diff --git a/lag/FASSUNG.md b/lag/FASSUNG.md index 35887a04b9..8c04a397ef 100644 --- a/lag/FASSUNG.md +++ b/lag/FASSUNG.md @@ -1,138 +1,18 @@ -# LAG — 1952-08-18 +# LAG — 1952-10-10 -- **Titel:** Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG) -- **Typ:** Änderung -- **Fundstelle:** BGBl. 1952 I S. 446 -- **Inkrafttreten:** 1952-08-29 (ganzes Gesetz, außer Vorschriften zur Erlassung von Rechtsverordnungen); 1952-08-14 (Vorschriften zur Erlassung von Rechtsverordnungen); 1952-08-29 (Berlin (West), nach Verkündung des Gesetzes zur Übernahme) -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1952/34#page=2 -- **Kurz:** Das Lastenausgleichsgesetz regelt die Ausgleichsabgaben und Leistungen für Kriegs- und Vertreibungsschäden sowie andere soziale Maßnahmen. +- **Titel:** Erste Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz (1. AbgabenDV-LA) +- **Typ:** Verordnung +- **Fundstelle:** BGBl. 1952 I S. 649 +- **Inkrafttreten:** 1952-10-10 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1952/41#page=1 +- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Ablösung von Vermögens-, Hypothekengewinn- und Kreditgewinnabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz. Sie ermöglicht die Vorauszahlung dieser Abgaben unter bestimmten Bedingungen. ## Betroffene Stellen -- § 104: Neue Vorschriften zur Herabsetzung der Abgabeschuld bei Wiederaufbau oder Wiederherstellung -- § 105: Neue Vorschriften zur Verzinsung und Tilgung der Abgabeschuld bis zum 31. März 1952 -- § 106: Neue Vorschriften zur Verzinsung und Tilgung der Abgabeschuld ab 1. April 1952 -- § 107: Neue Vorschriften zur abweichenden Verzinsung und Tilgung der Abgabeschuld -- § 108: Neue Vorschriften zu den Bedingungen der Reichsmarkverbindlichkeit -- § 109: Neue Vorschriften zur Aufteilung der Abgabeschuld -- § 110: Neue Vorschriften zum Ausfall der Umstellungsgrundschuld in der Zwangsversteigerung -- § 111: Neue Vorschriften zur Abgabeschulden als öffentliche Last -- § 112: Neue Vorschriften zur Zwangsversteigerung -- § 113: Neue Vorschriften zu vorgehenden Rechten in der Zwangsversteigerung -- § 126: Neue Bestimmungen zur Rechtsstellung des Eigentümers in den Fällen der öffentlichen Last und der aufrechterhaltenen Umstellungsgrundschuld. -- § 127: Neue Bestimmungen zur Wirkung des Abgabebescheids gegenüber dem Erwerber des Grundstücks. -- § 128: Neue Bestimmungen zur Auskunftplicht des Finanzamts. -- § 129: Neue Bestimmungen zum Erlaß von fälligen Leistungen wegen ungünstiger Ertragslage. -- § 130: Neue Bestimmungen zum weitergebenden Erlaß bei Aufbaukrediten. -- § 131: Neue Bestimmungen zur Stundung und Erlass wegen wirtschaftlicher Bedrängnis. -- § 132: Neue Bestimmungen zum Erlass bei Grundstücken, die mildtätigen Zwecken dienen. -- § 133: Neue Bestimmungen zur Abrechnung über die Leistungen nach dem Hypothekensicherungsgesetz. -- § 134: Neue Bestimmungen zu Vorauszahlungen. -- § 135: Neue Bestimmungen zur Abrechnung über die Vorauszahlungen. -- § 136: Neue Bestimmungen zur Hypothekengewinnabgabe bei Verbindlichkeiten, die an grundstücksgleichen Rechten, Schiffen oder Schiffsbauwerken gesichert waren. -- § 137: Neue Bestimmungen zur Behandlung der Rückerstattungstatbestände. -- § 138: Neue Bestimmungen zur örtlichen Zuständigkeit der Finanzämter. -- § 139: Neue Bestimmungen zur Heranziehung anderer Stellen als der Finanzämter bei der Verwaltung der Abgabe. -- § 140 Abs. 1: Änderung der Vorschriften zur Eintragung eines Umsstellungsbetrags -- § 140 Abs. 2: Änderung der Vorschriften zur Beteiligung des Finanzamts bei Streitigkeiten -- § 141: Einführung von Durchführungsvorschriften zur Hypothekengewinnabgabe -- § 143: Änderung der Vorschriften zur Hypothekengewinnabgabe bei ungesicherten Verbindlichkeiten -- § 144 Abs. 1: Änderung des Datums für die Minderung der Abgabeschuld bei Kriegsschäden -- § 144 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Berechnung der Schadensquote -- § 145: Neue Vorschriften zur Höhe der Abgabeschuld bei Verbindlichkeiten aus der letzten Reichsmarkzeit -- § 146 Abs. 1: Änderung des Datums für die Herabsetzung der Abgabeschuld bei Kriegsschäden -- § 146 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Berechnung der Schadensquote -- § 147: Neue Vorschriften zur Verzinsung und Tilgung der Abgabeschuld -- § 148: Neue Vorschriften zum Wegfall von Abgabeschulden in der Zwangsversteigerung -- § 149: Neue Vorschriften zur Entlassung aus der Haftung -- § 150: Neue Vorschriften zu vorgehenden Rechten in der Zwangsversteigerung -- § 151: Neue Vorschriften zur Zwangsverwaltung -- § 152: Einführung eines weiteren Vorrechts für Aufbaukredite -- § 150: Neue Regelungen für das Vorrecht zur Sicherung von Krediten für bauliche Maßnahmen in Berlin (West) -- § 151: Neue Regelungen für die Zuständigkeit bei der Erteilung der Bescheinigung für das Vorrecht -- § 152: Neue Regelungen für den Erlass des Vorrechts bei bestimmten Krediten -- § 153: Neue Regelungen für den Grundbuchvermerk über das Vorrecht -- § 154 Abs. 1: Streichung der Anwendung von § 118 Abs. 1 -- § 154 Abs. 2: Änderung der Formulierung in § 118 Abs. 2 Nr. 3 -- § 155 Abs. 1: Streichung der Anwendung von § 124 -- § 155 Abs. 2: Neue Regelungen für die Erklärungspflicht im Verwaltungsweg -- § 156 Abs. 1: Neue Regelungen für den Erlass wegen ungünstiger Ertragslage -- § 156 Abs. 2: Neue Regelungen für die Abzugsfähigkeit von Zinsen bei bestimmten Krediten -- § 156 Abs. 3: Neue Regelungen für die Abzugsfähigkeit von Zinsen bei Förderungsscheinen -- § 156 Abs. 4: Neue Regelungen für die Anwendung von § 129 Abs. 5 und 6 -- § 157: Neue Regelungen für die Abzugsfähigkeit von Zinsen bei Aufbaukrediten -- § 158: Neue Regelungen für die Vorauszahlungen in Berlin (West) -- § 159: Neue Regelungen für die Abrechnung der Vorauszahlungen -- § 160: Streichung der Anwendung von § 136 -- § 274: Neue Regelungen für Unterhaltshilfe bei Sparerschaden -- § 275: Neue Regelungen für Unterhaltshilfe für Vollwaisen -- § 276: Neue Regelungen für Krankenversicherung für Empfänger von Unterhaltshilfe -- § 277: Neue Regelungen für Sterbegeld für Empfänger von Unterhaltshilfe -- § 278: Neue Regelungen für Anrechnung der Unterhaltshilfe auf die Hauptentschädigung -- § 279: Neue Regelungen für den Einkommenshöchstbetrag für Entschädigungsrente -- § 280: Neue Regelungen für die Höhe der Entschädigungsrente -- § 281: Neue Regelungen für Vorauszahlungen auf die Entschädigungsrente -- § 282: Neue Regelungen für das Verhältnis der Entschädigungsrente zur Unterhaltshilfe -- § 283: Neue Regelungen für das Verhältnis der Entschädigungsrente zur Hauptentschädigung -- § 284: Neue Regelungen für Sonderregelung bei Verlust der beruflichen oder sonstigen Existenzgrundlage -- § 285: Neue Regelungen für die Dauer der Entschädigungsrente -- § 286: Neue Regelungen für die Zuerkennung des Anspruchs auf Kriegsschadenrente -- § 287: Neue Regelungen für die Erfüllung des Anspruchs auf Kriegsschadenrente -- § 288: Neue Regelungen für die Wirkung von Veränderungen -- § 289: Neue Regelungen für die Meldepflicht -- § 290: Neue Regelungen für die Erstattungspflicht -- § 291: Neue Regelungen für das Verhältnis zur Aufbaudarlehen -- § 29 Abs. 2: Neue Regelung für die Zuständigkeit des Feststellungsamts bei Antragstellern ohne ständigen Aufenthalt im Geltungsbereich -- § 29 Abs. 3: Neue Regelung für die Einreichung des Antrags bei der Gemeindebehörde -- § 30 Abs. 1: Hinzufügung eines Satzes zur Anwendung von § 327 Abs. 2 des LAG -- § 31: Neue Regelung für die ortliche Zuständigkeit des Feststellungsamts -- § 32: Neue Regelung für das Verfahren vor den Feststellungsämtern und -ausschüssen -- § 33 Abs. 4: Neue Regelung für die Bindung an die Schadensberechnung der Finanzbehörden -- § 34 Abs. 2: Ersetzung von „Wohnsitz“ durch „ständigen Aufenthalt“ -- § 34 Abs. 3: Neue Regelung für die Anwendung der Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Zivilprozessordnung -- § 35 Abs. 1 Satz 1: Neue Regelung für die freie Beweiswürdigung -- § 36 Abs. 3: Neue Regelung für die Form des Feststellungsbescheids und seine Bekanntgabe -- § 38: Neue Regelung für das Rechtsmittelverfahren -- § 39: Neue Regelung für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Gebühren -- § 40: Neue Regelung für die Verwaltungskosten -- § 41 Abs. 2: Ersetzung von „Landesfeststellungsamts“ durch „Landesausgleichsamts“ und Anpassung des Zitats -- § 44 Ziffer 7: Streichung der Ziffer 7 -- § 211 Abs. 1: Die Soforthilfesonderabgabe ist nicht abzuziehen. -- § 211 Abs. 2: Änderungen im Wertansatz der Schulden bei der steuerlichen Gewinnermittlung bleiben außer Betracht. -- § 211 Abs. 3: § 26 Abs. 2 des Soforthilfegesetzes wird mit Wirkung ab 1. April 1949 aufgehoben. -- § 211 Abs. 4: Für den Lastenausgleichsgegenposten gilt § 73 Abs. 3 des D-Markbilanzgesetzes entsprechend. -- § 212: Vorschriften für die Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Gewerbesteuer. -- § 213: Vorschriften für die Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Feststellung der Einheitswerte der gewerblichen Betriebe in Berlin (West). -- § 214: Vorschriften für die Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Heranziehung von Steuerpflichtigen mit Vermögen in Berlin (West) zur Vermögensteuer. -- § 215: Vorschriften für die Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Vermögensabgabe für Vermögen in Berlin (West). -- § 216: Vorschriften für die Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben für Vermögen in Berlin (West) bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer. -- § 217: Vorschriften für die Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben für Vermögen in Berlin (West) bei der Gewerbesteuer. -- § 218: Vorschriften für die Behandlung der Vermögensabgabe in der Jahresbilanz. -- § 219: Vorschriften für die Behandlung der Kreditgewinnabgabe und der Hypothekengewinnabgabe in der Jahresbilanz. -- § 220: Vorschriften für den erstmaligen Ausweis und Ausgleich der Jahresbilanz. -- § 221: Vorschriften für den Lastenausgleichsgegenposten. -- § 222: Vorschriften für die Durchführung des Ausgleichs. -- § 223: Vorschriften für die Ablösung und Entrichtung der Vermögensabgabe. -- § 224: Vorschriften für das Ausscheiden von Genossen. -- § 112 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Vorschriften für die Zwangsvollstreckung in der Zwangsvollstreckung festlegt. -- § 112 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Vorschriften