BGBl. 1979 I S. 2306 · Änderung · Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle
Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 2306 Inkrafttreten: 1981-01-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1979-12-28 BGBl-Id: bgbl1-1979-76-2
This commit is contained in:
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# GVG — 1978-10-10
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# GVG — 1979-12-28
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- **Titel:** Strafverfahrensänderungsgesetz 1979 (StVÄG 1979)
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- **Titel:** Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle
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- **Typ:** Änderung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1978 I S. 1645
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- **Inkrafttreten:** 1979-01-01; 1978-10-11 (Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen in Artikel 2 Nr. 7)
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1978/57#page=1
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- **Kurz:** Das Gesetz ändert die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz, insbesondere hinsichtlich der Zuständigkeit von Strafkammern und der Prüfung der Zuständigkeit.
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- **Fundstelle:** BGBl. 1979 I S. 2306
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- **Inkrafttreten:** 1981-01-01
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1979/76#page=2
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- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Voraussetzungen und Aufgaben von Urkundsbeamten der Geschäftsstelle sowie die Aufgaben von Rechtspflegern. Es tritt am 1. Januar 1981 in Kraft.
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## Betroffene Stellen
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- § 42 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1: Neufassung des Satzes, der die erforderliche Zahl der Personen definiert, die an die Stelle wegfallender Schöffen treten oder in den Fällen der §§ 46, 47 als Schöffen benötigt werden.
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- § 45 Abs. 2 Satz 2: Einfügung eines neuen Satzes, der die Möglichkeit regelt, dass jeder Hauptschöffe nur an den Sitzungen eines Schöffengerichts teilnimmt.
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- § 45 Abs. 2 Satz 4: Einfügung eines neuen Satzes, der die Anwendung von Satz 1 auf die Reihenfolge der Hilfsschöffen regelt.
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- § 45 Abs. 4: Neufassung des Absatzes, der die Führungsweise der Schöffenlisten und die Benachrichtigung der Schöffen regelt.
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- § 46: Neufassung des § 46, der die Auslosung von Hauptschöffen für neu gebildete Schöffengerichte regelt.
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- § 47: Neufassung des § 47, der die Heranziehung von Schöffen für außerordentliche Sitzungen regelt.
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- § 48: Neufassung des § 48, der die Zuteilung von Ergänzungsschöffen regelt.
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- § 49: Neufassung des § 49, der die Heranziehung von Hilfsschöffen regelt.
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- § 52 Abs. 1: Neufassung des Absatzes, der die Gründe für die Streichung von Schöffen aus der Schöffenliste regelt.
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- § 52 Abs. 2: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Streichung von Schöffen auf Antrag regelt.
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- § 52 Abs. 5: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Vorrangigkeit der Dienstleistungen von Hilfsschöffen regelt.
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- § 52 Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Ergänzungswahl von Hilfsschöffen regelt.
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- § 54 Abs. 1 Satz 2: Einfügung eines neuen Satzes, der die Bedeutung von Hinderungsgründen regelt.
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- § 54 Abs. 2: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Heranziehung von Hilfsschöffen regelt.
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- § 54 Abs. 3: Neufassung des Absatzes, der die Anfechtbarkeit der Entscheidung regelt.
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- § 74 a Abs. 2: Ersetzung der Worte 'der Strafkammer' durch 'des Landgerichts'.
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- § 74 c: Neufassung des § 74 c, der die Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer regelt.
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- § 74 d Abs. 2: Streichung des Absatzes.
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- § 74 e: Einfügung eines neuen § 74 e, der den Vorrang zwischen verschiedenen Strafkammern regelt.
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- § 77 Abs. 1: Ersetzung der Worte 'beim Schwurgericht und die Schöffen der Strafkammer' durch 'der Strafkammern'.
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- § 77 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung der Worte 'das Schwurgericht und für die Strafkammer' durch 'die Strafkammern'.
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- § 77 Abs. 2 Satz 5: Neufassung des Satzes, der die Zusammenstellung der Namen der Hauptschöffen regelt.
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- § 77 Abs. 3 Satz 1: Neufassung des Satzes, der die Auslosung der Reihenfolge regelt.
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- § 77 Abs. 3 Satz 2: Streichung der Worte 'oder ob von seiner Heranziehung zur Dienstleistung abzusehen'.
