BGBl. 1988 I S. 852 · Erlass · Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr

Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 852
Inkrafttreten: 1988-06-25 (Tag nach der Verkündung)
Quelle: offenegesetze
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Verkündung: 1988-06-24

BGBl-Id: bgbl1-1988-27-8
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# BBESG — 1987-08-15
# BBESG — 1988-06-24
- **Titel:** Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1987 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1987 - BBVAnpG 87)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1987 I S. 2062
- **Inkrafttreten:** 1987-08-15
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1987/41#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern, insbesondere durch Erhöhung der Grundgehaltssätze und Zuschläge.
- **Titel:** Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1988 I S. 852
- **Inkrafttreten:** 1988-06-25 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1988/27#page=28
- **Kurz:** Die Allgemeine Anordnung überträgt auf verschiedene Behörden im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr umfangreiche Befugnisse, die bisher dem Minister zustanden. Dies betrifft insbesondere die Übertragung von Zuständigkeiten in Beamtenangelegenheiten, Widerspruchsverfahren und der Vertretung bei Klagen.
## Betroffene Stellen
- § 17 a: Einführung einer neuen Vorschrift zur Zahlungsweise der Besoldung und Aufwandsentschädigungen.
- § 27 Abs. 1 Satz 2: Streichung der Worte 'um die Dienstalterszulage'.
- § 42 Abs. 3: Einführung neuer Sätze zur Weitergewährung der Stellenzulage bei vorübergehender Übertragung einer anderen Funktion.
- § 42 Abs. 4: Neufassung des Absatzes zur Widerruflichkeit und Ruhegehaltfähigkeit der Stellenzulagen.
- Anlage III (Bundesbesoldungsordnung R) Besoldungsgruppe R 3: Einführung der Amtsbezeichnung 'Vizepräsident des Verwaltungsgerichts 2)'.
- Anlage III (Bundesbesoldungsordnung R) Besoldungsgruppe R 4: Ersetzung des Fußnotenhinweises '2)' durch '1)' bei der Amtsbezeichnung 'Präsident des Verwaltungsgerichts'.
- Anlage III (Bundesbesoldungsordnung R) Besoldungsgruppe R 5: Einführung der Amtsbezeichnung 'Präsident des Verwaltungsgerichts 1)'.
- Anlage IX (Amtszulagen, Stellenzulagen, Zulagen, Vergütungen) Bundesbesoldungsordnungen A und B: Streichung der Zeile '8 9 3 450,00'.
- Anlagen IV bis IX: Die Anlagen IV bis IX werden gestrichen und durch die Anlagen 1 bis 6 dieses Gesetzes ersetzt.
- Grundgehaltssätze in den fortgeltenden Besoldungsordnungen und Besoldungsgruppen der Hochschullehrer: Die Grundgehaltssätze werden um 3,4 vom Hundert erhöht.
- Grundgehaltssätze in den Regelungen über künftig wegfallende Ämter: Die Grundgehaltssätze werden um 3,4 vom Hundert erhöht.
- Grundgehaltssätze in Zwischenbesoldungsgruppen der Besoldungsordnungen der Länder: Die Grundgehaltssätze werden um 3,4 vom Hundert erhöht.
- Zuschüsse zum Grundgehalt nach Anlage II (Bundesbesoldungsordnung C) Vorbemerkung Nummern 1 und 2: Die Zuschüsse werden um 3,4 vom Hundert erhöht.
- Höchstbeträge für Sondergrundgehälter und Zuschüsse sowie festgesetzte Sondergrundgehälter und Zuschüsse nach fortgeltenden Besoldungsordnungen der Hochschullehrer: Die Beträge werden um 3,4 vom Hundert erhöht.
- Amtszulagen in Landesbesoldungsordnungen, Überleitungsvorschriften oder Regelungen über künftig wegfallende Amter: Die Amtszulagen werden um 3,4 vom Hundert erhöht.
- Sätze der Mehrarbeitsvergütung nach § 4 Abs. 1 und 3 der Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für Beamte: Die Sätze werden um 3,4 vom Hundert erhöht und auf volle 10 Pfennige aufgerundet.
- Sätze der Erschwerniszulagen nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 8 Abs. 1 und 2 sowie § 23 c der Erschwerniszulagenverordnung: Die Sätze werden um 3,4 vom Hundert erhöht und auf volle 10 Pfennige aufgerundet.
- Sätze der Grundgehälter in der Anlage 1 des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 1986: Die Sätze werden durch die Sätze in der Anlage 1 dieses Gesetzes ersetzt.
- Grundgehaltssätze (Gehaltssätze) bei Versorgungsempfängern, deren Versorgungsbezügen ein Grundgehalt (Gehalt) im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2 zugrunde liegt: Die Sätze werden um 3,4 vom Hundert erhöht.
- Grundgehaltssätze (Gehaltssätze) sowie die ruhegehaltfähigen Zulagen im Gesetz über die Amtsbezüge der Richter und Staatsanwälte des Landes Hessen: Die Sätze werden um 3,4 vom Hundert erhöht.
- Sätze des Ortszuschlags in der Anlage 2 des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 1986: Die Sätze werden durch die Sätze in der Anlage 2 dieses Gesetzes ersetzt.
- Grundvergütung bei Versorgungsempfängern, deren Versorgungsbezügen eine Grundvergütung sowie ein Ortszuschlag nach dem Bundesbesoldungsgesetz zugrunde liegen: Die Grundvergütung wird um 3,4 vom Hundert erhöht.
- Sätze der Amtszulagen in der Anlage IX des Bundesbesoldungsgesetzes: Die Sätze werden durch die Sätze in der Anlage 6 dieses Gesetzes ersetzt.
- Amtszulagen, die nicht in der Anlage IX aufgeführt sind: Die Amtszulagen werden um 3,4 vom Hundert erhöht.
- Versorgungsbezüge, deren Berechnung ein Ortszuschlag nach dem Bundesbesoldungsgesetz nicht zugrunde liegt, und Versorgungsbezüge, die in festen Beträgen festgesetzt sind: Die Versorgungsbezüge werden um 3,3 vom Hundert erhöht.
- § 12 Abs. 2 Satz 3: Befugnis zur Rückforderung aus Billigkeitsgründen
- § 31 Abs. 2 Satz 2: Befugnis zur Anerkennung dienstlicher Interessen oder öffentlicher Belangen
- Nummer 57.1.1 BBesGVwV: Befugnis zur Entscheidung über den Mietzuschuß
- Nummer 59.5.5 BBesGVwV: Befugnis zur Entscheidung über die Rückforderung der zu erstattenden Anwärterbezüge
- § 66 Abs. 1 und 3: Befugnis zur Herabsetzung des Anwärtergrundbetrags und Anerkennung besonderer Härtefälle
## Wortlaut