für die Fortsetzung der Versteigerung bei keinem ausreichenden Gebot festlegt. -- § 112 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Vorschriften für bestehende Rechte beim Inkrafttreten des Gesetzes festlegt. -- § 113 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Vorschriften für die Vorrangstellung bestimmter Rechte festlegt. -- § 113 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Vorschriften für die Fortsetzung der Versteigerung bei keinem ausreichenden Gebot festlegt. -- § 113 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Vorschriften für die Fortsetzung der Versteigerung bei keinem ausreichenden Gebot festlegt. -- § 113 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Vorschriften für bestehende Rechte beim Inkrafttreten des Gesetzes festlegt. -- § 114: Neufassung des § 114, der die Vorschriften für die Zwangsverwaltung festlegt. -- § 115: Neufassung des § 115, der die Vorschriften für die Pfändung von Miet- und Pachtzinsforderungen festlegt. -- § 116: Neufassung des § 116, der die Vorschriften für das Vorrecht für Aufbaukredite festlegt. -- § 117: Neufassung des § 117, der die Vorschriften für den Grundbuchvermerk über das Vorrecht festlegt. -- § 118: Neufassung des § 118, der die Vorschriften für die Abgabeschuldner bei Veräußerung des Grundstücks vor Inkrafttreten des Gesetzes festlegt. -- § 119: Neufassung des § 119, der die Vorschriften für die Aufrechterhaltung von Umstellungsgrundschulden bei Verbindlichkeiten aus der letzten Reichsmarkzeit festlegt. -- § 120: Neufassung des § 120, der die Vorschriften für das Erlöschen der Umstellungsgrundschulden und das Fortbestehen von Eigentümergrundschulden festlegt. -- § 121: Neufassung des § 121, der die Vorschriften für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Eigentümer und dem persönlichen Schuldner festlegt. -- § 122: Neufassung des § 122, der die Vorschriften für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Eigentümer und Dritten festlegt. -- § 123: Neufassung des § 123, der die Vorschriften für die Haftung bei Grundstücksbelastungen und Grundstücksverkäufen festlegt. -- § 124: Neufassung des § 124, der die Vorschriften für die Erklärungspflicht festlegt. -- § 125: Neufassung des § 125, der die Vorschriften für den Abgabebescheid festlegt. +- § 14: Regelt die Anwendung der Verordnung in Berlin +- § 15: Regelt die steuerliche Behandlung des Ablösungsbetrags +- § 16: Regelt die Anwendung der Verordnung in Berlin +- § 17: Regelt das Inkrafttreten und die Geltungsdauer der Verordnung ## Wortlaut diff --git a/lag/HISTORY.md b/lag/HISTORY.md index 81ad3a9d01..66befbbe39 100644 --- a/lag/HISTORY.md +++ b/lag/HISTORY.md @@ -1,3 +1,4 @@ # Verlauf - **1952-08-18** · BGBl. 1952 I S. 446 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG) +- **1952-10-10** · BGBl. 1952 I S. 649 — Erste Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz (1. AbgabenDV-LA) diff --git a/lag/STELLEN.md b/lag/STELLEN.md index b7fdb01d95..cf31db91b5 100644 --- a/lag/STELLEN.md +++ b/lag/STELLEN.md @@ -1,126 +1,6 @@ # Stellen dieser Station -- § 104: Neue Vorschriften zur Herabsetzung der Abgabeschuld bei Wiederaufbau oder Wiederherstellung -- § 105: Neue Vorschriften zur Verzinsung und Tilgung der Abgabeschuld bis zum 31. März 1952 -- § 106: Neue Vorschriften zur Verzinsung und Tilgung der Abgabeschuld ab 1. April 1952 -- § 107: Neue Vorschriften zur abweichenden Verzinsung und Tilgung der Abgabeschuld -- § 108: Neue Vorschriften