BGBl. 1980 I S. 836 · Änderung · Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften

Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
Inkrafttreten: 1981-01-01
Quelle: offenegesetze
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Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1980-07-11

BGBl-Id: bgbl1-1980-35-2
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1980-07-11 12:00:00 +00:00
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# AKTG — 1978-12-19
# AKTG — 1980-07-11
- **Titel:** Gesetz zur Durchführung der Zweiten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1978 I S. 1959
- **Inkrafttreten:** 1979-07-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1978/68#page=3
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Aktiengesetz und das Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, um die Zweite Richtlinie der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts umzusetzen.
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1980 I S. 836
- **Inkrafttreten:** 1981-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1980/35#page=4
- **Kurz:** Das Gesetz ändert verschiedene Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, insbesondere bezüglich der Gründung, das Stammkapital, die Geschäftsführung und die Eintragung in das Handelsregister.
## Betroffene Stellen
- § 205 Abs. 3: Einführung einer Prüfung durch Prüfer bei Ausgabe von Aktien gegen Sacheinlagen
- § 205 Abs. 3 und 4: Umbenennung der bisherigen Absätze 3 und 4 in Absätze 4 und 5
- § 206 Satz 2: Ersetzung der Verweisung von § 27 Abs. 2 und 4 auf § 27 Abs. 3 und 5
- § 221 Abs. 2: Einführung von Vorschriften für die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen
- § 221 Abs. 2 und 3: Umbenennung der bisherigen Absätze 2 und 3 in Absätze 3 und 4
- § 237 Abs. 2 Satz 2: Einführung von Vorschriften für die Festlegung der Voraussetzungen und Einzelheiten der Zwangseinziehung in der Satzung oder im Beschluss der Hauptversammlung
- § 237 Abs. 2 Satz 2: Umbenennung des bisherigen Satzes 2 in Satz 3
- § 281 Abs. 3: Aufhebung des Absatzes 3
- § 343 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung des Punkts am Ende durch einen Strichpunkt und Anhang eines Halbsatzes
- § 405 Abs. 1 Nummer 3: Ersetzung des Wortes 'oder' durch ein Komma und Einfügung einer neuen Nummer 4
- § 405 Abs. 1 Nummer 4: Umbenennung der bisherigen Nummer 4 in Nummer 5
- § 407 Abs. 1: Einfügung von ', § 71 c' nach '§ 52 Abs. 2 Satz 2 und 3'
- § 23 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Angaben in der Urkunde spezifiziert.
- § 23 Abs. 3: Anpassung der Nummer 4 und Hinzufügen der Nummern 5 und 6.
- § 24: Neufassung des § 24, der die Umwandlung von Aktien regelt.
- § 26 Abs. 1: Einfügen der Worte 'oder einem Dritten' nach 'Aktionär'.
- § 27: Einfügen eines neuen Absatzes 1 Satz 2, Hinzufügen eines neuen Absatzes 2, Neuanordnung der bisherigen Absätze 2 bis 4, Anpassung von Absatz 3 (bisher Absatz 2).
- § 34 Abs. 2: Einfügen eines neuen Satzes 2, der die Beschreibung und Bewertungsmethoden von Sacheinlagen oder Sachübernahmen vorschreibt.
- § 36 Abs. 2 Satz 2: Streichung des Satzes 2.
- § 36 a: Einfügen eines neuen § 36 a, der die Leistung der Einlagen regelt.
- § 37 Abs. 1 Satz 1: Einfügen der Verweisung auf § 36 a.
- § 52 Abs. 10: Anpassung der Verweisung von § 27 Abs. 2 auf § 27 Abs. 3.
- § 53 a: Einfügen eines neuen § 53 a, der die Gleichbehandlung der Aktionäre regelt.
- § 56: Neufassung des § 56, der die Zeichnung eigener Aktien und die Übernahme von Aktien durch abhängige oder in Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen regelt.
- § 57 Abs. 3: Streichung des Absatzes 3.
- § 62 Abs. 1: Anpassung des Satzes 2 und Streichung des Satzes 3.
- § 71: Neufassung des § 71, der den Erwerb eigener Aktien regelt.
- § 71 a bis 71 e: Einfügen neuer §§ 71 a bis 71 e, die Umgehungsgeschäfte, Rechte aus eigenen Aktien, Veräußerung und Einziehung eigener Aktien, Erwerb eigener Aktien durch Dritte und Inpfandnahme eigener Aktien regeln.
- § 150 a: Einfügen eines neuen § 150 a, der die Rücklage für eigene Aktien regelt.
- § 151: Einfügen der Nummer 2 unter II. auf der Passivseite und Neuanordnung der Nummern.
- § 157 Abs. 1: Einfügen von Buchstaben b in Nummer 30 und 31 und Neuanordnung der Buchstaben.
- § 160 Abs. 3 Nr. 2: Neufassung der Nummer 2, die den Bestand an eigenen Aktien regelt.
- § 183: Einfügen der Verweisung auf § 27 Abs. 1 und 2 und Hinzufügen eines neuen Absatzes 3, der die Prüfung von Sacheinlagen regelt.
- § 184: Einfügen eines neuen Satzes 2 in Absatz 1 und Streichung des Absatzes 3.
- § 186: Anpassung des Satzes 2 in Absatz 1 und Einfügen eines neuen Satzes 2 in Absatz 4.
- § 188: Anpassung des Satzes 1 in Absatz 2 und Streichung des Absatzes 4, Neuanordnung der Absätze 5 und 6.
- § 190 Satz 1: Anpassung des Satzes 1, der die Bekanntmachung der Eintragung regelt.
- § 194: Einfügen eines neuen Absatzes 4, der die Prüfung von Sacheinlagen regelt.
- § 195: Anpassung der Nummer 1 in Absatz 2, Streichung des Absatzes 3, Neuanordnung des Absatzes 4.
- § 196 Satz 1: Anpassung des Satzes 1, der die Bekanntmachung der Eintragung des Beschlusses über die bedingte Kapitalerhöhung regelt.
- § 20: Neuenummerierung als § 36
- § 21: Gesamte Vorschrift gestrichen
- § 37: Neue Vorschrift eingefügt
- § 22: Neuenummerierung als § 38
- § 23: Neuenummerierung als § 39
- § 35 Abs. 1: Einführung eines neuen Absatzes, der den Gründungsprüfern das Recht gibt, alle notwendigen Aufklärungen und Nachweise von den Gründern zu verlangen.
- § 35 Abs. 1 und 2: Umbenennung der bisherigen Absätze 1 und 2 in Absätze 2 und 3.
- § 37 Abs. 2: Einführung eines neuen Absatzes, der die Versicherung der Vorstandsmitglieder und ihre Belehrung über die Auskunftspflicht regelt.
- § 37 Abs. 2 bis 5: Umbenennung der bisherigen Absätze 2 bis 5 in Absätze 3 bis 6.
- § 76 Abs. 3 Satz 2 und 3: Einführung von zwei neuen Sätzen, die die Bestellbarkeit von Vorstandsmitgliedern bei bestimmten Straftaten und Berufsverbotsentscheidungen regeln.
- § 81 Abs. 3: Einführung eines neuen Absatzes, der die Versicherung der neuen Vorstandsmitglieder und ihre Belehrung über die Auskunftspflicht regelt.
- § 81 Abs. 3: Umbenennung des bisherigen Absatzes 3 in Absatz 4.
- § 265 Abs. 2 Satz 2: Einführung eines neuen Satzes, der die Auswahl der Abwickler sinngemäß nach § 76 Abs. 3 Satz 2 und 3 regelt.
- § 265 Abs. 2 Satz 2: Umbenennung des bisherigen Satzes 2 in Satz 3.
- § 266 Abs. 3: Einführung eines neuen Absatzes, der die Versicherung der Abwickler und ihre Belehrung über die Auskunftspflicht regelt.
- § 266 Abs. 3: Umbenennung der bisherigen Absätze 3 und 4 in Absätze 4 und 5.
- § 369 Abs. 6 Satz 2: Neufassung des Satzes, der den Mindestbetrag für die Kapitalanlage festlegt.
- § 399 Abs. 1 Nr. 4: Streichung des Wortes 'oder' am Ende der Nummer 4.
- § 399 Abs. 1 Nr. 5: Einfügung des Wortes 'oder' nach dem Wort 'Nachweis'.
- § 399 Abs. 1 Nr. 6: Einführung einer neuen Nummer, die die Versicherung von Vorstandsmitgliedern und Abwicklern regelt.
- § 400 Abs. 2: Einführung eines neuen Absatzes, der die Strafbarkeit von falschen Angaben oder Verschweigungen in Aufklärungen oder Nachweisen regelt.
## Wortlaut

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- **1969-08-18** · BGBl. 1969 I S. 1146 — Gesetz zur Durchführung der Ersten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts
- **1969-08-19** · BGBl. 1969 I S. 1171 — Gesetz zur Ergänzung der handelsrechtlichen Vorschriften über die Änderung der Unternehmensform
- **1978-12-19** · BGBl. 1978 I S. 1959 — Gesetz zur Durchführung der Zweiten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts
- **1980-07-11** · BGBl. 1980 I S. 836 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften

