BGBl. 1970 I S. 373 · Neubekanntmachung · Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
Inkrafttreten: 1970-04-24
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1970-04-24

BGBl-Id: bgbl1-1970-35-1
This commit is contained in:
LawGit Spiegel
1970-04-24 12:00:00 +00:00
parent c6f34b1664
commit a385bc0575
86 changed files with 499 additions and 361 deletions

View File

@@ -1,44 +1,113 @@
# ESTDV_1955 — 1970-03-13
# ESTDV_1955 — 1970-04-24
- **Titel:** Verordnung zur Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1970 I S. 246
- **Inkrafttreten:** 1970-03-14 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1970/21#page=2
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung, insbesondere durch Einfügung neuer Paragraphen und Anpassungen an bestehende Vorschriften, um die besondere Veranlagung von Ehegatten und Abschreibungen zu regeln.
- **Titel:** Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1970 I S. 373
- **Inkrafttreten:** 1970-04-24
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1970/35#page=1
- **Kurz:** Die Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung wurde auf Grund des § 51 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes bekannt gemacht und tritt am Tage der Verkündung in Kraft.
## Betroffene Stellen
- § 29 Abs. 1: Ersetzen von § 52 Abs. 9 Ziff. 1 und § 52 Abs. 8
- § 29 Abs. 2: Ersetzen von § 52 Abs. 9 Ziff. 2 und § 52 Abs. 8
- § 30: Ersetzen von § 52 Abs. 9 Ziff. 1 und § 52 Abs. 8
- § 31 Abs. 1: Ersetzen von § 52 Abs. 9 Ziff. 2 und § 52 Abs. 8
- § 44: Ersetzen von § 52 Abs. 7 Ziff. 1 und 2
- § 45 Abs. 2 Satz 3: Ersetzen von „eine mit ihm zusammen veranlagte Person“ durch „sein mit ihm zusammen veranlagter Ehegatte“
- § 52: Neuer Paragraph zur Erhöhung von Absetzungen bei Land- und Forstwirten
- § 56 Abs. 1: Ersetzen von „Steuererklärung über das im abgelaufenen Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum) bezogene Einkommen“ durch „Einkommensteuererklärung für das abgelaufene Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum)“
- § 56 Abs. 1 Ziff. 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb: Hinzufügen von „oder die besondere Veranlagung für den Veranlagungszeitraum der Eheschließung nach § 26 c des Gesetzes“
- § 57 b: Neuer Paragraph zur Steuererklärungspflicht im Fall der besonderen Veranlagung von Ehegatten
- § 62 c: Ersetzen von „getrennte Veranlagung“ durch „getrennte Veranlagung und besondere Veranlagung“
- § 62 d: Ersetzen von „zusammen veranlagt worden sind“ durch „nach § 26 b des Gesetzes zusammen oder nach § 26 c des Gesetzes besonders veranlagt worden sind“
- § 64 Satz 1 Kopfspalte 3 der Übersicht: Ersetzen von „und zu den Ehegatten, die nach § 26 d oder § 26 b des Gesetzes veranlagt werden,“ durch „und zu den Ehegatten, die nach § 26 d oder § 26 b des Gesetzes veranlagt werden, oder“
- § 65 Abs. 4 letzter Satz: Hinzufügen von „außer im Fall des § 26 c des Gesetzes“
- § 65 Abs. 5 letzter Satz: Ersetzen von „des § 26 Abs. 1“ durch „der §§ 26 a und 26 b“
- § 70: Ersetzen von „Ziff. 1 bis 5“ durch „Ziff. 1 bis 7“
- § 71: Ersetzen von „Ziff. 5 und 6“ durch „Ziff. 7 und 8“
- § 75 Abs. 2 Satz 1: Ersetzen von „1970“ durch „1974“
- § 75 Abs. 3: Hinzufügen von „geändert durch das Steueränderungsgesetz 1969“
- § 79 Abs. 6 Satz 1 und 2: Ersetzen von „1970“ durch „1974“
- § 80 Abs. 4: Ersetzen von „1969“ durch „1972“
- § 81: Ersetzen von „1968“ und „1970“ durch „1972“ und Streichung von Absatz 6
- § 82 Abs. 3: Neue Fassung für Abschreibungen auf Grund behördlicher Anordnung
- § 82 Abs. 4 Satz 1: Ersetzen von „1970“ durch „1974“
- § 82a Abs. 4: Ersetzen von „1970“ durch „1974“
- § 82d: Hinzufügen von Absatz 4 und Neufassung von Absatz 5
- § 82e Abs. 4 Satz 1: Ersetzen von „1970“ durch „1974“
- § 82f: Ersetzen von „vier“ durch „acht“ und Neufassung von Absatz 6
- § 84: Neue Fassung für den Geltungsbereich
- Anlage 4 (zu § 80 Abs. 1 Ziff. 2): Hinzufügen von „Speckstein“, „Silber“, „Elementarschwefel“ und „Kraftliner“
- § 14: Der gesamte § 14 wird gestrichen.
- §§ 17 bis 21 a: Die Abschnitte §§ 17 bis 21 a werden gestrichen.
- §§ 24 bis 28: Die Abschnitte §§ 24 bis 28 werden gestrichen.
- § 1: Neue Fassung des § 1 zur Definition des Wirtschaftsjahrs
- § 2: Neue Fassung des § 2 zur Definition des Wirtschaftsjahrs bei Land- und Forstwirten
- § 3: Streichung des § 3
- § 4: Neue Fassung des § 4 zur Steuerfreien Einnahmen
- § 5: Streichung des § 5
- § 6: Neue Fassung des § 6 zur Eröffnung, Erwerb, Aufgabe und Veräußerung eines Betriebs
- § 63b: Neue Vorschriften für die Ermittlung der zu veranlagenden Einkommensteuer in den Fällen des § 32 a Abs. 2 und 3 des Gesetzes.
- § 64: Neue Vorschriften für außergewöhnliche Belastungen, insbesondere bei Steuerpflichtigen mit reduziertem Einkommen.
- § 65: Neue Vorschriften für Pauschbeträge für Körperbehinderte, einschließlich der Bedingungen und der Höhe der Pauschbeträge.
- § 66: Neue Vorschriften für die Steuerfreiheit bestimmter Zuschläge zum Arbeitslohn.
- § 68: Neue Vorschriften für Betriebsgutachten, Betriebswerk und Nutzungssatz in forstwirtschaftlichen Betrieben.
- § 68a: Neue Vorschriften für die Anrechnung ausländischer Einkommensteuer.
- § 68b: Neue Vorschriften für ausländische Einkünfte, einschließlich der Kategorien und Bedingungen.
- § 68c: Neue Vorschriften für die Anrechnung ausländischer Steuern bei Einkünften aus mehreren ausländischen Staaten.
- § 56: Neue Vorschriften zur Steuererklärungspflicht für unbeschränkt steuerpflichtige Personen
- § 57: Neue Vorschriften zur Steuererklärungspflicht im Fall der getrennten Veranlagung von Ehegatten
- § 57 d: Neue Vorschriften zur Steuererklärungspflicht im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten
- § 57 b: Neue Vorschriften zur Steuererklärungspflicht im Fall der besonderen Veranlagung von Ehegatten für den Veranlagungszeitraum der Eheschließung
- § 61: Neue Vorschriften zum Antrag auf anderweitige Verteilung der Sonderausgaben und der außergewöhnlichen Belastungen im Fall der getrennten Veranlagung von Ehegatten
- § 62 c: Neue Vorschriften zur Anwendung der §§ 7 e und 10 a des Gesetzes bei der Veranlagung von Ehegatten
- § 62 d: Neue Vorschriften zur Anwendung des § 10 d des Gesetzes bei der Veranlagung von Ehegatten
- § 63: Neue Vorschriften zum Abzug von Kinderfreibeträgen bei getrennter Veranlagung der Ehegatten
- § 79 Abs. 6: Neue Vorschriften für Abschreibungen bei Wirtschaftsgütern in der Zeit vom 1. Januar 1955 bis zum 31. Dezember 1974
- § 80: Neue Vorschriften für Bewertungsabschlag für bestimmte Wirtschaftsgüter des Umlaufsvermögens ausländischer Herkunft
- § 81: Neue Vorschriften für Bewertungsfreiheit für bestimmte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens im Kohlen- und Erzbergbau
- § 82: Neue Vorschriften für Bewertungsfreiheit für Anlagen zur Verhinderung, Beseitigung oder Verringerung der Verunreinigung der Luft
- § 82a: Neue Vorschriften für erhöhte Absetzungen von Herstellungskosten für Anlagen und Einrichtungen bei Wohngebäuden
- § 82b: Neue Vorschriften für Behandlung größeren Erhaltungsaufwands bei Wohngebäuden
- § 74: Neue Vorschriften zur Bewertung von Wirtschaftsgütern für Preissteigerungen
- § 75: Neue Vorschriften zur Bewertungsfreiheit für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens privater Krankenanstalten
