BGBl. 2017 I S. 47 · Verordnung · Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates

Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 47
Inkrafttreten: 2017-01-14
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2017-01-13

BGBl-Id: bgbl1-2017-3-2
This commit is contained in:
LawGit Spiegel
2017-01-13 12:00:00 +00:00
parent 7c05140341
commit b5e46732d5
40 changed files with 448 additions and 45 deletions

View File

@@ -1,18 +1,35 @@
# BIMSCHV_12_2000 — 2015-09-07
# BIMSCHV_12_2000 — 2017-01-13
- **Titel:** Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
- **Titel:** Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 1474
- **Inkrafttreten:** 2015-09-08 (ganzes Gesetz, außer Artikel 625 und 626); 2016-08-14 (Artikel 625); 2018-08-14 (Artikel 626)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/35#page=2
- **Kurz:** Die Verordnung passt die Zuständigkeiten verschiedener Bundesministerien in mehreren Gesetzen an, um sie auf die aktuelle Struktur der Bundesregierung abzustimmen.
- **Fundstelle:** BGBl. 2017 I S. 47
- **Inkrafttreten:** 2017-01-14
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2017/3#page=7
- **Kurz:** Die Verordnung dient der Umsetzung der EU-Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen und ändert die Störfall-Verordnung.
## Betroffene Stellen
- § 14a Abs. 2: Ersetzung der Wörter „Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit“ durch „Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit“
- § 14a Abs. 3: Ersetzung der Wörter „Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit“ durch „Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit“
- § 19a Abs. 4: Ersetzung der Wörter „Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit“ durch „Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit“
- § 19a Abs. 5: Ersetzung der Wörter „Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit“ durch „Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit“
- Inhaltsübersicht: Eingefügte und geänderte Angaben
- § 1 Abs. 1: Neue Definitionen für Betriebsbereiche der unteren und oberen Klasse
- § 1 Abs. 2: Eingefügte Wörter und Ersetzungen
- § 1 Abs. 5: Neue Formulierung und Verschiebung zu Abs. 3
- § 2: Neue Begriffsbestimmungen
- § 3 Abs. 5: Neuer Absatz zur Wahrung angemessener Sicherheitsabstände
- § 4 Nummer 1a: Neue Nummer zur Vermeidung von Freisetzungen gefährlicher Stoffe
- § 6 Abs. 2: Neue Formulierung und Verschiebung zu Abs. 2
- § 6 Abs. 3: Neue Formulierung und Verschiebung zu Abs. 3
- § 7 Abs. 1: Erweiterte Anzeigepflichten
- § 7 Abs. 2: Erweiterte Anzeigepflichten
- § 7 Abs. 3: Neuer Absatz zur Anzeigepflicht bei störfallrelevanter Änderung
- § 8: Neues Konzept zur Verhinderung von Störfällen
- § 8a: Neuer Abschnitt zur Information der Öffentlichkeit
- § 9 Abs. 1: Erweiterte Vorschriften für Betriebsbereiche der oberen Klasse
- § 9 Abs. 2 Satz 3: Gestrichenes Wort
- § 9 Abs. 4: Ersetzte Angabe und gestrichene Wörter
- § 9 Abs. 5: Erweiterte Überprüfungs- und Aktualisierungspflichten
- § 9 Abs. 6: Aufgehobener Absatz
- § 10 Abs. 1: Erweiterte Vorschriften für Betriebsbereiche der oberen Klasse
- § 10 Abs. 1 Satz 3: Neuer Satz zur Vorbereitung vor Inbetriebnahme oder Änderungen
## Wortlaut

View File

@@ -12,3 +12,4 @@
- **2010-11-15** · BGBl. 2010 I S. 1504 — Verordnung zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften
- **2013-08-17** · BGBl. 2013 I S. 3230 — Erste Verordnung zur Änderung der Störfall-Verordnung
- **2015-09-07** · BGBl. 2015 I S. 1474 — Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
- **2017-01-13** · BGBl. 2017 I S. 47 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates

View File

@@ -1,6 +1,23 @@
# Stellen dieser Station
- § 14a Abs. 2: Ersetzung der Wörter „Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit“ durch „Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit“
- § 14a Abs. 3: Ersetzung der Wörter „Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit“ durch „Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit“
- § 19a Abs. 4: Ersetzung der Wörter „Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit“ durch „Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit“
- § 19a Abs. 5: Ersetzung der Wörter „Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit“ durch „Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit“
- Inhaltsübersicht: Eingefügte und geänderte Angaben
- § 1 Abs. 1: Neue Definitionen für Betriebsbereiche der unteren und oberen Klasse
- § 1 Abs. 2: Eingefügte Wörter und Ersetzungen
- § 1 Abs. 5: Neue Formulierung und Verschiebung zu Abs. 3
- § 2: Neue Begriffsbestimmungen
- § 3 Abs. 5: Neuer Absatz zur Wahrung angemessener Sicherheitsabstände
- § 4 Nummer 1a: Neue Nummer zur Vermeidung von Freisetzungen gefährlicher Stoffe
- § 6 Abs. 2: Neue Formulierung und Verschiebung zu Abs. 2
- § 6 Abs. 3: Neue Formulierung und Verschiebung zu Abs. 3
- § 7 Abs. 1: Erweiterte Anzeigepflichten
- § 7 Abs. 2: Erweiterte Anzeigepflichten
- § 7 Abs. 3: Neuer Absatz zur Anzeigepflicht bei störfallrelevanter Änderung
- § 8: Neues Konzept zur Verhinderung von Störfällen
- § 8a: Neuer Abschnitt zur Information der Öffentlichkeit
- § 9 Abs. 1: Erweiterte Vorschriften für Betriebsbereiche der oberen Klasse
- § 9 Abs. 2 Satz 3: Gestrichenes Wort
- § 9 Abs. 4: Ersetzte Angabe und gestrichene Wörter
- § 9 Abs. 5: Erweiterte Überprüfungs- und Aktualisierungspflichten
- § 9 Abs. 6: Aufgehobener Absatz
- § 10 Abs. 1: Erweiterte Vorschriften für Betriebsbereiche der oberen Klasse
- § 10 Abs. 1 Satz 3: Neuer Satz zur Vorbereitung vor Inbetriebnahme oder Änderungen

11
bimschv_12_2000/§1.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,11 @@
# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-01-13 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 47
§ 1 Abs. 1: Neue Definitionen für Betriebsbereiche der unteren und oberen Klasse
§ 1 Abs. 2: Eingefügte Wörter und Ersetzungen
§ 1 Abs. 5: Neue Formulierung und Verschiebung zu Abs. 3

View File

@@ -1,7 +1,9 @@
# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2005-06-16Neufassung der Störfall-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 1598
> Station: 2017-01-13Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 47
§ 10: Neufassung des § 10, der die Pflichten des Betreibers bezüglich der Alarm- und Gefahrenabwehrpläne festlegt.
§ 10 Abs. 1: Erweiterte Vorschriften für Betriebsbereiche der oberen Klasse
§ 10 Abs. 1 Satz 3: Neuer Satz zur Vorbereitung vor Inbetriebnahme oder Änderungen

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1998-04-23 — Zweite Verordnung zur Änderung der Zwölften und der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 723
> Station: 2017-01-13 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 47
§ 2 Abs. 2 Satz 2: Satz 2 von § 2 Abs. 2 wird gestrichen
§ 2: Neue Begriffsbestimmungen

7
bimschv_12_2000/§3.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-01-13 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 47
§ 3 Abs. 5: Neuer Absatz zur Wahrung angemessener Sicherheitsabstände

7
bimschv_12_2000/§4.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-01-13 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 47
§ 4 Nummer 1a: Neue Nummer zur Vermeidung von Freisetzungen gefährlicher Stoffe

9
bimschv_12_2000/§6.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,9 @@
# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-01-13 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 47
§ 6 Abs. 2: Neue Formulierung und Verschiebung zu Abs. 2
§ 6 Abs. 3: Neue Formulierung und Verschiebung zu Abs. 3

11
bimschv_12_2000/§7.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,11 @@
# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-01-13 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 47
§ 7 Abs. 1: Erweiterte Anzeigepflichten
§ 7 Abs. 2: Erweiterte Anzeigepflichten
§ 7 Abs. 3: Neuer Absatz zur Anzeigepflicht bei störfallrelevanter Änderung

7
bimschv_12_2000/§8.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-01-13 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 47
§ 8: Neues Konzept zur Verhinderung von Störfällen

7
bimschv_12_2000/§8a.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 8a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-01-13 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 47
§ 8a: Neuer Abschnitt zur Information der Öffentlichkeit

