BGBl. 1952 I S. 649 · Verordnung · Erste Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz (1. AbgabenDV-LA)
Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 649 Inkrafttreten: 1952-10-10 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1952-10-10 BGBl-Id: bgbl1-1952-41-1
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# LAG — 1952-08-18
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# LAG — 1952-10-10
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- **Titel:** Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
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- **Typ:** Änderung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1952 I S. 446
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- **Inkrafttreten:** 1952-08-29 (ganzes Gesetz, außer Vorschriften zur Erlassung von Rechtsverordnungen); 1952-08-14 (Vorschriften zur Erlassung von Rechtsverordnungen); 1952-08-29 (Berlin (West), nach Verkündung des Gesetzes zur Übernahme)
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1952/34#page=2
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- **Kurz:** Das Lastenausgleichsgesetz regelt die Ausgleichsabgaben und Leistungen für Kriegs- und Vertreibungsschäden sowie andere soziale Maßnahmen.
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- **Titel:** Erste Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz (1. AbgabenDV-LA)
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- **Typ:** Verordnung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1952 I S. 649
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- **Inkrafttreten:** 1952-10-10
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1952/41#page=1
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- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Ablösung von Vermögens-, Hypothekengewinn- und Kreditgewinnabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz. Sie ermöglicht die Vorauszahlung dieser Abgaben unter bestimmten Bedingungen.
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## Betroffene Stellen
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- § 104: Neue Vorschriften zur Herabsetzung der Abgabeschuld bei Wiederaufbau oder Wiederherstellung
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- § 105: Neue Vorschriften zur Verzinsung und Tilgung der Abgabeschuld bis zum 31. März 1952
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- § 106: Neue Vorschriften zur Verzinsung und Tilgung der Abgabeschuld ab 1. April 1952
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- § 107: Neue Vorschriften zur abweichenden Verzinsung und Tilgung der Abgabeschuld
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- § 108: Neue Vorschriften zu den Bedingungen der Reichsmarkverbindlichkeit
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- § 109: Neue Vorschriften zur Aufteilung der Abgabeschuld
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- § 110: Neue Vorschriften zum Ausfall der Umstellungsgrundschuld in der Zwangsversteigerung
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- § 111: Neue Vorschriften zur Abgabeschulden als öffentliche Last
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- § 112: Neue Vorschriften zur Zwangsversteigerung
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- § 113: Neue Vorschriften zu vorgehenden Rechten in der Zwangsversteigerung
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- § 126: Neue Bestimmungen zur Rechtsstellung des Eigentümers in den Fällen der öffentlichen Last und der aufrechterhaltenen Umstellungsgrundschuld.
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- § 127: Neue Bestimmungen zur Wirkung des Abgabebescheids gegenüber dem Erwerber des Grundstücks.
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- § 128: Neue Bestimmungen zur Auskunftplicht des Finanzamts.
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- § 129: Neue Bestimmungen zum Erlaß von fälligen Leistungen wegen ungünstiger Ertragslage.
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- § 130: Neue Bestimmungen zum weitergebenden Erlaß bei Aufbaukrediten.
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- § 131: Neue Bestimmungen zur Stundung und Erlass wegen wirtschaftlicher Bedrängnis.
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- § 132: Neue Bestimmungen zum Erlass bei Grundstücken, die mildtätigen Zwecken dienen.
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- § 133: Neue Bestimmungen zur Abrechnung über die Leistungen nach dem Hypothekensicherungsgesetz.
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- § 134: Neue Bestimmungen zu Vorauszahlungen.
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- § 135: Neue Bestimmungen zur Abrechnung über die Vorauszahlungen.
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- § 136: Neue Bestimmungen zur Hypothekengewinnabgabe bei Verbindlichkeiten, die an grundstücksgleichen Rechten, Schiffen oder Schiffsbauwerken gesichert waren.