- § 76: Neue Vorschriften zur Begünstigung der Anschaffung oder Herstellung bestimmter Wirtschaftsgüter und der Vornahme bestimmter Baumaßnahmen durch Land- und Forstwirte, die den Gewinn auf Grund ordnungsmäßiger Buchführung ermitteln
- § 77: Neue Vorschriften zur Begünstigung der Anschaffung oder Herstellung bestimmter Wirtschaftsgüter und der Vornahme bestimmter Baumaßnahmen durch Land- und Forstwirte, die den Gewinn nicht auf Grund ordnungsmäßiger Buchführung ermitteln
- § 78: Neue Vorschriften zur Begünstigung der Anschaffung oder Herstellung bestimmter Wirtschaftsgüter und der Vornahme bestimmter Baumaßnahmen durch Land- und Forstwirte, deren Gewinn nach Durchschnittsätzen zu ermitteln ist
- § 79: Neue Vorschriften zur Bewertungsfreiheit für Anlagen zur Verhinderung, Beseitigung oder Verringerung von Schädigungen durch Abwässer
- § 82 a: Neue Vorschriften zur Verteilung des Erhaltungsaufwands für Gebäude, die überwiegend Wohnzwecken dienen.
- § 82 b: Neue Vorschriften zur Steuervergünstigung für Vollblutzuchtbetriebe.
- § 82 c: Neue Vorschriften zur Bewertungsfreiheit für abnutzbare Wirtschaftsgüter, die der Forschung oder Entwicklung dienen.
- § 82 d: Neue Vorschriften zur Bewertungsfreiheit für Anlagen zur Verhinderung, Beseitigung oder Verringerung von Lärm oder Erschütterungen.
- § 82 e: Neue Vorschriften zur Bewertungsfreiheit für Handelsschiffe, Schiffe, die der Seefischerei dienen, und für Luftfahrzeuge.
- § 83: Neue Vorschriften zur Weitergeltung des § 33 a des Einkommensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. September 1953.
- § 83 a: Neue Vorschriften zur Erhöhung der Absetzungen für Wohngebäude, bei denen der Antrag auf Baugenehmigung nach dem 9. Oktober 1962 und vor dem 1. Januar 1965 gestellt worden ist.
- § 84: Neue Vorschriften zum Geltungsbereich der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung.
- § 79 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3: Anwendung auf Wirtschaftsgüter, die nach dem 31. Dezember 1964 angeschafft oder hergestellt wurden
- § 82 Abs. 1, Abs. 3 Ziff. 1 und 2, Abs. 5: Anwendung auf Wirtschaftsgüter, die nach dem 31. Dezember 1964 angeschafft oder hergestellt wurden
- § 82 Abs. 3 Ziff. 3: Anwendung für Anschlüsse an eine Fernwärmeversorgungsanlage, die nach dem 31. Dezember 1968 fertiggestellt werden
- § 82 a: Anwendung auf Herstellungskosten für Warmwasseranlagen und bestimmte Anlagen und Einrichtungen, die nach dem 31. Dezember 1964 fertiggestellt wurden
- § 82 d Abs. 4: Anwendung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 1968 enden
- § 82 f Abs. 3 und 6: Anwendung für Schiffe und Luftfahrzeuge, die nach dem 31. Dezember 1970 angeschafft oder hergestellt werden
- Anlage 4 (zu § 80 Abs. 1 Ziff. 2) Ziffer 3, 9, 13, 16: Anwendung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 1969 enden
- § 7: Neue Vorschriften für die unentgeltliche Übertragung von Betrieben oder Wirtschaftsgütern
- § 8: Überleitungsvorschrift für die Ermittlung des Gewinns vor dem 1. Januar 1955
- § 9: Neue Vorschriften für Pensionsrückstellungen
- § 9a: Definition des Jahres der Anschaffung und Herstellung
- § 10: Neue Vorschriften für die Absetzung für Abnutzung im Fall des § 4 Abs. 3 des Gesetzes
- § 10a: Neue Vorschriften für die Bemessung der Absetzungen für Abnutzung bei Wirtschaftsgütern, die vor dem 21. Juni 1948 angeschafft wurden
- § 11: Neue Vorschriften für die Anschaffungs- oder Herstellungskosten in den Fällen der §§ 7c und 7d Abs. 2 des Gesetzes
- § 11a: Neue Vorschriften für weitere Verfahren der Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen
- § 11b: Neue Vorschriften für die buchmäßigen Voraussetzungen für die Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen
- § 11c: Neue Vorschriften für die Absetzung für Abnutzung bei Gebäuden
- § 11d: Neue Vorschriften für die Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern, die unentgeltlich erworben wurden
- § 12: Neue Vorschriften für die ordnungsmäßige Buchführung
- § 13: Neue Vorschriften für den begünstigten Personenkreis im Sinne der §§ 7e und 10a des Gesetzes
- § 32: Neue Vorschriften zur Übertragung von Bausparverträgen auf eine andere Bausparkasse
- § 33 bis 42: Streichung der §§ 33 bis 42
- § 43: Überleitungsvorschrift zu § 10 Abs. 1 Ziff. 4 des Gesetzes in der Fassung vom 21. Dezember 1954
- § 44: Überleitungsvorschrift zu § 10 Abs. 3 Ziff. 1 des Gesetzes in der Fassung vom 15. August 1961
- § 45: Neue Vorschriften zur Steuerbegünstigung des nicht entnommenen Gewinns im Fall des § 10 a Abs. 1 des Gesetzes
- § 46: Neue Vorschriften zur Nachversteuerung der Mehrentnahmen
- § 47: Neue Vorschriften zur Steuerbegünstigung des nicht entnommenen Gewinns im Fall des § 10 a Abs. 3 des Gesetzes
- § 48: Neue Vorschriften zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher und der als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecke
- § 49: Neue Vorschriften zur Förderung staatspolitischer Zwecke
- § 50: Überleitungsvorschrift zum Spendenabzug
- § 51: Neue Vorschriften zur Ermittlung der Einkünfte bei forstwirtschaftlichen Betrieben
- § 52: Neue Vorschriften zur Erhöhung der Absetzungen nach § 7 b des Gesetzes bei Land- und Forstwirten, deren Gewinn nach Durchschnittsätzen ermittelt wird
- § 53: Neue Vorschriften zur Ermittlung der Anschaffungskosten bestimmter Anteile an Kapitalgesellschaften
- § 54: Neue Vorschriften zur Erhöhung der Absetzungen für Schutzräume bei Anwendung der Verordnung über die Bemessung des Nutzungswerts der Wohnung im eigenen Einfamilienhaus
- § 55: Neue Vorschriften zur Ermittlung des Ertrags aus Leibrenten in besonderen Fällen
- § 68d: Neue Vorschrift für den Nachweis über die Höhe der ausländischen Einkünfte und Steuern
- § 68e: Neue Vorschrift für die Nachträgliche Festsetzung oder Änderung ausländischer Steuern
- § 68f: Neue Vorschrift für den Abzug ausländischer Steuern vom Gesamtbetrag der Einkünfte
- § 68g: Neue Vorschrift für die Berücksichtigung ausländischer Steuern bei Doppelbesteuerungsabkommen
- § 69: Neue Vorschrift für abweichende Vorauszahlungstermine
- § 69a: Neue Vorschrift für die Veranlagung im Fall des § 46 Abs. 2 Ziff. 2 des Gesetzes
- § 70: Neue Vorschrift für den Ausgleich von Härten in bestimmten Fällen
- § 71: Neue Vorschrift für die Veranlagung auf Antrag nach § 46 Abs. 2 Ziff. 7 und 8 des Gesetzes
- § 72: Neue Vorschrift für die Veranlagung auf Antrag nach § 46a Satz 2 des Gesetzes
- § 73: Neue Vorschrift für Sondervorschriften für beschränkt Steuerpflichtige
- § 73a: Neue Vorschrift für Begriffsbestimmungen
- § 73b: Neue Vorschrift für die Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug im Sinne des § 50a Abs. 4 des Gesetzes
- § 73c: Neue Vorschrift für den Zeitpunkt des Zufließens im Sinne des § 50a Abs. 5 Satz 1 des Gesetzes
- § 73d: Neue Vorschrift für Aufzeichnungen und Steueraufsicht
- § 73e: Neue Vorschrift für die Abführung und Anmeldung der Aufsichtsratsteuer und der Steuer von Vergütungen im Sinne des § 50a Abs. 4 des Gesetzes
- § 73f: Neue Vorschrift für den Steuerabzug in den Fällen des § 50a Abs. 6 des Gesetzes
- § 73g: Neue Vorschrift für den Haftungsbescheid
- § 73h: Neue Vorschrift für Besonderheiten im Fall von Doppelbesteuerungsabkommen
- § 73i: Neue Vorschrift für die Abgeltung nach § 50 Abs. 4 des Gesetzes
## Wortlaut