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# Stellen dieser Station
- § 205 Abs. 3: Einführung einer Prüfung durch Prüfer bei Ausgabe von Aktien gegen Sacheinlagen
- § 205 Abs. 3 und 4: Umbenennung der bisherigen Absätze 3 und 4 in Absätze 4 und 5
- § 206 Satz 2: Ersetzung der Verweisung von § 27 Abs. 2 und 4 auf § 27 Abs. 3 und 5
- § 221 Abs. 2: Einführung von Vorschriften für die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen
- § 221 Abs. 2 und 3: Umbenennung der bisherigen Absätze 2 und 3 in Absätze 3 und 4
- § 237 Abs. 2 Satz 2: Einführung von Vorschriften für die Festlegung der Voraussetzungen und Einzelheiten der Zwangseinziehung in der Satzung oder im Beschluss der Hauptversammlung
- § 237 Abs. 2 Satz 2: Umbenennung des bisherigen Satzes 2 in Satz 3
- § 281 Abs. 3: Aufhebung des Absatzes 3
- § 343 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung des Punkts am Ende durch einen Strichpunkt und Anhang eines Halbsatzes
- § 405 Abs. 1 Nummer 3: Ersetzung des Wortes 'oder' durch ein Komma und Einfügung einer neuen Nummer 4
- § 405 Abs. 1 Nummer 4: Umbenennung der bisherigen Nummer 4 in Nummer 5
- § 407 Abs. 1: Einfügung von ', § 71 c' nach '§ 52 Abs. 2 Satz 2 und 3'
- § 23 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Angaben in der Urkunde spezifiziert.
- § 23 Abs. 3: Anpassung der Nummer 4 und Hinzufügen der Nummern 5 und 6.
- § 24: Neufassung des § 24, der die Umwandlung von Aktien regelt.
- § 26 Abs. 1: Einfügen der Worte 'oder einem Dritten' nach 'Aktionär'.
- § 27: Einfügen eines neuen Absatzes 1 Satz 2, Hinzufügen eines neuen Absatzes 2, Neuanordnung der bisherigen Absätze 2 bis 4, Anpassung von Absatz 3 (bisher Absatz 2).
- § 34 Abs. 2: Einfügen eines neuen Satzes 2, der die Beschreibung und Bewertungsmethoden von Sacheinlagen oder Sachübernahmen vorschreibt.
- § 36 Abs. 2 Satz 2: Streichung des Satzes 2.
- § 36 a: Einfügen eines neuen § 36 a, der die Leistung der Einlagen regelt.
- § 37 Abs. 1 Satz 1: Einfügen der Verweisung auf § 36 a.
- § 52 Abs. 10: Anpassung der Verweisung von § 27 Abs. 2 auf § 27 Abs. 3.
- § 53 a: Einfügen eines neuen § 53 a, der die Gleichbehandlung der Aktionäre regelt.
- § 56: Neufassung des § 56, der die Zeichnung eigener Aktien und die Übernahme von Aktien durch abhängige oder in Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen regelt.
- § 57 Abs. 3: Streichung des Absatzes 3.
- § 62 Abs. 1: Anpassung des Satzes 2 und Streichung des Satzes 3.
- § 71: Neufassung des § 71, der den Erwerb eigener Aktien regelt.
- § 71 a bis 71 e: Einfügen neuer §§ 71 a bis 71 e, die Umgehungsgeschäfte, Rechte aus eigenen Aktien, Veräußerung und Einziehung eigener Aktien, Erwerb eigener Aktien durch Dritte und Inpfandnahme eigener Aktien regeln.
- § 150 a: Einfügen eines neuen § 150 a, der die Rücklage für eigene Aktien regelt.
- § 151: Einfügen der Nummer 2 unter II. auf der Passivseite und Neuanordnung der Nummern.
- § 157 Abs. 1: Einfügen von Buchstaben b in Nummer 30 und 31 und Neuanordnung der Buchstaben.
- § 160 Abs. 3 Nr. 2: Neufassung der Nummer 2, die den Bestand an eigenen Aktien regelt.
- § 183: Einfügen der Verweisung auf § 27 Abs. 1 und 2 und Hinzufügen eines neuen Absatzes 3, der die Prüfung von Sacheinlagen regelt.
- § 184: Einfügen eines neuen Satzes 2 in Absatz 1 und Streichung des Absatzes 3.
- § 186: Anpassung des Satzes 2 in Absatz 1 und Einfügen eines neuen Satzes 2 in Absatz 4.
- § 188: Anpassung des Satzes 1 in Absatz 2 und Streichung des Absatzes 4, Neuanordnung der Absätze 5 und 6.
- § 190 Satz 1: Anpassung des Satzes 1, der die Bekanntmachung der Eintragung regelt.
- § 194: Einfügen eines neuen Absatzes 4, der die Prüfung von Sacheinlagen regelt.
- § 195: Anpassung der Nummer 1 in Absatz 2, Streichung des Absatzes 3, Neuanordnung des Absatzes 4.
- § 196 Satz 1: Anpassung des Satzes 1, der die Bekanntmachung der Eintragung des Beschlusses über die bedingte Kapitalerhöhung regelt.
- § 20: Neuenummerierung als § 36
- § 21: Gesamte Vorschrift gestrichen
- § 37: Neue Vorschrift eingefügt
- § 22: Neuenummerierung als § 38
- § 23: Neuenummerierung als § 39
- § 35 Abs. 1: Einführung eines neuen Absatzes, der den Gründungsprüfern das Recht gibt, alle notwendigen Aufklärungen und Nachweise von den Gründern zu verlangen.
- § 35 Abs. 1 und 2: Umbenennung der bisherigen Absätze 1 und 2 in Absätze 2 und 3.
- § 37 Abs. 2: Einführung eines neuen Absatzes, der die Versicherung der Vorstandsmitglieder und ihre Belehrung über die Auskunftspflicht regelt.
- § 37 Abs. 2 bis 5: Umbenennung der bisherigen Absätze 2 bis 5 in Absätze 3 bis 6.
- § 76 Abs. 3 Satz 2 und 3: Einführung von zwei neuen Sätzen, die die Bestellbarkeit von Vorstandsmitgliedern bei bestimmten Straftaten und Berufsverbotsentscheidungen regeln.
- § 81 Abs. 3: Einführung eines neuen Absatzes, der die Versicherung der neuen Vorstandsmitglieder und ihre Belehrung über die Auskunftspflicht regelt.
- § 81 Abs. 3: Umbenennung des bisherigen Absatzes 3 in Absatz 4.
- § 265 Abs. 2 Satz 2: Einführung eines neuen Satzes, der die Auswahl der Abwickler sinngemäß nach § 76 Abs. 3 Satz 2 und 3 regelt.
- § 265 Abs. 2 Satz 2: Umbenennung des bisherigen Satzes 2 in Satz 3.
- § 266 Abs. 3: Einführung eines neuen Absatzes, der die Versicherung der Abwickler und ihre Belehrung über die Auskunftspflicht regelt.
- § 266 Abs. 3: Umbenennung der bisherigen Absätze 3 und 4 in Absätze 4 und 5.
- § 369 Abs. 6 Satz 2: Neufassung des Satzes, der den Mindestbetrag für die Kapitalanlage festlegt.
- § 399 Abs. 1 Nr. 4: Streichung des Wortes 'oder' am Ende der Nummer 4.
- § 399 Abs. 1 Nr. 5: Einfügung des Wortes 'oder' nach dem Wort 'Nachweis'.
- § 399 Abs. 1 Nr. 6: Einführung einer neuen Nummer, die die Versicherung von Vorstandsmitgliedern und Abwicklern regelt.
- § 400 Abs. 2: Einführung eines neuen Absatzes, der die Strafbarkeit von falschen Angaben oder Verschweigungen in Aufklärungen oder Nachweisen regelt.

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# § 20
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 20: Neuenummerierung als § 36

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# § 21
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 21: Gesamte Vorschrift gestrichen

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aktg/§22.md Normal file
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# § 22
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 22: Neuenummerierung als § 38

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# § 23
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1978-12-19 — Gesetz zur Durchführung der Zweiten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts
> Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 1959
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 23 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Angaben in der Urkunde spezifiziert.
§ 23 Abs. 3: Anpassung der Nummer 4 und Hinzufügen der Nummern 5 und 6.
§ 23: Neuenummerierung als § 39

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# § 265
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-11 — Aktiengesetz
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1089
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 265: Neue Vorschriften für die Abwickler
§ 265 Abs. 2 Satz 2: Einführung eines neuen Satzes, der die Auswahl der Abwickler sinngemäß nach § 76 Abs. 3 Satz 2 und 3 regelt.
§ 265 Abs. 2 Satz 2: Umbenennung des bisherigen Satzes 2 in Satz 3.

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# § 266
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1969-08-18 — Gesetz zur Durchführung der Ersten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts
> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 1146
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 266 Abs. 1 Satz 1: Neue Fassung der Anmeldung der Abwickler und ihrer Vertretungsbefugnis
§ 266 Abs. 3: Einführung eines neuen Absatzes, der die Versicherung der Abwickler und ihre Belehrung über die Auskunftspflicht regelt.
§ 266 Abs. 1 Satz 2: Satz 2 wird gestrichen
§ 266 Abs. 3: Umbenennung der bisherigen Absätze 3 und 4 in Absätze 4 und 5.

9
aktg/§35.md Normal file
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# § 35
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 35 Abs. 1: Einführung eines neuen Absatzes, der den Gründungsprüfern das Recht gibt, alle notwendigen Aufklärungen und Nachweise von den Gründern zu verlangen.
§ 35 Abs. 1 und 2: Umbenennung der bisherigen Absätze 1 und 2 in Absätze 2 und 3.

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aktg/§369.md Normal file
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# § 369
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 369 Abs. 6 Satz 2: Neufassung des Satzes, der den Mindestbetrag für die Kapitalanlage festlegt.

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# § 37
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1978-12-19 — Gesetz zur Durchführung der Zweiten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts
> Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 1959
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 37 Abs. 1 Satz 1: Einfügen der Verweisung auf § 36 a.
§ 37: Neue Vorschrift eingefügt
§ 37 Abs. 2: Einführung eines neuen Absatzes, der die Versicherung der Vorstandsmitglieder und ihre Belehrung über die Auskunftspflicht regelt.
§ 37 Abs. 2 bis 5: Umbenennung der bisherigen Absätze 2 bis 5 in Absätze 3 bis 6.

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# § 399
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-11 — Aktiengesetz
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1089
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 399: Neue Strafvorschriften für falsche Angaben
§ 399 Abs. 1 Nr. 4: Streichung des Wortes 'oder' am Ende der Nummer 4.
§ 399 Abs. 1 Nr. 5: Einfügung des Wortes 'oder' nach dem Wort 'Nachweis'.
§ 399 Abs. 1 Nr. 6: Einführung einer neuen Nummer, die die Versicherung von Vorstandsmitgliedern und Abwicklern regelt.

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# § 400
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-11 — Aktiengesetz
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1089
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 400: Neue Strafvorschriften für unrichtige Darstellungen
§ 400 Abs. 2: Einführung eines neuen Absatzes, der die Strafbarkeit von falschen Angaben oder Verschweigungen in Aufklärungen oder Nachweisen regelt.

7
aktg/§76.md Normal file
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# § 76
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 76 Abs. 3 Satz 2 und 3: Einführung von zwei neuen Sätzen, die die Bestellbarkeit von Vorstandsmitgliedern bei bestimmten Straftaten und Berufsverbotsentscheidungen regeln.