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- § 77 Abs. 4 Satz 1: Ersetzung der Worte 'Strafkammer oder als Schöffe beim Schwurgericht' durch 'Strafkammern'.
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- § 135 Abs. 2: Ersetzung der Worte 'die Beschwerde gegen eine Verfügung des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes' durch 'Beschwerden gegen Verfügungen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes in den in § 304 Abs. 5 der Strafprozeßordnung bezeichneten Fällen'.
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- § 143: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Zuständigkeit von Beamten der Staatsanwaltschaft regelt.
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- § 153: Neufassung des § 153 mit neuen Voraussetzungen für Urkundsbeamte der Geschäftsstelle
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## Wortlaut
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- **1976-08-20** · BGBl. 1976 I S. 2181 — Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes, der Bundesrechtsanwaltsordnung und des Strafvollzugsgesetzes
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- **1976-12-09** · BGBl. 1976 I S. 3281 — Gesetz zur Vereinfachung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren (Vereinfachungsnovelle)
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- **1978-10-10** · BGBl. 1978 I S. 1645 — Strafverfahrensänderungsgesetz 1979 (StVÄG 1979)
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- **1979-12-28** · BGBl. 1979 I S. 2306 — Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle
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# Stellen dieser Station
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- § 42 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1: Neufassung des Satzes, der die erforderliche Zahl der Personen definiert, die an die Stelle wegfallender Schöffen treten oder in den Fällen der §§ 46, 47 als Schöffen benötigt werden.
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- § 45 Abs. 2 Satz 2: Einfügung eines neuen Satzes, der die Möglichkeit regelt, dass jeder Hauptschöffe nur an den Sitzungen eines Schöffengerichts teilnimmt.
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- § 45 Abs. 2 Satz 4: Einfügung eines neuen Satzes, der die Anwendung von Satz 1 auf die Reihenfolge der Hilfsschöffen regelt.
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- § 45 Abs. 4: Neufassung des Absatzes, der die Führungsweise der Schöffenlisten und die Benachrichtigung der Schöffen regelt.
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- § 46: Neufassung des § 46, der die Auslosung von Hauptschöffen für neu gebildete Schöffengerichte regelt.
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- § 47: Neufassung des § 47, der die Heranziehung von Schöffen für außerordentliche Sitzungen regelt.
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- § 48: Neufassung des § 48, der die Zuteilung von Ergänzungsschöffen regelt.
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- § 49: Neufassung des § 49, der die Heranziehung von Hilfsschöffen regelt.
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- § 52 Abs. 1: Neufassung des Absatzes, der die Gründe für die Streichung von Schöffen aus der Schöffenliste regelt.
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- § 52 Abs. 2: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Streichung von Schöffen auf Antrag regelt.
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- § 52 Abs. 5: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Vorrangigkeit der Dienstleistungen von Hilfsschöffen regelt.
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- § 52 Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Ergänzungswahl von Hilfsschöffen regelt.
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- § 54 Abs. 1 Satz 2: Einfügung eines neuen Satzes, der die Bedeutung von Hinderungsgründen regelt.
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- § 54 Abs. 2: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Heranziehung von Hilfsschöffen regelt.
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- § 54 Abs. 3: Neufassung des Absatzes, der die Anfechtbarkeit der Entscheidung regelt.
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- § 74 a Abs. 2: Ersetzung der Worte 'der Strafkammer' durch 'des Landgerichts'.
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- § 74 c: Neufassung des § 74 c, der die Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer regelt.
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- § 74 d Abs. 2: Streichung des Absatzes.
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- § 74 e: Einfügung eines neuen § 74 e, der den Vorrang zwischen verschiedenen Strafkammern regelt.
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- § 77 Abs. 1: Ersetzung der Worte 'beim Schwurgericht und die Schöffen der Strafkammer' durch 'der Strafkammern'.
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- § 77 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung der Worte 'das Schwurgericht und für die Strafkammer' durch 'die Strafkammern'.
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- § 77 Abs. 2 Satz 5: Neufassung des Satzes, der die Zusammenstellung der Namen der Hauptschöffen regelt.