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- § 137: Neue Bestimmungen zur Behandlung der Rückerstattungstatbestände.
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- § 138: Neue Bestimmungen zur örtlichen Zuständigkeit der Finanzämter.
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- § 139: Neue Bestimmungen zur Heranziehung anderer Stellen als der Finanzämter bei der Verwaltung der Abgabe.
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- § 140 Abs. 1: Änderung der Vorschriften zur Eintragung eines Umsstellungsbetrags
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- § 140 Abs. 2: Änderung der Vorschriften zur Beteiligung des Finanzamts bei Streitigkeiten
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- § 141: Einführung von Durchführungsvorschriften zur Hypothekengewinnabgabe
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- § 143: Änderung der Vorschriften zur Hypothekengewinnabgabe bei ungesicherten Verbindlichkeiten
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- § 144 Abs. 1: Änderung des Datums für die Minderung der Abgabeschuld bei Kriegsschäden
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- § 144 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Berechnung der Schadensquote
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- § 145: Neue Vorschriften zur Höhe der Abgabeschuld bei Verbindlichkeiten aus der letzten Reichsmarkzeit
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- § 146 Abs. 1: Änderung des Datums für die Herabsetzung der Abgabeschuld bei Kriegsschäden
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- § 146 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Berechnung der Schadensquote
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- § 147: Neue Vorschriften zur Verzinsung und Tilgung der Abgabeschuld
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- § 148: Neue Vorschriften zum Wegfall von Abgabeschulden in der Zwangsversteigerung
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- § 149: Neue Vorschriften zur Entlassung aus der Haftung
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- § 150: Neue Vorschriften zu vorgehenden Rechten in der Zwangsversteigerung
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- § 151: Neue Vorschriften zur Zwangsverwaltung
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- § 152: Einführung eines weiteren Vorrechts für Aufbaukredite
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- § 150: Neue Regelungen für das Vorrecht zur Sicherung von Krediten für bauliche Maßnahmen in Berlin (West)
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- § 151: Neue Regelungen für die Zuständigkeit bei der Erteilung der Bescheinigung für das Vorrecht
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- § 152: Neue Regelungen für den Erlass des Vorrechts bei bestimmten Krediten
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- § 153: Neue Regelungen für den Grundbuchvermerk über das Vorrecht
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- § 154 Abs. 1: Streichung der Anwendung von § 118 Abs. 1
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- § 154 Abs. 2: Änderung der Formulierung in § 118 Abs. 2 Nr. 3
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- § 155 Abs. 1: Streichung der Anwendung von § 124
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- § 155 Abs. 2: Neue Regelungen für die Erklärungspflicht im Verwaltungsweg
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- § 156 Abs. 1: Neue Regelungen für den Erlass wegen ungünstiger Ertragslage
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- § 156 Abs. 2: Neue Regelungen für die Abzugsfähigkeit von Zinsen bei bestimmten Krediten
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- § 156 Abs. 3: Neue Regelungen für die Abzugsfähigkeit von Zinsen bei Förderungsscheinen
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- § 156 Abs. 4: Neue Regelungen für die Anwendung von § 129 Abs. 5 und 6
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- § 157: Neue Regelungen für die Abzugsfähigkeit von Zinsen bei Aufbaukrediten
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- § 158: Neue Regelungen für die Vorauszahlungen in Berlin (West)
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- § 159: Neue Regelungen für die Abrechnung der Vorauszahlungen
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- § 160: Streichung der Anwendung von § 136
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- § 274: Neue Regelungen für Unterhaltshilfe bei Sparerschaden
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- § 275: Neue Regelungen für Unterhaltshilfe für Vollwaisen
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- § 276: Neue Regelungen für Krankenversicherung für Empfänger von Unterhaltshilfe
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- § 277: Neue Regelungen für Sterbegeld für Empfänger von Unterhaltshilfe
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- § 278: Neue Regelungen für Anrechnung der Unterhaltshilfe auf die Hauptentschädigung