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# § 81
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1969-08-18 — Gesetz zur Durchführung der Ersten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts
> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 1146
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 81 Abs. 1: Worte 'sowie eine Anordnung des Aufsichtsrats nach § 78 Abs. 3 Satz 2' werden gestrichen
§ 81 Abs. 3: Einführung eines neuen Absatzes, der die Versicherung der neuen Vorstandsmitglieder und ihre Belehrung über die Auskunftspflicht regelt.
§ 81 Abs. 2: Worte 'oder Anordnung' werden gestrichen
§ 81 Abs. 3: Umbenennung des bisherigen Absatzes 3 in Absatz 4.

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# FGG — 1979-07-24
# FGG — 1980-07-11
- **Titel:** Gesetz zur Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1979 I S. 1061
- **Inkrafttreten:** 1980-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1979/42#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Bürgerliche Gesetzbuch und verwandte Vorschriften, um das Recht und die Pflicht der elterlichen Sorge neu zu regeln und moderne Konzepte wie 'elterliche Sorge' und 'Umgang' einzuführen.
- **Fundstelle:** BGBl. 1980 I S. 836
- **Inkrafttreten:** 1981-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1980/35#page=4
- **Kurz:** Das Gesetz ändert verschiedene Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, insbesondere bezüglich der Gründung, das Stammkapital, die Geschäftsführung und die Eintragung in das Handelsregister.
## Betroffene Stellen
- § 50 Abs. 1: Der bisherige Text von § 50 Abs. 1 bleibt unverändert.
- § 50 Abs. 2: Neuer Absatz 2, der das Nachlaßgericht verpflichtet, dem Vormundschaftsgericht den Vermögenserwerb eines Kindes zu melden.
- § 50a: Neue Vorschriften zur Anhörung der Eltern in Verfahren der Personen- oder Vermögenssorge für ein Kind.
- § 50b: Neue Vorschriften zur Anhörung des Kindes in Verfahren der Personen- oder Vermögenssorge.
- § 50c: Neue Vorschriften zur Anhörung der Pflegeperson, wenn ein Kind in Familienpflege lebt.
- § 50d: Neue Vorschriften zur Herausgabe eines Kindes und der damit verbundenen Sachen.
- § 55a: § 55a wird aufgehoben.
- § 55c: Neue Fassung von § 55c, die die Anhörung eines minderjährigen Kindes in bestimmten Verfahren regelt.
- § 57 Abs. 1 Nr. 4: Nummer 4 von § 57 Abs. 1 wird aufgehoben.
- § 57 Abs. 1 Nr. 8: Neue Fassung von Nummer 8 von § 57 Abs. 1, die die Anfechtungsmöglichkeiten von bestimmten Verfügungen regelt.
- § 59 Abs. 1 Satz 2: Neue Fassung von § 59 Abs. 1 Satz 2, die die Anhörung des Kindes oder Mündels vor einer Entscheidung regelt.
- § 59 Abs. 2: Neuer Absatz 2 in § 59, der die Bekanntmachung der Entscheidung an das Kind oder Mündel regelt.
- § 59 Abs. 3: Der bisherige Absatz 2 wird zu Absatz 3.
- § 60 Abs. 1 Nr. 1: Neue Fassung von Nummer 1 von § 60 Abs. 1, die die Anfechtungsmöglichkeiten von bestimmten Verfügungen regelt.
- § 60 Abs. 1 Nr. 4: Nummer 4 von § 60 Abs. 1 wird aufgehoben.
- § 64: § 64 wird aufgehoben.
- § 64a: Neue Vorschriften zur Anhörung des Mündels in Verfahren zur Genehmigung einer Unterbringung.
- § 64b: Neue Vorschriften zur Bestellung eines Pflegers für das Verfahren.
- § 64c: Neue Vorschriften zur Vorbereitung und Durchführung eines Gutachtens für die Unterbringung.
- § 64d: Neue Vorschriften zur Genehmigung und Dauer der Unterbringung.
- § 64e: Neue Vorschriften zur Bekanntmachung der Entscheidung an den Mündel.
- § 64f: Neue Vorschriften zur vorläufigen Unterbringung.
- § 64g: Neue Vorschriften zur Anhörung des Mündels vor der vorläufigen Unterbringung.
- § 64h: Neue Vorschriften zur Wirksamkeit von Entscheidungen zur Unterbringung.
- § 64i: Neue Vorschriften zur Anwendung der Vorschriften für die Unterbringung eines Kindes.
- § 64a: Der bisherige § 64a wird zu § 64k.
- § 190: § 190 wird aufgehoben.
- § 132 Abs. 1: Ersetzung von „§ 14 des Handelsgesetzbuchs“ durch „den §§ 14, 125 a Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs“, Ersetzung von „oder“ durch „,“ und Einfügung von „, § 79 Abs. 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder § 37 Abs. 1 des Gesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und über die Verschmelzung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung“
- § 144 b: Einfügung eines neuen Paragraphen, der die Aufsichtspflicht des Registergerichts bei Nichtbefolgung von Verpflichtungen durch Gesellschafter einer GmbH regelt
- § 145 Abs. 1: Einfügung von „die nach § 29 Abs. 1 und 4 des Gesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und über die Verschmelzung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung,“
## Wortlaut

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- **1976-07-07** · BGBl. 1976 I S. 1749 — Gesetz über die Annahme als Kind und zur Änderung anderer Vorschriften (Adoptionsgesetz)
- **1978-12-19** · BGBl. 1978 I S. 1959 — Gesetz zur Durchführung der Zweiten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts
- **1979-07-24** · BGBl. 1979 I S. 1061 — Gesetz zur Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge
- **1980-07-11** · BGBl. 1980 I S. 836 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften

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# Stellen dieser Station
- § 50 Abs. 1: Der bisherige Text von § 50 Abs. 1 bleibt unverändert.
- § 50 Abs. 2: Neuer Absatz 2, der das Nachlaßgericht verpflichtet, dem Vormundschaftsgericht den Vermögenserwerb eines Kindes zu melden.
- § 50a: Neue Vorschriften zur Anhörung der Eltern in Verfahren der Personen- oder Vermögenssorge für ein Kind.
- § 50b: Neue Vorschriften zur Anhörung des Kindes in Verfahren der Personen- oder Vermögenssorge.
- § 50c: Neue Vorschriften zur Anhörung der Pflegeperson, wenn ein Kind in Familienpflege lebt.
- § 50d: Neue Vorschriften zur Herausgabe eines Kindes und der damit verbundenen Sachen.
- § 55a: § 55a wird aufgehoben.
- § 55c: Neue Fassung von § 55c, die die Anhörung eines minderjährigen Kindes in bestimmten Verfahren regelt.
- § 57 Abs. 1 Nr. 4: Nummer 4 von § 57 Abs. 1 wird aufgehoben.
- § 57 Abs. 1 Nr. 8: Neue Fassung von Nummer 8 von § 57 Abs. 1, die die Anfechtungsmöglichkeiten von bestimmten Verfügungen regelt.
- § 59 Abs. 1 Satz 2: Neue Fassung von § 59 Abs. 1 Satz 2, die die Anhörung des Kindes oder Mündels vor einer Entscheidung regelt.
- § 59 Abs. 2: Neuer Absatz 2 in § 59, der die Bekanntmachung der Entscheidung an das Kind oder Mündel regelt.
- § 59 Abs. 3: Der bisherige Absatz 2 wird zu Absatz 3.
- § 60 Abs. 1 Nr. 1: Neue Fassung von Nummer 1 von § 60 Abs. 1, die die Anfechtungsmöglichkeiten von bestimmten Verfügungen regelt.
- § 60 Abs. 1 Nr. 4: Nummer 4 von § 60 Abs. 1 wird aufgehoben.
- § 64: § 64 wird aufgehoben.
- § 64a: Neue Vorschriften zur Anhörung des Mündels in Verfahren zur Genehmigung einer Unterbringung.
- § 64b: Neue Vorschriften zur Bestellung eines Pflegers für das Verfahren.
- § 64c: Neue Vorschriften zur Vorbereitung und Durchführung eines Gutachtens für die Unterbringung.
- § 64d: Neue Vorschriften zur Genehmigung und Dauer der Unterbringung.
- § 64e: Neue Vorschriften zur Bekanntmachung der Entscheidung an den Mündel.
- § 64f: Neue Vorschriften zur vorläufigen Unterbringung.
- § 64g: Neue Vorschriften zur Anhörung des Mündels vor der vorläufigen Unterbringung.
- § 64h: Neue Vorschriften zur Wirksamkeit von Entscheidungen zur Unterbringung.
- § 64i: Neue Vorschriften zur Anwendung der Vorschriften für die Unterbringung eines Kindes.
- § 64a: Der bisherige § 64a wird zu § 64k.
- § 190: § 190 wird aufgehoben.
- § 132 Abs. 1: Ersetzung von „§ 14 des Handelsgesetzbuchs“ durch „den §§ 14, 125 a Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs“, Ersetzung von „oder“ durch „,“ und Einfügung von „, § 79 Abs. 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder § 37 Abs. 1 des Gesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und über die Verschmelzung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung“
- § 144 b: Einfügung eines neuen Paragraphen, der die Aufsichtspflicht des Registergerichts bei Nichtbefolgung von Verpflichtungen durch Gesellschafter einer GmbH regelt
- § 145 Abs. 1: Einfügung von „die nach § 29 Abs. 1 und 4 des Gesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und über die Verschmelzung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung,“

7
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# § 132
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 132 Abs. 1: Ersetzung von „§ 14 des Handelsgesetzbuchs“ durch „den §§ 14, 125 a Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs“, Ersetzung von „oder“ durch „,“ und Einfügung von „, § 79 Abs. 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder § 37 Abs. 1 des Gesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und über die Verschmelzung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung“

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# § 144
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1969-08-18 — Gesetz zur Durchführung der Ersten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts
> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 1146
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 144 a: Einführung eines neuen Paragraphen, der Vorschriften zur Satzungsänderung von Aktiengesellschaften und GmbHs im Handelsregister enthält.
§ 144 b: Einfügung eines neuen Paragraphen, der die Aufsichtspflicht des Registergerichts bei Nichtbefolgung von Verpflichtungen durch Gesellschafter einer GmbH regelt

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# § 145
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 145 Abs. 1: Einfügung von „die nach § 29 Abs. 1 und 4 des Gesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und über die Verschmelzung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung,“