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- **1986-10-07** · BGBl. 1986 I S. 1553 — Neufassung des Bundesbesoldungsgesetzes
- **1986-12-30** · BGBl. 1986 I S. 2542 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
- **1987-08-15** · BGBl. 1987 I S. 2062 — Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1987 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1987 - BBVAnpG 87)
- **1988-06-24** · BGBl. 1988 I S. 852 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr

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# Stellen dieser Station
- § 17 a: Einführung einer neuen Vorschrift zur Zahlungsweise der Besoldung und Aufwandsentschädigungen.
- § 27 Abs. 1 Satz 2: Streichung der Worte 'um die Dienstalterszulage'.
- § 42 Abs. 3: Einführung neuer Sätze zur Weitergewährung der Stellenzulage bei vorübergehender Übertragung einer anderen Funktion.
- § 42 Abs. 4: Neufassung des Absatzes zur Widerruflichkeit und Ruhegehaltfähigkeit der Stellenzulagen.
- Anlage III (Bundesbesoldungsordnung R) Besoldungsgruppe R 3: Einführung der Amtsbezeichnung 'Vizepräsident des Verwaltungsgerichts 2)'.
- Anlage III (Bundesbesoldungsordnung R) Besoldungsgruppe R 4: Ersetzung des Fußnotenhinweises '2)' durch '1)' bei der Amtsbezeichnung 'Präsident des Verwaltungsgerichts'.
- Anlage III (Bundesbesoldungsordnung R) Besoldungsgruppe R 5: Einführung der Amtsbezeichnung 'Präsident des Verwaltungsgerichts 1)'.
- Anlage IX (Amtszulagen, Stellenzulagen, Zulagen, Vergütungen) Bundesbesoldungsordnungen A und B: Streichung der Zeile '8 9 3 450,00'.
- Anlagen IV bis IX: Die Anlagen IV bis IX werden gestrichen und durch die Anlagen 1 bis 6 dieses Gesetzes ersetzt.
- Grundgehaltssätze in den fortgeltenden Besoldungsordnungen und Besoldungsgruppen der Hochschullehrer: Die Grundgehaltssätze werden um 3,4 vom Hundert erhöht.
- Grundgehaltssätze in den Regelungen über künftig wegfallende Ämter: Die Grundgehaltssätze werden um 3,4 vom Hundert erhöht.
- Grundgehaltssätze in Zwischenbesoldungsgruppen der Besoldungsordnungen der Länder: Die Grundgehaltssätze werden um 3,4 vom Hundert erhöht.
- Zuschüsse zum Grundgehalt nach Anlage II (Bundesbesoldungsordnung C) Vorbemerkung Nummern 1 und 2: Die Zuschüsse werden um 3,4 vom Hundert erhöht.
- Höchstbeträge für Sondergrundgehälter und Zuschüsse sowie festgesetzte Sondergrundgehälter und Zuschüsse nach fortgeltenden Besoldungsordnungen der Hochschullehrer: Die Beträge werden um 3,4 vom Hundert erhöht.
- Amtszulagen in Landesbesoldungsordnungen, Überleitungsvorschriften oder Regelungen über künftig wegfallende Amter: Die Amtszulagen werden um 3,4 vom Hundert erhöht.
- Sätze der Mehrarbeitsvergütung nach § 4 Abs. 1 und 3 der Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für Beamte: Die Sätze werden um 3,4 vom Hundert erhöht und auf volle 10 Pfennige aufgerundet.
- Sätze der Erschwerniszulagen nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 8 Abs. 1 und 2 sowie § 23 c der Erschwerniszulagenverordnung: Die Sätze werden um 3,4 vom Hundert erhöht und auf volle 10 Pfennige aufgerundet.
- Sätze der Grundgehälter in der Anlage 1 des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 1986: Die Sätze werden durch die Sätze in der Anlage 1 dieses Gesetzes ersetzt.
- Grundgehaltssätze (Gehaltssätze) bei Versorgungsempfängern, deren Versorgungsbezügen ein Grundgehalt (Gehalt) im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2 zugrunde liegt: Die Sätze werden um 3,4 vom Hundert erhöht.
- Grundgehaltssätze (Gehaltssätze) sowie die ruhegehaltfähigen Zulagen im Gesetz über die Amtsbezüge der Richter und Staatsanwälte des Landes Hessen: Die Sätze werden um 3,4 vom Hundert erhöht.
- Sätze des Ortszuschlags in der Anlage 2 des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 1986: Die Sätze werden durch die Sätze in der Anlage 2 dieses Gesetzes ersetzt.
- Grundvergütung bei Versorgungsempfängern, deren Versorgungsbezügen eine Grundvergütung sowie ein Ortszuschlag nach dem Bundesbesoldungsgesetz zugrunde liegen: Die Grundvergütung wird um 3,4 vom Hundert erhöht.
- Sätze der Amtszulagen in der Anlage IX des Bundesbesoldungsgesetzes: Die Sätze werden durch die Sätze in der Anlage 6 dieses Gesetzes ersetzt.
- Amtszulagen, die nicht in der Anlage IX aufgeführt sind: Die Amtszulagen werden um 3,4 vom Hundert erhöht.
- Versorgungsbezüge, deren Berechnung ein Ortszuschlag nach dem Bundesbesoldungsgesetz nicht zugrunde liegt, und Versorgungsbezüge, die in festen Beträgen festgesetzt sind: Die Versorgungsbezüge werden um 3,3 vom Hundert erhöht.
- § 12 Abs. 2 Satz 3: Befugnis zur Rückforderung aus Billigkeitsgründen
- § 31 Abs. 2 Satz 2: Befugnis zur Anerkennung dienstlicher Interessen oder öffentlicher Belangen
- Nummer 57.1.1 BBesGVwV: Befugnis zur Entscheidung über den Mietzuschuß
- Nummer 59.5.5 BBesGVwV: Befugnis zur Entscheidung über die Rückforderung der zu erstattenden Anwärterbezüge
- § 66 Abs. 1 und 3: Befugnis zur Herabsetzung des Anwärtergrundbetrags und Anerkennung besonderer Härtefälle

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# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1975-08-08 — Viertes Gesetz über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern (Viertes Bundesbesoldungserhöhungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 2089
> Station: 1988-06-24 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 852
§ 12 Abs. 2 Satz 1: Die Worte 'zweihundertneunundneunzig' und 'zweihundertachtundsiebzig' werden durch 'dreihundertsiebzehn' und 'zweihundertneunundneunzig' ersetzt.
§ 12 Abs. 2 Satz 3: Befugnis zur Rückforderung aus Billigkeitsgründen