View File

@@ -1,7 +1,15 @@
# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2005-06-16Neufassung der Störfall-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 1598
> Station: 2017-01-13Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 47
§ 9: Neufassung des § 9, der die Pflichten des Betreibers bezüglich des Sicherheitsberichts festlegt.
§ 9 Abs. 1: Erweiterte Vorschriften für Betriebsbereiche der oberen Klasse
§ 9 Abs. 2 Satz 3: Gestrichenes Wort
§ 9 Abs. 4: Ersetzte Angabe und gestrichene Wörter
§ 9 Abs. 5: Erweiterte Überprüfungs- und Aktualisierungspflichten
§ 9 Abs. 6: Aufgehobener Absatz

View File

@@ -1,16 +1,16 @@
# BIMSCHV_9 — 2015-04-30
# BIMSCHV_9 — 2017-01-13
- **Titel:** Verordnung zur Umsetzung von Artikel 14 der Richtlinie zur Energieeffizienz und zur Änderung weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
- **Titel:** Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 670
- **Inkrafttreten:** 2015-04-30
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/17#page=30
- **Kurz:** Die Verordnung umsetzt Artikel 14 der Richtlinie zur Energieeffizienz und ändert verschiedene umweltrechtliche Vorschriften, insbesondere im Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung und der Emissionsbegrenzung.
- **Fundstelle:** BGBl. 2017 I S. 47
- **Inkrafttreten:** 2017-01-14
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2017/3#page=7
- **Kurz:** Die Verordnung dient der Umsetzung der EU-Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen und ändert die Störfall-Verordnung.
## Betroffene Stellen
- § 13 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes zur Einholung von Sachverständigengutachten für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeitsanalyse und der Angaben zur Finanzlage.
- § 13 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung der Wörter 'nach § 29a Abs. 1 Satz 1' durch 'nach § 29b Abs. 1'.
- § 4b Abs. 2 Satz 1: Ersetzt die Wörter 'Teil eines Betriebsbereichs' durch 'Bestandteil eines Betriebsbereichs' und 'Nr. 1 und 3, III, IV und V Nr. 1 bis 3' durch 'Nummer 1, 3 und 4 sowie den Abschnitten III bis V'.
- § 13 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes, der die Einholung von Sachverständigengutachten regelt, insbesondere für die Beurteilung bestimmter Teile des Sicherheitsberichts, der Wirtschaftlichkeitsanalyse und der Finanzlage.
## Wortlaut

View File

@@ -17,3 +17,4 @@
- **2007-10-29** · BGBl. 2007 I S. 2470 — Gesetz zur Reduzierung und Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren
- **2013-05-02** · BGBl. 2013 I S. 973 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen, zur Änderung der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte und zum Erlass einer Bekanntgabeverordnung
- **2015-04-30** · BGBl. 2015 I S. 670 — Verordnung zur Umsetzung von Artikel 14 der Richtlinie zur Energieeffizienz und zur Änderung weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
- **2017-01-13** · BGBl. 2017 I S. 47 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates

View File

@@ -1,4 +1,4 @@
# Stellen dieser Station
- § 13 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes zur Einholung von Sachverständigengutachten für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeitsanalyse und der Angaben zur Finanzlage.
- § 13 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung der Wörter 'nach § 29a Abs. 1 Satz 1' durch 'nach § 29b Abs. 1'.
- § 4b Abs. 2 Satz 1: Ersetzt die Wörter 'Teil eines Betriebsbereichs' durch 'Bestandteil eines Betriebsbereichs' und 'Nr. 1 und 3, III, IV und V Nr. 1 bis 3' durch 'Nummer 1, 3 und 4 sowie den Abschnitten III bis V'.
- § 13 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes, der die Einholung von Sachverständigengutachten regelt, insbesondere für die Beurteilung bestimmter Teile des Sicherheitsberichts, der Wirtschaftlichkeitsanalyse und der Finanzlage.

View File

@@ -1,9 +1,7 @@
# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-04-30 — Verordnung zur Umsetzung von Artikel 14 der Richtlinie zur Energieeffizienz und zur Änderung weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 670
> Station: 2017-01-13 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 47
§ 13 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes zur Einholung von Sachverständigengutachten für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeitsanalyse und der Angaben zur Finanzlage.
§ 13 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung der Wörter 'nach § 29a Abs. 1 Satz 1' durch 'nach § 29b Abs. 1'.
§ 13 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes, der die Einholung von Sachverständigengutachten regelt, insbesondere für die Beurteilung bestimmter Teile des Sicherheitsberichts, der Wirtschaftlichkeitsanalyse und der Finanzlage.