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- § 279: Neue Regelungen für den Einkommenshöchstbetrag für Entschädigungsrente
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- § 280: Neue Regelungen für die Höhe der Entschädigungsrente
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- § 281: Neue Regelungen für Vorauszahlungen auf die Entschädigungsrente
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- § 282: Neue Regelungen für das Verhältnis der Entschädigungsrente zur Unterhaltshilfe
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- § 283: Neue Regelungen für das Verhältnis der Entschädigungsrente zur Hauptentschädigung
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- § 284: Neue Regelungen für Sonderregelung bei Verlust der beruflichen oder sonstigen Existenzgrundlage
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- § 285: Neue Regelungen für die Dauer der Entschädigungsrente
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- § 286: Neue Regelungen für die Zuerkennung des Anspruchs auf Kriegsschadenrente
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- § 287: Neue Regelungen für die Erfüllung des Anspruchs auf Kriegsschadenrente
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- § 288: Neue Regelungen für die Wirkung von Veränderungen
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- § 289: Neue Regelungen für die Meldepflicht
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- § 290: Neue Regelungen für die Erstattungspflicht
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- § 291: Neue Regelungen für das Verhältnis zur Aufbaudarlehen
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- § 29 Abs. 2: Neue Regelung für die Zuständigkeit des Feststellungsamts bei Antragstellern ohne ständigen Aufenthalt im Geltungsbereich
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- § 29 Abs. 3: Neue Regelung für die Einreichung des Antrags bei der Gemeindebehörde
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- § 30 Abs. 1: Hinzufügung eines Satzes zur Anwendung von § 327 Abs. 2 des LAG
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- § 31: Neue Regelung für die ortliche Zuständigkeit des Feststellungsamts
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- § 32: Neue Regelung für das Verfahren vor den Feststellungsämtern und -ausschüssen
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- § 33 Abs. 4: Neue Regelung für die Bindung an die Schadensberechnung der Finanzbehörden
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- § 34 Abs. 2: Ersetzung von „Wohnsitz“ durch „ständigen Aufenthalt“
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- § 34 Abs. 3: Neue Regelung für die Anwendung der Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Zivilprozessordnung
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- § 35 Abs. 1 Satz 1: Neue Regelung für die freie Beweiswürdigung
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- § 36 Abs. 3: Neue Regelung für die Form des Feststellungsbescheids und seine Bekanntgabe
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- § 38: Neue Regelung für das Rechtsmittelverfahren
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- § 39: Neue Regelung für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Gebühren
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- § 40: Neue Regelung für die Verwaltungskosten
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- § 41 Abs. 2: Ersetzung von „Landesfeststellungsamts“ durch „Landesausgleichsamts“ und Anpassung des Zitats
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- § 44 Ziffer 7: Streichung der Ziffer 7
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- § 211 Abs. 1: Die Soforthilfesonderabgabe ist nicht abzuziehen.
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- § 211 Abs. 2: Änderungen im Wertansatz der Schulden bei der steuerlichen Gewinnermittlung bleiben außer Betracht.
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- § 211 Abs. 3: § 26 Abs. 2 des Soforthilfegesetzes wird mit Wirkung ab 1. April 1949 aufgehoben.
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- § 211 Abs. 4: Für den Lastenausgleichsgegenposten gilt § 73 Abs. 3 des D-Markbilanzgesetzes entsprechend.
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- § 212: Vorschriften für die Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Gewerbesteuer.
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- § 213: Vorschriften für die Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Feststellung der Einheitswerte der gewerblichen Betriebe in Berlin (West).
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- § 214: Vorschriften für die Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Heranziehung von Steuerpflichtigen mit Vermögen in Berlin (West) zur Vermögensteuer.
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- § 215: Vorschriften für die Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Vermögensabgabe für Vermögen in Berlin (West).
