BGBl. 1995 I S. 410 · Verordnung · Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung

Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 410
Inkrafttreten: nicht ermittelt
Quelle: offenegesetze
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Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1995-03-31

BGBl-Id: bgbl1-1995-16-4
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# LUFTKOSTV — 1984-02-29
# LUFTKOSTV — 1995-03-31
- **Titel:** Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV)
- **Titel:** Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1984 I S. 346
- **Inkrafttreten:** 1984-02-29
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1984/10#page=2
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Erhebung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Luftfahrtverwaltung, insbesondere für Zulassungen, Erlaubnisse und Bescheinigungen.
- **Fundstelle:** BGBl. 1995 I S. 410
- **Inkrafttreten:** nicht ermittelt
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1995/16#page=6
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung, insbesondere hinsichtlich der Gebühren für die Verlängerung von Erlaubnissen und Berechtigungen sowie die Erhebung von Aufwendungen.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
- § 1 Abs. 1: Ersetzung der Wörter 'und der vom Bundesminister für Verkehr Beauftragte' durch 'und die vom Bundesministerium für Verkehr Beauftragten nach den §§ 31b und 31c des Luftverkehrsgesetzes'
- § 2 Abs. 3 Satz 1: Neufassung des Satzes 1, der nun die Möglichkeit zur Festsetzung einer Pauschgebühr für die Verlängerung der Gültigkeit von Erlaubnissen und Berechtigungen für Luftfahrtpersonal und Flugsicherungspersonal regelt
- § 2 Abs. 3 Satz 4: Neufassung des Satzes 4, der nun die Verringerung der Einzelgebühren um bis zu einem Zehntel der für die Erteilung der Erlaubnisse und Berechtigungen zu erhebenden Gebühren regelt
- § 3 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der nun die Einbeziehung der Auslagen für den theoretischen Teil der Prüfung und Überprüfung von Luftfahrt- und Flugsicherungspersonal in die Gebühren regelt
- § 3 Abs. 5: Einfügung eines neuen Absatzes 5, der die gesonderte Erhebung der Aufwendungen für den Einsatz von Dienstkraftfahrzeugen bei Dienstgeschäften außerhalb der Dienststelle regelt
- § 4 Abs. 1: Ersetzung der Angabe 'Abschnitt VII Nr. 6, 7, 8, 11 b, 11 c und 11 d' durch 'Abschnitt VII Nr. 6 bis 9, 11 b, 11 c und 11 d'
- § 8a: Einfügung eines neuen § 8a, der die Erhebung von Zuschlägen für Amtshandlungen, deren Bearbeitungszeitraum die Dauer eines Jahres überschreitet, regelt
- Gebührenverzeichnis (Anlage zu § 2 Abs. 1): Ersetzung des Gebührenverzeichnisses durch das dieser Verordnung beigefügte Gebührenverzeichnis
- § 65 in Verbindung mit § 61 Abs. 1 Nr. 1 LuftVZO: Gebühren für technische und flugbetriebliche Überprüfungen angepasst
- § 65 in Verbindung mit § 61 Abs. 1 Nr. 2 LuftVZO: Gebühren für technische und flugbetriebliche Überprüfungen angepasst
- § 25 Abs. 3 LuftBO: Gebühr für Erlaubnis zur Überführung eines Luftfahrzeugs angepasst
- § 68 LuftVZO: Gebühren für wirtschaftliche, technische und flugbetriebliche Überprüfungen angepasst
- § 71 LuftVZO: Gebühren für wirtschaftliche, technische und flugbetriebliche Überprüfungen angepasst
- § 26 Abs. 1 LuftBO: Gebühr für Zulassung einer Ausnahme bei Ausfall von Ausrüstungsteilen angepasst
- § 4 der 1. DVO LuftBO: Gebühr für Zulassung einer Ausnahme zum erforderlichen Brandschutz angepasst
- § 7 der 1. DVO LuftBO: Gebühr für Zulassung einer Ausnahme von den Anforderungen an Notausstiege oder Notbeleuchtung angepasst
- § 22 Abs. 1, § 23 Abs. 1 und § 23a der 1. DVO LuftBO: Gebühr für Zulassung einer Ausnahme zur Ausrüstung mit Flugschreiber- und Tonaufzeichnungsanlagen angepasst