zu den Bedingungen der Reichsmarkverbindlichkeit -- § 109: Neue Vorschriften zur Aufteilung der Abgabeschuld -- § 110: Neue Vorschriften zum Ausfall der Umstellungsgrundschuld in der Zwangsversteigerung -- § 111: Neue Vorschriften zur Abgabeschulden als öffentliche Last -- § 112: Neue Vorschriften zur Zwangsversteigerung -- § 113: Neue Vorschriften zu vorgehenden Rechten in der Zwangsversteigerung -- § 126: Neue Bestimmungen zur Rechtsstellung des Eigentümers in den Fällen der öffentlichen Last und der aufrechterhaltenen Umstellungsgrundschuld. -- § 127: Neue Bestimmungen zur Wirkung des Abgabebescheids gegenüber dem Erwerber des Grundstücks. -- § 128: Neue Bestimmungen zur Auskunftplicht des Finanzamts. -- § 129: Neue Bestimmungen zum Erlaß von fälligen Leistungen wegen ungünstiger Ertragslage. -- § 130: Neue Bestimmungen zum weitergebenden Erlaß bei Aufbaukrediten. -- § 131: Neue Bestimmungen zur Stundung und Erlass wegen wirtschaftlicher Bedrängnis. -- § 132: Neue Bestimmungen zum Erlass bei Grundstücken, die mildtätigen Zwecken dienen. -- § 133: Neue Bestimmungen zur Abrechnung über die Leistungen nach dem Hypothekensicherungsgesetz. -- § 134: Neue Bestimmungen zu Vorauszahlungen. -- § 135: Neue Bestimmungen zur Abrechnung über die Vorauszahlungen. -- § 136: Neue Bestimmungen zur Hypothekengewinnabgabe bei Verbindlichkeiten, die an grundstücksgleichen Rechten, Schiffen oder Schiffsbauwerken gesichert waren. -- § 137: Neue Bestimmungen zur Behandlung der Rückerstattungstatbestände. -- § 138: Neue Bestimmungen zur örtlichen Zuständigkeit der Finanzämter. -- § 139: Neue Bestimmungen zur Heranziehung anderer Stellen als der Finanzämter bei der Verwaltung der Abgabe. -- § 140 Abs. 1: Änderung der Vorschriften zur Eintragung eines Umsstellungsbetrags -- § 140 Abs. 2: Änderung der Vorschriften zur Beteiligung des Finanzamts bei Streitigkeiten -- § 141: Einführung von Durchführungsvorschriften zur Hypothekengewinnabgabe -- § 143: Änderung der Vorschriften zur Hypothekengewinnabgabe bei ungesicherten Verbindlichkeiten -- § 144 Abs. 1: Änderung des Datums für die Minderung der Abgabeschuld bei Kriegsschäden -- § 144 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Berechnung der Schadensquote -- § 145: Neue Vorschriften zur Höhe der Abgabeschuld bei Verbindlichkeiten aus der letzten Reichsmarkzeit -- § 146 Abs. 1: Änderung des Datums für die Herabsetzung der Abgabeschuld bei Kriegsschäden -- § 146 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Berechnung der Schadensquote -- § 147: Neue Vorschriften zur Verzinsung und Tilgung der Abgabeschuld -- § 148: Neue Vorschriften zum Wegfall von Abgabeschulden in der Zwangsversteigerung -- § 149: Neue Vorschriften zur Entlassung aus der Haftung -- § 150: Neue Vorschriften zu vorgehenden Rechten in der Zwangsversteigerung -- § 151: Neue Vorschriften zur Zwangsverwaltung -- § 152: Einführung eines weiteren Vorrechts für Aufbaukredite -- § 150: Neue Regelungen für das Vorrecht zur Sicherung von Krediten für bauliche Maßnahmen in Berlin (West) -- § 151: Neue Regelungen für die Zuständigkeit bei der Erteilung der Bescheinigung für das Vorrecht -- § 152: Neue Regelungen für den Erlass des Vorrechts bei bestimmten Krediten -- § 153: Neue Regelungen für den Grundbuchvermerk über das Vorrecht -- § 154 Abs. 1: Streichung der Anwendung von § 118 Abs. 1 -- § 154 Abs. 2: Änderung der Formulierung in § 118 Abs. 2 Nr. 3 -- § 155 Abs. 1: Streichung der Anwendung von § 124 -- § 