BGBl. 2011 I S. 1090 · Änderung · Sechstes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen

Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 1090
Inkrafttreten: 2011-07-01; 2011-01-01 (Artikel 2 und Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a und Buchstabe d)
Quelle: offenegesetze
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Verkündung: 2011-06-24

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# BIERSTG_2009 — 2009-07-21
# BIERSTG_2009 — 2011-06-24
- **Titel:** Viertes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
- **Titel:** Sechstes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 1870
- **Inkrafttreten:** 2009-07-22 (Artikel 6 Nummer 33 und 34 Buchstabe a und c); 2009-07-21 (Rest des Gesetzes)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/42#page=2
- **Kurz:** Dieses Gesetz ändert verschiedene Verbrauchsteuergesetze, insbesondere das Tabaksteuergesetz, das Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz, das Biersteuergesetz und das Kaffeesteuergesetz, um sie an EU-Richtlinien anzupassen.
- **Fundstelle:** BGBl. 2011 I S. 1090
- **Inkrafttreten:** 2011-07-01; 2011-01-01 (Artikel 2 und Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a und Buchstabe d)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/29#page=2
- **Kurz:** Dieses Gesetz ändert verschiedene Verbrauchsteuergesetze, insbesondere das Biersteuergesetz, das Branntweinmonopolgesetz, das Tabaksteuergesetz, das Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz, das Fünfte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen und das Umsatzsteuergesetz.
## Betroffene Stellen
- § 29: Neue Vorschriften zur Datenübermittlung und Veröffentlichungen
- § 2: Neue Ermächtigungen des Bundesministeriums der Finanzen zur Festlegung von Höchstmengen, Steuerbefreiungen und zur Sicherung des Steueraufkommens
- § 30: Neue Bestimmungen über Ordnungswidrigkeiten
- § 31: Neue Übergangsbestimmungen für Beförderungen unter Steueraussetzung und Erlaubnisse
- § 20: Neufassung des § 20 mit neuen Bestimmungen zur Steuerentstehung und -anmeldung für Bier, das in Besitz gehalten oder verwendet wird.
- § 21: Neufassung des § 21 mit neuen Bestimmungen zum Versandhandel von Bier.
- § 22: Neufassung des § 22 mit neuen Bestimmungen zu Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten.
- § 23: Neufassung des § 23 mit neuen Bestimmungen zu Steuerbefreiungen und -entlastungen.
- § 24: Neufassung des § 24 mit neuen Bestimmungen zur Steuerentlastung im Steuergebiet.
- § 25: Neufassung des § 25 mit neuen Bestimmungen zur Steuerentlastung bei der Beförderung von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs in andere Mitgliedstaaten.
- § 26: Neufassung des § 26 mit neuen Bestimmungen zur Steueraufsicht.
- § 27: Neufassung des § 27 mit neuen Bestimmungen zur Geschäftsstatistik.
- § 28: Neufassung des § 28 mit neuen Bestimmungen zu besonderen Ermächtigungen.
- § 10 Abs. 2: Das Hauptzollamt kann auf Antrag zulassen, dass die Sicherheit durch den Eigentümer, den Beförderer oder den Empfänger des Bieres geleistet wird.
- § 11 Abs. 1: Neue Regelungen für Beförderungen aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten.
- § 11 Abs. 2: Das Hauptzollamt kann auf Antrag zulassen, dass die Sicherheit durch den Eigentümer, den Beförderer oder den Empfänger des Bieres geleistet wird.
- § 11 Abs. 3: Neue Regelung für das Verfahren der Steueraussetzung unter Sicherheitsleistung.
- § 11 Abs. 4: Neue Regelungen für die Beförderung und Aufnahme des Bieres.
- § 11 Abs. 5: Neue Regelungen für den Beginn und das Ende der Beförderung unter Steueraussetzung.
- § 12 Abs. 1: Neue Regelungen für die Ausfuhr von Bier.
- § 12 Abs. 2: Der Steuerlagerinhaber, der registrierte Versender oder der Empfänger muss das Bier unverzüglich ausführen.
- § 12 Abs. 3: Neue Regelungen für den Beginn und das Ende der Beförderung unter Steueraussetzung.
- § 12 Abs. 4: Neue Regelungen für die Sicherheitsleistung.
- § 13 Abs. 1: Neue Definition von Unregelmäßigkeiten.
- § 13 Abs. 2: Neue Regelungen für Unregelmäßigkeiten im Steuergebiet.
- § 13 Abs. 3: Neue Regelungen für Unregelmäßigkeiten in anderen Mitgliedstaaten.
- § 13 Abs. 4: Neue Regelungen für Unregelmäßigkeiten bei der Beförderung in andere Mitgliedstaaten.
- § 13 Abs. 5: Neue Regelungen für die Erstattung der Steuer.
- § 13 Abs. 6: Neue Regelungen für die Anwendung der Absätze 1 bis 5.
- § 14 Abs. 1: Neue Regelungen für die Steuerentstehung.
- § 14 Abs. 2: Neue Regelungen für die Steuerentstehung bei verschiedenen Ereignissen.
- § 14 Abs. 3: Neue Regelungen für die Steuerentstehung bei Zerstörung oder Verlust des Bieres.
- § 14 Abs. 4: Neue Regelungen für die Steuerschuldner.
- § 14 Abs. 5: Neue Regelungen für die gesamtschuldnerische Verpflichtung.
- § 15 Abs. 1: Neue Regelungen für die Steuererklärung und Steueranmeldung.
- § 15 Abs. 2: Neue Regelungen für die Steueranmeldung und Fälligkeit.
- § 16 Abs. 1: Neue Definition der Einfuhr von Bier aus Drittländern oder Drittgebieten.
- § 16 Abs. 2: Neue Regelungen für zollrechtliche Nichterhebungsverfahren.
- § 17: Neue Regelungen für Unregelmäßigkeiten im zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren.
- § 18 Abs. 1: Neue Regelungen für die Steuerentstehung bei Einfuhr.
- § 18 Abs. 2: Neue Regelungen für die Steuerschuldner.
- § 18 Abs. 3: Neue Regelungen für die Fälligkeit, den Zahlungsaufschub, das Erlöschen, die Nacherhebung, den Erlass und die Erstattung.
- § 18 Abs. 4: Neue Regelungen für Bier in der Truppenverwendung.
- § 18 Abs. 5: Neue Regelungen für die Erlassung von Vorschriften.
- § 19 Abs. 1: Neue Regelungen für den Erwerb von Bier durch Privatpersonen.
- § 19 Abs. 2: Neue Kriterien für die Beurteilung des Eigenbedarfs.
- § 20 Abs. 1: Neue Regelungen für den Bezug und Besitz von Bier zu gewerblichen Zwecken.
- § 20 Abs. 2: Neue Regelungen für den Bezug und Besitz von Bier zu gewerblichen Zwecken.
- Inhaltsübersicht zu § 23: Das Komma und das Wort 'Steuerentlastungen' werden gestrichen.
- Inhaltsübersicht nach § 23: Die Angabe '§ 23a Verwender' wird eingefügt.
- § 5 Abs. 1 Satz 1: Die Wörter 'die ein' werden durch 'die ein oder mehrere' ersetzt.
- § 10 Abs. 1: Ein Komma und die Wörter 'auch über Drittländer oder Drittgebiete,' werden eingefügt.
- § 10 Abs. 1 Nummer 2: Die Nummer 2 lautet nun: 'in Betriebe von Verwendern (§ 23a Absatz 1) oder'.
- § 10 Abs. 3 Nummer 2: Der Klammerzusatz '(§ 23 Absatz 2 in Verbindung mit § 153 Absatz 1 des Branntweinmonopolgesetzes)' wird durch '(§ 23a Absatz 1)' ersetzt.
- § 10 Abs. 4: Das Wort 'überführt' wird durch 'übergeführt' ersetzt.
- § 11 Abs. 5 Satz 1: Das Wort 'überführt' wird durch 'übergeführt' ersetzt.
- § 12 Abs. 3 Satz 1: Das Wort 'überführt' wird durch 'übergeführt' ersetzt.
- § 14 Abs. 2 Nummer 4: Das Wort 'bei' wird durch 'während' ersetzt.
- § 14 Abs. 4 Satz 2: Die Wörter '§ 23 Absatz 2 in Verbindung mit § 153 des Branntweinmonopolgesetzes' werden durch '§ 23a Absatz 1' ersetzt.
- § 15 Abs. 1 Satz 1: Nach den Wörtern 'am siebten Tag des' werden die Wörter 'auf die Steuerentstehung' eingefügt.
- § 18 Abs. 1 Satz 1: Nach dem Wort 'überführt' werden die Wörter 'oder es schließt sich eine Steuerbefreiung an' eingefügt.
- § 20 Abs. 6: Das Wort 'treffen' wird durch 'erlassen' ersetzt.
- § 23: Der gesamte § 23 wird neu gefasst.
- nach § 23: Neuer § 23a 'Verwender' wird eingefügt.
- § 28 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc: Die Angabe '§ 137' wird durch '§ 8' ersetzt.
- § 28 Nummer 2: Die Nummer 2 wird neu gefasst.
- § 29 Abs. 1: Die Wörter '§ 23 Absatz 1 Nummer 5' werden durch '§ 23 Absatz 2 Nummer 5' ersetzt.
- § 29 Abs. 3 Nummer 7: Die Wörter 'zum Verfahren der Sicherheitsleistung' werden durch 'zur Sicherheitsleistung' ersetzt.
## Wortlaut