- § 44 Abs. 4 der 1. DVO LuftBO: Gebühr für Zulassung einer Ausnahme von den Beschränkungen beim Betrieb von zweimotorigen Flugzeugen angepasst
- § 26 Abs. 1 Satz 5, § 47 LuftBO: Gebühr für Erteilung einer Zustimmung zur Mindestausrüstungsliste angepasst
- § 49 LuftBO: Gebühr für Erteilung einer Zustimmung zur Festlegung von Mindestflughöhe und Flughafen-Wettermindestbedingungen angepasst
- § 36 Abs. 2 der 1. DVO LuftBO: Gebühr für Erteilung einer Zustimmung zu Sondervorschriften angepasst
- § 11 b Abs. 3 der 1. DVO LuftBO und § 2a Abs. 3 der 3. DVO LuftBO: Gebühr für Prüfung des Nachweises für Flüge nach Instrumentenflugregeln über den Nordatlantik angepasst
- § 11 b Abs. 7 der 1. DVO LuftBO und § 2a Abs. 6 der 3. DVO LuftBO: Gebühr für Zulassung einer anderen Navigationsanlage angepasst
- § 33 Abs. 2 LuftGerPO: Gebühr für Genehmigung von Tätigkeiten außerhalb betriebseigener Werkstätten angepasst
- § 27 Abs. 1 und 3 LuftVG: Gebühr für Zulassung einer Ausnahme von dem Verbot des Mitführens von Waffen, Sprühgeräten, Munition, explosionsgefährlichen Stoffen, Scheinwaffen und dergleichen angepasst
- § 78 LuftVZO: Gebühr für Erlaubnis zum Mitführen gefährlicher Güter angepasst
- § 79 LuftVZO: Gebühr für Erlaubnis zum Mitführen von Funkgeräten angepasst
- § 81 Abs. 1 Satz 2 LuftVZO: Gebühr für Anhörung im Rahmen der Zustimmungsverfahren zur Einrichtung von Bodenfunkstellen angepasst
- § 81 Abs. 2 LuftVZO: Gebühr für Zustimmung zum Einrichten, Errichten und Betreiben von besonderen Geräten zur Flugsicherung angepasst
- § 27c Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a und b in Verbindung mit § 31b LuftVG: Gebühr für Abnahme, Überwachung und Prüfung von technischen Anlagen und Geräten angepasst
- § 27c in Verbindung mit § 31 b Abs. 3 LuftVG: Gebühr für Mitwirkung bei der Muster-, Stück- und Nachprüfung von Flugsicherungsausrüstungen der Luftfahrzeuge angepasst
- § 100 LuftVZO: Gebühr für Erlaubnis zum Weiterflug für Luftfahrzeuge mit einer höchstzulässigen Flugmasse angepasst
- § 32 Abs. 3 LuftVZO: Gebühr für Erstellung von Gutachten angepasst
- § 31 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 4 LuftVG: Gebühr für Erstellung von Gutachten angepasst
- § 31 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 6, 7 und 9 LuftVG: Gebühr für Erstellung von Gutachten angepasst
- § 31 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 12 LuftVG: Gebühr für Erstellung von Gutachten angepasst
- § 11 Abs. 2 Satz 2 LuftVO: Gebühr für allgemeine Genehmigung zum Durchfliegen von Gebieten mit Flugbeschränkungen angepasst
- § 88 Abs. 1 Nr. 6 und § 104 Abs. 6 LuftPersV: Gebühr für Anerkennung von Ausbildungslehrgängen angepasst
- § 70 Abs. 2 Satz 4 LuftPersV: Gebühr für Anerkennung von Flugübungsgeräten angepasst
- § 120 Abs. 3 LuftPersV: Gebühr für Ausstellung einer Bescheinigung über die Anerkennung als Lehrer am Flugübungsgerät angepasst
- § 32 Abs. 1 Nr. 5 LuftVZO: Gebühr für Prüfung der Eignung als Theorielehrer angepasst
- § 24 Abs. 3 bis 5 LuftVZO: Gebühr für Anerkennung fliegerärztlicher Untersuchungsstellen oder ihrer Leiter angepasst
- § 120 Abs. 2 LuftPersV: Gebühr für Befreiung von der Verpflichtung zur Mitführung des Flugbuches angepasst
- § 24 Abs. 4 LuftVZO: Gebühr für Untersagung der Aufnahme oder Weiterführung der Ausbildung angepasst
- § 128 in Verbindung mit § 5 Abs. 2, § 11 Abs. 2, § 22 Abs. 2, § 28 Abs. 2, § 30, § 35 Abs. 3, § 70 Abs. 2, § 75 Abs. 2, § 88 Abs. 1 LuftPersV: Gebühr für Anerkennung als Sachverständiger angepasst
- § 29c Abs. 2 LuftVG: Gebühr für Durchsuchung von Fluggästen und mitgeführten Gegenständen oder deren Überprüfung in sonstiger Weise angepasst
- § 29d LuftVG: Gebühr für Überprüfung hinsichtlich der Zuverlässigkeit von Personen angepasst
## Wortlaut

