bestimmungen über Vorhaben- und Erschließungspläne -- § 13: Bestimmungen über das vereinfachte Verfahren -- § 13a: Bestimmungen über Bebauungspläne der Innenentwicklung -- § 13b: Bestimmungen über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren -- § 14: Neufassung des § 14 mit neuen Vorschriften zur Veränderungssperre -- § 15: Neufassung des § 15 mit neuen Vorschriften zur Zurückstellung von Baugesuchen -- § 16: Neufassung des § 16 mit neuen Vorschriften zur Bekanntmachung der Veränderungssperre -- § 17: Neufassung des § 17 mit neuen Vorschriften zur Geltungsdauer der Veränderungssperre -- § 18: Neufassung des § 18 mit neuen Vorschriften zur Entschädigung bei Veränderungssperre -- § 19: Neufassung des § 19 mit neuen Vorschriften zur Teilung von Grundstücken -- § 20: Streichung des § 20 -- § 21: Streichung des § 21 -- § 22: Neufassung des § 22 mit neuen Vorschriften zur Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen -- § 23: Streichung des § 23 -- § 24: Neufassung des § 24 mit neuen Vorschriften zum allgemeinen Vorkaufsrecht der Gemeinde -- § 109: Neue Vorschriften zur Genehmigungspflicht für Rechtsvorgänge und Vorhaben -- § 110: Neue Vorschriften zur Einigung zwischen den Beteiligten -- § 111: Neue Vorschriften zur Teileinigung -- § 112: Neue Vorschriften zur Entscheidung der Enteignungsbehörde -- § 113: Neue Vorschriften zum Enteignungsbeschluss -- § 114: Neue Vorschriften zum Verfahren bei der Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte -- § 115: Neue Vorschriften zum Lauf der Verwendungsfrist -- § 116: Neue Vorschriften zur vorzeitigen Besitzeinweisung -- § 117: Neue Vorschriften zur Ausführung des Enteignungsbeschlusses -- § 118: Neue Vorschriften zur Hinterlegung -- § 119: Neue Vorschriften zum Verteilungsverfahren -- § 45: Neufassung des § 45, der den Zweck und Anwendungsbereich der Umlegung definiert. -- § 46: Neufassung des § 46, der die Zuständigkeit und Voraussetzungen für die Umlegung regelt. -- § 47: Neufassung des § 47, der den Umlegungsbeschluss und dessen Inhalte beschreibt. -- § 48: Neufassung des § 48, der die Beteiligten im Umlegungsverfahren definiert. -- § 49: Neufassung des § 49, der die Rechtsnachfolge im Umlegungsverfahren regelt. -- § 50: Neufassung des § 50, der die Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses regelt. -- § 51: Neufassung des § 51, der die Verfügungs- und Veränderungssperre im Umlegungsgebiet regelt. -- § 52: Neufassung des § 52, der die Begrenzung des Umlegungsgebiets regelt. -- § 53: Neufassung des § 53, der die Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis im Umlegungsverfahren regelt. -- § 54: Neufassung des § 54, der die Benachrichtigungen und den Umlegungsvermerk im Grundbuch regelt. -- § 55: Neufassung des § 55, der die Umlegungsmasse und Verteilungsmasse regelt. -- § 56: Neufassung des § 56, der den Verteilungsmaßstab im Umlegungsverfahren regelt. -- § 25: Neufassung des besonderen Vorkaufsrechts, insbesondere zur Sicherung städtebaulicher Maßnahmen. -- § 26: Neufassung des Ausschlusses des Vorkaufsrechts, insbesondere bei Verkäufen an Verwandte und öffentliche Bedarfsträger. -- § 27: Neufassung der Abwendung des Vorkaufsrechts, insbesondere bei bestimmten Nutzungen und Beseitigung von Missständen. -- § 27a: Neufassung der Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten Dritter, insbesondere bei Sanierung und Entwicklung. -- § 28: Neufassung des Verfahrens und der Entschädigung bei Ausübung des Vorkaufsrechts. -- § 29: Neufassung des Begriffs des Vorhabens und der Geltung von Rechtsvorschriften. -- § 30: Neufassung der Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. -- § 31: Neufassung von Ausnahmen und Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplans. -- § 32: Neufassung der Nutzungsbeschränkungen auf künftigen Gemeinbedarfs-, Verkehrs-, Versorgungs- und Grünflächen. -- § 33: Neufassung der Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung. -- § 34: Neufassung der Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. -- § 159: Neue Vorschriften zur Übertragung von Grundstücken im Sanierungsgebiet an die Gemeinde -- § 160: Neue Vorschriften über das Treuhandvermögen des Sanierungsträgers -- § 161: Neue Vorschriften zur Sicherung des Treuhandvermögens -- § 162: Neue Vorschriften zur Aufhebung der Sanierungssatzung -- § 163: Neue Vorschriften zum Fortfall von Rechtswirkungen für einzelne Grundstücke -- § 164: Neue Vorschriften über den Anspruch auf Rückübertragung von Grundstücken -- § 164a: Neue Vorschriften über den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln -- § 164b: Neue Vorschriften über die Verwaltungsvereinbarung für Städtebauförderung -- § 165: Neue Vorschriften über städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen -- § 152: Neufassung des Anwendungsbereichs der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften -- § 153: Neufassung der Vorschriften zur Bemessung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen, Kaufpreisen und Umlegung -- § 154: Neufassung der Vorschriften zum Ausgleichsbetrag des Eigentümers -- § 155: Neufassung der Vorschriften zur Anrechnung auf den Ausgleichsbetrag und zum Absehen -- § 156: Neufassung der Überleitungsvorschriften zur förmlichen Festlegung -- § 156a: Neufassung der Vorschriften zu den Kosten und zur Finanzierung der Sanierungsmaßnahme -- § 157: Neufassung der Vorschriften zur Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde -- § 158: Neufassung der Vorschriften zu den Voraussetzungen für die Beauftragung als Sanierungsträger -- § 57: Neue Vorschriften zur Verteilung nach Werten -- § 58: Neue Vorschriften zur Verteilung nach Flächen -- § 59: Neue Vorschriften zur Zuteilung und Abfindung -- § 60: Neue Vorschriften zur Abfindung und Ausgleich für bauliche Anlagen, Anpflanzungen und sonstige Einrichtungen -- § 61: Neue Vorschriften zur Aufhebung, Änderung und Begründung von Rechten -- § 62: Neue Vorschriften zum Gemeinschaftseigentum und besonderen rechtlichen Verhältnissen -- § 63: Neue Vorschriften zum Übergang von Rechtsverhältnissen auf die Abfindung -- § 64: Neue Vorschriften zu Geldleistungen -- § 65: Neue Vorschriften zur Hinterlegung und Verteilungsverfahren -- § 66: Neue Vorschriften zur Aufstellung und Inhalt des Umlegungsplans -- § 67: Neue Vorschriften zur Umlegungskarte -- § 68: Neue Vorschriften zum Umlegungsverzeichnis -- § 69: Neue Vorschriften zur Bekanntmachung des Umlegungsplans, Einsichtnahme -- § 70: Neue Vorschriften zur Zustellung des Umlegungsplans -- § 142: Neue Vorschriften für die förmliche Festlegung von Ersatz- und Ergänzungsgebieten. -- § 143: Neue Vorschriften für die förmliche Festlegung und die Fristen für die Durchführung der Sanierung. -- § 144: Neue Vorschriften für die Genehmigungspflichtigen Vorhaben und Rechtsvorgänge im Sanierungsgebiet. -- § 145: Neue Vorschriften für die Genehmigung von Vorhaben und Rechtsvorgängen im Sanierungsgebiet. -- § 146: Neue Vorschriften für die Durchführung der Sanierung. -- § 147: Neue Vorschriften für die Ordnungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet. -- § 148: Neue Vorschriften für die Baumaßnahmen im Sanierungsgebiet. -- § 149: Neue Vorschriften für die Kosten- und Finanzierungsübersicht der Sanierung. -- § 150: Neue Vorschriften für den Ersatz von Anlagen der öffentlichen Versorgung im Sanierungsgebiet. -- § 151: Neue Vorschriften für die Abgaben- und Auslagenbefreiung im Zusammenhang mit städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen. -- § 134: Neufassung des § 134 mit neuen Bestimmungen zur Beitragspflicht -- § 135: Neufassung des § 135 mit neuen Bestimmungen zur Fälligkeit und Zahlung des Beitrags -- § 135a: Neufassung des § 135a mit neuen Bestimmungen zu Pflichten des Vorhabenträgers, Durchführung durch die Gemeinde und Kostenerstattung -- § 135b: Neufassung des § 135b mit neuen Bestimmungen zu Verteilungsmaßstäben für die Abrechnung -- § 135c: Neufassung des § 135c mit neuen Bestimmungen zum Satzungsrecht -- § 136: Neufassung des § 136 mit neuen Bestimmungen zu städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen -- § 137: Neufassung des § 137 mit neuen Bestimmungen zur Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen -- § 138: Neufassung des § 138 mit neuen Bestimmungen zur Auskunftspflicht -- § 139: Neufassung des § 139 mit neuen Bestimmungen zur Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger -- § 140: Neufassung des § 140 mit neuen Bestimmungen zur Vorbereitung der Sanierung -- § 141: Neufassung des § 141 mit neuen Bestimmungen zu vorbereitenden Untersuchungen -- § 164a Abs. 1 Satz 2: Erweiterung der Anwendung von Fördermitteln auf weitere Maßnahmen -- § 171f: Einführung von Privatinitiativen zur Stadtentwicklung -- § 172: Neufassung der Vorschriften zur Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten -- § 173: Neufassung der Vorschriften zur Genehmigung und Übernahmeanspruch -- § 174: Neufassung der Vorschriften zu Ausnahmen -- § 175: Neufassung der Vorschriften zu städtebaulichen Geboten -- § 176: Neufassung der Vorschriften zum Baugebot -- § 177: Neufassung der Vorschriften zum Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot -- § 120: Neue Vorschriften zur Aufhebung des Enteignungsbeschlusses -- § 121: Neue Vorschriften zu den Kosten des Enteignungsverfahrens -- § 122: Neue Vorschriften zum Vollstreckbarkeitstitel im Enteignungsverfahren -- § 123: Neue Vorschriften zur Erschließung als Aufgabe der Gemeinde -- § 124: Neue Vorschriften zur Erschließungspflicht nach abgelehntem Vertragsangebot -- § 125: Neue Vorschriften zur Bindung an den Bebauungsplan -- § 126: Neue Vorschriften zu den Pflichten des Eigentümers bei Erschließungsanlagen -- § 127: Neue Vorschriften zur Erhebung des Erschließungsbeitrags -- § 128: Neue Vorschriften zum Umfang des Erschließungsaufwands -- § 129: Neue Vorschriften zum beitragsfähigen Erschließungsaufwand -- § 130: Neue Vorschriften zur Art der Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands -- § 131: Neue Vorschriften zu den Maßstäben für die Verteilung des Erschließungsaufwands -- § 132: Neue Vorschriften zur Regelung durch Satzung -- § 133: Neue Vorschriften zum Gegenstand und Entstehung der Beitragspflicht -- § 245a: Überleitungsvorschriften zur Anwendbarkeit von Regelungen zur Zulässigkeit von Anlagen zur Kinderbetreuung und zur Nutzung solarer Strahlungsenergie in Bebauungsplänen. -- § 245b: Überleitungsvorschriften für Vorhaben im Außenbereich, insbesondere zur Anwendbarkeit von Fristen. -- § 245c: Überleitungsvorschriften zur Anwendbarkeit von Regelungen in Bebauungsplänen und Satzungen vor dem 13. Mai 2017. -- § 246: Sonderregelungen für einzelne Länder und für Flüchtlingsunterkünfte, insbesondere zur Anwendbarkeit von Genehmigungen und Festsetzungen. -- § 166: Neue Vorschriften zur Zuständigkeit und Aufgaben bei städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen -- § 167: Neue Vorschriften zur Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde; Entwicklungsträger -- § 168: Neue Vorschriften zum Übernahmeverlangen von Grundstücken im städtebaulichen Entwicklungsbereich -- § 169: Neue Vorschriften für den städtebaulichen Entwicklungsbereich, einschließlich Besonderheiten und Enteignung -- § 170: Neue Vorschriften zur Sonderregelung für Anpassungsgebiete -- § 171: Neue Vorschriften zur Finanzierung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme -- § 171a: Neue Vorschriften zu Stadtumbaumaßnahmen -- § 171b: Neue Vorschriften zum Stadtumbaugebiet und städtebaulichem Entwicklungskonzept -- § 171c: Neue Vorschriften zum Stadtumbauvertrag -- § 171d: Neue Vorschriften zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen -- § 171e: Neue Vorschriften zu Maßnahmen der Sozialen Stadt -- § 35 Abs. 5 Satz 3: Die Anhörungspflicht ist nicht erforderlich, wenn der Vorhabenträger ein Land oder eine Gemeinde ist. -- § 37: Die Vorschriften finden bis zum 31. Dezember 2019 auf Vorhaben nach § 35 Abs. 5 Satz 3 keine Anwendung. -- § 36 Abs. 2 Satz 2 (auch in Verbindung mit Abs. 10 Satz 2 und Abs. 12 Satz 2): Das Einvernehmen gilt bis zum 31. Dezember 2019 als erteilt, wenn es nicht innerhalb eines Monats verweigert wird. -- § 18 Abs. 3 Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes: Die Vorschriften gelten bis zum 31. Dezember 2019 entsprechend für Vorhaben nach den Abs. 9 und 13. -- § 246a: Neue Vorschriften für die Nachrichtigung und Vermerkung von Überschwemmungsgebieten in Flächennutzungsplänen. -- § 247: Neue Vorschriften für die städtebauliche Entwicklung Berlins als Hauptstadt. -- § 248: Neue Vorschriften für geringfügige Abweichungen von Bebauungsplänen zur Energieeinsparung. -- § 249: Neue Vorschriften für die Darstellung von Flächen für Windenergie in Flächennutzungsplänen. -- § 214: Neue Vorschriften zur Beurteilung von Mängeln bei Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen -- § 215: Neue Vorschriften zur Frist für die Geltendmachung von Vorschriftenverletzungen -- § 216: Neue Vorschriften zu den Aufgaben im Genehmigungsverfahren -- § 217: Neue Vorschriften zum Antrag auf gerichtliche Entscheidung -- § 218: Neue Vorschriften zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -- § 219: Neue Vorschriften zur örtlichen Zuständigkeit der Landgerichte -- § 220: Neue Vorschriften zur Zusammensetzung der Kammern für Baulandsachen -- § 221: Neue allgemeine Verfahrensvorschriften -- § 222: Neue Vorschriften zu den Beteiligten -- § 223: Neue Vorschriften zur Anfechtung von Ermessensentscheidungen -- § 224: Neue Vorschriften zum Entfall der aufschiebenden Wirkung bei Antrag auf gerichtliche Entscheidung -- § 225: Neue Vorschriften zur vorzeitigen Ausführungsanordnung -- § 226: Neue Vorschriften zum Urteil -- § 227: Neue Vorschriften zur Säumnis eines Beteiligten -- § 228: Neue Vorschriften zu den Kosten des Verfahrens -- § 229: Neue Vorschriften zur Berufung und Beschwerde +- Inhaltsübersicht: Einfügung der Angabe zu § 246b +- § 246b: Einfügung des neuen § 246b mit Sonderregelungen für Anlagen für gesundheitliche Zwecke im Zuge der COVID-19-Pandemie ## Wortlaut diff --git a/bbaug/HISTORY.md b/bbaug/HISTORY.md index 0c4805e83d..73e980f532 100644 --- a/bbaug/HISTORY.md +++ b/bbaug/HISTORY.md @@ -62,3 +62,4 @@ - **2017-06-01** · BGBl. 2017 I S. 1298 — Gesetz zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben - **2017-07-05** · BGBl. 2017 I S. 2193 — Gesetz zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz II) - **2017-11-10** · BGBl. 2017 I S. 3634 — Neufassung des Baugesetzbuchs +- **2020-03-27** · BGBl. 2020 I S. 587 — Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite diff --git a/bbaug/STELLEN.md b/bbaug/STELLEN.md index c15081062d..a7dd171381 100644 --- a/bbaug/STELLEN.md +++ b/bbaug/STELLEN.md @@ -1,195 +1,4 @@ # Stellen dieser Station -- § 6: Neufassung des § 6 über die Genehmigung des Flächennutzungsplans. -- § 6a: Neufassung des § 6a über die Zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan und Einstellen in das Internet. -- § 7: Neufassung des § 7 über die Anpassung an den Flächennutzungsplan. -- § 8: Neufassung des § 8 über den Zweck des Bebauungsplans. -- § 9: Neufassung des § 9 über den Inhalt des Bebauungsplans. -- § 35: Neufassung des § 35 mit neuen Vorschriften für das Bauen im Außenbereich, einschließlich der Zulässigkeit verschiedener Vorhaben und zusätzlicher Voraussetzungen. -- § 36: Neufassung des § 36 mit neuen Vorschriften für die Beteiligung der Gemeinde und der höheren Verwaltungsbehörde bei der Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben. -- § 2 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Abstimmung von Bauleitplänen benachbarter Gemeinden regelt. -- § 2 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Ermittlung und Bewertung von Belangen für die Abwägung regelt. -- § 2 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Umweltprüfung und den Umweltbericht regelt. -- § 2a: Neufassung des § 2a, der die Begründung zum Bauleitplanentwurf und den Umweltbericht regelt. -- § 3: Neufassung des § 3, der die Beteiligung der Öffentlichkeit regelt. -- § 4: Neufassung des § 4, der die Beteiligung der Behörden regelt. -- § 4a: Neufassung des § 4a, der gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung regelt. -- § 4b: Neufassung des § 4b, der die Einschaltung eines Dritten regelt. -- § 4c: Neufassung des § 4c, der die Überwachung regelt. -- § 5: Neufassung des § 5, der den Inhalt des Flächennutzungsplans regelt. -- § 37 Abs. 3: Anwendung von § 37 Abs. 3 auf bestimmte Fälle -- § 38: Neue Vorschriften für bauliche Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung -- § 39: Neue Vorschriften für Vertrauensschaden -- § 40: Neue Vorschriften für Entschädigung in Geld oder durch Übernahme -- § 41: Neue Vorschriften für Entschädigung bei Begründung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten und bei Bindungen für Bepflanzungen -- § 42: Neue Vorschriften für Entschädigung bei Änderung oder Aufhebung einer zulässigen Nutzung -- § 43: Neue Vorschriften für Entschädigung und Verfahren -- § 44: Neue Vorschriften für Entschädigungspflichtige, Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche -- § 8 Abs. 7: Festlegung der Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans -- § 8 Abs. 8: Begründung mit den Angaben nach § 2a ist dem Bebauungsplan beizufügen -- § 9a: Ermächtigung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, um Rechtsvorschriften über Darstellungen und Festsetzungen in den Bauleitplänen zu erlassen -- § 10: Bestimmungen über den Beschluss, die Genehmigung und das Inkrafttreten des Bebauungsplans -- § 10a: Bestimmungen über die zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan und dessen Einstellung ins Internet -- § 11: Bestimmungen über städtebauliche Verträge -- § 12: Bestimmungen über Vorhaben- und Erschließungspläne -- § 13: Bestimmungen über das vereinfachte Verfahren -- § 13a: Bestimmungen über Bebauungspläne der Innenentwicklung -- § 13b: Bestimmungen über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren -- § 14: Neufassung des § 14 mit neuen Vorschriften zur Veränderungssperre -- § 15: Neufassung des § 15 mit neuen Vorschriften zur Zurückstellung von Baugesuchen -- § 16: Neufassung des § 16 mit neuen Vorschriften zur Bekanntmachung der Veränderungssperre -- § 17: Neufassung des § 17 mit neuen Vorschriften zur Geltungsdauer der Veränderungssperre -- § 18: Neufassung des § 18 mit neuen Vorschriften zur Entschädigung bei Veränderungssperre -- § 19: Neufassung des § 19 mit neuen Vorschriften zur Teilung von Grundstücken -- § 20: Streichung des § 20 -- § 21: Streichung des § 21 -- § 22: Neufassung des § 22 mit neuen Vorschriften zur Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen -- § 23: Streichung des § 23 -- § 24: Neufassung des § 24 mit neuen Vorschriften zum allgemeinen Vorkaufsrecht der Gemeinde -- § 109: Neue Vorschriften zur Genehmigungspflicht für Rechtsvorgänge und Vorhaben -- § 110: Neue Vorschriften zur Einigung zwischen den Beteiligten -- § 111: Neue Vorschriften zur Teileinigung -- § 112: Neue Vorschriften zur Entscheidung der Enteignungsbehörde -- § 113: Neue Vorschriften zum Enteignungsbeschluss -- § 114: Neue Vorschriften zum Verfahren bei der Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte -- § 115: Neue Vorschriften zum Lauf der Verwendungsfrist -- § 116: Neue Vorschriften zur vorzeitigen Besitzeinweisung -- § 117: Neue Vorschriften zur Ausführung des Enteignungsbeschlusses -- § 118: Neue Vorschriften zur Hinterlegung -- § 119: Neue Vorschriften zum Verteilungsverfahren -- § 45: Neufassung des § 45, der den Zweck und Anwendungsbereich der Umlegung definiert. -- § 46: Neufassung des § 46, der die Zuständigkeit und Voraussetzungen für die Umlegung regelt. -- § 47: Neufassung des § 47, der den Umlegungsbeschluss und dessen Inhalte beschreibt. -- § 48: Neufassung des § 48, der die Beteiligten im Umlegungsverfahren definiert. -- § 49: Neufassung des § 49, der die Rechtsnachfolge im Umlegungsverfahren regelt. -- § 50: Neufassung des § 50, der die Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses regelt. -- § 51: Neufassung des § 51, der die Verfügungs- und Veränderungssperre im Umlegungsgebiet regelt. -- § 52: Neufassung des § 52, der die Begrenzung des Umlegungsgebiets regelt. -- § 53: Neufassung des § 53, der die Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis im Umlegungsverfahren regelt. -- § 54: Neufassung des § 54, der die Benachrichtigungen und den Umlegungsvermerk im Grundbuch regelt. -- § 55: Neufassung des § 55, der die Umlegungsmasse und Verteilungsmasse regelt. -- § 56: Neufassung des § 56, der den Verteilungsmaßstab im Umlegungsverfahren regelt. -- § 25: Neufassung des besonderen Vorkaufsrechts, insbesondere zur Sicherung städtebaulicher Maßnahmen. -- § 26: Neufassung des Ausschlusses des Vorkaufsrechts, insbesondere bei Verkäufen an Verwandte und öffentliche Bedarfsträger. -- § 27: Neufassung der Abwendung des Vorkaufsrechts, insbesondere bei bestimmten Nutzungen und Beseitigung von Missständen. -- § 27a: Neufassung der Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten Dritter, insbesondere bei Sanierung und Entwicklung. -- § 28: Neufassung des Verfahrens und der Entschädigung bei Ausübung des Vorkaufsrechts. -- § 29: Neufassung des Begriffs des Vorhabens und der Geltung von Rechtsvorschriften. -- § 30: Neufassung der Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. -- § 31: Neufassung von Ausnahmen und Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplans. -- § 32: Neufassung der Nutzungsbeschränkungen auf künftigen Gemeinbedarfs-, Verkehrs-, Versorgungs- und Grünflächen. -- § 33: Neufassung der Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung. -- § 34: Neufassung der Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. -- § 159: Neue Vorschriften zur Übertragung von Grundstücken im Sanierungsgebiet an die Gemeinde -- § 160: Neue Vorschriften über das Treuhandvermögen des Sanierungsträgers -- § 161: Neue Vorschriften zur Sicherung des Treuhandvermögens -- § 162: Neue Vorschriften zur Aufhebung der Sanierungssatzung -- § 163: Neue Vorschriften zum Fortfall von Rechtswirkungen für einzelne Grundstücke -- § 164: Neue Vorschriften über den Anspruch auf Rückübertragung von Grundstücken -- § 164a: Neue Vorschriften über den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln -- § 164b: Neue Vorschriften über die Verwaltungsvereinbarung für Städtebauförderung -- § 165: Neue Vorschriften über städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen -- § 152: Neufassung des Anwendungsbereichs der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften -- § 153: Neufassung der Vorschriften zur Bemessung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen, Kaufpreisen und Umlegung -- § 154: Neufassung der Vorschriften zum Ausgleichsbetrag des Eigentümers -- § 155: Neufassung der Vorschriften zur Anrechnung auf den Ausgleichsbetrag und zum Absehen -- § 156: Neufassung der Überleitungsvorschriften zur förmlichen Festlegung -- § 156a: Neufassung der Vorschriften zu den Kosten und zur Finanzierung der Sanierungsmaßnahme -- § 157: Neufassung der Vorschriften zur Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde -- § 158: Neufassung der Vorschriften zu den Voraussetzungen für die Beauftragung als Sanierungsträger -- § 57: Neue Vorschriften zur Verteilung nach Werten -- § 58: Neue Vorschriften zur Verteilung nach Flächen -- § 59: Neue Vorschriften zur Zuteilung und Abfindung -- § 60: Neue Vorschriften zur Abfindung und Ausgleich für bauliche Anlagen, Anpflanzungen und sonstige Einrichtungen -- § 61: Neue Vorschriften zur Aufhebung, Änderung und Begründung von Rechten -- § 62: Neue Vorschriften zum Gemeinschaftseigentum und besonderen rechtlichen Verhältnissen -- § 63: Neue Vorschriften zum Übergang von Rechtsverhältnissen auf die Abfindung -- § 64: Neue Vorschriften zu Geldleistungen -- § 65: Neue Vorschriften zur Hinterlegung und Verteilungsverfahren -- § 66: Neue Vorschriften zur Aufstellung und Inhalt des Umlegungsplans -- § 67: Neue Vorschriften zur Umlegungskarte -- § 68: Neue Vorschriften zum Umlegungsverzeichnis -- § 69: Neue Vorschriften zur Bekanntmachung des Umlegungsplans, Einsichtnahme -- § 70: Neue Vorschriften zur Zustellung des Umlegungsplans -- § 142: Neue Vorschriften für die förmliche Festlegung von Ersatz- und Ergänzungsgebieten. -- § 143: Neue Vorschriften für die förmliche Festlegung und die Fristen für die Durchführung der Sanierung. -- § 144: Neue Vorschriften für die Genehmigungspflichtigen Vorhaben und Rechtsvorgänge im Sanierungsgebiet. -- § 145: Neue Vorschriften für die Genehmigung von Vorhaben und Rechtsvorgängen im Sanierungsgebiet. -- § 146: Neue Vorschriften für die Durchführung der Sanierung. -- § 147: Neue Vorschriften für die Ordnungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet. -- § 148: Neue Vorschriften für die Baumaßnahmen im Sanierungsgebiet. -- § 149: Neue Vorschriften für die Kosten- und Finanzierungsübersicht der Sanierung. -- § 150: Neue Vorschriften für den Ersatz von Anlagen der öffentlichen Versorgung im Sanierungsgebiet. -- § 151: Neue Vorschriften für die Abgaben- und Auslagenbefreiung im Zusammenhang mit städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen. -- § 134: Neufassung des § 134 mit neuen Bestimmungen zur Beitragspflicht -- § 135: Neufassung des § 135 mit neuen Bestimmungen zur Fälligkeit und Zahlung des Beitrags -- § 135a: Neufassung des § 135a mit neuen Bestimmungen zu Pflichten des Vorhabenträgers, Durchführung durch die Gemeinde und Kostenerstattung -- § 135b: Neufassung des § 135b mit neuen Bestimmungen zu Verteilungsmaßstäben für die Abrechnung -- § 135c: Neufassung des § 