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- **1992-12-29** · BGBl. 1992 I S. 2150 — Gesetz zur Anpassung von Verbrauchsteuer- und anderen Gesetzen an das Gemeinschaftsrecht sowie zur Änderung anderer Gesetze (Verbrauchsteuer-Binnenmarktgesetz)
- **1994-08-31** · BGBl. 1994 I S. 2191 — Verordnung zur Durchführung des Biersteuergesetzes (Biersteuer-Durchführungsverordnung - BierStV)
- **2009-07-21** · BGBl. 2009 I S. 1870 — Viertes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
- **2011-06-24** · BGBl. 2011 I S. 1090 — Sechstes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen

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# Stellen dieser Station
- § 29: Neue Vorschriften zur Datenübermittlung und Veröffentlichungen
- § 2: Neue Ermächtigungen des Bundesministeriums der Finanzen zur Festlegung von Höchstmengen, Steuerbefreiungen und zur Sicherung des Steueraufkommens
- § 30: Neue Bestimmungen über Ordnungswidrigkeiten
- § 31: Neue Übergangsbestimmungen für Beförderungen unter Steueraussetzung und Erlaubnisse
- § 20: Neufassung des § 20 mit neuen Bestimmungen zur Steuerentstehung und -anmeldung für Bier, das in Besitz gehalten oder verwendet wird.
- § 21: Neufassung des § 21 mit neuen Bestimmungen zum Versandhandel von Bier.
- § 22: Neufassung des § 22 mit neuen Bestimmungen zu Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten.
- § 23: Neufassung des § 23 mit neuen Bestimmungen zu Steuerbefreiungen und -entlastungen.
- § 24: Neufassung des § 24 mit neuen Bestimmungen zur Steuerentlastung im Steuergebiet.
- § 25: Neufassung des § 25 mit neuen Bestimmungen zur Steuerentlastung bei der Beförderung von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs in andere Mitgliedstaaten.
- § 26: Neufassung des § 26 mit neuen Bestimmungen zur Steueraufsicht.
- § 27: Neufassung des § 27 mit neuen Bestimmungen zur Geschäftsstatistik.
- § 28: Neufassung des § 28 mit neuen Bestimmungen zu besonderen Ermächtigungen.
- § 10 Abs. 2: Das Hauptzollamt kann auf Antrag zulassen, dass die Sicherheit durch den Eigentümer, den Beförderer oder den Empfänger des Bieres geleistet wird.
- § 11 Abs. 1: Neue Regelungen für Beförderungen aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten.
- § 11 Abs. 2: Das Hauptzollamt kann auf Antrag zulassen, dass die Sicherheit durch den Eigentümer, den Beförderer oder den Empfänger des Bieres geleistet wird.
- § 11 Abs. 3: Neue Regelung für das Verfahren der Steueraussetzung unter Sicherheitsleistung.
- § 11 Abs. 4: Neue Regelungen für die Beförderung und Aufnahme des Bieres.
- § 11 Abs. 5: Neue Regelungen für den Beginn und das Ende der Beförderung unter Steueraussetzung.
- § 12 Abs. 1: Neue Regelungen für die Ausfuhr von Bier.
- § 12 Abs. 2: Der Steuerlagerinhaber, der registrierte Versender oder der Empfänger muss das Bier unverzüglich ausführen.
- § 12 Abs. 3: Neue Regelungen für den Beginn und das Ende der Beförderung unter Steueraussetzung.
- § 12 Abs. 4: Neue Regelungen für die Sicherheitsleistung.
- § 13 Abs. 1: Neue Definition von Unregelmäßigkeiten.
- § 13 Abs. 2: Neue Regelungen für Unregelmäßigkeiten im Steuergebiet.
- § 13 Abs. 3: Neue Regelungen für Unregelmäßigkeiten in anderen Mitgliedstaaten.
- § 13 Abs. 4: Neue Regelungen für Unregelmäßigkeiten bei der Beförderung in andere Mitgliedstaaten.
- § 13 Abs. 5: Neue Regelungen für die Erstattung der Steuer.
- § 13 Abs. 6: Neue Regelungen für die Anwendung der Absätze 1 bis 5.
- § 14 Abs. 1: Neue Regelungen für die Steuerentstehung.
- § 14 Abs. 2: Neue Regelungen für die Steuerentstehung bei verschiedenen Ereignissen.
- § 14 Abs. 3: Neue Regelungen für die Steuerentstehung bei Zerstörung oder Verlust des Bieres.
- § 14 Abs. 4: Neue Regelungen für die Steuerschuldner.
- § 14 Abs. 5: Neue Regelungen für die gesamtschuldnerische Verpflichtung.
- § 15 Abs. 1: Neue Regelungen für die Steuererklärung und Steueranmeldung.
- § 15 Abs. 2: Neue Regelungen für die Steueranmeldung und Fälligkeit.
- § 16 Abs. 1: Neue Definition der Einfuhr von Bier aus Drittländern oder Drittgebieten.
- § 16 Abs. 2: Neue Regelungen für zollrechtliche Nichterhebungsverfahren.
- § 17: Neue Regelungen für Unregelmäßigkeiten im zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren.
- § 18 Abs. 1: Neue Regelungen für die Steuerentstehung bei Einfuhr.
- § 18 Abs. 2: Neue Regelungen für die Steuerschuldner.
- § 18 Abs. 3: Neue Regelungen für die Fälligkeit, den Zahlungsaufschub, das Erlöschen, die Nacherhebung, den Erlass und die Erstattung.
- § 18 Abs. 4: Neue Regelungen für Bier in der Truppenverwendung.
- § 18 Abs. 5: Neue Regelungen für die Erlassung von Vorschriften.
- § 19 Abs. 1: Neue Regelungen für den Erwerb von Bier durch Privatpersonen.
- § 19 Abs. 2: Neue Kriterien für die Beurteilung des Eigenbedarfs.
- § 20 Abs. 1: Neue Regelungen für den Bezug und Besitz von Bier zu gewerblichen Zwecken.
- § 20 Abs. 2: Neue Regelungen für den Bezug und Besitz von Bier zu gewerblichen Zwecken.
- Inhaltsübersicht zu § 23: Das Komma und das Wort 'Steuerentlastungen' werden gestrichen.
- Inhaltsübersicht nach § 23: Die Angabe '§ 23a Verwender' wird eingefügt.
- § 5 Abs. 1 Satz 1: Die Wörter 'die ein' werden durch 'die ein oder mehrere' ersetzt.
- § 10 Abs. 1: Ein Komma und die Wörter 'auch über Drittländer oder Drittgebiete,' werden eingefügt.
- § 10 Abs. 1 Nummer 2: Die Nummer 2 lautet nun: 'in Betriebe von Verwendern (§ 23a Absatz 1) oder'.
- § 10 Abs. 3 Nummer 2: Der Klammerzusatz '(§ 23 Absatz 2 in Verbindung mit § 153 Absatz 1 des Branntweinmonopolgesetzes)' wird durch '(§ 23a Absatz 1)' ersetzt.
- § 10 Abs. 4: Das Wort 'überführt' wird durch 'übergeführt' ersetzt.
- § 11 Abs. 5 Satz 1: Das Wort 'überführt' wird durch 'übergeführt' ersetzt.
- § 12 Abs. 3 Satz 1: Das Wort 'überführt' wird durch 'übergeführt' ersetzt.
- § 14 Abs. 2 Nummer 4: Das Wort 'bei' wird durch 'während' ersetzt.
- § 14 Abs. 4 Satz 2: Die Wörter '§ 23 Absatz 2 in Verbindung mit § 153 des Branntweinmonopolgesetzes' werden durch '§ 23a Absatz 1' ersetzt.
- § 15 Abs. 1 Satz 1: Nach den Wörtern 'am siebten Tag des' werden die Wörter 'auf die Steuerentstehung' eingefügt.
- § 18 Abs. 1 Satz 1: Nach dem Wort 'überführt' werden die Wörter 'oder es schließt sich eine Steuerbefreiung an' eingefügt.
- § 20 Abs. 6: Das Wort 'treffen' wird durch 'erlassen' ersetzt.
- § 23: Der gesamte § 23 wird neu gefasst.
- nach § 23: Neuer § 23a 'Verwender' wird eingefügt.
- § 28 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc: Die Angabe '§ 137' wird durch '§ 8' ersetzt.
- § 28 Nummer 2: Die Nummer 2 wird neu gefasst.
- § 29 Abs. 1: Die Wörter '§ 23 Absatz 1 Nummer 5' werden durch '§ 23 Absatz 2 Nummer 5' ersetzt.
- § 29 Abs. 3 Nummer 7: Die Wörter 'zum Verfahren der Sicherheitsleistung' werden durch 'zur Sicherheitsleistung' ersetzt.