View File

@@ -1,11 +1,7 @@
# § 4b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2005-06-16 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2003/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2003 zur Änderung der Richtlinie 96/82/EG des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 1591
> Station: 2017-01-13 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 47
§ 4b Abs. 2 Satz 1: Satz 1 wird gestrichen.
§ 4b Abs. 2 Satz 5: Satz 5 wird gestrichen.
§ 4b Abs. 2 Satz 4: Die Wörter „der anlagenbezogene Sicherheitsbericht oder“ und „er oder“ werden gestrichen.
§ 4b Abs. 2 Satz 1: Ersetzt die Wörter 'Teil eines Betriebsbereichs' durch 'Bestandteil eines Betriebsbereichs' und 'Nr. 1 und 3, III, IV und V Nr. 1 bis 3' durch 'Nummer 1, 3 und 4 sowie den Abschnitten III bis V'.

View File

@@ -0,0 +1,27 @@
# RICHTLINIE-2012-18-EU-DES-EUROPÄISCHEN-PARLAMENTS-UND-DES — 2017-01-13
- **Titel:** Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2017 I S. 47
- **Inkrafttreten:** 2017-01-14
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2017/3#page=7
- **Kurz:** Die Verordnung dient der Umsetzung der EU-Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen und ändert die Störfall-Verordnung.
## Betroffene Stellen
- Anhang VI, Teil 1, Abschnitt I, Satz 1: Ersetzung von 'Eine Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs, die' durch 'Ein Ereignis, welches'
- Anhang VI, Teil 1, Abschnitt I, Nummer 1: Ersetzung von 'unfallbedingte' durch 'ereignisbedingte' und von 'des Anhangs I' durch 'der Stoffliste in Anhang I'
- Anhang VI, Teil 1, Abschnitt I, Nummer 2: Einfügung von 'mit nachstehenden Folgen:' nach 'Grundeigentum' und Streichung von 'Ein Unfall, bei dem ein gefährlicher Stoff die unmittelbare Ursache für eine der nachstehenden Unfallfolgen ist:'
- Anhang VI, Teil 1, Abschnitt I, Nummer 5: Ersetzung von 'Unfall' durch 'Störfall'
- Anhang VI, Teil 1, Abschnitt II: Ersetzung von 'Eine Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs, die' durch 'Ein Ereignis, das' und von 'aber die' durch 'aber'
- Anhang VI, Teil 1, Abschnitt III: Ersetzung von 'Eine Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs, bei der Stoffe' durch 'Ein Ereignis, bei dem Stoffe'
- Anhang VI, Teil 2, Nummer 2.2, Tabelle, Spalte 4: Ersetzung von 'Stoffkategorie' durch 'Gefahrenkategorie'
- Anhang VI, Teil 2, Nummer 3.2: Ersetzung von 'Störfalls' durch 'Ereignisses'
- Anhang VI, Teil 2, Nummer 3.4: Ersetzung von 'Stabilitätsklassen' durch 'Windrichtung'
- Anhang VI, Teil 2, Nummer 7.1: Ersetzung von 'Störfälle' durch 'Ereignisse'
- Anhang VI, Teil 2, Nummer 7.2: Ersetzung von 'Störfallauswirkungen' durch 'Auswirkungen des Ereignisses'
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

View File

@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

View File

@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **2017-01-13** · BGBl. 2017 I S. 47 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates

View File

@@ -0,0 +1,13 @@
# Stellen dieser Station
- Anhang VI, Teil 1, Abschnitt I, Satz 1: Ersetzung von 'Eine Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs, die' durch 'Ein Ereignis, welches'
- Anhang VI, Teil 1, Abschnitt I, Nummer 1: Ersetzung von 'unfallbedingte' durch 'ereignisbedingte' und von 'des Anhangs I' durch 'der Stoffliste in Anhang I'
- Anhang VI, Teil 1, Abschnitt I, Nummer 2: Einfügung von 'mit nachstehenden Folgen:' nach 'Grundeigentum' und Streichung von 'Ein Unfall, bei dem ein gefährlicher Stoff die unmittelbare Ursache für eine der nachstehenden Unfallfolgen ist:'
- Anhang VI, Teil 1, Abschnitt I, Nummer 5: Ersetzung von 'Unfall' durch 'Störfall'
- Anhang VI, Teil 1, Abschnitt II: Ersetzung von 'Eine Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs, die' durch 'Ein Ereignis, das' und von 'aber die' durch 'aber'
- Anhang VI, Teil 1, Abschnitt III: Ersetzung von 'Eine Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs, bei der Stoffe' durch 'Ein Ereignis, bei dem Stoffe'
- Anhang VI, Teil 2, Nummer 2.2, Tabelle, Spalte 4: Ersetzung von 'Stoffkategorie' durch 'Gefahrenkategorie'
- Anhang VI, Teil 2, Nummer 3.2: Ersetzung von 'Störfalls' durch 'Ereignisses'
- Anhang VI, Teil 2, Nummer 3.4: Ersetzung von 'Stabilitätsklassen' durch 'Windrichtung'
- Anhang VI, Teil 2, Nummer 7.1: Ersetzung von 'Störfälle' durch 'Ereignisse'
- Anhang VI, Teil 2, Nummer 7.2: Ersetzung von 'Störfallauswirkungen' durch 'Auswirkungen des Ereignisses'