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# § 31
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1986-10-07 — Neufassung des Bundesbesoldungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 1553
> Station: 1988-06-24 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 852
§ 31: Neue Vorschriften zum Besoldungsdienstalter in besonderen Fällen
§ 31 Abs. 2 Satz 2: Befugnis zur Anerkennung dienstlicher Interessen oder öffentlicher Belangen

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# § 66
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1986-10-07 — Neufassung des Bundesbesoldungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 1553
> Station: 1988-06-24 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 852
§ 66: Regelung der Kürzung der Anwärterbezüge
§ 66 Abs. 1 und 3: Befugnis zur Herabsetzung des Anwärtergrundbetrags und Anerkennung besonderer Härtefälle

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# BBG_2009 — 1987-08-29
# BBG_2009 — 1988-06-24
- **Titel:** Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung
- **Typ:** Sonstige
- **Fundstelle:** BGBl. 1987 I S. 2130
- **Inkrafttreten:** 1987-08-12
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1987/42#page=46
- **Kurz:** Der Bundespräsident hat gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes die Amtsbezeichnung 'Oberdirektor und Professor' für den Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und Leiter einer Abteilung bei der Hauptstelle der Bundesanstalt für Arbeit festgesetzt.
- **Titel:** Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1988 I S. 852
- **Inkrafttreten:** 1988-06-25 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1988/27#page=28
- **Kurz:** Die Allgemeine Anordnung überträgt auf verschiedene Behörden im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr umfangreiche Befugnisse, die bisher dem Minister zustanden. Dies betrifft insbesondere die Übertragung von Zuständigkeiten in Beamtenangelegenheiten, Widerspruchsverfahren und der Vertretung bei Klagen.
## Betroffene Stellen
- § 81 Abs. 1: Festsetzung der Amtsbezeichnung 'Oberdirektor und Professor' für den Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und Leiter einer Abteilung bei der Hauptstelle der Bundesanstalt für Arbeit
- § 60: Befugnis zur Verbietung der Führung der Dienstgeschäfte
- § 64 Satz 1: Befugnis zur Übernahme oder Fortführung von Nebentätigkeiten
- § 65 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 bis 3 und § 66 Abs. 1 Nr. 1: Befugnis zur Genehmigung, Versagung oder Widerruf von Nebentätigkeiten
- § 69a Abs. 1 und 2: Befugnis zur Anzeige und Untersagung von Beschäftigungen oder Erwerbstätigkeiten
- § 70 Satz 2: Befugnis zur Annahme von Belohnungen und Geschenken
- § 87 Abs. 2 Satz 3: Befugnis zur Rückforderung aus Billigkeitsgründen
## Wortlaut

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- **1987-06-30** · BGBl. 1987 I S. 1558 — Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung
- **1987-08-29** · BGBl. 1987 I S. 2130 — Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung
- **1987-08-29** · BGBl. 1987 I S. 2130 — Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung
- **1988-06-24** · BGBl. 1988 I S. 852 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr

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# Stellen dieser Station
- § 81 Abs. 1: Festsetzung der Amtsbezeichnung 'Oberdirektor und Professor' für den Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und Leiter einer Abteilung bei der Hauptstelle der Bundesanstalt für Arbeit
- § 60: Befugnis zur Verbietung der Führung der Dienstgeschäfte
- § 64 Satz 1: Befugnis zur Übernahme oder Fortführung von Nebentätigkeiten
- § 65 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 bis 3 und § 66 Abs. 1 Nr. 1: Befugnis zur Genehmigung, Versagung oder Widerruf von Nebentätigkeiten
- § 69a Abs. 1 und 2: Befugnis zur Anzeige und Untersagung von Beschäftigungen oder Erwerbstätigkeiten
- § 70 Satz 2: Befugnis zur Annahme von Belohnungen und Geschenken
- § 87 Abs. 2 Satz 3: Befugnis zur Rückforderung aus Billigkeitsgründen

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# § 60
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1985-05-23 — Anordnung über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiete des Beamtenrechts im Bereich der Deutschen Bundespost und der Bundesdruckerei
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 778
> Station: 1988-06-24 Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 852
§ 60: Befugnis zur Verbietung der Führung von Dienstgeschäften
§ 60: Befugnis zur Verbietung der Führung der Dienstgeschäfte

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# § 64
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1985-05-23 — Anordnung über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiete des Beamtenrechts im Bereich der Deutschen Bundespost und der Bundesdruckerei
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 778
> Station: 1988-06-24 Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 852
§ 64: Befugnis zur Verlangung der Übernahme und Fortführung einer Nebentätigkeit
§ 64 Satz 1: Befugnis zur Übernahme oder Fortführung von Nebentätigkeiten

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# § 65
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1985-05-23 — Anordnung über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiete des Beamtenrechts im Bereich der Deutschen Bundespost und der Bundesdruckerei
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 778
> Station: 1988-06-24 Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 852
§ 65 Abs. 4: Befugnis zur Genehmigung und Widerruf von Nebentätigkeiten
§ 65 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 bis 3 und § 66 Abs. 1 Nr. 1: Befugnis zur Genehmigung, Versagung oder Widerruf von Nebentätigkeiten

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# § 66
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1985-03-06 — Neufassung des Bundesbeamtengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 479
> Station: 1988-06-24 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 852
§ 66: Neue Fassung des § 66, der die nicht genehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten regelt.
§ 65 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 bis 3 und § 66 Abs. 1 Nr. 1: Befugnis zur Genehmigung, Versagung oder Widerruf von Nebentätigkeiten

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# § 69a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1985-05-23 — Anordnung über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiete des Beamtenrechts im Bereich der Deutschen Bundespost und der Bundesdruckerei
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 778
> Station: 1988-06-24 Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 852
§ 69a Abs. 3: Befugnis zur Untersagung der Aufnahme von Beschäftigungen oder Erwerbstätigkeiten
§ 69a Abs. 1 und 2: Befugnis zur Anzeige und Untersagung von Beschäftigungen oder Erwerbstätigkeiten

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# § 70
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1985-05-23 — Anordnung über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiete des Beamtenrechts im Bereich der Deutschen Bundespost und der Bundesdruckerei
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 778
> Station: 1988-06-24 Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 852
§ 70: Befugnis zur Zustimmung zur Annahme von Belohnungen oder Geschenken
§ 70 Satz 2: Befugnis zur Annahme von Belohnungen und Geschenken