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- § 216: Vorschriften für die Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben für Vermögen in Berlin (West) bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer.
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- § 217: Vorschriften für die Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben für Vermögen in Berlin (West) bei der Gewerbesteuer.
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- § 218: Vorschriften für die Behandlung der Vermögensabgabe in der Jahresbilanz.
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- § 219: Vorschriften für die Behandlung der Kreditgewinnabgabe und der Hypothekengewinnabgabe in der Jahresbilanz.
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- § 220: Vorschriften für den erstmaligen Ausweis und Ausgleich der Jahresbilanz.
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- § 221: Vorschriften für den Lastenausgleichsgegenposten.
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- § 222: Vorschriften für die Durchführung des Ausgleichs.
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- § 223: Vorschriften für die Ablösung und Entrichtung der Vermögensabgabe.
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- § 224: Vorschriften für das Ausscheiden von Genossen.
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- § 112 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Vorschriften für die Zwangsvollstreckung in der Zwangsvollstreckung festlegt.
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- § 112 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Vorschriften für die Fortsetzung der Versteigerung bei keinem ausreichenden Gebot festlegt.
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- § 112 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Vorschriften für bestehende Rechte beim Inkrafttreten des Gesetzes festlegt.
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- § 113 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Vorschriften für die Vorrangstellung bestimmter Rechte festlegt.
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- § 113 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Vorschriften für die Fortsetzung der Versteigerung bei keinem ausreichenden Gebot festlegt.
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- § 113 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Vorschriften für die Fortsetzung der Versteigerung bei keinem ausreichenden Gebot festlegt.
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- § 113 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Vorschriften für bestehende Rechte beim Inkrafttreten des Gesetzes festlegt.
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- § 114: Neufassung des § 114, der die Vorschriften für die Zwangsverwaltung festlegt.
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- § 115: Neufassung des § 115, der die Vorschriften für die Pfändung von Miet- und Pachtzinsforderungen festlegt.
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- § 116: Neufassung des § 116, der die Vorschriften für das Vorrecht für Aufbaukredite festlegt.
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- § 117: Neufassung des § 117, der die Vorschriften für den Grundbuchvermerk über das Vorrecht festlegt.
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- § 118: Neufassung des § 118, der die Vorschriften für die Abgabeschuldner bei Veräußerung des Grundstücks vor Inkrafttreten des Gesetzes festlegt.
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- § 119: Neufassung des § 119, der die Vorschriften für die Aufrechterhaltung von Umstellungsgrundschulden bei Verbindlichkeiten aus der letzten Reichsmarkzeit festlegt.
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- § 120: Neufassung des § 120, der die Vorschriften für das Erlöschen der Umstellungsgrundschulden und das Fortbestehen von Eigentümergrundschulden festlegt.
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- § 121: Neufassung des § 121, der die Vorschriften für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Eigentümer und dem persönlichen Schuldner festlegt.
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- § 122: Neufassung des § 122, der die Vorschriften für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Eigentümer und Dritten festlegt.
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- § 123: Neufassung des § 123, der die Vorschriften für die Haftung bei Grundstücksbelastungen und Grundstücksverkäufen festlegt.
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- § 124: Neufassung des § 124, der die Vorschriften für die Erklärungspflicht festlegt.
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- § 125: Neufassung des § 125, der die Vorschriften für den Abgabebescheid festlegt.