View File

@@ -33,3 +33,4 @@
- **1968-06-12** · BGBl. 1968 I S. 601 — Bundes-Apothekerordnung
- **1969-07-25** · BGBl. 1969 I S. 921 — Vierte Verordnung über den Abzug von Spenden zur Förderung staatspolitischer Zwecke
- **1970-03-13** · BGBl. 1970 I S. 246 — Verordnung zur Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
- **1970-04-24** · BGBl. 1970 I S. 373 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

View File

@@ -1,32 +1,101 @@
# Stellen dieser Station
- § 29 Abs. 1: Ersetzen von § 52 Abs. 9 Ziff. 1 und § 52 Abs. 8
- § 29 Abs. 2: Ersetzen von § 52 Abs. 9 Ziff. 2 und § 52 Abs. 8
- § 30: Ersetzen von § 52 Abs. 9 Ziff. 1 und § 52 Abs. 8
- § 31 Abs. 1: Ersetzen von § 52 Abs. 9 Ziff. 2 und § 52 Abs. 8
- § 44: Ersetzen von § 52 Abs. 7 Ziff. 1 und 2
- § 45 Abs. 2 Satz 3: Ersetzen von „eine mit ihm zusammen veranlagte Person“ durch „sein mit ihm zusammen veranlagter Ehegatte“
- § 52: Neuer Paragraph zur Erhöhung von Absetzungen bei Land- und Forstwirten
- § 56 Abs. 1: Ersetzen von „Steuererklärung über das im abgelaufenen Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum) bezogene Einkommen“ durch „Einkommensteuererklärung für das abgelaufene Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum)“
- § 56 Abs. 1 Ziff. 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb: Hinzufügen von „oder die besondere Veranlagung für den Veranlagungszeitraum der Eheschließung nach § 26 c des Gesetzes“
- § 57 b: Neuer Paragraph zur Steuererklärungspflicht im Fall der besonderen Veranlagung von Ehegatten
- § 62 c: Ersetzen von „getrennte Veranlagung“ durch „getrennte Veranlagung und besondere Veranlagung“
- § 62 d: Ersetzen von „zusammen veranlagt worden sind“ durch „nach § 26 b des Gesetzes zusammen oder nach § 26 c des Gesetzes besonders veranlagt worden sind“
- § 64 Satz 1 Kopfspalte 3 der Übersicht: Ersetzen von „und zu den Ehegatten, die nach § 26 d oder § 26 b des Gesetzes veranlagt werden,“ durch „und zu den Ehegatten, die nach § 26 d oder § 26 b des Gesetzes veranlagt werden, oder“
- § 65 Abs. 4 letzter Satz: Hinzufügen von „außer im Fall des § 26 c des Gesetzes“
- § 65 Abs. 5 letzter Satz: Ersetzen von „des § 26 Abs. 1“ durch „der §§ 26 a und 26 b“
- § 70: Ersetzen von „Ziff. 1 bis 5“ durch „Ziff. 1 bis 7“
- § 71: Ersetzen von „Ziff. 5 und 6“ durch „Ziff. 7 und 8“
- § 75 Abs. 2 Satz 1: Ersetzen von „1970“ durch „1974“
- § 75 Abs. 3: Hinzufügen von „geändert durch das Steueränderungsgesetz 1969“
- § 79 Abs. 6 Satz 1 und 2: Ersetzen von „1970“ durch „1974“
- § 80 Abs. 4: Ersetzen von „1969“ durch „1972“
- § 81: Ersetzen von „1968“ und „1970“ durch „1972“ und Streichung von Absatz 6
- § 82 Abs. 3: Neue Fassung für Abschreibungen auf Grund behördlicher Anordnung
- § 82 Abs. 4 Satz 1: Ersetzen von „1970“ durch „1974“
- § 82a Abs. 4: Ersetzen von „1970“ durch „1974“
- § 82d: Hinzufügen von Absatz 4 und Neufassung von Absatz 5
- § 82e Abs. 4 Satz 1: Ersetzen von „1970“ durch „1974“
- § 82f: Ersetzen von „vier“ durch „acht“ und Neufassung von Absatz 6
- § 84: Neue Fassung für den Geltungsbereich
- Anlage 4 (zu § 80 Abs. 1 Ziff. 2): Hinzufügen von „Speckstein“, „Silber“, „Elementarschwefel“ und „Kraftliner“
- § 14: Der gesamte § 14 wird gestrichen.
- §§ 17 bis 21 a: Die Abschnitte §§ 17 bis 21 a werden gestrichen.
- §§ 24 bis 28: Die Abschnitte §§ 24 bis 28 werden gestrichen.
- § 1: Neue Fassung des § 1 zur Definition des Wirtschaftsjahrs
- § 2: Neue Fassung des § 2 zur Definition des Wirtschaftsjahrs bei Land- und Forstwirten
- § 3: Streichung des § 3
- § 4: Neue Fassung des § 4 zur Steuerfreien Einnahmen
- § 5: Streichung des § 5
- § 6: Neue Fassung des § 6 zur Eröffnung, Erwerb, Aufgabe und Veräußerung eines Betriebs
- § 63b: Neue Vorschriften für die Ermittlung der zu veranlagenden Einkommensteuer in den Fällen des § 32 a Abs. 2 und 3 des Gesetzes.
- § 64: Neue Vorschriften für außergewöhnliche Belastungen, insbesondere bei Steuerpflichtigen mit reduziertem Einkommen.
- § 65: Neue Vorschriften für Pauschbeträge für Körperbehinderte, einschließlich der Bedingungen und der Höhe der Pauschbeträge.
- § 66: Neue Vorschriften für die Steuerfreiheit bestimmter Zuschläge zum Arbeitslohn.
- § 68: Neue Vorschriften für Betriebsgutachten, Betriebswerk und Nutzungssatz in forstwirtschaftlichen Betrieben.
- § 68a: Neue Vorschriften für die Anrechnung ausländischer Einkommensteuer.
- § 68b: Neue Vorschriften für ausländische Einkünfte, einschließlich der Kategorien und Bedingungen.
- § 68c: Neue Vorschriften für die Anrechnung ausländischer Steuern bei Einkünften aus mehreren ausländischen Staaten.
- § 56: Neue Vorschriften zur Steuererklärungspflicht für unbeschränkt steuerpflichtige Personen
- § 57: Neue Vorschriften zur Steuererklärungspflicht im Fall der getrennten Veranlagung von Ehegatten
- § 57 d: Neue Vorschriften zur Steuererklärungspflicht im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten
- § 57 b: Neue Vorschriften zur Steuererklärungspflicht im Fall der besonderen Veranlagung von Ehegatten für den Veranlagungszeitraum der Eheschließung
- § 61: Neue Vorschriften zum Antrag auf anderweitige Verteilung der Sonderausgaben und der außergewöhnlichen Belastungen im Fall der getrennten Veranlagung von Ehegatten
- § 62 c: Neue Vorschriften zur Anwendung der §§ 7 e und 10 a des Gesetzes bei der Veranlagung von Ehegatten
- § 62 d: Neue Vorschriften zur Anwendung des § 10 d des Gesetzes bei der Veranlagung von Ehegatten
- § 63: Neue Vorschriften zum Abzug von Kinderfreibeträgen bei getrennter Veranlagung der Ehegatten
- § 79 Abs. 6: Neue Vorschriften für Abschreibungen bei Wirtschaftsgütern in der Zeit vom 1. Januar 1955 bis zum 31. Dezember 1974
- § 80: Neue Vorschriften für Bewertungsabschlag für bestimmte Wirtschaftsgüter des Umlaufsvermögens ausländischer Herkunft
- § 81: Neue Vorschriften für Bewertungsfreiheit für bestimmte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens im Kohlen- und Erzbergbau
- § 82: Neue Vorschriften für Bewertungsfreiheit für Anlagen zur Verhinderung, Beseitigung oder Verringerung der Verunreinigung der Luft
- § 82a: Neue Vorschriften für erhöhte Absetzungen von Herstellungskosten für Anlagen und Einrichtungen bei Wohngebäuden
- § 82b: Neue Vorschriften für Behandlung größeren Erhaltungsaufwands bei Wohngebäuden
- § 74: Neue Vorschriften zur Bewertung von Wirtschaftsgütern für Preissteigerungen
- § 75: Neue Vorschriften zur Bewertungsfreiheit für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens privater Krankenanstalten
- § 76: Neue Vorschriften zur Begünstigung der Anschaffung oder Herstellung bestimmter Wirtschaftsgüter und der Vornahme bestimmter Baumaßnahmen durch Land- und Forstwirte, die den Gewinn auf Grund ordnungsmäßiger Buchführung ermitteln
- § 77: Neue Vorschriften zur Begünstigung der Anschaffung oder Herstellung bestimmter Wirtschaftsgüter und der Vornahme bestimmter Baumaßnahmen durch Land- und Forstwirte, die den Gewinn nicht auf Grund ordnungsmäßiger Buchführung ermitteln