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# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-07-21Viertes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1870
> Station: 2011-06-24Sechstes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 1090
§ 10 Abs. 2: Das Hauptzollamt kann auf Antrag zulassen, dass die Sicherheit durch den Eigentümer, den Beförderer oder den Empfänger des Bieres geleistet wird.
§ 10 Abs. 1: Ein Komma und die Wörter 'auch über Drittländer oder Drittgebiete,' werden eingefügt.
§ 10 Abs. 1 Nummer 2: Die Nummer 2 lautet nun: 'in Betriebe von Verwendern (§ 23a Absatz 1) oder'.
§ 10 Abs. 3 Nummer 2: Der Klammerzusatz '(§ 23 Absatz 2 in Verbindung mit § 153 Absatz 1 des Branntweinmonopolgesetzes)' wird durch '(§ 23a Absatz 1)' ersetzt.
§ 10 Abs. 4: Das Wort 'überführt' wird durch 'übergeführt' ersetzt.

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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-07-21Viertes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1870
> Station: 2011-06-24Sechstes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 1090
§ 11 Abs. 1: Neue Regelungen für Beförderungen aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten.
§ 11 Abs. 2: Das Hauptzollamt kann auf Antrag zulassen, dass die Sicherheit durch den Eigentümer, den Beförderer oder den Empfänger des Bieres geleistet wird.
§ 11 Abs. 3: Neue Regelung für das Verfahren der Steueraussetzung unter Sicherheitsleistung.
§ 11 Abs. 4: Neue Regelungen für die Beförderung und Aufnahme des Bieres.
§ 11 Abs. 5: Neue Regelungen für den Beginn und das Ende der Beförderung unter Steueraussetzung.
§ 11 Abs. 5 Satz 1: Das Wort 'überführt' wird durch 'übergeführt' ersetzt.

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# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-07-21Viertes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1870
> Station: 2011-06-24Sechstes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 1090
§ 12 Abs. 1: Neue Regelungen für die Ausfuhr von Bier.
§ 12 Abs. 2: Der Steuerlagerinhaber, der registrierte Versender oder der Empfänger muss das Bier unverzüglich ausführen.
§ 12 Abs. 3: Neue Regelungen für den Beginn und das Ende der Beförderung unter Steueraussetzung.
§ 12 Abs. 4: Neue Regelungen für die Sicherheitsleistung.
§ 12 Abs. 3 Satz 1: Das Wort 'überführt' wird durch 'übergeführt' ersetzt.

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# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-07-21Viertes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1870
> Station: 2011-06-24Sechstes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 1090
§ 14 Abs. 1: Neue Regelungen für die Steuerentstehung.
§ 14 Abs. 2 Nummer 4: Das Wort 'bei' wird durch 'während' ersetzt.
§ 14 Abs. 2: Neue Regelungen für die Steuerentstehung bei verschiedenen Ereignissen.
§ 14 Abs. 3: Neue Regelungen für die Steuerentstehung bei Zerstörung oder Verlust des Bieres.
§ 14 Abs. 4: Neue Regelungen für die Steuerschuldner.
§ 14 Abs. 5: Neue Regelungen für die gesamtschuldnerische Verpflichtung.
§ 14 Abs. 4 Satz 2: Die Wörter '§ 23 Absatz 2 in Verbindung mit § 153 des Branntweinmonopolgesetzes' werden durch '§ 23a Absatz 1' ersetzt.

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# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-07-21Viertes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1870
> Station: 2011-06-24Sechstes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 1090
§ 15 Abs. 1: Neue Regelungen für die Steuererklärung und Steueranmeldung.
§ 15 Abs. 2: Neue Regelungen für die Steueranmeldung und Fälligkeit.
§ 15 Abs. 1 Satz 1: Nach den Wörtern 'am siebten Tag des' werden die Wörter 'auf die Steuerentstehung' eingefügt.

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# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-07-21Viertes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1870
> Station: 2011-06-24Sechstes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 1090
§ 18 Abs. 1: Neue Regelungen für die Steuerentstehung bei Einfuhr.
§ 18 Abs. 2: Neue Regelungen für die Steuerschuldner.
§ 18 Abs. 3: Neue Regelungen für die Fälligkeit, den Zahlungsaufschub, das Erlöschen, die Nacherhebung, den Erlass und die Erstattung.
§ 18 Abs. 4: Neue Regelungen für Bier in der Truppenverwendung.
§ 18 Abs. 5: Neue Regelungen für die Erlassung von Vorschriften.
§ 18 Abs. 1 Satz 1: Nach dem Wort 'überführt' werden die Wörter 'oder es schließt sich eine Steuerbefreiung an' eingefügt.

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# § 20
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-07-21Viertes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1870
> Station: 2011-06-24Sechstes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 1090
§ 20: Neufassung des § 20 mit neuen Bestimmungen zur Steuerentstehung und -anmeldung für Bier, das in Besitz gehalten oder verwendet wird.
§ 20 Abs. 1: Neue Regelungen für den Bezug und Besitz von Bier zu gewerblichen Zwecken.
§ 20 Abs. 2: Neue Regelungen für den Bezug und Besitz von Bier zu gewerblichen Zwecken.
§ 20 Abs. 6: Das Wort 'treffen' wird durch 'erlassen' ersetzt.

