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LawGit Spiegel b5c8a94975 BGBl. 1988 I S. 852 · Erlass · Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr
Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 852
Inkrafttreten: 1988-06-25 (Tag nach der Verkündung)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1988-06-24

BGBl-Id: bgbl1-1988-27-8
1988-06-24 12:00:00 +00:00

1.1 KiB

TGV_1986 — 1988-06-24

  • Titel: Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr
  • Typ: Erlass
  • Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 852
  • Inkrafttreten: 1988-06-25 (Tag nach der Verkündung)
  • Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1988/27#page=28
  • Kurz: Die Allgemeine Anordnung überträgt auf verschiedene Behörden im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr umfangreiche Befugnisse, die bisher dem Minister zustanden. Dies betrifft insbesondere die Übertragung von Zuständigkeiten in Beamtenangelegenheiten, Widerspruchsverfahren und der Vertretung bei Klagen.

Betroffene Stellen

  • § 1 Abs. 2 Nr. 9: Befugnis zur Zusage von Trennungsgeld bei Einstellung
  • § 9 Abs. 3: Befugnis zur Gewährung von Trennungsgeld

Wortlaut

Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.