- § 78: Neue Vorschriften zur Begünstigung der Anschaffung oder Herstellung bestimmter Wirtschaftsgüter und der Vornahme bestimmter Baumaßnahmen durch Land- und Forstwirte, deren Gewinn nach Durchschnittsätzen zu ermitteln ist
- § 79: Neue Vorschriften zur Bewertungsfreiheit für Anlagen zur Verhinderung, Beseitigung oder Verringerung von Schädigungen durch Abwässer
- § 82 a: Neue Vorschriften zur Verteilung des Erhaltungsaufwands für Gebäude, die überwiegend Wohnzwecken dienen.
- § 82 b: Neue Vorschriften zur Steuervergünstigung für Vollblutzuchtbetriebe.
- § 82 c: Neue Vorschriften zur Bewertungsfreiheit für abnutzbare Wirtschaftsgüter, die der Forschung oder Entwicklung dienen.
- § 82 d: Neue Vorschriften zur Bewertungsfreiheit für Anlagen zur Verhinderung, Beseitigung oder Verringerung von Lärm oder Erschütterungen.
- § 82 e: Neue Vorschriften zur Bewertungsfreiheit für Handelsschiffe, Schiffe, die der Seefischerei dienen, und für Luftfahrzeuge.
- § 83: Neue Vorschriften zur Weitergeltung des § 33 a des Einkommensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. September 1953.
- § 83 a: Neue Vorschriften zur Erhöhung der Absetzungen für Wohngebäude, bei denen der Antrag auf Baugenehmigung nach dem 9. Oktober 1962 und vor dem 1. Januar 1965 gestellt worden ist.
- § 84: Neue Vorschriften zum Geltungsbereich der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung.
- § 79 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3: Anwendung auf Wirtschaftsgüter, die nach dem 31. Dezember 1964 angeschafft oder hergestellt wurden
- § 82 Abs. 1, Abs. 3 Ziff. 1 und 2, Abs. 5: Anwendung auf Wirtschaftsgüter, die nach dem 31. Dezember 1964 angeschafft oder hergestellt wurden
- § 82 Abs. 3 Ziff. 3: Anwendung für Anschlüsse an eine Fernwärmeversorgungsanlage, die nach dem 31. Dezember 1968 fertiggestellt werden
- § 82 a: Anwendung auf Herstellungskosten für Warmwasseranlagen und bestimmte Anlagen und Einrichtungen, die nach dem 31. Dezember 1964 fertiggestellt wurden
- § 82 d Abs. 4: Anwendung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 1968 enden
- § 82 f Abs. 3 und 6: Anwendung für Schiffe und Luftfahrzeuge, die nach dem 31. Dezember 1970 angeschafft oder hergestellt werden
- Anlage 4 (zu § 80 Abs. 1 Ziff. 2) Ziffer 3, 9, 13, 16: Anwendung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 1969 enden
- § 7: Neue Vorschriften für die unentgeltliche Übertragung von Betrieben oder Wirtschaftsgütern
- § 8: Überleitungsvorschrift für die Ermittlung des Gewinns vor dem 1. Januar 1955
- § 9: Neue Vorschriften für Pensionsrückstellungen
- § 9a: Definition des Jahres der Anschaffung und Herstellung
- § 10: Neue Vorschriften für die Absetzung für Abnutzung im Fall des § 4 Abs. 3 des Gesetzes
- § 10a: Neue Vorschriften für die Bemessung der Absetzungen für Abnutzung bei Wirtschaftsgütern, die vor dem 21. Juni 1948 angeschafft wurden
- § 11: Neue Vorschriften für die Anschaffungs- oder Herstellungskosten in den Fällen der §§ 7c und 7d Abs. 2 des Gesetzes
- § 11a: Neue Vorschriften für weitere Verfahren der Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen
- § 11b: Neue Vorschriften für die buchmäßigen Voraussetzungen für die Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen
- § 11c: Neue Vorschriften für die Absetzung für Abnutzung bei Gebäuden
- § 11d: Neue Vorschriften für die Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern, die unentgeltlich erworben wurden
- § 12: Neue Vorschriften für die ordnungsmäßige Buchführung
- § 13: Neue Vorschriften für den begünstigten Personenkreis im Sinne der §§ 7e und 10a des Gesetzes
- § 32: Neue Vorschriften zur Übertragung von Bausparverträgen auf eine andere Bausparkasse
- § 33 bis 42: Streichung der §§ 33 bis 42
- § 43: Überleitungsvorschrift zu § 10 Abs. 1 Ziff. 4 des Gesetzes in der Fassung vom 21. Dezember 1954
- § 44: Überleitungsvorschrift zu § 10 Abs. 3 Ziff. 1 des Gesetzes in der Fassung vom 15. August 1961
- § 45: Neue Vorschriften zur Steuerbegünstigung des nicht entnommenen Gewinns im Fall des § 10 a Abs. 1 des Gesetzes
- § 46: Neue Vorschriften zur Nachversteuerung der Mehrentnahmen
- § 47: Neue Vorschriften zur Steuerbegünstigung des nicht entnommenen Gewinns im Fall des § 10 a Abs. 3 des Gesetzes
- § 48: Neue Vorschriften zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher und der als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecke
- § 49: Neue Vorschriften zur Förderung staatspolitischer Zwecke
- § 50: Überleitungsvorschrift zum Spendenabzug
- § 51: Neue Vorschriften zur Ermittlung der Einkünfte bei forstwirtschaftlichen Betrieben
- § 52: Neue Vorschriften zur Erhöhung der Absetzungen nach § 7 b des Gesetzes bei Land- und Forstwirten, deren Gewinn nach Durchschnittsätzen ermittelt wird
- § 53: Neue Vorschriften zur Ermittlung der Anschaffungskosten bestimmter Anteile an Kapitalgesellschaften
- § 54: Neue Vorschriften zur Erhöhung der Absetzungen für Schutzräume bei Anwendung der Verordnung über die Bemessung des Nutzungswerts der Wohnung im eigenen Einfamilienhaus
- § 55: Neue Vorschriften zur Ermittlung des Ertrags aus Leibrenten in besonderen Fällen
- § 68d: Neue Vorschrift für den Nachweis über die Höhe der ausländischen Einkünfte und Steuern
- § 68e: Neue Vorschrift für die Nachträgliche Festsetzung oder Änderung ausländischer Steuern
- § 68f: Neue Vorschrift für den Abzug ausländischer Steuern vom Gesamtbetrag der Einkünfte
- § 68g: Neue Vorschrift für die Berücksichtigung ausländischer Steuern bei Doppelbesteuerungsabkommen
- § 69: Neue Vorschrift für abweichende Vorauszahlungstermine
- § 69a: Neue Vorschrift für die Veranlagung im Fall des § 46 Abs. 2 Ziff. 2 des Gesetzes
- § 70: Neue Vorschrift für den Ausgleich von Härten in bestimmten Fällen
- § 71: Neue Vorschrift für die Veranlagung auf Antrag nach § 46 Abs. 2 Ziff. 7 und 8 des Gesetzes
- § 72: Neue Vorschrift für die Veranlagung auf Antrag nach § 46a Satz 2 des Gesetzes
- § 73: Neue Vorschrift für Sondervorschriften für beschränkt Steuerpflichtige
- § 73a: Neue Vorschrift für Begriffsbestimmungen
- § 73b: Neue Vorschrift für die Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug im Sinne des § 50a Abs. 4 des Gesetzes
- § 73c: Neue Vorschrift für den Zeitpunkt des Zufließens im Sinne des § 50a Abs. 5 Satz 1 des Gesetzes
- § 73d: Neue Vorschrift für Aufzeichnungen und Steueraufsicht
- § 73e: Neue Vorschrift für die Abführung und Anmeldung der Aufsichtsratsteuer und der Steuer von Vergütungen im Sinne des § 50a Abs. 4 des Gesetzes
- § 73f: Neue Vorschrift für den Steuerabzug in den Fällen des § 50a Abs. 6 des Gesetzes
- § 73g: Neue Vorschrift für den Haftungsbescheid
- § 73h: Neue Vorschrift für Besonderheiten im Fall von Doppelbesteuerungsabkommen
- § 73i: Neue Vorschrift für die Abgeltung nach § 50 Abs. 4 des Gesetzes