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- **1968-06-21** · BGBl. 1968 I S. 648 — Verordnung zur Änderung der Kostenordnung der Luftfahrtverwaltung
- **1978-04-12** · BGBl. 1978 I S. 455 — Erste Verordnung zur Änderung der Kostenordnung der Luftfahrtverwaltung
- **1984-02-29** · BGBl. 1984 I S. 346 — Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV)
- **1995-03-31** · BGBl. 1995 I S. 410 — Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung

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# Stellen dieser Station
- § 1 Abs. 1: Ersetzung der Wörter 'und der vom Bundesminister für Verkehr Beauftragte' durch 'und die vom Bundesministerium für Verkehr Beauftragten nach den §§ 31b und 31c des Luftverkehrsgesetzes'
- § 2 Abs. 3 Satz 1: Neufassung des Satzes 1, der nun die Möglichkeit zur Festsetzung einer Pauschgebühr für die Verlängerung der Gültigkeit von Erlaubnissen und Berechtigungen für Luftfahrtpersonal und Flugsicherungspersonal regelt
- § 2 Abs. 3 Satz 4: Neufassung des Satzes 4, der nun die Verringerung der Einzelgebühren um bis zu einem Zehntel der für die Erteilung der Erlaubnisse und Berechtigungen zu erhebenden Gebühren regelt
- § 3 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der nun die Einbeziehung der Auslagen für den theoretischen Teil der Prüfung und Überprüfung von Luftfahrt- und Flugsicherungspersonal in die Gebühren regelt
- § 3 Abs. 5: Einfügung eines neuen Absatzes 5, der die gesonderte Erhebung der Aufwendungen für den Einsatz von Dienstkraftfahrzeugen bei Dienstgeschäften außerhalb der Dienststelle regelt
- § 4 Abs. 1: Ersetzung der Angabe 'Abschnitt VII Nr. 6, 7, 8, 11 b, 11 c und 11 d' durch 'Abschnitt VII Nr. 6 bis 9, 11 b, 11 c und 11 d'
- § 8a: Einfügung eines neuen § 8a, der die Erhebung von Zuschlägen für Amtshandlungen, deren Bearbeitungszeitraum die Dauer eines Jahres überschreitet, regelt
- Gebührenverzeichnis (Anlage zu § 2 Abs. 1): Ersetzung des Gebührenverzeichnisses durch das dieser Verordnung beigefügte Gebührenverzeichnis
- § 65 in Verbindung mit § 61 Abs. 1 Nr. 1 LuftVZO: Gebühren für technische und flugbetriebliche Überprüfungen angepasst
- § 65 in Verbindung mit § 61 Abs. 1 Nr. 2 LuftVZO: Gebühren für technische und flugbetriebliche Überprüfungen angepasst
- § 25 Abs. 3 LuftBO: Gebühr für Erlaubnis zur Überführung eines Luftfahrzeugs angepasst
- § 68 LuftVZO: Gebühren für wirtschaftliche, technische und flugbetriebliche Überprüfungen angepasst
- § 71 LuftVZO: Gebühren für wirtschaftliche, technische und flugbetriebliche Überprüfungen angepasst
- § 26 Abs. 1 LuftBO: Gebühr für Zulassung einer Ausnahme bei Ausfall von Ausrüstungsteilen angepasst
- § 4 der 1. DVO LuftBO: Gebühr für Zulassung einer Ausnahme zum erforderlichen Brandschutz angepasst
- § 7 der 1. DVO LuftBO: Gebühr für Zulassung einer Ausnahme von den Anforderungen an Notausstiege oder Notbeleuchtung angepasst
- § 22 Abs. 1, § 23 Abs. 1 und § 23a der 1. DVO LuftBO: Gebühr für Zulassung einer Ausnahme zur Ausrüstung mit Flugschreiber- und Tonaufzeichnungsanlagen angepasst
- § 44 Abs. 4 der 1. DVO LuftBO: Gebühr für Zulassung einer Ausnahme von den Beschränkungen beim Betrieb von zweimotorigen Flugzeugen angepasst
- § 26 Abs. 1 Satz 5, § 47 LuftBO: Gebühr für Erteilung einer Zustimmung zur Mindestausrüstungsliste angepasst
- § 49 LuftBO: Gebühr für Erteilung einer Zustimmung zur Festlegung von Mindestflughöhe und Flughafen-Wettermindestbedingungen angepasst