135c mit neuen Bestimmungen zum Satzungsrecht -- § 136: Neufassung des § 136 mit neuen Bestimmungen zu städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen -- § 137: Neufassung des § 137 mit neuen Bestimmungen zur Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen -- § 138: Neufassung des § 138 mit neuen Bestimmungen zur Auskunftspflicht -- § 139: Neufassung des § 139 mit neuen Bestimmungen zur Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger -- § 140: Neufassung des § 140 mit neuen Bestimmungen zur Vorbereitung der Sanierung -- § 141: Neufassung des § 141 mit neuen Bestimmungen zu vorbereitenden Untersuchungen -- § 164a Abs. 1 Satz 2: Erweiterung der Anwendung von Fördermitteln auf weitere Maßnahmen -- § 171f: Einführung von Privatinitiativen zur Stadtentwicklung -- § 172: Neufassung der Vorschriften zur Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten -- § 173: Neufassung der Vorschriften zur Genehmigung und Übernahmeanspruch -- § 174: Neufassung der Vorschriften zu Ausnahmen -- § 175: Neufassung der Vorschriften zu städtebaulichen Geboten -- § 176: Neufassung der Vorschriften zum Baugebot -- § 177: Neufassung der Vorschriften zum Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot -- § 120: Neue Vorschriften zur Aufhebung des Enteignungsbeschlusses -- § 121: Neue Vorschriften zu den Kosten des Enteignungsverfahrens -- § 122: Neue Vorschriften zum Vollstreckbarkeitstitel im Enteignungsverfahren -- § 123: Neue Vorschriften zur Erschließung als Aufgabe der Gemeinde -- § 124: Neue Vorschriften zur Erschließungspflicht nach abgelehntem Vertragsangebot -- § 125: Neue Vorschriften zur Bindung an den Bebauungsplan -- § 126: Neue Vorschriften zu den Pflichten des Eigentümers bei Erschließungsanlagen -- § 127: Neue Vorschriften zur Erhebung des Erschließungsbeitrags -- § 128: Neue Vorschriften zum Umfang des Erschließungsaufwands -- § 129: Neue Vorschriften zum beitragsfähigen Erschließungsaufwand -- § 130: Neue Vorschriften zur Art der Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands -- § 131: Neue Vorschriften zu den Maßstäben für die Verteilung des Erschließungsaufwands -- § 132: Neue Vorschriften zur Regelung durch Satzung -- § 133: Neue Vorschriften zum Gegenstand und Entstehung der Beitragspflicht -- § 245a: Überleitungsvorschriften zur Anwendbarkeit von Regelungen zur Zulässigkeit von Anlagen zur Kinderbetreuung und zur Nutzung solarer Strahlungsenergie in Bebauungsplänen. -- § 245b: Überleitungsvorschriften für Vorhaben im Außenbereich, insbesondere zur Anwendbarkeit von Fristen. -- § 245c: Überleitungsvorschriften zur Anwendbarkeit von Regelungen in Bebauungsplänen und Satzungen vor dem 13. Mai 2017. -- § 246: Sonderregelungen für einzelne Länder und für Flüchtlingsunterkünfte, insbesondere zur Anwendbarkeit von Genehmigungen und Festsetzungen. -- § 166: Neue Vorschriften zur Zuständigkeit und Aufgaben bei städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen -- § 167: Neue Vorschriften zur Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde; Entwicklungsträger -- § 168: Neue Vorschriften zum Übernahmeverlangen von Grundstücken im städtebaulichen Entwicklungsbereich -- § 169: Neue Vorschriften für den städtebaulichen Entwicklungsbereich, einschließlich Besonderheiten und Enteignung -- § 170: Neue Vorschriften zur Sonderregelung für Anpassungsgebiete -- § 171: Neue Vorschriften zur Finanzierung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme -- § 171a: Neue Vorschriften zu Stadtumbaumaßnahmen -- § 171b: Neue Vorschriften zum Stadtumbaugebiet und städtebaulichem Entwicklungskonzept -- § 171c: Neue Vorschriften zum Stadtumbauvertrag -- § 171d: Neue Vorschriften zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen -- § 171e: Neue Vorschriften zu Maßnahmen der Sozialen Stadt -- § 35 Abs. 5 Satz 3: Die Anhörungspflicht ist nicht erforderlich, wenn der Vorhabenträger ein Land oder eine Gemeinde ist. -- § 37: Die Vorschriften finden bis zum 31. Dezember 2019 auf Vorhaben nach § 35 Abs. 5 Satz 3 keine Anwendung. -- § 36 Abs. 2 Satz 2 (auch in Verbindung mit Abs. 10 Satz 2 und Abs. 12 Satz 2): Das Einvernehmen gilt bis zum 31. Dezember 2019 als erteilt, wenn es nicht innerhalb eines Monats verweigert wird. -- § 18 Abs. 3 Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes: Die Vorschriften gelten bis zum 31. Dezember 2019 entsprechend für Vorhaben nach den Abs. 9 und 13. -- § 246a: Neue Vorschriften für die Nachrichtigung und Vermerkung von Überschwemmungsgebieten in Flächennutzungsplänen. -- § 247: Neue Vorschriften für die städtebauliche Entwicklung Berlins als Hauptstadt. -- § 248: Neue Vorschriften für geringfügige Abweichungen von Bebauungsplänen zur Energieeinsparung. -- § 249: Neue Vorschriften für die Darstellung von Flächen für Windenergie in Flächennutzungsplänen. -- § 214: Neue Vorschriften zur Beurteilung von Mängeln bei Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen -- § 215: Neue Vorschriften zur Frist für die Geltendmachung von Vorschriftenverletzungen -- § 216: Neue Vorschriften zu den Aufgaben im Genehmigungsverfahren -- § 217: Neue Vorschriften zum Antrag auf gerichtliche Entscheidung -- § 218: Neue Vorschriften zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -- § 219: Neue Vorschriften zur örtlichen Zuständigkeit der Landgerichte -- § 220: Neue Vorschriften zur Zusammensetzung der Kammern für Baulandsachen -- § 221: Neue allgemeine Verfahrensvorschriften -- § 222: Neue Vorschriften zu den Beteiligten -- § 223: Neue Vorschriften zur Anfechtung von Ermessensentscheidungen -- § 224: Neue Vorschriften zum Entfall der aufschiebenden Wirkung bei Antrag auf gerichtliche Entscheidung -- § 225: Neue Vorschriften zur vorzeitigen Ausführungsanordnung -- § 226: Neue Vorschriften zum Urteil -- § 227: Neue Vorschriften zur Säumnis eines Beteiligten -- § 228: Neue Vorschriften zu den Kosten des Verfahrens -- § 229: Neue Vorschriften zur Berufung und Beschwerde +- Inhaltsübersicht: Einfügung der Angabe zu § 246b +- § 246b: Einfügung des neuen § 246b mit Sonderregelungen für Anlagen für gesundheitliche Zwecke im Zuge der COVID-19-Pandemie diff --git a/bbaug/§246b.md b/bbaug/§246b.md new file mode 100644 index 0000000000..9e0e3c2855 --- /dev/null +++ b/bbaug/§246b.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 246b + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2020-03-27 — Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite +> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 587 + +§ 246b: Einfügung des neuen § 246b mit Sonderregelungen für Anlagen für gesundheitliche Zwecke im Zuge der COVID-19-Pandemie diff --git a/gesetz-zum-schutz-der-bevölkerung-bei-einer-epidemischen/FASSUNG.md b/gesetz-zum-schutz-der-bevölkerung-bei-einer-epidemischen/FASSUNG.md new file mode 100644 index 0000000000..dfbd09c2c5 --- /dev/null +++ b/gesetz-zum-schutz-der-bevölkerung-bei-einer-epidemischen/FASSUNG.md @@ -0,0 +1,17 @@ +# GESETZ-ZUM-SCHUTZ-DER-BEVÖLKERUNG-BEI-EINER-EPIDEMISCHEN — 2020-03-27 + +- **Titel:** Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite +- **Typ:** Änderung +- **Fundstelle:** BGBl. 2020 I S. 587 +- **Inkrafttreten:** 2020-03-28 (ganzes Gesetz, außer Artikel 1 Nummer 7 bis 10, Artikel 2 und Artikel 3); 2020-03-30 (Artikel 1 Nummer 7 bis 10); 2021-01-01 (Artikel 2); 2021-04-01 (Artikel 3) +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2020/14#page=61 +- **Kurz:** Das Gesetz ändert mehrere Gesetze, um den Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite zu verbessern. + +## Betroffene Stellen + +_Keine einzelnen Stellen ermittelt._ + +## Wortlaut + +Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den +vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`. diff --git a/gesetz-zum-schutz-der-bevölkerung-bei-einer-epidemischen/HINWEIS.md b/gesetz-zum-schutz-der-bevölkerung-bei-einer-epidemischen/HINWEIS.md new file mode 100644 index 0000000000..7973dafca9 --- /dev/null +++ b/gesetz-zum-schutz-der-bevölkerung-bei-einer-epidemischen/HINWEIS.md @@ -0,0 +1,15 @@ +# Hinweis zur Fassungsgeschichte + +Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt +(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines +Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von +[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de). + +Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur +dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte. + +**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten +(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut. +`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit. + +Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …` diff --git a/gesetz-zum-schutz-der-bevölkerung-bei-einer-epidemischen/HISTORY.md b/gesetz-zum-schutz-der-bevölkerung-bei-einer-epidemischen/HISTORY.md new file mode 100644 index 0000000000..6eec79b2f3 --- /dev/null +++ b/gesetz-zum-schutz-der-bevölkerung-bei-einer-epidemischen/HISTORY.md @@ -0,0 +1,3 @@ +# Verlauf + +- **2020-03-27** · BGBl. 2020 I S. 587 — Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite diff --git a/gesetz-zum-schutz-der-bevölkerung-bei-einer-epidemischen/STELLEN.md b/gesetz-zum-schutz-der-bevölkerung-bei-einer-epidemischen/STELLEN.md new file mode 100644 index 0000000000..1d6dbd592b --- /dev/null +++ b/gesetz-zum-schutz-der-bevölkerung-bei-einer-epidemischen/STELLEN.md @@ -0,0 +1,2 @@ +# Stellen dieser Station + diff --git a/ifsg/FASSUNG.md b/ifsg/FASSUNG.md index e359129bde..38d13cb1c0 100644 --- a/ifsg/FASSUNG.md +++ b/ifsg/FASSUNG.md @@ -1,56 +1,36 @@ -# IFSG — 2020-02-13 +# IFSG — 2020-03-27 -- **Titel:** Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) -- **Typ:** Erlass -- **Fundstelle:** BGBl. 2020 I S. 148 -- **Inkrafttreten:** 2020-03-01; 2021-11-01 (§ 13 Absatz 6 des Infektionsschutzgesetzes) -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2020/6#page=8 -- **Kurz:** Das Masernschutzgesetz ändert das Infektionsschutzgesetz, das Arzneimittelgesetz und die Arzneimittelverschreibungsverordnung, um den Schutz vor Masern zu verbessern und die Impfprävention zu stärken. +- **Titel:** Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite +- **Typ:** Änderung +- **Fundstelle:** BGBl. 2020 I S. 587 +- **Inkrafttreten:** 2020-03-28 (ganzes Gesetz, außer Artikel 1 Nummer 7 bis 10, Artikel 2 und Artikel 3); 2020-03-30 (Artikel 1 Nummer 7 bis 10); 2021-01-01 (Artikel 2); 2021-04-01 (Artikel 3) +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2020/14#page=61 +- **Kurz:** Das Gesetz ändert mehrere Gesetze, um den Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite zu verbessern. ## Betroffene Stellen -- § 20 Abs. 9-14: Neufassung der Bestimmungen zur Impfpflicht und -dokumentation in Einrichtungen -- § 22: Neufassung der Bestimmungen zur Impfdokumentation -- § 23 Abs. 3 Satz 1, Abs. 5 Satz 1, Abs. 8 Satz 2: Einführung von Rettungsdiensten in die Liste der betroffenen Einrichtungen -- § 24: Neufassung der Bestimmungen zur Feststellung und Heilbehandlung übertragbarer Krankheiten -- § 28 Abs. 2: Ersetzung von 'ärztliche Bescheinigung' durch 'ärztliches Zeugnis' -- § 33: Neufassung der Definition von Gemeinschaftseinrichtungen -- § 36 Abs. 1 Nummer 1, Abs. 2: Anpassung der Bestimmungen zur Überwachung von Einrichtungen -- § 43 Abs. 1 Satz 1, Abs. 7: Anpassung der Bestimmungen zur Information und zur Europäischen Union -- § 56 Abs. 1: Einführung eines neuen Satzes zur Entschädigung -- § 73 Abs. 1a Nummer 7a-7d, Abs. 2: Einführung neuer Straftatbestände und Anpassung der Bestimmungen -- Inhaltsübersicht, 3. Abschnitt: Die Überschrift des 3. Abschnitts wird auf 'Überwachung' geändert. -- Inhaltsübersicht, § 22: Die Angabe zu § 22 wird auf 'Impfdokumentation' geändert. -- Inhaltsübersicht, § 24: Die Angabe zu § 24 wird auf 'Feststellung und Heilbehandlung übertragbarer Krankheiten, Verordnungsermächtigung' geändert. -- § 2 Abs. 1 Nr. 14: Der Punkt am Ende wird durch ein Komma ersetzt. -- § 2 Abs. 1 Nr. 15: Neue Nummer 15 'Leitung der Einrichtung' eingefügt. -- § 2 Abs. 1 Nr. 16: Neue Nummer 16 'personenbezogene Angabe' eingefügt. -- § 4 Abs. 1 Satz 3 bis 5: Neue Sätze ersetzen die alten Sätze 3 bis 5. -- § 4 Abs. 3: Neuer Absatz 3 eingefügt. -- § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe s: Neuer Buchstabe s 'zoonotische Influenza' eingefügt. -- § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1: Die Wörter 'sowie die Erkrankung und der Tod an einer behandlungsbedürftigen Tuberkulose, auch wenn ein bakteriologischer Nachweis nicht vorliegt,' gestrichen. -- § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a: Neue Nummer 1a 'Erkrankung und der Tod in Bezug auf bestimmte Krankheiten' eingefügt. -- § 6 Abs. 2: Neuer Satz vorangestellt, der die Meldung von subakuter sklerosierender Panenzephalitis regelt. -- § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a: Neue Nummer 3a 'humanpathogene Borna-Viren' eingefügt. -- § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6a: Neue Nummer 6a 'Chikungunya-Virus' eingefügt. -- § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10a: Neue Nummer 10a 'Dengue-Virus' eingefügt. -- § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 31a: Neue Nummer 31a 'Middle-East-Respiratory-Syndrome-Coronavirus (MERS-CoV)' eingefügt. -- § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 45a: Neue Nummer 45a 'Streptococcus pneumoniae' eingefügt. -- § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 48: Neue Formulierung für Vibrio spp. eingefügt. -- § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 48a: Neue Nummer 48a 'West-Nil-Virus' eingefügt. -- § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 50a: Neue Nummer 50a 'Zika-Virus und sonstige Arboviren' eingefügt. -- § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 52: Neue Nummer 52 'direkter Nachweis bestimmter Krankheitserreger' eingefügt. -- § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6: Neue Nummer 6 'Neisseria gonorrhoeae mit verminderter Empfindlichkeit' eingefügt. -- § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe q: Neuer Buchstabe q 'Zugehörigkeit zu bestimmten Personengruppen' eingefügt. -- § 9 Abs. 6: Neuer Absatz 6 zur Übermittlung von Daten an die Bundeswehr eingefügt. -- § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe f: Die Wörter 'nach § 23A Absatz 5' werden durch 'nach § 23A Absatz 3 Satz 1, Absatz 5 Satz 1' ersetzt. -- § 13 Abs. 3 bis 6: Neue Absätze 3 bis 6 zur Spezialdiagnostik und molekularen Surveillance eingefügt. -- § 20 Abs. 1: Neuer Absatz 1 zur Informationspflicht der Gesundheitsämter eingefügt. -- § 20 Abs. 4: Neuer Absatz 4 zur Berechtigung zur Durchführung von Schutzimpfungen eingefügt. -- § 20 Abs. 6 Satz 2: Neuer Satz 2 zur Verpflichtung von Personen mit medizinischer Kontraindikation. -- § 20 Abs. 6 Satz 3: Satz 3 gestrichen. -- § 20 Abs. 7 Satz 3: Satz 3 gestrichen. -- § 20 Abs. 8 bis 14: Neue Absätze 8 bis 14 zur Impfpflicht in Gemeinschaftseinrichtungen eingefügt. +- Inhaltsübersicht zu § 5a: Angabe zu § 5a in der Inhaltsübersicht gestrichen +- § 5 Abs. 1 bis 5: Absätze 1 bis 5 aufgehoben +- § 5 Abs. 6 und 7: Absätze 6 und 7 werden zu Absätzen 1 und 2 +- § 5a: § 5a aufgehoben +- § 56 Abs. 1a: Absatz 1a wird aufgehoben. +- § 56 Abs. 2 Satz 4: Satz 4 wird aufgehoben. +- § 57 Abs. 6: Absatz 6 wird aufgehoben. +- § 58 Satz 1: Die Angabe „§56 Absatz 1 und 1a“ wird durch „§56 Absatz 1“ ersetzt. +- § 66 Abs. 1 Satz 1: Die Wörter „oder die Schließung beziehungsweise das Betretungsverbot veranlasst“ werden gestrichen. +- Inhaltsübersicht, 2. Abschnitt: Neufassung der Angabe zum 2. Abschnitt +- Inhaltsübersicht, § 5: Neufassung der Angabe zu § 5 +- Inhaltsübersicht, § 5a: Einfügung der Angabe zu § 5a +- Überschrift 2. Abschnitt: Neufassung der Überschrift des 2. Abschnitts +- § 4 Abs. 1: Erweiterung der Aufgaben des Robert Koch-Instituts +- § 4 Abs. 1a: Einfügung eines neuen Absatzes mit Berichtspflicht +- § 5: Neufassung des § 5 mit neuen Bestimmungen zur epidemischen Lage von nationaler Tragweite +- § 5a: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten bei Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite +- § 28 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, um die notwendigen Schutzmaßnahmen bei der Feststellung von Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen oder Ausscheidern zu definieren. +- § 56 Abs. 1a: Einfügung eines neuen Absatzes 1a, der die Entschädigung für erwerbstätige Sorgeberechtigte bei Schließung von Kindereinrichtungen oder Schulen regelt. +- § 56 Abs. 2: Anhang eines neuen Satzes zum Absatz 2, der die Höhe der Entschädigung nach Absatz 1a festlegt. +- § 57 Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes 6, der die Anwendung der Absätze 1, 2 und 5 auf Entschädigungen nach § 56 Abs. 1a regelt. +- § 73 Abs. 1a: Neuanordnung und Ergänzung von Nummern in Absatz 1a, insbesondere Hinzufügen von neuen Rechtsverordnungen und Anpassung der Nummerierung. ## Wortlaut diff --git a/ifsg/HISTORY.md b/ifsg/HISTORY.md index b2171719e3..124a8fbe90 100644 --- a/ifsg/HISTORY.md +++ b/ifsg/HISTORY.md @@ -34,3 +34,4 @@ - **2019-11-25** · BGBl. 