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- § 14: Regelt die Anwendung der Verordnung in Berlin
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- § 15: Regelt die steuerliche Behandlung des Ablösungsbetrags
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- § 16: Regelt die Anwendung der Verordnung in Berlin
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- § 17: Regelt das Inkrafttreten und die Geltungsdauer der Verordnung
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## Wortlaut
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# Verlauf
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- **1952-08-18** · BGBl. 1952 I S. 446 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
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- **1952-10-10** · BGBl. 1952 I S. 649 — Erste Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz (1. AbgabenDV-LA)
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lag/STELLEN.md
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# Stellen dieser Station
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- § 104: Neue Vorschriften zur Herabsetzung der Abgabeschuld bei Wiederaufbau oder Wiederherstellung
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- § 105: Neue Vorschriften zur Verzinsung und Tilgung der Abgabeschuld bis zum 31. März 1952
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- § 106: Neue Vorschriften zur Verzinsung und Tilgung der Abgabeschuld ab 1. April 1952
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- § 107: Neue Vorschriften zur abweichenden Verzinsung und Tilgung der Abgabeschuld
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- § 108: Neue Vorschriften zu den Bedingungen der Reichsmarkverbindlichkeit
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- § 109: Neue Vorschriften zur Aufteilung der Abgabeschuld
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- § 110: Neue Vorschriften zum Ausfall der Umstellungsgrundschuld in der Zwangsversteigerung
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- § 111: Neue Vorschriften zur Abgabeschulden als öffentliche Last
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- § 112: Neue Vorschriften zur Zwangsversteigerung
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- § 113: Neue Vorschriften zu vorgehenden Rechten in der Zwangsversteigerung
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- § 126: Neue Bestimmungen zur Rechtsstellung des Eigentümers in den Fällen der öffentlichen Last und der aufrechterhaltenen Umstellungsgrundschuld.
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- § 127: Neue Bestimmungen zur Wirkung des Abgabebescheids gegenüber dem Erwerber des Grundstücks.
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- § 128: Neue Bestimmungen zur Auskunftplicht des Finanzamts.
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- § 129: Neue Bestimmungen zum Erlaß von fälligen Leistungen wegen ungünstiger Ertragslage.
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- § 130: Neue Bestimmungen zum weitergebenden Erlaß bei Aufbaukrediten.
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- § 131: Neue Bestimmungen zur Stundung und Erlass wegen wirtschaftlicher Bedrängnis.
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- § 132: Neue Bestimmungen zum Erlass bei Grundstücken, die mildtätigen Zwecken dienen.
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- § 133: Neue Bestimmungen zur Abrechnung über die Leistungen nach dem Hypothekensicherungsgesetz.
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- § 134: Neue Bestimmungen zu Vorauszahlungen.
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- § 135: Neue Bestimmungen zur Abrechnung über die Vorauszahlungen.
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- § 136: Neue Bestimmungen zur Hypothekengewinnabgabe bei Verbindlichkeiten, die an grundstücksgleichen Rechten, Schiffen oder Schiffsbauwerken gesichert waren.
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- § 137: Neue Bestimmungen zur Behandlung der Rückerstattungstatbestände.
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- § 138: Neue Bestimmungen zur örtlichen Zuständigkeit der Finanzämter.
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- § 139: Neue Bestimmungen zur Heranziehung anderer Stellen als der Finanzämter bei der Verwaltung der Abgabe.