155 Abs. 2: Neue Regelungen für die Erklärungspflicht im Verwaltungsweg -- § 156 Abs. 1: Neue Regelungen für den Erlass wegen ungünstiger Ertragslage -- § 156 Abs. 2: Neue Regelungen für die Abzugsfähigkeit von Zinsen bei bestimmten Krediten -- § 156 Abs. 3: Neue Regelungen für die Abzugsfähigkeit von Zinsen bei Förderungsscheinen -- § 156 Abs. 4: Neue Regelungen für die Anwendung von § 129 Abs. 5 und 6 -- § 157: Neue Regelungen für die Abzugsfähigkeit von Zinsen bei Aufbaukrediten -- § 158: Neue Regelungen für die Vorauszahlungen in Berlin (West) -- § 159: Neue Regelungen für die Abrechnung der Vorauszahlungen -- § 160: Streichung der Anwendung von § 136 -- § 274: Neue Regelungen für Unterhaltshilfe bei Sparerschaden -- § 275: Neue Regelungen für Unterhaltshilfe für Vollwaisen -- § 276: Neue Regelungen für Krankenversicherung für Empfänger von Unterhaltshilfe -- § 277: Neue Regelungen für Sterbegeld für Empfänger von Unterhaltshilfe -- § 278: Neue Regelungen für Anrechnung der Unterhaltshilfe auf die Hauptentschädigung -- § 279: Neue Regelungen für den Einkommenshöchstbetrag für Entschädigungsrente -- § 280: Neue Regelungen für die Höhe der Entschädigungsrente -- § 281: Neue Regelungen für Vorauszahlungen auf die Entschädigungsrente -- § 282: Neue Regelungen für das Verhältnis der Entschädigungsrente zur Unterhaltshilfe -- § 283: Neue Regelungen für das Verhältnis der Entschädigungsrente zur Hauptentschädigung -- § 284: Neue Regelungen für Sonderregelung bei Verlust der beruflichen oder sonstigen Existenzgrundlage -- § 285: Neue Regelungen für die Dauer der Entschädigungsrente -- § 286: Neue Regelungen für die Zuerkennung des Anspruchs auf Kriegsschadenrente -- § 287: Neue Regelungen für die Erfüllung des Anspruchs auf Kriegsschadenrente -- § 288: Neue Regelungen für die Wirkung von Veränderungen -- § 289: Neue Regelungen für die Meldepflicht -- § 290: Neue Regelungen für die Erstattungspflicht -- § 291: Neue Regelungen für das Verhältnis zur Aufbaudarlehen -- § 29 Abs. 2: Neue Regelung für die Zuständigkeit des Feststellungsamts bei Antragstellern ohne ständigen Aufenthalt im Geltungsbereich -- § 29 Abs. 3: Neue Regelung für die Einreichung des Antrags bei der Gemeindebehörde -- § 30 Abs. 1: Hinzufügung eines Satzes zur Anwendung von § 327 Abs. 2 des LAG -- § 31: Neue Regelung für die ortliche Zuständigkeit des Feststellungsamts -- § 32: Neue Regelung für das Verfahren vor den Feststellungsämtern und -ausschüssen -- § 33 Abs. 4: Neue Regelung für die Bindung an die Schadensberechnung der Finanzbehörden -- § 34 Abs. 2: Ersetzung von „Wohnsitz“ durch „ständigen Aufenthalt“ -- § 34 Abs. 3: Neue Regelung für die Anwendung der Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Zivilprozessordnung -- § 35 Abs. 1 Satz 1: Neue Regelung für die freie Beweiswürdigung -- § 36 Abs. 3: Neue Regelung für die Form des Feststellungsbescheids und seine Bekanntgabe -- § 38: Neue Regelung für das Rechtsmittelverfahren -- § 39: Neue Regelung für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Gebühren -- § 40: Neue Regelung für die Verwaltungskosten -- § 41 Abs. 2: Ersetzung von „Landesfeststellungsamts“ durch „Landesausgleichsamts“ und Anpassung des Zitats -- § 44 Ziffer 7: Streichung der Ziffer 7 -- § 211 Abs. 1: Die Soforthilfesonderabgabe ist nicht abzuziehen. -- § 211 Abs. 2: Änderungen im Wertansatz der Schulden bei der steuerlichen Gewinnermittlung bleiben außer Betracht. -- § 211 Abs. 3: § 26 Abs. 2 des Soforthilfegesetzes