2019 I S. 1626 — Zweites Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU – 2. DSAnpUG-EU) - **2019-12-19** · BGBl. 2019 I S. 2652 — Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts - **2020-02-13** · BGBl. 2020 I S. 148 — Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) +- **2020-03-27** · BGBl. 2020 I S. 587 — Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite diff --git a/ifsg/STELLEN.md b/ifsg/STELLEN.md index 737b75efb9..c4dc392ef3 100644 --- a/ifsg/STELLEN.md +++ b/ifsg/STELLEN.md @@ -1,44 +1,24 @@ # Stellen dieser Station -- § 20 Abs. 9-14: Neufassung der Bestimmungen zur Impfpflicht und -dokumentation in Einrichtungen -- § 22: Neufassung der Bestimmungen zur Impfdokumentation -- § 23 Abs. 3 Satz 1, Abs. 5 Satz 1, Abs. 8 Satz 2: Einführung von Rettungsdiensten in die Liste der betroffenen Einrichtungen -- § 24: Neufassung der Bestimmungen zur Feststellung und Heilbehandlung übertragbarer Krankheiten -- § 28 Abs. 2: Ersetzung von 'ärztliche Bescheinigung' durch 'ärztliches Zeugnis' -- § 33: Neufassung der Definition von Gemeinschaftseinrichtungen -- § 36 Abs. 1 Nummer 1, Abs. 2: Anpassung der Bestimmungen zur Überwachung von Einrichtungen -- § 43 Abs. 1 Satz 1, Abs. 7: Anpassung der Bestimmungen zur Information und zur Europäischen Union -- § 56 Abs. 1: Einführung eines neuen Satzes zur Entschädigung -- § 73 Abs. 1a Nummer 7a-7d, Abs. 2: Einführung neuer Straftatbestände und Anpassung der Bestimmungen -- Inhaltsübersicht, 3. Abschnitt: Die Überschrift des 3. Abschnitts wird auf 'Überwachung' geändert. -- Inhaltsübersicht, § 22: Die Angabe zu § 22 wird auf 'Impfdokumentation' geändert. -- Inhaltsübersicht, § 24: Die Angabe zu § 24 wird auf 'Feststellung und Heilbehandlung übertragbarer Krankheiten, Verordnungsermächtigung' geändert. -- § 2 Abs. 1 Nr. 14: Der Punkt am Ende wird durch ein Komma ersetzt. -- § 2 Abs. 1 Nr. 15: Neue Nummer 15 'Leitung der Einrichtung' eingefügt. -- § 2 Abs. 1 Nr. 16: Neue Nummer 16 'personenbezogene Angabe' eingefügt. -- § 4 Abs. 1 Satz 3 bis 5: Neue Sätze ersetzen die alten Sätze 3 bis 5. -- § 4 Abs. 3: Neuer Absatz 3 eingefügt. -- § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe s: Neuer Buchstabe s 'zoonotische Influenza' eingefügt. -- § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1: Die Wörter 'sowie die Erkrankung und der Tod an einer behandlungsbedürftigen Tuberkulose, auch wenn ein bakteriologischer Nachweis nicht vorliegt,' gestrichen. -- § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a: Neue Nummer 1a 'Erkrankung und der Tod in Bezug auf bestimmte Krankheiten' eingefügt. -- § 6 Abs. 2: Neuer Satz vorangestellt, der die Meldung von subakuter sklerosierender Panenzephalitis regelt. -- § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a: Neue Nummer 3a 'humanpathogene Borna-Viren' eingefügt. -- § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6a: Neue Nummer 6a 'Chikungunya-Virus' eingefügt. -- § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10a: Neue Nummer 10a 'Dengue-Virus' eingefügt. -- § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 31a: Neue Nummer 31a 'Middle-East-Respiratory-Syndrome-Coronavirus (MERS-CoV)' eingefügt. -- § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 45a: Neue Nummer 45a 'Streptococcus pneumoniae' eingefügt. -- § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 48: Neue Formulierung für Vibrio spp. eingefügt. -- § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 48a: Neue Nummer 48a 'West-Nil-Virus' eingefügt. -- § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 50a: Neue Nummer 50a 'Zika-Virus und sonstige Arboviren' eingefügt. -- § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 52: Neue Nummer 52 'direkter Nachweis bestimmter Krankheitserreger' eingefügt. -- § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6: Neue Nummer 6 'Neisseria gonorrhoeae mit verminderter Empfindlichkeit' eingefügt. -- § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe q: Neuer Buchstabe q 'Zugehörigkeit zu bestimmten Personengruppen' eingefügt. -- § 9 Abs. 6: Neuer Absatz 6 zur Übermittlung von Daten an die Bundeswehr eingefügt. -- § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe f: Die Wörter 'nach § 23A Absatz 5' werden durch 'nach § 23A Absatz 3 Satz 1, Absatz 5 Satz 1' ersetzt. -- § 13 Abs. 3 bis 6: Neue Absätze 3 bis 6 zur Spezialdiagnostik und molekularen Surveillance eingefügt. -- § 20 Abs. 1: Neuer Absatz 1 zur Informationspflicht der Gesundheitsämter eingefügt. -- § 20 Abs. 4: Neuer Absatz 4 zur Berechtigung zur Durchführung von Schutzimpfungen eingefügt. -- § 20 Abs. 6 Satz 2: Neuer Satz 2 zur Verpflichtung von Personen mit medizinischer Kontraindikation. -- § 20 Abs. 6 Satz 3: Satz 3 gestrichen. -- § 20 Abs. 7 Satz 3: Satz 3 gestrichen. -- § 20 Abs. 8 bis 14: Neue Absätze 8 bis 14 zur Impfpflicht in Gemeinschaftseinrichtungen eingefügt. +- Inhaltsübersicht zu § 5a: Angabe zu § 5a in der Inhaltsübersicht gestrichen +- § 5 Abs. 1 bis 5: Absätze 1 bis 5 aufgehoben +- § 5 Abs. 6 und 7: Absätze 6 und 7 werden zu Absätzen 1 und 2 +- § 5a: § 5a aufgehoben +- § 56 Abs. 1a: Absatz 1a wird aufgehoben. +- § 56 Abs. 2 Satz 4: Satz 4 wird aufgehoben. +- § 57 Abs. 6: Absatz 6 wird aufgehoben. +- § 58 Satz 1: Die Angabe „§56 Absatz 1 und 1a“ wird durch „§56 Absatz 1“ ersetzt. +- § 66 Abs. 1 Satz 1: Die Wörter „oder die Schließung beziehungsweise das Betretungsverbot veranlasst“ werden gestrichen. +- Inhaltsübersicht, 2. Abschnitt: Neufassung der Angabe zum 2. Abschnitt +- Inhaltsübersicht, § 5: Neufassung der Angabe zu § 5 +- Inhaltsübersicht, § 5a: Einfügung der Angabe zu § 5a +- Überschrift 2. Abschnitt: Neufassung der Überschrift des 2. Abschnitts +- § 4 Abs. 1: Erweiterung der Aufgaben des Robert Koch-Instituts +- § 4 Abs. 1a: Einfügung eines neuen Absatzes mit Berichtspflicht +- § 5: Neufassung des § 5 mit neuen Bestimmungen zur epidemischen Lage von nationaler Tragweite +- § 5a: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten bei Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite +- § 28 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, um die notwendigen Schutzmaßnahmen bei der Feststellung von Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen oder Ausscheidern zu definieren. +- § 56 Abs. 1a: Einfügung eines neuen Absatzes 1a, der die Entschädigung für erwerbstätige Sorgeberechtigte bei Schließung von Kindereinrichtungen oder Schulen regelt. +- § 56 Abs. 2: Anhang eines neuen Satzes zum Absatz 2, der die Höhe der Entschädigung nach Absatz 1a festlegt. +- § 57 Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes 6, der die Anwendung der Absätze 1, 2 und 5 auf Entschädigungen nach § 56 Abs. 1a regelt. +- § 73 Abs. 1a: Neuanordnung und Ergänzung von Nummern in Absatz 1a, insbesondere Hinzufügen von neuen Rechtsverordnungen und Anpassung der Nummerierung. diff --git a/ifsg/§28.md b/ifsg/§28.md index af0ac8607c..e64c0ae274 100644 --- a/ifsg/§28.md +++ b/ifsg/§28.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 28 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2020-02-13 — Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) -> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 148 +> Station: 2020-03-27 — Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite +> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 587 -§ 28 Abs. 2: Ersetzung von 'ärztliche Bescheinigung' durch 'ärztliches Zeugnis' +§ 28 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, um die notwendigen Schutzmaßnahmen bei der Feststellung von Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen oder Ausscheidern zu definieren. diff --git a/ifsg/§4.md b/ifsg/§4.md index c747c80511..1b6e149f9b 100644 --- a/ifsg/§4.md +++ b/ifsg/§4.md @@ -1,9 +1,9 @@ # § 4 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2020-02-13 — Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) -> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 148 +> Station: 2020-03-27 — Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite +> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 587 -§ 4 Abs. 1 Satz 3 bis 5: Neue Sätze ersetzen die alten Sätze 3 bis 5. +§ 4 Abs. 1: Erweiterung der Aufgaben des Robert Koch-Instituts -§ 4 Abs. 3: Neuer Absatz 3 eingefügt. +§ 4 Abs. 1a: Einfügung eines neuen Absatzes mit Berichtspflicht diff --git a/ifsg/§5.md b/ifsg/§5.md index 43933f848c..dc83e22eda 100644 --- a/ifsg/§5.md +++ b/ifsg/§5.md @@ -1,9 +1,13 @@ # § 5 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2000-07-25 — Gesetz zur Neuordnung seuchenrechtlicher