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# § 87
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1957-11-27Verordnung über den Unterhaltszuschuß für Bundesbeamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst (Unterhaltszuschußverordnung - UZV)
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 1828
> Station: 1988-06-24Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 852
§ 87: Vorschriften über Dienstbezüge
§ 87 Abs. 2 Satz 3: Befugnis zur Rückforderung aus Billigkeitsgründen

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# BDO — 1985-12-28
# BDO — 1988-06-24
- **Titel:** Viertes Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1985 I S. 2466
- **Inkrafttreten:** 1985-12-29
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1985/63#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert verschiedene Bestimmungen des Bundesbesoldungsgesetzes, insbesondere bezüglich Amtszulagen, Laufbahnen und Ortszuschlägen.
- **Titel:** Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1988 I S. 852
- **Inkrafttreten:** 1988-06-25 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1988/27#page=28
- **Kurz:** Die Allgemeine Anordnung überträgt auf verschiedene Behörden im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr umfangreiche Befugnisse, die bisher dem Minister zustanden. Dies betrifft insbesondere die Übertragung von Zuständigkeiten in Beamtenangelegenheiten, Widerspruchsverfahren und der Vertretung bei Klagen.
## Betroffene Stellen
- § 23a: Einführung von Vorschriften über die Zustellung an den Verteidiger und den Beamten sowie die Berechnung von Fristen bei Zustellungen an mehrere Empfangsberechtigte.
- § 15 Abs. 2: Befugnis zur Disziplinarbefugnisse gegenüber Ruhestandsbeamten
- § 35 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit Satz 1 Nr. 2 800: Befugnis als Einleitungsbehörde
## Wortlaut

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- **1978-07-05** · BGBl. 1978 I S. 967 — Anordnung des Vorstands der Bundesanstalt für Arbeit über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiete des allgemeinen Beamtenrechts und der beamtenrechtlichen Versorgung
- **1979-04-19** · BGBl. 1979 I S. 471 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr
- **1985-12-28** · BGBl. 1985 I S. 2466 — Viertes Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften
- **1988-06-24** · BGBl. 1988 I S. 852 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr

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# Stellen dieser Station
- § 23a: Einführung von Vorschriften über die Zustellung an den Verteidiger und den Beamten sowie die Berechnung von Fristen bei Zustellungen an mehrere Empfangsberechtigte.
- § 15 Abs. 2: Befugnis zur Disziplinarbefugnisse gegenüber Ruhestandsbeamten
- § 35 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit Satz 1 Nr. 2 800: Befugnis als Einleitungsbehörde

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# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1979-04-19 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 471
> Station: 1988-06-24 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 852
§ 15 Abs. 2: Übertragung der Befugnisse zur Erteilung von Disziplinarbefehlen über Ruhestandsbeamte
§ 15 Abs. 2: Befugnis zur Disziplinarbefugnisse gegenüber Ruhestandsbeamten

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# § 35
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1979-04-19 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 471
> Station: 1988-06-24 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 852
§ 35 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit Satz 1 Nr. 2: Übertragung der Befugnisse als Einleitungsbehörde hinsichtlich der Beamten des einfachen, mittleren und gehobenen Dienstes
§ 35 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit Satz 1 Nr. 2 800: Befugnis als Einleitungsbehörde

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# BEAMTVG — 1987-08-15
# BEAMTVG — 1988-06-24
- **Titel:** Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1987 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1987 - BBVAnpG 87)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1987 I S. 2062
- **Inkrafttreten:** 1987-08-15
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1987/41#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern, insbesondere durch Erhöhung der Grundgehaltssätze und Zuschläge.
- **Titel:** Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1988 I S. 852
- **Inkrafttreten:** 1988-06-25 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1988/27#page=28
- **Kurz:** Die Allgemeine Anordnung überträgt auf verschiedene Behörden im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr umfangreiche Befugnisse, die bisher dem Minister zustanden. Dies betrifft insbesondere die Übertragung von Zuständigkeiten in Beamtenangelegenheiten, Widerspruchsverfahren und der Vertretung bei Klagen.
## Betroffene Stellen
- § 13 Abs. 1: Erfolgt die Berücksichtigung der Zurechnungszeit bei erneuter Berufung in das Beamtenverhältnis.
- § 49 Abs. 7: Regelung zur Überweisung von Versorgungsbezügen auf ein Konto, einschließlich der Kosten- und Gefahrenregelung.
- § 69 Abs. 2: Ersetzung des Punkts durch ein Komma und Anwendung von § 38 Abs. 4 Satz 3 und § 38 Abs. 5.
- § 49 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 6: Befugnis zur Herbeiführung von Versorgungsentscheidungen
- § 17 Abs. 2 und § 18: Befugnis zur Entscheidung bei Tod eines Beamten
- § 45 Abs. 3 Satz 2: Befugnis zur Anerkennung von Dienstunfällen
- § 32 bis 35: Befugnis zur Bewilligung von Unfallfürsorgeleistungen
- § 35 Abs. 3 Satz 2: Befugnis zur Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung zur Neufestsetzung des Unfallausgleichs
- § 38 Abs. 5 Satz 2: Befugnis zur Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung zur Nachprüfung des Grades der Minderung der Erwerbsfähigkeit
- § 52 Abs. 2 Satz 3: Befugnis zur Rückforderung aus Billigkeitsgründen
## Wortlaut

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- **1987-05-27** · BGBl. 1987 I S. 1339 — Berichtigung der Neufassung des Beamtenversorgungsgesetzes
- **1987-05-27** · BGBl. 1987 I S. 1339 — Berichtigung der Neufassung des Beamtenversorgungsgesetzes
- **1987-08-15** · BGBl. 1987 I S. 2062 — Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1987 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1987 - BBVAnpG 87)
- **1988-06-24** · BGBl. 1988 I S. 852 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr

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# Stellen dieser Station
- § 13 Abs. 1: Erfolgt die Berücksichtigung der Zurechnungszeit bei erneuter Berufung in das Beamtenverhältnis.
- § 49 Abs. 7: Regelung zur Überweisung von Versorgungsbezügen auf ein Konto, einschließlich der Kosten- und Gefahrenregelung.
- § 69 Abs. 2: Ersetzung des Punkts durch ein Komma und Anwendung von § 38 Abs. 4 Satz 3 und § 38 Abs. 5.
- § 49 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 6: Befugnis zur Herbeiführung von Versorgungsentscheidungen
- § 17 Abs. 2 und § 18: Befugnis zur Entscheidung bei Tod eines Beamten
- § 45 Abs. 3 Satz 2: Befugnis zur Anerkennung von Dienstunfällen
- § 32 bis 35: Befugnis zur Bewilligung von Unfallfürsorgeleistungen
- § 35 Abs. 3 Satz 2: Befugnis zur Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung zur Neufestsetzung des Unfallausgleichs
- § 38 Abs. 5 Satz 2: Befugnis zur Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung zur Nachprüfung des Grades der Minderung der Erwerbsfähigkeit
- § 52 Abs. 2 Satz 3: Befugnis zur Rückforderung aus Billigkeitsgründen