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- § 140 Abs. 1: Änderung der Vorschriften zur Eintragung eines Umsstellungsbetrags
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- § 140 Abs. 2: Änderung der Vorschriften zur Beteiligung des Finanzamts bei Streitigkeiten
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- § 141: Einführung von Durchführungsvorschriften zur Hypothekengewinnabgabe
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- § 143: Änderung der Vorschriften zur Hypothekengewinnabgabe bei ungesicherten Verbindlichkeiten
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- § 144 Abs. 1: Änderung des Datums für die Minderung der Abgabeschuld bei Kriegsschäden
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- § 144 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Berechnung der Schadensquote
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- § 145: Neue Vorschriften zur Höhe der Abgabeschuld bei Verbindlichkeiten aus der letzten Reichsmarkzeit
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- § 146 Abs. 1: Änderung des Datums für die Herabsetzung der Abgabeschuld bei Kriegsschäden
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- § 146 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Berechnung der Schadensquote
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- § 147: Neue Vorschriften zur Verzinsung und Tilgung der Abgabeschuld
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- § 148: Neue Vorschriften zum Wegfall von Abgabeschulden in der Zwangsversteigerung
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- § 149: Neue Vorschriften zur Entlassung aus der Haftung
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- § 150: Neue Vorschriften zu vorgehenden Rechten in der Zwangsversteigerung
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- § 151: Neue Vorschriften zur Zwangsverwaltung
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- § 152: Einführung eines weiteren Vorrechts für Aufbaukredite
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- § 150: Neue Regelungen für das Vorrecht zur Sicherung von Krediten für bauliche Maßnahmen in Berlin (West)
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- § 151: Neue Regelungen für die Zuständigkeit bei der Erteilung der Bescheinigung für das Vorrecht
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- § 152: Neue Regelungen für den Erlass des Vorrechts bei bestimmten Krediten
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- § 153: Neue Regelungen für den Grundbuchvermerk über das Vorrecht
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- § 154 Abs. 1: Streichung der Anwendung von § 118 Abs. 1
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- § 154 Abs. 2: Änderung der Formulierung in § 118 Abs. 2 Nr. 3
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- § 155 Abs. 1: Streichung der Anwendung von § 124
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- § 155 Abs. 2: Neue Regelungen für die Erklärungspflicht im Verwaltungsweg
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- § 156 Abs. 1: Neue Regelungen für den Erlass wegen ungünstiger Ertragslage
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- § 156 Abs. 2: Neue Regelungen für die Abzugsfähigkeit von Zinsen bei bestimmten Krediten
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- § 156 Abs. 3: Neue Regelungen für die Abzugsfähigkeit von Zinsen bei Förderungsscheinen
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- § 156 Abs. 4: Neue Regelungen für die Anwendung von § 129 Abs. 5 und 6
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- § 157: Neue Regelungen für die Abzugsfähigkeit von Zinsen bei Aufbaukrediten
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- § 158: Neue Regelungen für die Vorauszahlungen in Berlin (West)
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- § 159: Neue Regelungen für die Abrechnung der Vorauszahlungen
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- § 160: Streichung der Anwendung von § 136
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- § 274: Neue Regelungen für Unterhaltshilfe bei Sparerschaden
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- § 275: Neue Regelungen für Unterhaltshilfe für Vollwaisen
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- § 276: Neue Regelungen für Krankenversicherung für Empfänger von Unterhaltshilfe
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- § 277: Neue Regelungen für Sterbegeld für Empfänger von Unterhaltshilfe
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- § 278: Neue Regelungen für Anrechnung der Unterhaltshilfe auf die Hauptentschädigung
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- § 279: Neue Regelungen für den Einkommenshöchstbetrag für Entschädigungsrente
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- § 280: Neue Regelungen für die Höhe der Entschädigungsrente
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- § 281: Neue Regelungen für Vorauszahlungen auf die Entschädigungsrente
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- § 282: Neue Regelungen für das Verhältnis der Entschädigungsrente zur Unterhaltshilfe
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- § 283: Neue Regelungen für das Verhältnis der Entschädigungsrente zur Hauptentschädigung
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- § 284: Neue Regelungen für Sonderregelung bei Verlust der beruflichen oder sonstigen Existenzgrundlage
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- § 285: Neue Regelungen für die Dauer der Entschädigungsrente
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- § 286: Neue Regelungen für die Zuerkennung des Anspruchs auf Kriegsschadenrente
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- § 287: Neue Regelungen für die Erfüllung des Anspruchs auf Kriegsschadenrente