- § 36 Abs. 2 der 1. DVO LuftBO: Gebühr für Erteilung einer Zustimmung zu Sondervorschriften angepasst
- § 11 b Abs. 3 der 1. DVO LuftBO und § 2a Abs. 3 der 3. DVO LuftBO: Gebühr für Prüfung des Nachweises für Flüge nach Instrumentenflugregeln über den Nordatlantik angepasst
- § 11 b Abs. 7 der 1. DVO LuftBO und § 2a Abs. 6 der 3. DVO LuftBO: Gebühr für Zulassung einer anderen Navigationsanlage angepasst
- § 33 Abs. 2 LuftGerPO: Gebühr für Genehmigung von Tätigkeiten außerhalb betriebseigener Werkstätten angepasst
- § 27 Abs. 1 und 3 LuftVG: Gebühr für Zulassung einer Ausnahme von dem Verbot des Mitführens von Waffen, Sprühgeräten, Munition, explosionsgefährlichen Stoffen, Scheinwaffen und dergleichen angepasst
- § 78 LuftVZO: Gebühr für Erlaubnis zum Mitführen gefährlicher Güter angepasst
- § 79 LuftVZO: Gebühr für Erlaubnis zum Mitführen von Funkgeräten angepasst
- § 81 Abs. 1 Satz 2 LuftVZO: Gebühr für Anhörung im Rahmen der Zustimmungsverfahren zur Einrichtung von Bodenfunkstellen angepasst
- § 81 Abs. 2 LuftVZO: Gebühr für Zustimmung zum Einrichten, Errichten und Betreiben von besonderen Geräten zur Flugsicherung angepasst
- § 27c Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a und b in Verbindung mit § 31b LuftVG: Gebühr für Abnahme, Überwachung und Prüfung von technischen Anlagen und Geräten angepasst
- § 27c in Verbindung mit § 31 b Abs. 3 LuftVG: Gebühr für Mitwirkung bei der Muster-, Stück- und Nachprüfung von Flugsicherungsausrüstungen der Luftfahrzeuge angepasst
- § 100 LuftVZO: Gebühr für Erlaubnis zum Weiterflug für Luftfahrzeuge mit einer höchstzulässigen Flugmasse angepasst
- § 32 Abs. 3 LuftVZO: Gebühr für Erstellung von Gutachten angepasst
- § 31 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 4 LuftVG: Gebühr für Erstellung von Gutachten angepasst
- § 31 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 6, 7 und 9 LuftVG: Gebühr für Erstellung von Gutachten angepasst
- § 31 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 12 LuftVG: Gebühr für Erstellung von Gutachten angepasst
- § 11 Abs. 2 Satz 2 LuftVO: Gebühr für allgemeine Genehmigung zum Durchfliegen von Gebieten mit Flugbeschränkungen angepasst
- § 88 Abs. 1 Nr. 6 und § 104 Abs. 6 LuftPersV: Gebühr für Anerkennung von Ausbildungslehrgängen angepasst
- § 70 Abs. 2 Satz 4 LuftPersV: Gebühr für Anerkennung von Flugübungsgeräten angepasst
- § 120 Abs. 3 LuftPersV: Gebühr für Ausstellung einer Bescheinigung über die Anerkennung als Lehrer am Flugübungsgerät angepasst
- § 32 Abs. 1 Nr. 5 LuftVZO: Gebühr für Prüfung der Eignung als Theorielehrer angepasst
- § 24 Abs. 3 bis 5 LuftVZO: Gebühr für Anerkennung fliegerärztlicher Untersuchungsstellen oder ihrer Leiter angepasst
- § 120 Abs. 2 LuftPersV: Gebühr für Befreiung von der Verpflichtung zur Mitführung des Flugbuches angepasst
- § 24 Abs. 4 LuftVZO: Gebühr für Untersagung der Aufnahme oder Weiterführung der Ausbildung angepasst
- § 128 in Verbindung mit § 5 Abs. 2, § 11 Abs. 2, § 22 Abs. 2, § 28 Abs. 2, § 30, § 35 Abs. 3, § 70 Abs. 2, § 75 Abs. 2, § 88 Abs. 1 LuftPersV: Gebühr für Anerkennung als Sachverständiger angepasst
- § 29c Abs. 2 LuftVG: Gebühr für Durchsuchung von Fluggästen und mitgeführten Gegenständen oder deren Überprüfung in sonstiger Weise angepasst
- § 29d LuftVG: Gebühr für Überprüfung hinsichtlich der Zuverlässigkeit von Personen angepasst