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# § 17
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1987-02-19 — Neufassung des Beamtenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1987 I S. 570
> Station: 1988-06-24 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 852
§ 17: Einführung eines neuen Paragraphen zu den Bezügen für den Sterbemonat
§ 17 Abs. 2 und § 18: Befugnis zur Entscheidung bei Tod eines Beamten

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1987-02-19 — Neufassung des Beamtenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1987 I S. 570
> Station: 1988-06-24 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 852
§ 18: Einführung eines neuen Paragraphen zum Sterbegeld
§ 17 Abs. 2 und § 18: Befugnis zur Entscheidung bei Tod eines Beamten

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 32
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1987-02-19 — Neufassung des Beamtenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1987 I S. 570
> Station: 1988-06-24 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 852
§ 32: Neue Vorschriften zur Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen
§ 32 bis 35: Befugnis zur Bewilligung von Unfallfürsorgeleistungen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 35
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1987-02-19 — Neufassung des Beamtenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1987 I S. 570
> Station: 1988-06-24 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 852
§ 35: Neue Vorschriften zum Unfallausgleich
§ 35 Abs. 3 Satz 2: Befugnis zur Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung zur Neufestsetzung des Unfallausgleichs

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# § 38
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1987-02-19 — Neufassung des Beamtenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1987 I S. 570
> Station: 1988-06-24 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 852
§ 38: Neue Vorschriften zum Unterhaltsbeitrag für frühere Beamte und frühere Ruhestandsbeamte
§ 38 Abs. 5 Satz 2: Befugnis zur Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung zur Nachprüfung des Grades der Minderung der Erwerbsfähigkeit

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 45
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1987-02-19 — Neufassung des Beamtenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1987 I S. 570
> Station: 1988-06-24 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 852
§ 45: Neue Vorschriften für die Meldung und Untersuchungsverfahren bei Unfällen
§ 45 Abs. 3 Satz 2: Befugnis zur Anerkennung von Dienstunfällen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 49
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1987-08-15 — Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1987 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1987 - BBVAnpG 87)
> Fundstelle: BGBl. 1987 I S. 2062
> Station: 1988-06-24 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 852
§ 49 Abs. 7: Regelung zur Überweisung von Versorgungsbezügen auf ein Konto, einschließlich der Kosten- und Gefahrenregelung.
§ 49 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 6: Befugnis zur Herbeiführung von Versorgungsentscheidungen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 52
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1987-02-19 — Neufassung des Beamtenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1987 I S. 570
> Station: 1988-06-24 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 852
§ 52: Neue Vorschriften für die Rückforderung von Versorgungsbezügen
§ 52 Abs. 2 Satz 3: Befugnis zur Rückforderung aus Billigkeitsgründen

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@@ -0,0 +1,17 @@
# BILLIGKEITSZUWENDUNGEN — 1988-06-24
- **Titel:** Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1988 I S. 852
- **Inkrafttreten:** 1988-06-25 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1988/27#page=28
- **Kurz:** Die Allgemeine Anordnung überträgt auf verschiedene Behörden im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr umfangreiche Befugnisse, die bisher dem Minister zustanden. Dies betrifft insbesondere die Übertragung von Zuständigkeiten in Beamtenangelegenheiten, Widerspruchsverfahren und der Vertretung bei Klagen.
## Betroffene Stellen
- Abschnitt VI Nr. 13: Befugnis zur Entscheidung über Billigkeitszuwendungen
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **1988-06-24** · BGBl. 1988 I S. 852 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr

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@@ -0,0 +1,3 @@
# Stellen dieser Station
- Abschnitt VI Nr. 13: Befugnis zur Entscheidung über Billigkeitszuwendungen

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@@ -1,17 +1,15 @@
# BLV_2009 — 1981-07-14
# BLV_2009 — 1988-06-24
- **Titel:** Zweite Verordnung zur Änderung der Bundeslaufbahnverordnung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1981 I S. 646
- **Inkrafttreten:** 1981-07-15 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1981/27#page=22
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Bundeslaufbahnverordnung, indem sie einen neuen Satz in § 29 Abs. 1 einfügt und zwei neue Zeilen in den Anlagen 1 und 2 hinzufügt.
- **Titel:** Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1988 I S. 852
- **Inkrafttreten:** 1988-06-25 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1988/27#page=28
- **Kurz:** Die Allgemeine Anordnung überträgt auf verschiedene Behörden im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr umfangreiche Befugnisse, die bisher dem Minister zustanden. Dies betrifft insbesondere die Übertragung von Zuständigkeiten in Beamtenangelegenheiten, Widerspruchsverfahren und der Vertretung bei Klagen.
## Betroffene Stellen
- § 29 Abs. 1: Neuer Satz 4: Bei Festlegung des höchstbewerteten Amtes nach Nummer 2 bleiben Amtszulagen unberücksichtigt.
- Anlage 1 (zu § 34): Neue Zeile: Beamte im Dienst als Informatiker Dipl.-Informatiker
- Anlage 2 (zu § 34): Neue Zeile: Dienst als Informatiker Informatiker (grad.)
- § 16 Abs. 5 Satz 1: Befugnis zur Entscheidung über die Zulassung zum Aufstieg in eine Laufbahn des mittleren Dienstes
## Wortlaut

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@@ -11,3 +11,4 @@
- **1968-10-03** · BGBl. 1968 I S. 1041 — Vierte Verordnung zur Änderung der Bundeslaufbahnverordnung
- **1980-11-13** · BGBl. 1980 I S. 2062 — Verordnung zur Änderung der Bundeslaufbahnverordnung
- **1981-07-14** · BGBl. 1981 I S. 646 — Zweite Verordnung zur Änderung der Bundeslaufbahnverordnung
- **1988-06-24** · BGBl. 1988 I S. 852 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr

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@@ -1,5 +1,3 @@
# Stellen dieser Station
- § 29 Abs. 1: Neuer Satz 4: Bei Festlegung des höchstbewerteten Amtes nach Nummer 2 bleiben Amtszulagen unberücksichtigt.
- Anlage 1 (zu § 34): Neue Zeile: Beamte im Dienst als Informatiker Dipl.-Informatiker
- Anlage 2 (zu § 34): Neue Zeile: Dienst als Informatiker Informatiker (grad.)
- § 16 Abs. 5 Satz 1: Befugnis zur Entscheidung über die Zulassung zum Aufstieg in eine Laufbahn des mittleren Dienstes