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- § 77 Abs. 3 Satz 1: Neufassung des Satzes, der die Auslosung der Reihenfolge regelt.
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- § 77 Abs. 3 Satz 2: Streichung der Worte 'oder ob von seiner Heranziehung zur Dienstleistung abzusehen'.
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- § 77 Abs. 4 Satz 1: Ersetzung der Worte 'Strafkammer oder als Schöffe beim Schwurgericht' durch 'Strafkammern'.
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- § 135 Abs. 2: Ersetzung der Worte 'die Beschwerde gegen eine Verfügung des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes' durch 'Beschwerden gegen Verfügungen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes in den in § 304 Abs. 5 der Strafprozeßordnung bezeichneten Fällen'.
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- § 143: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Zuständigkeit von Beamten der Staatsanwaltschaft regelt.
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- § 153: Neufassung des § 153 mit neuen Voraussetzungen für Urkundsbeamte der Geschäftsstelle
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# § 153
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1975-05-15 — Neufassung des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG)
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> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 1077
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> Station: 1979-12-28 — Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle
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> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 2306
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§ 153: Neufassung des § 153 mit Bestimmungen zur Einrichtung der Geschäftsstelle
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§ 153: Neufassung des § 153 mit neuen Voraussetzungen für Urkundsbeamte der Geschäftsstelle
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# RPFLG_1969 — 1979-07-24
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# RPFLG_1969 — 1979-12-28
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- **Titel:** Gesetz zur Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge
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- **Titel:** Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle
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- **Typ:** Änderung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1979 I S. 1061
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- **Inkrafttreten:** 1980-01-01
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1979/42#page=1
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- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Bürgerliche Gesetzbuch und verwandte Vorschriften, um das Recht und die Pflicht der elterlichen Sorge neu zu regeln und moderne Konzepte wie 'elterliche Sorge' und 'Umgang' einzuführen.
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- **Fundstelle:** BGBl. 1979 I S. 2306
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- **Inkrafttreten:** 1981-01-01
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1979/76#page=2
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- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Voraussetzungen und Aufgaben von Urkundsbeamten der Geschäftsstelle sowie die Aufgaben von Rechtspflegern. Es tritt am 1. Januar 1981 in Kraft.
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## Betroffene Stellen
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- § 14 Nr. 5: Neufassung der Entscheidung von Meinungsverschiedenheiten zwischen den Sorgeberechtigten
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- § 14 Nr. 6: Neufassung der Ersetzung der Einwilligung oder Genehmigung eines Ehegatten, Sorgeberechtigten oder Abkömmlings zu einem Rechtsgeschäft
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- § 14 Nr. 6a: Einfügung der Entscheidung und Ersetzung der Erklärung nach § 1631a des BGB
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- § 14 Nr. 7: Neufassung der Entscheidung über den Anspruch auf Herausgabe eines Kindes und der Entscheidung über den Verbleib des Kindes
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- § 14 Nr. 10: Neufassung der Genehmigung einer Freiheitsentziehung nach §§ 1631b, 1800, 1897 und 1915 des BGB
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- § 14 Nr. 15: Neufassung der Übertragung der elterlichen Sorge und Entscheidungen dazu
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- § 14 Nr. 16: Neufassung der Regelung des persönlichen Umgangs zwischen Eltern und Kindern sowie zwischen Kindern und Dritten
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- § 24 Abs. 2: Neufassung des § 24 Abs. 2 mit neuen Aufgaben des Rechtspflegers
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- § 26: Änderung der Bezeichnung von § 21 Nr. 1 und 2 zu § 21 Abs. 1 Nr. 1 und 2
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- Überschrift zum Fünften Abschnitt: Neue Überschrift für den Fünften Abschnitt
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- § 29: Neufassung des § 29 mit neuen Aufgaben im internationalen Rechtsverkehr
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- § 36 a: Einfügung des § 36 a mit Vorbemerkungen für die Freie und Hansestadt Hamburg
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## Wortlaut
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- **1976-08-06** · BGBl. 1976 I S. 2029 — Gesetz zur vereinfachten Abänderung von Unterhaltsrenten
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- **1976-08-20** · BGBl. 1976 I S. 2186 — Zweites Gesetz zur Änderung des Rechtspflegergesetzes
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- **1979-07-24** · BGBl. 1979 I S. 1061 — Gesetz zur Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge
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- **1979-12-28** · BGBl. 1979 I S. 2306 — Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle
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# Stellen dieser Station