Vorschriften (Seuchenrechtsneuordnungsgesetz - SeuchRNeuG) -> Fundstelle: BGBl. 2000 I S. 1045 +> Station: 2020-03-27 — Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite +> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 587 -§ 5 Abs. 1 Nr. 9 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes: Ersetzung von '§ 37 des Bundes-Seuchengesetzes' durch '§ 30 des Infektionsschutzgesetzes' +§ 5 Abs. 1 bis 5: Absätze 1 bis 5 aufgehoben -§ 5 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen: Ersetzung von 'Verordnung zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten' durch 'Infektionsschutzgesetz' +§ 5 Abs. 6 und 7: Absätze 6 und 7 werden zu Absätzen 1 und 2 + +Inhaltsübersicht, § 5: Neufassung der Angabe zu § 5 + +§ 5: Neufassung des § 5 mit neuen Bestimmungen zur epidemischen Lage von nationaler Tragweite diff --git a/ifsg/§56.md b/ifsg/§56.md index 5bfba6616f..19b8a92404 100644 --- a/ifsg/§56.md +++ b/ifsg/§56.md @@ -1,7 +1,13 @@ # § 56 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2020-02-13 — Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) -> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 148 +> Station: 2020-03-27 — Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite +> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 587 -§ 56 Abs. 1: Einführung eines neuen Satzes zur Entschädigung +§ 56 Abs. 1a: Absatz 1a wird aufgehoben. + +§ 56 Abs. 2 Satz 4: Satz 4 wird aufgehoben. + +§ 56 Abs. 1a: Einfügung eines neuen Absatzes 1a, der die Entschädigung für erwerbstätige Sorgeberechtigte bei Schließung von Kindereinrichtungen oder Schulen regelt. + +§ 56 Abs. 2: Anhang eines neuen Satzes zum Absatz 2, der die Höhe der Entschädigung nach Absatz 1a festlegt. diff --git a/ifsg/§57.md b/ifsg/§57.md new file mode 100644 index 0000000000..b43e361536 --- /dev/null +++ b/ifsg/§57.md @@ -0,0 +1,9 @@ +# § 57 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2020-03-27 — Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite +> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 587 + +§ 57 Abs. 6: Absatz 6 wird aufgehoben. + +§ 57 Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes 6, der die Anwendung der Absätze 1, 2 und 5 auf Entschädigungen nach § 56 Abs. 1a regelt. diff --git a/ifsg/§58.md b/ifsg/§58.md new file mode 100644 index 0000000000..c161f2d4f1 --- /dev/null +++ b/ifsg/§58.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 58 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2020-03-27 — Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite +> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 587 + +§ 58 Satz 1: Die Angabe „§56 Absatz 1 und 1a“ wird durch „§56 Absatz 1“ ersetzt. diff --git a/ifsg/§5a.md b/ifsg/§5a.md new file mode 100644 index 0000000000..91c577da38 --- /dev/null +++ b/ifsg/§5a.md @@ -0,0 +1,13 @@ +# § 5a + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2020-03-27 — Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite +> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 587 + +Inhaltsübersicht zu § 5a: Angabe zu § 5a in der Inhaltsübersicht gestrichen + +§ 5a: § 5a aufgehoben + +Inhaltsübersicht, § 5a: Einfügung der Angabe zu § 5a + +§ 5a: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten bei Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite diff --git a/ifsg/§66.md b/ifsg/§66.md index 2552ffb593..fdeb2d9760 100644 --- a/ifsg/§66.md +++ b/ifsg/§66.md @@ -1,9 +1,7 @@ # § 66 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2019-12-19 — Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts -> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 2652 +> Station: 2020-03-27 — Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite +> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 587 -§ 66 Abs. (1): Absatzbezeichnung „(1)“ gestrichen - -§ 66 Abs. 2 und 3: Absätze 2 und 3 aufgehoben +§ 66 Abs. 1 Satz 1: Die Wörter „oder die Schließung beziehungsweise das Betretungsverbot veranlasst“ werden gestrichen. diff --git a/ifsg/§73.md b/ifsg/§73.md index 6ff2c14d95..1fbba69d4a 100644 --- a/ifsg/§73.md +++ b/ifsg/§73.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 73 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2020-02-13 — Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) -> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 148 +> Station: 2020-03-27 — Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite +> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 587 -§ 73 Abs. 1a Nummer 7a-7d, Abs. 2: Einführung neuer Straftatbestände und Anpassung der Bestimmungen +§ 73 Abs. 1a: Neuanordnung und Ergänzung von Nummern in Absatz 1a, insbesondere Hinzufügen von neuen Rechtsverordnungen und Anpassung der Nummerierung. diff --git a/igv-dg/FASSUNG.md b/igv-dg/FASSUNG.md index f2e0af5a24..f2087a81c0 100644 --- a/igv-dg/FASSUNG.md +++ b/igv-dg/FASSUNG.md @@ -1,19 +1,15 @@ -# IGV-DG — 2019-11-25 +# IGV-DG — 2020-03-27 -- **Titel:** Zweites Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU – 2. DSAnpUG-EU) -- **Typ:** Erlass -- **Fundstelle:** BGBl. 2019 I S. 1626 -- **Inkrafttreten:** 2019-11-26 (ganzes Gesetz, außer den in den Absätzen 2 und 3 genannten Bestimmungen); 2019-01-01 (Artikel 67 Nummer 1, Artikel 74 Nummer 1 und 2 Buchstabe b und c sowie Artikel 127); 2020-01-01 (Artikel 70 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc und dd) -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2019/41#page=2 -- **Kurz:** Das Gesetz ändert zahlreiche bestehende Gesetze, um sie an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die Datenschutz-Richtlinie (EU) 2016/680 anzupassen. +- **Titel:** Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite +- **Typ:** Änderung +- **Fundstelle:** BGBl. 2020 I S. 587 +- **Inkrafttreten:** 2020-03-28 (ganzes Gesetz, außer Artikel 1 Nummer 7 bis 10, Artikel 2 und Artikel 3); 2020-03-30 (Artikel 1 Nummer 7 bis 10); 2021-01-01 (Artikel 2); 2021-04-01 (Artikel 3) +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2020/14#page=61 +- **Kurz:** Das Gesetz ändert mehrere Gesetze, um den Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite zu verbessern. ## Betroffene Stellen -- § 3 Abs. 2 Satz 2: Satz 2 von § 3 Abs. 2 wird gestrichen. -- § 12 Abs. 6 Satz 1: Die Wörter „und nutzen “ werden gestrichen. -- § 12 Abs. 6 Satz 2: Satz 2 von § 12 Abs. 6 wird gestrichen. -- § 12 Abs. 7 Satz 1: Nach dem Wort „Reisenden “ werden die Wörter „oder ihren möglichen Kontaktpersonen“ eingefügt. -- § 12 Abs. 7 Satz 3: Satz 3 von § 12 Abs. 7 wird gestrichen. +- § 12 Abs. 5a: Einführung eines neuen Absatzes, der das Vorgehen des Gesundheitsamts bei fehlender oder unvollständiger Datenübermittlung durch Luftfahrtunternehmen regelt. ## Wortlaut diff --git a/igv-dg/HISTORY.md b/igv-dg/HISTORY.md index 0b5384b1df..ce67e2fb58 100644 --- a/igv-dg/HISTORY.md +++ b/igv-dg/HISTORY.md @@ -6,3 +6,4 @@ - **2017-07-05** · BGBl. 2017 I S. 2190 — Gesetz über das Verfahren für die elektronische Abgabe von Meldungen für Schiffe im Seeverkehr über das Zentrale Meldeportal des Bundes, zur Änderung des IGV-Durchführungsgesetzes und des Seeaufgabengesetzes - **2017-07-24** · BGBl. 2017 I S. 2615 — Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten - **2019-11-25** · BGBl. 2019 I S. 1626 — Zweites Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU – 2. DSAnpUG-EU) +- **2020-03-27** · BGBl. 2020 I S. 587 — Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite diff --git a/igv-dg/STELLEN.md b/igv-dg/STELLEN.md index c31d38220f..a41ab0badb 100644 --- a/igv-dg/STELLEN.md +++ b/igv-dg/STELLEN.md @@ -1,7 +1,3 @@ # Stellen dieser Station -- § 3 Abs. 2 Satz 2: Satz 2 von § 3 Abs. 2 wird gestrichen. -- § 12 Abs. 6 Satz 1: Die Wörter „und nutzen “ werden gestrichen. -- § 12 Abs. 6 Satz 2: Satz 2 von § 12 Abs. 6 wird gestrichen. -- § 12 Abs. 7 Satz 1: Nach dem Wort „Reisenden “ werden die Wörter „oder ihren möglichen Kontaktpersonen“ eingefügt. -- § 12 Abs. 7 Satz 3: Satz 3 von § 12 Abs. 7 wird gestrichen. +- § 12 Abs. 5a: Einführung eines neuen Absatzes, der das Vorgehen des Gesundheitsamts bei fehlender oder unvollständiger Datenübermittlung durch Luftfahrtunternehmen regelt. diff --git a/igv-dg/§12.md b/igv-dg/§12.md index 594c3aa924..ab6824d2eb 100644 --- a/igv-dg/§12.md +++ b/igv-dg/§12.md @@ -1,13 +1,7 @@ # § 12 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2019-11-25 — Zweites Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU – 2. DSAnpUG-EU) -> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1626 +> Station: 2020-03-27 — Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite +> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 587 -§ 12 Abs. 6 Satz 1: Die Wörter „und nutzen “ werden gestrichen. - -§ 12 Abs. 6 Satz 2: Satz 2 von § 12 Abs. 6 wird gestrichen. - -§ 12 Abs. 7 Satz 1: Nach dem Wort „Reisenden “ werden die Wörter „oder ihren möglichen Kontaktpersonen“ eingefügt. - -§ 12 Abs. 7 Satz 3: Satz 3 von § 12 Abs. 7 wird gestrichen. +§ 12 Abs. 5a: Einführung eines neuen Absatzes, der das Vorgehen des Gesundheitsamts bei fehlender oder unvollständiger Datenübermittlung durch Luftfahrtunternehmen regelt. diff --git a/sgb-v/FASSUNG.md b/sgb-v/FASSUNG.md index c0d15f7311..20647c898d 100644 --- a/sgb-v/FASSUNG.md +++ b/sgb-v/FASSUNG.md @@ -1,31 +1,16 @@ # SGB-V — 2020-03-27 -- **Titel:** Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen (COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz) +- **Titel:** Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite - **Typ:** Änderung -- **Fundstelle:** BGBl. 2020 I S. 580 -- **Inkrafttreten:** 2020-03-28 (ganzes Gesetz, außer Artikel 5 und 6); 2020-03-01 (Artikel 5); 2021-01-01 (Artikel 6) -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2020/14#page=54 -- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen aufgrund von Sonderbelastungen durch die COVID-19-Pandemie sowie Anpassungen im Bereich der Ausbildungsförderung und der gesetzlichen Krankenversicherung. +- **Fundstelle:** BGBl. 2020 I S. 587 +- **Inkrafttreten:** 2020-03-28 (ganzes Gesetz, außer Artikel 1 Nummer 7 bis 10, Artikel 2 und Artikel 3); 2020-03-30 (Artikel 1 Nummer 7 bis 10); 2021-01-01 (Artikel 2); 2021-04-01 (Artikel 3) +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2020/14#page=61 +- **Kurz:** Das Gesetz ändert mehrere Gesetze, um den Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite zu verbessern. ## Betroffene Stellen -- § 87a Abs. 3b: Absatz 3b wird gestrichen -- § 87b Abs. 2a: Absatz 2a wird gestrichen -- § 105 Abs. 3: Absatz 3 wird gestrichen -- § 87a Abs. 3b: Neuer Absatz zur Ausgleichszahlung bei Honorarminderung in Folge von Pandemie, Epidemie, Endemie, Naturkatastrophe oder Großschadensereignis -- § 87b Abs. 2a: Neuer Absatz zur Fortführung der Arztpraxis bei Fallzahlminderung in Folge von Pandemie, Epidemie, Endemie, Naturkatastrophe oder Großschadensereignis -- § 105 Abs. 3: Neue Fassung zur Erstattung von Kosten für außerordentliche Maßnahmen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung in epidemischer Lage -- § 111d: Neuer Paragraph zur Ausgleichszahlung an Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen aufgrund von Einnahmeausfällen durch SARS-CoV-2 -- § 125 Abs. 1 Satz 3: Datum von 1. Juli 2020 auf 1. Oktober 2020 geändert -- § 125a Abs. 1 Satz 3: Datum von 15. November 2020 auf 15. März 2021 geändert -- § 275b: Anhang der Überschrift und neue Absätze 4 und 5 zur Regelprüfung und Verlängerung des Befristungszeitraums -- § 275c Abs. 2 Satz 1: Wert von 12,5 auf 5 geändert -- § 275c Abs. 3: Satz 1 aufgehoben und Wert von 2021 auf 2022 geändert -- § 275d Abs. 3 Satz 2: Werte von 2021 auf 2022 und 31. Dezember 2020 auf 31. Dezember 2021 geändert -- § 275d Abs. 4: Werte von 2021 auf 2022 und 31. Dezember 2020 auf 31. Dezember 2021 geändert -- § 283 Abs. 2 Satz 1 Nummer 3: Datum von 30. April 2020 auf 28. Februar 2021 geändert -- § 327 Abs. 2 Satz 3: Datum von 30. April 2020 auf 28. Februar 2021 geändert -- § 330: Neuer Paragraph zur Übergangsregelung zur Zahlungsfrist von Krankenhausrechnungen +- § 4a: Ersetzung des Wortes 'und' durch ein Komma und Hinzufügung der Angabe 'und 287a' +- § 287a: Einfügung eines neuen Paragraphen über die federführende Datenschutzaufsicht in der Versorgungs- und Gesundheitsforschung ## Wortlaut diff --git a/sgb-v/HISTORY.md b/sgb-v/HISTORY.md index ea1ce2c36e..112c2474c1 100644 --- a/sgb-v/HISTORY.md +++ b/sgb-v/HISTORY.md @@ -239,3 +239,4 @@ - **2020-03-12** · BGBl. 2020 I S. 437 — Gesetz zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen und zur Änderung weiterer Gesetze - **2020-03-19** · BGBl. 2020 I S. 497 — Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende - **2020-03-27** · BGBl. 2020 I S. 580 — Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen (COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz) +- **2020-03-27** · BGBl. 2020 I S. 587 — Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite diff --git a/sgb-v/STELLEN.md b/sgb-v/STELLEN.md index 1b6dd7d479..989a4f8390 100644 --- a/sgb-v/STELLEN.md +++ b/sgb-v/STELLEN.md @@ -1,19 +1,4 @@ # Stellen dieser Station -- § 87a Abs. 3b: Absatz 3b wird gestrichen -- § 87b Abs. 2a: Absatz 2a wird gestrichen -- § 105 Abs. 3: Absatz 3 wird gestrichen -- § 87a Abs. 3b: Neuer Absatz zur Ausgleichszahlung bei Honorarminderung in Folge von Pandemie, Epidemie, Endemie, Naturkatastrophe oder Großschadensereignis -- § 87b Abs. 2a: Neuer Absatz zur Fortführung der Arztpraxis bei Fallzahlminderung in Folge von Pandemie, Epidemie, Endemie, Naturkatastrophe oder Großschadensereignis -- § 105 Abs. 3: Neue Fassung zur Erstattung von Kosten für außerordentliche Maßnahmen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung in epidemischer Lage -- § 111d: Neuer Paragraph zur Ausgleichszahlung an Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen aufgrund von Einnahmeausfällen durch SARS-CoV-2 -- § 125 Abs. 1 Satz 3: Datum von 1. Juli 2020 auf 1. Oktober 2020 geändert -- § 125a Abs. 1 Satz 3: Datum von 15. November 2020 auf 15. März 2021 geändert -- § 275b: Anhang der Überschrift und neue Absätze 4 und 5 zur Regelprüfung und Verlängerung des Befristungszeitraums -- § 275c Abs. 2 Satz 1: Wert von 12,5 auf 5 geändert -- § 275c Abs. 3: Satz 1 aufgehoben und Wert von 2021 auf 2022 geändert -- § 275d Abs. 3 Satz 2: Werte von 2021 auf 2022 und 31. Dezember 2020 auf 31. Dezember 2021 geändert -- § 275d Abs. 4: Werte von 2021 auf 2022 und 31. Dezember 2020 auf 31. Dezember 2021 geändert -- § 283 Abs. 2 Satz 1 Nummer 3: Datum von 30. April 2020 auf 28. Februar 2021 geändert -- § 327 Abs. 2 Satz 3: Datum von 30. April 2020 auf 28. Februar 2021 geändert -- § 330: Neuer Paragraph zur Übergangsregelung zur Zahlungsfrist von Krankenhausrechnungen +- § 4a: Ersetzung des Wortes 'und' durch ein Komma und Hinzufügung der Angabe 'und 287a' +- § 287a: Einfügung eines neuen Paragraphen über die federführende Datenschutzaufsicht in der Versorgungs- und Gesundheitsforschung diff --git a/sgb-v/§287a.md b/sgb-v/§287a.md new file mode 100644 index 0000000000..0d01c28ba7 --- /dev/null +++ b/sgb-v/§287a.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 287a + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2020-03-27 — Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite +> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 587 + +§ 287a: Einfügung eines neuen Paragraphen über die federführende Datenschutzaufsicht in der Versorgungs- und Gesundheitsforschung diff --git a/sgb-v/§4a.md b/sgb-v/§4a.md index 840fc5a46a..4218844e92 100644 --- a/sgb-v/§4a.md +++ b/sgb-v/§4a.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 4a > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2007-03-30 — Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG) -> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 378 +> Station: 2020-03-27 — Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite +> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 587 -§ 4a: Neuer Abschnitt § 4a „Sonderregelungen zum Verwaltungsverfahren“ wird eingefügt. +§ 4a: Ersetzung des Wortes 'und' durch ein Komma und Hinzufügung der Angabe 'und 287a' diff --git a/verkuendungen/2020/bgbl1-2020-14-9.md b/verkuendungen/2020/bgbl1-2020-14-9.md new file mode 100644 index 0000000000..f2c2416043 --- /dev/null +++ b/verkuendungen/2020/bgbl1-2020-14-9.md @@ -0,0 +1,17 @@ +# BGBl. 2020 I S. 587 + +- **Titel:** Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite +- **Typ:** Änderung +- **Fundstelle:** BGBl. 2020 I S. 587 +- **Verkündung:** 2020-03-27 +- **Inkrafttreten:** 2020-03-28 (ganzes Gesetz, außer Artikel 1 Nummer 7 bis 10, Artikel 2 und Artikel 3); 2020-03-30 (Artikel 1 Nummer 7 bis 10); 2021-01-01 (Artikel 2); 2021-04-01 (Artikel 3) +- **Ausfertigung:** 2020-03-27 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2020/14#page=61 +- **Quelle:** offenegesetze +- **Parser:** llm +- **Stammnormen in diesem Commit:** IGV-DG, GESETZ-ZUM-SCHUTZ-DER-BEVÖLKERUNG-BEI-EINER-EPIDEMISCHEN, SGB-V, IFSG, BBAUG + +## Kurz + +Das Gesetz ändert mehrere Gesetze, um den Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite zu verbessern. +