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- § 288: Neue Regelungen für die Wirkung von Veränderungen
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- § 289: Neue Regelungen für die Meldepflicht
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- § 290: Neue Regelungen für die Erstattungspflicht
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- § 291: Neue Regelungen für das Verhältnis zur Aufbaudarlehen
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- § 29 Abs. 2: Neue Regelung für die Zuständigkeit des Feststellungsamts bei Antragstellern ohne ständigen Aufenthalt im Geltungsbereich
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- § 29 Abs. 3: Neue Regelung für die Einreichung des Antrags bei der Gemeindebehörde
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- § 30 Abs. 1: Hinzufügung eines Satzes zur Anwendung von § 327 Abs. 2 des LAG
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- § 31: Neue Regelung für die ortliche Zuständigkeit des Feststellungsamts
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- § 32: Neue Regelung für das Verfahren vor den Feststellungsämtern und -ausschüssen
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- § 33 Abs. 4: Neue Regelung für die Bindung an die Schadensberechnung der Finanzbehörden
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- § 34 Abs. 2: Ersetzung von „Wohnsitz“ durch „ständigen Aufenthalt“
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- § 34 Abs. 3: Neue Regelung für die Anwendung der Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Zivilprozessordnung
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- § 35 Abs. 1 Satz 1: Neue Regelung für die freie Beweiswürdigung
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- § 36 Abs. 3: Neue Regelung für die Form des Feststellungsbescheids und seine Bekanntgabe
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- § 38: Neue Regelung für das Rechtsmittelverfahren
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- § 39: Neue Regelung für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Gebühren
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- § 40: Neue Regelung für die Verwaltungskosten
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- § 41 Abs. 2: Ersetzung von „Landesfeststellungsamts“ durch „Landesausgleichsamts“ und Anpassung des Zitats
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- § 44 Ziffer 7: Streichung der Ziffer 7
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- § 211 Abs. 1: Die Soforthilfesonderabgabe ist nicht abzuziehen.
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- § 211 Abs. 2: Änderungen im Wertansatz der Schulden bei der steuerlichen Gewinnermittlung bleiben außer Betracht.
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- § 211 Abs. 3: § 26 Abs. 2 des Soforthilfegesetzes wird mit Wirkung ab 1. April 1949 aufgehoben.
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- § 211 Abs. 4: Für den Lastenausgleichsgegenposten gilt § 73 Abs. 3 des D-Markbilanzgesetzes entsprechend.
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- § 212: Vorschriften für die Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Gewerbesteuer.
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- § 213: Vorschriften für die Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Feststellung der Einheitswerte der gewerblichen Betriebe in Berlin (West).
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- § 214: Vorschriften für die Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Heranziehung von Steuerpflichtigen mit Vermögen in Berlin (West) zur Vermögensteuer.
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- § 215: Vorschriften für die Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Vermögensabgabe für Vermögen in Berlin (West).
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- § 216: Vorschriften für die Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben für Vermögen in Berlin (West) bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer.
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- § 217: Vorschriften für die Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben für Vermögen in Berlin (West) bei der Gewerbesteuer.
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- § 218: Vorschriften für die Behandlung der Vermögensabgabe in der Jahresbilanz.
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- § 219: Vorschriften für die Behandlung der Kreditgewinnabgabe und der Hypothekengewinnabgabe in der Jahresbilanz.
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- § 220: Vorschriften für den erstmaligen Ausweis und Ausgleich der Jahresbilanz.
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- § 221: Vorschriften für den Lastenausgleichsgegenposten.
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- § 222: Vorschriften für die Durchführung des Ausgleichs.
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- § 223: Vorschriften für die Ablösung und Entrichtung der Vermögensabgabe.
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- § 224: Vorschriften für das Ausscheiden von Genossen.
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- § 112 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Vorschriften für die Zwangsvollstreckung in der Zwangsvollstreckung festlegt.
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- § 112 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Vorschriften für die Fortsetzung der Versteigerung bei keinem ausreichenden Gebot festlegt.
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- § 112 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Vorschriften für bestehende Rechte beim Inkrafttreten des Gesetzes festlegt.
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- § 113 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Vorschriften für die Vorrangstellung bestimmter Rechte festlegt.