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- § 14 Nr. 5: Neufassung der Entscheidung von Meinungsverschiedenheiten zwischen den Sorgeberechtigten
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- § 14 Nr. 6: Neufassung der Ersetzung der Einwilligung oder Genehmigung eines Ehegatten, Sorgeberechtigten oder Abkömmlings zu einem Rechtsgeschäft
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- § 14 Nr. 6a: Einfügung der Entscheidung und Ersetzung der Erklärung nach § 1631a des BGB
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- § 14 Nr. 7: Neufassung der Entscheidung über den Anspruch auf Herausgabe eines Kindes und der Entscheidung über den Verbleib des Kindes
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- § 14 Nr. 10: Neufassung der Genehmigung einer Freiheitsentziehung nach §§ 1631b, 1800, 1897 und 1915 des BGB
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- § 14 Nr. 15: Neufassung der Übertragung der elterlichen Sorge und Entscheidungen dazu
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- § 14 Nr. 16: Neufassung der Regelung des persönlichen Umgangs zwischen Eltern und Kindern sowie zwischen Kindern und Dritten
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- § 24 Abs. 2: Neufassung des § 24 Abs. 2 mit neuen Aufgaben des Rechtspflegers
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- § 26: Änderung der Bezeichnung von § 21 Nr. 1 und 2 zu § 21 Abs. 1 Nr. 1 und 2
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- Überschrift zum Fünften Abschnitt: Neue Überschrift für den Fünften Abschnitt
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- § 29: Neufassung des § 29 mit neuen Aufgaben im internationalen Rechtsverkehr
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- § 36 a: Einfügung des § 36 a mit Vorbemerkungen für die Freie und Hansestadt Hamburg
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7
rpflg_1969/§24.md
Normal file
7
rpflg_1969/§24.md
Normal file
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# § 24
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1979-12-28 — Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle
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> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 2306
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§ 24 Abs. 2: Neufassung des § 24 Abs. 2 mit neuen Aufgaben des Rechtspflegers
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7
rpflg_1969/§26.md
Normal file
7
rpflg_1969/§26.md
Normal file
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# § 26
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1979-12-28 — Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle
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> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 2306
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§ 26: Änderung der Bezeichnung von § 21 Nr. 1 und 2 zu § 21 Abs. 1 Nr. 1 und 2
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# § 29
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1957-02-22 — Vierte Verordnung zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Tabaksteuergesetz
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> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 44
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> Station: 1979-12-28 — Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle
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> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 2306
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§ 29: Erste Zeile des neuen Absatzes 3 des § 71 der Konkursordnung korrigiert.
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§ 29: Neufassung des § 29 mit neuen Aufgaben im internationalen Rechtsverkehr
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# § 36
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1974-12-21 — Gesetz über die Ermächtigung des Landes Baden-Württemberg zur Rechtsbereinigung
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> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 3602
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> Station: 1979-12-28 — Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle
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> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 2306
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§ 36: Bestätigung, dass § 36 unberührt bleibt
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§ 36 a: Einfügung des § 36 a mit Vorbemerkungen für die Freie und Hansestadt Hamburg
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17
verkuendungen/1979/bgbl1-1979-76-2.md
Normal file
17
verkuendungen/1979/bgbl1-1979-76-2.md
Normal file
@@ -0,0 +1,17 @@
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||||
# BGBl. 1979 I S. 2306
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- **Titel:** Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle
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- **Typ:** Änderung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1979 I S. 2306
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- **Verkündung:** 1979-12-28
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- **Inkrafttreten:** 1981-01-01
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- **Ausfertigung:** 1979-12-19
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1979/76#page=2
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- **Quelle:** offenegesetze
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- **Parser:** llm
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- **Stammnormen in diesem Commit:** GVG, RPFLG_1969
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## Kurz
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Das Gesetz regelt die Voraussetzungen und Aufgaben von Urkundsbeamten der Geschäftsstelle sowie die Aufgaben von Rechtspflegern. Es tritt am 1. Januar 1981 in Kraft.
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Reference in New Issue
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