View File

@@ -0,0 +1,17 @@
# BGBl. 2017 I S. 47
- **Titel:** Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2017 I S. 47
- **Verkündung:** 2017-01-13
- **Inkrafttreten:** 2017-01-14
- **Ausfertigung:** 2017-01-09
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2017/3#page=7
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** BIMSCHV_12_2000, VERORDNUNG-ZUR-UMSETZUNG-DER-RICHTLINIE-2012-18-EU-DES, BIMSCHV_9, RICHTLINIE-2012-18-EU-DES-EUROPÄISCHEN-PARLAMENTS-UND-DES
## Kurz
Die Verordnung dient der Umsetzung der EU-Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen und ändert die Störfall-Verordnung.

View File

@@ -0,0 +1,58 @@
# VERORDNUNG-ZUR-UMSETZUNG-DER-RICHTLINIE-2012-18-EU-DES — 2017-01-13
- **Titel:** Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2017 I S. 47
- **Inkrafttreten:** 2017-01-14
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2017/3#page=7
- **Kurz:** Die Verordnung dient der Umsetzung der EU-Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen und ändert die Störfall-Verordnung.
## Betroffene Stellen
- § 1 Abs. 1 Satz 1: Änderung der Mengenschwellen für verschiedene gefährliche Stoffe und Stoffgruppen
- § 1 Abs. 1 Satz 2: Änderung der Mengenschwellen für verschiedene gefährliche Stoffe und Stoffgruppen
- § 19 Abs. 3 Nr. 1: Ersetzt 'Inspektionen' durch 'Vor-Ort-Besichtigungen'
- § 19 Abs. 3 Nr. 2: Streicht 'und'
- § 19 Abs. 3: Fügt neue Nummer 3 ein, die die Unterbringung von Informationen über mögliche Betroffene und Maßnahmen zur Milderung der Auswirkungen eines Störfalls regelt
- § 19 Abs. 3: Verschiebt die bisherige Nummer 3 auf Nummer 4
- § 19 Abs. 4: Neufassung des Absatzes, der die Mitteilung an das Bundesministerium und die Europäische Kommission regelt
- § 19 Abs. 5: Neufassung des Absatzes, der die Mitteilung des Ergebnisses der Analyse und der Empfehlungen an das Bundesministerium und die Europäische Kommission regelt
- § 20: Neufassung des § 20, der Übergangsvorschriften für Betriebsbereiche regelt
- § 21: Neufassung des § 21, der Ordnungswidrigkeiten regelt
- Anhang I: Neufassung des Anhangs I, der Mengenschwellen für gefährliche Stoffe regelt
- § 8a Abs. 2: Ersetzt die Wörter „den zuständigen Behörden nach Absatz 1 Nr. 2“ durch „der zuständigen Behörde nach Absatz 1 Nummer 2“.
- § 8a Abs. 4 Satz 4: Neuer Wortlaut: „Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 2 gelten entsprechend.“
- § 11: Neue Überschrift: „Weitergehende Information der Öffentlichkeit“. Einfügung von neuen Absätzen 1 und 2, Neufassung von Absatz 3 (früherer Absatz 1) und Absatz 4 (früherer Absatz 2). Einfügung von neuen Absätzen 5 und 6.
- § 12 Abs. 1: Ersetzt die Wörter „nach § 1 Abs. 1 Satz 2“ durch „der oberen Klasse“.
- § 12 Abs. 2 Satz 2: Einfügt die Wörter „bis zur nächsten Vor-Ort-Besichtigung, jedoch“ nach dem Wort „sind“.
- § 13 Satz 2: Neuer Wortlaut: „Satz 1 gilt entsprechend in den Fällen des § 20 Absatz 2 Nummer 1 und Absatz 4 Nummer 1.“