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# GESETZ-BETREFFEND-DIE-ANFECHTUNG-VON-RECHTS-HANDLUNGEN — 1980-07-11
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1980 I S. 836
- **Inkrafttreten:** 1981-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1980/35#page=4
- **Kurz:** Das Gesetz ändert verschiedene Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, insbesondere bezüglich der Gründung, das Stammkapital, die Geschäftsführung und die Eintragung in das Handelsregister.
## Betroffene Stellen
- § 3 b: Einführung eines neuen Paragraphen, der Anfechtbarkeit von Rechtshandlungen regelt, die Sicherung oder Befriedigung von Forderungen gewähren.
- § 4: Hinzufügung von 'und § 3 b Satz 2' nach '§ 3 Nr. 2 bis 4'.
- § 12 Abs. 1 Satz 1: Hinzufügung von 'oder § 3 b Satz 1' nach '§ 3 Nr. 1'.
- § 13 Abs. 4 Satz 2: Hinzufügung von 'und § 3 b Satz 2' nach '§ 3 Nr. 2 bis 4'.
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **1980-07-11** · BGBl. 1980 I S. 836 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften

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# Stellen dieser Station
- § 3 b: Einführung eines neuen Paragraphen, der Anfechtbarkeit von Rechtshandlungen regelt, die Sicherung oder Befriedigung von Forderungen gewähren.
- § 4: Hinzufügung von 'und § 3 b Satz 2' nach '§ 3 Nr. 2 bis 4'.
- § 12 Abs. 1 Satz 1: Hinzufügung von 'oder § 3 b Satz 1' nach '§ 3 Nr. 1'.
- § 13 Abs. 4 Satz 2: Hinzufügung von 'und § 3 b Satz 2' nach '§ 3 Nr. 2 bis 4'.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 12 Abs. 1 Satz 1: Hinzufügung von 'oder § 3 b Satz 1' nach '§ 3 Nr. 1'.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 13 Abs. 4 Satz 2: Hinzufügung von 'und § 3 b Satz 2' nach '§ 3 Nr. 2 bis 4'.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 3 b: Einführung eines neuen Paragraphen, der Anfechtbarkeit von Rechtshandlungen regelt, die Sicherung oder Befriedigung von Forderungen gewähren.

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# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 4: Hinzufügung von 'und § 3 b Satz 2' nach '§ 3 Nr. 2 bis 4'.

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@@ -1,28 +1,65 @@
# GMBHG — 1969-08-19
# GMBHG — 1980-07-11
- **Titel:** Gesetz zur Ergänzung der handelsrechtlichen Vorschriften über die Änderung der Unternehmensform
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1969 I S. 1171
- **Inkrafttreten:** 1969-08-20
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1969/77#page=19
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Gesetz über die Umwandlung von Kapitalgesellschaften und bergrechtlichen Gewerkschaften, um die Umwandlung von Personenhandelsgesellschaften in Aktiengesellschaften oder Kommanditgesellschaften auf Aktien zu ermöglichen.
- **Fundstelle:** BGBl. 1980 I S. 836
- **Inkrafttreten:** 1981-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1980/35#page=4
- **Kurz:** Das Gesetz ändert verschiedene Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, insbesondere bezüglich der Gründung, das Stammkapital, die Geschäftsführung und die Eintragung in das Handelsregister.
## Betroffene Stellen
- § 53: Neue Vorschriften zur Prüfung der Vermögenslage des Einzelkaufmanns
- § 54: Neue Vorschriften zur Anmeldung der Umwandlungserklärung
- § 55: Neue Vorschriften zur Wirksamkeit und Wirkungen der Umwandlung
- § 56: Neue Vorschriften zur Verjährung der Ansprüche gegen den Einzelkaufmann
- § 57: Einführung von Vorschriften zur Umwandlung von Gebietskörperschaften oder Gemeindeverbänden in Aktiengesellschaften
- § 58: Einführung von Vorschriften zur Umwandlung von Gebietskörperschaften oder Gemeindeverbänden in Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- § 59: Einführung von Vorschriften zur Umwandlung von Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts in Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- § 60: Einführung von Vorschriften zur Umwandlung von Realgemeinden in Aktiengesellschaften
- § 61: Einführung von Vorschriften zur Umwandlung von Kolonialgesellschaften in Aktiengesellschaften
- § 62: Einführung von Vorschriften zur Umwandlung von wirtschaftlichen Vereinen in Aktiengesellschaften
- Zweiter Abschnitt: Umbenennung in Sechster Abschnitt
- Vierter Abschnitt: Umbenennung in Siebenter Abschnitt und Änderung der Überschrift
- §§ 44, 45, 46, 47 Abs. 2, § 48: Streichung dieser Bestimmungen
- § 47 Abs. 1: Umbenennung in § 66
- § 57 a: Neuer Paragraph zur Ablehnung der Eintragung durch das Gericht.
- § 57 b: Neuer Paragraph zur Bekanntmachung der Eintragung der Kapitalerhöhung.
- § 60 Abs. 1 Nr. 5: Neue Fassung zur Rechtskraft einer Verfügung des Registergerichts.
- § 65 Abs. 1 Satz 2: Neue Fassung zur Anwendbarkeit in Konkursverfahren und bei gerichtlicher Feststellung von Mängeln.
- § 66 Abs. 4: Neuer Absatz zur Auswahl der Liquidatoren.
- § 67 Abs. 3: Neuer Absatz zur Versicherung der Liquidatoren.
- § 67 Abs. 3 und 4: Umbenennung der Absätze 3 und 4 in 4 und 5.
- § 78: Neue Fassung zur Anmeldung zum Handelsregister.
- § 82: Neue Fassung zur Strafbarkeit falscher Angaben.
- § 84: Neue Fassung zur Strafbarkeit von Unterlassungen.
- § 85: Neuer Paragraph zur Strafbarkeit der Offenlegung und Verwertung von Geheimnissen.
- § 1 Abs. 1: Neue Vorschriften für Gesellschaften mit Stammkapital unter 50.000 DM, die bis Ende 1985 das Stammkapital erhöhen oder umwandeln müssen.
- § 1 Abs. 2: Neue Vorschriften für Gesellschaften mit Stammkapital zwischen 50.000 und 100.000 DM, die bis Ende 1985 mindestens 25.000 DM eingezahlt haben müssen.
- § 1 Abs. 3: Vorschriften für die Fortsetzung der Gesellschaft nach Auflösung, einschließlich der Bedingungen für die Eintragung.
- § 2: Bestehende Vorschriften für Gesellschaften, die vor Inkrafttreten des Gesetzes angemeldet, aber noch nicht eingetragen wurden.
- § 3: Neue Vorschriften, die §§ 32a und 32b des GmbHG sowie § 32a der Konkursordnung und § 3b des Gesetzes betreffend die Anfechtung von Rechtshandlungen nicht auf Darlehen anwenden, die vor Inkrafttreten des Gesetzes gewährt wurden.
- § 4: Vorschriften für Versicherungen, die falsche Angaben machen.
- § 6: Bestehende Vorschriften für Konkurs- und Vergleichsverfahren, die vor Inkrafttreten des Gesetzes eröffnet wurden.
- § 51b: Vorschriften für das Auskunfts- und Einsichtsrecht, das nur nach Inkrafttreten des Gesetzes gilt.
- § 1: Neufassung des § 1, der nun erlaubt, dass GmbHs zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck errichtet werden können.
- § 2 Abs. 1 Satz 1: Neufassung des § 2 Abs. 1 Satz 1, der nun besagt, dass der Gesellschaftsvertrag notarielle Form bedarf.
- § 5 Abs. 1: Ersetzung des Wortes 'zwanzigtausend' durch 'fünfzigtausend' in § 5 Abs. 1.
- § 5 Abs. 4: Neufassung des § 5 Abs. 4, der nun detailliertere Vorschriften für Sacheinlagen enthält.
- § 6 Abs. 2: Neufassung des § 6 Abs. 2, der nun Vorschriften für die Geschäftsführung durch natürliche Personen enthält.
- § 7 Abs. 2: Neufassung des § 7 Abs. 2, der nun Vorschriften für die Anmeldung der GmbH enthält.
- § 7 Abs. 3: Einfügung des neuen § 7 Abs. 3, der Vorschriften für Sacheinlagen enthält.
- § 8 Abs. 1: Einfügung von neuen Nummern 4 und 5 in § 8 Abs. 1, die Vorschriften für Sacheinlagen enthalten.
- § 8 Abs. 2: Neufassung des § 8 Abs. 2, der nun Vorschriften für die Anmeldung der GmbH enthält.
- § 8 Abs. 3: Einfügung des neuen § 8 Abs. 3, der Vorschriften für die Geschäftsführung enthält.
- § 9: Neufassung des § 9, der nun Vorschriften für Sacheinlagen und deren Verjähung enthält.
- § 9a: Einfügung des neuen § 9a, der Vorschriften für die Errichtung der GmbH enthält.
- § 9b: Einfügung des neuen § 9b, der Vorschriften für Verzicht und Vergleich enthält.
- § 9c: Einfügung des neuen § 9c, der Vorschriften für die Eintragung der GmbH enthält.
- § 10 Abs. 3 Satz 1: Einfügung der Worte 'Satz 1' in § 10 Abs. 3 Satz 1.
- § 12 Abs. 2 Satz 2: Einfügung der Worte 'Satz 1' in § 12 Abs. 2 Satz 2.
- § 19: Neufassung des § 19, der nun Vorschriften für die Einzahlungen auf die Stammeinlagen enthält.
- § 32a: Einfügung des neuen § 32a, der Vorschriften für Darlehen enthält.
- § 32b: Einfügung des neuen § 32b, der Vorschriften für Darlehen enthält.
- § 33: Neufassung des § 33, der nun Vorschriften für den Erwerb von Geschäftsanteilen enthält.
- § 35 Abs. 4: Einfügung des neuen § 35 Abs. 4, der Vorschriften für Rechtsgeschäfte enthält.
- § 39 Abs. 3: Einfügung des neuen § 39 Abs. 3, der Vorschriften für die Anmeldung enthält.
- § 43 Abs. 3 Satz 2: Ersetzung der Angabe '§ 9 Abs. 2' durch '§ 9b Abs. 1' in § 43 Abs. 3 Satz 2.
- § 43a: Einfügung des neuen § 43a, der Vorschriften für Kredite enthält.
- § 48 Abs. 3: Einfügung des neuen § 48 Abs. 3, der Vorschriften für die Niederschrift enthält.
- § 51a: Einfügung des neuen § 51a, der Vorschriften für Auskunft und Einsicht enthält.
- § 51b: Einfügung des neuen § 51b, der Vorschriften für die gerichtliche Entscheidung enthält.
- § 56: Neufassung des § 56, der nun Vorschriften für Sacheinlagen enthält.
- § 56a: Einfügung des neuen § 56a, der Vorschriften für die Leistungen der Einlagen enthält.
- § 57 Abs. 2: Neufassung des § 57 Abs. 2, der nun Vorschriften für die Anmeldung enthält.
- § 57 Abs. 3: Einfügung der Nummer 3 in § 57 Abs. 3, die Vorschriften für Sacheinlagen enthält.
- § 57 Abs. 4: Neufassung des § 57 Abs. 4, der nun Vorschriften für die Verantwortlichkeit der Geschäftsführer enthält.
## Wortlaut