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# § 23
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-07-21Viertes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1870
> Station: 2011-06-24Sechstes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 1090
§ 23: Neufassung des § 23 mit neuen Bestimmungen zu Steuerbefreiungen und -entlastungen.
Inhaltsübersicht zu § 23: Das Komma und das Wort 'Steuerentlastungen' werden gestrichen.
Inhaltsübersicht nach § 23: Die Angabe '§ 23a Verwender' wird eingefügt.
§ 23: Der gesamte § 23 wird neu gefasst.
nach § 23: Neuer § 23a 'Verwender' wird eingefügt.

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# § 28
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-07-21Viertes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1870
> Station: 2011-06-24Sechstes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 1090
§ 28: Neufassung des § 28 mit neuen Bestimmungen zu besonderen Ermächtigungen.
§ 28 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc: Die Angabe '§ 137' wird durch '§ 8' ersetzt.
§ 28 Nummer 2: Die Nummer 2 wird neu gefasst.

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# § 29
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-07-21Viertes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1870
> Station: 2011-06-24Sechstes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 1090
§ 29: Neue Vorschriften zur Datenübermittlung und Veröffentlichungen
§ 29 Abs. 1: Die Wörter '§ 23 Absatz 1 Nummer 5' werden durch '§ 23 Absatz 2 Nummer 5' ersetzt.
§ 29 Abs. 3 Nummer 7: Die Wörter 'zum Verfahren der Sicherheitsleistung' werden durch 'zur Sicherheitsleistung' ersetzt.

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# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1978-03-11 — Drittes Gesetz zur Änderung des Biersteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 373
> Station: 2011-06-24 — Sechstes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 1090
§ 5: Änderung der Feststellung der steuerpflichtigen Menge
§ 5 Abs. 1 Satz 1: Die Wörter 'die ein' werden durch 'die ein oder mehrere' ersetzt.

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# BRANNTWEINMONOPG — 1980-07-05
# BRANNTWEINMONOPG — 2011-06-24
- **Titel:** Gesetz zur Abschaffung der Spielkarten-, Zündwaren- und Essigsäuresteuer
- **Typ:** Aufhebung
- **Fundstelle:** BGBl. 1980 I S. 761
- **Inkrafttreten:** 1981-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1980/32#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz hebt die Steuern auf Zündwaren, Spielkarten und Essigsäure auf und führt Anpassungen im Gesetz über das Branntweinmonopol sowie im Zündwarenmonopolgesetz durch.
- **Titel:** Sechstes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2011 I S. 1090
- **Inkrafttreten:** 2011-07-01; 2011-01-01 (Artikel 2 und Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a und Buchstabe d)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/29#page=2
- **Kurz:** Dieses Gesetz ändert verschiedene Verbrauchsteuergesetze, insbesondere das Biersteuergesetz, das Branntweinmonopolgesetz, das Tabaksteuergesetz, das Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz, das Fünfte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen und das Umsatzsteuergesetz.
## Betroffene Stellen
- § 84 Abs. 2: Nummer 4 gestrichen, Nummer 5 neu als 4
- § 84 Abs. 4 Nr. 2: Angabe 'Absatz 2 Nr. 2 bis 5' durch 'Absatz 2 Nr. 2 bis 4' ersetzt
- § 99a Abs. 1 Satz 1: Klammerhinweis '(§ 84 Abs. 2 Nr. 2 bis 5)' durch '(§ 84 Abs. 2 Nr. 2 bis 4)' ersetzt
- § 99b Satz 1: Angabe '§ 84 Abs. 2 Nr. 1 bis 4' durch '§ 84 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 und 4 Buchstabe d' ersetzt
- § 126 Abs. 1: Nummer 2 neu, Nummer 12 gestrichen, Nummer 13 neu als 12
- § 129a: Worte 'und die Essigsäuresteuer' gestrichen
- §§ 160, 161a, 162 bis 164, 164a, 165 bis 167, 169 bis 171 und 173: Sektionen aufgehoben
- § 99b: Neufassung des § 99b, der nun vorschreibt, dass Branntwein nur aus landwirtschaftlichen Rohstoffen im Sinne des Artikels 38 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hergestellt werden darf.
## Wortlaut

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@@ -1,3 +1,4 @@
# Verlauf
- **1980-07-05** · BGBl. 1980 I S. 761 — Gesetz zur Abschaffung der Spielkarten-, Zündwaren- und Essigsäuresteuer
- **2011-06-24** · BGBl. 2011 I S. 1090 — Sechstes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen

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@@ -1,9 +1,3 @@
# Stellen dieser Station
- § 84 Abs. 2: Nummer 4 gestrichen, Nummer 5 neu als 4
- § 84 Abs. 4 Nr. 2: Angabe 'Absatz 2 Nr. 2 bis 5' durch 'Absatz 2 Nr. 2 bis 4' ersetzt
- § 99a Abs. 1 Satz 1: Klammerhinweis '(§ 84 Abs. 2 Nr. 2 bis 5)' durch '(§ 84 Abs. 2 Nr. 2 bis 4)' ersetzt
- § 99b Satz 1: Angabe '§ 84 Abs. 2 Nr. 1 bis 4' durch '§ 84 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 und 4 Buchstabe d' ersetzt
- § 126 Abs. 1: Nummer 2 neu, Nummer 12 gestrichen, Nummer 13 neu als 12
- § 129a: Worte 'und die Essigsäuresteuer' gestrichen
- §§ 160, 161a, 162 bis 164, 164a, 165 bis 167, 169 bis 171 und 173: Sektionen aufgehoben
- § 99b: Neufassung des § 99b, der nun vorschreibt, dass Branntwein nur aus landwirtschaftlichen Rohstoffen im Sinne des Artikels 38 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hergestellt werden darf.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 99b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-07-05 — Gesetz zur Abschaffung der Spielkarten-, Zündwaren- und Essigsäuresteuer
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 761
> Station: 2011-06-24 — Sechstes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 1090
§ 99b Satz 1: Angabe '§ 84 Abs. 2 Nr. 1 bis 4' durch '§ 84 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 und 4 Buchstabe d' ersetzt
§ 99b: Neufassung des § 99b, der nun vorschreibt, dass Branntwein nur aus landwirtschaftlichen Rohstoffen im Sinne des Artikels 38 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hergestellt werden darf.

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@@ -1,15 +1,18 @@
# FÜNFTES-GESETZ-ZUR-ÄNDERUNG-VON-VERBRAUCHSTEUERGESETZEN — 2010-12-27
# FÜNFTES-GESETZ-ZUR-ÄNDERUNG-VON-VERBRAUCHSTEUERGESETZEN — 2011-06-24
- **Titel:** Fünftes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
- **Titel:** Sechstes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2010 I S. 2221
- **Inkrafttreten:** 2011-01-01 (ganzes Gesetz, außer Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, Nummer 10 und 11, und Artikel 3 Nummer 1, Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb, Buchstabe b und Buchstabe d Doppelbuchstabe bb, Nummer 12 und 12a); 2011-07-01 (Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, Nummer 10 und 11, und Artikel 3 Nummer 1, Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb, Buchstabe b und Buchstabe d Doppelbuchstabe bb, Nummer 12 und 12a); 2015-01-01 (Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a und d)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2010/67#page=19
- **Kurz:** Dieses Gesetz ändert mehrere Verbrauchsteuergesetze, insbesondere das Tabaksteuergesetz, das Branntweinmonopolgesetz, das Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz, das Kaffeesteuergesetz und das Alkopopsteuergesetz.
- **Fundstelle:** BGBl. 2011 I S. 1090
- **Inkrafttreten:** 2011-07-01; 2011-01-01 (Artikel 2 und Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a und Buchstabe d)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/29#page=2
- **Kurz:** Dieses Gesetz ändert verschiedene Verbrauchsteuergesetze, insbesondere das Biersteuergesetz, das Branntweinmonopolgesetz, das Tabaksteuergesetz, das Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz, das Fünfte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen und das Umsatzsteuergesetz.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
- Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe b: Buchstabe b von Nummer 1 in Artikel 3 wird aufgehoben
- Artikel 3 Nummer 12: Nummer 12 in Artikel 3 wird aufgehoben
- Artikel 3 Nummer 12a: Nummer 12a in Artikel 3 wird aufgehoben
- Artikel 7 Abs. 2 Nummer 2: Neufassung von Nummer 2 in Absatz 2 von Artikel 7
## Wortlaut