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-03-31 — Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 410
§ 1 Abs. 1: Ersetzung der Wörter 'und der vom Bundesminister für Verkehr Beauftragte' durch 'und die vom Bundesministerium für Verkehr Beauftragten nach den §§ 31b und 31c des Luftverkehrsgesetzes'

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# § 100
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-03-31 — Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 410
§ 100 LuftVZO: Gebühr für Erlaubnis zum Weiterflug für Luftfahrzeuge mit einer höchstzulässigen Flugmasse angepasst

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# § 104
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-03-31 — Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 410
§ 88 Abs. 1 Nr. 6 und § 104 Abs. 6 LuftPersV: Gebühr für Anerkennung von Ausbildungslehrgängen angepasst

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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-03-31 — Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 410
§ 11 b Abs. 3 der 1. DVO LuftBO und § 2a Abs. 3 der 3. DVO LuftBO: Gebühr für Prüfung des Nachweises für Flüge nach Instrumentenflugregeln über den Nordatlantik angepasst
§ 11 b Abs. 7 der 1. DVO LuftBO und § 2a Abs. 6 der 3. DVO LuftBO: Gebühr für Zulassung einer anderen Navigationsanlage angepasst
§ 11 Abs. 2 Satz 2 LuftVO: Gebühr für allgemeine Genehmigung zum Durchfliegen von Gebieten mit Flugbeschränkungen angepasst
§ 128 in Verbindung mit § 5 Abs. 2, § 11 Abs. 2, § 22 Abs. 2, § 28 Abs. 2, § 30, § 35 Abs. 3, § 70 Abs. 2, § 75 Abs. 2, § 88 Abs. 1 LuftPersV: Gebühr für Anerkennung als Sachverständiger angepasst

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# § 120
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-03-31 — Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 410
§ 120 Abs. 3 LuftPersV: Gebühr für Ausstellung einer Bescheinigung über die Anerkennung als Lehrer am Flugübungsgerät angepasst
§ 120 Abs. 2 LuftPersV: Gebühr für Befreiung von der Verpflichtung zur Mitführung des Flugbuches angepasst

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# § 128
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-03-31 — Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 410
§ 128 in Verbindung mit § 5 Abs. 2, § 11 Abs. 2, § 22 Abs. 2, § 28 Abs. 2, § 30, § 35 Abs. 3, § 70 Abs. 2, § 75 Abs. 2, § 88 Abs. 1 LuftPersV: Gebühr für Anerkennung als Sachverständiger angepasst

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# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1978-04-12 — Erste Verordnung zur Änderung der Kostenordnung der Luftfahrtverwaltung
> Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 455
> Station: 1995-03-31 — Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 410
Gebührenverzeichnis (Anlage zu § 2): Ersetzung des Gebührenverzeichnisses durch ein neues.
§ 2 Abs. 3 Satz 1: Neufassung des Satzes 1, der nun die Möglichkeit zur Festsetzung einer Pauschgebühr für die Verlängerung der Gültigkeit von Erlaubnissen und Berechtigungen für Luftfahrtpersonal und Flugsicherungspersonal regelt
§ 2 Abs. 3 Satz 4: Neufassung des Satzes 4, der nun die Verringerung der Einzelgebühren um bis zu einem Zehntel der für die Erteilung der Erlaubnisse und Berechtigungen zu erhebenden Gebühren regelt
Gebührenverzeichnis (Anlage zu § 2 Abs. 1): Ersetzung des Gebührenverzeichnisses durch das dieser Verordnung beigefügte Gebührenverzeichnis

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# § 22
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-03-31 — Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 410
§ 22 Abs. 1, § 23 Abs. 1 und § 23a der 1. DVO LuftBO: Gebühr für Zulassung einer Ausnahme zur Ausrüstung mit Flugschreiber- und Tonaufzeichnungsanlagen angepasst
§ 128 in Verbindung mit § 5 Abs. 2, § 11 Abs. 2, § 22 Abs. 2, § 28 Abs. 2, § 30, § 35 Abs. 3, § 70 Abs. 2, § 75 Abs. 2, § 88 Abs. 1 LuftPersV: Gebühr für Anerkennung als Sachverständiger angepasst