7
blv_2009/§16.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-06-24 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 852
§ 16 Abs. 5 Satz 1: Befugnis zur Entscheidung über die Zulassung zum Aufstieg in eine Laufbahn des mittleren Dienstes

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@@ -1,17 +1,16 @@
# BRKG_2005 — 1985-11-14
# BRKG_2005 — 1988-06-24
- **Titel:** Gesetz über eine Volks-, Berufs-, Gebäude-, Wohnungs- und Arbeitsstättenzählung (Volkszählungsgesetz 1987)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1985 I S. 2078
- **Inkrafttreten:** 1985-11-14
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1985/55#page=14
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Durchführung einer Volks-, Berufs-, Gebäude-, Wohnungs- und Arbeitsstättenzählung mit dem Stichtag 25. Mai 1987. Es dient als Grundlage für politische Entscheidungen und statistische Erhebungen.
- **Titel:** Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1988 I S. 852
- **Inkrafttreten:** 1988-06-25 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1988/27#page=28
- **Kurz:** Die Allgemeine Anordnung überträgt auf verschiedene Behörden im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr umfangreiche Befugnisse, die bisher dem Minister zustanden. Dies betrifft insbesondere die Übertragung von Zuständigkeiten in Beamtenangelegenheiten, Widerspruchsverfahren und der Vertretung bei Klagen.
## Betroffene Stellen
- § 26: Anpassung der Berlin-Klausel
- § 9 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung der Zahlen 22 und 26 durch 25 und 28
- § 9 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung der Zahlen 28, 33 und 39 durch 33, 39 und 46
- § 9 Abs. 5: Befugnis zur Bewilligung eines Zuschusses zum Tagegeld
- § 11 Abs. 2: Befugnis zur Bewilligung des Tage- und Übernachtungsgelds
## Wortlaut

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@@ -13,3 +13,4 @@
- **1982-10-06** · BGBl. 1982 I S. 1380 — Dritte Verordnung zur Änderung reisekostenrechtlicher Vorschriften
- **1985-11-14** · BGBl. 1985 I S. 2084 — Verordnung zur Änderung reisekosten- und trennungsgeldrechtlicher Vorschriften
- **1985-11-14** · BGBl. 1985 I S. 2078 — Gesetz über eine Volks-, Berufs-, Gebäude-, Wohnungs- und Arbeitsstättenzählung (Volkszählungsgesetz 1987)
- **1988-06-24** · BGBl. 1988 I S. 852 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr

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@@ -1,5 +1,4 @@
# Stellen dieser Station
- § 26: Anpassung der Berlin-Klausel
- § 9 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung der Zahlen 22 und 26 durch 25 und 28
- § 9 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung der Zahlen 28, 33 und 39 durch 33, 39 und 46
- § 9 Abs. 5: Befugnis zur Bewilligung eines Zuschusses zum Tagegeld
- § 11 Abs. 2: Befugnis zur Bewilligung des Tage- und Übernachtungsgelds

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1979-04-19 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 471
> Station: 1988-06-24 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 852
§ 11 Abs. 2: Übertragung der Befugnisse zur Bewilligung des Tage- und Übernachtungsgelds in besonderen Fällen
§ 11 Abs. 2: Befugnis zur Bewilligung des Tage- und Übernachtungsgelds

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@@ -1,9 +1,7 @@
# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1985-11-14 — Gesetz über eine Volks-, Berufs-, Gebäude-, Wohnungs- und Arbeitsstättenzählung (Volkszählungsgesetz 1987)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 2078
> Station: 1988-06-24 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 852
§ 9 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung der Zahlen 22 und 26 durch 25 und 28
§ 9 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung der Zahlen 28, 33 und 39 durch 33, 39 und 46
§ 9 Abs. 5: Befugnis zur Bewilligung eines Zuschusses zum Tagegeld

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@@ -1,15 +1,15 @@
# DIENSTWOHNUNGSVORSCHRIFTEN — 1979-04-19
# DIENSTWOHNUNGSVORSCHRIFTEN — 1988-06-24
- **Titel:** Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1979 I S. 471
- **Inkrafttreten:** 1979-04-20 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1979/20#page=15
- **Kurz:** Die Allgemeine Anordnung überträgt auf verschiedene Behörden des Bundesministers für Verkehr umfangreiche Befugnisse in beamtenrechtlichen, disziplinarrechtlichen, versorgungsrechtlichen und anderen Angelegenheiten. Sie regelt auch die Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis.
- **Fundstelle:** BGBl. 1988 I S. 852
- **Inkrafttreten:** 1988-06-25 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1988/27#page=28
- **Kurz:** Die Allgemeine Anordnung überträgt auf verschiedene Behörden im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr umfangreiche Befugnisse, die bisher dem Minister zustanden. Dies betrifft insbesondere die Übertragung von Zuständigkeiten in Beamtenangelegenheiten, Widerspruchsverfahren und der Vertretung bei Klagen.
## Betroffene Stellen
- § 5 Abs. 2: Übertragung der Befugnisse zur Entscheidung über Anträge auf Absehen von der Zuweisung von Dienstwohnungen, Entbinden von der Bezugspflicht und Beibehaltung von Dienstwohnungen
- § 5 Abs. 2: Befugnis zur Entscheidung über Anträge auf Absehen von der Zuweisung von Dienstwohnungen, Entbinden von der Bezugspflicht und Beibehaltung von Dienstwohnungen
## Wortlaut

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@@ -1,3 +1,4 @@
# Verlauf
- **1979-04-19** · BGBl. 1979 I S. 471 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr
- **1988-06-24** · BGBl. 1988 I S. 852 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr

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@@ -1,3 +1,3 @@
# Stellen dieser Station
- § 5 Abs. 2: Übertragung der Befugnisse zur Entscheidung über Anträge auf Absehen von der Zuweisung von Dienstwohnungen, Entbinden von der Bezugspflicht und Beibehaltung von Dienstwohnungen
- § 5 Abs. 2: Befugnis zur Entscheidung über Anträge auf Absehen von der Zuweisung von Dienstwohnungen, Entbinden von der Bezugspflicht und Beibehaltung von Dienstwohnungen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1979-04-19 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 471
> Station: 1988-06-24 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 852
§ 5 Abs. 2: Übertragung der Befugnisse zur Entscheidung über Anträge auf Absehen von der Zuweisung von Dienstwohnungen, Entbinden von der Bezugspflicht und Beibehaltung von Dienstwohnungen
§ 5 Abs. 2: Befugnis zur Entscheidung über Anträge auf Absehen von der Zuweisung von Dienstwohnungen, Entbinden von der Bezugspflicht und Beibehaltung von Dienstwohnungen