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@@ -1,3 +1,4 @@
# Verlauf
- **2010-12-27** · BGBl. 2010 I S. 2221 — Fünftes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
- **2011-06-24** · BGBl. 2011 I S. 1090 — Sechstes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen

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@@ -1,2 +1,6 @@
# Stellen dieser Station
- Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe b: Buchstabe b von Nummer 1 in Artikel 3 wird aufgehoben
- Artikel 3 Nummer 12: Nummer 12 in Artikel 3 wird aufgehoben
- Artikel 3 Nummer 12a: Nummer 12a in Artikel 3 wird aufgehoben
- Artikel 7 Abs. 2 Nummer 2: Neufassung von Nummer 2 in Absatz 2 von Artikel 7

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@@ -1,34 +1,23 @@
# SCHAUMWZWSTG_2009 — 2010-12-27
# SCHAUMWZWSTG_2009 — 2011-06-24
- **Titel:** Fünftes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
- **Titel:** Sechstes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2010 I S. 2221
- **Inkrafttreten:** 2011-01-01 (ganzes Gesetz, außer Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, Nummer 10 und 11, und Artikel 3 Nummer 1, Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb, Buchstabe b und Buchstabe d Doppelbuchstabe bb, Nummer 12 und 12a); 2011-07-01 (Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, Nummer 10 und 11, und Artikel 3 Nummer 1, Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb, Buchstabe b und Buchstabe d Doppelbuchstabe bb, Nummer 12 und 12a); 2015-01-01 (Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a und d)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2010/67#page=19
- **Kurz:** Dieses Gesetz ändert mehrere Verbrauchsteuergesetze, insbesondere das Tabaksteuergesetz, das Branntweinmonopolgesetz, das Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz, das Kaffeesteuergesetz und das Alkopopsteuergesetz.
- **Fundstelle:** BGBl. 2011 I S. 1090
- **Inkrafttreten:** 2011-07-01; 2011-01-01 (Artikel 2 und Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a und Buchstabe d)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/29#page=2
- **Kurz:** Dieses Gesetz ändert verschiedene Verbrauchsteuergesetze, insbesondere das Biersteuergesetz, das Branntweinmonopolgesetz, das Tabaksteuergesetz, das Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz, das Fünfte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen und das Umsatzsteuergesetz.
## Betroffene Stellen
- Inhaltsverzeichnis zu § 23: Die Angabe zu § 23 wird wie folgt gefasst: „§ 23 Steuerbefreiungen “.
- Inhaltsverzeichnis nach § 23: Neue Angabe: „§ 23a Steuerfreie Verwendung “ eingefügt.
- § 1 Abs. 1 Satz 1: Das Wort „Verbrauchsteuer“ wird durch „Schaumweinsteuer“ ersetzt.
- § 3 Nummer 5: Die Wörter „oder Gebiet der anderen Mitgliedstaaten “ werden gestrichen.
- § 5 Abs. 1 Satz 1: Nach dem Wort „die“ werden die Wörter „ein oder mehrere “ eingefügt.
- § 5 Abs. 3: In dem Satzteil vor Nummer 1 wird das Wort „und“ durch „sowie“ ersetzt; in Nummer 1 werden die Wörter „des Verfahrens“ gestrichen; in Nummer 3 wird das Wort „in“ durch „bis zur “ ersetzt.
- § 10 Abs. 1: Nach dem Wort „Steueraussetzung “ werden ein Komma und die Wörter „auch über Drittländer oder Drittgebiete, “ eingefügt; in Nummer 2 werden die Wörter „(§ 23 Absatz 2 in Verbindung mit § 153 Absatz 1 des Branntweinmonopolgesetzes) “ durch „(§ 23a Absatz 1) “ ersetzt.
- § 10 Abs. 3 Nummer 2: Die Wörter „(§ 23 Absatz 2 in Verbindung mit § 153 Absatz 1 des Branntweinmonopolgesetzes) “ werden durch „(§ 23a Absatz 1) “ ersetzt.
- § 10 Abs. 4: Das Wort „überführt “ wird durch „übergeführt “ ersetzt.
- § 10 Abs. 5: In Nummer 1 werden die Wörter „zu treffen“ durch „zu erlassen “ und die Wörter „zum Verfahren der Sicherheitsleistung“ durch „zur Sicherheitsleistung “ ersetzt; in Nummer 2 werden die Wörter „(§ 23 Absatz 2 in Verbindung mit § 153 Absatz 1 des Branntweinmonopolgesetzes) “ durch „(§ 23a Absatz 1) “ ersetzt.
- § 11 Abs. 5 Satz 1: Das Wort „überführt “ wird durch „übergeführt “ ersetzt.
- § 12 Abs. 3 Satz 1: Das Wort „überführt “ wird durch „übergeführt “ ersetzt.
- § 13 Abs. 4 Satz 2: Die Angabe „§ 11 Absatz 4 “ wird durch „§ 11 Absatz 2 “ ersetzt.
- § 14 Abs. 2 Nummer 4: Das Wort „bei“ wird durch „während der “ ersetzt.
- § 15 Abs. 1 Satz 1: Nach den Wörtern „am zehnten Tag des “ werden die Wörter „auf die Steuerentstehung “ eingefügt.
- § 16 Abs. 1 Nummer 1: Nach dem Wort „Drittgebieten “ werden die Wörter „in das Steuergebiet“ eingefügt.
- § 18 Abs. 1: Nach dem Wort „überführt“ werden die Wörter „oder es schließt sich eine Steuerbefreiung an “ eingefügt.
- § 23: Neue Fassung des § 23: Steuerbefreiungen, mit drei Absätzen und verschiedenen Vorschriften zur steuerfreien Verwendung von Schaumwein.
- § 23a: Neuer § 23a: Steuerfreie Verwendung, mit vier Absätzen und Vorschriften zur Erlaubnis und Verwendung von Schaumwein.
- § 28: In Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc wird die Angabe „§ 137“ durch „§ 8 “ ersetzt; Nummer 2 wird neu gefasst mit Vorschriften zur Steuerfreiheit bei zollrechtlicher Einfuhr.
- Inhaltsübersicht nach § 23: Neue Angabe '§ 23a Verwender' eingefügt.
- Inhaltsübersicht zu § 33: Wörter 'und in andere' durch ', in andere oder über andere' ersetzt.
- Inhaltsübersicht zu § 34: Angabe zu § 34 auf 'weggefallen' geändert.
- § 23: Neue Fassung des § 23 mit Steuerbefreiungen eingeführt.
- § 23a: Neuer § 23a 'Verwender' eingefügt.
- § 32 Abs. 2: Neue Fassung des § 32 Abs. 2 mit Anwendung auf Wein eingeführt.
- § 33: Neue Fassung des § 33 mit Beförderungen aus, in und über andere Mitgliedstaaten eingeführt.
- § 34: § 34 aufgehoben.
- § 35: Neue Fassung des § 35 mit Ordnungswidrigkeiten eingeführt.
## Wortlaut

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@@ -1,3 +1,4 @@
# Verlauf
- **2010-12-27** · BGBl. 2010 I S. 2221 — Fünftes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
- **2011-06-24** · BGBl. 2011 I S. 1090 — Sechstes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen