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@@ -3,3 +3,4 @@
- **1950-04-26** · BGBl. 1950 I S. 90 — Gesetz über die Aufhebung von Vorschriften auf dem Gebiet des Handelsrechts, des Genossenschaftsrechts und des Wechsel- und Scheckrechts (Handelsrechtliches Bereinigungsgesetz)
- **1969-08-18** · BGBl. 1969 I S. 1146 — Gesetz zur Durchführung der Ersten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts
- **1969-08-19** · BGBl. 1969 I S. 1171 — Gesetz zur Ergänzung der handelsrechtlichen Vorschriften über die Änderung der Unternehmensform
- **1980-07-11** · BGBl. 1980 I S. 836 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften

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# Stellen dieser Station
- § 53: Neue Vorschriften zur Prüfung der Vermögenslage des Einzelkaufmanns
- § 54: Neue Vorschriften zur Anmeldung der Umwandlungserklärung
- § 55: Neue Vorschriften zur Wirksamkeit und Wirkungen der Umwandlung
- § 56: Neue Vorschriften zur Verjährung der Ansprüche gegen den Einzelkaufmann
- § 57: Einführung von Vorschriften zur Umwandlung von Gebietskörperschaften oder Gemeindeverbänden in Aktiengesellschaften
- § 58: Einführung von Vorschriften zur Umwandlung von Gebietskörperschaften oder Gemeindeverbänden in Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- § 59: Einführung von Vorschriften zur Umwandlung von Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts in Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- § 60: Einführung von Vorschriften zur Umwandlung von Realgemeinden in Aktiengesellschaften
- § 61: Einführung von Vorschriften zur Umwandlung von Kolonialgesellschaften in Aktiengesellschaften
- § 62: Einführung von Vorschriften zur Umwandlung von wirtschaftlichen Vereinen in Aktiengesellschaften
- Zweiter Abschnitt: Umbenennung in Sechster Abschnitt
- Vierter Abschnitt: Umbenennung in Siebenter Abschnitt und Änderung der Überschrift
- §§ 44, 45, 46, 47 Abs. 2, § 48: Streichung dieser Bestimmungen
- § 47 Abs. 1: Umbenennung in § 66
- § 57 a: Neuer Paragraph zur Ablehnung der Eintragung durch das Gericht.
- § 57 b: Neuer Paragraph zur Bekanntmachung der Eintragung der Kapitalerhöhung.
- § 60 Abs. 1 Nr. 5: Neue Fassung zur Rechtskraft einer Verfügung des Registergerichts.
- § 65 Abs. 1 Satz 2: Neue Fassung zur Anwendbarkeit in Konkursverfahren und bei gerichtlicher Feststellung von Mängeln.
- § 66 Abs. 4: Neuer Absatz zur Auswahl der Liquidatoren.
- § 67 Abs. 3: Neuer Absatz zur Versicherung der Liquidatoren.
- § 67 Abs. 3 und 4: Umbenennung der Absätze 3 und 4 in 4 und 5.
- § 78: Neue Fassung zur Anmeldung zum Handelsregister.
- § 82: Neue Fassung zur Strafbarkeit falscher Angaben.
- § 84: Neue Fassung zur Strafbarkeit von Unterlassungen.
- § 85: Neuer Paragraph zur Strafbarkeit der Offenlegung und Verwertung von Geheimnissen.
- § 1 Abs. 1: Neue Vorschriften für Gesellschaften mit Stammkapital unter 50.000 DM, die bis Ende 1985 das Stammkapital erhöhen oder umwandeln müssen.
- § 1 Abs. 2: Neue Vorschriften für Gesellschaften mit Stammkapital zwischen 50.000 und 100.000 DM, die bis Ende 1985 mindestens 25.000 DM eingezahlt haben müssen.
- § 1 Abs. 3: Vorschriften für die Fortsetzung der Gesellschaft nach Auflösung, einschließlich der Bedingungen für die Eintragung.
- § 2: Bestehende Vorschriften für Gesellschaften, die vor Inkrafttreten des Gesetzes angemeldet, aber noch nicht eingetragen wurden.
- § 3: Neue Vorschriften, die §§ 32a und 32b des GmbHG sowie § 32a der Konkursordnung und § 3b des Gesetzes betreffend die Anfechtung von Rechtshandlungen nicht auf Darlehen anwenden, die vor Inkrafttreten des Gesetzes gewährt wurden.
- § 4: Vorschriften für Versicherungen, die falsche Angaben machen.
- § 6: Bestehende Vorschriften für Konkurs- und Vergleichsverfahren, die vor Inkrafttreten des Gesetzes eröffnet wurden.
- § 51b: Vorschriften für das Auskunfts- und Einsichtsrecht, das nur nach Inkrafttreten des Gesetzes gilt.
- § 1: Neufassung des § 1, der nun erlaubt, dass GmbHs zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck errichtet werden können.
- § 2 Abs. 1 Satz 1: Neufassung des § 2 Abs. 1 Satz 1, der nun besagt, dass der Gesellschaftsvertrag notarielle Form bedarf.
- § 5 Abs. 1: Ersetzung des Wortes 'zwanzigtausend' durch 'fünfzigtausend' in § 5 Abs. 1.
- § 5 Abs. 4: Neufassung des § 5 Abs. 4, der nun detailliertere Vorschriften für Sacheinlagen enthält.
- § 6 Abs. 2: Neufassung des § 6 Abs. 2, der nun Vorschriften für die Geschäftsführung durch natürliche Personen enthält.
- § 7 Abs. 2: Neufassung des § 7 Abs. 2, der nun Vorschriften für die Anmeldung der GmbH enthält.
- § 7 Abs. 3: Einfügung des neuen § 7 Abs. 3, der Vorschriften für Sacheinlagen enthält.
- § 8 Abs. 1: Einfügung von neuen Nummern 4 und 5 in § 8 Abs. 1, die Vorschriften für Sacheinlagen enthalten.
- § 8 Abs. 2: Neufassung des § 8 Abs. 2, der nun Vorschriften für die Anmeldung der GmbH enthält.
- § 8 Abs. 3: Einfügung des neuen § 8 Abs. 3, der Vorschriften für die Geschäftsführung enthält.
- § 9: Neufassung des § 9, der nun Vorschriften für Sacheinlagen und deren Verjähung enthält.
- § 9a: Einfügung des neuen § 9a, der Vorschriften für die Errichtung der GmbH enthält.
- § 9b: Einfügung des neuen § 9b, der Vorschriften für Verzicht und Vergleich enthält.
- § 9c: Einfügung des neuen § 9c, der Vorschriften für die Eintragung der GmbH enthält.
- § 10 Abs. 3 Satz 1: Einfügung der Worte 'Satz 1' in § 10 Abs. 3 Satz 1.
- § 12 Abs. 2 Satz 2: Einfügung der Worte 'Satz 1' in § 12 Abs. 2 Satz 2.
- § 19: Neufassung des § 19, der nun Vorschriften für die Einzahlungen auf die Stammeinlagen enthält.
- § 32a: Einfügung des neuen § 32a, der Vorschriften für Darlehen enthält.
- § 32b: Einfügung des neuen § 32b, der Vorschriften für Darlehen enthält.
- § 33: Neufassung des § 33, der nun Vorschriften für den Erwerb von Geschäftsanteilen enthält.
- § 35 Abs. 4: Einfügung des neuen § 35 Abs. 4, der Vorschriften für Rechtsgeschäfte enthält.
- § 39 Abs. 3: Einfügung des neuen § 39 Abs. 3, der Vorschriften für die Anmeldung enthält.
- § 43 Abs. 3 Satz 2: Ersetzung der Angabe '§ 9 Abs. 2' durch '§ 9b Abs. 1' in § 43 Abs. 3 Satz 2.
- § 43a: Einfügung des neuen § 43a, der Vorschriften für Kredite enthält.
- § 48 Abs. 3: Einfügung des neuen § 48 Abs. 3, der Vorschriften für die Niederschrift enthält.
- § 51a: Einfügung des neuen § 51a, der Vorschriften für Auskunft und Einsicht enthält.
- § 51b: Einfügung des neuen § 51b, der Vorschriften für die gerichtliche Entscheidung enthält.
- § 56: Neufassung des § 56, der nun Vorschriften für Sacheinlagen enthält.
- § 56a: Einfügung des neuen § 56a, der Vorschriften für die Leistungen der Einlagen enthält.
- § 57 Abs. 2: Neufassung des § 57 Abs. 2, der nun Vorschriften für die Anmeldung enthält.
- § 57 Abs. 3: Einfügung der Nummer 3 in § 57 Abs. 3, die Vorschriften für Sacheinlagen enthält.
- § 57 Abs. 4: Neufassung des § 57 Abs. 4, der nun Vorschriften für die Verantwortlichkeit der Geschäftsführer enthält.

13
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@@ -0,0 +1,13 @@
# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 1 Abs. 1: Neue Vorschriften für Gesellschaften mit Stammkapital unter 50.000 DM, die bis Ende 1985 das Stammkapital erhöhen oder umwandeln müssen.
§ 1 Abs. 2: Neue Vorschriften für Gesellschaften mit Stammkapital zwischen 50.000 und 100.000 DM, die bis Ende 1985 mindestens 25.000 DM eingezahlt haben müssen.
§ 1 Abs. 3: Vorschriften für die Fortsetzung der Gesellschaft nach Auflösung, einschließlich der Bedingungen für die Eintragung.
§ 1: Neufassung des § 1, der nun erlaubt, dass GmbHs zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck errichtet werden können.