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1958-02-11 — Zweite Verordnung zur Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1958 I S. 70
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 1 Ziff. 2: Hinzufügen eines Satzes über die Umstellung von Wirtschaftsjahren
§ 1: Neue Fassung des § 1 zur Definition des Wirtschaftsjahrs

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1968-04-11 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 262
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 10: Neue Vorschriften zur Absetzung für Abnutzung im Fall des § 4 Abs. 3 des Gesetzes eingeführt.
§ 10: Neue Vorschriften für die Absetzung für Abnutzung im Fall des § 4 Abs. 3 des Gesetzes

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 10a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1968-04-11 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 262
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 10a: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern, die vor dem 21. Juni 1948 angeschafft oder hergestellt wurden, eingeführt.
§ 10a: Neue Vorschriften für die Bemessung der Absetzungen für Abnutzung bei Wirtschaftsgütern, die vor dem 21. Juni 1948 angeschafft wurden

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1968-04-11 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 262
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 11: Neue Vorschriften zur Bemessung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten in den Fällen der §§ 7c und 7d Abs. 2 des Gesetzes in den vor dem 1. Januar 1955 geltenden Fassungen eingeführt.
§ 11: Neue Vorschriften für die Anschaffungs- oder Herstellungskosten in den Fällen der §§ 7c und 7d Abs. 2 des Gesetzes

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 11a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1968-04-11 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 262
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 11a: Neue Vorschriften zu weiteren Verfahren der Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen eingeführt.
§ 11a: Neue Vorschriften für weitere Verfahren der Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 11b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1968-04-11 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 262
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 11b: Neue Vorschriften zu buchmäßigen Voraussetzungen für die Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen eingeführt.
§ 11b: Neue Vorschriften für die buchmäßigen Voraussetzungen für die Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 11c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1968-04-11 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 262
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 11c: Neue Vorschriften zur Absetzung für Abnutzung bei Gebäuden eingeführt.
§ 11c: Neue Vorschriften für die Absetzung für Abnutzung bei Gebäuden

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 11d
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1968-04-11 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 262
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 11d: Neue Vorschriften zur Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern, die der Steuerpflichtige unentgeltlich erworben hat, eingeführt.
§ 11d: Neue Vorschriften für die Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern, die unentgeltlich erworben wurden

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1968-04-11 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 262
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 12: Neue Vorschriften zur ordnungsmäßigen Buchführung eingeführt.
§ 12: Neue Vorschriften für die ordnungsmäßige Buchführung

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1968-04-11 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 262
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 13: Neue Bestimmungen zur Begünstigung bestimmter Personengruppen
§ 13: Neue Vorschriften für den begünstigten Personenkreis im Sinne der §§ 7e und 10a des Gesetzes

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1968-04-11 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 262
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 14: Streichung des § 14
§ 14: Der gesamte § 14 wird gestrichen.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 17
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-04-22 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 245
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 17 bis 21a: Streichung der §§ 17 bis 21a
§§ 17 bis 21 a: Die Abschnitte §§ 17 bis 21 a werden gestrichen.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1968-04-11Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 257
> Station: 1970-04-24Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 2: Änderungen in Absatz 2 und Einführung von Absatz 3
§ 2: Neue Fassung des § 2 zur Definition des Wirtschaftsjahrs bei Land- und Forstwirten

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 24
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-04-22 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 245
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 24: Streichung des § 24
§§ 24 bis 28: Die Abschnitte §§ 24 bis 28 werden gestrichen.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1968-04-11 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 262
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 3: Der Abschnitt § 3 wird gestrichen.
§ 3: Streichung des § 3

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 32
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1968-04-11 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 262
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 32: Neufassung des § 32 zur Übertragung von Bausparverträgen auf eine andere Bausparkasse
§ 32: Neue Vorschriften zur Übertragung von Bausparverträgen auf eine andere Bausparkasse

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 33
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1958-05-05 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1958 I S. 306
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 33: Neue Vorschriften für die Rückzahlungsfrist bei allgemeinen Sparverträgen
§ 33 bis 42: Streichung der §§ 33 bis 42

View File

@@ -1,11 +1,7 @@
# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-04-22 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 245
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 4 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Ermittlung des Gewinns bei Übertragung von Wirtschaftsgütern
§ 4 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Ermittlung des Gewinns bei unentgeltlicher Übertragung von Wirtschaftsgütern
§ 4 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung
§ 4: Neue Fassung des § 4 zur Steuerfreien Einnahmen

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 43
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1968-04-11 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 262
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 43: Neufassung des § 43 zur Überleitungsvorschrift zu § 10 Abs. 1 Ziff. 4 des Gesetzes
§ 43: Überleitungsvorschrift zu § 10 Abs. 1 Ziff. 4 des Gesetzes in der Fassung vom 21. Dezember 1954

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 44
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1970-03-13 — Verordnung zur Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 246
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 44: Ersetzen von § 52 Abs. 7 Ziff. 1 und 2
§ 44: Überleitungsvorschrift zu § 10 Abs. 3 Ziff. 1 des Gesetzes in der Fassung vom 15. August 1961

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 45
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1970-03-13 — Verordnung zur Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 246
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 45 Abs. 2 Satz 3: Ersetzen von „eine mit ihm zusammen veranlagte Person“ durch „sein mit ihm zusammen veranlagter Ehegatte“
§ 45: Neue Vorschriften zur Steuerbegünstigung des nicht entnommenen Gewinns im Fall des § 10 a Abs. 1 des Gesetzes

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 46
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1968-04-11 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 262
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 46: Neufassung des § 46 zur Nachversteuerung der Mehrentnahmen
§ 46: Neue Vorschriften zur Nachversteuerung der Mehrentnahmen