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# Stellen dieser Station
- Inhaltsverzeichnis zu § 23: Die Angabe zu § 23 wird wie folgt gefasst: „§ 23 Steuerbefreiungen “.
- Inhaltsverzeichnis nach § 23: Neue Angabe: „§ 23a Steuerfreie Verwendung “ eingefügt.
- § 1 Abs. 1 Satz 1: Das Wort „Verbrauchsteuer“ wird durch „Schaumweinsteuer“ ersetzt.
- § 3 Nummer 5: Die Wörter „oder Gebiet der anderen Mitgliedstaaten “ werden gestrichen.
- § 5 Abs. 1 Satz 1: Nach dem Wort „die“ werden die Wörter „ein oder mehrere “ eingefügt.
- § 5 Abs. 3: In dem Satzteil vor Nummer 1 wird das Wort „und“ durch „sowie“ ersetzt; in Nummer 1 werden die Wörter „des Verfahrens“ gestrichen; in Nummer 3 wird das Wort „in“ durch „bis zur “ ersetzt.
- § 10 Abs. 1: Nach dem Wort „Steueraussetzung “ werden ein Komma und die Wörter „auch über Drittländer oder Drittgebiete, “ eingefügt; in Nummer 2 werden die Wörter „(§ 23 Absatz 2 in Verbindung mit § 153 Absatz 1 des Branntweinmonopolgesetzes) “ durch „(§ 23a Absatz 1) “ ersetzt.
- § 10 Abs. 3 Nummer 2: Die Wörter „(§ 23 Absatz 2 in Verbindung mit § 153 Absatz 1 des Branntweinmonopolgesetzes) “ werden durch „(§ 23a Absatz 1) “ ersetzt.
- § 10 Abs. 4: Das Wort „überführt “ wird durch „übergeführt “ ersetzt.
- § 10 Abs. 5: In Nummer 1 werden die Wörter „zu treffen“ durch „zu erlassen “ und die Wörter „zum Verfahren der Sicherheitsleistung“ durch „zur Sicherheitsleistung “ ersetzt; in Nummer 2 werden die Wörter „(§ 23 Absatz 2 in Verbindung mit § 153 Absatz 1 des Branntweinmonopolgesetzes) “ durch „(§ 23a Absatz 1) “ ersetzt.
- § 11 Abs. 5 Satz 1: Das Wort „überführt “ wird durch „übergeführt “ ersetzt.
- § 12 Abs. 3 Satz 1: Das Wort „überführt “ wird durch „übergeführt “ ersetzt.
- § 13 Abs. 4 Satz 2: Die Angabe „§ 11 Absatz 4 “ wird durch „§ 11 Absatz 2 “ ersetzt.
- § 14 Abs. 2 Nummer 4: Das Wort „bei“ wird durch „während der “ ersetzt.
- § 15 Abs. 1 Satz 1: Nach den Wörtern „am zehnten Tag des “ werden die Wörter „auf die Steuerentstehung “ eingefügt.
- § 16 Abs. 1 Nummer 1: Nach dem Wort „Drittgebieten “ werden die Wörter „in das Steuergebiet“ eingefügt.
- § 18 Abs. 1: Nach dem Wort „überführt“ werden die Wörter „oder es schließt sich eine Steuerbefreiung an “ eingefügt.
- § 23: Neue Fassung des § 23: Steuerbefreiungen, mit drei Absätzen und verschiedenen Vorschriften zur steuerfreien Verwendung von Schaumwein.
- § 23a: Neuer § 23a: Steuerfreie Verwendung, mit vier Absätzen und Vorschriften zur Erlaubnis und Verwendung von Schaumwein.
- § 28: In Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc wird die Angabe „§ 137“ durch „§ 8 “ ersetzt; Nummer 2 wird neu gefasst mit Vorschriften zur Steuerfreiheit bei zollrechtlicher Einfuhr.
- Inhaltsübersicht nach § 23: Neue Angabe '§ 23a Verwender' eingefügt.
- Inhaltsübersicht zu § 33: Wörter 'und in andere' durch ', in andere oder über andere' ersetzt.
- Inhaltsübersicht zu § 34: Angabe zu § 34 auf 'weggefallen' geändert.
- § 23: Neue Fassung des § 23 mit Steuerbefreiungen eingeführt.
- § 23a: Neuer § 23a 'Verwender' eingefügt.
- § 32 Abs. 2: Neue Fassung des § 32 Abs. 2 mit Anwendung auf Wein eingeführt.
- § 33: Neue Fassung des § 33 mit Beförderungen aus, in und über andere Mitgliedstaaten eingeführt.
- § 34: § 34 aufgehoben.
- § 35: Neue Fassung des § 35 mit Ordnungswidrigkeiten eingeführt.

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@@ -1,11 +1,9 @@
# § 23
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2010-12-27 — Fünftes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
> Fundstelle: BGBl. 2010 I S. 2221
> Station: 2011-06-24 — Sechstes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 1090
Inhaltsverzeichnis zu § 23: Die Angabe zu § 23 wird wie folgt gefasst: „§ 23 Steuerbefreiungen “.
Inhaltsübersicht nach § 23: Neue Angabe '§ 23a Verwender' eingefügt.
Inhaltsverzeichnis nach § 23: Neue Angabe: „§ 23a Steuerfreie Verwendung eingefügt.
§ 23: Neue Fassung des § 23: Steuerbefreiungen, mit drei Absätzen und verschiedenen Vorschriften zur steuerfreien Verwendung von Schaumwein.
§ 23: Neue Fassung des § 23 mit Steuerbefreiungen eingeführt.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 23a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2010-12-27 — Fünftes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
> Fundstelle: BGBl. 2010 I S. 2221
> Station: 2011-06-24 — Sechstes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 1090
§ 23a: Neuer § 23a: Steuerfreie Verwendung, mit vier Absätzen und Vorschriften zur Erlaubnis und Verwendung von Schaumwein.
§ 23a: Neuer § 23a 'Verwender' eingefügt.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 32
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-06-24 — Sechstes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 1090
§ 32 Abs. 2: Neue Fassung des § 32 Abs. 2 mit Anwendung auf Wein eingeführt.

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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 33
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-06-24 — Sechstes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 1090
Inhaltsübersicht zu § 33: Wörter 'und in andere' durch ', in andere oder über andere' ersetzt.
§ 33: Neue Fassung des § 33 mit Beförderungen aus, in und über andere Mitgliedstaaten eingeführt.

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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 34
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-06-24 — Sechstes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 1090
Inhaltsübersicht zu § 34: Angabe zu § 34 auf 'weggefallen' geändert.
§ 34: § 34 aufgehoben.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 35
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-06-24 — Sechstes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 1090
§ 35: Neue Fassung des § 35 mit Ordnungswidrigkeiten eingeführt.

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@@ -0,0 +1,17 @@
# SECHSTES-GESETZ-ZUR-ÄNDERUNG-VON-VERBRAUCHSTEUERGESETZEN — 2011-06-24
- **Titel:** Sechstes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2011 I S. 1090
- **Inkrafttreten:** 2011-07-01; 2011-01-01 (Artikel 2 und Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a und Buchstabe d)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/29#page=2
- **Kurz:** Dieses Gesetz ändert verschiedene Verbrauchsteuergesetze, insbesondere das Biersteuergesetz, das Branntweinmonopolgesetz, das Tabaksteuergesetz, das Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz, das Fünfte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen und das Umsatzsteuergesetz.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **2011-06-24** · BGBl. 2011 I S. 1090 — Sechstes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen

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@@ -0,0 +1,2 @@
# Stellen dieser Station