wird mit Wirkung ab 1. April 1949 aufgehoben. -- § 211 Abs. 4: Für den Lastenausgleichsgegenposten gilt § 73 Abs. 3 des D-Markbilanzgesetzes entsprechend. -- § 212: Vorschriften für die Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Gewerbesteuer. -- § 213: Vorschriften für die Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Feststellung der Einheitswerte der gewerblichen Betriebe in Berlin (West). -- § 214: Vorschriften für die Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Heranziehung von Steuerpflichtigen mit Vermögen in Berlin (West) zur Vermögensteuer. -- § 215: Vorschriften für die Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Vermögensabgabe für Vermögen in Berlin (West). -- § 216: Vorschriften für die Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben für Vermögen in Berlin (West) bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer. -- § 217: Vorschriften für die Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben für Vermögen in Berlin (West) bei der Gewerbesteuer. -- § 218: Vorschriften für die Behandlung der Vermögensabgabe in der Jahresbilanz. -- § 219: Vorschriften für die Behandlung der Kreditgewinnabgabe und der Hypothekengewinnabgabe in der Jahresbilanz. -- § 220: Vorschriften für den erstmaligen Ausweis und Ausgleich der Jahresbilanz. -- § 221: Vorschriften für den Lastenausgleichsgegenposten. -- § 222: Vorschriften für die Durchführung des Ausgleichs. -- § 223: Vorschriften für die Ablösung und Entrichtung der Vermögensabgabe. -- § 224: Vorschriften für das Ausscheiden von Genossen. -- § 112 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Vorschriften für die Zwangsvollstreckung in der Zwangsvollstreckung festlegt. -- § 112 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Vorschriften für die Fortsetzung der Versteigerung bei keinem ausreichenden Gebot festlegt. -- § 112 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Vorschriften für bestehende Rechte beim Inkrafttreten des Gesetzes festlegt. -- § 113 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Vorschriften für die Vorrangstellung bestimmter Rechte festlegt. -- § 113 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Vorschriften für die Fortsetzung der Versteigerung bei keinem ausreichenden Gebot festlegt. -- § 113 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Vorschriften für die Fortsetzung der Versteigerung bei keinem ausreichenden Gebot festlegt. -- § 113 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Vorschriften für bestehende Rechte beim Inkrafttreten des Gesetzes festlegt. -- § 114: Neufassung des § 114, der die Vorschriften für die Zwangsverwaltung festlegt. -- § 115: Neufassung des § 115, der die Vorschriften für die Pfändung von Miet- und Pachtzinsforderungen festlegt. -- § 116: Neufassung des § 116, der die Vorschriften für das Vorrecht für Aufbaukredite festlegt. -- § 117: Neufassung des § 117, der die Vorschriften für den Grundbuchvermerk über das Vorrecht festlegt. -- § 118: Neufassung des § 118, der die Vorschriften für die Abgabeschuldner bei Veräußerung des Grundstücks vor Inkrafttreten des Gesetzes festlegt. -- § 119: Neufassung des § 119, der die Vorschriften für die Aufrechterhaltung von Umstellungsgrundschulden bei Verbindlichkeiten aus der letzten Reichsmarkzeit festlegt. -- § 120: Neufassung des § 120, der die Vorschriften für das Erlöschen der Umstellungsgrundschulden und das Fortbestehen von Eigentümergrundschulden festlegt. -- § 121: Neufassung des § 121, der die Vorschriften für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Eigentümer und dem persönlichen Schuldner festlegt. -- § 122: Neufassung des § 122, der die Vorschriften für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Eigentümer und Dritten festlegt. -- § 123: Neufassung des § 123, der die Vorschriften für die Haftung bei Grundstücksbelastungen und Grundstücksverkäufen festlegt. -- § 124: Neufassung des § 124, der die Vorschriften für die Erklärungspflicht festlegt. -- § 125: Neufassung des § 125, der die Vorschriften für den Abgabebescheid festlegt. +- § 14: Regelt die Anwendung der Verordnung in Berlin +- § 15: Regelt die steuerliche Behandlung des Ablösungsbetrags +- § 16: Regelt die Anwendung der Verordnung in Berlin +- § 17: Regelt das Inkrafttreten und die Geltungsdauer der Verordnung diff --git a/lag/§14.md b/lag/§14.md new file mode 100644 index 0000000000..9c7e8fe55e --- /dev/null +++ b/lag/§14.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 14 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1952-10-10 — Erste Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz (1. AbgabenDV-LA) +> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 649 + +§ 14: Regelt die Anwendung der Verordnung in Berlin diff --git a/lag/§15.md b/lag/§15.md new file mode 100644 index 0000000000..7e3756f1e4 --- /dev/null +++ b/lag/§15.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 15 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1952-10-10 — Erste Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz (1. AbgabenDV-LA) +> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 649 + +§ 15: Regelt die steuerliche Behandlung des Ablösungsbetrags diff --git a/lag/§16.md b/lag/§16.md new file mode 100644 index 0000000000..5f6f2f1625 --- /dev/null +++ b/lag/§16.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 16 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1952-10-10 — Erste Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz (1. AbgabenDV-LA) +> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 649 + +§ 16: Regelt die Anwendung der Verordnung in Berlin diff --git a/lag/§17.md b/lag/§17.md new file mode 100644 index 0000000000..4d01244505 --- /dev/null +++ b/lag/§17.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 17 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1952-10-10 — Erste Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz (1. AbgabenDV-LA) +> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 649 + +§ 17: Regelt das Inkrafttreten und die Geltungsdauer der Verordnung diff --git a/verkuendungen/1952/bgbl1-1952-41-1.md b/verkuendungen/1952/bgbl1-1952-41-1.md new file mode 100644 index 0000000000..316d6725b0 --- /dev/null +++ b/verkuendungen/1952/bgbl1-1952-41-1.md @@ -0,0 +1,17 @@ +# BGBl. 1952 I S. 649 + +- **Titel:** Erste Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz (1. AbgabenDV-LA) +- **Typ:** Verordnung +- **Fundstelle:** BGBl. 1952 I S. 649 +- **Verkündung:** 1952-10-10 +- **Inkrafttreten:** 1952-10-10 +- **Ausfertigung:** 1952-10-08 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1952/41#page=1 +- **Quelle:** offenegesetze +- **Parser:** llm +- **Stammnormen in diesem Commit:** LAG + +## Kurz + +Die Verordnung regelt die Ablösung von Vermögens-, Hypothekengewinn- und Kreditgewinnabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz. Sie ermöglicht die Vorauszahlung dieser Abgaben unter bestimmten Bedingungen. +