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@@ -1,9 +1,7 @@
# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1969-08-18 — Gesetz zur Durchführung der Ersten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts
> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 1146
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 10 Abs. 1: Neuer Satz 2: Eintragung der Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer.
§ 10 Abs. 2: Neue Fassung: Eintragung der Bestimmung über die Zeitdauer der Gesellschaft.
§ 10 Abs. 3 Satz 1: Eingung der Worte 'Satz 1' in § 10 Abs. 3 Satz 1.

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 12 Abs. 2 Satz 2: Einfügung der Worte 'Satz 1' in § 12 Abs. 2 Satz 2.

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 19
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 19: Neufassung des § 19, der nun Vorschriften für die Einzahlungen auf die Stammeinlagen enthält.

9
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 2: Bestehende Vorschriften für Gesellschaften, die vor Inkrafttreten des Gesetzes angemeldet, aber noch nicht eingetragen wurden.
§ 2 Abs. 1 Satz 1: Neufassung des § 2 Abs. 1 Satz 1, der nun besagt, dass der Gesellschaftsvertrag notarielle Form bedarf.

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 3: Neue Vorschriften, die §§ 32a und 32b des GmbHG sowie § 32a der Konkursordnung und § 3b des Gesetzes betreffend die Anfechtung von Rechtshandlungen nicht auf Darlehen anwenden, die vor Inkrafttreten des Gesetzes gewährt wurden.

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 32a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 32a: Einfügung des neuen § 32a, der Vorschriften für Darlehen enthält.

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 32b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 32b: Einfügung des neuen § 32b, der Vorschriften für Darlehen enthält.

7
gmbhg/§33.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 33
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 33: Neufassung des § 33, der nun Vorschriften für den Erwerb von Geschäftsanteilen enthält.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 35
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1969-08-18 — Gesetz zur Durchführung der Ersten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts
> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 1146
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 35 a: Neuer § 35 a: Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen.
§ 35 Abs. 4: Einfügung des neuen § 35 Abs. 4, der Vorschriften für Rechtsgeschäfte enthält.

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 39
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 39 Abs. 3: Einfügung des neuen § 39 Abs. 3, der Vorschriften für die Anmeldung enthält.

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 4: Vorschriften für Versicherungen, die falsche Angaben machen.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 43
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 43 Abs. 3 Satz 2: Ersetzung der Angabe '§ 9 Abs. 2' durch '§ 9b Abs. 1' in § 43 Abs. 3 Satz 2.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 43a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 43a: Einfügung des neuen § 43a, der Vorschriften für Kredite enthält.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 48
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1969-08-19 — Gesetz zur Ergänzung der handelsrechtlichen Vorschriften über die Änderung der Unternehmensform
> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 1171
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§§ 44, 45, 46, 47 Abs. 2, § 48: Streichung dieser Bestimmungen
§ 48 Abs. 3: Einfügung des neuen § 48 Abs. 3, der Vorschriften für die Niederschrift enthält.

9
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 5 Abs. 1: Ersetzung des Wortes 'zwanzigtausend' durch 'fünfzigtausend' in § 5 Abs. 1.
§ 5 Abs. 4: Neufassung des § 5 Abs. 4, der nun detailliertere Vorschriften für Sacheinlagen enthält.

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 51a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 51a: Einfügung des neuen § 51a, der Vorschriften für Auskunft und Einsicht enthält.

9
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 51b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 51b: Vorschriften für das Auskunfts- und Einsichtsrecht, das nur nach Inkrafttreten des Gesetzes gilt.
§ 51b: Einfügung des neuen § 51b, der Vorschriften für die gerichtliche Entscheidung enthält.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 56
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1969-08-19 — Gesetz zur Ergänzung der handelsrechtlichen Vorschriften über die Änderung der Unternehmensform
> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 1171
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 56: Neue Vorschriften zur Verjährung der Ansprüche gegen den Einzelkaufmann
§ 56: Neufassung des § 56, der nun Vorschriften für Sacheinlagen enthält.

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 56a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 56a: Einfügung des neuen § 56a, der Vorschriften für die Leistungen der Einlagen enthält.

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@@ -1,7 +1,15 @@
# § 57
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1969-08-19 — Gesetz zur Ergänzung der handelsrechtlichen Vorschriften über die Änderung der Unternehmensform
> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 1171
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 57: Einführung von Vorschriften zur Umwandlung von Gebietskörperschaften oder Gemeindeverbänden in Aktiengesellschaften
§ 57 a: Neuer Paragraph zur Ablehnung der Eintragung durch das Gericht.
§ 57 b: Neuer Paragraph zur Bekanntmachung der Eintragung der Kapitalerhöhung.
§ 57 Abs. 2: Neufassung des § 57 Abs. 2, der nun Vorschriften für die Anmeldung enthält.
§ 57 Abs. 3: Einfügung der Nummer 3 in § 57 Abs. 3, die Vorschriften für Sacheinlagen enthält.
§ 57 Abs. 4: Neufassung des § 57 Abs. 4, der nun Vorschriften für die Verantwortlichkeit der Geschäftsführer enthält.

9
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 6: Bestehende Vorschriften für Konkurs- und Vergleichsverfahren, die vor Inkrafttreten des Gesetzes eröffnet wurden.
§ 6 Abs. 2: Neufassung des § 6 Abs. 2, der nun Vorschriften für die Geschäftsführung durch natürliche Personen enthält.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 60
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1969-08-19 — Gesetz zur Ergänzung der handelsrechtlichen Vorschriften über die Änderung der Unternehmensform
> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 1171
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 60: Einführung von Vorschriften zur Umwandlung von Realgemeinden in Aktiengesellschaften
§ 60 Abs. 1 Nr. 5: Neue Fassung zur Rechtskraft einer Verfügung des Registergerichts.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 65
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1969-08-18 — Gesetz zur Durchführung der Ersten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts
> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 1146
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 65 Abs. 1: Neue Fassung: Auflösung der Gesellschaft zur Eintragung.
§ 65 Abs. 1 Satz 2: Neue Fassung zur Anwendbarkeit in Konkursverfahren und bei gerichtlicher Feststellung von Mängeln.

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 66
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 66 Abs. 4: Neuer Absatz zur Auswahl der Liquidatoren.

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 67
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1969-08-18 — Gesetz zur Durchführung der Ersten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts
> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 1146
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 67 Abs. 1: Neue Fassung: Anmeldung der Liquidatoren und ihrer Vertretungsbefugnis.
§ 67 Abs. 3: Neuer Absatz zur Versicherung der Liquidatoren.
§ 67 Abs. 3 und 4: Umbenennung der Absätze 3 und 4 in 4 und 5.

9
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 7 Abs. 2: Neufassung des § 7 Abs. 2, der nun Vorschriften für die Anmeldung der GmbH enthält.
§ 7 Abs. 3: Einfügung des neuen § 7 Abs. 3, der Vorschriften für Sacheinlagen enthält.

7
gmbhg/§78.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 78
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 78: Neue Fassung zur Anmeldung zum Handelsregister.

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@@ -1,9 +1,11 @@
# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1969-08-18 — Gesetz zur Durchführung der Ersten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts
> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 1146
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 8 Abs. 3: Neuer Absatz 3: Angabe der Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer in der Anmeldung.
§ 8 Abs. 1: Einfügung von neuen Nummern 4 und 5 in § 8 Abs. 1, die Vorschriften für Sacheinlagen enthalten.
§ 8 Abs. 4: Bisheriger Absatz 3 wird zu Absatz 4.
§ 8 Abs. 2: Neufassung des § 8 Abs. 2, der nun Vorschriften für die Anmeldung der GmbH enthält.
§ 8 Abs. 3: Einfügung des neuen § 8 Abs. 3, der Vorschriften für die Geschäftsführung enthält.

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 82
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 82: Neue Fassung zur Strafbarkeit falscher Angaben.

7
gmbhg/§84.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 84
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 84: Neue Fassung zur Strafbarkeit von Unterlassungen.

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 85
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 85: Neuer Paragraph zur Strafbarkeit der Offenlegung und Verwertung von Geheimnissen.

7
gmbhg/§9.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 9: Neufassung des § 9, der nun Vorschriften für Sacheinlagen und deren Verjähung enthält.

7
gmbhg/§9a.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 9a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 9a: Einfügung des neuen § 9a, der Vorschriften für die Errichtung der GmbH enthält.

7
gmbhg/§9b.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 9b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 9b: Einfügung des neuen § 9b, der Vorschriften für Verzicht und Vergleich enthält.

7
gmbhg/§9c.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 9c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 9c: Einfügung des neuen § 9c, der Vorschriften für die Eintragung der GmbH enthält.

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@@ -1,19 +1,21 @@
# HGB — 1976-08-06
# HGB — 1980-07-11
- **Titel:** Erstes Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität (1. WiKG)
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1976 I S. 2034
- **Inkrafttreten:** 1976-09-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1976/93#page=6
- **Kurz:** Das Gesetz führt den Subventionsbetrug als Straftat ein und regelt die Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften für bestimmte Abgaben.
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1980 I S. 836
- **Inkrafttreten:** 1981-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1980/35#page=4
- **Kurz:** Das Gesetz ändert verschiedene Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, insbesondere bezüglich der Gründung, das Stammkapital, die Geschäftsführung und die Eintragung in das Handelsregister.
## Betroffene Stellen
- § 41 Satz 1: Die Bilanz muss vom Kaufmann unter Angabe des Datums unterzeichnet werden.
- § 47 b: Neuer Paragraph, der die Vorschriften für Unternehmer festlegt, die verpflichtet sind, ihre Eintragung ins Handelsregister herbeizuführen.
- § 130 a: Neuer Paragraph, der die Antragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit oder Uberschuldung einer Gesellschaft regelt.
- § 130 b: Neuer Paragraph, der Strafen für das Unterlassen der Antragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit oder Uberschuldung festlegt.
- § 177 a: Neuer Paragraph, der die Anwendung der §§ 130 a und 130 b auf Gesellschaften mit einem Kommanditisten als natürliche Person regelt.
- § 19 Abs. 5: Neuer Absatz, der die Firma von Gesellschaften ohne persönlich haftende natürliche Personen regelt.
- § 125 a: Neuer Paragraph, der die Pflicht zur Angabe von Informationen auf Geschäftsbriefen regelt.
- § 129 a: Neuer Paragraph, der die Anwendung von §§ 32 a und 32 b des GmbH-Gesetzes auf offene Handelsgesellschaften regelt.
- § 130 a Abs. 1 Satz 1: Erweiterung des Satzes um eine Ausnahme für Gesellschaften mit persönlich haftenden natürlichen Personen.
- § 172 Abs. 6: Neuer Absatz, der die Einlage von Kommanditisten in Gesellschaften ohne persönlich haftende natürliche Personen regelt.
- § 172 a: Neuer Paragraph, der die Anwendung von §§ 32 a und 32 b des GmbH-Gesetzes auf Kommanditgesellschaften regelt.
- § 177 a: Neue Fassung, die die Anwendung von §§ 125 a, 130 a und 130 b auf Gesellschaften mit persönlich haftenden natürlichen Personen regelt.
## Wortlaut