7
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# § 23
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-03-31 — Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 410
§ 22 Abs. 1, § 23 Abs. 1 und § 23a der 1. DVO LuftBO: Gebühr für Zulassung einer Ausnahme zur Ausrüstung mit Flugschreiber- und Tonaufzeichnungsanlagen angepasst

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luftkostv/§23a.md Normal file
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# § 23a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-03-31 — Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 410
§ 22 Abs. 1, § 23 Abs. 1 und § 23a der 1. DVO LuftBO: Gebühr für Zulassung einer Ausnahme zur Ausrüstung mit Flugschreiber- und Tonaufzeichnungsanlagen angepasst

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luftkostv/§24.md Normal file
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# § 24
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-03-31 — Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 410
§ 24 Abs. 3 bis 5 LuftVZO: Gebühr für Anerkennung fliegerärztlicher Untersuchungsstellen oder ihrer Leiter angepasst
§ 24 Abs. 4 LuftVZO: Gebühr für Untersagung der Aufnahme oder Weiterführung der Ausbildung angepasst

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luftkostv/§25.md Normal file
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# § 25
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-03-31 — Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 410
§ 25 Abs. 3 LuftBO: Gebühr für Erlaubnis zur Überführung eines Luftfahrzeugs angepasst

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luftkostv/§26.md Normal file
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# § 26
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-03-31 — Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 410
§ 26 Abs. 1 LuftBO: Gebühr für Zulassung einer Ausnahme bei Ausfall von Ausrüstungsteilen angepasst
§ 26 Abs. 1 Satz 5, § 47 LuftBO: Gebühr für Erteilung einer Zustimmung zur Mindestausrüstungsliste angepasst

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luftkostv/§27.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 27
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-03-31 — Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 410
§ 27 Abs. 1 und 3 LuftVG: Gebühr für Zulassung einer Ausnahme von dem Verbot des Mitführens von Waffen, Sprühgeräten, Munition, explosionsgefährlichen Stoffen, Scheinwaffen und dergleichen angepasst

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luftkostv/§27c.md Normal file
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# § 27c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-03-31 — Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 410
§ 27c Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a und b in Verbindung mit § 31b LuftVG: Gebühr für Abnahme, Überwachung und Prüfung von technischen Anlagen und Geräten angepasst
§ 27c in Verbindung mit § 31 b Abs. 3 LuftVG: Gebühr für Mitwirkung bei der Muster-, Stück- und Nachprüfung von Flugsicherungsausrüstungen der Luftfahrzeuge angepasst

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luftkostv/§28.md Normal file
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# § 28
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-03-31 — Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 410
§ 128 in Verbindung mit § 5 Abs. 2, § 11 Abs. 2, § 22 Abs. 2, § 28 Abs. 2, § 30, § 35 Abs. 3, § 70 Abs. 2, § 75 Abs. 2, § 88 Abs. 1 LuftPersV: Gebühr für Anerkennung als Sachverständiger angepasst

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luftkostv/§29c.md Normal file
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# § 29c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-03-31 — Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 410
§ 29c Abs. 2 LuftVG: Gebühr für Durchsuchung von Fluggästen und mitgeführten Gegenständen oder deren Überprüfung in sonstiger Weise angepasst

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luftkostv/§29d.md Normal file
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# § 29d
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-03-31 — Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 410
§ 29d LuftVG: Gebühr für Überprüfung hinsichtlich der Zuverlässigkeit von Personen angepasst

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# § 2a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-03-31 — Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 410
§ 11 b Abs. 3 der 1. DVO LuftBO und § 2a Abs. 3 der 3. DVO LuftBO: Gebühr für Prüfung des Nachweises für Flüge nach Instrumentenflugregeln über den Nordatlantik angepasst
§ 11 b Abs. 7 der 1. DVO LuftBO und § 2a Abs. 6 der 3. DVO LuftBO: Gebühr für Zulassung einer anderen Navigationsanlage angepasst

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# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1978-04-12 — Erste Verordnung zur Änderung der Kostenordnung der Luftfahrtverwaltung
> Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 455
> Station: 1995-03-31 — Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 410
§ 3 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Auslagen für Messflüge und Prüfungen von Luftfahrtpersonal regelt.
§ 3 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der nun die Einbeziehung der Auslagen für den theoretischen Teil der Prüfung und Überprüfung von Luftfahrt- und Flugsicherungspersonal in die Gebühren regelt
§ 3 a: Einfügung eines neuen Paragraphen, der die Gebühren und Auslagen der Bundesanstalt für Flugsicherung regelt.
§ 3 Abs. 5: Einfügung eines neuen Absatzes 5, der die gesonderte Erhebung der Aufwendungen für den Einsatz von Dienstkraftfahrzeugen bei Dienstgeschäften außerhalb der Dienststelle regelt