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@@ -1,36 +1,25 @@
# TABSTG_2009 — 2010-12-27
# TABSTG_2009 — 2011-06-24
- **Titel:** Fünftes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
- **Titel:** Sechstes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2010 I S. 2221
- **Inkrafttreten:** 2011-01-01 (ganzes Gesetz, außer Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, Nummer 10 und 11, und Artikel 3 Nummer 1, Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb, Buchstabe b und Buchstabe d Doppelbuchstabe bb, Nummer 12 und 12a); 2011-07-01 (Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, Nummer 10 und 11, und Artikel 3 Nummer 1, Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb, Buchstabe b und Buchstabe d Doppelbuchstabe bb, Nummer 12 und 12a); 2015-01-01 (Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a und d)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2010/67#page=19
- **Kurz:** Dieses Gesetz ändert mehrere Verbrauchsteuergesetze, insbesondere das Tabaksteuergesetz, das Branntweinmonopolgesetz, das Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz, das Kaffeesteuergesetz und das Alkopopsteuergesetz.
- **Fundstelle:** BGBl. 2011 I S. 1090
- **Inkrafttreten:** 2011-07-01; 2011-01-01 (Artikel 2 und Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a und Buchstabe d)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/29#page=2
- **Kurz:** Dieses Gesetz ändert verschiedene Verbrauchsteuergesetze, insbesondere das Biersteuergesetz, das Branntweinmonopolgesetz, das Tabaksteuergesetz, das Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz, das Fünfte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen und das Umsatzsteuergesetz.
## Betroffene Stellen
- § 1 Abs. 2 Nr. 1: Neue Definition von Zigarren und Zigarillos
- § 1 Abs. 4: Neue Definition von Tabakabfällen
- § 1 Abs. 5: Erhöhung des Gewichts von 1 auf 1,5 Gramm
- § 1 Abs. 7: Neue Definition für Erzeugnisse, die teilweise aus anderen Stoffen bestehen
- § 2: Neue Steuertarife für Zigaretten, Zigarren, Zigarillos, Feinschnitt und Pfeifentabak
- § 3 Abs. 2: Ersetzung des Wortes 'Bezug' durch 'Empfang'
- § 3 Abs. 5: Neue Regelung für stückbezogenen Steueranteil bei Zigaretten
- § 3 Abs. 7: Einführung einer neuen Definition für den gewichteten durchschnittlichen Kleinverkaufspreis
- § 6 Abs. 1 Satz 1: Einfügung der Wörter 'ein oder mehrere'
- § 6 Abs. 4 Nr. 1: Streichung der Wörter 'des Verfahrens'
- § 11 Abs. 1: Einfügung der Wörter 'auch über Drittländer oder Drittgebiete'
- § 11 Abs. 4: Ersetzung des Wortes 'überführt' durch 'überführt'
- § 11 Abs. 5 Nr. 1: Ersetzung der Wörter 'zum Verfahren der Sicherheitsleistung' durch 'zur Sicherheitsleistung'
- § 12 Abs. 5 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'überführt' durch 'überführt'
- § 13 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'überführt' durch 'überführt'
- § 15 Abs. 2 Nr. 4: Ersetzung des Wortes 'bei' durch 'während'
- § 21 Abs. 1: Einfügung der Wörter 'oder es schließt sich eine Steuerbefreiung an'
- § 22 Abs. 3: Einführung neuer Regelungen für steuerfreie Zigarettenmengen von Privatpersonen
- § 22 Abs. 3: Bestehender Absatz 3 wird zu Absatz 4
- § 32 Abs. 5 Nr. 3: Neue Regelung für Mindestbetrag für Erlass oder Erstattung
- § 33 Abs. 3: Ersetzung des Wortes 'Fällen' durch 'Fälle'
- § 35 Abs. 1 Nr. 2: Neue Regelung für Steuerfreiheit bei zollrechtlicher Einfuhr
- § 2 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a: Ersetzung der Wörter 'des Buchstaben b' durch 'der Buchstaben b und c'.
- § 2 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b: Einfügung des neuen Buchstabens b mit der Steuer für Zigaretten bis 30. April 2011.
- § 2 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c: Umbenennung des bisherigen Buchstabens b in c.
- § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a: Ersetzung der Wörter 'Buchstaben b bis f' durch 'Buchstaben b bis g'.
- § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b: Einfügung des neuen Buchstabens b mit der Steuer für Zigaretten bis 30. April 2011.
- § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c bis g: Umbenennung der bisherigen Buchstaben b bis f in c bis g.
- § 2 Abs. 2 Satz 1: Einfügung eines Kommas und der Wörter 'mindestens jedoch der Betrag, der sich aus Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe g ergibt.' nach 'Zigarette'.
- § 2 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'mindestens 95,04 Euro je Kilogramm' durch 'mindestens jedoch der Betrag, der sich aus Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe g ergibt.'.
- § 2 Abs. 4 Satz 2 und 3: Neufassung der Berechnungsregeln für den Mindeststeuersatz für Zigaretten, Zigarren, Zigarillos und Feinschnitt.
- § 30 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f: Ersetzung des abschließenden Semikolons durch ein Komma.
- § 30 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g: Einfügung des neuen Buchstabens g zur Verwendung im Steuerlager für Erzeugnisse, die nicht der Tabaksteuer unterliegen.
## Wortlaut

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- **2006-12-16** · BGBl. 2006 I S. 2830 — Drittes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
- **2009-07-21** · BGBl. 2009 I S. 1870 — Viertes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
- **2010-12-27** · BGBl. 2010 I S. 2221 — Fünftes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
- **2011-06-24** · BGBl. 2011 I S. 1090 — Sechstes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen

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# Stellen dieser Station
- § 1 Abs. 2 Nr. 1: Neue Definition von Zigarren und Zigarillos
- § 1 Abs. 4: Neue Definition von Tabakabfällen
- § 1 Abs. 5: Erhöhung des Gewichts von 1 auf 1,5 Gramm
- § 1 Abs. 7: Neue Definition für Erzeugnisse, die teilweise aus anderen Stoffen bestehen
- § 2: Neue Steuertarife für Zigaretten, Zigarren, Zigarillos, Feinschnitt und Pfeifentabak
- § 3 Abs. 2: Ersetzung des Wortes 'Bezug' durch 'Empfang'
- § 3 Abs. 5: Neue Regelung für stückbezogenen Steueranteil bei Zigaretten
- § 3 Abs. 7: Einführung einer neuen Definition für den gewichteten durchschnittlichen Kleinverkaufspreis
- § 6 Abs. 1 Satz 1: Einfügung der Wörter 'ein oder mehrere'
- § 6 Abs. 4 Nr. 1: Streichung der Wörter 'des Verfahrens'
- § 11 Abs. 1: Einfügung der Wörter 'auch über Drittländer oder Drittgebiete'
- § 11 Abs. 4: Ersetzung des Wortes 'überführt' durch 'überführt'
- § 11 Abs. 5 Nr. 1: Ersetzung der Wörter 'zum Verfahren der Sicherheitsleistung' durch 'zur Sicherheitsleistung'
- § 12 Abs. 5 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'überführt' durch 'überführt'
- § 13 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'überführt' durch 'überführt'
- § 15 Abs. 2 Nr. 4: Ersetzung des Wortes 'bei' durch 'während'
- § 21 Abs. 1: Einfügung der Wörter 'oder es schließt sich eine Steuerbefreiung an'
- § 22 Abs. 3: Einführung neuer Regelungen für steuerfreie Zigarettenmengen von Privatpersonen
- § 22 Abs. 3: Bestehender Absatz 3 wird zu Absatz 4
- § 32 Abs. 5 Nr. 3: Neue Regelung für Mindestbetrag für Erlass oder Erstattung
- § 33 Abs. 3: Ersetzung des Wortes 'Fällen' durch 'Fälle'
- § 35 Abs. 1 Nr. 2: Neue Regelung für Steuerfreiheit bei zollrechtlicher Einfuhr
- § 2 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a: Ersetzung der Wörter 'des Buchstaben b' durch 'der Buchstaben b und c'.
- § 2 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b: Einfügung des neuen Buchstabens b mit der Steuer für Zigaretten bis 30. April 2011.
- § 2 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c: Umbenennung des bisherigen Buchstabens b in c.
- § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a: Ersetzung der Wörter 'Buchstaben b bis f' durch 'Buchstaben b bis g'.
- § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b: Einfügung des neuen Buchstabens b mit der Steuer für Zigaretten bis 30. April 2011.
- § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c bis g: Umbenennung der bisherigen Buchstaben b bis f in c bis g.
- § 2 Abs. 2 Satz 1: Einfügung eines Kommas und der Wörter 'mindestens jedoch der Betrag, der sich aus Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe g ergibt.' nach 'Zigarette'.
- § 2 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'mindestens 95,04 Euro je Kilogramm' durch 'mindestens jedoch der Betrag, der sich aus Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe g ergibt.'.
- § 2 Abs. 4 Satz 2 und 3: Neufassung der Berechnungsregeln für den Mindeststeuersatz für Zigaretten, Zigarren, Zigarillos und Feinschnitt.
- § 30 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f: Ersetzung des abschließenden Semikolons durch ein Komma.
- § 30 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g: Einfügung des neuen Buchstabens g zur Verwendung im Steuerlager für Erzeugnisse, die nicht der Tabaksteuer unterliegen.