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@@ -17,3 +17,4 @@
- **1975-08-30** · BGBl. 1975 I S. 2289 — Gesetz über ergänzende Maßnahmen zum Fünften Strafrechtsreformgesetz (Strafrechtsreform-Ergänzungsgesetz - StREG)
- **1976-05-18** · BGBl. 1976 I S. 1197 — Gesetz über die Kaufmannseigenschaft von Land- und Forstwirten und den Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters
- **1976-08-06** · BGBl. 1976 I S. 2034 — Erstes Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität (1. WiKG)
- **1980-07-11** · BGBl. 1980 I S. 836 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften

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@@ -1,7 +1,9 @@
# Stellen dieser Station
- § 41 Satz 1: Die Bilanz muss vom Kaufmann unter Angabe des Datums unterzeichnet werden.
- § 47 b: Neuer Paragraph, der die Vorschriften für Unternehmer festlegt, die verpflichtet sind, ihre Eintragung ins Handelsregister herbeizuführen.
- § 130 a: Neuer Paragraph, der die Antragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit oder Uberschuldung einer Gesellschaft regelt.
- § 130 b: Neuer Paragraph, der Strafen für das Unterlassen der Antragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit oder Uberschuldung festlegt.
- § 177 a: Neuer Paragraph, der die Anwendung der §§ 130 a und 130 b auf Gesellschaften mit einem Kommanditisten als natürliche Person regelt.
- § 19 Abs. 5: Neuer Absatz, der die Firma von Gesellschaften ohne persönlich haftende natürliche Personen regelt.
- § 125 a: Neuer Paragraph, der die Pflicht zur Angabe von Informationen auf Geschäftsbriefen regelt.
- § 129 a: Neuer Paragraph, der die Anwendung von §§ 32 a und 32 b des GmbH-Gesetzes auf offene Handelsgesellschaften regelt.
- § 130 a Abs. 1 Satz 1: Erweiterung des Satzes um eine Ausnahme für Gesellschaften mit persönlich haftenden natürlichen Personen.
- § 172 Abs. 6: Neuer Absatz, der die Einlage von Kommanditisten in Gesellschaften ohne persönlich haftende natürliche Personen regelt.
- § 172 a: Neuer Paragraph, der die Anwendung von §§ 32 a und 32 b des GmbH-Gesetzes auf Kommanditgesellschaften regelt.
- § 177 a: Neue Fassung, die die Anwendung von §§ 125 a, 130 a und 130 b auf Gesellschaften mit persönlich haftenden natürlichen Personen regelt.

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 125
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 125 a: Neuer Paragraph, der die Pflicht zur Angabe von Informationen auf Geschäftsbriefen regelt.

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hgb/§129.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 129
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 129 a: Neuer Paragraph, der die Anwendung von §§ 32 a und 32 b des GmbH-Gesetzes auf offene Handelsgesellschaften regelt.

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@@ -1,9 +1,7 @@
# § 130
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-08-06 — Erstes Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität (1. WiKG)
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 2034
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 130 a: Neuer Paragraph, der die Antragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit oder Uberschuldung einer Gesellschaft regelt.
§ 130 b: Neuer Paragraph, der Strafen für das Unterlassen der Antragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit oder Uberschuldung festlegt.
§ 130 a Abs. 1 Satz 1: Erweiterung des Satzes um eine Ausnahme für Gesellschaften mit persönlich haftenden natürlichen Personen.

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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 172
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 172 Abs. 6: Neuer Absatz, der die Einlage von Kommanditisten in Gesellschaften ohne persönlich haftende natürliche Personen regelt.
§ 172 a: Neuer Paragraph, der die Anwendung von §§ 32 a und 32 b des GmbH-Gesetzes auf Kommanditgesellschaften regelt.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 177
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-08-06 — Erstes Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität (1. WiKG)
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 2034
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 177 a: Neuer Paragraph, der die Anwendung der §§ 130 a und 130 b auf Gesellschaften mit einem Kommanditisten als natürliche Person regelt.
§ 177 a: Neue Fassung, die die Anwendung von §§ 125 a, 130 a und 130 b auf Gesellschaften mit persönlich haftenden natürlichen Personen regelt.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 19
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 19 Abs. 5: Neuer Absatz, der die Firma von Gesellschaften ohne persönlich haftende natürliche Personen regelt.

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@@ -1,28 +1,15 @@
# KAPITALVERKEHRSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG — 1960-04-29
# KAPITALVERKEHRSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG — 1980-07-11
- **Titel:** Neufassung der Kapitalverkehrsteuer-Durchführungsverordnung
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1960 I S. 243
- **Inkrafttreten:** 1960-04-29
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1960/20#page=3
- **Kurz:** Die Neufassung der Kapitalverkehrsteuer-Durchführungsverordnung wurde am 20. April 1960 bekanntgemacht und tritt am Tage der Verkündung in Kraft.
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1980 I S. 836
- **Inkrafttreten:** 1981-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1980/35#page=4
- **Kurz:** Das Gesetz ändert verschiedene Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, insbesondere bezüglich der Gründung, das Stammkapital, die Geschäftsführung und die Eintragung in das Handelsregister.
## Betroffene Stellen
- § 31: Neue Vorschriften für den Inhalt der Schlußnote
- § 32: Neue Vorschriften für die Verwendung der Marken
- § 33: Neue Vorschriften für Privatgeschäfte
- § 34: Neue Vorschriften für Auslands-geschäfte
- § 35: Neue Vorschriften für den Tag des Geschäftsabschlusses
- § 36: Neue Vorschriften für die Aufbewahrung von Belegen
- § 37: Neue Vorschriften für die Festsetzung der Steuer bei öffentlichen Urkunden
- § 38: Neue Vorschriften für die Beistandspflicht
- § 39: Neue Vorschriften für Wertpapiere gleicher Gattung
- § 40: Neue Vorschriften für die Prüfung unterliegenden Stellen
- § 41: Neue Vorschriften für die Prüfungsliste
- § 42: Neue Vorschriften für den Prüfungszeitraum
- § 43: Neue Vorschriften für die Pflichten der zu prüfenden Stellen
- § 44: Neue Vorschriften für die Prüfung bei Kapitalgesellschaften
- § 7 Abs. 5: Neuer Absatz 5, der die Anwendung der Absätze 1 bis 4 auf bestimmte Gesellschaften ausschließt.
## Wortlaut

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@@ -2,3 +2,4 @@
- **1959-12-30** · BGBl. 1959 I S. 801 — Verordnung zur Änderung der Kapitalverkehrsteuer-Durchführungsverordnung
- **1960-04-29** · BGBl. 1960 I S. 243 — Neufassung der Kapitalverkehrsteuer-Durchführungsverordnung
- **1980-07-11** · BGBl. 1980 I S. 836 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften

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@@ -1,16 +1,3 @@
# Stellen dieser Station
- § 31: Neue Vorschriften für den Inhalt der Schlußnote
- § 32: Neue Vorschriften für die Verwendung der Marken
- § 33: Neue Vorschriften für Privatgeschäfte
- § 34: Neue Vorschriften für Auslands-geschäfte
- § 35: Neue Vorschriften für den Tag des Geschäftsabschlusses
- § 36: Neue Vorschriften für die Aufbewahrung von Belegen
- § 37: Neue Vorschriften für die Festsetzung der Steuer bei öffentlichen Urkunden
- § 38: Neue Vorschriften für die Beistandspflicht
- § 39: Neue Vorschriften für Wertpapiere gleicher Gattung
- § 40: Neue Vorschriften für die Prüfung unterliegenden Stellen
- § 41: Neue Vorschriften für die Prüfungsliste
- § 42: Neue Vorschriften für den Prüfungszeitraum
- § 43: Neue Vorschriften für die Pflichten der zu prüfenden Stellen
- § 44: Neue Vorschriften für die Prüfung bei Kapitalgesellschaften
- § 7 Abs. 5: Neuer Absatz 5, der die Anwendung der Absätze 1 bis 4 auf bestimmte Gesellschaften ausschließt.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 7 Abs. 5: Neuer Absatz 5, der die Anwendung der Absätze 1 bis 4 auf bestimmte Gesellschaften ausschließt.

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@@ -1,17 +1,17 @@
# KO — 1977-06-29
# KO — 1980-07-11
- **Titel:** Gesetz zur Änderung sachenrechtlicher, grundbuchrechtlicher und anderer Vorschriften
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1977 I S. 998
- **Inkrafttreten:** 1978-01-01 (ganzes Gesetz außer Art. 6 und 7); 1977-06-30 (Tag nach der Verkündung; Art. 6 und 7)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1977/38#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz führt neue Vorschriften zur Löschung von Hypotheken und Grundschulden ein und passt die Grundbuchordnung sowie andere zivilrechtliche und gerichtliche Vorschriften an.
- **Fundstelle:** BGBl. 1980 I S. 836
- **Inkrafttreten:** 1981-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1980/35#page=4
- **Kurz:** Das Gesetz ändert verschiedene Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, insbesondere bezüglich der Gründung, das Stammkapital, die Geschäftsführung und die Eintragung in das Handelsregister.
## Betroffene Stellen
- § 23: Anhang eines neuen Satzes
- § 44: Anhang eines neuen Satzes
- § 24: Anhang eines neuen Satzes
- § 32 a: Einführung eines neuen Paragraphen, der Anfechtbarkeit von Rechtshandlungen regelt, die Sicherung oder Befriedigung von Forderungen gewähren.
- § 41 Abs. 1 Satz 3: Hinzufügung der Worte 'und § 32 a Satz 1' nach der Angabe '§ 31 Nr. 1'.
- § 209 Abs. 1 Satz 3: Ersetzung des Punktes durch ein Komma und Anfügen eines Halbsatzes, der eine Ausnahme für bestimmte personally haftende Gesellschafter festlegt.
## Wortlaut