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 30
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-03-31 — Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 410
§ 128 in Verbindung mit § 5 Abs. 2, § 11 Abs. 2, § 22 Abs. 2, § 28 Abs. 2, § 30, § 35 Abs. 3, § 70 Abs. 2, § 75 Abs. 2, § 88 Abs. 1 LuftPersV: Gebühr für Anerkennung als Sachverständiger angepasst

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# § 31
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-03-31 — Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 410
§ 27c in Verbindung mit § 31 b Abs. 3 LuftVG: Gebühr für Mitwirkung bei der Muster-, Stück- und Nachprüfung von Flugsicherungsausrüstungen der Luftfahrzeuge angepasst
§ 31 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 4 LuftVG: Gebühr für Erstellung von Gutachten angepasst
§ 31 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 6, 7 und 9 LuftVG: Gebühr für Erstellung von Gutachten angepasst
§ 31 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 12 LuftVG: Gebühr für Erstellung von Gutachten angepasst

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 31b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-03-31 — Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 410
§ 27c Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a und b in Verbindung mit § 31b LuftVG: Gebühr für Abnahme, Überwachung und Prüfung von technischen Anlagen und Geräten angepasst

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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 32
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-03-31 — Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 410
§ 32 Abs. 3 LuftVZO: Gebühr für Erstellung von Gutachten angepasst
§ 32 Abs. 1 Nr. 5 LuftVZO: Gebühr für Prüfung der Eignung als Theorielehrer angepasst

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# § 33
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-03-31 — Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 410
§ 33 Abs. 2 LuftGerPO: Gebühr für Genehmigung von Tätigkeiten außerhalb betriebseigener Werkstätten angepasst

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# § 35
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-03-31 — Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 410
§ 128 in Verbindung mit § 5 Abs. 2, § 11 Abs. 2, § 22 Abs. 2, § 28 Abs. 2, § 30, § 35 Abs. 3, § 70 Abs. 2, § 75 Abs. 2, § 88 Abs. 1 LuftPersV: Gebühr für Anerkennung als Sachverständiger angepasst

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# § 36
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-03-31 — Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 410
§ 36 Abs. 2 der 1. DVO LuftBO: Gebühr für Erteilung einer Zustimmung zu Sondervorschriften angepasst

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1968-06-21 — Verordnung zur Änderung der Kostenordnung der Luftfahrtverwaltung
> Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 648
> Station: 1995-03-31 — Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 410
§ 4 Abs. 2 Satz 1: Einfügung der Wörter 'und Sachverständige'
§ 4 Abs. 1: Ersetzung der Angabe 'Abschnitt VII Nr. 6, 7, 8, 11 b, 11 c und 11 d' durch 'Abschnitt VII Nr. 6 bis 9, 11 b, 11 c und 11 d'
§ 4 der 1. DVO LuftBO: Gebühr für Zulassung einer Ausnahme zum erforderlichen Brandschutz angepasst

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# § 44
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-03-31 — Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 410
§ 44 Abs. 4 der 1. DVO LuftBO: Gebühr für Zulassung einer Ausnahme von den Beschränkungen beim Betrieb von zweimotorigen Flugzeugen angepasst

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# § 47
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-03-31 — Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 410
§ 26 Abs. 1 Satz 5, § 47 LuftBO: Gebühr für Erteilung einer Zustimmung zur Mindestausrüstungsliste angepasst

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# § 49
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-03-31 — Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 410
§ 49 LuftBO: Gebühr für Erteilung einer Zustimmung zur Festlegung von Mindestflughöhe und Flughafen-Wettermindestbedingungen angepasst

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1978-04-12 — Erste Verordnung zur Änderung der Kostenordnung der Luftfahrtverwaltung
> Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 455
> Station: 1995-03-31 — Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 410
§ 5: Neufassung des Paragraphen, der die Gebühren für Erneuerung, Verlängerung, Erweiterung und Widerruf regelt.
§ 128 in Verbindung mit § 5 Abs. 2, § 11 Abs. 2, § 22 Abs. 2, § 28 Abs. 2, § 30, § 35 Abs. 3, § 70 Abs. 2, § 75 Abs. 2, § 88 Abs. 1 LuftPersV: Gebühr für Anerkennung als Sachverständiger angepasst