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@@ -0,0 +1,17 @@
# JUBILÄUMSZUWENDUNGEN — 1988-06-24
- **Titel:** Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1988 I S. 852
- **Inkrafttreten:** 1988-06-25 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1988/27#page=28
- **Kurz:** Die Allgemeine Anordnung überträgt auf verschiedene Behörden im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr umfangreiche Befugnisse, die bisher dem Minister zustanden. Dies betrifft insbesondere die Übertragung von Zuständigkeiten in Beamtenangelegenheiten, Widerspruchsverfahren und der Vertretung bei Klagen.
## Betroffene Stellen
- § 8 Abs. 1: Befugnis zur Gewährung oder Versagung von Jubiläumszuwendungen
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
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# Verlauf
- **1988-06-24** · BGBl. 1988 I S. 852 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr

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# Stellen dieser Station
- § 8 Abs. 1: Befugnis zur Gewährung oder Versagung von Jubiläumszuwendungen

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# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-06-24 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 852
§ 8 Abs. 1: Befugnis zur Gewährung oder Versagung von Jubiläumszuwendungen

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# NACHDIPLOMIERUNGSORDNUNG — 1988-06-24
- **Titel:** Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1988 I S. 852
- **Inkrafttreten:** 1988-06-25 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1988/27#page=28
- **Kurz:** Die Allgemeine Anordnung überträgt auf verschiedene Behörden im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr umfangreiche Befugnisse, die bisher dem Minister zustanden. Dies betrifft insbesondere die Übertragung von Zuständigkeiten in Beamtenangelegenheiten, Widerspruchsverfahren und der Vertretung bei Klagen.
## Betroffene Stellen
- § 2: Bestimmung der zuständigen Stellen für die Nachdiplomierung
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
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# Verlauf
- **1988-06-24** · BGBl. 1988 I S. 852 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr

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# Stellen dieser Station
- § 2: Bestimmung der zuständigen Stellen für die Nachdiplomierung

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# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-06-24 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 852
§ 2: Bestimmung der zuständigen Stellen für die Nachdiplomierung

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# RECHTSSCHUTZ-IN-STRAFSACHEN — 1988-06-24
- **Titel:** Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1988 I S. 852
- **Inkrafttreten:** 1988-06-25 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1988/27#page=28
- **Kurz:** Die Allgemeine Anordnung überträgt auf verschiedene Behörden im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr umfangreiche Befugnisse, die bisher dem Minister zustanden. Dies betrifft insbesondere die Übertragung von Zuständigkeiten in Beamtenangelegenheiten, Widerspruchsverfahren und der Vertretung bei Klagen.
## Betroffene Stellen
- Nummer 6: Befugnis zur Gewährung von Rechtsschutz in Strafsachen
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
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# Verlauf
- **1988-06-24** · BGBl. 1988 I S. 852 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr

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# Stellen dieser Station
- Nummer 6: Befugnis zur Gewährung von Rechtsschutz in Strafsachen

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# SCHUL-UND-KINDERREISEBEIHILFEN — 1988-06-24
- **Titel:** Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1988 I S. 852
- **Inkrafttreten:** 1988-06-25 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1988/27#page=28
- **Kurz:** Die Allgemeine Anordnung überträgt auf verschiedene Behörden im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr umfangreiche Befugnisse, die bisher dem Minister zustanden. Dies betrifft insbesondere die Übertragung von Zuständigkeiten in Beamtenangelegenheiten, Widerspruchsverfahren und der Vertretung bei Klagen.
## Betroffene Stellen
- Teil C Nr. 5: Befugnis zur Entscheidung über Anträge auf Beihilfen
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
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# Verlauf
- **1988-06-24** · BGBl. 1988 I S. 852 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr

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# Stellen dieser Station
- Teil C Nr. 5: Befugnis zur Entscheidung über Anträge auf Beihilfen

17
schulbeihilfen/FASSUNG.md Normal file
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# SCHULBEIHILFEN — 1988-06-24
- **Titel:** Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1988 I S. 852
- **Inkrafttreten:** 1988-06-25 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1988/27#page=28
- **Kurz:** Die Allgemeine Anordnung überträgt auf verschiedene Behörden im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr umfangreiche Befugnisse, die bisher dem Minister zustanden. Dies betrifft insbesondere die Übertragung von Zuständigkeiten in Beamtenangelegenheiten, Widerspruchsverfahren und der Vertretung bei Klagen.
## Betroffene Stellen
- Teil C Nr. 14: Befugnis zur Entscheidung über Schulbeihilfen
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

15
schulbeihilfen/HINWEIS.md Normal file
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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **1988-06-24** · BGBl. 1988 I S. 852 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr

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# Stellen dieser Station
- Teil C Nr. 14: Befugnis zur Entscheidung über Schulbeihilfen

17
sonderurlaub/FASSUNG.md Normal file
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@@ -0,0 +1,17 @@
# SONDERURLAUB — 1988-06-24
- **Titel:** Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1988 I S. 852
- **Inkrafttreten:** 1988-06-25 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1988/27#page=28
- **Kurz:** Die Allgemeine Anordnung überträgt auf verschiedene Behörden im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr umfangreiche Befugnisse, die bisher dem Minister zustanden. Dies betrifft insbesondere die Übertragung von Zuständigkeiten in Beamtenangelegenheiten, Widerspruchsverfahren und der Vertretung bei Klagen.
## Betroffene Stellen
- § 6 Satz 3 und § 8 Satz 2 zweiter Halbsatz: Befugnis zur Entscheidung über Anträge auf Sonderurlaub
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

15
sonderurlaub/HINWEIS.md Normal file
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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

3
sonderurlaub/HISTORY.md Normal file
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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **1988-06-24** · BGBl. 1988 I S. 852 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr

3
sonderurlaub/STELLEN.md Normal file
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@@ -0,0 +1,3 @@
# Stellen dieser Station
- § 6 Satz 3 und § 8 Satz 2 zweiter Halbsatz: Befugnis zur Entscheidung über Anträge auf Sonderurlaub

7
sonderurlaub/§6.md Normal file
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# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-06-24 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 852
§ 6 Satz 3 und § 8 Satz 2 zweiter Halbsatz: Befugnis zur Entscheidung über Anträge auf Sonderurlaub

7
sonderurlaub/§8.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-06-24 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 852
§ 6 Satz 3 und § 8 Satz 2 zweiter Halbsatz: Befugnis zur Entscheidung über Anträge auf Sonderurlaub