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 47
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1968-04-11 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 262
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 47: Neufassung des § 47 zur Steuerbegünstigung des nicht entnommenen Gewinns im Fall des § 10 a Abs. 3 des Gesetzes
§ 47: Neue Vorschriften zur Steuerbegünstigung des nicht entnommenen Gewinns im Fall des § 10 a Abs. 3 des Gesetzes

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 48
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1968-04-11 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 262
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 48: Neufassung des § 48 zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher und der als besonders förderungswürdigen gemeinnützigen Zwecke
§ 48: Neue Vorschriften zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher und der als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecke

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 49
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1969-07-25Vierte Verordnung über den Abzug von Spenden zur Förderung staatspolitischer Zwecke
> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 921
> Station: 1970-04-24Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 49 Abs. 1 Satz 1: Grundlage für die Anerkennung der Gesellschaft für Wehrkunde e.V.
§ 49: Neue Vorschriften zur Förderung staatspolitischer Zwecke

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1968-04-11 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 262
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 5: Der Abschnitt § 5 wird gestrichen.
§ 5: Streichung des § 5

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 50
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1968-04-11 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 262
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 50: Neufassung des § 50 zur Überleitungsvorschrift zum Spendenabzug
§ 50: Überleitungsvorschrift zum Spendenabzug

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 51
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1968-04-11 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 262
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 51: Neufassung des § 51 zur Ermittlung der Einkünfte bei forstwirtschaftlichen Betrieben
§ 51: Neue Vorschriften zur Ermittlung der Einkünfte bei forstwirtschaftlichen Betrieben

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 52
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1970-03-13 — Verordnung zur Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 246
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 52: Neuer Paragraph zur Erhöhung von Absetzungen bei Land- und Forstwirten
§ 52: Neue Vorschriften zur Erhöhung der Absetzungen nach § 7 b des Gesetzes bei Land- und Forstwirten, deren Gewinn nach Durchschnittsätzen ermittelt wird

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 53
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1968-04-11 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 262
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 53: Neufassung des § 53 zur Anschaffungskosten bestimmter Anteile an Kapitalgesellschaften
§ 53: Neue Vorschriften zur Ermittlung der Anschaffungskosten bestimmter Anteile an Kapitalgesellschaften

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 54
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1968-06-12 — Bundes-Apothekerordnung
> Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 601
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
Überschrift zu § 54: Die Überschrift zu § 54 wurde korrigiert.
§ 54: Neue Vorschriften zur Erhöhung der Absetzungen für Schutzräume bei Anwendung der Verordnung über die Bemessung des Nutzungswerts der Wohnung im eigenen Einfamilienhaus

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 55
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-04-22 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 245
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 55: Ermittlung des Ertrags aus Leibrenten in besonderen Fällen
§ 55: Neue Vorschriften zur Ermittlung des Ertrags aus Leibrenten in besonderen Fällen

View File

@@ -1,9 +1,7 @@
# § 56
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1970-03-13 — Verordnung zur Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 246
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 56 Abs. 1: Ersetzen von „Steuererklärung über das im abgelaufenen Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum) bezogene Einkommen“ durch „Einkommensteuererklärung für das abgelaufene Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum)“
§ 56 Abs. 1 Ziff. 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb: Hinzufügen von „oder die besondere Veranlagung für den Veranlagungszeitraum der Eheschließung nach § 26 c des Gesetzes“
§ 56: Neue Vorschriften zur Steuererklärungspflicht für unbeschränkt steuerpflichtige Personen

View File

@@ -1,7 +1,11 @@
# § 57
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1970-03-13 — Verordnung zur Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 246
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 57 b: Neuer Paragraph zur Steuererklärungspflicht im Fall der besonderen Veranlagung von Ehegatten
§ 57: Neue Vorschriften zur Steuererklärungspflicht im Fall der getrennten Veranlagung von Ehegatten
§ 57 d: Neue Vorschriften zur Steuererklärungspflicht im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten
§ 57 b: Neue Vorschriften zur Steuererklärungspflicht im Fall der besonderen Veranlagung von Ehegatten für den Veranlagungszeitraum der Eheschließung

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1968-04-11 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 262
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 6: Neue Vorschriften zur Eröffnung, Erwerb, Aufgabe und Veräußerung eines Betriebs eingeführt.
§ 6: Neue Fassung des § 6 zur Eröffnung, Erwerb, Aufgabe und Veräußerung eines Betriebs

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 61
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-04-22 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 245
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 61: Neue Vorschriften zum Antrag auf anderweitige Verteilung der Sonderausgaben und der außergewöhnlichen Belastungen im Falle des § 26a des Gesetzes.
§ 61: Neue Vorschriften zum Antrag auf anderweitige Verteilung der Sonderausgaben und der außergewöhnlichen Belastungen im Fall der getrennten Veranlagung von Ehegatten

View File

@@ -1,9 +1,9 @@
# § 62
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1970-03-13 — Verordnung zur Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 246
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 62 c: Ersetzen von „getrennte Veranlagung durch „getrennte Veranlagung und besondere Veranlagung
§ 62 c: Neue Vorschriften zur Anwendung der §§ 7 e und 10 a des Gesetzes bei der Veranlagung von Ehegatten
§ 62 d: Ersetzen von „zusammen veranlagt worden sind“ durch „nach § 26 b des Gesetzes zusammen oder nach § 26 c des Gesetzes besonders veranlagt worden sind“
§ 62 d: Neue Vorschriften zur Anwendung des § 10 d des Gesetzes bei der Veranlagung von Ehegatten

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 63
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1968-04-11 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 262
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 63: Neue Regelung für den Abzug von Kinderfreibeträgen bei getrennter Veranlagung der Ehegatten
§ 63: Neue Vorschriften zum Abzug von Kinderfreibeträgen bei getrennter Veranlagung der Ehegatten

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 63b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1968-04-11 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 262
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 63b: Neue Regelung für die Einkommensteuertabelle zu § 32a Abs. 2 und 3 des Gesetzes
§ 63b: Neue Vorschriften für die Ermittlung der zu veranlagenden Einkommensteuer in den Fällen des § 32 a Abs. 2 und 3 des Gesetzes.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 64
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1970-03-13 — Verordnung zur Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 246
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 64 Satz 1 Kopfspalte 3 der Übersicht: Ersetzen von „und zu den Ehegatten, die nach § 26 d oder § 26 b des Gesetzes veranlagt werden,“ durch „und zu den Ehegatten, die nach § 26 d oder § 26 b des Gesetzes veranlagt werden, oder“
§ 64: Neue Vorschriften für außergewöhnliche Belastungen, insbesondere bei Steuerpflichtigen mit reduziertem Einkommen.

View File

@@ -1,9 +1,7 @@
# § 65
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1970-03-13 — Verordnung zur Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 246
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 65 Abs. 4 letzter Satz: Hinzufügen von „außer im Fall des § 26 c des Gesetzes“
§ 65 Abs. 5 letzter Satz: Ersetzen von „des § 26 Abs. 1“ durch „der §§ 26 a und 26 b“
§ 65: Neue Vorschriften für Pauschbeträge für Körperbehinderte, einschließlich der Bedingungen und der Höhe der Pauschbeträge.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 66
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1968-04-11 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 262
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 66: Neue Regelung für die Steuerfreiheit bestimmter Zuschläge zum Arbeitslohn
§ 66: Neue Vorschriften für die Steuerfreiheit bestimmter Zuschläge zum Arbeitslohn.