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# § 61
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-03-31 — Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 410
§ 65 in Verbindung mit § 61 Abs. 1 Nr. 1 LuftVZO: Gebühren für technische und flugbetriebliche Überprüfungen angepasst
§ 65 in Verbindung mit § 61 Abs. 1 Nr. 2 LuftVZO: Gebühren für technische und flugbetriebliche Überprüfungen angepasst

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luftkostv/§65.md Normal file
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# § 65
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-03-31 — Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 410
§ 65 in Verbindung mit § 61 Abs. 1 Nr. 1 LuftVZO: Gebühren für technische und flugbetriebliche Überprüfungen angepasst
§ 65 in Verbindung mit § 61 Abs. 1 Nr. 2 LuftVZO: Gebühren für technische und flugbetriebliche Überprüfungen angepasst

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luftkostv/§68.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 68
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-03-31 — Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 410
§ 68 LuftVZO: Gebühren für wirtschaftliche, technische und flugbetriebliche Überprüfungen angepasst

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luftkostv/§7.md Normal file
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# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-03-31 — Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 410
§ 7 der 1. DVO LuftBO: Gebühr für Zulassung einer Ausnahme von den Anforderungen an Notausstiege oder Notbeleuchtung angepasst

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luftkostv/§70.md Normal file
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 70
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-03-31 — Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 410
§ 70 Abs. 2 Satz 4 LuftPersV: Gebühr für Anerkennung von Flugübungsgeräten angepasst
§ 128 in Verbindung mit § 5 Abs. 2, § 11 Abs. 2, § 22 Abs. 2, § 28 Abs. 2, § 30, § 35 Abs. 3, § 70 Abs. 2, § 75 Abs. 2, § 88 Abs. 1 LuftPersV: Gebühr für Anerkennung als Sachverständiger angepasst

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luftkostv/§71.md Normal file
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# § 71
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-03-31 — Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 410
§ 71 LuftVZO: Gebühren für wirtschaftliche, technische und flugbetriebliche Überprüfungen angepasst

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luftkostv/§75.md Normal file
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# § 75
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-03-31 — Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 410
§ 128 in Verbindung mit § 5 Abs. 2, § 11 Abs. 2, § 22 Abs. 2, § 28 Abs. 2, § 30, § 35 Abs. 3, § 70 Abs. 2, § 75 Abs. 2, § 88 Abs. 1 LuftPersV: Gebühr für Anerkennung als Sachverständiger angepasst

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luftkostv/§78.md Normal file
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# § 78
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-03-31 — Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 410
§ 78 LuftVZO: Gebühr für Erlaubnis zum Mitführen gefährlicher Güter angepasst

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luftkostv/§79.md Normal file
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# § 79
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-03-31 — Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 410
§ 79 LuftVZO: Gebühr für Erlaubnis zum Mitführen von Funkgeräten angepasst

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# § 81
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-03-31 — Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 410
§ 81 Abs. 1 Satz 2 LuftVZO: Gebühr für Anhörung im Rahmen der Zustimmungsverfahren zur Einrichtung von Bodenfunkstellen angepasst
§ 81 Abs. 2 LuftVZO: Gebühr für Zustimmung zum Einrichten, Errichten und Betreiben von besonderen Geräten zur Flugsicherung angepasst

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luftkostv/§88.md Normal file
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# § 88
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-03-31 — Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 410
§ 88 Abs. 1 Nr. 6 und § 104 Abs. 6 LuftPersV: Gebühr für Anerkennung von Ausbildungslehrgängen angepasst
§ 128 in Verbindung mit § 5 Abs. 2, § 11 Abs. 2, § 22 Abs. 2, § 28 Abs. 2, § 30, § 35 Abs. 3, § 70 Abs. 2, § 75 Abs. 2, § 88 Abs. 1 LuftPersV: Gebühr für Anerkennung als Sachverständiger angepasst

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luftkostv/§8a.md Normal file
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# § 8a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-03-31 — Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 410
§ 8a: Einfügung eines neuen § 8a, der die Erhebung von Zuschlägen für Amtshandlungen, deren Bearbeitungszeitraum die Dauer eines Jahres überschreitet, regelt

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# BGBl. 1995 I S. 410
- **Titel:** Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1995 I S. 410
- **Verkündung:** 1995-03-31
- **Inkrafttreten:** nicht ermittelt
- **Ausfertigung:** 1995-03-28
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1995/16#page=6
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** LUFTKOSTV
## Kurz
Die Verordnung ändert die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung, insbesondere hinsichtlich der Gebühren für die Verlängerung von Erlaubnissen und Berechtigungen sowie die Erhebung von Aufwendungen.