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@@ -1,17 +1,16 @@
# TGV_1986 — 1985-11-14
# TGV_1986 — 1988-06-24
- **Titel:** Gesetz über eine Volks-, Berufs-, Gebäude-, Wohnungs- und Arbeitsstättenzählung (Volkszählungsgesetz 1987)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1985 I S. 2078
- **Inkrafttreten:** 1985-11-14
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1985/55#page=14
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Durchführung einer Volks-, Berufs-, Gebäude-, Wohnungs- und Arbeitsstättenzählung mit dem Stichtag 25. Mai 1987. Es dient als Grundlage für politische Entscheidungen und statistische Erhebungen.
- **Titel:** Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1988 I S. 852
- **Inkrafttreten:** 1988-06-25 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1988/27#page=28
- **Kurz:** Die Allgemeine Anordnung überträgt auf verschiedene Behörden im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr umfangreiche Befugnisse, die bisher dem Minister zustanden. Dies betrifft insbesondere die Übertragung von Zuständigkeiten in Beamtenangelegenheiten, Widerspruchsverfahren und der Vertretung bei Klagen.
## Betroffene Stellen
- § 4 Abs. 3 Satz 2: Erhöhung der Trennungstagegelder für Angehörige der Reisekostenstufen A, B und C
- § 4 Abs. 3 Satz 3: Erhöhung der Trennungstagegelder für Angehörige der Reisekostenstufen A, B und C
- § 4 Abs. 3 Satz 4: Erhöhung der Trennungstagegelder für Angehörige der Reisekostenstufen A, B und C
- § 1 Abs. 2 Nr. 9: Befugnis zur Zusage von Trennungsgeld bei Einstellung
- § 9 Abs. 3: Befugnis zur Gewährung von Trennungsgeld
## Wortlaut

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@@ -8,3 +8,4 @@
- **1977-12-30** · BGBl. 1977 I S. 3154 — Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Trennungsgeld bei Versetzungen und Abordnungen im Inland
- **1985-11-14** · BGBl. 1985 I S. 2084 — Verordnung zur Änderung reisekosten- und trennungsgeldrechtlicher Vorschriften
- **1985-11-14** · BGBl. 1985 I S. 2078 — Gesetz über eine Volks-, Berufs-, Gebäude-, Wohnungs- und Arbeitsstättenzählung (Volkszählungsgesetz 1987)
- **1988-06-24** · BGBl. 1988 I S. 852 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr

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@@ -1,5 +1,4 @@
# Stellen dieser Station
- § 4 Abs. 3 Satz 2: Erhöhung der Trennungstagegelder für Angehörige der Reisekostenstufen A, B und C
- § 4 Abs. 3 Satz 3: Erhöhung der Trennungstagegelder für Angehörige der Reisekostenstufen A, B und C
- § 4 Abs. 3 Satz 4: Erhöhung der Trennungstagegelder für Angehörige der Reisekostenstufen A, B und C
- § 1 Abs. 2 Nr. 9: Befugnis zur Zusage von Trennungsgeld bei Einstellung
- § 9 Abs. 3: Befugnis zur Gewährung von Trennungsgeld

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1968-06-12 — Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Trennungsgeld bei Versetzungen und Abordnungen im Inland
> Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 605
> Station: 1988-06-24Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 852
§ 1 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
§ 1 Abs. 2 Nr. 9: Befugnis zur Zusage von Trennungsgeld bei Einstellung

7
tgv_1986/§9.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-06-24 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 852
§ 9 Abs. 3: Befugnis zur Gewährung von Trennungsgeld

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@@ -0,0 +1,17 @@
# BGBl. 1988 I S. 852
- **Titel:** Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1988 I S. 852
- **Verkündung:** 1988-06-24
- **Inkrafttreten:** 1988-06-25 (Tag nach der Verkündung)
- **Ausfertigung:** 1988-06-07
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1988/27#page=28
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** BBG_2009, BEAMTVG, BRKG_2005, TGV_1986, BDO, BBESG, BLV_2009, JUBILÄUMSZUWENDUNGEN, SONDERURLAUB, RECHTSSCHUTZ-IN-STRAFSACHEN, BILLIGKEITSZUWENDUNGEN, SCHULBEIHILFEN, SCHUL-UND-KINDERREISEBEIHILFEN, VORSCHUSSRICHTLINIEN, DIENSTWOHNUNGSVORSCHRIFTEN, NACHDIPLOMIERUNGSORDNUNG
## Kurz
Die Allgemeine Anordnung überträgt auf verschiedene Behörden im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr umfangreiche Befugnisse, die bisher dem Minister zustanden. Dies betrifft insbesondere die Übertragung von Zuständigkeiten in Beamtenangelegenheiten, Widerspruchsverfahren und der Vertretung bei Klagen.

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@@ -1,15 +1,15 @@
# VORSCHUSSRICHTLINIEN — 1979-04-19
# VORSCHUSSRICHTLINIEN — 1988-06-24
- **Titel:** Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1979 I S. 471
- **Inkrafttreten:** 1979-04-20 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1979/20#page=15
- **Kurz:** Die Allgemeine Anordnung überträgt auf verschiedene Behörden des Bundesministers für Verkehr umfangreiche Befugnisse in beamtenrechtlichen, disziplinarrechtlichen, versorgungsrechtlichen und anderen Angelegenheiten. Sie regelt auch die Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis.
- **Fundstelle:** BGBl. 1988 I S. 852
- **Inkrafttreten:** 1988-06-25 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1988/27#page=28
- **Kurz:** Die Allgemeine Anordnung überträgt auf verschiedene Behörden im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr umfangreiche Befugnisse, die bisher dem Minister zustanden. Dies betrifft insbesondere die Übertragung von Zuständigkeiten in Beamtenangelegenheiten, Widerspruchsverfahren und der Vertretung bei Klagen.
## Betroffene Stellen
- Nr. 5: Übertragung der Befugnisse zur Entscheidung über Vorschußanträge
- Nummer 5 Abs. 1: Befugnis zur Entscheidung über Vorschußanträge
## Wortlaut

View File

@@ -1,3 +1,4 @@
# Verlauf
- **1979-04-19** · BGBl. 1979 I S. 471 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr
- **1988-06-24** · BGBl. 1988 I S. 852 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr

View File

@@ -1,3 +1,3 @@
# Stellen dieser Station
- Nr. 5: Übertragung der Befugnisse zur Entscheidung über Vorschußanträge
- Nummer 5 Abs. 1: Befugnis zur Entscheidung über Vorschußanträge