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@@ -12,3 +12,4 @@
- **1974-08-08** · BGBl. 1974 I S. 1713 — Gesetz zur Neuregelung des Volljährigkeitsalters
- **1976-08-06** · BGBl. 1976 I S. 2034 — Erstes Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität (1. WiKG)
- **1977-06-29** · BGBl. 1977 I S. 998 — Gesetz zur Änderung sachenrechtlicher, grundbuchrechtlicher und anderer Vorschriften
- **1980-07-11** · BGBl. 1980 I S. 836 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften

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@@ -1,5 +1,5 @@
# Stellen dieser Station
- § 23: Anhang eines neuen Satzes
- § 44: Anhang eines neuen Satzes
- § 24: Anhang eines neuen Satzes
- § 32 a: Einführung eines neuen Paragraphen, der Anfechtbarkeit von Rechtshandlungen regelt, die Sicherung oder Befriedigung von Forderungen gewähren.
- § 41 Abs. 1 Satz 3: Hinzufügung der Worte 'und § 32 a Satz 1' nach der Angabe '§ 31 Nr. 1'.
- § 209 Abs. 1 Satz 3: Ersetzung des Punktes durch ein Komma und Anfügen eines Halbsatzes, der eine Ausnahme für bestimmte personally haftende Gesellschafter festlegt.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 209
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-08-06 — Erstes Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität (1. WiKG)
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 2034
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 209 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes 3, der die Anwendbarkeit des Konkursverfahrens auf offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften ohne persönlich haftende natürliche Personen regelt
§ 209 Abs. 1 Satz 3: Ersetzung des Punktes durch ein Komma und Anfügen eines Halbsatzes, der eine Ausnahme für bestimmte personally haftende Gesellschafter festlegt.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 32
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 32 a: Einführung eines neuen Paragraphen, der Anfechtbarkeit von Rechtshandlungen regelt, die Sicherung oder Befriedigung von Forderungen gewähren.

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 41
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 41 Abs. 1 Satz 3: Hinzufügung der Worte 'und § 32 a Satz 1' nach der Angabe '§ 31 Nr. 1'.

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@@ -1,18 +1,16 @@
# KOSTO — 1979-07-24
# KOSTO — 1980-07-11
- **Titel:** Gesetz zur Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1979 I S. 1061
- **Inkrafttreten:** 1980-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1979/42#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Bürgerliche Gesetzbuch und verwandte Vorschriften, um das Recht und die Pflicht der elterlichen Sorge neu zu regeln und moderne Konzepte wie 'elterliche Sorge' und 'Umgang' einzuführen.
- **Fundstelle:** BGBl. 1980 I S. 836
- **Inkrafttreten:** 1981-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1980/35#page=4
- **Kurz:** Das Gesetz ändert verschiedene Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, insbesondere bezüglich der Gründung, das Stammkapital, die Geschäftsführung und die Eintragung in das Handelsregister.
## Betroffene Stellen
- § 94 Abs. 1 Nr. 3: Neue Vorschriften für vormundschaftsgerichtliche Entscheidungen und Anordnungen
- § 94 Abs. 1 Nr. 4: Neue Vorschriften für die Übertragung der elterlichen Sorge und Entscheidungen nach § 1634 oder § 1711 BGB
- § 94 Abs. 1 Nr. 6: Neue Vorschriften für die Anordnung auf Herausgabe des Kindes und Bestimmung des Umgangs nach § 1632 Abs. 3 BGB
- § 95 Abs. 1 Nr. 2: Änderung der Verweisung von § 1631 Abs. 2, §§ 1645 auf § 1631 Abs. 3, §§ 1631 b, 1645
- § 88: Neue Überschrift: 'Löschungsverfahren, Auflösungsverfahren'
- § 88 Abs. 3: Neuer Absatz 3: Gebühr für Zurückweisung des Widerspruchs gegen eine Aufforderung nach § 144 b des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
## Wortlaut

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@@ -5,3 +5,4 @@
- **1976-07-07** · BGBl. 1976 I S. 1749 — Gesetz über die Annahme als Kind und zur Änderung anderer Vorschriften (Adoptionsgesetz)
- **1978-06-10** · BGBl. 1978 I S. 678 — Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 144 Abs. 3 des Gesetzes über die Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit)
- **1979-07-24** · BGBl. 1979 I S. 1061 — Gesetz zur Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge
- **1980-07-11** · BGBl. 1980 I S. 836 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften

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@@ -1,6 +1,4 @@
# Stellen dieser Station
- § 94 Abs. 1 Nr. 3: Neue Vorschriften für vormundschaftsgerichtliche Entscheidungen und Anordnungen
- § 94 Abs. 1 Nr. 4: Neue Vorschriften für die Übertragung der elterlichen Sorge und Entscheidungen nach § 1634 oder § 1711 BGB
- § 94 Abs. 1 Nr. 6: Neue Vorschriften für die Anordnung auf Herausgabe des Kindes und Bestimmung des Umgangs nach § 1632 Abs. 3 BGB
- § 95 Abs. 1 Nr. 2: Änderung der Verweisung von § 1631 Abs. 2, §§ 1645 auf § 1631 Abs. 3, §§ 1631 b, 1645
- § 88: Neue Überschrift: 'Löschungsverfahren, Auflösungsverfahren'
- § 88 Abs. 3: Neuer Absatz 3: Gebühr für Zurückweisung des Widerspruchs gegen eine Aufforderung nach § 144 b des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 88
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 88: Neue Überschrift: 'Löschungsverfahren, Auflösungsverfahren'
§ 88 Abs. 3: Neuer Absatz 3: Gebühr für Zurückweisung des Widerspruchs gegen eine Aufforderung nach § 144 b des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

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@@ -1,15 +1,22 @@
# UMWG_1995 — 1975-08-23
# UMWG_1995 — 1980-07-11
- **Titel:** Gesetz über die Auflösung, Abwicklung und Löschung von Kolonialgesellschaften
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1975 I S. 2253
- **Inkrafttreten:** 1975-08-24 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1975/100#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Auflösung, Abwicklung und Löschung von Kolonialgesellschaften bis Ende 1976 und führt Vorschriften für die Umwandlung in Gesellschaften mit beschränkter Haftung ein.
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1980 I S. 836
- **Inkrafttreten:** 1981-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1980/35#page=4
- **Kurz:** Das Gesetz ändert verschiedene Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, insbesondere bezüglich der Gründung, das Stammkapital, die Geschäftsführung und die Eintragung in das Handelsregister.
## Betroffene Stellen
- § 61: Einfügung von § 61a
- Fünfter Abschnitt: Einführung eines neuen Fünften Abschnitts zum Thema Umwandlung des Unternehmens eines Einzelkaufmanns durch Übertragung des Geschäftsvermögens auf eine GmbH
- § 56a: Neue Vorschrift zur Umwandlung eines Unternehmens eines Einzelkaufmanns in eine GmbH
- § 56b: Vorschriften zur Umwandlungserklärung des Einzelkaufmanns
- § 56c: Vorschriften zur Notariellen Beurkundung der Umwandlungserklärung und Feststellung des Gesellschaftsvertrags
- § 56d: Vorschriften zum Sachgründungsbericht, der auch den Geschäftsverlauf und die Lage des Unternehmens darlegen muss
- § 56e: Vorschriften zur Anmeldung der Umwandlungserklärung beim Gericht und zur Eintragung in das Handelsregister
- § 56f: Vorschriften zur Wirksamkeit der Umwandlung und zur Übertragung von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten auf die GmbH
- bisheriger Fünfter, Sechster und Siebente Abschnitt: Umbenennung der bisherigen Abschnitte in Sechster, Siebenter und Achter Abschnitt
## Wortlaut

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@@ -4,3 +4,4 @@
- **1969-08-19** · BGBl. 1969 I S. 1171 — Gesetz zur Ergänzung der handelsrechtlichen Vorschriften über die Änderung der Unternehmensform
- **1969-11-11** · BGBl. 1969 I S. 2081 — Neufassung des Umwandlungsgesetzes
- **1975-08-23** · BGBl. 1975 I S. 2253 — Gesetz über die Auflösung, Abwicklung und Löschung von Kolonialgesellschaften
- **1980-07-11** · BGBl. 1980 I S. 836 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften

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@@ -1,3 +1,10 @@
# Stellen dieser Station
- § 61: Einfügung von § 61a
- Fünfter Abschnitt: Einführung eines neuen Fünften Abschnitts zum Thema Umwandlung des Unternehmens eines Einzelkaufmanns durch Übertragung des Geschäftsvermögens auf eine GmbH
- § 56a: Neue Vorschrift zur Umwandlung eines Unternehmens eines Einzelkaufmanns in eine GmbH
- § 56b: Vorschriften zur Umwandlungserklärung des Einzelkaufmanns
- § 56c: Vorschriften zur Notariellen Beurkundung der Umwandlungserklärung und Feststellung des Gesellschaftsvertrags
- § 56d: Vorschriften zum Sachgründungsbericht, der auch den Geschäftsverlauf und die Lage des Unternehmens darlegen muss
- § 56e: Vorschriften zur Anmeldung der Umwandlungserklärung beim Gericht und zur Eintragung in das Handelsregister
- § 56f: Vorschriften zur Wirksamkeit der Umwandlung und zur Übertragung von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten auf die GmbH
- bisheriger Fünfter, Sechster und Siebente Abschnitt: Umbenennung der bisherigen Abschnitte in Sechster, Siebenter und Achter Abschnitt

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umwg_1995/§56a.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 56a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 56a: Neue Vorschrift zur Umwandlung eines Unternehmens eines Einzelkaufmanns in eine GmbH

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umwg_1995/§56b.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 56b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 56b: Vorschriften zur Umwandlungserklärung des Einzelkaufmanns

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umwg_1995/§56c.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 56c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 56c: Vorschriften zur Notariellen Beurkundung der Umwandlungserklärung und Feststellung des Gesellschaftsvertrags

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umwg_1995/§56d.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 56d
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 56d: Vorschriften zum Sachgründungsbericht, der auch den Geschäftsverlauf und die Lage des Unternehmens darlegen muss

7
umwg_1995/§56e.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 56e
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-07-11 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 836
§ 56e: Vorschriften zur Anmeldung der Umwandlungserklärung beim Gericht und zur Eintragung in das Handelsregister

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