- § 14: Absatz 14 wird aufgehoben.
- § 15: Neuer Wortlaut für § 15: „Domino-Effekt“. Enthält neue Absätze 1 und 2.
- § 16: Neue Formulierung für Absatz 1 und 2, Einfügung von Absatz 3, Neufassung von Absatz 4 (früherer Absatz 3).
- Überschrift des Dritten Teils: Die Überschrift des Dritten Teils wird gestrichen.
- § 17: Neuer Wortlaut für § 17: „Überwachungsplan und Überwachungsprogramm“. Enthält neue Absätze 1, 2 und 3.
- Überschrift nach § 17: Einfügung der Überschrift: „Vierter Abschnitt Genehmigungsverfahren nach § 23b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“.
- § 18: Neuer Wortlaut für § 18: „Genehmigungsverfahren nach § 23b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“. Enthält neue Absätze 1, 2, 3, 4 und 5.
- Anhang II Abschnitt I Satz 1: Ersetzung von 'den' durch 'die' und von 'Grundsätzen entsprechen' durch 'Punkte abdecken'
- Anhang II Abschnitt II Nummer 1: Ersetzung von 'Standorts' durch 'Betriebsbereichs'
- Anhang II Abschnitt II Nummer 2: Einfügung von Nummer 3: Verzeichnis benachbarter Betriebsbereiche und Bereiche außerhalb des Betriebsbereichs
- Anhang II Abschnitt II Nummer 3: Neufassung von Nummer 3, die nun Nummer 4 ist
- Anhang II Abschnitt III Überschrift: Ersetzung von 'Anlage' durch 'Anlagen des Betriebsbereichs'
- Anhang II Abschnitt III Nummer 2: Ersetzung des Punktes am Ende durch 'gegebenenfalls Berücksichtigung verfügbarer Informationen über bewährte Verfahren.'
- Anhang II Abschnitt III Nummer 3 Buchstabe b: Ersetzung von 'Mensch oder Umwelt' durch 'die menschliche Gesundheit oder die Umwelt'
- Anhang II Abschnitt IV Nummer 1: Ersetzung von 'der Anlage' durch 'des Betriebsbereichs' und Ergänzung von betrieblichen und umgebungsbedingten Gefahrenquellen
- Anhang II Abschnitt IV Nummer 2: Streichung von 'in dem Betriebsbereich' und 'vorbehaltlich des § 11 Abs. 3'
- Anhang II Abschnitt IV Nummer 3: Einfügung von Nummer 3: Bewertung vergangener Ereignisse und Bezugnahme auf Maßnahmen
- Anhang II Abschnitt IV Nummer 3: Neufassung von Nummer 3, die nun Nummer 4 ist
- Anhang II Abschnitt V Nummer 1: Ersetzung des Punktes am Ende durch eine Liste von technischen und nicht technischen Maßnahmen
- Anhang II Abschnitt V Nummer 4: Neufassung von Nummer 4: Beschreibung technischer und nicht technischer Maßnahmen
- Anhang III Überschrift: Neufassung der Überschrift: 'Sicherheitsmanagementsystem'
- Anhang III Nummer 1: Aufhebung von Nummer 1
- Anhang III Nummer 2: Neufassung von Nummer 2, die nun Nummer 1 ist, mit Ergänzungen
- Anhang III Nummer 3: Neufassung von Nummer 3, die nun Nummer 2 ist, mit Ergänzungen
- Anhang V: Neufassung des gesamten Anhangs V mit Informationen zur Öffentlichkeit
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

View File

@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

View File

@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **2017-01-13** · BGBl. 2017 I S. 47 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates

View File

@@ -0,0 +1,44 @@
# Stellen dieser Station
- § 1 Abs. 1 Satz 1: Änderung der Mengenschwellen für verschiedene gefährliche Stoffe und Stoffgruppen
- § 1 Abs. 1 Satz 2: Änderung der Mengenschwellen für verschiedene gefährliche Stoffe und Stoffgruppen
- § 19 Abs. 3 Nr. 1: Ersetzt 'Inspektionen' durch 'Vor-Ort-Besichtigungen'
- § 19 Abs. 3 Nr. 2: Streicht 'und'
- § 19 Abs. 3: Fügt neue Nummer 3 ein, die die Unterbringung von Informationen über mögliche Betroffene und Maßnahmen zur Milderung der Auswirkungen eines Störfalls regelt
- § 19 Abs. 3: Verschiebt die bisherige Nummer 3 auf Nummer 4
- § 19 Abs. 4: Neufassung des Absatzes, der die Mitteilung an das Bundesministerium und die Europäische Kommission regelt
- § 19 Abs. 5: Neufassung des Absatzes, der die Mitteilung des Ergebnisses der Analyse und der Empfehlungen an das Bundesministerium und die Europäische Kommission regelt
- § 20: Neufassung des § 20, der Übergangsvorschriften für Betriebsbereiche regelt
- § 21: Neufassung des § 21, der Ordnungswidrigkeiten regelt
- Anhang I: Neufassung des Anhangs I, der Mengenschwellen für gefährliche Stoffe regelt
- § 8a Abs. 2: Ersetzt die Wörter „den zuständigen Behörden nach Absatz 1 Nr. 2“ durch „der zuständigen Behörde nach Absatz 1 Nummer 2“.
- § 8a Abs. 4 Satz 4: Neuer Wortlaut: „Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 2 gelten entsprechend.“
- § 11: Neue Überschrift: „Weitergehende Information der Öffentlichkeit“. Einfügung von neuen Absätzen 1 und 2, Neufassung von Absatz 3 (früherer Absatz 1) und Absatz 4 (früherer Absatz 2). Einfügung von neuen Absätzen 5 und 6.
- § 12 Abs. 1: Ersetzt die Wörter „nach § 1 Abs. 1 Satz 2“ durch „der oberen Klasse“.
- § 12 Abs. 2 Satz 2: Einfügt die Wörter „bis zur nächsten Vor-Ort-Besichtigung, jedoch“ nach dem Wort „sind“.
- § 13 Satz 2: Neuer Wortlaut: „Satz 1 gilt entsprechend in den Fällen des § 20 Absatz 2 Nummer 1 und Absatz 4 Nummer 1.“
- § 14: Absatz 14 wird aufgehoben.
- § 15: Neuer Wortlaut für § 15: „Domino-Effekt“. Enthält neue Absätze 1 und 2.
- § 16: Neue Formulierung für Absatz 1 und 2, Einfügung von Absatz 3, Neufassung von Absatz 4 (früherer Absatz 3).
- Überschrift des Dritten Teils: Die Überschrift des Dritten Teils wird gestrichen.
- § 17: Neuer Wortlaut für § 17: „Überwachungsplan und Überwachungsprogramm“. Enthält neue Absätze 1, 2 und 3.
- Überschrift nach § 17: Einfügung der Überschrift: „Vierter Abschnitt Genehmigungsverfahren nach § 23b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“.
- § 18: Neuer Wortlaut für § 18: „Genehmigungsverfahren nach § 23b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“. Enthält neue Absätze 1, 2, 3, 4 und 5.
- Anhang II Abschnitt I Satz 1: Ersetzung von 'den' durch 'die' und von 'Grundsätzen entsprechen' durch 'Punkte abdecken'
- Anhang II Abschnitt II Nummer 1: Ersetzung von 'Standorts' durch 'Betriebsbereichs'
- Anhang II Abschnitt II Nummer 2: Einfügung von Nummer 3: Verzeichnis benachbarter Betriebsbereiche und Bereiche außerhalb des Betriebsbereichs
- Anhang II Abschnitt II Nummer 3: Neufassung von Nummer 3, die nun Nummer 4 ist
- Anhang II Abschnitt III Überschrift: Ersetzung von 'Anlage' durch 'Anlagen des Betriebsbereichs'
- Anhang II Abschnitt III Nummer 2: Ersetzung des Punktes am Ende durch 'gegebenenfalls Berücksichtigung verfügbarer Informationen über bewährte Verfahren.'
- Anhang II Abschnitt III Nummer 3 Buchstabe b: Ersetzung von 'Mensch oder Umwelt' durch 'die menschliche Gesundheit oder die Umwelt'
- Anhang II Abschnitt IV Nummer 1: Ersetzung von 'der Anlage' durch 'des Betriebsbereichs' und Ergänzung von betrieblichen und umgebungsbedingten Gefahrenquellen
- Anhang II Abschnitt IV Nummer 2: Streichung von 'in dem Betriebsbereich' und 'vorbehaltlich des § 11 Abs. 3'
- Anhang II Abschnitt IV Nummer 3: Einfügung von Nummer 3: Bewertung vergangener Ereignisse und Bezugnahme auf Maßnahmen
- Anhang II Abschnitt IV Nummer 3: Neufassung von Nummer 3, die nun Nummer 4 ist
- Anhang II Abschnitt V Nummer 1: Ersetzung des Punktes am Ende durch eine Liste von technischen und nicht technischen Maßnahmen
- Anhang II Abschnitt V Nummer 4: Neufassung von Nummer 4: Beschreibung technischer und nicht technischer Maßnahmen
- Anhang III Überschrift: Neufassung der Überschrift: 'Sicherheitsmanagementsystem'
- Anhang III Nummer 1: Aufhebung von Nummer 1
- Anhang III Nummer 2: Neufassung von Nummer 2, die nun Nummer 1 ist, mit Ergänzungen
- Anhang III Nummer 3: Neufassung von Nummer 3, die nun Nummer 2 ist, mit Ergänzungen
- Anhang V: Neufassung des gesamten Anhangs V mit Informationen zur Öffentlichkeit