View File

@@ -1,17 +1,7 @@
# § 68
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1968-04-11 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 262
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 68: Neue Regelung für Betriebsgutachten, Betriebswerk und Nutzungssatz
§ 68 c: Regelung zur Anrechnung ausländischer Steuern auf die deutsche Einkommensteuer
§ 68 d: Regelung zum Nachweis über die Höhe der ausländischen Einkünfte und Steuern
§ 68 e: Regelung zur Nachträglichen Festsetzung oder Änderung ausländischer Steuern
§ 68 f: Regelung zum Abzug ausländischer Steuern vom Gesamtbetrag der Einkünfte
§ 68 g: Regelung zur Berücksichtigung ausländischer Steuern bei Doppelbesteuerungsabkommen
§ 68: Neue Vorschriften für Betriebsgutachten, Betriebswerk und Nutzungssatz in forstwirtschaftlichen Betrieben.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 68a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1968-04-11 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 262
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 68a: Neue Regelung für die Anrechnung ausländischer Einkommensteuer
§ 68a: Neue Vorschriften für die Anrechnung ausländischer Einkommensteuer.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 68b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1968-04-11 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 262
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 68b: Neue Regelung für ausländische Einkünfte
§ 68b: Neue Vorschriften für ausländische Einkünfte, einschließlich der Kategorien und Bedingungen.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 68c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1968-04-11 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 262
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 68c: Neue Regelung für Einkünfte aus mehreren ausländischen Staaten
§ 68c: Neue Vorschriften für die Anrechnung ausländischer Steuern bei Einkünften aus mehreren ausländischen Staaten.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 68d
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-04-22 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 245
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 68d: Neue Regelungen für den Nachweis über die Höhe der ausländischen Einkünfte und Steuern
§ 68d: Neue Vorschrift für den Nachweis über die Höhe der ausländischen Einkünfte und Steuern

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 68e
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1968-04-11Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 257
> Station: 1970-04-24Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 68e Abs. 1: Ersetzung des Wortes Rechtsmittel durch Rechtsbehelf
§ 68e: Neue Vorschrift für die Nachträgliche Festsetzung oder Änderung ausländischer Steuern

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 68f
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-04-22 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 245
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 68f: Neue Regelungen für den Abzug ausländischer Steuern vom Gesamtbetrag der Einkünfte
§ 68f: Neue Vorschrift für den Abzug ausländischer Steuern vom Gesamtbetrag der Einkünfte

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 68g
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-04-22 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 245
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 68g: Neue Regelungen für die Berücksichtigung ausländischer Steuern bei Doppelbesteuerungsabkommen
§ 68g: Neue Vorschrift für die Berücksichtigung ausländischer Steuern bei Doppelbesteuerungsabkommen

View File

@@ -1,9 +1,7 @@
# § 69
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1968-04-11 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 262
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 69: Regelung zu abweichenden Vorauszahlungsterminen
§ 69 a: Regelung zur Veranlagung im Fall des § 46 Abs. 2 Ziff. 2 des Gesetzes
§ 69: Neue Vorschrift für abweichende Vorauszahlungstermine

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 69a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-04-22 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 245
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 69a: Neue Vorschriften für Veranlagung im Falle des § 46 Abs. 2 Ziff. 2 des Gesetzes.
§ 69a: Neue Vorschrift für die Veranlagung im Fall des § 46 Abs. 2 Ziff. 2 des Gesetzes

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1968-04-11 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 262
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 7: Neue Vorschriften zur unentgeltlichen Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben oder Wirtschaftsgütern eingeführt.
§ 7: Neue Vorschriften für die unentgeltliche Übertragung von Betrieben oder Wirtschaftsgütern

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 70
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1970-03-13 — Verordnung zur Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 246
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 70: Ersetzen von „Ziff. 1 bis 5“ durch „Ziff. 1 bis 7“
§ 70: Neue Vorschrift für den Ausgleich von Härten in bestimmten Fällen

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 71
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1970-03-13 — Verordnung zur Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 246
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 71: Ersetzen von „Ziff. 5 und 6“ durch „Ziff. 7 und 8“
§ 71: Neue Vorschrift für die Veranlagung auf Antrag nach § 46 Abs. 2 Ziff. 7 und 8 des Gesetzes

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 72
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1968-04-11 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 262
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 72: Regelung zur Veranlagung auf Antrag nach § 46a Satz 2 des Gesetzes
§ 72: Neue Vorschrift für die Veranlagung auf Antrag nach § 46a Satz 2 des Gesetzes

View File

@@ -1,25 +1,7 @@
# § 73
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1968-04-11 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 262
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 73: Sondervorschriften für beschränkt Steuerpflichtige
§ 73 a: Begriffsbestimmungen
§ 73 b: Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug
§ 73 c: Zeitpunkt des Zufließens
§ 73 d: Aufzeichnungen, Steueraufsicht
§ 73 e: Abführung und Anmeldung der Aufsichtsratsteuer und der Steuer von Vergütungen
§ 73 f: Steuerabzug in den Fällen des § 50 a Abs. 6 des Gesetzes
§ 73 g: Haftungsbescheid
§ 73 h: Besonderheiten im Fall von Doppelbesteuerungsabkommen
§ 73 i: Abgeltung nach § 50 Abs. 4 des Gesetzes
§ 73: Neue Vorschrift für Sondervorschriften für beschränkt Steuerpflichtige

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 73a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1968-04-11Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 257
> Station: 1970-04-24Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 73a Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes 3
§ 73a: Neue Vorschrift für Begriffsbestimmungen

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 73b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-04-22 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 245
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 73b: Neue Vorschriften für die Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug im Sinne des § 50a Abs. 4 des Gesetzes.
§ 73b: Neue Vorschrift für die Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug im Sinne des § 50a Abs. 4 des Gesetzes

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 73c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-04-22 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 245
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 73c: Neue Vorschriften für den Zeitpunkt des Zufließens im Sinne des § 50a Abs. 5 Satz 1 des Gesetzes.
§ 73c: Neue Vorschrift für den Zeitpunkt des Zufließens im Sinne des § 50a Abs. 5 Satz 1 des Gesetzes

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 73d
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-04-22 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 245
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 73d: Neue Vorschriften für die Auzeichnungen, Steueraufsicht.
§ 73d: Neue Vorschrift für Aufzeichnungen und Steueraufsicht

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 73e
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1968-04-11Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 257
> Station: 1970-04-24Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 73e Satz 2: Einfügen der Worte 'den Gläubiger und'
§ 73e: Neue Vorschrift für die Abführung und Anmeldung der Aufsichtsratsteuer und der Steuer von Vergütungen im Sinne des § 50a Abs. 4 des Gesetzes

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 73f
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-04-22 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 245
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 73f: Neue Vorschriften für den Steuerabzug in den Fällen des § 50a Abs. 6 des Gesetzes.
§ 73f: Neue Vorschrift für den Steuerabzug in den Fällen des § 50a Abs. 6 des Gesetzes

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 73g
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-04-22 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 245
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 73g: Neue Vorschriften für den Haftungsbescheid.
§ 73g: Neue Vorschrift für den Haftungsbescheid

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 73h
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1968-04-11Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 257
> Station: 1970-04-24Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 73h Satz 1: Einfügen von 'oder ein anderes für zuständig erklärtes' und Anfügen eines Halbsatzes
§ 73h: Neue Vorschrift für Besonderheiten im Fall von Doppelbesteuerungsabkommen

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 73i
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-04-22 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 245
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 73i: Neue Vorschriften für die Abgeltung nach § 50 Abs. 4 des Gesetzes.
§ 73i: Neue Vorschrift für die Abgeltung nach § 50 Abs. 4 des Gesetzes

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 74
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1968-04-11 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 262
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 74: Neue Regelungen zur Rücklage für Preissteigerung
§ 74: Neue Vorschriften zur Bewertung von Wirtschaftsgütern für Preissteigerungen

View File

@@ -1,9 +1,7 @@
# § 75
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1970-03-13 — Verordnung zur Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 246
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 75 Abs. 2 Satz 1: Ersetzen von „1970“ durch „1974“
§ 75 Abs. 3: Hinzufügen von „geändert durch das Steueränderungsgesetz 1969“
§ 75: Neue Vorschriften zur Bewertungsfreiheit für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens privater Krankenanstalten

View File

@@ -1,11 +1,7 @@
# § 76
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1968-04-11 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 262
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 76: Neue Regelungen zur Begünstigung der Anschaffung oder Herstellung bestimmter Wirtschaftsgüter und der Vornahme bestimmter Baumaßnahmen durch Land- und Forstwirte, die den Gewinn auf Grund ordnungsmäßiger Buchführung ermitteln
Anlage 1 (zu den §§ 76 bis 78): Neue Anlage 1 mit Verzeichnis der Wirtschaftsgüter des beweglichen Anlagevermögens
Anlage 2 (zu den §§ 76 bis 78): Neue Anlage 2 mit Verzeichnis der unbeweglichen Wirtschaftsgüter und Um- und Ausbauten
§ 76: Neue Vorschriften zur Begünstigung der Anschaffung oder Herstellung bestimmter Wirtschaftsgüter und der Vornahme bestimmter Baumaßnahmen durch Land- und Forstwirte, die den Gewinn auf Grund ordnungsmäßiger Buchführung ermitteln