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# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2010-12-27 — Fünftes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
> Fundstelle: BGBl. 2010 I S. 2221
> Station: 2011-06-24 — Sechstes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 1090
§ 2: Neue Steuertarife für Zigaretten, Zigarren, Zigarillos, Feinschnitt und Pfeifentabak
§ 2 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a: Ersetzung der Wörter 'des Buchstaben b' durch 'der Buchstaben b und c'.
§ 2 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b: Einfügung des neuen Buchstabens b mit der Steuer für Zigaretten bis 30. April 2011.
§ 2 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c: Umbenennung des bisherigen Buchstabens b in c.
§ 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a: Ersetzung der Wörter 'Buchstaben b bis f' durch 'Buchstaben b bis g'.
§ 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b: Einfügung des neuen Buchstabens b mit der Steuer für Zigaretten bis 30. April 2011.
§ 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c bis g: Umbenennung der bisherigen Buchstaben b bis f in c bis g.
§ 2 Abs. 2 Satz 1: Einfügung eines Kommas und der Wörter 'mindestens jedoch der Betrag, der sich aus Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe g ergibt.' nach 'Zigarette'.
§ 2 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'mindestens 95,04 Euro je Kilogramm' durch 'mindestens jedoch der Betrag, der sich aus Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe g ergibt.'.
§ 2 Abs. 4 Satz 2 und 3: Neufassung der Berechnungsregeln für den Mindeststeuersatz für Zigaretten, Zigarren, Zigarillos und Feinschnitt.

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# § 30
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-07-21Viertes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1870
> Station: 2011-06-24Sechstes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 1090
§ 30: Neue Regelungen für Steuerbefreiungen
§ 30 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f: Ersetzung des abschließenden Semikolons durch ein Komma.
§ 30 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g: Einfügung des neuen Buchstabens g zur Verwendung im Steuerlager für Erzeugnisse, die nicht der Tabaksteuer unterliegen.

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# USTG_1980 — 2011-04-11
# USTG_1980 — 2011-06-24
- **Titel:** Gesetz zur bestätigenden Regelung verschiedener steuerlicher und verkehrsrechtlicher Vorschriften des Haushaltsbegleitgesetzes 2004
- **Titel:** Sechstes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2011 I S. 554
- **Inkrafttreten:** 2011-04-12 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/15#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz führt verschiedene Änderungen an steuerlichen und verkehrsrechtlichen Vorschriften durch, insbesondere im Einkommensteuergesetz, Umsatzsteuergesetz und Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz.
- **Fundstelle:** BGBl. 2011 I S. 1090
- **Inkrafttreten:** 2011-07-01; 2011-01-01 (Artikel 2 und Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a und Buchstabe d)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/29#page=2
- **Kurz:** Dieses Gesetz ändert verschiedene Verbrauchsteuergesetze, insbesondere das Biersteuergesetz, das Branntweinmonopolgesetz, das Tabaksteuergesetz, das Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz, das Fünfte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen und das Umsatzsteuergesetz.
## Betroffene Stellen
- § 9 Abs. 3 Satz 2: Neue Fassung des Satzes 2
- § 13b Abs. 2 Nr. 9: Ersetzung des Punktes durch ein Semikolon und Hinzufügen einer neuen Nummer 10
- § 13b Abs. 5 Satz 1: Neufassung des Satzes, um die Steuerschuld des Leistungsempfängers in bestimmten Fällen zu klären
## Wortlaut

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- **2010-12-13** · BGBl. 2010 I S. 1768 — Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)
- **2011-03-29** · BGBl. 2011 I S. 453 — Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
- **2011-04-11** · BGBl. 2011 I S. 554 — Gesetz zur bestätigenden Regelung verschiedener steuerlicher und verkehrsrechtlicher Vorschriften des Haushaltsbegleitgesetzes 2004
- **2011-06-24** · BGBl. 2011 I S. 1090 — Sechstes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen

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# Stellen dieser Station
- § 9 Abs. 3 Satz 2: Neue Fassung des Satzes 2
- § 13b Abs. 2 Nr. 9: Ersetzung des Punktes durch ein Semikolon und Hinzufügen einer neuen Nummer 10
- § 13b Abs. 5 Satz 1: Neufassung des Satzes, um die Steuerschuld des Leistungsempfängers in bestimmten Fällen zu klären

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# § 13b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2010-12-13 — Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)
> Fundstelle: BGBl. 2010 I S. 1768
> Station: 2011-06-24 — Sechstes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 1090
§ 13b Abs. 2 Nummer 5: Neue Formulierung von Nummer 5
§ 13b Abs. 2 Nr. 9: Ersetzung des Punktes durch ein Semikolon und Hinzufügen einer neuen Nummer 10
§ 13b Abs. 2 Nummer 6: Ersetzen des Punktes am Ende durch Semikolon
§ 13b Abs. 2 Nummer 7: Hinzufügen neuer Nummer 7
§ 13b Abs. 2 Nummer 8: Hinzufügen neuer Nummer 8
§ 13b Abs. 2 Nummer 9: Hinzufügen neuer Nummer 9
§ 13b Abs. 5 Satz 1: Ersetzen von 'Absatz 2 Nummer 5 und 6' durch 'Absatz 2 Nummer 5 bis 7 und 9'
§ 13b Abs. 5 Satz 2: Einfügen zusätzlicher Bestimmungen
§ 13b Abs. 6 Nummer 4: Ersetzen von 'oder' durch Komma
§ 13b Abs. 6 Nummer 5: Ersetzen des Punktes am Ende durch Komma und Hinzufügen von 'oder'
§ 13b Abs. 6 Nummer 6: Hinzufügen neuer Nummer 6
§ 13b Abs. 5 Satz 1: Neufassung des Satzes, um die Steuerschuld des Leistungsempfängers in bestimmten Fällen zu klären

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# BGBl. 2011 I S. 1090
- **Titel:** Sechstes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2011 I S. 1090
- **Verkündung:** 2011-06-24
- **Inkrafttreten:** 2011-07-01; 2011-01-01 (Artikel 2 und Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a und Buchstabe d)
- **Ausfertigung:** 2011-06-16
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/29#page=2
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** BRANNTWEINMONOPG, SECHSTES-GESETZ-ZUR-ÄNDERUNG-VON-VERBRAUCHSTEUERGESETZEN, USTG_1980, FÜNFTES-GESETZ-ZUR-ÄNDERUNG-VON-VERBRAUCHSTEUERGESETZEN, SCHAUMWZWSTG_2009, TABSTG_2009, BIERSTG_2009
## Kurz
Dieses Gesetz ändert verschiedene Verbrauchsteuergesetze, insbesondere das Biersteuergesetz, das Branntweinmonopolgesetz, das Tabaksteuergesetz, das Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz, das Fünfte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen und das Umsatzsteuergesetz.