View File

@@ -0,0 +1,9 @@
# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-01-13 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 47
§ 1 Abs. 1 Satz 1: Änderung der Mengenschwellen für verschiedene gefährliche Stoffe und Stoffgruppen
§ 1 Abs. 1 Satz 2: Änderung der Mengenschwellen für verschiedene gefährliche Stoffe und Stoffgruppen

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-01-13 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 47
§ 11: Neue Überschrift: „Weitergehende Information der Öffentlichkeit“. Einfügung von neuen Absätzen 1 und 2, Neufassung von Absatz 3 (früherer Absatz 1) und Absatz 4 (früherer Absatz 2). Einfügung von neuen Absätzen 5 und 6.

View File

@@ -0,0 +1,9 @@
# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-01-13 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 47
§ 12 Abs. 1: Ersetzt die Wörter „nach § 1 Abs. 1 Satz 2“ durch „der oberen Klasse“.
§ 12 Abs. 2 Satz 2: Einfügt die Wörter „bis zur nächsten Vor-Ort-Besichtigung, jedoch“ nach dem Wort „sind“.

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-01-13 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 47
§ 13 Satz 2: Neuer Wortlaut: „Satz 1 gilt entsprechend in den Fällen des § 20 Absatz 2 Nummer 1 und Absatz 4 Nummer 1.“

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-01-13 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 47
§ 14: Absatz 14 wird aufgehoben.

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-01-13 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 47
§ 15: Neuer Wortlaut für § 15: „Domino-Effekt“. Enthält neue Absätze 1 und 2.

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-01-13 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 47
§ 16: Neue Formulierung für Absatz 1 und 2, Einfügung von Absatz 3, Neufassung von Absatz 4 (früherer Absatz 3).

View File

@@ -0,0 +1,9 @@
# § 17
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-01-13 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 47
§ 17: Neuer Wortlaut für § 17: „Überwachungsplan und Überwachungsprogramm“. Enthält neue Absätze 1, 2 und 3.
Überschrift nach § 17: Einfügung der Überschrift: „Vierter Abschnitt Genehmigungsverfahren nach § 23b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“.

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-01-13 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 47
§ 18: Neuer Wortlaut für § 18: „Genehmigungsverfahren nach § 23b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“. Enthält neue Absätze 1, 2, 3, 4 und 5.

View File

@@ -0,0 +1,17 @@
# § 19
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-01-13 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 47
§ 19 Abs. 3 Nr. 1: Ersetzt 'Inspektionen' durch 'Vor-Ort-Besichtigungen'
§ 19 Abs. 3 Nr. 2: Streicht 'und'
§ 19 Abs. 3: Fügt neue Nummer 3 ein, die die Unterbringung von Informationen über mögliche Betroffene und Maßnahmen zur Milderung der Auswirkungen eines Störfalls regelt
§ 19 Abs. 3: Verschiebt die bisherige Nummer 3 auf Nummer 4
§ 19 Abs. 4: Neufassung des Absatzes, der die Mitteilung an das Bundesministerium und die Europäische Kommission regelt
§ 19 Abs. 5: Neufassung des Absatzes, der die Mitteilung des Ergebnisses der Analyse und der Empfehlungen an das Bundesministerium und die Europäische Kommission regelt

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 20
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-01-13 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 47
§ 20: Neufassung des § 20, der Übergangsvorschriften für Betriebsbereiche regelt

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 21
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-01-13 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 47
§ 21: Neufassung des § 21, der Ordnungswidrigkeiten regelt

View File

@@ -0,0 +1,9 @@
# § 8a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-01-13 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 47
§ 8a Abs. 2: Ersetzt die Wörter „den zuständigen Behörden nach Absatz 1 Nr. 2“ durch „der zuständigen Behörde nach Absatz 1 Nummer 2“.
§ 8a Abs. 4 Satz 4: Neuer Wortlaut: „Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 2 gelten entsprechend.“