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 77
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1968-04-11 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 262
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 77: Neue Regelungen zur Begünstigung der Anschaffung oder Herstellung bestimmter Wirtschaftsgüter und der Vornahme bestimmter Baumaßnahmen durch Land- und Forstwirte, die den Gewinn nicht auf Grund ordnungsmäßiger Buchführung ermitteln
§ 77: Neue Vorschriften zur Begünstigung der Anschaffung oder Herstellung bestimmter Wirtschaftsgüter und der Vornahme bestimmter Baumaßnahmen durch Land- und Forstwirte, die den Gewinn nicht auf Grund ordnungsmäßiger Buchführung ermitteln

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 78
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1968-04-11 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 262
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 78: Neue Regelungen zur Begünstigung der Anschaffung oder Herstellung bestimmter Wirtschaftsgüter und der Vornahme bestimmter Baumaßnahmen durch Land- und Forstwirte, deren Gewinn nach Durchschnittsätzen zu ermitteln ist
§ 78: Neue Vorschriften zur Begünstigung der Anschaffung oder Herstellung bestimmter Wirtschaftsgüter und der Vornahme bestimmter Baumaßnahmen durch Land- und Forstwirte, deren Gewinn nach Durchschnittsätzen zu ermitteln ist

View File

@@ -1,7 +1,11 @@
# § 79
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1970-03-13 — Verordnung zur Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 246
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 79 Abs. 6 Satz 1 und 2: Ersetzen von „1970“ durch „1974
§ 79 Abs. 6: Neue Vorschriften für Abschreibungen bei Wirtschaftsgütern in der Zeit vom 1. Januar 1955 bis zum 31. Dezember 1974
§ 79: Neue Vorschriften zur Bewertungsfreiheit für Anlagen zur Verhinderung, Beseitigung oder Verringerung von Schädigungen durch Abwässer
§ 79 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3: Anwendung auf Wirtschaftsgüter, die nach dem 31. Dezember 1964 angeschafft oder hergestellt wurden

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1968-04-11 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 262
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 8: Neue Vorschriften zur Überleitung bei Schwankungen im Betriebsvermögen vor dem 1. Januar 1955 eingeführt.
§ 8: Überleitungsvorschrift für die Ermittlung des Gewinns vor dem 1. Januar 1955

View File

@@ -1,9 +1,9 @@
# § 80
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1970-03-13 — Verordnung zur Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 246
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 80 Abs. 4: Ersetzen von „1969“ durch „1972“
§ 80: Neue Vorschriften für Bewertungsabschlag für bestimmte Wirtschaftsgüter des Umlaufsvermögens ausländischer Herkunft
Anlage 4 (zu § 80 Abs. 1 Ziff. 2): Hinzufügen von „Speckstein“, „Silber“, „Elementarschwefel“ und „Kraftliner“
Anlage 4 (zu § 80 Abs. 1 Ziff. 2) Ziffer 3, 9, 13, 16: Anwendung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 1969 enden

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 81
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1970-03-13 — Verordnung zur Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 246
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 81: Ersetzen von „1968“ und „1970“ durch „1972“ und Streichung von Absatz 6
§ 81: Neue Vorschriften für Bewertungsfreiheit für bestimmte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens im Kohlen- und Erzbergbau

View File

@@ -1,9 +1,27 @@
# § 82
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1970-03-13 — Verordnung zur Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 246
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 82 Abs. 3: Neue Fassung für Abschreibungen auf Grund behördlicher Anordnung
§ 82: Neue Vorschriften für Bewertungsfreiheit für Anlagen zur Verhinderung, Beseitigung oder Verringerung der Verunreinigung der Luft
§ 82 Abs. 4 Satz 1: Ersetzen von „1970“ durch „1974“
§ 82 a: Neue Vorschriften zur Verteilung des Erhaltungsaufwands für Gebäude, die überwiegend Wohnzwecken dienen.
§ 82 b: Neue Vorschriften zur Steuervergünstigung für Vollblutzuchtbetriebe.
§ 82 c: Neue Vorschriften zur Bewertungsfreiheit für abnutzbare Wirtschaftsgüter, die der Forschung oder Entwicklung dienen.
§ 82 d: Neue Vorschriften zur Bewertungsfreiheit für Anlagen zur Verhinderung, Beseitigung oder Verringerung von Lärm oder Erschütterungen.
§ 82 e: Neue Vorschriften zur Bewertungsfreiheit für Handelsschiffe, Schiffe, die der Seefischerei dienen, und für Luftfahrzeuge.
§ 82 Abs. 1, Abs. 3 Ziff. 1 und 2, Abs. 5: Anwendung auf Wirtschaftsgüter, die nach dem 31. Dezember 1964 angeschafft oder hergestellt wurden
§ 82 Abs. 3 Ziff. 3: Anwendung für Anschlüsse an eine Fernwärmeversorgungsanlage, die nach dem 31. Dezember 1968 fertiggestellt werden
§ 82 a: Anwendung auf Herstellungskosten für Warmwasseranlagen und bestimmte Anlagen und Einrichtungen, die nach dem 31. Dezember 1964 fertiggestellt wurden
§ 82 d Abs. 4: Anwendung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 1968 enden
§ 82 f Abs. 3 und 6: Anwendung für Schiffe und Luftfahrzeuge, die nach dem 31. Dezember 1970 angeschafft oder hergestellt werden

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 82a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1970-03-13 — Verordnung zur Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 246
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 82a Abs. 4: Ersetzen von „1970“ durch „1974“
§ 82a: Neue Vorschriften für erhöhte Absetzungen von Herstellungskosten für Anlagen und Einrichtungen bei Wohngebäuden

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 82b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-04-22 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 245
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 82b: Neue Regelung zur Behandlung größeren Erhaltungsaufwands bei Wohngebäuden
§ 82b: Neue Vorschriften für Behandlung größeren Erhaltungsaufwands bei Wohngebäuden

View File

@@ -1,9 +1,9 @@
# § 83
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1968-04-11 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 262
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 83: Neue Vorschriften zur Weitergeltung des § 33 a des Gesetzes in der Fassung vom 15. September 1953
§ 83: Neue Vorschriften zur Weitergeltung des § 33 a des Einkommensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. September 1953.
§ 83 a: Neue Vorschriften r erhöhte Absetzungen für Wohngebäude, bei denen der Antrag auf Baugenehmigung nach dem 9. Oktober 1962 und vor dem 1. Januar 1965 gestellt worden ist
§ 83 a: Neue Vorschriften zur Erhöhung der Absetzungen für Wohngebäude, bei denen der Antrag auf Baugenehmigung nach dem 9. Oktober 1962 und vor dem 1. Januar 1965 gestellt worden ist.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 84
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1970-03-13 — Verordnung zur Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 246
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 84: Neue Fassung für den Geltungsbereich
§ 84: Neue Vorschriften zum Geltungsbereich der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1968-04-11 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 262
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 9: Neue Vorschriften zu Pensionsrückstellungen eingeführt.
§ 9: Neue Vorschriften für Pensionsrückstellungen

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 9a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1968-04-11 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 262
> Station: 1970-04-24 — Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 373
§ 9a: Neue Vorschriften zur Bestimmung des Jahres der Anschaffung oder Herstellung eingeführt.
§ 9a: Definition des Jahres der Anschaffung und Herstellung

View File

@@ -0,0 +1,17 @@
# BGBl. 1970 I S. 373
- **Titel:** Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1970 I S. 373
- **Verkündung:** 1970-04-24
- **Inkrafttreten:** 1970-04-24
- **Ausfertigung:** 1970-04-21
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1970/35#page=1
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** ESTDV_1955
## Kurz
Die Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung wurde auf Grund des § 51 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes bekannt gemacht und tritt am Tage der Verkündung in Kraft.