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- § 113 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Vorschriften für die Fortsetzung der Versteigerung bei keinem ausreichenden Gebot festlegt.
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- § 113 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Vorschriften für die Fortsetzung der Versteigerung bei keinem ausreichenden Gebot festlegt.
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- § 113 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Vorschriften für bestehende Rechte beim Inkrafttreten des Gesetzes festlegt.
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- § 114: Neufassung des § 114, der die Vorschriften für die Zwangsverwaltung festlegt.
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- § 115: Neufassung des § 115, der die Vorschriften für die Pfändung von Miet- und Pachtzinsforderungen festlegt.
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- § 116: Neufassung des § 116, der die Vorschriften für das Vorrecht für Aufbaukredite festlegt.
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- § 117: Neufassung des § 117, der die Vorschriften für den Grundbuchvermerk über das Vorrecht festlegt.
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- § 118: Neufassung des § 118, der die Vorschriften für die Abgabeschuldner bei Veräußerung des Grundstücks vor Inkrafttreten des Gesetzes festlegt.
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- § 119: Neufassung des § 119, der die Vorschriften für die Aufrechterhaltung von Umstellungsgrundschulden bei Verbindlichkeiten aus der letzten Reichsmarkzeit festlegt.
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- § 120: Neufassung des § 120, der die Vorschriften für das Erlöschen der Umstellungsgrundschulden und das Fortbestehen von Eigentümergrundschulden festlegt.
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- § 121: Neufassung des § 121, der die Vorschriften für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Eigentümer und dem persönlichen Schuldner festlegt.
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- § 122: Neufassung des § 122, der die Vorschriften für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Eigentümer und Dritten festlegt.
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- § 123: Neufassung des § 123, der die Vorschriften für die Haftung bei Grundstücksbelastungen und Grundstücksverkäufen festlegt.
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- § 124: Neufassung des § 124, der die Vorschriften für die Erklärungspflicht festlegt.
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- § 125: Neufassung des § 125, der die Vorschriften für den Abgabebescheid festlegt.
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- § 14: Regelt die Anwendung der Verordnung in Berlin
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- § 15: Regelt die steuerliche Behandlung des Ablösungsbetrags
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- § 16: Regelt die Anwendung der Verordnung in Berlin
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- § 17: Regelt das Inkrafttreten und die Geltungsdauer der Verordnung
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# § 14
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1952-10-10 — Erste Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz (1. AbgabenDV-LA)
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> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 649
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§ 14: Regelt die Anwendung der Verordnung in Berlin
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# § 15
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1952-10-10 — Erste Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz (1. AbgabenDV-LA)
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> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 649
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§ 15: Regelt die steuerliche Behandlung des Ablösungsbetrags
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# § 16
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1952-10-10 — Erste Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz (1. AbgabenDV-LA)
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> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 649
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§ 16: Regelt die Anwendung der Verordnung in Berlin
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# § 17
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1952-10-10 — Erste Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz (1. AbgabenDV-LA)
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> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 649
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§ 17: Regelt das Inkrafttreten und die Geltungsdauer der Verordnung
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verkuendungen/1952/bgbl1-1952-41-1.md
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# BGBl. 1952 I S. 649
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- **Titel:** Erste Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz (1. AbgabenDV-LA)
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- **Typ:** Verordnung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1952 I S. 649
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- **Verkündung:** 1952-10-10
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- **Inkrafttreten:** 1952-10-10
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- **Ausfertigung:** 1952-10-08
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1952/41#page=1
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- **Quelle:** offenegesetze
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- **Parser:** llm
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- **Stammnormen in diesem Commit:** LAG
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## Kurz
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Die Verordnung regelt die Ablösung von Vermögens-, Hypothekengewinn- und Kreditgewinnabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz. Sie ermöglicht die Vorauszahlung dieser Abgaben unter bestimmten Bedingungen.
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Reference in New Issue
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