Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 852 Inkrafttreten: 1988-06-25 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1988-06-24 BGBl-Id: bgbl1-1988-27-8
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TGV_1986 — 1988-06-24
- Titel: Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr
- Typ: Erlass
- Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 852
- Inkrafttreten: 1988-06-25 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1988/27#page=28
- Kurz: Die Allgemeine Anordnung überträgt auf verschiedene Behörden im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr umfangreiche Befugnisse, die bisher dem Minister zustanden. Dies betrifft insbesondere die Übertragung von Zuständigkeiten in Beamtenangelegenheiten, Widerspruchsverfahren und der Vertretung bei Klagen.
Betroffene Stellen
- § 1 Abs. 2 Nr. 9: Befugnis zur Zusage von Trennungsgeld bei Einstellung
- § 9 Abs. 3: Befugnis zur Gewährung von Trennungsgeld
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.